Reise-/Sicherheitshinweis Indien 28.03.2024

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 28.03.2024

Beitrag von Birgitt »

MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Indien seitens AA vollständig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 28.11.2008 - 07.09.2011 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Indien 28.11.2008 - 07.09.2011

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 19.09.2011

Aktueller Hinweis
Am 18.September 2011 hat ein Erdbeben der Stärke 6,9 den indischen Himalaya Bundesstaat Sikkim sowie Teile der Nachbarländer Bangladesch und Nepal erschüttert. Nach Angaben der indischen Nachrichtenagentur IANS gab es mehrere Todesopfer und Teile der Infrastruktur in der Landeshauptstadt Gangtok wurden stark beschädigt. Die Telekommunikationsverbindungen sind ebenfalls zusammengebrochen.
Reisenden im Himalaya Gebiet wird empfohlen, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und sich über mögliche Beeinträchtigungen im Zielgebiet zu informieren.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen.
Im Jahr 2008 waren u.a. die Städte Mumbai, Jaipur (Rajasthan), Bangalore (Karnataka), Ahmedabad (Gujarat) und die Hauptstadt New Delhi von schweren Anschlägen betroffen. Dabei stachen insbesondere die Anschläge von Mumbai (26. bis 29. November 2008) hervor, die über 160 Todesopfer sowie rd. 300 Verletzte forderten. Sie richteten sich erstmals gezielt auch gegen verschiedene von ausländischen Touristen und Geschäftsleuten aufgesuchte Hotels, Restaurants sowie den Bahnhof von Mumbai. Am 13. Februar 2010 gab es in Pune in einem auch von zahlreichen Ausländern besuchten Café einen Bombenanschlag, dem mehrere Menschen zum Opfer fielen. Im Dezember 2010 wurde bei einem Bombenanschlag in Varanasi ein Mensch getötet und zahlreiche Personen, darunter auch Ausländer, verletzt. Die Anschläge bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In den Bundesstaaten West-Bengalen, Jharkhand und Chattisgarh wurden mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 28. Mai 2010 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Am 7. September 2011 explodierte vor dem High Court Delhi ein Sprengsatz, zahlreiche Menschen wurden getötet und verletzt. Ausländer kamen nach vorliegenden Informationen nicht zu Schaden. Bei den jüngsten Terroranschlägen auf belebten Verkehrsknotenpunkten in Mumbai am 13.Juli 2011 wurden zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Ausländer kamen nicht zu Schaden.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
  • Landesteil Kaschmir
    Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in ländliche Gebiete des Landesteils Kaschmir, insbesondere nach Sopore im Distrikt Baramullah sowie in den Distrikt Kupwara, abgeraten. Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Unmittelbar vor der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
    Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Im Sommer 2010 kamen bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften über 100 Menschen ums Leben. Die Lage hat sich mittlerweile deutlich beruhigt. Ausländer sind in der Regel nicht direktes Ziel von Auseinandersetzungen.
  • Landesteil Jammu
    In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.
  • Landesteil Ladakh
    Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
    Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.
Nordosten
Von Reisen nach Manipur wird angesichts der dort herrschenden schlechten Sicherheitslage abgeraten.
Bei Reisen in die anderen Bundesstaaten sollten sich Reisende nur auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten.
Kriminelle Bandentätigkeit – Raub, Entführung – die sich gegen wohlhabende Einzelpersonen und Unternehmen richtet, sowie militante Gruppierungen sind dort nach wie vor präsent.
In Darjeeling und Umgebung ist es in der Vergangenheit gelegentlich zu kurzfristig ausgerufenen Streiks und Demonstrationen sowie vereinzelt auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Davon war zwar z.T. auch die von Touristen genutzte Infrastruktur betroffen, die Auseinandersetzungen richteten sich jedoch nie direkt gegen Touristen. Die Lage in Darjeeling hat sich nach administrativen Veränderungen (Juli 2011) weiter beruhigt. Größere Menschenansammlungen aus unklarem Anlass sollten dennoch gemieden werden.
Es wird empfohlen, kurz vor einer Reise nach Darjeeling Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, West-Bengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Maharashtra (äußerster Osten) und Andhra Pradesh verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten der militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung der Naxaliten, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Gleichwohl wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete dieser Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands) benötigt. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist für Touristen nicht zugänglich.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Lektüre einschlägiger Reiseführer mit spezifischen Verhaltensempfehlungen und der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu möglichen Risiken für Reisende wird empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Indien keine professionelle, private Infrastruktur für Nothilfe – insbesondere für Such- und Bergungsaktionen bei Unfällen im Hochgebirge – zur Verfügung steht. Hilfsmaßnahmen müssen bürokratisch und zeitintensiv über das Außenministerium und die militärischen Einrichtungen eingeleitet werden.
Leihmutterschaft
Falls Sie erwägen, in Indien ein Kind durch eine Leihmutter austragen zu lassen, beachten Sie bitte folgende Hinweise: Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Ein von einer Leihmutter geborenes Kind eines deutschen Staatsbürgers hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin kürzlich in einem Eilverfahren entschieden (Aktenzeichen VG 23 L 79.11). Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infos ... ?nn=332718.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit Foto und mit Visum
Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts“ ja“ mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts „ja“ mit Foto und mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Weitere Anmerkungen -
Es kommt immer wieder vor, dass Pässe bei der Einreise von den Grenzbehörden nicht gestempelt werden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten! Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRO und Ministry of Home Affairs (nur in Delhi) sind die Regel.
Visum
Visa sind bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Jedoch kann nach erfolgter Ausreise aus Indien eine erneute Einreise grundsätzlich erst nach zwei Monaten erfolgen.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig.
Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe http://www.mha.nic.in und http://www.immigrationindia.nic.in
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.

Besondere Zollvorschriften
Devisen ab einem Betrag von 5000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Ausländer indischer Abstammung (NIO) können bis zu 10 kg Gold einführen, Höhe der Zollabgaben 250 IRS per Gramm. Voraussetzung ist eine Mindestaufenthalt im Ausland von 6 Monaten.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist verboten. Grundsätzlich ist jedoch in Indien ansässigen Personen die Ein- und Ausfuhr von max. INR 5000,- gestattet.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten; Verstöße werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet.
Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis – kann mit langen Haftstrafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Im Sommer 2010 kam es in Relation zum Vorjahr zu einem vergleichsweise hohen Anstieg von Dengue- und Malariainfektionen in Indien. Nach der Monsunzeit stagnieren die Erkrankungszahlen bzw. erreichen das übliche Niveau. Dennoch empfiehlt das Auswärtige Amt, auf einen sorgfältigen Mückenschutz zu achten (lange, helle Kleidung, Repellentien, Moskitonetze, …).
Im Bundesstaat Uttar Pradesh kommt es unter der einheimischen Bevölkerung immer wieder zu einer Häufung von Todesfällen im Zusammenhang mit Fieber. Ob es sich dabei um einen besonders aggressiven Verlauf von Dengue-Erkrankungen handelt, ist noch ungeklärt. Auch hier ist ein besonders sorgfältiger Mückenschutz empfohlen.
Impfschutz
Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus allen Ländern mit endemischen Gebieten - sowie aus Trinidad und Tobago - vorgeschrieben, ausgenommen sind Kinder unter 6 Monate. Eine Gelbfieberimpfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den endemischen Gebieten gehören, siehe auch http://www.who.int
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) sowie gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die einmalige Masern-Impfung für alle Menschen jünger Jahrgang 1970, die keine oder nur eine Masernimpfung dokumentiert haben. Frauen im gebärfähigen Alter sollten bei unklarem Impfstatus zweimal gegen Masern (als MMR-Impfung) geimpft sein. Eine Immunglobulingabe ist für Gefährdete mit hohem Komplikationsrisiko und Schwangere zu erwägen.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis empfohlen.
Dengue
Dengue wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig, besonders während der Monsunzeit. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen einschließlich möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.
Chikungunya
Diese Viruserkrankung wird ebenfalls von Mücken übertragen. Die Inkubationszeit beträgt 2 - 10 Tage. Ohne Vorzeichen treten vorrangig Fieber, starker (symmetrischer) Gelenk- und Muskelschmerz und schweres Krankheitsgefühl auf. Nach wenigen Tagen kommt es zum Fieberabfall und Auftreten eines Exanthems. Die Gelenkbeschwerden können monatelang, in Ausnahmefällen auch jahrelang fortbestehen. Sehr selten wird über eine gesteigerte Blutungsneigung oder ernste und vor allem neurologische Komplikationen wie Hirn- und Hirnhautentzündungen berichtet; letzteres in der Regel bei medizinisch vorbelasteten Personen oder Neugeborenen. Eine Impfung ist nicht möglich, der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige prophylaktische Maßnahme (Repellentien, Kleidung, Verhalten etc.). Kranke oder schwangere Reisende in diese Regionen sollten vor Abreise ärztlichen Rat suchen, da bei diesen Gruppen auch über mögliche Todesfälle diskutiert wird.
Malaria
Angesichts einer wiederholten Häufung von Malariafällen bei Rückkehrern/ Touristen aus Goa (insbesondere Nord-Goa) wird auf dieses Risiko besonders hingewiesen: Auf sorgfältigen Schutz vor Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen (rasche Labordiagnose, ggf. rasche Therapie ist notwendig ). Eine generelle medikamentöse Malariaprophylaxe wird derzeit nicht empfohlen, kann aber im Einzelfall sinnvoll sein. Eine entsprechende tropen- bzw. reisemedizinische Beratung ist daher vor der Reise dringend zu empfehlen.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt kann die gefährliche Malaria tropica tödlich verlaufen. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Malaria tritt ganzjährig mit saisonalen Schwankungen auf.
Das Malariarisiko ist im Tiefland der nordöstlichen Bundesstaaten hoch, ein mittleres Risiko (verstärkt in der Regenzeit) besteht in den meisten ländlichen Regionen der zentralen Landesteile bis in den Norden der nepalesischen Grenze, ein geringes Risiko besteht (verstärkt in der Regenzeit) im Süden und Osten von Tamil Nadu, Kerala, Teilen von Uttar Pradesh, den Andamanen und Nikobaren. Höhenlagen oberhalb 2000 m sind fast immer malariafrei.
Auch in den Stadtgebieten ist mit einem - dort geringen - Risiko in der Regenzeit zu rechnen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende Kleidung zu tragen ( lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber ( Dengue, Chikungunya) und in den Abendstunden und nachts ( Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz schlafen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Teilweise auch schwere Durchfallerkrankungen bei Indien-Reisenden häufig. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln (s.u.).
Immer wieder kommt es zu Choleraausbrüchen in verschiedenen Landesteilen. Cholera gehört für alle diejenigen zu den Alltagsgefahren in Indien, die aus verschiedenen Gründen (z.B. Armut, Unwissenheit) auf Basishygiene, insbesondere Trinkwasserhygiene, ganz oder teilweise verzichten müssen. Reisende sollten diese hygienischen Maßnahmen ganz besonders beachten. Eine Choleraimpfung für Touristen ist bei üblicher Hygiene nicht sinnvoll.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder desinfizieren. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
HIV/ AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/ AIDS- Infektion. Die HIV-Infektionsrate in Indien ist sehr hoch. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Japanische Encephalitis
Die meisten Fälle dieser durch besonders nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der höher gelegenen Regionen im NW) auf. Mückenschutz (siehe Malaria ) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Tollwut
Indien hat nach Schätzung der WHO mit wohl weit über 30 000 Todesfällen jährlich zusammen mit China die höchsten Fallzahlen der Welt. Ein prophylaktischer Impfschutz (drei Impfungen) von Reisenden, insbesondere Kindern, ist generell empfohlen, vor allem bei vorhersehbarem Risiko. Für Trekkingreisende ist die Tollwutimpfung besonders wichtig.
Generell gilt: (1) Tollwut ist eine 100 % tödliche Erkrankung. (2) Nie ist ein ordnungsgemäß Geimpfter an Tollwut gestorben.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Höhenkrankheit
Sie ist eine durch zu raschen Aufstieg (zu rasch heißt: mehr als hundert Meter pro Tag!) bzw. unmittelbaren Anflug auf Höhen über 2000 m ausgelöste, gefährliche Störung verschiedener Organe wie Gehirn, Lunge, Niere. Die Erkrankung kann auch gut Trainierte und Gesunde treffen sowie Personen, die früher große Höhen trotz schnellen Aufstiegs gut vertragen haben. Todesfälle sind im Himalaja leider nicht selten und immer ausgelöst durch höhentaktische Fehler. Rettung besteht in raschem Abstieg, der oft nicht möglich ist. Eingehende Beratung durch den Facharzt vor der Reise hierzu ist sehr sinnvoll. Prophylaktische Medikamente sind in anderen Ländern (nicht in Deutschland) zugelassen, bergen aber ebenfalls Risiken.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa teilweise nicht zu vergleichen und ist vielfach - besonders auf dem Land und in kleinen und mittleren Städten - technisch, apparativ und hygienisch noch problematisch. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser und entspricht häufig internationalen Standards. Die Vorgehensweisen sind allerdings für Ausländer oft schwierig zu verstehen. Sprach- bzw. Verständigungsprobleme auch mit dem Arzt sind häufig. Privatklinik-Ketten bieten sauberen „full service“, ein Kontrollsystem hinsichtlich Normen, Standards und zertifizierten Abläufen sowie das Konsiliarsystem ist aber auch dort nicht oder nicht flächendeckend gegeben. Medizinische Eingriffe in Indien durchführen zu lassen (Medizintourismus) erfordert vorab erhebliche Anstrengungen vom Betroffenen, um besonders die medizinisch-fachliche Qualität abzusichern und Risiken zu vermeiden. Ein ausreichender, weltweit gültiger Kran kenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringlich empfohlen. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine ganz wesentliche gesundheitliche Vorsorge für jede Indienreise. Das Medikamentenangebot in Indien ist gut. Am besten gelagert sind die Medikamente in den Krankenhausapotheken großer Privatkrankenhäuser. Spezifische eigene Medikamente sollten zur Sicherheit mitgenommen werden (nur in entsprechender Menge). Eine Bescheinigung über die Notwendigkeit dieser Medikamente durch den Hausarzt in Engl. Sprache sollte jeder/jede an der Grenze vorweisen können.
Eine deutschsprachige psychiatrische Versorgung gibt es in Indien nicht. Psychiatrische Erkrankungen von Ausländern / Europäern stellen die Reisefähigkeit –ohne ein fachärztliches. Votum- zunächst grundsätzlich in Frage.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Indien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner persönlich beraten, beispielsweise http://www.dtg.org
Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer ausreichenden Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 09.12.2011

Beitrag von Alexander »

Update:

Indien: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 09.12.2011

Letzte Änderung:

Aktuelle Hinweise
Am 18.September 2011 hat ein Erdbeben der Stärke 6,9 den indischen Himalaya Bundesstaat Sikkim sowie Teile der Nachbarländer Bangladesch und Nepal erschüttert. Teile der Infrastruktur, u. a. in der Landeshauptstadt Gangtok, wurden stark beschädigt.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 20.12.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 20.12.2011
(Unverändert gültig seit: 20.12.2011)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - andere Regionen


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen.
Im Jahr 2008 waren u.a. die Städte Mumbai, Jaipur (Rajasthan), Bangalore (Karnataka), Ahmedabad (Gujarat) und die Hauptstadt New Delhi von schweren Anschlägen betroffen. Dabei stachen insbesondere die Anschläge von Mumbai (26. bis 29. November 2008) hervor, die über 160 Todesopfer sowie rd. 300 Verletzte forderten. Sie richteten sich erstmals gezielt auch gegen verschiedene von ausländischen Touristen und Geschäftsleuten aufgesuchte Hotels, Restaurants sowie den Bahnhof von Mumbai. Am 13. Februar 2010 gab es in Pune in einem auch von zahlreichen Ausländern besuchten Café einen Bombenanschlag, dem mehrere Menschen zum Opfer fielen. Im Dezember 2010 wurde bei einem Bombenanschlag in Varanasi ein Mensch getötet und zahlreiche Personen, darunter auch Ausländer, verletzt. Die Anschläge bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In den Bundesstaaten West-Bengalen, Jharkhand und Chattisgarh wurden mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 28. Mai 2010 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Am 7. September 2011 explodierte vor dem High Court Delhi ein Sprengsatz, zahlreiche Menschen wurden getötet und verletzt. Ausländer kamen nach vorliegenden Informationen nicht zu Schaden. Bei den jüngsten Terroranschlägen auf belebten Verkehrsknotenpunkten in Mumbai am 13.Juli 2011 wurden zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Ausländer kamen nicht zu Schaden.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
  • Landesteil Kaschmir
    Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in ländliche Gebiete des Landesteils Kaschmir, insbesondere nach Sopore im Distrikt Baramullah sowie in den Distrikt Kupwara, abgeraten. Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Unmittelbar vor der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
    Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Im Sommer 2010 kamen bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften über 100 Menschen ums Leben. Die Lage hat sich mittlerweile deutlich beruhigt. Ausländer sind in der Regel nicht direktes Ziel von Auseinandersetzungen.
  • Landesteil Jammu
    In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.
  • Landesteil Ladakh
    Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
    Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.
Nordosten
Von Reisen nach Manipur wird angesichts der dort herrschenden schlechten Sicherheitslage abgeraten.
Bei Reisen in die anderen Bundesstaaten sollten sich Reisende nur auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten.
Kriminelle Bandentätigkeit – Raub, Entführung – die sich gegen wohlhabende Einzelpersonen und Unternehmen richtet, sowie militante Gruppierungen sind dort nach wie vor präsent.
In Darjeeling und Umgebung ist es in der Vergangenheit gelegentlich zu kurzfristig ausgerufenen Streiks und Demonstrationen sowie vereinzelt auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Davon war zwar z.T. auch die von Touristen genutzte Infrastruktur betroffen, die Auseinandersetzungen richteten sich jedoch nie direkt gegen Touristen. Die Lage in Darjeeling hat sich nach administrativen Veränderungen (Juli 2011) weiter beruhigt. Größere Menschenansammlungen aus unklarem Anlass sollten dennoch gemieden werden.
Es wird empfohlen, kurz vor einer Reise nach Darjeeling Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, West-Bengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Maharashtra (äußerster Osten) und Andhra Pradesh verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten der militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung der Naxaliten, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Gleichwohl wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete dieser Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 22.12.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Indien:
Stand 22.12.2011 (Unverändert gültig seit: 22.12.2011)
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Am 18.September 2011 hat ein Erdbeben der Stärke 6,9 den indischen Himalaya Bundesstaat Sikkim sowie Teile der Nachbarländer Bangladesch und Nepal erschüttert. Teile der Infrastruktur, u. a. in der Landeshauptstadt Gangtok, wurden stark beschädigt.
Reisenden im Himalaya Gebiet wird empfohlen, sich vorab über mögliche Beeinträchtigungen im Zielgebiet zu informieren.
Aufgrund einer politischen Streitfrage zwischen den indischen Unionsstaaten Kerala und Tamil Nadu um ein Staudammprojekt kam es zu Demonstrationen in den benachbarten Distrikten beider Unionsstaaten. Dabei wurden auch die Hauptverbindungsstraßen zwischen Kerala und Tamil Nadu blockiert und es kann gegenwärtig an der Grenze zwischen den beiden Bundesstaaten zu Beeinträchtigungen im Straßenverkehr kommen. Ausweichrouten sind sehr umständlich und zeitraubend. Es wird empfohlen, dies bei Reiseplanungen in der Region zu berücksichtigen.
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Stand 04.01.2012
(Unverändert gültig seit: 04.01.2012)

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise - Unionsstaaten Kerala und Tamil
- Besondere strafrechtliche Bestimmungen - Benutzung von Satellitentelefonen


Aktuelle Hinweise
Am 18.September 2011 hat ein Erdbeben der Stärke 6,9 den indischen Himalaya Bundesstaat Sikkim sowie Teile der Nachbarländer Bangladesch und Nepal erschüttert. Teile der Infrastruktur, u. a. in der Landeshauptstadt Gangtok, wurden stark beschädigt.Reisenden im Himalaya Gebiet wird empfohlen, sich vorab über mögliche Beeinträchtigungen im Zielgebiet zu informieren.
Aufgrund einer politischen Streitfrage zwischen den indischen Unionsstaaten Kerala und Tamil Nadu um ein Staudammprojekt kam es im Dezember 2011 zu Demonstrationen in den benachbarten Distrikten beider Unionsstaaten. Dabei wurden auch die Hauptverbindungsstraßen zwischen Kerala und Tamil Nadu blockiert. Gegenwärtig sind die Straßen für den Verkehr freigegeben; es kann jedoch kurzfristig erneut zu Beeinträchtigungen im Straßenverkehr kommen. Ausweichrouten sind sehr umständlich und zeitraubend. Es wird empfohlen, dies bei Reiseplanungen in der Region zu berücksichtigen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis – kann mit langen Haftstrafen geahndet werden.
Die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Indien verboten.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 06.01.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 06.01.2012
(Unverändert gültig seit: 06.01.2012)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise - Zyklon Thane


Aktuelle Hinweise
Am 18.September 2011 hat ein Erdbeben der Stärke 6,9 den indischen Himalaya Bundesstaat Sikkim sowie Teile der Nachbarländer Bangladesch und Nepal erschüttert. Teile der Infrastruktur, u. a. in der Landeshauptstadt Gangtok, wurden stark beschädigt.Reisenden im Himalaya Gebiet wird empfohlen, sich vorab über mögliche Beeinträchtigungen im Zielgebiet zu informieren.
Reisende nach Pondicherry und insbesondere zu südlich von Pondicherry liegenden Reisezielen müssen damit rechnen, dass die Beseitigung der Folgen von Zyklon Thane (30.12.2011) noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Aufgrund einer politischen Streitfrage zwischen den indischen Unionsstaaten Kerala und Tamil Nadu um ein Staudammprojekt kam es im Dezember 2011 zu Demonstrationen in den benachbarten Distrikten beider Unionsstaaten. Dabei wurden auch die Hauptverbindungsstraßen zwischen Kerala und Tamil Nadu blockiert. Gegenwärtig sind die Straßen für den Verkehr freigegeben; es kann jedoch kurzfristig erneut zu Beeinträchtigungen im Straßenverkehr kommen. Ausweichrouten sind sehr umständlich und zeitraubend. Es wird empfohlen, dies bei Reiseplanungen in der Region zu berücksichtigen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 12.01.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 12.01.2012
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Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisebüros


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
In letzter Zeit sind Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten verstärkt von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im Stadtzentrum "Connaught Place") mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt worden. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche Taxifahrer scheinen mitunter mit diesen Veranstaltern zusammenzuarbeiten und Touristen gezielt dorthin zu fahren.
Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam sein. Es wird empfohlen, sich bereits vorab über die ungefähren Kosten der zu erwartenden Leistungen wie Transport oder Hotels zu informieren bzw. auf Einholung von Zweitangeboten zu bestehen. Falls in Bedrängnis, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100) und ggf. auch der deutschen Botschaft bestanden werden.
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen.
Im Jahr 2008 waren u.a. die Städte Mumbai, Jaipur (Rajasthan), Bangalore (Karnataka), Ahmedabad (Gujarat) und die Hauptstadt New Delhi von schweren Anschlägen betroffen. Dabei stachen insbesondere die Anschläge von Mumbai (26. bis 29. November 2008) hervor, die über 160 Todesopfer sowie rd. 300 Verletzte forderten. Sie richteten sich erstmals gezielt auch gegen verschiedene von ausländischen Touristen und Geschäftsleuten aufgesuchte Hotels, Restaurants sowie den Bahnhof von Mumbai. Am 13. Februar 2010 gab es in Pune in einem auch von zahlreichen Ausländern besuchten Café einen Bombenanschlag, dem mehrere Menschen zum Opfer fielen. Im Dezember 2010 wurde bei einem Bombenanschlag in Varanasi ein Mensch getötet und zahlreiche Personen, darunter auch Ausländer, verletzt. Die Anschläge bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In den Bundesstaaten West-Bengalen, Jharkhand und Chattisgarh wurden mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 28. Mai 2010 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Am 7. September 2011 explodierte vor dem High Court Delhi ein Sprengsatz, zahlreiche Menschen wurden getötet und verletzt. Ausländer kamen nach vorliegenden Informationen nicht zu Schaden. Bei den jüngsten Terroranschlägen auf belebten Verkehrsknotenpunkten in Mumbai am 13.Juli 2011 wurden zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Ausländer kamen nicht zu Schaden.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
  • Landesteil Kaschmir
    Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in ländliche Gebiete des Landesteils Kaschmir, insbesondere nach Sopore im Distrikt Baramullah sowie in den Distrikt Kupwara, abgeraten. Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Unmittelbar vor der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
    Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Im Sommer 2010 kamen bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften über 100 Menschen ums Leben. Die Lage hat sich mittlerweile deutlich beruhigt. Ausländer sind in der Regel nicht direktes Ziel von Auseinandersetzungen.
  • Landesteil Jammu
    In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.
  • Landesteil Ladakh
    Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
    Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.
Nordosten
Von Reisen nach Manipur wird angesichts der dort herrschenden schlechten Sicherheitslage abgeraten.
Bei Reisen in die anderen Bundesstaaten sollten sich Reisende nur auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten.
Kriminelle Bandentätigkeit – Raub, Entführung – die sich gegen wohlhabende Einzelpersonen und Unternehmen richtet, sowie militante Gruppierungen sind dort nach wie vor präsent.
In Darjeeling und Umgebung ist es in der Vergangenheit gelegentlich zu kurzfristig ausgerufenen Streiks und Demonstrationen sowie vereinzelt auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Davon war zwar z.T. auch die von Touristen genutzte Infrastruktur betroffen, die Auseinandersetzungen richteten sich jedoch nie direkt gegen Touristen. Die Lage in Darjeeling hat sich nach administrativen Veränderungen (Juli 2011) weiter beruhigt. Größere Menschenansammlungen aus unklarem Anlass sollten dennoch gemieden werden.
Es wird empfohlen, kurz vor einer Reise nach Darjeeling Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, West-Bengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Maharashtra (äußerster Osten) und Andhra Pradesh verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten der militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung der Naxaliten, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Gleichwohl wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete dieser Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands) und der Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist für Touristen nicht zugänglich.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 06.02.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 06.02.2012
(Unverändert gültig seit: 06.02.2012)

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Löschung der Aktuellen Hinweise
Ergänzung der Besonderen strafrechtlichen Bestimmungen


Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis – kann mit langen Haftstrafen geahndet werden.
Der Besitz und die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Indien verboten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 19.03.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 19.03.2012
(Unverändert gültig seit: 19.03.2012)

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Landesspezifische Sicherheitshinweise - Nordosten


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
In letzter Zeit sind Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten verstärkt von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im Stadtzentrum "Connaught Place") mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt worden. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche Taxifahrer scheinen mitunter mit diesen Veranstaltern zusammenzuarbeiten und Touristen gezielt dorthin zu fahren.
Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam sein. Falls in Bedrängnis, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100) und ggf. auch der deutschen Botschaft bestanden werden.
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen.
Im Jahr 2008 waren u.a. die Städte Mumbai, Jaipur (Rajasthan), Bangalore (Karnataka), Ahmedabad (Gujarat) und die Hauptstadt New Delhi von schweren Anschlägen betroffen. Dabei stachen insbesondere die Anschläge von Mumbai (26. bis 29. November 2008) hervor, die über 160 Todesopfer sowie rd. 300 Verletzte forderten. Sie richteten sich erstmals gezielt auch gegen verschiedene von ausländischen Touristen und Geschäftsleuten aufgesuchte Hotels, Restaurants sowie den Bahnhof von Mumbai. Am 13. Februar 2010 gab es in Pune in einem auch von zahlreichen Ausländern besuchten Café einen Bombenanschlag, dem mehrere Menschen zum Opfer fielen. Im Dezember 2010 wurde bei einem Bombenanschlag in Varanasi ein Mensch getötet und zahlreiche Personen, darunter auch Ausländer, verletzt. Die Anschläge bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In den Bundesstaaten West-Bengalen, Jharkhand und Chattisgarh wurden mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 28. Mai 2010 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Am 7. September 2011 explodierte vor dem High Court Delhi ein Sprengsatz, zahlreiche Menschen wurden getötet und verletzt. Ausländer kamen nach vorliegenden Informationen nicht zu Schaden. Bei den jüngsten Terroranschlägen auf belebten Verkehrsknotenpunkten in Mumbai am 13.Juli 2011 wurden zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Ausländer kamen nicht zu Schaden.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
  • Landesteil Kaschmir
    Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in ländliche Gebiete des Landesteils Kaschmir, insbesondere nach Sopore im Distrikt Baramullah sowie in den Distrikt Kupwara, abgeraten. Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Unmittelbar vor der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
    Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Im Sommer 2010 kamen bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften über 100 Menschen ums Leben. Die Lage hat sich mittlerweile deutlich beruhigt. Ausländer sind in der Regel nicht direktes Ziel von Auseinandersetzungen.
  • Landesteil Jammu
    In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.
  • Landesteil Ladakh
    Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
    Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.
Nordosten
Von Reisen nach Manipur wird angesichts der dort herrschenden schlechten Sicherheitslage abgeraten.
Bei Reisen in die anderen Bundesstaaten sollten sich Reisende nur auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten.
Kriminelle Bandentätigkeit – Raub, Entführung – die sich gegen wohlhabende Einzelpersonen und Unternehmen richtet, sowie militante Gruppierungen sind dort nach wie vor präsent.
In Darjeeling und Umgebung ist es in der Vergangenheit gelegentlich zu kurzfristig ausgerufenen Streiks und Demonstrationen sowie vereinzelt auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Davon war zwar z.T. auch die von Touristen genutzte Infrastruktur betroffen, die Auseinandersetzungen richteten sich jedoch nie direkt gegen Touristen. Die Lage in Darjeeling hat sich nach administrativen Veränderungen (Juli 2011) weiter beruhigt. Größere Menschenansammlungen aus unklarem Anlass sollten dennoch gemieden werden.
Es wird empfohlen, kurz vor einer Reise nach Darjeeling Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, West-Bengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Maharashtra (äußerster Osten) und Andhra Pradesh verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Im Kandhamal-Distrikt in Orissa ist es Mitte März 2012 jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Touristen / Reisende sollten in Kandhamal nur bei Tageslicht reisen und Hinweise von Sicherheitskräften beachten. Generell wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete der genannten sieben Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands) und der Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist für Touristen nicht zugänglich.
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien

Stand 11.04.2012 (Unverändert gültig seit: 11.04.2012)

Letzte Änderung: Aktueller Hinweis - Erdbeben vor Sumatra
Nach einem Erdbeben und Nachbeben vor der indonesischen Insel Sumatra wurde am 11. April für den gesamten Indischen Ozean eine Tsunami-Warnung herausgegeben. In den betroffenen Ländern sind Schutzmaßnahmen durch die örtlichen Behörden eingeleitet.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 13.04.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 13.04.2012
(Unverändert gültig seit: 13.04.2012)

Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise (vollständige Überarbeitung)


Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch Masern, Mumps, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY, und Japanische Encephalitis empfohlen.
Malaria
Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.
Malaria tritt ganzjährig mit saisonalen Schwankungen auf.
Außer in Höhenlagen über ca. 1500 Meter besteht in Indien ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen mit saisonalen Schwankungen: besonders in den Monaten während und nach der Regenzeit steigen die Fallzahlen an. In Indien sind die großen Städte davon nicht ausgenommen. Insbesondere in Mumbai und in Delhi waren in der letzten Saison zunehmende Malaria Erkrankungen zu verzeichnen. Auch in Rajasthan gab es 2010 überdurchschnittlich viele Malaria Fälle.
Das Risiko ist im Tiefland im Nordosten und im Bundesstaat Orissa am höchsten und nimmt vom Norden und den zentralen Landesteilen nach Süden hin ab. Dabei handelt es sich landesweit in über der Hälfte der Fälle um die potentiell lebensbedrohliche, durch Plasmodium falciparum verursachte, Malaria tropica.
Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.
  • Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,
  • Das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und
  • Das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder
  • Der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen stechmückenübertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber, Chikungunya und Japanischer Enzephalitis. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht generell empfohlen (www.dtg.org) und ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen.
Aufgrund des Risikos in Indien, gefälschte Medikamente zu erwerben, ist das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Malariamittels zur so genannten Notfalltherapie angeraten. Die individuelle Auswahl des Medikaments und mögliche Nebenwirkungen, beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müssen entsprechend dem Reiseverlauf und persönlichen Umständen mit einem Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Indien ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.
Durchfall- und Darmerkrankungen
Oberflächengewässer sind häufig mit fäkalen Keimen und ggf. mit chemischen Schadstoffen kontaminiert, auch wenn sie in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keinesfalls Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur Trinkwasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis A und E besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßig es Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.
Cholera tritt in Indien immer wieder auf, ist in aller Regel für Touristen und bei Beachtung der üblichen Hygieneregeln aber keine Bedrohung. Eine Impfung gegen Cholera steht zur Verfügung, wird aber nicht generell empfohlen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut, auch in den Städten. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Indien außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Norden, nicht immer möglich, eine ununterbrochene Kühlkette der Impfstoffe kann nicht überall gewährleistet werden. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Ind ien eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann dann meist vor Ort - z.B. in den großen Kliniken der Metropolen - erfolgen.
Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung!
HIV/ AIDS/Geschlechtskrankheiten
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen. In Indien ist in den letzten Jahren die Zahl der Infektionen hauptsächlich durch heterosexuellen Geschlechtsverkehr sprunghaft angestiegen.
Dengue Fieber
Dengue Fieber wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Dengue Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Dengue Fieber kommt landesweit, besonders an den Küsten und in den großen Zentren des Landes, während und in den Monaten nach der Regenzeit bis in Höhen von circa 1500 Metern vor.
Chikungunya
Chikungunya wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Chikungunya Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Chikungunya kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit und besonders in den bevölkerungsreichen Küstengebieten und den großen Metropolen vor.
Japanische Encephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht in Indien landesweit, besonders auf dem Land. In den Bundesstaaten Uttar Pradesh und Bihar kommt es immer wieder zum gehäuften Auftreten von Enzephalitiden und Hirnhautentzündungen, deren Ursache nicht immer eindeutig geklärt werden kann und die verschiedenen Erregern zugeschrieben werden. 2011 kam es auch in New Delhi zu einem klein en Ausbruch von JE, der mit Beginn des Winters abgeflaut ist.
Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Nordindien in den Wintermonaten. Im Süden sind Grippeviren in deutlich geringerer Häufigkeit ganzjährig nachweisbar. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: www.rki.de). Im März und April 2010 kam es zu einer Häufung von Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“) Fällen, vor allem in den Bundesstaaten Maharashtra, Andhra Pradesh, Gujarat und Rajastan. Da große Menschenansammlungen in Indien nur schwer zu vermeiden sind, sind persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen etc.) und die vorbeugende Grippeschutzimpfung wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.
Vogelgrippe (Influenza A H5N1)
In Indien sind in der Vergangenheit Fälle von aviärer Influenza („Vogelgrippe“) bei Tieren, nicht jedoch bei Menschen, aufgetreten. Betroffen war zuletzt im Herbst 2011 der Bundesstaat West-Bengalen. Das Risiko für Reisende gilt als gering. Trotzdem sollte sicherheitshalber bei Reisen im Land auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel und insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichtet werden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" unter www.bmelv.de).
Geographisch bedingte Erkrankungen
Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen. Bei kommerziell organisierten Touren ist der zeitliche Rahmen mitunter knapp bemessen und der Gruppenzwang hoch. Das kann bei Einzelnen die notwendige Anpassung an zunehmende Höhen erschweren oder verhindern und zu den verschiedenen Formen von Höhenkrankheit führen.
Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Zu Todesfällen kommt es nicht selten, weil grundlegende Regeln missachtet-, Frühsymptome falsch gedeutet- und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.
Beschwerden, die Hinweise auf eine beginnende Höhenkrankheit geben können, sind: Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.
Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung eines Arztes oder eines erfahrenen Bergführers wird dringend gewarnt. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Indien nach Kenntnis der deutschen Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das indische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Indien strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter dann einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.
Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner beim Trekking immer mitzuführen.
Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung im Süden des Landes, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern gerne unterschätzt und kann zu unangenehmen und langfristig gefährlichen Sonnenbränden führen. Auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme muss insbesondere bei Kindern und älteren Personen geachtet werden. Gefährliche Strömungen führen an den Küsten immer wieder zu tragischen Ertrinkungsunfällen: auf entsprechende Warnungen ist an den Stränden zu achten, Alkoholkonsum sollte beim Baden und Schwimmen vermieden werden. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea).
Weitere Gesundheitsgefahren
Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Indien nicht durchgeführt, die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann im weiteren Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Überlastungen der vorhandenen Infrastruktur bei zunehmender Verkehrsdichte oder während des Monsuns verzögern das zeitliche Eintreffen alarmierter Rettungsfahrzeuge deutlich. Bei der Wahl der Transportmittel und der Route sind Reisende daher gehalten, eine kritische Auswahl zu treffen und den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe kö nnen das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.
Gehwege sind häufig nicht existent oder bergen erhebliche Unfallgefahren wie unerwartete Stolperfallen oder nicht gesicherte oder gekennzeichnete Baugruben.
Die Luftverschmutzung in den Städten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. In Delhi und Kalkutta kommt es in den Wintermonaten außerdem zu einer hohen Belastung der Luft durch Verbrennungsrückstände und Qualm. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.
Patienten mit psychischen Erkrankungen wird dringend geraten, ihre Medikamente vor und während einer Indienreise nicht abzusetzen. Eine psychiatrische und deutschsprachige Versorgung wie im Heimatland kann meist nicht gewährleistet werden. Zudem versichern viele Reisekrankenversicherungen medizinische Leistungen bei psychischen Erkrankungen nicht! In solchen Fällen ist oft auch ein spontaner Heimflug ausgeschlossen, da zahlreiche kommerzielle Fluglinien die Mitnahme labiler Patienten mit psychischen Erkrankungen ohne psychiatrische Begleitung ablehnen. Bitte besprechen Sie ggf. Ihre Reisepläne ausführlich mit ihrem behandelnden Arzt.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In den großen Städten ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen und sehr hohen Niveau und damit auch deutlich teurer. Zahlreiche Patienten aus der ganzen Welt kommen zu planbaren Behandlungen und Operationen ins Land. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen urbanen Kliniken erwogen werden. Dort ist es üblich, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten, was das Budget eines durchschnittlichen Reisenden bei schweren Erkrankungen und intensivpflichtigen Behandlungen oft sprengt. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserück holversicherung ist dringend notwendig. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (www.dtg.org oder www.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Indien bewusst sein.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Indien mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.
Die Deutsche Botschaft in Neu Delhi und die Generalkonsulate in Bangalore, Chennai, Kalkutta und Mumbai verfügen für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der jeweiligen Stadt.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 11.05.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Indien:
Stand 11.05.2012 (Unverändert gültig seit: 11.05.2012)
Letzte Änderung: Landesspezifische Sicherheitshinweise (Nordosten) und Einreisebestimmungen (Visum)
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus / Reisen über Land
In letzter Zeit sind Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten verstärkt von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im Stadtzentrum "Connaught Place") mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt worden. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche Taxifahrer scheinen mitunter mit diesen Veranstaltern zusammenzuarbeiten und Touristen gezielt dorthin zu fahren.
Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam sein. Falls in Bedrängnis, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100) und ggf. auch der deutschen Botschaft bestanden werden.
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen.
Im Jahr 2008 waren u.a. die Städte Mumbai, Jaipur (Rajasthan), Bangalore (Karnataka), Ahmedabad (Gujarat) und die Hauptstadt New Delhi von schweren Anschlägen betroffen. Dabei stachen insbesondere die Anschläge von Mumbai (26. bis 29. November 2008) hervor, die über 160 Todesopfer sowie rd. 300 Verletzte forderten. Sie richteten sich erstmals gezielt auch gegen verschiedene von ausländischen Touristen und Geschäftsleuten aufgesuchte Hotels, Restaurants sowie den Bahnhof von Mumbai. Am 13. Februar 2010 gab es in Pune in einem auch von zahlreichen Ausländern besuchten Café einen Bombenanschlag, dem mehrere Menschen zum Opfer fielen. Im Dezember 2010 wurde bei einem Bombenanschlag in Varanasi ein Mensch getötet und zahlreiche Personen, darunter auch Ausländer, verletzt. Die Anschläge bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In den Bundesstaaten West-Bengalen, Jharkhand und Chattisgarh wurden mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 28. Mai 2010 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Am 7. September 2011 explodierte vor dem High Court Delhi ein Sprengsatz, zahlreiche Menschen wurden getötet und verletzt. Ausländer kamen nach vorliegenden Informationen nicht zu Schaden. Bei den jüngsten Terroranschlägen auf belebten Verkehrsknotenpunkten in Mumbai am 13.Juli 2011 wurden zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Ausländer kamen nicht zu Schaden.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
• Landesteil Kaschmir
Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in ländliche Gebiete des Landesteils Kaschmir, insbesondere nach Sopore im Distrikt Baramullah sowie in den Distrikt Kupwara, abgeraten. Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Unmittelbar vor der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Im Sommer 2010 kamen bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften über 100 Menschen ums Leben. Die Lage hat sich mittlerweile deutlich beruhigt. Ausländer sind in der Regel nicht direktes Ziel von Auseinandersetzungen.
• Landesteil Jammu
In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.
• Landesteil Ladakh
Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.
Nordosten
Von Reisen nach Manipur wird angesichts der dort herrschenden schlechten Sicherheitslage abgeraten. Bei Reisen in die anderen Bundesstaaten sollten sich Reisende nur auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten.
Kriminelle Bandentätigkeit – Raub, Entführung – die sich gegen wohlhabende Einzelpersonen und Unternehmen richtet, sowie militante Gruppierungen sind dort nach wie vor präsent.
In Darjeeling und Umgebung ist es in der Vergangenheit gelegentlich zu kurzfristig ausgerufenen Streiks und Demonstrationen sowie vereinzelt auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Davon war zwar z.T. auch die von Touristen genutzte Infrastruktur betroffen, die Auseinandersetzungen richteten sich jedoch nie direkt gegen Touristen. Die Lage in Darjeeling hat sich nach administrativen Veränderungen (Juli 2011) weiter beruhigt. Größere Menschenansammlungen aus unklarem Anlass sollten dennoch gemieden werden.
Es wird empfohlen, kurz vor einer Reise nach Darjeeling Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, West-Bengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Im Kandhamal-Distrikt in Orissa ist es Mitte März 2012 jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Touristen / Reisende sollten in Kandhamal nur bei Tageslicht reisen und Hinweise von Sicherheitskräften beachten. Generell wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete der genannten sieben Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands) und der Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist für Touristen nicht zugänglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit Foto und mit Visum
Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) Bis 26.06.2012: Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts“ ja“ mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts „ja“ mit Foto und mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Weitere Anmerkungen -
Es kommt immer wieder vor, dass Pässe bei der Einreise von den Grenzbehörden nicht gestempelt werden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten! Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRO und Ministry of Home Affairs (nur in Delhi) sind die Regel.
Visum
Visa sind bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Jedoch kann nach erfolgter Ausreise aus Indien eine erneute Einreise grundsätzlich erst nach zwei Monaten erfolgen.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig.
Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe http://www.mha.nic.in und http://www.immigrationindia.nic.in
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Immer wieder kommt es vor, dass Reisende ausgewiesen werden, weil ihre Aktivitäten in Indien (oft NGO-Arbeit) nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind. Es wird empfohlen, konkret anlassbezogene Visa zu beantragen, z.B. Konferenzvisa oder Business/Employment/Entry(X) Visa für Freiwilligenarbeit.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 25.07.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 25.07.2012
(Unverändert gültig seit: 25.07.2012)

Letzte Änderung:
Aktueller Hinweis


Aktueller Hinweis
In den Distrikten Kokrajhar, Chirang, Baska und Udalguri kam es ab 20. Juli zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Von Reisen in diese Distrikte des Bundesstaates Assam wird abgeraten. Die Touristengebiete in Westbengalen, um Darjeeling und Kalimpong, sind nicht von Unruhen betroffen, es kann aber sporadisch zu Streikaktionen im Zusammenhang mit den Ereignissen im Bundesstaat Assam kommen, die sich jedoch nicht gegen Touristen richten. Mit Einschränkungen im Eisenbahnverkehr muß gerechnet werden.
Auswärtiges Amt

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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Indien:
Stand 10.08.2012 (Unverändert gültig seit: 10.08.2012)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


In den Distrikten Kokrajhar, Chirang, Baska und Udalguri kam es ab 20. Juli zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Von Reisen in diese Distrikte des Bundesstaates Assam wird abgeraten. Die Touristengebiete in Westbengalen, um Darjeeling und Kalimpong, sind nicht von Unruhen betroffen, es kann aber sporadisch zu Streikaktionen im Zusammenhang mit den Ereignissen im Bundesstaat Assam kommen, die sich jedoch nicht gegen Touristen richten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
In letzter Zeit sind Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten verstärkt von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im Stadtzentrum "Connaught Place") mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt worden. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche Taxifahrer scheinen mitunter mit diesen Veranstaltern zusammenzuarbeiten und Touristen gezielt dorthin zu fahren.
Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam sein. Falls in Bedrängnis, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100) und ggf. auch der deutschen Botschaft bestanden werden.
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Die Anschläge der letzten Jahre bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In den Bundesstaaten West-Bengalen, Jharkhand und Chattisgarh wurden mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 28. Mai 2010 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
  • Landesteil Kaschmir
    Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in ländliche Gebiete des Landesteils Kaschmir, insbesondere nach Sopore im Distrikt Baramullah sowie in den Distrikt Kupwara, abgeraten. Erforderliche Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Unmittelbar vor der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
    Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Im Sommer 2010 kamen bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften über 100 Menschen ums Leben. Die Lage hat sich mittlerweile beruhigt und Ausländer waren bisher nicht direktes Ziel von Auseinandersetzungen. Dennoch können auch gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen (auch Entführungen) in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden.
  • Landesteil Jammu
    In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.
  • Landesteil Ladakh
    Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
    Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.
Nordosten
Von Reisen nach Manipur wird angesichts der dort herrschenden schlechten Sicherheitslage abgeraten. Bei Reisen in die anderen Bundesstaaten sollten sich Reisende nur auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten.
Kriminelle Bandentätigkeit – Raub, Entführung – die sich gegen wohlhabende Einzelpersonen und Unternehmen richtet, sowie militante Gruppierungen sind dort nach wie vor präsent.
In Darjeeling und Umgebung ist es in der Vergangenheit gelegentlich zu kurzfristig ausgerufenen Streiks und Demonstrationen sowie vereinzelt auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Davon war zwar z.T. auch die von Touristen genutzte Infrastruktur betroffen, die Auseinandersetzungen richteten sich jedoch nie direkt gegen Touristen. Die Lage in Darjeeling hat sich nach administrativen Veränderungen (Juli 2011) weiter beruhigt. Größere Menschenansammlungen aus unklarem Anlass sollten dennoch gemieden werden.
Es wird empfohlen, kurz vor einer Reise nach Darjeeling Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, West-Bengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Im Kandhamal-Distrikt in Orissa ist es Mitte März 2012 jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Touristen / Reisende sollten in Kandhamal nur bei Tageslicht reisen und Hinweise von Sicherheitskräften beachten. Generell wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete der genannten sieben Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands) und der Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist für Touristen nicht zugänglich.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 17.08.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 17.08.2012
(Unverändert gültig seit: 17.08.2012)

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Aktueller Hinweis
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Nordosten/ Andere Regionen


Aktueller Hinweis
In den Distrikten Kokrajhar, Chirang, Baska und Udalguri kam seit dem 20. Juli zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen, die Mitte August auch auf die assamesischen Distrikten Baksa, Kamrup (rural) und Nalbari übergegriffen haben und zu Sachbeschädigungen führten. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in die vorgenannten sieben Distrikte Assams ab.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
In letzter Zeit sind Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten verstärkt von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im Stadtzentrum "Connaught Place") mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt worden. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche Taxifahrer scheinen mitunter mit diesen Veranstaltern zusammenzuarbeiten und Touristen gezielt dorthin zu fahren.
Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam sein. Falls in Bedrängnis, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100) und ggf. auch der deutschen Botschaft bestanden werden.
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Die Anschläge der letzten Jahre bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In den Bundesstaaten West-Bengalen, Jharkhand und Chattisgarh wurden mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 28. Mai 2010 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
  • Landesteil Kaschmir
    Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in ländliche Gebiete des Landesteils Kaschmir, insbesondere nach Sopore im Distrikt Baramullah sowie in den Distrikt Kupwara, abgeraten. Erforderliche Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Unmittelbar vor der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
    Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Im Sommer 2010 kamen bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften über 100 Menschen ums Leben. Die Lage hat sich mittlerweile beruhigt und Ausländer waren bisher nicht direktes Ziel von Auseinandersetzungen. Dennoch können auch gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen (auch Entführungen) in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden.
  • Landesteil Jammu
    In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.
  • Landesteil Ladakh
    Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
    Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.
Nordosten
In den nordöstlichen Bundesstaaten Indiens – Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura - sind in einigen Regionen noch militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind bisher nicht Ziel ihrer Anschläge, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten. Bei Reisen in den Nordosten Indiens sollten sich Reisende daher auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten. Für einige Gebiete sind zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich. Es wird empfohlen, zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen kurz vor einer Reise in den Nordosten Indiens aktuelle Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, West-Bengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Im Kandhamal-Distrikt in Orissa ist es Mitte März 2012 jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Touristen / Reisende sollten in Kandhamal nur bei Tageslicht reisen und Hinweise von Sicherheitskräften beachten. Generell wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete der genannten sieben Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

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