Teilreisewarnung Russische Föderation 26.03.2024 | Ausreiseempfehlung

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Reise-/Sicherheitshinweis Russische Föderation 06.02.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 06.02.2021

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage - Übrige Landesteile)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Übrige Landesteile

Es gibt insbesondere in grenznahen Gebieten weiterhin Zonen, die nur mit Zutrittserlaubnis bereist werden dürfen. Sowohl zu Belarus, Polen als auch Litauen gibt es viele Bereiche der „grünen“ Grenze, an denen Grenzübertritte einfach, aber illegal sind.

In vielen großen Städten ist es in den letzten Wochen zu nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen gekommen, gegen die die Sicherheitskräfte massiv, zum Teil gewaltsam vorgegangen sind.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie Reisebeschränkungen und vermeiden Sie unerlaubte Grenzübertritte.
  • Für Reisen auf die Halbinsel Krim beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
  • Für Reisen nach Südossetien und Abchasien beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Georgien.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in der Russischen Föderation siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Russische Föderation 07.06.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 07.06.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sonderregelung für die Einreise zur Fußball UEFA-EURO-2020)
- Einreise und Zoll (Visum)
- Gesundheit (Impfschutz)


Aktuelles
Sonderregelung für die Einreise zur UEFA-EURO-2020 im Juni/Juli 2021

Allen Inhabern einer gültigen (neuen) Fan ID und eines gültigen Reisepasses ist die - mehrmalige - visafreie Einreise mit dem Flugzeug nach Russland bis zum 2. Juli 2021 erlaubt. Damit ist auch die –mehrmalige- Ausreise aus Russland mit dem Flugzeug bis zum 12. Juli 2021 zulässig. Die Beantragung erfolgt über www.fan-id.ru. Das Erfordernis eines negativen PCR-Tests beim Einsteigen ins Flugzeug bleibt bestehen, siehe COVID-19/Einreise.

Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Ein- und Ausreise sowie im Transit ein Visum.
Das Visum muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung bzw. bei Kurzzeitaufenthalten von bis zu acht Tagen im Gebiet Kaliningrad und Sankt. Petersburg und dem Leningrader Gebiet als e-Visa beantragt werden.
Eine Visumerteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin.

Sonderregelung für die UEFA-EURO-2020 im Juni/Juli 2021: Allen Inhabern einer gültigen (neuen) Fan ID und eines gültigen Reisepasses ist die –mehrmalige- visafreie Einreise mit dem Flugzeug nach Russland bis zum 2. Juli 2021 erlaubt. Damit ist auch die – mehrmalige - Ausreise aus Russland mit dem Flugzeug bis zum 12. Juli 2021 zulässig. Die Beantragung erfolgt über www.fan-id.ru. Es gilt das Erfordernis eines negativen PCR-Tests beim Einsteigen ins Flugzeug, siehe Aktuelles - Einreise.

Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut sowie FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen .
  • Firmen sollen sicherstellen, dass ausländische Beschäftigte gegen Masern geimpft sind. Es finden keine individuellen Kontrollen statt.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
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Reise-/Sicherheitshinweis Russische Föderation 07.01.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 07.01.2022

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Aktuelles)


Einreise und Zoll
Aktuelles

Mit Wirkung vom 29. Dezember 2021 traten Änderungen im russischen Gesetz „Über den Rechtsstatus ausländischer Bürger in der Russischen Föderation“ in Kraft. Sie führen zusätzliche medizinische Untersuchungspflichten für Ausländer und ihre Familienangehörigen ab sechs Jahren ein, die nach Russland auf der Grundlage eines Arbeitsvisums oder eines anderen Visums, das länger als 90 Tage gültig ist, eingereist sind. Diese Personen müssen sich demnach innerhalb von 30 Tagen (Arbeitsvisum) bzw. 90 Tagen (andere Visaarten) umfangreichen Gesundheitsuntersuchungen unterziehen und das Ergebnis bei der Migrationsbehörde einreichen. Erkenntnisse über die Umsetzung dieser Bestimmungen liegen noch nicht vor. Es wird empfohlen sich an die örtliche russische Migrationsbehörde zu wenden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Russische Föderation 23.02.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 23.02.2022

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Aktuelles)


Einreise und Zoll
Aktuelles

Mit Wirkung vom 29. Dezember 2021 traten Änderungen im russischen Gesetz „Über den Rechtsstatus ausländischer Bürger in der Russischen Föderation“ in Kraft. Sie führen zusätzliche medizinische Untersuchungspflichten für Ausländer und ihre Familienangehörigen ab sechs Jahren ein, die nach Russland auf der Grundlage eines Arbeitsvisums oder eines anderen Visums, das länger als 90 Tage gültig ist, eingereist sind. Diese Personen müssen sich demnach innerhalb von 30 Tagen (Arbeitsvisum) bzw. 90 Tagen (andere Visaarten) umfangreichen Gesundheitsuntersuchungen unterziehen und das Ergebnis bei der Migrationsbehörde einreichen. Es wird empfohlen sich hierzu an die örtliche russische Migrationsbehörde zu wenden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Russische Föderation 24.02.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 24.02.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Aktuelles
Von Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird dringend abgeraten.


Vom 24. Februar 2022 bis zunächst 2. März 2022 sind acht Flughäfen in Südrussland geschlossen worden: die Flughäfen in Rostow, Krasnodar, Anapa, Gelendschik, Belgorod, Orel, Kursk und Woronesch. Ferner wurde in fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Von Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird dringend abgeraten, siehe Aktuelles.

Von nicht erforderlichen Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien und Dagestan und in die unmittelbare Grenzregion zur Ukraine im Rostovskaya Oblast wird abgeraten.

Innenpolitische Lage

Halbinsel Krim
Von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.

Derzeit kommt es bei der Einreise aus der Russischen Föderation in die Ukraine insbesondere für Personen, die neben der deutschen auch die russische Staatsangehörigkeit besitzen, sowie bestimmte Berufsgruppen wie Journalisten, vermehrt zu Zurückweisungen.

Südrussland
Von Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird dringend abgeraten
, siehe Aktuelles. An vielen Grenzübergängen bestehen zudem Einreisebeschränkungen.

Nordkaukasus
Von nicht erforderlichen Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien und Dagestan wird abgeraten.
Es besteht bei Reisen in den Föderalbezirk Nordkaukasus eine erhöhte Sicherheitsgefährdung durch mögliche Anschläge mit terroristischem Hintergrund, bewaffnete Auseinandersetzungen und Entführungen.
Zudem gilt für bestimmte Streckenabschnitte einiger Verkehrsstraßen im Nordkaukasus nur beschränkter Zutritt für Ausländer.
Personen, die trotz der Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfsmöglichkeiten der deutschen Botschaft in Moskau rechnen.

Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird von den georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Georgien.

Übrige Landesteile
Es gibt insbesondere in grenznahen Gebieten weiterhin Zonen, die nur mit Zutrittserlaubnis bereist werden dürfen. Sowohl zu Belarus, Polen als auch Litauen gibt es viele Bereiche der „grünen“ Grenze, an denen Grenzübertritte einfach, aber illegal sind.

Insbesondere in Moskau und St. Petersburg, aber auch in anderen großen Städten kann es im Zusammenhang mit nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen zu einem massiven, zum Teil gewaltsamen Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen. Ein Aufenthalt auch in der Nähe von nicht genehmigten Veranstaltungen sollte unbedingt vermieden werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie Reisebeschränkungen und vermeiden Sie unerlaubte Grenzübertritte.
  • Für Reisen auf die Halbinsel Krim beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
  • Für Reisen nach Südossetien und Abchasien beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Georgien.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in der Russischen Föderation siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Russische Föderation 27.02.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 27.02.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Infrastruktur und Verkehr, Reisen aus oder in die Republik Belarus, Geld/Kreditkarten)


Aktuelles
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt.


Der Flugverkehr zwischen Russland und europäischen Ländern ist durch bilaterale Luftraumsperrungen und Einstellung des Flugbetriebs durch Fluggesellschaften zunehmenden Einschränkungen ausgesetzt. Seit Sonntag, 27.02. besteht für den deutschen Luftraum ein Einflugverbot für russische Luftfahrzeuge.

Die Nutzung nicht-russischer Kreditkarten ist in Russland derzeit nur eingeschränkt möglich.

Vom 24. Februar 2022 bis zunächst 2. März 2022 sind acht Flughäfen in Südrussland geschlossen worden: die Flughäfen in Rostow, Krasnodar, Anapa, Gelendschik, Belgorod, Orel, Kursk und Woronesch. Ferner wurde in fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.
  • Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt
, siehe Aktuelles.

Innenpolitische Lage

Halbinsel Krim
Vor Reisen auf die Halbinsel Krim wird gewarnt, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.


Südrussland
Von Reisen in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt
, siehe Aktuelles. An vielen Grenzübergängen bestehen zudem Einreisebeschränkungen.

Nordkaukasus
Es besteht bei Reisen in den Föderalbezirk Nordkaukasus eine erhöhte Sicherheitsgefährdung durch mögliche Anschläge mit terroristischem Hintergrund, bewaffnete Auseinandersetzungen und Entführungen, v.a. in Inguschetien, Tschetschenien und Dagestan.

Zudem gilt für bestimmte Streckenabschnitte einiger Verkehrsstraßen im Nordkaukasus nur beschränkter Zutritt für Ausländer.
Personen, die trotz der Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfsmöglichkeiten der deutschen Botschaft in Moskau rechnen.

Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird von den georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Georgien.

Übrige Landesteile
Es gibt insbesondere in grenznahen Gebieten weiterhin Zonen, die nur mit Zutrittserlaubnis bereist werden dürfen. Sowohl zu Belarus, Polen als auch Litauen gibt es viele Bereiche der „grünen“ Grenze, an denen Grenzübertritte einfach, aber illegal sind.

Insbesondere infolge des Krieges in der Ukraine kommt es im ganzen Land zu nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen. Dabei kann es zu einem massiven, zum Teil gewaltsamen Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen. Ein Aufenthalt auch in der Nähe von nicht genehmigten Veranstaltungen sollte unbedingt vermieden werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie Reisebeschränkungen und vermeiden Sie unerlaubte Grenzübertritte.
  • Für Reisen auf die Halbinsel Krim beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
  • Für Reisen nach Südossetien und Abchasien beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Georgien.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in Großstädten häufig gut funktionierende U-Bahnen.

Die Straßenverhältnisse sind außerhalb der großen Städte teilweise schlecht, gefährliche Schlaglöcher können in der Dunkelheit oftmals nicht rechtzeitig erkannt werden.
Seit 2009 wird die Internationale Grüne Versicherungskarte als internationaler Nachweis der Haftpflichtversicherung auch in der Russischen Föderation anerkannt. Geschäftsreisende und Touristen müssen somit bei der Einreise in die Russische Föderation keine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung mehr abschließen. In der Versicherungskarte muss allerdings die Länderbezeichnung Russland bzw. das Länderkürzel RUS vermerkt sein.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine uneingeschränkte Lichtpflicht, so dass auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden muss.
Es gilt die 0,16 Promille-Grenze, also streng genommen ein Alkoholverbot beim Autofahren.
Im Kreisverkehr hat grundsätzlich der von rechts kommende Verkehr Vorrang, solange nichts anderes ausgeschildert ist.

Im Fall eines nicht selbst verschuldeten Unfalls ist nicht immer mit einer vollständigen Schadenersatzleistung des Unfallgegners zu rechnen; Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung sind relativ niedrig.
Bei einem Unfall können zudem hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Entsorgung in der Russischen Föderation entstehen. Auch werden bei Diebstahl eines vorübergehend eingeführten Fahrzeugs mit ausländischer Zulassung Einfuhrabgaben vom russischen Zoll erhoben.

Bei Einreise mit dem Pkw oder mit dem Reisebus können an den Grenzübergangsstellen zur Russischen Föderation mehrstündige Wartezeiten entstehen.
  • Seien Sie bei Autofahrten insbesondere in der Dunkelheit besonders vorsichtig.
  • Schließen Sie für Pkw-Reisen möglichst eine Vollkaskoversicherung ab und erwerben Sie einen Auslandsschutzbrief zum Schutz vor Zollabgaben im Schadenfall.
  • Planen Sie Autofahrten sorgsam und rechnen Sie Zeitverluste insbesondere bei Grenzübertritten ein.
Reisen aus oder in die Republik Belarus
Seit dem 30. März 2020 kommt es zu Reisebeschränkungen an den Landgrenzen, siehe Aktuelles. Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt, s. Reise- und Sicherheitshinweise Belarus.

Im Reiseverkehr über die Republik Belarus ist es an der Grenze zur Russischen Föderation zu Zurückweisungen von Reisenden gekommen, da die dortigen Grenzübergänge rechtlich nur für die Nutzung durch russische und belarussische Staatsangehörige zugelassen sind. Entlang der Grenze zu Belarus wurden zudem Grenzzonen eingerichtet, deren Betreten eine besondere Erlaubnis des Grenzdienstes des Föderalen Sicherheitsdienstes erfordert.

Die Nutzung des Fernzugverkehrs – hier lediglich die Direktverbindung auf der Strecke Berlin-Moskau – soll nach Mitteilung des Russischen Verkehrsministeriums ausnahmsweise möglich sein, sofern die Reisenden im Besitz von gültigen Visa für die Russische Föderation und die Republik Belarus sind. Dennoch hat es auch hier Einzelfälle gegeben, in denen deutschen Staatsangehörigen ein illegaler Grenzübertritt vorgeworfen wurde.

Drittausländern mit gültigem russischem Visum ist es wieder erlaubt, vom Flughafen Minsk über acht Flughäfen, Moskau (alle vier), St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi, in die Russische Föderation einzureisen bzw. in die Gegenrichtung auszureisen.
  • Achten Sie auf gültige Visa für beide Länder.
  • Reisen Sie möglichst nicht auf dem Landweg über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt.
  • Nutzen Sie bei Flugreisen von Minsk aus in die Russische Föderation und umgekehrt keine anderen als die acht genannten Flughäfen.
  • Beachten Sie die Verbote des Betretens von Grenzzonen zu Belarus.
  • Beachten Sie auch die Einreisebestimmungen für die Republik Belarus, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Belarus.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Russische Rubel (RUB). Die Bezahlung mit Kreditkarte ist inzwischen weit verbreitet und immer häufiger im Alltag möglich. Auch die Abhebung an Geldautomaten ist in nahezu allen Städten möglich. Die Nutzung nicht-russischer Kreditkarten ist in Russland jedoch derzeit nur eingeschränkt möglich, s. Aktuelles. Der Geldwechsel auf der Straße ist verboten.

In der Vergangenheit ist es zu Fällen von Missbrauch von Bank- und Kreditkarten gekommen: mehrere Geldautomaten wurden manipuliert, so dass bei der Bargeldabhebung die Geheimnummer und die Datensätze "kopiert" und dann unberechtigt Bargeld-Abhebungen zu Lasten des jeweiligen deutschen Kartenkontos getätigt wurden.

Für kleinere Ausgaben und auch Taxifahrten empfiehlt es sich, etwas Bargeld in Rubel bei sich zu führen.
  • Nehmen Sie Bargeld möglichst in kleiner Stückelung (Dollar oder Euro) mit und tauschen Sie nach und nach kleinere Beträge (Wechselkursschwankungen).
  • Tauschen Sie Geld nur in zugelassenen Banken, Hotels oder Wechselstuben.
  • Achten Sie beim Einsatz der Geldkarte am Automaten auf Veränderungen bzw. Manipulationen an der Eingabetastatur und am Einzugsmechanismus sowie, dass Sie nicht bei der Eingabe der Geheimnummer beobachtet werden.
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Teilreisewarnung Russische Föderation 01.03.2022 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 01.03.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles - Teilreisewarnung Südrussland und in die Grenzregionen zur Ukraine


Aktuelles
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt.


Der Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und europäischen Ländern ist durch bilaterale Luftraumsperrungen und Einstellung des Flugbetriebs durch Fluggesellschaften zunehmenden Einschränkungen ausgesetzt. Seit Sonntag, dem 27. Februar 2022 besteht für den deutschen Luftraum ein Einflugverbot für russische Luftfahrzeuge; auch die Russische Föderation hat ihren Luftraum für 36 Staaten gesperrt, darunter Deutschland. Es ist möglich, dass weitere Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt werden.

Die Nutzung nicht-russischer Kreditkarten ist in der Russischen Föderation derzeit nur eingeschränkt möglich.

Vom 24. Februar 2022 bis zunächst 2. März 2022 sind acht Flughäfen in Südrussland geschlossen worden: die Flughäfen in Rostow, Krasnodar, Anapa, Gelendschik, Belgorod, Orel, Kursk und Woronesch. Ferner wurde in fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
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Teilreisewarnung Russische Föderation 05.03.2022 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 05.03.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Flugverbindungen / neues Mediengesetz)
- Einreise und Zoll (Überschreitung des Aufenthalts)


Aktuelles
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt.

Ausreisemöglichkeiten und Zahlungsverkehr wurden weiter eingeschränkt, bei bestimmten öffentlichen Äußerungen - auch in sozialen Medien - drohen Haftstrafen.


Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist aufgrund der gegenseitigen Sperrungen der Lufträume unterbrochen. Es bestehen derzeit Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze nach Deutschland/Europa. Die russische Fluglinie Aeroflot hat angekündigt, alle Flüge ins Ausland (mit Ausnahme von Belarus) ab Dienstag, 8. März 2022, einzustellen. Es ist möglich, dass weitere Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt werden.

Seit Samstag, 5. März 2022, gilt in der Russischen Föderation ein neues Mediengesetz, das die willkürliche Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen ermöglicht. Das schränkt die Arbeit ausländischer Journalisten und Medienschaffenden weiter ein. Dies hat namhafte westliche Medien dazu veranlasst, ihre Tätigkeit in Russland kurzfristig einzustellen.

Auch private Äußerungen in sozialen Medien können nach diesem neuen Gesetz in der Russischen Föderation mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung oder alternativ zur Ausreise geraten.

Die Nutzung nicht-russischer Kreditkarten ist in der Russischen Föderation derzeit nur eingeschränkt möglich.

Bis zunächst 8. März 2022 sind folgende Flughäfen in Südrussland geschlossen:
Anapa, Belgorod, Brjansk, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Simferopol, Woronezh, Elista.

Ferner wurde in fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
Einreise und Zoll
Überschreitung des Aufenthalts

Das Überziehen des russischen Visums, einschließlich des e-Visa, ist grundsätzlich strafbar und kann dazu führen, dass Hotels, Pensionen und Hostels sich weigern, die Betroffenen aufzunehmen. Ist das Visum abgelaufen, ist die Ausreise nicht ohne weiteres möglich.

Es müssen beim örtlich zuständigen Büro der Hauptverwaltung für Migrationsangelegenheiten des russischen Innenministeriums (GUWM) Formalitäten in die Wege geleitet werden. In der Regel schließt sich ein gerichtliches Verfahren an, mit der Folge einer Geldstrafe und der Pflicht zur Beantragung eines kostenpflichtigen speziellen russischen Ausreisevisums (Transit visa no. 1) bei der zuständigen russischen regionalen Verwaltung des Innenministeriums, das bis zu zwei Wochen in Anspruch nimmt, oder gar einer Ausweisung. Die Ausweisung ist wiederum mit einer Wiedereinreisesperre von fünf Jahren verbunden.

Deutsche Staatsangehörige können derzeit jedoch auch mit abgelaufenem Visum sowohl auf dem Land-, als auch auf dem Luftweg ausreisen. Zur Ausreise ist ein Nachweis über den gestrichenen Flug mitzuführen.
  • Überprüfen Sie die Gültigkeit des russischen Visums bereits vor der Einreise in die Russische Föderation auf mögliche Fehler.
  • Planen Sie bereits bei der Beantragung des russischen Visums genügend zeitliche Puffer ein, um es nicht durch hohes Verkehrsaufkommen, verspätete oder ausgefallene Flüge o.ä. zu überziehen.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Russische Föderation 07.03.2022 | Ausreiseempfehlung

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 07.03.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Flugverbindungen / neues Mediengesetz)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage: Halbinsel Krim)


Aktuelles
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt.

Ausreisemöglichkeiten und Zahlungsverkehr wurden weiter eingeschränkt, bei bestimmten öffentlichen Äußerungen - auch in sozialen Medien - drohen Haftstrafen.


Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist aufgrund der gegenseitigen Sperrungen der Lufträume unterbrochen. Es bestehen derzeit Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze nach Deutschland/Europa. Die russische Fluglinie Aeroflot hat angekündigt, alle Flüge ins Ausland (mit Ausnahme von Belarus) ab Dienstag, 8. März 2022, einzustellen. Es ist möglich, dass weitere Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt werden.

Seit Samstag, 5. März 2022, gilt in der Russischen Föderation ein neues Mediengesetz, das die willkürliche Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen ermöglicht. Das schränkt die Arbeit ausländischer Journalisten und Medienschaffenden weiter ein. Dies hat namhafte westliche Medien dazu veranlasst, ihre Tätigkeit in Russland kurzfristig einzustellen.

Auch private Äußerungen in sozialen Medien können nach diesem neuen Gesetz in der Russischen Föderation mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung oder alternativ zur Ausreise geraten.

Die Nutzung nicht-russischer Kreditkarten ist in der Russischen Föderation derzeit nur eingeschränkt möglich.

Derzeit sind folgende Flughäfen in Südrussland geschlossen:
Anapa, Belgorod, Brjansk, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Simferopol, Woronezh, Elista.

Ferner wurde in fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
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Innenpolitische Lage

Halbinsel Krim
Vor Reisen auf die Halbinsel Krim wird gewarnt, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
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Stand 08.03.2022

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (e-Visa)
- Gesundheit (Aktuelles)


Einreise und Zoll
e-Visa

Derzeit werden keine e-Visa erteilt, siehe Aktuelles.

In der Vergangenheit konnten deutsche Staatsangehörige für geschäftliche, touristische oder humanitäre Kurzaufenthalte grundsätzlich e-Visa zur einmaligen Einreise beantragen.
Die Erteilung eines e-Visa durch die russischen Grenzstellen ist nicht möglich.

Die für die Ein- und Ausreise jeweils zugelassenen Grenzübergangsstellen mit e-Visa unterscheiden sich zum Teil zu den sonst mit normalem Visum zugelassenen Grenzübergangsstellen und sind beim russischen Außenministerium , beim e-Visa Application Process sowie von den deutschen Vertretungen in Russland aufgeführt. Andere als die dort genannten Grenzübergangsstellen können nicht passiert werden, für das Leningrader Gebiet auch nicht mit dem Zug.

Bereits kleinste Schreibfehler im elektronischen Visumantrag (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Passnummer – in deutschen Pässen gibt es nur die Null „0“ aber nicht den Buchstaben „O“, Gültigkeitsdaten des Passes) führen zur Zurückweisung bei der Einreise.
Es müssen auch alle (Vor-)Namen im Antrag aufgeführt werden, die im Reisepass genannt sind. Umlaute und andere Sonderzeichen im Namen sind wie in der maschinenlesbaren Zeile des Reisepasses anzugeben.

Beförderungsunternehmen können die Existenz und Gültigkeit elektronischer Visa per Validity Check prüfen.

Gesundheit
Aktuelles

Aufgrund von Transportschwierigkeiten kann es zu Einschränkungen in der Versorgung mit Medikamenten und Impfstoffen kommen. Es wird empfohlen entsprechend Vorsorge zu treffen.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
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Hinweise zum Corona-Virus in der Russischen Föderation siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Russische Föderation 10.03.2022 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 10.03.2022

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Reisen aus oder in die Republik Belarus)


Reiseinfos
Reisen aus oder in die Republik Belarus

Seit dem 30. März 2020 kommt es zu Reisebeschränkungen an den Landgrenzen, siehe Aktuelles. Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt, s. Reise- und Sicherheitshinweise Belarus.

Im Reiseverkehr über die Republik Belarus ist es an der Grenze zur Russischen Föderation zu Zurückweisungen von Reisenden gekommen, da die dortigen Grenzübergänge rechtlich nur für die Nutzung durch russische und belarussische Staatsangehörige zugelassen sind. Entlang der Grenze zu Belarus wurden zudem Grenzzonen eingerichtet, deren Betreten eine besondere Erlaubnis des Grenzdienstes des Föderalen Sicherheitsdienstes erfordert.

Drittausländern mit gültigem russischem Visum ist es wieder erlaubt, vom Flughafen Minsk über acht Flughäfen, Moskau (alle vier), St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi, in die Russische Föderation einzureisen bzw. in die Gegenrichtung auszureisen.
  • Achten Sie auf gültige Visa für beide Länder.
  • Reisen Sie möglichst nicht auf dem Landweg über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt.
  • Nutzen Sie bei Flugreisen von Minsk aus in die Russische Föderation und umgekehrt keine anderen als die acht genannten Flughäfen.
  • Beachten Sie die Verbote des Betretens von Grenzzonen zu Belarus.
  • Beachten Sie auch die Einreisebestimmungen für die Republik Belarus, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Belarus.
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Teilreisewarnung Russische Föderation 20.03.2022 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 20.03.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt.

Ausreisemöglichkeiten und Zahlungsverkehr wurden weiter eingeschränkt, bei bestimmten öffentlichen Äußerungen - auch in sozialen Medien - drohen Haftstrafen.


Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist aufgrund der gegenseitigen Sperrungen der Lufträume unterbrochen. Es bestehen derzeit Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze nach Deutschland/Europa. Die russische Fluglinie Aeroflot hat alle Flüge ins Ausland (mit Ausnahme von Belarus) seit dem 8. März 2022 eingestellt. Es ist möglich, dass weitere Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt werden.

Seit 5. März 2022 gilt in der Russischen Föderation ein neues Mediengesetz, das die willkürliche Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen ermöglicht. Das schränkt die Arbeit ausländischer Journalisten und Medienschaffenden weiter ein. Dies hat namhafte westliche Medien dazu veranlasst, ihre Tätigkeit in Russland kurzfristig einzustellen.

Auch private Äußerungen in sozialen Medien können nach diesem neuen Gesetz in der Russischen Föderation mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. In der Moskauer Innenstadt ist es zu polizeilichen Kontrollen gekommen, in deren Verlauf Mobiltelefone nach Messenger-Diensten und Social Media durchsucht wurden. Es wird zu äußerster Zurückhaltung oder alternativ zur Ausreise geraten.

Insbesondere infolge des Krieges in der Ukraine kommt es im ganzen Land zu nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen. Dabei kann es zu einem massiven, zum Teil gewaltsamen Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen, darunter auch zu Festnahmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Passanten in der Nähe von nicht genehmigten Veranstaltungen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Die Nutzung nicht-russischer Kreditkarten ist in der Russischen Föderation derzeit nur eingeschränkt möglich.

Derzeit sind folgende Flughäfen in Südrussland geschlossen:
Anapa, Belgorod, Brjansk, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Woronezh, Elista.

Ferner wurde in fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
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Teilreisewarnung Russische Föderation 24.03.2022 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 24.03.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt.

Ausreisemöglichkeiten und Zahlungsverkehr wurden weiter eingeschränkt, bei bestimmten öffentlichen Äußerungen - auch in sozialen Medien - drohen Haftstrafen.


Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist aufgrund der gegenseitigen Sperrungen der Lufträume unterbrochen. Es bestehen derzeit Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze nach Deutschland/Europa. Die russische Fluglinie Aeroflot hat alle Flüge ins Ausland (mit Ausnahme von Belarus) seit dem 8. März 2022 eingestellt. Es ist möglich, dass weitere Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt werden.

Seit 5. März 2022 gilt in der Russischen Föderation ein neues Mediengesetz, das die willkürliche Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen ermöglicht. Das schränkt die Arbeit ausländischer Journalisten und Medienschaffenden weiter ein. Dies hat namhafte westliche Medien dazu veranlasst, ihre Tätigkeit in Russland kurzfristig einzustellen.

Das Unternehmen META und seine Produkte Facebook und Instagram (jedoch nicht WhatsApp) sind mit Gerichtsurteil vom 21. März 2022 in der Russischen Föderation als extremistische Organisationen eingestuft worden. Das Urteil kann ab sofort umgesetzt werden, Rechtsfolgen für Nutzer treten erst mit Rechtskraft des Urteils nach 30 Tagen ein. Nach aktuellem Stand ist es natürlichen und juristischen Personen weiterhin erlaubt, Benutzerkonten zu haben und die Dienste zu nutzen, jedoch dürfen die Posts nicht gegen die Gesetze verstoßen. Eine Verlinkung von Artikeln sollte nicht erfolgen. Die Nutzung der Logos sollte vermieden werden.

Private Äußerungen in allen sozialen Medien können mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung oder alternativ zur Ausreise geraten.

In der Moskauer Innenstadt ist es zu polizeilichen Kontrollen gekommen, in deren Verlauf Mobiltelefone nach Messenger-Diensten und Social Media durchsucht wurden. Bei der Einreise nach Russland müssen Ausländer am Flughafen unter Umständen mit mehrstündigen Befragungen und der Durchsuchung mitgeführter elektronischer Kommunikationsmittel rechnen.

Insbesondere infolge des Krieges in der Ukraine kommt es im ganzen Land zu nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen. Dabei kann es zu einem massiven, zum Teil gewaltsamen Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen, darunter auch zu Festnahmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Passanten in der Nähe von nicht genehmigten Veranstaltungen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Die Nutzung nicht-russischer Kreditkarten ist in der Russischen Föderation derzeit weitgehend nicht möglich.

Derzeit sind folgende Flughäfen in Südrussland geschlossen:
Anapa, Belgorod, Brjansk, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Woronezh, Elista.

Ferner wurde in fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Beachten Sie vor der Nutzung von Sozialen Medien in der Russischen Föderation die obenstehenden Hinweise.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
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Teilreisewarnung Russische Föderation 31.03.2022 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 31.03.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Kriminalität)
- Einreise und Zoll (Visum, Migrationskarte und Anmeldung nach Einreise)
- Gesundheit, redaktionelle Änderungen


Aktuelles
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt.

Ausreisemöglichkeiten und Zahlungsverkehr wurden weiter eingeschränkt, bei bestimmten öffentlichen Äußerungen - auch in sozialen Medien - drohen Haftstrafen.


Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist aufgrund der gegenseitigen Sperrungen der Lufträume unterbrochen. Es bestehen derzeit Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze nach Deutschland/Europa. Es ist möglich, dass Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden. Die russische Fluglinie Aeroflot hat ihre Flüge ins Ausland (mit Ausnahme von Belarus) seit dem 8. März 2022 eingestellt. Sehr vereinzelte Flugverbindungen wurden und werden wiederaufgenommen.

Seit 5. März 2022 gilt in der Russischen Föderation ein neues Mediengesetz (sog. Fake News Gesetz), das zu willkürlicher Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen (z.B. Websitebeiträge, Videokonferenzen) führen kann. Das schränkt die Arbeit ausländischer Journalisten und Medienschaffenden weiter ein. Sowohl private als auch geschäftliche kritische Äußerungen zu aktuellen politischen Entwicklungen in allen sozialen Medien können mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung oder alternativ zur Ausreise geraten.

Das Unternehmen META und seine Produkte Facebook und Instagram (jedoch nicht WhatsApp) sind mit Gerichtsurteil vom 21. März 2022 in der Russischen Föderation als extremistische Organisationen eingestuft worden. Das Urteil kann ab sofort umgesetzt werden, Rechtsfolgen für Nutzer treten erst mit Rechtskraft des Urteils nach 30 Tagen ein. Nach aktuellem Stand ist es natürlichen und juristischen Personen weiterhin erlaubt, Benutzerkonten zu haben und die Dienste zu nutzen, jedoch dürfen die Posts nicht gegen die Gesetze verstoßen. Eine Verlinkung von Artikeln sollte nicht erfolgen. Die Nutzung der Logos sollte vermieden werden.

In der Moskauer Innenstadt ist es zu polizeilichen Kontrollen gekommen, in deren Verlauf Mobiltelefone nach Messenger-Diensten und Social Media durchsucht wurden. Bei der Einreise nach sowie der Ausreise aus Russland müssen Ausländer an der Grenze unter Umständen mit mehrstündigen Befragungen und der Durchsuchung mitgeführter elektronischer Kommunikationsmittel rechnen.

Insbesondere infolge des Krieges in der Ukraine kommt es im ganzen Land zu nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen. Dabei kann es zu einem massiven, zum Teil gewaltsamen Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen, darunter auch zu Festnahmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Passanten in der Nähe von nicht genehmigten Veranstaltungen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Die Nutzung nicht-russischer Kreditkarten ist in der Russischen Föderation derzeit weitgehend nicht möglich.

Derzeit sind folgende Flughäfen in Südrussland geschlossen:

Anapa, Belgorod, Brjansk, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Woronezh, Elista.

Ferner wurde in fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Beachten Sie vor der Nutzung von Sozialen Medien in der Russischen Föderation die obenstehenden Hinweise.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
Sicherheit
Kriminalität

In den touristischen Zentren russischer Städte sowie in größeren Menschenansammlungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln wie der Metro kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl.

Wie auch in anderen Großstädten kann es in Bars und Clubs russischer Großstädte zu Straftaten und vereinzelt dem Einsatz von K.o.-Tropfen kommen. Bewusstlose Personen können Opfer sexueller Gewalt werden oder sich im Freien wiederfinden, was in den Wintermonaten lebensgefährlich sein kann.

In nur offiziell aussehenden, aber nicht lizensierten Taxis sind Touristen Opfer von Straftaten geworden.

Aktuell gibt es vermehrt Fälle von Internetbetrug, indem Personen aus Westeuropa und den USA aufgefordert werden, beispielsweise im Rahmen vermeintlicher länger angebahnter Liebesbeziehungen Geldzahlungen zu veranlassen. In der Regel besteht keine Möglichkeit, einmal überwiesene Geldbeträge zurückzuerlangen, siehe auch Merkblatt der deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der Metro und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Wählen Sie Taxis sorgsam aus, nutzen Sie möglichst nur registrierte Taxiunternehmen, benutzen Apps oder bestellen Sie diese bereits im Hotel.
  • Notieren Sie bei Nachtfahrten vor dem Einsteigen in ein Taxi sichtbar das Kennzeichen und übermitteln Sie dieses als erkennbare Sicherheitsmaßnahme.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Lassen Sie Getränke und Nahrungsmittel in Bars und Clubs nie unbeaufsichtigt und kaufen Sie sie möglichst selbst.
  • Achten Sie auch bei der Auswahl Ihrer Unterkunft auf Sicherheitsaspekte.
  • Leisten Sie aufgrund der möglichen Verwendung von Schusswaffen bei Überfällen keinen Widerstand.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Bargeldlose Zahlungen sind derzeit nur eingeschränkt möglich, siehe Aktuelles.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Ein- und Ausreise sowie im Transit ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Das Visum muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Eine Visumerteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin.

Migrationskarte und Anmeldung nach Einreise
Ab einem Aufenthalt von sieben Tagen besteht eine Anmeldepflicht für Ausländer.
Hotels und vergleichbare Einrichtungen übernehmen die Anmeldungen bereits am ersten Tag nach der Anreise. In anderen Fällen muss der Gastgeber, z.B. der russische Partner des deutschen Reisebüros, die Ankunft des ausländischen Gasts innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (UWM/ Главное управление по вопросам миграции МВД РФ ) anzeigen. Der ausländische Gast darf seine Ankunft nur im Ausnahmefall auch persönlich im zuständigen Büro der Migrationsstelle (UWM) melden.

Für Verletzungen der An- und Abmeldepflicht ist grundsätzlich der Einlader/Gastgeber verantwortlich und muss Geldstrafen übernehmen. Auch für Reisende drohen allerdings Konsequenzen wie eine Ausweisung und eine Einreisesperre von bis zu fünf Jahren.
  • Vergewissern Sie sich unverzüglich nach Ankunft bei dem im Visum angegebenen Einlader/Gastgeber über die Verfahrensweise der An- und Abmeldung.
  • Fotokopieren Sie den Reisepass samt Visum, die Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars. Bewahren Sie diese sicher auf, um im Verlustfall die Anmeldung nachweisen zu können.
  • Melden Sie sich im Fall einer mehrtägigen Reise bzw. einem Ausflug vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort bei den Migrationsbehörden ab.
  • Melden Sie sich bei einem Aufenthalt an einem anderen Ort von mehr als sieben Tagen separat an – und bei Abreise wieder ab.
Gesundheit
Aktuelles

Aufgrund von Transportschwierigkeiten kommt es zu Einschränkungen in der Versorgung mit Medikamenten und Impfstoffen. Es wird empfohlen entsprechend Vorsorge zu treffen.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19 , auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut sowie FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Firmen sollen sicherstellen, dass ausländische Beschäftigte gegen Masern geimpft sind. Es finden keine individuellen Kontrollen statt.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Von Ausländern wird vor Ausstellung eines Daueraufenthaltstitels die Vorlage eines HIV-Tests verlangt.
  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Frühsommer-Meningoenzephalitis
Teile der Russischen Föderation sind Risikogebiete für die durch Zecken übertragende Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME/RSSE). Der in Deutschland erhältliche FSME-Impfstoff schützt auch vor der in der Russischen Föderation endemischen Virusvariante. Zecken können auch andere Krankheiten wie z.B. die Borreliose übertragen, siehe Merkblatt FSME
  • Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien (April – Oktober) sorgfältig nach Zecken ab und entfernen diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition beraten und ggf. impfen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In ganz Russland treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf. Das Tollwutrisiko durch z.B. streunende Hunde reicht bis in die Städte, siehe Merkblatt Tollwut.
  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei vorhandener Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Radioaktive Risiken
Es ist nicht auszuschließen, dass es in der Nähe der Stadt Tscheljabinsk (Atomanlage Majak) zu Unfällen mit Freisetzung von Radioaktivität gekommen ist.
  • Verzichten Sie in der Region auf den Verzehr von Waldfrüchten, Pilzen und Beeren, da diese radioaktiv belastet sein könnten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung insbesondere außerhalb der großen Städte ist mit der medizinischen Versorgung in Mitteleuropa nicht zu vergleichen. In aller Regel sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Moskau, St. Petersburg und anderen Großstädten gibt es einige meist private Krankenhäuser, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden.

Notfallbehandlungen in staatlichen Kliniken sind laut Gesetz grundsätzlich kostenlos, die staatlichen Kliniken entsprechen aber in Ausstattung und Kenntnisstand oft nicht dem deutschen Standard. Hilfe kann über die Notfall-Telefonnummer 03 (vom Mobiltelefon: 112) gerufen werden. In privaten Krankenhäusern, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung um ein vielfaches höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet. Der Reisende sollte für den Krankheitsfall daher genügend Bargeld mit sich führen oder in Deutschland Vorkehrungen für eine schnelle Bargeldbeschaffung (über Kreditkarte oder Blitzüberweisung) treffen. Aufschiebbare oder schwerere Operationen sollten nach ärztlicher Rücksprache in Mitteleuropa durchgeführt werden. Die Bargeldversorgung und die Zahlung mit Kreditkarte ist derzeit nur eingeschränkt möglich.

Gemäß den russischen Visavorschriften muss für eine Einreise in die Russische Föderation eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Im Krankheitsfalle sollte sofort mit dieser Versicherung Kontakt aufgenommen werden.

Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in den großen Städten der Russischen Föderation haben ein gutes Sortiment, wichtige Standardmedikamente sind vorhanden. Aktuell kommt es jedoch zu Einschränkungen. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
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Teilreisewarnung Russische Föderation 29.04.2022 | Ausreiseempfehlung

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 29.04.2022

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Aktuelles
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt.

Ausreisemöglichkeiten und Zahlungsverkehr wurden weiter eingeschränkt, bei bestimmten öffentlichen Äußerungen - auch in sozialen Medien - drohen Haftstrafen.


Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist aufgrund der gegenseitigen Sperrungen der Lufträume unterbrochen. Es bestehen derzeit Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze nach Deutschland/Europa. Es ist möglich, dass Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden. Die russische Fluglinie Aeroflot hat ihre Flüge ins Ausland (mit Ausnahme von Belarus) seit dem 8. März 2022 eingestellt. Sehr vereinzelte Flugverbindungen wurden und werden wiederaufgenommen.

Seit 5. März 2022 gilt in der Russischen Föderation ein neues Mediengesetz (sog. Fake News Gesetz), das zu willkürlicher Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen (z.B. Websitebeiträge, Videokonferenzen) führen kann. Das schränkt die Arbeit ausländischer Journalisten und Medienschaffenden weiter ein. Sowohl private als auch geschäftliche kritische Äußerungen zu aktuellen politischen Entwicklungen in allen sozialen Medien können mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung oder alternativ zur Ausreise geraten.

Das Unternehmen META und seine Produkte Facebook und Instagram (jedoch nicht WhatsApp) sind mit Gerichtsurteil vom 21. März 2022 in der Russischen Föderation als extremistische Organisationen eingestuft worden. Das Urteil kann ab sofort umgesetzt werden, Rechtsfolgen für Nutzer treten erst mit Rechtskraft des Urteils nach 30 Tagen ein. Nach aktuellem Stand ist es natürlichen und juristischen Personen weiterhin erlaubt, Benutzerkonten zu haben und die Dienste zu nutzen, jedoch dürfen die Posts nicht gegen die Gesetze verstoßen. Eine Verlinkung von Artikeln sollte nicht erfolgen. Die Nutzung der Logos sollte vermieden werden.

In der Moskauer Innenstadt ist es zu polizeilichen Kontrollen gekommen, in deren Verlauf Mobiltelefone nach Messenger-Diensten und Social Media durchsucht wurden. Bei der Einreise nach sowie der Ausreise aus Russland müssen Ausländer an der Grenze unter Umständen mit mehrstündigen Befragungen und der Durchsuchung mitgeführter elektronischer Kommunikationsmittel rechnen.

Insbesondere infolge des Krieges in der Ukraine kommt es im ganzen Land zu nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen. Dabei kann es zu einem massiven, zum Teil gewaltsamen Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen, darunter auch zu Festnahmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Passanten in der Nähe von nicht genehmigten Veranstaltungen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Die Nutzung nicht-russischer Kreditkarten ist in der Russischen Föderation derzeit weitgehend nicht möglich.

In fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) wurde der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.

Derzeit sind zudem folgende Flughäfen in Südrussland geschlossen:

Anapa, Belgorod, Brjansk, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Woronesch, Elista.

Die Situation in diesen fünf Regionen und den Regionen und Städten, in denen diese Flughäfen liegen, kann sich aufgrund der Grenznähe zur Ukraine auch kurzfristig und ohne Warnung verschlechtern.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Beachten Sie vor der Nutzung von Sozialen Medien in der Russischen Föderation die obenstehenden Hinweise.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
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