Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 28.03.2024

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 13.07.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 13.07.2023

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Nach der 2021 erfolgten Suspendierung und späteren Auflösung des Parlaments durch Staatspräsident Saied wurde im Juli 2022 per Referendum eine neue Verfassung angenommen, die nahezu alle Macht in die Hände des Staatspräsidenten legt und die Kompetenzen des Parlaments stark einschränkt.

Aufgrund der politischen Lage finden regelmäßig angemeldete Demonstrationen und Protestkundgebungen statt, insbesondere am Wochenende im Stadtzentrum von Tunis, das dann für den Autoverkehr weiträumig gesperrt wird. Zudem kommt es immer wieder zu spontanen, lokal begrenzte Demonstrationen in Tunis und anderen Landesteilen. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.

Auch die Stimmung gegenüber Ausländern hat sich in jüngster Zeit verschlechtert. In Sfax hat es im Juli 2023 gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Anwohnern und Migranten gegeben.
  • Informieren Sie sich über geplante Demonstrationen und Protestkundgebungen in den lokalen und sozialen Medien oder bei Ihrem Reiseveranstalter.
  • Meiden Sie angekündigte Demonstrationen und spontane, größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Reduzieren Sie Ihre Bewegungen auf ein Minimum und bleiben Sie während der Proteste an einem sicheren Ort.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Führen Sie stets Ihre Ausweisdokumente mit sich, um jederzeit nachweisen zu können, dass Sie sich legal im Land aufhalten.
Der seit Ende 2015 verhängte Ausnahmezustand mit erweiterten Befugnissen für Sicherheitskräfte wurde regelmäßig verlängert und gilt seitdem landesweit fort. Mit vermehrten Polizeikontrollen ist landesweit weiterhin zu rechnen.

Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden.

Der tunesisch-libysche Grenzübergang Ras Jedir ist für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg zeitweise vollständig geschlossen. Es kann zu Luftangriffen auf Milizen auf libyscher Seite kommen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihre Reiseveranstalter und verfolgen Sie aufmerksam die politische Lage.
  • Beachten Sie Sperrzonen sowie bei beabsichtigten Reisen in Nachbarländer sorgfältig die aktuelle Sicherheitslage und die Reise- und Sicherheitshinweise Algerien bzw. die Reisewarnung für Libyen.
Auswärtiges Amt

Zu den Vorfällen in Sfax siehe auch den Thread Tunesien - Was passiert in Sfax?

Gruß
Birgitt

Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 14.09.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 14.09.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Reisedokumente)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgiftes bzw. der öffentliche Konsum von Marihuana/Haschisch wird in Tunesien mit mindestens einem Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Das Strafmaß für Drogendelikte kann sich auf bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt. Ehebruch und homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar, siehe LGBTIQ.

Das Fotografieren militärischer Anlagen und öffentlicher Gebäude und der Einsatz von Drohnen sind nicht erlaubt.

Öffentliche Zuneigungsbekundungen, insbesondere zwischen nicht-verheirateten Paaren, können je nach Art und Ausmaß wegen Unzucht oder Erregung öffentlichen Ärgernisses strafrechtlich verfolgt werden.

Prostitution ist mit äußerst wenigen Ausnahmen in Tunesien verboten. Wer entsprechende Dienstleistungen ohne Genehmigung anbietet, aber auch wer sie in Anspruch nimmt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden.

Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Ja, mit Einschränkungen, siehe Anmerkungen
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Die Einreise mit lediglich einem deutschen Personalausweis ist nur möglich, wenn eine Pauschalreise gebucht wurde und die Einreise auf dem Luftweg erfolgt. Hierfür müssen Buchungsunterlagen für Hin- und Rückflug sowie die Hotelbuchungsbestätigung für die gesamte Dauer des Aufenthalts mitgeführt werden.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 12.10.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 12.10.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Aufgrund der aktuellen Situation im Nahen Osten kann es in Tunesien verstärkt zu Demonstrationen kommen.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 06.11.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 06.11.2023

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Reisedokumente; Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit)


Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein, siehe Anmerkungen
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Über die Möglichkeit der Einreise mit lediglich einem deutschen Personalausweis liegen aktuell widersprüchliche Informationen vor; in mehreren Fällen wurden Reisende, die sich nur mit Personalausweis identifizieren konnten, abgewiesen.
  • Nutzen Sie Ihren Reisepass für die Einreise nach Tunesien und das Boarding am Flughafen in Deutschland.
Auswärtiges Amt

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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 06.11.2023

Beitrag von Birgitt »

MODERATOR-NOTE:   Für die hier gestellte Frage betr. Reisen im Süden von Algerien wurde ein separates Thema eröffnet: Algerien | Aktuell keine Reisen südlich Illizi


Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 10.11.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 10.11.2023

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Reisedokumente; Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit)


Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja, siehe Anmerkungen
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Über die Möglichkeit der Einreise mit einem deutschen Personalausweis liegen derzeit widersprüchliche Informationen vor.
  • Erkundigen Sie sich bei der Buchung und vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter, ob eine Einreise mit Personalausweis möglich ist, oder ob eine Einreise mit Reisepass erfolgen sollte.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 16.11.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 16.11.2023

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Reisedokumente; Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit)


Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja, mit Einschränkungen
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Die Einreise mit lediglich einem deutschen Personalausweis ist nur möglich, wenn eine Pauschalreise gebucht wurde und die Einreise auf dem Luftweg erfolgt. Hierfür müssen Buchungsunterlagen für Hin- und Rückflug sowie die Hotelbuchungsbestätigung für die gesamte Dauer des Aufenthalts mitgeführt werden.
Auswärtiges Amt

Zur Einreise nach Tunesien siehe auch die Diskussionen bzw. aktuellen Informationen unserer Reisenden von unterwegs in unserer Rubrik Maghreb und Nordafrika

Gruß
Birgitt

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 13.02.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 13.02.2024

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Visum; Einfuhrbestimmungen)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgiftes bzw. der öffentliche Konsum von Marihuana/Haschisch wird in Tunesien mit mindestens einem Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Das Strafmaß für Drogendelikte kann sich auf bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt. Ehebruch und homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar, siehe auch LGBTIQ.

Das Fotografieren militärischer Anlagen und öffentlicher Gebäude und der Einsatz von Drohnen sind nicht erlaubt.

Öffentliche Zuneigungsbekundungen, insbesondere zwischen nicht-verheirateten Paaren, können je nach Art und Ausmaß wegen Unzucht oder Erregung öffentlichen Ärgernisses strafrechtlich verfolgt werden.

Prostitution ist mit äußerst wenigen Ausnahmen in Tunesien verboten. Wer entsprechende Dienstleistungen ohne Genehmigung anbietet, aber auch wer sie in Anspruch nimmt, kann zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Gerichtsverfahren und damit verbundene Untersuchungshaftzeiten können lang andauern. Haftbedingungen sind nicht mit Bedingungen in Deutschland vergleichbar. In dem Zusammenhang verhängte Ausreisesperren können zu monatelangen Zwangsaufenthalten in Tunesien führen - mit weitreichenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen.

Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise zu touristischen und geschäftlichen Zwecken und einem Aufenthalt von bis zu vier Monaten kein Visum.

Der von den tunesischen Grenzbehörden an manchen Flughäfen ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des viermonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 20 TND pro Fünf-Tages-Periode erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.

Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen – kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften von tunesischer Seite zu Schwierigkeiten (beispielsweise zur Verweigerung der Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket) kommen.

Einfuhrbestimmungen
In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. TND dürfen weder ein- noch ausgeführt werden.
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen, Gold o.Ä. ist ohne Begrenzung möglich, ab einem Gegenwert von 10.000 TND (ca. 2.900 EUR) muss jedoch eine Einfuhr- bzw. Ausfuhrdeklaration beim Zoll erfolgen. Eine Nichtbeachtung der Einfuhrbestimmungen kann die Beschlagnahme und ggf. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Reisende ohne permanenten Aufenthalt in Tunesien, die die Absicht haben, eine Restsumme der Devisen im Wert von 5.000 TND (ca. 1.450 EUR) oder mehr wieder auszuführen, müssen bereits bei der Einfuhr den Wert der mitgeführten Devisen deklarieren. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht zulässig.

Beim Erwerb von teureren Souvenirs wie Teppichen, aber auch bei tierischen und pflanzlichen Produkten, sollten Reisende besonders vorsichtig sein. Solche Käufe sollten nur bei vertrauensvollen oder vom Tourismusbüro (Office National du Tourisme Tunisien ) bzw. bei von Reiseleitern empfohlenen Geschäften und Händlern getätigt werden. Zusätzlich sollte man sich stets der Zollbestimmungen vergewissern.

Einfuhr eines Fahrzeugs
Bei der Einreise mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt. Die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit dem Fahrzeug wird der Eintrag wieder gelöscht.

Vor der Einfuhr eines Kfz für mehr als drei Monate sollte unbedingt vorab Kontakt mit den zuständigen tunesischen Auslandsvertretungen in Deutschland aufgenommen werden.

Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt und das Fahrzeug zolltechnisch abgewickelt/verzollt werden, damit das Land ohne das Fahrzeug verlassen werden kann. Bei einer evtl. notwendigen Verschrottung des Fahrzeugs ist mit hohen Zollgebühren zu rechnen.

Auch im Falle eines Fahrzeugdiebstahls sind grundsätzlich erhebliche Zollgebühren zu entrichten. Der Abschluss von Versicherungen, die die o.a. Risiken abdecken, wird dringend empfohlen.

Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. zwei Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr bei der "Fourrière" ausgelöst werden.
Auswärtiges Amt

Zur Einreise nach Tunesien siehe auch die Diskussionen bzw. aktuellen Informationen unserer Reisenden von unterwegs in unserer Rubrik Maghreb und Nordafrika

Gruß
Birgitt

Wudu
Beiträge: 12
Registriert: Fr 9. Feb 2024, 09:23

Re: Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 13.02.2024

Beitrag von Wudu »

Brauche ich auch für das Motorrad in der Stadt einen Parkschein???

Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 28.03.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 28.03.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Schließung des Grenzübergangs Ras Jedir)


Aktuelles
Schließung des Grenzübergangs Ras Jedir

Der tunesisch-libysche Grenzübergang Ras Jedir ist für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg derzeit vollständig geschlossen. Ein Zeitpunkt für die Wiederöffnung steht noch nicht fest. Es kann zu sicherheitsrelevanten Vorfällen im Bereich des Grenzübergangs kommen.
Auswärtiges Amt

Mehr dazu siehe: Situation an den Grenzen - Maghreb / Nordafrika

Gruß
Birgitt

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