Reise-/Sicherheitshinweis Indien 28.03.2024

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 04.12.2015

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Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Indien:
Stand 04.12.2015 (Unverändert gültig seit: 04.12.2015)

Letzte Änderungen:

Aktuelle Hinweise


Aufgrund anhaltender, starker Regenfälle und daraus resultierender schwerer Überschwemmungen, kommt es in Tamil Nadu, Pondicherry und Teilen von Andhra Pradesh zu erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Leben. Die indischen Medien melden, dass der Flughafen von Chennai bis zum 06. Dezember 2015 geschlossen bleibt.

Das Generalkonsulat Chennai bleibt voraussichtlich bis einschließlich Montag, 07.12.2015, geschlossen. Unter den Nummern 0091 988 430 5333 und 0091 956 629 2984 ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Allerdings ist nach wie vor mit Einschränkungen des Mobilnetzes zu rechnen.
Reisenden wird dringend geraten, sich vor allem über die Medien, aber auch über die facebook-Seite des Generalkonsulats, auf der Homepage der Botschaft New Dehli sowie über die Reise- und Sicherheitshinweise über die aktuelle Lage zu informieren.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 07.12.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 07.12.2015 (Unverändert gültig seit: 07.12.2015)

Letzte Änderungen:

Aktuelle Hinweise

Aufgrund der starken Regenfälle der letzten Tage und den daraus resultierenden schweren Überschwemmungen, kommt es weiterhin zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Tamil Nadu, Pondicherry und Teilen von Andhra Pradesh. Der Flughafen von Chennai ist teilweise wieder in Betrieb. Das Generalkonsulat Chennai ist wieder geöffnet. Unter den Nummern 0091 988 430 5333 und 0091 956 629 2984 ist weiterhin ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Allerdings ist nach wie vor mit Einschränkungen des Mobilnetzes zu rechnen.

Reisenden wird geraten, sich über die Medien über die aktuelle Lage informiert zu halten.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 14.12.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Indien:
Stand 14.12.2015 (Unverändert gültig seit: 14.12.2015)
Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Allgemeine Reiseinformationen

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Landesteilen angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Die Anschläge der letzten Jahre bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
Allgemeine Kriminalität
Das Risiko, dem ausländische Reisende durch Gewaltkriminalität ausgesetzt sind, ist in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering. Reisende sollten sich dennoch stets von Vorsicht leiten lassen. Situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten empfiehlt sich vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe vor allem auch für alleinreisende Frauen.
Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten werden gelegentlich von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im Stadtzentrum von New Delhi "Connaught Place") mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche Taxifahrer scheinen mitunter mit diesen Veranstaltern zusammenzuarbeiten und Touristen gezielt dorthin zu fahren. Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam sein. Reisende, die in Bedrängnis geraten, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100) bestehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Touristen – besonders in Rajasthan und Goa - wiederholt Opfer gut organisierter Trickbetrüger geworden sind, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
Seit Oktober 2014 flammen verstärkt immer wieder bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen indischen und pakistanischen Truppen entlang der internationalen Grenzlinie in Jammu und Kaschmir auf.
Es wird empfohlen, vor Reisen in die Region aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.

Landesteil Kaschmir
Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in ländliche Gebiete des Landesteils Kaschmir, insbesondere nach Sopore im Distrikt Baramullah sowie in den Distrikt Kupwara, abgeraten. Erforderliche Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Unmittelbar vor der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Infrastrukturlage eingeholt werden.

Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften und zu zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Die Lage hat sich seit den letzten gewaltsamen Auseinandersetzungen größeren Ausmaßes (Sommer 2010) beruhigt. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen (auch Entführungen) können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden.
Landesteil Jammu
In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.
Landesteil Ladakh
Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.
Nordosten
In den nordöstlichen Bundesstaaten Indiens – (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) – sind in einigen Regionen noch militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.
Bei Reisen in den Nordosten Indiens sollten sich Reisende daher auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten. Für einige Gebiete sind zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich. Es wird empfohlen, zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen kurz vor einer Reise in den Nordosten Indiens aktuelle Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.
Bundesstaat Manipur
Nach militanten Streikaktionen in Churachandapur im August 2015 wird empfohlen, nicht unbedingt erforderliche Reisen nach Manipur zurückzustellen und die aktuelle Medienberichterstattung zur Lageentwicklung zu verfolgen.
Andere Regionen
Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer, in 2012 ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt. Generell wird dringend geraten, vor Reisen in die genannten Gebiete Informationen über die Sicherheitslage einzuholen und touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durchzuführen.
Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich. Informationen zu Reisegenehmigungen können bei den indischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen
Die Lektüre einschlägiger Reiseführer mit spezifischen Verhaltensempfehlungen und der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu möglichen Risiken für Reisende wird empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Indien keine professionelle, private Infrastruktur für Nothilfe – insbesondere für Such- und Bergungsaktionen bei Unfällen im Hochgebirge – zur Verfügung steht. Hilfsmaßnahmen müssen bürokratisch und zeitintensiv über das Außenministerium und die militärischen Einrichtungen eingeleitet werden.
Leihmutterschaft
Wer erwägt, in Indien ein Kind durch eine Leihmutter austragen zu lassen, sollte folgende Hinweise beachten: Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Ein von einer verheirateten indischen Leihmutter geborenes biologisches Kind eines deutschen Staatsangehörigen hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Aktenzeichen VG 23 L 79.11). Indien erteilt zudem keine Visa mehr an Ausländer, die zur Durchführung einer Leihmutterschaft einreisen wollen. Weitere Informationen sind unter folgendem Link erhältlich: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infos ... ?nn=332718

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, mit Foto
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts: ja, mit Foto. Es ist aber dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Anmerkungen: Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien grundsätzlich ein Visum. Inhaber deutscher Reisepässe können seit November 2014 unter bestimmten Voraussetzungen ein elektronisches Touristenvisum (e-Tourist Visa – e-TV) erhalten. Das e-TV muss bis spätestens 4 Tage vor dem geplanten Einreisedatum beantragt werden und berechtigt zur einmaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen.
Auf der Homepage https://indianvisaonline.gov.in/visa/tvoa.html sind die Voraussetzungen für ein elektronisches Touristenvisum aufgeführt. Dort kann das e-TV beantragt werden. In Einzelfällen soll es bei der Online-Bezahlung der e-TV zu Schwierigkeiten gekommen sein. Es wird deshalb empfohlen, sicherzustellen, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt ist. Reisende sind verpflichtet einen Ausdruck des e-TV mit sich zu führen.
Eine 24/7-Hotline für elektronische Touristenvisa ist telefonisch unter +91-11-2430 0666 oder per E-Mail über indiatvoa@gov.in eingerichtet.
Das e-TV wurde zusätzlich zu allen bereits bestehenden Visumskategorien eingeführt. Alle anderen Visa sind wie bisher bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Reguläre Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei in der Regel mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa).
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u. ä.
Bei einer beabsichtigten Gesamtaufenthaltsdauer von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht - unabhängig von der beabsichtigten Dauer des einzelnen Aufenthalts - eine Registrierungspflicht beim örtlich zuständigen District Foreigners' Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office (FRRO). Diese muss innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden. Nichtregistrierung führt regelmäßig dazu, dass der/die Betroffene am indischen Flughafen an der Ausreise gehindert wird und dann beim örtlich zuständigen FRRO eine gesonderte Ausreiseerlaubnis einholen muss, was zwangsläufig eine mehrtägige Ausreiseverzögerung mit sich bringt und bei geplanter Ausreise, z.B. von New Delhi, eine Rückreise an den letzten Aufenthaltsort erforderlich macht. Diese Formalitäten sind zudem sehr umständlich und führen regelmäßig zu substanziellen Problemen. Eine Einflussnahme der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ist in derartigen Fällen erfahrungsgemäß nicht möglich. Bei Aufenthalt von mehr als 180 Tagen mit Business oder Employment Visa empfiehlt es sich, bei Abreise eine Steuerbescheinigung (Tax Clearance Certificate) mit sich zu führen, die erfahrungsgemäß oft noch verlangt wird, obgleich dies nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist.
Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe www.mha.nic.in und www.boi.gov.in
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Es kommt immer wieder vor, dass Pässe bei der Einreise von den Grenzbehörden nicht gestempelt werden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten und verwahren Sie Ihren Reisepass sicher! Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRO und Ministry of Home Affairs (nur in Delhi) sind die Regel. Dies gilt auch im Fall eines Passverlustes während des Indienaufenthalts und der erforderlichen Erteilung eines Ersatzdokuments durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Immer wieder kommt es vor, dass Reisende ausgewiesen werden, weil ihre Aktivitäten in Indien (oft NGO-Arbeit) nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind. Es wird empfohlen, konkret anlassbezogene Visa zu beantragen, z.B. Konferenzvisa oder Business/Employment/Entry(X) Visa für Freiwilligenarbeit.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Der Besitz - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien –,ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis, dazu zählt auch die Überschreitung des Gültigkeitszeitraums des Visums und die Verletzung der Registrierungspflicht (vgl. unter Einreisebestimmungen), –kann mit langen Haftstrafen oder Geldstrafen geahndet werden. Ebenso ist der Aufenthalt ohne Genehmigung in Gebieten mit Genehmigungspflicht (special and restricted areas) eine Straftat, die mit Haft geahndet wird. Dies gilt insbesondere für touristisch interessante Gegenden u. a. in Ladakh und Sikkim oder auf den Andamanen.
Gem. § 377 des indischen Strafgesetzbuches ist homosexueller Geschlechtsverkehr strafbar (Urteil des Supreme Court vom 11.12.2013), die Höchststrafe beträgt lebenslange Freiheitsstrafe. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollten in der Öffentlichkeit diskret und zurückhaltend auftreten.
Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen sind in Indien verboten und wird ebenfalls strafrechtlich geahndet.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 20.02.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 20.02.2016 (Unverändert gültig seit: 20.02.2016)

Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise
In mehreren Distrikten im Bundesstaat Haryana ist es zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen. In drei Distrikten - Rohtak, Bhiwani und Jind - wurde eine Ausgangssperre verhängt.

Von Reisen in diese Distrikte wird abgeraten.

Betroffen sind zudem die Distrikte Jhaigar, Sonepat, Kamal, Kaithal und Hisar. Einige Bahnverbindungen wurden unterbrochen und Straßen sind teilweise gesperrt. Es wird geraten, sich von Versammlungen fernzuhalten und die Berichterstattung in den Medien aufmerksam zu verfolgen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 22.02.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 23.02.2016 (Unverändert gültig seit: 22.02.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Aktuelle Hinweise
In mehreren Distrikten im Bundesstaat Haryana ist es zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen. In den vier Distrikten Rohtak, Bhiwani, Sonipad und Jind wurde eine Ausgangssperre verhängt.
Von Reisen in diese Distrikte wird abgeraten.
Betroffen sind zudem die Distrikte Jhaigar, Kamal, Kaithal, Panipat und Hisar. Einige Bahnverbindungen wurden unterbrochen und Straßen sind teilweise gesperrt. Auch auf den Verkehrsverbindungen zu den Haupttouristenzielen Agra und Jaipur ist mit Behinderungen zu rechnen. Es können weiterhin temporäre Unterbrechungen der Wasserversorgung in Delhi auftreten. Reisenden wird geraten, sich von Versammlungen fernzuhalten und die Berichterstattung in den Medien aufmerksam zu verfolgen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 24.02.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 24.02.2016 (Unverändert gültig seit: 24.02.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


In mehreren Distrikten im Bundesstaat Haryana ist es in den vergangenen Tagen zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen. Besonders betroffen waren die Distrikte Rohtak, Bhiwani, Sonipad und Jind. Von Reisen in diese Distrikte wird aufgrund der weiter angespannten Lage derzeit noch abgeraten.

Betroffen sind zudem die Distrikte Jhaigar, Kamal, Kaithal, Panipat und Hisar. Auf den Straßen- und Bahnverbindungen, auch zu den Haupttouristenzielen Agra und Jaipur, können Behinderungen nicht ausgeschlossen werden. Auch temporäre Engpässe bei der Wasserversorgung in Delhi sind weiter möglich.

Reisenden wird geraten, sich von Versammlungen fernzuhalten und die Berichterstattung in den Medien aufmerksam zu verfolgen.
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 02.05.2016 (Unverändert gültig seit: 02.05.2016)

Letzte Änderungen:
Aktueller Hinweis


In einigen nordindischen Bundestaaten herrschen derzeit weitflächige Waldbrände.
Im Bundesstaat Uttarakhand sind insbesondere die Distrikte Rudraprayag, Pauri, Chamoli, Almora, Nainital und Dehradun betroffen. Im Bundesstaat Himachal Pradesh wird in den Distrikten Kullu und Shimla über Waldbrände berichtet.
Reisenden wird geraten, sich über die Medien über die aktuelle Lage informiert zu halten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 17.05.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 17.05.2016 (Unverändert gültig seit: 17.05.2016)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Landesteil Kashmir)


Landesteil Kaschmir
Erforderliche Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Die gängigen touristischen Ziele in der Umgebung von Srinagar können in der Regel bereist werden. Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird jedoch stets zu besonderer Vorsicht geraten. Unmittelbar vor und während der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Infrastrukturlage eingeholt werden.

Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften und zu zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Die Lage hat sich seit den letzten gewaltsamen Auseinandersetzungen größeren Ausmaßes (Sommer 2010) beruhigt. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen (auch Entführungen) können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 11.07.2016

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Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 11.07.2016 (Unverändert gültig seit: 11.07.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


In den letzten Tagen ist es im Kaschmirtal bei Demonstrationen zu schweren Ausschreitungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften gekommen. Es gab Todesopfer und Verletzte. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt. Das Mobilfunknetz funktioniert nur sehr unzuverlässig.

Reisenden wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich unmittelbar vor und während der Reise über die aktuelle Lage zu informieren.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 11.08.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 11.08.2016 (Unverändert gültig seit: 11.08.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise,
Landesspezifische Sicherheitshinweise,
Besonderde strafrechtliche Vorschriften

Aktuelle Hinweise

Seit Anfang Juli kommt es im Kaschmirtal bei Demonstrationen immer wieder zu schweren Ausschreitungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften mit Todesopfern und Verletzten.Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt. Das Mobilfunknetz funktioniert nur sehr unzuverlässig.

Reisenden wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich unmittelbar vor und während der Reise über die aktuelle Lage zu informieren.


Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Landesteilen angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Die Anschläge der letzten Jahre bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.

Allgemeine Kriminalität
Das Risiko, dem ausländische Reisende durch Gewaltkriminalität ausgesetzt sind, ist in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering. Reisende sollten sich dennoch stets von Vorsicht leiten lassen. Situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten empfiehlt sich vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe vor allem auch für alleinreisende Frauen.

Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten werden gelegentlich von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im Stadtzentrum von New Delhi "Connaught Place") mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche Taxifahrer scheinen mitunter mit diesen Veranstaltern zusammenzuarbeiten und Touristen gezielt dorthin zu fahren. Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam sein. Reisende, die in Bedrängnis geraten, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100) bestehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Touristen – besonders in Rajasthan und Goa - wiederholt Opfer gut organisierter Trickbetrüger geworden sind, u. a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.

Bundesstaat Jammu und Kaschmir
Seit Oktober 2014 flammen verstärkt immer wieder bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen indischen und pakistanischen Truppen entlang der internationalen Grenzlinie in Jammu und Kaschmir auf.
Es wird empfohlen, vor Reisen in die Region aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.

Landesteil Kaschmir
Erforderliche Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird jedoch stets zu besonderer Vorsicht geraten. Unmittelbar vor und während der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Infrastrukturlage eingeholt werden.

Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften und zu zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen (auch Entführungen) können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden.

Landesteil Jammu
In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.

Landesteil Ladakh
Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.

Nordosten
In den nordöstlichen Bundesstaaten Indiens – (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) – sind in einigen Regionen noch militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.
Bei Reisen in den Nordosten Indiens sollten sich Reisende daher auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten. Für einige Gebiete sind zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich. Es wird empfohlen, zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen kurz vor einer Reise in den Nordosten Indiens aktuelle Informationen, z. B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.

Bundesstaat Manipur
Nach militanten Streikaktionen in Churachandapur im August 2015 wird empfohlen, nicht unbedingt erforderliche Reisen nach Manipur zurückzustellen und die aktuelle Medienberichterstattung zur Lageentwicklung zu verfolgen.

Andere Regionen
Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer, in 2012 ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt. Generell wird dringend geraten, vor Reisen in die genannten Gebiete Informationen über die Sicherheitslage einzuholen und touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durchzuführen.
Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich. Informationen zu Reisegenehmigungen können bei den indischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Der Besitz - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.

In den einzelnen indischen Bundesstaaten gelten unterschiedliche Vorschriften zu Alkoholkauf und -verzehr. So schwankt das Mindestalter für Alkoholverzehr z.B. zwischen 18 und 25 Jahren. Einige indische Bundesstaaten gestatten Alkohol ausschließlich für medizinische Zwecke, in anderen ist eine spezielle Erlaubnis für den Kauf, Transport oder Verzehr von Alkohol erforderlich. Die Strafen bei Verstoß gegen die jeweiligen Regelungen können teilweise sehr streng sein. Reisenden wird empfohlen, sich in den jeweiligen Bundesstaaten über die geltenden Regelungen zu Alkoholkauf und -verzehr zu informieren.

Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis, dazu zählt auch die Überschreitung des Gültigkeitszeitraums des Visums und die Verletzung der Registrierungspflicht (vgl. unter Einreisebestimmungen), – kann mit langen Haftstrafen oder Geldstrafen geahndet werden. Ebenso ist der Aufenthalt ohne Genehmigung in Gebieten mit Genehmigungspflicht (protected and restricted areas) eine Straftat, die mit Haft geahndet wird. Dies gilt auch für einige touristisch interessante Gegenden u.a. in Ladakh und Sikkim oder auf den Andamanen.
Gem. § 377 des indischen Strafgesetzbuches ist homosexueller Geschlechtsverkehr strafbar (Urteil des Supreme Court vom 11.12.2013), die Höchststrafe beträgt lebenslange Freiheitsstrafe. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollten in der Öffentlichkeit diskret und zurückhaltend auftreten.

Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen sind in Indien verboten und wird ebenfalls strafrechtlich geahndet.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 01.09.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 01.09.2016 (Unverändert gültig seit: 01.09.2016)
Letzte Änderungen:

Aktuelle Hinweise

Für Freitag, 2. September 2016, sind landesweite Streiks und Demonstrationen angekündigt. Aufgrund der hohen Konzentration der Gewerkschaften der Bediensteten des öffentlichen Nahverkehrs im Ballungsraum Bangalore werden dort erhebliche Einschränkungen im öffentlichen Leben erwartet, öffentliche Einrichtungen, Einkaufszentren und Schulen wie auch das deutsche Generalkonsulat bleiben dort geschlossen, auch private Transport- und Taxiunternehmen sollen nicht tätig sein.

Seit Anfang Juli kommt es im Kaschmirtal bei Demonstrationen immer wieder zu schweren Ausschreitungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften mit Todesopfern und Verletzten.Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt. Das Mobilfunknetz funktioniert nur sehr unzuverlässig.

Reisenden wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich unmittelbar vor und während der Reise über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden (auch bei Straßensperren) Folge zu leisten.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 06.09.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 06.09.2016 (Unverändert gültig seit: 06.09.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Seit Anfang Juli kommt es im Kaschmirtal bei Demonstrationen immer wieder zu schweren Ausschreitungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften mit Todesopfern und Verletzten.Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt. Das Mobilfunknetz funktioniert nur sehr unzuverlässig.

Reisenden wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich unmittelbar vor und während der Reise über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden (auch bei Straßensperren) Folge zu leisten.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 13.09.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 13.09.2016
(Unverändert gültig seit: 13.09.2016)

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
In Karnataka ist es im Zusammenhang mit Diskussionen um die Wasserverteilung in Südindien besonders in den größeren Städten wie Bangalore, Mysore oder Hassan zu Demonstrationen, Protesten und Absperrungen einiger Bereiche gekommen. Diese haben in den meisten Fällen auch zur Aussetzung des öffentlichen Verkehrs geführt. Es wird geraten, die aktuelle Lage zu beobachten und größere Menschenansammlungen zu meiden. Im Falle von Demonstrationen oder Streiks wird empfohlen, sich bei lokalen Ansprechpartnern über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.

Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, wird derzeit abgeraten. Seit Anfang Juli kommt es in Kaschmir bei Demonstrationen immer wieder zu schweren Ausschreitungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften mit Todesopfern und Verletzten. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt. Das Mobilfunknetz funktioniert nur sehr unzuverlässig.

Reisenden wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich unmittelbar vor und während der Reise über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden (auch bei Straßensperren) Folge zu leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Landesteilen angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Die Anschläge der letzten Jahre bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.

Allgemeine Kriminalität
Das Risiko, dem ausländische Reisende durch Gewaltkriminalität ausgesetzt sind, ist in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering. Reisende sollten sich dennoch stets von Vorsicht leiten lassen. Situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten empfiehlt sich vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe vor allem auch für alleinreisende Frauen.
Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten werden gelegentlich von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im Stadtzentrum von New Delhi "Connaught Place") mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche Taxifahrer scheinen mitunter mit diesen Veranstaltern zusammenzuarbeiten und Touristen gezielt dorthin zu fahren. Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam sein. Reisende, die in Bedrängnis geraten, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100) bestehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Touristen – besonders in Rajasthan und Goa - wiederholt Opfer gut organisierter Trickbetrüger geworden sind, u. a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir (siehe auch aktuelle Hinweise)
Seit Oktober 2014 flammen verstärkt immer wieder bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen indischen und pakistanischen Truppen entlang der internationalen Grenzlinie in Jammu und Kaschmir auf.
Es wird empfohlen, vor Reisen in die Region aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.

Landesteil Kaschmir
Unbedingt erforderliche Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird jedoch stets zu besonderer Vorsicht geraten. Unmittelbar vor und während der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Infrastrukturlage eingeholt werden.
Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften und zu zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen (auch Entführungen) können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden.

Landesteil Jammu
In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.

Landesteil Ladakh
Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.

Nordosten
In den nordöstlichen Bundesstaaten Indiens – (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) – sind in einigen Regionen noch militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.
Bei Reisen in den Nordosten Indiens sollten sich Reisende daher auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten. Für einige Gebiete sind zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich. Es wird empfohlen, zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen kurz vor einer Reise in den Nordosten Indiens aktuelle Informationen, z. B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.

Bundesstaat Manipur
Nach militanten Streikaktionen in Churachandapur im August 2015 wird empfohlen, nicht unbedingt erforderliche Reisen nach Manipur zurückzustellen und die aktuelle Medienberichterstattung zur Lageentwicklung zu verfolgen.

Andere Regionen
Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer, in 2012 ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt. Generell wird dringend geraten, vor Reisen in die genannten Gebiete Informationen über die Sicherheitslage einzuholen und touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durchzuführen.
Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich. Informationen zu Reisegenehmigungen können bei den indischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 27.09.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 27.09.2016
(Unverändert gültig seit: 27.09.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, wird derzeit abgeraten. Seit Anfang Juli kommt es in Kaschmir bei Demonstrationen immer wieder zu schweren Ausschreitungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften mit Todesopfern und Verletzten. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt. Das Mobilfunknetz funktioniert nur sehr unzuverlässig.
Reisenden wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich unmittelbar vor und während der Reise laufend über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden (auch bei Straßensperren) Folge zu leisten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 30.09.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 30.09.2016 (Unverändert gültig seit: 30.09.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Aktuelle Hinweise

Aufgrund jüngster Auseinandersetzungen wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die unmittelbare Grenzregion zu Pakistan abgeraten. Dies betrifft die direkten Grenzgebiete in den Bundesstaaten Punjab und Jammu & Kaschmir. Es wird empfohlen, sich über die aktuelle Lage zu informieren und den Anweisungen der lokalen Behörden Folge zu leisten.
Darüber hinaus wird von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, wird derzeit abgeraten. Seit Anfang Juli kommt es in Kaschmir bei Demonstrationen immer wieder zu schweren Ausschreitungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften mit Todesopfern und Verletzten. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt. Das Mobilfunknetz funktioniert nur sehr unzuverlässig.

Reisenden wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich unmittelbar vor und während der Reise laufend über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden (auch bei Straßensperren) Folge zu leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Landesteilen angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Die Anschläge der letzten Jahre bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.

Allgemeine Kriminalität
Das Risiko, dem ausländische Reisende durch Gewaltkriminalität ausgesetzt sind, ist in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering. Reisende sollten sich dennoch stets von Vorsicht leiten lassen. Situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten empfiehlt sich vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe vor allem auch für alleinreisende Frauen.

Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten werden gelegentlich von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im Stadtzentrum von New Delhi "Connaught Place") mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche Taxifahrer scheinen mitunter mit diesen Veranstaltern zusammenzuarbeiten und Touristen gezielt dorthin zu fahren. Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam sein. Reisende, die in Bedrängnis geraten, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100) bestehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Touristen – besonders in Rajasthan und Goa - wiederholt Opfer gut organisierter Trickbetrüger geworden sind, u. a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.

Bundesstaat Jammu und Kaschmir (siehe auch aktuelle Hinweise)
Konflikte zwischen Indien und Pakistan im umstrittenen Grenzgebiet wie auch mit verschiedenen Separatistengruppen bestehen weiter. Dies führt immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen entlang der internationalen Grenze und der Waffenstillstandslinie (LoC) in Jammu und Kaschmir.

Landesteil Kaschmir
Unbedingt erforderliche Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird jedoch stets zu besonderer Vorsicht geraten. Unmittelbar vor und während der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Infrastrukturlage eingeholt werden.

Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften und zu zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen (auch Entführungen) können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden.

Landesteil Jammu
In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.

Landesteil Ladakh
Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.

Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.

Nordosten
In den nordöstlichen Bundesstaaten Indiens – (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) – sind in einigen Regionen noch militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.
Bei Reisen in den Nordosten Indiens sollten sich Reisende daher auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten. Für einige Gebiete sind zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich. Es wird empfohlen, zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen kurz vor einer Reise in den Nordosten Indiens aktuelle Informationen, z. B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.

Bundesstaat Manipur
Nach militanten Streikaktionen in Churachandapur im August 2015 wird empfohlen, nicht unbedingt erforderliche Reisen nach Manipur zurückzustellen und die aktuelle Medienberichterstattung zur Lageentwicklung zu verfolgen.

Andere Regionen
Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer, in 2012 ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt. Generell wird dringend geraten, vor Reisen in die genannten Gebiete Informationen über die Sicherheitslage einzuholen und touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durchzuführen.
Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich. Informationen zu Reisegenehmigungen können bei den indischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden.
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