Reise-/Sicherheitshinweis Indien 28.03.2024

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

Moderatoren: Alexander, Moderatorengruppe

Antworten
Birgitt
Moderator
Beiträge: 31898
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Indien 13.02.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 13.02.2020
(Unverändert gültig seit: 13.02.2020)

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Einreisebeschränkungen, Corona)
- Gesundheit (Impfschutz)


Aktuelles
Ausgehend von der aktuellen Epidemie mit dem neuartigen Coronavirus 2019-nCoV aus der chinesischen Stadt Wuhan, siehe Gesundheit, haben die indischen Fluggesellschaften die meisten Verbindungen nach China eingestellt; chinesische Fluglinien operieren weiter. Die indischen Behörden lassen keine Passagiere mehr einreisen, die sich am oder nach dem 15. Januar in China aufgehalten haben, es sei denn, der Passagier verfügt über ein nach dem 5. Februar erteiltes indisches Visum.
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter und passen Ihre Reisepläne ggf. an.
  • Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen indischen Auslandsvertretung über die aktuellen Einreisebestimmungen.
Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

Reisende mit Wohnsitz in Ländern mit Poliomyelitis-Erkrankungen (Kinderlähmung)müssen eine Impfung nach WHO-Standard nachweisen, die mindestens vier Wochen und maximal ein Jahr vor Ausreise durchgeführt wurde. Für Ausländer, z. B. deutsche Staatsbürger, die in Poliomyelitis-infizierten Ländern leben und nach Indien reisen, ist eine Impfung nicht erforderlich. Genauso ist der Impfnachweis nicht erforderlich für Ausländer, die in Indien leben und in Poliomyelitis-infizierte Länder reisen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Tollwut, Hepatitis B, Meningokokken-Erkrankungen (ACWY) und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Unruhen in Delhi

Beitrag von Alexander »

Wer sich derzeit in Indien aufhält, sollte sich auf schwere Unruhen mit derzeit 20 Toten einstellen.
Die gewalttätigen Ausschreitungen im Nordosten von Indiens Hauptstadt kommen nur langsam zur Ruhe. In Neu-Delhi kommt es seit Montag immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Hindus und Muslimen. Dabei sind bisher mindestens 20 Menschen getötet worden, weitere 189 Demonstranten seien verletzt worden, sagte ein Krankenhausvertreter am Mittwoch. Unter den Toten sind auch ein Mitarbeiter des Geheimdienstes und ein Polizist.
Der Standard: Unruhen in Delhi

Grüsse
Alexander
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
... Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2024 > alle Reise-Events auf einen Blick - check it out !!!
...... Werde Wüstenschiff-Werbepartner > Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31898
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Indien 23.05.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 23.05.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Tropensturm)


Aktuelles
Tropensturm

In den Bundesstaaten West Bengal und Odisha wird zum 26. Mai 2021 das Auftreffen des Zyklons "Yaas" mit Windgeschwindigkeiten bis zu 170 km/h (Orkanstärke) und sehr starkem Regenfall sowie Gewitter erwartet. Mit Schließung des Flughafens Kalkutta und Einstellung der Fernzugverbindungen ist zu rechnen.
  • Verfolgen Sie Wetterberichte und -warnungen z.B. beim indischen meteorologischen Department.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Indien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31898
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Indien 20.12.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 20.12.2021

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)
- Gesundheit (Zika-Virus)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien ein Visum.

Das Visum muss vor der Einreise bei einer indischen Auslandsvertretung oder als e-Visa beantragt werden. Visa bei Einreise („on arrival“) sind nicht möglich.

Das e-Visa muss bis spätestens vier Tage vor dem geplanten Einreisedatum beantragt werden. Die Dauer des berechtigten Aufenthalts variiert zwischen den verschiedenen Kategorien für e-Visa (z.B. Tourismus-, Geschäfts-, oder Konferenzvisa). Genauere Informationen bietet Indianvisaonline , worüber auch Anträge zu stellen sind. In Einzelfällen soll es bei der Online-Bezahlung der e-TV zu Schwierigkeiten gekommen sein. Ein Ausdruck der Electronic Travel Authorization (ETA) muss auf Verlangen vorgezeigt werden können.
Es steht eine 24/7-Hotline unter +91-11-2430 0666 oder indiatvoa@gov.in zur Verfügung.

Reguläre Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 365 Tagen ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt und berechtigen zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen je Besuch. In der Regel sind mehrfache Einreisen möglich (multiple entry visa). Derzeit abweichende Regelungen zur Gültigkeitsdauer siehe Aktuelles - Einreise.

Touristenvisa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen, die ihren Rückflug aufgrund des seit März 2020 eingestellten kommerziellen Flugverkehrs nicht antreten konnten, waren bis zum 30. September 2021 gültig. Eine Verlängerung dieser Visa über den 30. September 2021 hinaus ist nicht mehr möglich. Stattdessen werden gegen Gebühr und ggf. einer zu entrichtenden Strafzahlung für die Überziehung des Visums Ausreisegenehmigungen („Exit Permit“) ausgestellt, innerhalb deren Gültigkeitszeitraum das Land verlassen werden muss.

Es erfolgen immer wieder Ausweisungen, weil Aktivitäten in Indien wie NGO-Arbeit oder Journalismus nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind.
  • Stellen Sie bei Beantragung des e-Visa über Indianvisaonline sicher, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt ist und führen Sie einen Ausdruck der Electronic Travel Authorization (ETA) stets mit.
  • Beantragen Sie stets konkret anlassbezogene Visa, z.B. Konferenzvisa, Journalistenvisa oder Business/Employment/Entry (X) Visa für Freiwilligenarbeit.
  • Informieren Sie sich beim indischen Innenministerium bzw. Bureau of Immigration zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa).
Gesundheit
Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. In Indien konnten bereits mehrere Ausbrüche, zuletzt 2021 in Uttar Pradesh nachgewiesen werden.
  • Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen im Merkblatt Zika-Virus-Infektion.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Indien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31898
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Indien 11.04.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 11.04.2022

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien ein Visum.

Das Visum muss vor der Einreise bei einer indischen Auslandsvertretung oder als e-Visa beantragt werden. Visa bei Einreise (on arrival) sind nicht möglich.

Die Erteilung von e-Visa in vorläufige Reisepässe ist nicht möglich.

Das e-Visa muss bis spätestens vier Tage vor dem geplanten Einreisedatum beantragt werden. Die Dauer des berechtigten Aufenthalts variiert zwischen den verschiedenen Kategorien für E-Visa (z.B. Tourismus-, Geschäfts-, oder Konferenzvisa). Genauere Informationen bietet Indianvisaonline , worüber auch Anträge zu stellen sind. In Einzelfällen soll es bei der Online-Bezahlung der e-TV zu Schwierigkeiten gekommen sein. Ein Ausdruck der Electronic Travel Authorization (ETA) muss auf Verlangen vorgezeigt werden können.
Es steht eine 24/7-Hotline unter +91-11-2430 0666 oder indiatvoa@gov.in zur Verfügung.

Reguläre Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 365 Tagen ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt und berechtigen zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen je Besuch. In der Regel sind mehrfache Einreisen möglich (multiple entry visa). Derzeit abweichende Regelungen zur Gültigkeitsdauer siehe Aktuelles - Einreise.

Es erfolgen immer wieder Ausweisungen, weil Aktivitäten in Indien wie NGO-Arbeit oder Journalismus nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind.
  • Stellen Sie bei Beantragung des e-Visa über Indianvisaonline sicher, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt ist und führen Sie einen Ausdruck der Electronic Travel Authorization (ETA) stets mit.
  • Beantragen Sie stets konkret anlassbezogene Visa, z.B. Konferenzvisa, Journalistenvisa oder Business/Employment/Entry (X) Visa für Freiwilligenarbeit.
  • Informieren Sie sich beim indischen Innenministerium bzw. Bureau of Immigration zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa).
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Indien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31898
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Indien 27.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 27.10.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Erteilung von e-Visa)


Aktuelles
Erteilung von e-Visa

Derzeit kommt es bei der Beantragung von e-Visa zu Verzögerungen und Ablehnungen durch die indischen Behörden. Das Auswärtige Amt hat weder Einfluss auf die Bearbeitungsdauer, noch auf die Entscheidung durch die indischen Behörden, s. auch Einreise und Zoll (Visum).
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Indien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31898
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Indien 23.05.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 23.05.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Reisen nach Manipur; COVID-19)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage: Nordosten)
- Gesundheit (Impfschutz; Dengue-Fieber)


Aktuelles
Von Reisen nach Jammu und Kaschmir sowie nach Manipur wird derzeit dringend abgeraten.

Reisen nach Manipur

Im Bundesstaat Manipur kommt es derzeit zu ethnisch begründeten Ausschreitungen, siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage.

COVID-19
Einreise

Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Indiens.
Reisende aus Deutschland unterliegen derzeit keinen pandemiebedingten Beschränkungen.

Aktuelle Informationen zu spezifischen Einreisebestimmungen, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach dem Zufallsprinzip ankommende Flugpassagiere einem kostenpflichtigen COVID-19-Test am Flughafen unterzogen werden. Bei positivem Testergebnis kann eine Heimquarantäne angeordnet werden.

Ausreise und Transit
Aktuelle Informationen zu spezifischen Einreisebestimmungen, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.

In einigen Staaten können weiterhin Beförderungseinschränkungen bzw. COVID-Testpflichten für Reisende, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben, gelten. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.

Ein-, Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind derzeit nur eingeschränkt möglich.

Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, bundesstaatliche Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen sowie sonstige einschränkende Maßnahmen einschließlich verpflichtender kostenpflichtiger Corona-Schnelltests können orts- und lageabhängig kurzfristig verhängt werden. Verstöße gegen Pandemieauflagen können als Straftaten geahndet werden.

Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.

Empfehlungen
  • Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
  • Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
Sicherheit
Von Reisen nach Jammu und Kaschmir sowie nach Manipur wird derzeit dringend abgeraten.

Innenpolitische Lage
Unionsterritorium Jammu und Kaschmir

Im Unionsterritorium Jammu und Kaschmir kommt es neben terroristischen Gewalttaten auch zu unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei bzw. der Armee. Die Aufhebung des Sonderstatus für Jammu und Kaschmir 2019 hat die Sicherheitssituation weiter verschärft. Es finden auch verstärkt bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen indischen und pakistanischen Truppen wie auch mit verschiedenen Separatistengruppen entlang der internationalen Grenze und der Waffenstillstandslinie (LoC) statt.

Im Landesteil Jammu ist die Sicherheitslage zwar grundsätzlich stabil. Allerdings sind unvorhersehbare gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften auch dort möglich
  • Halten Sie sich über die Sicherheits- und Infrastrukturlage informiert.
  • Reisen Sie, sofern unbedingt erforderlich, nur auf dem Luftweg nach Srinagar.
  • Reisen Sie nicht allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden.
  • Reisen Sie nicht per Autostopp und zelten Sie nicht an einsamen Plätzen.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
Unionsterritorium Ladakh
Im Unionsterritorium Ladakh ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Einzelne terroristische Aktivitäten sind allerdings nicht auszuschließen. In den direkten Grenzregionen kann es zu Zusammenstößen zwischen indischen und pakistanischen und indischen und chinesischen Sicherheitskräften kommen.
  • Seien Sie bei Reisen in die westlichen Teile des Landesteils Ladakh besonders vorsichtig.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten.
  • Meiden Sie die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und der Volksrepublik China in Ladakh.
Nordosten
In den nordöstlichen Bundesstaaten (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) sind in einigen Regionen noch vereinzelt militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.

In Manipur kam es Anfang Mai 2023 zu tagelangen gewaltsamen Auseinandersetzungen verschiedener Ethnien, sowohl in der Hauptstadt Imphal als auch in den ländlichen Regionen. Militärische Einheiten wurden zum Schusswaffengebrauch ermächtigt („shoot-on-sight“). Das Internet wurde abgeschaltet.
  • Verschieben Sie derzeit nicht notwendige Reisen in den Bundesstaat Manipur. Falls Sie dringend reisen müssen, lassen Sie äußerste Vorsicht walten.
  • Verlassen Sie sich bei Reisen in den Nordosten Indiens auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) und verhalten Sie sich situationsgerecht.
  • Beachten Sie, dass für einige Gebiete zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich sind.
  • Holen Sie kurz vor Ihrer Reise aktuelle Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen, ein.
  • Informieren Sie sich, ob Ihre Reiseroute durch von naxalitischem Terrorismus betroffenes Gebiet führt.
Übrige Landesteile
Auch meist friedlich verlaufende Proteste und Demonstrationen können zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen.

Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer; in der Vergangenheit ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage und möglicherweise geplante Proteste.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Führen Sie touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durch.
  • Beachten Sie unbedingt entsprechende Verbote der lokalen Behörden.
Gesundheit
Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

Reisende mit Wohnsitz in Ländern mit Poliomyelitis-Erkrankungen (Kinderlähmung) müssen eine Impfung nach WHO-Standard nachweisen, die mindestens vier Wochen und maximal ein Jahr vor Ausreise durchgeführt wurde. Für Ausländer, z. B. deutsche Staatsbürger, die in Poliomyelitis-infizierten Ländern leben und nach Indien reisen, ist eine Impfung nicht erforderlich. Genauso ist der Impfnachweis nicht erforderlich für Ausländer, die in Indien leben und in Poliomyelitis-infizierte Länder reisen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Tollwut, Hepatitis B und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31898
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Indien 15.09.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 15.09.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Häufung von Infektionen mit Nipah-Virus im Bundesstaat Kerala; Reisen nach Manipur)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage: Nordosten)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)
- Gesundheit (Nipah-Virus-Infektion; Malaria)


Aktuelles
Von Reisen nach Jammu und Kaschmir sowie nach Manipur wird derzeit dringend abgeraten.

Häufung von Infektionen mit Nipah-Virus im Bundesstaat Kerala

Im September 2023 sind erneut bestätigte Fälle von Infektionen mit dem Nipah Virus (NiV) im Bundesstaat Kerala aufgetreten. Diese sind derzeit auf wenige Dörfer im Distrikt Kozhikode begrenzt. Die lokalen Behörden haben für diese Distrikte weitgehende Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung erlassen, inklusive einem Einreiseverbot für Touristen in die entsprechenden Ortschaften.

In den übrigen Regionen Keralas wurde das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzes, auch für Touristen, behördlich angeordnet. Bei Weiterreise in Nachbarstaaten Keralas können Suchtests bei entsprechenden Symptomen durch die indischen Behörden angeordnet werden.

Weitere Informationen zum Nipah-Virus finden sich unter Gesundheit – Nipah-Virus.
  • Vermeiden Sie Reisen in die durch das Nipah-Virus betroffenen Gebiete.
  • Sollten Sie sich derzeit im Bundesstaat Kerala aufhalten, halten Sie sich unbedingt an die Auflagen der lokalen Behörden und folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte. Führen Sie ggf. auf eigene Veranlassung einen Suchtest durch, wenn Sie den Verdacht haben, mit dem Nipah-Virus in Kontakt gekommen zu sein, s. Gesundheit – Nipah-Virus.
  • Meiden Sie den direkten Kontakt zu Flughunden bzw. indirekt kontaminierten Früchten inklusive Palmsaft.
  • Besuchen Sie derzeit keine Krankenhäuser in den vom NiV betroffenen Distrikt Kozhikode und vermeiden Sie den Kontakt zu Krankenhauspersonal.
  • Meiden Sie an NiV Erkrankte, da NiV durch Blut, Urin und Sekrete aus den Atemwegen (Tröpfchen-Infektion) übertragen werden kann.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage in internationalen und lokalen Medien.
Reisen nach Manipur
Im Bundesstaat Manipur kommt es weiterhin zu ethnisch begründeten Ausschreitungen, siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage.

Sicherheit
Innenpolitische Lage


Nordosten
In den nordöstlichen Bundesstaaten (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) sind in einigen Regionen noch vereinzelt militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.

In Manipur kommt es seit Anfang Mai 2023 in der Hauptstadt Imphal und in ländlichen Gebieten immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen verschiedener Ethnien und mit Sicherheitskräften, sowie Brandstiftungen. Es gab zahlreiche Todesopfer. Militärische Einheiten wurden zum Schusswaffengebrauch ermächtigt („shoot-on-sight“). Das Internet wurde abgeschaltet.
  • Verschieben Sie Reisen in den Bundesstaat Manipur. Falls Sie sich in Manipur aufhalten, lassen Sie äußerste Vorsicht walten.
  • Verlassen Sie sich bei Reisen in den Nordosten Indiens auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) und verhalten Sie sich situationsgerecht.
  • Beachten Sie, dass für einige Gebiete zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich sind.
  • Holen Sie kurz vor Ihrer Reise aktuelle Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen, ein.
  • Informieren Sie sich, ob Ihre Reiseroute durch von naxalitischem Terrorismus betroffenes Gebiet führt.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Indiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Gesundheit
Nipah-Virus-Infektion

Das Nipah Virus (NiV) hat sein Reservoir u.a. in bestimmten Flughund-Arten in Südostasien. Seit 1999 ist es wiederholt zu örtlich und zeitlich begrenzten Ausbrüchen im Bundesstaat Kerala gekommen. Das Virus kann u.a. durch direkten Kontakt mit infizierten Flughunden oder indirekt über kontaminierte Früchte inklusive Palmsaft sowohl auf Schweine als auch auf den Menschen übertragen werden, die dann erkranken. In den letzten Ausbrüchen waren aber ausschließlich enge Körperkontakte für eine Übertragung von Mensch zu Mensch verantwortlich; insbesondere im Rahmen der Pflege von Erkrankten in Krankenhäusern bzw. im selben Haushalt. Infektiös sind u.a. Blut, Urin und Sekrete aus den Atemwegen (Tröpfchen-Infektion) von Erkrankten.
  • Da für den Menschen weder eine Schutzimpfung noch eine ursächliche Therapie gegen NiV zur Verfügung steht, beschränkt sich die Vorbeugung auf das Vermeiden von Kontakten zu infizierten bzw. erkrankten Tieren und Patienten sowie hiervon kontaminierter Produkte.Meiden Sie den direkten Kontakt zu Flughunden bzw. indirekt kontaminierten Früchten inklusive Palmsaft.
  • Besuchen Sie derzeit keine Krankenhäuser in den vom NiV betroffenen Distrikt Kozhikode und vermeiden Sie den Kontakt zu Krankenhauspersonal.
  • Meiden Sie an NiV Erkrankte, da NiV durch Blut, Urin und Sekrete aus den Atemwegen (Tröpfchen-Infektion) übertragen werden kann.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Außer in Höhenlagen über 2000 m von Himachal Pradesh, Jammu, Kashmir und Sikkim besteht in Indien ganzjährig ein Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen. Ein hohes Risiko besteht in den östlichen und nordöstlichen Teilgebieten unter 2.000 m. Ein mittleres Risiko liegt unter 2.000 m in weiteren Teilgebieten im Osten und Nordosten sowie auf den Nicobaren vor. Ein geringes Risiko besteht in den übrigen Gebieten unterhalb 2.000 m, inklusive Neu-Delhi, Kalkutta, Mumbai, Rajasthan sowie auf den Andamanen. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31898
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Indien 13.11.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 13.11.2023

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Aktuelles)


Gesundheit
Aktuelles

Im nördlichen Bezirk Kannur im indischen Bundesstaat Kerala wurden seit Ende Oktober 2023 mehrere Zikavirus-Infektionen bestätigt.

Insbesondere Schwangeren und ihren Partnern sowie Paaren, die absehbar eine Schwangerschaft planen, wird bei Reisen nach Kannur eine ganztägige Expositionsprophylaxe sowie die Verwendung von Kondomen beim Geschlechtsverkehr während und nach der Reise empfohlen. Schwangere sollten die Notwendigkeit einer Reise kritisch abwägen. Nach einer Reise ins Ausbruchsgebiet sollte für den Rest der Schwangerschaft verhütet werden. Paare mit Kinderwunsch sollten nach Reiserückkehr für drei Monate verhüten, da die Zikavirus-Ausscheidung über das Sperma über diesen Zeitraum erfolgen kann, siehe Zikavirus-Infektion.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31898
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Indien 06.12.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 06.12.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Reisen nach Rajasthan; Erteilung von e-Visa)


Aktuelles
Von Reisen nach Jammu und Kaschmir, Rajasthan sowie nach Manipur wird
derzeit dringend abgeraten.

Reisen nach Rajasthan

Im Bundesstaat Rajasthan kommt es in Städten wie Jaipur, Udaipur und Jaisalmer seit dem 6. Dezember 2023 zu teilweise gewaltsamen Protesten von Anhängern eines ermordeten lokalen Politikers. Eine erhöhte Gefahr geht von größeren Protestgruppen aus, die in Teilen des Bundesstaates Reifen in Brand gesetzt und Straßenblockaden errichtet haben. Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstrierenden können derzeit nicht ausgeschlossen werden. Landreisen in Rajasthan sind durch die aktuelle Lage eingeschränkt. Eine Vielzahl öffentlicher Einrichtungen ist geschlossen.

Erteilung von e-Visa
Abhängig vom Reisezweck kann es bei der Beantragung von e-Visa zu Verzögerungen durch Rückfragen sowie die Aufforderung zum Einreichen eines Papierantrages bei der indischen Auslandsvertretung, insbesondere im Bereich der e-Business-Visa, kommen. Das Auswärtige Amt hat weder Einfluss auf die Bearbeitungsdauer, noch auf die Entscheidung durch die indischen Behörden, s. auch Einreise und Zoll (Visum).
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31898
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Indien 11.12.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 11.12.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Streichung Reisen nach Rajasthan)


Aktuelles
Von Reisen nach Jammu und Kaschmir sowie nach Manipur wird
derzeit dringend abgeraten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31898
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Indien 18.12.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 18.12.2023

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)


Sicherheit
Terrorismus

Aufgrund tief verwurzelter gesellschaftlicher Konfliktlinien und regionaler Konflikte, die bisweilen gewaltsam aufbrechen, sowie vereinzelter regional beschränkter terroristischer Aktivitäten, ist die Sicherheitslage in Teilen Indiens angespannt und kann sich stellenweise verschärfen. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen.

Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Es besteht weiterhin die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.

Im Unionsterritorium Jammu und Kaschmir wurden in den vergangenen Jahrzehnten und auch jüngst Bombenanschläge verübt, die viele Todesopfer forderten. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen, auch Entführungen, können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten (beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen) und bei ungewöhnlichen Ereignissen besonders aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz selbst kleinster Mengen Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.

In den einzelnen indischen Bundesstaaten gelten unterschiedliche Vorschriften zu Alkoholkauf und -verzehr. So schwankt das Mindestalter für Alkoholverzehr z.B. zwischen 18 und 25 Jahren.

Einige indische Bundesstaaten gestatten Alkohol ausschließlich für medizinische Zwecke, in anderen ist eine spezielle Erlaubnis für den Kauf, Transport oder Verzehr von Alkohol erforderlich.

Die Strafen bei Verstoß gegen die jeweiligen Regelungen können teilweise sehr streng sein.
  • Informieren Sie sich in den jeweiligen Bundesstaaten über die geltenden Regelungen zu Alkoholkauf und -verzehr.
Der Besitz von E-Zigaretten und der Handel mit ihnen ist seit 2019 verboten und kann mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis, dazu zählt auch die Überschreitung des Gültigkeitszeitraums des Visums und die Verletzung der Registrierungspflicht – kann mit langen Haftstrafen oder Geldstrafen geahndet werden. Ebenso ist der Aufenthalt ohne Genehmigung in Gebieten mit Genehmigungspflicht (protected and restricted areas) eine Straftat, die mit Haft geahndet wird. Dies gilt auch für einige touristisch interessante Gegenden u.a. in Ladakh und Sikkim oder auf den Andamanen.

Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen ohne behördliche Genehmigung sind in Indien verboten und werden ebenfalls strafrechtlich geahndet. Darunter können auch Outdoor-Navigationsgeräte fallen, die sich mit Satellitentelefon-Netzwerken (z.B. Iridium®) verbinden können.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31898
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Indien 19.01.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 19.01.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen)


Aktuelles
Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen

Vom 22. bis mindestens 26. Januar 2024 werden landesweit die Sicherheitsmaßnahmen verschärft und insbesondere in Großstädten sowie rund um hinduistische Tempel ist mit deutlich aufgestockter Präsenz von Sicherheitskräften zu rechnen. Hintergrund ist die nicht unumstrittene Einweihung eines Tempels in Ayodhya, Uttar Pradesh (Nordindien), die gleichzeitig auch an zahlreichen anderen hinduistischen Stätten im Land gefeiert wird. Indische Behörden bereiten sich auf mögliche Proteste vor.
  • Meiden Sie nach Möglichkeit im o.a. Zeitraum die genannte Tempelanlage und seien Sie auch in anderen Landesteilen im Umfeld von hinduistischen Tempel besonders wachsam.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31898
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Indien 28.03.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 28.03.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Streichung Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Aktuelles
Von Reisen nach Jammu und Kaschmir sowie nach Manipur wird derzeit dringend abgeraten.

Reisen nach Manipur

Im Bundesstaat Manipur kommt es weiterhin zu ethnisch begründeten Ausschreitungen, siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage.

Erteilung von e-Visa
Abhängig vom Reisezweck kann es bei der Beantragung von E-Visa zu Verzögerungen durch Rückfragen sowie die Aufforderung zum Einreichen eines Papierantrags bei der indischen Auslandsvertretung, insbesondere im Bereich der E-Business-Visa, kommen. Das Auswärtige Amt hat weder Einfluss auf die Bearbeitungsdauer noch auf die Entscheidung durch die indischen Behörden, siehe auch Einreise und Zoll (Visum).

Sicherheit
Innenpolitische Lage

Unionsterritorium Jammu und Kaschmir

Siehe Aktuelles.

Im Unionsterritorium Jammu und Kaschmir kann es neben terroristischen Gewalttaten auch zu unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei bzw. der Armee kommen. Es können Auseinandersetzungen zwischen indischen und pakistanischen Truppen wie auch mit verschiedenen Separatistengruppen entlang der internationalen Grenze und der Waffenstillstandslinie (LoC) stattfinden.

Im Landesteil Jammu ist die Sicherheitslage zwar grundsätzlich stabil, allerdings sind unvorhersehbare gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften auch dort möglich.
  • Halten Sie sich über die Sicherheits- und Infrastrukturlage informiert.
  • Reisen Sie, sofern unbedingt erforderlich, nur auf dem Luftweg nach Srinagar.
  • Reisen Sie nicht allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden.
  • Reisen Sie nicht per Autostopp und zelten Sie nicht an einsamen Plätzen.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
Unionsterritorium Ladakh
Im Unionsterritorium Ladakh ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Einzelne terroristische Aktivitäten sind allerdings nicht auszuschließen. In den direkten Grenzregionen kann es zu Zusammenstößen zwischen indischen und pakistanischen und indischen und chinesischen Sicherheitskräften kommen.
  • Seien Sie bei Reisen in die westlichen Gebiete des Landesteils Ladakh besonders vorsichtig.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten.
  • Meiden Sie die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und der Volksrepublik China in Ladakh.
Nordosten
In den nordöstlichen Bundesstaaten (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) sind in einigen Regionen noch vereinzelt militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.

In Manipur kommt es seit Anfang Mai 2023 in der Hauptstadt Imphal und in ländlichen Gebieten immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen verschiedener Ethnien und mit Sicherheitskräften sowie Brandstiftungen. Es gab zahlreiche Todesopfer. Militärische Einheiten wurden zum Schusswaffengebrauch ermächtigt („shoot-on-sight“). Das Internet wurde abgeschaltet.
  • Verschieben Sie Reisen in den Bundesstaat Manipur. Falls Sie sich in Manipur aufhalten, lassen Sie äußerste Vorsicht walten.
  • Verlassen Sie sich bei Reisen in den Nordosten Indiens auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) und verhalten Sie sich situationsgerecht.
  • Beachten Sie, dass für einige Gebiete zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich sind.
  • Holen Sie kurz vor Ihrer Reise aktuelle Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen, ein.
  • Informieren Sie sich, ob Ihre Reiseroute durch von naxalitischem Terrorismus betroffenes Gebiet führt.
Übrige Landesteile
Auch meist friedlich verlaufende Proteste und Demonstrationen können zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen.

Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer; in der Vergangenheit ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage und möglicherweise geplante Proteste.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Führen Sie touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durch.
  • Beachten Sie unbedingt entsprechende Verbote der lokalen Behörden.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Antworten