Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 28.03.2024

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Dieter der Raabe
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 27.06.2019

Beitrag von Dieter der Raabe »


Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 27.01.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 27.01.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Proteste im Land)
- Gesundheit (Impfschutz)


Aktuelles
Proteste im Land

Seit dem 14. Januar 2021 führten Proteste in mehreren Regionen zu nächtlichen Zusammenstößen zwischen Demonstrantengruppen und Sicherheitskräften und Vandalismus gegen öffentliche Gebäude und Unternehmen, unter anderem in Siliana, Kef, Kasserine, Sousse sowie in den Vororten von Tunis.

Im Zusammenhang mit der Gesundheitskrise gilt in Tunesien ohnehin eine Ausgangssperre von 19 Uhr bzw. 20 Uhr am Wochenende bis 5 Uhr.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und verfolgen Sie aufmerksam die politische Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und halten Sie sich an die geltende Ausgangssperre.
  • Befolgen Sie die Anweisungen von Sicherheitskräfte.
Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
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Hinweise zum Corona-Virus in Tunesien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 26.07.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 26.07.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Innenpolitische Lage/Auseinandersetzungen)


Aktuelles
Innenpolitische Lage/Auseinandersetzungen

Am Abend des 25. Juli 2021 hat der tunesische Präsident Saied nach einer Sitzung mit den Sicherheitskräften Artikel 80 der Verfassung aktiviert, Ministerpräsident Mechichi entlassen, das Parlament suspendiert und selbst die Regierungsgeschäfte per Dekret vorübergehend übernommen. Es kommt zu Demonstrationen und teilweise gewalttätigen Auseinandersetzungen in Tunis und weiteren Landesteilen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Reduzieren Sie Ihre Bewegungen auf ein Minimum und bleiben Sie während der Proteste an einem sicheren Ort.
  • Informieren Sie sich über lokale Medien, einschließlich sozialer Medien.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 30.07.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 30.07.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Innenpolitische Lage/Auseinandersetzungen; redaktionelle Änderungen)


Aktuelles
Innenpolitische Lage/Auseinandersetzungen

Am Abend des 25. Juli 2021 hat der tunesische Präsident Saied nach einer Sitzung mit den Sicherheitskräften Artikel 80 der Verfassung aktiviert, Ministerpräsident Mechichi entlassen, das Parlament suspendiert und selbst die Regierungsgeschäfte per Dekret vorübergehend übernommen. Es finden noch lokal begrenzte Demonstrationen und teilweise gewalttätigen Auseinandersetzungen in Tunis und weiteren Landesteilen statt.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Reduzieren Sie Ihre Bewegungen auf ein Minimum und bleiben Sie während der Proteste an einem sicheren Ort.
  • Informieren Sie sich über lokale Medien, einschließlich sozialer Medien.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 09.09.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 09.09.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Innenpolitische Lage/Auseinandersetzungen; redaktionelle Änderungen)


Aktuelles
Innenpolitische Lage/Auseinandersetzungen

Am 25. Juli 2021 hat Staatspräsident Saied den Artikel 80 der tunesischen Verfassung (Notstand) aktiviert, Regierungschef Mechichi abgesetzt, das Parlament suspendiert und die Regierungsgeschäfte übernommen. Für diese Maßnahmen findet Präsident Saied bislang große Zustimmung in der Bevölkerung.

Vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Lage finden noch lokal begrenzte Demonstrationen und teilweise gewalttätige Auseinandersetzungen in Tunis und weiteren Landesteilen statt.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Reduzieren Sie Ihre Bewegungen auf ein Minimum und bleiben Sie während der Proteste an einem sicheren Ort.
  • Informieren Sie sich über lokale Medien, einschließlich sozialer Medien.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 15.10.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 15.10.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Innenpolitische Lage/Auseinandersetzungen)


Aktuelles
Innenpolitische Lage/Auseinandersetzungen

Am 25. Juli 2021 hat Staatspräsident Saied unter Berufung auf den Notstands-Artikel 80 der tunesischen Verfassung den Regierungschef abgesetzt, das Parlament suspendiert und die Regierungsgeschäfte übernommen. Am 22. September 2021 hat der Staatspräsident per Dekret alle Macht auf sich konzentriert und eine provisorische, neue öffentliche Ordnung geschaffen. Für diese Maßnahmen findet er bislang überwiegend Zustimmung in der Bevölkerung. Am 11. Oktober 2021 hat er eine neue Regierung vereidigt, mit Najla Bouden als neuer Regierungschefin.

Vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Lage finden noch lokal begrenzte Demonstrationen und teilweise gewalttätige Auseinandersetzungen in Tunis und weiteren Landesteilen statt.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Reduzieren Sie Ihre Bewegungen auf ein Minimum und bleiben Sie während der Proteste an einem sicheren Ort.
  • Informieren Sie sich über lokale Medien, einschließlich sozialer Medien.
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Hinweise zum Corona-Virus in Tunesien siehe:
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 28.07.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 28.07.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Wegfall des Hinweises zu Auseinandersetzungen)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Am 25. Juli 2021 hat Staatspräsident Saied unter Berufung auf den Notstands-Artikel 80 der tunesischen Verfassung alle Regierungsgeschäfte übernommen und am 22. September 2021 per Dekret alle Macht auf sich konzentriert und eine provisorische, neue öffentliche Ordnung geschaffen.

Vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Lage finden noch lokal begrenzte Demonstrationen und teilweise gewalttätige Auseinandersetzungen in Tunis und weiteren Landesteilen statt.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Reduzieren Sie Ihre Bewegungen auf ein Minimum und bleiben Sie während der Proteste an einem sicheren Ort.
  • Informieren Sie sich über lokale Medien, einschließlich sozialer Medien.
Der seit Ende 2015 verhängte Ausnahmezustand mit erweiterten Befugnissen für Sicherheitskräfte wurde mehrfach verlängert und gilt landesweit fort. Mit vermehrten Polizeikontrollen ist landesweit weiterhin zu rechnen.

Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden.

Der tunesisch-libysche Grenzübergang Ras Jedir ist für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg zeitweise vollständig geschlossen. Es kann zu Luftangriffen auf Milizen auf libyscher Seite kommen.

Demonstrationen und Proteste können sich spontan und unerwartet entwickeln. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihre Reiseveranstalter und verfolgen Sie aufmerksam die politische Lage.
  • Beachten Sie Sperrzonen sowie bei beabsichtigten Reisen in Nachbarländer sorgfältig die aktuelle Sicherheitslage und die Reise- und Sicherheitshinweise Algerien bzw. die Reisewarnung für Libyen .
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Befolgen Sie stets die Anweisungen von Sicherheitskräften.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 06.02.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 06.02.2023

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Visum)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Im Juli 2022 wurde per Referendum (94,6% Zustimmung, 30,5% Wahlbeteiligung) eine neue Verfassung angenommen, die Kompetenzen und Macht weitgehend in die Hände des Staatspräsidenten legt. Die Wahlbeteiligung bei den auf Grundlage der neuen Verfassung ausgerichteten Parlamentswahlen (Dezember 2022/ Januar 2023) lag bei 11 %. Im Juli 2021 hatte Staatspräsident Saied unter Berufung auf den Notstands-Artikel 80 der vorherigen Verfassung alle Regierungsgeschäfte übernommen und später per Dekret alle Macht auf sich konzentriert.

Vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Lage finden noch lokal begrenzte Demonstrationen und teilweise gewalttätige Auseinandersetzungen in Tunis und weiteren Landesteilen statt.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Reduzieren Sie Ihre Bewegungen auf ein Minimum und bleiben Sie während der Proteste an einem sicheren Ort.
  • Informieren Sie sich über lokale Medien, einschließlich sozialer Medien.
Der seit Ende 2015 verhängte Ausnahmezustand mit erweiterten Befugnissen für Sicherheitskräfte wurde regelmäßig verlängert und gilt seitdem landesweit fort. Mit vermehrten Polizeikontrollen ist landesweit weiterhin zu rechnen.

Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden.

Der tunesisch-libysche Grenzübergang Ras Jedir ist für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg zeitweise vollständig geschlossen. Es kann zu Luftangriffen auf Milizen auf libyscher Seite kommen.

Demonstrationen und Proteste können sich spontan und unerwartet entwickeln. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihre Reiseveranstalter und verfolgen Sie aufmerksam die politische Lage.
  • Beachten Sie Sperrzonen sowie bei beabsichtigten Reisen in Nachbarländer sorgfältig die aktuelle Sicherheitslage und die Reise- und Sicherheitshinweise Algerien bzw. die Reisewarnung für Libyen .
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Befolgen Sie stets die Anweisungen von Sicherheitskräften.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgiftes bzw. der öffentliche Konsum von Marihuana wird in Tunesien mit mindestens einem Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Das Strafmaß für Drogendelikte kann sich auf bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt. Homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar, siehe LGBTIQ.

Das Fotografieren militärischer Anlagen und öffentlicher Gebäude ist nicht erlaubt. Bei Einsatz von Foto-/Video-Drohnen muss mit deren Konfiszierung gerechnet werden.

Öffentliche Zuneigungsbekundungen, insbesondere zwischen nicht-verheirateten Paaren, können je nach Art und Ausmaß wegen Unzucht oder Erregung öffentlichen Ärgernisses strafrechtlich verfolgt werden.

Prostitution ist mit äußerst wenigen Ausnahmen in Tunesien verboten. Wer entsprechende Dienstleistungen ohne Genehmigung anbietet, aber auch wer sie in Anspruch nimmt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden.

Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise zu touristischen und geschäftlichen Zwecken und einem Aufenthalt von bis zu vier Monaten kein Visum.

Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des viermonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 20 TND pro Fünf-Tages-Periode erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 16.03.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 16.03.2023

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Nach der 2021 erfolgten Suspendierung und späteren Auflösung des Parlaments durch Staatspräsident Saied wurde im Juli 2022 per Referendum eine neue Verfassung angenommen, die nahezu alle Macht in die Hände des Staatspräsidenten legt und die Kompetenzen des Parlaments stark einschränkt.

Aufgrund der politischen Lage finden regelmäßig angemeldete Demonstrationen und Protestkundgebungen statt, insbesondere am Wochenende im Stadtzentrum von Tunis, das dann für den Autoverkehr weiträumig gesperrt wird. Zudem kommt es immer wieder zu spontanen, lokal begrenzte Demonstrationen in Tunis und anderen Landesteilen. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.

Auch die Stimmung gegenüber Ausländern hat sich in jüngster Zeit verschlechtert.
  • Informieren Sie sich über geplante Demonstrationen und Protestkundgebungen in den lokalen und sozialen Medien oder bei Ihrem Reiseveranstalter.
  • Meiden Sie angekündigte Demonstrationen und spontane, größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Reduzieren Sie Ihre Bewegungen auf ein Minimum und bleiben Sie während der Proteste an einem sicheren Ort.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Führen Sie stets Ihre Ausweisdokumente mit sich, um jederzeit nachweisen zu können, dass Sie sich legal im Land aufhalten.
Der seit Ende 2015 verhängte Ausnahmezustand mit erweiterten Befugnissen für Sicherheitskräfte wurde regelmäßig verlängert und gilt seitdem landesweit fort. Mit vermehrten Polizeikontrollen ist landesweit weiterhin zu rechnen.

Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden.

Der tunesisch-libysche Grenzübergang Ras Jedir ist für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg zeitweise vollständig geschlossen. Es kann zu Luftangriffen auf Milizen auf libyscher Seite kommen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihre Reiseveranstalter und verfolgen Sie aufmerksam die politische Lage.
  • Beachten Sie Sperrzonen sowie bei beabsichtigten Reisen in Nachbarländer sorgfältig die aktuelle Sicherheitslage und die Reise- und Sicherheitshinweise Algerien bzw. die Reisewarnung für Libyen.
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frankkk
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Registriert: Di 23. Dez 2008, 14:37

Re: Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 16.03.2023

Beitrag von frankkk »

Tolles update..NOT..!

Davon, dass der Innenminister Heute zurück getreten ist, und deshalb ggf. eine Regierungskrise und weitere Proteste anstehen, kein Wort. Auch keine Erwähnung der z.T. künstlichen Verknappung von Lebensmitteln und den destruktiven Kräften von Seiten der Gewerkschaften. Stattdessen wird auf den seit 2015 bestehenden Ausnahmezustand verwiesen. Völliger Blödsinn ist die Notwendigkeit der Einholung einer Genehmigung zur Reise entlang der DZ oder LY Grenze.

Liebe Hinweisgeber:

Diese "Sicherheits" Hinweise sind absoluter Unfug, das AA läuft meilenweit der Musik hinterher und ist auch auch sonst ziemlich Nutzlos, ausser vielleicht für eine feministische Aussenpolitik.Wenn schon diese andauernden Hinweise, dann bitte aus aktuellen Quellen, wie z.B. dem Foreign Office UK. Besser wäre die Einrichtung einer eigenen Abteilung für Sicherheitsfetischisten und Obrigkeitsgläubige, damit nicht die interessanten Themen ständig überdeckt und nach hinten geschoben werden.

middeldorfklaus3
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Registriert: So 11. Sep 2022, 19:29

Re: Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 16.03.2023

Beitrag von middeldorfklaus3 »

Ad Frankk- dann ließ mal was das österreichische auswärtige Amt so schreibt ( da gibts Schulnoten )🙈 da lob ich mir was das deutsche AA an Informationen abgibt 😉

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Achim Vogt
Moderator
Beiträge: 2313
Registriert: Fr 2. Jan 2009, 19:32
Wohnort: Kampala / Uganda

Re: Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 16.03.2023

Beitrag von Achim Vogt »

Hallo Frank,

ich finde Deinen Post bedauerlich, um es sehr vorsichtig auszudrücken, denn an ihm ist das meiste falsch und der Ton ist in vielerlei Hinsicht mehr als unpassend.
Tolles update..NOT..!

Davon, dass der Innenminister Heute zurück getreten ist, und deshalb ggf. eine Regierungskrise und weitere Proteste anstehen, kein Wort. Auch keine Erwähnung der z.T. künstlichen Verknappung von Lebensmitteln und den destruktiven Kräften von Seiten der Gewerkschaften. Stattdessen wird auf den seit 2015 bestehenden Ausnahmezustand verwiesen. Völliger Blödsinn ist die Notwendigkeit der Einholung einer Genehmigung zur Reise entlang der DZ oder LY Grenze.
Hier weiß ich schon gar nicht recht, wo ich anfangen soll. Die Reise- und Sicherheitshinweise sind ebendas: Reise- und Sicherheitshinweise. Sie sind kein politischer Lagebericht zu einem Land. Der Rücktritt des Innenministers gehört da überhaupt nicht hinein. Im Fall Tunesiens steht da in den deutschen Hinweisen auch dieser Absatz:
Aufgrund der politischen Lage finden regelmäßig angemeldete Demonstrationen und Protestkundgebungen statt, insbesondere am Wochenende im Stadtzentrum von Tunis, das dann für den Autoverkehr weiträumig gesperrt wird. Zudem kommt es immer wieder zu spontanen, lokal begrenzte Demonstrationen in Tunis und anderen Landesteilen.
Es wird also auf möglicherweise ausbrechende Proteste und Demonstrationen hingewiesen. Ob der Rücktritt des Innenministers Ursache für eine Regierungskrise und weitere Proteste ist, ist zunächst reine Spekulation (Du schreibst selbst von "gegebenenfalls"!) und hat damit in den Reise- und Sicherheitshinweisen auch nichts zu suchen.

Der Ausnahmezustand, der in Tunesien seit 2015 gilt und im Zweifel verstärkte Polizei- und Militäreinsätze nach sich ziehen kann, gehört dagegen in jedem Fall da rein und ist es nicht nur bei den deutschen Hinweisen (siehe unten).

Die "z.T. künstliche Verknappung von Lebensmitteln und (die) destruktiven Kräfte(n) von Seiten der Gewerkschaften" sind eine reine politische Meinungsäußerung Deinerseits und haben in den Reise- und Sicherheitshinweisen auch nichts verloren. Ich habe mit zwei ausgewiesenen (politischen) Tunesien-Experten in Tunis gesprochen. Die Meinungen hierzu gehen diametral auseinander. Tunesiens Innenpolitik ist ein komplexes Feld. Die Reise- und Sicherheitshinweise sollen vorwiegend "normalen" Touristen Rat und Anhaltspunkte für ihr Verhalten im Land geben. Die Verwicklungen der Innenpolitik interessieren Otto-Normaltourist auf Djerba da herzlich wenig und sind, da interpretationsanfällig, auch nicht wirklich
hilfreich.

In den Hinweisen gibt es folgenden weiteren Absatz:
Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden.
Die Betonung liegt hier auf Teile und des südlichen Grenzgebietes zu Algerien. Diese Beschreibung ist soweit korrekt, denn die Gebiete südlich von El Borma und Dhehiba (ohne diese Städte einzubeziehen) sind in der Tat militärisches Sperrgebiet und erfordern eine Genehmigung. Von Reisen dorthin wird ohnehin von nahezu allen Botschaften explizit abgeraten!

Einzig der 20 Kilometer breite Streifen an der Grenze zu Libyen ist nur in den deutschen Hinweisen enthalten. Es gibt aber auch hier eine Wahrscheinlichkeit, dass dies zutrifft, denn er muss nicht zwingend die Hauptverbindungsstraßen zu den Grenzübergängen beinhalten. Und es ist ohnehin nicht wirklich relevant, denn vor Reisen in diesen Grenzstreifen wird weltweit ebenfalls dringend gewarnt!

(aus den Reisehinweisen des britischen Außenministeriums)
(aus den Reisehinweisen des britischen Außenministeriums)

Damit wären wir beim zweiten Teil Deines Statements:
Diese "Sicherheits" Hinweise sind absoluter Unfug, das AA läuft meilenweit der Musik hinterher und ist auch auch sonst ziemlich Nutzlos, ausser vielleicht für eine feministische Aussenpolitik.Wenn schon diese andauernden Hinweise, dann bitte aus aktuellen Quellen, wie z.B. dem Foreign Office UK. Besser wäre die Einrichtung einer eigenen Abteilung für Sicherheitsfetischisten und Obrigkeitsgläubige, damit nicht die interessanten Themen ständig überdeckt und nach hinten geschoben werden.
Abgesehen von der Tatsache, dass es vor allem Unfug ist, die Sicherheitshinweise pauschal als solchen zu bezeichnen, ist auch der zweite Halbsatz unwürdig im Ton. Wie überall gibt es auch in deutschen Botschaften aktive und weniger aktive, gute und weniger gute Mitarbeitende. Das haben wir hier allerdings auch schon x-mal thematisiert.

Aber dann geht es ja weiter, und auch wieder im bewährten Muster. Wir sollten uns also auf andere "aktuelle" Quellen, zum Beispiel das Foreign Office in Großbritannien beziehen. Einmal völlig abgesehen von der Frage, wer das eigentlich leisten soll, ist auch das Unfug - und zwar gleich aus zwei Gründen: Zum einen haben wir das beispielsweise bei der Thematik der Situation an den Grenzen während und nach Covid immer wieder intensiv getan. Zum anderen kocht auch das Foreign Office nur mit Wasser - der Ausnahmezustand wird dort ebenso erwähnt wie die Möglichkeit von Demonstrationen. Sorry: auch hier fehlen der zurückgetretene Innenminister und die destruktive Rolle der Gewerkschaften :shake:

Foreign Travel Advice Tunisia

Damit Du umfassend im Wüstenschiff informiert wirst, füge ich mal noch weitere Reise- und Sicherheitshinweise hinzu:

Smartraveller - Australien

Tunisia Travel Advice - Kanada

Tunisia Travel Advisory - USA

Tunisia - Irland

Reisehinweise für Tunesien - Schweiz

Tunesien - Österreich

Conseils aux Voyageurs - Tunisie - Frankreich

Du wirst schnell feststellen, dass sich die Hinweise sehr gleichen, in vielen Fällen sind sie sogar wortgleich. Klaus hat dankenswerterweise auch schon einen entsprechenden Hinweis zu Österreich gegeben.

Ich hatte Dir bereits an anderer Stelle deutlich gemacht, dass Dein Wüstenschiff-Bashing nicht nur unpassend und unhöflich, sondern auch schlicht falsch ist. Auf meine Replik zum HUBB hast Du sinnvollerweise gar nicht mehr geantwortet. Genützt hat es gleichwohl nichts, denn jetzt kommst Du wieder damit, dass die Deutschen, Wüstenschiff wie AA, ach so schlecht und die anderen Nationen so viel besser sind. An diesem Beispiel oben siehst Du bei einem Blick auf das britische Foreign Office, dass dies auch in diesem Fall absolut nicht der Realität entspricht.

Dass Du diejenigen, die die Reise- und Sicherheitshinweise lesen - und womöglich sogar mit Gewinn für die eigene Reiseplanung -, pauschal als "Sicherheitsfetischisten und Obrigkeitsgläubige" verunglimpfst, ist allerdings nicht nur ein unwürdiger Kommunikationsstil, sondern hat hier im Wüstenschiff auch nichts verloren. Deshalb bitte ich Dich sehr dringend, dies künftig zu unterlassen.

Es bleibt die Tatsache, dass Birgitt - die hauptsächlich die Sicherheitshinweise zusammenträgt (und das für 193 Staaten) - nicht auch noch die übrigen Länderhinweise anderer Staaten durchforsten kann. Wenn Du das Gefühl hast, einen relevanten, von den Deutschen nicht abgedeckten Hinweis woanders gefunden zu haben oder selbst beitragen zu können, kannst Du das sehr gerne tun.

Viele Grüße
Achim

Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 10.05.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 10.05.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Situation auf Djerba)


Aktuelles
Situation auf Djerba

Am Abend des 9. Mai 2023 kam es auf Djerba am Hafen Aghir und an der Synagoge La Ghriba zu einem Anschlag, bei dem mehrere Personen, darunter der Täter, ums Leben kamen und weitere Personen verletzt wurden. Die Lage ist aktuell unter Kontrolle.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 24.05.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 24.05.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Streichung: Situation auf Djerba)
- Sicherheit (Terrorismus)


Sicherheit
Terrorismus

In Tunesien besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge. In der Vergangenheit wurden zum Teil schwere terroristische Anschläge verübt, bei denen auch ausländische Reisende unter den Opfern waren, wie 2015 vor dem Bardo-Museum in Tunis und auf ein Strandhotel in Sousse. 2018 und 2019 wurden in der Innenstadt sowie 2020 in einem Vorort von Tunis Anschläge verübt, sowie zuletzt am 9. Mai 2023 auf der Insel Djerba an der Synagoge La Ghriba.

Die tunesischen Sicherheitskräfte verstärken ihre Präsenz saisonbedingt in den Touristengebieten. Das tunesische Innenministerium hat mobile Sicherheitsposten eingerichtet, die in den Sommermonaten an touristischen Anlaufpunkten, Stränden und öffentlichen Plätzen im Einsatz sind.

In den Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine, besonderes in den Bergen des Jebel Chaambi, Jebel Selloum und Jebel Mrhila in der Provinz Kasserine sind bewaffnete Auseinandersetzungen mit dort operierenden Terrorgruppen möglich. 2018 wurden bei einem Anschlag bei der Ortschaft Ain Soltane im Bezirk Jendouba sechs tunesische Nationalgardisten getötet; Sicherheitsoperationen halten an. Gebiete sind dort teilweise vermint.
Die Sicherheitslage ist in der Stadt und in der Region um Ben Guerdane nahe der libyschen Grenze besonders angespannt.
Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.

Südlich bzw. südöstlich der Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur/Nafta - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt sowie abseits der Touristenzentren am Rande der Sahara und insbesondere in Grenzgebieten besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko.
  • Halten Sie sich über die Medien informiert und achten Sie auf Informationen der Reiseveranstalter.
  • Meiden Sie Menschensammlungen auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen und Moscheen möglichst bzw. seien Sie dort besonders aufmerksam.
  • Seien Sie bei Reisen in westliche Landesteile besonders vorsichtig und meiden Sie die Gebirgsregion nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine.
  • Sehen Sie von touristischen und anderen nicht erforderlichen Reisen in das Gebiet südlich von Touzeur/Nafta, Douz, Ksar Ghilane, Tataouine und Zarzis ab.
  • Seien Sie bei notwendigen Reisen in der Region um Ben Guerdane ganz besonders vorsichtig.
  • Unternehmen Sie Ausflüge und Offroad-Touren in die Wüstengebiete grundsätzlich nur organisiert in einer Gruppe und mit landeskundigen Reiseführern.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 06.07.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 06.07.2023

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Visum)


Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Tunesiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise zu touristischen und geschäftlichen Zwecken und einem Aufenthalt von bis zu vier Monaten kein Visum.

Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des viermonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 20 TND pro Fünf-Tages-Periode erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.

Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen – kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften von tunesischer Seite zu Schwierigkeiten (beispielsweise zur Verweigerung der Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket) kommen.
Auswärtiges Amt

Zur Einreise nach Tunesien siehe auch die Diskussionen bzw. aktuellen Informationen unserer Reisenden von unterwegs in unserer Rubrik Maghreb und Nordafrika

Gruß
Birgitt

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