Zum 1. Juli 2025 werden in Russland für Ausländer weitreichende Beschränkungen bzgl. des Neuerwerbs und der Weiternutzung bereits erworbener russischer SIM-Karten eingeführt. Ausländer, die eine russische SIM-Karte erwerben bzw. weiterbenutzen möchten, müssen zukünftig einen umfangreichen Identifizierungsprozess durchlaufen. Erforderlich sind unter anderem der Erwerb der SNILS-Nummer (einer Art Sozialversicherungsnummer), die Eröffnung eines GosUslugi-Kontos (zentrale Online-Plattform für die meisten staatlichen Dienstleistungen) und biometrische Identifikation. Dieses Verfahren gilt unabhängig von der Aufenthaltsdauer oder Visumskategorie.
Das AA empfiehlt in seinen Reisehinweisen vom 04.06.2025 möglichst vor Einreise nach Russland einen Roaming-Vertrag mit seinem bisherigen (z. B. deutschen) Mobilnetzbetreiber abzuschließen oder eine sog. „Travel-eSIM“ zu erwerben. Für beide Varianten gelten die vorgenannten Beschränkungen wohl nicht.
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Birgitt
Russland | Kauf bzw. Weiternutzung von SIM-Karten
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Birgitt
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Russland | Nutzung von SIM-Karten
Nach Ankündigung der russischen Behörden sollen SIM-Karten, die aus dem Ausland in die Russische Föderation verbracht werden, demnächst für 24 Stunden nach Einreise für die Verwendung von mobilen Internetdiensten und SMS-Versand blockiert werden. Dies soll auch für SIM-Karten gelten, die 72 Stunden inaktiv waren und reaktiviert werden. Nutzer russischer SIM-Karten sollen eine SMS ihres Netzanbieters mit Instruktionen zur Aufhebung der Sperre erhalten. Die gegenwärtig in einer Testphase laufende Maßnahme soll die missbräuchliche Verwendung von SIM-Karten verhindern. Für Nutzer ausländischer SIM-Karten kam es zuletzt wohl teilweise auch zu dauerhaften Einschränkungen der Nutzung des mobilen Internets und der SMS-Funktion über das Roaming in Russland.
Quelle: Reisehinweise des AA vom 25.11.2025.
Gruß
Birgitt
Quelle: Reisehinweise des AA vom 25.11.2025.
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Birgitt




