Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 28.03.2024

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 29.09.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand 29.09.2015 (Unverändert gültig seit: 29.09.2015)

Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise
Der Flughafen Tunis-Karthago wird vom 14.10.2015, 17:00 Uhr bis 16.10.2015, 22:00 Uhr wegen Erneuerung der Start- und Landebahnen geschlossen sein. Die in diesem Zeitraum ursprünglich angesetzten Flüge werden je nach Fluggesellschaft annulliert oder gehen von /an andere Flughäfen die z. T. mehr als 100 km von Tunis entfernt sind. Reisende sollten sich vor Reiseantritt daher unbedingt mit ihrer jeweiligen Fluglinie in Verbindung setzen.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 02.10.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand 03.10.2015 (Unverändert gültig seit: 03.10.2015)

Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise
Der Flughafen Tunis-Karthago wird vom 14.10.2015, 17:00 Uhr bis 16.10.2015, 22:00 Uhr wegen Erneuerung der Start- und Landebahnen geschlossen sein. Die in diesem Zeitraum ursprünglich angesetzten Flüge werden je nach Fluggesellschaft annulliert oder gehen von /an andere Flughäfen die z. T. mehr als 100 km von Tunis entfernt sind. Reisende sollten sich vor Reiseantritt daher unbedingt mit ihrer jeweiligen Fluglinie in Verbindung setzen.

Der durch die tunesische Regierung am 4. Juli 2015, als Folge auf einen Anschlag auf ein Touristenhotel in Sousse/Port El Kantaoui am 26.06.2015, verhängte Ausnahmezustand, wurde am 02.Oktober 2015 aufgehoben. Bei dem Anschlag, hatte es zahlreiche Tote und Verletzte gegeben, darunter auch Deutsche. Dieser und ähnliche Vorfälle zeigen, dass Ausländer auch gezielt Opfer von Anschlägen durch in Tunesien aktive terroristische Gruppierungen werden können. Die tunesische Regierung überprüft zur Zeit kritisch die Gesamtheit ihrer Sicherheitsvorkehrungen. Wir unterstützen gemeinsam mit unseren G7-Partnern diese Maßnahmen.

Am 4. Juli 2015 hat die tunesische Regierung den Ausnahmezustand verhängt, als Folge auf einen Anschlag auf ein Touristenhotel in Sousse/Port El Kantaoui am 26.06.2015, bei dem es zahlreiche Tote und Verletzte gab, darunter auch Deutsche. Dieser und ähnliche Vorfälle zeigen, dass Ausländer auch gezielt Opfer von Anschlägen durch in Tunesien aktive terroristische Gruppierungen werden können. Die tunesische Regierung überprüft zur Zeit kritisch die Gesamtheit ihrer Sicherheitsvorkehrungen. Wir unterstützen gemeinsam mit unseren G7-Partnern diese Maßnahmen.
Es sind derzeit keine Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu erwarten, aber die Lage sowie offizielle Ankündigungen sollten aufmerksam verfolgt werden.

Generell wird daher empfohlen, im ganzen Land besondere Vorsicht walten zu lassen. Reisende sollten den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten.

Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.

Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, wird abgeraten.
Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen. Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit sind aus Sicherheitsgründen zu vermeiden.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 13.10.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 13.10.2015
(Unverändert gültig seit: 13.10.2015)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
Der Flughafen Tunis-Karthago wird vom 14.10.2015, 17:00 Uhr bis 16.10.2015, 22:00 Uhr wegen Erneuerung der Start- und Landebahnen geschlossen sein. Die in diesem Zeitraum ursprünglich angesetzten Flüge werden je nach Fluggesellschaft annulliert oder gehen von /an andere Flughäfen die z. T. mehr als 100 km von Tunis entfernt sind. Reisende sollten sich vor Reiseantritt daher unbedingt mit ihrer jeweiligen Fluglinie in Verbindung setzen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im März und Juni 2015 sind bei Anschlägen auf das Bardo-Museum in Tunis, sowie auf ein Strandhotel in Sousse/Port El Kantaoui, mehrere Menschen, darunter auch deutsche Touristen, ums Leben gekommenDie tunesischen Sicherheitskräfte haben daraufhin ihre Präsenz landesweit verstärkt. Mit vermehrten Polizeikontrollen ist zu rechnen. Den Anweisungen der Sicherheitsbehörden ist unbedingt Folge zu leisten. Der Ausnahmezustand, der infolge des Anschlags in Sousse ausgerufen worden ist, wurde Anfang Oktober 2015 wieder aufgehoben. Einschränkungen der Bewegungsfreiheit waren damit nicht verbunden und sind auch weiterhin nicht zu erwarten. Da jedoch weitere, auch gezielt gegen Ausländer gerichtete Anschläge nicht auszuschließen sind, wird Reisenden im gesamten Land empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen und die Lage, sowie offizielle Ankündigungen, aufmerksam zu verfolgen. Generell sollten Menschenansammlungen und Demonstrationen we iträumig gemieden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam verfolgt werden.
Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze, im Bereich von El Aioun bis Kasserine, sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.
Von Touristenreisen und anderen, nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, wird abgeraten.
Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen.
Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich.
Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Region (siehe unten).
Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg wird Reisenden empfohlen sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu informieren. Da es aktuell zu Luftangriffen auf Milizen auf libyscher Seite kommt, wird dringend geraten sich von diesem Grenzübergang fernzuhalten.
Alle Reisenden haben die Möglichkeit sich im elektronischen Meldesystem des Auswärtigen Amts (http://service.diplo.de/registrierungav) anzumelden. Hierüber werden im Bedarfsfall Sicherheitshinweise versandt. Insbesondere Reisenden, die nicht Teil einer Pauschalreisegruppe sind wird dringend geraten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge zu schützen. Das Auswärtige Amt rät jedoch angesichts der weiter bestehenden terroristischen Gefährdung zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen, so z. B. Eidh al-fitr, Ende des Ramadan.
Reisen über Land
Reisen auf dem Landweg sollten aus Sicherheitsgründen sowie aufgrund der erhöhten Gefahr von Verkehrsunfällen so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann. Nebenstrecken sollten gemieden werden.
Allgemeine Hinweise zur Region
Insbesondere bezüglich des Grenzgebiets zu Algerien und Libyen sowie des Südwesten und den Südostens des Landes rät das Auswärtige Amt dringend, auch die allgemeinen Hinweise zur Region zu beachten: In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich dort nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, dort jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirk same Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien hin.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien vergleichsweise gering. Dennoch kommt es gelegentlich zu Übergriffen auf Touristen. Alleinreisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen. Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von Geldkartenkriminalität; auch ist Falschgeld im Umlauf. Der zentrale Sperr-Notruf für das Sperren von Geldkarten, Handykarten etc. lautet +49 116 116 oder +49 30 4050 4050.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 05.11.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 05.11.2015
(Unverändert gültig seit: 05.11.2015)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise gelöscht
- Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV/AIDS
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Tunesien vor, die Häufigkeit ist hier allerdings gering (Prävalenz 0,1%). Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Vereinzelt kommen jedes Jahr menschliche Tollwutfälle vor. Außerdem finden sich einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten, diese sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile-Fever, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).
Die Gefahr der Übertragung einer Bilharziose besteht herdförmig in Gafsa und Schott Djerit beim Baden im Süßwasser.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Tunis gut. Viele gut ausgestattete Privatkliniken (Clinique International Hannibal, Polyclinique Les Berges du Lac, Clinique de la Soukra u.a.) sind auch Ziel von Patienten aus benachbarten afrikanischen Ländern. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich wird - trotz bestehendem Sozialversicherungsabkommen - allen Reisenden der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfohlen.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de.
Auswärtiges Amt

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Birgitt

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 24.11.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 24.11.2015
(Unverändert gültig seit: 24.11.2015)

Letzte Änderungen:
Aktueller Hinweis


Aktueller Hinweis
Auf Sicherheitskräfte in der Innenstadt von Tunis wurde am 24.11.2015 ein Anschlag verübt. Dabei kam es zu mehreren Todesopfern. Die tunesische Regierung hat daraufhin den Ausnahmezustand verhängt. Damit verbunden ist eine Ausgangssperre für den Großraum Tunis von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Reisenden wird dringend geraten, die Ausgangssperre und Anweisungen der Sicherheitskräfte zu befolgen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 26.11.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 26.11.2015
(Unverändert gültig seit: 26.11.2015)

Letzte Änderungen:
Aktueller Hinweis


Aktueller Hinweis
Auf Sicherheitskräfte in der Innenstadt von Tunis wurde am 24.11.2015 ein Anschlag verübt. Dabei kam es zu mehreren Todesopfern. Die tunesische Regierung hat daraufhin den Ausnahmezustand verhängt. Damit verbunden ist, bis auf weiteres, eine Ausgangssperre für den Großraum Tunis von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Reisenden wird dringend geraten, die Ausgangssperre und Anweisungen der Sicherheitskräfte zu befolgen.
Darüber hinaus wurden in der Nacht zum 26.11.2015 alle tunesisch-libyschen Landgrenzübergänge für zunächst 15 Tage geschlossen. Der tunesisch-libysche Flugverkehr ist von dieser Maßnahme nicht betroffen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 01.12.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 01.12.2015
(Unverändert gültig seit: 01.12.2015)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Auf Sicherheitskräfte in der Innenstadt von Tunis wurde am 24.11.2015 ein Anschlag verübt. Dabei kam es zu mehreren Todesopfern. Die tunesische Regierung hat daraufhin den Ausnahmezustand verhängt. Damit verbunden ist, bis auf weiteres, eine Ausgangssperre für den Großraum Tunis von 24.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Reisenden wird dringend geraten, die Ausgangssperre und Anweisungen der Sicherheitskräfte zu befolgen.
Darüber hinaus wurden in der Nacht zum 26.11.2015 alle tunesisch-libyschen Landgrenzübergänge für zunächst 15 Tage geschlossen. Der tunesisch-libysche Flugverkehr ist von dieser Maßnahme nicht betroffen.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 12.12.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand 12.12.2015 (Unverändert gültig seit: 12.12.2015)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Auf Sicherheitskräfte in der Innenstadt von Tunis wurde am 24.11.2015 ein Anschlag verübt. Dabei kam es zu mehreren Todesopfern. Die tunesische Regierung hat daraufhin den Ausnahmezustand verhängt und vorübergehend alle tunesisch-libyschen Landgrenzübergänge geschlossen. Der tunesisch-libysche Flugverkehr ist von dieser Maßnahme nicht betroffen. Reisenden wird dringend empfohlen, Anweisungen der Sicherheitskräfte zu befolgen.

Die bisher nächtlich geltende Ausgangssperre wurde am Samstag, 12. Dezember 2015 für den Großraum Tunis aufgehoben.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 14.12.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand 14.12.2015 (Unverändert gültig seit: 14.12.2015)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Auf Sicherheitskräfte in der Innenstadt von Tunis wurde am 24.11.2015 ein Anschlag verübt. Dabei kam es zu mehreren Todesopfern. Die tunesische Regierung hat daraufhin den Ausnahmezustand verhängt. Reisenden wird dringend empfohlen, Anweisungen der Sicherheitskräfte zu befolgen.

Die seit dem 24.11.2015 nächtlich geltende Ausgangssperre für den Großraum Tunis, sowie die Schließung der Landgrenzübergänge mit Libyen, wurde am Samstag, 12. Dezember 2015, aufgehoben.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 19.01.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand 19.01.2016 (Unverändert gültig seit: 19.01.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Aufgrund heftiger Proteste in Zusammenhang mit dem Selbstmord eines arbeitslosen Jungakademikers in der Stadt Kasserine haben die tunesischen Behörden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres eine Ausgangssperre von 18:00-05:00 Uhr für die Stadt Kasserine verhängt.
Reisenden wird dringend empfohlen, Anweisungen der Sicherheitskräfte zu befolgen.

Auf Sicherheitskräfte in der Innenstadt von Tunis wurde am 24.11.2015 ein Anschlag verübt. Dabei kam es zu mehreren Todesopfern. Die tunesische Regierung hat daraufhin den Ausnahmezustand verhängt und vorübergehend alle tunesisch-libyschen Landgrenzübergänge geschlossen. Der tunesisch-libysche Flugverkehr ist von dieser Maßnahme nicht betroffen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 22.01.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand 22.01.2016 (Unverändert gültig seit: 22.01.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Aktuelle Hinweise

Die tunesische Regierung hat ab 22.01.2016 und bis auf weiteres eine landesweite Ausgangssperre von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr verhängt.

In den vergangenen Tagen kam es landesweit in vielen Städten zu Demonstrationen und Protesten, teilweise auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften. Betroffen waren neben Kasserine unter anderem die Städte Douz, Tozeur, Mahdia, Enfidha, Kairouan, Sidi

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja, aber nur bei der Einreise von Pauschaltouristen auf dem Luftweg, wenn der Reisende die Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzüglich Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, mit Lichtbild

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Die am 1. Oktober 2014 in Kraft getretene Ausreisesteuer für ausländische Reisende ohne Wohnsitz in Tunesien ist gemäß den Bestimmungen des „ergänzenden tunesischen Finanzgesetzes 2015“ ab dem 31. August 2015 aufgehoben.

Visum
Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei Monate in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 20,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.

Hinweise für Doppelstaater
Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit). Deutsch-tunesische Doppelstaater werden entsprechend der internationalen Praxis in Tunesien ausschließlich als Tunesier behandelt und unterliegen uneingeschränkt den tunesischen Gesetzen.
Hinweise für Reisen von Minderjährigen

Minderjährige, die nicht vom tunesischen Elternteil begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation parentale, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Elternteil besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch von dessen schriftlichem Einverständnis abhängig gemacht wird.

Einreise mit Kfz
Bei der Einreise mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt. Die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit dem Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht.

Im Straßenverkehr ist wegen erhöhter Unfallgefahr defensive Fahrweise und besondere Vorsicht geboten.
Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.

Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. 2 Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr von etwa 30 TD bei der "Fourrière" ausgelöst werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Bouzid, Gabès sowie einige Kommunen im Großraum Tunis.
Reisenden wird empfohlen, sich über die aktuellen Reisehinweise und die Medien zur Lageentwicklung informiert zu halten.
Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen, sowie z.B. im Rahmen der Freitagsgebete um die Moscheen, sollten gemieden und die Anweisungen der Sicherheitskräfte befolgt werden.
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand 26.01.2016 (Unverändert gültig seit: 26.01.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Die von der tunesischen Regierung verhängte landesweite Ausgangssperre wurde etwas gelockert und gilt seit dem 25. Januar 2016 bis auf weiteres in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr.

In den vergangenen Tagen kam es landesweit in vielen Städten zu Demonstrationen und Protesten, teilweise auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften. Betroffen waren neben Kasserine unter anderem die Städte Douz, Tozeur, Mahdia, Enfidha, Kairouan, Sidi Bouzid, Gabès sowie einige Kommunen im Großraum Tunis.

Reisenden wird empfohlen, sich über die aktuellen Reisehinweise und die Medien zur Lageentwicklung informiert zu halten.
Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen, sowie z.B. im Rahmen der Freitagsgebete um die Moscheen, sollten gemieden und die Anweisungen der Sicherheitskräfte befolgt werden.

Auf Sicherheitskräfte in der Innenstadt von Tunis wurde am 24.11.2015 ein Anschlag verübt. Dabei kam es zu mehreren Todesopfern. Die tunesische Regierung hat daraufhin den Ausnahmezustand verhängt.

Die seit dem 24.11.2015 nächtlich geltende Ausgangssperre für den Großraum Tunis, sowie die Schließung der Landgrenzübergänge mit Libyen, wurde am Samstag, 12. Dezember 2015, aufgehoben.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 04.02.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand 04.02.2016 (Unverändert gültig seit: 04.02.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Aktuelle Hinweise


Die von der tunesischen Regierung im Januar 2016 verhängte landesweite nächtliche Ausgangssperre wurde mit Wirkung vom 04. Februar 2016 aufgehoben.

In der letzten Zeit kam es landesweit in vielen Städten zu Demonstrationen und Protesten, teilweise auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften. Betroffen waren neben Kasserine unter anderem die Städte Douz, Tozeur, Mahdia, Enfidha, Kairouan, Sidi Bouzid, Gabès sowie einige Kommunen im Großraum Tunis.

Reisenden wird empfohlen, sich über die aktuellen Reisehinweise und die Medien zur Lageentwicklung informiert zu halten.
Generell sollten Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen, sowie z.B. im Rahmen der Freitagsgebete um die Moscheen, gemieden und die Anweisungen der Sicherheitskräfte befolgt werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Auf Sicherheitskräfte in der Innenstadt von Tunis wurde am 24. November 2015 ein Anschlag verübt. Dabei kam es zu mehreren Todesopfern. Der daraufhin von der Regierung verhängte Ausnahmezustand dauert noch an.

Im März und Juni 2015 sind bei Anschlägen auf das Bardo-Museum in Tunis, sowie auf ein Strandhotel in Sousse/Port El Kantaoui, mehrere Menschen, darunter auch deutsche Touristen, ums Leben gekommen. Die tunesischen Sicherheitskräfte haben daraufhin ihre Präsenz landesweit verstärkt. Mit vermehrten Polizeikontrollen ist zu rechnen. Den Anweisungen der Sicherheitsbehörden ist unbedingt Folge zu leisten. Der Ausnahmezustand, der infolge des Anschlags in Sousse ausgerufen worden ist, wurde Anfang Oktober 2015 wieder aufgehoben. Einschränkungen der Bewegungsfreiheit waren damit nicht verbunden und sind auch weiterhin nicht zu erwarten. Da jedoch weitere, auch gezielt gegen Ausländer gerichtete Anschläge nicht auszuschließen sind, wird Reisenden im gesamten Land empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen und die Lage, sowie offizielle Ankündigungen, aufmerksam zu verfolgen.

Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze, im Bereich von El Aioun bis Kasserine, sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.

Von Touristenreisen und anderen, nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, wird abgeraten.
Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen.
Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich.

Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Region (siehe unten).

Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg wird Reisenden empfohlen sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu informieren. Da es aktuell zu Luftangriffen auf Milizen auf libyscher Seite kommt, wird dringend geraten sich von diesem Grenzübergang fernzuhalten.

Alle Reisenden haben die Möglichkeit sich im elektronischen Meldesystem des Auswärtigen Amts (http://service.diplo.de/registrierungav) anzumelden. Hierüber werden im Bedarfsfall Sicherheitshinweise versandt. Insbesondere Reisenden, die nicht Teil einer Pauschalreisegruppe sind wird dringend geraten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge zu schützen. Das Auswärtige Amt rät jedoch angesichts der weiter bestehenden terroristischen Gefährdung zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen, so z. B. Eidh al-fitr, Ende des Ramadan.

Reisen über Land
Reisen auf dem Landweg sollten aus Sicherheitsgründen sowie aufgrund der erhöhten Gefahr von Verkehrsunfällen so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann. Nebenstrecken sollten gemieden werden.

Allgemeine Hinweise zur Region
Insbesondere bezüglich des Grenzgebiets zu Algerien und Libyen sowie des Südwesten und den Südostens des Landes rät das Auswärtige Amt dringend, auch die allgemeinen Hinweise zur Region zu beachten: In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich dort nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, dort jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirk same Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.

Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien hin.

Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien vergleichsweise gering. Dennoch kommt es gelegentlich zu Übergriffen auf Touristen. Alleinreisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen. Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von Geldkartenkriminalität; auch ist Falschgeld im Umlauf. Der zentrale Sperr-Notruf für das Sperren von Geldkarten, Handykarten etc. lautet +49 116 116 oder +49 30 4050 4050.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 25.02.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand 25.02.2016 (Unverändert gültig seit: 25.02.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Aktuelle Hinweise

Ende Januar 2016 kam es landesweit in vielen Städten zu Demonstrationen und teilweise auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften. Nach Beruhigung der Lage wurde die von der tunesischen Regierung verhängte landesweite nächtliche Ausgangssperre mit Wirkung vom 04. Februar 2016 aufgehoben.
Aufgrund der weiterhin volatilen Lage wird Reisenden empfohlen, sich über die aktuellen Reisehinweise und die Medien zur Lageentwicklung informiert zu halten.

Generell sollten Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen, sowie z.B. im Rahmen der Freitagsgebete um die Moscheen, gemieden und die Anweisungen der Sicherheitskräfte befolgt werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Auf Sicherheitskräfte in der Innenstadt von Tunis wurde am 24. November 2015 ein Anschlag verübt. Dabei kam es zu mehreren Todesopfern. Der daraufhin von der Regierung verhängte Ausnahmezustand dauert noch an. Mit vermehrten Polizeikontrollen ist zu rechnen. Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sind damit jedoch nicht verbunden.
Bereits im März und Juni 2015 waren bei Anschlägen auf das Bardo-Museum in Tunis, sowie auf ein Strandhotel in Sousse/Port El Kantaoui, mehrere Menschen, darunter auch deutsche Touristen, ums Leben gekommen. Da weitere, auch gezielt gegen Ausländer gerichtete Anschläge nicht auszuschließen sind, wird Reisenden im gesamten Land empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen und die Lage, sowie offizielle Ankündigungen, aufmerksam zu verfolgen.
Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze, im Bereich von El Aioun bis Kasserine, sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.
Von Touristenreisen und anderen, nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, wird abgeraten.
Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen.
Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Region (siehe unten).
Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg wird Reisenden empfohlen sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu informieren. Da es aktuell zu Luftangriffen auf Milizen auf libyscher Seite kommt, wird dringend geraten sich von diesem Grenzübergang fernzuhalten.
Alle Reisenden haben die Möglichkeit, sich im elektronischen Meldesystem des Auswärtigen Amts (http://elefand.diplo.de) anzumelden. Hierüber werden im Bedarfsfall Sicherheitshinweise versandt. Insbesondere Reisenden, die nicht Teil einer Pauschalreisegruppe sind wird dringend geraten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge zu schützen. Das Auswärtige Amt rät jedoch angesichts der weiter bestehenden terroristischen Gefährdung zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen, so z. B. Eidh al-fitr, Ende des Ramadan.
Reisen über Land
Reisen auf dem Landweg sollten aus Sicherheitsgründen sowie aufgrund der erhöhten Gefahr von Verkehrsunfällen so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann. Nebenstrecken sollten gemieden werden.
Allgemeine Hinweise zur Region
Insbesondere bezüglich des Grenzgebiets zu Algerien und Libyen sowie des Südwesten und den Südostens des Landes rät das Auswärtige Amt dringend, auch die allgemeinen Hinweise zur Region zu beachten: In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich dort nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, dort jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien hin.

Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien vergleichsweise gering. Dennoch kommt es gelegentlich zu Übergriffen auf Touristen. Alleinreisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen. Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von Geldkartenkriminalität; auch ist Falschgeld im Umlauf. Der zentrale Sperr-Notruf für das Sperren von Geldkarten, Handykarten etc. lautet +49 116 116 oder +49 30 4050 4050.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 07.03.2016

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Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Tunesien:

Stand 07.03.2016 (Unverändert gültig seit: 07.03.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Am 07.03.2016 kam es bei Angriffen auf Einrichtungen der tunesischen Sicherheitskräfte in Ben Guerdane zu Feuergefechten bei denen mindestens 45 Personen getötet worden sein sollen, mehrere Personen wurden verletzt.
In der Folge wurden die tunesisch-libyschen Grenzübergänge Ras Jdir und Dhehiba-Wazen sowie die Straßen nach Zarzis und Djerba und die Regionalverbindungen zwischen Tataouine und Ben Guerdane gesperrt. Für Ben Guerdane wurde eine ab 07.03.2016 geltende Ausgangssperre von 19:00 -05:00 Uhr verhängt. Von Reisen in die Stadt und die Region um Ben Guerdane wird dringend abgeraten!

Aufgrund der volatilen Lage in Tunesien wird Reisenden empfohlen, sich über die aktuellen Reisehinweise und die Medien zur Lageentwicklung informiert zu halten.Generell sollten Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen, sowie z.B. im Rahmen der Freitagsgebete um die Moscheen, gemieden und die Anweisungen der Sicherheitskräfte befolgt werden.
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