MODERATOR-NOTE: Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Marokko seitens AA völlig überarbeitet wurde, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 21.02.2007 - 14.09.2012 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 21.02.2007 - 14.09.2012
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Marokko:
Stand 18.09.2012
Letzte Änderung:
vollständige Überarbeitung
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Aktuelle Hinweise
Auch in Marroko kam es vor dem Hintergrund des umstrittenen islamfeindlichen Films zu friedlichen Protesten. Eine Verschärfung der Lage insbesondere durch Protestaktionen auch unter Einbeziehung sichtbarer deutscher Einrichtungen in Marokko kann nicht ausgeschlossen werden. Deutschen Staatsangehörigen, insbesondere in den Großstädten Rabat, Casablanca, Tanger, Marrakesch und Fes wird zu besonderer Vorsicht geraten. Es wird dringend empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu meiden und die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Zu und im Anschluss an die Freitagsgebete wird dringend geraten, öffentliche Plätze zu meiden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
In vielen Staaten der arabischen Welt finden weiterhin Protestaktionen statt, die teilweise von breiten Bevölkerungsschichten getragen werden und sich gegen die jeweiligen Regierungen richten.
Auch in Marokko ist es in einigen Städten zu Demonstrationen und zum Teil auch gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen. Reisenden wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden sowie besondere Vorsicht walten lassen. Darüber hinaus wird geraten, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Terrorismus
Am 28. April 2011 ereignete sich in einem Café in Marrakesch eine schwere Bombenexplosion, die mehrere Todesopfer und Verletzte - darunter auch Ausländer - forderte. Der Anschlag wurde von einem islamistisch motivierten Terroristen durchgeführt. In Marokko sind trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen der Regierung terroristische Gruppen weiterhin aktiv und planen unverändert Anschläge. Die marokkanischen Innenbehörden gehen deshalb von einer hohen Gefahr weiterer terroristischer Anschläge im Lande aus. Auch ein Übergreifen der bislang vor allem in Algerien terroristisch aktiven Al Qaida im islamischen Maghreb (AQM) auf marokkanisches Gebiet wird von Sicherheitskreisen nicht ausgeschlossen
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Marokko– wie in allen Ländern der Region – zu erhöhter Aufmerksamkeit. Dies gilt insbesondere für Orte, an denen sich Touristen aufhalten und für religiöse Kultstätten sowie für symbolträchtige Daten, wie zum Beispiel hohe religiöse und andere Feiertage. Im wüstenartigen marokkanischen Grenzgebiet zu Algerien könnten Reisende besonderen Gefährdungen ausgesetzt sein.
Reisenden wird empfohlen, die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und den Weisungen der örtlichen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten.
Reisen über Land
Von Fahrten in und durch die Westsahara wird dringend abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus praktischen und rechtlichen Gründen nicht möglich. Beim Grenzübertritt von Mauretanien in die Westsahara ist zudem eine Gefährdung durch nicht gekennzeichnete Minenfelder gegeben.
Im Rif-Gebirge werden mitunter Reisende von Rauschgifthändlern bedrängt (Steinwürfe, Straßensperren). Das Rif-Gebirge sollte daher nicht allein befahren werden. Insbesondere die Strecken zwischen Chefchaouen über Ketama nach Al-Hoceima sowie die Strasse von Ketama nach Fes sind problematisch. Rauschgiftbesitz wird rigoros verfolgt und mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur / Straßenverkehr
Marokko verfügt - insbesondere in den touristischen Zentren wie Marrakesch und Agadir – über eine gute Infrastruktur.
Im Straßenverkehr ist größte Vorsicht geboten. Autofahrer wie Fußgänger müssen sich äußerst umsichtig verhalten und können sich nicht auf die Rücksichtnahme anderer Verkehrsteilnehmer sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Besonders gefährlich sind Überholmanöver. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Auch auf den Autobahnen ist jederzeit mit Fußgängern und Tieren zu rechnen. Eine Durchsetzung auch berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.
Frauen, die ohne männliche Begleitung reisen, sollten sich vorsichtig verhalten und ein gesundes Misstrauen zeigen. Auch wenn zahlreiche Marokkanerinnen berufstätig sind und bis in hohe Positionen aufsteigen, ist das Rollenverständnis in weiten Teilen der Bevölkerung noch stark von tradierten Mustern determiniert
Die Landgrenze nach Algerien ist geschlossen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 90 Tagen visumfrei nach Marokko einreisen.
Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt. Ein Aufenthalt über 90 Tage hinaus stellt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet.
Reisedokumente
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
vorläufiger Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Kinderreisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Der bisherige Kinderausweis mit Lichtbild wird noch akzeptiert. Dieser soll mind. noch 6 Monate gültig sein. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses empfohlen.
Anmerkungen --
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Ein bei der Einreise eingeführtes Kraftfahrzeug, muss auch bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen).
Hinweis für Doppelstaater
Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (Carte d´Identité Nationale) vorlegen. (Achtung: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit so dass es sich bei diesem Personenkreis für die marokkanischen Behörden weiterhin um marokkanische Staatsbürger handelt).
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden (s. o.)
In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Grundsätzlich dürfen Dirham-Beträge weder ein- noch ausgeführt werden. Aktuell bestehen unterschiedliche Toleranzgrenzen für Touristen (derzeit 1.000,-- Dirham) und Residenten. Es empfiehlt sich, vorab die Webseite des marokkanischen Zolls (http://www.douane.gov.ma) zu konsultieren.
Die Ein- und Ausfuhr von Dirham ist strikt untersagt.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Rauschgift wird in Marokko mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar. Besondere Vorsicht gilt bei Fahrten durch das Rifgebirge, dem weltweit größten Cannabisanbaugebiet.
Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen (auch einvernehmliche) sind in Marokko Straftatbestände
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Marokko sind nicht erforderlich. Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV / AIDS
19.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Marokko gemeldet. 2004/2005 waren 0,1 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 2 % der Prostituierten HIV-positiv.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Malaria
Das Vorkommen (ausschließlich Malaria tertiana durch P. vivax) beschränkt sich auf einzelne ländliche Gegenden der Provinz Chefchaouen von Mai bis Oktober. Seit 2005 wurden keine Malariafälle mehr berichtet. Es besteht keine Notwendigkeit einer medikamentösen Malariaprophylaxe.
Zur Vorbeugung mückengebundener Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen. In Rabat und Casablanca finden sich ausgezeichnete Privatkliniken von hohem Standard. Auf dem Lande hingegen kann die medizinische Versorgung bezüglich der apparativen Ausstattung bzw. Hygiene problematisch sein. Hier fehlen z.T. europäisch ausgebildete, Englisch oder gut Französisch sprechende Ärzte.




