Teilreisewarnung Indien 24.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Indien 18.06.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2024, 12:27
Reiseinfos: Rechtliche Besonderheiten
... Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen ohne behördliche Genehmigung sind in Indien verboten und werden ebenfalls strafrechtlich geahndet. Darunter können auch Outdoor-Navigationsgeräte fallen, die sich mit Satellitentelefon-Netzwerken (z.B. Iridium®) verbinden können. Ebenso ist der Transport von GPS-Trackern aller Art auf dem Luftweg in Indien sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck verboten.
Auswärtiges Amt hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2024, 12:27
Einreise und Zoll: Einfuhrbestimmungen
... Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen ohne behördliche Genehmigung und der Transport von GPS-Trackern auf dem Luftweg sind in Indien verboten und werden ebenfalls strafrechtlich geahndet, siehe auch Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.

MODERATOR-NOTE:   Aktuelle Erfahrungen zur Ein-/Ausreise mit GPS-Geräten in Indien findet ihr im Thread BPfeilB Indien | Vorsicht bei Einreise bzw. Ausreise mit GPS-Geräten

Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 09.09.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 09.09.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität)
- Natur und Klima
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Wanderungen und Trekking-Touren; LGBTIQ; Geld/Kreditkarten)
- Einreise und Zoll (Visum; Minderjährige)
- Gesundheit (Aktuelles; Nipah-Virus-Infektion; Zika-Virus-Infektion; Dengue-Fieber; Chikungunya-Fieber; Malaria; HIV/AIDS; Durchfallerkrankungen; Cholera; Japanische Enzephalitis; Grippe; Tollwut; Geographisch bedingte Erkrankungen; Luftverschmutzung)


Sicherheit
Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt vor. Das Risiko von Gewaltkriminalität ist insbesondere in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering.

Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten werden gelegentlich, und insbesondere im Stadtzentrum von New Delhi, von örtlichen Reiseveranstaltern mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen gedrängt. Diese Büros geben sich regelmäßig als „staatlich anerkannt“ aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben.
Örtliche Taxifahrer arbeiten mitunter mit diesen Veranstaltern und unseriösen Hoteliers zusammen und fahren Touristen insbesondere direkt nach Ankunft am Flughafen in Delhi unter Ausreden, weshalb das beabsichtigte Ziel nicht erreichbar sei, gezielt dorthin. Touristen - besonders in Rajasthan und Goa – wurden wiederholt Opfer gut organisierter Trickbetrüger, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.

Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen, sind vereinzelt von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen, auch in Touristenzentren. Dazu werden teilweise Drogen oder K.-o.-Tropfen über Getränke verabreicht.
  • Lassen Sie sich stets von Vorsicht leiten und praktizieren Sie immer situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten. Dies trifft insbesondere auf alleinreisende Frauen vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe zu.
  • Seien Sie bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam und überprüfen Sie vorgelegte Angebote.
  • Kontaktieren Sie unverzüglich die lokale Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende „Tourist Police“, Notruf 100), sollten Sie in Bedrängnis geraten.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Tragen Sie Ihr Mobiltelefon verdeckt und möglichst nicht offen in der Hand.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld sowie zur Sicherheit eine Kreditkarte, jedoch keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Lassen Sie beim Einsatz von Kreditkarten z.B. in Restaurants, Geschäften, bei Onlinebuchungen und am Geldautomaten die übliche Vorsicht walten.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie Essen und Getränke im Restaurant oder in einer Bar nicht unbeaufsichtigt.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch.
  • Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Insbesondere die nördlichen Landesteile entlang des Himalayas liegen in einer seismisch sehr aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommt.

Das Klima ist von Juli bis September monsunabhängig. Von April bis Juni herrscht eine heiße Trockenzeit. In Nordindien gibt es stärkere jahreszeitliche Wechsel.

Während der Hauptmonsunzeit von Juli bis September lösen starke Regenfälle in weiten Teilen des Landes immer wieder Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Weitreichende Verkehrsbeeinträchtigungen auch im Flugverkehr sind in dieser Zeit üblich.

Zyklone und Tropenstürme sind insbesondere in den Monaten September bis Dezember an der Ostküste Indiens nicht ungewöhnlich; in der Bucht von Bengalen auch von April bis Juni.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Verfolgen Sie Wetterberichte und -warnungen z.B. beim indischen meteorologischen Department.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen, sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein funktionierendes inländisches Verkehrsnetz mit Flug-, Bus- und Eisenbahnverbindungen und innerhalb der Städte auch Metro und Rikschas, das allerdings nur teilweise den Basisstandard bietet.
In der Hauptmonsunzeit können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein.
Es herrscht Linksverkehr. Straßen sind oft in schlechtem Zustand. Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Indien nicht durchgeführt, Verkehrsregeln nicht immer in gewohnter Weise beachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden. Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent.
Gehwege existieren häufig nicht oder bergen erhebliche Unfallgefahren wie unerwartete Stolperfallen oder nicht gesicherte oder gekennzeichnete Baugruben. Auch kleine Unfälle können zur Einmischung von Unbeteiligten und Auseinandersetzungen führen.
  • Lassen Sie im Straßenverkehr Vorsicht walten.
  • Vermeiden Sie Fahrten bei Dunkelheit über Land.
  • Verhalten Sie sich stets defensiv und zurückhaltend.
  • Nutzen Sie für die Taxi-Bestellung Smartphone-Apps oder handeln Sie den Fahrpreis möglichst vor Fahrtantritt aus.
Wanderungen und Trekking-Touren
Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Merkblatt Höhenkrankheit.
In Indien steht keine professionelle Infrastruktur für Nothilfe – insbesondere für Such- und Bergungsaktionen bei Unfällen im Hochgebirge – zur Verfügung. Hilfsmaßnahmen müssen bürokratisch und zeitintensiv über das Außenministerium und die militärischen Einrichtungen eingeleitet werden.
  • Unternehmen Sie Trekking-Touren möglichst mit vertrauenswürdigen Veranstaltern und nie allein.
  • Achten Sie bei Wanderungen und Trekking-Touren unbedingt auf eine gute Vorbereitung und Ausstattung, die Wetterlage sowie Versicherung auch für einen Notfall.
  • Hinterlassen Sie in Unterkünften Ihre Reisepläne und übliche Erreichbarkeiten.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Indien nicht strafbar. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollten in der Öffentlichkeit aufgrund zum Teil fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz gleichwohl diskret und zurückhaltend auftreten.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Rupie (INR). Debit- (Girocard) und Kreditkarten werden von den meisten größeren Banken und in gehobenen Hotels, Restaurants und Einkaufszentren akzeptiert. Kreditkarten können Problemen der Bargeldversorgung insbesondere in ländlichen Bereichen entgegenwirken.

Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien ein Visum.

Das Visum muss vor der Einreise bei einer indischen Auslandsvertretung oder als E-Visum beantragt werden. Die Möglichkeit der Erteilung eines E-Visums ist jedoch für vorläufige Reisepässe ausgeschlossen.

Es gibt keine Erteilung von Visa bei Einreise (on arrival).

Das E-Visum muss bis spätestens vier Tage vor dem geplanten Einreisedatum beantragt werden, siehe Aktuelles. Die Dauer des berechtigten Aufenthalts variiert zwischen den verschiedenen Kategorien für E-Visa (z.B. Tourismus-, Geschäfts-, oder Konferenzvisa). Genauere Informationen bietet Indianvisaonline, worüber auch Anträge zu stellen sind. In Einzelfällen soll es bei der Online-Bezahlung der e-TV zu Schwierigkeiten gekommen sein. Ein Ausdruck der Electronic Travel Authorization (ETA) muss auf Verlangen vorgezeigt werden können.
Rund um die Uhr steht eine Hotline unter +91-11-2430 0666 oder indiatvoa@gov.in zur Verfügung.

Reguläre Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 365 Tagen ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt und berechtigen zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen je Besuch. In der Regel sind mehrfache Einreisen möglich (multiple entry visa).

Es erfolgen immer wieder Ausweisungen, weil Aktivitäten wie NRO-Arbeit (Nicht-Regierungsorganisation) oder Journalismus nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind.
  • Stellen Sie bei Beantragung des E-Visums über Indianvisaonline sicher, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt ist und führen Sie einen Ausdruck der Electronic Travel Authorization (ETA) stets mit.
  • Beantragen Sie stets konkret anlassbezogene Visa, z.B. Konferenzvisa, Journalistenvisa oder Business/Employment/Entry (X) Visa für Freiwilligenarbeit.
  • Informieren Sie sich beim indischen Innenministerium bzw. Bureau of Immigration zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa).
Verlängerung/Überschreitung des Aufenthalts
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums nach Einreise ist nur in begründeten Ausnahme-/Notfällen durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) möglich.
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.

Registrierung
Bei einer beabsichtigten Gesamtaufenthaltsdauer von mehr als sechs Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht - unabhängig von der beabsichtigten Dauer des einzelnen Aufenthalts - eine Registrierungspflicht beim örtlich zuständigen District Foreigners' Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office (FRRO), die innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft erfolgen muss.
Nichtregistrierung führt regelmäßig dazu, dass die Ausreise am indischen Flughafen verhindert und beim örtlich zuständigen FRRO eine gesonderte Ausreiseerlaubnis eingeholt werden muss, so dass eine Rückreise an den letzten Aufenthaltsort innerhalb Indiens und damit eine mehrtägige Ausreiseverzögerung unvermeidbar wird.
  • Registrieren Sie sich bei längeren Aufenthalten oder entsprechender Auflage innerhalb von 14 Tagen nach Einreise beim zuständigen FRRO.
  • Führen Sie bei Aufenthalten von mehr als 180 Tagen mit Business oder Employment Visa eine Steuerbescheinigung (Tax Clearance Certificate) mit.
Einreisekontrolle
Pässe werden bei Einreise von den Grenzbehörden nicht immer gestempelt. Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch den Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRRO und Innenministerium (Ministry of Home Affairs, nur in Delhi) sind die Regel. Dies gilt auch im Fall eines Passverlustes während des Indienaufenthalts und der erforderlichen Erteilung eines Ersatzdokuments durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
  • Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten.
Leihmutterschaft
Indien erteilt keine Visa an Ausländer, die zur Durchführung einer Leihmutterschaft einreisen wollen. Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Ein von einer verheirateten indischen Leihmutter geborenes biologisches Kind eines deutschen Staatsangehörigen hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass, siehe auch FAQ zur Leihmutterschaft.

Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Gesundheit
Aktuelles

Im westlichen Distrikt Pune im indischen Bundesstaat Maharashtra wird aktuell über einen Ausbruch von Zikavirus-Infektionen berichtet.

Insbesondere Schwangeren und ihren Partnern sowie Paaren, die absehbar eine Schwangerschaft planen, wird bei Reisen in den Bundesstaat Maharashtra eine ganztägige Expositionsprophylaxe gegen Mücken sowie die Verwendung von Kondomen beim Geschlechtsverkehr während und nach der Reise empfohlen. Schwangere sollten Reisen in diese Region vermeiden bzw. die Notwendigkeit einer Reise kritisch abwägen. Nach einer Reise ins Ausbruchsgebiet sollte für den Rest der Schwangerschaft verhütet werden. Paare mit Kinderwunsch sollten nach Reiserückkehr für drei Monate verhüten, da die Zikavirus-Übertragung über das Sperma über diesen Zeitraum erfolgen kann, siehe Zikavirus-Infektion.

Nipah-Virus-Infektion
Das Nipah-Virus (NiV) hat sein Reservoir u.a. in bestimmten Flughund-Arten in Südostasien. Seit 1999 ist es wiederholt zu örtlich und zeitlich begrenzten Ausbrüchen im Bundesstaat Kerala gekommen. Das Virus kann u.a. durch direkten Kontakt mit infizierten Flughunden oder indirekt über kontaminierte Früchte inklusive Palmsaft sowohl auf Schweine als auch auf den Menschen übertragen werden, die dann erkranken. In den letzten Ausbrüchen waren aber ausschließlich enge Körperkontakte für eine Übertragung von Mensch zu Mensch verantwortlich; insbesondere im Rahmen der Pflege von Erkrankten in Krankenhäusern bzw. im selben Haushalt. Infektiös sind u.a. Blut, Urin und Sekrete aus den Atemwegen (Tröpfchen-Infektion) von Erkrankten.

Da für den Menschen weder eine Schutzimpfung noch eine ursächliche Therapie gegen NiV zur Verfügung steht, beschränkt sich die Vorbeugung auf das Vermeiden von Kontakten zu infizierten bzw. erkrankten Tieren und Patienten sowie hiervon kontaminierter Produkte.
  • Meiden Sie den direkten Kontakt zu Flughunden bzw. indirekt kontaminierten Früchten inklusive Palmsaft.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. In Indien kam es bereits zu mehreren Ausbrüchen. Erhöhte Fallzahlen wurden zuletzt 2023 aus Kerala gemeldet.
  • Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit insbesondere an den Küsten, aber auch in Städten und in Höhenlagen bis ca. 1.500 m durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Während und nach dem Monsun steigen die Fallzahlen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen, zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit und besonders in den bevölkerungsreichen Küstengebieten und den großen Metropolen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Chikungunya-Fieber.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil an der überwiegend vorkommenden Malaria tropica (Plasmodium falciparum) und Mischinfektionen beträgt 57%, 43% entfallen auf die Malaria tertiana (Plasmodium vivax). Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist regional unterschiedlich.
  • Ganzjährig hohes Risiko: In Gebieten unter 2.000 Hm: Teilgebiete im Osten und Nordosten.
  • Ganzjährig mittleres Risiko: In Gebieten unter 2.000 Hm in weiteren Teilgebieten im Osten und Nordosten sowie auf den Nicobaren.
  • Ganzjährig geringes Risiko: In den übrigen Gebieten unterhalb 2.000 Hm, inklusive New Delhi, Kalkutta, Mumbai, Rajasthan sowie auf den Andamanen.
  • Malariafrei: In Höhenlagen über 2.000 Hm von Himachal Pradesh, Jammu, Kashmir und Sikkim.
    • Schützen Sie sich in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten .
    • Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme entsprechender Medikamente zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. In Indien ist in den letzten Jahren die Zahl der Infektionen hauptsächlich durch heterosexuellen Geschlechtsverkehr deutlich angestiegen.
  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig, siehe Durchfallerkrankungen. Leitungswasser hat auch in Städten oft keine Trinkwasserqualität. Das Infektionsrisiko durch Salmonellen, Shigellen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis A und E besteht landesweit. Viele Typhuskeime sind multiresistent, d.h. Antibiotika nur noch schlecht wirksam.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind meist asymptomatisch, können aber in seltenen Fällen schwer verlaufen und dann bleibende Schäden hinterlassen oder tödlich enden. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen JE Viren.
Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht landesweit, besonders auf dem Land. In den Bundesstaaten Uttar Pradesh und Bihar kommt es immer wieder zum gehäuften Auftreten von Enzephalitiden und Hirnhautentzündungen, deren Ursache nicht immer eindeutig geklärt werden kann und die verschiedenen Erregern zugeschrieben werden.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen sich hinsichtlich einer Impfung beraten.
Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe), zirkulieren auf dem indischen Subkontinent überwiegend während und kurz nach der Monsunzeit. Zuletzt 2018/2019 kam es zu einer Häufung von Influenza A/H1N1-Fällen, vor allem in Delhi und in den Bundesstaaten Haryana, Maharashtra, Andhra Pradesh, Gujarat und Rajastan.

Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Affen. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen bei Ungeimpften sind in Indien außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Norden, nicht immer möglich, eine ununterbrochene Kühlkette der Impfstoffe ist nicht überall gewährleistet, siehe Tollwut.
  • Eine Impfung gegen Tollwut ist für Indienreisende besonders wichtig. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Reise- oder Tropenmediziner beraten.
  • Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren. Füttern Sie keine Affen.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf
Geographisch bedingte Erkrankungen
Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.
  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Indien keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das indische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Indien strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.

Im Süden des Landes ist die Sonneneinstrahlung wegen der Äquatornähe besonders intensiv. Unangenehme und langfristig gefährliche Sonnenbrände sind häufig.
  • Achten Sie auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, insbesondere bei Kindern und älteren Personen.
Gefährliche Strömungen führen an den Küsten immer wieder zu Badeunfällen. Warnungen an den Stränden sind unbedingt zu beachten. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea).

Luftverschmutzung
Die Luftverschmutzung in den Städten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. In allen indischen Millionenmetropolen kommt es in den Wintermonaten außerdem zu einer hohen Belastung der Luft durch Verbrennungsrückstände und Qualm. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.
  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir oder die Seite der Messstationen der Landesregierung von Delhi.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 29.04.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 29.04.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus)
- Gesundheit (Impfschutz)


Sicherheit
Terrorismus

Aufgrund tief verwurzelter gesellschaftlicher Konfliktlinien und regionaler Konflikte, die bisweilen gewaltsam aufbrechen sowie vereinzelter regional beschränkter terroristischer Aktivitäten, ist die Sicherheitslage in Teilen Indiens angespannt und kann sich stellenweise verschärfen. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen.

Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Es besteht weiterhin die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.

Im Unionsterritorium Jammu und Kaschmir wurden in den vergangenen Jahrzehnten und auch jüngst Bombenanschläge verübt, die viele Todesopfer forderten. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen, auch Entführungen, können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt. Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan ist aufgrund von erhöhten Spannungen nach dem Terroranschlag in Pahalgam vom 22. April 2025 aktuell geschlossen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten (beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen) und bei ungewöhnlichen Ereignissen besonders aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

Reisende mit Wohnsitz in Ländern mit Poliomyelitis-Erkrankungen (Kinderlähmung) müssen eine Impfung nach WHO-Standard nachweisen, die mindestens vier Wochen und maximal ein Jahr vor Ausreise durchgeführt wurde. Für Ausländer, z. B. deutsche Staatsbürger, die in Poliomyelitis-infizierten Ländern leben und nach Indien reisen, ist eine Impfung nicht erforderlich. Genauso ist der Impfnachweis nicht erforderlich für Ausländer, die in Indien leben und in Poliomyelitis-infizierte Länder reisen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Tollwut, Hepatitis B und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 07.05.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 07.05.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Terrorismus)


Aktuelles
Von Reisen nach Jammu und Kaschmir sowie nach Manipur wird derzeit dringend abgeraten.

Aktuelle Sicherheitslage

In der Nacht auf den 7. Mai 2025 haben indische Streitkräfte mehrere Ziele im von Pakistan kontrollierten Teil Kaschmirs sowie in benachbarten Regionen angegriffen. Die Flughäfen Dharamshala, Leh, Jammu, Srinagar und Amritsar im Norden Indiens sind derzeit gesperrt. Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan ist nach dem Terroranschlag in Pahalgam vom 22. April 2025 aktuell geschlossen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten (beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen) und bei ungewöhnlichen Ereignissen besonders aufmerksam.
  • Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Sicherheit
Terrorismus

Siehe Aktuelles.

Aufgrund tief verwurzelter gesellschaftlicher Konfliktlinien und regionaler Konflikte, die bisweilen gewaltsam aufbrechen sowie vereinzelter regional beschränkter terroristischer Aktivitäten, ist die Sicherheitslage in Teilen Indiens angespannt und kann sich stellenweise verschärfen. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen.

Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Es besteht weiterhin die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.

Im Unionsterritorium Jammu und Kaschmir wurden in den vergangenen Jahrzehnten und auch jüngst Bombenanschläge verübt, die viele Todesopfer forderten. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen, auch Entführungen, können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten (beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen) und bei ungewöhnlichen Ereignissen besonders aufmerksam.
  • Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Indien 09.05.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 09.05.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelles; Aktuelle Sicherheitslage)
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Aktuelles
Vor Reisen nach Jammu und Kaschmir und in die an Pakistan grenzenden indischen Gebiete westlich des National Highways N 15, einschließlich der Städte Jaisalmer, Bikaner und Ganganagar wird gewarnt.

Von Reisen nach Manipur wird derzeit dringend abgeraten.

Aktuelle Sicherheitslage

In den vergangenen Tagen ist es zwischen Indien und Pakistan zu wechselseitigen Angriffen gekommen. In Jammu wurden Explosionen vermeldet, in Punjab, Gujarat und Rajasthan und in Jammu weitreichende Stromausfälle.

Es gab Beeinträchtigungen des Flugbetriebs in Nordindien. Weitere Beeinträchtigungen und Einschränkungen können derzeit nicht ausgeschlossen werden.

Größere Verkehrsknotenpunkte wie die Flughäfen von Delhi, Bangalore, Mumbai und Chennai funktionieren weitgehend normal.

Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan ist nach dem Terroranschlag in Pahalgam vom 22. April 2025 aktuell geschlossen.
  • Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Sollten Sie derzeit eine Reise nach Nordindien geplant haben, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Fluglinie über den aktuellen Status Ihres Fluges.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten (beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen) und bei ungewöhnlichen Ereignissen besonders aufmerksam.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Jammu und Kaschmir und in die an Pakistan grenzenden indischen Gebiete westlich des National Highways N 15, einschließlich der Städte Jaisalmer, Bikaner und Ganganagar wird gewarnt.

Von Reisen nach Manipur wird derzeit dringend abgeraten.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Indien 10.05.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 10.05.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelles; Aktuelle Sicherheitslage)
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Aktuelles
Vor Reisen nach Jammu und Kaschmir, Punjab und in die an Pakistan grenzenden indischen Gebiete westlich des ehemaligen National Highways N 15, einschließlich der Städte Jaisalmer, Bikaner und Ganganagar wird gewarnt.

Von Reisen nach Manipur wird derzeit dringend abgeraten.

Aktuelle Sicherheitslage

In den vergangenen Tagen ist es zwischen Indien und Pakistan zu wechselseitigen Angriffen gekommen. In Jammu wurden Explosionen vermeldet, in Punjab, Gujarat und Rajasthan und in Jammu weitreichende Stromausfälle.

Es gab Beeinträchtigungen des Flugbetriebs in Nordindien. Am 10. Mai 2025 haben sich beide Seiten auf einen Waffenstillstand geeinigt, der inzwischen in Kraft getreten ist. Weitere Beeinträchtigungen und Einschränkungen können dennoch derzeit nicht ausgeschlossen werden.

Größere Verkehrsknotenpunkte wie die Flughäfen von Delhi, Bangalore, Mumbai und Chennai funktionieren weitgehend normal.

Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan ist nach dem Terroranschlag in Pahalgam vom 22. April 2025 aktuell geschlossen.
  • Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Sollten Sie derzeit eine Reise nach Nordindien geplant haben, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Fluglinie über den aktuellen Status Ihres Fluges.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten (beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen) und bei ungewöhnlichen Ereignissen besonders aufmerksam.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Jammu und Kaschmir, Punjab und in die an Pakistan grenzenden indischen Gebiete westlich des ehemaligen National Highways N 15, einschließlich der Städte Jaisalmer, Bikaner und Ganganagar wird gewarnt.

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Teilreisewarnung Indien 18.07.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 18.07.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelles; Aktuelle Sicherheitslage)
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Aktuelles
Vor Reisen nach Jammu und Kaschmir wird gewarnt.

Von Reisen nach Manipur wird dringend abgeraten.

Von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Pakistan wird abgeraten.

Aktuelle Sicherheitslage

Anfang Mai 2025 kam es zwischen Indien und Pakistan mehrere Tage lang zu einer militärischen Auseinandersetzung. Seit dem 10. Mai 2025 gilt ein Waffenstillstand.

Ein Wiederaufflammen des Konflikts und damit verbundene Beeinträchtigungen und Einschränkungen können nicht ausgeschlossen werden.

Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan ist weiterhin geschlossen.
  • Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten (beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen) und bei ungewöhnlichen Ereignissen besonders aufmerksam.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Jammu und Kaschmir wird gewarnt.

Von Reisen nach Manipur wird dringend abgeraten.

Von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Pakistan wird abgeraten.
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Teilreisewarnung Indien 24.09.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 24.09.2025

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Naegleria-Meningitis)


Gesundheit
Naegleria-Meningitis

Naegleria-Meningitis (Primäre Amöben-Meningoenzephalitis, PAM) ist eine seltene, meist tödlich verlaufende Erkrankung, welche durch Amöben der Gattung Naegleria fowleri verursacht wird. Die Erreger kommen im Süßwasser vor, z.B. in Seen, Flüssen oder heißen Quellen. Durch Schwimmen oder Tauchen gelangen sie über die Nase ins Gehirn und führen zu Kopfschmerzen, Fieber, Nackensteifigkeit, Erbrechen und Verwirrung.

Eine Impfung gibt es nicht. Schwimmen und Tauchen im Süßwasser sollte vermieden werden.
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Teilreisewarnung Indien 29.09.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 29.09.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage: Unionsterritorium Ladakh)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Unionsterritorium Ladakh

Im Unionsterritorium Ladakh ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Am 24. September 2025 kam es in der Hauptstadt Leh zu gewaltsamen Protesten. Die Lage hat sich mittlerweile beruhigt. Erneute Proteste können allerdings, ebenso wie einzelne terroristische Aktivitäten, nicht ausgeschlossen werden. In den direkten Grenzregionen kann es zu Zusammenstößen zwischen indischen und pakistanischen und indischen und chinesischen Sicherheitskräften kommen.
  • Seien Sie bei Reisen in die Hauptstadt Leh und die westlichen Gebiete des Landesteils Ladakh besonders vorsichtig.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten.
  • Meiden Sie die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und der Volksrepublik China in Ladakh.
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Teilreisewarnung Indien 22.10.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 22.10.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Innenpolitische Lage: Unionsterritorium Ladakh)
- Einreise und Zoll ( Anmerkungen)


Aktuelles
Vor Reisen nach Jammu und Kaschmir wird gewarnt.

Von Reisen nach Manipur wird dringend abgeraten.

Von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Pakistan wird abgeraten.

Aktuelle Sicherheitslage

Anfang Mai 2025 kam es zwischen Indien und Pakistan mehrere Tage lang zu einer militärischen Auseinandersetzung. Seit dem 10. Mai 2025 gilt ein Waffenstillstand. Die Lage hat sich mittlerweile beruhigt.

Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan ist weiterhin geschlossen.
  • Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten (beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen) und bei ungewöhnlichen Ereignissen besonders aufmerksam.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Sicherheit
Innenpolitische Lage

Unionsterritorium Ladakh

Im Unionsterritorium Ladakh ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Am 24. September 2025 kam es in der Hauptstadt Leh zu gewaltsamen Protesten. Die Lage hat sich mittlerweile beruhigt. In den direkten Grenzregionen kann es zu Zusammenstößen zwischen indischen und pakistanischen und indischen und chinesischen Sicherheitskräften kommen.
  • Seien Sie bei Reisen in die Hauptstadt Leh und die westlichen Gebiete des Landesteils Ladakh besonders vorsichtig.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten.
  • Meiden Sie die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und der Volksrepublik China in Ladakh.
Einreise und Zoll
Anmerkungen

Ausländische Staatsangehörige müssen vor der Einreise nach Indien online ein digitales Einreiseformular (E-Arrival Card) ausfüllen; dies ist ab 72 Stunden vor Ankunft möglich. Es ersetzt das papierbasierte Einreiseformular, wobei Papierformulare bis März 2026 weiterhin akzeptiert werden.

Die digitale Einreisekarte ist kein Visum; Reisende benötigen weiterhin ein separates gültiges Visum, siehe Visum.
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Teilreisewarnung Indien 11.11.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 11.11.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelle Sicherheitslage)


Aktuelles
Vor Reisen nach Jammu und Kaschmir wird gewarnt.

Von Reisen nach Manipur wird dringend abgeraten.

Von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Pakistan wird abgeraten.

Aktuelle Sicherheitslage

Am Abend des 10. November 2025 kam es in der Altstadt von New Delhi nahe der Metro Station „Red Fort“, einem touristisch hoch frequentierten Ort, zu einer Explosion, mit mehreren Toten und Verletzten. Die Sicherheitsvorkehrungen, u.a. an religiösen Stätten, am Flughafen und im öffentlichen Raum wurden erhöht; es kann zu Einschränkungen kommen. Die Ermittlungen der indischen Behörden dauern an, auch ein terroristischer Anschlag kann derzeit nicht ausgeschlossen werden.

Anfang Mai 2025 kam es zwischen Indien und Pakistan mehrere Tage lang zu einer militärischen Auseinandersetzung. Seit dem 10. Mai 2025 gilt ein Waffenstillstand. Die Lage im Grenzgebiet zwischen Indien und Pakistan hat sich mittlerweile beruhigt.

Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan ist weiterhin geschlossen.
  • Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten (beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen) und bei ungewöhnlichen Ereignissen besonders aufmerksam.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
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Siehe dazu

BPfeilB Tote bei mutmaßlichen Anschlägen in Indien und Pakistan
11.11.2025 - taz

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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 04.12.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 04.12.2025

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Aktuelles)


Gesundheit
Aktuelles

In verschiedenen indischen Großstädten zirkulieren Ende 2025 gefälschte Tollwut-Impfstoffe (Abhayrab; Human Biologics Institute, Chargennummer KA24014).
  • Lassen Sie sich vor Reisebeginn bzgl. einer Tollwut-Impfung beraten. Die Impfserie sollte vor der Reise abgeschlossen sein.
  • Meiden Sie grundsätzlich Tierkontakte.
  • Falls nach einem Tierkontakt eine postexpositionelle Prophylaxe in Indien notwendig wird, sollte ärztliche Hilfe möglichst in zertifizierten Schwerpunktkrankenhäusern der Maximalversorgung gesucht werden.
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Teilreisewarnung Indien 10.03.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 10.03.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelle Einschränkungen im Flugverkehr)


Aktuelles
Aktuelle Einschränkungen im Flugverkehr

Indien ist nicht direkt von der Krise im Nahen und Mittleren Osten betroffen. Dennoch wirken sich Luftraumsperrungen und der eingeschränkte Flugbetrieb (vor allem an den großen Drehkreuzen in den Golfstaaten) direkt auf Flugverbindungen von und nach Indien aus. Es werden allerdings in Indien weiterhin kommerzielle Flugverbindungen auch nach Europa angeboten.

Die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten bleibt volatil. Daher können auch weitergehende und längerfristige Einschränkungen des Flugverkehrs nicht ausgeschlossen werden.
  • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten oder stornierten Flügen Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Fluggesellschaft und informieren Sie sich zu alternativen Ausreisemöglichkeiten.
  • Ziehen Sie auch Verbindungen in Betracht, die einen oder mehrere Umstiege erfordern. Informieren Sie sich in den Reise- und Sicherheitshinweisen zu den jeweiligen Transitbedingungen.
  • Sollten Sie eine Reiseverbindung über Flughäfen im Nahen und Mittleren Osten nutzen wollen, informieren Sie sich vorab in den jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweisen - für zahlreiche Staaten in der betroffenen Region gilt aktuell eine Reisewarnung.
  • Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, ELEFAND, einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.
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Teilreisewarnung Indien 20.04.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien
Stand 20.04.2026

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Kpl. Überarbeitung)


Gesundheit
Impfschutz
  • Pflichtimpfungen
    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für Personen ab dem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
    Reiseimpfungen
    Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis und Tollwut angeraten.
    Standardimpfungen
    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen unzureichend sein und entspricht häufig medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch nicht europäischem Standard. Im privaten Sektor ist eine medizinische Versorgung auf hohem fachlichem und auch preislichem Niveau durchaus vorhanden. Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren.
In den großen Städten ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen Niveau Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen urbanen Kliniken erwogen werden. Dort ist es üblich, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.

Informationen zur medizinischen Versorgung vor Ort bieten die deutschen Vertretungen in Indien.
  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil an Malaria tropica, verursacht durch verursacht durch Plasmodium falciparum und Mischinfektionen beträgt 61 %. 39 % entfallen auf die Malaria tertiana, verursacht durch Plasmodium vivax. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich.

Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Alle Gebiete in Bolivien östlich der Anden unterhalb von 2.300 m und damit u.a. der gesamte bolivianische Amazonas sind Gelbfieberübertragungsgebiet. Der Anteil an der überwiegend vorkommenden Malaria tertiana, verursacht durch Plasmodium vivax, beträgt 89 %. 11% entfallen auf die Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:
  • Ganzjährig hohes Risiko: Gebiet in Chhattisgarth inklusive Stadt Geedam
  • Ganzjährig mittleres Risiko: unter 2.500 Höhenmetern in weiteren Teilgebieten im Osten und Nordosten
  • Ganzjährig geringes Risiko: in den übrigen Gebieten unter 2.500 Höhenmetern, inklusive Neu-Delhi, Kalkutta, Mumbai, Rajasthan und anderen Städten sowie auf den Andamanen und Nikobaren
  • Malariafrei: Höhenlagen ab 2.500 Höhenmetern von Himachal Pradesh, Jammu, Kashmir, Sikkim
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit auftreten können: Chikungunyafieber wird vor allem während und unmittelbar nach der Regenzeit besonders in den bevölkerungsreichen Küstengebieten und den großen Metropolen übertragen. Denguefieber tritt insbesondere an den Küsten, aber auch in Städten und Höhenlagen bis ca. 1.500 Hm auf. Für Japanische Enzephalitis besteht ein geringes Übertragungsrisiko landesweit. Bihar und Assam kommt es zum gehäuften Auftreten von Enzephalitiden und Hirnhautentzündungen, die teils durch Japanische Enzephalitis-Viren, teils aber auch durch andere mückenübertragene Erreger verursacht werden.

Auch Leishmaniose, lymphatische Filariosen, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen können auftreten.
  • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber und Japanische Enzephalitis. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen.
  • Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
  • Lassen Sie bei schlecht heilenden Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber Leishmaniose ausschließen.
Die in Indien vorrangig in Gujarat vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen.
  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien und suchen Sie Ihren Körper im Anschluss sorgfältig ab, siehe Schutz vor
Insekten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und selten Typhus treten auch bei Reisenden auf.
  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung und bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten.
  • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
In Indien besteht ein Risiko für Mpox, Nipah-Virus-Infektionen (s. Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen) und Tuberkulose. Diese Erkrankungen werden in der Regel durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen.
  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Meiden Sie engen Hautkontakt.
  • Beachten Sie lokale Warnungen.
  • Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Landesweit besteht ein hohes Risiko für Tollwut durch Bissverletzungen von streunenden Hunden, Katzen und selten auch Affen. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen bei Ungeimpften sind in Indien außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Norden, nicht gewährleistet. Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Vor allem in ländlichen Regionen, teils jedoch auch in Städten, kommen Giftschlangen vor.

Das Nipah-Virus hat sein Reservoir u.a. in bestimmten Flughund-Arten. Wiederholt ist es zu örtlich und zeitlich begrenzten Ausbrüchen in den Bundesstaaten Kerala und Westbengalen gekommen. Das Virus kann u.a. durch direkten Kontakt mit Flughunden oder über kontaminierte Früchte inklusive Palmsaft sowohl auf Schweine als auch auf den Menschen übertragen werden, die dann erkranken. In den letzten Ausbrüchen waren jedoch enge Körperkontakte für eine Übertragung von Mensch zu Mensch verantwortlich; insbesondere im Rahmen der Pflege von Erkrankten in Krankenhäusern bzw. im selben Haushalt.
  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
  • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs, rohen tierischen Produkten und potenziell kontaminierten Früchten inklusive Palmsaft.
  • Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sein können.
  • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Naegleria-Meningitis (Primäre Amöben-Meningoenzephalitis, PAM) ist eine seltene, meist tödlich verlaufende Erkrankung, welche durch Amöben der Gattung Naegleria fowleri verursacht wird. Die Erreger kommen im Süßwasser vor, z.B. in Seen, Flüssen oder heißen Quellen. Durch Schwimmen oder Tauchen gelangen sie über die Nase ins Gehirn und führen zu Kopfschmerzen, Fieber, Nackensteifigkeit, Erbrechen und Verwirrung. Auch Schistosomiasis wird selten nachgewiesen.
  • Sehen Sie vom Schwimmen und Baden im Süßwasser ab.
Die Luftverschmutzung in den Städten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. In allen indischen Millionenmetropolen kommt es in den Wintermonaten außerdem zu einer hohen Belastung der Luft durch Verbrennungsrückstände und Qualm. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.
  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index oder die Seite der Messstationen der Landesregierung von New Delhi.
Starke Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen. Insbesondere im Süden des Landes ist die Sonneneinstrahlung wegen der Äquatornähe intensiv. Unangenehme und langfristig gefährliche Sonnenbrände sind häufig.
  • Achten Sie auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, insbesondere bei Kindern und älteren Personen.
  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Gefährliche Strömungen führen an den Küsten immer wieder zu Badeunfällen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea).
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Indien keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das indische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Indien strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.
  • Beachten Sie unsere Informationen zur Höhenkrankheit.
  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten.
Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
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Teilreisewarnung Indien 01.07.2026

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Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Anmerkungen: Gesundheitserklärung)


Einreise und Zoll
Anmerkungen

Ausländische Staatsangehörige müssen vor der Einreise nach Indien online ein digitales Einreiseformular (E-Arrival Card) ausfüllen; dies ist ab 72 Stunden vor Ankunft möglich. Es ersetzt das papierbasierte Einreiseformular.
Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Um Wartezeiten bei der Einreise zu vermeiden, sollte dies bereits beim Web-Check-in bzw. vor dem Boarding geschehen (frühestens 24 Stunden vor Einreise möglich).

Die digitale Einreisekarte ist kein Visum; Reisende benötigen weiterhin ein separates gültiges Visum, siehe Visum.
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Siehe auch:

BPfeilB Ebola in Kongo DRC | WHO erhöht Warnstufe

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