Teilreisewarnung Mauretanien 02.04.2026
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HildaMalthus
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Re: Teilreisewarnung Mauretanien 15.09.2016
EIN ÜBLER SCHWACHSINN WAS DIESES AUSLÄNDISCHE AMT O SCHREIBT, BIN JEDES JAHR IMMER WIEDER DANKBAR IN MAURETANIEN, UND ZWAR AN DEN VERSCHEIDENSTEN ORTEN, SICHERHEIT IST KEIN THEMA UND DIE MENSCHEN SIND IMMER NOCH GROSSARTIG. MAN DARF NICHT GROSSMÄULERISCH DAHERKOMMEN, WENN MAN WAHER GASTFREUNDSCHAFT SUCHT. UND ISLAM SOLLTE AUCH NICHT DEIN FEIND SEIN.
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Alexander
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Teilreisewarnung Mauretanien 28.02.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mauretanien:
Stand 28.02.2017 (Unverändert gültig seit: 28.02.2017)
Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Eine Gelbfieberschutzimpfung wird allen Reisenden grundsätzlich empfohlen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) sowie ggf. gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und ggf. Cholera (s.u.) empfohlen.
Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afri¬kanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein.
Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.
Malaria
Ein hohes Risiko besteht ganzjährig in den südlichen Landesteilen, ein mittleres während der Regenzeit (Juli-Oktober) in Adrar und Inchiri. Ein geringes Risiko dort während der Trockenzeit und in den übrigen Landesteilen. Als malariafrei gelten die Provinzen Dakhlet-Nouadhibou und Tiris-Zemour im Norden des Landes.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft- insbesondere die gefährliche Malaria tropica (nahezu 100%)- bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin ) auf dem deutschen Markt erhältlich und sollten in ausreichender Menge mitgenommen werden. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der o.g. Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird daher allen Reisenden empfohlen:
· körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
· besonders in den Abendstunden und nachts (Malaria!) bei Aufenthalt im Freien Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
· ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
Ca. 0,7 % der Erwachsenen sind HIV- infiziert. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Krim-Kongo-Fieber
Mauretanien gehört zu den Ländern, in denen das Krim-Kongo-Fieber sporadisch auftreten kann. Seit 2003 wurden, hauptsächlich in Nouakchott, bis ca. 40 Erkrankungen gemeldet, von denen wenige tödlich verliefen. Übertragen wird der Virus über Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Guter Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.
Rift Valley Fever
2015 wurden von der WHO 20 Fälle von Rift Valley Fever (davon 10 bestätigt) mit 8 Todesfällen im Gebiet zwischen Aleg und Kiffa südöstlich von Nouakchott (245 km bzw. 512 km Luftlinie) gemeldet. Die Krankheit ist endemisch in Mauretanien im Grenzgebiet zu Mali; 2011 wurde sie durch infizierte Kamele in die Oasen des Nordens verschleppt. In den letzten Jahren hat Mauretanien wiederholt Ausbrüche bei Menschen gemeldet (2012: 34 Infektionen beim Menschen).
Prinzipiell handelt es sich um eine virale Zoonose (Erkrankung bei Tieren), die regelmäßig seit den 80er Jahren Schafe, Ziegen, Kamele, Kühe, Esel und ausnahmsweise auch den Menschen befällt. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten (z. B. auch Milch) oder Organen infizierter Tiere, durch virushaltige Aerosole oder aber durch Moskitostiche (vor allem Aedes-Mücken). Eine Mensch zu Mensch – Übertragung ist bislang nicht dokumentiert. Sofern Standardvorsichtsmaßnahmen eingehalten werden, sollte es auch bei Krankenhauspersonal nicht zu Infektionen kommen. Gefährdet sind vor allem Menschen, die im Kamelhandel tätig sind oder sonst beruflich mit Tieren zu tun haben (Schlachter).
Die Erkrankung verläuft normalerweise mild. In weniger als 4 % der Fälle soll es zu einem schweren Verlauf kommen (Quelle: WHO) bis hin zu hämorrhagischem Fieber mit Einblutungen in verschiedene Organe.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Bilharziose (Schistosomiasis) besteht beim Baden in Süßwassergewässern, besonders im Senegalfluss und in der Tarza-Region. Die Erkrankung kann zu schweren Verläufen mit Befall der Leber und selten des Gehirns oder Rückenmarks führen. Sie sollte nicht leichtfertig in Kauf genommen werden.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien von weniger als einhundert bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, insbesondere immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisenden ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropen- oder Reisemediziner dazu wird empfohlen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Nouakchott ist begrenzt. Französischsprachige Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutschsprachige Ärzte sind nicht bekannt.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einige Privatkliniken und einige öffentliche Krankenhäuser in Nouakchott in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Nouakchott haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Mauretanien kommen, sollten über einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
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Alexander
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Teilreisewarnung Mauretanien 03.04.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mauretanien:
Stand 03.04.2017 (Unverändert gültig seit: 03.04.2017)
Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
Von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone wird dringend abgeraten.
Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird ausdrücklich gewarnt. [/b]
Mit terroristischen Anschlägen - auch gegen Ausländer - muss in Nouakchott und im ganzen Land gerechnet werden. Es besteht ein hohes Entführungsrisiko, insbesondere bei Reisen in der Nacht. Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQMI) sucht in Mauretanien wie auch in anderen Ländern der Region gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Dieses Entführungsrisiko besteht vor allem außerhalb der Hauptstadt Nouakchott und bei Reisen in der Nacht.
Entführungsrisiken
Terroristische Gruppierungen, wie AQMI, operieren grenzübergreifend, wie Entführungen europäischer Staatsbürger in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien gezeigt haben.
Terrorismus
Bei Reisen nach Mauretanien bestehen wie in der gesamten Sahel-Region erhebliche Anschlags- und Entführungsrisiken, besonders an Orten, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren und bei Sport- und Kulturveranstaltungen, wie Wüsten-Rallys oder Musikfestivals.
Vergeltungsmaßnahmen, die sich auch gegen ausländische Interessen richten können, sind in der gesamten Region zu befürchten.
Reisen über Land/Straßenverkehr
Die Sicherheitslage wird auch durch grenzüberschreitend operierende Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.
Von einer Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara wird abgeraten.
Einreise mit dem Pkw über Bir Moghrein
Eine Einreise über Galtat Zemmour nach Bir Moghrein ist nicht möglich, da es sich um militärisches Sperrgebiet handelt.
Einreise über Algerien
In der Vergangenheit ist es im Norden Mauretaniens zu Überfällen gekommen. Vor Reisen in dieses Gebiet und Versuchen, über Algerien oder Nordmali ein- oder auszureisen, wird dringend gewarnt.
Die Einreise nach und von Senegal an den offiziellen Grenzübergängen im Süden ist derzeit möglich. Am Grenzübergang Rosso besteht die Möglichkeit, per Fähre überzusetzen. Ansonsten kann die Grenze über den Damm von Diama überquert werden. Bei Nutzung des Diama-Damms erfolgt keine Visumerteilung. Dies ist nur in Rosso möglich.
Reisende mit eigenem Fahrzeug werden auf erhöhte Unfallgefahren hingewiesen, die von waghalsigen Überholmanövern, unbeleuchteten Fahrzeugen, Sandverwehungen sowie Straßen und Pisten überquerenden Kamelen, Eseln und Ziegen ausgehen. Auf Nachtfahrten sollte unbedingt verzichtet werden. Auch tagsüber nicht ungefährlich ist die sogenannte „Route de l’Espoir“ (Nouakchott – Néma), die insbesondere auf der Strecke Nouakchott – Boutilimit zahlreiche Sanddünen überquert. Problematisch sind hier vor allem Überholmanöver auf der Gegenfahrbahn, die man aufgrund von Erhebungen häufig erst im letzten Augenblick einsehen kann. Es kommt immer wieder zu tödlichen Unfällen.
Im Juni 2016 hat der neue Internationale Flughafen Nouakchott-Oumtounsy den Betrieb aufgenommen. Der neue Flughafen befindet sich ca. 35 km außerhalb des Stadtzentrums.
Kriminalität
Die Kriminalität und die Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, hat in den letzten Jahren zugenommen. Überfälle auf Autos und Einbrüche in Häuser kommen in Nouakchott vor. Ausländer sind keine bewussten Ziele, aber in gleichem Maß davon betroffen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Kindereinträge in den Reisepass eines Elternteils sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mauretanien einen gültigen Reisepass mit Visum. Das Visum kann derzeit nur bei Einreise an der Grenze bzw. an den Flughäfen Nouakchott-Oumtounsy und Nouadhibou erteilt werden. Die Gebühren wurden Anfang 2017 gesenkt und liegen bei Aufenthalten bis zu drei Monaten zwischen 55,- und 95,- €. Derzeit ist keine Visaerteilung vor Einreise bei der Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien in Berlin möglich. Weitere Informationen erteilt die Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien (Kommandantenstr. 80, 10117 Berlin, Tel. 030-206 58 83, Fax. 030-206 74 750, E-Mail: visa@mauretanien-embassy.de ).
Einreise mit Kfz
Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine international gültige Versicherung vorzulegen (französischsprachige Bescheinigung ausstellen lassen!) oder eine Versicherung an der Grenze abzuschließen. Es wird ein internationaler Führerschein benötigt.
Einreise mit Tieren
Bei Einreise mit Haustieren sind der Impfausweis (Tollwutschutzimpfung) und eine gültige Bescheinigung über die Gesundheit des Tieres vorzulegen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Birgitt
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Teilreisewarnung Mauretanien 14.11.2017
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Mauretanien:
Stand 14.11.2017
(Unverändert gültig seit: 14.11.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren kam es am 10. November 2017 zu Protesten und gewaltsamen Ausschreitungen in mehreren Städten des Landes.
Es muss vor allem in Nouadhibou und Nouakchott insbesondere im Anschluss an das Freitagsgebet am 17. November 2017 mit der Wiederaufnahme von Demonstrationen gerechnet werden.
Reisenden wird geraten, besonders aufmerksam zu sein, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden und den Anweisungen von lokalen Behörden unbedingt Folge zu leisten.
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Teilreisewarnung Mauretanien 21.11.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mauretanien:
Stand: 21.11.2017 (Unverändert gültig seit: 21.11.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren gegen den Blogger M’Kheitir kam es am 10. November 2017 zu Protesten und gewaltsamen Ausschreitungen in mehreren Städten des Landes.
Es muss in den kommenden Wochen insbesondere an Freitagen in größeren Städten mit weiteren Demonstrationen gerechnet werden.
Reisenden wird geraten, besonders aufmerksam zu sein, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden und den Anweisungen von lokalen Behörden unbedingt Folge zu leisten.
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Alexander
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Teilreisewarnung Mauretanien 08.12.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mauretanien:
Stand: 08.12.2017 (Unverändert gültig seit: 08.12.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren gegen den Blogger M’Kheitir kam es am 10. November 2017 zu Protesten und gewaltsamen Ausschreitungen in mehreren Städten des Landes.
Es muss in den kommenden Wochen insbesondere an Freitagen in größeren Städten mit weiteren Demonstrationen gerechnet werden. Auch wurden Proteste im Zusammenhang mit der Erklärung der US-amerikanischen Regierung vom 6. Dezember 2017 zum Status von Jerusalem angekündigt.
Reisenden wird geraten, besonders aufmerksam zu sein, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden und den Anweisungen von lokalen Behörden unbedingt Folge zu leisten.
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Teilreisewarnung Mauretanien 29.12.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mauretanien:
Stand: 29.12.2017 (Unverändert gültig seit: 29.12.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren gegen den Blogger M’Kheitir und der Erklärung der US-amerikanischen Regierung zum Status Jerusalems, kam es in den vergangenen Wochen zu Protesten und gewaltsamen Ausschreitungen in mehreren Städten des Landes. In den kommenden Wochen muss insbesondere an Freitagen in größeren Städten mit weiteren Demonstrationen gerechnet werden.
Reisende sollten besonders aufmerksam sein, Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden und den Anweisungen von lokalen Behörden unbedingt Folge leisten.
Am 1.1.2018 wird es in Mauretanien zu einer Währungsumstellung kommen. Nach Informationen der Zentralbank können in einer Übergangsphase, bis zum 30.6.2018, die bisherigen Banknoten und Münzen weiter für Barzahlungen eingesetzt werden. Ein Umtausch ist bis zu diesem Zeitpunkt sowohl bei der Zentralbank Mauretaniens, den regionalen Niederlassungen des Finanzministeriums sowie bei Geschäftsbanken möglich, ab dem 01.07.2018 nur noch bei der Zentralbank Mauretaniens.
Informationen in französischer Sprache unter :
http://www.bcm.mr/-monnaie
und
http://www.bcm.mr/communique-de-presse
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Re: Teilreisewarnung Mauretanien 29.12.2017
Wieder mal so ein "toller" "Reisehinweis":
Neue Währung - super - am 2. Januar gab's die tatsächlich am Bankautomaten in NBD - vielleicht hätte der AA-Beamte 'mal dazuschreiben sollen, dass die neuen Ougiyas 10 mal mehr Wert haben, als die alten.
LG Ferdi
Neue Währung - super - am 2. Januar gab's die tatsächlich am Bankautomaten in NBD - vielleicht hätte der AA-Beamte 'mal dazuschreiben sollen, dass die neuen Ougiyas 10 mal mehr Wert haben, als die alten.
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Teilreisewarnung Mauretanien 17.01.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mauretanien:
Stand: 17.01.2018 (Unverändert gültig seit: 17.01.2018)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Allgemeine Reiseinformationen (Geld/Kreditkarten)
Aktuelle Hinweise
Im Rahmen von Freitagsgebeten werden aktuelle Themen aufgegriffen. Es kommt derzeit immer wieder zu spontanen Kundgebungen. Gewaltsame Ausschreitungen können dabei weiterhin nicht ausgeschlossen werden.
Reisende sollten besonders aufmerksam sein, Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden und den Anweisungen von lokalen Behörden unbedingt Folge leisten.
Am 1. Januar 2018 wurde in Mauretanien eine Währungsumstellung vorgenommen, siehe Geld/Kreditkarten.
Allgemeine Reiseinformationen
Geld/ Kreditkarten
Am 1. Januar 2018 ist in Mauretanien eine Währungsumstellung vorgenommen worden. Im Zuge dieser Währungsumstellung treten immer wieder Zahlungsschwierigkeiten auf; dies gilt sowohl für Geldautomaten auch an Bankschaltern. Nach Informationen der Zentralbank können in einer Übergangsphase bis zum 30. Juni 2018 die bisherigen Banknoten und Münzen weiter für Barzahlungen eingesetzt werden und sowohl bei der Zentralbank Mauretaniens, den regionalen Niederlassungen des Finanzministeriums sowie bei Geschäftsbanken umgetauscht werden. Ab dem 1. Juli 2018 ist ein Umtausch nur noch bei der Zentralbank Mauretaniens möglich. Weitere Informationen in französischer Sprache erteilt die Banque Centrale de Mauritanie.
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Re: Teilreisewarnung Mauretanien 17.01.2018
Lieber Alexander,
ich denke, es ist jetzt an der Zeit, das "blabla" der Beamten des AA in einen "eingepferchten" Bereich zu verschieben. So viel Stuss ist für mich auf der obersten Ebene des "Forums" nicht mehr tolerierbar - die Beamten haben entweder schlicht keine Ahnung oder es ist politisch der "Senf" von "oben herab" so bestimmt.
Richte bitte einen "Zoo" (so wie das schlafende "Beduidenzelt") für diese Meldungen ein - ansonsten ist das "WüSchi" eine "Schlangengrube" für neue Schiffwillige.
In diesen Sinne, nicht zu ersten (aber bald zum letzten) Mal.
Gruß
Ferdi
ich denke, es ist jetzt an der Zeit, das "blabla" der Beamten des AA in einen "eingepferchten" Bereich zu verschieben. So viel Stuss ist für mich auf der obersten Ebene des "Forums" nicht mehr tolerierbar - die Beamten haben entweder schlicht keine Ahnung oder es ist politisch der "Senf" von "oben herab" so bestimmt.
Richte bitte einen "Zoo" (so wie das schlafende "Beduidenzelt") für diese Meldungen ein - ansonsten ist das "WüSchi" eine "Schlangengrube" für neue Schiffwillige.
In diesen Sinne, nicht zu ersten (aber bald zum letzten) Mal.
Gruß
Ferdi
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Re: Teilreisewarnung Mauretanien 17.01.2018
Lieber Ferdi,
Wir werden unsere Strategie daher nicht ändern, sondern genau so weitermachen. Denn die Zugriffszahlen geben uns recht.
Gruss
Alexander
Natürlich kann in diesem Forum jeder seine Meinung äußern. Aber auch hier macht der Ton die Musik und der gefällt mir in deinen letzten beiden Postings gar nicht. Das Forum wurde nicht für dich ins Leben gerufen sondern für eine große Anzahl von Menschen, die das Forum zu unterschiedlichen Zwecken nutzen. Darunter auch den medizinischen Teil, der mit 152781 Zugriffen mit Abstand den größten Anteil ausmacht. Weil es niemandend interessiert? Mit nichten! Wenn dir diese Bereiche nicht gefallen, dann wundert es mich, dass du dich genau auf diese Themen einschießt.ferdi hat geschrieben:Äh Birgitt,
das gleiche, übertragen auf Dich, sehe ich auch genau so:
teilreisewarnung-mauretanien-12-02-2014 ... ml#p186379
Wenn Pest & Cholera so wichtig sind, dann braucht es kein Reiseforum - TV oder Internet von der Couch aus tun's auch. Ab in den Zoo damit: "Das Leben ist gefährlich, vor allem am Freitagnachmittag am Frankfurter Kreuz".
Wir werden unsere Strategie daher nicht ändern, sondern genau so weitermachen. Denn die Zugriffszahlen geben uns recht.
Wenn es so sein soll, steht dir das natürlich offen und das Leben wird auch ohne dich weitergehen.ferdi hat geschrieben:In diesen Sinne, nicht zu ersten (aber bald zum letzten) Mal.
Gruss
Alexander
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Re: Teilreisewarnung Mauretanien 17.01.2018
Lb Alexander,
gegen Meinungäußerung habe ich gar nichts, nur gegen Meinungsmache. Aber ich habe verstanden, ich brauche das Forum nicht und ihr (Du? Wer?) mich auch nicht. Dann ist es gut so und somit erledigt.
Ferdi
gegen Meinungäußerung habe ich gar nichts, nur gegen Meinungsmache. Aber ich habe verstanden, ich brauche das Forum nicht und ihr (Du? Wer?) mich auch nicht. Dann ist es gut so und somit erledigt.
Ferdi
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Teilreisewarnung Mauretanien 03.07.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mauretanien:
Stand: 03.07.2018 (Unverändert gültig seit: 03.07.2018)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Allgemeine Reiseinformationen (Geld/Kreditkarten)
Aktuelle Hinweise
Im Zusammenhang mit den für September 2018 stattfindenden Wahlen kann es zu erneuten Demonstrationen kommen, in deren Verlauf auch gewaltsame Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden können.
Reisende sollten besonders aufmerksam sein, Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden und den Anweisungen von lokalen Behörden unbedingt Folge leisten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
Von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone wird dringend abgeraten.
Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird gewarnt.
Terrorismus/Entführungen
Bei Reisen nach Mauretanien bestehen wie in der gesamten Sahel-Region erhebliche Anschlags- und Entführungsrisiken, besonders an Orten, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren und bei Sport- und Kulturveranstaltungen, wie Wüsten-Rallys oder Musikfestivals. Vergeltungsmaßnahmen, die sich auch gegen ausländische Interessen richten können, sind in der gesamten Region zu befürchten.
Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQMI) sucht in Mauretanien wie auch in anderen Ländern der Region gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Diverse terroristische Gruppierungen wie AQMI operieren grenzübergreifend, wie Entführungen europäischer Staatsbürger in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien gezeigt haben. Ein teilweise sehr hohes Entführungsrisiko besteht vor allem außerhalb der Hauptstadt Nouakchott sowie bei Reisen in der Nacht.
Innenpolitische Lage/Demonstrationen
Im Rahmen von Freitagsgebeten werden immer wieder aktuelle Themen aufgegriffen, in deren Folge es zu spontanen Kundgebungen und Demonstrationen kommen kann. Gewaltsame Ausschreitungen sind dabei nicht auszuschließen.
Kriminalität
Die Kriminalität und die Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, hat in den letzten Jahren zugenommen. Überfälle auf Autos und Einbrüche in Häuser kommen in Nouakchott vor. Ausländer sind keine bewussten Ziele, aber in gleichem Maß davon betroffen. Auch die Gewalt gegen Frauen bis zu sexuellen Übergriffen, auch gegen Ausländerinnen hat steigende Tendenz.
Die Sicherheitslage wird auch durch grenzüberschreitend operierende Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.
In der Vergangenheit ist es im Norden Mauretaniens zu Überfällen gekommen. Von Reisen in dieses Gebiet, Ein- und Ausreiseversuchen von und nach Algerien, Mali und auf dem Landweg die Westsahara wird dringend abgeraten. In der Westsahara kann keinerlei konsularische Unterstützung geleistet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Geld/ Kreditkarten
Landeswährung ist der Ouguiya (MRO). Am 1. Januar 2018 ist in Mauretanien eine Währungsumstellung vorgenommen worden. Seit dem 1. Juli 2018 ist ein Umtausch der bisherigen Banknoten und Münzen nur noch bei der Zentralbank Mauretaniens möglich. Weitere Informationen in französischer Sprache erteilt die Banque Centrale de Mauritanie .
In Mauretanien gibt es (außer in den größeren Hotels zur Begleichung von Hotelrechnungen mit Geheimnummer der Kreditkarte) z. Zt. noch keine Akzeptanz für Kreditkarten. Reisende sollten über Devisen verfügen.
Im Notfall kann ein Geldtransfer über mehrere Western-Union-Büros in Nouakchott erfolgen. In Nouakchott ist Abheben an einer steigenden Zahl von Geldautomaten mit Visakarte möglich.
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Alexander
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Teilreisewarnung Mauretanien 30.08.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mauretanien:
Stand: 30.08.2018 (Unverändert gültig seit: 30.08.2018)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Am 1. September 2018 finden in Mauretanien Wahlen zur Nationalversammlung sowie für die regionalen Räte und Kommunalvertretungen statt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in diesem Zusammenhang zu Demonstrationen und dabei zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen wird.
Reisende sollten besonders aufmerksam sein, Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden und den Anweisungen von lokalen Behörden unbedingt Folge leisten.
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Birgitt
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Teilreisewarnung Mauretanien 11.09.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Mauretanien:
Stand 11.09.2018
(Unverändert gültig seit: 11.09.2018)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Am 15. September 2018 findet in einer Vielzahl von Städten und Gemeinden eine Stichwahl für die Wahlen zur Nationalversammlung sowie für die regionalen Räte und Kommunalvertretungen statt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in diesem Zusammenhang zu Demonstrationen und dabei zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen wird.
Reisende sollten besonders aufmerksam sein, Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden und den Anweisungen von lokalen Behörden unbedingt Folge leisten.
Gruß
Birgitt




