Auswärtiges Amt hat geschrieben:Libanon
Stand 02.07.2023
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)
- Natur und Klima
- Einreise und Zoll (Einreisekontrolle/Doppelstaater/Syrer und Palästinenser mit Aufenthalt in Deutschland)
Aktuelles
Sicherheitslage
Im Grenzgebiet zu Israel haben sich die Spannungen deutlich erhöht. Am 6. April 2023 kam es im Süden Libanons zum Abschuss von Artillerieraketen, die auf israelischem Territorium niedergegangen sind. Die israelischen Streitkräfte haben sich Gegenmaßnahmen ausdrücklich vorbehalten. Es kann zu weiteren Zwischenfällen durch Beschuss und zu militärischen Auseinandersetzungen kommen.
Vor Aufenthalten im grenznahen Gebiet zu Israel wird weiterhin gewarnt; von Aufenthalten südlich des Litani-Flusses wird dringend abgeraten.
Im Libanon tragen die Auswirkungen der tiefgreifenden Finanz- und Wirtschaftskrise sowie lokale und regionale sicherheitspolitische Spannungen dazu bei, dass es mitunter auch sehr kurzfristig zu einer Lageveränderung und auch ohne Vorwarnung zu Gewalteskalationen kommen kann.
Im palästinensischen Flüchtlingslager Ain El Helweh am Südende der Stadt Saida kommt es seit dem 30. Juli 2023 zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit mehreren Todesopfern. Niedergehende Projektile haben zu Verletzungen und Gebäudeschäden auch außerhalb des Flüchtlingslagers, z.B. im Stadtzentrum von Saida, geführt, siehe auch Sicherheit - Zeremonielles Schießen.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste. Ermuntern Sie auch andere, Ihnen bekannte deutsche Staatsangehörige zur Registrierung.
- Beachten Sie unbedingt die regional bestehenden Teilreisewarnungen.
- Meiden Sie Kundgebungen, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
- Wenn Sie in Ihrem Umfeld Schussabgaben feststellen, begeben Sie sich unverzüglich unter einen festen Unterstand und halten Sie sich von Freiflächen, Balkonen, Terrassen und Fensterflächen fern.
- Planen Sie Ihren gesamten Aufenthalt im Libanon sicherheitsbewusst und folgen sie lokalen Medien zur Lageentwicklung.
Natur und Klima
Libanon liegt in einer seismisch aktiven Zone. Das Erdbeben mit Epizentrum in Syrien und der Türkei am 6. Februar 2023 war auch im Libanon zu spüren. Weitere, auch stärkere Erdbeben können nicht ausgeschlossen werden.
Das Klima ist überwiegend mediterran, in den Bergen gibt es im Winter Schnee.
Aufgrund langer Trockenheit und hoher Temperaturen ist auch im Libanon die Waldbrandgefahr derzeit extrem hoch.
Besonders in den niederschlagsstärkeren Wintermonaten (Oktober bis April) kann es landesweit zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen. Vor allem Berg- und Küstenstraßen sowie Unterführungen können dann innerhalb kürzester Zeit unbefahrbar sein.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Beachten Sie stets die Warnungen und Anweisungen lokaler Behörden.
- Wenn Sie einen Waldbrand bemerken, alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr (Tel. 175) bzw. den Zivilschutz (Tel. 125).
- Verfolgen Sie lokale Nachrichten und Wetterberichte.
Einreise und Zoll
Einreisekontrolle/Doppelstaater/Syrer und Palästinenser mit Aufenthalt in Deutschland
Die Grenze zwischen Libanon und Syrien können grundsätzlich nur Personen mit libanesischem Aufenthaltstitel passieren. Allerdings gestatten die libanesischen Grenzstellen für 48 Stunden den Einlass von Syrern, die ein Flugticket für den Abflug vom Flughafen Beirut, eine Bestätigung der ärztlichen Behandlung oder eine Terminbestätigung der Botschaft Beirut vorlegen können. Hierfür muss außerdem ein gültiges Reisedokument an der Grenzstelle vorgelegt werden.
Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist allerdings jederzeit und ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Beirut hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Personen mit mehrfacher Staats- oder Volkszugehörigkeit (z. B. Deutsch-Libanesisch/ Deutsch-Syrisch/Deutsch-Palästinensisch) müssen bei Einreise nach Libanon arabische oder ins Arabische übersetzte Geburtsurkunden mit sich führen, um den Vornamen des Vaters nachzuweisen, der im arabischen Personenstandsrecht eine wichtige Angabe ist. Dies beugt Personenverwechslungen vor, die in der Vergangenheit zu Vernehmungen, Zurückweisungen und teilweise auch Festnahmen durch die libanesischen Grenzbehörden geführt haben.
Personen mit deutscher und syrischer Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass es bei illegalen Ein- oder Ausreisen nach/aus Libanon, z.B. im Rahmen der Flucht aus Syrien, - auch wenn diese lange zurückliegen - bei einer erneuten Einreise in den Libanon zu Inhaftierungen und Strafverfolgungsmaßnahmen kommen kann.
Ausländische Staatsangehörige, vor allem Syrer und Palästinenser, bei denen der Verdacht einer irregulären Einreise nach Deutschland besteht, müssen damit rechnen, dass ihnen die Einreise nach Libanon verweigert wird. Dies kann trotz einer aktuell gültigen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland der Fall sein.