Reisewarnung Myanmar 23.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reisewarnung Myanmar 23.04.2026

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Myanmar:
Stand 01.10.2014

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen im Land
In Teilen des Kachin State bzw. nördlichen Shan State werden weiterhin bewaffnete Konflikte zwischen Rebellenarmeen und dem myanmarischen Militär ausgetragen. In einigen Grenzregionen, in denen bewaffnete Rebellengruppen operieren (Teile des Chin State und der Sagaing Region, Teile der Shan, Mon, Kayin, Karen und Kayah States) bleibt die Lage angespannt. Besondere Vorsicht ist hier geboten. Ungekennzeichnete Minenfelder stellen eine zusätzliche Gefahr dar. Von Reisen in diese Gebiete wird dringend abgeraten.

Es kommt immer wieder zu ethnisch motivierten Zusammenstößen im Rakhine State. Der Ausnahmezustand im gesamten Rakhine State wurde aufgehoben. In einigen Teilen bestehen jedoch abends Ausgangssperren.
Westliche Touristen wurden bislang nicht Ziel von Ausschreitungen. Dennoch wird von Reisen in den Rakhine State mit Ausnahme des Touristenortes Ngapali und dessen Flughafen Thandwe abgeraten.

Flugverkehr
Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Myanmars kann im Einzelfall durch veraltetes bzw. mangelhaft gewartetes Fluggerät lokaler Luftverkehrsgesellschaften beeinträchtigt sein. Aus Sicherheitsgründen vermeiden Bedienstete der Deutschen Botschaft Rangun Flüge mit der staatlichen Myanma Airways (IATA-Code: UB). Aber auch andere myanmarische Fluggesellschaften im Inlandsverkehr weisen Defizite bei der Sicherheit auf. Die Chartergesellschaft FMI, die u. a. Flüge von Rangun in die Hauptstadt Naypyitaw anbietet, hat ihre Flugzeuge zwar von Myanma Airways gechartert, lässt diese jedoch nach Erkenntnissen der Botschaft im Ausland warten, was auf einen erhöhten Sicherheitsstandard hinweist..
Die international operierende privatwirtschaftlich betriebene Myanmar Airways International („MAI“, IATA-Code: 8M) ist nicht zu verwechseln mit der oben genannten Myanma Airways.

Gefahren aufgrund politischer Spannungen
Politisch motivierte Gewalttaten können nicht ausgeschlossen werden. Immer wieder werden in Myanmar Sprengstoffanschläge verübt, bei denen es auch zu Toten und Verletzten kommt.
Bei Demonstrationen in größeren Städten des Landes besteht stets die Gefahr, dass sie von Sicherheitskräften gewaltsam aufgelöst werden. Daher wird empfohlen, sich von eventuellen Protestzügen und Demonstrationen fernzuhalten. Auch zunächst friedliche Proteste können unvermittelt in gewalttätigen Auseinandersetzungen enden.

Naturkatastrophen
Myanmar befindet sich in einer Region, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss. In den Küstenregionen treten während des Monsuns (Mai bis Oktober) Zyklone auf.
Während des Monsuns kann es im ganzen Land aufgrund starker Regenfälle zu Überschwemmungen und Unterbrechungen der Verkehrsverbindungen kommen. Insbesondere Landstraßen im Gebirge oder in der Nähe von Flussläufen, aber auch Bahnverbindungen, können tagelang unpassierbar sein.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Zahl der bei der Botschaft von Myanmar in Berlin eingehenden Visaanträge hat stark zugenommen. Die Botschaft ist deshalb nur sehr eingeschränkt in der Lage, telefonische oder E-Mail-Anfragen zum Stand Ihres Antrags zu beantworten. Die Bearbeitung Ihres Visumantrags und die Rücksendung des Passes kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Sie sollten dieses bei Ihrer Reiseplanung entsprechend berücksichtigen.

Reisen über Land
Es bestehen staatliche Reisebeschränkungen für die meisten Grenzgebiete, aber auch für andere Landesteile. Reisen in diese Gebiete sowie Ein- und Ausreisen auf dem Landweg erfordern besondere Reisegenehmigungen.
Es gibt eine geringe Anzahl von Grenzübergangsstationen aus den Nachbarländern, die jedoch ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden können:

• Tachilek (Shan-Staat) – Mae Sai (nördliches Thailand)
• Kaw Thoung (Thantharyi) – Ranong (südliches Thailand)
• Myawady (Kachin) – Mae Sot (Thailand)
• Hteekhee (Thantharyi) – Phunaron (Thailand)

Reisende, die über diese Grenzübergänge einreisen, benötigen ein gültiges Visum. Die Ausreise über die internationalen Flughäfen Rangun, Mandalay und Naw Pyi Taw nach der Einreise über Land ist zulässig.

Die Grenzübergänge
• Muse (Shan-Staat) – Ruili (China)
• Tamu (Chin-Staat) – Morei (Indien)

sind nur für Handel geöffnet, nicht für Touristen.
Ausnahmen bedürfen staatlicher Genehmigung, die mindestens 14 Tage vorher zu beantragen ist. Selbst nach Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist es nicht auszuschließen, dass die örtlichen Behörden Schwierigkeiten bei der Ausreise bereiten. Vor illegalem Grenzübertritt wird dringend gewarnt.

Es wird empfohlen zu prüfen, inwieweit für Reisen in entfernte Landesteile eine Reisegenehmigung erforderlich ist. Ausländische Reisende, die ohne erforderliche Reisegenehmigung angetroffen werden, müssen mit Haftstrafen rechnen.
Informationen zu Reisebeschränkungen und zu eventuell erforderlichen Genehmigungen können beim staatlichen Reisebüro Myanmar Travels and Tours (MTT), 118 Mahabandoola Garden Street, Kyauktada Township, Yangon, Tel. 0095-1-371286, 378376, 374281, 252859, Fax 0095-1-254417, E-Mail: mtt.mht@mptmail.net.mm , Internet: http://www.myanmartravelsandtours.com/ , eingeholt werden
Straßensperren der Polizei, des Militärs und anderer Behörden sind auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung. Hotels und Gästehäuser müssen der Polizei die Passdaten ihrer Übernachtungsgäste zur Verfügung stellen. Reisende sind deshalb verpflichtet, ihren Reisepass ständig bei sich zu führen.

Flughafengebühr
Für Inlandsflüge beträgt die Flughafengebühr MMK 1000. Die Flughafengebühr ist in den Ticketpreisen enthalten. In Ausnahmefällen wird sie beim Check-in fällig. Es ist zu beachten, dass auch bei Inlandsflügen Passkontrollen stattfinden.

Führerscheine
Deutsche und internationale Führerscheine werden in Myanmar nicht anerkannt.

Geld / Kreditkarten
Bestimmte Leistungen (u. a. Hotels, Inlandsflüge, Zug- und Schiffsfahrscheine, Eintrittsgebühren) sind von Besuchern zwingend in US-Dollar zu bezahlen.
Kreditkarten und Reiseschecks als Zahlungsmittel werden (außer in wenigen größeren Hotels –nur für eingebuchte Gäste) nach wie vor nicht akzeptiert. Barabhebungen mit Kredit- oder EC- (Cirrus- oder Maestro-) Karten sind neuerdings an zahlreichen ATM-Automaten (C-B-Bank und andere Banken) landesweit möglich. Die ATM Automaten befinden sich an vielen Supermärkten mit internationalem Warenangebot (z.B. „City Mart“), größeren Hotels, internationalen Flughäfen und Touristenmärkten. Maximale Summe: 900.000 Kyats (= ca. 900 Euro). Es werden nur Kreditkarten der Fa. MASTERCARD und VISA (jeweils mit Geheimzahl) akzeptiert. EC-Karten (Maestro- /Cirruskarten) sollten vor Reiseantritt darauf geprüft werden, ob sie in Myanmar einsetzbar sind. Nicht alle Banken haben ihre EC Karten für Myanmar freigeschaltet. Reisende sollten sich jedenfalls darauf einstellen, alle Zahlungen weiterhin in bar leisten zu müssen. Eintrittsgelder und Hotelrechnu ngen können vermehrt inzwischen auch in Kyatt bezahlt werden. Es wird dringend empfohlen, ausreichende Barmittel, vorzugsweise in US-Dollar, mitzubringen. US-Dollar-Noten der Serien vor 1996 sowie 100-US-Dollar-Noten der neuen Serien mit Seriennummern, die mit den Buchstaben CB beginnen, werden nicht akzeptiert. Das Gleiche gilt für abgenutzte, beschädigte, stark geknickte oder verschmutzte Noten. Es wird empfohlen nur absolut neue, unbeschädigte und glatte Dollarnoten mitzuführen. Der Euro wird zunehmend in Rangun zum Umtausch akzeptiert. Auch hier gilt, dass es sich vorzugsweise um ungebrauchte Banknoten handeln sollte. Der Geldumtausch (US-Dollar oder Euro - Kyat) sollte in den Wechselstuben, die an vielen Stellen der größeren Städte zu finden sind, stattfinden. Vom Umtausch bei Straßenhändlern (z.B. auf der Bogyoke Aung San Market) wird dringend abgeraten (Betrügereien, schlechter Tauschkurs).

Kommunikationseinrichtungen
Die Möglichkeiten der Kommunikation mit dem Ausland sind stark eingeschränkt. Telefonverbindungen sind häufig defekt oder überlastet und internationale Ferngespräche sind sehr teuer. Roaming-Vereinbarungen deutscher Mobilfunkanbieter mit dem myanmarischen Netzbetreiber bestehen nicht. Außerhalb der größeren Städte ist in der Regel kein Mobilfunkempfang möglich. Mobiltelefone können am Flughafen Rangun angemietet werden. Sie müssen dort auch wieder abgegeben werden. Es wird eine Kaution fällig, die später mit den Gebühren verrechnet wird.
Internet-Cafés bestehen in größeren Städten. Größere Hotels verfügen über eigene, von Gästen nutzbare E-Mail-Anschlüsse; die Kosten sind jedoch (insbesondere beim Versand größerer Dateien oder bei Downloads) sehr hoch. Die Download-Geschwindigkeit ist tagsüber sehr gering. In den Nachtstunden können Downloads besser vorgenommen werden. Gegen Mindestverzehr bieten einige Restaurants und Hotels W-Lan-Verbindungen an.

Konsularischer Beistand
Die entsandten Beschäftigten der deutschen Botschaft in Myanmar unterliegen Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit im Land, die durch die myanmarische Regierung verfügt wurden. Schneller konsularischer Beistand durch die deutsche Botschaft kann daher, aber auch wegen der unzureichenden Infrastruktur und Kommunikationseinrichtungen, außerhalb der touristischen Zentren nicht immer sichergestellt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, Lichtbild erforderlich
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) : Ja Lichtbild erforderlich

Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht zur Einreise nach Myanmar Visumzwang. Visa werden von allen Auslandsvertretungen der Union Myanmar erteilt, z. B. der Botschaft in Berlin (Thielallee 19, 14195 Berlin, Tel. +49 30 2061570, Fax: +49 30 20615720, E-Mail: info@botschaft-myanmar.de , Bürozeiten: Mo. bis Fr. 09.30 bis 16.30 Uhr). Weitere Informationen zu Visumgebühren und Antragsverfahren können der Homepage der Botschaft http://www.botschaft-myanmar.de entnommen werden.
Myanmarische Touristenvisa werden in der Regel nur für eine einmalige Ein- und Ausreise ausgestellt.
Visa bei Einreise (Visa-on-arrival) werden an Geschäftsreisende und Touristen unter Vorlage einer vollständigen Dokumentation bei Einreise über die internationalen Flughäfen Rangun und Mandalay erteilt.
Hinweise können auf der myanmarischen Regierungswebsite (Portal: http://www.mip.gov.mm ) entnommen werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig; ausländische Besucher müssen jedoch Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von USD 10.000 übersteigen, deklarieren. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Kyat ist nicht gestattet.

Tragbare Computer (z. B. Laptops oder Notebooks) können ohne vorherige Genehmigung eingeführt werden. Die Einfuhr von allen Geräten der Telekommunikation (u. a. Modems, Mobil- und Satellitentelefone sowie Telefaxgeräte) bedarf jedoch weiterhin der vorherigen Genehmigung durch das myanmarische Post & Telecommunications Department. Mobiltelefone müssen theoretisch bei Entdeckung bis zur Ausreise beim Zoll hinterlegt werden; in der Praxis wird von der Durchsetzung der

Regelung weitgehend abgesehen.
Einfuhrverbote bestehen u. a. für Waffen, pornographische Materialien, Spielkarten und Gegenstände, die die Staatsflagge Myanmars und/oder das Bildnis Buddhas oder myanmarischer Pagoden zeigen. Die Abbildungen von myanmarischen Sehenswürdigkeiten (Buddhas, Pagoden) auf Reiseführern sind unbedenklich.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng verboten. Zuwiderhandlungen können zu sofortiger Festnahme und mehrmonatiger Haft führen. Die Ausfuhr von Edelsteinen (sowohl ungeschliffen, als auch geschliffen und/oder gefasst), von Schmuck und Silber ist nur gegen Vorlage der Kaufquittung eines staatlich zugelassenen Händlers zulässig.
Nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen dürfen bestimmte Tiere und Erzeugnisse daraus nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden. Dazu gehören zum Bespiel Schildkröten/ Schildpatt. Nähere Informationen können beim Bundesamt für Naturschutz und beim Zoll (http://www.artenschutz-online.de oder http://www.zoll.de ) erlangt werden.
Reisegepäck wird bei Ein- und Ausreise durchleuchtet und vereinzelt auch von Hand durchsucht.
Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Kritik an der Regierung ist unter Umständen strafbar und ausländische Besucher müssen immer noch damit rechnen, überwacht zu werden. Politische Betätigung ist verboten. Ausländische Staatsangehörige sind bereits mehrfach wegen Verstößen gegen diese Bestimmungen inhaftiert und/oder ausgewiesen worden. In Einzelfällen wurden langjährige Haftstrafen verhängt.

Militärische Einrichtungen, Uniformierte sowie strategisch bedeutende Infrastruktureinrichtungen wie Brücken dürfen nicht fotografiert werden.

Der Besitz schon geringer Mengen von Drogen, einschließlich so genannter „weicher Drogen“, wird mit langjährigen Haftstrafen bestraft, in besonders schweren Fällen kann die Todesstrafe verhängt werden.
Myanmarische Vorstellungen zur Sexualmoral unterscheiden sich teilweise deutlich von denen in Europa oder anderen Ländern der Region.

Prostitution und der Besitz von pornographischen Materialien sind strafbar. Auch einverständliche homosexuelle Handlungen sind verboten und können mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Bei sexuellem Missbrauch von Kindern drohen langjährige Haftstrafen. Darüber hinaus werden solche Straftaten auch in Deutschland verfolgt.

Medizinische Hinweise

Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe http://www.rki.de ) anlässlich einer Reise zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung) ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert (siehe http://www.who.int) . Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Als Reiseimpfungen wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus, Japanische Enzephalitis empfohlen.

Dengue Fieber
Dengue Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s. u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue Fieber tritt in Myanmar häufig auf, vorwiegend während der Regenperioden. Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen.

Malaria
Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anophelesmücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum, in Myanmar ca. 80% der Fälle) bei nichtimmunen Europäern häufig tödlich. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt (Resistenzen sind bekannt).
In Myanmar besteht ganzjährig ein Malariarisiko, verstärkt in den Regenperioden (März – Dezember).
Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) vor allem im Osten (Karen, Kayah, Tenasserim, östliches Shan), besonders im Grenzgebiet zu Thailand sowie im Westen (südwestliches Chin mit Grenzgebiet zu Bangladesch und Indien), weniger ausgeprägt in tiefer gelegenen Gebieten der übrigen Staaten bzw. Regionen mit den Touristenorten Pindaya Caves und Inle Lake.
Ein geringes Risiko in den südlichen Teilen von Arakan (W) mit dem Strand von Sandoway, in größeren Städten sowie in der näheren Umgebung von Rangun.
Höhenlagen über 1000m sowie die Stadtgebiete von Rangun und Mandalay sind malariafrei.
Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer

Malariaerkrankung.
- Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,
- das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und
- das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder
- der Aufenthalt in mückengeschützen Räumen (Fliegengitter, Klimaanlage)
vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen, von Stechmücken übertragenen
Erkrankungen wie Dengue Fieber und Japanischer Enzephalitis.

Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe kann je nach Reiseprofil für die Risikogebiete ggf. eine Chemoprophylaxe erwogen werden. Die DTG (http://www.dtg.org ) empfiehlt diese nicht mehr regelmäßig, eher die Notfall-Selbsttherapie durch die Mitnahme eines entsprechenden Medikamentes. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen-/Reisemediziner besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Südostasien ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.

HIV / Aids
HIV/AIDS ist mittlerweile auch in Myanmar, insbesondere in größeren Städten und in den Grenzgebieten, ein gravierendes Problem. Gefährdet sind alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen treten in Myanmar sehr häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Vereinzelte Cholerafälle treten vor allem in der Regenzeit auf und sind durch entsprechende Hygiene ebenfalls vermeidbar.

Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und damit Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Myanmar nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Myanmar eine besondere Bedeutung zu.

Chikungunya-Fieber
Chikungunya Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z. T. langanhaltenden Gelenkschmerzen, die in Myanmar immer wieder auftreten kann. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb ist ein sorgfältiger Mückenschutz und ggf. eine vorbeugende Schutzimpfung wichtig.

Aviäre Influenza
Auch in Myanmar treten seit März 2007 wiederholt Fälle der klassischen Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, „Vogelgrippe“) auf. Im November 2007 wurde erstmalig die Infektion eines Menschen bestätigt, weitere Fälle sind nicht bekannt.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter http://www.bmelv.de

Tuberkulose
Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Myanmar.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete englisch-/französischsprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs von den z. T. hohen Temperaturen geschützt werden.

Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird dringend empfohlen (siehe z.B. http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Myanmar bewusst sein.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Myanmar 21.10.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Myanmar:

Stand 21.10.2014 (Unverändert gültig seit: 21.10.2014)

Letzte Änderung: Allgemeine Reiseinformationen
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Allgemeine Reiseinformationen

Die Zahl der bei der Botschaft von Myanmar in Berlin eingehenden Visaanträge hat stark zugenommen. Die Botschaft ist deshalb nur sehr eingeschränkt in der Lage, telefonische oder E-Mail-Anfragen zum Stand Ihres Antrags zu beantworten. Die Bearbeitung Ihres Visumantrags und die Rücksendung des Passes kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Sie sollten dieses bei Ihrer Reiseplanung entsprechend berücksichtigen.

Reisen über Land
Es bestehen staatliche Reisebeschränkungen für die meisten Grenzgebiete, aber auch für andere Landesteile. Reisen in diese Gebiete sowie Ein- und Ausreisen auf dem Landweg erfordern besondere Reisegenehmigungen.

Es gibt eine geringe Anzahl von Grenzübergangsstationen aus den Nachbarländern, die jedoch ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden können:

• Tachilek (Shan-Staat) – Mae Sai (nördliches Thailand)
• Kaw Thoung (Thantharyi) – Ranong (südliches Thailand)
• Myawady (Kachin) – Mae Sot (Thailand)
• Hteekhee (Thantharyi) – Phunaron (Thailand)

Reisende, die über diese Grenzübergänge einreisen, benötigen ein gültiges Visum. Die Ausreise über die internationalen Flughäfen Rangun, Mandalay und Naw Pyi Taw nach der Einreise über Land ist zulässig.

Die Grenzübergänge

• Muse (Shan-Staat) – Ruili (China)
• Tamu (Chin-Staat) – Morei (Indien)

sind nur für Handel geöffnet, nicht für Touristen.

Ausnahmen bedürfen staatlicher Genehmigung, die mindestens 14 Tage vorher zu beantragen ist. Selbst nach Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist es nicht auszuschließen, dass die örtlichen Behörden Schwierigkeiten bei der Ausreise bereiten. Vor illegalem Grenzübertritt wird dringend gewarnt.

Es wird empfohlen zu prüfen, inwieweit für Reisen in entfernte Landesteile eine Reisegenehmigung erforderlich ist. Ausländische Reisende, die ohne erforderliche Reisegenehmigung angetroffen werden, müssen mit Haftstrafen rechnen.
Informationen zu Reisebeschränkungen und zu eventuell erforderlichen Genehmigungen können beim staatlichen Reisebüro Myanmar Travels and Tours (MTT), 118 Mahabandoola Garden Street, Kyauktada Township, Yangon, Tel. 0095-1-371286, 378376, 374281, 252859, Fax 0095-1-254417, E-Mail: mtt.mht@mptmail.net.mm , Internet: http://www.myanmartravelsandtours.com/ , eingeholt werden

Straßensperren der Polizei, des Militärs und anderer Behörden sind auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung. Hotels und Gästehäuser müssen der Polizei die Passdaten ihrer Übernachtungsgäste zur Verfügung stellen. Reisende sind deshalb verpflichtet, ihren Reisepass ständig bei sich zu führen.

Flughafengebühr
Für Inlandsflüge beträgt die Flughafengebühr MMK 1000. Die Flughafengebühr ist in den Ticketpreisen enthalten. In Ausnahmefällen wird sie beim Check-in fällig. Es ist zu beachten, dass auch bei Inlandsflügen Passkontrollen stattfinden.

Führerscheine
Deutsche und internationale Führerscheine werden in Myanmar nicht anerkannt.

Geld / Kreditkarten
Bestimmte Leistungen (u. a. Hotels, Inlandsflüge, Zug- und Schiffsfahrscheine, Eintrittsgebühren) sind von Besuchern zwingend in US-Dollar zu bezahlen.
Kreditkarten und Reiseschecks als Zahlungsmittel werden (außer in wenigen größeren Hotels –nur für eingebuchte Gäste) nach wie vor nicht akzeptiert. Barabhebungen mit Kredit- oder EC- (Cirrus- oder Maestro-) Karten sind neuerdings an zahlreichen ATM-Automaten (C-B-Bank und andere Banken) landesweit möglich. Die ATM Automaten befinden sich an vielen Supermärkten mit internationalem Warenangebot (z.B. „City Mart“), größeren Hotels, internationalen Flughäfen und Touristenmärkten. Maximale Summe: 900.000 Kyats (= ca. 900 Euro). Es werden nur Kreditkarten der Fa. MASTERCARD und VISA (jeweils mit Geheimzahl) akzeptiert. EC-Karten (Maestro- /Cirruskarten) sollten vor Reiseantritt darauf geprüft werden, ob sie in Myanmar einsetzbar sind. Nicht alle Banken haben ihre EC Karten für Myanmar freigeschaltet. Reisende sollten sich jedenfalls darauf einstellen, alle Zahlungen weiterhin in bar leisten zu müssen. Eintrittsgelder und Hotelrechnu ngen können vermehrt inzwischen auch in Kyatt bezahlt werden. Es wird dringend empfohlen, ausreichende Barmittel, vorzugsweise in US-Dollar, mitzubringen. US-Dollar-Noten der Serien vor 1996 sowie 100-US-Dollar-Noten der neuen Serien mit Seriennummern, die mit den Buchstaben CB beginnen, werden nicht akzeptiert. Das Gleiche gilt für abgenutzte, beschädigte, stark geknickte oder verschmutzte Noten. Es wird empfohlen nur absolut neue, unbeschädigte und glatte Dollarnoten mitzuführen. Der Euro wird zunehmend in Rangun zum Umtausch akzeptiert. Auch hier gilt, dass es sich vorzugsweise um ungebrauchte Banknoten handeln sollte. Der Geldumtausch (US-Dollar oder Euro - Kyat) sollte in den Wechselstuben, die an vielen Stellen der größeren Städte zu finden sind, stattfinden. Vom Umtausch bei Straßenhändlern (z.B. auf der Bogyoke Aung San Market) wird dringend abgeraten (Betrügereien, schlechter Tauschkurs).

Kommunikationseinrichtungen
Die Möglichkeiten der Kommunikation mit dem Ausland sind stark eingeschränkt. Telefonverbindungen sind häufig defekt oder überlastet und internationale Ferngespräche sind sehr teuer. Roaming-Vereinbarungen deutscher Mobilfunkanbieter mit dem myanmarischen Netzbetreiber bestehen inzwischen. Vor Einreise in Myanmar sollte das mit dem jeweiligen Anbieter in Deutschland geklärt werden. Das Mobilfunknetz ist nicht flächendeckend, außerhalb der größeren Städte ist in der Regel kein Mobilfunkempfang/Internetempfang möglich. Mobiltelefone können am Flughafen Rangun angemietet werden. Sie müssen dort auch wieder abgegeben werden. Es wird eine Kaution fällig, die später mit den Gebühren verrechnet wird.
Internet-Cafés bestehen in größeren Städten. Größere Hotels verfügen über eigene, von Gästen nutzbare E-Mail-Anschlüsse; die Kosten sind jedoch (insbesondere beim Versand größerer Dateien oder bei Downloads) sehr hoch. Die Download-Geschwindigkeit ist tagsüber sehr gering. In den Nachtstunden können Downloads besser vorgenommen werden. Gegen Mindestverzehr bieten einige Restaurants und Hotels W-Lan-Verbindungen an.

Konsularischer Beistand
Die entsandten Beschäftigten der deutschen Botschaft in Myanmar unterliegen Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit im Land, die durch die myanmarische Regierung verfügt wurden. Schneller konsularischer Beistand durch die deutsche Botschaft kann daher, aber auch wegen der unzureichenden Infrastruktur und Kommunikationseinrichtungen, außerhalb der touristischen Zentren nicht immer sichergestellt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, Lichtbild erforderlich
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja Lichtbild erforderlich
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht zur Einreise nach Myanmar Visumzwang. Visa werden von allen Auslandsvertretungen der Union Myanmar erteilt, z. B. der Botschaft in Berlin (Thielallee 19, 14195 Berlin, Tel. +49 30 2061570, Fax: +49 30 20615720, E-Mail: info@botschaft-myanmar.de , Bürozeiten: Mo. bis Fr. 09.30 bis 16.30 Uhr). Weitere Informationen zu Visumgebühren und Antragsverfahren können der Homepage der Botschaft http://www.botschaft-myanmar.de entnommen werden.
Myanmarische Touristenvisa werden in der Regel nur für eine einmalige Ein- und Ausreise ausgestellt.
Visa bei Einreise (Visa-on-arrival) werden an Geschäftsreisende (Portal: http://www.mip.gov.mm) und Touristen (Portal: http://www.evisa.moip.gov.mm) unter Vorlage einer vollständigen Dokumentation bei Einreise über die internationalen Flughäfen Rangun und Mandalay erteilt. Ggf. muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Myanmar:

Stand 28.11.2014 (Unverändert gültig seit: 28.11.2014)

Letzte Änderung: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, Lichtbild erforderlich
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja Lichtbild erforderlich

Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht zur Einreise nach Myanmar Visumzwang. Visa werden von allen Auslandsvertretungen der Union Myanmar erteilt, z. B. der Botschaft in Berlin (Thielallee 19, 14195 Berlin, Tel. +49 30 2061570, Fax: +49 30 20615720, E-Mail: info@botschaft-myanmar.de , Bürozeiten: Mo. bis Fr. 09.30 bis 16.30 Uhr). Weitere Informationen zu Visumgebühren und Antragsverfahren können der Homepage der Botschaft http://www.botschaft-myanmar.de entnommen werden.
Myanmarische Touristenvisa werden in der Regel nur für eine einmalige Ein- und Ausreise ausgestellt.
Visa bei Einreise (Visa-on-arrival) werden an Geschäftsreisende (s. dazu Portal: http://www.mip.gov.mm) und Touristen unter Vorlage einer vollständigen Dokumentation bei Einreise über die internationalen Flughäfen Rangun und Mandalay erteilt. Ggf. muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Myanmar 02.02.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Myanmar:

Stand 02.02.2015 (Unverändert gültig seit: 02.02.2015)

Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Allgemeine Reiseinformationen

Aktuelle Hinweise

Aufgrund des Ausbruchs von Kämpfen im Gebiet des Indawgyi-Sees im Kachin Staat wird derzeit von Reisen in diese Gebiete dringend abgeraten, auch wenn eine Reiseerlaubnis vorliegt.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Zahl der bei der Botschaft von Myanmar in Berlin eingehenden Visaanträge hat stark zugenommen. Die Botschaft ist deshalb nur sehr eingeschränkt in der Lage, telefonische oder E-Mail-Anfragen zum Stand Ihres Antrags zu beantworten. Die Bearbeitung Ihres Visumantrags und die Rücksendung des Passes kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Sie sollten dieses bei Ihrer Reiseplanung entsprechend berücksichtigen.

Reisen über Land
Es bestehen staatliche Reisebeschränkungen für die meisten Grenzgebiete, aber auch für andere Landesteile. Reisen in diese Gebiete sowie Ein- und Ausreisen auf dem Landweg erfordern besondere Reisegenehmigungen.
Es gibt eine geringe Anzahl von Grenzübergangsstationen aus den Nachbarländern, die jedoch ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden können:

• Tachilek (Shan-Staat) – Mae Sai (nördliches Thailand)
• Kaw Thoung (Thantharyi) – Ranong (südliches Thailand)
• Myawady (Kachin) – Mae Sot (Thailand)
• Hteekhee (Thantharyi) – Phunaron (Thailand)

Reisende, die über diese Grenzübergänge einreisen, benötigen ein gültiges Visum. Die Ausreise über die internationalen Flughäfen Rangun, Mandalay und Naw Pyi Taw nach der Einreise über Land ist zulässig.

Die Grenzübergänge
• Muse (Shan-Staat) – Ruili (China)
• Tamu (Chin-Staat) – Morei (Indien)
sind nur für Handel geöffnet, nicht für Touristen.
Ausnahmen bedürfen staatlicher Genehmigung, die mindestens 14 Tage vorher zu beantragen ist. Selbst nach Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist es nicht auszuschließen, dass die örtlichen Behörden Schwierigkeiten bei der Ausreise bereiten. Vor illegalem Grenzübertritt wird dringend gewarnt.
Es wird empfohlen zu prüfen, inwieweit für Reisen in entfernte Landesteile eine Reisegenehmigung erforderlich ist. Ausländische Reisende, die ohne erforderliche Reisegenehmigung angetroffen werden, müssen mit Haftstrafen rechnen.
Informationen zu Reisebeschränkungen und zu eventuell erforderlichen Genehmigungen können beim staatlichen Reisebüro Myanmar Travels and Tours (MTT), 118 Mahabandoola Garden Street, Kyauktada Township, Yangon, Tel. 0095-1-371286, 378376, 374281, 252859, Fax 0095-1-254417, E-Mail: mtt.mht@mptmail.net.mm , Internet: http://www.myanmartravelsandtours.com/ , eingeholt werden
Straßensperren der Polizei, des Militärs und anderer Behörden sind auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung. Hotels und Gästehäuser müssen der Polizei die Passdaten ihrer Übernachtungsgäste zur Verfügung stellen. Reisende sind deshalb verpflichtet, ihren Reisepass ständig bei sich zu führen.

Flughafengebühr
Für Inlandsflüge beträgt die Flughafengebühr MMK 1000. Die Flughafengebühr ist in den Ticketpreisen enthalten. In Ausnahmefällen wird sie beim Check-in fällig. Es ist zu beachten, dass auch bei Inlandsflügen Passkontrollen stattfinden.

Führerscheine
Deutsche und internationale Führerscheine werden in Myanmar nicht anerkannt.

Geld / Kreditkarten
Bestimmte Leistungen (u. a. Hotels, Inlandsflüge, Zug- und Schiffsfahrscheine, Eintrittsgebühren) sind von Besuchern zwingend in US-Dollar zu bezahlen.
Kreditkarten und Reiseschecks als Zahlungsmittel werden (außer in wenigen größeren Hotels –nur für eingebuchte Gäste) nach wie vor nicht akzeptiert. Barabhebungen mit Kredit- oder EC- (Cirrus- oder Maestro-) Karten sind neuerdings an zahlreichen ATM-Automaten (C-B-Bank und andere Banken) landesweit möglich. Die ATM Automaten befinden sich an vielen Supermärkten mit internationalem Warenangebot (z.B. „City Mart“), größeren Hotels, internationalen Flughäfen und Touristenmärkten. Maximale Summe: 900.000 Kyats (= ca. 900 Euro). Es werden nur Kreditkarten der Fa. MASTERCARD und VISA (jeweils mit Geheimzahl) akzeptiert. EC-Karten (Maestro- /Cirruskarten) sollten vor Reiseantritt darauf geprüft werden, ob sie in Myanmar einsetzbar sind. Nicht alle Banken haben ihre EC Karten für Myanmar freigeschaltet. Reisende sollten sich jedenfalls darauf einstellen, alle Zahlungen weiterhin in bar leisten zu müssen. Eintrittsgelder und Hotelrechnu ngen können vermehrt inzwischen auch in Kyatt bezahlt werden. Es wird dringend empfohlen, ausreichende Barmittel, vorzugsweise in US-Dollar, mitzubringen. US-Dollar-Noten der Serien vor 1996 sowie 100-US-Dollar-Noten der neuen Serien mit Seriennummern, die mit den Buchstaben CB beginnen, werden nicht akzeptiert. Das Gleiche gilt für abgenutzte, beschädigte, stark geknickte oder verschmutzte Noten. Es wird empfohlen nur absolut neue, unbeschädigte und glatte Dollarnoten mitzuführen. Der Euro wird zunehmend in Rangun zum Umtausch akzeptiert. Auch hier gilt, dass es sich vorzugsweise um ungebrauchte Banknoten handeln sollte. Der Geldumtausch (US-Dollar oder Euro - Kyat) sollte in den Wechselstuben, die an vielen Stellen der größeren Städte zu finden sind, stattfinden. Vom Umtausch bei Straßenhändlern (z.B. auf der Bogyoke Aung San Market) wird dringend abgeraten (Betrügereien, schlechter Tauschkurs).

Kommunikationseinrichtungen
Die Möglichkeiten der Kommunikation mit dem Ausland sind stark eingeschränkt. Telefonverbindungen sind häufig defekt oder überlastet und internationale Ferngespräche sind sehr teuer. Roaming-Vereinbarungen deutscher Mobilfunkanbieter mit dem myanmarischen Netzbetreiber bestehen nicht für alle deutschen Anbieter. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Mobilfunk-Anbieter eine Roaming-Vereinbarung mit einem myanmarischen Anbieter hat. Prepaid- SIM-Karten der neu auf dem Markt gekommenen Anbieter TELENOR und OREDOO können an vielen Stellen in den größeren Städten - auch am Flughafen Rangun - preisgünstig erworben werden. Das gleiche gilt für Prepaid-Karten der staatlichen Gesellschaft MPT. Die beiden erst genannten Mobilfunknetze können oft nur in den großen Städten störungsfrei empfangen werden, während MPT eine größeres, wenn auch nicht flächendeckendes Netz unterhält.
Grundsätzlich gilt: Außerhalb der größeren Städte ist in der Regel kein Mobilfunkempfang möglich. Mobiltelefone mit Prepaid-Karten können am Flughafen Rangun angemietet werden. Sie müssen dort auch wieder abgegeben werden. Es wird eine Kaution fällig, die später mit den Gebühren verrechnet wird.
Internet-Cafés bestehen in größeren Städten. Größere Hotels verfügen über eigene, von Gästen nutzbare E-Mail-Anschlüsse; die Kosten sind jedoch (insbesondere beim Versand größerer Dateien oder bei Downloads) sehr hoch. Die Download-Geschwindigkeit ist tagsüber sehr gering. In den Nachtstunden können Downloads besser vorgenommen werden. Gegen Mindestverzehr bieten viele einige Restaurants und Hotels neuerdings W-Lan-Verbindungen an.

Konsularischer Beistand
Die entsandten Beschäftigten der deutschen Botschaft in Myanmar unterliegen Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit im Land, die durch die myanmarische Regierung verfügt wurden. Schneller konsularischer Beistand durch die deutsche Botschaft kann daher, aber auch wegen der unzureichenden Infrastruktur und Kommunikationseinrichtungen, außerhalb der touristischen Zentren nicht immer sichergestellt werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Myanmar 17.07.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Myanmar:

Stand 17.07.2015 (Unverändert gültig seit: 17.07.2015)

Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Allgemeine Reiseinformationen
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Besondere Zollvorschriften
Medizinische Hinweise

Aktuelle Hinweise

Aufgrund von Kämpfen im Gebiet des Indawgyi-Sees im Kachin Staat wird weiterhin von Reisen in diese Gebiete dringend abgeraten, auch wenn eine Reiseerlaubnis vorliegt.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen im Land
In Teilen des Kachin State bzw. nördlichen Shan State werden weiterhin bewaffnete Konflikte zwischen Rebellenarmeen und dem myanmarischen Militär ausgetragen. In einigen Grenzregionen, in denen bewaffnete Rebellengruppen operieren (Teile des Chin State und der Sagaing Region, Teile der Shan, Mon, Kayin, Karen und Kayah States) bleibt die Lage angespannt. Besondere Vorsicht ist hier geboten. Ungekennzeichnete Minenfelder stellen eine zusätzliche Gefahr dar. Von Reisen in diese Gebiete wird dringend abgeraten.

Es kommt immer wieder zu ethnisch motivierten Zusammenstößen im Rakhine State. Der Ausnahmezustand im gesamten Rakhine State wurde aufgehoben. In einigen Teilen bestehen jedoch abends Ausgangssperren.
Westliche Touristen wurden bislang nicht Ziel von Ausschreitungen. Dennoch wird von Reisen in den Rakhine State mit Ausnahme des Touristenortes Ngapali und dessen Flughafen Thandwe abgeraten.

Flugverkehr
Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Myanmars kann im Einzelfall durch veraltetes bzw. mangelhaft gewartetes Fluggerät lokaler Luftverkehrsgesellschaften beeinträchtigt sein. Aus Sicherheitsgründen vermeiden Bedienstete der Deutschen Botschaft Rangun Flüge mit der staatlichen Myanma Airways (IATA-Code: UB). Aber auch andere myanmarische Fluggesellschaften im Inlandsverkehr weisen Defizite bei der Sicherheit auf. Die Chartergesellschaft FMI setzt neuerdings kleine, neubeschaffte Düsenflugzeuge ein, die überwiegend von ausländischen Piloten geflogen werden.
Die international operierende privatwirtschaftlich betriebene Myanmar Airways International („MAI“, IATA-Code: 8M) ist nicht zu verwechseln mit der oben genannten Myanma Airways.

Gefahren aufgrund politischer Spannungen
Politisch motivierte Gewalttaten können nicht ausgeschlossen werden. Immer wieder werden in Myanmar Sprengstoffanschläge verübt, bei denen es auch zu Toten und Verletzten kommt.
Bei Demonstrationen in größeren Städten des Landes besteht stets die Gefahr, dass sie von Sicherheitskräften gewaltsam aufgelöst werden. Daher wird empfohlen, sich von eventuellen Protestzügen und Demonstrationen fernzuhalten. Auch zunächst friedliche Proteste können unvermittelt in gewalttätigen Auseinandersetzungen enden.

Naturkatastrophen
Myanmar befindet sich in einer Region, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss. In den Küstenregionen treten während des Monsuns (Mai bis Oktober) Zyklone auf.
Während des Monsuns kann es im ganzen Land aufgrund starker Regenfälle zu Überschwemmungen und Unterbrechungen der Verkehrsverbindungen kommen. Insbesondere Landstraßen im Gebirge oder in der Nähe von Flussläufen, aber auch Bahnverbindungen, können tagelang unpassierbar sein.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen über Land
Es bestehen staatliche Reisebeschränkungen für die meisten Grenzgebiete, aber auch für andere Landesteile. Reisen in diese Gebiete sowie Ein- und Ausreisen auf dem Landweg erfordern besondere Reisegenehmigungen.
Es gibt eine geringe Anzahl von Grenzübergangsstationen aus den Nachbarländern, die jedoch ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden können:
• Tachilek (Shan-Staat) – Mae Sai (nördliches Thailand)
• Kaw Thoung (Thantharyi) – Ranong (südliches Thailand)
• Myawady (Kachin) – Mae Sot (Thailand)
• Hteekhee (Thantharyi) – Phunaron (Thailand)
Reisende, die über diese Grenzübergänge einreisen, benötigen ein gültiges Visum. Die Ausreise über die internationalen Flughäfen Rangun, Mandalay und Naw Pyi Taw nach der Einreise über Land ist zulässig.
Die Grenzübergänge
• Muse (Shan-Staat) – Ruili (China)
• Tamu (Chin-Staat) – Morei (Indien)
sind nur für Handel geöffnet, nicht für Touristen.
Ausnahmen bedürfen staatlicher Genehmigung, die mindestens 14 Tage vorher zu beantragen ist. Selbst nach Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist es nicht auszuschließen, dass die örtlichen Behörden Schwierigkeiten bei der Ausreise bereiten. Vor illegalem Grenzübertritt wird dringend gewarnt.
Es wird empfohlen zu prüfen, inwieweit für Reisen in entfernte Landesteile eine Reisegenehmigung erforderlich ist. Ausländische Reisende, die ohne erforderliche Reisegenehmigung angetroffen werden, müssen mit Haftstrafen rechnen.
Informationen zu Reisebeschränkungen und zu eventuell erforderlichen Genehmigungen können beim staatlichen Reisebüro Myanmar Travels and Tours (MTT), 118 Mahabandoola Garden Street, Kyauktada Township, Yangon, Tel. 0095-1-371286, 378376, 374281, 252859, Fax 0095-1-254417, E-Mail: mtt.mht@mptmail.net.mm, Internet: http://www.myanmartravelsandtours.com/, eingeholt werden
Straßensperren der Polizei, des Militärs und anderer Behörden sind auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung. Hotels und Gästehäuser müssen der Polizei die Passdaten ihrer Übernachtungsgäste zur Verfügung stellen. Reisende sind deshalb verpflichtet, ihren Reisepass ständig bei sich zu führen.

Flughafengebühr
Für Inlandsflüge beträgt die Flughafengebühr MMK 1000. Die Flughafengebühr ist in den Ticketpreisen enthalten. In Ausnahmefällen wird sie beim Check-in fällig. Es ist zu beachten, dass auch bei Inlandsflügen Passkontrollen stattfinden können.

Führerscheine
Deutsche und internationale Führerscheine werden in Myanmar nicht anerkannt.

Geld / Kreditkarten
Auch wenn derzeit der myanmarische Kyat als Hauptzahlungsmittel etabliert werden soll, sind bestimmte Leistungen (u. a. Hotels, Inlandsflüge, Zug- und Schiffsfahrscheine, Eintrittsgebühren) von Besuchern zwingend in US-Dollar zu bezahlen.
Reiseschecks als Zahlungsmittel werden (außer in wenigen größeren Hotels – nur für eingebuchte Gäste) nach wie vor nicht akzeptiert, zunehmend jedoch Kreditkarten, allerdings mit zuweilen hohen Extragebühren. Barabhebungen mit Kredit- oder EC- (Cirrus- oder Maestro-) Karten sind an zahlreichen ATM-Automaten (C-B-Bank und andere Banken) landesweit möglich. Die ATM Automaten befinden sich an vielen Supermärkten mit internationalem Warenangebot (z.B. „City Mart“), größeren Hotels, internationalen Flughäfen und Touristenmärkten. Maximale Summe: 900.000 Kyats (= ca. 700 Euro). Es werden hauptsächlich Kreditkarten der Fa. MASTERCARD und VISA (jeweils mit Geheimzahl) akzeptiert. EC-Karten (Maestro- /Cirruskarten) sollten vor Reiseantritt darauf geprüft werden, ob sie in Myanmar einsetzbar sind. Nicht alle Banken haben ihre EC Karten für Myanmar freigeschaltet. Reisende sollten sich jedenfalls darauf einstellen, alle Zahlungen weiterhin in bar leist en zu müssen. Eintrittsgelder und Hotelrechnungen können vermehrt inzwischen auch in Kyatt bezahlt werden. Es wird weiterhin dringend empfohlen, ausreichende Barmittel, vorzugsweise in US-Dollar, mitzubringen. US-Dollar-Noten der Serien vor 1996 sowie 100-US-Dollar-Noten der neuen Serien mit Seriennummern, die mit den Buchstaben CB beginnen, werden nicht akzeptiert. Das Gleiche gilt für abgenutzte, beschädigte, stark geknickte oder verschmutzte Noten. Es wird empfohlen nur absolut neue, unbeschädigte und glatte Dollarnoten mitzuführen. Der Euro wird zunehmend in Rangun zum Umtausch akzeptiert. Auch hier gilt, dass es sich vorzugsweise um ungebrauchte Banknoten handeln sollte. Der Geldumtausch (US-Dollar oder Euro -> Kyat) sollte in den Wechselstuben, die an vielen Stellen der größeren Städte zu finden sind, stattfinden. Vom Umtausch bei Straßenhändlern (z.B. auf dem Bogyoke Aung San Market) wird dringend abgeraten (Betrügereien, schlechter Tauschkurs). Es b estehen, abhängig von der Größe der Banknote, verschiedene Tauschkurse. 100-US-Dollar-Scheine erzielen den günstigsten Tauschkurs, 1-Dollar-Noten werden zu entsprechend schlechterem Kurs getauscht.

Kommunikationseinrichtungen
Die Möglichkeiten der Kommunikation mit dem Ausland sind stark eingeschränkt. Telefonverbindungen sind häufig defekt oder überlastet und internationale Ferngespräche sind sehr teuer. Roaming-Vereinbarungen deutscher Mobilfunkanbieter mit dem myanmarischen Netzbetreiber bestehen nicht für alle deutschen Anbieter. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Mobilfunk-Anbieter eine Roaming-Vereinbarung mit einem myanmarischen Anbieter hat. Prepaid- SIM-Karten der Anbieter TELENOR und OREDOO können an vielen Stellen in den größeren Städten - auch am Flughafen Rangun - preisgünstig erworben werden. Das gleiche gilt für Prepaid-Karten der staatlichen Gesellschaft MPT. Die beiden erst genannten Mobilfunknetze können oft nur in den großen Städten störungsfrei empfangen werden, während MPT eine größeres, wenn auch nicht flächendeckendes Netz unterhält.
Grundsätzlich gilt: Außerhalb der größeren Städte ist in der Regel kein Mobilfunkempfang möglich. Mobiltelefone mit Prepaid-Karten können am Flughafen Rangun angemietet werden. Sie müssen dort auch wieder abgegeben werden. Es wird eine Kaution fällig, die später mit den Gebühren verrechnet wird.
Internet-Cafés bestehen in größeren Städten. Größere Hotels verfügen über eigene, von Gästen nutzbare E-Mail-Anschlüsse; die Kosten sind jedoch (insbesondere beim Versand größerer Dateien oder bei Downloads) sehr hoch. Die Download-Geschwindigkeit ist tagsüber sehr gering. In den Nachtstunden können Downloads besser vorgenommen werden. Gegen Mindestverzehr bieten einige Restaurants und Hotels W-Lan-Verbindungen an.

Konsularischer Beistand
Die entsandten Beschäftigten der Deutschen Botschaft in Myanmar unterliegen Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit im Land, die durch die myanmarische Regierung verfügt wurden. Schneller konsularischer Beistand durch die deutsche Botschaft kann daher, aber auch wegen der unzureichenden Infrastruktur und Kommunikationseinrichtungen, außerhalb der touristischen Zentren nicht immer sichergestellt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, Lichtbild erforderlich
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja Lichtbild erforderlich

Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht zur Einreise nach Myanmar Visumzwang. Visa werden von allen Auslandsvertretungen der Union Myanmar erteilt, z. B. der Botschaft in Berlin (Thielallee 19, 14195 Berlin, Tel. +49 30 2061570, Fax: +49 30 20615720, E-Mail: info@botschaft-myanmar.de , Bürozeiten: Mo. bis Fr. 09.30 bis 16.30 Uhr). Weitere Informationen zu Visumgebühren und Antragsverfahren können der Homepage der Botschaft http://www.botschaft-myanmar.de entnommen werden.
Myanmarische Touristenvisa werden in der Regel nur für eine einmalige Ein- und Ausreise ausgestellt.
Visa bei Einreise (Visa-on-arrival) werden an Geschäftsreisende (s. dazu Portal: http://www.mip.gov.mm) und Touristen unter Vorlage einer vollständigen Dokumentation bei Einreise über die internationalen Flughäfen Rangun und Mandalay erteilt.
Aufgrund der hohen Zahl zu bearbeitender Visaanträge bei der Botschaft von Myanmar in Berlin werden telefonische oder E-Mail-Anfragen zum Stand einzelner Anträge nur sehr eingeschränkt beantwortet. Die Bearbeitung der Visumanträge und die Rücksendung des Passes können mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Reisende sollten dieses bei der Reiseplanung entsprechend berücksichtigen.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, Myanmar-Touristen-Visa elektronisch zu beantragen (siehe Homepage der Botschaft von Myanmar). Mit einer Wartezeit von durchschnittlich fünf Tagen muss gerechnet werden.
Mitte Juli 2015 wurde darüber hinaus offiziell bekannt gegeben, dass ab sofort auch Geschäftsreisende elektronische Visa beantragen können.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig; ausländische Besucher müssen jedoch Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von USD 10.000 übersteigen, deklarieren. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Kyat ist nicht gestattet.
Tragbare Computer (z. B. Laptops oder Notebooks) können ohne vorherige Genehmigung eingeführt werden. Das Gleiche gilt für Mobiltelefone. Die Einfuhr und der Betrieb von Satellitentelefonen bedürfen jedoch weiterhin der vorherigen Genehmigung durch das myanmarische Post & Telecommunications Department.
Einfuhrverbote bestehen u. a. für Waffen, pornographische Materialien, Spielkarten und Gegenstände, die die Staatsflagge Myanmars und/oder das Bildnis Buddhas oder myanmarischer Pagoden zeigen. Die Abbildungen von myanmarischen Sehenswürdigkeiten (Buddhas, Pagoden) auf Reiseführern sind unbedenklich.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng verboten. Zuwiderhandlungen können zu sofortiger Festnahme und mehrmonatiger Haft führen. Die Ausfuhr von Edelsteinen (sowohl ungeschliffen, als auch geschliffen und/oder gefasst), von Schmuck und Silber ist nur gegen Vorlage der Kaufquittung eines staatlich zugelassenen Händlers zulässig.
Nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen dürfen bestimmte Tiere und Erzeugnisse daraus nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden. Dazu gehören zum Bespiel Schildkröten/ Schildpatt. Nähere Informationen können beim Bundesamt für Naturschutz und beim Zoll (http://www.artenschutz-online.de oder http://www.zoll.de) erlangt werden.
Reisegepäck wird bei Ein- und Ausreise, aber auch auf Inlandsflügen durchleuchtet und vereinzelt auch von Hand durchsucht.
Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Kritik an der Regierung ist unter Umständen strafbar und ausländische Besucher müssen immer noch damit rechnen, überwacht zu werden. Politische Betätigung ist verboten. Ausländische Staatsangehörige sind bereits mehrfach wegen Verstößen gegen diese Bestimmungen inhaftiert und/oder ausgewiesen worden. In Einzelfällen wurden langjährige Haftstrafen verhängt.
Militärische Einrichtungen, Uniformierte sowie strategisch bedeutende Infrastruktureinrichtungen wie Brücken dürfen nicht fotografiert werden.
Der Besitz schon geringer Mengen von Drogen, einschließlich so genannter „weicher Drogen“, wird mit langjährigen Haftstrafen bestraft, in besonders schweren Fällen kann die Todesstrafe verhängt werden.
Myanmarische Vorstellungen zur Sexualmoral unterscheiden sich teilweise deutlich von denen in Europa oder anderen Ländern der Region.
Prostitution und der Besitz von pornographischen Materialien sind strafbar. Auch einverständliche homosexuelle Handlungen sind verboten und können mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Bei sexuellem Missbrauch von Kindern drohen langjährige Haftstrafen. Darüber hinaus werden solche Straftaten auch in Deutschland verfolgt.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe http://www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung) ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert (siehe http://www.who.int) . Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Als Reiseimpfungen wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen.

Dengue Fieber
Derzeit besteht erhöhte Gefahr, sich mit Dengue Fieber zu infizieren.
Dengue Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s. u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue Fieber tritt in Myanmar häufig auf, vorwiegend während der Regenperioden. Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen.

Malaria
Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anophelesmücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum, in Myanmar ca. 65 % der Fälle) bei nichtimmunen Europäern häufig tödlich. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt (Resistenzen sind bekannt).
In Myanmar besteht ganzjährig ein Malariarisiko, verstärkt in den Regenperioden (März – Dezember). Zunehmende Arteminisin-Resistenzen werden berichtet.
Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) besteht vor allem im Südosten (Karen, Kayah, Tenasserim, östliches Shan), besonders im Grenzgebiet zu Thailand sowie im Westen (südwestliches Chin mit Grenzgebiet zu Bangladesch und Indien)

Ein geringes Risiko besteht in den übrigen Landesteilen.
Höhenlagen über 1000m sowie die Stadtgebiete von Rangun und Mandalay gelten als malariafrei.
Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.
- Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,
- das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und
- das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder
- der Aufenthalt in mückengeschützen Räumen (Fliegengitter, Klimaanlage)
vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen, von Stechmücken übertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber und Japanischer Enzephalitis.
Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe kann je nach Reiseprofil für die Risikogebiete ggf. eine Chemoprophylaxe erwogen werden. Die DTG (http://www.dtg.org) empfiehlt diese nicht mehr regelmäßig, eher die Notfall-Selbsttherapie durch die Mitnahme eines entsprechenden Medikamentes. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen-/Reisemediziner besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Südostasien ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.

HIV / Aids
HIV/AIDS ist mittlerweile auch in Myanmar, insbesondere in größeren Städten und in den Grenzgebieten, ein gravierendes Problem. Gefährdet sind alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen treten in Myanmar sehr häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Vereinzelte Cholerafälle treten vor allem in der Regenzeit auf und sind durch entsprechende Hygiene ebenfalls vermeidbar.

Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und damit Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Myanmar nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Myanmar eine besondere Bedeutung zu.

Chikungunya-Fieber
Chikungunya Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z. T. langanhaltenden Gelenkschmerzen, die in Myanmar immer wieder auftreten kann. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen.

Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb ist ein sorgfältiger Mückenschutz und ggf. eine vorbeugende Schutzimpfung wichtig.

Aviäre Influenza
Auch in Myanmar treten seit März 2007 wiederholt Fälle der klassischen Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, „Vogelgrippe“) auf. Im November 2007 wurde erstmalig die Infektion eines Menschen bestätigt, weitere Fälle sind nicht bekannt.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter http://www.bmelv.de.

Tuberkulose
Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Myanmar.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete englisch-/französischsprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs von den z. T. hohen Temperaturen geschützt werden.
Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird dringend empfohlen (siehe z.B. http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Myanmar bewusst sein.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Myanmar 28.10.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Myanmar:

Stand 28.10.2015 (Unverändert gültig seit: 28.10.2015)

Letzte Änderung:

Allgemeine Reiseinformationen
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Besondere Zollvorschriften

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen über Land
Es bestehen staatliche Reisebeschränkungen für die meisten Grenzgebiete, aber auch für andere Landesteile. Reisen in diese Gebiete sowie Ein- und Ausreisen auf dem Landweg erfordern besondere Reisegenehmigungen.
Es gibt eine geringe Anzahl von Grenzübergangsstationen aus den Nachbarländern, die jedoch ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden können:

• Tachilek (Shan-Staat) – Mae Sai (nördliches Thailand)
• Kaw Thoung (Thantharyi) – Ranong (südliches Thailand)
• Myawady (Kachin) – Mae Sot (Thailand)
• Hteekhee (Thantharyi) – Phunaron (Thailand)

Reisende, die über diese Grenzübergänge einreisen, benötigen ein gültiges Visum. Die Ausreise über die internationalen Flughäfen Rangun, Mandalay und Naw Pyi Taw nach der Einreise über Land ist zulässig.

Die Grenzübergänge
• Muse (Shan-Staat) – Ruili (China)
• Tamu (Chin-Staat) – Morei (Indien)
sind nur für Handel geöffnet, nicht für Touristen.

Ausnahmen bedürfen staatlicher Genehmigung, die mindestens 14 Tage vorher zu beantragen ist. Selbst nach Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist es nicht auszuschließen, dass die örtlichen Behörden Schwierigkeiten bei der Ausreise bereiten. Vor illegalem Grenzübertritt wird dringend gewarnt.

Es wird empfohlen zu prüfen, inwieweit für Reisen in entfernte Landesteile eine Reisegenehmigung erforderlich ist. Ausländische Reisende, die ohne erforderliche Reisegenehmigung angetroffen werden, müssen mit Haftstrafen rechnen.
Informationen zu Reisebeschränkungen und zu eventuell erforderlichen Genehmigungen können beim staatlichen Reisebüro Myanmar Travels and Tours (MTT), 118 Mahabandoola Garden Street, Kyauktada Township, Yangon, Tel. 0095-1-371286, 378376, 374281, 252859, Fax 0095-1-254417, E-Mail: mtt.mht@mptmail.net.mm, Internet: http://www.myanmartravelsandtours.com/, eingeholt werden
Straßensperren der Polizei, des Militärs und anderer Behörden sind auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung. Hotels und Gästehäuser müssen der Polizei die Passdaten ihrer Übernachtungsgäste zur Verfügung stellen. Reisende sind deshalb verpflichtet, ihren Reisepass ständig bei sich zu führen.

Flughafengebühr
Für Inlandsflüge beträgt die Flughafengebühr MMK 1000,-. Die Flughafengebühr ist in den Ticketpreisen enthalten. In Ausnahmefällen wird sie beim Check-in fällig. Es ist zu beachten, dass auch bei Inlandsflügen Passkontrollen stattfinden können.

Führerscheine
Deutsche und internationale Führerscheine werden in Myanmar nicht anerkannt.

Geld / Kreditkarten
Auch wenn derzeit erneut der Versuch unternommen wird, den myanmarischen Kyat als Hauptzahlungsmittel zu etablieren, könnten bestimmte Leistungen (u. a. Hotels, Inlandsflüge, Zug- und Schiffsfahrscheine, Eintrittsgebühren) von Besuchern in US-Dollar zu bezahlen sein. Inwiefern die neueste Richtlinie der myanmarischen Regierung die besagt, dass alle Bargeldzahlungen künftig nur noch in Kyat geleistet werden dürfen, durchgesetzt werden kann, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden.
Mit Ausnahme einiger größerer Hotels werden Reiseschecks als Zahlungsmittel nach wie vor nicht akzeptiert, und in diesen auch nur für eingebuchte Gäste. Dagegen werden Kreditkarten zunehmend anerkannt, allerdings mit zuweilen hohen Extragebühren. Barabhebungen mit Kredit- oder EC- (Cirrus- oder Maestro-) Karten sind an zahlreichen ATM-Automaten (C-B-Bank und andere Banken) landesweit möglich. Die ATM Automaten befinden sich an vielen Supermärkten mit internationalem Warenangebot (z.B. „City Mart“), in größeren Hotels, auf internationalen Flughäfen und Touristenmärkten. (Maximale Summe: 900.000,- Kyats = ca. 700 Euro). Es werden hauptsächlich Kreditkarten der Fa. MASTERCARD und VISA (jeweils mit Geheimzahl) akzeptiert. EC-Karten (Maestro- /Cirruskarten) sollten vor Reiseantritt darauf geprüft werden, ob sie in Myanmar einsetzbar sind. Nicht alle Banken haben ihre EC Karten für Myanmar freigeschaltet. Reisende sollten sich jedenfalls darauf einst ellen, alle Zahlungen weiterhin in bar leisten zu müssen.
Es wird weiterhin dringend empfohlen, ausreichende Barmittel, vorzugsweise in US-Dollar, mitzubringen. US-Dollar-Noten der Serien vor 1996 sowie 100-US-Dollar-Noten der neuen Serien mit Seriennummern, die mit den Buchstaben CB beginnen, werden nicht akzeptiert. Das Gleiche gilt für abgenutzte, beschädigte, stark geknickte oder verschmutzte Noten. Es wird empfohlen nur absolut neue, unbeschädigte und glatte Dollarnoten mitzuführen.
Der Euro wird zunehmend in Rangun zum Umtausch akzeptiert. Auch hier gilt, dass es sich vorzugsweise um ungebrauchte Banknoten handeln sollte. Der Geldumtausch (US-Dollar oder Euro -> Kyat) sollte in den Wechselstuben („Money Change“), die an vielen Stellen der größeren Städte zu finden sind, stattfinden. Vom Umtausch bei Straßenhändlern (z. B. auf dem Bogyoke Aung San Market) wird dringend abgeraten (Betrügereien, schlechter Tauschkurs). Es bestehen, abhängig von der Größe der Banknote, verschiedene Tauschkurse. 100 US-Dollar-Scheine erzielen den günstigsten Tauschkurs, 1 Dollar-Noten werden zu entsprechend schlechterem Kurs getauscht.

Kommunikationseinrichtungen
Die Möglichkeiten der Kommunikation mit dem Ausland sind stark störanfällig. Telefonverbindungen sind häufig defekt oder überlastet und internationale Ferngespräche sind sehr teuer. Roaming-Vereinbarungen deutscher Mobilfunkanbieter mit dem myanmarischen Netzbetreiber bestehen lediglich für einige deutsche Anbieter. Reisende sollten prüfen, ob ihr Mobilfunk-Anbieter eine Roaming-Vereinbarung mit einem myanmarischen Anbieter hat. Prepaid- SIM-Karten der Anbieter TELENOR und OREDOO können an vielen Stellen in den größeren Städten - auch am Flughafen Rangun - preisgünstig erworben werden. Das gleiche gilt für Prepaid-Karten der staatlichen Gesellschaft MPT. Die beiden erst genannten Mobilfunknetze können oft nur in den großen Städten störungsfrei empfangen werden, während MPT ein größeres, wenn auch nicht flächendeckendes Netz unterhält.
Grundsätzlich gilt: Außerhalb der größeren Städte ist in der Regel kaum Mobilfunkempfang möglich. Mobiltelefone mit Prepaid-Karten können am Flughafen Rangun angemietet werden. Sie müssen dort auch wieder abgegeben werden. Es wird eine Kaution fällig, die später mit den Gebühren verrechnet wird. Internet-Cafés bestehen in größeren Städten. Größere Hotels verfügen über eigene, von Gästen nutzbare E-Mail-Anschlüsse; die Kosten sind jedoch (insbesondere beim Versand größerer Dateien oder bei Downloads) sehr hoch. Die Download-Geschwindigkeit ist tagsüber sehr gering. In den Nachtstunden können Downloads besser vorgenommen werden. Gegen Mindestverzehr bieten einige Restaurants und Hotels W-Lan-Verbindungen an.

Konsularischer Beistand
Die entsandten Beschäftigten der Deutschen Botschaft in Myanmar unterliegen Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit im Land, die durch die myanmarische Regierung verfügt wurden. Schneller konsularischer Beistand durch die deutsche Botschaft kann daher, aber auch wegen der unzureichenden Infrastruktur und Kommunikationseinrichtungen, außerhalb der touristischen Zentren nicht immer sichergestellt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, Lichtbild erforderlich
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja Lichtbild erforderlich

Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr g
ültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht zur Einreise nach Myanmar Visumzwang. Visa werden von allen Auslandsvertretungen der Union Myanmar erteilt, z. B. der Botschaft in Berlin (Thielallee 19, 14195 Berlin, Tel. +49 30 2061570, Fax: +49 30 20615720, E-Mail: info@botschaft-myanmar.de , Bürozeiten: Mo. bis Fr. 09.30 bis 16.30 Uhr). Weitere Informationen zu Visumgebühren und Antragsverfahren können der Homepage der Botschaft http://www.botschaft-myanmar.de entnommen werden.
Myanmarische Touristenvisa werden in der Regel nur für eine einmalige Ein- und Ausreise ausgestellt.
Visa bei Einreise (Visa-on-arrival) werden an Geschäftsreisende (s. dazu Portal: http://www.mip.gov.mm) unter Vorlage einer vollständigen Dokumentation bei Einreise über die internationalen Flughäfen Rangun und Mandalay erteilt.
Aufgrund der hohen Zahl zu bearbeitender Visaanträge bei der Botschaft von Myanmar in Berlin werden telefonische oder E-Mail-Anfragen zum Stand einzelner Anträge nur sehr eingeschränkt beantwortet. Die Bearbeitung der Visumanträge und die Rücksendung des Passes können mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Reisende sollten dieses bei der Reiseplanung entsprechend berücksichtigen.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, Myanmar-Touristen-Visa elektronisch zu beantragen (siehe Homepage der Botschaft von Myanmar). Mit einer Wartezeit von durchschnittlich fünf Tagen muss gerechnet werden.
Mitte Juli 2015 wurde darüber hinaus offiziell bekannt gegeben, dass ab sofort auch Geschäftsreisende elektronische Visa beantragen können.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig; ausländische Besucher müssen jedoch Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von USD 10.000 übersteigen, deklarieren. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Kyat ist nicht gestattet.

Tragbare Computer (z. B. Laptops oder Notebooks) können ohne vorherige Genehmigung eingeführt werden. Das Gleiche gilt für Mobiltelefone. Die Einfuhr und der Betrieb von Satellitentelefonen bedürfen jedoch weiterhin der vorherigen Genehmigung durch das myanmarische Post & Telecommunications Department.
Einfuhrverbote bestehen u. a. für Waffen, pornographische Materialien, Spielkarten und Gegenstände, die die Staatsflagge Myanmars und/oder das Bildnis Buddhas oder myanmarischer Pagoden zeigen. Die Abbildungen von myanmarischen Sehenswürdigkeiten (Buddhas, Pagoden) auf Reiseführern sind unbedenklich.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng verboten. Zuwiderhandlungen können zu sofortiger Festnahme und mehrmonatiger Haft führen. Die Ausfuhr von Edelsteinen (sowohl ungeschliffen, als auch geschliffen und/oder gefasst), von Schmuck und Silber ist nur gegen Vorlage der Kaufquittung eines staatlich zugelassenen Händlers zulässig.
Nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen dürfen bestimmte Tiere und Erzeugnisse daraus nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden. Dazu gehören zum Bespiel Schildkröten/ Schildpatt. Nähere Informationen können beim Bundesamt für Naturschutz und beim Zoll (http://www.artenschutz-online.de oder http://www.zoll.de) erlangt werden.
Ausnahmslos alle Reisegepäckstücke werden bei Ein- und Ausreise, aber auch auf Inlandsflügen durchleuchtet und vereinzelt auch von Hand durchsucht.

Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Myanmar 30.12.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Myanmar:

Stand 30.12.2015 (Unverändert gültig seit: 30.12.2015)

Letzte Änderung: Allgemeine Reiseinformationen

Reisen über Land

Es bestehen staatliche Reisebeschränkungen für die meisten Grenzgebiete, aber auch für andere Landesteile. Reisen in diese Gebiete sowie Ein- und Ausreisen auf dem Landweg erfordern besondere Reisegenehmigungen.
Es gibt eine geringe Anzahl von Grenzübergangsstationen aus den Nachbarländern, die jedoch ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden können:

• Tachilek (Shan-Staat) – Mae Sai (nördliches Thailand)
• Kaw Thoung (Thantharyi) – Ranong (südliches Thailand)
• Myawady (Kayin) – Mae Sot (Thailand)
• Hteekhee (Thantharyi) – Phunaron (Thailand)

Reisende, die über diese Grenzübergänge einreisen, benötigen ein gültiges Visum. Die Ausreise über die internationalen Flughäfen Rangun, Mandalay und Naw Pyi Taw nach der Einreise über Land ist zulässig.

Die Grenzübergänge

• Muse (Shan-Staat) – Ruili (China)
• Tamu (Chin-Staat) – Morei (Indien)

sind nur für Handel geöffnet, nicht für Touristen.

Ausnahmen bedürfen staatlicher Genehmigung, die mindestens 14 Tage vorher zu beantragen ist. Selbst nach Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist es nicht auszuschließen, dass die örtlichen Behörden Schwierigkeiten bei der Ausreise bereiten. Vor illegalem Grenzübertritt wird dringend gewarnt.

Es wird empfohlen zu prüfen, inwieweit für Reisen in entfernte Landesteile eine Reisegenehmigung erforderlich ist. Ausländische Reisende, die ohne erforderliche Reisegenehmigung angetroffen werden, müssen mit Haftstrafen rechnen.
Informationen zu Reisebeschränkungen und zu eventuell erforderlichen Genehmigungen können beim staatlichen Reisebüro Myanmar Travels and Tours (MTT), 118 Mahabandoola Garden Street, Kyauktada Township, Yangon, Tel. 0095-1-371286, 378376, 374281, 252859, Fax 0095-1-254417, E-Mail: mtt.mht@mptmail.net.mm, Internet: http://www.myanmartravelsandtours.com/, eingeholt werden

Straßensperren der Polizei, des Militärs und anderer Behörden sind auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung. Hotels und Gästehäuser müssen der Polizei die Passdaten ihrer Übernachtungsgäste zur Verfügung stellen. Reisende sind deshalb verpflichtet, ihren Reisepass ständig bei sich zu führen. Es empfiehlt sich, zusätzlich eine Passkopie zu fertigen und diese getrennt vom Original aufzubewahren.

Flughafengebühr
Für Inlandsflüge beträgt die Flughafengebühr MMK 1000,-. Die Flughafengebühr ist in den Ticketpreisen enthalten. In Ausnahmefällen wird sie beim Check-in fällig. Es ist zu beachten, dass auch bei Inlandsflügen Passkontrollen stattfinden können.

Führerscheine
Deutsche und internationale Führerscheine werden in Myanmar nicht anerkannt.

Geld / Kreditkarten
Reisende sollten sich darauf einstellen, Zahlungen weiterhin in bar leisten zu müssen. Mit Ausnahme weniger, größerer Hotels werden Reiseschecks als Zahlungsmittel nach wie vor nicht akzeptiert, und in diesen auch nur für eingebuchte Gäste. Dagegen werden Kreditkarten zunehmend anerkannt, allerdings mit zuweilen hohen Gebühren. Es werden hauptsächlich Kreditkarten der Fa. MASTERCARD und VISA (jeweils mit Geheimzahl) akzeptiert. EC-Karten (Maestro- /Cirruskarten) sollten vor Reiseantritt darauf geprüft werden, ob sie in Myanmar einsetzbar sind. Nicht alle Banken haben ihre EC-Karten für Myanmar freigeschaltet.

Barabhebungen mit Kredit- oder EC- (Cirrus- oder Maestro-) Karten sind an zahlreichen ATM-Automaten landesweit möglich. Die ATM Automaten befinden sich an vielen Supermärkten mit internationalem Warenangebot (z.B. „City Mart“, „Ocean Centre“), in größeren Hotels, auf internationalen Flughäfen und Touristenmärkten. Es wird weiterhin dringend empfohlen, ausreichend Barmittel mitzubringen.

US-Dollar-Noten der Serien vor 2000 werden nicht akzeptiert. Das Gleiche gilt für abgenutzte, beschädigte, stark geknickte oder verschmutzte Noten. Es wird empfohlen, nur absolut neue, unbeschädigte und glatte Dollarnoten mitzuführen. Auch wenn derzeit erneut der Versuch unternommen wird, den myanmarischen Kyat als Hauptzahlungsmittel zu etablieren, könnten bestimmte Leistungen (u. a. Hotels, Inlandsflüge, Zug- und Schiffsfahrscheine, Eintrittsgebühren) von Besuchern in US-Dollar zu bezahlen sein.

Der Euro wird zunehmend in Rangun zum Umtausch akzeptiert. Auch hier gilt, dass es sich vorzugsweise um ungebrauchte Banknoten handeln sollte. Der Geldumtausch (US-Dollar oder Euro -> Kyat) sollte in den Wechselstuben („Money Change“), die an vielen Stellen der größeren Städte zu finden sind, stattfinden. Vom Umtausch bei Straßenhändlern (z. B. auf dem Bogyoke Aung San Market) wird dringend abgeraten (Betrügereien, schlechter Tauschkurs). Es bestehen, abhängig von der Größe der Banknote, verschiedene Tauschkurse. 100 US-Dollar-Scheine erzielen den günstigsten Tauschkurs, 1 Dollar-Noten werden zu entsprechend schlechterem Kurs getauscht.

Kommunikationseinrichtungen
Die Möglichkeiten der Kommunikation mit dem Ausland sind stark störanfällig. Telefonverbindungen sind häufig defekt oder überlastet und internationale Ferngespräche sind sehr teuer. Roaming-Vereinbarungen deutscher Mobilfunkanbieter mit dem myanmarischen Netzbetreiber bestehen lediglich für einige deutsche Anbieter. Reisende sollten prüfen, ob ihr Mobilfunk-Anbieter eine Roaming-Vereinbarung mit einem myanmarischen Anbieter hat. Prepaid- SIM-Karten der Anbieter TELENOR und OREDOO können an vielen Stellen in den größeren Städten - auch am Flughafen Rangun - preisgünstig erworben werden. Das gleiche gilt für Prepaid-Karten der staatlichen Gesellschaft MPT. Die beiden erst genannten Mobilfunknetze können oft nur in den großen Städten störungsfrei empfangen werden, während MPT ein größeres, wenn auch nicht flächendeckendes Netz unterhält.

Grundsätzlich gilt: Außerhalb der größeren Städte ist in der Regel kaum Mobilfunkempfang möglich. Mobiltelefone mit Prepaid-Karten können am Flughafen Rangun angemietet werden. Sie müssen dort auch wieder abgegeben werden. Es wird eine Kaution fällig, die später mit den Gebühren verrechnet wird. Internet-Cafés bestehen in größeren Städten. Größere Hotels verfügen über eigene, von Gästen nutzbare E-Mail-Anschlüsse; die Kosten sind jedoch (insbesondere beim Versand größerer Dateien oder bei Downloads) sehr hoch. Die Download-Geschwindigkeit ist tagsüber sehr gering. In den Nachtstunden können Downloads besser vorgenommen werden. Gegen Mindestverzehr bieten einige Restaurants und Hotels W-Lan-Verbindungen an.

Konsularischer Beistand
Auch die entsandten Beschäftigten der Deutschen Botschaft in Myanmar unterliegen Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit im Land, die durch die myanmarische Regierung verfügt wurden. Schneller konsularischer Beistand durch die deutsche Botschaft kann daher - auch wegen der unzureichenden Infrastruktur und Kommunikationseinrichtungen - außerhalb der touristischen Zentren nicht immer sichergestellt werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Myanmar 03.06.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Myanmar:

Stand 03.06.2016 (Unverändert gültig seit: 03.06.2016)

Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise


Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe http://www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert (siehe http://www.who.int) . Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.

Als Reiseimpfungen wird Hepatitis A, Polio (Kinderlähmung), bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen.

Dengue Fieber
Dengue Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s. u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue Fieber tritt in Myanmar häufig auf, vorwiegend während der Regenperioden. Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen.

Zika-Virus-Infektion
Es gibt Hinweise, dass in Südostasien das Zika-Virus seit etwa 40 Jahren zirkuliert. Aus den letzten zehn Jahren wurden Einzelfälle von Erkrankungen gemeldet, ohne dass bisher größere Ausbrüche bekannt geworden sind. Das Infektionsrisiko ist daher außerhalb von Ausbruchsituationen als minimal einzuschätzen. Zika-Virus-Infektionen verlaufen klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber, allerdings stellen sie für ungeborene Kinder eine Gefahr dar. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen sollte geachtet werden, siehe auch: Schutzmaßnahmen Mückenstiche

Malaria
Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anophelesmücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum, in Myanmar ca. 65 % der Fälle) bei nichtimmunen Europäern häufig tödlich. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt (Resistenzen sind bekannt).

In Myanmar besteht ganzjährig ein Malariarisiko, verstärkt in den Regenperioden (März – Dezember). Zunehmende Arteminisin-Resistenzen werden berichtet.

Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) besteht vor allem im Südosten (Karen, Kayah, Tenasserim, östliches Shan), besonders im Grenzgebiet zu Thailand sowie im Westen (südwestliches Chin mit Grenzgebiet zu Bangladesch und Indien)

Ein geringes Risiko besteht in den übrigen Landesteilen.

Höhenlagen über 1000m sowie die Stadtgebiete von Rangun und Mandalay gelten als malariafrei.
Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer
Malariaerkrankung.

- Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,
- das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und
- das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder
- der Aufenthalt in mückengeschützen Räumen (Fliegengitter, Klimaanlage)
vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen, von Stechmücken übertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber und Japanischer Enzephalitis.

Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe kann je nach Reiseprofil für die Risikogebiete ggf. eine Chemoprophylaxe erwogen werden. Die DTG (http://www.dtg.org) empfiehlt diese nicht mehr regelmäßig, eher die Notfall-Selbsttherapie durch die Mitnahme eines entsprechenden Medikamentes. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen-/Reisemediziner besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Südostasien ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.

HIV / Aids
HIV/AIDS ist mittlerweile auch in Myanmar, insbesondere in größeren Städten und in den Grenzgebieten, ein gravierendes Problem. Gefährdet sind alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen treten in Myanmar sehr häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Vereinzelte Cholerafälle treten vor allem in der Regenzeit auf und sind durch entsprechende Hygiene ebenfalls vermeidbar.

Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und damit Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Myanmar nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Myanmar eine besondere Bedeutung zu.

Chikungunya-Fieber
Chikungunya Fieber ist wie Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z. T. langanhaltenden Gelenkschmerzen, die in Myanmar immer wieder auftreten kann. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung, auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen sollte geachtet werden.

Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb ist ein sorgfältiger Mückenschutz und ggf. eine vorbeugende Schutzimpfung wichtig.

Aviäre Influenza
Auch in Myanmar treten immer wieder Fälle der klassischen Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, „Vogelgrippe“) auf. Im November 2007 wurde erstmalig die Infektion eines Menschen bestätigt, weitere Fälle sind nicht bekannt.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter http://www.bmelv.de.

Tuberkulose
Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete englisch-/französischsprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs von den z. T. hohen Temperaturen geschützt werden.

Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird dringend empfohlen (siehe z.B. http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Myanmar bewusst sein.
Auswärtige Amt
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Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Myanmar:

Stand 07.06.2016 (Unverändert gültig seit: 07.06.2016)

Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise


Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert (siehe www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR),Influenza (Grippe) und Pneumokokken.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Poliomvelitis (Kinderlähmung), bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen.

Dengue Fieber
Dengue Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Dengue Fieber tritt in Myanmar häufig auf, vorwiegend während der Regenperioden. Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s. u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen.

Zika-Virus-Infektion
Es gibt Hinweise, dass in Südostasien das Zika-Virus seit etwa 40 Jahren zirkuliert. Aus den letzten zehn Jahren wurden Einzelfälle von Erkrankungen gemeldet, ohne dass bisher größere Ausbrüche bekannt geworden sind. Das Infektionsrisiko ist daher außerhalb von Ausbruchsituationen als minimal einzuschätzen. Zika-Virus-Infektionen verlaufen klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber, allerdings stellen sie für ungeborene Kinder eine Gefahr dar. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Auf eine ganztägige, konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen sollte geachtet werden, siehe auch: Schutzmaßnahmen Mückenstiche .

Chikungunya-Fieber
Chikungunya Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z. T. langanhaltenden Gelenkschmerzen, die in Myanmar immer wieder auftreten kann. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung,

Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb ist ein sorgfältiger Mückenschutz (s.u.) und ggf. eine vorbeugende Schutzimpfung wichtig.

Malaria
In Myanmar besteht ganzjährig ein Malariarisiko, verstärkt in den Regenperioden (März – Dezember). Zunehmende Artemisinin-Resistenzen werden berichtet. Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) besteht vor allem im Südosten (Karen, Kayah, Tenasserim, östliches Shan), besonders im Grenzgebiet zu Thailand sowie im Westen (südwestliches Chin mit Grenzgebiet zu Bangladesch und Indien). Ein geringes Risiko besteht in den übrigen Landesteilen. Höhenlagen über 1000m sowie die Stadtgebiete von Rangun und Mandalay gelten als malariafrei.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (in Myanmar ca. 65% der Fälle) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe ist je nach Reiseprofil die Mitnahme einer Notfallselbsttherapie sinnvoll (siehe www.dtg.org). Hierfür wird in Myanmar nur Atovaquon/Proguanil (z.B. Malarone®) empfohlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• tagsüber (u.a.Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria, Japanische Enzephalitis!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen
• möglichst Aufenthalt in mückengeschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlage)

HIV / Aids
HIV/AIDS ist mittlerweile auch in Myanmar, insbesondere in größeren Städten und in den Grenzgebieten, ein gravierendes Problem. Gefährdet sind alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen treten in Myanmar sehr häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Vereinzelte Cholerafälle treten vor allem in der Regenzeit auf und sind durch entsprechende Hygiene ebenfalls vermeidbar.

Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und damit Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Myanmar nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Myanmar eine besondere Bedeutung zu.

Aviäre Influenza
Auch in Myanmar treten immer wieder Fälle der klassischen Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, „Vogelgrippe“) auf. Im November 2007 wurde erstmalig die Infektion eines Menschen bestätigt, weitere Fälle sind nicht bekannt.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.

Tuberkulose
Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete englisch-/französischsprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs von den z. T. hohen Temperaturen geschützt werden.

Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird dringend empfohlen (siehe z.B. www.dtg.org oder www.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Myanmar bewusst sein.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Myanmar 28.11.2016

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Stand 28.11.2016 (Unverändert gültig seit: 28.11.2016)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen im Land
In Teilen des Kachin State bzw. nördlichen Shan State werden weiterhin bewaffnete Konflikte zwischen Rebellenarmeen und dem myanmarischen Militär ausgetragen, bei denen es auch zu Todesopfern kam. Viele Menschen sind auf der Flucht, Grenzübergänge zu China wurden teilweise geschlossen.

In einigen Grenzregionen, in denen bewaffnete Rebellengruppen operieren (Teile des Chin State und der Sagaing Region, Teile der Shan, Mon, Kayin, Karen und Kayah States) bleibt die Lage angespannt. Besondere Vorsicht ist hier geboten. Ungekennzeichnete Minenfelder stellen eine zusätzliche Gefahr dar.

Es kommt immer wieder zu ethnisch motivierten Zusammenstößen im Rakhine State. Der Ausnahmezustand im gesamten Rakhine State wurde aufgehoben. In einigen Teilen bestehen jedoch abends Ausgangssperren.

Flugverkehr
Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Myanmars kann im Einzelfall durch veraltetes bzw. mangelhaft gewartetes Fluggerät lokaler Luftverkehrsgesellschaften beeinträchtigt sein. Die Chartergesellschaft FMI setzt neuerdings kleine, neubeschaffte Düsenflugzeuge ein, die überwiegend von ausländischen Piloten geflogen werden.

Gefahren aufgrund politischer Spannungen
Politisch motivierte Gewalttaten können nicht ausgeschlossen werden. Immer wieder werden in Myanmar Sprengstoffanschläge verübt, bei denen es auch zu Toten und Verletzten kommt.

Bei Demonstrationen in größeren Städten des Landes besteht stets die Gefahr, dass sie von Sicherheitskräften gewaltsam aufgelöst werden. Daher wird empfohlen, sich von eventuellen Protestzügen und Demonstrationen fernzuhalten. Auch zunächst friedliche Proteste können unvermittelt in gewalttätigen Auseinandersetzungen enden.

Naturkatastrophen
Myanmar befindet sich in einer Region, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss. In den Küstenregionen treten während des Monsuns (Mai bis Oktober) Zyklone auf.

Während des Monsuns kann es im ganzen Land aufgrund starker Regenfälle zu Überschwemmungen und Unterbrechungen der Verkehrsverbindungen kommen. Insbesondere Landstraßen im Gebirge oder in der Nähe von Flussläufen, aber auch Bahnverbindungen, können tagelang unpassierbar sein.
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Reise-/Sicherheitshinweis Myanmar 12.12.2016

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Stand 12.12.2016 (Unverändert gültig seit: 12.12.2016)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen im Land
In Teilen des Kachin State bzw. nördlichen Shan State werden weiterhin bewaffnete Konflikte zwischen Rebellenarmeen und dem myanmarischen Militär ausgetragen, bei denen es auch zu Todesopfern kam. Viele Menschen sind auf der Flucht, Grenzübergänge zu China wurden teilweise geschlossen.

In einigen Grenzregionen, in denen bewaffnete Rebellengruppen operieren (Teile des Chin State und der Sagaing Region, Teile der Shan, Mon, Kayin, Karen und Kayah
States) bleibt die Lage angespannt. Besondere Vorsicht ist hier geboten. Ungekennzeichnete Minenfelder stellen eine zusätzliche Gefahr dar.

Es kommt immer wieder zu ethnisch motivierten Zusammenstößen im Rakhine State. Der Ausnahmezustand im gesamten Rakhine State wurde aufgehoben. In einigen Teilen bestehen jedoch abends Ausgangssperren.

Von Reisen in die oben genannten Regionen wird derzeit abgeraten.

Flugverkehr
Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Myanmars kann im Einzelfall durch veraltetes bzw. mangelhaft gewartetes Fluggerät lokaler Luftverkehrsgesellschaften beeinträchtigt sein. Die Chartergesellschaft FMI setzt neuerdings kleine, neubeschaffte Düsenflugzeuge ein, die überwiegend von ausländischen Piloten geflogen werden.

Gefahren aufgrund politischer Spannungen
Politisch motivierte Gewalttaten können nicht ausgeschlossen werden. Immer wieder werden in Myanmar Sprengstoffanschläge verübt, bei denen es auch zu Toten und Verletzten kommt.
Bei Demonstrationen in größeren Städten des Landes besteht stets die Gefahr, dass sie von Sicherheitskräften gewaltsam aufgelöst werden. Daher wird empfohlen, sich von eventuellen Protestzügen und Demonstrationen fernzuhalten. Auch zunächst friedliche Proteste können unvermittelt in gewalttätigen Auseinandersetzungen enden.

Naturkatastrophen
Myanmar befindet sich in einer Region, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss. In den Küstenregionen treten während des Monsuns (Mai bis Oktober) Zyklone auf.

Während des Monsuns kann es im ganzen Land aufgrund starker Regenfälle zu Überschwemmungen und Unterbrechungen der Verkehrsverbindungen kommen. Insbesondere Landstraßen im Gebirge oder in der Nähe von Flussläufen, aber auch Bahnverbindungen, können tagelang unpassierbar sein.
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Reise-/Sicherheitshinweis Myanmar 03.01.2017

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Stand 03.01.2017 (Unverändert gültig seit: 03.01.2017)

Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, Lichtbild erforderlich

Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen sechs Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht zur Einreise nach Myanmar Visumzwang. Visa werden von allen Auslandsvertretungen der Union Myanmar erteilt, z. B. der Botschaft in Berlin (Thielallee 19, 14195 Berlin, Tel. +49 30 2061570, Fax: +49 30 20615720, E-Mail: info@botschaft-myanmar.de , Bürozeiten: Mo. bis Fr. 09.30 bis 16.30 Uhr). Weitere Informationen zu Visumgebühren und Antragsverfahren können der Homepage der Botschaft http://www.meberlin.com entnommen werden.
Touristenvisa werden in der Regel nur für eine einmalige Ein- und Ausreise ausgestellt.
Bei Vorlage einer vollständigen Dokumentation zum Reisezweck können Geschäftsleute Visa bei Einreise erhalten, sofern diese über die internationalen Flughäfen Rangun und Mandalay erfolgt. Näheres unter http://www.mip.gov.mm
Aufgrund der hohen Zahl zu bearbeitender Visaanträge bei der Botschaft von Myanmar in Berlin werden telefonische oder E-Mail-Anfragen zum Stand einzelner Anträge nur sehr eingeschränkt beantwortet. Die Bearbeitung der Visumanträge und die Rücksendung des Passes können mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Reisende sollten dieses bei der Reiseplanung entsprechend berücksichtigen.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, Visa für Touristen und für Geschäftsreisende elektronisch zu beantragen. Mit einer Wartezeit von durchschnittlich fünf Tagen muss gerechnet werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes
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Reise-/Sicherheitshinweis Myanmar 31.08.2017

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Stand 31.08.2017 (Unverändert gültig seit: 31.08.2017)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen im Land
In Teilen des Kachin State bzw. nördlichen Shan State werden weiterhin bewaffnete Konflikte zwischen Rebellenarmeen und dem myanmarischen Militär ausgetragen, bei denen es auch zu Todesopfern kam. Viele Menschen sind auf der Flucht, Grenzübergänge zu China wurden teilweise geschlossen.

In einigen Grenzregionen, in denen bewaffnete Rebellengruppen operieren (Teile des Chin State und der Sagaing Region, Teile der Shan, Mon, Kayin, Karen und Kayah States) bleibt die Lage angespannt. Besondere Vorsicht ist hier geboten. Ungekennzeichnete Minenfelder stellen eine zusätzliche Gefahr dar.

Es kommt im Rakhine State immer wieder zu ethnisch motivierten Zusammenstößen. Die touristischen Städte Mrauk U und Sittwe sind derzeit nicht betroffen. In einigen Teilen Rakhines bestehen jedoch Ausgangssperren. Der Aufenthalt in den Grenzregionen ist nur mit besonderer Genehmigung gestattet.

Von Reisen in die oben genannten Regionen wird derzeit abgeraten.

Flugverkehr
Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Myanmars kann im Einzelfall durch veraltetes bzw. mangelhaft gewartetes Fluggerät lokaler Luftverkehrsgesellschaften beeinträchtigt sein. Die Chartergesellschaft FMI setzt neuerdings kleine, neubeschaffte Düsenflugzeuge ein, die überwiegend von ausländischen Piloten geflogen werden.

Gefahren aufgrund politischer Spannungen
Politisch motivierte Gewalttaten können nicht ausgeschlossen werden. Immer wieder werden in Myanmar Sprengstoffanschläge verübt, bei denen es auch zu Toten und Verletzten kommt.

Bei Demonstrationen in größeren Städten des Landes besteht stets die Gefahr, dass sie von Sicherheitskräften gewaltsam aufgelöst werden. Daher wird empfohlen, sich von eventuellen Protestzügen und Demonstrationen fernzuhalten. Auch zunächst friedliche Proteste können unvermittelt in gewalttätigen Auseinandersetzungen enden.

Naturkatastrophen
Myanmar befindet sich in einer Region, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss. In den Küstenregionen treten während des Monsuns (Mai bis Oktober) Zyklone auf. Reisende in dieser Zeit in dieser Region werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.

Während des Monsuns kann es im ganzen Land zu Unterbrechungen der Verkehrsverbindungen kommen. Insbesondere Landstraßen im Gebirge oder in der Nähe von Flussläufen, aber auch Bahnverbindungen, können tagelang unpassierbar sein.

Konsularische Hilfe
Die entsandten Beschäftigten der deutschen Botschaft in Myanmar unterliegen Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit im Land, die durch die myanmarische Regierung verfügt wurden. Schneller konsularischer Beistand durch die deutsche Botschaft kann daher, aber auch wegen der unzureichenden Infrastruktur und Kommunikationseinrichtungen, außerhalb der touristischen Zentren nicht immer sichergestellt werden.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich schon vor Antritt ihrer Reise in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren, um eine schnelle Kontaktaufnahme in einem Notfall zu ermöglichen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Myanmar 10.11.2017

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Stand 10.11.2017 (Unverändert gültig seit: 10.11.2017)

Letzte Änderungen:

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen sechs Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein.

Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldetem und wieder aufgefundenem Reisedokument wird dringend abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht auch nach mehreren Monaten oder Jahren keine Garantie, dass diese Information auch an den Grenzkontrollstellen in Myanmar vorliegt. Dies führt zur Verweigerung der Einreise und Verpflichtung zur sofortigen Rückreise, eine Einflussnahme durch die deutsche Botschaft in Rangun ist nicht möglich.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Myanmar ein Visum. Zuständig für die Visumerteilung ist die Botschaft der Republik der Union Myanmar in Berlin.

Touristenvisa werden in der Regel nur für eine einmalige Ein- und Ausreise ausgestellt.

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Bei Vorlage einer vollständigen Dokumentation zum Reisezweck können Geschäftsleute Visa bei Einreise (Visa-On-Arrival) erhalten, sofern diese über die internationalen Flughäfen Rangun und Mandalay erfolgt.

Es besteht für Touristen und für Geschäftsreisende auch die Möglichkeit, elektronisch ein Visum zu beantragen (eVisum). Mit einer Wartezeit von durchschnittlich fünf Tagen muss gerechnet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes
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Reise-/Sicherheitshinweis Myanmar 25.10.2018

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Allgemeine Reiseinformationen (Reisegenehmigungen/Grenzübertritte in Nachbarländer)

Es bestehen staatliche Reisebeschränkungen für die meisten Grenzgebiete, aber auch für andere Landesteile. Reisen in diese Gebiete sowie Ein- und Ausreisen auf dem Landweg erfordern besondere Reisegenehmigungen.
Es gibt eine geringe Anzahl von Grenzübergangsstationen aus den Nachbarländern, die jedoch ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden können:

- Tachilek (Shan-Staat) – Mae Sai (nördliches Thailand)
- Kaw Thoung (Thantharyi) – Ranong (südliches Thailand)
- Myawady (Kayin) – Mae Sot (Thailand)
- Hteekhee (Thantharyi) – Phunaron (Thailand)
- Tamu (Chin-Staat) – Morei (Indien)

Reisende, die über diese Grenzübergänge einreisen, benötigen ein gültiges Visum. Die Ausreise über die internationalen Flughäfen Rangun, Mandalay und Naw Pyi Taw nach der Einreise über Land ist zulässig.

Der Grenzübergang Muse (Shan-Staat) – Ruili (China) ist nur für Handel geöffnet, nicht für Touristen.

Ausnahmen bedürfen staatlicher Genehmigung, die mindestens 14 Tage vorher zu beantragen ist. Selbst nach Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist es nicht auszuschließen, dass die örtlichen Behörden Schwierigkeiten bei der Ausreise bereiten. Vor illegalem Grenzübertritt wird dringend gewarnt.

Es wird empfohlen zu prüfen, inwieweit für Reisen in entfernte Landesteile eine Reisegenehmigung erforderlich ist.

Ausländische Reisende, die ohne erforderliche Reisegenehmigung angetroffen werden, müssen mit Haftstrafen rechnen.
Informationen zu Reisebeschränkungen und zu eventuell erforderlichen Genehmigungen können beim Ministry of Hotels and Tourism of Myanmar eingeholt werden.
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