Führerschein im Scheckkarten-Format der Bundesrepublik Deutschland
Wenn mit Erreichen des 50. Lebensjahres automatisch die Klasse CE verfällt - ohne, dass man aktiv wird und verlängert - wie verhält es sich dann mit den Klassen BE und C1E ? Bleiben diese unbefristet erhalten, oder verfallen sie automatisch mit ?
Gruß
Birgitt
Führerschein ... ab 50 ...
Moderator: Moderatoren
-
Kuno
- Beiträge: 9586
- Registriert: Mi 3. Mai 2006, 10:21
- Wohnort: Dort wo andere Ferien machen.
- Kontaktdaten:
Re: Führerschein ... ab 50 ...
Birgitt - was stellst du mit knapp 25 Jahren solche Fragen?
-
Ralf Kiefer
- Beiträge: 1575
- Registriert: Di 1. Aug 2006, 12:13
- Wohnort: nahe Karlsruhe
Re: Führerschein ... ab 50 ...
Es steht bei jeder Klasse in Spalte "10.", wann man sie erworben hat und in Spalte "11.", wann sie abläuft. Bei meinem Führerschein steht bei C und CE ein Datum und bei den anderen Klassen nichts. Wenn kein Ablaufdatum eingetragen ist, bedeutet das "bis daß der Tod euch scheidet" (oder FlensburgBirgitt hat geschrieben: Wenn mit Erreichen des 50. Lebensjahres automatisch die Klasse CE verfällt - ohne, dass man aktiv wird und verlängert - wie verhält es sich dann mit den Klassen BE und C1E ?
Gruß, Ralf
Re: Führerschein ... ab 50 ...
Hier mal einige Hinweise, Regelungen dürften für mehr und mehr Leute bedeutsam werden....
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm
Regeln ab 19. Januar 2013
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-F ... b-2013.htm
Berufsfahrer empfehlen, der Kosten und Lauferei wegen bei Betriebsarzt oder Amtsarzt vorstellig zu werden..
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm
Regeln ab 19. Januar 2013
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-F ... b-2013.htm
Berufsfahrer empfehlen, der Kosten und Lauferei wegen bei Betriebsarzt oder Amtsarzt vorstellig zu werden..
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35329
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Re: Führerschein ... ab 50 ...
Und genau das ist meine Frage:Ralf Kiefer hat geschrieben:Bei meinem Führerschein steht bei C und CE ein Datum und bei den anderen Klassen nichts. Wenn kein Ablaufdatum eingetragen ist, bedeutet das "bis daß der Tod euch scheidet" (oder Flensburg).
Die Führerscheinklasse CE beinhaltet die Klassen C1E und BE - wenn CE nun gemäß Spalte 11 abläuft, was passiert mit C1E und BE? Bestandsschutz, wie du schreibst? Oder greift dann das berühmte "Kleingedruckte"? Nach Auffassung einiger verlieren C1E und BE dann nämlich ebenfalls ihre Gültigkeit, auch wenn nicht zusätzlich in Spalte 11 vermerkt.
Gruß
Birgitt
-
Ralf Kiefer
- Beiträge: 1575
- Registriert: Di 1. Aug 2006, 12:13
- Wohnort: nahe Karlsruhe
Re: Führerschein ... ab 50 ...
Was soll es denn an Kleingedrucktem geben? Die Spalte 11 ist eindeutig bezeichnet. Die heißt "gültig bis" laut Aufdruck unten links. Und zumindestens meine Fahrerlaubnis bestätigt mir eine unbegrenzte Klasse C1E und BE.Birgitt hat geschrieben: Die Führerscheinklasse CE beinhaltet die Klassen C1E und BE - wenn CE nun gemäß Spalte 11 abläuft, was passiert mit C1E und BE? Bestandsschutz, wie du schreibst? Oder greift dann das berühmte "Kleingedruckte"?
Vielleicht ist das bei in naher Vergangenheit erteilten Fahrrlaubnisklassen anders, denn ich habe noch die echten Führerscheinklassen 1 - 5 in 3 Etappen erworben und wurde vor einigen Jahren gezwungen die schöne graue Fahrerlaubnis (oder war das aufgrund des Alters noch ein echter "Führerschen"?) gegen die Plastikkarte einzutauschen.
Gruß, Ralf
Ergänzung: Es könnte ein Mißverständnis vorliegen, der den Erwerb der Fahrerlaubnisklassen angeht. Wenn man früher Klasse 3 machte, bekam man automatisch die Klassen 4 und 5 geschenkt, oder wenn man 2 machte, hatte man automatisch den 3er. Wenn der 2er jetzt abläuft, bedeutet das deswegen nicht, daß der 3er ebenso abläuft.
Re: Führerschein ... ab 50 ...
Ich habe vor fünf Jahren den Führerschein C gemacht. Heuer war zum ersten Mal die Verlängerung durchzuführen. Die Klasse C ist auf fünf Jahre befristet, die mitumfasste Klasse C1 auf zehn Jahre. Wenn ich heuer also meinen C-Schein nicht verlängert hätte, wäre meine Fahrerlaubnis automatisch auf C1 reduziert worden, die ihrerseits bis 2017 gegolten hätte. Danach hätte ich den C1 verlängern, oder ganz darauf verzichten müssen. Diese Geltungsfristen sind unabhängig vom Alter.
Auf der Führerschein-Karte sind die Befristungen sowohl des C, als auch des C1 eindeutig vermerkt. Wenn im Schein bei C1 keine Befristung steht, wird auch keine gelten.
Marcus
Auf der Führerschein-Karte sind die Befristungen sowohl des C, als auch des C1 eindeutig vermerkt. Wenn im Schein bei C1 keine Befristung steht, wird auch keine gelten.
Marcus
-
Ralf Kiefer
- Beiträge: 1575
- Registriert: Di 1. Aug 2006, 12:13
- Wohnort: nahe Karlsruhe
Re: Führerschein ... ab 50 ...
Du bist jungmarcush hat geschrieben:Diese Geltungsfristen sind unabhängig vom Alter.
Für Leute, die einen normalen deutschen Führerschein gemacht haben, und die noch echtes deutsches Geld kennen (also das Segelschiff auf dem 10DM-Schein
Immerhin hat mein C die Fußnote 172, d.h. ich darf Omnibusse innerhalb von .de fahren, solange ich nicht mehr als 8 Personen befördere. Die neuen C-Inhaber dürfen Omnibusse wohl gar nicht ohne D fahren. Dieser Teil der Besitzstandswahrung hat funktioniert.
Gruß, Ralf
[1] Ursprünglich auf Lebenszeit erteilt, später ungeachtet jeglicher Rechte bzgl. Besitzstandswahrung eingeschränkt.




