Italien | Diesel-Fahrverbote im Norden

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Birgitt
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Italien | Diesel-Fahrverbote im Norden

Beitrag von Birgitt »

Dieselfahrer, die bspw. auf dem Weg zur oder von der Fähre in Italien noch etwas Sightseeing machen möchten, haben es bald schwerer. Für einige Regionen gelten ab 1. Oktober 2025 Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge der Norm Euro 5. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet:
  • Piemont - Einschränkungen nur im Winterhalbjahr: zunächst vom 01.10.2025 bis zum 15.04.2026 und in den folgenden Jahren ab Herbst 2026 jeweils vom 15.09. bis zum 15.04. Fahrverbote an Werktagen (Montag bis Freitag), jeweils tagsüber von 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
  • Lombardei - Dauerhaftes Fahrverbot ab 01.10.2025 an allen Tagen, jeweils tagsüber von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr
  • Emilia Romagna - Dauerhaftes Fahrverbot ab 01.10.2025 an Werktagen (Montag bis Freitag), jeweils tagsüber von 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
  • Venetien - Dauerhaftes und uneingeschränktes Fahrverbot ab 01.10.2025 an allen Tagen
Leichte Entwarnung: Betroffen sind (bisher) nur Städte mit mehr als 30.000 Einwohnenden. Und für historische Fahrzeuge sind je nach Region und Kommune teilweise Ausnahmen von den Einschränkungen vorgesehen ...

Italien: Vier Regionen planen Diesel-Fahrverbote
19.05.2025 - ADAC

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Italien | Zusätzliche Diesel-Fahrverbote zunächst vom Tisch

Beitrag von Birgitt »

Die verschärften Diesel-Fahrverbote in vier norditalienischen Regionen, die im Herbst in Kraft treten sollten, kommen nun doch nicht. Rein formal hat die Regierung die verschärften Fahrverbote um ein Jahr verschoben ...

Italien: Zusätzliche Diesel-Fahrverbote vom Tisch
10.07.2025 - ADAC

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Re: Italien | Diesel-Fahrverbote im Norden

Beitrag von Birgitt »

Nun scheint es ernst zu werden. Nach mehreren Verschiebungen soll am 1. Oktober 2026 in weiten Teilen Norditaliens das strukturelle Fahrverbot für Euro-5-Dieselfahrzeuge in Kraft treten (Euro 0 bis Euro 4 unterliegen bereits Einschränkungen). Die Maßnahme, die als Reaktion auf die europäischen Richtlinien zur Luftqualität ins Leben gerufen wurde, wird vorrangig Stadtzentren mit mehr als 100.000 Einwohnenden betreffen (das alte Dekret sah noch 30.000 vor).

Übersicht der Einschränkungen:
  • Piemont
    • Saisonal 15. September bis 15. April
    • Fahrverbote an Werktagen (Montag bis Freitag), jeweils tagsüber von 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
    • Betroffene Kommunen: Turin, Novara
    • Die erste Aktivierungsphase läuft vom 01.10.2026 bis zum 30.04.2027
  • Lombardei
    • Ganzjährig
    • Fahrverbote an Werktagen (Montag bis Freitag), jeweils tagsüber von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr
    • Betroffene Kommunen: Mailand, Brescia, Monza, Bergamo
    • Move-In-System verfügbar (Blackbox mit Kilometerbegrenzung)
  • Emilia Romagna
    • Saisonal Oktober bis März
    • Fahrverbote an Werktagen (Montag bis Freitag) jeweils tagsüber von 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
    • Betroffene Kommunen: Bologna, Parma, Modena, Reggio Emilia, Ravenna, Rimini, Forlì, Piacenza
    • Kleinere Gemeinden können sich auf freiwilliger Basis anschließen
  • Venetien
    • Saisonal Oktober bis April
    • Fahrverbote an Werktagen (Montag bis Freitag) jeweils tagsüber von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    • Betroffene Kommunen: Venedig, Verona, Padua, Vicenza

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