Reise-/Sicherheitshinweis Argentinien 28.03.2024

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Argentinien 28.03.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Argentinien:
Stand 20.08.2012

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen – Minderjährige


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Es wird eine erhöhte Kriminalität beobachtet. Daher wird zu Vorsicht und Wachsamkeit geraten. Wertgegenstände sollten nicht offen getragen werden, Bargeld sollte nur in geringen Mengen mitgeführt werden. Bei Überfallen sollten Sie keinen Widerstand leisten, da die Täter in der Regel bewaffnet sind und vor Gewaltanwendung nicht zurückschrecken.
An belebten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist mit Trickdiebstählen zu rechnen. Beliebt ist die Methode, jemanden mit Senf o.ä. zu beschmutzen, hilfsbereit und schuldbewusst mit der Reinigung zu beginnen und dabei alle greifbaren Gegenstände zu entwenden oder zu entreißen. Das Auswärtige Amt rät daher, Wertgegenstände nicht in Handtaschen oder Rucksäcken zu transportieren, sondern z.B. in Brustbeuteln eng am Körper mitzunehmen.
In Hotels der niedrigeren Preisklasse kommen häufig Diebstähle vor. Ausweisdokumente etc. sollten von Bargeld getrennt und sicher (Hotelsafe) verwahrt werden. Auch in besseren Hotels sollten Handtaschen und Gepäck in öffentlich zugänglichen Räumen (Lobby etc.) niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei Bargeldabhebungen oder –tausch sowie an den touristischen Anziehungspunkten von Buenos Aires wie La Boca (insbesondere an Werktagen und in wenig bevölkerten Nebenstraßen abseits der Calle Caminito), San Telmo, der Bahnstation Retiro und im Stadtzentrum (Plaza de Mayo, Calle Florida, Recoleta) geboten. In letzter Zeit sind der Botschaft auch vermehrt Überfälle aus der Stadt Mendoza gemeldet worden. Hier ist vor allem nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht geboten.
Nach Einbruch der Dunkelheit sollten Sie Taxis nicht auf der Straße anhalten, sondern nach Möglichkeit telefonisch bestellen (sog. Radio-Taxis oder Remise), da in diesem Fall die Fahrt registriert wird. Diebstähle und auch sexuelle Übergriffe durch Taxifahrer kommen vor. Am Flughafen Ezeiza ist besondere Vorsicht geboten; hier sollte auf jeden Fall ein Chauffeur-Dienst (‚Remise’, wird im Ankunftsbereich an festen Ständen angeboten) genutzt werden.
In Argentinien ist eine größere Menge gefälschter Banknoten, insbesondere 100-Peso-Noten, im Umlauf. Sie sind zwar zu erkennen, wenn die üblichen Sicherheitsmerkmale geprüft werden (Wasserzeichen, Sicherheitsfaden, Stichtiefdruck, Durchsichtsregister), beim Geldumtausch auf offener Straße oder durch Trickbetrug ('Umtausch' gegen Falschgeld unter dem Vorwand, nicht wechseln zu können) ist die Gefahr jedoch groß, falsche Scheine zu erhalten.
In Einzelfällen kann es auch an Geldautomaten zur Ausgabe von Falschgeld kommen. In diesem Fall sprechen Sie am besten umgehend bei der dazugehörenden Bank oder einer Polizeistation vor. Beim Umtausch von Devisen in einer Bank sind bisher keine Fälle der Ausgabe von Falschgeld bekannt geworden.

Allgemeine Reiseinformationen
Ohne Spanischkenntnisse ist die Bewegungsfreiheit in Argentinien eingeschränkt. In Buenos Aires wird teilweise (Hotels, größere Banken, etc.) Englisch gesprochen.
Geld / Kreditkarten
Mit ec-Bankkarten, sowie deutschen Kreditkarten und der PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden, bei einigen Banken jedoch nur bis zu 700,-- Pesos pro Einzeltransaktion pro Tag. Unter Umständen können weitere Beträge an Automaten anderer Banken abgehoben werden; hierauf ist aber kein Verlass.
Dollar lassen sich grundsätzlich im ganzen Land problemlos tauschen, manche Banken lehnen jedoch den Tausch für Nicht-Kunden ab. Wechselstuben oder Banken, die EURO in Pesos tauschen, sind außerhalb von Buenos Aires weniger häufig. Travellerschecks können ebenfalls in Banken und Wechselstuben eingelöst werden.Die Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht immer möglich.
Bargeld darf bis zu einer Summe von 10.000 USD eingeführt werden.
Der Kauf von Fremdwährungen in Argentinien ist für Ausländer nur in der Höhe möglich, wie zuvor argentinische Pesos in Argentinien gekauft wurden. Konkret bedeutet dies, dass z.B. für eine Weiterreise keine brasilianischen Reales oder US-Dollar in Argentinien gekauft werden können, wenn Pesos aus Deutschland mitgebracht wurden. Da der vorherige Kauf der Pesos beim Kauf der Fremdwährung nachgewiesen werden muss, sollten Quittungen von Wechselstuben, aber auch von Geldautomaten, hierfür aufbewahrt werden.
Straßen- und Flugverkehr
Lassen Sie besondere Vorsicht im Straßenverkehr walten, das gilt vor allem auch für Fußgänger! Die Unfallzahlen sind in Argentinien deutlich höher als in Mitteleuropa.
Flugverspätungen sind an der Tagesordnung, was insbesondere in Bezug auf (transkontinentale) Anschlussflüge bei der Reiseplanung berücksichtigt werden sollte.
Besuch von Fußballspielen
In argentinischen Stadien kommt es leider regelmäßig zu schweren Ausschreitungen. Gegnerische Fans, aber auch rivalisierende Gruppen derselben Mannschaft, bekämpfen sich unter Anwendung brutaler Gewalt und schrecken auch vor Waffeneinsatz nicht zurück.
Wenn Sie ein Fußballspiel besuchen möchten, meiden Sie in jedem Fall die (meist preiswerten) Fanblocks und Stehplätze. Am besten gehen Sie in Begleitung ortskundiger einheimischer Fußballfreunde oder erkundigen Sie sich in Ihrem Hotel nach Organisationen, die den Eintritt, die An- und die Abfahrt organisieren. Machen Sie sich kundig, wie Sie sicher zum Spiel kommen und wie Sie nach Spielende das Stadionumfeld schnell und sicher verlassen können.
Sonstige Hinweise
Bei Diebstahl verlangen deutsche Versicherungen für die Erstattung den Nachweis einer polizeilichen Anzeige („Denuncia“). Bei der Deutschen Botschaft gibt es schriftliche Übersetzungshilfen.
Im Falle des Verlusts des Reisepasses ist die polizeiliche Verlustanzeige für die Wiederausreise unerlässlich. Der Verlust sollte unverzüglich der Botschaft oder dem nächstgelegenen Honorarkonsul angezeigt und die Ausstellung eines Ersatzdokumentes beantragt werden.
Die Stadt Buenos Aires hat ein Kommissariat für Touristen eingerichtet, in dem auch in diversen Fremdsprachen Hilfestellung geleistet werden kann. Es befindet sich in der Avenida Corrientes Nr. 436 (Plaza San Nicolás) in Buenos Aires und ist auch mit der gebührenfreien Telefonnummer 0800-9995000 erreichbar.
Bei einer Festnahme oder Inhaftierung sollten Sie unverzüglich auf ein Telefonat mit der Botschaft oder dem zuständigen Honorarkonsul bestehen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Seit Mai 2012 gelten neue Bestimmungen für die Einreise nach Argentinien. Von jedem Reisenden werden am Einreiseflughafen / Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtfoto erstellt.
Visumerfordernis
Deutsche Staatsangehörige können bis zu 90 Tage als Touristen visafrei nach Argentinien einreisen.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bis zu insgesamt 6 Monaten ist vor Ort (Ausländerbehörde) möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.
Sofern ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit in Argentinien geplant ist, sollte vor Reiseantritt das argentinische Konsulat in Deutschland wegen der Visabestimmungen kontaktiert werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, muss mindestens noch 3 Mon. gültig sein
vorläufiger Reisepass ja, muss mindestens noch 3 Mon. gültig sein
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Kinderreisepass ja, muss mindestens noch 3 Mon. gültig sein < /tr>
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster
(der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, muss mindestens noch 3 Mon. gültig sein
Anmerkungen --
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Reisen von Minderjährigen
Kinder unter 14 Jahren müssen auf Reisen eine Bescheinigung über die Einwilligung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Wird der Minderjährige von nur einem Sorgeberechtigten begleitet, so ist die Einwilligung des anderen Sorgeberechtigten notwendig. Ist nur ein Elterteil sorgeberechtigt (auch bei Verwitweten), so muss hierüber eine Bescheinigung mitgeführt werden. Reist der Minderjährige allein oder in Begleitung volljähriger Dritter, so müssen die Bescheinigungen Namen, Anschrift und Ausweis- oder Passnummer des Begleiters und/oder der Empfangsperson am Zielort enthalten. Kinder unter 6 Jahren werden bei Ein- und Ausreise in das Register der argentinischen Einwanderungsbehörden eingetragen.
Die Einwilligungen und Nachweise müssen von dem argentinischen Konsulat beglaubigt werden. Verbindliche Auskünfte erteilen nur die argentinischen Konsulate, z.B. auch darüber, ob und welche Dokumente ggf. ins Spanische übersetzt werden müssen (siehe hierzu auch: http://www.embajada-argentina.de/de/kon ... ubnis.html) .
Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren brauchen für die Ein- und Ausreise grundsätzlich ebenfalls die Erlaubnis des/der (beider) Sorgeberechtigten. Für jede Reise wird eine neue Reisegenehmigung benötigt.
Diese Pflicht soll zwar nur für argentinische Staatsangehörige und Ausländer mit längerfristigem (visumpflichtigem) Aufenthalt bestehen; es hat sich jedoch bewährt, wenn sich auch deutsche Touristen mit vorübergehendem Aufenthalt der Praxis fügen.
An- und Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA
Bei Passverlust in Argentinien kann es insbesondere in der Touristensaison November bis April schwierig werden, für einen von der Botschaft ausgestellten Ersatzpass rechtzeitig vor dem Rückflug ein Visum von der amerikanischen Botschaft zu erhalten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogen
Drogenhandel und Drogenkonsum sind in Argentinien strafbar und werden verfolgt. Auch der Besitz von Kleinstmengen ist nicht straffrei und kann zu hohen Gefängnisstrafen führen. Die Haftbedingungen in Argentinien sind nicht mit denen deutscher Gefängnisse vergleichbar.
Artenschutz
Es ist verboten, ohne Genehmigung gewisse freilebende Tiere einzufangen, zu halten, zu kaufen oder zu transportieren. Die Verbote richten sich auch gegen die Veräußerung von Produkten oder Souvenirs, zu deren Herstellung freilebende Tiere verwendet wurden. Die Listen der betroffenen Arten sind von Provinz zu Provinz unterschiedlich. Informationen über die betroffenen Arten und die Ein- und Ausfuhr erhalten Sie beim argentinischen Staatssekretariat für Umwelt und nachhaltige Entwicklung unter http://www.ambiente.gov.ar
Unabhängig von den argentinischen Regelungen bestehen auch in Deutschland Einfuhrverbote oder Genehmigungsvorbehalte für Tiere, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der Webseite http://www.bfn.de oder direkt beim Bundesamt für Naturschutz/ Abt. Z 3, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn, Tel. 0049-228-84914444, Fax 0049-228-84911039

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Für die Einreise nach Argentinien gibt es keine internationalen Impfvorschriften.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes http://www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus einen Impfschutz gegen Hepatitis A und bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Gelbfieber, Tollwut und Typhus.
Gelbfieber
Zusätzlich wird eine Gelbfieberimpfung von der Weltgesundheitsorganisation bei Besuch folgender Provinzen empfohlen:
Formosa und Misiones jeweils in der gesamten Provinz;
Chaco im Departement Bermejo;
Corrientes in den Departements Berón de Astrada, Capital, General Alvear, General Paz, Ituzaingó, Itatí, Paso de los Libres, San Cosme, San Miguel, San Martín und San Tomé;
Jujuy in den Departements Ledesma, Santa Barbara, San Pedro und Valle Grande;
Salta in den Departments Anta, General José de San Martín, Orán und Rivadavia.
Die Empfehlung gilt auch für Besuche des Iguazú Nationalparks.
Dengue
Die argentinischen Medien berichten seit Ende März 2009 verstärkt von einer Ausbreitung des Denguefiebers vor allem im Norden des Landes.
Betroffen sind die Provinzen Salta, Jujuy, Tucumán, Formosa, Misiones, Corrientes, Catamarca, Chaco, Santiago del Estero, Córdoba, Entre Ríos, Santa Fe und Buenos Aires. In Córdoba und Catamarca wurde für den Gesundheitsbereich der Notstand ausgerufen.
Im Zuge der Ausbreitung ist es in Argentinien bisher zu fast 16.000 Erkrankungen und sieben Todesfällen gekommen. Die Mücke, die das Denguefieber überträgt, ist tagaktiv. Reisende sollten daher besonders tagsüber auf einen Mückenschutz achten. Gegen das Denguefiebervirus gibt es bisher keinen Impfschutz.
Malaria
Ein geringes Malariarisiko besteht in den ländlichen Gebieten im äußersten Norden, in den tiefer gelegenen ländlichen Grenzgebieten zu Bolivien und zu Paraguay. Alle anderen Landesteile sind malariafrei.
In Argentinien kommt ausschließlich die weniger gefährliche Form der Malaria vor (Malaria tertiana durch Plasmodium vivax). Es wird eine Expositionsprophylaxe empfohlen (s.u.).
Die Übertragung erfolgt hauptsächlich in den Monaten Oktober bis Mai durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • ganzkörperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. in den o.g. Regionen unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion.
Durchfallerkrankungen
Die meisten Durchfallerkrankungen lassen sich durch eine konsequente Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermeiden.
Medizinische Versorgung
Die stationäre sowie ambulante ärztliche Versorgung im Großraum Buenos Aires ist gut; in der Provinz ist sie jedoch auch in größeren Städten nicht mit europäischen Standards zu vergleichen.
Bei Reisen in die Provinz sollten daher Medikamente in Form einer "Reiseapotheke" in ausreichender Menge mitgeführt werden.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Argentinien 13.12.2013

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Argentinien:

Stand 13.12.2013 (Unverändert gültig seit: 13.12.2013)

Letzte Änderung: Allgemeine Reiseinformationen - Geld/Kreditkarten

Ohne Spanischkenntnisse ist die Bewegungsfreiheit in Argentinien eingeschränkt. In Buenos Aires wird teilweise (Hotels, größere Banken, etc.) Englisch gesprochen.

Geld / Kreditkarten
Mit ec-Bankkarten, sowie deutschen Kreditkarten und der PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden, bei einigen Banken jedoch nur bis zu 700,-- Pesos pro Einzeltransaktion pro Tag. Unter Umständen können weitere Beträge an Automaten anderer Banken abgehoben werden; hierauf ist aber kein Verlass.
Dollar lassen sich grundsätzlich im ganzen Land problemlos tauschen, manche Banken lehnen jedoch den Tausch für Nicht-Kunden ab. Wechselstuben oder Banken, die EURO in Pesos tauschen, sind außerhalb von Buenos Aires weniger häufig. Travellerschecks können ebenfalls in Banken und Wechselstuben eingelöst werden.Die Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht immer möglich.
Bargeld darf bis zu einer Summe von 10.000 USD eingeführt werden.
Der Kauf von Fremdwährungen in Argentinien ist für Ausländer nur in der Höhe möglich, wie zuvor argentinische Pesos in Argentinien gekauft wurden. Konkret bedeutet dies, dass z.B. für eine Weiterreise keine brasilianischen Reales oder US-Dollar in Argentinien gekauft werden können, wenn Pesos aus Deutschland mitgebracht wurden. Da der vorherige Kauf der Pesos beim Kauf der Fremdwährung nachgewiesen werden muss, sollten Quittungen von Wechselstuben, aber auch von Geldautomaten, hierfür aufbewahrt werden.
Seit dem 3. Dezember 2013 können nicht in Argentinien ansässige Ausländer Tourismus-Dienstleistungen (z. B. Flugtickets, Hotel-Übernachtungen, Pauschalreisen etc.) nicht mehr in Pesos bezahlen. Die Zahlung muss durch im Ausland ausgestellte Kredit- oder Bankkarte, Devisenüberweisung aus dem Ausland, Schecks auf Konten im Ausland oder Barzahlung in Devisen (z. B. US-Dollar) erfolgen.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Argentinien 14.04.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Argentinien:

Stand 14.04.2014 (Unverändert gültig seit: 14.04.2014)

Letzte Änderung:

Landesspezifische Sicherheitshinweise

In Argentinien gibt es immer wieder Streiks und Demonstrationen, insbesondere, aber nicht nur in den Ballungsräumen. In diesem Zusammenhang kann es u.a. zu Straßensperrungen und teils erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr kommen. Bei Streiks des Bodenpersonals oder der Fluglotsen ist auch der nationale Flugverkehr betroffen. Vereinzelt kam es in der Vergangenheit bei Demonstrationen auch zu Plünderungen und gewalttätigen Protesten.
Reisende sollten daher Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden. Bitte informieren Sie sich in den Medien sowie bei ihren Gastgebern und Reiseveranstaltern über die aktuelle Lage, um Unannehmlichkeiten als Folge der Proteste und Streiks zu vermeiden.

Kriminalität
Es wird eine erhöhte Kriminalität beobachtet. Daher wird zu Vorsicht und Wachsamkeit geraten. Wertgegenstände sollten nicht offen getragen werden, Bargeld sollte nur in geringen Mengen mitgeführt werden. Bei Überfallen sollten Sie keinen Widerstand leisten, da die Täter in der Regel bewaffnet sind und vor Gewaltanwendung nicht zurückschrecken..
An belebten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist mit Trickdiebstählen zu rechnen. Beliebt ist die Methode, jemanden mit Senf o.ä. zu beschmutzen, hilfsbereit und schuldbewusst mit der Reinigung zu beginnen und dabei alle greifbaren Gegenstände zu entwenden oder zu entreißen. Das Auswärtige Amt rät daher, Wertgegenstände nicht in Handtaschen oder Rucksäcken zu transportieren, sondern z.B. in Brustbeuteln eng am Körper mitzunehmen.
In Hotels der niedrigeren Preisklasse kommen häufig Diebstähle vor. Ausweisdokumente etc. sollten von Bargeld getrennt und sicher (Hotelsafe) verwahrt werden. Auch in besseren Hotels sollten Handtaschen und Gepäck in öffentlich zugänglichen Räumen (Lobby etc.) niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei Bargeldabhebungen oder –tausch sowie an den touristischen Anziehungspunkten von Buenos Aires wie La Boca (insbesondere an Werktagen und in wenig bevölkerten Nebenstraßen abseits der Calle Caminito), San Telmo, der Bahnstation Retiro und im Stadtzentrum (Plaza de Mayo, Calle Florida, Recoleta) geboten. In letzter Zeit sind der Botschaft auch vermehrt Überfälle aus der Stadt Mendoza gemeldet worden. Hier ist vor allem nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht geboten.
Nach Einbruch der Dunkelheit wird empfohlen Taxis telefonisch zu bestellen (sog. Radio-Taxis oder Remise). Am internationalen Flughafen Ministro Pistarini ist besondere Vorsicht geboten; hier sollte auf jeden Fall ein Chauffeur-Dienst (‚Remise’, wird im Ankunftsbereich an festen Ständen angeboten) genutzt werden.
In Argentinien ist eine größere Menge gefälschter Banknoten, insbesondere 100-Peso-Noten, im Umlauf. Sie sind zwar zu erkennen, wenn die üblichen Sicherheitsmerkmale geprüft werden (Wasserzeichen, Sicherheitsfaden, Stichtiefdruck, Durchsichtsregister), beim Geldumtausch auf offener Straße oder durch Trickbetrug ('Umtausch' gegen Falschgeld unter dem Vorwand, nicht wechseln zu können) ist die Gefahr jedoch groß, falsche Scheine zu erhalten.
In Einzelfällen kann es auch an Geldautomaten zur Ausgabe von Falschgeld kommen. In diesem Fall sprechen Sie am besten umgehend bei der dazugehörenden Bank oder einer Polizeistation vor. Beim Umtausch von Devisen in einer Bank sind bisher keine Fälle der Ausgabe von Falschgeld bekannt geworden.
Auswärtige Amt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Argentinien 24.04.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Argentinien:
Stand 24.04.2015
(Unverändert gültig seit: 24.04.2015)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktueller Hinweis
Aufgrund des Ausbruches des Vulkans Calbuco in Chile am 22. und 23. April 2015 kann es in den angrenzenden argentinischen Provinzen Neuquén und Río Negro, vor allem in den von Touristen stark frequentierten Gebieten rund um Bariloche und San Martín de los Andes, zu Beeinträchtigungen im Reiseverkehr kommen. Aufgrund der eventuellen Gefahr von Ascheregen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Da die Aschewolke sich mittlerweile in Richtung Buenos Aires bewegt, kam es am Freitag den 24.04. auch im internationalen Flugverkehr an den Flughäfen der Hauptstadt teilweise zu Flugausfällen (sowohl bei ankommenden als auch ausgehenden Flügen). Es ist nicht auszuschließen, dass die Beeinträchtigungen im Reiseverkehr im Laufe des Wochenendes zunehmen. Reisenden wird empfohlen, rechtzeitig mit der Fluggesellschaft Kontakt aufzunehmen sowie die Entwicklung der Lage vor Ort aufmerksam zu verfolgen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

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Reise-/Sicherheitshinweis Argentinien 10.11.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Argentinien:
Stand 10.11.2015
(Unverändert gültig seit: 10.11.2015)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
In Argentinien gibt es immer wieder Streiks und Demonstrationen, insbesondere, aber nicht nur in den Ballungsräumen. In diesem Zusammenhang kann es u.a. zu Straßensperrungen und teils erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr kommen. Bei Streiks des Bodenpersonals oder der Fluglotsen ist auch der nationale Flugverkehr betroffen. Vereinzelt kam es in der Vergangenheit bei Demonstrationen auch zu Plünderungen und gewalttätigen Protesten.
Reisende sollten daher Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden und sich in den Medien sowie bei ihren Gastgebern und Reiseveranstaltern über die aktuelle Lage informieren, um Unannehmlichkeiten als Folge der Proteste und Streiks zu vermeiden.
Kriminalität
In den letzten Monaten wird eine ansteigende kriminelle Gefährdung beobachtet. Grundsätzlich ist Vorsicht und Wachsamkeit angebracht, auch in als sicher geltenden Stadtteilen.. Wertgegenstände sollten nicht offen getragen werden, Bargeld sollte nur in geringen Mengen mitgeführt werden. Bei Überfällen sollten Reisende keinen Widerstand leisten, da die Täter in der Regel bewaffnet sind und vor Gewaltanwendung nicht zurückschrecken.
An belebten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es häufiger zu Trickdiebstählen. Beliebt ist die Methode, jemanden mit Senf o. ä. zu beschmutzen, hilfsbereit und schuldbewusst mit der Reinigung zu beginnen und dabei alle greifbaren Gegenstände zu entwenden oder zu entreißen. Es wird daher geraten, Wertgegenstände nicht in Handtaschen oder Rucksäcken zu transportieren, sondern z. B. in Brustbeuteln eng am Körper mitzunehmen.
In Hotels der niedrigeren Preisklasse kommen häufig Diebstähle vor. Ausweisdokumente etc. sollten von Bargeld getrennt und sicher (Hotelsafe) verwahrt werden. Auch in besseren Hotels sollten Handtaschen und Gepäck in öffentlich zugänglichen Räumen (Lobby etc.) niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei Bargeldabhebungen oder –tausch sowie an den touristischen Anziehungspunkten von Buenos Aires wie La Boca (insbesondere an Werktagen und in wenig bevölkerten Nebenstraßen abseits der Calle Caminito), San Telmo, der Bahnstation Retiro und im Stadtzentrum (Plaza de Mayo, Calle Florida, Recoleta) geboten. In letzter Zeit sind der Botschaft auch vermehrt Überfälle aus der Stadt Mendoza gemeldet worden. Hier ist vor allem nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht geboten.
Nach Einbruch der Dunkelheit wird empfohlen Taxis telefonisch zu bestellen (sog. Radio-Taxis oder Remise). Am internationalen Flughafen Ministro Pistarini ist besondere Vorsicht geboten; hier sollte auf jeden Fall ein Chauffeur-Dienst (‚Remise’, wird im Ankunftsbereich an festen Ständen angeboten) genutzt werden.
In Argentinien ist eine größere Menge gefälschter Banknoten, insbesondere 100-Peso-Noten, im Umlauf. Sie sind zwar zu erkennen, wenn die üblichen Sicherheitsmerkmale geprüft werden (Wasserzeichen, Sicherheitsfaden, Stichtiefdruck, Durchsichtsregister), beim Geldumtausch auf offener Straße oder durch Trickbetrug ('Umtausch' gegen Falschgeld unter dem Vorwand, nicht wechseln zu können) ist die Gefahr jedoch groß, falsche Scheine zu erhalten.
In Einzelfällen kann es auch an Geldautomaten zur Ausgabe von Falschgeld kommen. In diesem Fall sprechen Sie am besten umgehend bei der dazugehörenden Bank oder einer Polizeistation vor. Beim Umtausch von Devisen in einer Bank sind bisher keine Fälle der Ausgabe von Falschgeld bekannt geworden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Argentinien 30.12.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Argentinien:

Stand 30.12.2015 (Unverändert gültig seit: 30.12.2015)

Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Bei und nach starken Regenfällen kommt es landesweit immer wieder zu Überschwemmungen. Viele Straßen, auch in städtischen Bereichen, sind dann nur eingeschränkt befahrbar. Besonders betroffen sind derzeit die Provinzen Entre Rios, Corrientes, Chaco, Formosa, Misiones und Santa Fé.
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Reise-/Sicherheitshinweis Argentinien 04.04.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Argentinien:
Stand 04.04.2016
(Unverändert gültig seit: 04.04.2016)

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise wurden gelöscht
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
In Argentinien gibt es immer wieder Streiks und Demonstrationen, insbesondere, aber nicht nur in den Ballungsräumen. In diesem Zusammenhang kann es u.a. zu Straßensperrungen und teils erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr kommen. Bei Streiks des Bodenpersonals oder der Fluglotsen ist auch der nationale Flugverkehr betroffen. Vereinzelt kam es in der Vergangenheit bei Demonstrationen auch zu Plünderungen und gewalttätigen Protesten.
Reisende sollten daher Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden und sich in den Medien sowie bei ihren Gastgebern und Reiseveranstaltern über die aktuelle Lage informieren, um Unannehmlichkeiten als Folge der Proteste und Streiks zu vermeiden.
Kriminalität
In den letzten Monaten wird eine ansteigende kriminelle Gefährdung beobachtet. Grundsätzlich ist Vorsicht und Wachsamkeit angebracht, auch in als sicher geltenden Stadtteilen. Wertgegenstände sollten nicht offen getragen werden, Bargeld sollte nur in geringen Mengen mitgeführt werden. Bei Überfällen sollten Reisende keinen Widerstand leisten, da die Täter in der Regel bewaffnet sind und vor Gewaltanwendung nicht zurückschrecken.
An belebten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es häufiger zu Trickdiebstählen. Beliebt ist die Methode, jemanden mit Senf o. ä. zu beschmutzen, hilfsbereit und schuldbewusst mit der Reinigung zu beginnen und dabei alle greifbaren Gegenstände zu entwenden oder zu entreißen. Es wird daher geraten, Wertgegenstände nicht in Handtaschen oder Rucksäcken zu transportieren, sondern z. B. in Brustbeuteln eng am Körper mitzunehmen.
In Hotels der niedrigeren Preisklasse kommen häufig Diebstähle vor. Ausweisdokumente etc. sollten von Bargeld getrennt und sicher (Hotelsafe) verwahrt werden. Auch in besseren Hotels sollten Handtaschen und Gepäck in öffentlich zugänglichen Räumen (Lobby etc.) niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei Bargeldabhebungen oder –tausch sowie an den touristischen Anziehungspunkten von Buenos Aires wie La Boca (insbesondere an Werktagen und in wenig bevölkerten Nebenstraßen abseits der Calle Caminito), San Telmo, der Bahnstation Retiro und im Stadtzentrum (Plaza de Mayo, Calle Florida, Recoleta) geboten. In letzter Zeit sind der Botschaft auch vermehrt Überfälle aus der Stadt Mendoza gemeldet worden. Hier ist vor allem nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht geboten.
Nach Einbruch der Dunkelheit wird empfohlen Taxis telefonisch zu bestellen (sog. Radio-Taxis oder Remise). Am internationalen Flughafen Ministro Pistarini ist besondere Vorsicht geboten; hier sollte auf jeden Fall ein Chauffeur-Dienst (‚Remise’, wird im Ankunftsbereich an festen Ständen angeboten) genutzt werden.
In Argentinien ist eine größere Menge gefälschter Banknoten, insbesondere 100-Peso-Noten, im Umlauf. Sie sind zwar zu erkennen, wenn die üblichen Sicherheitsmerkmale geprüft werden (Wasserzeichen, Sicherheitsfaden, Stichtiefdruck, Durchsichtsregister), beim Geldumtausch auf offener Straße oder durch Trickbetrug ('Umtausch' gegen Falschgeld unter dem Vorwand, nicht wechseln zu können) ist die Gefahr jedoch groß, falsche Scheine zu erhalten.
In Einzelfällen kann es auch an Geldautomaten zur Ausgabe von Falschgeld kommen. In diesem Fall sprechen Sie am besten umgehend bei der dazugehörenden Bank oder einer Polizeistation vor. Beim Umtausch von Devisen in einer Bank sind bisher keine Fälle der Ausgabe von Falschgeld bekannt geworden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
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Reise-/Sicherheitshinweis Argentinien 07.02.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Argentinien:

Stand 07.02.2017 (Unverändert gültig seit: 07.02.2017)

Letzte Änderung:
Allgemeine Reiseinformationen

Geld / Kreditkarten
Mit ec-Bankkarten, sowie deutschen Kreditkarten und der PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden, bei einigen Banken jedoch nur bis zu 700,-- Pesos pro Einzeltransaktion pro Tag. Unter Umständen können weitere Beträge an Automaten anderer Banken abgehoben werden; hierauf ist aber kein Verlass.

Dollar lassen sich grundsätzlich im ganzen Land problemlos tauschen, manche Banken lehnen jedoch den Tausch für Nicht-Kunden ab. Wechselstuben oder Banken, die Euro (€) in Pesos tauschen, sind außerhalb von Buenos Aires weniger häufig. Travellerschecks können ebenfalls in Banken und Wechselstuben eingelöst werden.Die Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht immer möglich. Insbesondere außerhalb von Buenos Aires akzeptieren die meisten Restaurants und viele Unterkünfte keine Kreditkarten. Es ist daher ratsam, sich bei der Buchung vorher zu erkundigen und ausreichend Bargeld dabei zu haben.
Für die Einfuhr von Zahlungsmitteln (Bargeld, Reiseschecks) gibt es keine Beschränkungen, ab einem Gegenwert von 10.000,- US-$ für Erwachsene bzw. 5.000,- US-$ für Minderjährige unter 16 Jahren muss die Einfuhr jedoch deklariert werden.

Bei der Ausreise darf maximal der Gegenwert von 10.000,- US-$ für Erwachsene bzw. 5.000,- US-$ für Minderjährige unter 16 Jahren mitgeführt werden. Die Mitnahme höherer Beträge ist nicht gestattet. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der argentinischen Zollbehörden (in spanisch) und in englisch.

Der Kauf von Fremdwährungen in Argentinien ist für Ausländer nur in der Höhe möglich, in der zuvor argentinische Pesos in Argentinien gekauft wurden. Konkret bedeutet dies, dass z. B. für eine Weiterreise keine brasilianischen Reales oder US-Dollar in Argentinien gekauft werden können, wenn Pesos aus Deutschland mitgebracht wurden. Da der vorherige Kauf der Pesos beim Kauf der Fremdwährung nachgewiesen werden muss, sollten Quittungen von Wechselstuben, aber auch von Geldautomaten, hierfür aufbewahrt werden.

Straßen- und Flugverkehr
Die nach einem Erdrutsch gesperrte Ruta Nacional 7 zwischen Mendoza und der Grenze zu Chile ist wieder geöffnet, die beschädigte Brücke kann umfahren werden. Es wird zu besonderer Vorsicht geraten, da die Gefahr neuer Erdrutsche besteht. Der Grenzübergang am Pass „Cristo Redentor“ ist während der Wintermonate von Mai bis September wegen starker Schneefälle häufig gesperrt. Aktuelle Informationen zum Straßenzustand sind auf der Webseite www.vialidad.gov.ar in spanischer Sprache einsehbar.

Im Straßenverkehr wird insbesondere Fußgängern zu besonderer Vorsicht geraten. Die Unfallzahlen sind in Argentinien
deutlich höher als in Mitteleuropa.

Flugverspätungen sind an der Tagesordnung, was insbesondere in Bezug auf (transkontinentale) Anschlussflüge bei der Reiseplanung berücksichtigt werden sollte.

Bergsteigen und Trekking
Bergbesteigungen und Trekking müssen in gewissen Gebieten durch das Ministerium für Tourismus genehmigt werden. Reisende sollten sich vergewissern, dass die Organisatoren einer Expedition alle Vorschriften einhalten. In den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse sehr rasch ändern. Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden sollten beachtet werden. Es wird außerdem empfohlen, Wanderungen und Bergtouren in Begleitung eines anerkannten örtlichen Leiters durchzuführen, auch um das Risiko von Überfällen zu vermindern. Wildes Campen sollte unterlassen werden, da mit Überfällen gerechnet werden muss.

Informationen zum Nationalpark Aconcagua, auch zu den Parkgebühren, sind über die Webseite aconcagua.mendoza erhältlich, oder unter folgender E-Mail: informesaconcagua@mendoza.gov.ar

Die Parkverwaltung des Nationalparks Nahuel Huapi führt ein Trekking-Register. Eintragungen sind auf der Webseite Nahue Huapi oder im Büro in Bariloche möglich: Av. San Martin 24, Mo – Fr von 8:00 bis 17:00 Uhr, Sa und So von 10:00 bis 17:00 Uhr, Telefon +54 (0) 294 4423111, intern 113, E-Mail: informesnh@apn.gov.ar. Notrufnummer: 105.

Sollte sich während des Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, sollten sich Reisende möglichst schnell bei ihren Angehörigen melden und die Anweisungen der Behörden befolgen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, sollte die Deutsche Botschaft in Buenos Aires kontaktiert werden.

Besuch von Fußballspielen
In argentinischen Stadien kommt es leider regelmäßig zu schweren Ausschreitungen. Gegnerische Fans, aber auch rivalisierende Gruppen derselben Mannschaft, bekämpfen sich unter Anwendung brutaler Gewalt und schrecken auch vor Waffeneinsatz nicht zurück.

Es wird deshalb empfohlen, ein Fußballspiel möglichst in Begleitung ortskundiger einheimischer Fußballfreunde zu besuchen um sicher zum Spiel und wieder zurück zu kommen. Die (meist preiswerten) Fanblocks und Stehplätze sollten gemieden werden. Hotels informieren auch über Organisationen, die den Eintritt, die An- und Abfahrt organisieren.

Sonstige Hinweise
Bei Diebstahl verlangen deutsche Versicherungen für die Erstattung den Nachweis einer polizeilichen Anzeige („Denuncia“). Bei der Deutschen Botschaft gibt es schriftliche Übersetzungshilfen.

Im Falle des Verlusts des Reisepasses ist die polizeiliche Verlustanzeige für die Wiederausreise unerlässlich. Der Verlust sollte unverzüglich der Botschaft oder dem nächstgelegenen Honorarkonsul angezeigt und die Ausstellung eines Ersatzdokumentes beantragt werden.

Die Stadt Buenos Aires hat ein Kommissariat für Touristen eingerichtet, in dem auch in diversen Fremdsprachen Hilfestellung geleistet werden kann. Es befindet sich in der Avenida Corrientes Nr. 436 (Plaza San Nicolás) in Buenos Aires und ist auch mit der gebührenfreien Telefonnummer 0800-9995000 erreichbar.

Bei einer Festnahme oder Inhaftierung sollten Reisende unverzüglich auf ein Telefonat mit der Botschaft oder dem zuständigen Honorarkonsul bestehen.

Es gibt eine kostenlose Rechtsschutzstelle für Touristen in Buenos Aires, welche in den Vierteln mit hohem Touristenaufkommen Büros betreibt. Diese befinden sich in La Boca, San Telmo, Puerto Madero, Palermo, Recoleta, im Microcentro und am Kreuzfahrtterminal. Touristen können sich mit Problemen aller Art, z.B. Rechtsstreitigkeiten mit ihren touristischen Dienstleistern, aber auch in Notsituationen an diese Stelle wenden. Die Mitarbeiter sind mehrsprachig und unter folgender Hotline erreichbar: 0800-6661518, E-Mail: turistacentral@defensoria.org.ar. Website: www.defensoriaturista.org.ar

Rechtsschutzstellen für Touristen („Defensoría del Turista“) gibt es auch in anderen Provinzen: in Mar del Plata (defensoriadelturistamdp@gmail.com), Bariloche (contacto@defensoriabariloche.gob.ar), Villa Carlos Paz (gusmartri@gmail.com), Posadas (mesadeentrada@defensoriaposadas.gob.ar) und San Juan (defensor@sanjuan.gov.ar). Das Netz soll weiter ausgebaut werden.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Argentinien 04.04.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Argentinien:

Stand 04.04.2017 (Unverändert gültig seit: 04.04.2017)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein. Eine Gültigkeitsdauer über die Dauer des geplanten Aufenthalts hinaus wird empfohlen.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige können bis zu 90 Tage als Touristen visafrei nach Argentinien einreisen.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bis zu insgesamt 6 Monaten ist vor Ort (Ausländerbehörde) möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.

Sofern ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit in Argentinien geplant ist, sollte vor Reiseantritt das argentinische Konsulat in Deutschland wegen der Visabestimmungen kontaktiert werden.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Kinder unter 14 Jahren müssen auf Reisen eine Bescheinigung über die Einwilligung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Wird der Minderjährige von nur einem Sorgeberechtigten begleitet, so ist die Einwilligung des anderen Sorgeberechtigten notwendig, die Mitnahme der Geburtsurkunde ist empfehlenswert. Ist nur ein Elterteil sorgeberechtigt (auch bei Verwitweten), so muss hierüber eine Bescheinigung mitgeführt werden. Reist der Minderjährige allein oder in Begleitung volljähriger Dritter, so müssen die Bescheinigungen Namen, Anschrift und Ausweis- oder Passnummer des Begleiters und/oder der Empfangsperson am Zielort enthalten. Kinder unter 6 Jahren werden bei Ein- und Ausreise in das Register der argentinischen Einwanderungsbehörden eingetragen.

Die Einwilligungen und Nachweise müssen von dem argentinischen Konsulat beglaubigt werden. Verbindliche Auskünfte erteilen nur die argentinischen Konsulate, z. B. auch darüber, ob und welche Dokumente ggf. ins Spanische übersetzt werden müssen (siehe hierzu auch: Konsularabteilung Botschaft Argentinien).

Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren brauchen für die Ein- und Ausreise grundsätzlich ebenfalls die Erlaubnis des/der (beider) Sorgeberechtigten. Für jede Reise wird eine neue Reisegenehmigung benötigt.

Diese Pflicht soll zwar nur für argentinische Staatsangehörige und Ausländer mit längerfristigem (visumpflichtigem) Aufenthalt bestehen; es hat sich jedoch bewährt, wenn sich auch deutsche Touristen mit vorübergehendem Aufenthalt der Praxis fügen.

Sonstiges
Seit Mai 2012 gelten neue Bestimmungen für die Einreise nach Argentinien. Von jedem Reisenden werden am Einreiseflughafen / Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtfoto erstellt.

An- und Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen in die USA (www.diplo.de/sicherreisen).
Bei Passverlust in Argentinien kann es insbesondere in der Touristensaison November bis April schwierig werden, für einen von der Botschaft ausgestellten Ersatzpass rechtzeitig vor dem Rückflug ein Visum von der amerikanischen Botschaft zu erhalten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Argentinien 18.12.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Argentinien:
Stand 18.12.2017
(Unverändert gültig seit: 18.12.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Die Gewerkschaften haben am 18. Dezember 2017 ab 14.00 Uhr Ortszeit einen auf 24 Stunden befristeten Generalstreik ausgerufen. Mit massiven Verkehrsbehinderungen ist zu rechnen. Inlandsflüge, sowie Flüge ins benachbarte Ausland, wurden gestrichen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

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Reise-/Sicherheitshinweis Argentinien 26.11.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Argentinien:

Stand: 26.11.2018 (Unverändert gültig seit: 26.11.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Aufgrund des vom 30. November bis 1. Dezember 2018 in Buenos Aires stattfindenden G20-Gipfels ist ab Mitte November mit erheblichen Sicherheitsvorkehrungen, verbunden mit der Sperrung einiger Hauptverkehrsstraßen und Einschränkungen des öffentlichen Nahverkehrs zu rechnen. Vom 29. November bis 1. Dezember 2018 ist der innerstädtische Flughafen Aeroparque (AEP) geschlossen, am internationalen Flughafen Ezeiza (EZE) kann es zu Verspätungen kommen.

Aktuelle Informationen sind in spanischer Sprache auf BuenosAires-CumbreLideresG20 erhältlich. Reisenden wird dringend geraten, im gesamten Zeitraum Kundgebungen jeder Art zu meiden und den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge zu leisten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Argentinien 24.01.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Argentinien:

Stand: 24.01.2019 (Unverändert gültig seit: 24.01.2019)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Allgemeine Reiseinformationen

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Innenpolitische Lage
In Argentinien gibt es immer wieder Streiks und Demonstrationen, die in der Vergangenheit vereinzelt auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen führten. Dabei ist mit Straßensperrungen und erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr zu rechnen. Auch der Flugverkehr kann betroffen sein.

Reisende sollten Demonstrationen und größere Menschenansammlungen möglichst meiden, sich in den lokalen Medien (z.B. über die App Infobae ) sowie bei ihren Gastgebern und Reiseveranstaltern über die aktuelle Lage informieren. Anweisungen von Sicherheitskräften ist stets Folge zu leisten.

Kriminalität
Aufgrund erhöhter Kriminalität ist landesweit Vorsicht und Wachsamkeit angebracht. Auch in den besseren Wohngegenden und tagsüber kommt es zu Überfällen. Wertgegenstände sollten nicht offen getragen, Bargeld nur in geringen Mengen mitgeführt werden. Bei Überfällen sollte kein Widerstand geleistet werden, da die Täter in der Regel bewaffnet sind und vor Gewaltanwendung nicht zurückschrecken.

An belebten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln muss mit Trickdiebstählen gerechnet werden, dabei alle greifbaren Gegenstände zu entwenden. Wertgegenstände sollten nicht in Handtaschen oder Rucksäcken, sondern z.B. in Brustbeuteln eng am Körper transportiert werden.

Ausweisdokumente etc. sollten von Bargeld getrennt und sicher (Hotelsafe) verwahrt werden. In Hotels der niedrigen Preisklasse kommen häufig Diebstähle vor, aber auch in besseren Hotels sollten Handtaschen und Gepäck in öffentlich zugänglichen Räumen (Lobby etc.) niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.

Besondere Aufmerksamkeit ist bei Bargeldabhebungen oder –tausch sowie an den touristischen Anziehungspunkten von Buenos Aires wie La Boca (insbesondere an Werktagen und in wenig bevölkerten Nebenstraßen abseits der Calle Caminito), San Telmo, der Bahnstation Retiro und im Stadtzentrum geboten. Überall ist nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht geboten.

Buenos Aires hat ein Kommissariat für Touristen eingerichtet, in dem auch in Fremdsprachen Hilfestellung geleistet werden kann: Avenida Corrientes Nr. 436 (Plaza San Nicolás), Tel. 0054 11 4323 8900, E-Mail serv.turista@gmail.com.

Naturkatastrophen
Die vulkanische Andenkette ist eine seismisch aktive Zone, so dass es zu vulkanischer Aktivität sowie Erdbeben insbesondere an der Grenze zu Chile kommen kann. Der Vulkan Copahue zeigt des Öfteren verstärkte Aktivität.
Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam .

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalurlauber werden in der Regel über ihre Reiseveranstalter mit aktuellen Informationen versorgt.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen

Infrastruktur/Straßenverkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz und gute klimatisierte Überlandbusverbindungen, aber nur wenige Eisenbahnverbindungen. In Buenos Aires gibt es ein U-Bahnnetz, Schnellbahnen und Busse.

Flugverspätungen und Streiks sind an der Tagesordnung, was insbesondere in Bezug auf (transkontinentale) Anschlussflüge bei der Reiseplanung berücksichtigt werden sollte.

Der Grenzübergang am Pass „Cristo Redentor“ (Direktverbindung Mendoza-Santiago) sowie weitere Pässe nach Chile sind während der Wintermonate von Mai bis September wegen starker Schneefälle häufig gesperrt.

Schlechte Straßenverhältnisse, Schlaglöcher und streunende Tiere stellen eine erhöhte Unfallgefahr dar. Nachtfahrten sollten daher vermieden werden. Aktuelle Informationen zum Straßenzustand bietet Vialidad Nacional .

Besondere Vorsicht ist auch innerorts wegen der vielen schlecht gekennzeichneten Geschwindigkeitsbarrieren (lomadas) geboten. Es sollte nur an belebten Rastplätzen und Tankstellen Halt gemacht werden. Auf Fahrten als Anhalter und auf die Mitnahme von Anhaltern sollten Reisende verzichten.

Fahrzeuge sollten nur mit geschlossenen Fenstern und verriegelten Türen gefahren und nur auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Wegen der hohen Einbruchsgefahr sollte kein Gepäck sichtbar im Fahrzeug verbleiben. Es sollten nur bewachte Campingplätze genutzt werden.

Insbesondere in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten ist mit zeitweiser Treibstoffknappheit an den Tankstellen zu rechnen.

Polizeikontrollen sind häufig. Es ist auf strikte Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen zu achten. Warndreieck, Feuerlöscher, Warnweste und Verbandskasten sollten mitgeführt werden, Fahrzeugpapiere, Führerschein, Versicherungsunterlagen griffbereit sein.

Zum Teil selbsternannte Kontrolleure suchen unter einem Vorwand nach einer Möglichkeit, Strafen („multas“) in bar zu erheben. Ggf. kann auf Nennung einer Rechtsgrundlage für die angebliche Regelverletzung bestanden werden. Effektiver ist oft das Entrichten eines geringfügigen “Wegegeldes”, so dass Reisende hierfür etwas Bargeld parat halten sollten.

Bei der Anmietung von Mietwagen ist auf ausreichenden Versicherungsschutz incl. Haftpflichtversicherung zu achten. Ein Grenzübertritt z.B. nach Chile ist mit einem Mietwagen nicht möglich.

Nach Einbruch der Dunkelheit wird empfohlen, Taxis telefonisch zu bestellen (sog. Radio-Taxis oder Remis). Am internationalen Flughafen Ministro Pistarini (Ezeiza) sollte ausschließlich ein ‚Remise’-Dienst (wird im Ankunftsbereich an festen Ständen angeboten) genutzt werden.

Reisenden in Buenos Aires steht die App Travel Buenos Aires mit zahlreichen hilfreichen Informationen zur Verfügung.

Führerschein
Es empfiehlt sich die Mitnahme des Internationalen Führerschein, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.

Wanderungen und Trekking-Touren
Bergbesteigungen und Trekking müssen in gewissen Gebieten durch das Ministerium für Tourismus genehmigt werden. In den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse sehr rasch ändern. Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden sollten beachtet werden. Es wird empfohlen, Wanderungen und Bergtouren in Begleitung eines anerkannten örtlichen Leiters durchzuführen, auch um das Risiko von Überfällen zu vermindern. Wildes Campen sollte unterlassen werden.
Informationen zum Nationalpark Aconcagua, bietet Mendoza Gobierno . Die Parkverwaltung des Nationalparks Nahuel Huapi führt ein Trekking-Register, in das sich Reisende online eintragen können.

Besuch von Fußballspielen
In argentinischen Stadien kommt es regelmäßig zu schweren Ausschreitungen rivalisierender Fangruppen, die auch vor Waffeneinsatz nicht zurückschrecken. Ein Fußballspiel sollte möglichst in Begleitung ortskundiger einheimischer Fußballfreunde besucht und Fanblocks und Stehplätze gemieden werden. Hotels informieren auch über Organisationen, die den Eintritt, die An- und Abfahrt organisieren.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der argentinische Peso (ARS). Mit Bank- und Kreditkarten kann an Geldautomaten gegen hohe Gebühren Bargeld meist bis zu 5000,- Pesos je Transaktion abgehoben werden. Eine günstigere Alternative sind Online-Transferdienste.

Dollar lassen in der Regel im ganzen Land tauschen, Euros außerhalb von Buenos Aires seltener.

Die Akzeptanz von Kreditkarten ist insbesondere in Buenos Aires weit verbreitet. Für Reisen außerhalb empfiehlt sich, ausreichend Bargeld mitzuführen.

In Argentinien ist eine größere Menge gefälschter Banknoten, insbesondere 100-Peso-Noten, im Umlauf. Sie sind zwar zu erkennen, wenn die üblichen Sicherheitsmerkmale geprüft werden. Die Gefahr ist jedoch groß, beim Geldumtausch auf offener Straße oder durch Trickbetrug ('Umtausch' gegen Falschgeld unter dem Vorwand, nicht wechseln zu können).
In Einzelfällen kann es auch an Geldautomaten zur Ausgabe von Falschgeld kommen. In diesem Fall sollte umgehend bei der dazugehörenden Bank vorgesprochen werden.

Der Kauf von Fremdwährungen wie z.B. brasilianische Reales ist für Ausländer nur in der Höhe möglich, in der zuvor argentinische Pesos in Argentinien gekauft wurden, wobei Nachweise wie Quittungen des Kaufs von Pesos vorgelegt werden müssen.
Auswärtige Amt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Argentinien 15.04.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Argentinien:
Stand 15.04.2019

Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Hinweise für die Einreise von Minderjährigen)
- Medizinische Hinweise


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein. Eine Gültigkeitsdauer über die Dauer des geplanten Aufenthalts hinaus wird empfohlen.
Von der Weiterreise mit bereits als gestohlen gemeldeten, aber wieder aufgefundenen Reisepässen wird abgeraten, da die Sachfahndung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Im Falle des Verlusts des Reisepasses ist die polizeiliche Verlustanzeige („Denuncia“) für die Wiederausreise unerlässlich. Passersatzpapiere können bei der deutschen Botschaft in Buenos Aires oder über den nächstgelegenen Honorarkonsul beantragt werden, siehe auch Informationen der Botschaft Buenos Aires zum Passverlust.

Visum
Deutsche Staatsangehörige können bis zu 90 Tage als Touristen visafrei nach Argentinien einreisen.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bis zu insgesamt 6 Monaten ist vor Ort (Ausländerbehörde) möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.
Sofern ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit in Argentinien geplant ist, sollte vor Reiseantritt das argentinische Konsulat wegen der Visabestimmungen kontaktiert werden.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Kinder unter 14 Jahren müssen auf Reisen eine Bescheinigung über die Einwilligung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Wird der Minderjährige von nur einem Sorgeberechtigten begleitet, so ist die Einwilligung des anderen Sorgeberechtigten notwendig, die Mitnahme einer Original-Geburtsurkunde ist empfehlenswert. Ist nur ein Elterteil sorgeberechtigt (auch bei Verwitweten), so muss hierüber ein Nachweis mitgeführt werden. Reist der Minderjährige allein oder in Begleitung volljähriger Dritter, so müssen die Bescheinigungen Namen, Anschrift und Ausweis- oder Passnummer des Begleiters und/oder der Empfangsperson am Zielort enthalten. Kinder unter 6 Jahren werden bei Ein- und Ausreise in das Register der argentinischen Einwanderungsbehörden eingetragen.
Weitere Informationen erteilt die Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulate Argentiniens in Deutschland.
Für jede Reise wird eine neue Reisegenehmigung benötigt. Die Einwilligungen und Nachweise müssen von dem argentinischen Konsulat beglaubigt werden. Verbindliche Auskünfte erteilen nur die argentinischen Konsulate.
Diese Pflicht soll zwar nur für argentinische Staatsangehörige und Ausländer mit längerfristigem (visumpflichtigem) Aufenthalt bestehen; es hat sich jedoch bewährt, wenn sich auch deutsche Touristen mit vorübergehendem Aufenthalt der Praxis fügen.

Erfassung biometrischer Daten
Von jedem Reisenden werden am Einreiseflughafen bzw. Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtfoto erstellt.

Ein- und Ausreise über die USA
Bei Ein- und Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise
Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

Impfschutz
Bei Reisen in die ausgewiesenen Gelbfieber-Endemiegebiete Argentiniens, siehe www.who.int, u. a. für die Iguaçu-Wasserfälle ist allen Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eine rechtzeitige Impfung zu empfehlen, d.h. 10 Tage vor Einreise.
Aus Argentinien kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden. Weder bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (häufig die Nachbarstaaten) noch bei direkter Einreise aus Deutschland ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung derzeit behördlich vorgeschrieben.
Das Auswärtige Amt empfiehlt außerdem, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken, Influenza und Herpes Zoster (Gürtelrose).
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

Zika-Virus-Infektion
Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Argentinien mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes.

Dengue-Fieber
Anfang 2016 werden vermehrt Denguefälle im gesamten Lande gemeldet. Das argentinische Gesundheitsministerium spricht von dem stärksten Dengueausbruch seit 2009.
Dengue wird in weiten Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen.

Malaria
Es gibt ein minimales Risiko im Norden der Provinz Salta sowie Einzelfälle im Depto. Iguaçu in Misiones. Die anderen Regionen inkl. der Iguaçu-Wasserfälle gelten als malariafrei.
Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Je nach Reiseprofil kann die Mitnahme einer Standby-Medikation sinnvoll sein. Dies sollte unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
• Tragen von körperbedeckender heller Kleidung (lange Hosen, lange Hemden)
• Wiederholtes Auftragen von Insektenschutzmittel tagsüber (Dengue!) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria!) auf alle freien Körperstellen
• Schlafen ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz

Durchfallerkrankungen
Die meisten Durchfallerkrankungen lassen sich durch eine konsequente Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermeiden.

Hantavirus
Diese insgesamt seltene Erkrankung kann landesweit in der Regel in ländlichen Gebieten nach durchschnittlich 2-4 Wochen nach Aufnahme von mit Hantaviren kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Kanal zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen führen.
In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen (hämorrhagisches Fieber mit renalem Syndrom, HFRS oder kardio-pulmonales Syndrom, HPS bzw. HCPS).
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen Fällen statt. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht.

Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
In Argentinien kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.

HIV/AIDS
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Medizinische Versorgung
Das medizinische Versorgungsangebot ist in großen Städten und insbesondere Buenos Aires in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Argentinien durch tropenmedizinische Beratungsstellen/ Tropenmediziner/ Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org
Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegen. Die Hinweise und insbesondere die Benennung der Ärzte sind dabei unverbindlich und ohne Gewähr. Der Patient hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem von ihm selbst erteilten Behandlungsauftrag aufzukommen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

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Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Argentinien
Stand 22.04.2022

Letzte Änderungen:
- Gesundheit


Gesundheit
COVID-19

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Trichinellose
Im April 2022 kam es erneut zu einem Ausbruch einer Trichinellose in der Provinz Córdoba mit bisher 46 erfassten Erkrankungen. Die Infektion erfolgt durch den Verzehr von mit Trichinenlarven infestiertem ungenügend gekochtem Fleisch von Haus- und Wildschweinen, Bären oder Walrossen etc. Die Ursache ist die in Argentinien verbreitete Hausschlachtung ohne veterinärmedizinische Begutachtung. Durch die Herstellung von ungenügend gekochten Schweinefleischprodukten wie z.B. der landestypischen Würste (Chorizo, Salami) und deren privatem Verkauf auch auf regionalen Märkten kann die Erkrankung verbreitet werden. Trichinen-Erkrankungen manifestieren sich abhängig von der Infektionslast durch initiale Bauchbeschwerden und nach 1-4 Wochen u.a. mit hohem Fieber, starke Kopf- und Muskelschmerzen, Augen- und Gesichtsschwellungen, Bindehautentzündungen und Hauterscheinungen. Eine Verwechselung mit einer COVID-19-Erkrankung ist zu Beginn möglich.
  • Verzichten Sie in Argentinien grundsätzlich auf den Genuss von Schweinefleischprodukten unsicherer Herkunft z.B. aus Straßenverkäufen.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Weder bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (häufig die Nachbarstaaten) noch bei Einreise aus Deutschland wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt. Bei Reisen in die Gelbfiebergebiete Argentiniens (Provinzen Corrientes und Misiones, auch Iguaçu-Wasserfälle) ist für alle Reisenden ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung empfohlen. Aus Argentinien kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
  • Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen im Merkblatt Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber .
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Argentinien wurde 2019 von der Weltgesundheitsorganisation offiziell für malariafrei erklärt.

HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen . Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Hantavirus
Diese seltene virale Erkrankung wird landesweit meist in ländlichen Gebieten durch Aufnahme von kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Trakt übertragen. Nach zwei bis vier Wochen kann es zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen kommen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht, siehe Merkblatt Hantavirus .
  • Vermeiden Sie den Kontakt mit den Ausscheidungen von Nagetieren.
Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
In Argentinien kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.
  • Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.
Luftverschmutzung
  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Das medizinische Versorgungsangebot ist in großen Städten und insbesondere Buenos Aires in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Auf dem Lande ist es jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Argentinien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt

Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Argentinien 31.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Argentinien
Stand 31.10.2022

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Geld/Kreditkarten)
- Einreise und Zoll (Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit; Verlängerung des Aufenthalts; Einfuhrbestimmungen)


Reiseinfos
Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der argentinische Peso (ARS). Mit Bank- und Kreditkarten kann an Geldautomaten gegen hohe Gebühren Bargeld abgehoben werden. Bedingt durch die hohe Inflation im Land, kann sich der mögliche Höchstbetrag relativ schnell ändern. Eine günstige Alternative sind Online-Transferdienste.

USD lassen sich in der Regel im ganzen Land tauschen, EUR außerhalb von Buenos Aires dagegen seltener.

Die Akzeptanz von Geld/Kreditkarten ist insbesondere in Buenos Aires weit verbreitet. Für Reisen außerhalb empfiehlt sich, ausreichend Bargeld mitzuführen.

In Argentinien ist eine größere Menge gefälschter Banknoten im Umlauf. Sie sind zwar zu erkennen, wenn die üblichen Sicherheitsmerkmale geprüft werden, besonderes Risiko besteht aber durch Trickbetrug ("Umtausch" gegen Falschgeld unter dem Vorwand, nicht wechseln zu können).
In Einzelfällen kann es auch an Geldautomaten zur Ausgabe von Falschgeld kommen. In diesem Fall sollte umgehend bei der entsprechenden Bank vorgesprochen werden.
  • Tauschen Sie Geld nie auf offener Straße, sondern nur in Wechselbüros oder mit Hilfe von örtlichen Bekannten.
Einreise und Zoll
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit

Das Reisedokument muss bei der Einreise gültig sein. Eine Gültigkeitsdauer über die Dauer des geplanten Aufenthalts hinaus wird empfohlen.

Es werden keine Einreisestempel erteilt.

Von der Weiterreise mit bereits als gestohlen gemeldeten, aber wieder aufgefundenen Reisepässen wird abgeraten, da eine Sachfahndung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Im Falle des Verlusts des Reisepasses ist die polizeiliche Verlustanzeige (Denuncia) für die Wiederausreise unerlässlich.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
  • Für den Fall eines Passverlustes siehe Informationen der Botschaft Buenos Aires.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist vor Ort bei der argentinischen Einwanderungsbehörde Migraciones möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.

Sofern ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit in Argentinien geplant ist, sollte vor Reiseantritt das argentinische Konsulat wegen der Visabestimmungen kontaktiert werden.

Einfuhrbestimmungen
Für die Einfuhr von Landes- und Fremdwährungen gibt es keine Beschränkungen, ab einem Gegenwert von 10.000 USD für Erwachsene bzw. 5.000 USD für Minderjährige unter 16 Jahren muss die Einfuhr deklariert werden.

Bei der Ausreise darf maximal der Gegenwert von 10.000 USD für Erwachsene bzw. 5.000 USD für Minderjährige unter 16 Jahren mitgeführt werden. Die Mitnahme höherer Beträge ist nicht gestattet. Eine Ausfuhr höherer Beträge muss per Banküberweisung erfolgen.

Weitere Informationen bieten die argentinischen Zollbehörden.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Argentinien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt

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