Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 09.08.2005 - 10.11.2011

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Jürgen
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 09.08.2005 - 10.11.2011

Beitrag von Jürgen »

Gerade im Fernsehen:

Auswärtigesamt gibt Reisewarnung für Ägypten heraus!

Jürgen
Markus
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 09.08.2005

Beitrag von Markus »

Die Reisewarnung für Ägypten scheint eine Medien-Ente zu sein. Das Auswärtige Amt hat heute lediglich die Sicherheitshinweise aktualisiert. Ein Reisewarnung, die weitreichende Konsequenzen zur Folge hätte, gibt es nicht.

Hier der aktualisierte Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes:
Sicherheitshinweise
Stand: 09.08.2005 Unverändert gültig seit: 09.08.2005

Am 23. Juli 2005 wurden im Badeort Sharm El-Sheikh mehrere Sprengstoffanschläge auf ein Hotel, ein Café und einen Basar verübt. Dabei wurden nach offiziellen ägyptischen Angaben mindestens 64 Menschen, darunter auch Ausländer, getötet und über 100 verletzt. Der jetzige Anschlag ist der vierte innerhalb weniger Monate: Am 07. Oktober 2004 hatte es in Taba Anschläge auf Hotels und Touristenziele gegeben. Am 07. und am 30. April 2005 kam es zu Anschlägen in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle).Mit weiteren Anschlägen ist zu rechnen.Reisenden in Ägypten wird beim Besuch touristischer Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten. Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht für alle Reisenden eine erhöhte Gefährdung.

Die Entwicklung im gesamten Land muss sorgfältig verfolgt werden. Daher wird generell zu besonderer Aufmerksamkeit geraten. Reisenden wird insbesondere empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten.

Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.

An den Flughäfen in Kairo, Alexandria, Hurghada, Sharm El Sheikh, Luxor, Assuan und Marsa Alam werden erhöhte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Passagiere und Gepäck werden dort verstärkt kontrolliert. Hierdurch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.

Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmten Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.

Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht auf dem Sinai, in einigen Küstenbereichen des Roten Meeres, am Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.

Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr.
Markus
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Ägypten: Terrorwarnung für Sinai - 02.10.2005

Beitrag von Markus »

02 Oktober 2005 - Spiegel Online
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0 ... 03,00.html

SINAI-HALBINSEL

Konkrete Hinweise auf Terroranschläge

Israels Regierung fordert alle Bürger zum sofortigen Verlassen der Sinai-Halbinsel auf. "Uns liegen konkrete Hinweise vor, dass Terror-Organisationen Entführungen oder Anschläge im Sinai planen", sagte der Chef der israelischen Antiterror-Behörde, Danni Arditi.

Jerusalem - Die israelischen Urlauber, die über die jüdischen Feiertage in das ägyptische Ferienparadies reisen wollten, sollten laut Arditi auf ihre Reisepläne verzichten. Gleichzeitig warnte er vor Reisen nach Ägypten und Jordanien. Zurzeit halten sich etwa 2200 israelische Touristen auf der Sinai-Halbinsel an der Grenze nach Israel auf. Tausende weitere wollten dort während der Feiertage zum jüdischen Neujahr und dem Laubhüttenfest Urlaub machen. [...]

AFP
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 30.11.2005

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Stand: 30.11.2005 Unverändert gültig seit: 30.11.2005

Am 23. Juli 2005 wurden im Badeort Sharm El-Sheikh mehrere Sprengstoffanschläge auf ein Hotel, ein Café und einen Basar verübt. Dabei wurden nach offiziellen ägyptischen Angaben mindestens 64 Menschen, darunter auch Ausländer, getötet und über 100 verletzt. Dieser Anschlag war der vierte innerhalb weniger Monate: Am 07. Oktober 2004 hatte es in Taba Anschläge auf Hotels und Touristenziele gegeben. Am 07. und am 30. April 2005 kam es zu Anschlägen in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle). Besonders im Nordsinai dauern die Spannungen in der letzten Zeit an.

Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für alle Reisenden im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Beim Besuch touristischer Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Mit weiteren Anschlägen ist zu rechnen.

Die Entwicklung im gesamten Land muss sorgfältig verfolgt werden. Daher wird generell zu besonderer Aufmerksamkeit geraten. Reisenden wird insbesondere empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten.

Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.

An den Flughäfen in Kairo, Alexandria, Hurghada, Sharm El Sheikh, Luxor, Assuan und Marsa Alam werden erhöhte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Passagiere und Gepäck werden dort verstärkt kontrolliert. Hierdurch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.

Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmten Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.

Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht auf dem Sinai, in einigen Küstenbereichen des Roten Meeres, am Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.

Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr.

Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter oder .
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 08.02.2006

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 08.02.2006 Unverändert gültig seit: 08.02.2006

Aktuelles: Die Veröffentlichung von Karikaturen über den Propheten Mohammed in einer Reihe von europäischen Zeitungen hat zu größerem Unmut in der Bevölkerung geführt, der sich allgemein gegen Staaten richtet, in denen die Karikaturen erschienen sind. Es ist in diesem Zusammenhang auch in Ägypten zu Demonstrationen gekommen, die bisher friedlich verlaufen sind. Weitere Demonstrationen, bei denen auch Übergriffe gegen westliche Ausländer möglich sind, können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Zu erhöhter Vorsicht und Wachsamkeit wird geraten.

Am 23. Juli 2005 wurden im Badeort Sharm El-Sheikh mehrere Sprengstoffanschläge auf ein Hotel, ein Café und einen Basar verübt. Dabei wurden nach offiziellen ägyptischen Angaben mindestens 64 Menschen, darunter auch Ausländer, getötet und über 100 verletzt. Dieser Anschlag war der vierte innerhalb weniger Monate: Am 07. Oktober 2004 hatte es in Taba Anschläge auf Hotels und Touristenziele gegeben. Am 07. und am 30. April 2005 kam es zu Anschlägen in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle). Besonders im Nordsinai dauern die Spannungen in der letzten Zeit an.

Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für alle Reisenden im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Beim Besuch touristischer Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Mit weiteren Anschlägen ist zu rechnen.

Die Entwicklung im gesamten Land muss sorgfältig verfolgt werden. Daher wird generell zu besonderer Aufmerksamkeit geraten. Reisenden wird insbesondere empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten.

Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.

An den Flughäfen in Kairo, Alexandria, Hurghada, Sharm El Sheikh, Luxor, Assuan und Marsa Alam werden erhöhte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Passagiere und Gepäck werden dort verstärkt kontrolliert. Hierdurch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.

Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmten Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.

Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht auf dem Sinai, in einigen Küstenbereichen des Roten Meeres, am Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.

Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr.

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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 02.03.2006 Unverändert gültig seit: 02.03.2006

Aktuelles: Die Veröffentlichung von Karikaturen über den Propheten Mohammed in einer Reihe von europäischen Zeitungen hat zu größerem Unmut in der Bevölkerung geführt, der sich allgemein gegen Staaten richtet, in denen die Karikaturen erschienen sind. Es ist in diesem Zusammenhang auch in Ägypten zu Demonstrationen gekommen, die bisher friedlich verlaufen sind. Weitere Demonstrationen, bei denen auch Übergriffe gegen westliche Ausländer möglich sind, können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Zu erhöhter Vorsicht und Wachsamkeit wird geraten.

Am 23. Juli 2005 wurden im Badeort Sharm El-Sheikh mehrere Sprengstoffanschläge auf ein Hotel, ein Café und einen Basar verübt. Dabei wurden nach offiziellen ägyptischen Angaben mindestens 64 Menschen, darunter auch Ausländer, getötet und über 100 verletzt. Dieser Anschlag war der vierte innerhalb weniger Monate: Am 07. Oktober 2004 hatte es in Taba Anschläge auf Hotels und Touristenziele gegeben. Am 07. und am 30. April 2005 kam es zu Anschlägen in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle). Besonders im Nordsinai dauern die Spannungen in der letzten Zeit an.

Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für alle Reisenden im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Beim Besuch touristischer Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Mit weiteren Anschlägen ist zu rechnen.

Die Entwicklung im gesamten Land muss sorgfältig verfolgt werden. Daher wird generell zu besonderer Aufmerksamkeit geraten. Reisenden wird insbesondere empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten.

Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.

An den Flughäfen in Kairo, Alexandria, Hurghada, Sharm El Sheikh, Luxor, Assuan und Marsa Alam werden erhöhte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Passagiere und Gepäck werden dort verstärkt kontrolliert. Hierdurch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.

Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmten Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.

Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht auf dem Sinai, in einigen Küstenbereichen des Roten Meeres, am Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.

Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.

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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 22.03.2006 Unverändert gültig seit: 22.03.2006

Aktuelles: Die Veröffentlichung von Karikaturen über den Propheten Mohammed in einer Reihe von europäischen Zeitungen hat zu größerem Unmut in der Bevölkerung geführt, der sich allgemein gegen Staaten richtet, in denen die Karikaturen erschienen sind. Es ist in diesem Zusammenhang auch in Ägypten zu Demonstrationen gekommen, die bisher friedlich verlaufen sind. Zu erhöhter Vorsicht und Wachsamkeit wird geraten.

Am 23. Juli 2005 wurden im Badeort Sharm El-Sheikh mehrere Sprengstoffanschläge auf ein Hotel, ein Café und einen Basar verübt. Dabei wurden nach offiziellen ägyptischen Angaben mindestens 64 Menschen, darunter auch Ausländer, getötet und über 100 verletzt. Dieser Anschlag war der vierte innerhalb weniger Monate: Am 07. Oktober 2004 hatte es in Taba Anschläge auf Hotels und Touristenziele gegeben. Am 07. und am 30. April 2005 kam es zu Anschlägen in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle). Besonders im Nordsinai dauern die Spannungen in der letzten Zeit an.

Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für alle Reisenden im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Beim Besuch touristischer Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Mit weiteren Anschlägen ist zu rechnen.

Die Entwicklung im gesamten Land muss sorgfältig verfolgt werden. Daher wird generell zu besonderer Aufmerksamkeit geraten. Reisenden wird insbesondere empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten.

Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.

Die Maßnahmen zur Sicherung der ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hufghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.

Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmten Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.

Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht auf dem Sinai, in einigen Küstenbereichen des Roten Meeres, am Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.

Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.

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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 25.03.2006 Unverändert gültig seit: 24.03.2006

Aktuelles: Die Veröffentlichung von Karikaturen über den Propheten Mohammed in einer Reihe von europäischen Zeitungen hat zu größerem Unmut in der Bevölkerung geführt, der sich allgemein gegen Staaten richtet, in denen die Karikaturen erschienen sind. Es ist in diesem Zusammenhang auch in Ägypten zu Demonstrationen gekommen, die bisher friedlich verlaufen sind. Zu erhöhter Vorsicht und Wachsamkeit wird geraten.

Am 23. Juli 2005 wurden im Badeort Sharm El-Sheikh mehrere Sprengstoffanschläge auf ein Hotel, ein Café und einen Basar verübt. Dabei wurden nach offiziellen ägyptischen Angaben mindestens 64 Menschen, darunter auch Ausländer, getötet und über 100 verletzt. Dieser Anschlag war der vierte innerhalb weniger Monate: Am 07. Oktober 2004 hatte es in Taba Anschläge auf Hotels und Touristenziele gegeben. Am 07. und am 30. April 2005 kam es zu Anschlägen in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle). Besonders im Nordsinai dauern die Spannungen in der letzten Zeit an.

Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für alle Reisenden im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Beim Besuch touristischer Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Mit weiteren Anschlägen ist zu rechnen.

Die Entwicklung im gesamten Land muss sorgfältig verfolgt werden. Daher wird generell zu besonderer Aufmerksamkeit geraten. Reisenden wird insbesondere empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten.

Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.

Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.

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Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht auf dem Sinai, in einigen Küstenbereichen des Roten Meeres, am Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.

Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.

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Auswärtiges Amt hat geschrieben: Stand: 12.04.2006 Unverändert gültig seit: 12.04.2006

In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge. Am 23. Juli 2005 wurden im Badeort Sharm El-Sheikh mehrere Sprengstoffanschläge auf ein Hotel, ein Café und einen Basar verübt. Dabei wurden nach offiziellen ägyptischen Angaben mindestens 64 Menschen, darunter auch Ausländer, getötet und über 100 verletzt. Dieser Anschlag war der vierte innerhalb weniger Monate: Am 07. Oktober 2004 hatte es in Taba Anschläge auf Hotels und Touristenziele gegeben. Am 07. und am 30. April 2005 kam es zu Anschlägen in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle). Besonders im Nordsinai dauern die Spannungen in der letzten Zeit an.

Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für alle Reisenden im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Beim Besuch touristischer Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Mit weiteren Anschlägen ist zu rechnen.

Im Februar 2006 ist es auch in Ägypten zu Demonstrationen gegen die Veröffentlichung von Karikaturen des Propheten Mohammed gekommen, die hier friedlich verlaufen sind.

Die Entwicklung im gesamten Land muss sorgfältig verfolgt werden. Daher wird generell zu besonderer Aufmerksamkeit geraten. Reisenden wird insbesondere empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten.

Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.

Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.

Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmten Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.

Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht auf dem Sinai, in einigen Küstenbereichen des Roten Meeres, am Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.

Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.

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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 24.04.2006

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Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 24.04.2006 Unverändert gültig seit: 24.04.2006

Am 24. April 2006 ereigneten sich im ägyptischen Dahab auf der Sinai-Halbinsel drei Explosionen. Ein terroristischer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden.

Die Deutsche Botschaft in Kairo hat unmittelbar nach Bekanntwerden ein Mitarbeiterteam nach Dahab entsandt. Nach Medienberichten soll es mehrere Tote und Verletzte gegeben haben. Derzeit liegen keine Erkenntnisse vor, dass deutsche Staatsbürger betroffen sind.

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Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.

Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.

Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmten Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.

Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht auf dem Sinai, in einigen Küstenbereichen des Roten Meeres, am Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.

Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 29.04.2006

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 29.04.2006 Unverändert gültig seit: 29.04.2006

Am 24. April 2006 wurden bei einem Anschlag im ägyptischen Badeort Dahab auf der Sinai-Halbinsel mindestens 19 Menschen getötet und über 50 verletzt.

Bereits in den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge.

Am 23. Juli 2005 wurden im Badeort Sharm El-Sheikh mehrere Sprengstoffanschläge auf ein Hotel, ein Café und einen Basar verübt, bei denen über 60 Menschen zu Tode kamen. Im April 2005 kam es zu Anschlägen in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle) und im Oktober 2004 hatte es in Taba Anschläge auf Hotels und Touristenziele gegeben.

Besonders im Nordsinai dauern die Spannungen in der letzten Zeit an. Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für alle Reisenden im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Beim Besuch touristischer Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Mit weiteren Anschlägen ist zu rechnen.

Im Februar 2006 ist es auch in Ägypten zu Demonstrationen gegen die Veröffentlichung von Karikaturen des Propheten Mohammed gekommen, die hier friedlich verlaufen sind.

Die Entwicklung im gesamten Land muss sorgfältig verfolgt werden. Daher wird generell zu besonderer Aufmerksamkeit geraten. Reisenden wird insbesondere empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten.

Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.

Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.

Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmten Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.

Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht auf dem Sinai, in einigen Küstenbereichen des Roten Meeres, am Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.

Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.

Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de
Auswärtiges Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 06.07.2006

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 06.07.2006 (Unverändert gültig seit: 06.07.2006)

Am 24. April 2006 wurden bei einem Anschlag im ägyptischen Badeort Dahab auf der Sinai-Halbinsel mindestens 19 Menschen getötet und über 50 verletzt.

Bereits in den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge.

Am 23. Juli 2005 wurden im Badeort Sharm El-Sheikh mehrere Sprengstoffanschläge auf ein Hotel, ein Café und einen Basar verübt, bei denen über 60 Menschen zu Tode kamen. Im April 2005 kam es zu Anschlägen in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle) und im Oktober 2004 hatte es in Taba Anschläge auf Hotels und Touristenziele gegeben.

Besonders im Nordsinai dauern die Spannungen in der letzten Zeit an. Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für alle Reisenden im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Beim Besuch touristischer Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Mit weiteren Anschlägen ist zu rechnen.

Im Februar 2006 ist es auch in Ägypten zu Demonstrationen gegen die Veröffentlichung von Karikaturen des Propheten Mohammed gekommen, die hier friedlich verlaufen sind.

Die Entwicklung im gesamten Land muss sorgfältig verfolgt werden. Daher wird generell zu besonderer Aufmerksamkeit geraten. Reisenden wird insbesondere empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten.

Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.

Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.

Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmten Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.

Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht auf dem Sinai, in einigen Küstenbereichen des Roten Meeres, am Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.

Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.

Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de
Auswärtiges Amt
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Reise/Sicherheitshinweis Ägypten 18.02.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Ägypten:
Stand 18.02.2008 (Unverändert gültig seit: 18.02.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge auf Hotels und Touristenziele (Oktober 2004: Anschläge in Taba, Sinai-Halbinsel, auf Hotels und Touristenziele; April 2005: Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle); Juli 2005: mehrere Sprengstoffanschläge im Badeort Sharm El-Sheikh, Sinai-Halbinsel, auf ein Hotel, ein Café und einen Basar mit über 60 Todesopfern; April 2006: Anschlag im Badeort Dahab, Sinai-Halbinsel, mit mindestens 19 Todesopfern und über 50 Verletzten).
Seit Mai 2006 hat es keine Anschläge oder andere ausländerfeindlichen Gewaltakte gegeben. Dennoch können weitere Anschläge nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Reisenden wird beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten.
Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage angespannt. Das gilt insbesondere seit der gewaltsamen Öffnung des Grenzüberganges Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen am 23.01.20008. Von Reisen in das Gebiet nördlich der den Sinai querenden Straße vom Suezkanal-Tunnel nach Ras-en-Naqb (kurz vor der ägyptisch-israelischen Grenze) wird abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht auf dem Sinai, in einigen Küstenbereichen des Roten Meeres, am Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de

Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (im Jahr 2007 vom 13. September bis zum 12. Oktober; im Jahr 2008 voraussichtlich vom 1. bis zum 29. September) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro.
Reisedokumente
Seit Februar 2002 können deutsche Staatsangehörige für einen touristischen Aufenthalt mit dem Personalausweis nach Ägypten einreisen. Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen.
Bei Einreise nur mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte bei Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden.
Die Einreise mit dem Reisepass (auch dem vorläufigen Reisepass) ist einfacher und schneller. Kinder unter 16 Jahre, die noch keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können entweder mit eigenem Kinderreisepass, Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahre ebenfalls mit Lichtbild) oder dem alten jedoch noch gültigen Kinderausweis (für Ägypten muss ein Lichtbild enthalten sein) einreisen.
Für alle Reisedokumente gilt, dass sie noch drei Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein müssen. Es empfiehlt sich, eine Fotokopie des Ausweises (am besten auch des Einreisestempels) anzufertigen.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.

Medizinische Hinweise
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) ist eine gültige Gelbfieberimpfung für alle Personen Pflicht, die älter als 1 Jahr sind. Zusätzlich wird sie verlangt, wenn man aus folgenden Ländern einreist: Botswana, Malawi, Mauretanien, Belize, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Trinidad und Tobago.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. (siehe auch Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu).
Malaria: Ein geringes Risiko besteht saisonal im Gouvernement al-Fayyum, seit 1998 sind jedoch keine Fälle mehr gemeldet worden. Das übrige Land ist malariafrei.
Ein Schutz vor Mückenstichen ist ausreichend, dazu wird folgendes empfohlen:
• Körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS: Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Vogelgrippe: Auch in Ägypten ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Es ist auch zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (Nildelta, Niltal, Nebenflüsse, Suezkanal). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert. Dennoch entspricht sie auch in den Touristenzentren nicht immer westeuropäischem Standard. Daher wird nachdrücklich der Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung empfohlen, die auch einen im Notfall medizinisch notwendigen (Flug-)Rücktransport abdecken sollte. Von Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird wegen der häufig vorkommenden schweren Unfälle im Straßenverkehr abgeraten.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein vergleichsweise liberales Land. Dennoch werden bestimmte Verhaltensweisen vom ägyptischen Recht als unmoralisch missbilligt und können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Prostitution und Ehebruch, die anders als im deutschen Recht ausdrücklich strafbar sind. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Auswärtige Amt
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Reise/Sicherheitshinweis Ägypten 08.05.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Ägypten::
Stand 08.05.2008 (Unverändert gültig seit: 08.05.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge auf Hotels und Touristenziele (Oktober 2004: Anschläge in Taba, Sinai-Halbinsel, auf Hotels und Touristenziele; April 2005: Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle); Juli 2005: mehrere Sprengstoffanschläge im Badeort Sharm El-Sheikh, Sinai-Halbinsel, auf ein Hotel, ein Café und einen Basar mit über 60 Todesopfern; April 2006: Anschlag im Badeort Dahab, Sinai-Halbinsel, mit mindestens 19 Todesopfern und über 50 Verletzten).
Seit Mai 2006 hat es keine Anschläge oder andere ausländerfeindlichen Gewaltakte gegeben. Dennoch können weitere Anschläge nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Reisenden wird beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten.
Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage angespannt. Das gilt insbesondere seit der gewaltsamen Öffnung des Grenzüberganges Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen am 23.01.2008. Von Reisen in das Gebiet nördlich der den Sinai querenden Straße vom Suezkanal-Tunnel nach Ras-en-Naqb (kurz vor der ägyptisch-israelischen Grenze) wird abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de

Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (im Jahr 2007 vom 13. September bis zum 12. Oktober; im Jahr 2008 voraussichtlich vom 1. bis zum 29. September) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro.
Reisedokumente
Seit Februar 2002 können deutsche Staatsangehörige für einen touristischen Aufenthalt mit dem Personalausweis nach Ägypten einreisen. Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen.
Bei Einreise nur mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte bei Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden.
Die Einreise mit dem Reisepass (auch dem vorläufigen Reisepass) ist einfacher und schneller. Kinder unter 16 Jahre, die noch keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können entweder mit eigenem Kinderreisepass, Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahre ebenfalls mit Lichtbild) oder dem alten jedoch noch gültigen Kinderausweis (für Ägypten muss ein Lichtbild enthalten sein) einreisen.
Für alle Reisedokumente gilt, dass sie noch drei Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein müssen. Es empfiehlt sich, eine Fotokopie des Ausweises (am besten auch des Einreisestempels) anzufertigen.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.

Medizinische Hinweise
Gelbfieber
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) ist eine gültige Gelbfieberimpfung für alle Personen Pflicht, die älter als 1 Jahr sind. Zusätzlich wird sie verlangt, wenn man aus folgenden Ländern einreist: Botswana, Malawi, Mauretanien, Belize, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Trinidad und Tobago.
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. (siehe auch Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu).
Malaria
Ein geringes Risiko besteht saisonal im Gouvernement al-Fayyum, seit 1998 sind jedoch keine Fälle mehr gemeldet worden. Das übrige Land ist malariafrei.
Ein Schutz vor Mückenstichen ist ausreichend, dazu wird folgendes empfohlen:
• Körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Vogelgrippe
Auch in Ägypten ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Es ist auch zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (Nildelta, Niltal, Nebenflüsse, Suezkanal). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert. Dennoch entspricht sie auch in den Touristenzentren nicht immer westeuropäischem Standard. Daher wird nachdrücklich der Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung empfohlen, die auch einen im Notfall medizinisch notwendigen (Flug-)Rücktransport abdecken sollte. Von Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird wegen der häufig vorkommenden schweren Unfälle im Straßenverkehr abgeraten.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein vergleichsweise liberales Land. Dennoch werden bestimmte Verhaltensweisen vom ägyptischen Recht als unmoralisch missbilligt und können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Prostitution und Ehebruch, die anders als im deutschen Recht ausdrücklich strafbar sind. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweise Ägypten 20.05.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Ägypten:
Stand 20.05.2008 (Unverändert gültig seit: 20.05.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge auf Hotels und Touristenziele (Oktober 2004: Anschläge in Taba, Sinai-Halbinsel, auf Hotels und Touristenziele; April 2005: Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle); Juli 2005: mehrere Sprengstoffanschläge im Badeort Sharm El-Sheikh, Sinai-Halbinsel, auf ein Hotel, ein Café und einen Basar mit über 60 Todesopfern; April 2006: Anschlag im Badeort Dahab, Sinai-Halbinsel, mit mindestens 19 Todesopfern und über 50 Verletzten).
Seit Mai 2006 hat es keine Anschläge oder andere ausländerfeindlichen Gewaltakte gegeben. Dennoch können weitere Anschläge nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Reisenden wird beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten.
Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage angespannt. Das gilt insbesondere seit der gewaltsamen Öffnung des Grenzüberganges Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen am 23.01.2008. Von Reisen in das Gebiet nördlich der den Sinai querenden Straße vom Suezkanal-Tunnel nach Ras-en-Naqb (kurz vor der ägyptisch-israelischen Grenze) wird abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de

Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (im Jahr 2007 vom 13. September bis zum 12. Oktober; im Jahr 2008 voraussichtlich vom 1. bis zum 29. September) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro.
Reisedokumente
Seit Februar 2002 können deutsche Staatsangehörige für einen touristischen Aufenthalt mit dem Personalausweis nach Ägypten einreisen. Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen.
Bei Einreise nur mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte bei Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden.
Die Einreise mit dem Reisepass (auch dem vorläufigen Reisepass) ist einfacher und schneller. Kinder unter 16 Jahre, die noch keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können entweder mit eigenem Kinderreisepass, Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahre ebenfalls mit Lichtbild) oder dem alten jedoch noch gültigen Kinderausweis (für Ägypten muss ein Lichtbild enthalten sein) einreisen.
Für alle Reisedokumente gilt, dass sie noch sechs Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein müssen. Es empfiehlt sich, eine Fotokopie des Ausweises (am besten auch des Einreisestempels) anzufertigen.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.

Medizinische Hinweise
Gelbfieber
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) ist eine gültige Gelbfieberimpfung für alle Personen Pflicht, die älter als 1 Jahr sind. Zusätzlich wird sie verlangt, wenn man aus folgenden Ländern einreist: Botswana, Malawi, Mauretanien, Belize, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Trinidad und Tobago.
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. (siehe auch Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu).
Malaria
Ein geringes Risiko besteht saisonal im Gouvernement al-Fayyum, seit 1998 sind jedoch keine Fälle mehr gemeldet worden. Das übrige Land ist malariafrei.
Ein Schutz vor Mückenstichen ist ausreichend, dazu wird folgendes empfohlen:
• Körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Vogelgrippe
Auch in Ägypten ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Es ist auch zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (Nildelta, Niltal, Nebenflüsse, Suezkanal). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert. Dennoch entspricht sie auch in den Touristenzentren nicht immer westeuropäischem Standard. Daher wird nachdrücklich der Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung empfohlen, die auch einen im Notfall medizinisch notwendigen (Flug-)Rücktransport abdecken sollte. Von Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird wegen der häufig vorkommenden schweren Unfälle im Straßenverkehr abgeraten.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein vergleichsweise liberales Land. Dennoch werden bestimmte Verhaltensweisen vom ägyptischen Recht als unmoralisch missbilligt und können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Prostitution und Ehebruch, die anders als im deutschen Recht ausdrücklich strafbar sind. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
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