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HU und Langzeitreise
Verfasst: Fr 22. Feb 2008, 11:20
von abacus
Hallo,
ich hätten da mal ein Problemchen:
ein Globetroter bereist 3 Jahre lang mit seinem Auto die Welt. Nach spätestens 2 Jahren ist die nächste Hauptuntersuchung (HU, volkstümlich TÜV) fällig. In vielen Ländern interessiert dies nicht, aber bei seiner Heimkehr, geht es an der EU-Ausengrenze los, er wird regelmäßig zur Kasse gebeten.
Frage: kann ich im Ausland für abgelaufene HU belangt werden? Auf welcher Grundlage geschieht dies?
Nach der Rückkehr in die Bundesrepublick droht dem Globetrotter die Höchststrafe, sowas wie 40€ und 2 Punkte in Flensburg. Aber wie hätte er es machen sollen, um dieser Ordnungswidrigkeit zu entgehen? Die Strafe wird nämlich schon direkt an der Grenze bei der Einreise fällig.
Sind Reisen mit dem eigenen Fahrzeug mit einer Dauer von über 2 Jahre automatisch eine Ordnungswidrigkeit?
Wie steht es mit dem Versicherungsschutz, steht der irgendwie im Zusammenhang mit der HU?
Ok, bis hierhin hats halt etwas Geld und ein paar Punkte gekostet, aber nun wirds ernster, bzw. wesentlich teuerer (neues Auto kaufen):
Entnervt vom deutschen HU-System flieht der Globetrotter wieder mit seinem Auto (mit neuer HU) in die weite Welt. Leider geht nach 3 Jahren irgendwo das Geld zu Neige. Der Globetrotter parkt sein Auto (geht in vielen Ländern nicht, aber das soll hier nicht das Thema sein, er hat eines gefunden) und fliegt (mit den Papieren und den Nummernschildern im Gepäck) zurück nach Deutschland. Er meldet sein Auto ab - legt es vorübergehend still um Kosten zu sparen.
Nach ein paar Monaten Arbeit hat er wieder genug Geld, bucht einen Flug und möchte sein Auto zulassen. Dafür benötigt er jedoch eine gültige HU, diese ist jedoch, da das Fahrzeug seit Jahren unterwegs ist, nicht vorhanden und kann auch im Ausland nicht gemacht werden. Was kann der Globetrotter tun, um sein Auto wieder zuzulassen?
Eine Zulassung im Ausland ist nicht möglich, da er keinen Wohnsitz im Ausland hat, außerdem müßte dann das Auto erst mal verzollt werden, und dann bei der Wiederzulassung in Deutschland nochmals ... Vorschläge wie Exportkennzeichen im entsprechenden Land zu besorgen machen deshalb wenig Sinn, geschweige denn, dass ich bezweifle, obs Exportkennzeichen in Tadschikistan oder im Kongo gibt, und falls ja, dass der deutsche Zoll das akzeptieren würde ...
Dank und Grüße
abacus
Re: HU und Langzeitreise
Verfasst: Fr 22. Feb 2008, 11:44
von TGerd
Nach Anruf bei der KFZ-Zul.-Stelle Muc und beim TÜV Süd:
Im Gesetzestext steht, daß ein Fahrzeug bei Rückkunft aus dem Ausland und nach Überschreitung der Geltungsdauer der technischen Prüfung sofort zum nächsten Termin bei einer deutschen KFZ-Prüfstelle vorgeführt werden muß. Wenn man also über die deutsche Grenze zurückkommt und man wird angehalten und es ist Samstagnacht, so besteht keine Gefahr, irgendwelche Punkte zu kassieren, den erst am Montag muß man das Fahrzeug, dann aber sofort vorführen. Kommt man allerdings am Montag über die Grenze, so muß sofort die NÄCHSTGELEGENE Prüfstelle (also Rosenheim oder Lindau, wenn man vom Brenner oder vom Bernhardino kommt) angefahren werden. Die Abwesenheit aus Deutschland muß nachgewiesen werden, meist kein Problem, wenn Eintragungen im Paß vorhanden sind, dann gibt's weder Punkte noch Pönale. Versicherung und KFZ.-Steuer muß natürlich immer weiter bezahlt worden sein.
Prüfungen ausländischer KFZ-Prüfstellen sind hier ungültig.
Abmelden des Fahrzeugs, das im Ausland steht und erst später weiterbetrieben wird, ist tunlichst zu unterlassen. Sonst gibt's eben keine weitere Zulassung bei abgelaufener technischer Prüfung. So ist das hier. Steuer und Versicherung weiterzahlen. Der Apfel ist zwar sauer, aber doch noch genießbar.
Wüstengruß
Re: HU und Langzeitreise
Verfasst: Fr 22. Feb 2008, 13:48
von Horst
Hallo,
da hänge ich doch gleich noch ein weiteres Problemchen mit dran:
Thema Internationaler Zulassungsschein für in D zugelassenes Kfz
(kein Exportkennzeichen)
Der wird ja bekanntermaßen nur mit max. 1 Jahr Gültigkeit ausgestellt.
Diese soll angeblich verlängerbar sein. Macht das eine deutsche Botschaft im Ausland? Hat das schon mal jemand erfolgreich praktiziert?
Nebenproblemchen:
Laut Auskunft meiner Kfz-Zulassungsstelle (vor drei Jahren) kann die Gültigkeit des Int. Zulassungsscheins nicht die Gültigkeit von HU und AU übersteigen.
Wenn das stimmt, wären ja einer Verlängerung im Ausland enge Grenzen gesetzt.
Habe schon ein bißchen rumgegoogelt, war aber nicht sehr erhellend...
Auf aussagekräftige Infos freut sich
Horst
Re: HU und Langzeitreise
Verfasst: Fr 22. Feb 2008, 13:55
von TGerd
Email an die entsprechende Botschaft schicken,
Adresse hier:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... tionen.jsp
und nachfragen, was Sache ist. Dann hast Du's aus erster Hand.
Wüstengruß
Re: HU und Langzeitreise
Verfasst: Fr 22. Feb 2008, 15:16
von abacus
Hallo,
mir scheint, als ob Väterchen Staat schlicht von jedermann erwartet, dass er alle 2 Jahre mal beim TÜV (o.ä.) vorbei fährt - basta. So hat Bürger seine Reise zu planen!
Sonst verweigert er die internationale Zulassung und eine Wiederanmeldung. Wenn man nach Deutschland zurückkehrt gibts eventuell noch eine Ordnungswidrigkeit. Ärger in anderen Ländern kann es mit der abgelaufenen HU auch geben.
Eine Reisendauer von mehr als 2 Jahren ist eine Owi.
Grüße
abacus
Re: HU und Langzeitreise
Verfasst: Fr 22. Feb 2008, 18:13
von Gerhard Göttler
Hallo Langzeitreisende!
Meine Sicht: Nicht für jeden Fall sehen die deutsche Zulassungsregeln eine Lösung vor. Es kommt halt so gut wie nie vor, dass jemand für einen so langen Zeitraum außer Landes reist. Dann gibt es nur eine einzige Möglichkeit: Einen gewissen Zeitraum in der Illegalität zu reisen. Dann muss man sich halt überlegen, in welcher Lösung das geringste Risiko liegt. Ich meine: Mit Fahrzeug ohne Plakettenträger-Kennzeichen reisen, der Brief gibt jederzeit Auskunft über die Besitz- und Herkunftsverhältnisse, in jedem Land außerhalb des Gültigkeitsbereiches unserer Versicherungen eine nationale Versicherung direkt an der Grenze abschließen ...
Nicht die billigste aber mit Sicherheit die legalste Lösung: Das Fahrzeug die ganze Zeit über mit deutscher Zulassung fahren. Aber auch dann, wenn die Versicherung weiterläuft, verliert man im Fall des unglücklichen Falles ihre Deckung, wenn es zu einem Unfall kommt, der Versicherer aber bemerkt, dass die HU längst abgelaufen ist. Bei meinen letzten Versicherungswechseln übrigens wollte der Versicherer jeweils wissen wie lange die HU-Plakette noch gilt ...
Die größten Probleme wirft (wieder aus meiner Sicht) eine Rückkehr nach Europa auf, sofern der Weg nicht direkt nach Deutschland führt. Wie an der EU-Außengrenze zulassen? Nach Genua habe ich mir schon ein Kurzzeit-Kennzeichen schicken lassen; aber eigentlich darf ich dieses in Italien nicht montieren, wohl aber benutzen. Im Fall des Falles muss es also angeblich schon am Fahrzeug gewesen sein, als ich nach Italien einreiste.
Eine völlig legale Lösung gibt es aus meiner Sicht nicht. Vielleicht - dieser Gedanke kommt mir soeben - wäre doch ein Exportkennzeichen die sicherste und vielleicht auch voll-legale Lösung. Aber die Regen für dieses Vorgehen sind mir mangels Nutzung seit längerem nicht mehr bekannt. Müsste man mal ganz konkret prüfen. Ein Re-Import muss ja irgendwie machbar sein, auch wenn es viele Ämtergänge erfordert.
Bin gespannt, ob hier noch mal jemand eine von A bis Z legale Lösung findet!
Gerhard Göttler
Re: HU und Langzeitreise
Verfasst: Fr 22. Feb 2008, 20:21
von Michael K.
Hallo,
ich habe oftmals Reisende getrofen die ihr Auto abmelden.Versicherungen können an den Grenzen gemacht werden und wer unbedingt der Meinung ist er braucht einen Tüv-Stempel,der kann ja vor Ort(im Senegal zb.) zum Tüv
fahen.Somit hat man zumindest mit der Polzei in den Ländern die man bereist seine Ruhe.
Grüsse
Michael
Re: HU und Langzeitreise
Verfasst: Do 6. Mär 2008, 10:48
von fuchs
Ich habs folgendermaßen gemacht:
Wagen in Gambia abgestellt, ein Kennzeichen bleibt am Wagen, eines kommt im Flieger mit. Als verloren gemeldet, und Wagen vorübergehend stillgelegt.
Nach einem Jahr, neue Schilder geholt, altes entstempeltes Schild auch mitgenommen, neue Fahrzeugpapiere mitgenommen. Mit alten Papieren und Nummernschildern bis Europa, auf der Fähre dann die neuen Kennzeichen montiert ,mit ordentlichen Zulassungsplaketten und frischen Papieren heimgefahren.
Dass auf den alten Papieren dick"Ungültig" steht, ist niemandem in Afrika aufgefallen.
Die inter.-scheine verlängert keine Behörde in Deutschland, da die Pappe jedes Jahr aufs neue wieder Kohle bringt. Der Kartenführerschein schaut aber sowieso besser aus(optisch), daher werde ich wohl beim nächsten mal auf das ganze internationale Zeug pfeiffen.
Die internationale Zulassung musste ich auch jedes Mal erklären, der Fahrzeugschein reicht eigentlich völlig aus.
Versicherung und HU stehen in keinem direkten Abhängigkeitsverhältnis.
Wenn man aber ohne HU auf der Brennerautobahn aufgrund defekter Bremsen einen Unfall auslöst, wird die Versicherung sich sicher querstellen.
Gruß Flo
Re: HU und Langzeitreise
Verfasst: Do 6. Mär 2008, 10:57
von abacus
fuchs hat geschrieben:Nach einem Jahr, neue Schilder geholt
Hallo Flo,
also war zu dem Zeitpunkt die HU noch gültig, oder wie hast du die Schilder bekommen?
Grüße
sven
Re: HU und Langzeitreise
Verfasst: Do 6. Mär 2008, 11:22
von Gerhard Göttler
Hallo Flo!
Wie soll ich denn diesen Satz von Dir verstehen?:
"Versicherung und HU stehen in keinem direkten Abhängigkeitsverhältnis."
Meine Versicherung (aktuell die WWK) will von mir jeweils den HU-Termin wissen. Das ist eigentlich verständlich. Sollte sie in Anspruch genommen werden und dabei feststellen, dass die HU abgelaufen ist, wird man je nach Schadenhöhe ganz einfach Bankrott gehen: Die Versicherung entschädigt den Betroffenen und nimmt Dich/mich in Regress. Das ist ein Risiko, was ich nicht eingehen will.
Der Gerhard
Re: HU und Langzeitreise
Verfasst: Do 6. Mär 2008, 12:42
von florian schmidt
@gg,
"..Sollte sie in Anspruch genommen werden und dabei feststellen, dass die HU abgelaufen ist, wird man je nach Schadenhöhe ganz einfach Bankrott gehen: Die Versicherung entschädigt den Betroffenen und nimmt Dich/mich in Regress..."
das stimmt so nicht.
die versicherung muss dir erst nachweisen, dass der schaden aufgrund der nicht aktuellen hu entstanden ist.
mfg
f.
Re: HU und Langzeitreise
Verfasst: Do 6. Mär 2008, 14:11
von fuchs
-Ja, ich hatte die Reise extra so geplant dass ich noch Tüv hatte.
- Bin bei Jahn und Partner (Nürnberger), die wollten noch nie einen Tüv-Nachweis sehen, Hauptsache sie bekommen ihr Geld.
Ich habe allerdings auch noch keinen Unfall gebaut, bei dem der TÜV abgelaufen war. Ich habe auch nicht vor in diesem Leben so etwas auszuprobieren. Abhängigkeitsverhältnis= wenn Tüv überschritten, verfällt die Versicherung oder neuer Tüv aktiviert die Versicherung u.ä.. Es besteht (bei mir) kein direkter Zusammenhang noch eine Nachweispflicht. Wenn die WWK das bei dir so macht ist das fast schon fürsorglich

. Normalerweise wird das schätze ich mal so wie du es geschrieben hast, gehandhabt.(Regress, Klage usw.)
-wie oben schon geschrieben wurde, sind direkte fahrten zum Tüv allerdings erlaubt, d.h es ist durchaus möglich zum nächsten Prüfer ohne plakette zu fahren, aber mit Versicherungsschutz; man sollte sich das aber von der Versicherung schriftlich bestätigen lassen. Gerade wenn es um längere Anfahrten, wie z.b Genua- Deutschland geht.(Logischerweise muss das ja auch gehen, habe ich aber noch nicht gemacht)
Gruß Flo
Re: HU und Langzeitreise
Verfasst: Do 6. Mär 2008, 14:58
von Gerhard Göttler
Hm,
mag sein, ich liege da etwas daneben! Eine kurze Fahrt zum TÜV oder ähnl. mag ja noch angehen, aber wenn es sich um fehlenden TÜV handelt, meine ich, dass das Fahrzeug dann nicht mehr als verkehrssicher gilt ... und wie ich dann im Falle des (Un-)Falles dann etwas anderes nachweisen soll ... Aber ich stimme überein: Will es lieber nicht ausprobieren! Ja, mit der WWK erlebe ich das auch erstmals, früher hat keine Versicherung danach gekräht, sie ging einfach davon aus, dass TÜV vorhanden war.
Unfallfreies Reisen allezeit!
Gerhard Göttler
Re: HU und Langzeitreise
Verfasst: Do 6. Mär 2008, 15:33
von abacus
Zumal ja die Zulassungsstelle überprüft, ob der TÜV gültig ist.
Grüße
sven
Re: HU und Langzeitreise
Verfasst: Do 6. Mär 2008, 15:42
von ingolf
Hallo,
wir sind nach einer längeren Pause in Gambia in Dakar angehalten worden und der Polizist monierte nachdem er sonst nichts finden konnte den abgelaufenen Tüv. Nach einer halben Stunde hatte ich ihn "fortgebildet" und er glaubte zumindest an diesem Tag, daß die Plakette den Beginn und nicht das Ende des zulässigen Zeitraumes anzeigt. :D Hierbei entstanden keine Kosten.
Die Asuplakette hat er danach studiert, auf eine Erklärung aber verzichtet.
Wieder in D wurden wir in Sachsen gestoppt (Kein Zufall mit einem "B" am Auto). Es gab einen Mängelschein, Strafe wurde nicht erhoben, weil Sonntag und damit der Tüv zu war. Die Show, als die beiden Mützenträger die Stempel im Pass entzifferten und jeweils nach der Lage des Landes fragten, war den Aufenthalt allemal wert.
Wichtiger als die Plaketten ist der wirkliche Zustand des Fahrzeuges. Auch mit Plakette ist die Versicherung raus, wenn die Reifen abgefahren waren.
Grüße, Ingolf