Wer immer einen Antrag zur Erteilun eines Schengen Visums aus fuellt muss zuesatzlich noch ein weteres doppelseitiges Blatt bearbeiten. Sehr interessant dabei ist der Punkt 8:

Wenn einer nun bestaetigt, dass er eine Bombe legen will, dann bekommt er (wahrscheinlich) kein Visum. Wenn er eine Falschangabe macht, nein sagt aber doch sowas vorhat, dann bekommt er auch kein Visum.
Ergo: Terroristen bekommen kein Visum in die Schengen Staaten.
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Kann mir vielleicht jemand erklaeren, was das ganze soll? Oder ist der Hintergrund der, dass bei einem verhafteten Bombeleger sein Europaeischer Pflichtanwalt dann vor Gericht vorbringen wuerde, dass der gute Mann ja niht wissen konnte, dass man in Europa keine Bomben legen darf




