Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 18.06.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

Moderator: Moderatoren

Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 18.06.2026

Beitrag von Birgitt »

MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Sambia / Zambia seitens AA völlig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 20.03.2006 - 11.01.2012 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 20.03.2006 - 11.01.2012

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Sambia:
Stand 31.05.2012

Letzte Änderungen:
Kapitel Aktuelle Hinweise, landesspezifische Sicherheitshinweise, allgemeine Reiseinformationen, Einreisebestimmungen, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise


Aktuelle Hinweise
Sambia wurde von Südafrika ab 1. Oktober 2011 neu auf die Liste der Gelbfieberendemiegebiete gesetzt, so dass eine Impfung nach Aufenthalt dort bei der Einreise nach Südafrika verlangt wird.
Dies sollte besonders bei Reiseplänen von Südafrika aus nach Sambia z.B. zu den Victoriafällen berücksichtigt werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Reisen in die Grenzregion zur Demokratischen Republik Kongo wird wegen gelegentlicher Übergriffe über die Grenze hinweg abgeraten. In den Grenzgebieten zur Demokratischen Republik Kongo, zu Angola und zu Mosambik bestehen weiterhin nicht gekennzeichnete Minenfelder.

Aufgrund der politisch und humanitär schwierigen Lage im Ostkongo sind die sambischen Behörden auf Flüchtlinge aus der Demokratischen Republik Kongo eingestellt. Zurzeit verläuft der Grenzverkehr an der sambisch-kongolesischen Grenze jedoch normal.
Reisen über Land/ Straßenverkehr
Straßensperren der Polizei sind auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung. Es wird dringend geraten, stets alle Personal- und Fahrzeugpapiere mit sich zu führen.
Nächtliche Überlandfahrten sind aufgrund von Fußgängern, liegen gebliebenen Fahrzeugen, anderen Hindernissen und des Straßenzustands mit großen Risiken verbunden. Außerhalb der Städte gibt es in aller Regel keine Straßenbeleuchtung.
Kriminalität
Die Zahl gewalttätiger und bewaffneter Raubüberfälle, insbesondere bewaffneter Fahrzeugentführungen, nimmt zu. Überfälle können sich insbesondere in Lusaka, den Städten des Kupfergürtels, aber auch in Touristenzentren oder auf Überlandstrecken ereignen. Bevorzugtes Ziel von Fahrzeugentführungen sind Geländefahrzeuge der gehobenen Klasse, die vor Grundstückszufahrten auf Einlass warten. Es wird dringend empfohlen, mit dem Fahrzeug in Fahrtrichtung (parallel zur Straße) fluchtbereit zu warten. Leisten Sie bei Überfällen unter keinen Umständen Widerstand. Bei Autofahrten in Ballungsgebieten wird empfohlen, die Türen von innen verriegelt und die Fenster geschlossen zu halten. Taschen und Wertgegenstände sollten nicht sichtbar im Fahrzeug liegen.

Allgemeine Reiseinformationen
Die vorwiegend an den Viktoriafällen rund um die Städte Livingstone (Sambia) und Victoria Falls (Simbabwe) angebotenen Abenteuersportaktivitäten beinhalten naturgemäß ein Risiko für Leib und Leben. Vor Ort ist nur eine unzureichende medizinische Notfallversorgung gegeben. Anweisungen der Veranstalter sollte unbedingt Folge geleistet werden.
Geldversorgung
Bestimmte Leistungen sind von Besuchern zwingend in US-Dollar zu bezahlen. Der Euro hat sich in Sambia noch nicht durchgesetzt. Banken und Wechselstuben akzeptieren häufig nur US-Dollar. US-Dollar-Banknoten der Serien vor 1996 („kleine Köpfe“) werden im Regelfall nicht umgetauscht oder angenommen. Auf US-Dollar ausgestellte Reiseschecks namhafter Unternehmen werden bei Vorlage der Kaufquittung zumindest in größeren Städten eingelöst. Namhafte Kreditkarten werden von größeren Unternehmen zunehmend, aber nicht durchgehend angenommen. Einige Geldautomaten akzeptieren Visa- und/oder Master-Kreditkarten, vereinzelt ist an einigen Automaten inzwischen auch die Geldabhebung mit EC- (Maestro- bzw. Cirrus-) Karten möglich, man sollte sich auf diese Möglichkeit jedoch nicht verlassen. Zudem können pro Tag und Bank in der Regel nur begrenzte Beträge abgehoben werden (ca. 100-250 Euro).
Hotels
Sambia liegt abseits der großen afrikanischen Reiseziele. In Lusaka, den bekannten Nationalparks sowie dem Touristenzentrum Livingstone bestehen gute bis sehr gute Hotels, Camps und Lodges, ansonsten verfügen die Unterkünfte aber nur über vergleichsweise einfache Ausstattungen. Vor allem während der Regenzeit ist mit Strom- und Wasserausfällen zu rechnen.
Telefonieren über einen deutschen Mobilfunkanbieter ist in Sambia praktisch nicht möglich, Roaming funktioniert nur sehr eingeschränkt. Jedoch kann für einen Gegenwert von unter 1,- € eine Sim-Karte eines lokalen Anbieters erworben werden, sodass nach dem Prepaid-System nach Deutschland telefoniert werden kann bzw. man aus Deutschland angerufen werden kann. Der Versand/Empfang von SMS-/Textnachrichten nach/aus Deutschland ist nur eingeschränkt möglich.

Einreisebestimmungen
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Sambia Pass- und Visumzwang. Visa werden von der sambischen Botschaft in Berlin erteilt. Deutschen Staatsangehörigen können Touristenvisa auch gebührenpflichtig bei der Einreise nach Sambia erteilt werden.
Es sind vereinzelte Fälle bekannt geworden, in denen Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums bestanden haben.
Die Gebühr für die Ausstellung eines für eine Einreise gültigen Touristenvisums (Single Entry) beträgt für deutsche Staatsangehörige USD 50. Für mehrfache Einreise (Double/Multiple Entry) fallen Visagebühren in Höhe von USD 80 an.
Wenn das Visum direkt bei Einreise beantragt wird, sind die Gebühren in US-Dollar bar zu entrichten. Wechselgeld ist nur bedingt vorhanden.
Bei Einreise wird häufig die Vorlage des Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt.
Es sollte umgehend geprüft werden, ob das korrekte Visum erteilt wurde, insbesondere bei „Multiple Entry Visa“.
Das früher bei Einreise im Rahmen einer organisierten Tour mit einem Reiseveranstalter an der Grenze gebührenfrei erteilte „Bonafide“-Visum („Fee Waived Visa“) wurde aufgehoben.
Seit November 2008 wieder erhältlich ist das insbesondere bei Tagesausflügen von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) ausgestellte Tagesvisum („Day Tripper Visa“), das eine Gültigkeit von 24 Stunden hat. Die Gebühren hierfür betragen USD 20.
Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist des Visums. Das bedeutet, dass die (ggf. erste) Einreise innerhalb der angegebenen Frist, im Regelfall drei Monate, erfolgen muss. Die Dauer des zulässigen Aufenthalts, im Regelfall 30 Tage, wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt und durch Stempel im Reisepass dokumentiert. Die Dauer, für die sich Besucher innerhalb von zwölf Monaten in Sambia aufhalten können, darf nach den maßgebenden sambischen Bestimmungen 90 Tage (Touristen und Besucher)/ 30 Tage (Geschäftsreisende) grundsätzlich nicht überschreiten. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen ausländischen Besuchern trotz Besitzes eines für diese Reise ausgestellten Visums einer sambischen Botschaft die Einreise mit der Begründung verweigert worden ist, die 90 Tage seien überschritten. Eine Aufenthaltserlaubnis für längere Aufenthalte kann je nach Einzelfall v on den örtlich zuständigen Büros der Einwanderungsbehörde erteilt werden (gebührenpflichtig).
Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden von den sambischen Einwanderungsbehörden unnachgiebig geahndet. Ausländer ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen.
Es wird dringend empfohlen, insbesondere beim Grenzübertritt auf dem Landweg, unverzüglich nachzuprüfen, ob die Einreise im Reisepass auch dokumentiert worden ist (Einreisestempel) und für welche Dauer der Aufenthalt gestattet wird.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass JA, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass JA, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis NEIN
Vorläufiger Personalausweis NEIN
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass JA, für Kinder bis 12 Jahre (mit Foto), gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus
Reisepass JA, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis NEIN
Vorläufiger Personalausweis NEIN
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass
eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) Bis 26.06.2012: Laut Auskunft der sambischen Behörden JA, bis zum Alter von 6 Jahren.
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses wird aber empfohlen.
Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster
(der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Keine Informationen seitens der sambischen Behörden, wäre im Einzelfall zu klären.
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses wird aber empfohlen.
Weitere Anmerkungen
Der Reisepass (mit Visum und/oder Einreisestempel) sowie zutreffendenfalls die gesonderte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind nach sambischen Bestimmungen ständig mitzuführen, ggf. als von der Einwanderungsbehörde beglaubigte Fotokopien.
Ausreise
Bei Ausreise auf dem Luftweg wird eine Flughafengebühr („Passenger Service Charge“) in Höhe von USD 25 erhoben. In den meisten Fällen wird die Gebühr bereits mit dem Flugpreis eingezogen (bei Reisen mit Fluggesellschaften, die eine entsprechende Vereinbarung mit der IATA haben). Soweit das Flugticket in den Tarifangaben keinen Vermerk über den Einzug der Gebühr („JI: USD 25“ oder ähnlich) enthält, ist die Gebühr weiterhin bei Abflug zu entrichten,. In diesem Fall werden nur US-Dollar bar und nach Angaben der Flughafenverwaltung zumindest in Lusaka auch Visa-Kreditkarten akzeptiert. Die Flughafengebühr für Inlandsflüge beträgt USD 8.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden von den sambischen Einwanderungsbehörden unnachgiebig geahndet. Ausländer ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen (siehe auch Einreisebestimungen).
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden und militärischen und sonstigen sicherheitsrelevanten Einrichtungen sowie Militär- und Polizeipersonal ist ausdrücklich nicht gestattet und kann zu umgehender Inhaftierung führen. Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe des Präsidentenpalasts (State House) ist untersagt. Grundsätzlich wird empfohlen, vor dem Fotografieren von Gebäuden und Personen um Erlaubnis zu fragen.
Sambische Vorstellungen zur Sexualmoral unterscheiden sich teilweise deutlich von den in Europa vorherrschenden. „Widernatürliche Sexualpraktiken“ können mit Haftstrafen bis zu 14 Jahren und Zwangsarbeit geahndet werden. Prostitution und der Besitz von pornographischen Materialien sind strafbar. Auch einverständliche homosexuelle Handlungen sind strafbar und können mit Haftstrafen bis zu vierzehn Jahren geahndet werden.
Die Einfuhr, der Besitz und der Konsum von Betäubungsmitteln, einschließlich so genannter „weicher Drogen“, ist mit hohen Strafen, häufig langjährigem Freiheitsentzug, bedroht. Bitte beachten Sie auch den besonderen Hinweis zur Einfuhr von Medikamenten zum Eigengebrauch in der Rubrik Medizinische Hinweise.
Seit dem 28.05.2008 ist das Rauchen an öffentlichen Orten gesetzlich verboten. Zuwiderhandlung wird mit einer Geldstrafe von maximal umgerechnet ca. 75,- Euro und / oder Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet. Es bestehen noch keine Erfahrungen, inwieweit dieses neue Gesetz tatsächlich in die Praxis umgesetzt wird.
Sambische Gefängnisse sind überbelegt und verfügen häufig nur über einfache sanitäre Anlagen sowie unzureichende medizinische und Lebensmittelversorgung.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. nördliche Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich.
Für den Westen des Landes wird eine Gelbfieberimpfung für alle Reisenden empfohlen. Obwohl Sambia von der WHO als ein Land eingeschätzt wird, in dem das Gelbfieberrisiko niedrig ist und nur in wenigen Regionen potentiell vorkommt, verlangt Südafrika bei der Einreise aus Sambia - auch für Durchreise im Flughafentransit - die Vorlage eines gültigen Gelbfieber-Impfzertifikats. Darüber hinaus werden oft auch Reisende aus Südafrika mit Ziel Sambia (z.B. Besuch der Viktoriafälle) kontrolliert, ob dieses Zertifikat vorliegt. Wird bei Kontrollen beim Flughafen-Check-in in Sambia der Impfschutz nicht nachgewiesen, können die Fluglinien ferner die (Rück-)Beförderung nach Südafrika verweigern.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) sowie gegen Polio, ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Sie tritt ganzjährig auf (verstärkt von November – Juni) und stellt landesweit ein hohes Risiko dar, insbesondere im Süden (Sambesi-Tal, Kariba-Becken, Victoria-Fälle, Luangwa-Tal).
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll.
Zur Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die gegenwärtige Prävalenz beläuft sich auf 15 %. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Nach starken Regenfällen können gelegentlich Cholerainfektionen auftreten, besonders auch in den ärmeren Stadtvierteln der Hauptstadt Lusaka. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und insbesondere Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettenbesuch und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue
Vereinzelte Fälle von Dengue-Fieber wurden aus dem Grenzgebiet DRC/Sambia im Copperbelt gemeldet.
Dengue ist eine von tagaktiven Stechmücken übertragene Erkrankung. Sie geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, beispielsweise lange, bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.
Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)
wird im gesamten Lande hauptsächlich in den trockenen Monaten übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
Vorwiegend im Osten, entlang des Luangwa und im Bereich des Kariba-Sees, kann es vereinzelt zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier angeraten.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z.B. Kariba-Stausee). Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden - manchmal mit Todesfolge - bewirken können, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, …) vor.
Befolgen Sie folgenden Rat: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Bei der Einfuhr von Medikamenten für den Eigengebrauch, die als Betäubungsmittel klassifiziert werden könnten, sind die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes zu beachten, ggf. sollte bei der sambischen Botschaft in Deutschland nachgefragt werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Sambia durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 05.07.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Sambia:
Stand 05.07.2012 (Unverändert gültig seit: 05.07.2012)
Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise – Zahlungsverkehr - Allgemeine Reiseinformationen - Geldversorgung
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige - Ausreise
Aktuelle Hinweise

Sambia wurde von Südafrika ab 1. Oktober 2011 neu auf die Liste der Gelbfieberendemiegebiete gesetzt, so dass eine Impfung nach Aufenthalt dort bei der Einreise nach Südafrika (auch Transit) verlangt wird.
Dies sollte besonders bei Reiseplänen von Südafrika aus nach Sambia z.B. zu den Victoriafällen berücksichtigt werden.
Nach einer neuen Regelung ist jeglicher Zahlungsverkehr für in Sambia belegene Leistungen fortan in Landeswährung (sambische Kwacha, ZMK) abzuwickeln. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (u.a. bis zu 10 Jahre Gefängnis) geahndet werden.
Nach Auskunft der Einwanderungsbehörde können am Flughafen beantragte Einreisevisa weiterhin in US-Dollar bezahlt werden.


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Reisen in die Grenzregion zur Demokratischen Republik Kongo wird wegen gelegentlicher Übergriffe über die Grenze hinweg abgeraten. In den Grenzgebieten zur Demokratischen Republik Kongo, zu Angola und zu Mosambik bestehen weiterhin nicht gekennzeichnete Minenfelder.

Aufgrund der politisch und humanitär schwierigen Lage im Ostkongo sind die sambischen Behörden auf Flüchtlinge aus der Demokratischen Republik Kongo eingestellt. Zurzeit verläuft der Grenzverkehr an der sambisch-kongolesischen Grenze jedoch normal.
Reisen über Land/ Straßenverkehr
Straßensperren der Polizei sind auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung. Es wird dringend geraten, stets alle Personal- und Fahrzeugpapiere mit sich zu führen.
Nächtliche Überlandfahrten sind aufgrund von Fußgängern, liegen gebliebenen Fahrzeugen, anderen Hindernissen und des Straßenzustands mit großen Risiken verbunden. Außerhalb der Städte gibt es in aller Regel keine Straßenbeleuchtung.
Kriminalität
Die Zahl gewalttätiger und bewaffneter Raubüberfälle, insbesondere bewaffneter Fahrzeugentführungen, nimmt zu. Überfälle können sich insbesondere in Lusaka, den Städten des Kupfergürtels, aber auch in Touristenzentren oder auf Überlandstrecken ereignen. Bevorzugtes Ziel von Fahrzeugentführungen sind Geländefahrzeuge der gehobenen Klasse, die vor Grundstückszufahrten auf Einlass warten. Es wird dringend empfohlen, mit dem Fahrzeug in Fahrtrichtung (parallel zur Straße) fluchtbereit zu warten. Leisten Sie bei Überfällen unter keinen Umständen Widerstand. Bei Autofahrten in Ballungsgebieten wird empfohlen, die Türen von innen verriegelt und die Fenster geschlossen zu halten. Taschen und Wertgegenstände sollten nicht sichtbar im Fahrzeug liegen.

Allgemeine Reiseinformationen
Die vorwiegend an den Viktoriafällen rund um die Städte Livingstone (Sambia) und Victoria Falls (Simbabwe) angebotenen Abenteuersportaktivitäten beinhalten naturgemäß ein Risiko für Leib und Leben. Vor Ort ist nur eine unzureichende medizinische Notfallversorgung gegeben. Anweisungen der Veranstalter sollte unbedingt Folge geleistet werden.
Geldversorgung
Alle in Sambia belegenen Leistungen sind in sambischen Kwacha (ZMK) zu bezahlen (Ausnahme: Flughafenvisa). Das Verwenden von anderen Währungen kann empfindliche Strafen nach sich ziehen (u. a. bis zu 10 Jahre Gefängnis). Banken und Wechselstuben akzeptieren häufig nur US-Dollar zum Umtausch in Landswährung, der Euro hat sich insofern noch nicht flächendeckend durchgesetzt. US-Dollar-Banknoten der Serien vor 1996 („kleine Köpfe“) werden im Regelfall nicht umgetauscht oder angenommen. Namhafte Kreditkarten werden von größeren Unternehmen zunehmend, aber nicht durchgehend angenommen. Einige Geldautomaten akzeptieren Visa- und/oder Master-Kreditkarten, vereinzelt ist an einigen Automaten inzwischen auch die Geldabhebung mit EC- (Maestro- bzw. Cirrus-) Karten möglich, man sollte sich auf diese Möglichkeit jedoch nicht verlassen. Zudem können pro Tag und Bank in der Regel nur begrenzte Beträge abgehoben werden (ca. 100-250 Euro).
Hotels
Sambia liegt abseits der großen afrikanischen Reiseziele. In Lusaka, den bekannten Nationalparks sowie dem Touristenzentrum Livingstone bestehen gute bis sehr gute Hotels, Camps und Lodges, ansonsten verfügen die Unterkünfte aber nur über vergleichsweise einfache Ausstattungen. Vor allem während der Regenzeit ist mit Strom- und Wasserausfällen zu rechnen.
Telefonieren über einen deutschen Mobilfunkanbieter ist in Sambia praktisch nicht möglich, Roaming funktioniert nur sehr eingeschränkt. Jedoch kann für einen Gegenwert von unter 1,- € eine Sim-Karte eines lokalen Anbieters erworben werden, sodass nach dem Prepaid-System nach Deutschland telefoniert werden kann bzw. man aus Deutschland angerufen werden kann. Der Versand/Empfang von SMS-/Textnachrichten nach/aus Deutschland ist nur eingeschränkt möglich.

Einreisebestimmungen
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Sambia Pass- und Visumzwang. Visa werden von der sambischen Botschaft in Berlin erteilt. Deutschen Staatsangehörigen können Touristenvisa auch gebührenpflichtig bei der Einreise nach Sambia erteilt werden.
Es sind vereinzelte Fälle bekannt geworden, in denen Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums bestanden haben.
Die Gebühren für die Ausstellung eines für eine Einreise gültigen Touristenvisums (Single Entry) betragen für deutsche Staatsangehörige USD 50. Für mehrfache Einreise (Double/Multiple Entry) fallen Visagebühren in Höhe von USD 80 an.
Wenn das Visum direkt bei Einreise beantragt wird, sind die Gebühren in US-Dollar bar zu entrichten. Wechselgeld ist nur bedingt vorhanden.
Bei Einreise wird häufig die Vorlage des Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt.
Es sollte umgehend geprüft werden, ob das korrekte Visum erteilt wurde, insbesondere bei „Multiple Entry Visa“.
Das früher bei Einreise im Rahmen einer organisierten Tour mit einem Reiseveranstalter an der Grenze gebührenfrei erteilte „Bonafide“-Visum („Fee Waived Visa“) wurde aufgehoben.
Seit November 2008 wieder erhältlich ist das insbesondere bei Tagesausflügen von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) ausgestellte Tagesvisum („Day Tripper Visa“), das eine Gültigkeit von 24 Stunden hat. Die Gebühren hierfür betragen USD 20.
Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist des Visums. Das bedeutet, dass die (ggf. erste) Einreise innerhalb der angegebenen Frist, im Regelfall drei Monate, erfolgen muss. Die Dauer des zulässigen Aufenthalts, im Regelfall 30 Tage, wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt und durch Stempel im Reisepass dokumentiert. Die Dauer, für die sich Besucher innerhalb von zwölf Monaten in Sambia aufhalten können, darf nach den maßgebenden sambischen Bestimmungen 90 Tage (Touristen und Besucher)/ 30 Tage (Geschäftsreisende) grundsätzlich nicht überschreiten. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen ausländischen Besuchern trotz Besitzes eines für diese Reise ausgestellten Visums einer sambischen Botschaft die Einreise mit der Begründung verweigert worden ist, die 90 Tage seien überschritten. Eine Aufenthaltserlaubnis für längere Aufenthalte kann je nach Einzelfall v on den örtlich zuständigen Büros der Einwanderungsbehörde erteilt werden (gebührenpflichtig).
Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden von den sambischen Einwanderungsbehörden unnachgiebig geahndet. Ausländer ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen.
Es wird dringend empfohlen, insbesondere beim Grenzübertritt auf dem Landweg, unverzüglich nachzuprüfen, ob die Einreise im Reisepass auch dokumentiert worden ist (Einreisestempel) und für welche Dauer der Aufenthalt gestattet wird.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus
vorläufiger Reisepass Ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Kinderreisepass Ja, für Kinder bis 12 Jahre (mit Foto), gültig min destens 6 Monate über Reise hinaus
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Keine Informationen seitens der sambischen Behörden, wäre im Einzelfall zu klären.
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses wird aber empfohlen.
Anmerkungen -
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Der Reisepass (mit Visum und/oder Einreisestempel) sowie zutreffendenfalls die gesonderte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind nach sambischen Bestimmungen ständig mitzuführen, ggf. als von der Einwanderungsbehörde beglaubigte Fotokopien.
Ausreise
Bei Ausreise auf dem Luftweg wurde bisher eine Flughafengebühr („Passenger Service Charge“) in Höhe von USD 25 erhoben. Dies erfolgt nun durch den Einzug der Gebühr bereits mit dem Flugpreis.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 26.11.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Sambia:
Stand 26.11.2012 (Unverändert gültig seit: 26.11.2012)

Letzte Änderungen:Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. nördliche Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich.
Für den Westen des Landes wird eine Gelbfieberimpfung für alle Reisenden empfohlen. Obwohl Sambia von der WHO als ein Land eingeschätzt wird, in dem das Gelbfieberrisiko niedrig ist und nur in wenigen Regionen potentiell vorkommt, verlangt Südafrika bei der Einreise aus Sambia - auch für Durchreise im Flughafentransit - die Vorlage eines gültigen Gelbfieber-Impfzertifikats. Darüber hinaus werden oft auch Reisende aus Südafrika mit Ziel Sambia (z.B. Besuch der Viktoriafälle) kontrolliert, ob dieses Zertifikat vorliegt. Wird bei Kontrollen beim Flughafen-Check-in in Sambia der Impfschutz nicht nachgewiesen, können die Fluglinien ferner die (Rück-)Beförderung nach Südafrika verweigern.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) sowie gegen Polio, ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.

Malaria
Sie tritt ganzjährig auf (verstärkt von November – Juni) und stellt landesweit ein hohes Risiko dar, insbesondere im Süden (Sambesi-Tal, Kariba-Becken, Victoria-Fälle) und im Luangwa-Tal.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll.
Zur Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die gegenwärtige Prävalenz beläuft sich auf 15 bis 30% je nach Bevölkerungsgruppe und Region. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Infektionsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Im „Kupfergürtel“ und in der Zentralprovinz gab es auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Typhuskranke. Neben hygienischen Maßnahmen – s.u. – kann die Schutzimpfung eine Typhuserkrankung verhindern.
Nach starken Regenfällen können gelegentlich Cholerainfektionen auftreten, auch in den ärmeren Stadtvierteln der Hauptstadt Lusaka. In diesem Jahr gab es Ausbrüche in der Nordprovinz unweit des Tanganyikasees. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und insbesondere Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettenbesuch und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Masern
In 2012 gab es eine Masernepidemie im NW des Landes (Luapula Provinz), alle Reisenden sollten gegen Masern (Mumps und Röteln) geimpft sein.
Tollwut
Im gleichen Gebiet sind auch Tollwuterkrankungen beim Menschen aufgetreten. Das Tollwutvirus wird durch den Biss erkrankter Tiere (Hunde, Fledermäuse) übertragen. Tierkontakte sollten vermieden werden, eine Schutzimpfung wird empfohlen.
Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)
wird im gesamten Lande hauptsächlich in den trockenen Monaten übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (moderner Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
Vorwiegend im Osten, entlang des Luangwa und im Bereich des Kariba-Sees, kann es vereinzelt zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier angeraten.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z.B. Kariba-Stausee). Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden - manchmal mit Todesfolge - bewirken können, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, …) vor.
Befolgen Sie folgenden Rat: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Bei der Einfuhr von Medikamenten für den Eigengebrauch, die als Betäubungsmittel klassifiziert werden könnten, sind die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes zu beachten, ggf. sollte bei der sambischen Botschaft in Deutschland nachgefragt werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Sambia durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 27.02.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Sambia:
Stand 27.02.2013
(Unverändert gültig seit: 27.02.2013)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Unruhen in Livingstone


Aktuelle Hinweise
Unruhen in Livingstone
Am 26.02.2013 ist es in Livingstone im Zusammenhang mit den dort anstehenden Wahlen zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Weitere Unruhen im Umfeld der Wahlen, insbesondere im Stadtzentrum, sind nicht auszuschließen. Es wird daher zur aufmerksamen Beobachtung der Lage vor Ort geraten. Politische Kundgebungen und andere größere Menschenansammlungen sollten weiträumig gemieden werden. Ggf. kann es zu Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs, z.B. durch Sperrungen kommen.
Währungsreform
Am 1.1.2013 ist die Währungsreform des sambischen Kwacha (ISO –Code ZMK) in Kraft (sog. Rebasing) getreten. Die Währungsbezeichnung ist dabei bestehen geblieben, der ISO-Code der neuen Währung lautet jedoch ZMW. Die Werte der bisher im Umlauf befindlichen Banknoten werden durch 1000 geteilt (dies entspricht einer Streichung von drei Nullen), die Banknoten bleiben mit dem so entsprechend verringerten Wert bis zum 30.06.2013 zugelassenes Zahlungsmittel. Wechselkurse werden entsprechend angepasst.
Gleichzeitig wurden am 01.01.2013 neue Banknoten und auch Münzen eingeführt. Die Entsprechungen der jeweiligen Zahlungsmittel sind wie folgt:
  • 50.000 ZMK (Banknote) = 50 ZMW (Banknote)
    20.000 ZMK (Banknote) = 20 ZMW (Banknote)
    10.000 ZMK (Banknote) = 10 ZMW (Banknote)
    5000 ZMK (Banknote) = 5 ZMW (Banknote)
    1000 ZMK (Banknote) = 1 ZMW (Münze)
    500 ZMK (Banknote) = 50 Ngwee (Münze)
    100 ZMK (Banknote) = 10 Ngwee (Münze)
    50 ZMK (Banknote) = 5 Ngwee (Münze)
Die Banknote für 20 ZMK entfällt. Zusätzlich wurde eine Banknote für 100 ZMW und für 2 ZMW eingeführt.
Preisangaben sollen in der Übergangszeit in beiden Varianten erfolgen. Die Unterscheidung nach alt und neu erfolgt durch die Währungskürzel K (ZMK) und KR (ZMW). Nach dem 30.06.2013 wird nur noch das Währungskürzel K verwendet und bezeichnet nun ausschließlich die neue Währung.
Um Verwechslungen der alten und neuen Zahlungsmittel auszuschließen, sollte auf Aushänge der Banken mit entsprechenden Mustern sowie das Druck- bzw. Prägedatum ab 2012 geachtet werden. Insbesondere ist der Wertunterschied des neuen und alten 100 Kwacha Scheins und auch der alten und neuen Münzen (alte Münzen haben faktisch keinen Wert und sind seit Jahren nicht mehr Umlauf, aber ggf. noch vorhanden) beträchtlich.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 09.04.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Sambia:
Stand 09.04.2013
(Unverändert gültig seit: 09.04.2013)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Gefahr von Unruhen bei politischen Veranstaltungen
In jüngster Zeit ist es anlässlich von Wahlkampfveranstaltungen im Rahmen parlamentarischer Nachwahlen wiederholt zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen. Ausländische Touristen sind davon bislang nicht in Mitleidenschaft gezogen worden. Gleichwohl sollten politische Kundgebungen und andere größere Menschenansammlungen weiträumig gemieden und die Lage vor Ort aufmerksam beobachtet werden. Ggf. kann es aufgrund politischer Veranstaltungen zu Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs, z. B. durch Sperrungen kommen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 05.07.2013

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Sambia:

Stand 05.07.2013 (Unverändert gültig seit: 05.07.2013)

Letzte Änderungen: Allgemeine Reiseinformationen – Währungsreform
Besondere Zollvorschriften

Allgemeine Reiseinformationen


Die vorwiegend an den Viktoriafällen rund um die Städte Livingstone (Sambia) und Victoria Falls (Simbabwe) angebotenen Abenteuersportaktivitäten beinhalten naturgemäß ein Risiko für Leib und Leben. Vor Ort ist nur eine unzureichende medizinische Notfallversorgung gegeben. Anweisungen der Veranstalter sollte unbedingt Folge geleistet werden.
Geldversorgung
Alle in Sambia belegenen Leistungen sind in sambischen Kwacha (ZMW) zu bezahlen (Ausnahme: Flughafenvisa). Das Verwenden von anderen Währungen kann empfindliche Strafen nach sich ziehen (u. a. bis zu 10 Jahre Gefängnis). Banken und Wechselstuben akzeptieren häufig nur US-Dollar zum Umtausch in Landeswährung, der Euro hat sich noch nicht flächendeckend durchgesetzt. US-Dollar-Banknoten der Serien vor 1996 („kleine Köpfe“) werden im Regelfall nicht umgetauscht oder angenommen. Namhafte Kreditkarten werden von größeren Unternehmen zunehmend, aber nicht durchgehend angenommen. Einige Geldautomaten akzeptieren Visa- und/oder Master-Kreditkarten, vereinzelt ist an einigen Automaten inzwischen auch die Geldabhebung mit EC- (Maestro- bzw. Cirrus-) Karten möglich, man sollte sich auf diese Möglichkeit jedoch nicht verlassen. Zudem können pro Tag und Bank in der Regel nur begrenzte Beträge abgehoben werden (ca. 100-250 Euro).

Währungsreform
Am 1.1.2013 ist die Währungsreform des sambischen Kwacha (ISO –Code ZMK) in Kraft (sog. Rebasing) getreten. Die Währungsbezeichnung bleibt dabei bestehen, der ISO-Code der neuen Währung lautet jedoch ZMW. Die Übergangszeit in der alte und neue Banknoten als Zahlungsmittel akzeptiert worden sind, ist zum 1. Juli 2013 abgelaufen: die alten Banknoten können nicht länger verwendet werden. Sambia-Reisende sollten darauf achten, keine alten Scheine entgegenzunehmen bzw. ausgehändigt zu bekommen.
Hotels
Sambia liegt abseits der großen afrikanischen Reiseziele. In Lusaka, den bekannten Nationalparks sowie dem Touristenzentrum Livingstone bestehen gute bis sehr gute Hotels, Camps und Lodges, ansonsten verfügen die Unterkünfte aber nur über vergleichsweise einfache Ausstattungen. Vor allem während der Regenzeit ist mit Strom- und Wasserausfällen zu rechnen.
Telefonieren über einen deutschen Mobilfunkanbieter ist in Sambia praktisch nicht möglich, Roaming funktioniert nur sehr eingeschränkt. Jedoch kann für einen Gegenwert von unter 1,- € eine Sim-Karte eines lokalen Anbieters erworben werden, sodass nach dem Prepaid-System nach Deutschland telefoniert werden kann bzw. man aus Deutschland angerufen werden kann. Der Versand/Empfang von SMS-/Textnachrichten nach/aus Deutschland ist nur eingeschränkt möglich.
Besondere Zollvorschriften
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausfuhr von Teilen von Wildtierkadavern aus Sambia verboten ist. Das Ausfuhrverbot umfass nicht nur Stoßzähne oder Hörner sondern auch oft als touristische Souvenire betrachtete Fundobjekte aus den Nationalparks wie z. B. Skelett- oder Zahnteile verendeter Wildtiere. Wer am Flughafen oder an den Grenzstellen mit entsprechenden Objekten angetroffen wird, muss mit Festnahmen rechnen.
Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll http://www.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 11.11.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Sambia:
Stand 11.11.2013
(Unverändert gültig seit: 11.11.2013)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Gefahr von Unruhen bei politischen Veranstaltungen
In jüngster Vergangenheit kam es im Zentrum von Lusaka (insbesondere in der Gegend zwischen Cairo Road und Freedom Way) wiederholt zu gewalttätigen Ausschreitungen zwischen Anhängern der Regierungspartei, die nach Medienberichten zu vielen Verletzten und sogar Toten geführt haben.. Reisenden wird empfohlen Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und erhöhte Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen. Da auch in näherer Zukunft weitere Unruhen möglich erscheinen, wird von einem Besuch von Downtown Lusaka derzeit abgeraten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 18.11.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Sambia:
Stand 18.11.2013
(Unverändert gültig seit: 18.11.2013)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
In jüngster Vergangenheit kam es im Zentrum von Lusaka (insbesondere in der Gegend zwischen Cairo Road und Freedom Way) wiederholt zu gewalttätigen Ausschreitungen zwischen Anhängern der Regierungspartei, die nach Medienberichten zu vielen Verletzten und sogar Toten geführt haben.
Derzeit ist die Lage wieder ruhig. Dennoch wird Reisenden empfohlen Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und erhöhte Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 25.02.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Sambia:
Stand 25.02.2014
(Unverändert gültig seit: 25.02.2014)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Aktuelle Hinweise
In der Vergangenheit kam es im Zentrum von Lusaka (insbesondere in der Gegend zwischen Cairo Road und Freedom Way) wiederholt zu gewalttätigen Ausschreitungen zwischen Anhängern der Regierungspartei, die zu vielen Verletzten und sogar Toten geführt haben. Dies trifft insbesondere auf Ballungsgebiete zu.
Es wird Reisenden daher empfohlen Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und erhöhte Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen.

Allgemeine Reiseinformationen
Die vorwiegend an den Viktoriafällen rund um die Städte Livingstone (Sambia) und Victoria Falls (Simbabwe) angebotenen Abenteuersportaktivitäten beinhalten naturgemäß ein Risiko für Leib und Leben. Vor Ort ist nur eine unzureichende medizinische Notfallversorgung gegeben. Anweisungen der Veranstalter sollte unbedingt Folge geleistet werden.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Sambia strafbar. Das Höchststrafmaß beträgt lebenslänglich.
Geldversorgung
Alle in Sambia belegenen Leistungen sind in sambischen Kwacha (ZMW) zu bezahlen (Ausnahme: Flughafenvisa). Das Verwenden von anderen Währungen kann empfindliche Strafen nach sich ziehen (u. a. bis zu 10 Jahre Gefängnis). Banken und Wechselstuben akzeptieren häufig nur US-Dollar zum Umtausch in Landeswährung, der Euro hat sich noch nicht flächendeckend durchgesetzt. US-Dollar-Banknoten der Serien vor 1996 („kleine Köpfe“) werden im Regelfall nicht umgetauscht oder angenommen. Namhafte Kreditkarten werden von größeren Unternehmen zunehmend, aber nicht durchgehend angenommen. Einige Geldautomaten akzeptieren Visa- und/oder Master-Kreditkarten, vereinzelt ist an einigen Automaten inzwischen auch die Geldabhebung mit EC- (Maestro- bzw. Cirrus-) Karten möglich, man sollte sich auf diese Möglichkeit jedoch nicht verlassen. Zudem können pro Tag und Bank in der Regel nur begrenzte Beträge abgehoben werden (ca. 100-250 Euro).

Die Übergangszeit nach der Währungsreform, in der alte und neue Banknoten als Zahlungsmittel akzeptiert worden sind, ist zum 1. Juli 2013 abgelaufen: die alten Banknoten können nicht länger verwendet werden. Sambia-Reisende sollten darauf achten, keine alten Scheine entgegenzunehmen bzw. ausgehändigt zu bekommen.
Hotels
Sambia liegt abseits der großen afrikanischen Reiseziele. In Lusaka, den bekannten Nationalparks sowie dem Touristenzentrum Livingstone bestehen gute bis sehr gute Hotels, Camps und Lodges, ansonsten verfügen die Unterkünfte aber nur über vergleichsweise einfache Ausstattungen. Vor allem während der Regenzeit ist mit Strom- und Wasserausfällen zu rechnen.
Telefonieren über einen deutschen Mobilfunkanbieter ist in Sambia praktisch nicht möglich, Roaming funktioniert nur sehr eingeschränkt. Jedoch kann für einen Gegenwert von unter 1,- € eine Sim-Karte eines lokalen Anbieters erworben werden, sodass nach dem Prepaid-System nach Deutschland telefoniert werden kann bzw. man aus Deutschland angerufen werden kann. Der Versand/Empfang von SMS-/Textnachrichten nach/aus Deutschland ist nur eingeschränkt möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, für Kinder bis 12 Jahre (mit Foto)
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Keine Informationen seitens der sambischen Behörden, wäre im Einzelfall zu klären. Die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses wird aber empfohlen.
Anmerkungen: Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Sambia Pass- und Visumzwang. Visa werden von der sambischen Botschaft in Berlin erteilt. Deutschen Staatsangehörigen können Touristenvisa auch gebührenpflichtig bei der Einreise nach Sambia erteilt werden.
Es sind vereinzelte Fälle bekannt geworden, in denen Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums bestanden haben.
Die Gebühren für die Ausstellung eines für eine Einreise gültigen Touristenvisums (Single Entry) betragen für deutsche Staatsangehörige USD 50. Für eine zweifache Einreise (Double Entry) fallen Visagebühren in Höhe von USD 80 an. Mehrfacheinreisen (Multiple Entry) werden am Flughafen nicht ausgestellt, können aber nach Einreise bei den örtlichen Büros der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Wenn das Visum direkt bei Einreise beantragt wird, sind die Gebühren in US-Dollar bar zu entrichten. Wechselgeld ist nur bedingt vorhanden.
Bei Einreise wird häufig die Vorlage des Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt.
Es sollte umgehend geprüft werden, ob das korrekte Visum erteilt wurde.
Das früher bei Einreise im Rahmen einer organisierten Tour mit einem Reiseveranstalter an der Grenze gebührenfrei erteilte „Bonafide“-Visum („Fee Waived Visa“) wurde aufgehoben.
Seit November 2008 wieder erhältlich ist das insbesondere bei Tagesausflügen von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) ausgestellte Tagesvisum („Day Tripper Visa“), das eine Gültigkeit von 24 Stunden hat. Die Gebühren hierfür betragen USD 20.
Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist des Visums. Das bedeutet, dass die (ggf. erste) Einreise innerhalb der angegebenen Frist, im Regelfall drei Monate, erfolgen muss. Die Dauer des zulässigen Aufenthalts, im Regelfall 30 Tage, wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt und durch Stempel im Reisepass dokumentiert. Die Dauer, für die sich Besucher innerhalb von zwölf Monaten in Sambia aufhalten können, darf nach den maßgebenden sambischen Bestimmungen 90 Tage (Touristen und Besucher)/ 30 Tage (Geschäftsreisende) grundsätzlich nicht überschreiten. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen ausländischen Besuchern trotz Besitzes eines für diese Reise ausgestellten Visums einer sambischen Botschaft die Einreise mit der Begründung verweigert worden ist, die 90 Tage seien überschritten. Eine Aufenthaltserlaubnis für längere Aufenthalte kann je nach Einzelfall v on den örtlich zuständigen Büros der Einwanderungsbehörde erteilt werden (gebührenpflichtig).
Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden von den sambischen Einwanderungsbehörden unnachgiebig geahndet. Ausländer ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen.
Es wird dringend empfohlen, insbesondere beim Grenzübertritt auf dem Landweg, unverzüglich nachzuprüfen, ob die Einreise im Reisepass auch dokumentiert worden ist (Einreisestempel) und für welche Dauer der Aufenthalt gestattet wird.
Sambia wurde von Südafrika ab 1. Oktober 2011 neu auf die Liste der Gelbfieberendemiegebiete gesetzt, so dass eine Impfung nach Aufenthalt dort bei der Einreise nach Südafrika (auch Transit) verlangt wird.
Dies sollte besonders bei Reiseplänen von Südafrika aus nach Sambia z.B. zu den Victoriafällen berücksichtigt werden.
Der Reisepass (mit Visum und/oder Einreisestempel) sowie zutreffendenfalls die gesonderte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind nach sambischen Bestimmungen ständig mitzuführen, ggf. als von der Einwanderungsbehörde beglaubigte Fotokopien.
Ausreise
Bei Ausreise auf dem Luftweg wurde bisher eine Flughafengebühr („Passenger Service Charge“) in Höhe von USD 25 erhoben. Dies erfolgt nun durch den Einzug der Gebühr bereits mit dem Flugpreis.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 27.02.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Sambia:
Stand 27.02.2014
(Unverändert gültig seit: 27.02.2014)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
In der Vergangenheit kam es im Zentrum von Lusaka (insbesondere in der Gegend zwischen Cairo Road und Freedom Way) wiederholt zu gewalttätigen Ausschreitungen zwischen Anhängern der Regierungspartei, die zu vielen Verletzten und sogar Toten geführt haben. Auch in anderen Ballungsgebieten kam es in letzter Zeit mehrfach spontan zu gewaltsamen Auseinandersetzungen.
Es wird Reisenden daher empfohlen Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und erhöhte Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 02.04.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Sambia:
Stand 02.04.2014
(Unverändert gültig seit: 02.04.2014)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Allgemeine Reiseinformationen – Geldversorgung


Aktuelle Hinweise
In der Vergangenheit kam es im Zentrum von Lusaka (insbesondere in der Gegend zwischen Cairo Road und Freedom Way) wiederholt zu gewalttätigen Ausschreitungen bei politischen Kundgebungen, die zu Verletzten und sogar Toten geführt haben. Auch in anderen Ballungsgebieten kam es in letzter Zeit mehrfach spontan zu gewaltsamen Auseinandersetzungen.
Es wird Reisenden daher empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und erhöhte Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen.
Seit März 2014 dürfen Firmen die Preise für ihre Leistungen wieder in Fremdwährungen angeben und es kann mit Fremdwährungen bezahlt werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Die vorwiegend an den Viktoriafällen rund um die Städte Livingstone (Sambia) und Victoria Falls (Simbabwe) angebotenen Abenteuersportaktivitäten beinhalten naturgemäß ein Risiko für Leib und Leben. Vor Ort ist nur eine unzureichende medizinische Notfallversorgung gegeben. Anweisungen der Veranstalter sollte unbedingt Folge geleistet werden.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Sambia strafbar. Das Höchststrafmaß beträgt lebenslänglich.
Geldversorgung
Banken und Wechselstuben akzeptieren häufig nur US-Dollar zum Umtausch in die Landeswährung Kwacha (ZMW), der Euro hat sich noch nicht flächendeckend durchgesetzt. US-Dollar-Banknoten der Serien vor 1996 („kleine Köpfe“) werden im Regelfall nicht umgetauscht oder angenommen. Kleine Scheine werden häufig nur zu schlechteren Kursen umgetauscht. Namhafte Kreditkarten werden von größeren Unternehmen zunehmend, aber nicht durchgehend angenommen. Es kommt häufig zu Übertragungsfehlern, so dass Kreditkartenzahlungen nicht selten an der Technik scheitern. Einige Geldautomaten akzeptieren Visa- und/oder Master-Kreditkarten, vereinzelt ist an einigen Automaten inzwischen auch die Geldabhebung mit EC- (Maestro- bzw. Cirrus-) Karten möglich, man sollte sich auf diese Möglichkeit jedoch nicht verlassen. Zudem können pro Tag und Bank in der Regel nur begrenzte Beträge abgehoben werden (ca. 100-250 Euro).
Die Übergangszeit nach der Währungsreform, in der alte und neue Banknoten als Zahlungsmittel akzeptiert worden sind, ist zum 1. Juli 2013 abgelaufen: die alten Banknoten können nicht länger verwendet werden. Sambia-Reisende sollten darauf achten, keine alten Scheine entgegenzunehmen bzw. ausgehändigt zu bekommen.
Hotels
Sambia liegt abseits der großen afrikanischen Reiseziele. In Lusaka, den bekannten Nationalparks sowie dem Touristenzentrum Livingstone bestehen gute bis sehr gute Hotels, Camps und Lodges, ansonsten verfügen die Unterkünfte aber nur über vergleichsweise einfache Ausstattungen. Vor allem während der Regenzeit ist mit Strom- und Wasserausfällen zu rechnen.
Telefonieren über einen deutschen Mobilfunkanbieter ist in Sambia praktisch nicht möglich, Roaming funktioniert nur sehr eingeschränkt. Jedoch kann für einen Gegenwert von unter 1,- € eine Sim-Karte eines lokalen Anbieters erworben werden, sodass nach dem Prepaid-System nach Deutschland telefoniert werden kann bzw. man aus Deutschland angerufen werden kann. Der Versand/Empfang von SMS-/Textnachrichten nach/aus Deutschland ist nur eingeschränkt und abhängig vom Netzanbieter möglich.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 04.11.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Sambia:
Stand 04.11.2014
(Unverändert gültig seit: 04.11.2014)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Im Zusammenhang mit politischen Kundgebungen und Protesten kam es in der jüngeren Vergangenheit in Lusaka (insbesondere in der Umgebung von Cairo Road, der University of Zambia und anderen Hochschulen, aktuell auch in der Umgebung von Crossroads bzw. dem Stadtteil Kabulonga) und anderen Ballungsgebieten zu gewalttätigen Ausschreitungen. Insbesondere im Vorlauf der zu Ende Januar anstehenden Präsidentschaftswahlen kann es jederzeit auch kurzfristig und unvorhergesehen zu weiteren spontanen Unruhen und gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen.
Es wird Reisenden daher empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und erhöhte Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 08.01.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Sambia:

Stand 08.01.2015 (Unverändert gültig seit: 08.01.2015)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Besondere Zollvorschriften

Aktuelle Hinweise

Im Zusammenhang mit politischen Kundgebungen und Protesten kam es in der jüngeren Vergangenheit in Lusaka (insbesondere in der Umgebung von Cairo Road, der University of Zambia und anderen Hochschulen, aktuell auch in der Umgebung von Crossroads bzw. dem Stadtteil Kabulonga) und anderen Ballungsgebieten zu gewalttätigen Ausschreitungen. Insbesondere im Vorlauf der am 20. Januar anstehenden Präsidentschaftswahlen kann es jederzeit zu weiteren spontanen Unruhen und gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen.

In jüngster Vergangenheit sind mehrere deutsche Staatsbürger bei der Ausreise wegen illegalen Besitzes von Wildtrophäen – zu diesen zählen auch Skelett- oder Zahnteile verendeter Wildtiere – kurzfristig in Haft genommen und anschließend vor Gericht zu Geldstrafen verurteilt worden. Die unter „Besondere Zollvorschriften“ genannten Regelungen zur Ausfuhr von Wildtiertrophäen aus Sambia sind unbedingt zu beachten.

Es wird Reisenden daher empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und erhöhte Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen.

Besondere Zollvorschriften
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausfuhr von Teilen von Wildtiertrophäen aus Sambia verboten ist. Das Ausfuhrverbot umfass nicht nur Stoßzähne oder Hörner sondern auch oft als touristische Souvenire betrachtete Fundobjekte aus den Nationalparks wie z. B. Skelett- oder Zahnteile verendeter Wildtiere. Wer am Flughafen oder an den Grenzstellen mit entsprechenden Objekten angetroffen wird, muss mit Festnahmen rechnen. Jede Ausfuhr bedarf einer Genehmigung durch die sambische Wildschutzbehörde ZAWA.

Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll http://www.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 27.01.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Sambia:
Stand 27.01.2015
(Unverändert gültig seit: 27.01.2015)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
In jüngster Vergangenheit sind mehrere deutsche Staatsbürger bei der Ausreise wegen illegalen Besitzes von Wildtrophäen – zu diesen zählen auch Skelett- oder Zahnteile verendeter Wildtiere – kurzfristig in Haft genommen und anschließend vor Gericht zu Geldstrafen verurteilt worden. Die unter „Besondere Zollvorschriften“ genannten Regelungen zur Ausfuhr von Wildtiertrophäen aus Sambia sind unbedingt zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Reisen in die Grenzregion zur Demokratischen Republik Kongo wird wegen gelegentlicher Übergriffe über die Grenze hinweg abgeraten. In den Grenzgebieten zur Demokratischen Republik Kongo, zu Angola und zu Mosambik bestehen weiterhin nicht gekennzeichnete Minenfelder.

Aufgrund der politisch und humanitär schwierigen Lage im Ostkongo sind die sambischen Behörden auf Flüchtlinge aus der Demokratischen Republik Kongo eingestellt. Zurzeit verläuft der Grenzverkehr an der sambisch-kongolesischen Grenze jedoch normal.
Reisen über Land/ Straßenverkehr
Straßenkontrollen der Polizei sind auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung. Es wird dringend geraten, stets alle Personal- und Fahrzeugpapiere mit sich zu führen.
Nächtliche Überlandfahrten sind aufgrund von Fußgängern, liegen gebliebenen Fahrzeugen, anderen Hindernissen und des Straßenzustands mit großen Risiken verbunden. Außerhalb der Städte gibt es in aller Regel keine Straßenbeleuchtung.
Kriminalität
Gewalttätige und bewaffnete Raubüberfälle, insbesondere bewaffnete Fahrzeugentführungen, können vorkommen. Überfälle können sich insbesondere in Lusaka, den Städten des Kupfergürtels, aber auch in Touristenzentren oder auf Überlandstrecken ereignen. Bevorzugtes Ziel von Fahrzeugentführungen sind Geländefahrzeuge der gehobenen Klasse, die vor Grundstückszufahrten auf Einlass warten. Es wird dringend empfohlen, mit dem Fahrzeug in Fahrtrichtung (parallel zur Straße) fluchtbereit zu warten. Leisten Sie bei Überfällen unter keinen Umständen Widerstand. Bei Autofahrten in Ballungsgebieten wird empfohlen, die Türen von innen verriegelt und die Fenster geschlossen zu halten. Taschen und Wertgegenstände sollten nicht sichtbar im Fahrzeug liegen. Einbrüche in Hotelzimmern - auch der gehobenen Klasse - kommen insbesondere in den Touristenzentren vor; Reisepapiere und Wertgegenstände sollten daher sicher im Safe deponiert werden.
Politische Kundgebungen und Demonstrationen
Anlässlich politischer Veranstaltungen und Demonstrationen kann es zu gewalttätigen Ausschreitungen kommen. Besonders betroffen sind städtische Ballungsgebiete sowie die Umgebung von Hochschulen. Es wird Reisenden empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden und die Medienberichterstattung zu verfolgen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 05.02.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Sambia:
Stand 05.02.2015
(Unverändert gültig seit: 05.02.2015)

Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Medizinische Hinweise


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, für Kinder bis 12 Jahre (mit Foto)
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Keine Informationen seitens der sambischen Behörden, wäre im Einzelfall zu klären. Die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses wird aber empfohlen.
Anmerkungen: Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Sambia Pass- und Visumzwang. Visa werden von der sambischen Botschaft in Berlin erteilt. Deutschen Staatsangehörigen können Touristenvisa auch gebührenpflichtig bei der Einreise nach Sambia erteilt werden.
Es sind vereinzelte Fälle bekannt geworden, in denen Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums bestanden haben.
Die Gebühren für die Ausstellung eines für eine Einreise gültigen Touristenvisums (Single Entry) betragen für deutsche Staatsangehörige USD 50. Für eine zweifache Einreise (Double Entry) fallen Visagebühren in Höhe von USD 80 an. Mehrfacheinreisen (Multiple Entry) werden am Flughafen nicht ausgestellt, können aber nach Einreise bei den örtlichen Büros der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Wenn das Visum direkt bei Einreise beantragt wird, sind die Gebühren in US-Dollar bar zu entrichten. Wechselgeld ist nur bedingt vorhanden.
Bei Einreise wird häufig die Vorlage des Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt.
Es sollte umgehend geprüft werden, ob das korrekte Visum erteilt wurde.
Das früher bei Einreise im Rahmen einer organisierten Tour mit einem Reiseveranstalter an der Grenze gebührenfrei erteilte „Bonafide“-Visum („Fee Waived Visa“) wurde aufgehoben.
Seit November 2008 wieder erhältlich ist das insbesondere bei Tagesausflügen von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) ausgestellte Tagesvisum („Day Tripper Visa“), das eine Gültigkeit von 24 Stunden hat. Die Gebühren hierfür betragen USD 20.
Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist des Visums. Das bedeutet, dass die (ggf. erste) Einreise innerhalb der angegebenen Frist, im Regelfall drei Monate, erfolgen muss. Die Dauer des zulässigen Aufenthalts, im Regelfall 30 Tage, wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt und durch Stempel im Reisepass dokumentiert. Die Dauer, für die sich Besucher innerhalb von zwölf Monaten in Sambia aufhalten können, darf nach den maßgebenden sambischen Bestimmungen 90 Tage (Touristen und Besucher)/ 30 Tage (Geschäftsreisende) grundsätzlich nicht überschreiten. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen ausländischen Besuchern trotz Besitzes eines für diese Reise ausgestellten Visums einer sambischen Botschaft die Einreise mit der Begründung verweigert worden ist, die 90 Tage seien überschritten. Eine Aufenthaltserlaubnis für längere Aufenthalte kann je nach Einzelfall v on den örtlich zuständigen Büros der Einwanderungsbehörde erteilt werden (gebührenpflichtig).
Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden von den sambischen Einwanderungsbehörden unnachgiebig geahndet. Ausländer ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen.
Es wird dringend empfohlen, insbesondere beim Grenzübertritt auf dem Landweg, unverzüglich nachzuprüfen, ob die Einreise im Reisepass auch dokumentiert worden ist (Einreisestempel) und für welche Dauer der Aufenthalt gestattet wird.
Der Reisepass (mit Visum und/oder Einreisestempel) sowie zutreffendenfalls die gesonderte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind nach sambischen Bestimmungen ständig mitzuführen, ggf. als von der Einwanderungsbehörde beglaubigte Fotokopien.
Ausreise
Bei Ausreise auf dem Luftweg wurde bisher eine Flughafengebühr („Passenger Service Charge“) in Höhe von USD 25 erhoben. Dies erfolgt nun durch den Einzug der Gebühr bereits mit dem Flugpreis.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. nördliche Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich.
Für den Westen des Landes wird eine Gelbfieberimpfung für alle Reisenden empfohlen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) sowie gegen Polio, ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
Malaria
Sie tritt ganzjährig auf (verstärkt von November – Juni) und stellt landesweit ein hohes Risiko dar, insbesondere im Süden (Sambesi-Tal, Kariba-Becken, Victoria-Fälle) und im Luangwa-Tal.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll.
Zur Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die gegenwärtige Prävalenz beläuft sich auf 15 bis 30% je nach Bevölkerungsgruppe und Region. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Infektionsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Im „Kupfergürtel“ und in der Zentralprovinz gab es auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Typhuskranke. Neben hygienischen Maßnahmen – s.u. – kann die Schutzimpfung eine Typhuserkrankung verhindern.
Nach starken Regenfällen können gelegentlich Cholerainfektionen auftreten, auch in den ärmeren Stadtvierteln der Hauptstadt Lusaka. In diesem Jahr gab es Ausbrüche in der Nordprovinz unweit des Tanganyikasees. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und insbesondere Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettenbesuch und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Masern
In 2012 gab es eine Masernepidemie im NW des Landes (Luapula Provinz), alle Reisenden sollten gegen Masern (Mumps und Röteln) geimpft sein.
Tollwut
Im gleichen Gebiet sind auch Tollwuterkrankungen beim Menschen aufgetreten. Das Tollwutvirus wird durch den Biss erkrankter Tiere (Hunde, Fledermäuse) übertragen. Tierkontakte sollten vermieden werden, eine Schutzimpfung wird empfohlen.
Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)
wird im gesamten Lande hauptsächlich in den trockenen Monaten übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (moderner Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
Vorwiegend im Osten, entlang des Luangwa und im Bereich des Kariba-Sees, kann es vereinzelt zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier angeraten.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z.B. Kariba-Stausee). Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden - manchmal mit Todesfolge - bewirken können, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, …) vor.
Befolgen Sie folgenden Rat: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Bei der Einfuhr von Medikamenten für den Eigengebrauch, die als Betäubungsmittel klassifiziert werden könnten, sind die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes zu beachten, ggf. sollte bei der sambischen Botschaft in Deutschland nachgefragt werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Sambia durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Antworten