Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 28.03.2024

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 07.12.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 07.12.2017
(Unverändert gültig seit: 07.12.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
In Tunesien kommt es wie in weiteren Ländern zu Demonstrationen und Protesten im Zusammenhang mit der Erklärung der US-amerikanischen Regierung vom 6. Dezember 2017 zum Status von Jerusalem. Gewalttätige Ausschreitungen können dabei nicht ausgeschlossen werden.
Reisende werden gebeten, die lokalen und internationalen Medien zu verfolgen, Menschenansammlungen weiträumig zu meiden und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften Folge zu leisten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 19.12.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand: 19.12.2017 (Unverändert gültig seit: 19.12.2017)

Letzte Änderungen:
Besondere Zollvorschriften (Deviseneinfuhrgrenze)
In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. Dinarbeträge dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Die Einfuhr fremder Devisen ist ohne Begrenzung möglich. Wenn jedoch Devisen im Gegenwert von 30.000 TD oder mehr ein- oder ausgeführt werden sollen, muss bei Einreise eine Einfuhr- und ggf. eine Ausfuhrdeklaration beim Zoll erfolgen.
Reisende, welche keinen permanenten Aufenthalt in Tunesien haben, und die Absicht haben, eine Restsumme der Devisen von 30.000 TD oder mehr wieder auszuführen, müssen bereits bei der Einfuhr den Wert der mitgeführten Devisen deklarieren. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht zulässig.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 10.01.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 10.01.2018
(Unverändert gültig seit: 10.01.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
In Tunesien kommt es derzeit zu Demonstrationen und Protesten im Zusammenhang mit Preissteigerungen zum 1. Januar 2018. Gewalttätige Ausschreitungen können dabei nicht ausgeschlossen werden.
Reisende werden gebeten, Menschenansammlungen weiträumig zu meiden und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften Folge zu leisten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 12.01.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 12.01.2018
(Unverändert gültig seit: 12.01.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
In Tunesien kommt es im Zusammenhang mit den Preissteigerungen Anfang dieses Jahres derzeit zu Demonstrationen und Protesten, die sich anlässlich des Jahrestages der Revolution am 14. Januar 2018 auch in der Hauptstadt Tunis in diesen Tagen noch intensivieren können. Gewalttätige Ausschreitungen können dabei nicht ausgeschlossen werden.
Reisende werden gebeten, die lokalen und internationalen Medien zu verfolgen, Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen, vor Moscheen und touristischen Attraktionen zu meiden und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften Folge zu leisten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 12.02.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand: 12.02.2018 (Unverändert gültig seit: 12.02.2018)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Verlängerung Ausnahmezustand)

Der seit Ende 2015 verhängte Ausnahmezustand wurde mehrfach verlängert und gilt mindestens bis zum 11. März 2018 fort. Mit vermehrten Polizeikontrollen ist zu rechnen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 08.03.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 08.03.2018
(Unverändert gültig seit: 08.03.2018)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Verlängerung Ausnahmezustand)


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In Tunesien besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge. Es ist in der Vergangenheit zu terroristischen Anschlägen gekommen, bei denen auch ausländische Reisende unter den Opfern waren, wie zuletzt im März 2015 vor dem Bardo-Museum in Tunis und im Juni 2015 auf ein Strandhotel in Sousse.
Die tunesischen Sicherheitskräfte haben ihre Präsenz saisonbedingt in den Touristengebieten verstärkt. Das tunesische Innenministerium hat die Beamten der Touristenpolizei erheblich aufgestockt sowie mobile Sicherheitsposten eingerichtet, die in den Sommermonaten an touristischen Anlaufpunkten, Stränden und öffentlichen Plätzen im Einsatz sind.
Der seit Ende 2015 verhängte Ausnahmezustand wurde erneut verlängert und gilt mindestens bis zum 10. Oktober 2018 fort. Mit vermehrten Polizeikontrollen ist zu rechnen.
Reisenden wird grundsätzlich empfohlen, sich über die aktuellen Reisehinweise und die Medien zur Lageentwicklung informiert zu halten. Generell sollten Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen, sowie z.B. im Rahmen der Freitagsgebete um die Moscheen, gemieden und die Anweisungen der Sicherheitskräfte befolgt werden.
Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze, im Bereich von El Aioun bis Kasserine, sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Aufgrund der weiterhin angespannten Lage, wird bei Reisen in die Stadt und die Region um Ben Guerdane zu besonderer Vorsicht geraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.
Von Touristenreisen und anderen, nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, wird abgeraten.
Aufgrund des dort und abseits der Touristenzentren am Rande der Sahara bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen.
Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden.
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich dort nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, dort jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt.
Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg wird Reisenden empfohlen sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu informieren. Da es zu Luftangriffen auf Milizen auf libyscher Seite kommen kann, wird dringend geraten sich von diesem Grenzübergang fernzuhalten.

Reisen über Land
Reisen auf dem Landweg, insbesondere im Landesinneren, sollten aus Sicherheitsgründen sowie aufgrund der erhöhten Gefahr von Verkehrsunfällen so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann. Nebenstrecken sollten gemieden werden.
Allein reisende Frauen sollten sich außerhalb der Touristenzentren zurückhaltend verhalten und gesundes Misstrauen zeigen. Auch wenn viele Tunesierinnen berufstätig sind, bleibt das Rollenverständnis insbesondere in ländlichen Gebieten von herkömmlichen Mustern bestimmt.
Aufgrund sozialökonomisch bedingter Protestbewegungen ist es in den Regionen um Tataouine und Kebili im Süden des Landes zu spontanen Straßenblockaden und gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften gekommen.Reisenden wird geraten, Menschenansammlungen und Protestkundgebungen zu meiden.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien hin.

Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien gestiegen. Insbesondere die Anzahl von Einbruchs- und Diebstahldelikten hat sich in den vergangen Monaten erhöht. Es sollte daher auf Wertgegenstände geachtet werden. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Alleinreisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen. Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von Geldkartenkriminalität; auch ist Falschgeld im Umlauf.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 12.03.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 12.03.2018
(Unverändert gültig seit: 12.03.2018)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (Entfall)
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In Tunesien besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge. Es ist in der Vergangenheit zu terroristischen Anschlägen gekommen, bei denen auch ausländische Reisende unter den Opfern waren, wie zuletzt im März 2015 vor dem Bardo-Museum in Tunis und im Juni 2015 auf ein Strandhotel in Sousse.
Die tunesischen Sicherheitskräfte haben ihre Präsenz saisonbedingt in den Touristengebieten verstärkt. Das tunesische Innenministerium hat die Beamten der Touristenpolizei erheblich aufgestockt sowie mobile Sicherheitsposten eingerichtet, die in den Sommermonaten an touristischen Anlaufpunkten, Stränden und öffentlichen Plätzen im Einsatz sind.
Der seit Ende 2015 verhängte Ausnahmezustand wurde erneut verlängert und gilt mindestens bis zum 10. Oktober 2018 fort. Mit vermehrten Polizeikontrollen ist zu rechnen.
Reisenden wird grundsätzlich empfohlen, sich über die aktuellen Reisehinweise und die Medien zur Lageentwicklung informiert zu halten. Generell sollten Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen, sowie z.B. im Rahmen der Freitagsgebete um die Moscheen, gemieden und die Anweisungen der Sicherheitskräfte befolgt werden.
Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze, im Bereich von El Aioun bis Kasserine, sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Aufgrund der weiterhin angespannten Lage, wird bei Reisen in die Stadt und die Region um Ben Guerdane zu besonderer Vorsicht geraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.
Von Touristenreisen und anderen, nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, wird abgeraten.
Aufgrund des dort und abseits der Touristenzentren am Rande der Sahara bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen.
Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden.
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich dort nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, dort jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt.

Grenzübergänge nach Libyen und Algerien
Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg wird Reisenden empfohlen sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu informieren. Da es zu Luftangriffen auf Milizen auf libyscher Seite kommen kann, wird dringend geraten sich von diesem Grenzübergang fernzuhalten. Auf die Reisewarnung für Libyen wird hingewiesen.
Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, werden nachdrücklich um Beachtung der Reise- und Sicherheitshinweise Algerien gebeten.

Reisen über Land
Reisen auf dem Landweg, insbesondere im Landesinneren, sollten aus Sicherheitsgründen sowie aufgrund der erhöhten Gefahr von Verkehrsunfällen so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann. Nebenstrecken sollten gemieden werden.
Allein reisende Frauen sollten sich außerhalb der Touristenzentren zurückhaltend verhalten und gesundes Misstrauen zeigen. Auch wenn viele Tunesierinnen berufstätig sind, bleibt das Rollenverständnis insbesondere in ländlichen Gebieten von herkömmlichen Mustern bestimmt.

Innenpolitische Lage
In Tunesien kam es im Zusammenhang mit Preissteigerungen Anfang 2018 zu Demonstrationen und Protesten, teilweise auch mit gewalttätigen Ausschreitungen.
Aufgrund sozialökonomisch bedingter Protestbewegungen war es 2017 schon in den Regionen um Tataouine und Kebili im Süden des Landes zu spontanen Straßenblockaden und gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften gekommen. Größere Menschenansammlungen, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, vor Moscheen und touristischen Attraktionen sollten gemieden und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge geleistet werden.

Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien gestiegen. Insbesondere die Anzahl von Einbruchs- und Diebstahldelikten hat sich in den vergangen Monaten erhöht. Es sollte daher auf Wertgegenstände geachtet werden. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Alleinreisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen. Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von Geldkartenkriminalität; auch ist Falschgeld im Umlauf.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 16.05.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand: 16.05.2018 (Unverändert gültig seit: 16.05.2018)
Letzte Änderungen:

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus
In Tunesien besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge. Es ist in der Vergangenheit zu terroristischen Anschlägen gekommen, bei denen auch ausländische Reisende unter den Opfern waren, wie zuletzt im März 2015 vor dem Bardo-Museum in Tunis und im Juni 2015 auf ein Strandhotel in Sousse.

Die tunesischen Sicherheitskräfte haben ihre Präsenz saisonbedingt in den Touristengebieten verstärkt. Das tunesische Innenministerium hat die Beamten der Touristenpolizei erheblich aufgestockt sowie mobile Sicherheitsposten eingerichtet, die in den Sommermonaten an touristischen Anlaufpunkten, Stränden und öffentlichen Plätzen im Einsatz sind.

Der seit Ende 2015 verhängte Ausnahmezustand wurde erneut verlängert und gilt mindestens bis zum 10. Oktober 2018 fort. Mit vermehrten Polizeikontrollen ist zu rechnen.

Reisenden wird grundsätzlich empfohlen, sich über die aktuellen Reisehinweise und die Medien zur Lageentwicklung informiert zu halten. Generell sollten Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen, sowie z.B. im Rahmen der Freitagsgebete um die Moscheen, gemieden und die Anweisungen der Sicherheitskräfte befolgt werden.

Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze, im Bereich von El Aioun bis Kasserine, sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Aufgrund der weiterhin angespannten Lage, wird bei Reisen in die Stadt und die Region um Ben Guerdane zu besonderer Vorsicht geraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.

Von Touristenreisen und anderen, nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, wird abgeraten.

Aufgrund des dort und abseits der Touristenzentren am Rande der Sahara bestehenden erhöhten Entführungsrisikos wird davon abgeraten, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen.


Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden.

Grenzübergänge nach Libyen und Algerien
Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg wird Reisenden empfohlen sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu informieren. Da es zu Luftangriffen auf Milizen auf libyscher Seite kommen kann, wird dringend geraten sich von diesem Grenzübergang fernzuhalten. Auf die Reisewarnung für Libyen wird hingewiesen.
Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, werden nachdrücklich um Beachtung der Reise- und Sicherheitshinweise Algerien gebeten.


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Reisen auf dem Landweg, insbesondere im Landesinneren, sollten aus Sicherheitsgründen sowie aufgrund der erhöhten Gefahr von Verkehrsunfällen so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann. Nebenstrecken sollten gemieden werden.
Allein reisende Frauen sollten sich außerhalb der Touristenzentren zurückhaltend verhalten und gesundes Misstrauen zeigen. Auch wenn viele Tunesierinnen berufstätig sind, bleibt das Rollenverständnis insbesondere in ländlichen Gebieten von herkömmlichen Mustern bestimmt.

Innenpolitische Lage
In Tunesien kam es im Zusammenhang mit Preissteigerungen Anfang 2018 zu Demonstrationen und Protesten, teilweise auch mit gewalttätigen Ausschreitungen.
Aufgrund sozialökonomisch bedingter Protestbewegungen war es 2017 schon in den Regionen um Tataouine und Kebili im Süden des Landes zu spontanen Straßenblockaden und gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften gekommen. Größere Menschenansammlungen, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, vor Moscheen und touristischen Attraktionen sollten gemieden und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge geleistet werden.

Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien gestiegen. Insbesondere die Anzahl von Einbruchs- und Diebstahldelikten hat sich in den vergangen Monaten erhöht. Es sollte daher auf Wertgegenstände geachtet werden. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Alleinreisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen. Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von Geldkartenkriminalität; auch ist Falschgeld im Umlauf.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
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... Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2024 > alle Reise-Events auf einen Blick - check it out !!!
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Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 20.06.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand: 20.06.2018 (Unverändert gültig seit: 20.06.2018)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Wüstentouren)
Allgemeine Reiseinformationen (Straßenverkehr/Führerschein)
Besondere Zollvorschriften (Deklarationspflicht bei Devisenein- und ausfuhr)

Landesspezifische Sicherheitshinweise (Wüstentouren)
Von Touristenreisen und anderen, nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, wird abgeraten.

Aufgrund des dort und abseits der Touristenzentren am Rande der Sahara bestehenden erhöhten Entführungsrisikos
mit Ausnahme von organisierten Fahrten bewährter Reiseveranstalter wird davon abgeraten, Touren in die tunesische Wüste zu unternehmen.

Die südliche Sperrzone der Grenzgebiete zu Algerien und Libyen ist unbedingt zu beachten und darf außer mit Sondergenehmigung der Sicherheitsbehörden nicht bereist werden.

Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden.

Allgemeine Reiseinformationen (Straßenverkehr/Führerschein)

Infrastruktur / Straßenverkehr
Tunesien verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.
Im Straßenverkehr ist Vorsicht geboten. Autofahrer wie Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren zu rechnen.

Die Promillegrenze beträgt 0,3, für Fahranfänger und Fahrer in der Tourismusbranche besteht absolutes Alkoholverbot. Die Benutzung der Autobahn ist mautpflichtig und wird in bar entrichtet.

Führerschein
Der deutsche Führerschein ist bei touristischen Aufenthalten ausreichend. Die Mitnahme des Internationalen Führerscheins wird jedoch zusätzlich empfohlen.

Besondere Zollvorschriften (Deklarationspflicht bei Devisenein- und ausfuhr)
In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. Tunesische Dinar (TND) dürfen weder ein- noch ausgeführt werden.
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist ohne Begrenzung möglich, ab einem Gegenwert von 10.000 TND muss jedoch eine Einfuhr- bzw. Ausfuhrdeklaration beim Zoll erfolgen.

Reisende, welche keinen permanenten Aufenthalt in Tunesien haben, und die Absicht haben, eine Restsumme der Devisen von 50.000 TND oder mehr wieder auszuführen, müssen bereits bei der Einfuhr den Wert der mitgeführten Devisen deklarieren. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht zulässig.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
... Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2024 > alle Reise-Events auf einen Blick - check it out !!!
...... Werde Wüstenschiff-Werbepartner > Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31899
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 10.07.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 10.07.2018
(Unverändert gültig seit: 10.07.2018)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Terrorismus nahe algerischer Grenze)


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In Tunesien besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge. Es ist in der Vergangenheit zu terroristischen Anschlägen gekommen, bei denen auch ausländische Reisende unter den Opfern waren, wie zuletzt im März 2015 vor dem Bardo-Museum in Tunis und im Juni 2015 auf ein Strandhotel in Sousse.
Die tunesischen Sicherheitskräfte haben ihre Präsenz saisonbedingt in den Touristengebieten verstärkt. Das tunesische Innenministerium hat die Beamten der Touristenpolizei erheblich aufgestockt sowie mobile Sicherheitsposten eingerichtet, die in den Sommermonaten an touristischen Anlaufpunkten, Stränden und öffentlichen Plätzen im Einsatz sind.
Der seit Ende 2015 verhängte Ausnahmezustand wurde erneut verlängert und gilt mindestens bis zum 10. Oktober 2018 fort. Mit vermehrten Polizeikontrollen ist zu rechnen.
Reisenden wird grundsätzlich empfohlen, sich über die aktuellen Reisehinweise und die Medien zur Lageentwicklung informiert zu halten. Generell sollten Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen, sowie z.B. im Rahmen der Freitagsgebete um die Moscheen, gemieden und die Anweisungen der Sicherheitskräfte befolgt werden.
Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze, im Bereich von El Aioun bis Kasserine, sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen mit dort operierenden Terrorgruppen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Am 8. Juli 2018 wurden bei einem Anschlag bei der Ortschaft Ain Soltane im Bezirk Jendouba sechs tunesische Nationalgardisten getötet.
Aufgrund der weiterhin angespannten Lage, wird bei Reisen in die Stadt und die Region um Ben Guerdane zu besonderer Vorsicht geraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.
Von Touristenreisen und anderen, nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, wird abgeraten.
Aufgrund des dort und abseits der Touristenzentren am Rande der Sahara bestehenden erhöhten Entführungsrisikos
mit Ausnahme von organisierten Fahrten bewährter Reiseveranstalter wird davon abgeraten, Touren in die tunesische Wüste zu unternehmen.
Die südliche Sperrzone der Grenzgebiete zu Algerien und Libyen ist unbedingt zu beachten und darf außer mit Sondergenehmigung der Sicherheitsbehörden nicht bereist werden.
Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden.

Grenzübergänge nach Libyen und Algerien
Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg wird Reisenden empfohlen sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu informieren. Da es zu Luftangriffen auf Milizen auf libyscher Seite kommen kann, wird dringend geraten sich von diesem Grenzübergang fernzuhalten. Auf die Reisewarnung für Libyen wird hingewiesen.
Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, werden nachdrücklich um Beachtung der Reise- und Sicherheitshinweise Algerien gebeten.

Reisen über Land
Reisen auf dem Landweg, insbesondere im Landesinneren, sollten aus Sicherheitsgründen sowie aufgrund der erhöhten Gefahr von Verkehrsunfällen so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann. Nebenstrecken sollten gemieden werden.
Allein reisende Frauen sollten sich außerhalb der Touristenzentren zurückhaltend verhalten und gesundes Misstrauen zeigen. Auch wenn viele Tunesierinnen berufstätig sind, bleibt das Rollenverständnis insbesondere in ländlichen Gebieten von herkömmlichen Mustern bestimmt.

Innenpolitische Lage
In Tunesien kam es im Zusammenhang mit Preissteigerungen Anfang 2018 zu Demonstrationen und Protesten, teilweise auch mit gewalttätigen Ausschreitungen.
Aufgrund sozialökonomisch bedingter Protestbewegungen war es 2017 schon in den Regionen um Tataouine und Kebili im Süden des Landes zu spontanen Straßenblockaden und gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften gekommen. Größere Menschenansammlungen, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, vor Moscheen und touristischen Attraktionen sollten gemieden und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge geleistet werden.

Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien gestiegen. Insbesondere die Anzahl von Einbruchs- und Diebstahldelikten hat sich in den vergangen Monaten erhöht. Es sollte daher auf Wertgegenstände geachtet werden. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Alleinreisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen. Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von Geldkartenkriminalität; auch ist Falschgeld im Umlauf.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 29.10.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 29.10.2018
(Unverändert gültig seit: 29.10.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Am 29. Oktober 2018 ereignete sich eine Explosion in der Avenue H. Bourguiba in der Innenstadt der Hauptstadt Tunis. Ein Anschlag kann nicht ausgeschlossen werden. Ersten Meldungen zufolge wurden mehrere Personen verletzt.
Es ist mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen zu rechnen.
Reisende sollten besondere Vorsicht walten lassen, den Bereich weiträumig meiden und Anweisungen der Sicherheitskräfte befolgen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 14.12.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand: 14.12.2018 (Unverändert gültig seit: 14.12.2018)

Letzte Änderungen:
Allgemeine Reiseinformationen (Souvenirs)

Beim Erwerb von teureren Souvenirs wie Teppichen, aber auch bei tierischen und pflanzlichen Produkten sollten Reisende besonders vorsichtig sein und Käufe nur bei vertrauensvollen oder vom Tourismusbüro Office National du Tourisme Tunisien oder von Reiseleitern empfohlenen Geschäften und Händlern tätigen sowie sich der Zollbestimmungen vergewissern, siehe auch Vorsicht bei exotischen Souvenirs.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 17.01.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand: 17.01.2019 (Unverändert gültig seit: 17.01.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Innenpolitische Lage)

Aktuelle Hinweise

Der tunesische Gewerkschaftsbund UGTT hat für den 17. Januar 2019 alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu einem landesweiten Streiktag aufgerufen. Mit Verkehrsbehinderungen aufgrund von Demonstrationen ist zu rechnen. Besuche der Innenstädte und vermeidbare Reisen durch das Land sollten ggf. verschoben bzw. die Durchführbarkeit mit Reiseveranstaltern abgeklärt werden.

Reisenden wird empfohlen, sich ggf. über die lokalen Medien informiert zu halten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Innenpolitische Lage
Reisende sollten größere Menschenansammlungen, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, vor Moscheen und touristischen Attraktionen möglichst meiden und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge leisten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Demonstrationen und Protestkundgebungen in Gewalt münden.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 27.06.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand: 27.06.2019 (Unverändert gültig seit: 27.06.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Am 27. Juni 2019 hat es in der Innenstadt von Tunis unweit der Altstadt nahe der französischen Botschaft mehrere Explosionen gegeben, die Verletzte forderten. Ein terroristischer Anschlag wird vermutet.
Reisende werden gebeten, besonders vorsichtig zu sein, betroffene Bereiche zu meiden und den Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge zu leisten.
Auswärtige Amt
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Dieter der Raabe
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Registriert: Mi 22. Mär 2006, 17:22
Wohnort: Bad Tölz

Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 13.03.2020

Beitrag von Dieter der Raabe »

Aktuelles

Um einer weiteren Verbreitung des Coronavirus vorzubeugen, haben die zuständigen tunesischen. Behörden Einreise-, bzw. Aufenthaltsauflagen für Reisende aus Risikoländern erlassen, zu denen auch Deutschland zählt.

U.a. müssen sich ab sofort aus Deutschland einreisende Personen für 14 Tage in Quarantäne am geplanten Aufenthaltsort (i.d.R. Wohnung, Hotel) begeben und dürfen das Land vor Ablauf dieser Frist auch nicht verlassen.

Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
Bei zwingend erforderlichen Reisen, erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus

Am 6. März 2020 wurde in Les-Berges-du-Lac bei Tunis in unmittelbarer Nähe der US-amerikanischen Botschaft ein Anschlag verübt, bei dem die Attentäter und ein Polizist getötet wurden. Der Bereich ist derzeit abgesperrt, Hauptverkehrsstraßen sind nicht betroffen.

Seien Sie in der Umgebung vorsichtig und halten Sie sich informiert.
Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren.
Dieter

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