Offen bleibt für mich, ob Du den sehr gut argumentierenden Beitrag von Udo Vetter gelesen hast. Meiner Ansicht nach hat das Hand und Fuss und zeigt auf, dass die Folgen weit überschätzt werden.
Verstehe mich nicht falsch: Nichts gegen Vorsicht und Wachsamkeit in solchen DIngen, doch ich habe den Eindruck, dass die Folgen, die sich aus dem Staatsvertrag ergeben, als weitaus überzogen angesehen werden. Oder wie an anderer Stelle grundsätzlich argumentiert wird: Der Staatsvertrag ist so dämlich gemacht, er wird stumpf bleiben.
Ich möchte zur Verdeutlichung aus Udo Vetters Artikel zitieren:
- "Wer keine Inhalte anbietet, die für unter 16-Jährige durchgehend schädlich sind, muss weder eine Alterskennzeichnung einführen noch Sendezeiten beachten. Entgegen mancher Behauptung wird es also keine Bußgelder bloß deswegen geben, weil auf einem Blog keine Alterskennzeichnung vorhanden ist. Wer für sich also zu der Überzeugung kommt, dass er keine Inhalte anbietet, die erst ab 16 Jahren zugänglich sein dürfen, hat keinen Handlungsbedarf. Schon das dürfte die weitaus meisten Blogger aus der Schusslinie des JMStV bringen." [Quelle]
Weiter schreibt er:
- "Da es, um das noch mal zu wiederholen, definitiv keine Pflicht für eine Alterskennzeichnung gibt, kann die bloß fehlende Kennzeichnung auch nicht abgemahnt werden. Eine Abmahnung wäre auch höchstens auf der Basis des Wettbewerbsrechts möglich. Das Wettbewerbsrecht setzt aber auch immer ein “Wettbewerbsverhältnis” voraus. Private Blogger, auch solche mit Werbung auf der Seite, stehen aber mit kaum jemandem in einem derartigen Wettbewerb." [Quelle]
-Frank




