Montageschienen am Fahrzeug

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schnorr
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Montageschienen am Fahrzeug

Beitrag von schnorr »

viele haben sie, die hilfreichen aluschienen zum befestigen von so allerlei wie sandbleche, kanister und sonstiges. die meisten haben sie an der seite montiert.
ich hatte sie auf dem dach und wollte an meinem geländewagen wieder aufs dach bringen, da er keine dachreeling mehr hat.
aber, was sagt denn der tüv dazu und was die versicherung, wenn was passiert (z.b. die gepäckbox sich löst und einen unfall provoziert) ist das als ladung mit versichert, oder erlischt die betriebserlaubnis, wenn ich die schienen auf dem dach dauerhaft befestige?
wer weiss fundiert mehr!
Viele Grüße
Jörg

meine Reisen unter http://jschnorr.com/
Alexander
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Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
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Re: montageschienen am fahrzeug

Beitrag von Alexander »

Versuche doch mal, deine Konstruktion beim TÜV eintragen zu lassen. Wenn der TÜV das offiziell absegnet, dann bist du aus dem Schneider.

Grüsse
Alexander
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Frank C
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Registriert: Mi 19. Okt 2011, 13:24

Re: montageschienen am fahrzeug

Beitrag von Frank C »

Hallo Jörg,

du kannst deinen Wagen mit Zurrleisten zupflastern (seitlich, auf dem Dach, …) bis er die Grätsche macht. Das hat den TÜV nicht zu interessieren. Das Ganze sollte - auch in eigenem Interesse - natürlich halbwegs solide ausgeführt werden.
Du bist grundsätzlich für die Sicherung deiner Ladung verantwortlich, unabhängig davon, ob das angewendete System aus Montageschienen oder Tesafilm besteht. Wenn also deine Ladung bei einer Vollbremsung oder einer Kurvenfahrt das Fahrzeug „verläßt“ und auf Grund von auftretenden Fliehkräften sich entscheidet einen anderen Weg zu nehmen (z.B. in Richtung Gegenverkehr), dann hast du ein Problem.
Wahrscheinlich auch mit deiner Versicherung.
ist das als Ladung mitversichert
Diese Frage war wohl nicht so gemeint von dir, aber ob die Ladung bei einem Unfall, einem Diebstahl oder einem Fahrzeugbrand mitversichert – also zusätzlich zum eigentlichen Fahrzeug ersetzt wird – weiß ich nicht. Wäre aber interessant. Du müßtest in diesem Fall wohl aber zumindest nachweisen, daß du hochwertige Ladung mitgeführt hast.


Gruß Frank
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