Teilreisewarnung Russische Föderation 26.03.2024 | Ausreiseempfehlung

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Russische Föderation 12.09.2023 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 12.09.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Visum: e-Visa; Einreise mit Visum zum längerfristigen Aufenthalt)


Aktuelles
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten.

Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.

In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen.

Die Stadt Moskau und das südliche Umland waren in den letzten Wochen mehrfach Ziel von Drohnenangriffen. Diese haben bisher begrenzte Sachschäden verursacht. Weitere Angriffe können nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für mögliche Angriffe auf das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere den Zugverkehr.
  • Machen Sie sich mit der Lage von Schutzräumen, wie zum Beispiel Metrostationen, vertraut.
  • Machen Sie sich mit Hinweisen des russischen Zivilschutzes vertraut.
  • Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen nahegelegene Schutzräume auf.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der russischen Sicherheitsbehörden.
  • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist die Presse-und Medienfreiheit in der Russischen Föderation insbesondere durch neue Zensurgesetze in höchstem Maße eingeschränkt (siehe Rechtliche Besonderheiten). In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zur willkürlichen Verhängung hoher Haftstrafen für regierungskritische öffentliche Äußerungen – zum Teil aufgrund privater Äußerungen in Sozialen Medien.

Der russische Präsident Putin hat am 21. September 2022 eine Teilmobilmachung erlassen, die bisher nicht offiziell beendet wurde. Die Rekrutierung dauert an.

Am 19. Oktober 2022 hat Präsident Putin ferner in den von Russland annektierten ukrainischen Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja das Kriegsrecht verhängt. Für diese, wie für die übrigen Gebiete in der Ukraine gilt eine Reisewarnung, siehe Ukraine.

Gleichzeitig wurden sieben russische Regionen, darunter auch Moskau in einem abgestuften System in erhöhte Alarmbereitschaft gesetzt. Diese Anordnungen geben den dortigen lokalen Behörden und Sicherheitskräften Befugnisse zu eingreifenden Sicherheitsmaßnahmen, Kontrollen, Durchsuchungen und Beschränkungen der Bewegungsfreiheit.

Momentan sind direkte Auswirkungen dieser Maßnahmen auf deutsche Staatsangehörige nicht erkennbar. Es sollte dennoch gründlich abgewogen werden, ob eine Reise nach Russland derzeit erforderlich ist.

Deutsch-russische Doppelstaater müssen beachten, dass sie von den russischen Behörden ausschließlich als russische Staatsangehörige angesehen werden. Dies gilt auch im Fall einer möglichen Einberufung in die russischen Streitkräfte. Die Botschaft kann ihnen keinen konsularischen Schutz gewähren.

Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten wurde aufgrund der gegenseitigen Sperrungen der Lufträume eingestellt. Es bestehen Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze nach Deutschland/Europa zu meistens stark überhöhten Preisen. Es ist möglich, dass Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden. Des Weiteren ist eine Ein- und Ausreise von und nach Russland über den Landweg (Kaliningrad-Danzig, Kaliningrad–Wilna, Moskau-Riga, Sankt Petersburg-Tallin, Sankt Petersburg-Helsinki) mit PKW oder Bus möglich. Die entsprechenden Tickets können im Internet gebucht werden.

Derzeit sind folgende Flughäfen in Südrussland geschlossen:

Anapa, Belgorod, Brjansk, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Woronesch, Elista.

In fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) wurde der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.

Die Nutzung deutscher Kreditkarten und damit auch das Abheben von Bargeld an Bankautomaten ist in der Russischen Föderation nicht möglich. Geldüberweisungen jeglicher Art aus der EU in die Russische Föderation sind nicht durchführbar. Daher sollte vor Ankunft in Russland Vorsorge zur Geldversorgung getroffen werden. Es besteht ein EU-Verbot zur Ausfuhr von EUR-Banknoten nach Russland über den Eigenbedarf hinaus. Der Eigenbedarf ist auf den persönlichen Gebrauch des Reisenden und mitreisender enger Familienangehöriger begrenzt (keine Mitnahme für Dritte, rein nicht-kommerzieller Gebrauch). Der Eigenbedarf und seine Höhe sind im Zweifel an der EU-Außengrenze plausibel nachzuweisen (z.B. anhand von Hotelbuchungen). Laut Hinweisen kontrollieren vor allem polnische und litauische Grenzbeamte dies beim Übertritt nach Kaliningrad bisweilen genau, wenn auch nicht systematisch. Auf der Route Litauen – Kaliningrad hat Litauen vor einiger Zeit die Ausfuhr von EUR nach RUS auf 60 EUR pro Person beschränkt. In Russland ist die Ausfuhr von Devisen im Wert von über 10.000 USD derzeit untersagt und strafbar.

Die Situation in den vorgenannten Regionen und Städten kann sich aufgrund der Grenznähe zur Ukraine auch kurzfristig und ohne Warnung verschlechtern.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Beachten Sie vor der Nutzung von Sozialen Medien in der Russischen Föderation die untenstehenden Hinweise, siehe Rechtliche Besonderheiten.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie Aufenthalte in der Nähe von Militärstützpunkten und wichtigen Standorten der Rüstungsindustrie.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Russischen Föderation sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Ein- und Ausreise sowie im Transit ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Das Visum muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Eine Visumerteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin.

e-Visa
Seit August 2023 stellt Russland in einem vereinfachten Verfahren wieder E-Visa für Staatsangehörige aus 55 Ländern, darunter auch Deutschland aus. Diese berechtigen zu einem Kurzaufenthalt in Russland bis zu 16 Tagen.

Nähere Auskünfte zum Verfahren sowie weitere Informationen zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.

Die Erteilung eines e-Visas durch die russischen Grenzstellen ist nicht möglich.

Die Ein- und Ausreise mit e-Visa ist nur an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich.

Bereits kleinste Schreibfehler im elektronischen Visumantrag (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Passnummer – in deutschen Pässen gibt es nur die Null „0“ aber nicht den Buchstaben „O“, Gültigkeitsdaten des Passes) führen zur Zurückweisung bei der Einreise.
Es müssen auch alle (Vor-)Namen im Antrag aufgeführt werden, die im Reisepass genannt sind. Umlaute und andere Sonderzeichen im Namen sind wie in der maschinenlesbaren Zeile des Reisepasses anzugeben.

Beförderungsunternehmen können die Existenz und Gültigkeit elektronischer Visa per Validity Check prüfen.

Einreise mit Visum zum längerfristigen Aufenthalt
2021 traten Änderungen im russischen Gesetz „Über den Rechtsstatus ausländischer Bürger in der Russischen Föderation“ in Kraft. Sie führen zusätzliche medizinische Untersuchungspflichten für Ausländer und ihre Familienangehörigen ab sechs Jahren ein, die nach Russland auf der Grundlage eines Arbeitsvisums oder eines anderen Visums, das länger als 90 Tage gültig ist, eingereist sind. Diese Personen müssen sich demnach innerhalb von 30 Tagen (Arbeitsvisum) bzw. 90 Tagen (andere Visaarten) umfangreichen Gesundheitsuntersuchungen unterziehen und das Ergebnis bei der Migrationsbehörde einreichen. Es wird empfohlen sich hierzu an die örtliche russische Migrationsbehörde zu wenden.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Russische Föderation 17.11.2023 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 17.11.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten.

Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.

In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen.

Die Stadt Moskau und das südliche Umland waren in den letzten Wochen mehrfach Ziel von Drohnenangriffen. Diese haben bisher begrenzte Sachschäden verursacht. Weitere Angriffe können nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für mögliche Angriffe auf das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere den Zugverkehr.
  • Machen Sie sich mit der Lage von Schutzräumen, wie zum Beispiel Metrostationen, vertraut.
  • Machen Sie sich mit Hinweisen des russischen Zivilschutzes vertraut.
  • Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen nahegelegene Schutzräume auf.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der russischen Sicherheitsbehörden.
  • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist die Presse-und Medienfreiheit in der Russischen Föderation insbesondere durch neue Zensurgesetze in höchstem Maße eingeschränkt (siehe Rechtliche Besonderheiten). In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zur willkürlichen Verhängung hoher Haftstrafen für regierungskritische öffentliche Äußerungen – zum Teil aufgrund privater Äußerungen in Sozialen Medien.

Der russische Präsident Putin hat am 21. September 2022 eine Teilmobilmachung erlassen, die bisher nicht offiziell beendet wurde. Die Rekrutierung dauert an.

Am 19. Oktober 2022 hat Präsident Putin ferner in den von Russland annektierten ukrainischen Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja das Kriegsrecht verhängt. Für diese, wie für die übrigen Gebiete in der Ukraine gilt eine Reisewarnung, siehe Ukraine.

Gleichzeitig wurden sieben russische Regionen, darunter auch Moskau in einem abgestuften System in erhöhte Alarmbereitschaft gesetzt. Diese Anordnungen geben den dortigen lokalen Behörden und Sicherheitskräften Befugnisse zu eingreifenden Sicherheitsmaßnahmen, Kontrollen, Durchsuchungen und Beschränkungen der Bewegungsfreiheit.

Momentan sind direkte Auswirkungen dieser Maßnahmen auf deutsche Staatsangehörige nicht erkennbar. Es sollte dennoch gründlich abgewogen werden, ob eine Reise nach Russland derzeit erforderlich ist.

Deutsch-russische Doppelstaater müssen beachten, dass sie von den russischen Behörden ausschließlich als russische Staatsangehörige angesehen werden. Dies gilt auch im Fall einer möglichen Einberufung in die russischen Streitkräfte. Die Botschaft kann ihnen keinen konsularischen Schutz gewähren.

Es bestehen Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze nach Deutschland/Europa zu meistens stark überhöhten Preisen. Es ist möglich, dass Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden. Flüge von und nach Russland werden von den meisten Vergleichsportalen nicht mehr aufgeführt. Des Weiteren ist eine Ein- und Ausreise von und nach Russland über den Landweg (Kaliningrad-Danzig, Kaliningrad–Wilna, Moskau-Riga, Sankt Petersburg-Tallin) mit PKW oder Bus (Tickets online) möglich. Die Verbindung Sankt Petersburg-Helsinki kann infolge der Schließung der Grenzübergänge in Süd-Finnland ab dem 18. November 2023 nicht mehr genutzt werden, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Finnland.

Derzeit sind folgende Flughäfen in Südrussland geschlossen:

Anapa, Belgorod, Brjansk, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Woronesch, Elista.

In fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) wurde der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.

Die Nutzung deutscher Kreditkarten und damit auch das Abheben von Bargeld an Bankautomaten ist in der Russischen Föderation nicht möglich. Geldüberweisungen jeglicher Art aus der EU in die Russische Föderation sind nicht durchführbar. Daher sollte vor Ankunft in Russland Vorsorge zur Geldversorgung getroffen werden. Es besteht ein EU-Verbot zur Ausfuhr von EUR-Banknoten nach Russland über den Eigenbedarf hinaus. Der Eigenbedarf ist auf den persönlichen Gebrauch des Reisenden und mitreisender enger Familienangehöriger begrenzt (keine Mitnahme für Dritte, rein nicht-kommerzieller Gebrauch). Der Eigenbedarf und seine Höhe sind im Zweifel an der EU-Außengrenze plausibel nachzuweisen (z.B. anhand von Hotelbuchungen). Laut Hinweisen kontrollieren vor allem polnische und litauische Grenzbeamte dies beim Übertritt nach Kaliningrad bisweilen genau, wenn auch nicht systematisch. Auf der Route Litauen – Kaliningrad hat Litauen vor einiger Zeit die Ausfuhr von EUR nach RUS auf 60 EUR pro Person beschränkt. In Russland ist die Ausfuhr von Devisen im Wert von über 10.000 USD derzeit untersagt und strafbar.

Die Situation in den vorgenannten Regionen und Städten kann sich aufgrund der Grenznähe zur Ukraine auch kurzfristig und ohne Warnung verschlechtern.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Beachten Sie vor der Nutzung von Sozialen Medien in der Russischen Föderation die untenstehenden Hinweise, siehe Rechtliche Besonderheiten.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie Aufenthalte in der Nähe von Militärstützpunkten und wichtigen Standorten der Rüstungsindustrie.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Russische Föderation 01.12.2023 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 01.12.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten.

Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.

In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen.


Sicherheitslage
Die Stadt Moskau und das südliche Umland waren in den letzten Wochen mehrfach Ziel von Drohnenangriffen. Diese haben bisher begrenzte Sachschäden verursacht. Weitere Angriffe können nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für mögliche Angriffe auf das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere den Zugverkehr. Moskau ist neben sechs weiteren Regionen in in erhöhte Alarmbereitschaft versetzt. Diese Anordnung gibt den lokalen Behörden und Sicherheitskräften erweiterte Befugnisse für Sicherheitsmaßnahmen, Kontrollen, Durchsuchungen und Beschränkungen der Bewegungsfreiheit.

In den Regionen Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgogra gilt der Notstand. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.

Am 19. Oktober 2022 hat Präsident Putin in den von Russland annektierten ukrainischen Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja das Kriegsrecht verhängt. Für diese, wie für die übrigen Gebiete in der Ukraine gilt eine Reisewarnung, siehe Ukraine.
  • Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen nahegelegene Schutzräume auf und befolgen Sie die Anweisungen der russischen Sicherheitsbehörden.
  • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Meiden Sie Aufenthalte in der Nähe von Militärstützpunkten und wichtigen Standorten der Rüstungsindustrie.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Ein- und Ausreisen
Finnland hat mit Wirkung vom 30. November 2023, zunächst bis zum 13. Dezember 2023 alle Grenzübergänge von und nach Russland geschlossen, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Finnland.

Auf dem Landweg sind Ein- und Ausreise noch über einige wenige Grenzübergänge via Polen und Litauen (Kaliningrad) mit PKW oder Bus (Tickets online) möglich.

Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist eingestellt; es bestehen jedoch Flugverbindungen über internationale Drehkreuze. Dabei können Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden.

Einschränkung der Meinungsfreiheit/willkürliche Festnahmen/Doppelstaater
Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist die Presse-und Medienfreiheit in der Russischen Föderation insbesondere durch neue Zensurgesetze in höchstem Maße eingeschränkt (siehe Rechtliche Besonderheiten). In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zur willkürlichen Verhängung hoher Haftstrafen für regierungskritische öffentliche Äußerungen – zum Teil aufgrund privater Äußerungen in Sozialen Medien. Der russische Präsident Putin hat am 21. September 2022 eine Teilmobilmachung erlassen, die bisher nicht offiziell beendet wurde.

Deutsch-russische Doppelstaater müssen beachten, dass sie von den russischen Behörden ausschließlich als russische Staatsangehörige angesehen werden. Dies gilt auch im Fall einer möglichen Einberufung in die russischen Streitkräfte. Die Botschaft kann ihnen keinen konsularischen Schutz gewähren.
  • Beachten Sie vor der Nutzung Sozialer Medien in der Russischen Föderation die Hinweise unter Rechtliche Besonderheiten.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
Geldversorgung
Die Nutzung deutscher Kreditkarten, das Abheben von Bargeld an Bankautomaten sowie Geldüberweisungen in die Russische Föderation sind grundsätzlich nicht durchführbar. Es sind vereinzelt noch Überweisungen durch Anbieter von Auslandsüberweisungen auf Konten einer der wenigen nicht-sanktionierter Banken in Russland möglich, was jedoch die Eröffnung eines entsprechenden Kontos erfordert. EUR-Banknoten dürfen nur für den Eigenbedarf mitgenommen werden. Der Eigenbedarf ist auf den persönlichen Gebrauch des Reisenden und mitreisender enger Familienangehöriger begrenzt (keine Mitnahme für Dritte, rein nicht-kommerzieller Gebrauch). Der Eigenbedarf und seine Höhe sind im Zweifel an der EU-Außengrenze plausibel nachzuweisen (z.B. anhand von Hotelbuchungen). Auf der Route Litauen – Kaliningrad hat Litauen die Ausfuhr von EUR nach RUS auf 60 EUR pro Person beschränkt. In Russland ist die Ausfuhr von Devisen im Wert von über 10.000 USD strafbar.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Russische Föderation 19.12.2023 | Ausreiseempfehlung

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 19.12.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit
- Reiseinfos
- Einreise und Zoll


Aktuelles
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten.

Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.

In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen.


Sicherheitslage
Die Stadt Moskau und vor allem das südliche Umland waren in den letzten Monaten mehrfach Ziel von Drohnenangriffen. Diese haben bisher begrenzte Sachschäden verursacht. Weitere Angriffe können nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für mögliche Angriffe auf das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere den Zugverkehr.

In den im Oktober 2022 von Russland völkerrechtswidrig annektierten ukrainischen Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja gilt das Kriegsrecht. Für diese, wie für die übrigen Gebiete in der Ukraine gilt eine Reisewarnung, siehe Ukraine.
  • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam, da diese sich sehr kurzfristig ändern können.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Meiden Sie Aufenthalte in der Nähe von Militärstützpunkten und wichtigen Standorten der Rüstungsindustrie.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Ein- und Ausreisen
Finnland hat am 15. Dezember 2023, zunächst bis zum 14. Januar 2024, alle Grenzübergänge von und nach Russland erneut geschlossen, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Finnland.

Auf dem Landweg sind Ein- und Ausreise noch über einige wenige Grenzübergänge via Polen und Litauen (Kaliningrad), Estland, Lettland und Norwegen mit PKW oder Bus (Tickets online) möglich.

Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist eingestellt; es bestehen jedoch Flugverbindungen über internationale Drehkreuze. Dabei können Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden.

Einschränkung der Meinungsfreiheit/willkürliche Festnahmen/Doppelstaater
Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist die Presse-und Medienfreiheit in der Russischen Föderation insbesondere durch neue Zensurgesetze in höchstem Maße eingeschränkt (siehe Rechtliche Besonderheiten). In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zur willkürlichen Verhängung hoher Haftstrafen für regierungskritische öffentliche Äußerungen – zum Teil aufgrund privater Äußerungen in Sozialen Medien. Der russische Präsident Putin hat am 21. September 2022 eine Teilmobilmachung erlassen, die bisher nicht offiziell beendet wurde.

Deutsch-russische Doppelstaater müssen beachten, dass sie von den russischen Behörden ausschließlich als russische Staatsangehörige angesehen werden. Dies gilt auch im Fall einer möglichen Einberufung in die russischen Streitkräfte. Die Botschaft kann ihnen keinen konsularischen Schutz gewähren.
  • Beachten Sie vor der Nutzung Sozialer Medien in der Russischen Föderation die Hinweise unter Rechtliche Besonderheiten.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
Geldversorgung
Die Nutzung deutscher Kreditkarten, das Abheben von Bargeld an Bankautomaten sowie Geldüberweisungen in die Russische Föderation sind grundsätzlich nicht durchführbar. Es sind vereinzelt noch Überweisungen durch Anbieter von Auslandsüberweisungen auf Konten einer der wenigen nicht-sanktionierter Banken in Russland möglich, was jedoch die Eröffnung eines entsprechenden Kontos erfordert. EUR-Banknoten dürfen nur für den Eigenbedarf mitgenommen werden. Der Eigenbedarf ist auf den persönlichen Gebrauch des Reisenden und mitreisender enger Familienangehöriger begrenzt (keine Mitnahme für Dritte, rein nicht-kommerzieller Gebrauch). Der Eigenbedarf und seine Höhe sind im Zweifel an der EU-Außengrenze plausibel nachzuweisen (z.B. anhand von Hotelbuchungen). Auf der Route Litauen – Kaliningrad hat Litauen die Ausfuhr von EUR nach RUS auf 60 EUR pro Person beschränkt. In Russland ist die Ausfuhr von Devisen im Wert von über 10.000 USD strafbar.

Sicherheit
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt. In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen, siehe Aktuelles.


Terrorismus
Wie verschiedene Anschläge mit zahlreichen Todesopfern gezeigt haben, kann es in Russland, auch außerhalb der Kaukasus-Region, zu derartigen Vorfällen kommen. Todesopfer forderte zuletzt ein Terroranschlag in der Metro von St. Petersburg im April 2017. Die russischen Behörden halten ihre Warnung vor Anschlägen aufrecht und rufen weiterhin zu besonderer Vorsicht auf.
  • Seien Sie weiterhin insbesondere an belebten Orten, bei Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel besonders aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage

Südrussland
Vor Reisen in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt
, siehe Aktuelles. An vielen Grenzübergängen bestehen zudem Einreisebeschränkungen.

Nordkaukasus
Es besteht bei Reisen in den Föderalbezirk Nordkaukasus eine erhöhte Sicherheitsgefährdung durch mögliche Anschläge mit terroristischem Hintergrund, bewaffnete Auseinandersetzungen und Entführungen, v. a. in Inguschetien, Tschetschenien und Dagestan.
Zudem gilt für bestimmte Streckenabschnitte einiger Verkehrsstraßen im Nordkaukasus nur beschränkter Zutritt für Ausländer.
Personen, die trotz der Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfsmöglichkeiten der deutschen Botschaft in Moskau rechnen.

Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird von den georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Georgien.

Übrige Landesteile
Es gibt insbesondere in grenznahen Gebieten weiterhin Zonen, die nur mit Zutrittserlaubnis bereist werden dürfen. Sowohl zu Belarus, Polen als auch Litauen gibt es viele Bereiche der „grünen“ Grenze, an denen Grenzübertritte einfach, aber illegal sind.

Im Verlauf von nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen kann es im ganzen Land zu massiven, zum Teil gewaltsamen Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen, darunter auch zu Festnahmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Passanten in der Nähe von nicht genehmigten Veranstaltungen in Mitleidenschaft gezogen werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie Reisebeschränkungen und vermeiden Sie unerlaubte Grenzübertritte.
  • Für Reisen auf die Halbinsel Krim beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
  • Für Reisen nach Südossetien und Abchasien beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Georgien.
Kriminalität
In den touristischen Zentren russischer Städte sowie in größeren Menschenansammlungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln wie der Metro kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl.

Wie auch in anderen Großstädten kann es in Bars und Clubs russischer Großstädte zu Straftaten und vereinzelt dem Einsatz von K.o.-Tropfen kommen. Bewusstlose Personen können Opfer sexueller Gewalt werden oder sich im Freien wiederfinden, was in den Wintermonaten lebensgefährlich sein kann.

In nur offiziell aussehenden, aber nicht lizensierten Taxis sind Touristen Opfer von Straftaten geworden.

Aktuell gibt es vermehrt Fälle von Internetbetrug, indem Personen aus Westeuropa und den USA aufgefordert werden, beispielsweise im Rahmen vermeintlicher länger angebahnter Liebesbeziehungen Geldzahlungen zu veranlassen. In der Regel besteht keine Möglichkeit, einmal überwiesene Geldbeträge zurückzuerlangen, siehe auch Merkblatt der deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation .
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der Metro und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Wählen Sie Taxis sorgsam aus, nutzen Sie möglichst nur registrierte Taxiunternehmen, benutzen Apps oder bestellen Sie diese bereits im Hotel.
  • Notieren Sie bei Nachtfahrten vor dem Einsteigen in ein Taxi sichtbar das Kennzeichen und übermitteln Sie dieses als erkennbare Sicherheitsmaßnahme.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Lassen Sie Getränke und Nahrungsmittel in Bars und Clubs nie unbeaufsichtigt und kaufen Sie sie möglichst selbst.
  • Achten Sie auch bei der Auswahl Ihrer Unterkunft auf Sicherheitsaspekte.
  • Leisten Sie aufgrund der möglichen Verwendung von Schusswaffen bei Überfällen keinen Widerstand.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Bargeldlose Zahlungen sind derzeit nur eingeschränkt möglich, siehe Aktuelles.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Halbinsel Krim
Vor Reisen auf die Halbinsel Krim wird gewarnt
, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.

Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Der russische Luftraum ist für Flugzeuge aus fast allen europäischen Staaten geschlossen. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.

Flug-, Zug- und Fährverkehr zwischen Deutschland und der Russischen Föderation sind eingestellt. Einige Flughäfen in Südrussland sind geschlossen.

Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in Großstädten häufig gut funktionierende U-Bahnen.

Kfz-Versicherungen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz werden seit dem 31. Mai 2023 durch die Russische Föderation nicht mehr anerkannt. Bei Einreise in die Russische Föderation muss eine alternative Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, da Autofahrer aus den o.g. Ländern ansonsten als nicht Kfz-versichert gelten.

Die Straßenverhältnisse sind außerhalb der großen Städte teilweise schlecht, gefährliche Schlaglöcher können in der Dunkelheit oftmals nicht rechtzeitig erkannt werden.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine uneingeschränkte Lichtpflicht, so dass auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden muss.
Es gilt die 0,16 Promille-Grenze, also streng genommen ein Alkoholverbot beim Autofahren.
Im Kreisverkehr hat grundsätzlich der von rechts kommende Verkehr Vorrang, solange nichts anderes ausgeschildert ist.

Im Fall eines nicht selbst verschuldeten Unfalls ist nicht immer mit einer vollständigen Schadenersatzleistung des Unfallgegners zu rechnen; Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung sind relativ niedrig.
Bei einem Unfall können zudem hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Entsorgung in der Russischen Föderation entstehen. Auch werden bei Diebstahl eines vorübergehend eingeführten Fahrzeugs mit ausländischer Zulassung Einfuhrabgaben vom russischen Zoll erhoben.

Bei Einreise mit dem Pkw oder mit dem Reisebus können an den Grenzübergangsstellen zur Russischen Föderation mehrstündige Wartezeiten entstehen. Die Einreise auf dem Landweg ist aktuell nur in besonderen Fällen möglich.
  • Seien Sie bei Autofahrten insbesondere in der Dunkelheit besonders vorsichtig.
  • Planen Sie Autofahrten sorgsam und rechnen Sie Zeitverluste insbesondere bei Grenzübertritten ein.
Führerschein
Deutsche Staatsangehörige mit vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation können mit ihrem deutschen oder einem ausländischen internationalen Führerschein in Verbindung mit ihrem nationalen Führerschein Kraftfahrzeuge führen. Führerscheine ohne Eintragungen in Buchstaben des lateinischen oder des russischen Alphabets müssen ins Russische übersetzt und mit einer russischen notariellen Beglaubigung versehen werden.

Deutsch-russische Doppelstaater gelten in der Russischen Föderation als russische Staatsangehörige und müssen daher einen gültigen russischen Führerschein besitzen.

Reisen aus oder in die Republik Belarus
Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt
, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Belarus.

Im Reiseverkehr über die Republik Belarus ist es an der Grenze zur Russischen Föderation zu Zurückweisungen von Reisenden gekommen, da die dortigen Grenzübergänge rechtlich nur für die Nutzung durch russische und belarussische Staatsangehörige zugelassen sind. Entlang der Grenze zu Belarus wurden zudem Grenzzonen eingerichtet, deren Betreten eine besondere Erlaubnis des Grenzdienstes des Föderalen Sicherheitsdienstes erfordert.

Drittausländern mit gültigem russischem Visum ist es wieder erlaubt, vom Flughafen Minsk über acht Flughäfen, Moskau (alle vier), St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi, in die Russische Föderation einzureisen bzw. in die Gegenrichtung auszureisen.
  • Achten Sie auf gültige Visa für beide Länder.
  • Reisen Sie möglichst nicht auf dem Landweg über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt.
  • Nutzen Sie bei Flugreisen von Minsk aus in die Russische Föderation und umgekehrt keine anderen als die acht genannten Flughäfen.
  • Beachten Sie die Verbote des Betretens von Grenzzonen zu Belarus.
  • Beachten Sie auch die Einreisebestimmungen für die Republik Belarus, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Belarus.
Ausreise aus Kaliningrad nach Polen/Ausreise aus Polen nach Kaliningrad
Bei der Ausreise aus Kaliningrad nach Polen sollten die Reise- und Sicherheitshinweise Polen beachtet werden.

Betretenserlaubnis für bestimmte Gebiete
Es gibt in der Russischen Föderation immer noch Gemeinden und Gebiete, die nur mit einer besonderen Erlaubnis der zuständigen staatlichen Organe betreten werden dürfen. Dies ist insbesondere bei Reisen in Grenzgebiete der Russischen Föderation wie im Gebiet Kaliningrad (z.B. zum Angeln in grenznahen Bereichen, bei individuellen Schiffstouren in den Küstengewässern, zur Jagd oder sonstigen Aufenthalten) und in den Nordkaukasus oder Teile der Halbinsel Kamtschatka zu beachten. Hier sind ggf. gesonderte Berechtigungsscheine für den Aufenthalt bei den zuständigen Grenzdienst- oder Kreisverwaltungen zu beantragen, siehe auch Informationen der deutschen Vertretungen in Russland .
  • Erkundigen Sie sich vor Reisebeginn bei Ihren Einladern, Ihrem Reisebüro oder bei den russischen Vertretungen in Deutschland, ob Sonderregelungen im beabsichtigten Reisegebiet bestehen.
  • Vermeiden Sie Reisen in diese Gebiete ohne Erlaubnis.
LGBTIQ
Homosexualität ist in Russland nicht strafbar, allerdings ist die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der russischen Gesellschaft gering.

Es kommt immer wieder zu Übergriffen auf Homosexuelle, z.B. bei öffentlichem Zeigen gegenseitiger Zuneigung. Durch das föderale Gesetz gegen "Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen gegenüber Minderjährigen" drohen auch Ausländern bei Weitergabe von Informationen über bzw. öffentlicher Demonstration und Unterstützung von Homosexualität Geldbußen in Höhe von bis zu 100.000 RUB, bis zu 15 Tage Haft und die Ausweisung aus der Russischen Föderation.

Im Landesteil Tschetschenien gab es nach glaubhaften Berichten von Nichtregierungsorganisationen Fälle von Verfolgung, Verhaftung und Folter tschetschenischer LGBTIQ-Personen.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Hinsichtlich weiterer rechtlicher Besonderheiten, siehe Aktuelles.

Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen, ist grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In anderen Fällen ist in der Regel eine Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich. In Zweifelsfällen sollte der russische Zoll vorab kontaktiert werden. Die Ausfuhr von als „Kulturgut“ bezeichneten Gegenständen (hierunter fallen z.B. auch sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten erworben werden können) ohne vorherige Genehmigung kann Geldstrafen bzw. langjährige Haftstrafen zur Folge haben.

Bei einigen staatlichen Einrichtungen ist das Fotografieren verboten. Es wird zu Vorsicht geraten, da nicht alle Fotografierverbote gesondert ausgeschildert sind. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden.

Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert, die eines nicht verifizierten VPN-Netzwerks ist strafbar.

Seit 2022 gilt in der Russischen Föderation außerdem ein neues Mediengesetz (sog. Fake News Gesetz), das zu willkürlicher Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen (z.B. Websitebeiträge, Videokonferenzen) führen kann. Das schränkt die Arbeit ausländischer Journalisten und Medienschaffenden weiter ein. Sowohl private als auch geschäftliche kritische Äußerungen zu aktuellen politischen Entwicklungen in allen sozialen Medien können mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung geraten.

Das Unternehmen Meta und seine Produkte Facebook und Instagram (jedoch nicht WhatsApp) sind mit Gerichtsurteil vom 21. März 2022 in der Russischen Föderation als extremistische Organisationen eingestuft worden. Nach aktuellem Stand ist es natürlichen und juristischen Personen weiterhin erlaubt, Benutzerkonten zu haben und die Dienste zu nutzen, jedoch dürfen die Posts nicht gegen die Gesetze verstoßen. Eine Verlinkung von Artikeln sollte nicht erfolgen. Die Nutzung der Logos sollte vermieden werden.

In der Moskauer Innenstadt ist es zu polizeilichen Kontrollen gekommen, in deren Verlauf Mobiltelefone nach Messenger-Diensten und Social Media durchsucht wurden.

Die Ein- oder Ausfuhr von Drogen auch bei geringen Mengen leichter Drogen wie Marihuana kann langjährige Haftstrafen zur Folge haben.

Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad/Königsberg) ist die „grüne Grenze“ an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinanderliegende Grenzsteine markiert. Bei illegaler Überschreitung der Grenze von Polen aus nur für wenige Meter ist mit Festnahme und mehrjähriger Haftstrafe zu rechnen.
Gleiches gilt für Gebiete im Nordkaukasus, Grenzzonen zu Belarus und die litauisch-russische Grenze (Kurische Nehrung). Auf der ca. vier Kilometer langen Grenze gibt es nach wie vor keinen (durchgehenden) Zaun im Bereich der Dünen.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Russische Rubel (RUB). Die Nutzung von Kreditkarten ist in Russland sehr weit verbreitet Die Nutzung deutscher Kreditkarten ist in Russland jedoch seit Ende Februar 2022 nicht mehr möglich, s. Aktuelles. Der Geldwechsel auf der Straße ist verboten.

Es sind vereinzelt noch Überweisungen durch Anbieter von Auslandsüberweisungen auf Konten einer der wenigen nicht-sanktionierter Banken in Russland möglich, was jedoch die Eröffnung eines entsprechenden Kontos erfordert.
  • Nehmen Sie unbedingt in ausreichendem Umfang Bargeld mit und kalkulieren Sie auch eine Reserve für den Notfall ein.
  • Nehmen Sie Bargeld möglichst in kleiner Stückelung (USD oder EUR) mit und tauschen Sie nach und nach kleinere Beträge (Wechselkursschwankungen).
  • Tauschen Sie Geld nur in zugelassenen Banken, Hotels oder Wechselstuben.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Russischen Föderation sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben und unbeschädigt sein; in der Praxis werden manchmal auch Pässe mit einer geringeren Restgültigkeit akzeptiert , auf jeden Fall aber muss der Pass noch mindestens drei Monategültig sein.

Beschädigte Reisedokumente werden von den russischen Behörden und den Fluggesellschaften regelmäßig am Flughafen zurückgewiesen.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Ein- und Ausreise sowie im Transit ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Das Visum muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Eine Visumerteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin.

e-Visa
Seit August 2023 stellt Russland in einem vereinfachten Verfahren wieder E-Visa für Staatsangehörige aus 55 Ländern, darunter auch Deutschland aus. Diese berechtigen zu einem Kurzaufenthalt in Russland bis zu 16 Tagen.

Die Erteilung eines e-Visas durch die russischen Grenzstellen ist nicht möglich.

Die Ein- und Ausreise mit e-Visa ist nur an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich. Nähere Auskünfte zum Verfahren sowie weitere Informationen zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.

Bereits kleinste Schreibfehler im elektronischen Visumantrag (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Passnummer – in deutschen Pässen gibt es nur die Null „0“ aber nicht den Buchstaben „O“, Gültigkeitsdaten des Passes) führen zur Zurückweisung bei der Einreise.
Es müssen auch alle (Vor-)Namen im Antrag aufgeführt werden, die im Reisepass genannt sind. Umlaute und andere Sonderzeichen im Namen sind wie in der maschinenlesbaren Zeile des Reisepasses anzugeben.

Beförderungsunternehmen können die Existenz und Gültigkeit elektronischer Visa per Validity Check prüfen.

Einreise mit Visum zum längerfristigen Aufenthalt
2021 traten Änderungen im russischen Gesetz „Über den Rechtsstatus ausländischer Bürger in der Russischen Föderation“ in Kraft. Sie führen zusätzliche medizinische Untersuchungspflichten für Ausländer und ihre Familienangehörigen ab sechs Jahren ein, die nach Russland auf der Grundlage eines Arbeitsvisums oder eines anderen Visums, das länger als 90 Tage gültig ist, eingereist sind. Diese Personen müssen sich demnach innerhalb von 30 Tagen (Arbeitsvisum) bzw. 90 Tagen (andere Visaarten) umfangreichen Gesundheitsuntersuchungen unterziehen und das Ergebnis bei der Migrationsbehörde einreichen. Es wird empfohlen sich hierzu an die örtliche russische Migrationsbehörde zu wenden.

Überschreitung des Aufenthalts
Das Überziehen des russischen Visums, einschließlich des e-Visa, ist grundsätzlich strafbar und kann dazu führen, dass Hotels, Pensionen und Hostels sich weigern, die Betroffenen aufzunehmen. Ist das Visum abgelaufen, ist die Ausreise nicht ohne Weiteres möglich.

Es müssen beim örtlich zuständigen Büro der Hauptverwaltung für Migrationsangelegenheiten des russischen Innenministeriums (GUWM) Formalitäten in die Wege geleitet werden. In der Regel schließt sich ein gerichtliches Verfahren an, mit der Folge einer Geldstrafe und der Pflicht zur Beantragung eines kostenpflichtigen speziellen russischen Ausreisevisums („Transit visa no. 1“) bei der zuständigen russischen regionalen Verwaltung des Innenministeriums, das bis zu zwei Wochen in Anspruch nimmt, oder gar einer Ausweisung. Die Ausweisung ist wiederum mit einer Wiedereinreisesperre von fünf Jahren verbunden.
  • Überprüfen Sie die Gültigkeit des russischen Visums bereits vor der Einreise in die Russische Föderation auf mögliche Fehler.
  • Planen Sie bereits bei der Beantragung des russischen Visums genügend zeitliche Puffer ein, um es nicht durch hohes Verkehrsaufkommen, verspätete oder ausgefallene Flüge o.ä. zu überziehen.
Krankenversicherungspflicht
Für Deutsche besteht bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht, ein Versicherungsschein muss bei Beantragung des Visums vorgelegt werden. Bei der Botschaft der Russischen Föderation in Berlin ist eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich.

Visumfreier Transitaufenthalt im Flugverkehr
Für Transitaufenthalte bei Flugreisen, die ein einmaliges Umsteigen an einem Flughafen innerhalb von max. 24 Stunden erfordern, ist kein Visum erforderlich, sofern das Ticket für den Weiterflug vorgelegt wird, ein Transitbereich am Flughafen vorhanden ist und dieser nicht verlassen wird.

Visumfreier Aufenthalt im Schiffsverkehr
Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen können im Rahmen touristischer Gruppenreisen bis zu 72 Stunden visumfrei einreisen und sich im Gebiet des Anlegehafens aufhalten. Die Reise- und Personendaten sind vor der Ankunft anzugeben, hierfür ist der Reiseveranstalter oder die Reederei zuständig. Weitere Details sollten vor der Abreise mit diesem geklärt werden. Derzeit ist der Schiffsverkehr und die visumfreie Einreise ausgesetzt.

Ein- und Ausreisekontrolle/Einreisesperren
Bei Überschreiten der Außengrenze wird eine eingehende Kontrolle durchgeführt, die die Überprüfung der Einreisevoraussetzungen, sowie gegebenenfalls der für den Aufenthalt und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse umfasst.

Reisende müssen unter Umständen mit mehrstündigen Befragungen und der Durchsuchung mitgeführter elektronischer Kommunikationsmittel rechnen.
Es werden keine elektronischen Bordkarten z.B. auf Mobiltelefonen, sondern nur als Papierausdruck akzeptiert. Ein Ausdruck ist am Check-In-Automat im Terminal möglich.

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt oder wenn eine Einreisesperre besteht, wird die Einreise in die Russische Föderation verweigert. Einreisesperren können nach der russischen Migrationsgesetzgebung bereits dann verfügt werden, wenn innerhalb von drei Jahren zwei Ordnungswidrigkeiten, sog. „Administrative Strafen“, u.a. Verstöße gegen die russische Straßenverkehrsordnung, Rauchen außerhalb genehmigter Bereiche, begangen wurden, und zwar unabhängig davon, ob dafür fällige Geldbußen bereits entrichtet wurden.

Die Ausreise aus der Russischen Föderation kann auch verweigert werden, wenn Verbindlichkeiten wie Steuern, Strafgebühren, Unterhaltszahlungen, Kredite bestehen – häufig ist ein Verlassen des Landes erst möglich, wenn ein dann einzuleitendes Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.

Die deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation sind grundsätzlich nicht in der Lage, außerhalb der Dienstzeiten Passersatzdokumente zu erteilen oder bei Problemen mit Visa, deren Gültigkeit abgelaufen ist, zu helfen.

Deutsch-russische Doppelstaater
Deutsch-russische Doppelstaater können nur mit einem gültigen russischen Auslandspass aus der Russischen Föderation ausreisen. Für die Ausreise von Minderjährigen, die sich nicht in Begleitung mindestens eines Elternteils befinden, werden darüber hinaus weitere Dokumente benötigt. Betroffene Reisende sollten sich rechtzeitig vor Antritt einer Reise ausführlich bei den zuständigen russischen Behörden informieren.

Migrationskarte und Anmeldung nach Einreise
Ab einem Aufenthalt von sieben Tagen besteht eine Anmeldepflicht für Ausländer.
Hotels und vergleichbare Einrichtungen übernehmen die Anmeldungen bereits am ersten Tag nach der Anreise. In anderen Fällen muss der Gastgeber, z.B. der russische Partner des deutschen Reisebüros, die Ankunft des ausländischen Gasts innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (UWM/ Главное управление по вопросам миграции МВД РФ ) anzeigen. Der ausländische Gast darf seine Ankunft nur im Ausnahmefall auch persönlich im zuständigen Büro der Migrationsstelle (UWM) melden.

Für Verletzungen der An- und Abmeldepflicht ist grundsätzlich der Einlader/Gastgeber verantwortlich und muss Geldstrafen übernehmen. Auch für Reisende drohen allerdings Konsequenzen wie eine Ausweisung und eine Einreisesperre von bis zu fünf Jahren.
  • Vergewissern Sie sich unverzüglich nach Ankunft bei dem im Visum angegebenen Einlader/Gastgeber über die Verfahrensweise der An- und Abmeldung.
  • Fotokopieren Sie den Reisepass samt Visum, die Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars. Bewahren Sie diese sicher auf, um im Verlustfall die Anmeldung nachweisen zu können.
  • Melden Sie sich im Fall einer mehrtägigen Reise bzw. einem Ausflug vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort bei den Migrationsbehörden ab.
  • Melden Sie sich bei einem Aufenthalt an einem anderen Ort von mehr als sieben Tagen separat an – und bei Abreise wieder ab.
Einfuhrbestimmungen
Regelungen können derzeit abweichen, s. Aktuelles.

Nach derzeit gültigen Devisenvorschriften müssen lediglich Beträge ab einer Höhe von 10.000 USD bei der Ein- und Ausreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Währungen im Gegenwert von über 10.000 USD ist derzeit untersagt. Ggf. ist ein Zoll-Anmeldeformular auszufüllen, der rote Zollkorridor zu benutzen und dort eine Siegelung des Formulars durch den Zoll und für die Ausfuhr der Einfuhr- bzw. Herkunftsnachweis nötig.
Bei der Einfuhr von geringeren Beträgen kann jeweils der grüne Zollkorridor benutzt werden. Devisenschmuggel z.B. durch nicht deklarierte Ausfuhr von Devisen bleibt strafbar und kann neben der Konfiszierung des Devisenbetrages und einer Geldstrafe zu einer mehrmonatigen Untersuchungshaft führen.

Einreise mit dem Kfz
Besonderes Augenmerk sollte auf den Gültigkeitszeitraum der Zolleinfuhrbescheinigung für das Kfz gelegt werden. Wenn ein längerer Aufenthalt als in der Gültigkeit angegeben geplant ist, so muss die Zolleinfuhrerklärung vor Ablauf ihrer Gültigkeit bei der jeweils örtlich zuständigen Zollbehörde verlängert werden. Ohne gültige Einfuhrerklärung ist eine Kfz-Wiederausfuhr grundsätzlich nicht möglich. Fahren ohne gültige Zolldokumente kann zudem eine empfindliche Zollstrafe (Fahrzeugwert als grobe Richtlinie, dieser wird von den russischen Stellen ermittelt) nach sich ziehen. KfZ-Versicherungen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz werden seit dem 31. Mai 2023 durch die Russische Föderation nicht mehr anerkannt, siehe Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr.

Heimtiere
Bei der Einreise mit Heimtieren von Deutschland nach Russland muss eine amtstierärztliche Bescheinigung mit Übersetzung in die russische Sprache vorgelegt werden. Aus dieser muss hervorgehen, dass das Tier nicht an ansteckenden Krankheiten leidet, vorschriftsmäßig geimpft wurde und dass der Ausfuhrort frei von ansteckenden Tierkrankheiten (Tierseuchen) ist. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Tage sein.

Bei max. zwei Hunden bzw. Katzen pro Reisenden ist die Einreise ohne Einfuhrerlaubnis und Quarantäne zulässig, wenn ein internationaler Heimtierausweis vorhanden ist, der einen Vermerk der zuständigen Behörde des Herkunftslandes über eine in den letzten fünf Tagen vor Abreise durchgeführte klinische Untersuchung des Tieres sowie einen Vermerk, dass das Tier spätestens 20 Tage vor der Reise geimpft worden ist, enthält.

Erforderliche Impfungen für Hunde sind Tollwut, Staupe, Hepatitis, virale Enteritis, parvo- und adenovirale Infektionen, Leptospirose, für Katzen Tollwut und Panleukopenie.
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Teilreisewarnung Russische Föderation 12.01.2024 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 12.01.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Ein- und Ausreisen)


Aktuelles
Ein- und Ausreisen

Finnland hat am 11. Januar 2024, zunächst bis zum 11. Februar 2024, die Schließung aller Grenzübergänge aus der und in die Russische Föderation verlängert, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Finnland.

Auf dem Landweg sind Ein- und Ausreise noch über einige wenige Grenzübergänge via Polen und Litauen (Kaliningrad), Estland, Lettland und Norwegen mit PKW oder Bus (Tickets online) möglich.

Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist eingestellt; es bestehen jedoch Flugverbindungen über internationale Drehkreuze. Dabei können Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden.
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Teilreisewarnung Russische Föderation 23.01.2024 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 23.01.2024

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (LGBTIQ)


Reiseinfos
LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in der Russischen Föderation nicht strafbar, allerdings ist die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der russischen Gesellschaft gering. Es kommt immer wieder zu Übergriffen auf Homosexuelle, z.B. bei öffentlichem Zeigen gegenseitiger Zuneigung.

Menschenrechtswidrig unter Strafe gestellt ist jedoch die sog. „Propaganda“ „nicht traditioneller“ sexueller Beziehungen oder Lebensformen. Der Begriff wird sehr weit ausgelegt und kann jede Erwähnung, Weitergabe von Informationen oder Zurschaustellung von LGBTIQ-Themen umfassen. Ausländern drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 400.000 RUB, bis zu 15 Tage Haft und die Ausweisung aus der Russischen Föderation. Darüber hinaus ist die „internationale LGBT-Bewegung“ als extremistisch eingestuft und verboten worden, mit bisher unklaren Rechtsfolgen für Privatpersonen.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
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Teilreisewarnung Russische Föderation 08.02.2024 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 08.02.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Ein- und Ausreisen: Schließung Grenzübergänge zu Finnland)


Aktuelles
Ein- und Ausreisen

Finnland hat die Schließung aller Grenzübergänge aus der und in die Russische Föderation bis zum 14. April 2024 verlängert, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Finnland.

Auf dem Landweg sind Ein- und Ausreise noch über einige wenige Grenzübergänge via Polen und Litauen (Kaliningrad), Estland, Lettland und Norwegen mit PKW oder Bus (Tickets online) möglich.

Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist eingestellt; es bestehen jedoch Flugverbindungen über internationale Drehkreuze. Dabei können Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden.
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Teilreisewarnung Russische Föderation 22.02.2024 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 22.02.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Einschränkung der Meinungsfreiheit/willkürliche Festnahmen/Doppelstaater)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr: EU Luftsicherheitsliste; Rechtliche Besonderheiten: Besitz von cannabishaltigen Produkten)


Aktuelles
Einschränkung der Meinungsfreiheit/willkürliche Festnahmen/Doppelstaater

Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist die Presse-und Medienfreiheit in der Russischen Föderation insbesondere durch neue Zensurgesetze in höchstem Maße eingeschränkt (siehe Rechtliche Besonderheiten). In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zur willkürlichen Verhängung hoher Haftstrafen für regierungskritische öffentliche Äußerungen – zum Teil aufgrund privater Äußerungen in Sozialen Medien. In Zusammenhang mit nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen kann es im ganzen Land zu massiven, zum Teil gewaltsamen Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen.

Der russische Präsident Putin hat am 21. September 2022 eine Teilmobilmachung erlassen, die bisher nicht offiziell beendet wurde.

Deutsch-russische Doppelstaater müssen beachten, dass sie von den russischen Behörden ausschließlich als russische Staatsangehörige angesehen werden. Dies gilt auch im Fall einer möglichen Einberufung in die russischen Streitkräfte. Die Botschaft kann ihnen keinen konsularischen Schutz gewähren.
  • Seien Sie bei politischen Äußerungen in Gesprächen und sozialen Medien äußerst vorsichtig und beachten Sie vor der Nutzung Sozialer Medien in der Russischen Föderation die Hinweise unter Rechtliche Besonderheiten.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Der russische Luftraum ist für Flugzeuge aus fast allen europäischen Staaten geschlossen. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.

Flug-, Zug- und Fährverkehr zwischen Deutschland und der Russischen Föderation sind eingestellt. Einige Flughäfen in Südrussland sind geschlossen.

Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in Großstädten häufig gut funktionierende U-Bahnen. Mehrere russische Fluglinien wurden auf die EU-Luftsicherheitsliste gesetzt, da sie internationalen Sicherheitsstandards nicht genügen.

Kfz-Versicherungen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz werden seit dem 31. Mai 2023 durch die Russische Föderation nicht mehr anerkannt. Bei Einreise in die Russische Föderation muss eine alternative Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, da Autofahrer aus den o.g. Ländern ansonsten als nicht Kfz-versichert gelten.

Die Straßenverhältnisse sind außerhalb der großen Städte teilweise schlecht, gefährliche Schlaglöcher können in der Dunkelheit oftmals nicht rechtzeitig erkannt werden.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine uneingeschränkte Lichtpflicht, so dass auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden muss.
Es gilt die 0,16 Promille-Grenze, also streng genommen ein Alkoholverbot beim Autofahren.
Im Kreisverkehr hat grundsätzlich der von rechts kommende Verkehr Vorrang, solange nichts anderes ausgeschildert ist.

Im Fall eines nicht selbst verschuldeten Unfalls ist nicht immer mit einer vollständigen Schadenersatzleistung des Unfallgegners zu rechnen; Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung sind relativ niedrig.
Bei einem Unfall können zudem hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Entsorgung in der Russischen Föderation entstehen. Auch werden bei Diebstahl eines vorübergehend eingeführten Fahrzeugs mit ausländischer Zulassung Einfuhrabgaben vom russischen Zoll erhoben.

Bei Einreise mit dem Pkw oder mit dem Reisebus können an den Grenzübergangsstellen zur Russischen Föderation mehrstündige Wartezeiten entstehen. Die Einreise auf dem Landweg ist aktuell nur in besonderen Fällen möglich.
  • Beachten Sie bei Reisen auf dem Luftweg nach Russland bzw. innerhalb Russlands die EU Luftsicherheitsliste.
  • Seien Sie bei Autofahrten insbesondere in der Dunkelheit besonders vorsichtig.
  • Planen Sie Autofahrten sorgsam und rechnen Sie Zeitverluste insbesondere bei Grenzübertritten ein.
Rechtliche Besonderheiten
Hinsichtlich weiterer rechtlicher Besonderheiten, siehe Aktuelles.

Der Besitz von Betäubungsmitteln, sowie die Ein- und Ausfuhr auch geringer Mengen kann in Russland langjährige Gefängnisstrafen nach sich ziehen. Als Drogen gelten auch in Deutschland legale Produkte, die Cannabis enthalten, wie etwa cannabishaltige Gummibärchen, Medikamente oder cannabishaltige Kosmetika.

Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen, ist grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In anderen Fällen ist in der Regel eine Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich. In Zweifelsfällen sollte der russische Zoll vorab kontaktiert werden. Die Ausfuhr von als „Kulturgut“ bezeichneten Gegenständen (hierunter fallen z.B. auch sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten erworben werden können) ohne vorherige Genehmigung kann Geldstrafen bzw. langjährige Haftstrafen zur Folge haben.

Bei einigen staatlichen Einrichtungen ist das Fotografieren verboten. Es wird zu Vorsicht geraten, da nicht alle Fotografierverbote gesondert ausgeschildert sind. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden.

Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert, die eines nicht verifizierten VPN-Netzwerks ist strafbar.

Seit 2022 gilt in der Russischen Föderation außerdem ein neues Mediengesetz (sog. Fake News Gesetz), das zu willkürlicher Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen (z.B. Websitebeiträge, Videokonferenzen) führen kann. Das schränkt die Arbeit ausländischer Journalisten und Medienschaffenden weiter ein. Sowohl private als auch geschäftliche kritische Äußerungen zu aktuellen politischen Entwicklungen in allen sozialen Medien können mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung geraten.

Das Unternehmen Meta und seine Produkte Facebook und Instagram (jedoch nicht WhatsApp) sind mit Gerichtsurteil vom 21. März 2022 in der Russischen Föderation als extremistische Organisationen eingestuft worden. Nach aktuellem Stand ist es natürlichen und juristischen Personen weiterhin erlaubt, Benutzerkonten zu haben und die Dienste zu nutzen, jedoch dürfen die Posts nicht gegen die Gesetze verstoßen. Eine Verlinkung von Artikeln sollte nicht erfolgen. Die Nutzung der Logos sollte vermieden werden.

In der Moskauer Innenstadt ist es zu polizeilichen Kontrollen gekommen, in deren Verlauf Mobiltelefone nach Messenger-Diensten und Social Media durchsucht wurden.

Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad/Königsberg) ist die „grüne Grenze“ an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinanderliegende Grenzsteine markiert. Bei illegaler Überschreitung der Grenze von Polen aus nur für wenige Meter ist mit Festnahme und mehrjähriger Haftstrafe zu rechnen.
Gleiches gilt für Gebiete im Nordkaukasus, Grenzzonen zu Belarus und die litauisch-russische Grenze (Kurische Nehrung). Auf der ca. vier Kilometer langen Grenze gibt es nach wie vor keinen (durchgehenden) Zaun im Bereich der Dünen.
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Teilreisewarnung Russische Föderation 06.03.2024 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 06.03.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Dringendes Abraten)


Aktuelles
Von Reisen in die Russische Föderation wird dringend abgeraten.

Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.

In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen.

Sicherheitslage

Die Stadt Moskau und vor allem das südliche Umland waren in den letzten Monaten mehrfach Ziel von Drohnenangriffen. Diese haben bisher begrenzte Sachschäden verursacht. Weitere Angriffe können nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für mögliche Angriffe auf das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere den Zugverkehr.

In den im Oktober 2022 von Russland völkerrechtswidrig annektierten ukrainischen Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja gilt das Kriegsrecht. Für diese, wie für die übrigen Gebiete in der Ukraine gilt eine Reisewarnung, siehe Ukraine.
  • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam, da diese sich sehr kurzfristig ändern können.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Meiden Sie Aufenthalte in der Nähe von Militärstützpunkten und wichtigen Standorten der Rüstungsindustrie.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Einschränkung der Meinungsfreiheit/willkürliche Festnahmen/Doppelstaater
Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist die Presse-und Medienfreiheit in der Russischen Föderation insbesondere durch neue Zensurgesetze in höchstem Maße eingeschränkt (siehe Rechtliche Besonderheiten). In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zur willkürlichen Verhängung hoher Haftstrafen für regierungskritische öffentliche Äußerungen – zum Teil aufgrund privater Äußerungen in Sozialen Medien.

Auch aus diesem Grund wird von Reisen in die Russische Föderation dringend abgeraten.

In Zusammenhang mit nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen kann es im ganzen Land zu massiven, zum Teil gewaltsamen Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen.

Der russische Präsident Putin hat am 21. September 2022 eine Teilmobilmachung erlassen, die bisher nicht offiziell beendet wurde.

Deutsch-russische Doppelstaater müssen beachten, dass sie von den russischen Behörden ausschließlich als russische Staatsangehörige angesehen werden. Dies gilt auch im Fall einer möglichen Einberufung in die russischen Streitkräfte. Die Botschaft kann ihnen keinen konsularischen Schutz gewähren.
  • Seien Sie bei politischen Äußerungen in Gesprächen und sozialen Medien äußerst vorsichtig und beachten Sie vor der Nutzung Sozialer Medien in der Russischen Föderation die Hinweise unter Rechtliche Besonderheiten.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
Ein- und Ausreisen
Finnland hat die Schließung aller Grenzübergänge aus der und in die Russische Föderation bis zum 14. April 2024 verlängert, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Finnland.

Auf dem Landweg sind Ein- und Ausreise noch über einige wenige Grenzübergänge via Polen und Litauen (Kaliningrad), Estland, Lettland und Norwegen mit PKW oder Bus (Tickets online) möglich.

Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist eingestellt; es bestehen jedoch Flugverbindungen über internationale Drehkreuze. Dabei können Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden.

Geldversorgung
Die Nutzung deutscher Kreditkarten, das Abheben von Bargeld an Bankautomaten sowie Geldüberweisungen in die Russische Föderation sind grundsätzlich nicht durchführbar. Es sind vereinzelt noch Überweisungen durch Anbieter von Auslandsüberweisungen auf Konten einer der wenigen nicht-sanktionierter Banken in Russland möglich, was jedoch die Eröffnung eines entsprechenden Kontos erfordert. EUR-Banknoten dürfen nur für den Eigenbedarf mitgenommen werden. Der Eigenbedarf ist auf den persönlichen Gebrauch des Reisenden und mitreisender enger Familienangehöriger begrenzt (keine Mitnahme für Dritte, rein nicht-kommerzieller Gebrauch). Der Eigenbedarf und seine Höhe sind im Zweifel an der EU-Außengrenze plausibel nachzuweisen (z.B. anhand von Hotelbuchungen). Auf der Route Litauen – Kaliningrad hat Litauen die Ausfuhr von EUR nach RUS auf 60 EUR pro Person beschränkt. In Russland ist die Ausfuhr von Devisen im Wert von über 10.000 USD strafbar.

Sicherheit
Von Reisen in die Russische Föderation wird dringend abgeraten. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt. In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen, siehe Aktuelles.
Auswärtiges Amt

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Birgitt

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Teilreisewarnung Russische Föderation 23.03.2024 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 23.03.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Am 22. März 2024 ereignete sich ein Terroranschlag im Veranstaltungs- und Shoppingzentrum Krokus City, ca. 25 km vom Zentrum Moskaus entfernt. Für Moskau und St. Petersburg gilt die höchste Terrorwarnstufe. Auf Flughäfen, Bahnhöfen, in der Metro und im gesamten öffentlichen Raum ist mit stark intensivierten Sicherheitsmaßnahmen zu rechnen.

Kulturelle und Bildungseinrichtungen bleiben am 23. und 24. März weitgehend geschlossen, alle Großveranstaltungen wurden abgesagt.
  • Meiden Sie die Gegend um den Anschlagsort großräumig.
  • Leisten Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge.
Von Reisen in die Russische Föderation wird dringend abgeraten.

Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.

In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Russische Föderation 26.03.2024 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 26.03.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelles; Terroranschlag)
- Sicherheit (Terrorismus)


Aktuelles
Von Reisen in die Russische Föderation wird dringend abgeraten.

Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.

In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen.

Terroranschlag

Am 22. März 2024 ereignete sich ein Terroranschlag im Veranstaltungs- und Einkaufszentrum Krokus City, ca. 25 km vom Zentrum Moskaus entfernt, mit über 130 Todesopfern und zahlreichen Verletzten. Für Moskau und St. Petersburg gilt die höchste Terrorwarnstufe. Auf Flughäfen, Bahnhöfen, in der Metro und im gesamten öffentlichen Raum ist bis auf Weiteres mit stark intensivierten Sicherheitsmaßnahmen zu rechnen.

Sicherheit
Terrorismus

Zuletzt kam es am 22. März 2024 zu einem Terroranschlag auf das Veranstaltungs- und Einkaufszentrum Krokus City im Moskauer Umland, der mehr als 130 Todesopfer forderte. Die russischen Behörden warnen vor Anschlägen und rufen zu besonderer Vorsicht auf.
  • Seien Sie weiterhin insbesondere an belebten Orten, bei Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel besonders aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

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