Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 31.07.2007 (Unverändert gültig seit: 31.07.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus: Am 22. Mai wurde in einem belebten Altstadtviertel Ankaras ein Sprengstoffanschlag verübt, bei dem 10 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden.
Schon in der Vergangenheit kam es mehrfach zu Sprengstoffanschlägen, u.a. in Istanbul, Cesme und Kusadasi. Zu der Anschlagserie im Sommer 2006 in verschiedenen Touristenzentren hat sich Medienberichten zufolge eine gewalttätige Splittergruppe der terroristischen PKK bekannt. Sie droht mit weiteren Anschlägen.
Im Osten und Südosten der Türkei kommt es weiterhin zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der terroristischen Organisation und türkischen Sicherheitskräften. Bei Reisen in diese Region ist mit Behinderungen aufgrund von Straßenkontrollen und verstärkten Militärbewegungen zu rechnen. Am 6. Juni 2007 hat der türkische Generalstab vier Gebiete in den Provinzen Siirt, Şırnak und Hakkari zu zeitweiligen Sicherheitszonen und militärischen Sperrgebieten erklärt, deren Betreten vom 9. Juni 2007 bis voraussichtlich zum 9. September 2007 grundsätzlich verboten ist und die einer strengen Kontrolle unterliegen. Bei Reisen in den Osten und Südosten des Landes wird anheim gestellt, deren Notwendigkeit sorgfältig abzuwägen.
Die Sicherheitsvorkehrungen sind im ganzen Land auf hohem Niveau. Reisenden in der Türkei wird auch weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten
Informationen zur Vogelgrippe finden Sie unter „Medizinische Hinweise“
Reisen über Land/Straßenverkehr: Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind mit erhöhten Gefahren verbunden und sollten vermieden werden. Wer im Auto übernachten möchte, sollte dazu einen bewachten Parkplatz oder Campingplatz aufsuchen.
Bei angebotenen Jeepsafaris sollten Anbieterfirmen und technischer Zustand der Fahrzeuge kritisch geprüft werden, vor allem wenn die Reiseveranstalter keine Gewähr übernehmen. Die Jeeps sollten nur Personen fahren, die über Erfahrung mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf off-road-Strecken verfügen.
Kriminalität: Bei einem Überfall auf einen christlichen Verlag in der osttürkischen Stadt Malatya wurden am 18. April 2007 drei Personen, darunter ein Deutscher, ermordet.
Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit waren jedoch auch Touristinnen und Touristen Opfer von Gewaltverbrechen. Es wird deshalb besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen zu Vorsicht geraten.
Bei Verlassen des PKWs wird geraten, keine Wertgegenstände und Handtaschen sichtbar im Fahrzeug zurückzulassen.
Vorsicht vor Taschendieben ist besonders in der Großstadt Istanbul angezeigt. Die Zahl von Straßendiebstählen, besonders in belebten Zonen, hat sich in Istanbul in jüngerer Zeit erhöht. Allgemein gilt, dass auf Taschen und Geldbörsen überall da, wo Menschenmengen sind, geachtet werden sollte. Vor allem im Stadtteil Beyoglu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen zu einem weit überteuerten Getränk in einer Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten zu ziehen.
Bei Zahlung mit EC-Karten ist Vorsicht vor Betrügern geboten, die versuchen, unbemerkt die EC-Karte des Reisenden zu kopieren und den zugehörigen PIN-Code auszuspähen, um dann mit gefälschten Karten an Geldautomaten Geld abzuheben. Reisenden wird daher geraten, bei Zahlung ihre EC-Karte stets im Auge zu behalten und die Geheimnummer nur verdeckt einzugeben. Bei Benutzung von EC- und Kreditkarten mit PIN-Code in Wechselstuben wird zu Vorsicht geraten.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Türkei ist ein beliebtes Reiseland, das Touristen herzlich und offen empfängt. Wie auch in anderen Urlaubsländern gibt es jedoch einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten, um einen sorglosen Aufenthalt verbringen zu können.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tagen visumsfrei im Land aufhalten. Ist der Aufenthalt in der Türkei für länger als 90 Tage geplant, so ist vor der Einreise bei einer türkischen Auslandsvertretung (Generalkonsulat oder Botschaft) ein Visum einzuholen.
Für die Einreise in die Türkei genügt ein Reisepass oder ein Personalausweis. Von einer Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis wird abgeraten, da die Einreise mit diesem Dokument in der Vergangenheit in Einzelfällen verweigert wurde. Kinder müssen in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sein oder – was empfohlen wird - mit eigenem Kinderreisepass, einem Kinderausweis nach altem Muster oder Europapass einreisen. Der Kinderausweis wird bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild anerkannt; ab dem 10. Geburtstag ist ein Lichtbild erforderlich. Eine Geburtsurkunde ist kein gültiges Einreisedokument.
In der Vergangenheit kam es zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen. Insbesondere ist die Ausstellung eines Kinderausweises durch die deutsche Auslandsvertretung im Transitbereich des Flughafens nicht möglich und wird von den türkischen Behörden auch nicht gestattet.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Die Ausreise aus der Türkei in den Irak ist seit dem 01.07.2004 nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich. In diesem Zusammenhang wir auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Irak hingewiesen. Deutsche Staatsangehörige sind seit dem 01.07.2004 visumspflichtig. Achtung: Die Einreise in die Türkei nur mit dem Personalausweis ist aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarats (wie z.B. Irak) sind, nicht möglich bzw. kann von der Türkei untersagt werden (Zurückweisung an der Grenze). Für eine solche Einreise ist ein Reisepass erforderlich.
Kinder türkischer Eltern, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderausweis/Kinderreisepass oder Europapass, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.
Als Unterzeichnerstaat des "Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957" erkennt die Türkei bei der Einreise auch einen weniger als ein Jahr abgelaufenen Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass an. Nicht ausreichend hingegen ist ein abgelaufener Personalausweis.
In der Praxis kann es bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala, zu Problemen kommen. Es wird daher empfohlen, sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente zu kümmern.
Bitte beachten Sie, dass bei der Reise in die Türkei auf dem Landweg auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden müssen. Für die Einreise nach Serbien, Montenegro und Mazedonien ist ein Personalausweis beispielsweise nicht ausreichend.
Wenn man mit dem PKW einreisen möchte, wird das Auto im Pass des Fahrers eingetragen. Für diesen Fall ist es erforderlich, einen Reisepass zur Einreise zu verwenden.
Zusätzlich zur Eintragung im Pass wird vom türkischen Zoll ein Formular ausgestellt, das das Datum der spätesten Wiederausfuhr festlegt. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage. Bitte beachten Sie, dass die grüne Versicherungskarte nur im europäischen Teil der Türkei anerkannt wird. Beabsichtigen Sie mit dem Fahrzeug auch den asiatischen Teil zu bereisen, können Sie an der Grenze beim Touringclub eine Kfz-Haftpflichtversicherung (30-90 Tage) abschließen. In der Türkei gilt für Auto- und Motorradfahrer eine 0,5 Promillegrenze.
Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende / Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Eine beim ADAC erstellte Vollmacht in deutsch/türkisch wird ebenfalls akzeptiert. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.
Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte.
Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einer türkischen Auslandsvertretung (Generalkonsulat oder Botschaft) einzuholen ist.
Medizinische Hinweise
In der Türkei sind menschliche Erkrankungen und Todesfälle an der Vogelgrippe aufgetreten.
Bitte beachten Sie hierzu die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de. Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Krim-Kongo hämorrhagisches Fieber (CCHF): Bis Ende Mai 2007 wurden 133 Erkrankungen mit 7 Todesfällen registriert; im Jahr 2006 waren es 438 (27). Der Erreger ist in der Türkei endemisch, mit sporadischen Fällen und lokale Häufungen ist im Frühjahr/Sommer landesweit zu rechnen. Schwerpunkte haben sich, nachdem die Krankheit erst seit 2002 in der Türkei bekannt ist, in den zentralen Regionen mit den Provinzen Corum und Yozgat gebildet. Neben Zentralanatolien sind auch die grüne Schwarzmeerregion sowie die feuchtwarme türkische Riviera ("Akdeniz") betroffen. Da vor allem Menschen erkranken, die entweder mit Tieren arbeiten oder auf engem Raum mit ihnen leben, besteht nur bedingt eine Gefahr für Touristen. Bei Wanderungen in zentralanatolischen Steppengebieten (hier auch Kappadokien) und bei Tagesausflügen ins Hinterland der Region um Antalya sollten Touristen auf entsprechende Kleidung achten bzw. regelmäßig Körper und Kleidung nach Zecken absuchen. Die Übertragung erfolgt gewöhnlich durch Zecken, aber auch von Mensch zu Mensch, z.B. im Krankenhaus. Schutz vor Zeckenstichen beachten, Kontakt mit Kranken meiden.
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus
Malaria: Die größten Teile der TÜRKEI sind malariafrei, vor allem die touristischen Regionen im Süden und Westen des Landes.
Ein mittleres Risiko besteht in Südost-Anatolien im Grenzgebiet zu Syrien und Irak, speziell im Rahmen der Staudammbauten in der Harin- und Ceylanpinar Ebenen.
Ein geringes Risiko besteht in der Tiefebene um Adana.
Es kommt ausschließlich die weniger gefährliche Malaria tertiana (Plasmodium vivax) vor. Die Hauptübertragungszeit ist von Mai bis Oktober.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil in diesen Gebieten ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe evt. die Mitnahme einer Behandlungsdosis sinnvoll (z.B. Chloroquin). Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der insektengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in die Risikogebiete empfohlen,
• körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS: Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Piercing, Tätowierungen und Bluttransfusionenen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist vielfach mit Europa nicht zu vergleichen. Sie kann auf dem Land technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Ein evtl. vorhandener gültiger Krankenversicherungsschutz (Auslandskrankenschein) ist oft nicht ausreichend. Es wird daher dringend angeraten, eine Private Reisekrankenversicherung und eine zuverlässige Reiserückholversicherung abzuschließen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist eine individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bei Einführung von verschreibungspflichtigen Medikamenten für den eigenen Bedarf ist es ratsam, eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes mit sich zu führen, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt.
Lassen Sie sich vor einer Reise in die Türkei ggf. durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen
Hinweis.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Für Touristen gelten folgende Regeln: Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt gestattet. Devisenausfuhr ist bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 US Dollar oder Gegenwert in TL gestattet.
Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 US Dollar ein- und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei der Einreise deklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise erforderlich.
Im Übrigen dürfen folgende Waren bei Einreise in die Türkei pro Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende):
Persönliche Habe:Gegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel (Geräte) und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro (Kinder unter 15 Jahren bis 145 Euro).
Reisemitbringsel:
• 200 Stück Zigaretten und
• 50 Stück Zigarillos (max. 3 gr./Stück) und
• 10 Stück Zigarren und
• 200 gr. Zigarettentabak (inkl. 200 Stück Zigarettenpapier) oder 200 gr. Pfeifentabak oder 200 gr. Kautabak oder 200 gr. Tabak für Wasserpfeifen oder 50 gr. Schnupftabak
• 1 Flasche Alkohol (à 100 cc) oder 2 Flaschen à 70 bzw. 75 cc
• bis zu 5 Flaschen Kölnisch Wasser (à 120 ml), Lavendelwasser, Parfüm oder Essenz
• 1 kg Kaffee, 1 kg löslicher Kaffee, 500 gr Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten
Reisende unter 18 Jahren dürfen die unter Punkt 1-5 aufgeführten Gegenstände nicht einführen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass in der Türkei unter Strafe steht, was auch in Deutschland verboten ist.
In der Türkei werden Drogendelikte besonders hart bestraft (10 - 20 Jahre Gefängnis für Einfuhr, 6 - 12 Jahre Gefängnis für Ausfuhr).
Ebenfalls hart geahndet (Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren) wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von "Kultur- und Naturgütern", da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen (z.Zt. ca. 9.000,- Euro) gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z.B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff “Antiquitäten” weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunter fallen. Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen.
Es wird dringend davon abgeraten, in der Öffentlichkeit politische Äußerungen gegen den türkischen Staat zu machen bzw. Sympathie mit terroristischen Organisationen zu bekunden.
Sonstige Hinweise
Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten der Taxameter den Preis, bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus erlaubt. Besonders in Istanbul sollte man sich vorher über den ungefähren Fahrpreis informieren, damit Taxifahrten nicht ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der Taxameter bei Fahrtantritt eingeschaltet wird und der Tagtarif eingestellt ist (außer für Fahrten von/zu einigen Flughäfen) Die Hotels dienen hierbei als eine sichere Informationsquelle.
Bei angebotenen Ausflügen mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten sollten sich Reisende vorher erkundigen, wie lange diese Besuche dauern. Es besteht kein Kaufzwang. Gegen die mögliche Ausübung von Druck durch Mitarbeiter der Unternehmen oder Reiseleiter sollten sich Reisende verwahren und ggf. später auch bei den Reiseveranstaltern beschweren.
Auswärtige Amt




