Führerschein ... ab 50 ...

Alles zu Technik und Tools.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35329
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Führerschein ... ab 50 ...

Beitrag von Birgitt »

Führerschein im Scheckkarten-Format der Bundesrepublik Deutschland
Wenn mit Erreichen des 50. Lebensjahres automatisch die Klasse CE verfällt - ohne, dass man aktiv wird und verlängert - wie verhält es sich dann mit den Klassen BE und C1E ? Bleiben diese unbefristet erhalten, oder verfallen sie automatisch mit ?

Gruß
Birgitt
Kuno
Beiträge: 9586
Registriert: Mi 3. Mai 2006, 10:21
Wohnort: Dort wo andere Ferien machen.
Kontaktdaten:

Re: Führerschein ... ab 50 ...

Beitrag von Kuno »

Birgitt - was stellst du mit knapp 25 Jahren solche Fragen?
Ralf Kiefer
Beiträge: 1575
Registriert: Di 1. Aug 2006, 12:13
Wohnort: nahe Karlsruhe

Re: Führerschein ... ab 50 ...

Beitrag von Ralf Kiefer »

Birgitt hat geschrieben: Wenn mit Erreichen des 50. Lebensjahres automatisch die Klasse CE verfällt - ohne, dass man aktiv wird und verlängert - wie verhält es sich dann mit den Klassen BE und C1E ?
Es steht bei jeder Klasse in Spalte "10.", wann man sie erworben hat und in Spalte "11.", wann sie abläuft. Bei meinem Führerschein steht bei C und CE ein Datum und bei den anderen Klassen nichts. Wenn kein Ablaufdatum eingetragen ist, bedeutet das "bis daß der Tod euch scheidet" (oder Flensburg ;-) ).

Gruß, Ralf
Bodensee
Beiträge: 570
Registriert: Fr 8. Apr 2011, 19:37
Wohnort: Bodensee

Re: Führerschein ... ab 50 ...

Beitrag von Bodensee »

Hier mal einige Hinweise, Regelungen dürften für mehr und mehr Leute bedeutsam werden....
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm

Regeln ab 19. Januar 2013
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-F ... b-2013.htm

Berufsfahrer empfehlen, der Kosten und Lauferei wegen bei Betriebsarzt oder Amtsarzt vorstellig zu werden..
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35329
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Re: Führerschein ... ab 50 ...

Beitrag von Birgitt »

Ralf Kiefer hat geschrieben:Bei meinem Führerschein steht bei C und CE ein Datum und bei den anderen Klassen nichts. Wenn kein Ablaufdatum eingetragen ist, bedeutet das "bis daß der Tod euch scheidet" (oder Flensburg ;-) ).
Und genau das ist meine Frage:

Die Führerscheinklasse CE beinhaltet die Klassen C1E und BE - wenn CE nun gemäß Spalte 11 abläuft, was passiert mit C1E und BE? Bestandsschutz, wie du schreibst? Oder greift dann das berühmte "Kleingedruckte"? Nach Auffassung einiger verlieren C1E und BE dann nämlich ebenfalls ihre Gültigkeit, auch wenn nicht zusätzlich in Spalte 11 vermerkt.

Gruß
Birgitt
Ralf Kiefer
Beiträge: 1575
Registriert: Di 1. Aug 2006, 12:13
Wohnort: nahe Karlsruhe

Re: Führerschein ... ab 50 ...

Beitrag von Ralf Kiefer »

Birgitt hat geschrieben: Die Führerscheinklasse CE beinhaltet die Klassen C1E und BE - wenn CE nun gemäß Spalte 11 abläuft, was passiert mit C1E und BE? Bestandsschutz, wie du schreibst? Oder greift dann das berühmte "Kleingedruckte"?
Was soll es denn an Kleingedrucktem geben? Die Spalte 11 ist eindeutig bezeichnet. Die heißt "gültig bis" laut Aufdruck unten links. Und zumindestens meine Fahrerlaubnis bestätigt mir eine unbegrenzte Klasse C1E und BE.

Vielleicht ist das bei in naher Vergangenheit erteilten Fahrrlaubnisklassen anders, denn ich habe noch die echten Führerscheinklassen 1 - 5 in 3 Etappen erworben und wurde vor einigen Jahren gezwungen die schöne graue Fahrerlaubnis (oder war das aufgrund des Alters noch ein echter "Führerschen"?) gegen die Plastikkarte einzutauschen.

Gruß, Ralf

Ergänzung: Es könnte ein Mißverständnis vorliegen, der den Erwerb der Fahrerlaubnisklassen angeht. Wenn man früher Klasse 3 machte, bekam man automatisch die Klassen 4 und 5 geschenkt, oder wenn man 2 machte, hatte man automatisch den 3er. Wenn der 2er jetzt abläuft, bedeutet das deswegen nicht, daß der 3er ebenso abläuft.
marcush
Beiträge: 103
Registriert: Do 26. Jul 2007, 17:09

Re: Führerschein ... ab 50 ...

Beitrag von marcush »

Ich habe vor fünf Jahren den Führerschein C gemacht. Heuer war zum ersten Mal die Verlängerung durchzuführen. Die Klasse C ist auf fünf Jahre befristet, die mitumfasste Klasse C1 auf zehn Jahre. Wenn ich heuer also meinen C-Schein nicht verlängert hätte, wäre meine Fahrerlaubnis automatisch auf C1 reduziert worden, die ihrerseits bis 2017 gegolten hätte. Danach hätte ich den C1 verlängern, oder ganz darauf verzichten müssen. Diese Geltungsfristen sind unabhängig vom Alter.

Auf der Führerschein-Karte sind die Befristungen sowohl des C, als auch des C1 eindeutig vermerkt. Wenn im Schein bei C1 keine Befristung steht, wird auch keine gelten.

Marcus
Ralf Kiefer
Beiträge: 1575
Registriert: Di 1. Aug 2006, 12:13
Wohnort: nahe Karlsruhe

Re: Führerschein ... ab 50 ...

Beitrag von Ralf Kiefer »

marcush hat geschrieben:Diese Geltungsfristen sind unabhängig vom Alter.
Du bist jung :-)

Für Leute, die einen normalen deutschen Führerschein gemacht haben, und die noch echtes deutsches Geld kennen (also das Segelschiff auf dem 10DM-Schein :-) ) gilt die Übergangsregelung, daß die LKW-Fahrerlaubnis ab dem Alter von 50 Jahren nachträglich(!) befristet wurde [1], also bei Nichtverlängerung automatisch entzogen wird. Ein Fahrerlaubnisinhaber z.B. für die Klasse C hat diese sowieso nur befristet erteilt bekommen, AFAIK.

Immerhin hat mein C die Fußnote 172, d.h. ich darf Omnibusse innerhalb von .de fahren, solange ich nicht mehr als 8 Personen befördere. Die neuen C-Inhaber dürfen Omnibusse wohl gar nicht ohne D fahren. Dieser Teil der Besitzstandswahrung hat funktioniert.

Gruß, Ralf

[1] Ursprünglich auf Lebenszeit erteilt, später ungeachtet jeglicher Rechte bzgl. Besitzstandswahrung eingeschränkt.
Antworten