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Ohne Fahrzeugschein durch Westafrika?

Verfasst: Fr 2. Dez 2011, 19:39
von JochenV
Wir wollen mit einem schon etwas angegrauten, in Deutschland zugelassenem PKW durch Westafrika bis Gambia. Leider ist der Fahrzeugschein abhanden gekommen und der TÜV ist abgelaufen, weshalb man keinen neuen Schein bekommt. Und auch kein Ausfuhrkennzeichen.
Nun steht der Wagen schon in Spanien bereit und die Frage ist: Kann man wohl ohne Probleme in Marokko, Mauretanien und Senegal stattdessen den KFZ-Brief vorzeigen?

Oder besser gleich ein Kurzzeitkennzeichen nehmen? Oder beides? (oder kommt das an der Grenze nicht so gut an, wenn man sagt: "Warte, ich hab noch ein Set Kennzeichen im Kofferraum, soll ich die nehmen?") :roll:

Re: Ohne Fahrzeugschein durch Westafrika?

Verfasst: Sa 3. Dez 2011, 15:47
von teesieb
wenn dein name im brief steht ist das kein problem .
in marokko bekommt man ja sowieso ein " laisser passe "( ..oder heißt das " importation temporair " ? ).
wichtig ist nur eine kfz versicherung z.b. im hafen von tanger abzuschliessen ( frag einfach den zöllner nach "assurance", es gibt im hafen nur ein büro ), für einen normalen pkw sollte das so um die € 50,- kosten .( in den agenturen im land ist der preis gleich ).
gruss jens

Re: Ohne Fahrzeugschein durch Westafrika?

Verfasst: Sa 3. Dez 2011, 16:11
von JochenV
Danke, Jens

im Brief steht der Name meiner Mutter (gleicher Nachname), also braucht man wohl eine Benutzererlaubnis. Ich glaub, am besten ist doch ein Kurzzeitkennzeichen.

Gruß
Jochen

Re: Ohne Fahrzeugschein durch Westafrika?

Verfasst: Sa 3. Dez 2011, 16:17
von liphpip
dann brauchst du eine vollmacht.die gibs auch beim adac in international quasi.

ich weiß nich ob kzk helfen die sind ja nur 5 tage gültig und das kann auch der mauretanische oder marokkanische zöllner lesen.

Re: Ohne Fahrzeugschein durch Westafrika?

Verfasst: Sa 3. Dez 2011, 16:46
von todo
liphpip hat geschrieben: die sind ja nur 5 tage gültig und das kann auch der mauretanische oder marokkanische zöllner lesen.
nur interessiert es die nicht,
und die senegalesen und gambier auch nicht, solange du eine gültige versicherung vorweisen kannst.