Teilreisewarnung Russische Föderation 26.03.2024 | Ausreiseempfehlung

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Russische Föderation 25.05.2022 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 25.05.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)


Aktuelles
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.

Ausreisemöglichkeiten und Zahlungsverkehr wurden weiter eingeschränkt, bei bestimmten öffentlichen Äußerungen - auch in sozialen Medien - drohen Haftstrafen.


Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist aufgrund der gegenseitigen Sperrungen der Lufträume unterbrochen. Es bestehen derzeit Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze nach Deutschland/Europa. Es ist möglich, dass Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden.

Seit 5. März 2022 gilt in der Russischen Föderation ein neues Mediengesetz (sog. Fake News Gesetz), das zu willkürlicher Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen (z.B. Websitebeiträge, Videokonferenzen) führen kann. Das schränkt die Arbeit ausländischer Journalisten und Medienschaffenden weiter ein. Sowohl private als auch geschäftliche kritische Äußerungen zu aktuellen politischen Entwicklungen in allen sozialen Medien können mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung oder alternativ zur Ausreise geraten.

Das Unternehmen META und seine Produkte Facebook und Instagram (jedoch nicht WhatsApp) sind mit Gerichtsurteil vom 21. März 2022 in der Russischen Föderation als extremistische Organisationen eingestuft worden. Das Urteil kann ab sofort umgesetzt werden, Rechtsfolgen für Nutzer treten erst mit Rechtskraft des Urteils nach 30 Tagen ein. Nach aktuellem Stand ist es natürlichen und juristischen Personen weiterhin erlaubt, Benutzerkonten zu haben und die Dienste zu nutzen, jedoch dürfen die Posts nicht gegen die Gesetze verstoßen. Eine Verlinkung von Artikeln sollte nicht erfolgen. Die Nutzung der Logos sollte vermieden werden.

In der Moskauer Innenstadt ist es zu polizeilichen Kontrollen gekommen, in deren Verlauf Mobiltelefone nach Messenger-Diensten und Social Media durchsucht wurden. Bei der Einreise nach sowie der Ausreise aus Russland müssen Ausländer an der Grenze unter Umständen mit mehrstündigen Befragungen und der Durchsuchung mitgeführter elektronischer Kommunikationsmittel rechnen.

Insbesondere infolge des Krieges in der Ukraine kommt es im ganzen Land zu nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen. Dabei kann es zu einem massiven, zum Teil gewaltsamen Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen, darunter auch zu Festnahmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Passanten in der Nähe von nicht genehmigten Veranstaltungen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Die Nutzung nicht-russischer Kreditkarten ist in der Russischen Föderation derzeit weitgehend nicht möglich.

In fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) wurde der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.

Derzeit sind zudem folgende Flughäfen in Südrussland geschlossen:

Anapa, Belgorod, Brjansk, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Woronesch, Elista.

Die Situation in diesen fünf Regionen und den Regionen und Städten, in denen diese Flughäfen liegen, kann sich aufgrund der Grenznähe zur Ukraine auch kurzfristig und ohne Warnung verschlechtern.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Beachten Sie vor der Nutzung von Sozialen Medien in der Russischen Föderation die obenstehenden Hinweise.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
Sicherheit
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt, siehe Aktuelles.

Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen

Nach derzeit gültigen Devisenvorschriften müssen lediglich Beträge ab einer Höhe von 10.000 USD bei der Ein- und Ausreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Währungen im Gegenwert von über 10.000 USD ist derzeit untersagt. Ggf. ist ein Zoll-Anmeldeformular auszufüllen, der rote Zollkorridor zu benutzen und dort eine Siegelung des Formulars durch den Zoll und für die Ausfuhr der Einfuhr- bzw. Herkunftsnachweis nötig.
Bei der Einfuhr von geringeren Beträgen kann jeweils der grüne Zollkorridor benutzt werden. Devisenschmuggel z.B. durch nicht deklarierte Ausfuhr von Devisen bleibt strafbar und kann neben der Konfiszierung des Devisenbetrages und einer Geldstrafe zu einer mehrmonatigen Untersuchungshaft führen.

Einreise mit dem Kfz
Besonderes Augenmerk sollte auf den Gültigkeitszeitraum der Zolleinfuhrbescheinigung für das Kfz gelegt werden. Wenn ein längerer Aufenthalt als in der Gültigkeit angegeben geplant ist, so muss die Zolleinfuhrerklärung vor Ablauf ihrer Gültigkeit bei der jeweils örtlich zuständigen Zollbehörde verlängert werden. Ohne gültige Einfuhrerklärung ist eine Kfz-Wiederausfuhr grundsätzlich nicht möglich. Fahren ohne gültige Zolldokumente kann zudem eine empfindliche Zollstrafe (Fahrzeugwert als grobe Richtlinie, dieser wird von den russischen Stellen ermittelt) nach sich ziehen.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in der Russischen Föderation siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Russische Föderation 22.06.2022 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 22.06.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Übrige Landesteile)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
- Einreise und Zoll (Visumfreier Aufenthalt im Schiffsverkehr)


Sicherheit
Übrige Landesteile

Es gibt insbesondere in grenznahen Gebieten weiterhin Zonen, die nur mit Zutrittserlaubnis bereist werden dürfen. Sowohl zu Belarus, Polen als auch Litauen gibt es viele Bereiche der „grünen“ Grenze, an denen Grenzübertritte einfach, aber illegal sind.

Im Verlauf von nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen kann es im ganzen Land zu einem massiven, zum Teil gewaltsamen Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen, darunter auch zu Festnahmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Passanten in der Nähe von nicht genehmigten Veranstaltungen in Mitleidenschaft gezogen werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie Reisebeschränkungen und vermeiden Sie unerlaubte Grenzübertritte.
  • Für Reisen auf die Halbinsel Krim beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
  • Für Reisen nach Südossetien und Abchasien beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Georgien.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in Großstädten häufig gut funktionierende U-Bahnen.

Die Straßenverhältnisse sind außerhalb der großen Städte teilweise schlecht, gefährliche Schlaglöcher können in der Dunkelheit oftmals nicht rechtzeitig erkannt werden.
Seit 2009 wird die Internationale Grüne Versicherungskarte als internationaler Nachweis der Haftpflichtversicherung auch in der Russischen Föderation anerkannt. Geschäftsreisende und Touristen müssen somit bei der Einreise in die Russische Föderation keine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung mehr abschließen. In der Versicherungskarte muss allerdings die Länderbezeichnung Russland bzw. das Länderkürzel RUS vermerkt sein.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine uneingeschränkte Lichtpflicht, so dass auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden muss.
Es gilt die 0,16 Promille-Grenze, also streng genommen ein Alkoholverbot beim Autofahren.
Im Kreisverkehr hat grundsätzlich der von rechts kommende Verkehr Vorrang, solange nichts anderes ausgeschildert ist.

Im Fall eines nicht selbst verschuldeten Unfalls ist nicht immer mit einer vollständigen Schadenersatzleistung des Unfallgegners zu rechnen; Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung sind relativ niedrig.
Bei einem Unfall können zudem hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Entsorgung in der Russischen Föderation entstehen. Auch werden bei Diebstahl eines vorübergehend eingeführten Fahrzeugs mit ausländischer Zulassung Einfuhrabgaben vom russischen Zoll erhoben.

Bei Einreise mit dem Pkw oder mit dem Reisebus können an den Grenzübergangsstellen zur Russischen Föderation mehrstündige Wartezeiten entstehen. Die Einreise auf dem Landweg ist aktuell nur in besonderen Fällen möglich.
  • Seien Sie bei Autofahrten insbesondere in der Dunkelheit besonders vorsichtig.
  • Schließen Sie für Pkw-Reisen möglichst eine Vollkaskoversicherung ab und erwerben Sie einen Auslandsschutzbrief zum Schutz vor Zollabgaben im Schadenfall.
  • Planen Sie Autofahrten sorgsam und rechnen Sie Zeitverluste insbesondere bei Grenzübertritten ein.
Einreise und Zoll
Visumfreier Aufenthalt im Schiffsverkehr

Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen können im Rahmen touristischer Gruppenreisen bis zu 72 Stunden visumfrei einreisen und sich im Gebiet des Anlegehafens aufhalten. Die Reise- und Personendaten sind vor der Ankunft anzugeben, hierfür ist der Reiseveranstalter oder die Reederei zuständig. Weitere Details sollten vor der Abreise mit diesem geklärt werden. Derzeit ist der Schiffsverkehr und die visumfreie Einreise ausgesetzt.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in der Russischen Föderation siehe:
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Teilreisewarnung Russische Föderation 15.07.2022 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 15.07.2022

Letzte Änderungen:
- AKtuelles
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)


Aktuelles
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.


Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist aufgrund der gegenseitigen Sperrungen der Lufträume unterbrochen. Es bestehen derzeit Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze nach Deutschland/Europa. Es ist möglich, dass Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden. Mit Wirkung vom 15. Juli 2022 bestehen von russischer Seite keine Einschränkungen beim Überschreiten der Landgrenze mehr, jedoch müssen ausländische Reisende zur Einreise nach Russland auch über die Landgrenze unverändert einen negativen PCR-Test vorweisen können.

In fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) wurde der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.

Die Nutzung deutscher Kreditkarten ist in der Russischen Föderation derzeit weitgehend nicht möglich. Somit ist auch das Abheben von Bargeld an Bankautomaten nicht möglich. Daher sollte vor Ankunft in Russland Vorsorge zur Geldversorgung getroffen werden. Es besteht ein EU-Verbot zur Einfuhr von EUR-Banknoten nach Russland über den Eigenbedarf hinaus. In Russland ist die Ausfuhr von Devisen im Wert von über 10.000 USD derzeit untersagt und strafbar.

Derzeit sind folgende Flughäfen in Südrussland geschlossen:

Anapa, Belgorod, Brjansk, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Woronesch, Elista.

Die Situation in den vorgenannten Regionen und Städten kann sich aufgrund der Grenznähe zur Ukraine auch kurzfristig und ohne Warnung verschlechtern.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Beachten Sie vor der Nutzung von Sozialen Medien in der Russischen Föderation die untenstehenden Hinweise.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Hinsichtlich weiterer rechtlicher Besonderheiten, siehe Aktuelles.

Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen, ist grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In anderen Fällen ist in der Regel eine Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich. In Zweifelsfällen sollte der russische Zoll vorab kontaktiert werden. Die Ausfuhr von als „Kulturgut“ bezeichneten Gegenständen (hierunter fallen z.B. auch sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten erworben werden können) ohne vorherige Genehmigung kann Geldstrafen bzw. langjährige Haftstrafen zur Folge haben.

Bei einigen staatlichen Einrichtungen ist das Fotografieren verboten. Es wird zu Vorsicht geraten, da nicht alle Fotografierverbote gesondert ausgeschildert sind. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden.

Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert, die eines nicht verifizierten VPN-Netzwerks ist strafbar.

Seit 5. März 2022 gilt in der Russischen Föderation außerdem ein neues Mediengesetz (sog. Fake News Gesetz), das zu willkürlicher Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen (z.B. Websitebeiträge, Videokonferenzen) führen kann. Das schränkt die Arbeit ausländischer Journalisten und Medienschaffenden weiter ein. Sowohl private als auch geschäftliche kritische Äußerungen zu aktuellen politischen Entwicklungen in allen sozialen Medien können mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung geraten.

Das Unternehmen META und seine Produkte Facebook und Instagram (jedoch nicht WhatsApp) sind mit Gerichtsurteil vom 21. März 2022 in der Russischen Föderation als extremistische Organisationen eingestuft worden. Nach aktuellem Stand ist es natürlichen und juristischen Personen weiterhin erlaubt, Benutzerkonten zu haben und die Dienste zu nutzen, jedoch dürfen die Posts nicht gegen die Gesetze verstoßen. Eine Verlinkung von Artikeln sollte nicht erfolgen. Die Nutzung der Logos sollte vermieden werden.

In der Moskauer Innenstadt ist es zu polizeilichen Kontrollen gekommen, in deren Verlauf Mobiltelefone nach Messenger-Diensten und Social Media durchsucht wurden.

Die Ein- oder Ausfuhr von Drogen auch bei geringen Mengen leichter Drogen wie Marihuana kann langjährige Haftstrafen zur Folge haben.

Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad/Königsberg) ist die „grüne Grenze“ an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinanderliegende Grenzsteine markiert. Bei illegaler Überschreitung der Grenze von Polen auch nur für wenige Meter ist mit Festnahme und mehrjähriger Haftstrafe zu rechnen.
Gleiches gilt für Gebiete im Nordkaukasus, Grenzzonen zu Belarus und die litauisch-russische Grenze (Kurische Nehrung). Auf der ca. vier Kilometer langen Grenze gibt es nach wie vor keinen (durchgehenden) Zaun im Bereich der Dünen.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in der Russischen Föderation siehe:
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Teilreisewarnung Russische Föderation 05.08.2022 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 05.08.2022

Letzte Änderungen:
- AKtuelles
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)


Aktuelles
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.


Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist aufgrund der gegenseitigen Sperrungen der Lufträume unterbrochen. Es bestehen derzeit Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze nach Deutschland/Europa. Es ist möglich, dass Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden. Mit Wirkung vom 15. Juli 2022 bestehen von russischer Seite keine Einschränkungen beim Überschreiten der Landgrenze mehr, jedoch müssen ausländische Reisende zur Einreise nach Russland auch über die Landgrenze unverändert einen negativen PCR-Test vorweisen können.

In fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) wurde der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.

Die Nutzung deutscher Kreditkarten ist in der Russischen Föderation derzeit weitgehend nicht möglich. Somit ist auch das Abheben von Bargeld an Bankautomaten nicht möglich. Daher sollte vor Ankunft in Russland Vorsorge zur Geldversorgung getroffen werden. Es besteht ein EU-Verbot zur Ausfuhr von EUR-Banknoten nach Russland über den Eigenbedarf hinaus (maximal 300 EUR). Auf der Route Litauen – Kaliningrad hat Litauen vor einiger Zeit die Ausfuhr von EUR nach RUS auf nur 60 EUR pro Person beschränkt. In Russland ist die Ausfuhr von Devisen im Wert von über 10.000 USD derzeit untersagt und strafbar.

Derzeit sind folgende Flughäfen in Südrussland geschlossen:

Anapa, Belgorod, Brjansk, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Woronesch, Elista.

Die Situation in den vorgenannten Regionen und Städten kann sich aufgrund der Grenznähe zur Ukraine auch kurzfristig und ohne Warnung verschlechtern.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Beachten Sie vor der Nutzung von Sozialen Medien in der Russischen Föderation die untenstehenden Hinweise.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.
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Teilreisewarnung Russische Föderation 06.09.2022 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 06.09.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.


Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist aufgrund der gegenseitigen Sperrungen der Lufträume unterbrochen. Es bestehen derzeit Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze nach Deutschland/Europa. Es ist möglich, dass Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden. Seit dem 15. Juli 2022 bestehen von russischer Seite keine Einschränkungen beim Überschreiten der Landgrenze mehr, jedoch müssen ausländische Reisende zur Einreise nach Russland auch über die Landgrenze unverändert einen negativen PCR-Test vorweisen können.

In fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) wurde der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.

Die Nutzung deutscher Kreditkarten ist in der Russischen Föderation derzeit weitgehend nicht möglich. Somit ist auch das Abheben von Bargeld an Bankautomaten nicht möglich. Daher sollte vor Ankunft in Russland Vorsorge zur Geldversorgung getroffen werden. Es besteht ein EU-Verbot zur Ausfuhr von EUR-Banknoten nach Russland über den Eigenbedarf hinaus. Der Eigenbedarf ist auf den persönlichen Gebrauch des Reisenden und mitreisender enger Familienangehöriger begrenzt (keine Mitnahme für Dritte, rein nicht-kommerzieller Gebrauch). Der Eigenbedarf und seine Höhe sind im Zweifel an der EU-Außengrenze plausibel nachzuweisen (z.B. anhand von Hotelbuchungen). Laut Hinweisen kontrollieren vor allem polnische und litauische Grenzbeamten dies beim Übertritt nach Kaliningrad bisweilen genau, wenn auch nicht systematisch. Auf der Route Litauen – Kaliningrad hat Litauen vor einiger Zeit die Ausfuhr von EUR nach RUS auf 60 EUR pro Person beschränkt. In Russland ist die Ausfuhr von Devisen im Wert von über 10.000 USD derzeit untersagt und strafbar.

Derzeit sind folgende Flughäfen in Südrussland geschlossen:

Anapa, Belgorod, Brjansk, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Woronesch, Elista.

Die Situation in den vorgenannten Regionen und Städten kann sich aufgrund der Grenznähe zur Ukraine auch kurzfristig und ohne Warnung verschlechtern.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Beachten Sie vor der Nutzung von Sozialen Medien in der Russischen Föderation die untenstehenden Hinweise.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
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Teilreisewarnung Russische Föderation 25.09.2022 | Ausreiseempfehlung

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 25.09.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.


Der russische Präsident Putin hat am 22.09.2022 eine Teilmobilmachung erlassen. Bis zu 300.000 Reservesoldaten sollen zum Kriegseinsatz in der Ukraine herangezogen werden. Momentan sind direkte Auswirkungen auf deutsche Staatsangehörige nicht erkennbar. Sie sollten dennoch gründlich abwägen, ob eine Reise nach Russland derzeit erforderlich ist.

Deutsch-russische Doppelstaater müssen beachten, dass sie von den russischen Behörden ausschließlich als russische Staatsangehörige angesehen werden. Die Botschaft kann Ihnen keinen konsularischen Schutz gewähren.

Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten wurde aufgrund der gegenseitigen Sperrungen der Lufträume eingestellt. Es bestehen Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze nach Deutschland/Europa zu meistens stark überhöhten Preisen. Es ist möglich, dass Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden. Des Weiteren ist eine Ein- und Ausreise von und nach Russland über den Landweg (Kaliningrad-Danzig, Moskau-Riga, Sankt-Petersburg-Tallin, Sankt-Petersburg-Helsinki) mit PKW oder Bus möglich.

Ausländische Reisende müssen jedoch zur Einreise nach Russland - auch über die Landgrenze - unverändert einen negativen PCR-Test vorweisen.

Derzeit sind folgende Flughäfen in Südrussland geschlossen:

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In fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) wurde der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.

Die Nutzung deutscher Kreditkarten und damit auch das Abheben von Bargeld an Bankautomaten ist in der Russischen Föderation nicht möglich. Geldüberweisungen jeglicher Art aus der EU in die Russische Föderation sind nicht durchführbar. Daher sollte vor Ankunft in Russland Vorsorge zur Geldversorgung getroffen werden. Es besteht ein EU-Verbot zur Ausfuhr von EUR-Banknoten nach Russland über den Eigenbedarf hinaus. Der Eigenbedarf ist auf den persönlichen Gebrauch des Reisenden und mitreisender enger Familienangehöriger begrenzt (keine Mitnahme für Dritte, rein nicht-kommerzieller Gebrauch). Der Eigenbedarf und seine Höhe sind im Zweifel an der EU-Außengrenze plausibel nachzuweisen (z.B. anhand von Hotelbuchungen). Laut Hinweisen kontrollieren vor allem polnische und litauische Grenzbeamte dies beim Übertritt nach Kaliningrad bisweilen genau, wenn auch nicht systematisch. Auf der Route Litauen – Kaliningrad hat Litauen vor einiger Zeit die Ausfuhr von EUR nach RUS auf 60 EUR pro Person beschränkt. In Russland ist die Ausfuhr von Devisen im Wert von über 10.000 USD derzeit untersagt und strafbar.

Die Situation in den vorgenannten Regionen und Städten kann sich aufgrund der Grenznähe zur Ukraine auch kurzfristig und ohne Warnung verschlechtern.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Beachten Sie vor der Nutzung von Sozialen Medien in der Russischen Föderation die untenstehenden Hinweise.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
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Hinweise zum Corona-Virus in der Russischen Föderation siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
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Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Russische Föderation 20.02.2023 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 20.02.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Veranstaltungen der Regierung)


Aktuelles
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.

Vom 20. – 26. Februar 2023 plant die russische Regierung eine Reihe von Veranstaltungen (auch an den Feiertagen am 23. und 24. Februar 2023).
  • Seien Sie besonders aufmerksam und vorsichtig.
  • Meiden Sie insbesondere größere Menschenansammlungen weiträumig.
Der russische Präsident Putin hat am 21. September 2022 eine Teilmobilmachung erlassen. Bis zu 300.000 Reservesoldaten sollen zum Kriegseinsatz in der Ukraine herangezogen werden.

Am 19. Oktober 2022 hat Präsident Putin ferner in den von Russland völkerrechtswidrig annektierten ukrainischen Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja das Kriegsrecht verhängt. Für diese, wie für die übrigen Gebiete in der Ukraine gilt eine Reisewarnung, siehe Ukraine.

Gleichzeitig wurden sieben russische Regionen, darunter auch Moskau in einem abgestuften System in erhöhte Alarmbereitschaft gesetzt. Diese Anordnungen geben den dortigen lokalen Behörden und Sicherheitskräften Befugnisse zu eingreifenden Sicherheitsmaßnahmen, Kontrollen, Durchsuchungen und Beschränkungen der Bewegungsfreiheit.

Momentan sind direkte Auswirkungen dieser Maßnahmen auf deutsche Staatsangehörige nicht erkennbar. Sie sollten dennoch gründlich abwägen, ob eine Reise nach Russland derzeit erforderlich ist.

Deutsch-russische Doppelstaater müssen beachten, dass sie von den russischen Behörden ausschließlich als russische Staatsangehörige angesehen werden. Dies gilt auch im Fall einer möglichen Einberufung in die russischen Streitkräfte. Die Botschaft kann ihnen keinen konsularischen Schutz gewähren.

Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten wurde aufgrund der gegenseitigen Sperrungen der Lufträume eingestellt. Es bestehen Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze nach Deutschland/Europa zu meistens stark überhöhten Preisen. Es ist möglich, dass Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden. Des Weiteren ist eine Ein- und Ausreise von und nach Russland über den Landweg (Kaliningrad-Danzig, Kaliningrad – Wilna, Moskau-Riga, Sankt-Petersburg-Tallin, Sankt-Petersburg-Helsinki) mit PKW oder Bus möglich. Die entsprechenden Tickets können im Internet gebucht werden.

Am 17. Oktober 2022 wurde das bisherige Erfordernis der Vorlage eines PCR-Tests für die Einreise nach Russland für Ausländer aufgehoben, siehe Abschnitt COVID-19.

Derzeit sind folgende Flughäfen in Südrussland geschlossen:

Anapa, Belgorod, Brjansk, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Woronesch, Elista.

In fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) wurde der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.

Die Nutzung deutscher Kreditkarten und damit auch das Abheben von Bargeld an Bankautomaten ist in der Russischen Föderation nicht möglich. Geldüberweisungen jeglicher Art aus der EU in die Russische Föderation sind nicht durchführbar. Daher sollte vor Ankunft in Russland Vorsorge zur Geldversorgung getroffen werden. Es besteht ein EU-Verbot zur Ausfuhr von EUR-Banknoten nach Russland über den Eigenbedarf hinaus. Der Eigenbedarf ist auf den persönlichen Gebrauch des Reisenden und mitreisender enger Familienangehöriger begrenzt (keine Mitnahme für Dritte, rein nicht-kommerzieller Gebrauch). Der Eigenbedarf und seine Höhe sind im Zweifel an der EU-Außengrenze plausibel nachzuweisen (z.B. anhand von Hotelbuchungen). Laut Hinweisen kontrollieren vor allem polnische und litauische Grenzbeamte dies beim Übertritt nach Kaliningrad bisweilen genau, wenn auch nicht systematisch. Auf der Route Litauen – Kaliningrad hat Litauen vor einiger Zeit die Ausfuhr von EUR nach RUS auf 60 EUR pro Person beschränkt. In Russland ist die Ausfuhr von Devisen im Wert von über 10.000 USD derzeit untersagt und strafbar.

Die Situation in den vorgenannten Regionen und Städten kann sich aufgrund der Grenznähe zur Ukraine auch kurzfristig und ohne Warnung verschlechtern.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Beachten Sie vor der Nutzung von Sozialen Medien in der Russischen Föderation die untenstehenden Hinweise.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
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Teilreisewarnung Russische Föderation 31.03.2023 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 31.03.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit


Aktuelles
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten.

Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.

In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen.


Seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ist die Presse-und Medienfreiheit in der Russischen Föderation insbesondere durch neue Zensurgesetze in höchstem Maße eingeschränkt (siehe Rechtliche Besonderheiten). In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zur willkürlichen Verhängung hoher Haftstrafen für regierungskritische öffentliche Äußerungen – zum Teil aufgrund privater Äußerungen in sozialen Medien.

Der russische Präsident Putin hat am 21. September 2022 eine Teilmobilmachung erlassen, die bisher nicht offiziell beendet wurde. Die Rekrutierung dauert somit grundsätzlich an.

Am 19. Oktober 2022 hat Präsident Putin ferner in den von Russland völkerrechtswidrig annektierten ukrainischen Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja das Kriegsrecht verhängt. Für diese, wie für die übrigen Gebiete in der Ukraine gilt eine Reisewarnung, siehe Ukraine.

Gleichzeitig wurden sieben russische Regionen, darunter auch Moskau in einem abgestuften System in erhöhte Alarmbereitschaft gesetzt. Diese Anordnungen geben den dortigen lokalen Behörden und Sicherheitskräften Befugnisse zu eingreifenden Sicherheitsmaßnahmen, Kontrollen, Durchsuchungen und Beschränkungen der Bewegungsfreiheit.

Momentan sind direkte Auswirkungen dieser Maßnahmen auf deutsche Staatsangehörige nicht erkennbar. Es sollte dennoch gründlich abgewogen werden, ob eine Reise nach Russland derzeit erforderlich ist.

Deutsch-russische Doppelstaater müssen beachten, dass sie von den russischen Behörden ausschließlich als russische Staatsangehörige angesehen werden. Dies gilt auch im Fall einer möglichen Einberufung in die russischen Streitkräfte. Die Botschaft kann ihnen keinen konsularischen Schutz gewähren.

Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten wurde aufgrund der gegenseitigen Sperrungen der Lufträume eingestellt. Es bestehen Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze nach Deutschland/Europa zu meistens stark überhöhten Preisen. Es ist möglich, dass Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden. Des Weiteren ist eine Ein- und Ausreise von und nach Russland über den Landweg (Kaliningrad-Danzig, Kaliningrad – Wilna, Moskau-Riga, Sankt-Petersburg-Tallin, Sankt-Petersburg-Helsinki) mit PKW oder Bus möglich. Die entsprechenden Tickets können im Internet gebucht werden.

Derzeit sind folgende Flughäfen in Südrussland geschlossen:
  • Anapa, Belgorod, Brjansk, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Woronesch, Elista.
In fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) wurde der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.

Die Nutzung deutscher Kreditkarten und damit auch das Abheben von Bargeld an Bankautomaten ist in der Russischen Föderation nicht möglich. Geldüberweisungen jeglicher Art aus der EU in die Russische Föderation sind nicht durchführbar. Daher sollte vor Ankunft in Russland Vorsorge zur Geldversorgung getroffen werden. Es besteht ein EU-Verbot zur Ausfuhr von EUR-Banknoten nach Russland über den Eigenbedarf hinaus. Der Eigenbedarf ist auf den persönlichen Gebrauch des Reisenden und mitreisender enger Familienangehöriger begrenzt (keine Mitnahme für Dritte, rein nicht-kommerzieller Gebrauch). Der Eigenbedarf und seine Höhe sind im Zweifel an der EU-Außengrenze plausibel nachzuweisen (z.B. anhand von Hotelbuchungen). Laut Hinweisen kontrollieren vor allem polnische und litauische Grenzbeamte dies beim Übertritt nach Kaliningrad bisweilen genau, wenn auch nicht systematisch. Auf der Route Litauen – Kaliningrad hat Litauen vor einiger Zeit die Ausfuhr von EUR nach RUS auf 60 EUR pro Person beschränkt. In Russland ist die Ausfuhr von Devisen im Wert von über 10.000 USD derzeit untersagt und strafbar.

Die Situation in den vorgenannten Regionen und Städten kann sich aufgrund der Grenznähe zur Ukraine auch kurzfristig und ohne Warnung verschlechtern.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Beachten Sie vor der Nutzung von Sozialen Medien in der Russischen Föderation die untenstehenden Hinweise.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie Aufenthalte in der Nähe von Militärstützpunkten und wichtigen Standorten der Rüstungsindustrie.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
Sicherheit
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt. In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen, siehe Aktuelles.
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Teilreisewarnung Russische Föderation 23.05.2023 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 23.05.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr: Anerkennung ausländischer KfZ-Versicherungen)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in Großstädten häufig gut funktionierende U-Bahnen.

KfZ-Versicherungen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz werden mit Wirkung vom 31. Mai 2023 durch die Russische Föderation nicht mehr anerkannt. Bei Einreise in die Russische Föderation muss eine alternative KfZ-Versicherung abgeschlossen werden, da Autofahrer aus den o.g. Ländern ansonsten als nicht KfZ-versichert gelten.

Die Straßenverhältnisse sind außerhalb der großen Städte teilweise schlecht, gefährliche Schlaglöcher können in der Dunkelheit oftmals nicht rechtzeitig erkannt werden.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine uneingeschränkte Lichtpflicht, so dass auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden muss.
Es gilt die 0,16 Promille-Grenze, also streng genommen ein Alkoholverbot beim Autofahren.
Im Kreisverkehr hat grundsätzlich der von rechts kommende Verkehr Vorrang, solange nichts anderes ausgeschildert ist.

Im Fall eines nicht selbst verschuldeten Unfalls ist nicht immer mit einer vollständigen Schadenersatzleistung des Unfallgegners zu rechnen; Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung sind relativ niedrig.
Bei einem Unfall können zudem hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Entsorgung in der Russischen Föderation entstehen. Auch werden bei Diebstahl eines vorübergehend eingeführten Fahrzeugs mit ausländischer Zulassung Einfuhrabgaben vom russischen Zoll erhoben.

Bei Einreise mit dem Pkw oder mit dem Reisebus können an den Grenzübergangsstellen zur Russischen Föderation mehrstündige Wartezeiten entstehen. Die Einreise auf dem Landweg ist aktuell nur in besonderen Fällen möglich.
  • Seien Sie bei Autofahrten insbesondere in der Dunkelheit besonders vorsichtig.
  • Planen Sie Autofahrten sorgsam und rechnen Sie Zeitverluste insbesondere bei Grenzübertritten ein.
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Teilreisewarnung Russische Föderation 24.06.2023 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 24.06.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten.

Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.

Auf Grund aktueller Ereignisse sollten die genannten Verwaltungsgebiete und insbesondere die Stadt Rostow sowie Umland gemieden werden. In Moskau sollten staatliche, insbesondere militärische Einrichtungen weiträumig umgangen werden. Das Stadtzentrum sollte bis auf Weiteres gemieden werden. Den Anweisungen russischer Sicherheitsbehörden sollte unbedingt Folge geleistet werden.

In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen.

Im Gebiet der Russischen Föderation ist es in jüngster Zeit wiederholt zu Drohnenangriffen gekommen, auch in Moskau. Diese können auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für mögliche Angriffe auf das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere den Zugverkehr.
  • Machen Sie sich mit der Lage von Schutzräumen, wie zum Beispiel Metrostationen, vertraut.
  • Machen Sie sich mit Hinweisen des russischen Zivilschutzes vertraut.
  • Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen nahegelegene Schutzräume auf.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der russischen Sicherheitsbehörden.
  • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist die Presse-und Medienfreiheit in der Russischen Föderation insbesondere durch neue Zensurgesetze in höchstem Maße eingeschränkt (siehe Rechtliche Besonderheiten). In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zur willkürlichen Verhängung hoher Haftstrafen für regierungskritische öffentliche Äußerungen – zum Teil aufgrund privater Äußerungen in Sozialen Medien.

Der russische Präsident Putin hat am 21. September 2022 eine Teilmobilmachung erlassen, die bisher nicht offiziell beendet wurde. Die Rekrutierung dauert an.

Am 19. Oktober 2022 hat Präsident Putin ferner in den von Russland annektierten ukrainischen Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja das Kriegsrecht verhängt. Für diese, wie für die übrigen Gebiete in der Ukraine gilt eine Reisewarnung, siehe Ukraine.

Gleichzeitig wurden sieben russische Regionen, darunter auch Moskau in einem abgestuften System in erhöhte Alarmbereitschaft gesetzt. Diese Anordnungen geben den dortigen lokalen Behörden und Sicherheitskräften Befugnisse zu eingreifenden Sicherheitsmaßnahmen, Kontrollen, Durchsuchungen und Beschränkungen der Bewegungsfreiheit.

Momentan sind direkte Auswirkungen dieser Maßnahmen auf deutsche Staatsangehörige nicht erkennbar. Es sollte dennoch gründlich abgewogen werden, ob eine Reise nach Russland derzeit erforderlich ist.

Deutsch-russische Doppelstaater müssen beachten, dass sie von den russischen Behörden ausschließlich als russische Staatsangehörige angesehen werden. Dies gilt auch im Fall einer möglichen Einberufung in die russischen Streitkräfte. Die Botschaft kann ihnen keinen konsularischen Schutz gewähren.

Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten wurde aufgrund der gegenseitigen Sperrungen der Lufträume eingestellt. Es bestehen Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze nach Deutschland/Europa zu meistens stark überhöhten Preisen. Es ist möglich, dass Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden. Des Weiteren ist eine Ein- und Ausreise von und nach Russland über den Landweg (Kaliningrad-Danzig, Kaliningrad – Wilna, Moskau-Riga, Sankt-Petersburg-Tallin, Sankt-Petersburg-Helsinki) mit PKW oder Bus möglich. Die entsprechenden Tickets können im Internet gebucht werden.

Derzeit sind folgende Flughäfen in Südrussland geschlossen:

Anapa, Belgorod, Brjansk, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Woronesch, Elista.

In fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) wurde der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.

Die Nutzung deutscher Kreditkarten und damit auch das Abheben von Bargeld an Bankautomaten ist in der Russischen Föderation nicht möglich. Geldüberweisungen jeglicher Art aus der EU in die Russische Föderation sind nicht durchführbar. Daher sollte vor Ankunft in Russland Vorsorge zur Geldversorgung getroffen werden. Es besteht ein EU-Verbot zur Ausfuhr von EUR-Banknoten nach Russland über den Eigenbedarf hinaus. Der Eigenbedarf ist auf den persönlichen Gebrauch des Reisenden und mitreisender enger Familienangehöriger begrenzt (keine Mitnahme für Dritte, rein nicht-kommerzieller Gebrauch). Der Eigenbedarf und seine Höhe sind im Zweifel an der EU-Außengrenze plausibel nachzuweisen (z.B. anhand von Hotelbuchungen). Laut Hinweisen kontrollieren vor allem polnische und litauische Grenzbeamte dies beim Übertritt nach Kaliningrad bisweilen genau, wenn auch nicht systematisch. Auf der Route Litauen – Kaliningrad hat Litauen vor einiger Zeit die Ausfuhr von EUR nach RUS auf 60 EUR pro Person beschränkt. In Russland ist die Ausfuhr von Devisen im Wert von über 10.000 USD derzeit untersagt und strafbar.

Die Situation in den vorgenannten Regionen und Städten kann sich aufgrund der Grenznähe zur Ukraine auch kurzfristig und ohne Warnung verschlechtern.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Beachten Sie vor der Nutzung von Sozialen Medien in der Russischen Föderation die untenstehenden Hinweise, siehe Rechtliche Besonderheiten.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie Aufenthalte in der Nähe von Militärstützpunkten und wichtigen Standorten der Rüstungsindustrie.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
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Mauritius
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Teilreisewarnung Russische Föderation 24.06.2023 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Mauritius »

Auch dieser sogenannte "Sicherheitshinweis" ist völlig nutzlos + überflüssig. Bin im Mai / Juni über 4000 km quer durch RUS mit dem Wohnmobil gefahren - alles keine + ohne Probleme.
Warum wird immer das Vieh wild gemacht mit diesen ominösen "Sicherheitswarnungen" - diese sind total überflüssig und verbreiten nur Stress + Panik !!!

°Daniel
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Ungeliebte Sicherheits-Meldungen des Auswärtigen Amtes

Beitrag von °Daniel »

Hi Mauritius,

warum und wieso die Meldungen des Auswärtigen Amtes sinnvoll sind, ist an anderer Stelle im Forum schon ausgesprochen worden. Du hast es sicherlich schon gelesen, ich werde es nicht wiederholen.

Aber ich bin mir sicher, dass genau die Leute, die unterstellen, diese Meldungen „sind total überflüssig und verbreiten nur Stress + Panik“, anschließend am lautesten „Unverantwortlichkeit“ schreien und als erste Regress-Ansprüche einreichen, wenn's ihnen dann mal passiert und die Warnung hatte gefehlt.

So nebenbei: Darf ich Dich an Deinen Spruch in Deiner Signatur erinnern?
Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann das Recht, anderen Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell, "1984"
Also sei Realist:

Das erste, was ich bei einer Zeitung mache, ist den Sportteil und die Werbe-Einlagen wegschmeißen, denn darauf habe ich eben überhaupt kein Bock.

Sei souverän und öffne die ungeliebten Sicherheitsmeldungen einfach nicht — und Dein Problem ist gelöst.
Leicht zu erkennen sind sie ja.

Gruß,
°Daniel

oliver_grimm
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Re: Ungeliebte Sicherheits-Meldungen des Auswärtigen Amtes

Beitrag von oliver_grimm »

Hallo
Genau so halte ich es, die Infos vom Auswärtigen Amt sind einfach überflüssig. Leider ist durch die ständige Panikmache kein nutzen daraus zu ziehen. Wer ständig Märchen erzählt, den glaubt man halt auch nicht mehr wen er mal die Wahrheit erzählt.
Schade um eine vergebene Informations- Quelle.
Gruß
Oli
Hanomag AL-28

°Daniel
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Re: Ungeliebte Sicherheits-Meldungen des Auswärtigen Amtes

Beitrag von °Daniel »

Na, vielleicht diskutiert ihr das mit dem Auswärtigen Amt. Denn ein Problem sollte man schließĺich bei der Wurzel packen.

Nur wenn sich z.B. Versicherungen herausnehmen, ihre Leistungs-Anerkennung an der Berücksichtigung dieser Meldungen festzumachen, dann bekommen diese Meldungen ganz plötzlich doch Relevanz.

Gruß,
°Daniel

oliver_grimm
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Re: Ungeliebte Sicherheits-Meldungen des Auswärtigen Amtes

Beitrag von oliver_grimm »

Hallo

Vielleicht wäre dann die Überschrift Versicherungs- Meldung richtiger als Sicherheits- Meldung.
:lach:
Bei den Reisezielen die ich habe und mit der Art des Reisens wie ich es mache bin ich mit einer Vollkaskomentalität eh falsch.
Damit ziehe ich mich aus dieser Diskussion zurück und überlasse diese den betroffenen.
Wie ich in der Corona Krise in Marokko fest gesessen bin, hat das auswärtige Amt und auch die Botschaft meine Erwartungen voll erfüllt.
Wen man keine hat, oder realistische hat, wird man auch nicht enttäuscht. Habe viele getroffen die aber enttäuscht wurden.
Gruß
Oli
Hanomag AL-28

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