Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 25.05.2022
Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)
Aktuelles
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.
Ausreisemöglichkeiten und Zahlungsverkehr wurden weiter eingeschränkt, bei bestimmten öffentlichen Äußerungen - auch in sozialen Medien - drohen Haftstrafen.
Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist aufgrund der gegenseitigen Sperrungen der Lufträume unterbrochen. Es bestehen derzeit Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze nach Deutschland/Europa. Es ist möglich, dass Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden.
Seit 5. März 2022 gilt in der Russischen Föderation ein neues Mediengesetz (sog. Fake News Gesetz), das zu willkürlicher Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen (z.B. Websitebeiträge, Videokonferenzen) führen kann. Das schränkt die Arbeit ausländischer Journalisten und Medienschaffenden weiter ein. Sowohl private als auch geschäftliche kritische Äußerungen zu aktuellen politischen Entwicklungen in allen sozialen Medien können mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung oder alternativ zur Ausreise geraten.
Das Unternehmen META und seine Produkte Facebook und Instagram (jedoch nicht WhatsApp) sind mit Gerichtsurteil vom 21. März 2022 in der Russischen Föderation als extremistische Organisationen eingestuft worden. Das Urteil kann ab sofort umgesetzt werden, Rechtsfolgen für Nutzer treten erst mit Rechtskraft des Urteils nach 30 Tagen ein. Nach aktuellem Stand ist es natürlichen und juristischen Personen weiterhin erlaubt, Benutzerkonten zu haben und die Dienste zu nutzen, jedoch dürfen die Posts nicht gegen die Gesetze verstoßen. Eine Verlinkung von Artikeln sollte nicht erfolgen. Die Nutzung der Logos sollte vermieden werden.
In der Moskauer Innenstadt ist es zu polizeilichen Kontrollen gekommen, in deren Verlauf Mobiltelefone nach Messenger-Diensten und Social Media durchsucht wurden. Bei der Einreise nach sowie der Ausreise aus Russland müssen Ausländer an der Grenze unter Umständen mit mehrstündigen Befragungen und der Durchsuchung mitgeführter elektronischer Kommunikationsmittel rechnen.
Insbesondere infolge des Krieges in der Ukraine kommt es im ganzen Land zu nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen. Dabei kann es zu einem massiven, zum Teil gewaltsamen Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen, darunter auch zu Festnahmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Passanten in der Nähe von nicht genehmigten Veranstaltungen in Mitleidenschaft gezogen werden.
Die Nutzung nicht-russischer Kreditkarten ist in der Russischen Föderation derzeit weitgehend nicht möglich.
In fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) wurde der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.
Derzeit sind zudem folgende Flughäfen in Südrussland geschlossen:
Anapa, Belgorod, Brjansk, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Woronesch, Elista.
Die Situation in diesen fünf Regionen und den Regionen und Städten, in denen diese Flughäfen liegen, kann sich aufgrund der Grenznähe zur Ukraine auch kurzfristig und ohne Warnung verschlechtern.Sicherheit
- Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
- Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
- Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
- Beachten Sie vor der Nutzung von Sozialen Medien in der Russischen Föderation die obenstehenden Hinweise.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.
- Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt, siehe Aktuelles.
Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen
Nach derzeit gültigen Devisenvorschriften müssen lediglich Beträge ab einer Höhe von 10.000 USD bei der Ein- und Ausreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Währungen im Gegenwert von über 10.000 USD ist derzeit untersagt. Ggf. ist ein Zoll-Anmeldeformular auszufüllen, der rote Zollkorridor zu benutzen und dort eine Siegelung des Formulars durch den Zoll und für die Ausfuhr der Einfuhr- bzw. Herkunftsnachweis nötig.
Bei der Einfuhr von geringeren Beträgen kann jeweils der grüne Zollkorridor benutzt werden. Devisenschmuggel z.B. durch nicht deklarierte Ausfuhr von Devisen bleibt strafbar und kann neben der Konfiszierung des Devisenbetrages und einer Geldstrafe zu einer mehrmonatigen Untersuchungshaft führen.
Einreise mit dem Kfz
Besonderes Augenmerk sollte auf den Gültigkeitszeitraum der Zolleinfuhrbescheinigung für das Kfz gelegt werden. Wenn ein längerer Aufenthalt als in der Gültigkeit angegeben geplant ist, so muss die Zolleinfuhrerklärung vor Ablauf ihrer Gültigkeit bei der jeweils örtlich zuständigen Zollbehörde verlängert werden. Ohne gültige Einfuhrerklärung ist eine Kfz-Wiederausfuhr grundsätzlich nicht möglich. Fahren ohne gültige Zolldokumente kann zudem eine empfindliche Zollstrafe (Fahrzeugwert als grobe Richtlinie, dieser wird von den russischen Stellen ermittelt) nach sich ziehen.
Hinweise zum Corona-Virus in der Russischen Föderation siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt