suche Info Auslandreise bzw. Krankenversicherung
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suche Info Auslandreise bzw. Krankenversicherung
Hallo zusammen,
wo sind die Krankenversicherungsexperten, bzw. die Reiseversicherungsexperten.
kurz zu meinem Problem
so wie es derzeit aussieht werde ich ab April 2016 eine längere Reise in nicht europäische Länder (> 1 Jahr) unternehmen.
meine Frage ist nun, wie kann ich mich sinnvoll krankenversichern?
wäre bei meiner Abreise 57 Jahre alt, seit 26 Jahren selbstständig und genau so lange privat Krankenversichert.
meine Frage ist nun, wie kann ich mich sinnvoll krankenversichern?
meine private Krankenversicherung sollte während meiner Reisezeit am besten ruhen, die Anwartschaft würde ich gerne beibehalten. Den monatlichen Beitrag von derzeit € 350 möchte ich aber auf keinen Fall weiterbezahlen müssen.
habe mit meiner privaten KV, der DKV, schon gesprochen, allerdings mir konnte dort niemand eine vernünftige Aussage machen.
Auch ein Telefonat bei Ergo der Partnerversicherung der DKV hat mich nicht weitergebracht. Anscheinend sind die Damen und Herren bei den Versicherungen bei solchen Fragen überfordert.
Vielleicht gibt es hier im Forum ja Experten die mir den einen oder anderen Tipp geben können.
Gruß Gerd
wo sind die Krankenversicherungsexperten, bzw. die Reiseversicherungsexperten.
kurz zu meinem Problem
so wie es derzeit aussieht werde ich ab April 2016 eine längere Reise in nicht europäische Länder (> 1 Jahr) unternehmen.
meine Frage ist nun, wie kann ich mich sinnvoll krankenversichern?
wäre bei meiner Abreise 57 Jahre alt, seit 26 Jahren selbstständig und genau so lange privat Krankenversichert.
meine Frage ist nun, wie kann ich mich sinnvoll krankenversichern?
meine private Krankenversicherung sollte während meiner Reisezeit am besten ruhen, die Anwartschaft würde ich gerne beibehalten. Den monatlichen Beitrag von derzeit € 350 möchte ich aber auf keinen Fall weiterbezahlen müssen.
habe mit meiner privaten KV, der DKV, schon gesprochen, allerdings mir konnte dort niemand eine vernünftige Aussage machen.
Auch ein Telefonat bei Ergo der Partnerversicherung der DKV hat mich nicht weitergebracht. Anscheinend sind die Damen und Herren bei den Versicherungen bei solchen Fragen überfordert.
Vielleicht gibt es hier im Forum ja Experten die mir den einen oder anderen Tipp geben können.
Gruß Gerd
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Albrecht(Vorname...)
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- Wohnort: ortenau
Re: suche Info Auslandreise bzw. Krankenversicherung
hallo gerd,
bei der axa wurde seinerzeit ein auslandstarif für die zeit der abwesenheit berechnet, der die "grosse" anwartschaft (ohne erneute gesundheitsprüfung) einschloss. wie immer: vorkasse, rechungen erstatten lassen.
aber: wenn man eine visa goldkarte nimmt, dann sind doch medizin. Leistungen inbegriffen.
oder: als ADAC-plus-mitglied sind doch auch medizin. Leistungen inbegriffen, oder?
cu
albrecht
bei der axa wurde seinerzeit ein auslandstarif für die zeit der abwesenheit berechnet, der die "grosse" anwartschaft (ohne erneute gesundheitsprüfung) einschloss. wie immer: vorkasse, rechungen erstatten lassen.
aber: wenn man eine visa goldkarte nimmt, dann sind doch medizin. Leistungen inbegriffen.
oder: als ADAC-plus-mitglied sind doch auch medizin. Leistungen inbegriffen, oder?
cu
albrecht
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Barbara4x4
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- Registriert: Fr 16. Nov 2007, 13:03
Re: suche Info Auslandreise bzw. Krankenversicherung
Hi Gerd,
ich hatte immer diese
@Albrecht:
ich fürchte, Visa ist nur so großzügig, wenn eine Pauschalreise mit Karte bezahlt wurde. Der ADAC ist meines Wissens auch nicht so generös, nur die Heimholung im medzinischen Notfall ist mit der Plus versichert.
Viele Grüße
Barbara
ich hatte immer diese
@Albrecht:
ich fürchte, Visa ist nur so großzügig, wenn eine Pauschalreise mit Karte bezahlt wurde. Der ADAC ist meines Wissens auch nicht so generös, nur die Heimholung im medzinischen Notfall ist mit der Plus versichert.
Viele Grüße
Barbara
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markus-1969
- Beiträge: 609
- Registriert: So 17. Apr 2011, 21:36
Re: suche Info Auslandreise bzw. Krankenversicherung
1) jeder Deutsche muß eine Krankenversicherung haben. Wenn du keine hast, wirst automatisch von der letzten gesetzlichen Kasse gesetzlich versichert. Nur bist du wohl im glücklichen Zustand, daß bei Dir keine gesetzliche Kasse weiß daß der Umstand der privaten Versicherung bei Dir zu prüfen ist. Ob eine Mitteilung der privaten Kasse an irgendeine gesetzliche Versicherung erfolgt wenn Dein Versicherungsschutz erlischt, weiß ich nicht.
2) Bei der Rückkehr ist es so, daß die private Kasse Dich nicht einfach wieder nimmt sondern daß sie eine Gesundheitsprüfung vornehmen will. Dumm, wenn beim Auslandsaufenthalt etwas passiert und die Kasse dann eine erhöhte Prämie will oder Dich gar nicht nimmt (ich weiß nicht ob sie jedes Mitglied nehmen muß). Wenn Du einfach kündigst, verlierst das, was Du bislang fürs Alter angespart hast - das ist in den Tarifen mit drin. Dies ist keine Option. Die Gesundheitsprüfung umgehst Du dadurch, daß Du Deinen Vertrag "auf Anwartschaft" umstellst, d. h. Du bekommst das Recht, ohne Gesundheitsprüfung wieder zurück in den alten Vertrag zu kommen. Das kostet so ca. 30 € im Monat, daneben kannst auch noch überlegen, z. B. eine Krankenhaustagegeldversicherung weiter laufen zu lassen für den Fall daß Du stationär irgendwo untergebracht wirst.
3) Wenn die Kasse rumzickt bei der Umstellung des Vertrages auf Anwartschaft (was sie gerne tut) dann hilft es, wenn ein Sachverhalt eintritt, der zu einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse führt und wenn Du schwarz auf weiß eine Bestätiguing der gesetzlichen Kasse bringst, daß Du versicherungspflichtig bist. Du gibst Deine selbständige Tätigkeit doch eh auf. Vielleicht kannst Dich ja ein paar Tage arbeitslos melden (mit Leistungsbezug) oder Dich (m. E. besser) bei einem Kollegen anstellen lassen und für den ein paar Tage arbeiten (dann sollte Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse bestehen). Aber dann wird dich diese gesetzliche Kasse auch künftig überwachen. Frag besser einfach die private Kasse ob und unter welchen Vorausetzungen bei ihr eine "Umstellung auf Anwartschaft" möglich ist. Dies müßte in ihren Versicherungsbedingungen geregelt sein; laß dir eine Kopie schicken.
4) Die Kassen zicken gerne rum, gebe Dich nicht mit einfachem Personal zufrieden. Das hat bei privaten Kassen Methode, vor allem dauert es, bis sie die richtigen und gewünschten Tarife (insbesondere mit Selbstbeteiligung) rausrücken. Wenn die Kasse anfängt, rumzuzicken, schicke ich die Problematik gleich per Post persönlich vertraulich und verschlossen an die jeweiligen Vortandsmitglieder (die Namen findet man auf den Schreiben bzw. im Impressum der website). Wenn die Anfrage bei dem Personal der Kasse erfolglos war frag die Vorstandsmitglieder schriftlich.
5) Der Nachweis, den Du brauchst, muß nicht nur von der gesetzlichen Kasse (die prüft die Versicherungspflicht) sondern auch von der privaten Kasse akzeptiert werden. Bei mir klappte das mit Nachweisen der Auslandsreise- Kranken- und Rückholversicherung des ADAC mit einer Dauer von 3 Monaten bislang problemlos. Ich glaube, die Grenze liegt bei 2 Monaten. Aber vielleicht ist Dein erster Schritt ja, mal bei der AOK anzurufen - du mußt ja Deinen Namen nicht sagen.
6) Überleg Dir, wie Deine Versicherung im Alter aussehen soll. Vielleicht ist es ja billiger, wenn Du und Deine gesamte Familie gesetzlich versichert sind und wenn Du eine private Zusatzversicherung hast. Aber dann mußt Dir auch die Regelungen ansehen, die für Rentner gelten, die im Berufsleben überwiegend privat versichert waren. Vielleicht ist es zielführend, nach Deiner Rückkehr nicht mehr selbständig zu sein sondern versicherungspflichtig angestellt; zur Not ließe sich das auch erreichen, wenn man dies gestaltet, etwa daß Dich eine GmbH anstellt, die jemand anders gehört, aber vorwiegend zum Abwickeln Deiner Aufträge dient. Überlege das jetzt, denn evtl. gibt es eine Altersgrenze bei Deiner Rückkehr, die Du dann überschritten haben könntest.
Erkundige Dich ggf. bei einem Fachanwalt für Sozialrecht.
2) Bei der Rückkehr ist es so, daß die private Kasse Dich nicht einfach wieder nimmt sondern daß sie eine Gesundheitsprüfung vornehmen will. Dumm, wenn beim Auslandsaufenthalt etwas passiert und die Kasse dann eine erhöhte Prämie will oder Dich gar nicht nimmt (ich weiß nicht ob sie jedes Mitglied nehmen muß). Wenn Du einfach kündigst, verlierst das, was Du bislang fürs Alter angespart hast - das ist in den Tarifen mit drin. Dies ist keine Option. Die Gesundheitsprüfung umgehst Du dadurch, daß Du Deinen Vertrag "auf Anwartschaft" umstellst, d. h. Du bekommst das Recht, ohne Gesundheitsprüfung wieder zurück in den alten Vertrag zu kommen. Das kostet so ca. 30 € im Monat, daneben kannst auch noch überlegen, z. B. eine Krankenhaustagegeldversicherung weiter laufen zu lassen für den Fall daß Du stationär irgendwo untergebracht wirst.
3) Wenn die Kasse rumzickt bei der Umstellung des Vertrages auf Anwartschaft (was sie gerne tut) dann hilft es, wenn ein Sachverhalt eintritt, der zu einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse führt und wenn Du schwarz auf weiß eine Bestätiguing der gesetzlichen Kasse bringst, daß Du versicherungspflichtig bist. Du gibst Deine selbständige Tätigkeit doch eh auf. Vielleicht kannst Dich ja ein paar Tage arbeitslos melden (mit Leistungsbezug) oder Dich (m. E. besser) bei einem Kollegen anstellen lassen und für den ein paar Tage arbeiten (dann sollte Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse bestehen). Aber dann wird dich diese gesetzliche Kasse auch künftig überwachen. Frag besser einfach die private Kasse ob und unter welchen Vorausetzungen bei ihr eine "Umstellung auf Anwartschaft" möglich ist. Dies müßte in ihren Versicherungsbedingungen geregelt sein; laß dir eine Kopie schicken.
4) Die Kassen zicken gerne rum, gebe Dich nicht mit einfachem Personal zufrieden. Das hat bei privaten Kassen Methode, vor allem dauert es, bis sie die richtigen und gewünschten Tarife (insbesondere mit Selbstbeteiligung) rausrücken. Wenn die Kasse anfängt, rumzuzicken, schicke ich die Problematik gleich per Post persönlich vertraulich und verschlossen an die jeweiligen Vortandsmitglieder (die Namen findet man auf den Schreiben bzw. im Impressum der website). Wenn die Anfrage bei dem Personal der Kasse erfolglos war frag die Vorstandsmitglieder schriftlich.
5) Der Nachweis, den Du brauchst, muß nicht nur von der gesetzlichen Kasse (die prüft die Versicherungspflicht) sondern auch von der privaten Kasse akzeptiert werden. Bei mir klappte das mit Nachweisen der Auslandsreise- Kranken- und Rückholversicherung des ADAC mit einer Dauer von 3 Monaten bislang problemlos. Ich glaube, die Grenze liegt bei 2 Monaten. Aber vielleicht ist Dein erster Schritt ja, mal bei der AOK anzurufen - du mußt ja Deinen Namen nicht sagen.
6) Überleg Dir, wie Deine Versicherung im Alter aussehen soll. Vielleicht ist es ja billiger, wenn Du und Deine gesamte Familie gesetzlich versichert sind und wenn Du eine private Zusatzversicherung hast. Aber dann mußt Dir auch die Regelungen ansehen, die für Rentner gelten, die im Berufsleben überwiegend privat versichert waren. Vielleicht ist es zielführend, nach Deiner Rückkehr nicht mehr selbständig zu sein sondern versicherungspflichtig angestellt; zur Not ließe sich das auch erreichen, wenn man dies gestaltet, etwa daß Dich eine GmbH anstellt, die jemand anders gehört, aber vorwiegend zum Abwickeln Deiner Aufträge dient. Überlege das jetzt, denn evtl. gibt es eine Altersgrenze bei Deiner Rückkehr, die Du dann überschritten haben könntest.
Erkundige Dich ggf. bei einem Fachanwalt für Sozialrecht.
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Ralf Kiefer
- Beiträge: 1575
- Registriert: Di 1. Aug 2006, 12:13
- Wohnort: nahe Karlsruhe
Re: suche Info Auslandreise bzw. Krankenversicherung
Moin!
An Markus-1969:
Gerd ist bei seiner geplanten Abreise 57 Jahre alt. Er kommt sowieso nicht in die GKV. Da hilft keine Arbeitslosigkeit noch sonstwas. Die Grenze für einen Wechsel von PKV nach GKV liegt bei 55 Jahren.
Was die GKV angeht: ist man in einer PKV, wurde man von einer GKV freigestellt. War man nie in einer GKV, wird typischerweise die AOK herangezogen. D.h. auch als Mitglied in einer PKV hat man was mit der GKV zu tun. Bei Angestellten wird z.B. die Rentenversicherung über die zuständige GKV abgerechnet.
An Gerd:
Daß PKVs extrem rumzicken, weiß ich leider zu gut (zur Universa: Finger weg von diesem Laden!). Ich würde in dieser Situation die Angelegenheit schriftlich angehen, auch aus Gründen der Nachweisbarkeit später. Zuerst nachschauen, welche maximale Versicherungsdauer Du für ununterbrochene Auslandsreisen in Deinem Vertrag versichert hast. Diese Angabe sowie Deine Reiseplanung an die Versicherung schicken mit der Anfrage Dir ein Angebot zu unterbreiten, wie Du nach Rückkehr Deinen bisherigen Versicherungstarif uneingeschränkt weiternutzen kannst. Darauf wirst Du sicher eine Antwort bekommen. Es wird auf ein Angebot einer sogenannten Anwartschaft hinauslaufen. Ggf. entlassen sie Dich nur in eine Anwartschaft, wenn Du eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweist. Kläre dabei auch den Fall, daß Du in krankem Zustand von der Reise nach Deutschland zurückkehren könntest.
Schreib denen, wie lange Du planst unterwegs zu sein, und welche Länder dabei sind. Die sollen eine Grundlage haben zu schreiben, daß sie Dich dort nicht versichern können oder wollen. Andrerseits haben die vielleicht doch eine Lösung im Angebot, die nur nicht beworben wird.
Gruß, Ralf
An Markus-1969:
Gerd ist bei seiner geplanten Abreise 57 Jahre alt. Er kommt sowieso nicht in die GKV. Da hilft keine Arbeitslosigkeit noch sonstwas. Die Grenze für einen Wechsel von PKV nach GKV liegt bei 55 Jahren.
Was die GKV angeht: ist man in einer PKV, wurde man von einer GKV freigestellt. War man nie in einer GKV, wird typischerweise die AOK herangezogen. D.h. auch als Mitglied in einer PKV hat man was mit der GKV zu tun. Bei Angestellten wird z.B. die Rentenversicherung über die zuständige GKV abgerechnet.
An Gerd:
Daß PKVs extrem rumzicken, weiß ich leider zu gut (zur Universa: Finger weg von diesem Laden!). Ich würde in dieser Situation die Angelegenheit schriftlich angehen, auch aus Gründen der Nachweisbarkeit später. Zuerst nachschauen, welche maximale Versicherungsdauer Du für ununterbrochene Auslandsreisen in Deinem Vertrag versichert hast. Diese Angabe sowie Deine Reiseplanung an die Versicherung schicken mit der Anfrage Dir ein Angebot zu unterbreiten, wie Du nach Rückkehr Deinen bisherigen Versicherungstarif uneingeschränkt weiternutzen kannst. Darauf wirst Du sicher eine Antwort bekommen. Es wird auf ein Angebot einer sogenannten Anwartschaft hinauslaufen. Ggf. entlassen sie Dich nur in eine Anwartschaft, wenn Du eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweist. Kläre dabei auch den Fall, daß Du in krankem Zustand von der Reise nach Deutschland zurückkehren könntest.
Schreib denen, wie lange Du planst unterwegs zu sein, und welche Länder dabei sind. Die sollen eine Grundlage haben zu schreiben, daß sie Dich dort nicht versichern können oder wollen. Andrerseits haben die vielleicht doch eine Lösung im Angebot, die nur nicht beworben wird.
Gruß, Ralf
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markus-1969
- Beiträge: 609
- Registriert: So 17. Apr 2011, 21:36
Re: suche Info Auslandreise bzw. Krankenversicherung
Das gilt es eben zu prüfen. Zu unterscheiden ist, ob er freiwillig wechseln will (d. h. er gibt eine Erklärung ab, nach der er die private Versicherung nicht mehr will) oder ob ein Sachverhalt eintritt, der automatisch zur Folge hat, daß er versicherungspflichtig ist (z. B. Aufnahme einer angestellten Tätigkeit und Einstellung der Selbtständigkeit). Daß er, liegt ein Sachverhalt vor, der beim Wechsel automatisch zur Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse führt, sich dann - nur weil er älter ist - privat versichern muß, ist mir neu.Ralf Kiefer hat geschrieben: Gerd ist bei seiner geplanten Abreise 57 Jahre alt. Er kommt sowieso nicht in die GKV. Da hilft keine Arbeitslosigkeit noch sonstwas. Die Grenze für einen Wechsel von PKV nach GKV liegt bei 55 Jahren.
Deswegen: anwaltlicher Rat schadet im Zweifel nicht.
Ach und: Wenn Du schon dabei bist, die Kasse zu fragen dann frag auch gleich nach den Rückstellungen / Angesparten Gelder / Altersrücklagen die Du auf Deinem Vertrag hast, um damit höhere Beitragslasten im Alter abzusichern. Soweit ich weiß, werden die individuell Deinem Vertrag zugeordnet und gehen verloren, wenn Du kündigst und zu einem anderen Anbieter (GKV, andere Kasse) wechseln solltest.
-
Ralf Kiefer
- Beiträge: 1575
- Registriert: Di 1. Aug 2006, 12:13
- Wohnort: nahe Karlsruhe
Re: suche Info Auslandreise bzw. Krankenversicherung
Ich schrieb schon, daß es egal ist, was eintritt: keine GKV ist verpflichtet ihn aufzunehmen, denn er ist älter als 55 Jahre. Die Regierung schwarz-geld sorgte im Jahr 2007 dafür, daß es einen Basistarif bei jeder PKV geben muß, um der Versicherungspflicht im Rahmen der PKV zu genügen.markus-1969 hat geschrieben: Das gilt es eben zu prüfen. Zu unterscheiden ist, ob er freiwillig wechseln will (d. h. er gibt eine Erklärung ab, nach der er die private Versicherung nicht mehr will) oder ob ein Sachverhalt eintritt, der automatisch zur Folge hat, daß er versicherungspflichtig ist (z. B. Aufnahme einer angestellten Tätigkeit und Einstellung der Selbtständigkeit).
Es gibt in anderen Konstellationen sogar noch weitere Einschränkungen. Annahme: der Reisende war viele Jahre in der PKV, wechselte <5 Jahre vor Reiseantritt in die GKV, kommt nach mehr als 2 Jahren Reisedauer nach .de zurück und möchte dann mit >= 55 Jahren weiterhin in der GKV versichert sein. Die GKV kann ihn ablehnen und in den Basistarif der PKV schicken, also Höchststrafe.
Erwähnte ich schon, daß alle(!) Teile der CED (Christliche Einheitspartei Deutschlands in den Farben schwarz, geld, rot und grün) in jedem Wahlkampf Transparenz und Reform des deutschen Krankenverwaltungswesens ankündigten, und keiner auch nur ansatzweise eine Verbesserung, sondern lediglich partielle Verkomplizierungen und Nachteile zulasten der Versicherten ergänzten?
Dann hast Du das Reförmchen von schwarz-geld verpaßt. Das fiel auch nicht groß auf, denn es wurde vermutlich während eines Fußballänderspiels mit drei anwesenden Abgeordneten ohne Aussprache beschlossen. "Schaut mal, jetzt gibt's Elfmeterschießen!" und schon war's beschlossen.markus-1969 hat geschrieben: Daß er, liegt ein Sachverhalt vor, der beim Wechsel automatisch zur Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse führt, sich dann - nur weil er älter ist - privat versichern muß, ist mir neu.
Finde erst mal einen Anwalt für Sozialrecht! Die sind dermaßen selten, daß es "fast"[tm] systemisch sein könnte. Hinweis: die Gebührenordnung im Sozialrecht ist im Gegensatz zu anderen Rechtsbereichen dermaßen mies, daß sich das keiner freiwillig antut. Auch ein Anwalt hat mal Hunger! Der Grund ist so einfach wie einleuchtend: im Sozialrecht ist der Gegner typischerweise eine staatliche Organisation. Da ist's doch schön, wenn der Staat wenigstens das Prozeßkostenrisiko auf seine Art deckeln kann. Die Anzahl der Verfahren beschränkt sich zusätzlich automatisch, weil's keine Anwälte gibt.markus-1969 hat geschrieben: Deswegen: anwaltlicher Rat schadet im Zweifel nicht.
Die PKV wird ein verklausuliertes "Dankeschön" sagen. Mehr nicht: "... gesetzliche Rückstellungen im Rahmen der Solidargemeinschaft ... kommt der Solidargemeinschaft zugute ... ausgetreten aus dieser Solidargemeinschaft ... blablub ..."markus-1969 hat geschrieben: Ach und: Wenn Du schon dabei bist, die Kasse zu fragen dann frag auch gleich nach den Rückstellungen / Angesparten Gelder / Altersrücklagen die Du auf Deinem Vertrag hast, um damit höhere Beitragslasten im Alter abzusichern. Soweit ich weiß, werden die individuell Deinem Vertrag zugeordnet und gehen verloren, wenn Du kündigst und zu einem anderen Anbieter (GKV, andere Kasse) wechseln solltest.
Gruß, Ralf
Re: suche Info Auslandreise bzw. Krankenversicherung
gerdr hat geschrieben:Hallo zusammen,
wo sind die Krankenversicherungsexperten, bzw. die Reiseversicherungsexperten.
kurz zu meinem Problem
so wie es derzeit aussieht werde ich ab April 2016 eine längere Reise in nicht europäische Länder (> 1 Jahr) unternehmen.
meine Frage ist nun, wie kann ich mich sinnvoll krankenversichern?
wäre bei meiner Abreise 57 Jahre alt, seit 26 Jahren selbstständig und genau so lange privat Krankenversichert.
meine Frage ist nun, wie kann ich mich sinnvoll krankenversichern?
meine private Krankenversicherung sollte während meiner Reisezeit am besten ruhen, die Anwartschaft würde ich gerne beibehalten. Den monatlichen Beitrag von derzeit € 350 möchte ich aber auf keinen Fall weiterbezahlen müssen.
habe mit meiner privaten KV, der DKV, schon gesprochen, allerdings mir konnte dort niemand eine vernünftige Aussage machen.
Auch ein Telefonat bei Ergo der Partnerversicherung der DKV hat mich nicht weitergebracht. Anscheinend sind die Damen und Herren bei den Versicherungen bei solchen Fragen überfordert.
Vielleicht gibt es hier im Forum ja Experten die mir den einen oder anderen Tipp geben können.
Gruß Gerd
Vor kurzem bekam ich auch einen Tipp von dieser Versicherung:
sekur-travelcard.de
Deine private Krankenversicherung ist nicht so überteuert, das Du sie vielleicht besser weiterlaufen lässt.
Sei Dir ganz sicher, dass Du die Versicherungsleistungen aus Deinem alten Vertrag nicht verlierst, (ich würde den erst mal sehr gründlich studieren) ein neuer wird erst richtig teuer wenn Du älter wirst und die Versicherungen versuchen die alten leistungsstarken Verträge los zu werden. Die Verträge gerade von der DKV waren früher sehr gut und Du würdest für die gleiche Leistung heute wahrscheinlich sehr viel mehr bezahlen.
Wichtig ist, wie schnell Du ihn in einem Krankheitsfall, (solltest Du ihn tatsächlich ohne Einbuße zurückstellen können) und Rückkehr nach Deutschland vor der abgemachten Zeit reaktivieren kannst und ob er dann auch tatsächlich greift.
Eigentlich ist ein Jahr nicht so lange und in dieser Richtung solltest Du gerade wenn Du nicht mehr ganz jung bist abgesichert bleiben, das solltest Du Dir leisten können.
Gruß Mia
Der Versuch, den Himmel auf Erden zu verwirklichen, produziert stets die Hölle. (Karl Popper)
Re: suche Info Auslandreise bzw. Krankenversicherung
ich stimme mia zu, dein tarif scheint nicht der teuerste zu sein.
und in die gkv zu wechseln ist seit einführung des basistarifes äußerst schwer. da reicht auch nicht aus, "sich ein paar tage bei einem kumpel anstellen zu lassen" ich habs vor ein paar jahren mit müh und not geschafft.
du brauchst eine schriftliche (!) bestätigung deiner kasse, dass du nach dem jahr wieder zu geichen konditionen und ohne gesundheitsprüfung einsteigen kannst. das wird schwer bis ganz unmöglich.
vielleicht kann dir ein versicherungsagent, der auch die dkv vertreibt, dabei helfen. wenn das einer mit viel erfahrung ist, kennt der meist die die richtigen ansprechpartner der versicherung.
und in die gkv zu wechseln ist seit einführung des basistarifes äußerst schwer. da reicht auch nicht aus, "sich ein paar tage bei einem kumpel anstellen zu lassen" ich habs vor ein paar jahren mit müh und not geschafft.
du brauchst eine schriftliche (!) bestätigung deiner kasse, dass du nach dem jahr wieder zu geichen konditionen und ohne gesundheitsprüfung einsteigen kannst. das wird schwer bis ganz unmöglich.
vielleicht kann dir ein versicherungsagent, der auch die dkv vertreibt, dabei helfen. wenn das einer mit viel erfahrung ist, kennt der meist die die richtigen ansprechpartner der versicherung.
-
Ralf Kiefer
- Beiträge: 1575
- Registriert: Di 1. Aug 2006, 12:13
- Wohnort: nahe Karlsruhe
Re: suche Info Auslandreise bzw. Krankenversicherung
Wie kommst Du denn zu dieser Meinung?Mia hat geschrieben: Deine private Krankenversicherung ist nicht so überteuert, das Du sie vielleicht besser weiterlaufen lässt.
Eine "moderne" PKV funktioniert völlig anders als alles im Bereich der GKV. Da wird mit sehr harten Bandagen um Versicherungsleistungen gerungen. Bevor die z.B. auch nur die erste Mark Krankentagegeld auszahlt, will sie die Einkommensnachweise des vorangegangen, relevanten Zeitraums. Wehe, Du hast zuviel versichert, dann wird erstmal "argumentiert". Das geht soweit, daß eine PKV wie die Universa den Schadensfall versucht auszuhungern. BTDTNT, allerdings aus anderem Grund.
Mit einer PKV geht man vertraglich überkorrekt um.
Schrieb ich doch schon: Lösung von der PKV in Schriftform (nicht nur Textform) vorschlagen lassen. Ergänzung: Falls dort nicht das passiert, was man erwartet, kann man sich an den Versicherungsombudsmann der PKV wenden. Seine Leistung ist allerdings auf 4 Wochen nach der Versicherungsreaktion befristet.Mia hat geschrieben: Sei Dir ganz sicher, dass Du die Versicherungsleistungen aus Deinem alten Vertrag nicht verlierst,
Mit Ende 50 kann man keinen PKV-Vollversicherungsvertrag mehr abschließen. Für normale Menschen nicht finanzierbar. Mit Ende 50 hat man entweder einen schon lange laufenden PKV-Vertrag, oder das gesicherte(!) Anrecht auf die GKV, siehe oben. Für private Zusatzversicherungen zur GKV gilt dasselbe wie für die private Vollversicherung.Mia hat geschrieben: ein neuer wird erst richtig teuer wenn Du älter wirst und die Versicherungen versuchen die alten leistungsstarken Verträge los zu werden.
Wir haben hierzulande zwar die theoretische Reisefreiheit, aber uns seit einigen Jahren auch den Neoliberalismus eingefangen. Daher funktioniert vieles nur noch für die obersten 1% in diesem Land, also nach Einwurf von extrem viel Geld.
Nicht nur DKV. Auch die Universa war früher gut. Aber spätestens mit dem Schwarz-geld-Reförmchen war Schluß damit.Mia hat geschrieben: Die Verträge gerade von der DKV waren früher sehr gut und Du würdest für die gleiche Leistung heute wahrscheinlich sehr viel mehr bezahlen.
Das sollte im Kleingedruckten zur Anwartschaft stehen. Wenn nicht, muß man einen Vertragszusatz mit dem Versicherungsvertreter verhandeln.Mia hat geschrieben: Wichtig ist, wie schnell Du ihn in einem Krankheitsfall, (solltest Du ihn tatsächlich ohne Einbuße zurückstellen können) und Rückkehr nach Deutschland vor der abgemachten Zeit reaktivieren kannst und ob er dann auch tatsächlich greift.
Das gilt es im Zusammenhang mit der Reiseversicherung zu prüfen, weil dort die meisten nur im Ausland zahlen. D.h. mit Grenzübertritt nach .de sind die nicht mehr zuständig. Es gibt aber auch welche, die decken einen etwas verlängerten Zeitraum ab. Es gibt welche, mit denen man sogar ein paar Tage Heimaturlaub von seiner Reise machen kann.
Und jetzt die Frage an Dich, weil Du so gerne mutmaßt: Wie ist jemand, der vor der Reise lange genug in der GKV war, versichert, der eine Reiseversicherung für außerhalb Deutschlands hat, d.h. dessen Krankenversicherung mit Einreise an der Autobahn Salzburg-München oder am Flughafen Frankfurt endet? Der geht am nächsten Tag zum Arbeitsamt und meldet sich nach ALG-1, falls er das im Vorfeld geeignet organisiert hat. Damit kommt er in den meisten Fällen automatisch zurück in die GKV. Was macht er, wenn er krank ist und daher nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, und folgerichtig kein ALG-1 mit Krankenversicherung beantragen kann? Was macht so ein Schadensfall zwischen der Einreise in Salzburg oder Frankfurt und der Bestätigung, daß er krankenversichert sei?
Manchmal kann es sinnvoll sein, systematisch alle Anwendungsfälle (Use cases) zu betrachten, um keine Überraschung zu erleben.
Genau das läßt sich die PKV mit der Anwartschaft abkaufen.schnorr hat geschrieben: du brauchst eine schriftliche (!) bestätigung deiner kasse, dass du nach dem jahr wieder zu geichen konditionen und ohne gesundheitsprüfung einsteigen kannst. das wird schwer bis ganz unmöglich.
Vorsicht! Nach meiner Erfahrung neigen genau die dazu, alles irgendwie hinzudrehen, ohne schriftliche Zusicherungen zu geben. So ein Versicherungsverkäufer reicht aus einen Ansprechpartner in der Versicherungszentrale zu nennen, zu mehr häufig nicht. Die Schadensabteilung will hinterher nichts von irgendwelchen Zusicherungen ihrer Vertreter wissen. Die sind da, um Forderungen abzuweisen. Soll heißen, daß im Umgang mit einer PKV nur die Schriftform zählt und eine Rechtsschutzversicherung (bei einem anderen Konzern) Pflicht ist. Glaub mir einfach :-(schnorr hat geschrieben: vielleicht kann dir ein versicherungsagent, der auch die dkv vertreibt, dabei helfen. wenn das einer mit viel erfahrung ist, kennt der meist die die richtigen ansprechpartner der versicherung.
Gruß, Ralf
Re: suche Info Auslandreise bzw. Krankenversicherung
Ralf Kiefer hat geschrieben:Wie kommst Du denn zu dieser Meinung?Mia hat geschrieben: Deine private Krankenversicherung ist nicht so überteuert, das Du sie vielleicht besser weiterlaufen lässt.
Ich habe Gerdr nur einen praktischen Tipp aus dem Leben einer seit vierzig Jahren Reisenden gegeben und keine ideologische Grundsatzdiskussion über Krankenversicherungen im Sinn.
Viele Grüße
Mia
Der Versuch, den Himmel auf Erden zu verwirklichen, produziert stets die Hölle. (Karl Popper)
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Ralf Kiefer
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Re: suche Info Auslandreise bzw. Krankenversicherung
Viele Ansichten, die älter als ein paar Jahre sind, sind überholt. Die Gesetzeslage und die Praxis haben sich geändert.Die meisten Leute, die kein Schadensfall waren oder sind, haben das leider noch nicht mitbekommen. Und das hat mit Ideologie nichts zu tun sondern eher mit fehlender Information.Mia hat geschrieben: Ich habe Gerdr nur einen praktischen Tipp aus dem Leben einer seit vierzig Jahren Reisenden gegeben und keine ideologische Grundsatzdiskussion über Krankenversicherungen im Sinn.
Gruß, Ralf
Re: suche Info Auslandreise bzw. Krankenversicherung
Praktische Tipps sind Informationen und Selbstständige mit PKV mussten sich über ihren Versicherungsschutz immer selbst informieren und am laufenden halten. Für Winkelzüge hat man im eingetretenen Schadensfall keine Zeit und muss deshalb vorher alles geregelt haben. Man kann alles aufs billigste hinkriegen, aber dann auch die Folgen tragen.Ralf Kiefer hat geschrieben:Viele Ansichten, die älter als ein paar Jahre sind, sind überholt. Die Gesetzeslage und die Praxis haben sich geändert.Die meisten Leute, die kein Schadensfall waren oder sind, haben das leider noch nicht mitbekommen. Und das hat mit Ideologie nichts zu tun sondern eher mit fehlender Information.Mia hat geschrieben: Ich habe Gerdr nur einen praktischen Tipp aus dem Leben einer seit vierzig Jahren Reisenden gegeben und keine ideologische Grundsatzdiskussion über Krankenversicherungen im Sinn.
Gruß, Ralf
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Re: suche Info Auslandreise bzw. Krankenversicherung
Da sind wir uns doch einig. Deswegen schrieb ich doch, daß man sich alle Fälle anschauen soll.Mia hat geschrieben:Für Winkelzüge hat man im eingetretenen Schadensfall keine Zeit und muss deshalb vorher alles geregelt haben.
Ich weiß ja nicht, was Du damit andeuten möchtest. Nur ist Deine Idee die PKV weiterlaufen zu lassen nur die zweitbeste mit oben von Dir erwähnten Risiken.Mia hat geschrieben: Man kann alles aufs billigste hinkriegen, aber dann auch die Folgen tragen.
Gruß, Ralf
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Barbara4x4
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Re: suche Info Auslandreise bzw. Krankenversicherung
Nu wirds kompliziert. Hängt davon ab, ob freiwillig oder pflichtversichert in der GKV (wie kann man eine Zwangsversicherung nur freiwillig nennen?Ralf Kiefer hat geschrieben: Und jetzt die Frage an Dich, weil Du so gerne mutmaßt: Wie ist jemand, der vor der Reise lange genug in der GKV war, versichert, der eine Reiseversicherung für außerhalb Deutschlands hat, d.h. dessen Krankenversicherung mit Einreise an der Autobahn Salzburg-München oder am Flughafen Frankfurt endet? Der geht am nächsten Tag zum Arbeitsamt und meldet sich nach ALG-1, falls er das im Vorfeld geeignet organisiert hat. Damit kommt er in den meisten Fällen automatisch zurück in die GKV. Was macht er, wenn er krank ist und daher nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, und folgerichtig kein ALG-1 mit Krankenversicherung beantragen kann? Was macht so ein Schadensfall zwischen der Einreise in Salzburg oder Frankfurt und der Bestätigung, daß er krankenversichert sei?
Der freiwillig Versicherte könnte z.B. vom Ausland aus per Email seine Versicherung zum vorgesehenen Wiedereinreisedatum aktivieren lassen(bei Anwartschaft) oder erneut beantragen - oder sich darauf verlassen, daß die Notfallversorgung auch ohne aktuell aktive KV gewährleistet wird und erst zuhause der Bürokratie frönen. Im Schadenfall kann die letzte, wenn auch ungültige, KV-Karte die Problemlösung beschleunigen.
Ob ich als GKVler Anwartschaft bezahle bei einer einjährigen Abwesenheit oder nicht hängt IMHO von der Versicherungsvita ab.
Quelle“Die Anwartschaft wird auch für die erforderliche Vorversicherungszeit für die spätere Krankenversicherung der Rentner angerechnet. Der Unterschied zeigt sich insbesondere, wenn der Auslandsaufenthalt in der 2. Hälfte des Berufslebens stattfindet. Ist man als Rentner pflichtversichert in der GKV bezahlt man nur Beiträge auf die Einkünfte aus der Rente, ist man als Rentner in der GKV aber freiwillig versichert zahlt man Beiträge auf alle Einkommensarten, also auch auf Einkünfte aus Kapitalerträgen sowie Vermietung und Verpachtung. Für manche Zeitgenossen kann das einen gewaltige Beitragsunterschied ausmachen. Für eine (beitragsschonende) Pflichtversicherung als Rentner ist jedoch eine Vorversicherungszeit in der GKV zwingend erforderlich – diese beträgt mindestens 90 Prozent der zweiten Hälfte des Berufslebens. Dies kann durch eine Anwartschaft ebenfalls sichergestellt werden, denn diese wird auf die Vorversicherungszeit angerechnet.”
Soweit zu den Untiefen der GKV
Viele Grüße
Barbara




