Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation:
Stand 01.12.2017
(Unverändert gültig seit: 01.12.2017)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Aktuelle Hinweise
Anlässlich der FIFA-WM 2018 gelten besondere Regelungen für die Einreisebestimmungen wie auch die Anmeldung (Registrierung) nach Einreise in die Russische Föderation. Während des Zeitraums vom 25. Mai bis 25. Juli 2018 gelten zwar Visumserleichterungen, aber Reisende müssen sich in den Städten Moskau, Nischni Nowgorod, Samara, Wolgograd, Rostow-am-Don, Jekaterinburg, Kasan, Kaliningrad, Sankt Petersburg, Sotschi und Saransk (Spielorte) binnen 24 Stunden registrieren lassen. Bei Unterkunft in einem Hotel erfolgt die Registrierung automatisch, in anderen Fällen muss die einladende Person bzw. Organisation aktiv werden, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen: Die Ausweise müssen in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben; in der Praxis werden manchmal auch Pässe mit einer geringeren Laufzeit (auf jeden Fall aber mindestens drei Monate) akzeptiert.
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht bei Ein- und Ausreise sowie bei Transitreisen, z.B. nach Kasachstan. Das Visum muss vor der Einreise bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragt und eingeholt werden. Eine Visumerteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Weitere Auskünfte erteilt in Deutschland die Botschaft der Russischen Föderation.
Zuschauer der FIFA-WM 2018 müssen mit dem Kauf des Fußballtickets eine sogenannte Fan-ID beantragen, mit der sie sich im Zeitraum von 10 Tagen vor bis 10 Tage nach dem Turnier (vom 14. Juni bis 15. Juli 2018) visumfrei in der Russischen Föderation aufhalten können. Sofern die Fan-ID ausgedruckt wurde, besteht die Möglichkeit der mehrfachen Ein- und Ausreise in Verbindung mit einem gültigen Reisepass. Die Fan-ID setzt den Besitz eines Tickets voraus.
Krankenversicherungspflicht
Für Deutsche besteht außerdem bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht. Bei den russischen Auslandsvertretungen ist eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich. Bei der Visabeantragung muss ein Versicherungsschein vorgelegt werden. Weitere Auskünfte hierzu erteilt die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin.
Hinweis für Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen
Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen können im Rahmen touristischer Gruppenreisen bis zu 72 Stunden visumfrei einreisen und sich im Gebiet des Anlegehafens aufhalten. Die Reise- und Personendaten sind vor der Ankunft anzugeben, hierfür ist der Reiseveranstalter oder die Reederei zuständig. Weitere Details sollten vor der Abreise mit diesem geklärt werden.
Einreise
Bei Überschreiten der Außengrenze werden Reisende einer eingehenden Kontrolle unterzogen, die die Überprüfung der Einreisevoraussetzungen, sowie gegebenenfalls der für den Aufenthalt und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse umfasst.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt (z. B. weil eine Einreisesperre besteht), wird die Einreise in die Russische Föderation verweigert. Einreisesperren können nach der russischen Migrationsgesetzgebung bereits dann verfügt werden, wenn innerhalb von drei Jahren zwei Ordnungswidrigkeiten (u.a. Verstöße gegen die russische Straßenverkehrsordnung) begangen wurden - unabhängig davon, ob dafür fällige Geldbußen bereits entrichtet wurden.
Bei der Einreisekontrolle stellt der Grenzdienst eine Migrationskarte aus, die vom Reisenden zu unterzeichnen, im Pass mitzuführen und bei der Ausreisekontrolle wieder abzugeben ist.
Ausreise
Auch bei Ausreise aus der Russischen Föderation muss das Visum noch gültig sein. Ist der Pass mit gültigem Visum verloren gegangen, kann die Ausreise mit einem von der Botschaft (bzw. der örtlich zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland) ausgestellten Reisedokument (Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland, Pass) und unter Vorlage des Verlustprotokolls der zuständigen russischen Polizeidienststelle erfolgen.
Sofern das Visum bereits abgelaufen ist, muss sich der Reisende an das örtlich zuständige Büro der Hauptverwaltung für Migrationsangelegenheiten des russischen Innenministeriums (GUWM) wenden. Dort werden die entsprechenden Formalitäten in die Wege geleitet, die zumeist ein gerichtliches Verfahren beinhalten, an dessen Ende die Verhängung einer Geldstrafe und/oder die Ausweisung aus der Russischen Föderation stehen können. In den Metropolregionen (Moskau und Sankt Petersburg einschließlich der jeweiligen Gebiete) ist eine Ausreise nur nach gerichtlich verfügter Geldstrafe und Ausweisung möglich. Wurde eine Ausweisung verfügt, zieht dies eine Einreisesperre von fünf Jahren nach sich.
Die Ausreise aus der Russischen Föderation kann auch verweigert werden, wenn Verbindlichkeiten gegenüber staatlichen Behörden bestehen – häufig ist ein Verlassen des Landes erst möglich, wenn ein dann einzuleitendes Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.
Deutsch-russische Doppelstaater
Deutsch-russische Doppelstaater können nur mit einem gültigen russischen Auslandspass aus der Russischen Föderation ausreisen. Für die Ausreise von Minderjährigen, die sich nicht in Begleitung mindestens eines Elternteils befinden, werden darüber hinaus weitere Dokumente benötigt. Betroffene Reisende sollten sich rechtzeitig vor Antritt einer Reise ausführlich bei den zuständigen russischen Behörden informieren.
Migrationskarte / Anmeldung nach Einreise
Grundsätzlich besteht eine Anmeldepflicht nach der Einreise, wenn der Aufenthalt in der Russischen Föderation oder einer einzelnen Stadt sieben Tage überschreitet.
Während der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland müssen sich alle Ausländer in den Städten Moskau, Nischni Nowgorod, Samara, Wolgograd, Rostow-am-Don, Jekaterinburg, Kasan, Kaliningrad, Sankt Petersburg, Sotschi und Saransk (Spielorte) binnen 24 Stunden anmelden bzw. registrieren lassen. Bei Touristen, die in einem Hotel, einem Ferienheim oder einer vergleichbaren Einrichtung untergebracht sind, gilt die Hotelverwaltung als Einlader/Gastgeber und ist damit selbst für die Anmeldung zuständig.
In allen anderen Fällen muss die einladende Person oder Organisation (z. B. der russische Partner des deutschen Reisebüros) die Ankunft des ausländischen Gasts innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (UWM) des Innenministeriums der Russischen Föderation anzeigen. Als Einlader/ Gastgeber wird die Person oder Organisation bezeichnet, die das Visum beschafft hat und auch unter „einladende Organisation“ im Visum aufgeführt ist. Dieser ist es nicht gestattet, dem Ausländer die für die Registrierung benötigten Dokumente (abgestempelte Migrationskarte und Reisepass) abzunehmen, der Ausländer muss sie nur vorweisen und kopieren lassen.
Der Einlader/Gastgeber füllt ein spezielles Formular auf der Basis der ihm vom Ausländer vorgezeigten Dokumente aus. Innerhalb von sieben Arbeitstagen überreicht er dieses Schreiben samt Fotokopien des Reisepasses mit Visum und der Migrationskarte des Ausländers dem zuständigen Büro der UWMs oder übersendet es per Post. Für die Anmeldung wird vom Staat keine Gebühr erhoben, die Post-Filialen berechnen für die Entgegennahme des Anmeldungsformulars eine geringfügige Gebühr. Ein privater Einlader/Gastgeber muss die Anmeldung nicht zwingend persönlich durchführen, sondern kann sich unter Vorlage einer notariell beglaubigten Vollmacht durch Bürger der Russischen Föderation, Ausländer oder Staatenlose, die ihren ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben, vertreten lassen.
Sollte der Einlader/Gastgeber durch nachweislich entschuldbare Gründe an der Übermittlung des Anmeldungsformulars gehindert sein, darf der ausländische Gast seine Ankunft auch persönlich im zuständigen Büro des FMS melden.
Die möglichen Strafen bei Verletzungen der An- und Abmeldepflicht betragen bei Privatpersonen zwischen 2.000,- und 5.000,- Rubel verantwortlich ist diejenige Person, welche die An- und Abmeldeformalitäten durchführt, also der Einlader/Gastgeber. Konsequenzen können sich aber auch für den Reisenden ergeben. Ein Ausländer, der einmal administrativ ausgewiesen wurde, kann für bis zu fünf Jahre für die Einreise in die Russische Föderation gesperrt werden. Es wird daher dringend empfohlen, sich unverzüglich nach der Ankunft in der Russischen Föderation an die im Visum angegebene „einladende Organisation“ (den Einlader bzw. Gastgeber) zu wenden und die Verfahrensweise der An- und Abmeldung zu klären.
Reisenden wird empfohlen, den Reisepass samt Visum, Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars zu fotokopieren und sicher aufzubewahren. Dadurch kann - insbesondere bei Verlust der Originaldokumente - nachgewiesen werden, dass die Regeln der Anmeldung befolgt worden sind.
Reisende, die vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort aus eine mehrtägige Reise/Ausflug planen, müssen sich entsprechend bei den Migrationsbehörden (UWM) abmelden. Bei einem Aufenthalt an einem Ort von mehr als sieben Tagen muss dort eine Anmeldung erfolgen – bei Abreise die entsprechende Abmeldung.
In der Russischen Föderation gibt es nach wie vor für Ausländer gesperrte Städte und Gebiete und in regionaler Zuständigkeit gesperrte Bereiche, die nicht veröffentlicht sind. Die zuständige Stelle, durch die die Anmeldung erfolgen muss (z. B. Hotel oder die zuständige Innenbehörde, z. B. UWM), erteilt Auskunft über die örtlichen Sperrgebiete.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Gruß
Birgitt