Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 30.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 28.06.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei:
Stand 28.06.2018
(Unverändert gültig seit: 28.06.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Am 24. Juni 2018 fanden in der Türkei vorgezogene Parlaments- und Präsidentschaftswahlen statt, bei denen Staatspräsident Erdoğan im Amt bestätigt wurde Der seit Juli 2016 geltende Notstand gilt fort.
Reisenden wird weiterhin empfohlen, sich von politischen Veranstaltungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.

Verhaftungen
Unter Geltung des Notstands wurden vermehrt auch deutsche Staatsangehörige willkürlich inhaftiert. Festnahmen deutscher Staatsangehöriger erfolgten auch in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien.
Entgegen ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen hat die Türkei in einigen dieser Fälle den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei den konsularischen Zugang zu den Gefangenen erst mit teilweise mehrmonatiger zeitlicher Verzögerung gewährt.
Betroffen von derartigen Maßnahmen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

Einreiseverweigerungen
Zudem wurde deutschen Staatsangehörigen, insbesondere Personen mit engen privaten und persönlichen Beziehungen in die Türkei, seit Anfang 2017 in zahlreichen Fällen ohne Mitteilung der Gründe die Einreise verweigert. Betroffene Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden bis zu einigen Tagen ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Dabei wurden ihnen auch ihre Mobiltelefone abgenommen und auf gespeicherte Inhalte sowie Kontakte durchsucht.

Von einer Einreiseverweigerung, aber auch von einer Festnahme oder Untersagung der Ausreise betroffenen deutschen Staatsangehörigen oder ihren Angehörigen wird geraten, Kontakt mit der nächsten deutschen Auslandsvertretung aufzunehmen. Es wird außerdem empfohlen, keine Aussagen ohne Anwesenheit eines Anwalts und eines Dolmetschers zu machen oder Dokumente zu unterschreiben, deren Inhalt sie nicht verstehen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ungeachtet des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 19.07.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei:
Stand 19.07.2018
(Unverändert gültig seit: 19.07.2018)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise (Innenpolitische Lage)


Aktuelle Hinweise
Am 24. Juni 2018 fanden in der Türkei vorgezogene Parlaments- und Präsidentschaftswahlen statt, bei denen Staatspräsident Erdoğan im Amt bestätigt wurde. Der seit dem Putschversuch vom Juli 2016 bestehende Notstand wurde am 19. Juli 2018 beendet.
Reisenden wird dennoch empfohlen, sich von politischen Veranstaltungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.

Verhaftungen
In den letzten beiden Jahren wurden vermehrt auch deutsche Staatsangehörige willkürlich inhaftiert. Festnahmen deutscher Staatsangehöriger erfolgten auch in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien.
Entgegen ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen hat die Türkei in einigen dieser Fälle den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei den konsularischen Zugang zu den Gefangenen erst mit teilweise mehrmonatiger zeitlicher Verzögerung gewährt.
Betroffen von derartigen Maßnahmen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

Einreiseverweigerungen
Zudem wurde deutschen Staatsangehörigen, insbesondere Personen mit engen privaten und persönlichen Beziehungen in die Türkei, seit Anfang 2017 in zahlreichen Fällen ohne Mitteilung der Gründe die Einreise verweigert. Betroffene Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden bis zu einigen Tagen ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Dabei wurden ihnen auch ihre Mobiltelefone abgenommen und auf gespeicherte Inhalte sowie Kontakte durchsucht.
Von einer Einreiseverweigerung, aber auch von einer Festnahme oder Untersagung der Ausreise betroffenen deutschen Staatsangehörigen oder ihren Angehörigen wird geraten, Kontakt mit der nächsten deutschen Auslandsvertretung aufzunehmen. Es wird außerdem empfohlen, keine Aussagen ohne Anwesenheit eines Anwalts und eines Dolmetschers zu machen oder Dokumente zu unterschreiben, deren Inhalt sie nicht verstehen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ungeachtet des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Mit der Aufhebung des Notstands, am 19. Juli 2018, sind die damit verbundenen Einschränkungen und Sonderregelungen im Grundsatz entfallen. Die türkische Regierung hat indes angekündigt, zeitnah über eine Gesetzesänderung abstimmen zu lassen, die Teile der Sonderregelungen des Notstandes in das Polizei- und Strafrecht übernehmen wird. Es ist weiterhin von einem erhöhten Festnahmerisiko auszugehen.
Behörden berufen sich bei Festnahmen auf die Mitgliedschaft in Organisationen, die auch in Deutschland oder der EU als terroristische Vereinigung eingestuft sind (IS, PKK), aber auch auf Mitgliedschaft in der so genannten „Gülen-Bewegung“, die nur in der Türkei unter der Bezeichnung „FETÖ“ als terroristische Vereinigung eingestuft ist. Auch geringfügige, den Betroffenen unter Umständen gar nicht bewusste oder lediglich von Dritten behauptete Berührungspunkte mit dieser Bewegung oder mit ihr verbundenen Personen oder Unternehmen können für eine Festnahme ausreichen.
Öffentliche Äußerungen gegen den türkischen Staat, Sympathiebekundungen mit von der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen und auch die Beleidigung oder Verunglimpfung von staatlichen Institutionen und hochrangigen Persönlichkeiten sind verboten, worunter auch regierungskritische Äußerungen im Internet und in den sozialen Medien fallen, siehe Besondere strafrechtliche Vorschriften.

Terrorismus
In der Türkei ist es insbesondere seit Mitte 2015 wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen.
Es ist keinesfalls auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen – auch vor dem Hintergrund der jüngsten türkischen Militäraktionen in Syrien - weiterhin versuchen werden, Anschläge, insbesondere in den großen Metropolen, durchzuführen. Diese können sich auch gezielt gegen Ausländer richten.
Der internationale Flughafen Istanbul Atatürk, sowie wiederholt die Innenstädte von Istanbul und Ankara waren Ziele von Anschlägen mit hohen Opferzahlen, so zuletzt am 1. Januar 2017 der Nachtclub "Reina" in Istanbul.
Die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) sowie ihre Splittergruppe „Freiheitsfalken Kurdistans“ verüben seit Mitte 2015 vor allem im Südosten der Türkei, aber auch in anderen Landesteilen wiederholt Anschläge.
Aus den touristischen Reisezielen entlang der Mittelmeerküste wurden bislang keine sicherheitsrelevanten Ereignisse gemeldet, bei denen ausländische Touristen zu Schaden gekommen sind.
Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.
Deshalb wird Deutschen, die sich in der Türkei aufhalten oder dorthin reisen möchten, generell empfohlen, sich zur Sicherheitslage laufend, mittels dieser Reise- und Sicherheitshinweise sowie der Medienberichterstattung, informiert zu halten. Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie der Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen sollten gemieden werden.

Reisen über Land
Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Mardin, Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.
In den Provinzen Hatay, Kilis, Gaziantep, Şanlıurfa, Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van besteht ein erhöhtes Risiko für Reisende. Alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in diese Gebiete sollten vermieden werden. Es wird weiterhin zu größter Vorsicht geraten. Die aktuelle Berichterstattung in den Medien sollte aufmerksam verfolgt werden.
In den genannten Gebieten werden immer wieder „zeitweilige Sicherheitszonen“ eingerichtet und regionale Ausgangssperren verhängt. Sicherheitszonen und Ausgangssperren werden streng kontrolliert, das Betreten der Sicherheitszonen ist strikt verboten. Zur Einrichtung von Sicherheitszonen und Verhängung von Ausgangssperren kam es bisher insbesondere im Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zum Irak sowie in Diyarbakır und Umgebung sowie südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak), aber auch in den Provinzen Gaziantep, Kilis, Urfa, Hakkâri, Batman und Aǧrı.
Die türkischen Behörden erteilen aus Sicherheitsgründen keine Erlaubnis mehr, den Berg Ararat zu besteigen.

Kriminalität
Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit waren jedoch auch Reisende Opfer von Gewaltverbrechen. Es wird deshalb besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen zu Vorsicht geraten.
Wie auch in anderen Großstädten ist in Istanbul Vorsicht vor Taschendieben angezeigt. Dabei werden die Opfer vielfach von bettelnden Kindern abgelenkt.
Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in eine Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben.
Auch kommt es immer wieder zu Passdiebstählen. Reisende sollten Pässe bzw. Personalausweise aufgrund des Ausnahmezustands stets mit sich zu führen und Kopien anfertigen.
Deutsche Türkei-Urlauber wurden in der Vergangenheit nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet Opfer von Betrugsfällen. Unter dem Vorwand einer fälligen Steuerrückzahlung oder einer Gebühr für einen Lotteriegewinn werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per Western Union in die Türkei veranlasst. Diese Aufforderungen entbehren jeglicher rechtlichen Grundlage. Reisenden wird empfohlen, sich in solchen Fällen vorab an die zuständen Polizeibehörden in Deutschland zu wenden.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich auch bei kurzfristigen Aufenthalten in die Krisenvorsorgeliste einzutragen und die dort hinterlegten Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand zu halten, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über ihre Reiseveranstalter mit aktuellen Informationen versorgt.
Die Eintragung erfolgt ausschließlich elektronisch durch den Reisenden selbst. Für die Eingabe ist eine einmalige Registrierung und eine zuständige Auslandsvertretung (Ankara, Istanbul, Izmir oder Antalya) zu wählen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 23.10.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei:
Stand 23.10.2018
(Unverändert gültig seit: 23.10.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Am 24. Juni 2018 fanden in der Türkei vorgezogene Parlaments- und Präsidentschaftswahlen statt, bei denen Staatspräsident Erdoğan im Amt bestätigt wurde. Der seit dem Putschversuch vom Juli 2016 bestehende Notstand wurde am 19. Juli 2018 beendet.
Reisenden wird dennoch empfohlen, sich von politischen Veranstaltungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.

Am 29. Oktober 2018 soll der neue internationale Flughafen in Istanbul eröffnet werden. Der Flugbetrieb wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Flughafen Istanbul-Atatürk (IST) an den neuen Flughafen verlegt, das genaue Datum wurde noch nicht bekanntgegeben. Reisenden wird empfohlen, sich rechtzeitig bei ihrer Fluglinie oder ihrem Reiseveranstalter zu erkundigen.

Verhaftungen/Strafverfolgung
In den letzten beiden Jahren wurden vermehrt auch deutsche Staatsangehörige willkürlich inhaftiert. Festnahmen und Strafverfolgungen deutscher Staatsangehöriger erfolgten mehrfach in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien. Dabei können auch solche Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, Anlass zu einem Strafverfahren in der Türkei geben. Ausreichend ist im Einzelfall das Teilen oder „Liken“ eines fremden Beitrags entsprechenden Inhalts. Es muss davon ausgegangen werden, dass auch nichtöffentliche Kommentare in sozialen Medien etwa durch anonyme Denunziation an die türkischen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden. Im Falle einer Verurteilung wegen „Präsidentenbeleidigung„ oder „Propaganda für eine terroristische Organisation“ riskieren Betroffene ggf. eine mehrjährige Haftstrafe.
Weiteren Festnahmen liegt der Verdacht zugrunde, dass der Betroffene Beziehungen zu einer in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisation unterhält, so z.B. die Gülen-Bewegung, im türkischen offiziellen Sprachgebrauch „FETÖ“, siehe Innenpolitische Lage.
Entgegen ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen hat die Türkei in einigen dieser Fälle den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei den konsularischen Zugang zu den Gefangenen erst mit teilweise mehrmonatiger zeitlicher Verzögerung gewährt.
Betroffen von den oben genannten Maßnahmen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

Einreiseverweigerungen
Zudem wurde deutschen Staatsangehörigen, insbesondere Personen mit engen privaten und persönlichen Beziehungen in die Türkei, seit Anfang 2017 in zahlreichen Fällen ohne Mitteilung der Gründe die Einreise verweigert. Betroffene Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden bis zu einigen Tagen ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Dabei wurden ihnen ihre Mobiltelefone abgenommen und diese auf gespeicherte Inhalte sowie Kontakte durchsucht. Wenngleich die Hintergründe der Einreiseverweigerungen grundsätzlich nicht mitgeteilt werden, ist auch hier ein Zusammenhang mit anonymen Denunziationen nicht auszuschließen. Festzustellen ist, dass ein hoher Anteil der Zurückgewiesenen einen kurdischen oder türkisch-alevitischen Familienhintergrund aufweist.
Von einer Einreiseverweigerung, aber auch von einer Festnahme oder Untersagung der Ausreise betroffenen deutschen Staatsangehörigen oder ihren Angehörigen wird geraten, Kontakt mit der nächsten deutschen Auslandsvertretung aufzunehmen. Es wird außerdem empfohlen, keine Aussagen ohne Anwesenheit eines Anwalts und eines Dolmetschers zu machen oder Dokumente zu unterschreiben, deren Inhalt sie nicht verstehen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ungeachtet des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 22.12.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand: 22.12.2018 (Unverändert gültig seit: 23.10.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Am 24. Juni 2018 fanden in der Türkei vorgezogene Parlaments- und Präsidentschaftswahlen statt, bei denen Staatspräsident Erdoğan im Amt bestätigt wurde. Der seit dem Putschversuch vom Juli 2016 bestehende Notstand wurde am 19. Juli 2018 beendet.

Reisenden wird dennoch empfohlen, sich von politischen Veranstaltungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.

Am 29. Oktober 2018 wurde der neue internationale Flughafen in Istanbul formell eröffnet und sehr eingeschränkt in Betrieb genommen. Der vollständige Flugbetrieb wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Flughafen Istanbul-Atatürk (IST) an den neuen Flughafen verlegt, das genaue Datum wurde noch nicht bekanntgegeben. Reisenden wird empfohlen, sich rechtzeitig bei ihrer Fluglinie oder ihrem Reiseveranstalter zu erkundigen.

Verhaftungen/Strafverfolgung
In den letzten beiden Jahren wurden vermehrt auch deutsche Staatsangehörige willkürlich inhaftiert. Festnahmen und Strafverfolgungen deutscher Staatsangehöriger erfolgten mehrfach in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien. Dabei können auch solche Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, Anlass zu einem Strafverfahren in der Türkei geben. Ausreichend ist im Einzelfall das Teilen oder „Liken“ eines fremden Beitrags entsprechenden Inhalts. Es muss davon ausgegangen werden, dass auch nichtöffentliche Kommentare in sozialen Medien etwa durch anonyme Denunziation an die türkischen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden. Im Falle einer Verurteilung wegen „Präsidentenbeleidigung„ oder „Propaganda für eine terroristische Organisation“ riskieren Betroffene ggf. eine mehrjährige Haftstrafe.
Weiteren Festnahmen liegt der Verdacht zugrunde, dass der Betroffene Beziehungen zu einer in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisation unterhält, so z.B. die Gülen-Bewegung, im türkischen offiziellen Sprachgebrauch „FETÖ“, siehe Innenpolitische Lage.
Entgegen ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen hat die Türkei in einigen dieser Fälle den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei den konsularischen Zugang zu den Gefangenen erst mit teilweise mehrmonatiger zeitlicher Verzögerung gewährt.
Betroffen von den oben genannten Maßnahmen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

Einreiseverweigerungen
Zudem wurde deutschen Staatsangehörigen, insbesondere Personen mit engen privaten und persönlichen Beziehungen in die Türkei, seit Anfang 2017 in zahlreichen Fällen ohne Mitteilung der Gründe die Einreise verweigert. Betroffene Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden bis zu einigen Tagen ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Dabei wurden ihnen ihre Mobiltelefone abgenommen und diese auf gespeicherte Inhalte sowie Kontakte durchsucht. Wenngleich die Hintergründe der Einreiseverweigerungen grundsätzlich nicht mitgeteilt werden, ist auch hier ein Zusammenhang mit anonymen Denunziationen nicht auszuschließen. Festzustellen ist, dass ein hoher Anteil der Zurückgewiesenen einen kurdischen oder türkisch-alevitischen Familienhintergrund aufweist.

Von einer Einreiseverweigerung, aber auch von einer Festnahme oder Untersagung der Ausreise betroffenen deutschen Staatsangehörigen oder ihren Angehörigen wird geraten, Kontakt mit der nächsten deutschen Auslandsvertretung aufzunehmen. Es wird außerdem empfohlen, keine Aussagen ohne Anwesenheit eines Anwalts und eines Dolmetschers zu machen oder Dokumente zu unterschreiben, deren Inhalt sie nicht verstehen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ungeachtet des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 08.01.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei:
Stand 08.01.2019
(Unverändert gültig seit: 08.01.2019)

Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Einreise mit eigenem Kfz)


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: grundsätzlich ja, Einschränkungen s. u.
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Nicht möglich ist die Einreise in die Türkei mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz.
Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Die Einreise kann auch mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist, nicht jedoch mit einem vorläufigen Personalausweis.
Dies gilt für die folgenden Grenzübergänge:
- am griechisch-türkischen Grenzübergang
- an den Grenzübergängen in Istanbul, Izmir, Çanakkale, Muğla, Antalya, Mersin, Iskenderun und Aydın
- an den Flughäfen Yeşilköy (Istanbul) und Esenboğa (Ankara).
Es kann jedoch bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala, zu Problemen kommen. Reisenden wird empfohlen, sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente zu kümmern.
Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es in der Vergangenheit ebenfalls Probleme gegeben, so dass die Einreise damit nicht weiter empfohlen werden kann.
Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen.
In der Vergangenheit kam es zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen.
Reisenden wird empfohlen, sich stets ausweisen zu können.

Visum
Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen visumfrei im Land aufhalten. Kürzere, in diesen Zeitraum fallende Aufenthalte werden addiert. Damit soll die Rechtslage in der Türkei grundsätzlich der in Deutschland geltenden angepasst werden.
Die bisherige Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist seit 2012 nicht mehr möglich. Zu beachten ist, dass die Visumbefreiung im oben gestellten Rahmen kein absolutes Einreiserecht gewährt und auch deutsche Staatsangehörige von Einreisesperren betroffen sein können, siehe Aktuelle Hinweise.
Personen, die sich bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu muss der Reisepass noch 60 Tage über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Reisenden wird empfohlen, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit ein Visum zur Besteigung des Ararat eingeholt haben, benötigen für einen darüber hinausgehenden Aufenthalt in der Türkei eine Erlaubnis, die umgehend nach Ende der Bergtour bei der Ausländerpolizei der Sicherheitsdirektion der Provinz (Il Emniyet Müdürlüğü) einzuholen ist.
Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist.
Türkische Staatsangehörige sollten grundsätzlich mit einem türkischen Pass reisen. Eine Einreise ist zwar möglich, die Ausreise aus der Türkei mit einem von deutschen Behörden ausgestellten Pass dagegen nicht immer.
Bei der Reise in die Türkei auf dem Landweg müssen auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden.

Hinweise zur Einreise von Minderjährigen
Besondere Vorschriften für allein reisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte.
Kinder türkischer Eltern, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.

Weiterreise in Drittländer
Grundsätzlich ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die Nachbarstaaten bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen. Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht möglich.
Für Reisende, die über die Türkei nach Afghanistan, Indien, Pakistan, Nigeria oder Tadschikistan reisen möchten, teilte das Gesundheitsministeriums der Türkei im Juli 2011 mit, dass aufgrund der hohen Anzahl an Polioerkrankungen (= Kinderlähmung) in den entsprechenden Ländern der o. g. Personenkreis eine Dosis Schluckimpfung (zwei Tropfen) gegen Polio bei der Ausreise erhalten soll, sofern nicht bescheinigt werden kann, dass innerhalb des letzten Monats vor Reisebeginn eine solche Impfung bereits vorgenommen wurde. Wenn die Impfung abgelehnt wird, ist eine schriftliche Erklärung abzugeben. Eine Ablehnung der Impfung kann die Verweigerung der (Wieder)Einreise zur Folge haben.

Weiterreise nach Georgien
Die Reise von der Türkei nach Georgien ist nur mit einem gültigen Reisepass möglich.

Weiterreise in den Irak
Die Ausreise aus der Türkei in den Irak ist nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich. In diesem Zusammenhang wird auf die Reisewarnung für Irak hingewiesen.

Weiterreise nach Syrien
Anlässlich der aktuellen Situation in Syrien wird vor Reisen nach Syrien ausdrücklich gewarnt. Es wird auf die Reisewarnung für Syrien hingewiesen. Aktuellen Nachrichten zufolge hat die syrische Regierung im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien verstärkt Minen ausgelegt, um syrische Staatsangehörige an der Flucht in die Türkei zu hindern.
Es wird darauf hingewiesen, dass gerade im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien das Fotografieren strengstens verboten ist. Dies gilt auch für vermeintlich harmlose Landschaftsaufnahmen.

Einreise in die Türkei aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarates sind
Die Einreise in die Türkei ist aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarats (wie z. B. Irak) sind, nur mit dem Reisepass möglich.

Einreise mit dem Kfz
Bei der Einreise in die Türkei mit dem Kfz ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber dringend dazu geraten, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme bei der Einreise zu vermeiden.
Der türkische Zoll stellt ein Formular aus, in dem das Datum der spätesten Wiederausfuhr festgelegt wird. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage.
Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 09.03.2019

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Stand 09.03.2019
(Unverändert gültig seit: 09.03.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Jüngste Entwicklungen: In den vergangenen Wochen wurde mehreren europäischen, darunter auch deutschen Journalisten die Akkreditierung durch das hierfür zuständige Präsidium für Kommunikation ohne Angabe von Gründen verweigert. Aus hiesiger Sicht stehen diese Maßnahmen nicht im Einklang mit den einschlägigen verbindlichen Vorgaben der OSZE. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien sowie zivilgesellschaftlicher Einrichtungen ergreift. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.

In den letzten beiden Jahren wurden vermehrt auch deutsche Staatsangehörige willkürlich inhaftiert. Einigen Festnahmen liegt dabei der Verdacht zugrunde, dass die Betroffenen Beziehungen zu einer in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisation unterhalten, so z.B. zur Gülen-Bewegung, im türkischen offiziellen Sprachgebrauch „FETÖ“. Aussagen der türkischen Regierung vom 3. März 2019 zufolge droht auch Personen, die im Ausland u.a. an Versammlungen solcher Organisationen teilgenommen haben und in den Urlaub in die Türkei reisen, bei ihrer Einreise in die Türkei eine Festnahme.

Festnahmen und Strafverfolgungen deutscher Staatsangehöriger erfolgten vielfach in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien. Ausreichend ist im Einzelfall das Teilen oder „Liken“ eines fremden Beitrags entsprechenden Inhalts. Es muss davon ausgegangen werden, dass auch nichtöffentliche Kommentare in sozialen Medien etwa durch anonyme Denunziation an die türkischen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden. Im Falle einer Verurteilung wegen „Präsidentenbeleidigung“ oder „Propaganda für eine terroristische Organisation“ riskieren Betroffene ggf. eine mehrjährige Haftstrafe.

Betroffen von den oben genannten Maßnahmen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

Einreiseverweigerungen
Zudem wurde deutschen Staatsangehörigen, insbesondere Personen mit engen privaten und persönlichen Beziehungen in die Türkei, seit Anfang 2017 in zahlreichen Fällen ohne Mitteilung der Gründe die Einreise verweigert. Betroffene Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden bis zu einigen Tagen ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Dabei wurden ihnen ihre Mobiltelefone abgenommen und diese auf gespeicherte Inhalte sowie Kontakte durchsucht. Wenngleich die Hintergründe der Einreiseverweigerungen grundsätzlich nicht mitgeteilt werden, ist auch hier ein Zusammenhang mit anonymen Denunziationen nicht auszuschließen. Festzustellen ist, dass ein hoher Anteil der Zurückgewiesenen einen kurdischen oder türkisch-alevitischen Familienhintergrund aufweist.
Weitere wichtige Hinweise zu Einreiseverweigerungen und finden Sie unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige sowie unter Akkreditierungsverfahren für ausländische Journalisten in der Türkei

Am 24. Juni 2018 fanden in der Türkei vorgezogene Parlaments- und Präsidentschaftswahlen statt, bei denen Staatspräsident Erdoğan im Amt bestätigt wurde. Der seit dem Putschversuch vom Juli 2016 bestehende Notstand wurde am 19. Juli 2018 beendet.
Reisenden wird dennoch empfohlen, sich von politischen Veranstaltungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.

Am 29. Oktober 2018 wurde der neue internationale Flughafen in Istanbul formell eröffnet und sehr eingeschränkt in Betrieb genommen. Der vollständige Flugbetrieb wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Flughafen Istanbul-Atatürk (IST) an den neuen Flughafen verlegt, das genaue Datum wurde noch nicht bekanntgegeben. Reisenden wird empfohlen, sich rechtzeitig bei ihrer Fluglinie oder ihrem Reiseveranstalter zu erkundigen.
Auswärtiges Amt

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Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 22.03.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei:
Stand 22.03.2019
(Unverändert gültig seit: 22.03.2019)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Länderspezifische Sicherheitshinweise (Innenpolitische Lage)


Aktuelle Hinweise
Jüngste Entwicklungen: In den vergangenen Wochen wurde mehreren europäischen, darunter auch deutschen Journalisten die Akkreditierung durch das hierfür zuständige Präsidium für Kommunikation ohne Angabe von Gründen verweigert. Aus hiesiger Sicht stehen diese Maßnahmen nicht im Einklang mit den einschlägigen verbindlichen Vorgaben der OSZE. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien sowie zivilgesellschaftlicher Einrichtungen ergreift. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.

In den letzten beiden Jahren wurden vermehrt auch deutsche Staatsangehörige willkürlich inhaftiert. Einigen Festnahmen liegt dabei der Verdacht zugrunde, dass die Betroffenen Beziehungen zu einer in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisation unterhalten, so z.B. zur Gülen-Bewegung, im türkischen offiziellen Sprachgebrauch „FETÖ“. Aussagen der türkischen Regierung vom 3. März 2019 zufolge droht auch Personen, die im Ausland u.a. an Versammlungen solcher Organisationen teilgenommen haben und in den Urlaub in die Türkei reisen, bei ihrer Einreise in die Türkei eine Festnahme.

Festnahmen und Strafverfolgungen deutscher Staatsangehöriger erfolgten vielfach in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien. Ausreichend ist im Einzelfall das Teilen oder „Liken“ eines fremden Beitrags entsprechenden Inhalts. Es muss davon ausgegangen werden, dass auch nichtöffentliche Kommentare in sozialen Medien etwa durch anonyme Denunziation an die türkischen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden. Im Falle einer Verurteilung wegen „Präsidentenbeleidigung“ oder „Propaganda für eine terroristische Organisation“ riskieren Betroffene ggf. eine mehrjährige Haftstrafe.

Betroffen von den oben genannten Maßnahmen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

Einreiseverweigerungen
Zudem wurde deutschen Staatsangehörigen, insbesondere Personen mit engen privaten und persönlichen Beziehungen in die Türkei, seit Anfang 2017 in zahlreichen Fällen ohne Mitteilung der Gründe die Einreise verweigert. Betroffene Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden bis zu einigen Tagen ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Dabei wurden ihnen ihre Mobiltelefone abgenommen und diese auf gespeicherte Inhalte sowie Kontakte durchsucht. Wenngleich die Hintergründe der Einreiseverweigerungen grundsätzlich nicht mitgeteilt werden, ist auch hier ein Zusammenhang mit anonymen Denunziationen nicht auszuschließen. Festzustellen ist, dass ein hoher Anteil der Zurückgewiesenen einen kurdischen oder türkisch-alevitischen Familienhintergrund aufweist.
Weitere wichtige Hinweise zu Einreiseverweigerungen und finden Sie unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige sowie unter Akkreditierungsverfahren für ausländische Journalisten in der Türkei

Am 31. März 2019 finden in der Türkei Kommunalwahlen statt. Im Zuge des Wahlkampfes muss mit erhöhten politischen Spannungen und Protesten gerechnet werden.

Reisenden wird empfohlen, sich von politischen Veranstaltungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.

Nach Eröffnung des neuen internationalen Flughafens in Istanbul, Ende Oktober 2018, soll der Flugbetrieb nun am 5. und 6. April 2019 vom Flughafen Istanbul-Atatürk (IST) an den neuen Flughafen verlegt werden.
Reisende sollten mit Verzögerungen rechnen und sich rechtzeitig bei ihrer Fluglinie oder ihrem Reiseveranstalter nach genauen Flugzeiten und Abflugorten erkundigen.
Der Flughafen Sabiha Gökcen (SAW), auf der asiatischen Seite Istanbuls, ist nicht betroffen und operiert unverändert weiter.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Mit der Aufhebung des seit dem Putschversuch vom Juli 2016 anhaltenden Notstands, am 19. Juli 2018, sind die damit verbundenen Einschränkungen und Sonderregelungen im Grundsatz entfallen. Die Sonderregelungen des Notstands wurden jedoch teilweise in permanentes Recht überführt. Es ist weiterhin von einem erhöhten Festnahmerisiko auszugehen.
Behörden berufen sich bei Festnahmen auf die Mitgliedschaft in Organisationen, die auch in Deutschland oder der EU als terroristische Vereinigung eingestuft sind (IS, PKK), aber auch auf Mitgliedschaft in der so genannten „Gülen-Bewegung“, die nur in der Türkei unter der Bezeichnung „FETÖ“ als terroristische Vereinigung eingestuft ist. Auch geringfügige, den Betroffenen unter Umständen gar nicht bewusste oder lediglich von Dritten behauptete Berührungspunkte mit dieser Bewegung oder mit ihr verbundenen Personen oder Unternehmen können für eine Festnahme ausreichen.
Öffentliche Äußerungen gegen den türkischen Staat, Sympathiebekundungen mit von der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen und auch die Beleidigung oder Verunglimpfung von staatlichen Institutionen und hochrangigen Persönlichkeiten sind verboten, worunter auch regierungskritische Äußerungen im Internet und in den sozialen Medien fallen, siehe Besondere strafrechtliche Vorschriften.

Terrorismus
In der Türkei ist es insbesondere seit Mitte 2015 wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen.
Es ist keinesfalls auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen – auch vor dem Hintergrund der jüngsten türkischen Militäraktionen in Syrien - weiterhin versuchen werden, Anschläge, insbesondere in den großen Metropolen, durchzuführen. Diese können sich auch gezielt gegen Ausländer richten.
Der internationale Flughafen Istanbul Atatürk, sowie wiederholt die Innenstädte von Istanbul und Ankara waren Ziele von Anschlägen mit hohen Opferzahlen, so zuletzt am 1. Januar 2017 der Nachtclub „Reina“ in Istanbul.
Die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) sowie ihre Splittergruppe „Freiheitsfalken Kurdistans“ verüben seit Mitte 2015 vor allem im Südosten der Türkei, aber auch in anderen Landesteilen wiederholt Anschläge.
Aus den touristischen Reisezielen entlang der Mittelmeerküste wurden bislang keine sicherheitsrelevanten Ereignisse gemeldet, bei denen ausländische Touristen zu Schaden gekommen sind.
Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.
Deshalb wird Deutschen, die sich in der Türkei aufhalten oder dorthin reisen möchten, generell empfohlen, sich zur Sicherheitslage laufend, mittels dieser Reise- und Sicherheitshinweise sowie der Medienberichterstattung, informiert zu halten. Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie der Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen sollten gemieden werden.

Südosten und Osten/Grenzgebiete zu Syrien und Irak
Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Mardin, Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.
In den Provinzen Hatay, Kilis, Gaziantep, Şanlıurfa, Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van besteht ein erhöhtes Risiko für Reisende. Alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in diese Gebiete sollten vermieden werden. Es wird weiterhin zu größter Vorsicht geraten. Die aktuelle Berichterstattung in den Medien sollte aufmerksam verfolgt werden.
In den genannten Gebieten werden immer wieder „zeitweilige Sicherheitszonen“ eingerichtet und regionale Ausgangssperren verhängt. Sicherheitszonen und Ausgangssperren werden streng kontrolliert, das Betreten der Sicherheitszonen ist strikt verboten. Zur Einrichtung von Sicherheitszonen und Verhängung von Ausgangssperren kam es bisher insbesondere im Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zum Irak sowie in Diyarbakır und Umgebung sowie südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak), aber auch in den Provinzen Gaziantep, Kilis, Urfa, Hakkâri, Batman und Aǧrı.
Die türkischen Behörden erteilen aus Sicherheitsgründen keine Erlaubnis mehr, den Berg Ararat zu besteigen.

Kriminalität
Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit waren jedoch auch Reisende Opfer von Gewaltverbrechen. Es wird deshalb besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen zu Vorsicht geraten.
Wie auch in anderen Großstädten ist in Istanbul Vorsicht vor Taschendieben angezeigt. Dabei werden die Opfer vielfach von bettelnden Kindern abgelenkt.
Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in eine Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben.
Auch kommt es immer wieder zu Passdiebstählen. Reisende sollten Pässe bzw. Personalausweise aufgrund des Ausnahmezustands stets mit sich zu führen und Kopien anfertigen.
Deutsche Türkei-Urlauber wurden in der Vergangenheit nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet Opfer von Betrugsfällen. Unter dem Vorwand einer fälligen Steuerrückzahlung oder einer Gebühr für einen Lotteriegewinn werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per Western Union in die Türkei veranlasst. Diese Aufforderungen entbehren jeglicher rechtlichen Grundlage. Reisenden wird empfohlen, sich in solchen Fällen vorab an die zuständen Polizeibehörden in Deutschland zu wenden.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich auch bei kurzfristigen Aufenthalten in die Krisenvorsorgeliste einzutragen und die dort hinterlegten Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand zu halten, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Die Eintragung erfolgt ausschließlich elektronisch durch den Reisenden selbst. Für die Eingabe ist eine einmalige Registrierung und eine zuständige Auslandsvertretung (Ankara, Istanbul, Izmir oder Antalya) zu wählen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 26.04.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei:
Stand 26.04.2019
(Unverändert gültig seit: 26.04.2019)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Länderspezifische Sicherheitshinweise (Innenpolitische Lage)


Aktuelle Hinweise
Jüngste Entwicklungen: In den vergangenen Wochen wurde mehreren europäischen, darunter auch deutschen Journalisten die Akkreditierung durch das hierfür zuständige Präsidium für Kommunikation ohne Angabe von Gründen verweigert. Aus hiesiger Sicht stehen diese Maßnahmen nicht im Einklang mit den einschlägigen verbindlichen Vorgaben der OSZE. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien sowie zivilgesellschaftlicher Einrichtungen ergreift. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.

Festnahmen und Strafverfolgung
In den letzten beiden Jahren wurden vermehrt auch deutsche Staatsangehörige willkürlich inhaftiert. Einigen Festnahmen liegt dabei der Verdacht zugrunde, dass die Betroffenen Beziehungen zu einer in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisation unterhalten, so z.B. zur Gülen-Bewegung, im türkischen offiziellen Sprachgebrauch „FETÖ“. Aussagen der türkischen Regierung vom 3. März 2019 zufolge droht auch Personen, die im Ausland u.a. an Versammlungen solcher Organisationen teilgenommen haben und in den Urlaub in die Türkei reisen, bei ihrer Einreise in die Türkei eine Festnahme.
Festnahmen und Strafverfolgungen deutscher Staatsangehöriger erfolgten vielfach in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien. Ausreichend ist im Einzelfall das Teilen oder „Liken“ eines fremden Beitrags entsprechenden Inhalts. Es muss davon ausgegangen werden, dass auch nichtöffentliche Kommentare in sozialen Medien etwa durch anonyme Denunziation an die türkischen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden. Im Falle einer Verurteilung wegen „Präsidentenbeleidigung“ oder „Propaganda für eine terroristische Organisation“ riskieren Betroffene ggf. eine mehrjährige Haftstrafe.
Betroffen von den oben genannten Maßnahmen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

Einreiseverweigerungen
Zudem wurde deutschen Staatsangehörigen, insbesondere Personen mit engen privaten und persönlichen Beziehungen in die Türkei, seit Anfang 2017 in zahlreichen Fällen ohne Mitteilung der Gründe die Einreise verweigert. Betroffene Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden bis zu einigen Tagen ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Dabei wurden ihnen ihre Mobiltelefone abgenommen und diese auf gespeicherte Inhalte sowie Kontakte durchsucht. Wenngleich die Hintergründe der Einreiseverweigerungen grundsätzlich nicht mitgeteilt werden, ist auch hier ein Zusammenhang mit anonymen Denunziationen nicht auszuschließen. Festzustellen ist, dass ein hoher Anteil der Zurückgewiesenen einen kurdischen oder türkisch-alevitischen Familienhintergrund aufweist.
Weitere wichtige Hinweise zu Einreiseverweigerungen und finden Sie unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige sowie unter Akkreditierungsverfahren für ausländische Journalisten in der Türkei

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Mit der Aufhebung des seit dem Putschversuch vom Juli 2016 anhaltenden Notstands, am 19. Juli 2018, sind die damit verbundenen Einschränkungen und Sonderregelungen im Grundsatz entfallen. Die Sonderregelungen des Notstands wurden jedoch teilweise in permanentes Recht überführt. Es ist weiterhin von einem erhöhten Festnahmerisiko auszugehen.
Behörden berufen sich bei Festnahmen auf die Mitgliedschaft in Organisationen, die auch in Deutschland oder der EU als terroristische Vereinigung eingestuft sind (IS, PKK), aber auch auf Mitgliedschaft in der so genannten „Gülen-Bewegung“, die nur in der Türkei unter der Bezeichnung „FETÖ“ als terroristische Vereinigung eingestuft ist. Auch geringfügige, den Betroffenen unter Umständen gar nicht bewusste oder lediglich von Dritten behauptete Berührungspunkte mit dieser Bewegung oder mit ihr verbundenen Personen oder Unternehmen können für eine Festnahme ausreichen.
Öffentliche Äußerungen gegen den türkischen Staat, Sympathiebekundungen mit von der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen und auch die Beleidigung oder Verunglimpfung von staatlichen Institutionen und hochrangigen Persönlichkeiten sind verboten, worunter auch regierungskritische Äußerungen im Internet und in den sozialen Medien fallen, siehe Besondere strafrechtliche Vorschriften.

Terrorismus
In der Türkei ist es insbesondere seit Mitte 2015 wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen.
Es ist keinesfalls auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen – auch vor dem Hintergrund der jüngsten türkischen Militäraktionen in Syrien - weiterhin versuchen werden, Anschläge, insbesondere in den großen Metropolen, durchzuführen. Diese können sich auch gezielt gegen Ausländer richten.
Der frühere internationale Flughafen Istanbul Atatürk, sowie wiederholt die Innenstädte von Istanbul und Ankara waren Ziele von Anschlägen mit hohen Opferzahlen, so zuletzt am 1. Januar 2017 der Nachtclub „Reina“ in Istanbul.
Die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) sowie ihre Splittergruppe „Freiheitsfalken Kurdistans“ verüben seit Mitte 2015 vor allem im Südosten der Türkei, aber auch in anderen Landesteilen wiederholt Anschläge.
Aus den touristischen Reisezielen entlang der Mittelmeerküste wurden bislang keine sicherheitsrelevanten Ereignisse gemeldet, bei denen ausländische Touristen zu Schaden gekommen sind.
Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.
Deshalb wird Deutschen, die sich in der Türkei aufhalten oder dorthin reisen möchten, generell empfohlen, sich zur Sicherheitslage laufend, mittels dieser Reise- und Sicherheitshinweise sowie der Medienberichterstattung, informiert zu halten. Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie der Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen sollten gemieden werden.

Südosten und Osten/Grenzgebiete zu Syrien und Irak
Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Mardin, Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.
In den Provinzen Hatay, Kilis, Gaziantep, Şanlıurfa, Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van besteht ein erhöhtes Risiko für Reisende. Alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in diese Gebiete sollten vermieden werden. Es wird weiterhin zu größter Vorsicht geraten. Die aktuelle Berichterstattung in den Medien sollte aufmerksam verfolgt werden.
In den genannten Gebieten werden immer wieder „zeitweilige Sicherheitszonen“ eingerichtet und regionale Ausgangssperren verhängt. Sicherheitszonen und Ausgangssperren werden streng kontrolliert, das Betreten der Sicherheitszonen ist strikt verboten. Zur Einrichtung von Sicherheitszonen und Verhängung von Ausgangssperren kam es bisher insbesondere im Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zum Irak sowie in Diyarbakır und Umgebung sowie südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak), aber auch in den Provinzen Gaziantep, Kilis, Urfa, Hakkâri, Batman und Aǧrı.
Die türkischen Behörden erteilen aus Sicherheitsgründen keine Erlaubnis mehr, den Berg Ararat zu besteigen.

Kriminalität
Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit waren jedoch auch Reisende Opfer von Gewaltverbrechen. Es wird deshalb besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen zu Vorsicht geraten.
Wie auch in anderen Großstädten ist in Istanbul Vorsicht vor Taschendieben angezeigt. Dabei werden die Opfer vielfach von bettelnden Kindern abgelenkt.
Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in eine Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben.
Auch kommt es immer wieder zu Passdiebstählen. Reisende sollten Pässe bzw. Personalausweise stets mit sich zu führen, jedoch auch Kopien anfertigen.
Deutsche Türkei-Urlauber wurden in der Vergangenheit nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet Opfer von Betrugsfällen. Unter dem Vorwand einer fälligen Steuerrückzahlung oder einer Gebühr für einen Lotteriegewinn werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per Western Union in die Türkei veranlasst. Diese Aufforderungen entbehren jeglicher rechtlichen Grundlage. Reisenden wird empfohlen, sich in solchen Fällen vorab an die zuständen Polizeibehörden in Deutschland zu wenden.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich auch bei kurzfristigen Aufenthalten in die Krisenvorsorgeliste einzutragen und die dort hinterlegten Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand zu halten, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Die Eintragung erfolgt ausschließlich elektronisch durch den Reisenden selbst. Für die Eingabe ist eine einmalige Registrierung und eine zuständige Auslandsvertretung (Ankara, Istanbul, Izmir oder Antalya) zu wählen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 21.06.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand: 21.06.2019 (Unverändert gültig seit: 21.06.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Am 23. Juni 2019 findet in Istanbul die Wiederholung der Oberbürgermeisterwahl statt. Am Wahltag ist mit einer erhöhten Polizeipräsenz zu rechnen.

Reisenden wird empfohlen, sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.

Jüngste Entwicklungen: In den vergangenen Wochen wurde mehreren europäischen, darunter auch deutschen Journalisten die Akkreditierung durch das hierfür zuständige Präsidium für Kommunikation ohne Angabe von Gründen verweigert. Aus hiesiger Sicht stehen diese Maßnahmen nicht im Einklang mit den einschlägigen verbindlichen Vorgaben der OSZE. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien sowie zivilgesellschaftlicher Einrichtungen ergreift. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.

Festnahmen und Strafverfolgung
In den letzten beiden Jahren wurden vermehrt auch deutsche Staatsangehörige willkürlich inhaftiert. Einigen Festnahmen liegt dabei der Verdacht zugrunde, dass die Betroffenen Beziehungen zu einer in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisation unterhalten, so z.B. zur Gülen-Bewegung, im türkischen offiziellen Sprachgebrauch „FETÖ“. Aussagen der türkischen Regierung vom 3. März 2019 zufolge droht auch Personen, die im Ausland u.a. an Versammlungen solcher Organisationen teilgenommen haben und in den Urlaub in die Türkei reisen, bei ihrer Einreise in die Türkei eine Festnahme.
Festnahmen und Strafverfolgungen deutscher Staatsangehöriger erfolgten vielfach in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien. Ausreichend ist im Einzelfall das Teilen oder „Liken“ eines fremden Beitrags entsprechenden Inhalts. Es muss davon ausgegangen werden, dass auch nichtöffentliche Kommentare in sozialen Medien etwa durch anonyme Denunziation an die türkischen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden. Im Falle einer Verurteilung wegen „Präsidentenbeleidigung“ oder „Propaganda für eine terroristische Organisation“ riskieren Betroffene ggf. eine mehrjährige Haftstrafe.

Betroffen von den oben genannten Maßnahmen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

Einreiseverweigerungen
Zudem wurde deutschen Staatsangehörigen, insbesondere Personen mit engen privaten und persönlichen Beziehungen in die Türkei, seit Anfang 2017 in zahlreichen Fällen ohne Mitteilung der Gründe die Einreise verweigert. Betroffene Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden bis zu einigen Tagen ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Dabei wurden ihnen ihre Mobiltelefone abgenommen und diese auf gespeicherte Inhalte sowie Kontakte durchsucht. Wenngleich die Hintergründe der Einreiseverweigerungen grundsätzlich nicht mitgeteilt werden, ist auch hier ein Zusammenhang mit anonymen Denunziationen nicht auszuschließen. Festzustellen ist, dass ein hoher Anteil der Zurückgewiesenen einen kurdischen oder türkisch-alevitischen Familienhintergrund aufweist.
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 09.10.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei
Stand 09.10.2019
(Unverändert gültig seit: 09.10.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelles


Aktuelles
Am 9. Oktober 2019 hat die Türkei eine Militäroperation in Nordost-Syrien begonnen. In diesem Zusammenhang kommt es im Grenzgebiet zu Syrien, besonders in den Provinzen Şanlıurfa, und Mardin zu Truppenbewegungen. Von Reisen in das Grenzgebiet wird dringend abgeraten. Mit einer erhöhten Gefahr von Anschlägen in der gesamten Türkei muss gerechnet werden.

Seit Anfang 2017 werden vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder ihnen wird die Einreise in die Türkei verweigert.

Festnahmen, Ausreisesperren wie Einreiseverweigerungen lag in vielen Fällen der Verdacht von Beziehungen zu einer in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisation zu Grunde, so z.B. zur Gülen-Bewegung, siehe Strafrecht. Aussagen der türkischen Regierung vom 3. März 2019 zufolge droht auch Personen, die im Ausland u.a. an Versammlungen solcher Organisationen teilgenommen haben, bei ihrer Einreise in die Türkei eine Festnahme.

Festnahmen, Strafverfolgung oder Ausreisesperre deutscher Staatsangehöriger erfolgten des Weiteren vielfach in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien, vermehrt auch aufgrund des Vorwurfs des im türkischen Strafrecht vorgesehenen Tatbestands der Präsidentenbeleidung. Daraus, dass bei Ein- und Ausreisen in die Türkei in jüngerer Zeit keine Festnahme erfolgt ist, kann nicht geschlossen werden, dass keine solche Strafverfolgung droht.

Im Falle einer Verurteilung wegen „Präsidentenbeleidigung“ oder „Mitgliedschaft oder Propaganda für eine terroristische Organisation“ riskieren Betroffene ggf. eine mehrjährige Haftstrafe.

Betroffen von den oben genannten Maßnahmen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

Zudem wurde zuletzt auch Journalisten die Akkreditierung ohne Angaben von Gründen verweigert. Diese Maßnahmen stehen nicht im Einklang mit den einschlägigen verbindlichen Vorgaben der OSZE. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien sowie zivilgesellschaftlicher Einrichtungen ergreift. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.
  • Halten Sie sich politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern.
  • Seien Sie sich bewusst, dass regierungskritische Äußerungen in sozialen Medien, auch wenn sie länger zurückliegen, aber auch das Teilen oder „Liken“ eines fremden Beitrags, Anlass für strafrechtliche Maßnahmen der türkischen Sicherheitsbehörden sein können. Dabei können auch nichtöffentliche Kommentare durch anonyme Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet worden sein.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und verständigen Sie ggf. die zuständige deutsche Auslandsvertretung in der Türkei.
  • Beachten Sie die Hinweise unter innenpolitische Lage und Strafrecht.
  • Beachten Sie auch, insbesondere zu Einreiseverweigerungen, die Hinweise zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 21.10.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei
Stand 21.10.2020

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Festnahmen und Einreiseverweigerungen)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)


Aktuelles
Festnahmen und Einreiseverweigerungen

Deutsche Staatsangehörige werden weiterhin willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder ihnen wird die Einreise in die Türkei verweigert. Auch Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt festgenommen werden. Diesen Strafverfolgungsmaßnahmen lag in vielen Fällen der Verdacht der Propaganda für eine oder Mitgliedschaft in einer als terroristisch eingestuften Organisation zu Grunde, so z.B. der PKK oder Gülen-Bewegung (letztere wird nur in der Türkei als Terrororganisation eingestuft), siehe Rechtliche Besonderheiten.

Dabei reichen aufgrund des aus Sicht des Europäischen Menschengerichtshofs rechtsstaatswidrig weit gefassten Terrorismusbegriffs in der Türkei of z.B. bloße Äußerungen, Teilen oder „Likes“ von Beiträgen in sozialen Medien, die in Deutschland vom Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt sind, für eine Strafverfolgung aus. Auch die Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland oder die Mitgliedschaft in einem in Deutschland eingetragenen Verein mit Bezug zu kurdischen Anliegen, teils jahrelang zurückliegend, kann Anlass für Festnahmen, Ausreisesperren oder Einreiseverweigerungen sein.

Festnahmen, Strafverfolgung oder Ausreisesperre erfolgten des Weiteren vielfach in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien, vermehrt auch aufgrund des Vorwurfs der Präsidentenbeleidung. Im Falle einer Verurteilung wegen „Präsidentenbeleidigung“ oder „Mitgliedschaft in einer oder Propaganda für eine terroristische Organisation“ riskieren Betroffene ggf. eine mehrjährige Haftstrafe, teilweise auch lebenslange erschwerte Haft. Auch Ausreisesperren können für Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland mitunter existenzbedrohende Konsequenzen haben.

Betroffen von den oben genannten Maßnahmen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.
Auch Journalisten wurde die Akkreditierung ohne Angaben von Gründen verweigert. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.
  • Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern.
  • Seien Sie sich bewusst, dass regierungskritische Äußerungen in sozialen Medien, auch wenn sie länger zurückliegen, aber auch das Teilen oder „Liken“ eines fremden Beitrags, Anlass für strafrechtliche Maßnahmen der türkischen Sicherheitsbehörden sein können. Dabei können auch nichtöffentliche Kommentare durch anonyme Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet worden sein.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und verständigen Sie ggf. die zuständige deutsche Auslandsvertretung in der Türkei.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Innenpolitische Lage und Strafrecht.
  • Beachten Sie auch, insbesondere zu Einreiseverweigerungen, die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Seit Anfang 2017 wurden vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen und/oder mit einer Ausreisesperre belegt.
Türkische Strafverfolgungsbehörden berufen sich bei Festnahmen und Ausreisesperren auf die Mitgliedschaft in oder Propaganda für Organisationen, die auch in Deutschland oder der EU als terroristische Vereinigung eingestuft sind (IS, PKK), aber auch auf Mitgliedschaft in der so genannten „Gülen-Bewegung“, die nur in der Türkei unter der Bezeichnung „FETÖ“ als terroristische Vereinigung eingestuft ist. Auch geringfügige, den Betroffenen unter Umständen gar nicht bewusste oder lediglich von Dritten behauptete Berührungspunkte mit diesen Organisationen oder mit ihr verbundenen Personen oder Unternehmen können für eine Festnahme ausreichen, auch wenn die Berührungspunkte bereits jahrelang zurückliegen. Für die Begründung des Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung kann bereits ausreichen, in einem deutschen Vereinsregister als Vorstandsmitglied eines Vereins mit Bezug zu kurdischen Anliegen eingetragen (gewesen) zu sein. Aussagen der türkischen Regierung vom 3. März 2019 zufolge droht auch Personen, die im Ausland u.a. an Versammlungen solcher Organisationen teilgenommen haben, bei ihrer Einreise in die Türkei eine Festnahme.
Des Weiteren sind öffentliche Äußerungen gegen den türkischen Staat, Sympathiebekundungen mit von der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen und auch die Beleidigung oder Verunglimpfung von staatlichen Institutionen und hochrangigen Persönlichkeiten verboten und werden mit Geldbußen oder Haftstrafen geahndet. Der Vorwurf lautet hier oftmals auf „Terrorpropaganda“ oder den im türkischen Strafrecht vorgesehenen Tatbestand der Präsidentenbeleidung. Unter diesen Straftatbestand können auch regierungskritische Äußerungen im Internet und in den sozialen Medien fallen, sei es durch Teilen oder „Liken“ eines fremden Beitrags, siehe auch Hinweise unter Aktuelles. Auch Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu strafrechtlicher Verfolgung und zudem z.B. bei Journalisten zu berufsbeschränkenden Maßnahmen wie der Verweigerung der Akkreditierung führen. Diese Maßnahmen stehen nicht im Einklang mit den einschlägigen verbindlichen Vorgaben der OSZE. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien sowie zivilgesellschaftlicher Einrichtungen ergreift.
Ausreisesperren führen oft zu monatelangen oder sogar über mehrere Jahre dauernde Zwangsaufenthalte in der Türkei mit weitreichenden, mitunter existenzbedrohenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen.

Das Fotografieren von militärischen Anlagen, und Angehörigen der Sicherheitskräfte oder in militärischen Sicherheitszonen ist verboten.

In der Türkei werden Drogendelikte besonders hart bestraft, 10 bis 20 Jahre Gefängnis für die Einfuhr, sechs bis zwölf Jahre für die Ausfuhr von Drogen.

Ebenfalls mit Gefängnisstrafen bis zu zehn Jahren wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern“ geahndet, da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen z.B. von 9.000 Euro gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z.B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff „Antiquitäten“ weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunter fallen. Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen.

Die Einfuhr von Waffen und Schneidwerkzeug, auch Camping-Messer, ist ohne besondere Erlaubnis verboten.

Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass in der Türkei unter Strafe steht, was auch in Deutschland verboten ist.
  • Informieren Sie möglichst die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Falle einer Festnahme oder einer Ausreisesperre.
  • Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie auf rechtlichen Beistand.
  • Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich.
  • Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ.
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Hinweise zum Corona-Virus in der Türkei siehe:
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 02.11.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei
Stand 02.11.2020

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Erdbeben)


Aktuelles
Erdbeben

Am 30. Oktober 2020 kam es zu einem Seebeben mit einer Magnitude von 6,9 in der Ägäis nahe Izmir. Es gab zahlreiche Tote und hunderte Verletzte. Zahlreiche Gebäude in zwei Stadtbezirken Izmirs (Bayrakli und Bornova) sind zerstört. Rettungs- und Räumarbeiten dauern an. Mit weiteren Nachbeben ist zu rechnen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie die betroffenen Gebiete und halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 02.11.2020

Beitrag von Ralf Kiefer »

Sozusagen eine Reisewarnung beim Tagesspiegel:
Deutschem Türkei-Urlauber droht Haft wegen Beleidigung Erdogans

Auch das ist eigentlich(!) nichts neues. Es scheint nur in letzter Zeit häufiger vorzukommen, daß die Erdoganisten "überreagieren".

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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 29.07.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei
Stand 29.07.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Hinweise auf Waldbrände in den Provinzen Antalya, Mugla und Aydin)
- Gesundheit (Impfschutz)


Aktuelles
Waldbrände

An der türkischen Mittelmeer und Ägäisküste kommt es aktuell zu großflächigen Waldbränden bei starken Winden, insbesondere in den Provinzen Antalya, Mugla und Aydin. Auch Wohngegenden und Hotels sind von den Bränden betroffen.
  • Seien Sie vorsichtig.
  • Erkundigen Sie sich vor Abreise bei den Reiseveranstaltern, ob Ihre Unterkunft betroffen ist.
  • Befolgen Sie die Anweisungen des Hotelpersonals und der lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich über die Medien, Ihr Hotel und Ihren Reiseleiter.
Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 09.06.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei
Stand 09.06.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus: Südosten und Osten/Grenzgebiete zu Syrien und Irak)
- Gesundheit (Impfschutz)


Sicherheit
Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.

Terrorismus
Südosten und Osten/Grenzgebiete zu Syrien und Irak
Im unmittelbaren Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak (in den Provinzen Hatay, Gaziantep, Kilis, Şanlıurfa, Mardin, Şırnak, Hakkâri) bestehen Gefahren durch angrenzende Auseinandersetzungen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Vermeiden Sie alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in die o.g. Grenzgebiete.
  • Halten Sie sich zur Sicherheitslage laufend informiert.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie den Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Gesundheit
Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
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