Teilreisewarnung Russische Föderation 26.03.2024 | Ausreiseempfehlung

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Russische Föderation 01.12.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation:
Stand 01.12.2017
(Unverändert gültig seit: 01.12.2017)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Aktuelle Hinweise
Anlässlich der FIFA-WM 2018 gelten besondere Regelungen für die Einreisebestimmungen wie auch die Anmeldung (Registrierung) nach Einreise in die Russische Föderation. Während des Zeitraums vom 25. Mai bis 25. Juli 2018 gelten zwar Visumserleichterungen, aber Reisende müssen sich in den Städten Moskau, Nischni Nowgorod, Samara, Wolgograd, Rostow-am-Don, Jekaterinburg, Kasan, Kaliningrad, Sankt Petersburg, Sotschi und Saransk (Spielorte) binnen 24 Stunden registrieren lassen. Bei Unterkunft in einem Hotel erfolgt die Registrierung automatisch, in anderen Fällen muss die einladende Person bzw. Organisation aktiv werden, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen: Die Ausweise müssen in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben; in der Praxis werden manchmal auch Pässe mit einer geringeren Laufzeit (auf jeden Fall aber mindestens drei Monate) akzeptiert.
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht bei Ein- und Ausreise sowie bei Transitreisen, z.B. nach Kasachstan. Das Visum muss vor der Einreise bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragt und eingeholt werden. Eine Visumerteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Weitere Auskünfte erteilt in Deutschland die Botschaft der Russischen Föderation.
Zuschauer der FIFA-WM 2018 müssen mit dem Kauf des Fußballtickets eine sogenannte Fan-ID beantragen, mit der sie sich im Zeitraum von 10 Tagen vor bis 10 Tage nach dem Turnier (vom 14. Juni bis 15. Juli 2018) visumfrei in der Russischen Föderation aufhalten können. Sofern die Fan-ID ausgedruckt wurde, besteht die Möglichkeit der mehrfachen Ein- und Ausreise in Verbindung mit einem gültigen Reisepass. Die Fan-ID setzt den Besitz eines Tickets voraus.
Krankenversicherungspflicht
Für Deutsche besteht außerdem bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht. Bei den russischen Auslandsvertretungen ist eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich. Bei der Visabeantragung muss ein Versicherungsschein vorgelegt werden. Weitere Auskünfte hierzu erteilt die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin.
Hinweis für Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen
Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen können im Rahmen touristischer Gruppenreisen bis zu 72 Stunden visumfrei einreisen und sich im Gebiet des Anlegehafens aufhalten. Die Reise- und Personendaten sind vor der Ankunft anzugeben, hierfür ist der Reiseveranstalter oder die Reederei zuständig. Weitere Details sollten vor der Abreise mit diesem geklärt werden.
Einreise
Bei Überschreiten der Außengrenze werden Reisende einer eingehenden Kontrolle unterzogen, die die Überprüfung der Einreisevoraussetzungen, sowie gegebenenfalls der für den Aufenthalt und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse umfasst.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt (z. B. weil eine Einreisesperre besteht), wird die Einreise in die Russische Föderation verweigert. Einreisesperren können nach der russischen Migrationsgesetzgebung bereits dann verfügt werden, wenn innerhalb von drei Jahren zwei Ordnungswidrigkeiten (u.a. Verstöße gegen die russische Straßenverkehrsordnung) begangen wurden - unabhängig davon, ob dafür fällige Geldbußen bereits entrichtet wurden.
Bei der Einreisekontrolle stellt der Grenzdienst eine Migrationskarte aus, die vom Reisenden zu unterzeichnen, im Pass mitzuführen und bei der Ausreisekontrolle wieder abzugeben ist.
Ausreise
Auch bei Ausreise aus der Russischen Föderation muss das Visum noch gültig sein. Ist der Pass mit gültigem Visum verloren gegangen, kann die Ausreise mit einem von der Botschaft (bzw. der örtlich zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland) ausgestellten Reisedokument (Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland, Pass) und unter Vorlage des Verlustprotokolls der zuständigen russischen Polizeidienststelle erfolgen.
Sofern das Visum bereits abgelaufen ist, muss sich der Reisende an das örtlich zuständige Büro der Hauptverwaltung für Migrationsangelegenheiten des russischen Innenministeriums (GUWM) wenden. Dort werden die entsprechenden Formalitäten in die Wege geleitet, die zumeist ein gerichtliches Verfahren beinhalten, an dessen Ende die Verhängung einer Geldstrafe und/oder die Ausweisung aus der Russischen Föderation stehen können. In den Metropolregionen (Moskau und Sankt Petersburg einschließlich der jeweiligen Gebiete) ist eine Ausreise nur nach gerichtlich verfügter Geldstrafe und Ausweisung möglich. Wurde eine Ausweisung verfügt, zieht dies eine Einreisesperre von fünf Jahren nach sich.
Die Ausreise aus der Russischen Föderation kann auch verweigert werden, wenn Verbindlichkeiten gegenüber staatlichen Behörden bestehen – häufig ist ein Verlassen des Landes erst möglich, wenn ein dann einzuleitendes Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.
Deutsch-russische Doppelstaater
Deutsch-russische Doppelstaater können nur mit einem gültigen russischen Auslandspass aus der Russischen Föderation ausreisen. Für die Ausreise von Minderjährigen, die sich nicht in Begleitung mindestens eines Elternteils befinden, werden darüber hinaus weitere Dokumente benötigt. Betroffene Reisende sollten sich rechtzeitig vor Antritt einer Reise ausführlich bei den zuständigen russischen Behörden informieren.
Migrationskarte / Anmeldung nach Einreise
Grundsätzlich besteht eine Anmeldepflicht nach der Einreise, wenn der Aufenthalt in der Russischen Föderation oder einer einzelnen Stadt sieben Tage überschreitet.
Während der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland müssen sich alle Ausländer in den Städten Moskau, Nischni Nowgorod, Samara, Wolgograd, Rostow-am-Don, Jekaterinburg, Kasan, Kaliningrad, Sankt Petersburg, Sotschi und Saransk (Spielorte) binnen 24 Stunden anmelden bzw. registrieren lassen. Bei Touristen, die in einem Hotel, einem Ferienheim oder einer vergleichbaren Einrichtung untergebracht sind, gilt die Hotelverwaltung als Einlader/Gastgeber und ist damit selbst für die Anmeldung zuständig.
In allen anderen Fällen muss die einladende Person oder Organisation (z. B. der russische Partner des deutschen Reisebüros) die Ankunft des ausländischen Gasts innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (UWM) des Innenministeriums der Russischen Föderation anzeigen. Als Einlader/ Gastgeber wird die Person oder Organisation bezeichnet, die das Visum beschafft hat und auch unter „einladende Organisation“ im Visum aufgeführt ist. Dieser ist es nicht gestattet, dem Ausländer die für die Registrierung benötigten Dokumente (abgestempelte Migrationskarte und Reisepass) abzunehmen, der Ausländer muss sie nur vorweisen und kopieren lassen.
Der Einlader/Gastgeber füllt ein spezielles Formular auf der Basis der ihm vom Ausländer vorgezeigten Dokumente aus. Innerhalb von sieben Arbeitstagen überreicht er dieses Schreiben samt Fotokopien des Reisepasses mit Visum und der Migrationskarte des Ausländers dem zuständigen Büro der UWMs oder übersendet es per Post. Für die Anmeldung wird vom Staat keine Gebühr erhoben, die Post-Filialen berechnen für die Entgegennahme des Anmeldungsformulars eine geringfügige Gebühr. Ein privater Einlader/Gastgeber muss die Anmeldung nicht zwingend persönlich durchführen, sondern kann sich unter Vorlage einer notariell beglaubigten Vollmacht durch Bürger der Russischen Föderation, Ausländer oder Staatenlose, die ihren ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben, vertreten lassen.
Sollte der Einlader/Gastgeber durch nachweislich entschuldbare Gründe an der Übermittlung des Anmeldungsformulars gehindert sein, darf der ausländische Gast seine Ankunft auch persönlich im zuständigen Büro des FMS melden.
Die möglichen Strafen bei Verletzungen der An- und Abmeldepflicht betragen bei Privatpersonen zwischen 2.000,- und 5.000,- Rubel verantwortlich ist diejenige Person, welche die An- und Abmeldeformalitäten durchführt, also der Einlader/Gastgeber. Konsequenzen können sich aber auch für den Reisenden ergeben. Ein Ausländer, der einmal administrativ ausgewiesen wurde, kann für bis zu fünf Jahre für die Einreise in die Russische Föderation gesperrt werden. Es wird daher dringend empfohlen, sich unverzüglich nach der Ankunft in der Russischen Föderation an die im Visum angegebene „einladende Organisation“ (den Einlader bzw. Gastgeber) zu wenden und die Verfahrensweise der An- und Abmeldung zu klären.
Reisenden wird empfohlen, den Reisepass samt Visum, Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars zu fotokopieren und sicher aufzubewahren. Dadurch kann - insbesondere bei Verlust der Originaldokumente - nachgewiesen werden, dass die Regeln der Anmeldung befolgt worden sind.
Reisende, die vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort aus eine mehrtägige Reise/Ausflug planen, müssen sich entsprechend bei den Migrationsbehörden (UWM) abmelden. Bei einem Aufenthalt an einem Ort von mehr als sieben Tagen muss dort eine Anmeldung erfolgen – bei Abreise die entsprechende Abmeldung.
In der Russischen Föderation gibt es nach wie vor für Ausländer gesperrte Städte und Gebiete und in regionaler Zuständigkeit gesperrte Bereiche, die nicht veröffentlicht sind. Die zuständige Stelle, durch die die Anmeldung erfolgen muss (z. B. Hotel oder die zuständige Innenbehörde, z. B. UWM), erteilt Auskunft über die örtlichen Sperrgebiete.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Russische Föderation 20.04.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Russische Föderation:

Stand: 20.04.2018 (Unverändert gültig seit: 20.04.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Besondere strafrechtliche Vorschriften

Aktuelle Hinweise

Die deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation haben auf ihrer Webseite anlässlich der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2018 ein Informationsangebot zusammengestellt, das auch als Flyer heruntergeladen werden kann.
Besondere Regelungen gelten im Zusammenhang mit der FIFA-Fußball-WM für die Einreisebestimmungen wie auch die Anmeldung (Registrierung) nach Einreise in die Russische Föderation. Während des Zeitraums vom 25. Mai bis 25. Juli 2018 gelten zwar Visumserleichterungen, aber Reisende müssen sich in den Städten Moskau, Nischni Nowgorod, Samara, Wolgograd, Rostow-am-Don, Jekaterinburg, Kasan, Kaliningrad, Sankt Petersburg, Sotschi und Saransk (Spielorte) binnen 24 Stunden registrieren lassen. Bei Unterkunft in einem Hotel erfolgt die Registrierung automatisch, in anderen Fällen muss die einladende Person bzw. Organisation aktiv werden, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.
Weitere Informationen zur FIFA-Fußball-WM 2018 finden Sie auf den Internetseiten der FIFA , im Fanguide der Koordinierungsstelle Fanprojekte (KOS) und auf dem offiziellen Informationsportal „Welcome2018“ .

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Für die Halbinsel Krim sind die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine zu beachten.

Reisen in den Nordkaukasus
Bei Reisen in den Föderalbezirk Nordkaukasus sowie angrenzende Regionen wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.

Insbesondere von nicht zwingend erforderlichen Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien und Dagestan wird dringend abgeraten.

In den oben genannten Regionen besteht aufgrund von Anschlägen, bewaffneten Auseinandersetzungen und Entführungsfällen ein höheres Sicherheitsrisiko als in anderen russischen Landesteilen.

Personen, die trotz der hohen Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfsmöglichkeiten der deutschen Botschaft in Moskau rechnen. Kurzfristig verfügte Beschränkungen der Reisefreiheit für Ausländer sind nicht auszuschließen.

Grenzverkehr mit Georgien und Aserbaidschan
Der Grenzübergang Dariali / Hoher Lars an der A 301 ("Georgische Heerstraße"), die Nordossetien (Russland) mit Georgien verbindet sowie der Grenzübergang Samur an der Grenze zwischen Dagestan (Russland) und Aserbaidschan sind inzwischen wieder für den internationalen Reiseverkehr geöffnet. Allerdings können kapazitätsbedingte Schwierigkeiten beim Grenzübertritt nicht ausgeschlossen werden.

Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird von den georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet.

Zur Sicherheitslage in Südossetien und Abchasien sind die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Georgien zu beachten.

Terrorismus / Kriminalität
Wie verschiedene Anschläge mit zahlreichen Todesopfern in den letzten Jahren gezeigt haben, kann es in Russland, auch außerhalb der Kaukasus-Region, jederzeit zu Attentaten kommen. Todesopfer forderte zuletzt ein Terroranschlag in der Metro von St. Petersburg im April 2017. Ende Dezember 2017 kam es ebenfalls in St. Petersburg zu einem Anschlag eines Einzeltäters in einem Supermarkt, bei dem 10 Personen verletzt wurden. Die russischen Behörden haben ihre Warnung vor Attentaten bekräftigt und rufen weiterhin zu besonderer Vorsicht auf.

Die generelle Empfehlung, besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht insbesondere bei Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (insbesondere U-Bahn, Bus) walten zu lassen, gilt unverändert.

In der Club- und Kneipenszene russischer Großstädte kommt es - wie in Großstädten in anderen Ländern auch - zu nächtlichen, z.T. alkoholbedingten Straftaten, die sich auch gegen ausländische Staatsbürger und Touristen richten können (z.B. Körperverletzungsdelikte, Überfälle mit sog. „k.o.-Tropfen“). Angemessene Wachsamkeit sowie die Nutzung registrierter Taxiunternehmen ist daher empfehlenswert.

Während der FIFA-Fußball-WM 2018 ist mit verstärkten Sicherheitsmaßnahmen und Einschränkungen durch die russischen Behörden zu rechnen (u.a. Alkoholverbot an bestimmten Orten).

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme in einem Notfall zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über den Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen: Die Ausweise müssen in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben; in der Praxis werden manchmal auch Pässe mit einer geringeren Laufzeit (auf jeden Fall aber mindestens drei Monate) akzeptiert.

Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht bei Ein- und Ausreise sowie bei Transitreisen durch das Land, z.B. nach Kasachstan. Lediglich bei Flugreisen, die ein einmaliges Umsteigen an einem Flughafen innerhalb von max. 24 Stunden erfordern, ist kein Visum erforderlich, sofern das Ticket für den Weiterflug vorgelegt und der Transitbereich des Flughafens nicht verlassen wird. Für alle anderen Fälle besteht Visumpflicht.

Das Visum muss vor der Einreise bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragt und eingeholt werden. Eine Visumerteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Weitere Auskünfte erteilt in Deutschland die Botschaft der Russischen Föderation .

Zuschauer der FIFA-WM 2018 müssen mit dem Kauf des Fußballtickets eine sogenannte Fan-ID beantragen, um in dem Zeitraum vom 4. Juni bis einschließlich 15. Juli 2018 visumfrei in die Russische Föderation einreisen zu können (in Verbindung mit einem gültigen Reisepass). . Die Ausreise muss hingegen in dem Zeitraum vom 4. Juni bis 25. Juli 2018 erfolgen. Eine Verlängerung der Fan-ID über den 25. Juli hinaus ist nicht möglich. Bei länger geplanten Aufenthalten ist ein russisches Visum erforderlich, das zuvor bei einer russischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt und ausgestellt wurde. Die Fan-ID ersetzt kein Ausweisdokument. Für den Stadionzugang und der kostenlosen Nutzung der eingesetzten Züge zwischen den Spielorten ist eine laminierte Fan-ID in Verbindung mit einem Fußballticket erforderlich. Nach der Registrierung und Bestätigung kann die laminierte Fan-ID bei jeder Filiale abgeholt werden.

Krankenversicherungspflicht
Für Deutsche besteht außerdem bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht. Bei den russischen Auslandsvertretungen ist eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich. Bei der Visabeantragung muss ein Versicherungsschein vorgelegt werden. Weitere Auskünfte hierzu erteilt die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin .
Für Inhaber von Fan-IDs ist eine solche Versicherung bislang nicht verpflichtend, jedoch wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen.

Hinweis für Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen
Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen können im Rahmen touristischer Gruppenreisen bis zu 72 Stunden visumfrei einreisen und sich im Gebiet des Anlegehafens aufhalten. Die Reise- und Personendaten sind vor der Ankunft anzugeben, hierfür ist der Reiseveranstalter oder die Reederei zuständig. Weitere Details sollten vor der Abreise mit diesem geklärt werden.

Einreise
Bei Überschreiten der Außengrenze werden Reisende einer eingehenden Kontrolle unterzogen, die die Überprüfung der Einreisevoraussetzungen, sowie gegebenenfalls der für den Aufenthalt und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse umfasst.

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt (z. B. weil eine Einreisesperre besteht), wird die Einreise in die Russische Föderation verweigert. Einreisesperren können nach der russischen Migrationsgesetzgebung bereits dann verfügt werden, wenn innerhalb von drei Jahren zwei Ordnungswidrigkeiten (u.a. Verstöße gegen die russische Straßenverkehrsordnung) begangen wurden - unabhängig davon, ob dafür fällige Geldbußen bereits entrichtet wurden.

Bei der Einreisekontrolle stellt der Grenzdienst eine Migrationskarte aus, die vom Reisenden zu unterzeichnen, im Pass mitzuführen und bei der Ausreisekontrolle wieder abzugeben ist.

Ausreise
Auch bei Ausreise aus der Russischen Föderation muss das Visum noch gültig sein. Ist der Pass mit gültigem Visum verloren gegangen, kann die Ausreise mit einem von der Botschaft (bzw. der örtlich zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland) ausgestellten Reisedokument (Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland, Pass) und unter Vorlage des Verlustprotokolls der zuständigen russischen Polizeidienststelle erfolgen.

Sofern das Visum bereits abgelaufen ist, muss sich der Reisende an das örtlich zuständige Büro der Hauptverwaltung für Migrationsangelegenheiten des russischen Innenministeriums (GUWM) wenden. Dort werden die entsprechenden Formalitäten in die Wege geleitet, die zumeist ein gerichtliches Verfahren beinhalten, an dessen Ende die Verhängung einer Geldstrafe und/oder die Ausweisung aus der Russischen Föderation stehen können. In den Metropolregionen (Moskau und Sankt Petersburg einschließlich der jeweiligen Gebiete) ist eine Ausreise nur nach gerichtlich verfügter Geldstrafe und Ausweisung möglich. Wurde eine Ausweisung verfügt, zieht dies eine Einreisesperre von fünf Jahren nach sich.
Die Ausreise aus der Russischen Föderation kann auch verweigert werden, wenn Verbindlichkeiten gegenüber staatlichen Behörden bestehen – häufig ist ein Verlassen des Landes erst möglich, wenn ein dann einzuleitendes Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.

Deutsch-russische Doppelstaater
Deutsch-russische Doppelstaater können nur mit einem gültigen russischen Auslandspass aus der Russischen Föderation ausreisen. Für die Ausreise von Minderjährigen, die sich nicht in Begleitung mindestens eines Elternteils befinden, werden darüber hinaus weitere Dokumente benötigt. Betroffene Reisende sollten sich rechtzeitig vor Antritt einer Reise ausführlich bei den zuständigen russischen Behörden informieren.

Migrationskarte / Anmeldung nach Einreise
Grundsätzlich besteht eine Anmeldepflicht nach der Einreise, wenn der Aufenthalt in der Russischen Föderation oder einer einzelnen Stadt sieben Tage überschreitet.

Während des Zeitraums vom 25. Mai bis 25. Juli 2018 müssen sich alle Ausländer in den Städten Moskau, Nischni Nowgorod, Samara, Wolgograd, Rostow-am-Don, Jekaterinburg, Kasan, Kaliningrad, Sankt Petersburg, Sotschi und Saransk (Austragungsorte der FIFA-Fußball-WM 2018) binnen 24 Stunden anmelden bzw. registrieren lassen. Bei Touristen, die in einem Hotel, einem Ferienheim oder einer vergleichbaren Einrichtung untergebracht sind, gilt die Hotelverwaltung als Einlader/Gastgeber und ist damit selbst für die Anmeldung zuständig.

In allen anderen Fällen muss die einladende Person oder Organisation (z. B. der russische Partner des deutschen Reisebüros) die Ankunft des ausländischen Gasts innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (UWM) des Innenministeriums der Russischen Föderation anzeigen. Als Einlader/ Gastgeber wird die Person oder Organisation bezeichnet, die das Visum beschafft hat und auch unter „einladende Organisation“ im Visum aufgeführt ist. Dieser ist es nicht gestattet, dem Ausländer die für die Registrierung benötigten Dokumente (abgestempelte Migrationskarte und Reisepass) abzunehmen, der Ausländer muss sie nur vorweisen und kopieren lassen.

Der Einlader/Gastgeber füllt ein spezielles Formular auf der Basis der ihm vom Ausländer vorgezeigten Dokumente aus. Innerhalb von sieben Arbeitstagen überreicht er dieses Schreiben samt Fotokopien des Reisepasses mit Visum und der Migrationskarte des Ausländers dem zuständigen Büro der UWMs oder übersendet es per Post. Für die Anmeldung wird vom Staat keine Gebühr erhoben, die Post-Filialen berechnen für die Entgegennahme des Anmeldungsformulars eine geringfügige Gebühr. Ein privater Einlader/Gastgeber muss die Anmeldung nicht zwingend persönlich durchführen, sondern kann sich unter Vorlage einer notariell beglaubigten Vollmacht durch Bürger der Russischen Föderation, Ausländer oder Staatenlose, die ihren ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben, vertreten lassen.

Sollte der Einlader/Gastgeber durch nachweislich entschuldbare Gründe an der Übermittlung des Anmeldungsformulars gehindert sein, darf der ausländische Gast seine Ankunft auch persönlich im zuständigen Büro des FMS melden.
Die möglichen Strafen bei Verletzungen der An- und Abmeldepflicht betragen bei Privatpersonen zwischen 2.000,- und 5.000,- Rubel verantwortlich ist diejenige Person, welche die An- und Abmeldeformalitäten durchführt, also der Einlader/Gastgeber. Konsequenzen können sich aber auch für den Reisenden ergeben. Ein Ausländer, der einmal administrativ ausgewiesen wurde, kann für bis zu fünf Jahre für die Einreise in die Russische Föderation gesperrt werden. Es wird daher dringend empfohlen, sich unverzüglich nach der Ankunft in der Russischen Föderation an die im Visum angegebene „einladende Organisation“ (den Einlader bzw. Gastgeber) zu wenden und die Verfahrensweise der An- und Abmeldung zu klären.

Reisenden wird empfohlen, den Reisepass samt Visum, Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars zu fotokopieren und sicher aufzubewahren. Dadurch kann - insbesondere bei Verlust der Originaldokumente - nachgewiesen werden, dass die Regeln der Anmeldung befolgt worden sind.

Reisende, die vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort aus eine mehrtägige Reise/Ausflug planen, müssen sich entsprechend bei den Migrationsbehörden (UWM) abmelden. Bei einem Aufenthalt an einem Ort von mehr als sieben Tagen muss dort eine Anmeldung erfolgen – bei Abreise die entsprechende Abmeldung.

In der Russischen Föderation gibt es nach wie vor für Ausländer gesperrte Städte und Gebiete und in regionaler Zuständigkeit gesperrte Bereiche, die nicht veröffentlicht sind. Die zuständige Stelle, durch die die Anmeldung erfolgen muss (z. B. Hotel oder die zuständige Innenbehörde, z. B. UWM), erteilt Auskunft über die örtlichen Sperrgebiete.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
... Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2024 > alle Reise-Events auf einen Blick - check it out !!!
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Reise-/Sicherheitshinweis Russische Föderation 01.06.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Russische Föderation:

Stand: 01.06.2018 (Unverändert gültig seit: 01.06.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise (Visumerleichterungen, Frist für Registrierung)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Visum, Migrationskarte/Anmeldung)
Besondere strafrechtliche Vorschriften (Verbot von Vuvuzelas)
Medizinische Hinweise (Aktuelle medizinische Hinweise)

Aktuelle Hinweise

Die deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation haben auf ihrer Webseite anlässlich der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2018 ein Informationsangebot zusammengestellt, das auch als Flyer heruntergeladen werden kann. Wichtige Kontaktdaten für den Notfall sind im Postkartenformat ebenfalls verfügbar.

Besondere Regelungen gelten im Zusammenhang mit der FIFA-Fußball-WM für die Einreisebestimmungen wie auch die Anmeldung (Registrierung) nach Einreise in die Russische Föderation. Während des Zeitraums vom 25. Mai bis 25. Juli 2018 gelten für Besucher zwar Visumserleichterungen, aber alle Reisenden, d.h. auch Besucher müssen sich in den Städten Moskau, Nischni Nowgorod, Samara, Wolgograd, Rostow-am-Don, Jekaterinburg, Kasan, Kaliningrad, Sankt Petersburg, Sotschi und Saransk (Spielorte) binnen 72 Stunden registrieren lassen. Bei Unterkunft in einem Hotel, einem Ferienheim oder Campingplatz erfolgt die Registrierung automatisch, in anderen Fällen muss die einladende Person bzw. Organisation aktiv werden. Nähere Hinweise können dem Merkblatt Registrierung entnommen werden.

Unter Vorlage der Fan-ID und eines gültigen Reisepasses benötigen Durchreisende durch die Republik Belarus kein Transitvisum . Diese Regelung ist an die Gültigkeit der Fan-ID geknüpft (zwecks Einreise in die Russische Föderation vom 4. Juni bis zum 15. Juli 2018 und zwecks Ausreise aus der Russischen Föderation vom 4. Juni bis zum 25. Juli 2018), siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Belarus .

Weitere Informationen zur FIFA-Fußball-WM 2018 finden Sie auf den Internetseiten der FIFA , im Fanguide der Koordinierungsstelle Fanprojekte (KOS) und auf dem offiziellen Informationsportal „Welcome2018“ .
Informationen über gesundheitliche Risiken und Präventionsmaßnahmen für den Besuch der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2018 in der Russischen Föderation können dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes entnommen werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht bei Ein- und Ausreise sowie bei Transitreisen durch das Land, z.B. nach Kasachstan. Lediglich bei Flugreisen, die ein einmaliges Umsteigen an einem Flughafen innerhalb von max. 24 Stunden erfordern, ist kein Visum erforderlich, sofern das Ticket für den Weiterflug vorgelegt wird, ein Transitbereich am Flughafen vorhanden ist und dieser nicht verlassen wird. Für alle anderen Fälle besteht Visumpflicht.

Das Visum muss vor der Einreise bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragt und eingeholt werden. Eine Visumerteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Weitere Auskünfte erteilt in Deutschland die Botschaft der Russischen Föderation .

Zuschauer der FIFA-WM 2018 müssen mit dem Kauf des Fußballtickets eine sogenannte Fan-ID beantragen, um in dem Zeitraum vom 4. Juni bis einschließlich 15. Juli 2018 visumfrei in die Russische Föderation einreisen zu können (in Verbindung mit einem gültigen Reisepass). Die Ausreise muss hingegen in dem Zeitraum vom 4. Juni bis 25. Juli 2018 erfolgen. Für einen reibungslosen Ablauf bei der Einreise und für den anschließenden Aufenthalt wird empfohlen, neben dem gültigen Reisepass und der Fan-ID auch das gültige Fußballticket mit sich zu führen, um es bei Bedarf vorzeigen zu können. Sofern ein Fußballspiel bereits besucht wurde und nach zwischenzeitlicher Ausreise aus der Russischen Föderation zu einem späteren Zeitpunkt eine Wiedereinreise beabsichtigt ist, sollte auch das nicht mehr gültige Fußballticket für eine mögliche Kontrolle mit sich geführt werden.

Eine Verlängerung der Fan-ID über den 25. Juli hinaus ist nicht möglich. Bei länger geplanten Aufenthalten ist ein russisches Visum erforderlich, das zuvor bei einer russischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt und ausgestellt wurde. Die Fan-ID ersetzt kein Ausweisdokument. Für den Stadionzugang und die kostenlose Nutzung der eingesetzten Züge zwischen den Spielorten ist eine laminierte Fan-ID in Verbindung mit einem Fußballticket erforderlich. Nach der Registrierung und Bestätigung kann die laminierte Fan-ID bei jeder Filiale abgeholt werden. In der Nähe der Fußballstadien ist die Einrichtung von mobilen Fan-ID-Filialen vorgesehen. Bei Verlust kann die Fan-ID in jeder Filiale neu ausgestellt werden.

Einreise
Bei Überschreiten der Außengrenze werden Reisende einer eingehenden Kontrolle unterzogen, die die Überprüfung der Einreisevoraussetzungen, sowie gegebenenfalls der für den Aufenthalt und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse umfasst.

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt (z. B. weil eine Einreisesperre besteht), wird die Einreise in die Russische Föderation verweigert. Einreisesperren können nach der russischen Migrationsgesetzgebung bereits dann verfügt werden, wenn innerhalb von drei Jahren zwei Ordnungswidrigkeiten (u.a. Verstöße gegen die russische Straßenverkehrsordnung) begangen wurden - unabhängig davon, ob dafür fällige Geldbußen bereits entrichtet wurden.

Bei der Einreisekontrolle stellt der Grenzdienst eine Migrationskarte aus, die vom Reisenden zu unterzeichnen, im Pass mitzuführen und bei der Ausreisekontrolle wieder abzugeben ist.

Bei Verlust der Migrationskarte muss diese erneut durch den Migrationsdienst ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der russischen Behörden drei Arbeitstage.

Migrationskarte / Anmeldung nach Einreise
Grundsätzlich besteht eine Anmeldepflicht nach der Einreise, wenn der Aufenthalt in der Russischen Föderation oder einer einzelnen Stadt sieben Tage überschreitet.

Während des Zeitraums vom 25. Mai bis 25. Juli 2018 müssen sich alle Ausländer in den Städten Moskau, Nischni Nowgorod, Samara, Wolgograd, Rostow-am-Don, Jekaterinburg, Kasan, Kaliningrad, Sankt Petersburg, Sotschi und Saransk (Austragungsorte der FIFA-Fußball-WM 2018) binnen 72 Stunden anmelden bzw. registrieren lassen. Bei Touristen, die in einem Hotel, einem Ferienheim oder in einer vergleichbaren Einrichtung untergebracht sind, gilt die Hotelverwaltung als Einlader/Gastgeber und ist damit selbst für die Anmeldung zuständig.

In allen anderen Fällen muss die einladende Person oder Organisation (z. B. der russische Partner des deutschen Reisebüros) die Ankunft des ausländischen Gasts innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (UWM/ Главное управление по вопросам миграции МВД РФ ) anzeigen. Als Einlader/ Gastgeber wird die Person oder Organisation bezeichnet, die das Visum beschafft hat und auch unter „einladende Organisation“ im Visum aufgeführt ist. Dieser ist es nicht gestattet, dem Ausländer die für die Registrierung benötigten Dokumente (abgestempelte Migrationskarte und Reisepass) abzunehmen, der Ausländer muss sie nur vorweisen und kopieren lassen.

Der Einlader/Gastgeber füllt ein spezielles Formular auf der Basis der ihm vom Ausländer vorgezeigten Dokumente aus. Innerhalb von sieben Arbeitstagen überreicht er dieses Schreiben samt Fotokopien des Reisepasses mit Visum und der Migrationskarte des Ausländers dem zuständigen Büro des Migrationsdienstes. Für die Anmeldung wird vom Staat keine Gebühr erhoben.Weitere Informationen können dem Merkblatt entnommen werden.

Sollte der Einlader/Gastgeber durch nachweislich entschuldbare Gründe an der Übermittlung des Anmeldungsformulars gehindert sein, darf der ausländische Gast seine Ankunft auch persönlich im zuständigen Büro der Migrationsstelle (UWM) melden.

Die möglichen Strafen bei Verletzungen der An- und Abmeldepflicht betragen bei Privatpersonen zwischen 2.000,- und 5.000,- Rubel verantwortlich ist diejenige Person, welche die An- und Abmeldeformalitäten durchführt, also der Einlader/Gastgeber. Konsequenzen können sich aber auch für den Reisenden ergeben. Ein Ausländer, der einmal administrativ ausgewiesen wurde, kann für bis zu fünf Jahre für die Einreise in die Russische Föderation gesperrt werden. Es wird daher dringend empfohlen, sich unverzüglich nach der Ankunft in der Russischen Föderation an die im Visum angegebene „einladende Organisation“ (den Einlader bzw. Gastgeber) zu wenden und die Verfahrensweise der An- und Abmeldung zu klären.

Reisenden wird empfohlen, den Reisepass samt Visum, Migrationskarte und dem abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars zu fotokopieren und sicher aufzubewahren. Dadurch kann - insbesondere bei Verlust der Originaldokumente - nachgewiesen werden, dass die Regeln der Anmeldung befolgt worden sind.

Reisende, die vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort aus eine mehrtägige Reise/Ausflug planen, müssen sich entsprechend bei den Migrationsbehörden abmelden. Bei einem Aufenthalt an einem Ort von mehr als sieben Tagen muss dort eine Anmeldung erfolgen – bei Abreise die entsprechende Abmeldung.

In der Russischen Föderation gibt es nach wie vor für Ausländer gesperrte Städte und Gebiete und in regionaler Zuständigkeit gesperrte Bereiche, die nicht veröffentlicht sind. Die zuständige Stelle, durch die die Anmeldung erfolgen muss (z. B. Hotel oder das zuständige Migrationsbüro), erteilt Auskunft über die örtlichen Sperrgebiete.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Für die Zeit der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2018 wurden von den russischen Behörden besondere Vorschriften erlassen, wonach u.a. die Verwendung des Blasinstruments Vuvuzela verboten ist.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Russische Föderation 26.07.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation:
Stand 26.07.2018
(Unverändert gültig seit: 26.07.2018)

Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen: Die Ausweise müssen in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben; in der Praxis werden manchmal auch Pässe mit einer geringeren Laufzeit (auf jeden Fall aber mindestens drei Monate) akzeptiert.

Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht bei Ein- und Ausreise sowie bei Transitreisen durch das Land, z.B. nach Kasachstan. Lediglich bei Flugreisen, die ein einmaliges Umsteigen an einem Flughafen innerhalb von max. 24 Stunden erfordern, ist kein Visum erforderlich, sofern das Ticket für den Weiterflug vorgelegt wird, ein Transitbereich am Flughafen vorhanden ist und dieser nicht verlassen wird. Für alle anderen Fälle besteht Visumpflicht.
Das Visum muss vor der Einreise bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragt und eingeholt werden. Eine Visumerteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Weitere Auskünfte erteilt in Deutschland die Botschaft der Russischen Föderation.

Krankenversicherungspflicht
Für Deutsche besteht außerdem bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht. Bei den russischen Auslandsvertretungen ist eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich. Bei der Visabeantragung muss ein Versicherungsschein vorgelegt werden. Weitere Auskünfte hierzu erteilt die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin.
Für Inhaber von Fan-IDs ist eine solche Versicherung bislang nicht verpflichtend, jedoch wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen.

Hinweis für Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen
Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen können im Rahmen touristischer Gruppenreisen bis zu 72 Stunden visumfrei einreisen und sich im Gebiet des Anlegehafens aufhalten. Die Reise- und Personendaten sind vor der Ankunft anzugeben, hierfür ist der Reiseveranstalter oder die Reederei zuständig. Weitere Details sollten vor der Abreise mit diesem geklärt werden.

Einreise
Bei Überschreiten der Außengrenze werden Reisende einer eingehenden Kontrolle unterzogen, die die Überprüfung der Einreisevoraussetzungen, sowie gegebenenfalls der für den Aufenthalt und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse umfasst.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt (z. B. weil eine Einreisesperre besteht), wird die Einreise in die Russische Föderation verweigert. Einreisesperren können nach der russischen Migrationsgesetzgebung bereits dann verfügt werden, wenn innerhalb von drei Jahren zwei Ordnungswidrigkeiten (u.a. Verstöße gegen die russische Straßenverkehrsordnung) begangen wurden - unabhängig davon, ob dafür fällige Geldbußen bereits entrichtet wurden.
Bei der Einreisekontrolle stellt der Grenzdienst eine Migrationskarte aus, die vom Reisenden zu unterzeichnen, im Pass mitzuführen und bei der Ausreisekontrolle wieder abzugeben ist.
Bei Verlust der Migrationskarte muss diese erneut durch den Migrationsdienst ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der russischen Behörden drei Arbeitstage.

Ausreise
Auch bei Ausreise aus der Russischen Föderation muss das Visum noch gültig sein. Ist der Pass mit gültigem Visum verloren gegangen, kann die Ausreise mit einem von der Botschaft (bzw. der örtlich zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland) ausgestellten Reisedokument (Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland, Pass) und unter Vorlage des Verlustprotokolls der zuständigen russischen Polizeidienststelle erfolgen.
Sofern das Visum bereits abgelaufen ist, muss sich der Reisende an das örtlich zuständige Büro der Hauptverwaltung für Migrationsangelegenheiten des russischen Innenministeriums (GUWM) wenden. Dort werden die entsprechenden Formalitäten in die Wege geleitet, die zumeist ein gerichtliches Verfahren beinhalten, an dessen Ende die Verhängung einer Geldstrafe und/oder die Ausweisung aus der Russischen Föderation stehen können. In den Metropolregionen (Moskau und Sankt Petersburg einschließlich der jeweiligen Gebiete) ist eine Ausreise nur nach gerichtlich verfügter Geldstrafe und Ausweisung möglich. Wurde eine Ausweisung verfügt, zieht dies eine Einreisesperre von fünf Jahren nach sich.
Die Ausreise aus der Russischen Föderation kann auch verweigert werden, wenn Verbindlichkeiten gegenüber staatlichen Behörden bestehen – häufig ist ein Verlassen des Landes erst möglich, wenn ein dann einzuleitendes Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.

Deutsch-russische Doppelstaater
Deutsch-russische Doppelstaater können nur mit einem gültigen russischen Auslandspass aus der Russischen Föderation ausreisen. Für die Ausreise von Minderjährigen, die sich nicht in Begleitung mindestens eines Elternteils befinden, werden darüber hinaus weitere Dokumente benötigt. Betroffene Reisende sollten sich rechtzeitig vor Antritt einer Reise ausführlich bei den zuständigen russischen Behörden informieren.

Migrationskarte / Anmeldung nach Einreise
Grundsätzlich besteht eine Anmeldepflicht nach der Einreise, wenn der Aufenthalt in der Russischen Föderation oder einer einzelnen Stadt sieben Tage überschreitet.
Bei Touristen, die in einem Hotel, einem Ferienheim oder in einer vergleichbaren Einrichtung untergebracht sind, gilt die Hotelverwaltung als Einlader/Gastgeber und ist damit selbst für die Anmeldung zuständig.
In allen anderen Fällen muss die einladende Person oder Organisation (z. B. der russische Partner des deutschen Reisebüros) die Ankunft des ausländischen Gasts innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (UWM/ Главное управление по вопросам миграции МВД РФ) anzeigen. Als Einlader/ Gastgeber wird die Person oder Organisation bezeichnet, die das Visum beschafft hat und auch unter „einladende Organisation“ im Visum aufgeführt ist. Dieser ist es nicht gestattet, dem Ausländer die für die Registrierung benötigten Dokumente (abgestempelte Migrationskarte und Reisepass) abzunehmen, der Ausländer muss sie nur vorweisen und kopieren lassen.
Der Einlader/Gastgeber füllt ein spezielles Formular auf der Basis der ihm vom Ausländer vorgezeigten Dokumente aus. Innerhalb von sieben Arbeitstagen überreicht er dieses Schreiben samt Fotokopien des Reisepasses mit Visum und der Migrationskarte des Ausländers dem zuständigen Büro des Migrationsdienstes. Für die Anmeldung wird vom Staat keine Gebühr erhoben. Weitere Informationen können dem Merkblatt entnommen werden.
Sollte der Einlader/Gastgeber durch nachweislich entschuldbare Gründe an der Übermittlung des Anmeldungsformulars gehindert sein, darf der ausländische Gast seine Ankunft auch persönlich im zuständigen Büro der Migrationsstelle (UWM) melden.
Die möglichen Strafen bei Verletzungen der An- und Abmeldepflicht betragen bei Privatpersonen zwischen 2.000,- und 5.000,- Rubel verantwortlich ist diejenige Person, welche die An- und Abmeldeformalitäten durchführt, also der Einlader/Gastgeber. Konsequenzen können sich aber auch für den Reisenden ergeben. Ein Ausländer, der einmal administrativ ausgewiesen wurde, kann für bis zu fünf Jahre für die Einreise in die Russische Föderation gesperrt werden. Es wird daher dringend empfohlen, sich unverzüglich nach der Ankunft in der Russischen Föderation an die im Visum angegebene „einladende Organisation“ (den Einlader bzw. Gastgeber) zu wenden und die Verfahrensweise der An- und Abmeldung zu klären.
Reisenden wird empfohlen, den Reisepass samt Visum, Migrationskarte und dem abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars zu fotokopieren und sicher aufzubewahren. Dadurch kann - insbesondere bei Verlust der Originaldokumente - nachgewiesen werden, dass die Regeln der Anmeldung befolgt worden sind.
Reisende, die vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort aus eine mehrtägige Reise/Ausflug planen, müssen sich entsprechend bei den Migrationsbehörden abmelden. Bei einem Aufenthalt an einem Ort von mehr als sieben Tagen muss dort eine Anmeldung erfolgen – bei Abreise die entsprechende Abmeldung.
In der Russischen Föderation gibt es nach wie vor für Ausländer gesperrte Städte und Gebiete und in regionaler Zuständigkeit gesperrte Bereiche, die nicht veröffentlicht sind. Die zuständige Stelle, durch die die Anmeldung erfolgen muss (z. B. Hotel oder das zuständige Migrationsbüro), erteilt Auskunft über die örtlichen Sperrgebiete.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reise-/Sicherheitshinweis Russische Föderation 08.08.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 08.08.2018
(Unverändert gültig seit: 08.08.2018)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für die Halbinsel Krim sind die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine zu beachten.
Reisen in den Nordkaukasus
Bei Reisen in den Föderalbezirk Nordkaukasus sowie angrenzende Regionen wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Insbesondere von nicht zwingend erforderlichen Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien und Dagestan wird abgeraten.
In den oben genannten Regionen besteht aufgrund von möglichen Anschlägen mit terroristischem Hintergrund, bewaffneten Auseinandersetzungen und Entführungsfällen ein höheres Sicherheitsrisiko als in anderen russischen Landesteilen.
Personen, die trotz der Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfsmöglichkeiten der deutschen Botschaft in Moskau rechnen. Kurzfristig verfügte Beschränkungen der Reisefreiheit für Ausländer sind nicht auszuschließen.

Grenzverkehr mit Georgien und Aserbaidschan
Der Grenzübergang Dariali / Hoher Lars an der A 301 ("Georgische Heerstraße"), die Nordossetien (Russland) mit Georgien verbindet sowie der Grenzübergang Samur an der Grenze zwischen Dagestan (Russland) und Aserbaidschan sind inzwischen wieder für den internationalen Reiseverkehr geöffnet. Allerdings können kapazitätsbedingte Schwierigkeiten beim Grenzübertritt nicht ausgeschlossen werden.
Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird von den georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet.
Zur Sicherheitslage in Südossetien und Abchasien sind die Reise- und Sicherheitshinweise Georgien zu beachten.

Terrorismus/Kriminalität
Wie verschiedene Anschläge mit zahlreichen Todesopfern in den letzten Jahren gezeigt haben, kann es in Russland, auch außerhalb der Kaukasus-Region, zu Anschlägen kommen. Todesopfer forderte zuletzt ein Terroranschlag in der Metro von St. Petersburg im April 2017. Die russischen Behörden halten ihre Warnung vor Anschlägen aufrecht und rufen weiterhin zu besonderer Vorsicht auf.
Die generelle Empfehlung, besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht insbesondere bei Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (insbesondere Metro, Bus) walten zu lassen, gilt unverändert.
Wie auch in anderen Großstädten kann es in Bars und Clubs russischer Großstädte zu Straftaten kommen. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wird Wachsamkeit bei der Wahl eines Taxis bzw. die Nutzung registrierter Taxiunternehmen empfohlen.
In den touristischen Zentren russischer Städte sowie in größeren Menschenansammlungen (z.B. in der Metro) kommt es darüber hinaus zu Taschendiebstahl, sodass auch hier besondere Achtsamkeit empfohlen wird.
Ein aktuelles Problem stellt außerdem der Internetbetrug dar, welcher seit einigen Jahren auch von der Russischen Föderation aus betrieben wird. Dabei werden insbesondere Personen aus Westeuropa und den USA aufgefordert, beispielsweise im Rahmen vermeintlicher teilweise über längere Zeit angebahnte Liebesbeziehungen über das Internet Geldzahlungen zu veranlassen. In der Regel besteht keine Möglichkeit, einmal überwiesene Geldbeträge zurückzuerlangen.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme in einem Notfall zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über den Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen
Reise aus oder in die Republik Belarus
Im Reiseverkehr über die Republik Belarus ist es an der Grenze zur Russischen Föderation seit Herbst 2016 zu Zurückweisungen von Reisenden aus Drittstaaten gekommen, da die dortigen Grenzübergänge rechtlich nur für die Nutzung durch russische und belarussische Staatsangehörige zugelassen sind. Dies hat auch Auswirkungen auf Flug- und Bahnreisen über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt. Der Fernzugverkehr (direkte Verbindung Berlin-Moskau) ist nach Mitteilung des Russischen Verkehrsministeriums davon ausgenommen, sofern die Reisenden im Besitz von gültigen Visa für die Russische Föderation und die Republik Belarus sind. Dennoch hat es auch hier Einzelfälle gegeben, in denen deutschen Staatsangehörigen illegaler Grenzübertritt vorgeworfen wurde.
Am 15. Mai 2017 ist eine Regelung in Kraft getreten, die es Drittausländern mit gültigem russischen Visum wieder erlaubt, vom Flughafen Minsk über acht Flughäfen (Moskau [alle vier], St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi) in die Russische Föderation einzureisen bzw. in die Gegenrichtung auszureisen.
Seit 7. Februar 2017 wurden entlang der Grenze zu Belarus zudem Grenzzonen eingerichtet, deren Betreten eine besondere Erlaubnis des Grenzdienstes des Föderalen Sicherheitsdienstes erfordert. Um Zurückweisungen an den russischen Grenzstellen zu vermeiden, wird empfohlen, nicht auf dem Landweg über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt zu reisen. Es wird auch von einem unberechtigten Betreten der Grenzzonen an der Grenze zu Belarus abgeraten.

Straßenverkehr
Die Straßenverhältnisse sind teilweise schlecht, so dass insbesondere bei Fahrten in der Dunkelheit besondere Vorsicht angezeigt ist.
Seit 2009 wird die Internationale Grüne Versicherungskarte als internationaler Nachweis der Haftpflichtversicherung auch in der Russischen Föderation anerkannt. Geschäftsreisende und Touristen müssen somit bei der Einreise in die Russische Föderation keine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung mehr abschließen. In der Versicherungskarte muss allerdings die Länderbezeichnung Russland bzw. das Länderkürzel RUS vermerkt sein.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine uneingeschränkte Lichtpflicht, so dass auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden muss.
Es gilt striktes Alkoholverbot beim Autofahren, also die 0,0 Promille-Grenze.
Im Kreisverkehr hat grundsätzlich der von rechts kommende Verkehr Vorrang, solange nicht anderes ausgeschildert ist.
Im Fall eines nicht selbst verschuldeten Unfalls ist nicht immer mit einer vollständigen Schadenersatzleistung des Unfallgegners zu rechnen, da die Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung relativ niedrig sind. Bei Pkw-Reisen in die Russische Föderation wird daher bis auf weiteres der Abschluss einer Vollkaskoversicherung empfohlen.
Bei einem Unfall können zudem hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Entsorgung in der Russischen Föderation entstehen. Auch werden bei Diebstahl eines vorübergehend eingeführten Fahrzeugs mit ausländischer Zulassung Einfuhrabgaben vom russischen Zoll erhoben. Der Abschluss eines Auslandsschutzbriefes für Kraftfahrzeuge, der die Übernahme der Zollgebühren eines im Ausland gestohlenen oder totalbeschädigten Fahrzeugs beinhaltet, wird daher ebenfalls empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Einreise mit dem Pkw oder mit dem Reisebus an den Grenzübergangsstellen zur Russischen Föderation mehrstündige Wartezeiten entstehen können.

Führerschein
Deutsche Staatsangehörige mit vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation können mit ihrem deutschen oder einem ausländischen internationalen Führerschein in Verbindung mit ihrem nationalen Führerschein Kraftfahrzeuge führen. Führerscheine ohne Eintragungen in Buchstaben des lateinischen oder des russischen Alphabets müssen ins Russische übersetzt und mit einer russischen notariellen Beglaubigung versehen werden.
Deutsch-russische Doppelstaater gelten in der Russischen Föderation als russische Staatsangehörige und müssen daher einen gültigen russischen Führerschein besitzen.

Reisen über Land
Es gibt in der Russischen Föderation immer noch Gemeinden und Gebiete, die nur mit einer besonderen Erlaubnis der zuständigen staatlichen Organe betreten werden dürfen. Dies ist insbesondere bei Reisen in Grenzgebiete der Russischen Föderation (z. B. zur Jagd, zum Angeln im grenznahen Bereichen oder bei individuellen Schiffstouren in den Küstengewässern) und in den Nordkaukasus zu beachten. Hier sind ggf. gesonderte Berechtigungsscheine für den Aufenthalt bei den zuständigen Grenzdienst- oder Kreisverwaltungen zu beantragen. Deutsche Staatsangehörige sollten sich deshalb bei Reisen vor Reisebeginn bei ihren Einladern (z. B. Reisebüros) oder bei den russischen Vertretungen in Deutschland erkundigen, ob Sonderregelungen im Reisegebiet bestehen.

Zeitumstellung
Im Jahr 2014 wurde in der Russischen Föderation die Sommerzeit abgeschafft. Damit verringert sich der Zeitunterschied zwischen Deutschland und der Russischen Föderation im Sommer um eine Stunde.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Russische Rubel (RUB). Die meisten Hotels, Restaurants und größeren Geschäfte akzeptieren Kreditkarten. Auch die Abhebung an Geldautomaten ist in beinahe allen Städten möglich.
In der Vergangenheit ist es zu Fällen von Missbrauch von Bank- und Kreditkarten gekommen: mehrere Geldautomaten wurden manipuliert, so dass bei der Bargeldabhebung die Geheimnummer und die Datensätze "kopiert" und dann unberechtigt Bargeld-Abhebungen zu Lasten des jeweiligen deutschen Kartenkontos getätigt wurden. Beim Einsatz der Karte am Geldautomaten sollte auf Veränderungen bzw. Manipulationen an der Eingabetastatur und am Einzugsmechanismus sowie auf unbeobachtete Eingabe der Geheimnummer geachtet werden.
Für kleinere Ausgaben und auch Taxifahrten empfiehlt es sich, etwas Bargeld in Rubel bei sich zu führen.
Auch allgemein wird geraten, Bargeld in kleiner Stückelung (Dollar oder Euro) mitzunehmen und nach und nach kleinere Beträge (Wechselkursschwankungen) zu tauschen. Geld sollte nur in zugelassenen Banken, Hotels oder Wechselstuben getauscht werden, der Umtausch auf der Straße ist verboten.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Krankenversicherungspflicht und Medizinische Versorgung.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

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Reise-/Sicherheitshinweis Russische Föderation 23.10.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Russische Föderation:

Stand: 23.10.2018 (Unverändert gültig seit: 23.10.2018)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Kriminalität, Betrugsfälle)
Allgemeine Reiseinformationen (Reisen über Belarus)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Fortgeltung der Fan-ID)

Landesspezifische Sicherheitshinweise (Kriminalität, Betrugsfälle)

Kriminalität

Ein aktuelles Problem stellt außerdem der Internetbetrug dar, welcher seit einigen Jahren auch von der Russischen Föderation aus betrieben wird. Dabei werden insbesondere Personen aus Westeuropa und den USA aufgefordert, beispielsweise im Rahmen vermeintlicher Liebesbeziehungen, die teilweise über längere Zeit hinweg angebahnt werden, Geldzahlungen zu veranlassen. In der Regel besteht keine Möglichkeit, einmal überwiesene Geldbeträge zurückzuerlangen.
Allgemeine Reiseinformationen (Reisen über Belarus)
Reise aus oder in die Republik Belarus
Im Reiseverkehr über die Republik Belarus ist es an der Grenze zur Russischen Föderation seit Herbst 2016 zu Zurückweisungen von Reisenden aus Drittstaaten gekommen, da die dortigen Grenzübergänge rechtlich nur für die Nutzung durch russische und belarussische Staatsangehörige zugelassen sind.
Seit dem 7. Februar 2017 wurden entlang der Grenze zu Belarus zudem Grenzzonen eingerichtet, deren Betreten eine besondere Erlaubnis des Grenzdienstes des Föderalen Sicherheitsdienstes erfordert.
Um Zurückweisungen und mögliche Bußgelder an den russischen Grenzstellen zu vermeiden, wird daher dringend empfohlen, nicht auf dem Landweg (z.B. mit dem PKW) über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt zu reisen. Ebenso wird von einem unberechtigten Betreten der Grenzzonen an der Grenze zu Belarus abgeraten.
Die Nutzung des Fernzugverkehrs – hier lediglich die Direktverbindung auf der Strecke Berlin-Moskau – soll nach Mitteilung des Russischen Verkehrsministeriums ausnahmsweise möglich sein, sofern die Reisenden im Besitz von gültigen Visa für die Russische Föderation und die Republik Belarus sind. Dennoch hat es auch hier Einzelfälle gegeben, in denen deutschen Staatsangehörigen ein illegaler Grenzübertritt vorgeworfen wurde.
Am 15. Mai 2017 ist eine Regelung in Kraft getreten, die es Drittausländern mit gültigem russischen Visum wieder erlaubt, vom Flughafen Minsk über acht Flughäfen (Moskau [alle vier], St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi) in die Russische Föderation einzureisen bzw. in die Gegenrichtung auszureisen. Es wird empfohlen, bei Reisen von Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt keine anderen als diese acht genannten Flughäfen zu nutzen.
Reisende, die über Belarus in die Russische Föderation reisen möchten, sollten sich außerdem mit den Einreisebestimmungen für die Republik Belarus vertraut machen, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Belarus .
Reisende aus Deutschland, die über die Russische Föderation nach Belarus reisen, benötigen grundsätzlich auch für den Transit ein russisches Visum (siehe unten zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige). Zudem wird ein belarussisches Visum benötigt.
Seit 7. Februar 2017 wurden entlang der Grenze zu Belarus zudem Grenzzonen eingerichtet, deren Betreten eine besondere Erlaubnis des Grenzdienstes des Föderalen Sicherheitsdienstes erfordert. Um Zurückweisungen an den russischen Grenzstellen zu vermeiden, wird empfohlen, nicht auf dem Landweg über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt zu reisen. Es wird auch von einem unberechtigten Betreten der Grenzzonen an der Grenze zu Belarus abgeraten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Fortgeltung der Fan-ID)

Die Gültigkeit der während der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 ausgestellten Fan-IDs ist bis zum 31. Dezember 2018 verlängert worden. Sowohl mit der laminierten als auch mit der elektronischen Fan-ID kann in Verbindung mit einem gültigen Reisepass visumfrei in die Russische Föderation ein- und ausgereist werden. Nähere Informationen können der Webseite Fan-ID entnommen werden. Die zeitweise visumfreie Durchreise durch Belarus war allerdings nur während der Weltmeisterschaft möglich und ist nunmehr ausgeschlossen (zur Durchreise durch Belarus siehe oben unter Allgemeine Reiseinformationen - Reise aus oder in die Republik Belarus).

Überschreitung des Visums
Reisende, die ihr russisches Visum überziehen, machen sich strafbar, außerdem ist die Ausreise mit einem abgelaufenen Visum nicht mehr ohne weiteres möglich.
Sofern das Visum abgelaufen ist, muss sich der Reisende an das örtlich zuständige Büro der Hauptverwaltung für Migrationsangelegenheiten des russischen Innenministeriums (GUWM) wenden, wo die entsprechenden Formalitäten in die Wege geleitet werden. In der Regel schließt sich ein gerichtliches Verfahren an, welches üblicherweise mit einer Geldstrafe und der Ausweisung aus der Russischen Föderation endet. Wurde eine Ausweisung verfügt, zieht dies wiederum eine Einreisesperre von fünf Jahren nach sich.
Für die Vorsprache bei der russischen Migrationsbehörde oder vor Gericht kann seitens der deutschen Auslandsvertretungen kein Dolmetscher oder Sprachmittler gestellt werden.
Vor diesem Hintergrund wird dringend empfohlen, die Gültigkeit des russischen Visums bereits vor der Einreise in die Russische Föderation auf mögliche Fehler zu überprüfen und bei der Ausreise genügend zeitliche Puffer einzuplanen, um nicht beispielsweise durch hohes Verkehrsaufkommen, verspätete oder ausgefallene Flüge o.ä. das russische Visum zu überziehen.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Russische Föderation 10.12.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation:
Stand 10.12.2018
(Unverändert gültig seit: 10.12.2018)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Reisen im Nordkaukasus)


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für die Halbinsel Krim sind die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine zu beachten.
Derzeit kommt es bei der Einreise aus der Russischen Föderation in die Ukraine insbesondere für Personen, die neben der deutschen auch die russische Staatsangehörigkeit besitzen, sowie bestimmte Berufsgruppen wie Journalisten, vermehrt zu Zurückweisungen.

Reisen im Nordkaukasus
Bei Reisen in den Föderalbezirk Nordkaukasus sowie angrenzende Regionen wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Insbesondere von nicht zwingend erforderlichen Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien und Dagestan wird abgeraten.
In den oben genannten Regionen besteht aufgrund von möglichen Anschlägen mit terroristischem Hintergrund, bewaffneten Auseinandersetzungen und Entführungsfällen ein höheres Sicherheitsrisiko als in anderen russischen Landesteilen.
Zudem gilt für bestimmte Streckenabschnitte einiger Verkehrsstraßen im Nordkaukasus nur beschränkter Zutritt für Ausländer. Die deutsche Botschaft in Moskau - Rechts- und Konsularabteilung - kann auf Basis einer offiziellen Auflistung unverbindlich Auskunft über Gebiete mit beschränktem Zutritt geben.
Personen, die trotz der Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfsmöglichkeiten der deutschen Botschaft in Moskau rechnen.
Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird von den georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet.
Zur Sicherheitslage in Südossetien und Abchasien sind die Reise- und Sicherheitshinweise Georgien zu beachten.

Terrorismus/Kriminalität
Wie verschiedene Anschläge mit zahlreichen Todesopfern in den letzten Jahren gezeigt haben, kann es in Russland, auch außerhalb der Kaukasus-Region, zu Anschlägen kommen. Todesopfer forderte zuletzt ein Terroranschlag in der Metro von St. Petersburg im April 2017. Die russischen Behörden halten ihre Warnung vor Anschlägen aufrecht und rufen weiterhin zu besonderer Vorsicht auf.
Die generelle Empfehlung, besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht insbesondere bei Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (insbesondere Metro, Bus) walten zu lassen, gilt unverändert.
Wie auch in anderen Großstädten kann es in Bars und Clubs russischer Großstädte zu Straftaten kommen. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wird Wachsamkeit bei der Wahl eines Taxis bzw. die Nutzung registrierter Taxiunternehmen empfohlen.
In den touristischen Zentren russischer Städte sowie in größeren Menschenansammlungen (z.B. in der Metro) kommt es darüber hinaus zu Taschendiebstahl, sodass auch hier besondere Achtsamkeit empfohlen wird.
Ein aktuelles Problem stellt außerdem der Internetbetrug dar, welcher seit einigen Jahren auch von der Russischen Föderation aus betrieben wird. Dabei werden insbesondere Personen aus Westeuropa und den USA aufgefordert, beispielsweise im Rahmen vermeintlicher Liebesbeziehungen, die teilweise über längere Zeit hinweg angebahnt werden, Geldzahlungen zu veranlassen. In der Regel besteht keine Möglichkeit, einmal überwiesene Geldbeträge zurückzuerlangen. Weitere Informationen hierzu können einem Merkblatt der deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation entnommen werden.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme in einem Notfall zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über den Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
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Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Russische Föderation 15.01.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation:
Stand 15.01.2019
(Unverändert gültig seit: 15.01.2019)

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise (Naturkatastrophen)
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Entfall Fan-ID)


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für die Halbinsel Krim sind die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine zu beachten.
Derzeit kommt es bei der Einreise aus der Russischen Föderation in die Ukraine insbesondere für Personen, die neben der deutschen auch die russische Staatsangehörigkeit besitzen, sowie bestimmte Berufsgruppen wie Journalisten, vermehrt zu Zurückweisungen.

Reisen im Nordkaukasus
Bei Reisen in den Föderalbezirk Nordkaukasus sowie angrenzende Regionen wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Insbesondere von nicht zwingend erforderlichen Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien und Dagestan wird abgeraten.
In den oben genannten Regionen besteht aufgrund von möglichen Anschlägen mit terroristischem Hintergrund, bewaffneten Auseinandersetzungen und Entführungsfällen ein höheres Sicherheitsrisiko als in anderen russischen Landesteilen.
Zudem gilt für bestimmte Streckenabschnitte einiger Verkehrsstraßen im Nordkaukasus nur beschränkter Zutritt für Ausländer. Die deutsche Botschaft in Moskau - Rechts- und Konsularabteilung - kann auf Basis einer offiziellen Auflistung unverbindlich Auskunft über Gebiete mit beschränktem Zutritt geben.
Personen, die trotz der Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfsmöglichkeiten der deutschen Botschaft in Moskau rechnen.
Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird von den georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet.
Zur Sicherheitslage in Südossetien und Abchasien sind die Reise- und Sicherheitshinweise Georgien zu beachten.

Terrorismus/Kriminalität
Wie verschiedene Anschläge mit zahlreichen Todesopfern in den letzten Jahren gezeigt haben, kann es in Russland, auch außerhalb der Kaukasus-Region, zu Anschlägen kommen. Todesopfer forderte zuletzt ein Terroranschlag in der Metro von St. Petersburg im April 2017. Die russischen Behörden halten ihre Warnung vor Anschlägen aufrecht und rufen weiterhin zu besonderer Vorsicht auf.
Die generelle Empfehlung, besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht insbesondere bei Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (insbesondere Metro, Bus) walten zu lassen, gilt unverändert.
Wie auch in anderen Großstädten kann es in Bars und Clubs russischer Großstädte zu Straftaten kommen. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wird Wachsamkeit bei der Wahl eines Taxis bzw. die Nutzung registrierter Taxiunternehmen empfohlen.
In den touristischen Zentren russischer Städte sowie in größeren Menschenansammlungen (z.B. in der Metro) kommt es darüber hinaus zu Taschendiebstahl, sodass auch hier besondere Achtsamkeit empfohlen wird.
Ein aktuelles Problem stellt außerdem der Internetbetrug dar, welcher seit einigen Jahren auch von der Russischen Föderation aus betrieben wird. Dabei werden insbesondere Personen aus Westeuropa und den USA aufgefordert, beispielsweise im Rahmen vermeintlicher Liebesbeziehungen, die teilweise über längere Zeit hinweg angebahnt werden, Geldzahlungen zu veranlassen. In der Regel besteht keine Möglichkeit, einmal überwiesene Geldbeträge zurückzuerlangen. Weitere Informationen hierzu können einem Merkblatt der deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation entnommen werden.

Naturkatastrophen
Teile der Russischen Föderation, insbesondere Tschetschenien, Kamtschatka und die Kurilen liegen in einer seismisch aktiven Zone, in der es zu Erdbeben und auch vulkanischer Aktivität kommen kann. Der Shiveluch in Kamtschatka gehört zu den am häufigsten ausbrechenden Vulkanen weltweit und zeigte auch zuletzt verstärkte Aktivitäten. Es gilt eine hohe Gefahrenstufe.
Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
In weiten Teilen Russlands, insbesondere Sibirien, muss in den Wintermonaten mit extremer Kälte und im Frühjahr mit erheblichem Tauwetter und entsprechenden Überflutungen gerechnet werden.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme in einem Notfall zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über den Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen: Die Ausweise müssen in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben; in der Praxis werden manchmal auch Pässe mit einer geringeren Laufzeit (auf jeden Fall aber mindestens drei Monate) akzeptiert.

Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht bei Ein- und Ausreise sowie bei Transitreisen durch das Land, z.B. nach Kasachstan. Lediglich bei Flugreisen, die ein einmaliges Umsteigen an einem Flughafen innerhalb von max. 24 Stunden erfordern, ist kein Visum erforderlich, sofern das Ticket für den Weiterflug vorgelegt wird, ein Transitbereich am Flughafen vorhanden ist und dieser nicht verlassen wird. Für alle anderen Fälle besteht Visumpflicht.
Das Visum muss vor der Einreise bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragt und eingeholt werden. Eine Visumerteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Weitere Auskünfte erteilt in Deutschland die Botschaft der Russischen Föderation.

Überschreitung des Visums
Reisende, die ihr russisches Visum überziehen, machen sich strafbar, außerdem ist die Ausreise mit einem abgelaufenen Visum nicht mehr ohne weiteres möglich.
Sofern das Visum abgelaufen ist, muss sich der Reisende an das örtlich zuständige Büro der Hauptverwaltung für Migrationsangelegenheiten des russischen Innenministeriums (GUWM) wenden, wo die entsprechenden Formalitäten in die Wege geleitet werden. In der Regel schließt sich ein gerichtliches Verfahren an, welches üblicherweise mit einer Geldstrafe und der Ausweisung aus der Russischen Föderation endet. Wurde eine Ausweisung verfügt, zieht dies wiederum eine Einreisesperre von fünf Jahren nach sich.
Für die Vorsprache bei der russischen Migrationsbehörde oder vor Gericht kann seitens der deutschen Auslandsvertretungen kein Dolmetscher oder Sprachmittler gestellt werden.
Vor diesem Hintergrund wird dringend empfohlen, die Gültigkeit des russischen Visums bereits vor der Einreise in die Russische Föderation auf mögliche Fehler zu überprüfen und bei der Ausreise genügend zeitliche Puffer einzuplanen, um nicht beispielsweise durch hohes Verkehrsaufkommen, verspätete oder ausgefallene Flüge o.ä. das russische Visum zu überziehen.

Krankenversicherungspflicht
Für Deutsche besteht außerdem bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht. Bei den russischen Auslandsvertretungen ist eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich. Bei der Visabeantragung muss ein Versicherungsschein vorgelegt werden. Weitere Auskünfte hierzu erteilt die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin.

Hinweis für Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen
Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen können im Rahmen touristischer Gruppenreisen bis zu 72 Stunden visumfrei einreisen und sich im Gebiet des Anlegehafens aufhalten. Die Reise- und Personendaten sind vor der Ankunft anzugeben, hierfür ist der Reiseveranstalter oder die Reederei zuständig. Weitere Details sollten vor der Abreise mit diesem geklärt werden.

Einreise
Bei Überschreiten der Außengrenze werden Reisende einer eingehenden Kontrolle unterzogen, die die Überprüfung der Einreisevoraussetzungen, sowie gegebenenfalls der für den Aufenthalt und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse umfasst.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt (z. B. weil eine Einreisesperre besteht), wird die Einreise in die Russische Föderation verweigert. Einreisesperren können nach der russischen Migrationsgesetzgebung bereits dann verfügt werden, wenn innerhalb von drei Jahren zwei Ordnungswidrigkeiten (sog. „Administrative Strafen, u.a. Verstöße gegen die russische Straßenverkehrsordnung, Rauchen außerhalb genehmigter Bereiche) begangen wurden - unabhängig davon, ob dafür fällige Geldbußen bereits entrichtet wurden.
Bei der Einreisekontrolle stellt der Grenzdienst eine sog. Migrationskarte aus, die vom Reisenden zu unterzeichnen, im Pass mitzuführen und bei der Ausreisekontrolle wieder abzugeben ist.
Bei Verlust der Migrationskarte muss diese erneut durch den Migrationsdienst ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der russischen Behörden drei Arbeitstage.

Ausreise
Auch bei Ausreise aus der Russischen Föderation muss das Visum noch gültig sein, siehe oben. Ist der Pass mit gültigem Visum verloren gegangen, kann die Ausreise mit einem von der Botschaft (bzw. der örtlich zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland) ausgestellten Reisedokument (Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland, Pass) und unter Vorlage des Verlustprotokolls der zuständigen russischen Polizeidienststelle erfolgen.
Die Ausreise aus der Russischen Föderation kann auch verweigert werden, wenn Verbindlichkeiten gegenüber staatlichen Behörden bestehen – häufig ist ein Verlassen des Landes erst möglich, wenn ein dann einzuleitendes Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.

Deutsch-russische Doppelstaater
Deutsch-russische Doppelstaater können nur mit einem gültigen russischen Auslandspass aus der Russischen Föderation ausreisen. Für die Ausreise von Minderjährigen, die sich nicht in Begleitung mindestens eines Elternteils befinden, werden darüber hinaus weitere Dokumente benötigt. Betroffene Reisende sollten sich rechtzeitig vor Antritt einer Reise ausführlich bei den zuständigen russischen Behörden informieren.

Migrationskarte/Anmeldung nach Einreise
Grundsätzlich besteht eine Anmeldepflicht nach der Einreise, wenn der Aufenthalt in der Russischen Föderation oder einer einzelnen Stadt sieben Tage überschreitet.
Bei Touristen, die in einem Hotel, einem Ferienheim oder in einer vergleichbaren Einrichtung untergebracht sind, gilt die Hotelverwaltung als Einlader/Gastgeber und ist damit selbst für die Anmeldung zuständig.
In allen anderen Fällen muss die einladende Person oder Organisation (z. B. der russische Partner des deutschen Reisebüros) die Ankunft des ausländischen Gasts innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (UWM/ Главное управление по вопросам миграции МВД РФ) anzeigen. Als Einlader/ Gastgeber wird die Person oder Organisation bezeichnet, die das Visum beschafft hat und auch unter „einladende Organisation“ im Visum aufgeführt ist. Dieser ist es nicht gestattet, dem Ausländer die für die Registrierung benötigten Dokumente (abgestempelte Migrationskarte und Reisepass) abzunehmen, der Ausländer muss sie nur vorweisen und kopieren lassen.
Der Einlader/Gastgeber füllt ein spezielles Formular auf der Basis der ihm vom Ausländer vorgezeigten Dokumente aus. Innerhalb von sieben Arbeitstagen überreicht er dieses Schreiben samt Fotokopien des Reisepasses mit Visum und der Migrationskarte des Ausländers dem zuständigen Büro des Migrationsdienstes. Für die Anmeldung wird vom Staat keine Gebühr erhoben.
Sollte der Einlader/Gastgeber durch nachweislich entschuldbare Gründe an der Übermittlung des Anmeldungsformulars gehindert sein, darf der ausländische Gast seine Ankunft auch persönlich im zuständigen Büro der Migrationsstelle (UWM) melden.
Die möglichen Strafen bei Verletzungen der An- und Abmeldepflicht betragen bei Privatpersonen zwischen 2.000,- und 5.000,- Rubel verantwortlich ist diejenige Person, welche die An- und Abmeldeformalitäten durchführt, also der Einlader/Gastgeber. Konsequenzen können sich aber auch für den Reisenden ergeben. Ein Ausländer, der einmal administrativ ausgewiesen wurde, kann für bis zu fünf Jahre für die Einreise in die Russische Föderation gesperrt werden. Es wird daher dringend empfohlen, sich unverzüglich nach der Ankunft in der Russischen Föderation an die im Visum angegebene „einladende Organisation“ (den Einlader bzw. Gastgeber) zu wenden und die Verfahrensweise der An- und Abmeldung zu klären.
Reisenden wird empfohlen, den Reisepass samt Visum, Migrationskarte und dem abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars zu fotokopieren und sicher aufzubewahren. Dadurch kann - insbesondere bei Verlust der Originaldokumente - nachgewiesen werden, dass die Regeln der Anmeldung befolgt worden sind.
Reisende, die vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort aus eine mehrtägige Reise/Ausflug planen, müssen sich entsprechend bei den Migrationsbehörden abmelden. Bei einem Aufenthalt an einem Ort von mehr als sieben Tagen muss dort eine Anmeldung erfolgen – bei Abreise die entsprechende Abmeldung.
In der Russischen Föderation gibt es nach wie vor für Ausländer gesperrte Städte und Gebiete und in regionaler Zuständigkeit gesperrte Bereiche, die nicht veröffentlicht sind. Die zuständige Stelle, durch die die Anmeldung erfolgen muss (z. B. Hotel oder das zuständige Migrationsbüro), erteilt Auskunft über die örtlichen Sperrgebiete.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

zappduro
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Russische Föderation 15.01.201

Beitrag von zappduro »

"Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für die Halbinsel Krim sind die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine zu beachten."
Finde ich ein mutiges Statement des Auswärtigen Amtes, denn wer die Realität kennt..... hab die Krim 2013 durchquert, als sie im letzten Jahr der ukrainischen Hoheit weilte.

Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Russische Föderation 03.07.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Russische Föderation:

Stand: 03.07.2019 (Unverändert gültig seit: 03.07.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelles
Sicherheit

Aktuelles
In der Region Irkutsk rund 500 Kilometer nordwestlich der Stadt Irkutsk in Sibirien haben lang anhaltende Regenfälle zu schweren Überschwemmungen geführt. Mehrere Nebenarme des Stroms Angara sind über die Ufer getreten, Ortschaften wurden evakuiert. Die lokalen Behörden verhängten den Notstand. Mit Beeinträchtigungen der Infrastruktur muss gerechnet werden. Die Stadt Irkutsk und der Baikalsee sind bisher nicht betroffen.

• Informieren Sie sich über die lokalen Medien
• Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen lokaler Behörden

Sicherheit
Von nicht erforderlichen Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien und Dagestan und in die unmittelbare Grenzregion zur Ukraine (Rostovskaya Oblast) wird abgeraten.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Russische Föderation 01.11.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Russische Föderation:

Stand: 01.11.2019 (Unverändert gültig seit: 01.11.2019)

Letzte Änderungen:
Einreise und Zoll (Visum)

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Ein- und Ausreise sowie im Transit ein Visum.
Das Visum muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung bzw. bei Kurzzeitaufenthalten von bis zu acht Tagen im Gebiet Kaliningrad und Sankt. Petersburg und dem Leningrader Gebiet als e-Visa beantragt werden.

Eine Visumerteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin .

e-Visa
Für geschäftliche, touristische oder humanitäre Kurzaufenthalte bis zu acht Tagen können deutsche Staatsangehörige ausschließlich für das Gebiet Kaliningrad seit dem 1. Juli 2019 und für die Stadt Sankt Petersburg und das Leningrader Gebiet seit dem 1. Oktober 2019 kostenlose eVisa zur einmaligen Einreise beantragen.

Der Antrag ist online spätestens vier Kalendertage vor Reiseantritt zu stellen, dabei ein Passbild in Form einer digitalen Datei hochzuladen.

Die Gültigkeitsdauer beträgt 30 Tage ab Ausstellungsdatum, innerhalb derer ein achttägiger Kurzaufenthalt möglich ist und nicht überschritten werden darf.

Schon die Überschreitung um eine Stunde z.B. bei einem Abflug um 1 Uhr nachts nach Ablauf der Gültigkeit führt zu Problemen. Auch das Zuspätkommen aufgrund langer Wartezeiten an der Grenze wird als eigenes Verschulden gewertet und die nur wenige Minuten zu späte Abgabe des Passes geahndet.

Die für die Ein- und Ausreise jeweils zugelassenen Grenzübergangsstellen mit e-Visa unterscheiden sich zum Teil zu den sonst mit normalem Visum zugelassenen Grenzübergangsstellen und sind beim russischen Außenministerium , beim e-Visa Application Process sowie von den deutschen Vertretungen in Russland aufgeführt. Andere als die dort genannten Grenzübergangsstellen können nicht passiert werden, für das Leningrader Gebiet auch nicht mit dem Zug.

Die Ein- bzw. Ausreise in andere Regionen der Russischen Föderation sind mit dem e-Visa nicht möglich, auch keine Transitreise und kein Direktflug mit Zwischenlandung in einer Stadt außerhalb des Leningrader bzw. Kaliningrader Gebiets.

Es können mehrere e-Visa hintereinander beantragt und genutzt werden, sofern für jede Nutzung internationale Grenzstellen überquert werden. Bei der Nutzung eines e-Visa für St. Petersburg ist z.B. ein anschließender Aufenthalt mit e-Visa in Kaliningrad möglich, wenn ein internationaler Flug z.B. über Riga oder Warschau genutzt wird. Die Nutzung eines direkten Inlandsfluges von St. Petersburg nach Kaliningrad bzw. umgekehrt mit e-Visa ist nicht möglich. Die Aufenthaltsdauer von maximal 90 Tagen im Halbjahr darf nie überschritten werden.

Die Erteilung eines e-Visa durch die russischen Grenzstellen ist nicht möglich. Bei Überziehung selbst um wenige Minuten drohen Strafen und erhebliche Verzögerungen bei der Aus- bzw. Weiterreise.
Bereits kleinste Schreibfehler im elektronischen Visumantrag (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Passnummer – in deutschen Pässen gibt es nur die Null „0“ aber nicht den Buchstaben „O“, Gültigkeitsdaten des Passes) führen zur Zurückweisung bei der Einreise.
Es müssen auch alle (Vor-)Namen im Antrag aufgeführt werden, die im Reisepass genannt sind. Umlaute und andere Sonderzeichen im Namen sind wie in der maschinenlesbaren Zeile des Reisepasses anzugeben.

Beförderungsunternehmen können die Existenz und Gültigkeit elektronischer Visa per Validity Check prüfen.
Bei der Einführung des e-Visa handelt es sich um ein Pilotprojekt, kurzfristige Änderungen sind jederzeit möglich.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Russische Föderation 16.12.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 16.12.2019
(Unverändert gültig seit: 16.12.2019)

Letzte Änderungen:
Einreise und Zoll (Ein- und Ausreisekontrolle)


Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Ein- und Ausreisekontrolle/Einreisesperren
Bei Überschreiten der Außengrenze wird eine eingehende Kontrolle durchgeführt, die die Überprüfung der Einreisevoraussetzungen, sowie gegebenenfalls der für den Aufenthalt und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse umfasst.
Am Flughafen Moskau-Wnukowo werden keine elektronischen Bordkarten z.B. auf Mobiltelefonen, sondern nur als Papierausdruck akzeptiert. Ein Ausdruck ist am Check-In-Automat im Terminal möglich.

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt oder wenn eine Einreisesperre besteht, wird die Einreise in die Russische Föderation verweigert. Einreisesperren können nach der russischen Migrationsgesetzgebung bereits dann verfügt werden, wenn innerhalb von drei Jahren zwei Ordnungswidrigkeiten, sog. „Administrative Strafen“, u.a. Verstöße gegen die russische Straßenverkehrsordnung, Rauchen außerhalb genehmigter Bereiche, begangen wurden, und zwar unabhängig davon, ob dafür fällige Geldbußen bereits entrichtet wurden.

Die Ausreise aus der Russischen Föderation kann auch verweigert werden, wenn Verbindlichkeiten wie Steuern, Strafgebühren, Unterhaltszahlungen, Kredite bestehen – häufig ist ein Verlassen des Landes erst möglich, wenn ein dann einzuleitendes Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.

Die deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation sind grundsätzlich nicht in der Lage, außerhalb der Dienstzeiten Passersatzdokumente zu erteilen oder bei Problemen mit Visa, deren Gültigkeit abgelaufen ist, zu helfen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Russische Föderation 24.01.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 24.01.2020
(Unverändert gültig seit: 24.01.2020)

Letzte Änderungen:
Einreise und Zoll (Überschreitung des Aufenthalts)


Einreise und Zoll
Überschreitung des Aufenthalts

Das Überziehen des russischen Visums, einschließlich des e-Visa, ist strafbar und kann dazu führen, dass Hotels, Pensionen und Hostels sich weigern, die Betroffenen aufzunehmen. Ist das Visum abgelaufen, ist die Ausreise nicht ohne weiteres möglich. Es müssen beim örtlich zuständigen Büro der Hauptverwaltung für Migrations-angelegenheiten des russischen Innenministeriums (GUWM) Formalitäten in die Wege geleitet werden. In der Regel schließt sich ein gerichtliches Verfahren an, mit der Folge einer Geldstrafe und der Pflicht zur Beantragung eines kostenpflichtigen speziellen russischen Ausreisevisums (Transit visa no. 1) bei der zuständigen russischen regionalen Verwaltung des Innenministeriums, das drei bis fünf Tage in Anspruch nimmt, oder gar einer Ausweisung. Die Ausweisung ist wiederum mit einer Wiedereinreisesperre von fünf Jahren verbunden.
  • Überprüfen Sie die Gültigkeit des russischen Visums bereits vor der Einreise in die Russische Föderation auf mögliche Fehler.
  • Planen Sie bereits bei der Beantragung des russischen Visums genügend zeitliche Puffer ein, um es nicht durch hohes Verkehrsaufkommen, verspätete oder ausgefallene Flüge o.ä. zu überziehen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Russische Föderation 05.02.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 05.02.2020
(Unverändert gültig seit: 05.02.2020)

Letzte Änderungen:
Gesundheit (Aktuelles)


Gesundheit
Aktuelles

Ausgehend von der aktuellen Epidemie mit dem neuartigen Coronavirus 2019-nCoV aus der chinesischen Stadt Wuhan muss auch in Russland mit verstärkten Einreisekontrollen zur Identifizierung erkrankter Reisender insbesondere aus China und importierten einzelnen Krankheitsfällen gerechnet werden.
  • Beachten Sie die Informationen im Merkblatt nCoV sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts RKI.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Russische Föderation 22.01.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 22.01.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Protestkundgebungen)


Aktuelles
Protestkundgebungen

Für den 23. Januar 2021 hat die Opposition in vielen Städten Russlands Protestdemonstrationen angekündigt. Die Behörden haben die Demonstrationen nicht genehmigt. Es ist damit zu rechnen, dass sie gegen diejenigen, die dennoch demonstrieren, vorgehen werden.
  • Folgen Sie der aktuellen Lageentwicklung in den Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Halten Sie sich an die Anweisungen von Sicherheitskräften.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in der Russischen Föderation siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt

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