funktionierender Eigentumsnachweis notwendig

Mit dem Allrad, Quad und der Ente ;) über Land und durch die Wüste

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Butterblume
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funktionierender Eigentumsnachweis notwendig

Beitrag von Butterblume »

Hallo,

ich habe da ein Problem und vielleicht hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Tipps zur Umsetzung geben.

Unser Land Rover mit deutschem Kennzeichen (abmeldet in D) und Carnet, Fahrzeugbrief auf den Namen meines Mannes steht seit 2017 in Ostafrika.

Mein Mann ist letztes Jahr verstorben. Mein Sohn und ich sind Erben lt. Erbschein.

Der ADAC besteht auf einer notariellen Beglaubigung, dass mein Sohn auf das Fahrzeug verzichtet.

Der Notar schreibt meinem Sohn dazu:
Demgemäß läge es nahe, hier einen Vertrag abzuschließen über eine teilweise Erbauseinandersetzung. Es müsste dann so sein, dass eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Mutter bezüglich eines genau zu bezeichnenden Gegenstandes (hier das Fahrzeug evtl. mit Fahrgestellnummer und genauer Bezeichnung wie es heißt) abgeschlossen wird, nachdem Sie im Wege der Erbauseinandersetzung auf Ihre Rechte an dem Fahrzeug verzichten und diese Rechte in vollem Umfange auf Ihre Mutter übertragen.

Ob das in schriftlicher Form den Behörden reicht, können wir nicht beurteilen. Evtl. müssten dann die Unterschriften notariell beglaubigt werden und dann müsste geklärt werden, für welches Land genau das benötigt wird, um evtl. eine Apostille bei einer notariellen beglaubigten Erklärung zu bekommen über das Landgericht.


Dies würde einen großen bürokratischen und finanziellen Aufwand bedeuten, da ich mit dem Fahrzeug nicht nur in Ostafrika unterwegs sein möchte.

Umschreiben lassen beim Straßenverkehrsarmt funktioniert auch nicht, da der Wagen keinen gültigen TÜV hat. Vielleicht kann ich noch einen TÜV-Mitarbeiter nach Uganda einfliegen lassen, denn ich habe einen in der Familie. :shock:

Ich könnte den Wagen auch einfach in Uganda an einen Deutschen mit Kaufvertrag etc. verkaufen und dann zurückkaufen. Aber das ändert ja auch nichts am Eintrag im Fahrzeugbrief.

Welche Möglichkeiten des Nachweises an den Grenzen seht ihr, dass ich Eigentümerin des Fahrzeugs bin?

Herzliche Grüße und Dank für euren Input.

Marina

P.S.: Und natürlich kommt es auch mir nicht gelegen, dass das CdP nicht mehr vordatiert wird. Ich schließe mich jeder Aktion an, wenn ich den Wagen auf meinen Namen umgeschrieben bekomme.
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Michael K.
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Re: funktionierender Eigentumsnachweis notwendig

Beitrag von Michael K. »

Hallo Marina,

du hast nicht geschrieben wofür der ADAC die notarielle Beglaubigung verlangt?Für das Carnet oder eine Vollmacht um den Wagen zu fahren?Wenn du nur eine Vollmacht brauchst um den Wagen zu fahren,kannst du dir doch vom Notar eine ausstellen lassen..In der Vollmacht erlaubt dir dein Sohn den Wagen zu benutzen.Den Vertrag lässt du dir ins Englische übersetzen und zur Deko kann dir der Notar noch eine Apostille draufkleben.Wenn du dir dann noch den Erbschein übersetzen lässt und auch mit Apostille verzierst,sollte das im Grunde ausreichen um den Wagen benutzen zu können.

Viele Grüsse

Michael
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Butterblume
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Re: funktionierender Eigentumsnachweis notwendig

Beitrag von Butterblume »

Hi Michael,

sowohl ADAC wie auch Notar sind der Meinung, dass ich für jedes Land eine eigene Apostille benötige. Ein netter Mitarbeiter beim Straßenverkehr Straßenverkehrsamt rief mich heute an und würde den Wagen anmelden und gleich wieder abmelden. Wäre noch zu kläre Ob das dem ADAC reicht. Komme leider erst Freitag dazu.

Herzlichen Dank

Marina
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skrewdriver
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Re: funktionierender Eigentumsnachweis notwendig

Beitrag von skrewdriver »

hallo
ich verstehe das ganze nicht.
ein fahrzeug hat grundsätzlich nur einen besitzer, eine person oder z.b.eine firma,dann können auch mehrere damit fahren.
eigentümer ist der,der im brief drin steht.
ich fahre öfters das fahrzeug in afrika von meinem bekannten.er stellt mir eine vollmacht aus,vordrucke dafür gibts im internet,und gut ists.und so wird das fahrzeug auch mit dem carnet über die grenzen gefahren.
es gab noch nie probleme in afrika bei polizeikontrollen und beim zoll.
dein problem ist ,das fahrzeug ist abgemeldet und hat keinen tüv mehr.
ohne tüv kannst du kein fahrzeug anmelden oder auf einen anderen namen ummelden.
dies ist auch ein grund ,das ich mein fahrzeug mit dem ich seit 10 jahren in afrika rumfahre und somit auch keinen tüv mehr habe,nie in deutschland abmelde.
mir fällt im moment nur folgende möglichkeit ein.das fahrzeug zurückschiffen nach europa.mit einer tageszulassung zum tüv.danach auf den neuen besitzer umschreiben lassen.
wenn du aber einen bekannten hast,der in uganda wie auch immer tüv machen kann,kannst du danach das fahrzeug mit den neuen tüvpapieren in deutschland anmelden und ummelden , auf welchen namen auch immer.niemand will das fahrzeug beim anmelden sehen.und dann stellt dir der adac auch sicher ein neues carnet auf den neuen besitzer aus.
der neue besitzer kann dann jederzeit eine vollmacht ausfüllen ,wenn er persönlich nicht mit den fahrzeug fährt.dafür gibt es doch sogar ein vollmachtsvordruck vom adac.
mir persönlich ist es auch immer nicht klar,wie das abläuft wenn fahrzeuge auf dem landweg nach europa zurückkommen und keine reguläre nummertafel mehr haben,da das auto seit jahren abgemeldet ist.der tüv ist ja auch abgelaufen.
welche möglichkeit gibt es da?
in meinem fall ist das auto wenigstens noch offiziell angemeldet,wenn ich zurückkomme.den tüv kann ich doch im ersten eu land machen!
gruss matthias
Birgitt
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Re: funktionierender Eigentumsnachweis notwendig

Beitrag von Birgitt »

Betr. TÜV in Afrika eine weitere Idee aus einem alten Thread von 2012
afritrotter hat geschrieben:...Soweit ich informiert bin fliegt der deutsche TUV fuer ROTEL Tours immer ein um deren Fahrzeuge zu TUEVEN, vielleicht kann man sich da anschliessen. Frag doch einfach mal in Passau nach wann die wo wieder in AFrika ihre LKWs ueberfpruefen lassen...
Gruß
Birgitt
Dieter der Raabe
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Re: funktionierender Eigentumsnachweis notwendig

Beitrag von Dieter der Raabe »

Hallo Marina,

zuerst unser Beileid.

Zum Thema: Zitat aus der HP unseres Landkreises https://www.lra-toelz.de/fachbereich-kf ... gsbehoerde:

Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
Probe- und Überführungsfahrten mit Kraftfahrzeugen können mit Kurzzeitkennzeichen durchgeführt werden.
...
Voraussetzungen

Das Fahrzeug muss bei der Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens bereits bekannt sein.
Es muss eine Betriebserlaubnis und eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung vorliegen.
Darüberhinaus muss es in einem verkehrssicheren Zustand sein.

Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis oder/und gültiger Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung erhalten Kennzeichen zur Durchführung der zum Erwerb erforderlichen Fahrten.


Frag doch mal bei Deiner zuständigen Zulassungsstelle nach.
Wenn eine Kurzzulassung klappt, lauten Deine Papiere eventuell auf die Kurzzulassungsnummer, das weiß ich nicht. Aber falls, vorher mit dem ADAC abklären, ob auf eine solche Nummer ein Carnet ausgestellt werden kann.

Grüße aud dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Dieter
Butterblume
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Re: funktionierender Eigentumsnachweis notwendig

Beitrag von Butterblume »

Hallo Dieter,

das Straßenverkehrsamt ist willig und wird den Wagen Kurzzeit und dann auf meinen Namen anmelden, das Problem ist nun der ADAC, der weiß, dass das Fahrzeug zu 25 oder 50% auch meinem Sohn gehört. Die möchten diese ganzen verschiedenen notariellen Apostillen. Ich werde mich, sobald der Wagen auf meinen Namen eingetragen ist nochmals mit dem ADAC dazu auseinandersetzen und dann berichten.

Habt ganz herzlichen Dank für eurer Feedback.

Grüße Marina
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