Hallo @ Landcruiser
Du behauptest, dass man Grundrechte einschränken muss, um andere zu schützen.
Auslöser war übrigens der Vorschlag mit der Fußfessel.
Hier hat man die Grundrechte mittels Fußfessel intensiv eingeschränkt (wenn man den Fall mal auf D übertragen würde).
Und was hat es gebracht?
Nichts, rein gar nichts!
Weil hier ein Gericht entschieden hat den als DAESH-Anhänger einschlägig bekannten Täter nicht in Haft zu belassen, sondern mit Fußfessel als milderes Mittel (entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft - heißt die in F auch so?) zu überwachen.
Man hatte rechtlich die Möglichkeit den Täter in Haft zu lassen, aber ein Richter hat anders entschieden, weil er in seinen Entscheidungen erst einmal frei ist.
Wie sich herausgestellt hat, war diese Entscheidung wohl nicht die Richtige.
Willst du deswegen eine weitere Säule der Rechtsstaatlichkeit, die Gewaltenteilung, auch aufheben und weisungsgebundene Richter einführen?
Fangen wir mal hinten an.
Die Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung ist so lange in Ordnung, solange die Richter ein gemischtes Gremium bilden.
Auch bei uns hat sich aber ein extremer Linksdrall in der Rechtsprechung herausgestellt, je länger je mehr.
Da bleibt doch die Frage beim Beispiel mit der Fussfessel; Sind dort inkompetente Richter am Werk?
Ähnlich im übrigen bei uns mit den Freigängern, jeder kleine Handwerker wird für seine Fehler haftbar gemacht, die Richter haben scheinbar Narrenfreiheit, wäre es da nicht an der Zeit den einen oder anderen Posten neu zu besetzen, gewählt, nicht wie bei Herrn Erdogan, weisungsgebunden.
Sind die Richter wie die Ärzte Götter in weiss, oder eben in rot oder schwarz und unantastbar,
auch wenn sie gravierende Fehlurteile abliefern?
Wenn dem so ist, dann ist es Zeit was zu ändern!
Dann zur Rechtstaatlichkeit; hat sich eure Bundeskanzlerin nicht über alle demokratische Rechtstaatlichkeit hinweggesetzt, wissentlich und willentlich und muss im Moment noch nicht für ihre Tat einstehen.
Was absehbar war und was der Stammtischprolet

vorausgesagt hat, ist eingetroffen, wäre da nicht ein wenig Weitsicht (als Bundeskanzlerin) und demokratisch abstimmen angebracht gewesen?
Betreffend der Grundrechte, ich hab ja geschrieben, dass die nicht für alle eingeschränkt werden sollten.
Die, die die Gesetze einhalten, behalten ihre Rechte, die die sie nicht einhalten verlieren den Teil davon, der uns in Gefahr bringt.
Wieso sollte es nicht möglich sein zu differenzieren?
Ich will mal behaupten, dass ein IS Rückkehrer nicht mehr die gleichen Rechte haben sollte, als Tante Emma von nebenan.
Wie Du ja selbst sagst; man muss die Gesetze nur umsetzten und nicht immer andere Ausflüchte für die Nichteinhaltung bringen.
Beispiel Rückführung; alle, die kein Bleiberecht haben werden, vor der 3 Meilen Zone ihres Heimatlandes, in Schlauchboote gesetzt, Benzin für 5 Meilen, ausser in Kriegsgebieten und in die Heimat entlassen, was spricht konkret dagegen?
Da gibt es keine Konvention dagegen, da spricht kein Menschenrecht dagegen, sie werden keiner Gefahr ausgesetzt.
Noch niemand konnte mir auf den Vorschlag eine verbindliche Antwort geben, ausser; Das macht man doch nicht.
Und wenn alles nicht umgesetzt werden will oder kann so nimmt man dann eben doch einen gewissen Kollateralschaden unter der Bevölkerung in Kauf.
Ist wie mit dem Autoverkehr, da nimmt man die Toten auch in Kauf, weil ein grösserer Einschnitt der Wirtschaft und unserer Freiheit schaden würde.
Im anderen Fall wäre der Einschnitt aber sicher nicht so gross um die unnötigen Opfer in Kauf zu nehmen.
Gruss Turi
Absetzten heisst nicht gleich Aufgabe der Demokratie, oder?
Wenn man die Ruhe nicht in sich selbst findet, ist es umsonst, sie anderswo zu suchen!