Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 06.03.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 06.03.2026

Beitrag von Alexander »

MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Marokko seitens AA völlig überarbeitet wurde, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 21.02.2007 - 14.09.2012 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 21.02.2007 - 14.09.2012

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Marokko:
Stand 18.09.2012

Letzte Änderung:
vollständige Überarbeitung


Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

Aktuelle Hinweise
Auch in Marroko kam es vor dem Hintergrund des umstrittenen islamfeindlichen Films zu friedlichen Protesten. Eine Verschärfung der Lage insbesondere durch Protestaktionen auch unter Einbeziehung sichtbarer deutscher Einrichtungen in Marokko kann nicht ausgeschlossen werden. Deutschen Staatsangehörigen, insbesondere in den Großstädten Rabat, Casablanca, Tanger, Marrakesch und Fes wird zu besonderer Vorsicht geraten. Es wird dringend empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu meiden und die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Zu und im Anschluss an die Freitagsgebete wird dringend geraten, öffentliche Plätze zu meiden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

In vielen Staaten der arabischen Welt finden weiterhin Protestaktionen statt, die teilweise von breiten Bevölkerungsschichten getragen werden und sich gegen die jeweiligen Regierungen richten.
Auch in Marokko ist es in einigen Städten zu Demonstrationen und zum Teil auch gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen. Reisenden wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden sowie besondere Vorsicht walten lassen. Darüber hinaus wird geraten, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Terrorismus
Am 28. April 2011 ereignete sich in einem Café in Marrakesch eine schwere Bombenexplosion, die mehrere Todesopfer und Verletzte - darunter auch Ausländer - forderte. Der Anschlag wurde von einem islamistisch motivierten Terroristen durchgeführt. In Marokko sind trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen der Regierung terroristische Gruppen weiterhin aktiv und planen unverändert Anschläge. Die marokkanischen Innenbehörden gehen deshalb von einer hohen Gefahr weiterer terroristischer Anschläge im Lande aus. Auch ein Übergreifen der bislang vor allem in Algerien terroristisch aktiven Al Qaida im islamischen Maghreb (AQM) auf marokkanisches Gebiet wird von Sicherheitskreisen nicht ausgeschlossen
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Marokko– wie in allen Ländern der Region – zu erhöhter Aufmerksamkeit. Dies gilt insbesondere für Orte, an denen sich Touristen aufhalten und für religiöse Kultstätten sowie für symbolträchtige Daten, wie zum Beispiel hohe religiöse und andere Feiertage. Im wüstenartigen marokkanischen Grenzgebiet zu Algerien könnten Reisende besonderen Gefährdungen ausgesetzt sein.
Reisenden wird empfohlen, die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und den Weisungen der örtlichen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten.
Reisen über Land
Von Fahrten in und durch die Westsahara wird dringend abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus praktischen und rechtlichen Gründen nicht möglich. Beim Grenzübertritt von Mauretanien in die Westsahara ist zudem eine Gefährdung durch nicht gekennzeichnete Minenfelder gegeben.
Im Rif-Gebirge werden mitunter Reisende von Rauschgifthändlern bedrängt (Steinwürfe, Straßensperren). Das Rif-Gebirge sollte daher nicht allein befahren werden. Insbesondere die Strecken zwischen Chefchaouen über Ketama nach Al-Hoceima sowie die Strasse von Ketama nach Fes sind problematisch. Rauschgiftbesitz wird rigoros verfolgt und mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet.

Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur / Straßenverkehr
Marokko verfügt - insbesondere in den touristischen Zentren wie Marrakesch und Agadir – über eine gute Infrastruktur.
Im Straßenverkehr ist größte Vorsicht geboten. Autofahrer wie Fußgänger müssen sich äußerst umsichtig verhalten und können sich nicht auf die Rücksichtnahme anderer Verkehrsteilnehmer sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Besonders gefährlich sind Überholmanöver. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Auch auf den Autobahnen ist jederzeit mit Fußgängern und Tieren zu rechnen. Eine Durchsetzung auch berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.
Frauen, die ohne männliche Begleitung reisen, sollten sich vorsichtig verhalten und ein gesundes Misstrauen zeigen. Auch wenn zahlreiche Marokkanerinnen berufstätig sind und bis in hohe Positionen aufsteigen, ist das Rollenverständnis in weiten Teilen der Bevölkerung noch stark von tradierten Mustern determiniert
Die Landgrenze nach Algerien ist geschlossen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 90 Tagen visumfrei nach Marokko einreisen.
Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt. Ein Aufenthalt über 90 Tage hinaus stellt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet.
Reisedokumente
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
vorläufiger Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Kinderreisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Der bisherige Kinderausweis mit Lichtbild wird noch akzeptiert. Dieser soll mind. noch 6 Monate gültig sein. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses empfohlen.
Anmerkungen --
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Ein bei der Einreise eingeführtes Kraftfahrzeug, muss auch bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen).
Hinweis für Doppelstaater
Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (Carte d´Identité Nationale) vorlegen. (Achtung: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit so dass es sich bei diesem Personenkreis für die marokkanischen Behörden weiterhin um marokkanische Staatsbürger handelt).
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden (s. o.)
In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Grundsätzlich dürfen Dirham-Beträge weder ein- noch ausgeführt werden. Aktuell bestehen unterschiedliche Toleranzgrenzen für Touristen (derzeit 1.000,-- Dirham) und Residenten. Es empfiehlt sich, vorab die Webseite des marokkanischen Zolls (http://www.douane.gov.ma) zu konsultieren.
Die Ein- und Ausfuhr von Dirham ist strikt untersagt.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Rauschgift wird in Marokko mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar. Besondere Vorsicht gilt bei Fahrten durch das Rifgebirge, dem weltweit größten Cannabisanbaugebiet.
Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen (auch einvernehmliche) sind in Marokko Straftatbestände

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Marokko sind nicht erforderlich. Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV / AIDS
19.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Marokko gemeldet. 2004/2005 waren 0,1 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 2 % der Prostituierten HIV-positiv.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Malaria
Das Vorkommen (ausschließlich Malaria tertiana durch P. vivax) beschränkt sich auf einzelne ländliche Gegenden der Provinz Chefchaouen von Mai bis Oktober. Seit 2005 wurden keine Malariafälle mehr berichtet. Es besteht keine Notwendigkeit einer medikamentösen Malariaprophylaxe.
Zur Vorbeugung mückengebundener Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen. In Rabat und Casablanca finden sich ausgezeichnete Privatkliniken von hohem Standard. Auf dem Lande hingegen kann die medizinische Versorgung bezüglich der apparativen Ausstattung bzw. Hygiene problematisch sein. Hier fehlen z.T. europäisch ausgebildete, Englisch oder gut Französisch sprechende Ärzte.

Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 24.10.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko:
Stand 24.10.2012
(Unverändert gültig seit: 24.10.2012)

Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Marokko sind nicht erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, ggf. Poliomyelitis (Kinderlähmung), sowie gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
Durchfallerkrankungen:
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Tollwut:
Tollwut wird durch Biss und Speichel infizierter Tiere, meist Hunde, auf den Menschen übertragen. Einziger möglicher Schutz ist die präexpositionelle Impfung (= vor der Reise), Tierkontakte meiden oder - nach einem Biss - die postexpositionelle Impfung mit einem modernen Tollwutimpfstoff (und Immunglobulinen – auf dem Land gelegentlich schwer erhältlich).
HIV / AIDS
Ca. 30.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2010 für Marokko gemeldet. 0,1 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 2 % der Prostituierten waren HIV-positiv.
Malaria
Das Vorkommen (ausschließlich Malaria tertiana durch P. vivax) beschränkt sich auf einzelne ländliche Gegenden der Provinz Chefchaouen von Mai bis Oktober Es besteht keine Notwendigkeit einer medikamentösen Malariaprophylaxe.
Zur Vorbeugung mückengebundener Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf freie Körperstellen aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen. In Rabat und Casablanca finden sich allerdings ausgezeichnete Privatkliniken von hohem Standard. Auf dem Lande hingegen kann die medizinische Versorgung bezüglich der apparativen Ausstattung bzw. Hygiene problematisch sein. Hier fehlen z.T. europäisch ausgebildete, Englisch oder gut Französisch sprechende Ärzte.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 31.10.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko:
Stand 31.10.2012
(Unverändert gültig seit: 31.10.2012)

Letzte Änderung:
Allgemeine Reiseinformationen – Auslandskrankenversicherung


Allgemeine Reiseinformationen
Es wird dringend geraten, eine Auslandsreisekrankenversicherung inklusive Krankenrücktransport vor Antritt der Reise nach Marokko abzuschließen. Leistungsausschlüsse aufgrund bestimmter Vorerkrankungen sind zu berücksichtigen und ggfs. anderweitig abzusichern.
Infrastruktur / Straßenverkehr
Marokko verfügt - insbesondere in den touristischen Zentren wie Marrakesch und Agadir – über eine gute Infrastruktur.
Im Straßenverkehr ist größte Vorsicht geboten. Autofahrer wie Fußgänger müssen sich äußerst umsichtig verhalten und können sich nicht auf die Rücksichtnahme anderer Verkehrsteilnehmer sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Besonders gefährlich sind Überholmanöver. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Auch auf den Autobahnen ist jederzeit mit Fußgängern und Tieren zu rechnen. Eine Durchsetzung auch berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.
Frauen, die ohne männliche Begleitung reisen, sollten sich vorsichtig verhalten und ein gesundes Misstrauen zeigen. Auch wenn zahlreiche Marokkanerinnen berufstätig sind und bis in hohe Positionen aufsteigen, ist das Rollenverständnis in weiten Teilen der Bevölkerung noch stark von tradierten Mustern determiniert
Die Landgrenze nach Algerien ist geschlossen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 17.01.2013

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Marokko:
Stand 17.01.2013 (Unverändert gültig seit: 17.01.2013)

Letzte Änderung:
- Dringende Sicherheitshinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern besteht eine erhöhte Gefahr terroristischer Gewaltakte, gezielter Entführungen und krimineller Übergriffe; sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Deutschen Staatsangehörigen, insbesondere in den Großstädten Rabat, Casablanca, Tanger, Marrakesch und Fes sowie den Grenzgebieten zu Algerien und Mauretanien, wird zu besonderer Vorsicht geraten. Es wird dringend empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu meiden und die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Zu und im Anschluss an die Freitagsgebete wird dringend geraten, öffentliche Plätze zu meiden.

In vielen Staaten der arabischen Welt finden weiterhin Protestaktionen statt, die teilweise von breiten Bevölkerungsschichten getragen werden und sich gegen die jeweiligen Regierungen richten.
Auch in Marokko ist es in einigen Städten zu Demonstrationen und zum Teil auch gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 31.01.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko:
Stand 31.01.2013
(Unverändert gültig seit: 31.01.2013)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Deutschen Staatsangehörigen wird zu besonderer Vorsicht geraten. Es wird dringend empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu meiden und die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.

Terrorismus
Marokko ist im regionalen Kontext ein vergleichsweise politisch stabiles Land mit guter touristischer Infrastruktur. Es gibt aber auch in Marokko Gefahrenelemente. So besteht ein Risiko terroristischer Anschläge mit islamistischem Hintergrund, die insbesondere auf ausländische Staatsangehörige abzielen können.
Im April 2011 ereignete sich in Marrakesch eine Bombenexplosion, die 17 Todesopfer und mehrere Verletzte - zumeist Touristen - forderte.
Von einer möglichen Gefahr von Anschlägen oder sonstigen Aktionen durch die bislang vor allem in Algerien terroristisch aktiven Al Qaida im islamischen Maghreb (AQM) auf marokkanischem Gebiet muss ausgegangen werden. Es muss auch mit Einzeltätern gerechnet werden, die auf aktuelle in den Medien verbreitete Ereignisse reagieren.
Vorsicht geboten ist bei oft gewalttätigen Demonstrationen, bei denen ausländische Staatsangehörige zu Schaden kommen können, auch wenn sie selbst nicht Ziel solcher Demonstrationen sein sollten.
Kriminalität
In dicht bevölkerten Gebieten haben Eigentumsdelikte zugenommen. In der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Taschendiebstählen.
Reisen über Land
Von Fahrten in und durch das völkerrechtlich umstrittene Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Im Rif-Gebirge wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen von Reisenden durch Rauschgifthändler kommen. Es wird empfohlen, das Rif-Gebirge nicht allein zu bereisen.
Allein reisende Frauen sollten sich zurückhaltend verhalten und gesundes Misstrauen zeigen. Auch wenn viele Marokkanerinnen berufstätig sind, bleibt das Rollenverständnis insbesondere in ländlichen Gebieten von herkömmlichen Mustern bestimmt.
Infrastruktur / Straßenverkehr
Marokko verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.
Im Straßenverkehr ist Vorsicht geboten. Autofahrer wie Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren zu rechnen. Die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.
Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 28.03.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko:
Stand 28.03.2013
(Unverändert gültig seit: 28.03.2013)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise – Kriminalität


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der Entwicklungen in Mali kann eine Gefährdung westlicher Ausländer, insbesondere in den Städten Rabat mit der Schwesterstadt Salé, Tanger, Marrakesch und Casablanca sowie in den Grenzgebieten zu Algerien und Mauretanien nicht ausgeschlossen werden. Die Behörden, deren Weisung stets Folge geleistet werden sollte, haben ihre Sicherheitsmaßnahmen insbesondere in den touristischer Zentren Marokkos erhöht.
Deutschen Staatsangehörigen wird zu besonderer Vorsicht geraten. Es wird dringend empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu meiden und die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.

Terrorismus
Marokko ist im regionalen Kontext ein vergleichsweise politisch stabiles Land mit guter touristischer Infrastruktur. Es gibt aber auch in Marokko Gefahrenelemente. So besteht ein Risiko terroristischer Anschläge mit islamistischem Hintergrund, die insbesondere auf ausländische Staatsangehörige abzielen können.
Im April 2011 ereignete sich in Marrakesch eine Bombenexplosion, die 17 Todesopfer und mehrere Verletzte - zumeist Touristen - forderte.
Von einer möglichen Gefahr von Anschlägen oder sonstigen Aktionen durch die bislang vor allem in Algerien terroristisch aktiven Al Qaida im islamischen Maghreb (AQM) auf marokkanischem Gebiet muss ausgegangen werden. Es muss auch mit Einzeltätern gerechnet werden, die auf aktuelle in den Medien verbreitete Ereignisse reagieren.
Vorsicht geboten ist bei oft gewalttätigen Demonstrationen, bei denen ausländische Staatsangehörige zu Schaden kommen können, auch wenn sie selbst nicht Ziel solcher Demonstrationen sein sollten.
Kriminalität
In dicht bevölkerten Gebieten haben Eigentumsdelikte zugenommen. In der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen.
Reisen über Land
Von Fahrten in und durch das völkerrechtlich umstrittene Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Im Rif-Gebirge wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen von Reisenden durch Rauschgifthändler kommen. Es wird empfohlen, das Rif-Gebirge nicht allein zu bereisen.
Allein reisende Frauen sollten sich zurückhaltend verhalten und gesundes Misstrauen zeigen. Auch wenn viele Marokkanerinnen berufstätig sind, bleibt das Rollenverständnis insbesondere in ländlichen Gebieten von herkömmlichen Mustern bestimmt.
Infrastruktur / Straßenverkehr
Marokko verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.
Im Straßenverkehr ist Vorsicht geboten. Autofahrer wie Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren zu rechnen. Die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.

Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 12.06.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Marokko:

Stand 12.06.2014 (Unverändert gültig seit: 12.06.2014)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Allgemeine Informationen

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der Entwicklungen in Mali kann eine Gefährdung westlicher Ausländer, insbesondere in den Städten Rabat mit der Schwesterstadt Salé, Tanger, Marrakesch und Casablanca sowie in den Grenzgebieten zu Algerien und Mauretanien nicht ausgeschlossen werden.

Demonstrationen können sich spontan und unerwartet entwickeln. Obwohl sie in der Mehrzahl ohne Gewalttätigkeiten ablaufen, wird dringend empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.


Terrorismus
Marokko ist im regionalen Kontext ein vergleichsweise politisch stabiles Land mit guter touristischer und sicherheitspolitischer Infrastruktur. Es gibt aber auch in Marokko Gefahrenelemente. So besteht ein Risiko terroristischer Anschläge mit islamistischem Hintergrund, die insbesondere auf ausländische Staatsangehörige abzielen können.
Eine mögliche Gefahr von Anschlägen oder sonstigen Aktionen durch die bislang vor allem in Algerien terroristisch aktiven Al Qaida im islamischen Maghreb (AQM) auf marokkanischem Gebiet kann nicht ausgeschlossen werden. Es muss auch mit Einzeltätern gerechnet werden, die auf aktuelle in den Medien verbreitete Ereignisse reagieren.
So ereignete sich zuletzt im April 2011 in Marrakesch eine Bombenexplosion mit terroristischem Hintergrund, die 17 Todesopfer und mehrere Verletzte – zumeist Touristen – forderte.

Kriminalität
Allgemein, aber vor allem in den Metropolen haben Eigentumsdelikte zugenommen. In der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen.

Reisen über Land
Von Fahrten in und durch das völkerrechtlich umstrittene Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Im Rif-Gebirge wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen von Reisenden durch Rauschgifthändler kommen. Es wird empfohlen, das Rif-Gebirge nicht allein zu bereisen.
Vor dem Kauf von Drogen wird dringend abgeraten! Der Besitz von Drogen wird in Marokko strafrechtlich verfolgt und führt zu empfindlichen Freiheitsstrafen!
Allein reisende Frauen sollten sich zurückhaltend verhalten und gesundes Misstrauen zeigen. Auch wenn viele Marokkanerinnen berufstätig sind, bleibt das Rollenverständnis insbesondere in ländlichen Gebieten von herkömmlichen Mustern bestimmt.

Infrastruktur / Straßenverkehr
Marokko verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.
Im Straßenverkehr ist Vorsicht geboten. Autofahrer wie Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren zu rechnen. Die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.

Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen.

Allgemeine Reiseinformationen
Es wird dringend geraten, eine Auslandsreisekrankenversicherung inklusive Krankenrücktransport vor Antritt der Reise nach Marokko abzuschließen. Leistungsausschlüsse aufgrund bestimmter Vorerkrankungen sind zu berücksichtigen und ggfs. anderweitig abzusichern.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) : Der bisherige Kinderausweis mit Lichtbild wird noch akzeptiert. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses empfohlen.

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 90 Tagen visumfrei nach Marokko einreisen. Ein längerer Aufenthalt stellt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet.
Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt.

Einreise mit Kfz
Ein bei der Einreise eingeführtes Kraftfahrzeug, muss bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen).
Eine für Marokko gültige „Grüne Versicherungskarte“ muss mitgeführt werden und wird gelegentlich, bei Unfallbeteiligung in jedem Fall, von der Polizei verlangt.

Hinweis für Doppelstaater
Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (CNIE = Carte national d’identité éléctronique, früher CIN = Carte d´Identité Nationale) vorlegen. Der Besitz der marokkanischen Identitätskarte ist für marokkanische Staatsangehörige ab 16 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. (Achtung: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit so dass es sich bei diesem Personenkreis für die marokkanischen Behörden weiterhin um marokkanische Staatsbürger handelt).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 27.11.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko:
Stand 27.11.2014
(Unverändert gültig seit: 27.11.2014)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Nach Starkregen in der Zeit vom 21.-23.11.2014 kam es zu Straßenunterspülungen, Hangabrutschungen und Brückenzerstörungen im Süden von Marokko. Die Provinz Guelmim wurde am stärksten betroffen. Die Reisegesellschaften hatten vorsorglich alle Ausflüge in das betroffene Gebiet abgesagt.
Reisen ins Draatal/Zagora/Wüste sind infolge von Straßenschäden zur Zeit nicht möglich. Marrakesch und Agadir (derzeit mit verschmutztem Strand) können besucht werden. Die Aufräumarbeiten haben begonnen; allerdings wird aktuell weiterer starker Regen vorausgesagt, der vermutlich schon ab dem 27.11.2014 für weitere Beeinträchtigungen sorgen wird.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 03.12.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Marokko:

Stand 03.12.2014 (Unverändert gültig seit: 03.12.2014)

Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Nach Starkregen Ende November und Anfang Dezember 2014 ist die Infrastruktur in einigen Gebieten Marokkos - insbesondere südlich von Agadir, aber auch in den Gebirgsregionen einschließlich Marrakesch - eingeschränkt. Südlich von Agadir sind einige küstennahe Ortschaften bereits abgeschnitten. Da sich die Regenfälle in der nächsten Zeit fortsetzen sollen, wird empfohlen vor Antritt der Reise die aktuelle Situation zu prüfen (http://www.menara.ma/fr/actualites ) und die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.

Reisen ins Draatal/Zagora/Wüste sind infolge von Straßenschäden bis auf weiteres nicht möglich.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 03.02.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko:
Stand 03.02.2015
(Unverändert gültig seit: 03.02.2015)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Bis auf weiteres wird von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich abgeraten. Für Staatsangehörige westlicher Staaten besteht ein erhöhtes Anschlags- und Entführungsrisiko.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 07.09.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko:
Stand 07.09.2015
(Unverändert gültig seit: 07.09.2015)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landsspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der Entwicklungen in Mali kann eine Gefährdung westlicher Ausländer, insbesondere in den Städten Rabat mit der Schwesterstadt Salé, Tanger, Marrakesch und Casablanca sowie in den Grenzgebieten zu Algerien und Mauretanien nicht ausgeschlossen werden.
Demonstrationen können sich spontan und unerwartet entwickeln. Obwohl sie in der Mehrzahl ohne Gewalttätigkeiten ablaufen, wird dringend empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.
Terrorismus
Marokko ist im regionalen Kontext ein vergleichsweise politisch stabiles Land mit guter touristischer und sicherheitspolitischer Infrastruktur. Es gibt aber auch in Marokko Gefahrenelemente. So besteht ein Risiko terroristischer Anschläge mit islamistischem Hintergrund, die insbesondere auf ausländische Staatsangehörige abzielen können. Auswirkungen der instabilen Sicherheitslage in den Regionen Nordafrika, Sahel und Nah-/Mittelost auf Marokko können nicht ausgeschlossen werden. Es muss mit Anschlägen durch Kämpfer aus diesen Regionen gerechnet werden sowie mit Aktionen von Personen oder Gruppierungen, die innerhalb Marokkos agieren und sich von der Propaganda terroristischer Gruppierungen beeinflussen lassen.
So ereignete sich zuletzt im April 2011 in Marrakesch eine Bombenexplosion mit terroristischem Hintergrund, die 17 Todesopfer und mehrere Verletzte – zumeist Touristen – forderte.
Kriminalität
Allgemein, aber vor allem in den Metropolen haben Eigentumsdelikte zugenommen. In der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen.
Reisen über Land
Von Fahrten in und durch das völkerrechtlich umstrittene Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Im Rif-Gebirge wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen von Reisenden durch Rauschgifthändler kommen. Es wird empfohlen, das Rif-Gebirge nicht allein zu bereisen.
Von dem Kauf von Drogen wird dringend abgeraten! Der Besitz von Drogen wird in Marokko strafrechtlich verfolgt und führt zu empfindlichen Freiheitsstrafen!
Allein reisende Frauen sollten sich zurückhaltend verhalten und gesundes Misstrauen zeigen. Auch wenn viele Marokkanerinnen berufstätig sind, bleibt das Rollenverständnis insbesondere in ländlichen Gebieten von herkömmlichen Mustern bestimmt.
Infrastruktur / Straßenverkehr
Marokko verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.
Im Straßenverkehr ist Vorsicht geboten. Autofahrer wie Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren zu rechnen. Die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.

Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen.
Weltweiter Sicherheitshinweis

Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 19.10.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko:
Stand 19.10.2015
(Unverändert gültig seit: 19.10.2015)

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise (gelöscht)
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landsspezifische Sicherheitshinweise
Marokko ist ein politisch stabiles Land mit guter touristischer und sicherheitspolitischer Infrastruktur. Es gibt aber auch in Marokko Gefahrenelemente.
Angesichts der Entwicklungen in der Region besteht eine Gefährdung für Staatsangehörige westlicher Staaten.
Demonstrationen, insbesondere in Großstädten, können sich spontan und unerwartet entwickeln. Obwohl sie in der Mehrzahl ohne Gewalttätigkeiten ablaufen, wird dringend empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.
Bis auf weiteres wird von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara, insbesondere in den Grenzregionen mit Algerien und Mauretanien und jenseits befestigter Straßen, eindringlich abgeraten. Für Staatsangehörige westlicher Staaten besteht ein erhöhtes Anschlags- und Entführungsrisiko.
Von Fahrten in und durch das völkerrechtlich umstrittene Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen.
Terrorismus
Auch in Marokko besteht ein Risiko terroristischer Anschläge mit islamistischem Hintergrund, die insbesondere auf ausländische Staatsangehörige abzielen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die instabile Sicherheitslage in den Regionen Nordafrika, Sahel und Nah-/Mittelost auf Marokko auswirkt.
Es muss mit Anschlägen durch Kämpfer aus diesen Regionen gerechnet werden sowie mit Aktionen von Personen oder Gruppierungen, die innerhalb Marokkos agieren und sich von der Propaganda terroristischer Gruppierungen beeinflussen lassen.
So ereignete sich zuletzt im April 2011 in Marrakesch eine Bombenexplosion mit terroristischem Hintergrund, die 17 Todesopfer und mehrere Verletzte – zumeist Touristen – forderte.
Kriminalität
Allgemein, aber vor allem in den Großstädten haben Eigentumsdelikte zugenommen. In der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen.
Reisen über Land
Im Rif-Gebirge wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen von Reisenden durch Rauschgifthändler kommen. Es wird empfohlen, das Rif-Gebirge nicht allein zu bereisen.
Von dem Kauf von Drogen wird dringend abgeraten! Der Besitz von Drogen wird in Marokko strafrechtlich verfolgt und führt zu empfindlichen Freiheitsstrafen!
Allein reisende Frauen sollten sich zurückhaltend verhalten und gesundes Misstrauen zeigen. Auch wenn viele Marokkanerinnen berufstätig sind, bleibt das Rollenverständnis insbesondere in ländlichen Gebieten von herkömmlichen Mustern bestimmt.
Infrastruktur / Straßenverkehr
Marokko verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.
Im Straßenverkehr ist Vorsicht geboten. Autofahrer wie Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren zu rechnen. Die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.

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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 19.11.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko:
Stand 19.11.2015
(Unverändert gültig seit: 19.11.2015)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landsspezifische Sicherheitshinweise
Marokko ist ein politisch stabiles Land mit guter touristischer und sicherheitspolitischer Infrastruktur. Es gibt aber auch in Marokko Gefahrenelemente.
Angesichts der Entwicklungen in der Region besteht eine Gefährdung für Staatsangehörige westlicher Staaten.
Ende Oktober 2015 kam es zu einem Messerangriff auf deutsche Touristen in der Altstadt von Fes. Die Hintergründe sind noch immer unklar. Reisende sollten sich stets sicherheitsbewusst und sehr umsichtig verhalten.
Demonstrationen, insbesondere in Großstädten, können sich spontan und unerwartet entwickeln. Obwohl sie in der Mehrzahl ohne Gewalttätigkeiten ablaufen, wird dringend empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.
Bis auf weiteres wird von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara, insbesondere in den Grenzregionen mit Algerien und Mauretanien und jenseits befestigter Straßen, eindringlich abgeraten. Für Staatsangehörige westlicher Staaten besteht ein erhöhtes Anschlags- und Entführungsrisiko.
Von Fahrten in und durch das völkerrechtlich umstrittene Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen.
Terrorismus
Auch in Marokko besteht ein Risiko terroristischer Anschläge mit islamistischem Hintergrund, die insbesondere auf ausländische Staatsangehörige abzielen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die instabile Sicherheitslage in den Regionen Nordafrika, Sahel und Nah-/Mittelost auf Marokko auswirkt.
Es muss mit Anschlägen durch Kämpfer aus diesen Regionen gerechnet werden sowie mit Aktionen von Personen oder Gruppierungen, die innerhalb Marokkos agieren und sich von der Propaganda terroristischer Gruppierungen beeinflussen lassen.
So ereignete sich zuletzt im April 2011 in Marrakesch eine Bombenexplosion mit terroristischem Hintergrund, die 17 Todesopfer und mehrere Verletzte – zumeist Touristen – forderte.
Kriminalität
Allgemein, aber vor allem in den Großstädten haben Eigentumsdelikte zugenommen. Es kommt dabei auch zum Einsatz von Hieb- und Stichwaffen. In der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen.
Reisen über Land
Im Rif-Gebirge wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen von Reisenden durch Rauschgifthändler kommen. Es wird empfohlen, das Rif-Gebirge nicht allein zu bereisen.
Von dem Kauf von Drogen wird dringend abgeraten! Der Besitz von Drogen wird in Marokko strafrechtlich verfolgt und führt zu empfindlichen Freiheitsstrafen!
Allein reisende Frauen sollten sich zurückhaltend verhalten und gesundes Misstrauen zeigen. Auch wenn viele Marokkanerinnen berufstätig sind, bleibt das Rollenverständnis insbesondere in ländlichen Gebieten von herkömmlichen Mustern bestimmt.
Infrastruktur / Straßenverkehr
Marokko verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.
Im Straßenverkehr ist Vorsicht geboten. Autofahrer wie Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren zu rechnen. Die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.

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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 25.07.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Marokko:

Stand 25.07.2016 (Unverändert gültig seit: 25.07.2016)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Marokko ist ein politisch stabiles Land mit guter touristischer und sicherheitspolitischer Infrastruktur. Es gibt aber auch in Marokko Gefahrenelemente.

Angesichts der Entwicklungen in der Region besteht eine Gefährdung für Staatsangehörige westlicher Staaten. Reisende sollten sich stets sicherheitsbewusst und sehr umsichtig verhalten.

Demonstrationen, insbesondere in Großstädten, können sich spontan und unerwartet entwickeln. Obwohl sie in der Mehrzahl ohne Gewalttätigkeiten ablaufen, wird dringend empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.
Bis auf weiteres wird von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara, insbesondere in den Grenzregionen mit Algerien und Mauretanien und jenseits befestigter Straßen, eindringlich abgeraten. Für Staatsangehörige westlicher Staaten besteht ein erhöhtes Anschlags- und Entführungsrisiko.

Dieser Hinweis betrifft nicht die beliebten Touristenstrecken nach Zagora (Draa-Tal) und Erfoud. Offroad-Touren sollten jedoch grundsätzlich nur in einer Gruppe und mit marokkanischen Tourführern unternommen werden. Die Sicherheitslage für solche Touren sollte tagesaktuell auch bei den marokkanischen Polizeibehörden abgefragt werden.

Von Fahrten in und durch das völkerrechtlich umstrittene Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen.

Terrorismus
Auch in Marokko besteht ein Risiko terroristischer Anschläge mit islamistischem Hintergrund, die insbesondere auf ausländische Staatsangehörige abzielen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die instabile Sicherheitslage in den Regionen Nordafrika, Sahel und Nah-/Mittelost auf Marokko auswirkt.

Es muss mit Anschlägen durch Kämpfer aus diesen Regionen gerechnet werden sowie mit Aktionen von Personen oder Gruppierungen, die innerhalb Marokkos agieren und sich von der Propaganda terroristischer Gruppierungen beeinflussen lassen.

So ereignete sich zuletzt im April 2011 in Marrakesch eine Bombenexplosion mit terroristischem Hintergrund, die 17 Todesopfer und mehrere Verletzte – zumeist Touristen – forderte.

Kriminalität
Allgemein, aber vor allem in den Großstädten, haben Eigentumsdelikte zugenommen. Es kommt dabei auch zum Einsatz von Hieb- und Stichwaffen, zuletzt waren Deutsche im Oktober 2015 in Fes von einem Angriff betroffen. In der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen.

Reisen über Land
Im Rif-Gebirge wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen von Reisenden durch Rauschgifthändler kommen. Es wird empfohlen, das Rif-Gebirge nicht allein zu bereisen.

Von dem Kauf von Drogen wird dringend abgeraten. Der Besitz von Drogen wird in Marokko strafrechtlich verfolgt und führt zu empfindlichen Freiheitsstrafen!

Allein reisende Frauen sollten sich zurückhaltend verhalten und gesundes Misstrauen zeigen. Auch wenn viele Marokkanerinnen berufstätig sind, bleibt das Rollenverständnis insbesondere in ländlichen Gebieten von herkömmlichen Mustern bestimmt.

Infrastruktur / Straßenverkehr
Marokko verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.
Im Straßenverkehr ist Vorsicht geboten. Autofahrer wie Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren zu rechnen. Die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.
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The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 11.11.2016

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko:
Stand 11.11.2016
(Unverändert gültig seit: 11.11.2016)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landsspezifische Sicherheitshinweise
Marokko ist ein politisch stabiles Land mit guter touristischer und sicherheitspolitischer Infrastruktur. Es gibt aber auch in Marokko Gefahrenelemente.
Angesichts der Entwicklungen in der Region besteht eine Gefährdung für Staatsangehörige westlicher Staaten. Reisende sollten sich stets sicherheitsbewusst und sehr umsichtig verhalten.
Demonstrationen, insbesondere in Großstädten, können sich spontan und unerwartet entwickeln, so z.B. zuletzt am 30.10.2016 infolge des unter bisher nicht geklärten Umständen zu Tode gekommenen Fischhändlers Mouhcine Fikri. Die Proteste richteten sich gegen Behördenwillkür, soziale Ungerechtigkeit und Korruption. Obwohl sie im Allgemeinen ohne Gewalttätigkeiten ablaufen, wird dringend empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.
Bis auf weiteres wird von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara, insbesondere in den Grenzregionen mit Algerien und Mauretanien und jenseits befestigter Straßen, eindringlich abgeraten. Für Staatsangehörige westlicher Staaten besteht ein erhöhtes Anschlags- und Entführungsrisiko.
Dieser Hinweis betrifft nicht die beliebten Touristenstrecken nach Zagora (Draa-Tal) und Erfoud. Offroad-Touren sollten jedoch grundsätzlich nur in einer Gruppe und mit marokkanischen Tourführern unternommen werden. Die Sicherheitslage für solche Touren sollte tagesaktuell auch bei den marokkanischen Polizeibehörden abgefragt werden.
Von Fahrten in und durch das völkerrechtlich umstrittene Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen.
Terrorismus
Auch in Marokko besteht ein Risiko terroristischer Anschläge mit islamistischem Hintergrund, die insbesondere auf ausländische Staatsangehörige abzielen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die instabile Sicherheitslage in den Regionen Nordafrika, Sahel und Nah-/Mittelost auf Marokko auswirkt.
Es muss mit Anschlägen durch Kämpfer aus diesen Regionen gerechnet werden sowie mit Aktionen von Personen oder Gruppierungen, die innerhalb Marokkos agieren und sich von der Propaganda terroristischer Gruppierungen beeinflussen lassen.
So ereignete sich zuletzt im April 2011 in Marrakesch eine Bombenexplosion mit terroristischem Hintergrund, die 17 Todesopfer und mehrere Verletzte – zumeist Touristen – forderte.
Kriminalität
Allgemein, aber vor allem in den Großstädten, haben Eigentumsdelikte zugenommen. Es kommt dabei auch zum Einsatz von Hieb- und Stichwaffen auch gegenüber Touristen. In der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen.
Reisen über Land
Im Rif-Gebirge wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen von Reisenden durch Rauschgifthändler kommen. Es wird empfohlen, das Rif-Gebirge nicht allein zu bereisen.
Von dem Kauf von Drogen wird dringend abgeraten. Der Besitz von Drogen wird in Marokko strafrechtlich verfolgt und führt zu empfindlichen Freiheitsstrafen!
Allein reisende Frauen sollten sich zurückhaltend verhalten und gesundes Misstrauen zeigen. Auch wenn viele Marokkanerinnen berufstätig sind, bleibt das Rollenverständnis insbesondere in ländlichen Gebieten von herkömmlichen Mustern bestimmt.
Infrastruktur / Straßenverkehr
Marokko verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.
Im Straßenverkehr ist Vorsicht geboten. Autofahrer wie Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren zu rechnen. Die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
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