Reise-/Sicherheitshinweis Indien 28.03.2024

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 10.10.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 10.10.2018
(Unverändert gültig seit: 10.10.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Landesteil Kaschmir
Von Oktober bis Mitte Dezember 2018 finden in Kaschmir Kommunalwahlen statt. Reisenden wird empfohlen, besondere Vorsicht walten zu lassen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, sich unmittelbar vor und während der Reise laufend über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden, auch bei Straßensperren, Folge zu leisten. Bei Demonstrationen in Kaschmir kommt es immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, wird abgeraten.
Auswärtiges Amt

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Birgitt

Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 06.12.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 06.12.2018
(Unverändert gültig seit: 06.12.2018)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (Entfall)
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Medizinische Hinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage/Terrorismus
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in den letzten Jahren angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Die Anschläge der letzten Jahre bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.

Bundesstaat Jammu und Kaschmir
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, wird abgeraten. Es kommt dort weiterhin zu terroristischen Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee. In den vergangenen Jahrzehnten und auch jüngst wurden Bombenanschläge verübt, die viele Todesopfer forderten. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen, auch Entführungen, können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.
Seit September 2016 kommt es auch wieder verstärkt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen indischen und pakistanischen Truppen wie auch mit verschiedenen Separatistengruppen entlang der internationalen Grenze und der Waffenstillstandslinie (LoC).
Im Landesteil Jammu ist die Sicherheitslage zwar grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen.
Reisende in die Landesteile Jammu und Kaschmir sollten vor und während der Reise aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Infrastrukturlage einholen, größere Menschenansammlungen meiden und den Anweisungen der Behörden Folge leisten.
Unbedingt erforderliche Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen.
Reisende insbesondere in die westlichen Teile des Landesteils Ladakh werden um besondere Vorsicht gebeten. Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Es wird davon abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und zur Volksrepublik China gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.

Nordosten
In der Region um Darjeeling, im Bundesstaat Westbengalen hatten Mitte 2017 Auseinandersetzungen mit separatistischen Gruppen (Angehörige der ethnischen Gorkha) zu gewalttätigen Demonstrationen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens geführt. Auch nach offizieller Beendigung des 100-tägigen Generalstreiks ist sporadisches, lokal begrenztes Aufflammen der Auseinandersetzungen weiterhin nicht völlig auszuschließen.
In den nordöstlichen Bundesstaaten (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) sind in einigen Regionen noch militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.
Bei Reisen in den Nordosten Indiens sollten sich Reisende daher auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten. Für einige Gebiete sind zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich. Es wird empfohlen, zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen kurz vor einer Reise in den Nordosten Indiens aktuelle Informationen, z. B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.

Andere Regionen
Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer, in der Vergangenheit ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt. Generell wird dringend geraten, vor Reisen in die genannten Gebiete Informationen über die Sicherheitslage einzuholen und touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durchzuführen.
Reisen auf die indischen Andamanen-Inseln unterliegen teilweise Einschränkungen, entsprechende Verbote der lokalen Behörden sind unbedingt zu beachten.

Kriminalität
Das Risiko, dem ausländische Reisende durch Gewaltkriminalität ausgesetzt sind, ist in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering. Reisende sollten sich dennoch stets von Vorsicht leiten lassen. Situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten empfiehlt sich vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe vor allem auch für allein reisende Frauen.
Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten werden gelegentlich und insbesondere im Stadtzentrum von New Delhi „Connaught Place“von örtlichen Reiseveranstaltern mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt. Diese Büros geben sich regelmäßig als „staatlich anerkannt“ aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben.
Örtliche Taxifahrer arbeiten mitunter mit diesen Veranstaltern und unseriösen Hoteliers zusammen und fahren Touristen gezielt dorthin, insbesondere direkt nach Ankunft am Flughafen in Delhi, unter Ausreden, weshalb das beabsichtigte Ziel nicht erreichbar sei.
Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros deshalb besonders wachsam sein. Reisende, die in Bedrängnis geraten, sollten auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende „Tourist Police“, Notruf 100) bestehen.
Touristen - besonders in Rajasthan und Goa – wurden wiederholt Opfer gut organisierter Trickbetrüger, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.

Naturkatastrophen
Verschiedene Teile Indiens liegen in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben gibt es im Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
Während der Haupt-Monsunzeit (Juli bis September) lösen starke Regenfälle besonders in den gebirgigen Teilen des Landes immer wieder Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Dadurch können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein.
Tropenstürme wie Zyklonen sind insbesondere in den Monaten September bis Dezember an der Ostküste Indiens nicht ungewöhnlich, in der Bucht von Bengalen auch von April bis Juni. Reisende in dieser Zeit werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
Aktuelle amtliche Wetterwarnungen enthält die Webseite des indischen meteorologischen Departments. Den Sicherheitshinweisen und Empfehlungen der örtlichen Behörden ist unbedingt Folge zu leisten.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur/Straßenverkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Bus- und Eisenbahnverbindungen und innerhalb der Städte auch Metro und Rikschas. In der Hauptmonsunzeit können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein.
Es herrscht Linksverkehr. Im Straßenverkehr gibt es viele Unfälle, so dass besondere Vorsicht angezeigt ist. Straßen sind oft in schlechtem Zustand. Verkehrsteilnehmer beachten Verkehrsregeln häufig nicht. Fahrten bei Dunkelheit über Land sollten möglichst vermieden werden. Reisende sollten unbedingt auf gute, verkehrssichere Fahrzeuge mit Sicherheitsgurten vor Benutzung achten.
Bei Nutzung von Taxis ohne automatisierte Fahrpreisberechnung sind Smartphone-Apps empfehlenswert, ansonsten sollte der Fahrpreis möglichst vor Fahrtantritt ausgehandelt werden.

Reisegenehmigungen
Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich. Informationen zu Reisegenehmigungen können bei den indischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden.

Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise
Um nicht die religiösen Gefühle der Bevölkerung zu verletzen, sollte religiösen Stätten, Objekten und Symbolen mit Zurückhaltung und Respekt begegnet werden, insbesondere beim Fotografieren. Es wird empfohlen, sich beim Besuch religiöser Stätten am Verhalten der einheimischen Bevölkerung zu orientieren.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Rupie (INR). Bank- und Kreditkarten werden von den meisten größeren Banken und in gehobenen Hotels und Einkaufszentren akzeptiert. Reisenden wird empfohlen, Kreditkarten stets mit sich zu führen, da es besonders in ländlichen Bereichen zu Problemen bei der Bargeldversorgung kommen kann.

Leihmutterschaft
Wer erwägt, in Indien ein Kind durch eine Leihmutter austragen zu lassen, sollte folgende Hinweise beachten: Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Ein von einer verheirateten indischen Leihmutter geborenes biologisches Kind eines deutschen Staatsangehörigen hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Aktenzeichen VG 23 L 79.11). Indien erteilt zudem keine Visa mehr an Ausländer, die zur Durchführung einer Leihmutterschaft einreisen wollen. Weitere Informationen sind in den FAQ zur Leihmutterschaft zu finden.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Indien keine professionelle, private Infrastruktur für Nothilfe – insbesondere für Such- und Bergungsaktionen bei Unfällen im Hochgebirge – zur Verfügung steht. Hilfsmaßnahmen müssen bürokratisch und zeitintensiv über das Außenministerium und die militärischen Einrichtungen eingeleitet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Seit März 2014 wird bei Einreise aus Ländern mit gemeldeten Polio Erkrankungen (Afghanistan, Nigeria und Pakistan) und Ländern, in denen nachgewiesen wurde, dass dort Polioviren zirkulieren der Nachweis einer oralen Polioimpfung (früher: Schluckimpfung, heute: OPV), die nicht jünger als sechs Wochen und nicht älter als ein Jahr sein darf, gefordert. Bei wiederholten Reisen ist die orale Polio Impfung ggf. jährlich zu wiederholen. Ein Impfnachweis nach WHO-Standard ist mitzuführen.
Das indische Gesundheitsministerium führte dazu erklärend aus, dass der Impfnachweis für Ausländer, z. B. deutsche Staatsbürger, die in den sieben polio-infizierten Ländern leben und nach Indien reisen, nicht erforderlich ist. Genauso ist der Impfnachweis nicht erforderlich für Ausländer, z. B. deutsche Staatsbürger, die in Indien leben und in polio-infizierte Länder reisen. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des indischen Gesundheitsministeriums.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe www.who.int). Impfzeugnisse, die eine Impfung in den letzten zehn Jahren vor der Einreise bescheinigen, werden anerkannt. Bei direkter Einreise aus z. B. Deutschland besteht keine Impfnotwendigkeit gegen Gelbfieber.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch Masern, Mumps, Röteln (MMR).
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis ACWY und Japanische Encephalitis empfohlen.

Durchfall- und Darmerkrankungen
Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser hat auch in Städten oft keine Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss antibakteriell zu filtern oder zu kochen. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur Trinkwasser verwendet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut gegart sein.
Das Infektionsrisiko für Salmonellen- und Shigelleninfektionen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis A und E besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.

Cholera
Cholera tritt in Indien immer wieder auf, ist in aller Regel und bei Beachtung der üblichen Hygieneregeln aber für Touristen keine Bedrohung. Eine Impfung gegen Cholera steht zur Verfügung, wird aber nicht generell empfohlen.

Malaria
Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.
Außer in Höhenlagen über ca. 1500 Meter besteht in Indien ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen mit saisonalen Schwankungen: besonders in den Monaten während und nach der Regenzeit steigen die Fallzahlen an. In Indien sind die großen Städte davon nicht ausgenommen. Auch in Mumbai, Kalkutta und Delhi waren in den letzten Jahren zunehmende Malaria-Erkrankungen zu verzeichnen.
Das Risiko ist im Tiefland im Nordosten und im Bundesstaat Orissa am höchsten und nimmt vom Norden und den zentralen Landesteilen nach Süden hin ab. Dabei handelt es sich landesweit in über der Hälfte der Fälle um die potentiell lebensbedrohliche, durch Plasmodium falciparum verursachte, Malaria tropica.
Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.
  • Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,
  • Das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und
  • Das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder
  • Der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen stechmückenübertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber, Chikungunya und Japanischer Enzephalitis.
Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht generell empfohlen (www.dtg.org) und ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen. Aufgrund des Risikos in Indien, gefälschte Medikamente zu erwerben, ist das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Malariamittels zur so genannten Notfalltherapie angeraten. Die individuelle Auswahl des Medikaments und mögliche Nebenwirkungen, beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müssen entsprechend dem Reiseverlauf und persönlichen Umständen mit einem Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Indien ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.
Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch tagaktive Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Dengue Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme.
Dengue-Fieber kommt landesweit, besonders an den Küsten, aber auch in Städten und in Höhenlagen bis ca. 1.500 Metern vor. Während und nach dem Monsun steigen die Fallzahlen. 2015 ist der Ausbruch in der Hauptstadt New Delhi deutlich stärker als in den Vorjahren.

Chikungunya
Chikungunya wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Chikungunya Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Chikungunya kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit und besonders in den bevölkerungsreichen Küstengebieten und den großen Metropolen vor.

Nipah-Virus-Infektion
Gelegentlich wurden kleinere Nipah-Virus Ausbrüche in Westbengalen beschrieben; 2018 auch erstmals im südlichen Bundesstaat Kerala. Dieser Ausbruch gilt als beendet.

Zika-Virus-Infektion
Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Indien mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus-Infektion des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amtes.

Japanische Encephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht in Indien landesweit, besonders auf dem Land. In den Bundesstaaten Uttar Pradesh und Bihar kommt es immer wieder zum gehäuften Auftreten von Enzephalitiden und Hirnhautentzündungen, deren Ursache nicht immer eindeutig geklärt werden kann und die verschiedenen Erregern zugeschrieben werden. 2011 kam es auch in New Delhi zu einem kleinen Ausbruch von JE, der mit Beginn des Winters abgeflaut ist.

Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe), zirkulieren in Nordindien in den Wintermonaten. Im Süden sind Grippeviren in deutlich geringerer Häufigkeit ganzjährig nachweisbar. 2010/2011 und 2014/2015 kam es zu einer Häufung von Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe) Fällen, vor allem in Delhi und in den Bundesstaaten Haryana, Maharashtra, Andhra Pradesh, Gujarat und Rajastan.

Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen bei Ungeimpften sind in Indien außerhalb der Großstädte, z. B. auch auf den Trekkingrouten im Norden, nicht immer möglich, eine ununterbrochene Kühlkette der Impfstoffe ist nicht überall gewährleistet. Zuverlässigen Schutz vor Tollwut bietet die vorbeugende Impfung. Sie ist für Indienreisende besonders wichtig.

Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger.

HIV/ AIDS/Geschlechtskrankheiten
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen. In Indien ist in den letzten Jahren die Zahl der Infektionen hauptsächlich durch heterosexuellen Geschlechtsverkehr sprunghaft angestiegen.

Geographisch bedingte Erkrankungen
Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich.
Höhenkrankheit tritt besonders bei raschem Aufstieg auf über 2.300 m auf. Sie kann zu potentiell sehr gefährlicher Funktionsstörung von Lunge und Gehirn führen. Erkranken können auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, selbst wenn sie früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Todesfälle sind möglich.
Beschwerden, die auf eine beginnende Höhenkrankheit hinweisen können, sind: Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.
Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt, der vielleicht auch ein Medikament zur Vorbeugung verordnet. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z. B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Indien nach Kenntnis der deutschen Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das indische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Indien strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter dann einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen. Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner beim Trekking immer mitzuführen.
Im Süden des Landes ist die Sonneneinstrahlung wegen der Äquatornähe besonders intensiv. Unangenehme und langfristig gefährliche Sonnenbrände sind häufig. Auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme muss insbesondere bei Kindern und älteren Personen geachtet werden.
Gefährliche Strömungen führen an den Küsten immer wieder zu Badeunfällen. Warnungen an den Stränden sind unbedingt zu beachten. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea).

Weitere Gesundheitsgefahren
Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Indien nicht durchgeführt. Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Gehwege existieren häufig nicht oder bergen erhebliche Unfallgefahren wie unerwartete Stolperfallen oder nicht gesicherte oder gekennzeichnete Baugruben.
Die Luftverschmutzung in den Städten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. In Delhi und Kalkutta kommt es in den Wintermonaten außerdem zu einer hohen Belastung der Luft durch Verbrennungsrückstände und Qualm. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.
Über die aktuellen Luftwerte kann man sich im Internet bzw. mittels Smartphone Apps informieren, bspw. auf www.acicn.org/map/india (Auflistung verschiedene Luftwerte Mess-Stationen in Indien) oder http://www.dpccairdata.com/ (Mess-Stationen der Landesregierung von Delhi).
Patienten mit psychischen Erkrankungen wird dringend geraten, ihre Medikamente vor und während einer Indienreise nicht abzusetzen. Eine psychiatrische und deutschsprachige Versorgung wie im Heimatland kann meist nicht gewährleistet werden. Zudem versichern viele Reisekrankenversicherungen medizinische Leistungen bei psychischen Erkrankungen nicht! In solchen Fällen ist oft auch ein spontaner Heimflug ausgeschlossen, da zahlreiche kommerzielle Fluglinien die Mitnahme labiler Patienten mit psychischen Erkrankungen ohne psychiatrische Begleitung ablehnen. Bitte besprechen Sie ggf. Ihre Reisepläne ausführlich mit ihrem behandelnden Arzt.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In den großen Städten ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen und sehr hohen Niveau und damit auch deutlich teurer. Zahlreiche Patienten aus der ganzen Welt kommen zu planbaren Behandlungen und Operationen ins Land. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen urbanen Kliniken erwogen werden. Dort ist es üblich, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten, was das Budget eines Reisenden bei schweren Erkrankungen und intensivpflichtigen Behandlungen oft sprengt. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe Kontaktadressen z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Indien bewusst sein.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Indien mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.
Die deutsche Botschaft in Neu Delhi und die Generalkonsulate in Bangalore, Chennai, Kalkutta und Mumbai verfügen für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der jeweiligen Stadt.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 03.01.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 03.01.2019
(Unverändert gültig seit: 03.01.2019)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Andere Regionen, Kerala)


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage/Terrorismus
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in den letzten Jahren angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Die Anschläge der letzten Jahre bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.

Bundesstaat Jammu und Kaschmir
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, wird abgeraten. Es kommt dort weiterhin zu terroristischen Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee. In den vergangenen Jahrzehnten und auch jüngst wurden Bombenanschläge verübt, die viele Todesopfer forderten. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen, auch Entführungen, können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.
Seit September 2016 kommt es auch wieder verstärkt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen indischen und pakistanischen Truppen wie auch mit verschiedenen Separatistengruppen entlang der internationalen Grenze und der Waffenstillstandslinie (LoC).
Im Landesteil Jammu ist die Sicherheitslage zwar grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen.
Reisende in die Landesteile Jammu und Kaschmir sollten vor und während der Reise aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Infrastrukturlage einholen, größere Menschenansammlungen meiden und den Anweisungen der Behörden Folge leisten.
Unbedingt erforderliche Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen.
Reisende insbesondere in die westlichen Teile des Landesteils Ladakh werden um besondere Vorsicht gebeten. Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Es wird davon abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und zur Volksrepublik China gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.

Nordosten
In der Region um Darjeeling, im Bundesstaat Westbengalen hatten Mitte 2017 Auseinandersetzungen mit separatistischen Gruppen (Angehörige der ethnischen Gorkha) zu gewalttätigen Demonstrationen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens geführt. Auch nach offizieller Beendigung des 100-tägigen Generalstreiks ist sporadisches, lokal begrenztes Aufflammen der Auseinandersetzungen weiterhin nicht völlig auszuschließen.
In den nordöstlichen Bundesstaaten (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) sind in einigen Regionen noch militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.
Bei Reisen in den Nordosten Indiens sollten sich Reisende daher auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten. Für einige Gebiete sind zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich. Es wird empfohlen, zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen kurz vor einer Reise in den Nordosten Indiens aktuelle Informationen, z. B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.

Andere Regionen
Im Bundesstaat Kerala kommt es auf Grund von Auseinandersetzungen über den Zugang von Frauen zur Sabarimala-Tempelanlage immer wieder zu zum Teil gewalttätigen Protesten. Reisende sollten sich vor Ort über möglicherweise geplante Proteste informieren, sich von diesen fern halten und den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte Folge leisten.
Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer, in der Vergangenheit ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt. Generell wird dringend geraten, vor Reisen in die genannten Gebiete Informationen über die Sicherheitslage einzuholen und touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durchzuführen.
Reisen auf die indischen Andamanen-Inseln unterliegen teilweise Einschränkungen, entsprechende Verbote der lokalen Behörden sind unbedingt zu beachten.

Kriminalität
Das Risiko, dem ausländische Reisende durch Gewaltkriminalität ausgesetzt sind, ist in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering. Reisende sollten sich dennoch stets von Vorsicht leiten lassen. Situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten empfiehlt sich vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe vor allem auch für allein reisende Frauen.
Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten werden gelegentlich und insbesondere im Stadtzentrum von New Delhi „Connaught Place“von örtlichen Reiseveranstaltern mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt. Diese Büros geben sich regelmäßig als „staatlich anerkannt“ aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben.
Örtliche Taxifahrer arbeiten mitunter mit diesen Veranstaltern und unseriösen Hoteliers zusammen und fahren Touristen gezielt dorthin, insbesondere direkt nach Ankunft am Flughafen in Delhi, unter Ausreden, weshalb das beabsichtigte Ziel nicht erreichbar sei.
Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros deshalb besonders wachsam sein. Reisende, die in Bedrängnis geraten, sollten auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende „Tourist Police“, Notruf 100) bestehen.
Touristen - besonders in Rajasthan und Goa – wurden wiederholt Opfer gut organisierter Trickbetrüger, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.

Naturkatastrophen
Verschiedene Teile Indiens liegen in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben gibt es im Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
Während der Haupt-Monsunzeit (Juli bis September) lösen starke Regenfälle besonders in den gebirgigen Teilen des Landes immer wieder Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Dadurch können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein.
Tropenstürme wie Zyklonen sind insbesondere in den Monaten September bis Dezember an der Ostküste Indiens nicht ungewöhnlich, in der Bucht von Bengalen auch von April bis Juni. Reisende in dieser Zeit werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
Aktuelle amtliche Wetterwarnungen enthält die Webseite des indischen meteorologischen Departments. Den Sicherheitshinweisen und Empfehlungen der örtlichen Behörden ist unbedingt Folge zu leisten.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 25.03.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand: 25.03.2019 (Unverändert gültig seit: 25.03.2019)

Letzte Änderungen:

Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Nordosten)

Aktuelle Hinweise

Von Reisen nach Jammu und Kaschmir
wird aufgrund der aktuell erhöhten Spannungen zwischen Indien und Pakistan abgeraten. Reisende sollten sich auf Einschränkungen im Reiseverkehr einstellen und werden gebeten, sich über die Entwicklung der Lage informiert zu halten sowie Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.

Durch die andauernde Sperrung des pakistanischen Luftraums kommt es derzeit vermehrt zu Verspätungen im Flugverkehr zwischen Indien und Europa. Reisenden wird geraten, sich über die Reiseveranstalter und die Fluggesellschaften informiert zu halten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nordosten
In den nordöstlichen Bundesstaaten (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) sind in einigen Regionen noch militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.
Bei Reisen in den Nordosten Indiens sollten sich Reisende daher auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten. Für einige Gebiete sind zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich. Es wird empfohlen, zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen kurz vor einer Reise in den Nordosten Indiens aktuelle Informationen, z. B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 02.05.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand: 02.05.2019 (Unverändert gültig seit: 02.05.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Der besonders starke Zyklon Fani im Golf von Bengalen soll im Laufe des 3. Mai 2019 auf die Ostküste Indiens treffen. Neben hohen Windgeschwindigkeiten ist mit Überschwemmungen und Erdrutschen zu rechnen. Es wurden insbesondere im Bundesstaat Odisha weitreichende Evakuierungen angeordnet.

Reisende in der Region werden gebeten, küstennahe Gebiete zu meiden, die lokalen Medien und die Wetterlage z.B. des India Meteorological Department und des Joint Typhoon Warning Center zu verfolgen sowie die Hinweise lokaler Behörden, auch im Evakuierungsfall, unbedingt zu beachten, siehe auch Naturkatastrophen.

Von Reisen nach Jammu und Kaschmir wird aufgrund der aktuell erhöhten Spannungen zwischen Indien und Pakistan abgeraten. Reisende sollten sich auf Einschränkungen im Reiseverkehr einstellen und werden gebeten, sich über die Entwicklung der Lage informiert zu halten sowie Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.

Durch die andauernde Teilsperrung des pakistanischen Luftraums kommt es weiterhin zu Verspätungen im Flugverkehr zwischen Indien und Europa. Reisenden wird geraten, sich über die Reiseveranstalter und die Fluggesellschaften informiert zu halten.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 12.06.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 12.06.2019
(Unverändert gültig seit: 12.06.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Der Zyklon Vayu soll im Laufe des 13. Juni 2019 auf die Westküste Indiens treffen. Die Bundesstaaten Gujarat und Mahārāshtra und dort die Region Mumbai können besonders betroffen sein. Neben hohen Windgeschwindigkeiten ist mit Überschwemmungen, Erdrutschen und Einschränkungen des Reiseverkehrs zu rechnen.
Reisende in der Region werden gebeten, küstennahe Gebiete zu meiden, die lokalen Medien und die Wetterlage z.B. des India Meteorological Department und des Joint Typhoon Warning Center zu verfolgen. Hinweise lokaler Behörden, auch im Evakuierungsfall, sollten unbedingt beachtet werden, siehe auch Naturkatastrophen.

Von Reisen nach Jammu und Kaschmir wird aufgrund der aktuell erhöhten Spannungen zwischen Indien und Pakistan abgeraten. Reisende sollten sich auf Einschränkungen im Reiseverkehr einstellen und werden gebeten, sich über die Entwicklung der Lage informiert zu halten sowie Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.

Durch die andauernde Teilsperrung des pakistanischen Luftraums kommt es weiterhin zu Verspätungen im Flugverkehr zwischen Indien und Europa. Reisenden wird geraten, sich über die Reiseveranstalter und die Fluggesellschaften informiert zu halten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 18.07.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand: 18.07.2019 (Unverändert gültig seit: 18.07.2019)
Letzte Änderungen:
Aktuelles

Durch aktuelle Spannungen in der Grenzregion kommt es weiterhin zu besonderen Sicherheitsanordnungen.

• Seien Sie bei Aufenthalten in den betroffenen Gebieten besonders vorsichtig und halten Sie sich über die Medien informiert.
• Befolgen Sie stets die Anweisungen von Sicherheitskräften.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 02.08.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 02.08.2019
(Unverändert gültig seit: 02.08.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelles


Aktuelles
Von Reisen nach Jammu und Kaschmir wird aufgrund eines aktuellen Sicherheitshinweises der Regierung Jammu und Kaschmirs dringend abgeraten. Reisende, die sich derzeit in Kaschmir (insbesondere Kaschmir-Tal und Gebiet der Pilgerroute Armanath Yatra) aufhalten, wird die Ausreise aus Jammu und Kaschmir empfohlen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 05.08.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand: 05.08.2019 (Unverändert gültig seit: 05.08.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelles

Von Reisen nach Jammu und Kaschmir wird aufgrund eines aktuellen Sicherheitshinweises der Regierung Jammu und Kaschmirs mit Ausnahme des Landesteils Ladakh dringend abgeraten. Die indische Regierung hat angekündigt, den Sonderstatus für die Region aufzuheben.

Reisende, die sich derzeit in Kaschmir (insbesondere Kaschmir-Tal und Gebiet der Pilgerroute Armanath Yatra) aufhalten, wird die Ausreise aus Jammu und Kaschmir empfohlen. Die Sicherheitslage im Landesteil Ladakh bleibt weiterhin grundsätzlich stabil.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 10.08.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand: 10.08.2019 (Unverändert gültig seit: 10.08.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelles

In den Bundesstaaten Karnataka, Kerala, Maharashtra, Goa und Gujarat kommt es derzeit durch einen besonders starken Monsun zu Überflutungen und Erdrutschen. Flughäfen können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden und Verkehrswege unterbrochen sein. Reisenden in der Region wird geraten, besondere Vorsicht walten zu lassen, sich in den Medien zu informieren und Hinweisen von Behörden, Reiseveranstaltern oder Hotels Folge zu leisten.

Von Reisen nach Jammu und Kaschmir wird aufgrund eines aktuellen Sicherheitshinweises der Regierung Jammu und Kaschmirs mit Ausnahme des Landesteils Ladakh dringend abgeraten. Die indische Regierung hat angekündigt, den Sonderstatus für die Region aufzuheben.
Reisende, die sich derzeit in Kaschmir (insbesondere Kaschmir-Tal und Gebiet der Pilgerroute Armanath Yatra) aufhalten, wird die Ausreise aus Jammu und Kaschmir empfohlen. Die Sicherheitslage im Landesteil Ladakh bleibt weiterhin grundsätzlich stabil.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 19.08.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand: 19.08.2019 (Unverändert gültig seit: 19.08.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelles

In den Bundesstaaten Karnataka, Kerala, Maharashtra, Goa und Gujarat kommt es derzeit durch einen besonders starken Monsun zu Überflutungen und Erdrutschen.

Flughäfen können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden und Verkehrswege unterbrochen sein.
Reisenden in der Region wird geraten, besondere Vorsicht walten zu lassen, sich in den Medien zu informieren und Hinweisen von Behörden, Reiseveranstaltern oder Hotels Folge zu leisten.

Von Reisen nach Jammu und Kaschmir wird aufgrund eines aktuellen Sicherheitshinweises der Regierung Jammu und Kaschmirs mit Ausnahme des Landesteils Ladakh dringend abgeraten.

Die indische Regierung hat am 5.8.2019, den Sonderstatus für die Region aufgehoben. Derzeit gelten Ausgangssperren, die Kommunikationswege (Festnetz, Internet, Mobilfunk) sind weitgehend unterbrochen. Reisende, die sich derzeit in Kaschmir (insbesondere Kaschmir-Tal und Gebiet der Pilgerroute Armanath Yatra) aufhalten, wird die Ausreise aus Jammu und Kaschmir empfohlen. Die Sicherheitslage im Landesteil Ladakh bleibt weiterhin grundsätzlich stabil.
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand: 12.12.2019 (Unverändert gültig seit: 12.12.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelles
Sicherheit (Innenpolitische Lage)

Aktuelles
Von nicht erforderlichen Reisen nach Assam und Tripura wird abgeraten.


Nach Verabschiedung einer umstrittenen Gesetzesänderung im Staatsangehörigkeitsrecht kommt es insbesondere in Assam und Tripura zu heftigen Protesten, gewaltsamen Auseinandersetzungen und einer erhöhten Militärpräsenz. Zahlreiche Straßen wurden gesperrt, Internet- und SMS-Dienste unterbrochen und nächtliche Ausgangssperren verhängt. Auch der Flugverkehr nach Assam kann betroffen sein.

• Seien Sie bei Reisen in alle Staaten des Nordostens derzeit besonders vorsichtig.
• Informieren Sie sich über weitere Entwicklung.
• Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
• Stellen Sie sich auf Einschränkungen im Reiseverkehr ein.
• Folgen Sie stets den Anweisungen von Sicherheitskräften.

Von Reisen nach Jammu und Kaschmir wird aufgrund eines aktuellen Sicherheitshinweises der Regierung Jammu und Kaschmirs mit Ausnahme des Landesteils Ladakh dringend abgeraten.

Die indische Regierung hat am 5. August 2019 den Sonderstatus für die Region aufgehoben. Derzeit gelten Ausgangssperren, die Kommunikationswege (Festnetz, Internet, Mobilfunk) sind teilweise unterbrochen. Die Sicherheitslage im Landesteil Ladakh bleibt weiterhin grundsätzlich stabil.

• Reisenden, die sich derzeit im Unionsterritorium Jammu und Kaschmir aufhalten, wird die Ausreise aus diesem Landesteil empfohlen.

Sicherheit
Innenpolitische Lage
Bundesstaat Jammu und Kaschmir


Im Bundestaat Jammu und Kaschmir kommt es neben terroristischen Gewalttaten auch zu unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei bzw. der Armee. Seit September 2016 finden auch wieder verstärkt bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen indischen und pakistanischen Truppen wie auch mit verschiedenen Separatistengruppen entlang der internationalen Grenze und der Waffenstillstandslinie (LoC) statt.

Im Landesteil Jammu ist die Sicherheitslage zwar grundsätzlich stabil. Allerdings sind unvorhersehbare gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften auch dort möglich.

Im Landesteil Ladakh ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Einzelne terroristische Aktivitäten sind allerdings nicht auszuschließen. In den direkten Grenzregionen kann es zu Zusammenstößen zwischen indischen und pakistanischen und indischen und chinesischen Sicherheitskräften kommen.

• Halten Sie sich über die Sicherheits- und Infrastrukturlage informiert.
• Reisen Sie, sofern unbedingt erforderlich, nur auf dem Luftweg nach Srinagar.
• Seien Sie bei Reisen in die westlichen Teile des Landesteils Ladakh besonders vorsichtig.
• Reisen Sie nicht allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp und zelten Sie nicht an einsamen Plätzen.
• Lassen Sie sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten.
• Meiden Sie die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und der Volksrepublik China in Ladakh.
• Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
• Befolgen Sie stets die Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.

Nordosten
In den nordöstlichen Bundesstaaten (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) sind in einigen Regionen noch vereinzelt militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.

In Assam und Tripura kommt es nach Verabschiedung einer umstrittenen Gesetzesänderung im Staatsangehörigkeitsrecht im Dezember 2019 zu heftigen Protesten, gewaltsamen Auseinandersetzungen und einer erhöhten Militärpräsenz mit nächtlichen Ausgangssperren und weiteren Einschränkungen.

• Verlassen Sie sich bei Reisen in den Nordosten Indiens auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) und verhalten Sie sich situationsgerecht.
• Beachten Sie, dass für einige Gebiete zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich sind.
• Holen Sie sich kurz vor Ihrer Reise aktuelle Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen, ein.
• Informieren Sie sich, ob Ihre Reiseroute durch von naxalitischem Terrorismus betroffenes Gebiet führt.

Übrige Landesteile
Auch meist friedlich verlaufende Proteste und Demonstrationen können zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen.

Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer, in der Vergangenheit ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt.

Reisen auf die Andamanen-Inseln unterliegen teilweise Einschränkungen.

• Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage und möglicherweise geplante Proteste.
• Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
• Führen Sie touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durch.
• Beachten Sie unbedingt entsprechende Verbote der lokalen Behörden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 18.12.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand: 18.12.2019 (Unverändert gültig seit: 18.12.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelles

Nach Verabschiedung einer umstrittenen Gesetzesänderung im Staatsangehörigkeitsrecht am 11. Dezember 2019 kommt es insbesondere im Nordosten Indiens, aber auch in anderen Landesteilen zu Demonstrationen mit teilweise gewaltsamen Auseinandersetzungen und einer erhöhten Militärpräsenz. Im Nordosten wurden zahlreiche Straßen gesperrt, Internet- und SMS-Dienste gelegentlich unterbrochen und lokale nächtliche Ausgangssperren verhängt. Beeinträchtigungen sind insbesondere in den Großstädten möglich, auch der Flugverkehr kann betroffen sein.

• Seien Sie bei allen Reisen, insbesondere im Nordosten derzeit besonders vorsichtig.
• Informieren Sie sich über weitere Entwicklung.
• Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
• Stellen Sie sich auf Einschränkungen im Reiseverkehr ein.
• Folgen Sie stets den Anweisungen von Sicherheitskräften.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 17.01.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 17.01.2020
(Unverändert gültig seit: 17.01.2020)

Letzte Änderungen:
Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz selbst kleinster Mengen Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.

In den einzelnen indischen Bundesstaaten gelten unterschiedliche Vorschriften zu Alkoholkauf und -verzehr. So schwankt das Mindestalter für Alkoholverzehr z.B. zwischen 18 und 25 Jahren.

Einige indische Bundesstaaten gestatten Alkohol ausschließlich für medizinische Zwecke, in anderen ist eine spezielle Erlaubnis für den Kauf, Transport oder Verzehr von Alkohol erforderlich.

Die Strafen bei Verstoß gegen die jeweiligen Regelungen können teilweise sehr streng sein.
  • Informieren Sie sich in den jeweiligen Bundesstaaten über die geltenden Regelungen zu Alkoholkauf und –verzehr
Der Besitz von E-Zigaretten und der Handel mit ihnen ist seit Ende November 2019 verboten und kann mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis, dazu zählt auch die Überschreitung des Gültigkeitszeitraums des Visums und die Verletzung der Registrierungspflicht – kann mit langen Haftstrafen oder Geldstrafen geahndet werden. Ebenso ist der Aufenthalt ohne Genehmigung in Gebieten mit Genehmigungspflicht (protected and restricted areas) eine Straftat, die mit Haft geahndet wird. Dies gilt auch für einige touristisch interessante Gegenden u.a. in Ladakh und Sikkim oder auf den Andamanen.

Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen ohne behördliche Genehmigung sind in Indien verboten und werden ebenfalls strafrechtlich geahndet.
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Gruß
Birgitt

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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 30.01.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 30.01.2020
(Unverändert gültig seit: 30.01.2020)

Letzte Änderungen:
Gesundheit (Aktuelles)


Gesundheit
Aktuelles

Ausgehend von der aktuellen Epidemie mit dem neuartigen Coronavirus 2019-nCoV aus der chinesischen Stadt Wuhan muss auch in Indien mit verstärkten Einreisekontrollen zur Identifizierung erkrankter Reisender insbesondere aus China und importierten einzelnen Krankheitsfällen gerechnet werden.
  • Beachten Sie die Informationen im Merkblatt nCoV sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts RKI.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

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