Carnet in der EU?

für den, der es mit dem Zweiradantrieb gemütlicher angehen will

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christian aus Freiburg
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Carnet in der EU?

Beitrag von christian aus Freiburg »

Hallo!

ich habe eine etwas ungewoehnliche Frage. Wie lange kann ein Fahrzeug mit auslaendischer Zulassung in der Eu gefahren werden? Ist ein Carnet vorgeschrieben? In welches Land muss augereist werden, um bei einer Wiedereinreise eine Verlaengerung des Aufenthalts in der Eu zu erreichen?

Danke fuer Eure Hilfe

LG Christian
Alexander
Administrator
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Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
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Re: Carnet in der EU?

Beitrag von Alexander »

Hallo Christian,

wer fährt das Fahrzeug? Ein Bürger der EU oder ein Nicht-EU-ler? Ich nehme an, das dürfte einen Unterschied machen.

Grüsse
Alexander
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russenschleuder
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Registriert: Do 31. Mär 2011, 09:40

Re: Carnet in der EU?

Beitrag von russenschleuder »

http://www.bmf.gv.at/zoll/informationen ... _start.htm

dabei gibt es aber einschränkungen zb:
http://portal.wko.at/wk/format_detail.w ... 74&dstid=0

so wie ich das mitbekommen habe (motorradfahrer aus südafrika) wird das fahrzeug nur in den Pass gestempelt.

der nutzer Achim Vogt müsste sich da genauer auskennen, der war so weit ich weiss mit seinem jordanischen fahrzeug in D zu Besuch.

sg Clemens

(da ist er ja der Link: http://wuestenschiff.ch/phpbb/viewtopic ... 6&p=113083 )
sg Clemens
Ralf Kiefer
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Registriert: Di 1. Aug 2006, 12:13
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Re: Carnet in der EU?

Beitrag von Ralf Kiefer »

Alexander hat geschrieben: wer fährt das Fahrzeug? Ein Bürger der EU oder ein Nicht-EU-ler? Ich nehme an, das dürfte einen Unterschied machen.
Es macht einen sehr großen Unterschied. Und es zählt nicht EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger (Wo kämen wir da hin, wenn wir zwar teils noch eine gemeinsame Währung hätten, aber ansonsten nur unterschiedliche Gesetze?), sondern Deutscher oder Nicht-Deutscher.

Maßgeblich für die Nutzung eines nicht in .de zugelassenen Fahrzeugs in .de ist der §3 des Kraftfahrzeugsteuergesetz Absatz 13:
"Von der Steuer befreit ist das Halten von
13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;"

D.h. die falsche Nutzung eines solchen Kfz wird als Steuerhinterziehung geahndet.

Gruß, Ralf
christian aus Freiburg
Beiträge: 262
Registriert: Fr 28. Mär 2008, 16:50
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Re: Carnet in der EU?

Beitrag von christian aus Freiburg »

Hallo!

Vielen Dank an Alle! Jetzt bin ich schlauer :idea:

LG Christian
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