Seite 1 von 1

Neulich im Irrenhaus: ich brauche einen zweiten Pass

Verfasst: Mo 14. Mai 2018, 22:36
von Alexander
Hallo Wüschi Gemeinde,

für eine Urlaubsreise benötige ich einen zweiten Pass, da mein erster Stempel enthält, die meine Einreise in das Land unmöglich machen würden. Also erkundige ich mich bei unseren Behörden…

1. Auskunft:
Sie benötigen ein Passfoto und Heiratsurkunde. Der Pass ist dann ein halbes Jahr gültig.
Anmerkung: was machen Menschen die nicht verheiratet sind? Wenn ich in ein Land einreise, muss der Pass mindestens sechs Monate gültig sein. Das ist nicht mehr der Fall, wenn der Pass nur sechs Monate gültig ist.

2. Auskunft:
Sie benötigen ein Passfoto und das Stammbuch…

3. Auskunft:
Sie benötigen ein Passfoto und die Bestätigung des Arbeitgebers, dass sie einen Pass benötigen. Ich weise darauf hin, dass es sich um eine private Urlaubsreise handelt. Trotzdem benötige ich eine Bestätigung des Arbeitgebers.

4. Auskunft:
Sie benötigen ein Passfoto und eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass sie einen zweiten Pass benötigen. Der Pass ist dann ein Jahr gültig und der erste Pass muss entwertet werden.

5. Auskunft:
Sie benötigen ein Passbild, den alte Pass, um die Stempel nachzuweisen und eine Buchung für das Land, dass sie bereisen wollen. Der Pass ist dann sechs Jahre gültig und der alte Pass muss nicht entwertet werden.

Mittlerweile konnte ich meinen Pass beantragen. Mein alter Pass wird nicht entwertet und der zweite ist trotzdem sechs Jahre gültig ;-)

Grüsse
Alexander

Re: Neulich im Irrenhaus: ich brauche einen zweiten Pass

Verfasst: Di 15. Mai 2018, 07:31
von Bäärti
Hoi zäme

In der Schweiz bekommt man (zumindest in meinem Kanton) problemlos einen Zweitpass. Man muss einzig auf dem Formular begründen, weshalb man einen will oder braucht (Ausweisverordnung Art. 20 und 21).

Je nach Begründung gibt es zwei verschiedene Arten von Zweitpässen. Entweder einen sogenannten "Austauschpass"; da bleibt immer einer der beiden Pässen immer auf dem Amt deponiert. Oder einen richtigen Zweitpass; wo man beide Pässe gleichzeitig nutzen kann.

Gruss Bäärti
.

Re: Neulich im Irrenhaus: ich brauche einen zweiten Pass

Verfasst: Di 15. Mai 2018, 09:31
von Barbara4x4
Hallo,

Die Behörde war ja wohl megaschlecht geschult :lach:

In den 80ern mußte ich mal zum Chef, weil ich mir nicht erzählen lies, es gäbe keinen Zweitpass. Natürlich gab es den, in den 90en sogar einen Drittpass. Man muß nur schlüssig darlegen, wieso. Visas für eine Afrikaumrundung sind ein gutes Argument.

6 Jahre Gültigkeit ist witzig, mein letzter Zweitpass hatte 5 Jahre :lol:

Viele Grüße
Barbara

Re: Neulich im Irrenhaus: ich brauche einen zweiten Pass

Verfasst: Di 15. Mai 2018, 17:31
von Turi
Ist alles sehr relativ :wink:
Wir haben Afrika umrundet, 2. Pass Ausstellung im KT SG möglich, wird aber nicht ausgehändigt, wir mussten den in der Botschaft in Nairobi in Empfang nehmen, der 1. wurde jedoch ungültig gemacht.
Wir waren 2 Wochen in Nairobi, da unser Pass auf der Äthiopischen Botschaft in der Schweiz war, ohne Pass.
Ein ausgehändigter 2. Pass ist nur möglich, wenn die Firma nachweisen kann, dass er benötigt wird, aber auch der darf dem Mitarbeiter nicht so einfach ausgehändigt werden.
Der Firmenverantwortliche muss dafür unterschreiben und geradestehen, wenn es an einer Grenze mit 2 Pässen Probleme gäbe.
Der 2. Pass ist nur für die Einholung eines benötigten Visums auszuhändigen und auch nur wenn in Zwischenzeit der 1. für einen Grenzübertritt benötigt wird.

alles selbst erlebt und genervt, Tüpflischiiser halt.

Gruss Turi

Re: Neulich im Irrenhaus: ich brauche einen zweiten Pass

Verfasst: Di 15. Mai 2018, 18:16
von landcruiser.
Weiß nicht warum die Schweizer da so ein Gehabe drum machen.
Der zweite Pass ist bei uns in D schon über 40 Jahre problemlos möglich. ( heute: § 1 Abs. 3 PaßG + PaßVwV)
Ein Problem wird es nur, wenn man an eine Behördenmitarbeiterin gerät, die keine Ahnung hat.

Das muss wohl inzwischen öfter vorkommen, da es dazu schon eine Anfrage im Parlament gab. :lach: :

https://www.bundestag.de/blob/508022/de ... f-data.pdf

Aber in D muss man sich von solchen Typen ja nicht ins Bockshorn jagen lassen und kann denen die ausgedruckten google-Ergebnisse unter die Nase reiben. :h:

Re: Neulich im Irrenhaus: ich brauche einen zweiten Pass

Verfasst: Di 15. Mai 2018, 18:47
von Bäärti
landcruiser. hat geschrieben:Weiß nicht warum die Schweizer da so ein Gehabe drum machen.
Der zweite Pass ist bei uns in D schon über 40 Jahre problemlos möglich. ( heute: § 1 Abs. 3 PaßG + PaßVwV)
Nö - ich habs ja oben geschrieben; in der Schweiz bekommt man ihn völlig problemlos. So ist es ja auch in der Ausweisverordnung vorgesehen. Überhaupt kein Problem. Und geht auch online.
Eine Zeitlang hatte ich sogar einen Drittpass...

Gruss Bäärti
.

Re: Neulich im Irrenhaus: ich brauche einen zweiten Pass

Verfasst: Di 15. Mai 2018, 19:26
von Turi
Hoi Bäärti
Das mag in deiner Schweiz so sein, im Kanton St. Gallen nicht möglich.
Ansonsten, wenn du mir einen Paragraph nennen kannst, der mir was anderes sagt,
würde ich gerne bei unseren Behörden vorsprechen :wink:

Gruss Turi

Re: Neulich im Irrenhaus: ich brauche einen zweiten Pass

Verfasst: Di 15. Mai 2018, 19:38
von Turi
Hier ist der Gesetzestext zu finden:
Verordnung des EJPD über Ausweise für schweizer Staatsangehörige Art. 27

Gruss Turi

Re: Neulich im Irrenhaus: ich brauche einen zweiten Pass

Verfasst: Di 15. Mai 2018, 20:17
von landcruiser.
Tja, mal verliert man, mal gewinnt der andere. :shock:

Du könntest mal deine Infos zu den deutschen Zweitpässen auf deiner homepage (4x4trip... ist doch deine?) korrigieren, die stimmen hinsichtlich der Gültigkeitsdauer usw. nicht. Erklärung habe ich ja oben schon verlinkt.

Re: Neulich im Irrenhaus: ich brauche einen zweiten Pass

Verfasst: Do 17. Mai 2018, 22:06
von schnorr
meist reicht die erwähnung von einer reise nach israel und sudan aaus, damit man den zweitpass in d bekommt.
aber auch da wiehert der amtsschimmel in einigen behörden gewaltig.

Re: Neulich im Irrenhaus: ich brauche einen zweiten Pass

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 19:18
von Max D.
In Österreich bekommt man den Zweitpass problemlos, der Antrag muss nur formlos begründet werden.
Gültigkeit ist 5 Jahre.
Beste Grüße,
Max

Re: Neulich im Irrenhaus: ich brauche einen zweiten Pass

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 19:46
von Bäärti
Turi hat geschrieben:Hoi Bäärti
Das mag in deiner Schweiz so sein, im Kanton St. Gallen nicht möglich.
Ansonsten, wenn du mir einen Paragraph nennen kannst, der mir was anderes sagt,
würde ich gerne bei unseren Behörden vorsprechen ...
Hoi Turi
Ich habe die gesetzliche Grundlage ja oben schon geanennt: SR 143.11 Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung). Die VAwG ist eine nationale Verordnung und gilt deshalb in allen Kantonen, auch im wilden Osten der Schweiz...

Gruss Bäärti
.

Re: Neulich im Irrenhaus: ich brauche einen zweiten Pass

Verfasst: Sa 19. Mai 2018, 13:45
von Turi
Hallo Bäärti

So wie ich Alexander verstanden habe braucht er einen 2. Pass, den er auf sich tragen kann.

Nochmal, was die Schweiz betrifft ist zwar die Ausstellung eines 2. Passes möglich, haben wir auch gemacht.
Der jedoch nicht auf sich getragen werden darf, er darf nur ausgetauscht werden, sei es von der ausstellenden Behörde, einem Konsulat, oder einer "vertrauenswürdigen" Person, sprich Firma, die dann den Pass, gegen Rückgabe des anderen aushändigen darf.
2 an den Besitzer ausgehändigte Pässe sind, laut Gesetz, in der Schweiz nicht zulässig.
Wenn das irgend eine Behörde oder Arbeitgeber macht ist das illegal.
Ich gehe auch über manche Vorschrift hinweg, die mir keinen Sinn ergibt, betreffend der Pässe schreibe hier nur das, was das Gesetz sagt und wir das auch so erlebt haben.
Es war uns absolut nicht möglich einen 2. gültigen Pass mit herumzutragen.
Art. 21 Hinterlegung
1 Ist ein Austauschpass ausgestellt worden, so ist jeweils einer der beiden Pässe bei
einer ausstellenden Behörde zu hinterlegen.
2 Soweit ein Missbrauch ausgeschlossen ist, kann die Behörde ausnahmsweise eine
anderweitige Hinterlegung bewilligen.
5.
Hinterlegung des 2. Passes ist zwingend, wer den 2. Pass auf sich trägt macht sich strafbar, da dies als missbräuchliche Verwendung ausgelegt wird, wenn der, der es entdeckt, ein spitzfindiger Uniformierter ist.

Gruss Turi

Re: Neulich im Irrenhaus: ich brauche einen zweiten Pass

Verfasst: Sa 19. Mai 2018, 13:54
von Alexander
schnorr hat geschrieben:meist reicht die erwähnung von einer reise nach israel und sudan aaus,
Das war dann schließlich bei mir der Fall. Mein letzter Versuch war erfolgreich. Der Sachbearbeiter meinte: "ich mache den Job jetzt schon sein 20 Jahren und ich kenne das Problem mit Israel"

Grüsse
Alexander