Afrikaumrundung-hinterher Einführsteuer zahlen?

Mit dem Allrad, Quad und der Ente ;) über Land und durch die Wüste

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skrewdriver
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Afrikaumrundung-hinterher Einführsteuer zahlen?

Beitrag von skrewdriver »

hallo
habe vor afrika zu umrundern in etappen und bin schon unterwegs.
nach agadir parke ich jetzt zum zweitenmal in gambia-banjul.
im august werde ich wieder bei fahrzeug sein und gambia und senegal besser kennenlernen.richtig weiter gehts erst im dezember-dann soll wieder in ghana geparkt werden.dazwischen fliege ich immer zurück zum arbeiten.
ich bin mit carnet und zugelassener deutscher nummer unterwegs.jetzt überlege ich mein fahrzeug in deutschland abzumelden um steuer und versicherung zu sparen.dazu habe ich mein kfz- schein und meine nummertafeln mit nach hause genommen um das zu tun .anschliessend sollen die abgemeldeten nummertafeln wieder in gambia angeschraubt werden und weiter gehts.
welche nachteile habe ich wenn ich nach 3-4 jahre wieder mit dem fahrzeug in der eu einreisen möchte ?
Tüv abgelaufen,keine versicherungn mehr,keinen gültigen grünen versicherungsschein oder welche probleme könnten noch auftreten und werden wie gelöst?
oder währe es besser das fahrzeug nicht abzumelden?
desweiteren wurde mir gesagt-wenn das fahrzeug mehr als 3 jahre ausser landes ist müsste ich eine einfuhrsteuer bei meiner rückkehr zahlen.stimmt das?
gruss matthias
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Uwe Schmitz
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Re: Afrikaumrundung-hinterher Einführsteuer zahlen?

Beitrag von Uwe Schmitz »

hallo matthias,
woher will die verwaltung denn wissen, dass dein auto im ausland war?
es kann doch auch 3-4 jahre in der heimischen garage gestanden haben!

kfz-versicherung kannst du übrigens zurück erhalten, wenn du (zB mit carnet) nachweist, dass dein fahrzeug sich im zahlungszeitraum außerhalb des gültigkeitsbereichs der versicherung befand. als ich 3 monate ums östliche mittelmeer bin (...damals... :bang: ), habe ich für die 8 wochen ab libyen bis syrien den zeitlichen anteil an versicherungsprämie zurückerstattet bekommen.

weiterhin schöne afrikareise scheibchenweise
uwe
skrewdriver
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Re: Afrikaumrundung-hinterher Einführsteuer zahlen?

Beitrag von skrewdriver »

hallo uwe
das mit der versicherung ist richtig habe ich auch mit der allianz geklärt.
aber abmelden ist halt einfacher.
nur wenn das fahrzeug abgemeldet ist wie kann ich es nach 3 jahren wieder anmelden-tüv abgelaufen und somit keine wiederzulassung möglich.?
wenn alles abgemeldet (steuer und versicherung )zahle ich halt wärend der zeit garnichts.
aber welche nachteile hat das abmelden?
das mit der einfuhrsteuer steht angeblich im woick-katalog.
gruss matthias
ferdi
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Re: Afrikaumrundung-hinterher Einführsteuer zahlen?

Beitrag von ferdi »

Hallo Matthias,

eine Möglichkeit das Fzg. zumindest halblegal wieder nach Europa zu schaffen, wäre ein Kurzzeitkennzeichen zur Europagrenze schicken zu lassen, dafür musst Du den Perso und eine Vollmacht zu Hause lassen.

Gruß
Ferdi
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Uwe Schmitz
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Re: Afrikaumrundung-hinterher Einführsteuer zahlen?

Beitrag von Uwe Schmitz »

hallo matthias,
klar ist ganz abmelden die billigste methode, doch bei wiedereinreise in 3-4 jahren wirds etwas aufwändiger:
du musst mit roter nummer /tageskennzeichen vom einreiseort (grenze/Hafen) nach hause bzw. heimische werkstatt.
dort alles richten und tüv machen lassen, soll ( nur nach hören-sagen) bis zu 7 jahren möglich sein mit vollabnahme, teurer, aber kaum umfangreicher.
danach zur zulassungsstelle und wieder anmelden, fertig .

hoffe, das reicht als anregung, frag aber mal beim tüv nach, ob das so richtig ist.
grüße
uwe
Klaus Daerr
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Re: Afrikaumrundung-hinterher Einführsteuer zahlen?

Beitrag von Klaus Daerr »

Hallo screwdriver.
Im Prinzip ist es richtig, dass drei Jahre nach Ausreise die Ware, in diesem Fall Dein Fahrzeug, seine Eigenschaft verliert deutsche Ware zu sein, weshalb bei der Wiedereinfuhr Einfuhrumsatzsteuer (19%) auf den Zeitwert fällig sein könnte. Mir ist jedoch kein Fall bekannt in dem das passiert wäre. Das Thema wird in Foren gelegentlich diskutiert, die sich an Hochseeskipper richten. Ich habe keinen Link bei der Hand, also selber mal suchen. Der Suchbegriff lautet "Rückwarenregelung".
Die Wiedereinreise in die EU kann im Prinzip unauffällig mit dem Kurzzeitkennzeichen erfolgen, mit dem Du dann in D sofort zum TÜV fährst, damit Du keinen Ärger mit der weit überfälligen TÜV bekommst.
Das mit dem Kurzzeitkennzeichen will aber sehr gut organisiert sein, denn es muss durch einen Beauftragten unter Vorlage einer Versicherungsbescheinigung und Vollmacht bei einer Zulassungsdstelle abgeholt werden, ofort am selben Tag noch per UPS Express ins Ausland geschickt werden und dann muss schnellstens zur EU-Außengrenze gefahren werden um vor Ablauf des Kennzeichens in D beim TÜV oder Heimatort zu sein.
Früher konnte man dazu die Fähre von Chesme/Türkei nach Venedig nehmen, aber die gibt es soweit ich weiss nicht mehr.
Im Hafenbüro der Fährlinie konnte man das UPS-Expresspaket nach vorheriger Vereinbarung abholen, bzw gleich bei der Ausschiffung ans Schiff bringen lassen.
Das ist eine stressige Prozedur und nicht ohne Risiken.
Wünsche gesunde Heimkehr von abenteuerlicher Reise
Klaus Därr
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