Reise-/Sicherheitshinweis Indien 28.03.2024

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 14.06.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 14.06.2017
(Unverändert gültig seit: 14.06.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Westbengalen
In der Region um Darjeeling im Bundesstaat Westbengalen ist es in letzter Zeit zu Auseinandersetzungen mit separatistischen Gruppen (Angehörige der ethnischen Gorkha) gekommen. Es kam zu gewalttätigen Demonstrationen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens.

Landesteil Kaschmir
Seit mehreren Monaten kommt es in Kaschmir bei Demonstrationen und Generalstreiks immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, wird weiterhin abgeraten.
Reisenden nach Darjeeling, Kalimpong und Umgebung sowie nach Kaschmir wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich unmittelbar vor und während der Reise laufend über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden, auch bei Straßensperren, Folge zu leisten.
Auswärtiges Amt

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Birgitt

Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 21.06.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 21.06.2017 (Unverändert gültig seit: 21.06.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Aktuelle Hinweise


Westbengalen
In der Region um Darjeeling im Bundesstaat Westbengalen haben jüngst Auseinandersetzungen mit separatistischen Gruppen (Angehörige der ethnischen Gorkha) zu gewalttätigen Demonstrationen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens geführt.

Landesteil Kaschmir
Seit mehreren Monaten kommt es in Kaschmir bei Demonstrationen und Generalstreiks immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.

Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, wird abgeraten.

Reisenden nach Darjeeling, Kalimpong und Umgebung sowie nach Kaschmir wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich unmittelbar vor und während der Reise laufend über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden, auch bei Straßensperren, Folge zu leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in den letzten Jahren angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Die Anschläge der letzten Jahre bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.

Allgemeine Kriminalität
Das Risiko, dem ausländische Reisende durch Gewaltkriminalität ausgesetzt sind, ist in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering. Reisende sollten sich dennoch stets von Vorsicht leiten lassen. Situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten empfiehlt sich vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe vor allem auch für alleinreisende Frauen.

Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten werden gelegentlich von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im Stadtzentrum von New Delhi "Connaught Place") mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche Taxifahrer arbeiten mitunter mit diesen Veranstaltern zusammen und fahren Touristen gezielt dorthin, insbesondere direkt nach Ankunft am Flughafen in Delhi. Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam sein. Reisende, die in Bedrängnis geraten, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100) bestehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Touristen – besonders in Rajasthan und Goa - wiederholt Opfer gut organisierter Trickbetrüger geworden sind, u. a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.

Bundesstaat Jammu und Kaschmir (siehe auch aktuelle Hinweise)
Seit September 2016 kommt es wieder verstärkt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen indischen und pakistanischen Truppen wie auch mit verschiedenen Separatistengruppen entlang der internationalen Grenze und der Waffenstillstandslinie (LoC) in Jammu und Kaschmir. Es wird empfohlen, vor Reisen in die Region aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen und den Anweisungen der lokalen Behörden Folge zu leisten.
Unbedingt erforderliche Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird jedoch stets zu besonderer Vorsicht geraten. Unmittelbar vor und während der Reise in den Landesteil Kaschmir sollten aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Infrastrukturlage eingeholt werden.

Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften und zu zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen (auch Entführungen) können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden.

Landesteil Jammu
In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.

Landesteil Ladakh
Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.

Nordosten
In den nordöstlichen Bundesstaaten Indiens – (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) – sind in einigen Regionen noch militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.
Bei Reisen in den Nordosten Indiens sollten sich Reisende daher auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten. Für einige Gebiete sind zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich. Es wird empfohlen, zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen kurz vor einer Reise in den Nordosten Indiens aktuelle Informationen, z. B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.

Andere Regionen
Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer, in 2012 ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt. Generell wird dringend geraten, vor Reisen in die genannten Gebiete Informationen über die Sicherheitslage einzuholen und touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durchzuführen.

Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich. Informationen zu Reisegenehmigungen können bei den indischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden.

Naturkatastrophen
Während der Haupt-Monsunzeit (Juli bis September) lösen starke Regenfälle besonders in den gebirgigen Teilen des Landes immer wieder Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Dadurch können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein. Aktuelle amtliche Wetterwarnungen enthält die Webseite des indischen meteorologischen Departments.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 17.07.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 17.07.2017 (Unverändert gültig seit: 17.07.2017)
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Medizinische Hinweise

Aktueller medizinischer Hinweis
Zika-Virus-Infektion
Es gibt Hinweise, dass das Zika-Virus auch in Indien landesweit zirkuliert. 2016 und 2017 traten im Bundesstaat Gujarat erste Erkrankungen auf, wie die WHO im Mai 2017 bekannt gab. Größere Ausbrüche wurden nicht beobachtet. Das Infektionsrisiko ist daher für Reisende - außerhalb von Ausbruchsituationen - als gering einzuschätzen.

Zika-Virus-Infektionen verlaufen ähnlich wie Dengue-Fieber. Für ungeborene Kinder können sie aber eine besondere Gefahr darstellen. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung.
Auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen sollte geachtet werden, siehe auch: Schutzmaßnahmen Mückenstiche. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie auf folgendem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts: Merkblatt Zika-Virus-Infektion
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 24.08.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 24.08.2017
(Unverändert gültig seit: 24.08.2017)

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Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise

Punjab und Haryana
Aufgrund eines in der Öffentlichkeit sehr beachteten Gerichtsverfahrens wurden die Sicherheitsvorkehrungen in Chandigarh bis zum 25. August 2017 und in Panchkula, Fatehabad, Sirsa and Hissar (Haryana) and Zirakpur (Punjab) bis zum 30. August 2017 von den indischen Behörden verschärft. Nicht behördlich genehmigte Versammlungen sind in diesem Zeitraum verboten.

Westbengalen
In der Region um Darjeeling im Bundesstaat Westbengalen haben jüngst Auseinandersetzungen mit separatistischen Gruppen (Angehörige der ethnischen Gorkha) zu gewalttätigen Demonstrationen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens geführt.

Landesteil Kaschmir
Seit mehreren Monaten kommt es in Kaschmir bei Demonstrationen und Generalstreiks immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, wird abgeraten.

Reisenden in den vorgenannten Orten in Punjab und Haryana, nach Darjeeling, Kalimpong und Umgebung sowie nach Kaschmir wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich unmittelbar vor und während der Reise laufend über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden, auch bei Straßensperren, Folge zu leisten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 25.08.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 25.08.2017
(Unverändert gültig seit: 25.08.2017)

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Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Punjab und Haryana
Aufgrund eines in der Öffentlichkeit sehr beachteten Gerichtsverfahrens ist es in Haryana und Punjab zu gewaltsamen Ausschreitungen mit mehreren Toten gekommen. Die Sicherheitsvorkehrungen wurden in Chandigarh, Fatehabad, Sirsa und Hissar (Haryana) sowie in Panchkula und Zirakpur (Punjab) von den indischen Behörden vorerst bis zum 30. August 2017 entsprechend verschärft. Nicht behördlich genehmigte Versammlungen sind in diesem Zeitraum verboten und sollten von Reisenden unbedingt gemieden werden. Auch in New Delhi soll es vereinzelt zu Brandstiftungen gekommen sein. Die Sicherheitskräfte sind auch hier vorsorglich in erhöhte Alarmbereitschaft gesetzt worden.

Westbengalen
In der Region um Darjeeling im Bundesstaat Westbengalen haben jüngst Auseinandersetzungen mit separatistischen Gruppen (Angehörige der ethnischen Gorkha) zu gewalttätigen Demonstrationen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens geführt.

Landesteil Kaschmir
Seit mehreren Monaten kommt es in Kaschmir bei Demonstrationen und Generalstreiks immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, wird abgeraten.

Reisenden in den vorgenannten Orten in Punjab und Haryana, nach Darjeeling, Kalimpong und Umgebung sowie nach Kaschmir wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich unmittelbar vor und während der Reise laufend über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden, auch bei Straßensperren, Folge zu leisten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 26.08.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 26.08.2017 (Unverändert gültig seit: 26.08.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Punjab und Haryana
Aufgrund eines in der Öffentlichkeit sehr beachteten Gerichtsverfahrens ist es in Haryana und Punjab zu gewaltsamen Ausschreitungen mit mehreren Toten gekommen. Die Sicherheitsvorkehrungen wurden in Haryana, Punjab, Chandigarh und in einigen an Haryana angrenzenden Bezirken von Uttar Pradesh und Rajasthan sowie in New Delhi entsprechend verschärft. Nicht behördlich genehmigte Versammlungen sind in diesem Zeitraum verboten und sollten von Reisenden unbedingt gemieden werden.

Westbengalen
In der Region um Darjeeling im Bundesstaat Westbengalen haben jüngst Auseinandersetzungen mit separatistischen Gruppen (Angehörige der ethnischen Gorkha) zu gewalttätigen Demonstrationen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens geführt.

Landesteil Kaschmir
Seit mehreren Monaten kommt es in Kaschmir bei Demonstrationen und Generalstreiks immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.

Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, wird abgeraten.

Reisenden in den vorgenannten Orten in Punjab und Haryana, nach Darjeeling, Kalimpong und Umgebung sowie nach Kaschmir wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich unmittelbar vor und während der Reise laufend über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden, auch bei Straßensperren, Folge zu leisten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 29.08.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 29.08.2017 (Unverändert gültig seit: 29.08.2017)

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Aktuelle Hinweise

Maharashtra
In der Metropolregion Mumbai kommt es durch monsunartige Regenfälle zu schweren Überschwemmungen mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen. Die höchste Alarmstufe wurde ausgelöst. Reisenden wird geraten, sich über lokale Medien informiert zu halten und den Anweisungen der Behörden unbedingt Folge zu leisten, siehe auch Naturkatastrophen.

Punjab und Haryana
Aufgrund eines in der Öffentlichkeit sehr beachteten Gerichtsverfahrens ist es in Haryana und Punjab zu gewaltsamen Ausschreitungen mit mehreren Toten gekommen. Die Sicherheitsvorkehrungen wurden in Haryana, Punjab, Chandigarh und in einigen an Haryana angrenzenden Bezirken von Uttar Pradesh und Rajasthan sowie in New Delhi entsprechend verschärft. Nicht behördlich genehmigte Versammlungen sind in diesem Zeitraum verboten und sollten von Reisenden unbedingt gemieden werden.

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In der Region um Darjeeling im Bundesstaat Westbengalen haben jüngst Auseinandersetzungen mit separatistischen Gruppen (Angehörige der ethnischen Gorkha) zu gewalttätigen Demonstrationen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens geführt.

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Reisenden in den vorgenannten Orten in Punjab und Haryana, nach Darjeeling, Kalimpong und Umgebung sowie nach Kaschmir wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich unmittelbar vor und während der Reise laufend über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden, auch bei Straßensperren, Folge zu leisten.
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
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Stand 01.09.2017 (Unverändert gültig seit: 01.09.2017)

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Reisenden nach Darjeeling, Kalimpong und Umgebung sowie nach Kaschmir wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich unmittelbar vor und während der Reise laufend über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden, auch bei Straßensperren, Folge zu leisten.
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Beitrag von Alexander »

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Stand 02.10.2017 (Unverändert gültig seit: 02.10.2017)

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Aktuelle Hinweise

Westbengalen
In der Region um Darjeeling, im Bundesstaat Westbengalen haben jüngst Auseinandersetzungen mit separatistischen Gruppen (Angehörige der ethnischen Gorkha) zu gewalttätigen Demonstrationen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens geführt. Auch nach offizieller Beendigung des 100-tägigen Generalstreiks ist sporadisches, lokal begrenztes Aufflammen der Auseinandersetzungen nicht auszuschließen.

Landesteil Kaschmir
Seit mehreren Monaten kommt es in Kaschmir bei Demonstrationen und Generalstreiks immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.
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Reisenden nach Darjeeling, Kalimpong und Umgebung sowie nach Kaschmir wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich unmittelbar vor und während der Reise laufend über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden, auch bei Straßensperren, Folge zu leisten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 09.11.2017

Beitrag von Alexander »

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Stand 09.11.2017 (Unverändert gültig seit: 09.11.2017)

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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Besondere Zollvorschriften

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien grundsätzlich ein Visum. Inhaber deutscher Reisepässe können unter bestimmten Voraussetzungen ein elektronisches Touristenvisum (e-Tourist Visa – e-TV) erhalten. Das e-TV muss bis spätestens vier Tage vor dem geplanten Einreisedatum beantragt werden und berechtigt in den meisten Fällen zur zweimaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen.
Auf der Homepage indianvisaonline sind die Voraussetzungen für ein elektronisches Touristenvisum aufgeführt. Dort kann das e-TV beantragt werden. In Einzelfällen soll es bei der Online-Bezahlung der e-TV zu Schwierigkeiten gekommen sein. Es wird deshalb empfohlen, sicherzustellen, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt ist. Reisende sind verpflichtet einen Ausdruck des e-TV mit sich zu führen.

Eine 24/7-Hotline für elektronische Touristenvisa ist telefonisch unter +91-11-2430 0666 oder per E-Mail über indiatvoa@gov.in eingerichtet.

Das e-TV wurde zusätzlich zu allen bereits bestehenden Visumskategorien eingeführt. Alle anderen Visa sind wie bisher bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.

Reguläre Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei in der Regel mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa).
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums nach Einreise ist nur in begründeten Ausnahme-/Notfällen durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) möglich.

Bei einer beabsichtigten Gesamtaufenthaltsdauer von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z. B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht - unabhängig von der beabsichtigten Dauer des einzelnen Aufenthalts - eine Registrierungspflicht beim örtlich zuständigen District Foreigners' Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office (FRRO). Diese muss innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden. Nichtregistrierung führt regelmäßig dazu, dass der/die Betroffene am indischen Flughafen an der Ausreise gehindert wird und dann beim örtlich zuständigen FRRO eine gesonderte Ausreiseerlaubnis einholen muss, was zwangsläufig eine mehrtägige Ausreiseverzögerung mit sich bringt und bei geplanter Ausreise, z. B. von New Delhi, eine Rückreise an den letzten Aufenthaltsort erforderlich macht. Diese Formalitäten sind zudem sehr umständlich und führen regelmäßig zu substanziellen Problemen. Eine Einflussnahme de r zuständigen deutschen Auslandsvertretung ist in derartigen Fällen erfahrungsgemäß nicht möglich. Bei Aufenthalt von mehr als 180 Tagen mit Business oder Employment Visa empfiehlt es sich, bei Abreise eine Steuerbescheinigung (Tax Clearance Certificate) mit sich zu führen, die erfahrungsgemäß gelegentlich noch verlangt wird, obgleich dies nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist.

Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe http://www.mha.nic.in und http://www.boi.gov.in.

Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.

Es kommt immer wieder vor, dass Pässe bei der Einreise von den Grenzbehörden nicht gestempelt werden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten und verwahren Sie Ihren Reisepass sicher! Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRO und Ministry of Home Affairs (nur in Delhi) sind die Regel. Dies gilt auch im Fall eines Passverlustes während des Indienaufenthalts und der erforderlichen Erteilung eines Ersatzdokuments durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Immer wieder kommt es vor, dass Reisende ausgewiesen werden, weil ihre Aktivitäten in Indien (oft NGO-Arbeit) nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind. Es wird empfohlen, konkret anlassbezogene Visa zu beantragen, z. B. Konferenzvisa oder Business/Employment/Entry (X) Visa für Freiwilligenarbeit.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Devisen ab einem Betrag von 5000,- US-$ (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z. B. Videokameras) müssen deklariert werden.

Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Für Ausländer indischer Abstammung (PIO) gelten besondere Bestimmungen.

Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist für verschiedene Personengruppen unterschiedlich geregelt. Verbindliche Informationen dazu können der Website der Reserve Bank of India entnommen werden: http://www.rbi.org.in
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng reglementiert. Genaue Informationen finden Sie unter http://www.eindiatourism.com/india-trav ... iques.html

Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.

Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten.

Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften drohen hohe Geldstrafen oder gar Verhaftung bei der Ausreise.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
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Medizinische Hinweise

Aktuelle Medizinische Hinweise

Nipah-Virus
Am 20.05.2018 kommunizierten offizielle Stellen in Indien einen Ausbruch des NIPAH Virus im Bundesstaat Kerala. Nipah ist eine schwerwiegende Krankheit mit hoher Sterblichkeit. Natürliche Wirte des Virus sind Flughunde (`fruit bats´´, flying foxes). Der Übertragungsweg von den Fledermäusen führt meistens über Schweine als Zwischenwirte und dann weiter zum Menschen, z.B. bei der Schlachtung der Tiere. Kurze Infektionsketten, mit Übertragung des Virus von erkrankten Personen auf enge Kontaktpersonen, sind möglich. Nach bisher bekannten Untersuchungen stehen die Infektionen in direktem oder indirektem Zusammenhang mit den Ersterkrankten.

In Indien werden schon seit 2001 vereinzelt kleinere Ausbrüche des Nipah-Virus beschrieben. Aktuell handelt es sich um den ersten Ausbruch in Südindien.

Infektionsmedizinisch und epidemiologisch gibt es zurzeit weder für Reisende noch für Langzeitaufenthalte eine signifikante Gefährdung.
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Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Ungewöhnlich starke Monsunregenfälle im Bundesstaat Kerala haben in den letzten Tagen zu Überschwemmungen und Erdrutschen mit Todesopfern geführt. Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen der Verkehrsverbindungen. Für die nächsten Tage sind weitere Regenfälle vorhergesagt.
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die von den Fluten betroffenen Landesteile des Bundesstaates Kerala wird abgeraten.
Reisenden wird empfohlen, besondere Vorsicht walten zu lassen, sich über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden unbedingt Folge zu leisten.

Landesteil Kaschmir
Bei Demonstrationen in Kaschmir kommt es immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, wird abgeraten.
Reisenden wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich unmittelbar vor und während der Reise laufend über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden, auch bei Straßensperren, Folge zu leisten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 17.08.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand: 17.08.2018 (Unverändert gültig seit: 17.08.2018)

Letzte Änderungen:
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Ungewöhnlich starke Monsunregenfälle im Bundesstaat Kerala haben in den letzten Tagen zu Überschwemmungen und Erdrutschen mit Todesopfern geführt. Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen der Verkehrsverbindungen. Der internationale Flughafen in Kochi ist bis zum 26.08.2018 geschlossen. Flüge werden nach Trivandrum umgeleitet. Für die nächsten Tage sind weitere Regenfälle vorhergesagt.

Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die von den Fluten betroffenen Landesteile des Bundesstaates Kerala wird abgeraten.

Reisenden wird empfohlen, besondere Vorsicht walten zu lassen, sich über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden unbedingt Folge zu leisten.

Landesteil Kaschmir
Bei Demonstrationen in Kaschmir kommt es immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.

Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, wird abgeraten.

Reisenden wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich unmittelbar vor und während der Reise laufend über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden, auch bei Straßensperren, Folge zu leisten.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 29.08.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand: 29.08.2018 (Unverändert gültig seit: 29.08.2018)

Letzte Änderungen:
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Im Bundesstaat Kerala kam es durch starke Regenfälle in den letzten Wochen zu Überschwemmungen und Erdrutschen mit Todesopfern. Die Lage normalisiert sich allmählich. Der internationale Flughafen in Kochi hat den Betrieb wieder aufgenommen. Es kommt aber nach wie vor zu erheblichen Beeinträchtigungen der Überlandverbindungen. In einigen Gebieten ist Hotels die Aufnahme von Touristen noch untersagt.

Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die von den Fluten betroffenen Landesteile des Bundesstaates Kerala wird daher abgeraten.

Reisenden vor Ort wird empfohlen, besondere Vorsicht walten zu lassen, sich über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden unbedingt Folge zu leisten.

Landesteil Kaschmir
Bei Demonstrationen in Kaschmir kommt es immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, wird abgeraten.
Reisenden wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich unmittelbar vor und während der Reise laufend über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden, auch bei Straßensperren, Folge zu leisten.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 12.09.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand: 12.09.2018 (Unverändert gültig seit: 12.09.2018)

Letzte Änderungen:
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Besondere strafrechtliche Vorschriften

Aktuelle Hinweise

In Teilen des südindischen Bundesstaates Kerala gibt es nach außergewöhnlich starken Monsun-Regenfällen im August 2018 weiterhin Beeinträchtigungen im Reiseverkehr. Der Wiederaufbau der Infrastruktur wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Reisenden in der Region wird empfohlen, sich vor Antritt einer Reise über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden Folge zu leisten.

Landesteil Kaschmir
Bei Demonstrationen in Kaschmir kommt es immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.

Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, wird abgeraten.

Reisenden wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich unmittelbar vor und während der Reise laufend über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden, auch bei Straßensperren, Folge zu leisten.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Der Besitz - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.

In den einzelnen indischen Bundesstaaten gelten unterschiedliche Vorschriften zu Alkoholkauf und -verzehr. So schwankt das Mindestalter für Alkoholverzehr z.B. zwischen 18 und 25 Jahren. Einige indische Bundesstaaten gestatten Alkohol ausschließlich für medizinische Zwecke, in anderen ist eine spezielle Erlaubnis für den Kauf, Transport oder Verzehr von Alkohol erforderlich. Die Strafen bei Verstoß gegen die jeweiligen Regelungen können teilweise sehr streng sein. Reisenden wird empfohlen, sich in den jeweiligen Bundesstaaten über die geltenden Regelungen zu Alkoholkauf und -verzehr zu informieren.

Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis, dazu zählt auch die Überschreitung des Gültigkeitszeitraums des Visums und die Verletzung der Registrierungspflicht (vgl. unter Einreisebestimmungen) – kann mit langen Haftstrafen oder Geldstrafen geahndet werden. Ebenso ist der Aufenthalt ohne Genehmigung in Gebieten mit Genehmigungspflicht (protected and restricted areas) eine Straftat, die mit Haft geahndet wird. Dies gilt auch für einige touristisch interessante Gegenden u.a. in Ladakh und Sikkim oder auf den Andamanen.

Homosexualität ist in Indien nicht mehr strafbar. Der Supreme Court hat am 6. September 2018, nach 158 Jahren den aus der Kolonialzeit stammenden Artikel des indischen Strafgesetzbuchs dazu geändert und einvernehmlichen Geschlechtsverkehr unter gleichgeschlechtlichen Erwachsenen legalisiert. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollten in der Öffentlichkeit aufgrund zum Teil fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz gleichwohl diskret und zurückhaltend auftreten.

Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen sind in Indien verboten und wird ebenfalls strafrechtlich geahndet.
Auswärtige Amt
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