MODERATOR-NOTE: Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Togo seitens AA völlig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 18.01.2006 - 26.10.2011 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Togo 18.01.2006 - 26.10.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Togo:
Stand: 24.11.2011
Letzte Aktualisierung:
Allgemeine Reiseinformationen - Geldversorgung
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Im Großraum Lomé muss mit Straftaten auch gegen europäische Reisende gerechnet werden. Hierbei handelt es sich überwiegend um Diebstähle, aber auch Raubdelikte.
Am Strand sollte man sich möglichst nur in bewachten Abschnitten bewegen und auch in diesen erhöhte Vorsicht walten lassen.
Keinesfalls sollte man sich bei Dunkelheit am Strand aufhalten.
Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man sich in der Stadt Lomé nicht mehr zu Fuß bewegen sondern Taxis benutzen.
Straßenbauarbeiten und die dadurch verursachten Staus werden dabei zum Öffnen nicht verriegelter Autotüren und zu Diebstählen genutzt. Autotüren sollten daher immer verriegelt sein.
Auch im Inland kommt es gelegentlich zu Raubüberfällen bei vorgetäuschten Unfällen oder an Straßenblockaden.
Die Botschaft rät, Wertgegenstände (Bargeld, Schecks und Kreditkarten, Mobiltelefone, Schmuck, Uhren, Kameras etc.) möglichst nicht außerhalb des Hotels mit sich zu führen und wichtige Dokumente (insbesondere den Reisepass, von dem man eine Kopie haben sollte) besonders diebstahlsicher bei sich zu tragen. Bei Überfällen wird dringend geraten, keine Gegenwehr zu leisten, die die Täter zu unkontrollierten Gegenreaktionen verleiten könnte.
Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich - unabhängig von der Verursacherfrage - nicht am Unfallort zu verbleiben, sondern sofort das nächste Polizeirevier anzufahren. Bei Unfällen sollte man immer auch damit rechnen, dass es sich um vorgetäuschte Unfälle handelt, die zu Straftaten genutzt werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Eine Geldversorgung mit der Maestrokarte ist in Togo nicht möglich. Kreditkarten werden zwar in den meisten Hotels und zunehmend auch in den größeren Geschäften akzeptiert, ein Missbrauch kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus werden erfahrungsgemäß Kreditkarten der Fa. "MasterCard" nicht akzeptiert. Barmittel in Devisen sollten grundsätzlich nur bei Banken eingetauscht werden, von der Mitnahme einer größeren Summe an Barmitteln wird aber bereits aus Sicherheitsgründen abgeraten.
Vor dem Baden im Meer wird, außer an bewachten Stränden, wegen der herrschenden gefährlichen Unterströmung, die auf das offene Meer gerichtet ist, und der starken Brandung dringend abgeraten.
Straßen und Fahrzeuge befinden sich häufig in einem schlechten Zustand.
Wegen Fußgängern und Tieren auf der Fahrbahn sowie oft fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtungen sollten Nachtfahrten möglichst ganz unterbleiben bzw. mit erhöhter Vorsicht durchgeführt werden.
Bei Benutzung der weit verbreiteten Motorrad-Taxis besteht eine erhebliche Unfall- und Verletzungsgefahr. Zumindest sollte, auch wenn keine rechtliche Pflicht dazu besteht, ein Helm getragen werden. Offiziell müssen die Halter der Motorrad-Taxis über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Dies ist in der Praxis aber so gut wie nie der Fall, so dass in der Regel kein Versicherungsschutz besteht.
Da nach Einbruch der Dunkelheit häufig Kontrollen durch die Sicherheitskräfte stattfinden, sollte eine Kopie des Reisepasses mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich geführt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Togo ein Visum; dieses kann bei den berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen Togos im Ausland beantragt werden. Grundsätzlich kann ein Visum auch bei der Einreise am Flughafen erteilt werden. Da auf die Erteilung eines Visums kein Rechtsanspruch besteht, rät das Auswärtige Amt in jedem Falle zur Beantragung des nötigen Visums bei den togoischen Auslandsvertretungen. Zudem gilt ein solches Visum für die gesamte Dauer des Aufenthaltes. Ein am Flughafen erhaltenes Visum kostet 10.000 F CFA (= 15 EUR) und ist nur eine Woche gültig. Dieses Visum muss gegebenenfalls bei der Passbehörde verlängert werden. Dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Falls die Verlängerung verspätet beantragt oder die Gültigkeitsdauer eines Visums überschritten wird, erheben die togoischen Grenzbehörden eine Strafgebühr in Höhe von 10.000 F CFA.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, sofern gültig
vorläufiger Reisepass ja, sofern gültig
Personalausweis nein
vorläufiger Personalausweis nein
weitere Anmerkungen Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, sofern gültig
Reisepass ja, sofern gültig
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, sofern mit Foto versehen und gültig
weitere Anmerkungen jedes Reisedokument muss, unabhängig vom Alter des Passinhabers, mit einem Passfoto versehen sein.
Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot.
Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte vergleichsweise harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 € und Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (5-10 Jahre) hingewiesen wird.
Homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren und Geldstrafen bestraft werden.
Öffentliche Prostitution ist in Togo zwar weit verbreitet, aber verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500 € und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht.
Besondere Zollvorschriften
Einfuhrbeschränkungen bei TabakGeld
- Männer: 50 Zigarren oder 100 Zigaretten oder 200 g Tabak,
- Frauen: 100 Zigaretten
Freie Einfuhr von Geldscheinen der FCFA-Zone. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000 FCFA (ca. 1.500 Euro) übersteigen.
Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert bis zu 500.000 FCFA (ca. 750.- Euro) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel wie Reiseschecks.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Togo ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr, siehe auch http://www.who.int
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, ggf. Poliomyelitis (Kinderlähmung), sowie gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, Meningitis ACWY und Typhus empfohlen, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B und Tollwut
Gelbfieber:
Gelbfieber (5 labortechnisch bestätigte Fälle) wurde zuletzt 2007 aus dem Distrikt Lacs im Süden und aus Kara gemeldet.
Malaria:
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Togo. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht- immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko im gesamten Land, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit mit anschließender Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe ist eine Chemoprophylaxe zu empfehlen, hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:HIV / AIDS:
- Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem Moskitonetz zu schlafen.
130.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2010 für Togo gemeldet. 3,5 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 54 % der Prostituierten waren HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera:
Gastrointestinale Infektionen sind neben der Malaria die häufigsten Erkrankungen, v.a. durch Salmonellen verursacht. Cholerafälle treten sporadisch aber nicht als Epidemie auf und betreffen meist ein Umfeld mit einfachen Lebensbedingungen, z.B. geprägt durch Knappheit an sauberem Wasser. Das selbst in urbanen Zentren kaum vorhandene sanitäre Abwassersystem, trägt zur Verbreitung der Durchfallerkrankungen bei. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten der Infektionen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten:
Meningitis:
Der Norden Togos wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Bakterielle Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber:
Dengue-Fieber kommt vereinzelt vor, wenn auch die Dunkelziffer höher sein mag durch nicht vorhandene spezifische Labordiagnostik. Das Virus wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome zu Beginn nicht sicher von Malaria unterscheiden. Im Krankheitsverlauf stehen Kopf- und Gliederschmerzen im Vordergrund, in vielen Fällen tritt auch ein Hautausschlag auf. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit seltener Todesfolge auftreten. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen.
Schistosomiasis (Bilharziose):
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Lac Togo). Baden im Süßwasser (in Seen aber auch in langsam fließenden Flüssen) sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Klassische Geflügelpest/ Vogelgrippe:
Die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) ist in Togo zuletzt im September 2008 aufgetreten. Dabei wurden keine menschlichen Erkrankungsfälle bekannt. Dennoch sollte der direkte Kontakt mit Vögeln und Geflügel vermieden werden, z.B. auf Geflügelmärkten.
Tollwut:
Wird durch Biss und Speichel infizierter Tiere (meist Hunde, aber auch Affen oder andere Wildtiere) übertragen. Fledermaus-Tollwut ist bisher in Togo nicht bekannt. Einziger möglicher Schutz ist die Impfung bzw. Tierkontakt zu meiden. Eine passive Impfung nach Biss oder Kontakt ist wenn überhaupt sehr begrenzt erhältlich.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist beschränkt. Die ärztliche Versorgung in Lomé ist zwar begrenzt, aber es sind französisch sprechende Fachärzte vieler Fachrichtungen vorhanden. Einzelne Ärzte sprechen deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur wenige Privatkliniken in Lomé in Betracht. Ein zuverlässiger Ambulanzdienst existiert nicht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Lomé haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Togo kommen, sollten eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Togo aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Togo, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Togo durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de
Gruß
Birgitt