Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 02.11.2005 -15.11.2011

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

Moderator: Moderatoren

Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 02.11.2005 -15.11.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 20.09.2005 Unverändert gültig seit: 20.09.2005
Nach den Parlamentswahlen vom 15. Mai 2005 gab es trotz Demonstrationsverbots ab 6. Juni 2005 für einige Tage Demonstrationen, Streiks, Verhaftungen und gewaltsame Unruhen (36 Tote) in Addis Abeba und in größeren Städten. Die Ereignisse richteten sich nicht gegen Ausländer. Die Lage hat sich seither zumindest an der Oberfläche wieder beruhigt. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es – z.B. nach der Bekannntgabe der Wahlergebnisse - erneut zu Streiks oder gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommt. Erhöhte Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und Vermeiden von Menschenansammlungen oder Demonstrationen sind angeraten.

Von Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea wird abgeraten. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen. Von Reisen in die Region Gambella wird ebenfalls abgeraten. Vor Reisen in die Afar-Region, Somali-Region, in das Grenzgebiet zu Kenia (Moyale), das Grenzgebiet zum Sudan oder in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird empfohlen, Rat und Auskunft der Botschaft einzuholen.

Minengefahr besteht in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Zum Grenzgebiet mit Eritrea zählt ein ca. 10 km breiter Streifen südlich der temporären Sicherheitszone von Humera im Westen über das Badme-Dreieck entlang des Mereb-Flusses bis in die Umgebung von Fadi und Salambessa. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.

Passagierzüge zwischen Dschibuti und Dire Dawa (von Ausländern allerdings kaum benützt) waren mehrfach das Ziel von Sprengstoffattentaten. In Jijiga (in der Somali-Region an der Straße nach Hargeisa) starben am 24.07.2005 fünf Menschen durch Bombenanschläge auf Hotels.

Nachtfahrten sollten schon wegen der erhöhten Unfallgefahr im ganzen Land vermieden werden. Auf das Fotografierverbot für jegliche öffentliche Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen) sowie für alles Militärische wird ausdrücklich hingewiesen.

Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Daher wird vorbeugend zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele.

Die Botschaft in Addis Abeba ist zu erreichen über Tel: (00251 11) 123 51 39, Fax: (00251 11) 123 51 52,

E-Mail: germemb@ethionet.et,

Internet: www.addis-abeba.diplo.de
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 30.09.2005

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 30.09.2005 Unverändert gültig seit: 30.09.2005
Nach den Parlamentswahlen vom 15. Mai 2005 gab es trotz Demonstrationsverbots ab 6. Juni 2005 für einige Tage Demonstrationen, Streiks, Verhaftungen und gewaltsame Unruhen (36 Tote) in Addis Abeba und in größeren Städten. Die Ereignisse richteten sich nicht gegen Ausländer. Die Lage hat sich seither zumindest an der Oberfläche wieder beruhigt. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es um die Neukonstituierung des Parlaments oder die Amtsübergabe in größeren Städten (geplant für den 10. Oktober 2005) erneut zu Demonstrationen kommen könnte. Erhöhte Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und Vermeiden von Menschenansammlungen oder Demonstrationen sind angeraten.

Von Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea wird abgeraten. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen. Von Reisen in die Region Gambella wird ebenfalls abgeraten. Vor Reisen in die Afar-Region, Somali-Region, in das Grenzgebiet zu Kenia (Moyale), das Grenzgebiet zum Sudan oder in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird empfohlen, Rat und Auskunft der Botschaft einzuholen.

Minengefahr besteht in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Zum Grenzgebiet mit Eritrea zählt ein ca. 10 km breiter Streifen südlich der temporären Sicherheitszone von Humera im Westen über das Badme-Dreieck entlang des Mereb-Flusses bis in die Umgebung von Fadi und Salambessa. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.

Passagierzüge zwischen Dschibuti und Dire Dawa (von Ausländern allerdings kaum benützt) waren mehrfach das Ziel von Sprengstoffattentaten. In Jijiga (in der Somali-Region an der Straße nach Hargeisa) starben im Sommer 2005 fünf Menschen durch Bombenanschläge auf Hotels.

Nachtfahrten sollten schon wegen der erhöhten Unfallgefahr im ganzen Land vermieden werden. Auf das Fotografierverbot für jegliche öffentliche Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen) sowie für alles Militärische wird ausdrücklich hingewiesen.

Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Daher wird vorbeugend zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele.

Die Botschaft in Addis Abeba ist zu erreichen über Tel: (00251 11) 123 51 39, Fax: (00251 11) 123 51 52, E-Mail: germemb@ethionet.et, Internet: www.addis-abeba.diplo.de

Alle Telefonnummern in Äthiopien haben sich am 17. September 2005 geändert, die neue Systematik und eine Konvertierhilfe sind unter www.ethionet.et zu finden.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 02.11.2005

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 02.11.2005 Unverändert gültig seit: 02.11.2005
Nach den Parlamentswahlen vom 15. Mai 2005 gab es trotz Demonstrationsverbots ab 6. Juni 2005 für einige Tage Demonstrationen, Streiks, Verhaftungen und gewaltsame Unruhen (36 Tote) in Addis Abeba und in größeren Städten. Seit 1. November 2005 kommt es in Addis Abeba zu Auseinadersetzungen zwischen Opposition und Sicherheitskräften mit Toten und Verletzten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es wegen der Spannungen zwischen Regierung und Opposition zu weiteren Demonstrationen kommen könnte. Erhöhte Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und Vermeiden von Menschenansammlungen oder Demonstrationen sind angeraten.

Von nicht notwendigen Reisen nach Äthiopien wird bis auf weiteres abgeraten.

Von Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea wird abgeraten. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen. Von Reisen in die Region Gambella wird ebenfalls abgeraten. Vor Reisen in die Afar-Region, Somali-Region, in das Grenzgebiet zu Kenia (Moyale), das Grenzgebiet zum Sudan oder in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird empfohlen, Rat und Auskunft der Botschaft einzuholen. Auf der Strecke nach Dschibuti und Harar sollte die Gegend um die Orte Metahara, Awash, Mieso und Asbe Teferi nicht nach 15.00 Uhr befahren werden, da es in jüngster Zeit dort gegen Abend und nachts zu Überfällen auf durchfahrende Fahrzeuge gekommen ist.

Nachtfahrten sollten vor allem wegen des erhöhten Unfallrisikos im ganzen Land vermieden werden.

Auf das Fotografierverbot für jegliche öffentliche Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen) sowie für alles Militärische wird ausdrücklich hingewiesen.

Minengefahr besteht in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Zum Grenzgebiet mit Eritrea zählt ein ca. 10 km breiter Streifen südlich der temporären Sicherheitszone von Humera im Westen über das Badme-Dreieck entlang des Mereb-Flusses bis in die Umgebung von Fadi und Salambessa. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.

Passagierzüge zwischen Dschibuti und Dire Dawa (von Ausländern allerdings kaum benützt) stellen wegen des schlechten Zustands der Strecke ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.

Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Daher wird vorbeugend zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele.

Die Botschaft in Addis Abeba ist über Tel: (00251 11) 123 51 39, Fax: (00251 11) 123 51 52, E-Mail: germemb@ethionet.et, Internet: www.addis-abeba.diplo.de zu erreichen.

Alle Telefonnummern in Äthiopien haben sich am 17. September 2005 geändert, die neue Systematik und eine Konvertierhilfe sind unter www.ethionet.et zu finden.
Auswärtiges Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Sicherheitshinweis Äthiopien 15.11.2005

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Stand: 15.11.2005 Unverändert gültig seit: 14.11.2005

Nach den Parlamentswahlen vom 15. Mai 2005 gab es Anfang Juni 2005 für einige Tage Demonstrationen, Streiks, Verhaftungen und gewaltsame Unruhen (36 Tote) in Addis Abeba und in größeren Städten. Ab dem 1. November kam es erneut zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Opposition und Sicherheitskräften mit Toten und Verletzten in der Hauptstadt Addis Abeba, aber auch in anderen Städten. Die Lage hat sich weitgehend wieder beruhigt. Die politischen Spannungen bestehen jedoch fort und können sich jederzeit wieder entladen. Daher wird zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und Vermeiden von Menschenansammlungen oder Demonstrationen geraten.

Von Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea wird abgeraten. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen. Von Reisen in die Region Gambella wird ebenfalls abgeraten. Vor Reisen in die Afar-Region, Somali-Region, in das Grenzgebiet zu Kenia (Moyale), das Grenzgebiet zum Sudan oder in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird empfohlen, Rat und Auskunft der Botschaft einzuholen. Auf der Strecke nach Dschibuti und Harar sollte die Gegend um die Orte Metahara, Awash, Mieso und Asbe Teferi nicht nach 15.00 Uhr befahren werden, da es in jüngster Zeit dort gegen Abend und nachts zu Überfällen auf durchfahrende Fahrzeuge gekommen ist.

Nachtfahrten sollten vor allem wegen des erhöhten Unfallrisikos im ganzen Land vermieden werden.

Auf das Fotografierverbot für jegliche öffentliche Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen) sowie für alles Militärische wird ausdrücklich hingewiesen.

Minengefahr besteht in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.

Passagierzüge zwischen Dschibuti und Dire Dawa (von Ausländern allerdings kaum benützt) stellen wegen des schlechten Zustands der Strecke ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.

Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Daher wird vorbeugend zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele.

Die Botschaft in Addis Abeba ist über Tel: (00251 11) 123 51 39, Fax: (00251 11) 123 51 52, E-Mail: germemb@ethionet.et, Internet: www.addis-abeba.diplo.de zu erreichen.

Alle Telefonnummern in Äthiopien haben sich am 17. September 2005 geändert, die neue Systematik und eine Konvertierhilfe sind unter www.ethionet.et zu finden.
Auswärtiges Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Sicherheitshinweis Äthiopien 01.02.2006

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 01.02.2006 Unverändert gültig seit: 01.02.2006
Nach den Parlamentswahlen vom 15. Mai 2005 gab es Anfang Juni 2005 für einige Tage Demonstrationen, Streiks, Verhaftungen und gewaltsame Unruhen (36 Tote) in Addis Abeba und in größeren Städten. Ab dem 1. November 2005 kam es erneut zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Opposition und Sicherheitskräften mit Toten und Verletzten in der Hauptstadt Addis Abeba, aber auch in anderen Städten. Die Lage hat sich weitgehend wieder beruhigt. Die politischen Spannungen bestehen jedoch fort und können sich jederzeit wieder entladen. Daher wird zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und Vermeiden von Menschenansammlungen oder Demonstrationen geraten.

Von Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea wird abgeraten. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen. Von Reisen in die Region Gambella wird ebenfalls abgeraten. Vor Reisen in die Afar-Region, Somali-Region, in das Grenzgebiet zu Kenia (Moyale), das Grenzgebiet zum Sudan oder in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird empfohlen, Rat und Auskunft der Botschaft einzuholen. Auf der Strecke nach Dschibuti und Harar sollte die Gegend um die Orte Metahara, Awash, Mieso und Asbe Teferi nicht nach 15.00 Uhr befahren werden, da es in jüngster Zeit dort gegen Abend und nachts zu Überfällen auf durchfahrende Fahrzeuge gekommen ist. Auch im Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen kommen.

Nachtfahrten sollten vor allem wegen des erhöhten Unfallrisikos im ganzen Land vermieden werden.

Auf das Fotografierverbot für jegliche öffentliche Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen) sowie für alles Militärische wird ausdrücklich hingewiesen.

Minengefahr besteht in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.

Passagierzüge auf der Strecke Addis Abeba-Dire Dawa-Dschibuti (von Ausländern allerdings kaum benützt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.

Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Daher wird vorbeugend zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele.

Die Botschaft in Addis Abeba ist über Tel: (00251 11) 123 51 39, Fax: (00251 11) 123 51 52, E-Mail: germemb@ethionet.et, Internet: www.addis-abeba.diplo.de zu erreichen.

Alle Telefonnummern in Äthiopien haben sich am 17. September 2005 geändert, die neue Systematik und eine Konvertierhilfe sind unter www.ethionet.et zu finden.
Auswärtiges Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Sicherheitshinweis Äthiopien 28.03.2006

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 28.03.2006 Unverändert gültig seit: 28.03.2006
Nach den Parlamentswahlen vom 15. Mai 2005 kam es im Juni und im November 2005 zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Opposition und Sicherheitskräften mit Toten und Verletzten in der Hauptstadt Addis Abeba, aber auch in anderen Städten. Die Lage hat sich an der Oberfläche weitgehend beruhigt. In Addis Abeba ereigneten sich seit Februar 2006 ungeklärte Explosionen, die zumeist so angelegt waren, dass niemand zu Schaden kam. Am 27. März 2006 kam es bei insgesamt sechs Explosionen erstmals zu einem Todesfall und mindestens 14 Verletzten. Ein klares Muster für diese Zwischenfälle ist jedoch nicht erkennbar. Die politischen Spannungen bestehen zumindest fort und können sich jederzeit wieder entladen. Daher wird zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und Vermeiden von Menschenansammlungen oder Demonstrationen geraten.

Von Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea wird abgeraten. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen. Von Reisen in die Region Gambella wird ebenfalls abgeraten. Vor Reisen in die Afar-Region, Somali-Region, in das Grenzgebiet zu Kenia (Moyale), das Grenzgebiet zum Sudan oder in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird empfohlen, Rat und Auskunft der Botschaft einzuholen. Auf der Strecke nach Dschibuti und Harar sollte die Gegend um die Orte Metahara, Awash, Mieso und Asbe Teferi nicht nach 15.00 Uhr befahren werden, da es in jüngster Zeit dort gegen Abend und nachts zu Überfällen auf durchfahrende Fahrzeuge gekommen ist. Auch im Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen kommen.

Nachtfahrten sollten vor allem wegen des erhöhten Unfallrisikos im ganzen Land vermieden werden.

Auf das Fotografierverbot für jegliche öffentliche Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen) sowie für alles Militärische wird ausdrücklich hingewiesen.

Minengefahr besteht in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.

Passagierzüge auf der Strecke Addis Abeba-Dire Dawa-Dschibuti (von Ausländern allerdings kaum benützt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.

Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Daher wird vorbeugend zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele.

Die Botschaft in Addis Abeba ist über Tel: (00251 11) 123 51 39, Fax: (00251 11) 123 51 52, E-Mail: germemb@ethionet.et, Internet: www.addis-abeba.diplo.de zu erreichen.

Alle Telefonnummern in Äthiopien haben sich am 17. September 2005 geändert, die neue Systematik und eine Konvertierhilfe sind unter www.ethionet.et zu finden.
Auswärtiges Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Sicherheitshinweis Äthiopien 31.07.2006

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 31.07.2006 (Unverändert gültig seit: 31.07.2006)

Nach den Parlamentswahlen vom 15. Mai 2005 kam es im Juni und im November 2005 zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Opposition und Sicherheitskräften mit Toten und Verletzten in der Hauptstadt Addis Abeba, aber auch in anderen Städten. Die Lage hat sich an der Oberfläche weitgehend beruhigt. Die politischen Spannungen bestehen zumindest fort und können sich jederzeit wieder entladen. Daher wird zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und Vermeiden von Menschenansammlungen, Demonstrationen und (Mini-)Bussen geraten. In Addis Abeba ereigneten sich im Frühjahr 2006 ungeklärte Explosionen, die zumeist so angelegt waren, dass niemand zu Schaden kam. Ein klares Muster für diese Zwischenfälle ist nicht erkennbar.

Daneben strahlen internationale Konflikte aus und stärken regionale Befreiungsgruppen, vor allem in den Randgebieten des Landes.

Von Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea wird abgeraten. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen. Von Reisen in die Region Gambella wird ebenfalls abgeraten. Vor Reisen in die Afar-Region, Somali-Region, in das Grenzgebiet zu Kenia (Moyale), das Grenzgebiet zum Sudan oder in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird empfohlen, Rat und Auskunft der Botschaft einzuholen. Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am Spätnachmittag oder Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara- Awash- Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jima (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka. Auch im Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen kommen.

Nachtfahrten sollten vor allem wegen des erhöhten Unfallrisikos im ganzen Land vermieden werden.

Auf das Fotografierverbot für jegliche öffentliche Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen) sowie für alles Militärische wird ausdrücklich hingewiesen.

Minengefahr besteht in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.

Passagierzüge auf der Strecke Addis Abeba-Dire Dawa-Dschibuti (von Ausländern allerdings kaum benützt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.

Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Daher wird vorbeugend zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele.

Die Botschaft in Addis Abeba ist über Tel: (00251 11) 123 51 39, Fax: (00251 11) 123 51 52, E-Mail: germemb@ethionet.et, Internet: www.addis-abeba.diplo.de zu erreichen.

Alle Telefonnummern in Äthiopien haben sich am 17. September 2005 geändert, die neue Systematik und eine Konvertierhilfe sind unter www.ethionet.et zu finden.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 01.12.2006

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 01.12.2006 (Unverändert gültig seit: 01.12.2006)

1. Aktueller Hinweis
Für dieses Land bestehen derzeit keine aktuellen Hinweise.

2. Sicherheitshinweise

Landesspezifischer Hinweis/ Terrorismus
Nach den gewaltsamen Auseinandersetzungen in Addis Abeba zwischen Opposition und Sicherheitskräften Ende 2005 nach den Parlamentswahlen, aber auch in anderen Städten hat sich die Lage an der Oberfläche weitgehend beruhigt. Die politischen Spannungen bestehen zumindest fort und können sich jederzeit wieder entladen. Daher wird zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und Vermeiden von Menschenansammlungen, Demonstrationen und (Mini-)Bussen geraten. In Addis Abeba ereigneten sich im Frühjahr 2006 ungeklärte Explosionen, die zumeist so angelegt waren, dass niemand zu Schaden kam. Ein klares Muster für diese Zwischenfälle ist nicht erkennbar.

Daneben strahlen internationale Konflikte aus und stärken regionale Befreiungsgruppen, vor allem in den Randgebieten des Landes.

Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Daher wird vorbeugend zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele.

Reisen über Land / Straßenverkehr
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Bei Dunkelheit sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.

In vielen Regionen Äthiopiens ist es in der Regenzeit zu Überschwemmungen gekommen, die hauptsächlich im Süd-Omo-Gebiet und in Dire Dawa Opfer gefordert haben. Reisende ins Landesinnere müssen vielerorts mit Verkehrsbehinderungen durch Flutschäden rechnen. Die Überflutungen erzeugen auch hygienische und sanitäre Probleme (mit erhöhter Gefahr von Magen-Darm-Erkrankungen).

Von Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea wird abgeraten. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen. Von Reisen in die Region Gambella wird ebenfalls abgeraten. Vor Reisen in die Afar-Region, Somali-Region, in das Grenzgebiet zu Kenia (Moyale), das Grenzgebiet zum Sudan oder in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird empfohlen, Rat und Auskunft der Botschaft einzuholen. Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am Spätnachmittag oder Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara- Awash- Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jima (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka. Auch im Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen kommen.

Minengefahr besteht in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.

Passagierzüge auf der Strecke Addis Abeba-Dire Dawa-Dschibuti (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.

3. Reisehinweise

Allgemeine Informationen

Reisende sollten EURO, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei EURO außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von EURO-Noten als auch EURO-Traveller-Schecks problemlos und aufgrund des derzeitgen EURO-ETB-Wechselkurses ratsam. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.

Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weitern kann bei Banken per Kreditkarte Geld vom Konto abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Ein gültiger Reisepass mit Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Bearbeitungszeit in der Regel nur wenige Tage. Weitere Einreisebestimmungen können bei der Visumbeantragung erfragt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Einreise in der Regel auch innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen hat.

Die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums ist auch auf den internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) und Dire Dawa möglich (Gebühr z.Zt. 20 US-Dollar). In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt.

Die diesbezügliche Infrastruktur am Flughafen ist allerdings weiterhin nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien können nicht am Flughafen erteilt werden und müssen vor der Einreise bei der Botschaft beantragt werden.

Personen, die auf dem Landweg einreisen, müssen vor Einreise im Besitz eines gültigen Visums sein. Visa-Erteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind grundsätzlich nicht möglich.

Visumverlängerung können bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z.Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden. Touristen können ihr Visum innerhalb Äthiopiens nur einmalig und max. auf bis zu einem Monat verlängern. Für jede Visumverlängerung wird mindestens eine Seite im Reisepass benötigt; daher ist auf ausreichenden Platz im Pass vor der Reise zu achten.

Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein; es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Ein Transkriptionsstempel im Reisepass ist nicht nötig.

Kinderausweise werden anerkannt, wenn sie mit einem Lichtbild versehen sind. Leider sind Kinderausweise allerdings nur für eine Reise von max. einem Monat Dauer zu verwenden, da sie keinen Platz für ein zweites Einreisevisum oder eine Visumverlängerung bieten. Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern wird akzeptiert; in diesen Fällen ist kein Lichtbild des Kindes erforderlich. Der neue Kinderreisepass wird ebenfalls anerkannt.

Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.

Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.

Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Eingeführte Devisen müssen im Prinzip beim Zoll deklariert werden, zumeist wird jedoch nicht nachgefragt. Es dürfen nicht mehr Devisen aus- als eingeführt werden. Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.

Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.

Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch z.B. für neuere Holzarbeiten).

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen. Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.

Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.

Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.

Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.

Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Typhus, evtl. auch Meningokokken-Meningitis ACWY sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung wird die Entscheidung getroffen.

Eine gültige Gelbfieberimpfung ist prinzipiell für die Einreise aus einem Gelbfiebergebiet heraus nötig, ein Nachweis wird aber häufig nicht verlangt.

HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;

- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;

- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;

- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-Sicherheitshinweis Äthiopien 05.01.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 05.01.2007 (Unverändert gültig seit: 05.01.2007)

Aktueller Hinweis
Der militärische Konflikt in Somalia südöstlich von Äthiopien hat die Sicherheitslage in Addis Abeba und den üblichen Tourismuszielen des Landes nicht beeinträchtigt.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nach den Zusammenstößen zwischen Opposition und Sicherheitskräften nach den Parlamentswahlen 2005 hat sich die Lage weitgehend beruhigt. Die politischen Spannungen bestehen allerdings fort und können sich wieder entladen. Es wird zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und Vermeiden von Menschenansammlungen und Demonstrationen geraten. In Addis Abeba und an anderen Orten ereigneten sich 2006 ungeklärte Explosionen, die zumeist so angelegt waren, dass niemand zu Schaden kam. Ein klares Muster für diese Zwischenfälle ist nicht erkennbar.

Daneben strahlen internationale Konflikte aus und stärken regionale Befreiungsgruppen, vor allem in den Randgebieten des Landes.

Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Daher wird vorbeugend zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele.

Reisen über Land / Straßenverkehr

Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Bei Dunkelheit sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.

In der Regenzeit kommt es häufig zu Überschwemmungen im südlichen Omo-Gebiet, wodurch Reisende dort mit Verkehrsbehinderungen durch Flutschäden rechnen müssen. Die Überflutungen erzeugen auch hygienische und sanitäre Probleme (mit erhöhter Gefahr von Magen-Darm-Erkrankungen).

Von Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea wird abgeraten. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen. Von Reisen in die Region Gambella wird ebenfalls abgeraten. Vor Reisen in die Afar-Region, Somali-Region, in das Grenzgebiet zu Kenia (Moyale), das Grenzgebiet zum Sudan oder in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird empfohlen, Rat und Auskunft der Botschaft einzuholen. Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am Spätnachmittag oder Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara- Awash- Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jima (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka. Auch im Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen kommen.

Minengefahr besteht in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.

Passagierzüge auf der Strecke Addis Abeba-Dire Dawa-Dschibuti (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten als auch Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.

Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weitern kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Ein gültiger Reisepass mit Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Bearbeitungszeit in der Regel nur wenige Tage. Weitere Einreisebestimmungen können bei der Visumbeantragung erfragt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Einreise in der Regel auch innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen hat.

Die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums ist auch auf den internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) und Dire Dawa möglich (Gebühr z.Zt. 20 US-Dollar). In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt.

Die diesbezügliche Infrastruktur am Flughafen ist allerdings weiterhin nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien können nicht am Flughafen erteilt werden und müssen vor der Einreise bei der Botschaft beantragt werden.

Personen, die auf dem Landweg einreisen, müssen vor Einreise im Besitz eines gültigen Visums sein. Visa-Erteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind grundsätzlich nicht möglich.

Visumverlängerung können bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z.Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden. Touristen können ihr Visum innerhalb Äthiopiens nur einmalig und max. auf bis zu einem Monat verlängern. Für jede Visumverlängerung wird mindestens eine Seite im Reisepass benötigt; daher ist auf ausreichenden Platz im Pass vor der Reise zu achten.

Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein; es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Ein Transkriptionsstempel im Reisepass ist nicht nötig.

Kinderausweise werden anerkannt, wenn sie mit einem Lichtbild versehen sind. Leider sind Kinderausweise allerdings nur für eine Reise von max. einem Monat Dauer zu verwenden, da sie keinen Platz für ein zweites Einreisevisum oder eine Visumverlängerung bieten. Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern wird akzeptiert; in diesen Fällen ist kein Lichtbild des Kindes erforderlich. Der neue Kinderreisepass wird ebenfalls anerkannt.

Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.

Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.

Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Eingeführte Devisen müssen im Prinzip beim Zoll deklariert werden, zumeist wird jedoch nicht nachgefragt. Es dürfen nicht mehr Devisen aus- als eingeführt werden. Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.

Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.

Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch z.B. für neuere Holzarbeiten).

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen. Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.

Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.

Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.

Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.

Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Typhus, evtl. auch Meningokokken-Meningitis ACWY sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung wird die Entscheidung getroffen.

Eine gültige Gelbfieberimpfung ist prinzipiell für die Einreise aus einem Gelbfiebergebiet heraus nötig, ein Nachweis wird aber häufig nicht verlangt.

HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;

- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;

- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;

- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 05.03.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 05.03.2007 (Unverändert gültig seit: 05.03.2007)

Aktueller Hinweis
Bis zur Klärung der jüngsten Vorfälle mit Touristen bei Dalol rät das Auswärtige Amt von Reisen in die Danakil-Depression in Nord-Afar an der Grenze zu Eritrea ab. Die Gegend ist von äthiopischen Sicherheitskräften abgesperrt.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nach den Zusammenstößen zwischen Opposition und Sicherheitskräften nach den Parlamentswahlen 2005 hat sich die Lage weitgehend beruhigt. Die politischen Spannungen bestehen allerdings fort und können sich wieder entladen. Es wird zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und Vermeiden von Menschenansammlungen und Demonstrationen geraten. In Addis Abeba und an anderen Orten ereigneten sich 2006 ungeklärte Explosionen, die zumeist so angelegt waren, dass niemand zu Schaden kam. Ein klares Muster für diese Zwischenfälle ist nicht erkennbar.

Daneben strahlen internationale Konflikte aus und stärken regionale Befreiungsgruppen, vor allem in den Randgebieten des Landes.

Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Daher wird vorbeugend zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele.

Reisen über Land / Straßenverkehr


Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Bei Dunkelheit sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.

In der Regenzeit kommt es häufig zu Überschwemmungen im südlichen Omo-Gebiet, wodurch Reisende dort mit Verkehrsbehinderungen durch Flutschäden rechnen müssen. Die Überflutungen erzeugen auch hygienische und sanitäre Probleme (mit erhöhter Gefahr von Magen-Darm-Erkrankungen).

Von Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea wird abgeraten. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen. Von Reisen in die Region Gambella wird ebenfalls abgeraten. Vor Reisen in die Afar-Region, Somali-Region, in das Grenzgebiet zu Kenia (Moyale), das Grenzgebiet zum Sudan oder in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird empfohlen, Rat und Auskunft der Botschaft einzuholen. Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am Spätnachmittag oder Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara- Awash- Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jima (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka. Auch im Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen kommen.

Minengefahr besteht in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.

Passagierzüge auf der Strecke Addis Abeba-Dire Dawa-Dschibuti (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten als auch Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.

Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weitern kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Ein gültiger Reisepass mit Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Bearbeitungszeit in der Regel nur wenige Tage. Weitere Einreisebestimmungen können bei der Visumbeantragung erfragt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Einreise in der Regel auch innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen hat.

Die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums ist auch auf den internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) und Dire Dawa möglich (Gebühr z.Zt. 20 US-Dollar). In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt.

Die diesbezügliche Infrastruktur am Flughafen ist allerdings weiterhin nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien können nicht am Flughafen erteilt werden und müssen vor der Einreise bei der Botschaft beantragt werden.

Personen, die auf dem Landweg einreisen, müssen vor Einreise im Besitz eines gültigen Visums sein. Visa-Erteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind grundsätzlich nicht möglich.

Visumverlängerung können bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z.Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden. Touristen können ihr Visum innerhalb Äthiopiens nur einmalig und max. auf bis zu einem Monat verlängern. Für jede Visumverlängerung wird mindestens eine Seite im Reisepass benötigt; daher ist auf ausreichenden Platz im Pass vor der Reise zu achten.

Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein; es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Ein Transkriptionsstempel im Reisepass ist nicht nötig.

Kinderausweise werden anerkannt, wenn sie mit einem Lichtbild versehen sind. Leider sind Kinderausweise allerdings nur für eine Reise von max. einem Monat Dauer zu verwenden, da sie keinen Platz für ein zweites Einreisevisum oder eine Visumverlängerung bieten. Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern wird akzeptiert; in diesen Fällen ist kein Lichtbild des Kindes erforderlich. Der neue Kinderreisepass wird ebenfalls anerkannt.

Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.

Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.

Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Eingeführte Devisen müssen im Prinzip beim Zoll deklariert werden, zumeist wird jedoch nicht nachgefragt. Es dürfen nicht mehr Devisen aus- als eingeführt werden. Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.

Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.

Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch z.B. für neuere Holzarbeiten).

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen. Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.

Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.

Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.

Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.

Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Typhus, evtl. auch Meningokokken-Meningitis ACWY sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung wird die Entscheidung getroffen.

Eine gültige Gelbfieberimpfung ist prinzipiell für die Einreise aus einem Gelbfiebergebiet heraus nötig, ein Nachweis wird aber häufig nicht verlangt.

HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 26.04.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 26.04.2007 (Unverändert gültig seit: 26.04.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nach den Zusammenstößen zwischen Opposition und Sicherheitskräften nach den Parlamentswahlen 2005 hat sich die Lage weitgehend beruhigt. Die politischen Spannungen bestehen allerdings fort und können sich wieder entladen. Es wird zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und Vermeiden von Menschenansammlungen und Demonstrationen geraten. In Addis Abeba und an anderen Orten ereigneten sich 2006 ungeklärte Explosionen, die zumeist so angelegt waren, dass niemand zu Schaden kam. Ein klares Muster für diese Zwischenfälle ist nicht erkennbar.

Daneben strahlen internationale Konflikte aus und stärken regionale Befreiungsgruppen, vor allem in den Randgebieten des Landes. Wegen eines Entführungsfalles im März 2007 wird von Reisen in die Danakil-Depression in Nord-Afar abgeraten; es ist nicht auszuschließen, dass örtliche Befreiungsgruppen ihre Drohung umsetzen, weitere Touristen zu entführen. Ebenso wird seit dem Anschlag auf ein Ölexplorationslager bei Abole (Bezirk Degehabur) im April 2007 von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Jijiga abgeraten.

Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Daher wird vorbeugend zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele.

Reisen über Land / Straßenverkehr
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Bei Dunkelheit sollte aus Sicherheitsgründen auf Überlandfahrten verzichtet werden.

Touristisch organisierte Besuche nach Addis Abeba und zu den Hauptsehenswürdigkeiten des Landes verlaufen im Allgemeinen problemlos.

Von Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea wird abgeraten. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen. Von Reisen in die Region Gambella wird ebenfalls abgeraten. Vor Reisen in die Afar-Region, Somali-Region, in das Grenzgebiet zu Kenia (Moyale), das Grenzgebiet zum Sudan oder in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird empfohlen, Rat und Auskunft der Botschaft einzuholen. Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am Spätnachmittag oder Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jima (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen kommen.

Minengefahr besteht in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.

Passagierzüge auf der Strecke Addis Abeba-Dire Dawa-Dschibuti (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten als auch Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.

Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weitern kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Ein gültiger Reisepass mit Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Bearbeitungszeit in der Regel nur wenige Tage. Weitere Einreisebestimmungen können bei der Visumbeantragung erfragt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Einreise in der Regel auch innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen hat.

Die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums ist auch auf den internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) und Dire Dawa möglich (Gebühr z.Zt. 20 US-Dollar). In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt.

Die diesbezügliche Infrastruktur am Flughafen ist allerdings weiterhin nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien können nicht am Flughafen erteilt werden und müssen vor der Einreise bei der Botschaft beantragt werden.

Personen, die auf dem Landweg einreisen, müssen vor Einreise im Besitz eines gültigen Visums sein. Visa-Erteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind grundsätzlich nicht möglich.

Visumverlängerung können bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z.Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden. Touristen können ihr Visum innerhalb Äthiopiens nur einmalig und max. auf bis zu einem Monat verlängern. Für jede Visumverlängerung wird mindestens eine Seite im Reisepass benötigt; daher ist auf ausreichenden Platz im Pass vor der Reise zu achten.

Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein; es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Ein Transkriptionsstempel im Reisepass ist nicht nötig.

Kinderausweise werden anerkannt, wenn sie mit einem Lichtbild versehen sind. Leider sind Kinderausweise allerdings nur für eine Reise von max. einem Monat Dauer zu verwenden, da sie keinen Platz für ein zweites Einreisevisum oder eine Visumverlängerung bieten. Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern wird akzeptiert; in diesen Fällen ist kein Lichtbild des Kindes erforderlich. Der neue Kinderreisepass wird ebenfalls anerkannt.

Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.

Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.

Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Eingeführte Devisen müssen im Prinzip beim Zoll deklariert werden, zumeist wird jedoch nicht nachgefragt. Es dürfen nicht mehr Devisen aus- als eingeführt werden. Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.

Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.

Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch z.B. für neuere Holzarbeiten).

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen. Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.

Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.

Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.

Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.

Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Typhus, evtl. auch Meningokokken-Meningitis ACWY sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung wird die Entscheidung getroffen.

Eine gültige Gelbfieberimpfung ist prinzipiell für die Einreise aus einem Gelbfiebergebiet heraus nötig, ein Nachweis wird aber häufig nicht verlangt.

HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise/Sicherheitshinweis Äthiopien 07.09.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Äthiopien:
Stand 07.09.2007 (Unverändert gültig seit: 07.09.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nach den Zusammenstößen zwischen Opposition und Sicherheitskräften nach den Parlamentswahlen 2005 hat sich die Lage weitgehend beruhigt. Die politischen Spannungen bestehen allerdings fort und können sich wieder entladen. Es wird zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und Vermeiden von Menschenansammlungen und Demonstrationen geraten. In Addis Abeba und an anderen Orten ereigneten sich 2006 ungeklärte Explosionen, die zumeist so angelegt waren, dass niemand zu Schaden kam. Ein klares Muster für diese Zwischenfälle ist nicht erkennbar. Daneben strahlen internationale Konflikte aus und stärken regionale Befreiungsgruppen, vor allem in den Randgebieten des Landes.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Das nach dem äthiopischen Kalender am 12. September 2007 beginnende Milleniumsjahr 2000 könnte Anlaß zu verstärkter terroristischer Aktivität sein. Daher wird vorbeugend zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Bei Dunkelheit sollte aus Sicherheitsgründen auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Touristisch organisierte Besuche nach Addis Abeba und zu den Hauptsehenswürdigkeiten des Landes verlaufen im allgemeinen problemlos.
Von Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea, in die Danakil-Depression in Nord-Afar sowie in die Somali-Region wird abgeraten. Im März 2007 ereignete sich eine Entführung in der Danakil-Depression in Nord-Afar; es ist nicht auszuschließen, dass örtliche Befreiungsgruppen ihre Drohung umsetzen, weitere Touristen zu entführen. Ebenso wird seit dem Anschlag auf ein Ölexplorationslager bei Abole (Bezirk Degehabur) im April 2007 von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Jijiga abgeraten. Vor Reisen in andere Teile der Afar- und Somali-Region, in die Grenzgebiete zu Kenia (Moyale) und zum Sudan sowie in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird empfohlen, Rat und Auskunft der Botschaft einzuholen.
Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Von Reisen in die Region Gambella wird ebenfalls abgeraten.
Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am Spätnachmittag oder Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jima (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen kommen.
Minengefahr besteht in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.
Passagierzüge auf der Strecke Addis Abeba-Dire Dawa-Dschibuti (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.

AllgemeineReiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten als auch Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weitern kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Ein gültiger Reisepass mit Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Bearbeitungszeit in der Regel nur wenige Tage. Weitere Einreisebestimmungen können bei der Visumbeantragung erfragt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Einreise in der Regel auch innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen hat.
Die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums ist auch auf den internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) und Dire Dawa möglich (Gebühr z.Zt. 20 US-Dollar). In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt.
Die diesbezügliche Infrastruktur am Flughafen ist allerdings weiterhin nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien können nicht am Flughafen erteilt werden und müssen vor der Einreise bei der Botschaft beantragt werden.
Personen, die auf dem Landweg einreisen, müssen vor Einreise im Besitz eines gültigen Visums sein. Visa-Erteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind grundsätzlich nicht möglich.
Visumverlängerung können bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z.Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden. Touristen können ihr Visum innerhalb Äthiopiens nur einmalig und max. auf bis zu einem Monat verlängern. Für jede Visumverlängerung wird mindestens eine Seite im Reisepass benötigt; daher ist auf ausreichenden Platz im Pass vor der Reise zu achten.
Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein; es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Ein Transkriptionsstempel im Reisepass ist nicht nötig.
Kinderausweise werden anerkannt, wenn sie mit einem Lichtbild versehen sind. Leider sind Kinderausweise allerdings nur für eine Reise von max. einem Monat Dauer zu verwenden, da sie keinen Platz für ein zweites Einreisevisum oder eine Visumverlängerung bieten. Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern wird akzeptiert; in diesen Fällen ist kein Lichtbild des Kindes erforderlich. Der neue Kinderreisepass wird ebenfalls anerkannt.
Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Eingeführte Devisen müssen im Prinzip beim Zoll deklariert werden, zumeist wird jedoch nicht nachgefragt. Es dürfen nicht mehr Devisen aus- als eingeführt werden. Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch z.B. für neuere Holzarbeiten).

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen. Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Typhus, evtl. auch Meningokokken-Meningitis ACWY sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung wird die Entscheidung getroffen.
Eine gültige Gelbfieberimpfung ist prinzipiell für die Einreise aus einem Gelbfiebergebiet heraus nötig, ein Nachweis wird aber häufig nicht verlangt.
HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise/Sicherheitshinweis Äthiopien 26.11.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Äthiopien:
Stand 26.11.2007 (Unverändert gültig seit: 26.11.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Nach den Zusammenstößen zwischen Opposition und Sicherheitskräften nach den Parlamentswahlen 2005 hat sich die Lage weitgehend beruhigt. Die politischen Spannungen bestehen allerdings fort und können sich wieder entladen. Es wird zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und Vermeiden von Menschenansammlungen und Demonstrationen geraten. In Addis Abeba und an anderen Orten ereigneten sich 2006 ungeklärte Explosionen, die zumeist so angelegt waren, dass niemand zu Schaden kam. Ein klares Muster für diese Zwischenfälle ist nicht erkennbar. Daneben strahlen internationale Konflikte aus und stärken regionale Befreiungsgruppen, vor allem in den Randgebieten des Landes.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Das nach dem äthiopischen Kalender am 12. September 2007 beginnende Millenniumsjahr 2000 könnte Anlass zu verstärkter terroristischer Aktivität sein. Daher wird vorbeugend zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Bei Dunkelheit sollte aus Sicherheitsgründen auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Touristisch organisierte Besuche nach Addis Abeba und zu den Hauptsehenswürdigkeiten des Landes verlaufen im allgemeinen problemlos.
Von Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea, in die Danakil-Depression in Nord-Afar sowie in die Somali-Region wird abgeraten. Im März 2007 ereignete sich eine Entführung in der Danakil-Depression in Nord-Afar; es ist nicht auszuschließen, dass örtliche Befreiungsgruppen ihre Drohung umsetzen, weitere Touristen zu entführen. Ebenso wird seit dem Anschlag auf ein Ölexplorationslager bei Abole (Bezirk Degehabur) im April 2007 von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Jijiga abgeraten. Vor Reisen in andere Teile der Afar- und Somali-Region, in die Grenzgebiete zu Kenia (Moyale) und zum Sudan sowie in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird empfohlen, Rat und Auskunft der Botschaft einzuholen.
Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Von Reisen in die Region Gambella wird ebenfalls abgeraten.
Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am Spätnachmittag oder Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jima (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen.
Minengefahr besteht in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.
Passagierzüge auf der Strecke Addis Abeba-Dire Dawa-Dschibuti (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.

AllgemeineReiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten als auch Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weitern kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Ein gültiger Reisepass mit Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Bearbeitungszeit in der Regel nur wenige Tage. Weitere Einreisebestimmungen können bei der Visumbeantragung erfragt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Einreise in der Regel auch innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen hat.
Die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums ist auch auf den internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) und Dire Dawa möglich (Gebühr z.Zt. 20 US-Dollar). In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt.
Die diesbezügliche Infrastruktur am Flughafen ist allerdings weiterhin nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien können nicht am Flughafen erteilt werden und müssen vor der Einreise bei der Botschaft beantragt werden.
Personen, die auf dem Landweg einreisen, müssen vor Einreise im Besitz eines gültigen Visums sein. Visa-Erteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind grundsätzlich nicht möglich.
Visumverlängerung können bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z.Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden. Touristen können ihr Visum innerhalb Äthiopiens nur einmalig und max. auf bis zu einem Monat verlängern. Für jede Visumverlängerung wird mindestens eine Seite im Reisepass benötigt; daher ist auf ausreichenden Platz im Pass vor der Reise zu achten.
Reisedokumente
Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein; es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Ein Transkriptionsstempel im Reisepass ist nicht nötig.
Kinderausweise werden anerkannt, wenn sie mit einem Lichtbild versehen sind. Leider sind Kinderausweise allerdings nur für eine Reise von max. einem Monat Dauer zu verwenden, da sie keinen Platz für ein zweites Einreisevisum oder eine Visumverlängerung bieten. Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern wird akzeptiert; in diesen Fällen ist kein Lichtbild des Kindes erforderlich. Der neue Kinderreisepass wird ebenfalls anerkannt.
Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Eingeführte Devisen müssen im Prinzip beim Zoll deklariert werden, zumeist wird jedoch nicht nachgefragt. Es dürfen nicht mehr Devisen aus- als eingeführt werden. Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch z.B. für neuere Holzarbeiten).

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen. Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Typhus, evtl. auch Meningokokken-Meningitis ACWY sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung wird die Entscheidung getroffen.
Eine gültige Gelbfieberimpfung ist prinzipiell für die Einreise aus einem Gelbfiebergebiet heraus nötig, ein Nachweis wird aber häufig nicht verlangt.
HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise/Sicherheitshinweis Äthiopien 26.02.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Äthiopien:
Stand 26.02.2008 (Unverändert gültig seit: 26.02.2008)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es im Zusammenhang mit den im April 2008 stattfindenden Regionalwahlen zu politischen Spannungen zwischen Regierung und Opposition kommen wird.. Es wird zu erhöhter Aufmerksamkeit und Beachtung der aktuellen Nachrichten geraten. Menschenansammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden.
Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der äthiopischen Armee und Mitgliedern der ONLF (Ogaden National Liberation Front).
Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Das derzeitige äthiopische Millenniumsjahr 2000 (12.09.2007 bis 11.09.2008) könnte Anlass zu verstärkter terroristischer Aktivität sein. Daher wird vorbeugend zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Bei Dunkelheit sollte aus Sicherheitsgründen auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Touristisch organisierte Besuche nach Addis Abeba und zu den Hauptsehenswürdigkeiten des Landes verlaufen im allgemeinen problemlos.
Von Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea, in die Danakil-Depression in Nord-Afar sowie in die Somali-Region wird abgeraten. Im März 2007 ereignete sich eine Entführung in der Danakil-Depression in Nord-Afar; im Februar 2008 wurde die Entführung einer Touristengruppe nach Angaben der äthiopischen Regierung nur knapp verhindert. Es muss daher mit weiteren Entführungsversuchen durch örtliche Untergrundorganisationen gerechnet werden. Ebenso wird wegen des bewaffneten Konflikts zwischen äthiopischen Streitkräften und der ONLF von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Jijiga abgeraten.
Bei Reisen in andere Teile der Afar- und Somali-Region, in die Grenzgebiete zu Kenia (Moyale) und zum Sudan, in die Region Gambella sowie in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der Botschaft über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Kriminalität
Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am Spätnachmittag oder Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jima (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen.
Minengefahr
Minengefahr besteht in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.
Zugverkehr
Passagierzüge auf der Strecke Addis Abeba-Dire Dawa-Dschibuti (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.

Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten als auch Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weitern kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Ein gültiger Reisepass mit Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Bearbeitungszeit in der Regel nur wenige Tage. Weitere Einreisebestimmungen können bei der Visumbeantragung erfragt werden. Die Einreise hat in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen.
Die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums ist auch auf den internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) und Dire Dawa möglich (Gebühr z.Zt. 20 US-Dollar). In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt.
Die diesbezügliche Infrastruktur am Flughafen ist allerdings weiterhin nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien können nicht am Flughafen erteilt werden und müssen vor der Einreise bei der Botschaft beantragt werden.
Personen, die auf dem Landweg einreisen, müssen vor Einreise im Besitz eines gültigen Visums sein. Visa-Erteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind grundsätzlich nicht möglich.
Visumverlängerung können bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z.Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden. Touristen können ihr Visum innerhalb Äthiopiens nur einmalig und max. auf bis zu einem Monat verlängern. Für jede Visumverlängerung wird mindestens eine Seite im Reisepass benötigt; daher ist auf ausreichenden Platz im Pass vor der Reise zu achten.
Reisedokumente
Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein; es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Ein Transkriptionsstempel im Reisepass ist nicht nötig.
Kinderausweise werden anerkannt, wenn sie mit einem Lichtbild versehen sind. Leider sind Kinderausweise allerdings nur für eine Reise von max. einem Monat Dauer zu verwenden, da sie keinen Platz für ein zweites Einreisevisum oder eine Visumverlängerung bieten. Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern wird akzeptiert; in diesen Fällen ist kein Lichtbild des Kindes erforderlich. Der neue Kinderreisepass wird ebenfalls anerkannt.
Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Eingeführte Devisen müssen im Prinzip beim Zoll deklariert werden, zumeist wird jedoch nicht nachgefragt. Es dürfen nicht mehr Devisen aus- als eingeführt werden. Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch z.B. für neuere Holzarbeiten).

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen. Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Typhus, evtl. auch Meningokokken-Meningitis ACWY sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung wird die Entscheidung getroffen.
Eine gültige Gelbfieberimpfung ist prinzipiell für die Einreise aus einem Gelbfiebergebiet heraus nötig, ein Nachweis wird aber häufig nicht verlangt.
HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Jürgen
Beiträge: 3555
Registriert: Mo 1. Aug 2005, 12:37

Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 01.12.2008

Beitrag von Jürgen »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Äthiopien:
Stand 01.12.2008
(Unverändert gültig seit: 27.11.2008)

Aktueller Hinweis
Die äthiopischen Sicherheitsorgane haben darauf hingewiesen, dass zurzeit im gesamten Land eine erhöhte Gefährdung durch terroristische Anschläge bestehe. Sie führen verstärkte Kontrollen insbesondere an Flughäfen, Hotels, öffentlichen Einrichtungen usw. durch. Es gibt keine Hinweise, von welcher Terrorgruppe konkret diese Gefährdung ausgeht, in welcher Form sie sich äußern könnte oder ob ausländische Einrichtungen und Personen in besonderem Maße gefährdet sind. Sollte es zu Terroraktionen kommen, dürfte nach bisheriger Erfahrung mit Bombenanschlägen zu rechnen sein. Bisherige Bombenanschläge zielten nicht auf ausländische Institutionen oder Personen. Es liegen derzeit keine Hinweise vor, dass westliche oder konkret deutsche Interessen nun in das Visier terroristischer Angriffe geraten könnten.

Reisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Sie sollten insbesondere auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke, wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel, achten. Vor Reisen im Lande sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage eingeholt werden. Da bisherige Anschläge überwiegend in den frühen Abendstunden stattfanden, in denen viele Menschen unterwegs sind, sollten insbesondere während dieser Tageszeit öffentliche Plätze gemieden werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig. Trotzdem wird zu erhöhter Aufmerksamkeit und Beachtung der aktuellen Nachrichten geraten. Menschenansammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden.

Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee derzeit bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt.

Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden.

In den letzten Monaten gab es in Abständen vereinzelte Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich derartige Anschläge in Zukunft wiederholen werden.

Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten.

Reisen über Land / Entführungen / Straßenverkehr
Vor Reisen im Lande sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage eingeholt werden.

Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit sollte aus Sicherheitsgründen auf Überlandfahrten verzichtet werden.

Touristisch organisierte Besuche nach Addis Abeba und zu den Hauptsehenswürdigkeiten des Landes verlaufen im allgemeinen problemlos.

Von Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar wird abgeraten.
Im März 2007 ereignete sich eine Entführung in der Danakilsenke in Nord-Afar, im Februar 2008 wurde die Entführung einer Touristengruppe nach Angaben der äthiopischen Regierung nur knapp verhindert. Unbestätigten Informationen zufolge wurden im April 2008 mehrere Personen durch die Explosion einer Landmine getötet.

Es muss mit weiteren Zwischenfällen und Entführungsversuchen durch örtliche Untergrundorganisationen gerechnet werden.

Insbesondere im Grenzgebiet zu Somalia besteht die Gefahr von Entführungen.

Wegen des bewaffneten Konflikts zwischen äthiopischen Streitkräften und der ONLF wird von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Jijiga abgeraten.

Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez sollte wegen anhaltender Zwischenfälle und Übergriffe ebenfalls abgesehen werden.

Bei Reisen in andere Teile der Afar- und Somali-Region, in die Grenzgebiete zu Kenia (Moyale) und zum Sudan, in die Region Gambella sowie in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der Botschaft über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.

Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.

Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am Spätnachmittag oder Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jimma (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen.

Minengefahr besteht in der Somali Region (Ogaden), im Nord-Afar (Danakil-Senke) sowie in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.

Reisen über Land/ Zugverkehr

Passagierzüge auf der Strecke Addis Abeba - Dire Dawa - Dschibuti (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.

Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten

Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten als auch Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.

Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weitern kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum


Ein gültiger Reisepass mit Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Bearbeitungszeit in der Regel nur wenige Tage. Weitere Einreisebestimmungen können bei der Visumbeantragung erfragt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Einreise in der Regel auch innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen hat.

Die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums ist auch auf den internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) und Dire Dawa möglich (Gebühr z. Zt. 20 US-Dollar). In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt.

Die diesbezügliche Infrastruktur am Flughafen ist allerdings weiterhin nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien können nicht am Flughafen erteilt werden und müssen vor der Einreise bei der Botschaft beantragt werden.

Personen, die auf dem Landweg einreisen, müssen vor Einreise im Besitz eines gültigen Visums sein. Visa-Erteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind grundsätzlich nicht möglich.

Visumverlängerung können bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z. Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden. Touristen können ihr Visum innerhalb Äthiopiens nur einmalig und max. auf bis zu einem Monat verlängern. Für jede Visumverlängerung wird mindestens eine Seite im Reisepass benötigt; daher ist auf ausreichenden Platz im Pass vor der Reise zu achten.

Reisedokumente

Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein; es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Ein Transkriptionsstempel im Reisepass ist nicht nötig.

Kinderausweise werden anerkannt, wenn sie mit einem Lichtbild versehen sind. Leider sind Kinderausweise allerdings nur für eine Reise von max. einem Monat Dauer zu verwenden, da sie keinen Platz für ein zweites Einreisevisum oder eine Visumverlängerung bieten. Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern wird akzeptiert; in diesen Fällen ist kein Lichtbild des Kindes erforderlich. Der neue Kinderreisepass wird ebenfalls anerkannt.

Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Sonstige Hinweise

Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.

Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.

Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Eingeführte Devisen müssen im Prinzip beim Zoll deklariert werden, zumeist wird jedoch nicht nachgefragt. Es dürfen nicht mehr Devisen aus- als eingeführt werden. Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.

Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.

Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch z.B. für neuere Holzarbeiten).

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen. Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.

Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.

Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.

Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.

Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz


Das Auswärtige Amt empfiehlt: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Typhus, evtl. auch Meningokokken-Meningitis ACWY sehr sinnvoll sein. Die Entscheidung sollte in einem persönlichen Beratungsgespräch mit einem Tropenarzt bzw. einem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung getroffen werden.

Eine gültige Gelbfieberimpfung ist prinzipiell für die Einreise aus einem Gelbfiebergebiet heraus nötig, ein Nachweis wird aber häufig nicht verlangt.

HIV / Aids

ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Durchfallerkrankungen, Malaria, Denguefieber

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Das Auswärtige Amt
Es gibt Leute die WISSEN ALLES - es gibt Leute die WISSEN es BESSER - aber am schlimmsten sind die die meinen ALLES BESSER ZU WISSEN!

Mitglied der DTG
Ich war Tot, wurde aber wieder geholt. Gott sei Dank oder leider :!:
Gesperrt