Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
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Alexander
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Bolivien
Bolivien
Bolivien hat alle Direktflüge nach Europa (betroffen ist die Verbindung Santa Cruz – Madrid) bis zum 31.03.2020 untersagt.
Alle anderen internationalen Flugverbindungen, mit denen ein Rückflug nach Europa möglich ist, werden am Samstag, 21.03.2020 eingestellt.
Gleichzeitig sind ab dann auch keine nationalen Flüge und keine Überlandreisen per Bus in Bolivien mehr möglich und die Landesgrenzen werden komplett geschlossen.
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Alexander
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Vereinigte Arabische Emirate:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren. Die Vereinigten Arabischen Emirate haben angekündigt, dass die Befreiung von der Visumpflicht u.a. für Deutsche mit Wirkung zum 19. März 2020 ausgesetzt wird. Damit ist eine Einreise ohne Wohnsitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten ab diesem Datum nicht mehr möglich. Davon ausgenommen sind emiratische Staatsangehörige und Diplomaten.
Aus dem Ausland Zurückkehrende mit Wohnsitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten müssen sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben.
Der letzte Satz ist eigentlich schon überholt. Seit heute, 12:00 Mittags, dürfen auch Residence/Bürger der Emirate nicht mehr in die UAE einreisen, wenn sie das Land verlassen haben.
Grüsse aus Dubai
Alexander
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren. Die Vereinigten Arabischen Emirate haben angekündigt, dass die Befreiung von der Visumpflicht u.a. für Deutsche mit Wirkung zum 19. März 2020 ausgesetzt wird. Damit ist eine Einreise ohne Wohnsitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten ab diesem Datum nicht mehr möglich. Davon ausgenommen sind emiratische Staatsangehörige und Diplomaten.
Aus dem Ausland Zurückkehrende mit Wohnsitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten müssen sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben.
Der letzte Satz ist eigentlich schon überholt. Seit heute, 12:00 Mittags, dürfen auch Residence/Bürger der Emirate nicht mehr in die UAE einreisen, wenn sie das Land verlassen haben.
Grüsse aus Dubai
Alexander
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Angola - Ergänzung:
Alle internationalen Flüge von und nach Angola werden mit Wirkung zum 20.03.2020 um Mitternacht zunächst für 15 Tage suspendiert. Land- und Seegrenzen sind in diesem Zeitraum für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen.
Cabo Verde / Kapverden:
Die kapverdische Regierung hat am 18. März alle Grenzen vorübergehend geschlossen und alle kommerziellen Flüge aus Ländern mit Fällen von COVID-19 für drei Wochen suspendiert. Dazu gehören auch Flüge nach Portugal und andere europäische Länder. Ausgenommen sind Frachtflugzeuge und Repatriierungsflüge.
Kolumbien - Ergänzung:
Es kann generell zu Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen, z.B. zu lokalen Ausgangssperren. Die kolumbianischen Behörden setzten am 16. März 2020 eine Einreisesperre für Nicht-Kolumbianer, die keinen festen Wohnsitz in Kolumbien haben, in Kraft. Nach derzeitigem Stand gilt die Maßnahme bis zum 30. Mai 2020.
Nach Kolumbien rückreisende Deutsche mit einem permanenten Aufenthaltsstatus in Kolumbien (Residentes), kolumbianische Staatsangehörige und Diplomaten sind von der Einreisesperre ausgenommen, sind aber verpflichtet, eine zweiwöchige Quarantäne in der Wohnung nach Einreise einzuhalten.
Der Flugverkehr von und nach Europa wird ab dem 16. März 2020 voraussichtlich starken Einschränkungen unterworfen sein.
Wir raten allen deutschen Touristen, die sich derzeit in Kolumbien befinden, so schnell wie möglich Kontakt mit ihrer Fluggesellschaft aufzunehmen, um zu klären, wann und wie die Rückreise möglich ist. Die Botschaft kann keine Auskunft über Flugverbindungen geben und organisiert selbst keine Rückflüge.
Bitte sehen Sie regelmäßig die Informationen auf der Website der Botschaft Bogotá ein.
Folgen Sie allen Anweisungen der kolumbianischen Behörden, insbesondere hinsichtlich der Quarantänemaßnahmen.
Pakistan - Ergänzung:
Vor dem Hintergrund des sich in Pakistan zur Zeit rapide ausbreitenden COVID-19-Virus sind zahlreiche Flugverbindungen nach Pakistan bzw. aus dem Land heraus gestrichen; die Landgrenzen sind im Wesentlichen geschlossen. Die pakistanische Luftfahrtbehörde verlangt ab 21. März den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests für alle Einreisenden. Reisende müssen sich des Risikos bewusst sein, das Land möglicherweise nicht mehr verlassen zu können. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
Taiwan - Ergänzung:
Ab dem 19. März ist nur noch Ausländern mit einer taiwanischen Daueraufenthaltsgenehmigung (ARC/APRC, Blaue Karte MoFA) oder einem „Business Visum“ zur Arbeitsaufnahme die Einreise gestattet. Ausnahmen sind in besonderen Fällen möglich, wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Taipei-Vertretung.
Chinesischen Staatsangehörigen ist die Einreise bis auf Ehepartner (mit ARC) von Taiwanern untersagt. Das Einreiseverbot besteht auch für chinesische Ehepartner von Deutschen oder chinesischen Firmenmitarbeitern mit ARC unabhängig von der Reisehistorie.
Alle Einreisende ungeachtet der Staatsangehörigkeit müssen sich ab dem 19. März nach Einreise 14 Tage entweder zu Hause oder in einem aufnahmebereiten Hotel oder bestimmten dafür vorgesehenen Hotels in Hausquarantäne begeben. Die Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahme wird von taiwanischen Gesundheitsbehörden überwacht, die Nichtbeachtung wird mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Diese Regelung gilt auch für Einreisende, die in den letzten 14 Tagen im Transit durch die Volksrepublik China, Hongkong Macau oder Dubai gereist sind. Genaue Informationen für den Ablauf, den Transport und die Vorschriften für die Haus-Quarantäne erhalten Sie bei der Ankunft.
Flugverbindungen von und nach Europa, die asiatischen Länder sowie in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau wurden stark reduziert bzw. aus kommerziellen Gründen gestrichen. China Airlines fliegt aktuell noch die Route Frankfurt-Taipei.
Alle internationalen Flüge von und nach Angola werden mit Wirkung zum 20.03.2020 um Mitternacht zunächst für 15 Tage suspendiert. Land- und Seegrenzen sind in diesem Zeitraum für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen.
Cabo Verde / Kapverden:
Die kapverdische Regierung hat am 18. März alle Grenzen vorübergehend geschlossen und alle kommerziellen Flüge aus Ländern mit Fällen von COVID-19 für drei Wochen suspendiert. Dazu gehören auch Flüge nach Portugal und andere europäische Länder. Ausgenommen sind Frachtflugzeuge und Repatriierungsflüge.
Kolumbien - Ergänzung:
Es kann generell zu Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen, z.B. zu lokalen Ausgangssperren. Die kolumbianischen Behörden setzten am 16. März 2020 eine Einreisesperre für Nicht-Kolumbianer, die keinen festen Wohnsitz in Kolumbien haben, in Kraft. Nach derzeitigem Stand gilt die Maßnahme bis zum 30. Mai 2020.
Nach Kolumbien rückreisende Deutsche mit einem permanenten Aufenthaltsstatus in Kolumbien (Residentes), kolumbianische Staatsangehörige und Diplomaten sind von der Einreisesperre ausgenommen, sind aber verpflichtet, eine zweiwöchige Quarantäne in der Wohnung nach Einreise einzuhalten.
Der Flugverkehr von und nach Europa wird ab dem 16. März 2020 voraussichtlich starken Einschränkungen unterworfen sein.
Wir raten allen deutschen Touristen, die sich derzeit in Kolumbien befinden, so schnell wie möglich Kontakt mit ihrer Fluggesellschaft aufzunehmen, um zu klären, wann und wie die Rückreise möglich ist. Die Botschaft kann keine Auskunft über Flugverbindungen geben und organisiert selbst keine Rückflüge.
Bitte sehen Sie regelmäßig die Informationen auf der Website der Botschaft Bogotá ein.
Folgen Sie allen Anweisungen der kolumbianischen Behörden, insbesondere hinsichtlich der Quarantänemaßnahmen.
Pakistan - Ergänzung:
Vor dem Hintergrund des sich in Pakistan zur Zeit rapide ausbreitenden COVID-19-Virus sind zahlreiche Flugverbindungen nach Pakistan bzw. aus dem Land heraus gestrichen; die Landgrenzen sind im Wesentlichen geschlossen. Die pakistanische Luftfahrtbehörde verlangt ab 21. März den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests für alle Einreisenden. Reisende müssen sich des Risikos bewusst sein, das Land möglicherweise nicht mehr verlassen zu können. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
Taiwan - Ergänzung:
Ab dem 19. März ist nur noch Ausländern mit einer taiwanischen Daueraufenthaltsgenehmigung (ARC/APRC, Blaue Karte MoFA) oder einem „Business Visum“ zur Arbeitsaufnahme die Einreise gestattet. Ausnahmen sind in besonderen Fällen möglich, wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Taipei-Vertretung.
Chinesischen Staatsangehörigen ist die Einreise bis auf Ehepartner (mit ARC) von Taiwanern untersagt. Das Einreiseverbot besteht auch für chinesische Ehepartner von Deutschen oder chinesischen Firmenmitarbeitern mit ARC unabhängig von der Reisehistorie.
Alle Einreisende ungeachtet der Staatsangehörigkeit müssen sich ab dem 19. März nach Einreise 14 Tage entweder zu Hause oder in einem aufnahmebereiten Hotel oder bestimmten dafür vorgesehenen Hotels in Hausquarantäne begeben. Die Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahme wird von taiwanischen Gesundheitsbehörden überwacht, die Nichtbeachtung wird mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Diese Regelung gilt auch für Einreisende, die in den letzten 14 Tagen im Transit durch die Volksrepublik China, Hongkong Macau oder Dubai gereist sind. Genaue Informationen für den Ablauf, den Transport und die Vorschriften für die Haus-Quarantäne erhalten Sie bei der Ankunft.
Flugverbindungen von und nach Europa, die asiatischen Länder sowie in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau wurden stark reduziert bzw. aus kommerziellen Gründen gestrichen. China Airlines fliegt aktuell noch die Route Frankfurt-Taipei.
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Australien - Ergänzung:
Ab 20 März 2020, 21:00 Ortszeit, gilt ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländische Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien.
Ausgenommen von diesem Einreiseverbot sind folglich u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch: Eltern). Hier gilt bei Einreise aber eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation.
Mit Tasmanien hat ein erster australischer Bundesstaat zusätzliche Einreisebestimmungen erlassen. Es gilt (mit wenigen Ausnahmen) eine 14-tägige Selbstisolationspflicht für alle vom australischen Festland aus Einreisenden.
Bahamas:
Bahamas weiten mit Wirkung vom 19.03.2020 und auf zunächst unbestimmte Zeit die bereits für China, Südkorea, Singapur, Iran und Italien geltende Einreisesperre auch auf aus ganz Europa einschließlich Großbritannien/Nordirland und der Republik Irland kommende Reisende aus. Ausschließliches Entscheidungskriterium für die Zurückweisung ist der Aufenthalt in einem (oder Transit durch eines) der von der Sperre erfassten Länder innerhalb der letzten 20 Tage. Ob die Person bereits Symptome einer Erkrankung zeigt oder nicht, spielt für das Einreiseverbot keine Rolle.
Staatsangehörigen der Bahamas und Ausländern mit festem Aufenthaltsstatus in Bahamas, die sich in den letzten 20 Tagen in einem der betroffenen Länder aufgehalten haben, wird die Einreise erlaubt. Diese Personen müssen sich aber umgehend entweder in eine Quarantänestation oder in eine überwachte häusliche Quarantäne begeben. Welche Form der Quarantäne im Einzelfall zur Anwendung kommt, entscheiden die zuständigen Behörden der Bahamas.
Bosnien und Herzegowina - Ergänzung:
Seit 18.März 2020 gilt in Bosnien und Herzegowina der Ausnahmezustand. Restaurants, Bars, Kaffees, Teehäuser, Kino, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind geschlossen.
Eine allgemeine Ausgangssperre ist noch nicht erhoben. Geschäfte, die nur Lebensmittel für den direkten Verkauf anbieten und keine Möglichkeit der Menschenansammlung bieten, sind derzeit noch nicht von diesen Maßnahmen betroffen.
Derzeit gibt es noch keine gesicherten Informationen zum Stand der Vorbereitung des bosnisch-herzegowinischen Gesundheitssystems im Hinblick auf die Covid-19 Epidemie. Das Gesundheitssystem dürfte aber auf eine sprunghaft erhöhte Belastung nicht eingerichtet sein. Besonders anfällige Personen, und jene, die auf eine lückenlose medizinische Versorgung angewiesen sind, sollten überprüfen, ob eine Ausreise möglich ist.
Allen eintreffenden Reisenden, die nicht die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit besitzen, wird seit17. März 2020 die Einreise verweigert. Es gibt noch keine gesicherten Informationen, ob Deutschen mit dauerhaftem Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina die Einreise ermöglicht wird. Vereinzelt wurde bereits EU-Staatsangehörigen die Einreise trotz Daueraufenthalt in Bosnien und Herzegowina verweigert. Reisende mit bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit dürfen zwar noch einreisen, sind aber aufgefordert, eine 14-tägige Selbst-Quarantäne ab Einreise einzuhalten. Diese kann grundsätzlich privat, zuhause oder in einem Hotel erfolgen. Verstöße gegen diese Quarantänevorschrift können strafrechtliche Konsequenzen haben.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige ab 15.03.2020 nur noch mit Reisepass möglich.
Burundi - Ergänzung:
Für per Flugzeug Einreisende aus der Europäischen Union, China, Südkorea, Japan, Iran, Vereinigtes Königreich, USA, Australien und Dubai und für diejenigen, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nach Burundi dort aufgehalten haben, gilt eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne in staatlich festgelegten Einrichtungen. Diese Quarantänebestimmungen werden auch auf Personen mit Einreise aus der Schweiz angewandt.
Wegen des Auftretens von Coronavirus-Krankheitsfällen in allen Anrainerstaaten ist auch bei der Einreise auf dem Landweg nach Burundi mit Einschränkungen zu rechnen.
Côte d'Ivoire / Elfenbeinküste - Ergänzung:
Côte d’Ivoire hat mit Wirkung vom 16. März 2020 um Mitternacht (Ortszeit) ein Einreiseverbot für nicht-ivorische Reisende aus Ländern mit mehr als 100 Fällen (darunter Deutschland) verhängt. Für ivorische Staatsangehörige und nicht-ivorische Reisende mit gültigem Aufenthaltstitel gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht in dafür vom Staat vorgesehenen Einrichtungen. Diese Maßnahmen gelten zunächst für 15 Tage und können verlängert werden. Ab Freitag, den 20. März 2020 um 23:59 Uhr wird der Flugverkehr aus Ländern mit mehr als 100 Fällen (darunter Deutschland) bis auf weiteres ausgesetzt.
Eswatini / Swasiland:
Die eswatinische Regierung hat am 17.03.2020 den Notstand erklärt. Es gibt bis auf weiteres ein Einreiseverbot für Reisende aus Risikogebieten. Ausländische Staatsangehörige, die aus einem Covid-19 Risikogebiet einreisen, dürfen nicht mehr in das Land einreisen.
Finnland:
Finnland wird ab Donnerstag, den 19. März 2020 um 00:00 Uhr den Grenzverkehr einschränken und bis voraussichtlich 13. April 2020 an allen Schengen-Innengrenzen Grenzkontrollen durchführen.
Die Einreise für folgenden Personenkreis ist weiterhin erlaubt:
• Finnische Staatsbürger und Personen mit gültigem Wohnsitz in Finnland.
EU-Bürgern und Personen mit gültigem Aufenthaltstitel eines anderen EU-Landes ist die Durchreise durch Finnland weiterhin gestattet, wenn es der „gesundheitlichen Zustandes des Reisenden“ zulässt.
Für den Personenverkehr geöffnete Grenzübergänge sind:
• Flughäfen Helsinki-Vantaa, Turku und Marienhamn
• Für finnische Rückkehrer aus dem Ausland sowie EU-Bürger im Transit: Imatra, Kuusamo, Niirala, Nuijamaa, Rajajooseppi, Salla, Vaalimaa und Vartius
• Die Häfen von Helsinki, Marienhamn, Turku und Vaasa bleiben für finnische Rückkehrer aus dem Ausland sowie EU-Bürger im Transit geöffnet.
Die Ausreise von Ausländern aus Finnland wird weiterhin gestattet.
Israel und Palästina - Ergänzung:
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmeregelungen gibt es nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Reisende müssen sich dann direkt nach Einreise für 14 Tage in Heimquarantäne begeben. Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit komplett geschlossen.
Noch im Land befindliche Touristen sollen bei Krankheitssymptomen umgehend die Notrufnummer 101 kontaktieren.
Es gibt bereits erhebliche Einschränkungen im täglichen Leben. Die kritische Grundversorgung ist aber weiter gewährleistet (Supermärkte, Apotheken, Ärzte). Menschen sollen ihre Wohnungen nicht verlassen, außer wenn dies unbedingt erforderlich ist. Eine Menschenansammlung über 10 Personen ist untersagt.
Es werden immer mehr Flugverbindungen eingestellt und es gibt kaum noch Direktflüge nach Deutschland.
Für die Palästinensischen Gebiete wurde nach COVID-19-Fällen in Bethlehem der Notstand ausgerufen, der ausländischen Touristen im gesamten Westjordanland das Übernachten verbietet, zur Schließung von touristischen Sehenswürdigkeiten wie auch die Geburtskirche in Bethlehem und Absage aller Konferenzen und Veranstaltungen sowie aller Bildungseinrichtungen führt und die Bewegungsfreiheit auf absolut notwendige Fahrten einschränkt. Aus dem Westjordanland kommend können Checkpoints Richtung Israel nur dann passiert werden, wenn ein Flugticket für einen Abflug innerhalb der nächsten 6 Stunden ab Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv vorliegt. Zum Passieren des Checkpoints wird darüber hinaus eine Genehmigung der israelischen Behörden benötigt, die das Vertretungsbüro Ramallah beantragen kann.
Japan - Ergänzung:
Aufgrund der Coronavirus-Krise hat Japan seine Einreisebestimmungen für aus dem Schengen-Raum Einreisende bis voraussichtlich Ende April wie folgt angepasst:
1) Reisende, die aus dem Schengen-Raum (einschließlich Deutschland), Großbritannien, Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Monaco, Andorra, San Marino, Vatikan, Iran oder Ägypten nach Japan einreisen, sollen sich 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Dies erfolgt an einem Ort, der von dem Leiter der Quarantänestation bestimmt wird. In dieser Zeit sind auch die öffentlichen Verkehrsmittel in Japan nicht zu benutzen.
2) Ab 21. März (OZ) verlieren Einreisevisa nach Japan ihre Gültigkeit (sowohl für die einfache als auch für die mehrfache Einreise), die bis zum 20. März von einer japanischen Botschaft oder einem Generalkonsulat in den oben genannten Ländern (z.B. in Deutschland) erteilt wurden. Neuanträge sind möglich, es ist aber mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen. Die Visafreiheit mit Deutschland soll schrittweise ebenfalls zeitweise ausgesetzt werden.
Für Deutsche, die sich bereits in Japan befinden, berühren diese Maßnahmen nach Angaben des japanischen Außenministeriums den Aufenthaltsstatus nicht, ihr Aufenthalt ist also weiterhin legal. Bei Ausreise aus Japan verlieren aber auch deren Visa ihre Gültigkeit.
Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, mit kommerziellen Fluglinien ein- und auszureisen. Mit weiteren Einschränkungen des kommerziellen Flugverkehrs aufgrund der krisenbedingt geringen Auslastung der Fluglinien muss allerdings gerechnet werden.
Transit von Deutschen aus Drittstaaten: Der Aufenthalt im Transitbereich ist weiterhin ohne Änderungen möglich. Bei gewünschter Einreise nach Japan gilt jedoch die für den Drittstaat geltende Regelung.
Zudem gelten Einreisesperren für Ausländische Einreisende, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in bestimmten Teilen der folgenden Länder aufgehalten haben:
- China (der Provinz Hubei und/oder der Provinz Zhejiang; dies gilt auch für alle, in China aufgehalten haben oder deren Pass dort ausgestellt wurde)
- Südkorea (9 Regionen)
- Italien (Norditalien, Valle d’Aosta, Trentino-Alto Adige, Friuli-Venezia-Giulia und Ligurien)
- Spanien (Navarro, Baskenland, Madrid und La Rioja), der Schweiz (Ticino, Basel-Stadt) sowie Island., Siehe auch: Gesundheit.
Lettland - Ergänzung:
Die Ausbreitung hat dazu geführt, dass die Lettische Regierung im Rahmen des nationalen Notstands den internationalen Personenverkehr seit dem 17. März. bis zunächst zum 14. April 2020 eingestellt hat. Das beinhaltet den Luft-, Schienen-, See- und Straßenverkehr. Die Einreise nach und Ausreise aus Lettland ist damit praktisch deutlich erschwert, auch aufgrund von Beschränkungen in anderen europäischen Staaten.
Der internationale Reiseverkehr wird immer weiter eingeschränkt, die Entwicklung erfolgt schnell und dynamisch.
Die tägliche Flugverbindung Frankfurt/M. - Vilnius (LH886/LH887) wird voraussichtlich bis Sonntag, 22.März.2020 aufrechterhalten. Ebenso wird die Fährverbindung von Klaipėda / Litauen nach Kiel (tägliche Abfahrt von Klaipėda um 22:00 Uhr) bis auf weiteres fortgesetzt. Tickets können online über www.dfds.com oder telefonisch gekauft werden (Tel. 00 370 46 323232).
Litauen hat am 18. März.2020 entschieden, EU-Staatsangehörige zwecks Heimreise bis einschließlich 22. März.2020 weiterhin einreisen zu lassen. Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland dürfen im Transit zum Flughafen Wilna (Vilnius) und zum Hafen nach Klaipėda fahren. An der Grenze ist zur Einreise nach Litauen zusätzlich auch ein entsprechendes Ticket für die Fähre oder den Flug vorzuzeigen. Die Einreise ist auf Grund der Einstellung des internationalen Personenverkehrs grundsätzlich nur mit einem privaten Fahrzeug oder Mietwagen möglich. Lettische Taxis dürfen nur bis zur Grenze fahren und dürfen nicht nach Litauen einreisen.
Die Güterfähren der Stena Line von Liepāja nach Travemünde fahren bis auf weiteres Donnerstag und Freitag in Liepāja ab. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, dass eine der Fähren für Passagiere geöffnet wird.
Malta:
Ab dem 21. März 2020 um 00:00 Uhr werden alle Flug-, Fähr- und Schiffsverbindungen nach Malta eingestellt.
Die maltesische Regierung legt ab Montag, dem 23. März 2020 das „Lifeline“-Programm auf. Hierüber können gestrandete Personen weiterhin in ihre Heimatländer im Schengenraum zurückkehren. Bedarfsweise wird es Flüge nach London, Paris, Amsterdam, Brüssel Frankfurt und Wien geben. Diese Flüge können ausschließlich online bei Air Malta gebucht werden.
Mauretanien - Ergänzung:
Ab dem 19. März 2020 gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 6 Uhr morgens (ausgenommen Krankenfahrzeuge und Lebensmitteltransporter). Des weiteren gilt ein Versammlungsverbot rund um die Uhr, Bars und Restaurants bleiben geschlossen.
Für alle Einreisenden aus Infektionsgebieten, darunter Deutschland, gilt eine 14-tägige Quarantäne. Seit 17. März 2020 sind alle mauretanischen Flughäfen geschlossen.
8 von 34 Grenzübergängen sind noch geöffnet. Dort finden Gesundheitskontrollen statt. An den Grenzübergängen gibt es Möglichkeiten für eine umgehende Unterbringung in Quarantäne.
Gruppenaktivitäten wurden verboten. Unter der Telefonnummer (1155) für alle Bürger freigeschaltet. Diese dient auch der Meldung von Verdachtsfällen.
Neuseeland - Ergänzung:
Einreisen nach Neuseeland sind seit 19. März 2020 nur noch für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“ möglich. Auch Einreisen von den Pazifikstaaten sind damit nicht mehr möglich.
Reisende mit festem Wohnsitz in Neuseeland müssen sich seit dem 16. März 2020 bei der Einreise bei den neuseeländischen Gesundheitsbehörden registrieren lassen und sich anschließend für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Sie werden von den neuseeländischen Grenzbehörden nach ihrem Gesundheitszustand und über die Art und Weise befragt, wie sie ihre Selbstisolierung konkret durchzuführen beabsichtigen. Sollten sie für die Selbstisolierung keine entsprechende Vorsorge getroffen haben oder gar diese verweigern, kann die Einreise verwehrt werden. Die neuseeländischen Behörden haben angekündigt, die Einhaltung der Selbstisolation zu kontrollieren. Bei Nichteinhaltung droht Abschiebung. Informationen über die Selbstisolierung werden bei der Einreise zur Verfügung gestellt und können auch über die Website des neuseeländischen Gesundheitsministeriums .
Ausreisen oder Weiterreisen von Neuseeland aus in die Pazifikstaaten werden kontrolliert und können untersagt werden.
Kreuzfahrtschiffe dürfen bis 30. Juni 2020 nicht mehr in Neuseeland anlegen.
Sollte sich abzeichnen, dass Sie aufgrund ausfallender Flugverbindungen länger in Neuseeland bleiben müssen als das neuseeländische Visum es Ihnen erlaubt, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums einen Antrag auf Verlängerung stellen. Der Antrag ist online zu stellen. Nach den der Botschaft vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass angesichts der aktuellen Lage über solche Anträge großzügig entschieden wird, wenn er rechtzeitig vor Gültigkeitsablauf des Visums gestellt wird. Die Verlängerung ist nicht kostenlos, sondern es fallen hierfür die üblichen Gebühren an.
Norwegen - Ergänzung:
Die norwegische Regierung wird die Grenze (ab 16.3, um 8 Uhr) für ausländische Staatsbürger ohne Aufenthaltserlaubnis in Norwegen schließen. Die Flughäfen bleiben bis auf weiteres offen. Touristen/Ausländer können grundsätzlich weiter mit internationalen Flügen ausreisen. Beachten Sie bitte, dass von den norwegischen Behörden keine Garantie gegeben werden können, dass die internationalen Flüge auch wirklich stattfinden. Eine Ausreise aus Norwegen wird angesichts abnehmender Transportmöglichkeiten immer schwerer zu organisieren. Alle nach Norwegen zurückkehrenden Norweger und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis sind zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet (Ausnahme aktuell nur nach Aufenthalten in Schweden und Finnland).
Spanien - Ergänzung:
In Spanien wurde am 14. März 2020 aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land der Alarmzustand für zunächst 15 Tage ausgerufen. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land.
Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt.
Dies gilt auch für die Fortbewegung in Fahrzeugen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Straßen gesperrt werden.
Zusätzlich wurden am 16.03 2020 Grenzkontrollen eingeführt, die das Passieren der spanischen Grenzen nur spanischen Staatsbürgern, Personen, die in Spanien ihren Wohnsitz haben, und Diplomaten sowie in Fällen höherer Gewalt oder einer Notlage (darunter fällt auch der Transit von EU-Bürgern in ihr Heimatland) erlaubt.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist halbiert worden. Zu den Balearen gibt es seit 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können jedoch weiter auf den Balearen landen. Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Die meisten Geschäfte sind geschlossen, mit Ausnahmen u.a. für Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Weiterhin werden Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Gaststätten in ganz Spanien geschlossen. Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen, eine Schließung der Hotels kann nicht ausgeschlossen werden Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Besonders betroffene Autonome Gemeinschaften (Comunidad Autónoma) können auch weitreichendere Maßnahmen ergreifen. Im Landesinneren von Katalonien wurden die Gemeinden Igualada, Odena, Vilanova del Cami und Santa Margarida de Montbui abgeriegelt und können weder betreten noch verlassen werden. In der Region La Rioja werden Hotels geschlossen.
Die Hauptstadt Madrid wurde vom Robert-Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt.
Singapur - Ergänzung:
Für Besuchsreisende, die sich in den letzten 14 Tagen in Deutschland, Italien, Spanien oder Frankreich aufgehalten haben, ist seit dem 15. März 2020, 23.59 Uhr Ortszeit eine Einreise- und Durchreisesperre nach und durch Singapur in Kraft.
Daneben gilt ab 20. März 2020, 23.59 Uhr Ortszeit für alle Personen, die nach Singapur einreisen, unabhängig von ihrem Aufenthaltstitel, Reisezweck, Herkunftsstaat oder ihrer Nationalität eine 14-tägige Stay-Home-Notice. Eine Stay-Home-Notice ist die Anordnung, 14 Tage lang die Wohnung (sofern in Singapur vorhanden) bzw. das Hotelzimmer nicht zu verlassen. Der Transit durch Singapur – nur bei Nicht-Verlassen des Transit-Bereichs! – ist weiterhin für diese Personengruppe möglich.
Bis 20. März 2020, 23.59 Uhr Ortszeit gilt die o.g. Regelung nur für Reisende, die sich in den letzten 14 Tagen in einem der ASEAN-Staaten (Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Thailand, Vietnam), Japan, Großbritannien oder der Schweiz aufgehalten haben.
Tchechische Republik - Ergänzung:
Die Tschechische Republik hat am 12. März 2020 aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 für zunächst 30 Tage den Ausnahmezustand verhängt mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie der Schließung aller öffentlicher Einrichtungen, Geschäften, außer u.a. für Lebensmittelläden, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Elektrogeschäfte, Restaurants und Gaststätten sowie des Verbots von Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen. Der öffentliche Verkehr wird eingeschränkt. Seit 16.03.2020 besteht eine Ausgangssperre . Das Verlassen der Wohnung ist nur noch für unaufschiebbare berufsbedingte Verpflichtungen, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für andere Menschen gestattet. Außerhalb der eigenen Wohnung ist das Tragen eines Mundschutzes Pflicht.
Ab dem 16. März 2020 0:00 Uhr gilt ein generelles Einreiseverbot aus allen Ländern. Tschechische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltstitel in Tschechien sind ausgenommen, werden aber einer Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen unterzogen und müssen für 14 Tage in Quarantäne. Wenn Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis aus Tschechien in Risikogebiete ausreisen, dürfen sie von dort für die Dauer des Notstands nicht erneut einreisen.
Die Ausreise von Reisenden aus Tschechien ist weiterhin jederzeit möglich. EU-Staatsangehörige oder Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, können im Transit durch das Gebiet der Tschechischen Republik in ihr Heimatland reisen. Über zahlreiche Sonderregelungen zur Ein- und Ausreise, insbesondere für Grenzpendler informiert das Tschechische Innenministerium .
Tschechien führt Grenzkontrollen ein. Für den grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland sind nur noch die Grenzübergangsstellen Breitenau, Schirnding, Waidhaus, Furth i.W., Reitzenhain, Bayr. Eisenstein und Philippsreuth geöffnet. Für den internationalen Flugverkehr ist derzeit nur noch der Flughafen Prag mit stark eingeschränktem Flugverkehr geöffnet.
Der Bahn-, Schiffs- und regelmäßige Busverkehr nach Deutschland wird eingestellt. Die Ausreise kann nur noch mit Verkehrsmitteln, in denen maximal 9 Personen befördert werden, mit privaten Bussen z.B. von Reiseveranstaltern und mit der tschechischen Bahn z.B. bis zum Grenzbahnhof Želežná Ruda / Bayerisch Eisenstein erfolgen.
Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Wegen COVID-19 ist die Einreise für Deutsche in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) bis auf Weiteres grundsätzlich unmöglich. Ab 19. März 2020 haben die VAE für alle Nationalitäten einen Einreisestopp verhängt, der bis auf Weiteres gilt. Dieses Verbot gilt für alle, die bisher von der Visumpflicht befreit waren (also u.a. für Deutsche) sowie für alle, die bisher ein Visum benötigen. Der Einreisestopp gilt ebenfalls für Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa. Ausnahmen gibt es nur für Staatsangehörige des Golf-Kooperationsrates (außer Qatar) und Inhaber von Diplomatenpässen. “Residents“ werden von VAE gebeten, mit der diplomatischen Vertretung der VAE in dem Land, in dem sie sich befinden Verbindung aufzunehmen, um zu klären, wann sie wieder einreisen können. Der Transitverkehr über Dubai und Abu Dhabi ist weiter offen, wenn auch die Zahl der Flüge durch die Airlines eingeschränkt wurde.
Weltweite Reisewarnung - Ergänzung:
Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, siehe fortlaufend aktualisierte Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.
Deutsche Staatsangehörige können nach derzeitigem Stand noch nach Island einreisen – hier Ansässige müssen sich in vierzehntägige Quarantäne begeben, Touristen sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die jeweils aktuellen Informationen können Sie der Webseite des isländischen Gesundheitsministeriums entnehmen.
Hinsichtlich der Verhaltensregeln und welche Einschränkungen nunmehr im öffentlichen Leben Islands gelten, finden Sie in den entsprechenden Informationen auf der englischsprachigen Webseite des isländischen Zivilschutzes .
Ab 20 März 2020, 21:00 Ortszeit, gilt ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländische Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien.
Ausgenommen von diesem Einreiseverbot sind folglich u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch: Eltern). Hier gilt bei Einreise aber eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation.
Mit Tasmanien hat ein erster australischer Bundesstaat zusätzliche Einreisebestimmungen erlassen. Es gilt (mit wenigen Ausnahmen) eine 14-tägige Selbstisolationspflicht für alle vom australischen Festland aus Einreisenden.
Bahamas:
Bahamas weiten mit Wirkung vom 19.03.2020 und auf zunächst unbestimmte Zeit die bereits für China, Südkorea, Singapur, Iran und Italien geltende Einreisesperre auch auf aus ganz Europa einschließlich Großbritannien/Nordirland und der Republik Irland kommende Reisende aus. Ausschließliches Entscheidungskriterium für die Zurückweisung ist der Aufenthalt in einem (oder Transit durch eines) der von der Sperre erfassten Länder innerhalb der letzten 20 Tage. Ob die Person bereits Symptome einer Erkrankung zeigt oder nicht, spielt für das Einreiseverbot keine Rolle.
Staatsangehörigen der Bahamas und Ausländern mit festem Aufenthaltsstatus in Bahamas, die sich in den letzten 20 Tagen in einem der betroffenen Länder aufgehalten haben, wird die Einreise erlaubt. Diese Personen müssen sich aber umgehend entweder in eine Quarantänestation oder in eine überwachte häusliche Quarantäne begeben. Welche Form der Quarantäne im Einzelfall zur Anwendung kommt, entscheiden die zuständigen Behörden der Bahamas.
Bosnien und Herzegowina - Ergänzung:
Seit 18.März 2020 gilt in Bosnien und Herzegowina der Ausnahmezustand. Restaurants, Bars, Kaffees, Teehäuser, Kino, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind geschlossen.
Eine allgemeine Ausgangssperre ist noch nicht erhoben. Geschäfte, die nur Lebensmittel für den direkten Verkauf anbieten und keine Möglichkeit der Menschenansammlung bieten, sind derzeit noch nicht von diesen Maßnahmen betroffen.
Derzeit gibt es noch keine gesicherten Informationen zum Stand der Vorbereitung des bosnisch-herzegowinischen Gesundheitssystems im Hinblick auf die Covid-19 Epidemie. Das Gesundheitssystem dürfte aber auf eine sprunghaft erhöhte Belastung nicht eingerichtet sein. Besonders anfällige Personen, und jene, die auf eine lückenlose medizinische Versorgung angewiesen sind, sollten überprüfen, ob eine Ausreise möglich ist.
Allen eintreffenden Reisenden, die nicht die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit besitzen, wird seit17. März 2020 die Einreise verweigert. Es gibt noch keine gesicherten Informationen, ob Deutschen mit dauerhaftem Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina die Einreise ermöglicht wird. Vereinzelt wurde bereits EU-Staatsangehörigen die Einreise trotz Daueraufenthalt in Bosnien und Herzegowina verweigert. Reisende mit bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit dürfen zwar noch einreisen, sind aber aufgefordert, eine 14-tägige Selbst-Quarantäne ab Einreise einzuhalten. Diese kann grundsätzlich privat, zuhause oder in einem Hotel erfolgen. Verstöße gegen diese Quarantänevorschrift können strafrechtliche Konsequenzen haben.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige ab 15.03.2020 nur noch mit Reisepass möglich.
Burundi - Ergänzung:
Für per Flugzeug Einreisende aus der Europäischen Union, China, Südkorea, Japan, Iran, Vereinigtes Königreich, USA, Australien und Dubai und für diejenigen, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nach Burundi dort aufgehalten haben, gilt eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne in staatlich festgelegten Einrichtungen. Diese Quarantänebestimmungen werden auch auf Personen mit Einreise aus der Schweiz angewandt.
Wegen des Auftretens von Coronavirus-Krankheitsfällen in allen Anrainerstaaten ist auch bei der Einreise auf dem Landweg nach Burundi mit Einschränkungen zu rechnen.
Côte d'Ivoire / Elfenbeinküste - Ergänzung:
Côte d’Ivoire hat mit Wirkung vom 16. März 2020 um Mitternacht (Ortszeit) ein Einreiseverbot für nicht-ivorische Reisende aus Ländern mit mehr als 100 Fällen (darunter Deutschland) verhängt. Für ivorische Staatsangehörige und nicht-ivorische Reisende mit gültigem Aufenthaltstitel gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht in dafür vom Staat vorgesehenen Einrichtungen. Diese Maßnahmen gelten zunächst für 15 Tage und können verlängert werden. Ab Freitag, den 20. März 2020 um 23:59 Uhr wird der Flugverkehr aus Ländern mit mehr als 100 Fällen (darunter Deutschland) bis auf weiteres ausgesetzt.
Eswatini / Swasiland:
Die eswatinische Regierung hat am 17.03.2020 den Notstand erklärt. Es gibt bis auf weiteres ein Einreiseverbot für Reisende aus Risikogebieten. Ausländische Staatsangehörige, die aus einem Covid-19 Risikogebiet einreisen, dürfen nicht mehr in das Land einreisen.
Finnland:
Finnland wird ab Donnerstag, den 19. März 2020 um 00:00 Uhr den Grenzverkehr einschränken und bis voraussichtlich 13. April 2020 an allen Schengen-Innengrenzen Grenzkontrollen durchführen.
Die Einreise für folgenden Personenkreis ist weiterhin erlaubt:
• Finnische Staatsbürger und Personen mit gültigem Wohnsitz in Finnland.
EU-Bürgern und Personen mit gültigem Aufenthaltstitel eines anderen EU-Landes ist die Durchreise durch Finnland weiterhin gestattet, wenn es der „gesundheitlichen Zustandes des Reisenden“ zulässt.
Für den Personenverkehr geöffnete Grenzübergänge sind:
• Flughäfen Helsinki-Vantaa, Turku und Marienhamn
• Für finnische Rückkehrer aus dem Ausland sowie EU-Bürger im Transit: Imatra, Kuusamo, Niirala, Nuijamaa, Rajajooseppi, Salla, Vaalimaa und Vartius
• Die Häfen von Helsinki, Marienhamn, Turku und Vaasa bleiben für finnische Rückkehrer aus dem Ausland sowie EU-Bürger im Transit geöffnet.
Die Ausreise von Ausländern aus Finnland wird weiterhin gestattet.
Israel und Palästina - Ergänzung:
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmeregelungen gibt es nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Reisende müssen sich dann direkt nach Einreise für 14 Tage in Heimquarantäne begeben. Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit komplett geschlossen.
Noch im Land befindliche Touristen sollen bei Krankheitssymptomen umgehend die Notrufnummer 101 kontaktieren.
Es gibt bereits erhebliche Einschränkungen im täglichen Leben. Die kritische Grundversorgung ist aber weiter gewährleistet (Supermärkte, Apotheken, Ärzte). Menschen sollen ihre Wohnungen nicht verlassen, außer wenn dies unbedingt erforderlich ist. Eine Menschenansammlung über 10 Personen ist untersagt.
Es werden immer mehr Flugverbindungen eingestellt und es gibt kaum noch Direktflüge nach Deutschland.
Für die Palästinensischen Gebiete wurde nach COVID-19-Fällen in Bethlehem der Notstand ausgerufen, der ausländischen Touristen im gesamten Westjordanland das Übernachten verbietet, zur Schließung von touristischen Sehenswürdigkeiten wie auch die Geburtskirche in Bethlehem und Absage aller Konferenzen und Veranstaltungen sowie aller Bildungseinrichtungen führt und die Bewegungsfreiheit auf absolut notwendige Fahrten einschränkt. Aus dem Westjordanland kommend können Checkpoints Richtung Israel nur dann passiert werden, wenn ein Flugticket für einen Abflug innerhalb der nächsten 6 Stunden ab Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv vorliegt. Zum Passieren des Checkpoints wird darüber hinaus eine Genehmigung der israelischen Behörden benötigt, die das Vertretungsbüro Ramallah beantragen kann.
Japan - Ergänzung:
Aufgrund der Coronavirus-Krise hat Japan seine Einreisebestimmungen für aus dem Schengen-Raum Einreisende bis voraussichtlich Ende April wie folgt angepasst:
1) Reisende, die aus dem Schengen-Raum (einschließlich Deutschland), Großbritannien, Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Monaco, Andorra, San Marino, Vatikan, Iran oder Ägypten nach Japan einreisen, sollen sich 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Dies erfolgt an einem Ort, der von dem Leiter der Quarantänestation bestimmt wird. In dieser Zeit sind auch die öffentlichen Verkehrsmittel in Japan nicht zu benutzen.
2) Ab 21. März (OZ) verlieren Einreisevisa nach Japan ihre Gültigkeit (sowohl für die einfache als auch für die mehrfache Einreise), die bis zum 20. März von einer japanischen Botschaft oder einem Generalkonsulat in den oben genannten Ländern (z.B. in Deutschland) erteilt wurden. Neuanträge sind möglich, es ist aber mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen. Die Visafreiheit mit Deutschland soll schrittweise ebenfalls zeitweise ausgesetzt werden.
Für Deutsche, die sich bereits in Japan befinden, berühren diese Maßnahmen nach Angaben des japanischen Außenministeriums den Aufenthaltsstatus nicht, ihr Aufenthalt ist also weiterhin legal. Bei Ausreise aus Japan verlieren aber auch deren Visa ihre Gültigkeit.
Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, mit kommerziellen Fluglinien ein- und auszureisen. Mit weiteren Einschränkungen des kommerziellen Flugverkehrs aufgrund der krisenbedingt geringen Auslastung der Fluglinien muss allerdings gerechnet werden.
Transit von Deutschen aus Drittstaaten: Der Aufenthalt im Transitbereich ist weiterhin ohne Änderungen möglich. Bei gewünschter Einreise nach Japan gilt jedoch die für den Drittstaat geltende Regelung.
Zudem gelten Einreisesperren für Ausländische Einreisende, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in bestimmten Teilen der folgenden Länder aufgehalten haben:
- China (der Provinz Hubei und/oder der Provinz Zhejiang; dies gilt auch für alle, in China aufgehalten haben oder deren Pass dort ausgestellt wurde)
- Südkorea (9 Regionen)
- Italien (Norditalien, Valle d’Aosta, Trentino-Alto Adige, Friuli-Venezia-Giulia und Ligurien)
- Spanien (Navarro, Baskenland, Madrid und La Rioja), der Schweiz (Ticino, Basel-Stadt) sowie Island., Siehe auch: Gesundheit.
Lettland - Ergänzung:
Die Ausbreitung hat dazu geführt, dass die Lettische Regierung im Rahmen des nationalen Notstands den internationalen Personenverkehr seit dem 17. März. bis zunächst zum 14. April 2020 eingestellt hat. Das beinhaltet den Luft-, Schienen-, See- und Straßenverkehr. Die Einreise nach und Ausreise aus Lettland ist damit praktisch deutlich erschwert, auch aufgrund von Beschränkungen in anderen europäischen Staaten.
Der internationale Reiseverkehr wird immer weiter eingeschränkt, die Entwicklung erfolgt schnell und dynamisch.
Die tägliche Flugverbindung Frankfurt/M. - Vilnius (LH886/LH887) wird voraussichtlich bis Sonntag, 22.März.2020 aufrechterhalten. Ebenso wird die Fährverbindung von Klaipėda / Litauen nach Kiel (tägliche Abfahrt von Klaipėda um 22:00 Uhr) bis auf weiteres fortgesetzt. Tickets können online über www.dfds.com oder telefonisch gekauft werden (Tel. 00 370 46 323232).
Litauen hat am 18. März.2020 entschieden, EU-Staatsangehörige zwecks Heimreise bis einschließlich 22. März.2020 weiterhin einreisen zu lassen. Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland dürfen im Transit zum Flughafen Wilna (Vilnius) und zum Hafen nach Klaipėda fahren. An der Grenze ist zur Einreise nach Litauen zusätzlich auch ein entsprechendes Ticket für die Fähre oder den Flug vorzuzeigen. Die Einreise ist auf Grund der Einstellung des internationalen Personenverkehrs grundsätzlich nur mit einem privaten Fahrzeug oder Mietwagen möglich. Lettische Taxis dürfen nur bis zur Grenze fahren und dürfen nicht nach Litauen einreisen.
Die Güterfähren der Stena Line von Liepāja nach Travemünde fahren bis auf weiteres Donnerstag und Freitag in Liepāja ab. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, dass eine der Fähren für Passagiere geöffnet wird.
Malta:
Ab dem 21. März 2020 um 00:00 Uhr werden alle Flug-, Fähr- und Schiffsverbindungen nach Malta eingestellt.
Die maltesische Regierung legt ab Montag, dem 23. März 2020 das „Lifeline“-Programm auf. Hierüber können gestrandete Personen weiterhin in ihre Heimatländer im Schengenraum zurückkehren. Bedarfsweise wird es Flüge nach London, Paris, Amsterdam, Brüssel Frankfurt und Wien geben. Diese Flüge können ausschließlich online bei Air Malta gebucht werden.
Mauretanien - Ergänzung:
Ab dem 19. März 2020 gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 6 Uhr morgens (ausgenommen Krankenfahrzeuge und Lebensmitteltransporter). Des weiteren gilt ein Versammlungsverbot rund um die Uhr, Bars und Restaurants bleiben geschlossen.
Für alle Einreisenden aus Infektionsgebieten, darunter Deutschland, gilt eine 14-tägige Quarantäne. Seit 17. März 2020 sind alle mauretanischen Flughäfen geschlossen.
8 von 34 Grenzübergängen sind noch geöffnet. Dort finden Gesundheitskontrollen statt. An den Grenzübergängen gibt es Möglichkeiten für eine umgehende Unterbringung in Quarantäne.
Gruppenaktivitäten wurden verboten. Unter der Telefonnummer (1155) für alle Bürger freigeschaltet. Diese dient auch der Meldung von Verdachtsfällen.
Neuseeland - Ergänzung:
Einreisen nach Neuseeland sind seit 19. März 2020 nur noch für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“ möglich. Auch Einreisen von den Pazifikstaaten sind damit nicht mehr möglich.
Reisende mit festem Wohnsitz in Neuseeland müssen sich seit dem 16. März 2020 bei der Einreise bei den neuseeländischen Gesundheitsbehörden registrieren lassen und sich anschließend für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Sie werden von den neuseeländischen Grenzbehörden nach ihrem Gesundheitszustand und über die Art und Weise befragt, wie sie ihre Selbstisolierung konkret durchzuführen beabsichtigen. Sollten sie für die Selbstisolierung keine entsprechende Vorsorge getroffen haben oder gar diese verweigern, kann die Einreise verwehrt werden. Die neuseeländischen Behörden haben angekündigt, die Einhaltung der Selbstisolation zu kontrollieren. Bei Nichteinhaltung droht Abschiebung. Informationen über die Selbstisolierung werden bei der Einreise zur Verfügung gestellt und können auch über die Website des neuseeländischen Gesundheitsministeriums .
Ausreisen oder Weiterreisen von Neuseeland aus in die Pazifikstaaten werden kontrolliert und können untersagt werden.
Kreuzfahrtschiffe dürfen bis 30. Juni 2020 nicht mehr in Neuseeland anlegen.
Sollte sich abzeichnen, dass Sie aufgrund ausfallender Flugverbindungen länger in Neuseeland bleiben müssen als das neuseeländische Visum es Ihnen erlaubt, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums einen Antrag auf Verlängerung stellen. Der Antrag ist online zu stellen. Nach den der Botschaft vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass angesichts der aktuellen Lage über solche Anträge großzügig entschieden wird, wenn er rechtzeitig vor Gültigkeitsablauf des Visums gestellt wird. Die Verlängerung ist nicht kostenlos, sondern es fallen hierfür die üblichen Gebühren an.
Norwegen - Ergänzung:
Die norwegische Regierung wird die Grenze (ab 16.3, um 8 Uhr) für ausländische Staatsbürger ohne Aufenthaltserlaubnis in Norwegen schließen. Die Flughäfen bleiben bis auf weiteres offen. Touristen/Ausländer können grundsätzlich weiter mit internationalen Flügen ausreisen. Beachten Sie bitte, dass von den norwegischen Behörden keine Garantie gegeben werden können, dass die internationalen Flüge auch wirklich stattfinden. Eine Ausreise aus Norwegen wird angesichts abnehmender Transportmöglichkeiten immer schwerer zu organisieren. Alle nach Norwegen zurückkehrenden Norweger und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis sind zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet (Ausnahme aktuell nur nach Aufenthalten in Schweden und Finnland).
Spanien - Ergänzung:
In Spanien wurde am 14. März 2020 aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land der Alarmzustand für zunächst 15 Tage ausgerufen. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land.
Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt.
Dies gilt auch für die Fortbewegung in Fahrzeugen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Straßen gesperrt werden.
Zusätzlich wurden am 16.03 2020 Grenzkontrollen eingeführt, die das Passieren der spanischen Grenzen nur spanischen Staatsbürgern, Personen, die in Spanien ihren Wohnsitz haben, und Diplomaten sowie in Fällen höherer Gewalt oder einer Notlage (darunter fällt auch der Transit von EU-Bürgern in ihr Heimatland) erlaubt.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist halbiert worden. Zu den Balearen gibt es seit 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können jedoch weiter auf den Balearen landen. Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Die meisten Geschäfte sind geschlossen, mit Ausnahmen u.a. für Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Weiterhin werden Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Gaststätten in ganz Spanien geschlossen. Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen, eine Schließung der Hotels kann nicht ausgeschlossen werden Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Besonders betroffene Autonome Gemeinschaften (Comunidad Autónoma) können auch weitreichendere Maßnahmen ergreifen. Im Landesinneren von Katalonien wurden die Gemeinden Igualada, Odena, Vilanova del Cami und Santa Margarida de Montbui abgeriegelt und können weder betreten noch verlassen werden. In der Region La Rioja werden Hotels geschlossen.
Die Hauptstadt Madrid wurde vom Robert-Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt.
Singapur - Ergänzung:
Für Besuchsreisende, die sich in den letzten 14 Tagen in Deutschland, Italien, Spanien oder Frankreich aufgehalten haben, ist seit dem 15. März 2020, 23.59 Uhr Ortszeit eine Einreise- und Durchreisesperre nach und durch Singapur in Kraft.
Daneben gilt ab 20. März 2020, 23.59 Uhr Ortszeit für alle Personen, die nach Singapur einreisen, unabhängig von ihrem Aufenthaltstitel, Reisezweck, Herkunftsstaat oder ihrer Nationalität eine 14-tägige Stay-Home-Notice. Eine Stay-Home-Notice ist die Anordnung, 14 Tage lang die Wohnung (sofern in Singapur vorhanden) bzw. das Hotelzimmer nicht zu verlassen. Der Transit durch Singapur – nur bei Nicht-Verlassen des Transit-Bereichs! – ist weiterhin für diese Personengruppe möglich.
Bis 20. März 2020, 23.59 Uhr Ortszeit gilt die o.g. Regelung nur für Reisende, die sich in den letzten 14 Tagen in einem der ASEAN-Staaten (Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Thailand, Vietnam), Japan, Großbritannien oder der Schweiz aufgehalten haben.
Tchechische Republik - Ergänzung:
Die Tschechische Republik hat am 12. März 2020 aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 für zunächst 30 Tage den Ausnahmezustand verhängt mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie der Schließung aller öffentlicher Einrichtungen, Geschäften, außer u.a. für Lebensmittelläden, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Elektrogeschäfte, Restaurants und Gaststätten sowie des Verbots von Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen. Der öffentliche Verkehr wird eingeschränkt. Seit 16.03.2020 besteht eine Ausgangssperre . Das Verlassen der Wohnung ist nur noch für unaufschiebbare berufsbedingte Verpflichtungen, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für andere Menschen gestattet. Außerhalb der eigenen Wohnung ist das Tragen eines Mundschutzes Pflicht.
Ab dem 16. März 2020 0:00 Uhr gilt ein generelles Einreiseverbot aus allen Ländern. Tschechische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltstitel in Tschechien sind ausgenommen, werden aber einer Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen unterzogen und müssen für 14 Tage in Quarantäne. Wenn Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis aus Tschechien in Risikogebiete ausreisen, dürfen sie von dort für die Dauer des Notstands nicht erneut einreisen.
Die Ausreise von Reisenden aus Tschechien ist weiterhin jederzeit möglich. EU-Staatsangehörige oder Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, können im Transit durch das Gebiet der Tschechischen Republik in ihr Heimatland reisen. Über zahlreiche Sonderregelungen zur Ein- und Ausreise, insbesondere für Grenzpendler informiert das Tschechische Innenministerium .
Tschechien führt Grenzkontrollen ein. Für den grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland sind nur noch die Grenzübergangsstellen Breitenau, Schirnding, Waidhaus, Furth i.W., Reitzenhain, Bayr. Eisenstein und Philippsreuth geöffnet. Für den internationalen Flugverkehr ist derzeit nur noch der Flughafen Prag mit stark eingeschränktem Flugverkehr geöffnet.
Der Bahn-, Schiffs- und regelmäßige Busverkehr nach Deutschland wird eingestellt. Die Ausreise kann nur noch mit Verkehrsmitteln, in denen maximal 9 Personen befördert werden, mit privaten Bussen z.B. von Reiseveranstaltern und mit der tschechischen Bahn z.B. bis zum Grenzbahnhof Želežná Ruda / Bayerisch Eisenstein erfolgen.
Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Wegen COVID-19 ist die Einreise für Deutsche in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) bis auf Weiteres grundsätzlich unmöglich. Ab 19. März 2020 haben die VAE für alle Nationalitäten einen Einreisestopp verhängt, der bis auf Weiteres gilt. Dieses Verbot gilt für alle, die bisher von der Visumpflicht befreit waren (also u.a. für Deutsche) sowie für alle, die bisher ein Visum benötigen. Der Einreisestopp gilt ebenfalls für Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa. Ausnahmen gibt es nur für Staatsangehörige des Golf-Kooperationsrates (außer Qatar) und Inhaber von Diplomatenpässen. “Residents“ werden von VAE gebeten, mit der diplomatischen Vertretung der VAE in dem Land, in dem sie sich befinden Verbindung aufzunehmen, um zu klären, wann sie wieder einreisen können. Der Transitverkehr über Dubai und Abu Dhabi ist weiter offen, wenn auch die Zahl der Flüge durch die Airlines eingeschränkt wurde.
Weltweite Reisewarnung - Ergänzung:
Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, siehe fortlaufend aktualisierte Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.
Deutsche Staatsangehörige können nach derzeitigem Stand noch nach Island einreisen – hier Ansässige müssen sich in vierzehntägige Quarantäne begeben, Touristen sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die jeweils aktuellen Informationen können Sie der Webseite des isländischen Gesundheitsministeriums entnehmen.
Hinsichtlich der Verhaltensregeln und welche Einschränkungen nunmehr im öffentlichen Leben Islands gelten, finden Sie in den entsprechenden Informationen auf der englischsprachigen Webseite des isländischen Zivilschutzes .
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Senegal - Ergänzung:
Die senegalesische Regierung hat seit dem 18. März 2020 sämtliche Flüge aus und nach Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Belgien, Tunesien und Algerien suspendiert. Diese Regelung gilt für 30 Tage. Frachtflüge und medizinische Evakuierungsflüge sind ausgenommen.
Senegal hat mit sofortiger Wirkung für Einreisende über den internationalen Flughafen Dakar (AIBD) eine Zwangsquarantäne verhängt, wenn sie sich in den vorherigen 25 Tagen in einem COVID-19 Risikogebiet aufgehalten haben.
Suriname:
Seit 14. März 2020 sind alle Landgrenzen sowie Häfen geschlossen.
Türkei - Ergänzung:
Die Ausreise von deutschen Staatsangehörigen aus der Türkei ist weiterhin möglich. Flugzeuge dürfen auch weiterhin landen, um Passagiere aus der Türkei nach Deutschland abzuholen. Eine Reihe von Fluggesellschaften hat ihren Flugbetrieb nach Deutschland bereits eingestellt, andere haben dies bis zum 21. März angekündigt. Mit Hotelschließungen ab 20. März ist zu rechnen.
Der planmäßige Flugverkehr nach Deutschland mit Pegasus Airlines ist seit Mittwoch, 18. März 2020 eingestellt; Flüge mit Turkish Airlines werden nach derzeitigem Kenntnisstand vom Flughafen IST nach Deutschland auch am Freitag, 20. März 2020, eingeschränkt durchgeführt. Für die Flughäfen Antalya und Izmir beabsichtigen die Fluggesellschaften Sunexpress und Corendon, alle Flüge nach Deutschland bis 20. März sowie mit Sunexpress eingeschränkt auch am 21. März vorbehaltlich anderer Weisungen türkischer Behörden durchzuführen
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert, gültig seit Samstag, den 14. März 2020 um 8:00 Uhr Ortszeit, zunächst bis zum 17. April 2020. Deutschen Staatsbürgern, die aus Drittstaaten in die Türkei einreisen möchten, wird teilweise die Einreise verweigert, auch wenn sie aus Drittstaaten kommen, die nicht von diesen Verboten betroffen sind. Transit über türkische Flughäfen ist nach jetzigem Stand möglich, dies jedoch nur, wenn der Weiterflug nach Deutschland oder an Drittdestinationen gesichert ist.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März nach Griechenland und Bulgarien in alle Richtungen geschlossen.
Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Die offiziellen Zahlen zu Infizierten in der Türkei sind derzeit noch niedrig; es muss allerdings mit einer hohen Dunkelziffer gerechnet werden.
Die senegalesische Regierung hat seit dem 18. März 2020 sämtliche Flüge aus und nach Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Belgien, Tunesien und Algerien suspendiert. Diese Regelung gilt für 30 Tage. Frachtflüge und medizinische Evakuierungsflüge sind ausgenommen.
Senegal hat mit sofortiger Wirkung für Einreisende über den internationalen Flughafen Dakar (AIBD) eine Zwangsquarantäne verhängt, wenn sie sich in den vorherigen 25 Tagen in einem COVID-19 Risikogebiet aufgehalten haben.
Suriname:
Seit 14. März 2020 sind alle Landgrenzen sowie Häfen geschlossen.
Türkei - Ergänzung:
Die Ausreise von deutschen Staatsangehörigen aus der Türkei ist weiterhin möglich. Flugzeuge dürfen auch weiterhin landen, um Passagiere aus der Türkei nach Deutschland abzuholen. Eine Reihe von Fluggesellschaften hat ihren Flugbetrieb nach Deutschland bereits eingestellt, andere haben dies bis zum 21. März angekündigt. Mit Hotelschließungen ab 20. März ist zu rechnen.
Der planmäßige Flugverkehr nach Deutschland mit Pegasus Airlines ist seit Mittwoch, 18. März 2020 eingestellt; Flüge mit Turkish Airlines werden nach derzeitigem Kenntnisstand vom Flughafen IST nach Deutschland auch am Freitag, 20. März 2020, eingeschränkt durchgeführt. Für die Flughäfen Antalya und Izmir beabsichtigen die Fluggesellschaften Sunexpress und Corendon, alle Flüge nach Deutschland bis 20. März sowie mit Sunexpress eingeschränkt auch am 21. März vorbehaltlich anderer Weisungen türkischer Behörden durchzuführen
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert, gültig seit Samstag, den 14. März 2020 um 8:00 Uhr Ortszeit, zunächst bis zum 17. April 2020. Deutschen Staatsbürgern, die aus Drittstaaten in die Türkei einreisen möchten, wird teilweise die Einreise verweigert, auch wenn sie aus Drittstaaten kommen, die nicht von diesen Verboten betroffen sind. Transit über türkische Flughäfen ist nach jetzigem Stand möglich, dies jedoch nur, wenn der Weiterflug nach Deutschland oder an Drittdestinationen gesichert ist.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März nach Griechenland und Bulgarien in alle Richtungen geschlossen.
Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Die offiziellen Zahlen zu Infizierten in der Türkei sind derzeit noch niedrig; es muss allerdings mit einer hohen Dunkelziffer gerechnet werden.
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Ecuador - Ergänzung:
Um die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 zu bremsen, gilt in Quito seit dem 17. März 2020 eine weitgehende Ausgangssperre für nicht essentielle Angelegenheiten (Einkäufe von Lebensmitteln, Arztbesuche etc. sind ausgenommen), seit dem 18. März 2020 auch im Rest des Landes. Von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr gilt eine absolute Ausgangssperre. Die Inlandflüge wurden zum großen Teil eingestellt, genau wie der Busverkehr über Land und der Öffentliche Nahverkehr in Quito. Für alle seit dem 12. März eingereisten Personen gilt zudem eine verpflichtende Quarantäne von 14 Tagen. Der internationale Flugverkehr nach Ecuador wurde bereits am 17. März eingestellt. Um die Ausreise der noch verbleibenden Touristen zu ermöglichen, bieten die Fluglinien kommerzielle Rückholflüge an.
Wir raten daher allen deutschen Touristen, die sich derzeit in Ecuador befinden, sich auf der Krisenvorsorgeliste ELEFAND einzutragen und so schnell wie möglich Kontakt mit der Fluglinie aufzunehmen, um zu klären, wann und wie die Rückreise möglich ist.
Österreich - Ergänzung:
In Österreich wurden Ausgangssperren verhängt. Das Verlassen der Wohnung ist nur noch für unaufschiebbare Berufsarbeit, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für anderen Menschen gestattet. Die Polizei kontrolliert an Spiel- und Sportplätzen sowie im öffentlichen Raum und fordert Gruppen über fünf Personen auf, sich zu trennen. Restaurants, Kaffeehäuser, Bars und Lokale sollen vollständig geschlossen bleiben. Drogerien, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post, Tankstellen und Geschäfte für Tierfutter bleiben geöffnet. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Bußgelder.
Die Einreise aus Italien wird nur noch gestattet, wenn ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit molekularbiologischem Test, das nicht älter als vier Tage ist vorgelegt werden kann, die Durchreise aus Italien ist nur noch möglich, wenn kein Zwischenstopp in Österreich eingelegt wird. Die italienisch-österreichische Grenze ist für Personen- und Warenverkehr hierzu weiterhin geöffnet. Der Zugverkehr von Italien nach Österreich wurde am Nachmittag des 10. März 2020 allerdings vorübergehend ausgesetzt.
Die Vorschriften bei der Einreise aus Italien werden mit Ablauf des 16. März 2020 auch auf die Einreise aus der Schweiz und Liechtenstein zur Anwendung gebracht.
Seit dem 16. März 2020, 24:00, ist der Flug- und Zugverkehr in die Schweiz, Liechtenstein, nach Spanien und Frankreich eingestellt.
Seit dem 17. März 2020, 24:00 Uhr, besteht in Österreich keine Landeerlaubnis mehr für Flüge aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine.
Einreisekontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze finden seit dem 16. März 2020 wieder statt. Grenzüberschreitender Warenverkehr sowie Berufspendlerverkehr (Nachweis ist mitzuführen) bleiben gewährleistet. Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen an der obigen Grenze nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten.
Auch Personen, die von Deutschland nach Österreich einreisen wollen, müssen im Rahmen der Kontrolle ein ärztliches Zeugnis (molekularbiologischer Test – nicht älter als vier Tage, siehe https://infothek.bmvit.gv.at/massnahmen ... ogebieten/) vorweisen. Abweichend davon können nur österreichische Staatsbürger sowie Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen, wenn sie unverzüglich eine 14-tägige Heimquarantäne antreten. Diese Auflage muss per Unterschrift bestätigt werden.
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Für diese Ausnahmen werden ebenfalls Gesundheitschecks vorgenommen
Das Robert Koch-Institut hat das Bundesland Tirol zum Risikogebiet erklärt. Österreich hat für das Bundesland Tirol eine Ausgangssperre verhängt sowie Quarantäneanordnung für Galtür, Ischgl, See und Kappl im Paznauntal und für St. Anton am Arlberg in Tirol sowie für Heiligenblut in Kärnten getroffen.
Um die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 zu bremsen, gilt in Quito seit dem 17. März 2020 eine weitgehende Ausgangssperre für nicht essentielle Angelegenheiten (Einkäufe von Lebensmitteln, Arztbesuche etc. sind ausgenommen), seit dem 18. März 2020 auch im Rest des Landes. Von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr gilt eine absolute Ausgangssperre. Die Inlandflüge wurden zum großen Teil eingestellt, genau wie der Busverkehr über Land und der Öffentliche Nahverkehr in Quito. Für alle seit dem 12. März eingereisten Personen gilt zudem eine verpflichtende Quarantäne von 14 Tagen. Der internationale Flugverkehr nach Ecuador wurde bereits am 17. März eingestellt. Um die Ausreise der noch verbleibenden Touristen zu ermöglichen, bieten die Fluglinien kommerzielle Rückholflüge an.
Wir raten daher allen deutschen Touristen, die sich derzeit in Ecuador befinden, sich auf der Krisenvorsorgeliste ELEFAND einzutragen und so schnell wie möglich Kontakt mit der Fluglinie aufzunehmen, um zu klären, wann und wie die Rückreise möglich ist.
Österreich - Ergänzung:
In Österreich wurden Ausgangssperren verhängt. Das Verlassen der Wohnung ist nur noch für unaufschiebbare Berufsarbeit, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für anderen Menschen gestattet. Die Polizei kontrolliert an Spiel- und Sportplätzen sowie im öffentlichen Raum und fordert Gruppen über fünf Personen auf, sich zu trennen. Restaurants, Kaffeehäuser, Bars und Lokale sollen vollständig geschlossen bleiben. Drogerien, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post, Tankstellen und Geschäfte für Tierfutter bleiben geöffnet. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Bußgelder.
Die Einreise aus Italien wird nur noch gestattet, wenn ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit molekularbiologischem Test, das nicht älter als vier Tage ist vorgelegt werden kann, die Durchreise aus Italien ist nur noch möglich, wenn kein Zwischenstopp in Österreich eingelegt wird. Die italienisch-österreichische Grenze ist für Personen- und Warenverkehr hierzu weiterhin geöffnet. Der Zugverkehr von Italien nach Österreich wurde am Nachmittag des 10. März 2020 allerdings vorübergehend ausgesetzt.
Die Vorschriften bei der Einreise aus Italien werden mit Ablauf des 16. März 2020 auch auf die Einreise aus der Schweiz und Liechtenstein zur Anwendung gebracht.
Seit dem 16. März 2020, 24:00, ist der Flug- und Zugverkehr in die Schweiz, Liechtenstein, nach Spanien und Frankreich eingestellt.
Seit dem 17. März 2020, 24:00 Uhr, besteht in Österreich keine Landeerlaubnis mehr für Flüge aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine.
Einreisekontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze finden seit dem 16. März 2020 wieder statt. Grenzüberschreitender Warenverkehr sowie Berufspendlerverkehr (Nachweis ist mitzuführen) bleiben gewährleistet. Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen an der obigen Grenze nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten.
Auch Personen, die von Deutschland nach Österreich einreisen wollen, müssen im Rahmen der Kontrolle ein ärztliches Zeugnis (molekularbiologischer Test – nicht älter als vier Tage, siehe https://infothek.bmvit.gv.at/massnahmen ... ogebieten/) vorweisen. Abweichend davon können nur österreichische Staatsbürger sowie Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen, wenn sie unverzüglich eine 14-tägige Heimquarantäne antreten. Diese Auflage muss per Unterschrift bestätigt werden.
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Für diese Ausnahmen werden ebenfalls Gesundheitschecks vorgenommen
Das Robert Koch-Institut hat das Bundesland Tirol zum Risikogebiet erklärt. Österreich hat für das Bundesland Tirol eine Ausgangssperre verhängt sowie Quarantäneanordnung für Galtür, Ischgl, See und Kappl im Paznauntal und für St. Anton am Arlberg in Tirol sowie für Heiligenblut in Kärnten getroffen.
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Birgitt
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Malediven und Thailand
Malediven - Ergänzung:
Die maledivischen Behörden haben ab 17. März 2020 für zwei Wochen die Einstellung des Bootsverkehrs von Ressortinseln zu den von Einheimischen bewohnten Inseln verfügt. Des Weiteren dürfen Hotels im Raum Male in diesem Zeitraum keine neuen Gäste aufnehmen.
Thailand - Ergänzung:
Reisende nach Thailand, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Reise in einem Infektionsgebiet oder einem Gebiet mit fortschreitender lokaler Verbreitung, darunter Deutschland, aufgehalten haben, müssen sich den Maßnahme der Regierung (bspw. Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen) im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2-Virus verpflichtend unterziehen.
Wichtiger Hinweis: Ab 21. März 2020 müssen Reisende nach Thailand aus Verbreitungsgebieten d.h. auch aus Deutschland der Fluggesellschaft bereits vor Abreise eine gültige Krankenversicherung (Versicherungsschutz inkl. COVID-19- Erkrankung über mind. 100.000 USD) sowie einen Gesundheitsnachweis (nicht älter als 72 h, keine Symptome in den letzten 14 Tagen)vorlegen. Ansonsten darf die Fluggesellschaft sie nicht an Bord nehmen.
Die maledivischen Behörden haben ab 17. März 2020 für zwei Wochen die Einstellung des Bootsverkehrs von Ressortinseln zu den von Einheimischen bewohnten Inseln verfügt. Des Weiteren dürfen Hotels im Raum Male in diesem Zeitraum keine neuen Gäste aufnehmen.
Thailand - Ergänzung:
Reisende nach Thailand, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Reise in einem Infektionsgebiet oder einem Gebiet mit fortschreitender lokaler Verbreitung, darunter Deutschland, aufgehalten haben, müssen sich den Maßnahme der Regierung (bspw. Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen) im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2-Virus verpflichtend unterziehen.
Wichtiger Hinweis: Ab 21. März 2020 müssen Reisende nach Thailand aus Verbreitungsgebieten d.h. auch aus Deutschland der Fluggesellschaft bereits vor Abreise eine gültige Krankenversicherung (Versicherungsschutz inkl. COVID-19- Erkrankung über mind. 100.000 USD) sowie einen Gesundheitsnachweis (nicht älter als 72 h, keine Symptome in den letzten 14 Tagen)vorlegen. Ansonsten darf die Fluggesellschaft sie nicht an Bord nehmen.
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Brasilien - Ergänzung:
Brasilien hat für die kommenden zwei Wochen seine Landesgrenzen geschlossen. Nur die Grenze nach Uruguay wurde ausgenommen, über sie soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Bereits am Dienstag hatte das Land seine Grenzen zu Venezuela teilweise dichtgemacht.
Deutschland - Ergänzung:
Eingeschränkte Ausgangssperre: Die Stadt Freiburg verhängt wegen der Corona-Epidemie eine eingeschränkte Ausgangssperre vom 21. März bis zunächst 3. April. Anlass ist die dramatische Lage in den angrenzenden Regionen in Frankreich und der Schweiz. Das Betretungsverbot bedeutet nach Angaben der Stadt, dass öffentliche Orte nicht mehr betreten werden dürfen. Das Haus oder die Wohnung soll nur noch für dringende Angelegenheiten verlassen werden. Dabei handelt es sich nicht um eine generelle Ausgangssperre, wie eine Sprecherin erklärte. Wer sich im Freien aufhalten möchte, dürfe das allein, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt lebten. Von allen anderen Personen sei ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Man dürfe zudem weiterhin zur Arbeit oder zum Arzt gehen sowie Lebensmittel einkaufen.
Kanada - Ergänzung:
Der kanadische Premierminister Justin Trudeau hat angekündigt, die Grenzen zu den USA schließen zu wollen. Wegen der Corona-Pandemie würden voraussichtlich am Freitag alle nicht notwendigen Reisen in beide Richtungen untersagt
Portugal - Ergänzung:
In Portugal wurde am 19. März 2020 der nationale Ausnahmezustand für das gesamte Land bis zunächst zum 2. April 2020 ausgerufen. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte, Tankstellen und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken , aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt.
Das portugiesische Gesundheitsministerium rät, Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.
Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen wurden in ganz Portugal bis auf weiteres bis zum 9. April 2020 geschlossen. Viele (meist kleine) Geschäfte und Restaurants ebenso. Davon ausgeschlossen sind Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Gastronomiebetriebe sind verpflichtet um 21 Uhr zu schließen und bieten nur noch einen Take-Away Service. Der Konsum von Alkohol auf den Straßen ist verboten worden. Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Portugiesische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerportugiesischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist teilweise betroffen und eingeschränkt worden. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, der Verkauf von Fahrkarten ist meist nur noch an Maschinen möglich und die Passagieranzahl je Verkehrsmittel wurde beschränkt.
Brasilien hat für die kommenden zwei Wochen seine Landesgrenzen geschlossen. Nur die Grenze nach Uruguay wurde ausgenommen, über sie soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Bereits am Dienstag hatte das Land seine Grenzen zu Venezuela teilweise dichtgemacht.
Deutschland - Ergänzung:
Eingeschränkte Ausgangssperre: Die Stadt Freiburg verhängt wegen der Corona-Epidemie eine eingeschränkte Ausgangssperre vom 21. März bis zunächst 3. April. Anlass ist die dramatische Lage in den angrenzenden Regionen in Frankreich und der Schweiz. Das Betretungsverbot bedeutet nach Angaben der Stadt, dass öffentliche Orte nicht mehr betreten werden dürfen. Das Haus oder die Wohnung soll nur noch für dringende Angelegenheiten verlassen werden. Dabei handelt es sich nicht um eine generelle Ausgangssperre, wie eine Sprecherin erklärte. Wer sich im Freien aufhalten möchte, dürfe das allein, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt lebten. Von allen anderen Personen sei ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Man dürfe zudem weiterhin zur Arbeit oder zum Arzt gehen sowie Lebensmittel einkaufen.
Kanada - Ergänzung:
Der kanadische Premierminister Justin Trudeau hat angekündigt, die Grenzen zu den USA schließen zu wollen. Wegen der Corona-Pandemie würden voraussichtlich am Freitag alle nicht notwendigen Reisen in beide Richtungen untersagt
Portugal - Ergänzung:
In Portugal wurde am 19. März 2020 der nationale Ausnahmezustand für das gesamte Land bis zunächst zum 2. April 2020 ausgerufen. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte, Tankstellen und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken , aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt.
Das portugiesische Gesundheitsministerium rät, Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.
Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen wurden in ganz Portugal bis auf weiteres bis zum 9. April 2020 geschlossen. Viele (meist kleine) Geschäfte und Restaurants ebenso. Davon ausgeschlossen sind Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Gastronomiebetriebe sind verpflichtet um 21 Uhr zu schließen und bieten nur noch einen Take-Away Service. Der Konsum von Alkohol auf den Straßen ist verboten worden. Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Portugiesische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerportugiesischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist teilweise betroffen und eingeschränkt worden. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, der Verkauf von Fahrkarten ist meist nur noch an Maschinen möglich und die Passagieranzahl je Verkehrsmittel wurde beschränkt.
- Flughäfen:
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten strikte Zutrittsregelungen, sie wurden nicht geschlossen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier .
Alle touristischen Flugverbindungen nach Italien, Spanien und der Tschechischen Republik sowie alle internationalen Flüge außerhalb der Europäischen Union und von außerhalb der Europäischen Union zu jedem nationalen Flughafen werden ausgesetzt, mit Ausnahme von Nicht-EU-Ländern mit einer starken Präsenz portugiesischer Gemeinschaften wie Kanada, den Vereinigten Staaten und Südafrika sowie portugiesischsprachigen Ländern (mit Ausnahme von Kap Verde und Guinea-Bissau). Was Brasilien betrifft, so sind die Strecken Lissabon-Rio de Janeiro und Lissabon-Sao Paulo eingeschränkt und alle Strecken zu anderen Zielen in Brasilien ausgesetzt.
Darüber hinaus können mehrere andere Flüge geändert oder annulliert werden.
TAP Portugal hat angekündigt von 23. März bis 19. April 2020 nur noch zwei mal wöchentlich nach Frankfurt zu fliegen. Ryanair gab bekannt seinen Flugbetrieb zwischen dem 19. März und 24. März um 80% zu reduzieren. Der Flugverkehr soll ab dem 25. März bis auf wenige Aufnahmen eingestellt werden. - Grenze zu Spanien:
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf neun reduziert. Aktuell ist der Grenzüberschritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis 15. April 2020 nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.
Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein. Gegebenenfalls kommt es derzeit noch zu Verzögerung in der Umsetzung.Bitte weisen Sie gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland durch den Pass oder Personalausweis nach.Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien hier . - Häfen:
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugal selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnis zur Nutzung der Anlagestellen verlieren ihre Gültigkeit.
In Ausnahmefällen und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden kann eine Anlage zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Platform für die Anlagestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701. - Azoren und Madeira:
Besonders die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergreifen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren werden Ankunft Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen nach außerhalb der Region vom 18. März bis zum 31. März einzustellen.
Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat nunmehr seit dem 15. März 2020 bis zum 31. März 2020, 00.00 Uhr Ortszeit, eine 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug auf die Azoren, nicht jedoch bei Flügen innerhalb der Autonomen Region der Azoren, also zwischen den Inseln, ist seit 14. März 2020 eine 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle bis zum 31. März 2020, 00.00 Uhr Ortszeit von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.
Das Nichtbefolgen dieser Quarantäneauflagen wird sowohl auf Madeira als auch auf den Azoren unter Strafe gestellt.
Auf den Azoren und auf Madeira sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten zunächst bis zum 31. März 2020 komplett gesperrt.
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Birgitt
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Gambia
Gambia - Ergänzung:
Gambia hat am 19. März 2020 mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sämtliche Flugverbindungen aus 13 Staaten, inklusive Deutschland, suspendiert. Bei den weiteren Staaten handelt es sich um Belgien, Dänemark, Frankreich , Großbritannien, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz und Spanien. Rückholflüge aus Gambia in die entsprechenden Staaten sind davon nach derzeitigem Stand nicht betroffen. Allerdings haben die meisten Fluggesellschaften ihre Flüge von und nach Gambia bereits suspendiert. Brussels Airlines wird Banjul/Gambia ab dem 21. März nicht mehr anfliegen. Diese Regelung soll mindestens bis zum 19.04.2020 gelten.
Bereits am 17. März hatte die gambische Regierung eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht nach Einreise für Reisende aus „Hotspot“-Ländern verkündet. Hierzu gehört auch Deutschland. Auf der Liste befinden sich derzeit 47 Länder Asiens, Europas, des Nahen Ostens sowie Nord- und Südamerikas.
Gambia hat am 19. März 2020 mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sämtliche Flugverbindungen aus 13 Staaten, inklusive Deutschland, suspendiert. Bei den weiteren Staaten handelt es sich um Belgien, Dänemark, Frankreich , Großbritannien, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz und Spanien. Rückholflüge aus Gambia in die entsprechenden Staaten sind davon nach derzeitigem Stand nicht betroffen. Allerdings haben die meisten Fluggesellschaften ihre Flüge von und nach Gambia bereits suspendiert. Brussels Airlines wird Banjul/Gambia ab dem 21. März nicht mehr anfliegen. Diese Regelung soll mindestens bis zum 19.04.2020 gelten.
Bereits am 17. März hatte die gambische Regierung eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht nach Einreise für Reisende aus „Hotspot“-Ländern verkündet. Hierzu gehört auch Deutschland. Auf der Liste befinden sich derzeit 47 Länder Asiens, Europas, des Nahen Ostens sowie Nord- und Südamerikas.
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Alexander
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - Uganda
Uganda - Ergänzung:
In Uganda gilt bei Einreise aus Deutschland, China, Iran, Südkorea, Italien, Frankreich, Spanien, der Schweiz, Großbritannien, den Niederlanden, Belgien, Schweden, Norwegen, den USA, Österreich, Malaysia und Pakistan eine zwangsweise Einweisung in institutionelle Quarantäne, auch wenn Reisende keine Symptome aufweisen. Die Unterbringung in einem staatlich vorgeschriebenen Hotel erfolgt auf eigene Kosten (ca. 100 USD am Tag), kann deutlich unter gewohnten Standards liegen und ist wegen anderer Gäste risikobehaftet.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird bis mindestens Ende April 2020 gewarnt.
In Uganda gilt bei Einreise aus Deutschland, China, Iran, Südkorea, Italien, Frankreich, Spanien, der Schweiz, Großbritannien, den Niederlanden, Belgien, Schweden, Norwegen, den USA, Österreich, Malaysia und Pakistan eine zwangsweise Einweisung in institutionelle Quarantäne, auch wenn Reisende keine Symptome aufweisen. Die Unterbringung in einem staatlich vorgeschriebenen Hotel erfolgt auf eigene Kosten (ca. 100 USD am Tag), kann deutlich unter gewohnten Standards liegen und ist wegen anderer Gäste risikobehaftet.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird bis mindestens Ende April 2020 gewarnt.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Antigua und Barbuda:
Die Behörden von Antigua und Barbuda haben wegen des Coronavirus eine Einreisesperre für ausländische Reisende verhängt, die sich die letzten 28 Tage vor Einreise in Deutschland, China, Italien, Iran, Japan, Südkorea, Singapur oder Frankreich aufgehalten haben. Diese Regelung gilt bis auf weiteres.
Argentinien - Ergänzung:
Die argentinische Regierung hat mit Dekret vom 13. März 2020 u.a. alle Flüge von und nach Europa für 30 Tage ausgesetzt. Alle, die aus den vom Coronavirus betroffenen Gebieten (u.a. alle Mitgliedsländer der Europäischen Union) einreisen, oder innerhalb der letzten 14 Tage eingereist sind, unterliegen einer 14-tägigen, verpflichtenden häuslichen Quarantäne.
Ein beschränktes 10-tägiges Ausgangsverbot wird von der Regierung erwogen, von dem nur in Einzelfällen Ausnahmen zulässig sind, z.B. Einkaufen, Fahrt zum Flughafen zwecks Ausreise. Es kann jederzeit in Kraft treten.
Australien - Ergänzung:
Ab 20. März 2020, 21:00 Ortszeit, gilt ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländische Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien.
Ausgenommen von diesem Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch: Eltern). Hier gilt bei Einreise aber eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation.
Ein Transit durch australische Flughäfen bleibt grundsätzlich möglich, aber nur unter strikten Auflagen. Reisende sollten sich bei ihrem Fluganbieter rückversichern, dass die gebuchte Verbindung einen Transit in Australien tatsächlich gestattet
Tasmanien hat als erster australischer Bundesstaat zusätzliche Einreisebestimmungen erlassen. Es gilt (mit wenigen Ausnahmen) eine 14-tägige Selbstisolationspflicht für alle vom australischen Festland aus Einreisenden.
China - Ergänzung:
Derzeit müssen alle China-Reisenden damit rechnen wegen der Ausbreitung des Coronavirus nach Einreise bzw. nach einer innerchinesischen Reise zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet zu werden. Diese erfolgt oft in einem Quarantänezentrum, meist umgebaute Hotels unterschiedlichen Standards - die Kosten müssen teilweise selbst getragen werden. In Einzelfällen kann die Quarantäne zuhause oder in einem Hotel erfolgen. Die Entscheidungen über diese Maßnahmen werden von unterschiedlichen Behörden auf verschiedenen Ebenen getroffen und können sich auch innerhalb einer Stadt unterscheiden. Kontaktieren Sie daher vor Einreise Ihre Hausverwaltung bzw. Ihr Hotel sowie sonstige Kontaktpersonen wie Arbeitgeber oder Universität und erfragen Sie die dort für Sie geltenden Bestimmungen. Während der Quarantänezeit werden Sie keine Möglichkeit haben, wieder aus China auszureisen.
Einreisende aus Risikogebieten werden zur Einhaltung der 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Hierzu zählen u.a. Deutschland, Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Iran, Italien, Japan, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz, Südkorea, Spanien und die USA.
In Shanghai werden Einreisende aus den o.g. Risikogebieten seit dem 17. März 2020 von den Flughäfen in Test-Center der einzelnen Bezirke gebracht und müssen sich dort einem obligatorischen Test auf Covid-19 unterziehen. Auch bei negativem Testergebnis ist eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten, die streng kontrolliert wird. Auch in anderen Provinzen wird die Durchführung von Covid-19-Tests zunehmend obligatorisch.
Ab dem 20. März 2020 werden internationale Flüge nach Peking teilweise in andere Städte wie Tianjin, Shijiazhuang, Taiyuan und Hohhot umgeleitet. Nach einer erfolgreich bestandenen Gesundheitsüberprüfung sollen die Passagiere weiter nach Peking fliegen, um dort eine 14-tägige Quarantäne grundsätzlich in einer zentralen Einrichtung durchzuführen. Bei einem Verdachtsfall oder bestätigten Fall muss die Quarantäne bzw. Behandlung am Landeort durchgeführt werden. Es ist bisher unklar, wie Transitreisende am Flughafen Peking von diesen Bestimmungen betroffen sind - bei direkter Ankunft in Peking waren sie bisher von den Bestimmungen nicht betroffen, sofern sie nicht in das Stadtgebiet Peking einreisten, und mussten sich an die Quarantänevorschriften ihres Zielortes halten.
Bei Ankunft internationaler Flüge werden noch an Bord und nach Verlassen des Flugzeugs intensive Gesundheitskontrollen durchgeführt. Hierdurch kommt es zu erheblichen Wartezeiten. Abhängig vom Ergebnis der Gesundheitskontrollen können verschiedene Quarantänemaßnahmen angeordnet werden. Der Transport in die jeweiligen Städte erfolgt über organisierte Shuttlebusse der einzelnen Bezirke. Dies gilt auch bei geplanter Weiterreise in eine andere Provinz. Private Transfers von den Flughäfen sind nur noch eingeschränkt möglich.
Bei einem Coronavirus-Verdachtsfall auf dem Einreiseflug, müssen Sie damit rechnen, direkt nach der Einreise oder im Nachhinein verpflichtend für 14 Tage in einem Quarantänezentrum untergebracht zu werden.
Reisende, die Krankheitssymptome aufweisen, werden in Krankenhäuser eingewiesen und obligatorischen Untersuchungen unterzogen. Falsche Angaben zum Gesundheitszustand bei Einreise können strafrechtlich verfolgt werden.
Grundsätzlich gilt, dass die Situation weiterhin dynamisch ist und die Vorgaben der örtlichen Behörden sich ohne Ankündigung ändern können. Die Botschaft und die Generalkonsulate haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Quarantänemaßnahmen keinen Einfluss.
Die chinesischen Behörden haben seit dem 23. Januar 2020 für Wuhan und andere Städte der Provinz Hubei Reisebeschränkungen erlassen. Eine Ausreise mit Zug, Flug, Bus, Fähre oder Auto ist dort weiterhin nicht möglich. Auch andere Provinzen Chinas haben Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit unterschiedlichen Ausmaßes verhängt. Bei Ein- und Ausreise wie auch bei Überlandreisen im Land sind Fieberkontrollen möglich; bei Symptomen ist mit Quarantänemaßnahmen zu rechnen.
Nachbarländer, darunter Russland, haben Grenzübergänge vorübergehend geschlossen, viele Fluggesellschaften haben den Flugverkehr vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt.
Durch die enorme Beanspruchung des Gesundheitssystems kann es zu Einschränkungen bei der allgemeinmedizinischen Versorgung kommen.
Aufenthalte in China wirken sich auf Einreisemöglichkeiten in zahlreiche andere Länder aus.
Costa Rica - Ergänzung:
Costa Rica hat für den Zeitraum vom 19. März 2020 0:00 Uhr bis 12. April 2020 23:59 Uhr eine Einreisesperre für Touristen verhängt. Es können in diesem Zeitraum nur Costa-Ricaner oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis/Residentes einreisen. Dies gilt für Einreisen auf dem Land-, See- und Luftweg.
Die Ausreise bleibt gestattet. Mit Ausreiseproblemen ist aufgrund fehlender Flugkapazitäten dennoch zu rechnen.
Deutschland - Ergänzung:
Baden Württemberg:
Zusammenkünfte auf öffentlichen Plätzen von Gruppen sind verboten. Es dürfen sich maximal noch drei Personen versammeln. Durchreisen von Personen aus Corona-Risikogebieten sind untersagt.
Bayern:
Ausgangsbeschränkungen ab Freitag um Mitternacht. Dies gelte für vorläufig zwei Wochen. Für Gruppenbildungen im Freien drohen hohe Bußgelder.
Dortmund:
Ab morgen sind in Dortmund Versammlungen von mehr als vier Personen verboten. Schon heute sollen dahingehend Kontrollen stattfinden.
Rheinland-Pfalz:
Der Grenzverkehr wird eingeschränkt.
El Salvador - Ergänzung:
Der internationale Flughafen SAL ist seit 18. März 2020 für zunächst 15 Tage geschlossen, Ein- und Ausreisen sind nicht möglich. Ausgenommen sind Frachtsendungen und humanitäre Transporte. Einreise auf dem Landweg: El Salvador hat am 11. März 2020 eine Einreisesperre für alle Ausländer erlassen. Ausgenommen hiervon sind Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis sowie Diplomaten, die sich einer 30-tägigen Quarantäne unterziehen müssen. Diese Regelung gilt zunächst für 21 Tage bis zum 01. April 2020.
Gambia - Ergänzung:
Gambia hat am 19. März 2020 mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sämtliche Flugverbindungen aus 13 Staaten, inklusive Deutschland, bis auf weiteres suspendiert. Bei den weiteren Staaten handelt es sich um Belgien, Dänemark, Frankreich , Großbritannien, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz und Spanien. Rückholflüge aus Gambia in die entsprechenden Staaten sind davon nach derzeitigem Stand nicht betroffen. Allerdings haben die meisten Fluggesellschaften ihre Flüge von und nach Gambia bereits suspendiert. Brussels Airlines wird Banjul/Gambia ab dem 21. März nicht mehr anfliegen. Diese Regelung soll mindestens bis zum 19.04.2020 gelten.
Bereits am 17. März hatte die gambische Regierung eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht nach Einreise für Reisende aus „Hotspot“-Ländern verkündet. Hierzu gehört auch Deutschland. Auf der Liste befinden sich derzeit 47 Länder Asiens, Europas, des Nahen Ostens sowie Nord- und Südamerikas. Mehrere ranghohe Regierungsvertreter haben gegenüber Diplomaten versichert, dass die Rückholflüge der Fluggesellschaften nicht von diesen Maßnahmen betroffen sind.
Indien - Ergänzung:
Weltweit ist der Flugverkehr derzeit stark eingeschränkt. Ab Montag, 23. März, werden alle kommerziellen Flugverbindungen von und nach Indien – zunächst für eine Woche – eingestellt. Ein- und Ausreise sind somit in diesem Zeitraum nicht mehr möglich. Bitte buchen Sie keinesfalls Flüge für diesen Zeitraum, selbst wenn Ihnen diese online noch als verfügbar angezeigt werden!
Mit Wirkung vom 13. März 2020 hat Indien alle an Ausländer erteilten Visa, zunächst befristet bis zum 15. April 2020, für ungültig erklärt. Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits in Indien aufhalten, ist über das örtlich zuständige FRRO zu beantragen. Bitte beantragen Sie die Verlängerung online und sehen Sie von persönlichen Vorsprachen bei den FRROs ab.
Für Sonntag, den 22. März 2020, hat Premierminister Modi landesweit zu einer freiwilligen Ausgangssperre von 7 Uhr morgens – 21 Uhr aufgerufen. Die deutschen Vertretungen in Indien raten die Ausgangssperre einzuhalten. Weitere – regionalspezifische – Einschränkungen der Bewegungsfreiheit können zusätzlich verhängt werden. Bitte halten Sie sich informiert.
Kroatien - Ergänzung:
Am 19.03.2020 hat Kroatien eine generelle Einreisesperre verhängt. Hiervon ausgenommen sind kroatische Staatsangehörige, die nach Kroatien zurückkehren, sowie Angehörige bestimmter Berufsgruppen. Sofern eine Einreise nach Kroatien gestattet ist und aus einem COVID-19-Risokogebiet stattfindet, unterliegen Reisende einer 14-tägigen häuslichen Quarantänepflicht.
In Kroatien befindlichen Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates, eines Staates des Schengen-Raums, Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs sowie Personen, die in den vorgenannten Staaten ihren Wohnsitz haben, wird die Rückreise in ihren Wohnsitzstaat gestattet.
Luxemburg - Ergänzung:
Ab dem 20. März 2020 ist der Grenzübertritt an den Landgrenzen zu Luxemburg nur noch an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich. Um welche Grenzübergänge es sich handelt, ist auf der Internetseite des BMI abrufbar: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pres ... ellen.html
Macau - Ergänzung:
Zur Vermeidung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 wurde der Reiseverkehr mit Festlandchina und Hongkong eingeschränkt und Fährverbindungen eingestellt. Die Hong Kong-Zuhai-Macao-Brücke ist derzeit mit reduziertem Fahrplan auch für den Busverkehr weiterhin geöffnet. Die Öffnungszeiten der Grenzübergänge zu Festlandchina wurden verkürzt; weitere Einschränkungen, auch Schließungen sind nicht auszuschließen. Einreisende aus Festlandchina, die sich in den letzten 14 Tagen in der Provinz Hubei aufgehalten haben, dürfen nicht nach Macau einreisen, es sei denn, sie legen ein ärztliches Attest über die Nichtinfizierung mit dem Virus vor.
Ab 8. März 2020 müssen sich Reisende, die sich in den letzten 14 Tagen in Deutschland aufgehalten haben, bei Einreise nach Macau einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Ab 10. März 2020 müssen sich Reisende, die sich in den letzten 14 Tagen in Deutschland aufgehalten haben und nicht Einwohner Macaus sind, einer 14-tägigen medizinischen Überwachung unterstellen, die auf eigene Kosten im Pousada Marina Infante Hotel in Taipa erfolgen muss.
Seit dem 18. März 2020 besteht ein Einreiseverbot für alle Reisenden aus Übersee. Ausgenommen sind Personen mit Wohnsitz in Macao, China, Hongkong und Taiwan.
Marokko - Ergänzung:
Reisen nach Marokko sind aktuell nicht möglich, es gilt die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, siehe COVID-19 /Coronavirus
Die internationalen Verkehrsverbindungen sind seit dem 15. März 2020 bis vorerst 31. März 2020 offiziell eingestellt. Sämtliche Fährverbindungen nach Spanien und Frankreich wurden ausgesetzt. Kommerzielle Flugverbindungen existieren noch vereinzelt mit Air France von verschiedenen Flughäfen.
Vereinzelt ist es in den letzten Tagen zu kurzzeitigen Öffnungen der Grenze zur spanischen Exklave Ceuta gekommen.
In Marokko gilt ab dem 20. März 2020, 18.00 Uhr landesweit eine Ausgangssperre, der Ausnahmezustand wurde ausgerufen. Diese wird mit erheblichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit einhergehen und mit polizeilichen Maßnahmen unterlegt sein.
Myanmar - Ergänzung:
Seit 15. März 2020 müssen sich Reisende, die aus Deutschland oder anderen betroffenen Staaten einreisen oder sich in den vergangenen 14 Tagen in Deutschland bzw. diesen Staaten aufgehalten haben, bei Ankunft für 14 Tage in staatliche Quarantäne begeben. Zusätzlich müssen sie ein medizinisches Gutachten einer staatlich anerkannten Institution vorlegen, aus dem hervorgeht, dass unmittelbar vor Abflug keine Anzeichen einer akuten Atemwegserkrankung (frei von Fieber und Husten und Kurzatmigkeit) vorlagen.
Zur Eindämmung der Covid-Pandemie ist Ausländern die Ein- und Ausreise seit 19. März 2020 nur über die internationalen Flughäfen Rangun (Yangon), Mandalay und Nay Pyi Taw gestattet. Die auf dem Landweg zu erreichenden Grenzübergänge sind teilweise vollständig (insbesondere zu Indien) geschlossen; teilweise ist der Grenzübertritt nur noch für Staatsangehörigen der beiden Grenzstaaten möglich.
Nicaragua:
Am 18.03.2020 gab die nicaraguanische Regierung den ersten bestätigten Fall von COVID-19 in Nicaragua bekannt. Das öffentliche Leben unterliegt bisher kaum Einschränkungen.
Insofern herrscht eine besondere Gefahr der raschen Verbreitung des Virus.
Oman - Ergänzung:
Seit dem 18. März 2020 besteht ein generelles Einreiseverbot für alle Ausländer. Eine Einreise oder Wiedereinreise nach Oman ist somit für alle deutschen Staatsangehörigen derzeit nicht mehr möglich.
Das omanische Tourismusministerium hat am 18. März 2020 Reiseveranstalter und Hotels aufgerufen, Touristen die umgehende Rückreise in ihre Heimatländer nahezulegen. Alle touristischen Sehenswürdigkeiten und Märkte sowie Einkaufszentren (Malls) und Geschäfte, mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften und Apotheken; wurden geschlossen. Der Verzehr in Restaurants und Cafés, auch in Hotels, ist nicht mehr erlaubt. Es sind starke Einschränkungen des Hotelbetriebs bis hin zu Schließungen der Hotels zu erwarten.
Seit 15. März 2020 dürfen Kreuzfahrtschiffe keine omanischen Häfen mehr anlaufen.
Der internationale Luft- und Reiseverkehr unterliegt stark zunehmenden drastischen Einschränkungen. Sehr viele Fluglinien haben den Flugverkehr von Oman nach Europa bereits suspendiert. Eine Ausreise über Flughäfen in der Region ist nur noch sehr eingeschränkt möglich.
Peru - Ergänzung:
Die peruanische Regierung hat mit Dekret vom 15.03.2020 ab Montag, 16.03.2020, 0.00 Uhr für einen Zeitraum von 15 Tagen den nationalen Notstand erklärt und eine "obligatorische soziale Isolierung (Quarantäne)" verhängt.
Damit wurden die Grenzen des Landes geschlossen und der internationale Transport von Passagieren auf dem Land-, Luft-, See- und Flussweg ab Montag, 16.03.2020, 23.59 Uhr ausgesetzt. Es ist damit ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, nach Peru ein- oder aus dem Land auszureisen. Alle im Land befindlichen Personen müssen sich in dem genannten Zeitraum zu Hause oder einer Unterkunft aufhalten. Das Verlassen ist nur noch zu besonderen Gelegenheiten gestattet, so etwa um notwendige Lebensmittel einzukaufen, eine Bank oder Apotheke zu besuchen oder sich im Notfall in ärztliche Behandlung zu begeben.
Bereits zuvor wurde eine Regelung in Kraft gesetzt, nach der ab dem 16. März 2020 sämtliche Flüge sowohl aus als auch nach Europa und Asien für eine Dauer von 30 Kalendertagen ausgesetzt wurden.
Ruanda - Ergänzung:
Alle internationalen Flüge von und nach Ruanda werden mit Wirkung zum 20. März 2020 um Mitternacht zunächst für 30 Tage suspendiert.
Alle Reisenden aus Ländern mit Infektionsfällen, darunter Deutschland, die COVID-19 typische Symptome aufweisen, werden nach Einreise zur Durchführung eines Coronavirus-Tests isoliert. Unabhängig vom Ergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Reisende aus Deutschland ohne Symptome unterliegen 14 Tage einem täglichen Monitoring und ggf. weiterer präventiver Maßnahmen.
Auch bei der Ausreise aus Ruanda finden Gesundheitschecks statt. Alle Reisenden, die bei Ausreise COVID-19 typische Symptome aufweisen, werden zur Durchführung eines Coronavirus-Tests isoliert. Unabhängig vom Ergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Saudi-Arabien - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat Saudi-Arabien veranlasst, strenge Ein- und Ausreisebestimmungen zu erlassen. Für Einreisende u.a. aus Deutschland gilt eine Einreisesperre, am 15. März 2020 wurde der Personenflugverkehr von und nach Saudi-Arabien eingestellt. Ab dem 21. März 2020, 06.00 Uhr morgens wird auch der Inlandsflug-, Zug-, Bus- und regulärer Taxiverkehr eingestellt. Diese Maßnahmen werden voraussichtlich bis mindestens Ende März in Kraft bleiben. Eine Ein- und Ausreise von und nach Saudi-Arabien ist gegenwärtig nicht möglich.
Südkorea - Ergänzung:
Am 23. Februar 2020 wurde in Südkorea die höchste Alarmstufe wegen des neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 ausgerufen. Behörden wurden angewiesen, Maßnahmen zu treffen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Dazu gehören eventuelle Reisebeschränkungen, Schulschließungen und das Verbot öffentlicher Veranstaltungen. Besonders betroffen sind Daegu und Cheongdo in der östlichen Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang). Auch der Großraum Seoul ist betroffen, wenn auch weniger stark.
Ab dem 22. März gilt bei der Einreise nach Südkorea ein besonderes Verfahren. Alle aus Europa ankommenden Passagiere sind danach verpflichtet, bei Ankunft einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen und sich einer Messung der Körpertemperatur zu unterziehen. Auf Basis dieser Daten erfolgt eine Kategorisierung in „Einreisende, die Symptome einer Covid19-Infektion aufweisen“ und solche, die „Covid19-syptomfrei“ sind.
Passagiere mit Symptomen werden unmittelbar in eine entsprechende Quarantäne-Einrichtung gebeten.
Passagiere ohne Symptome werden in einem designierten Bereich einem Gesundheitstest unterzogen. Das Testverfahren (inklusive Ergebnis) kann 6 bis 24 h dauern, die Kosten trägt die koreanische Regierung.
Im Falle eines positiven Testergebnisses erfolgt - abhängig vom jeweiligen Schweregrad - die Überweisung in ein Krankenhaus zur Behandlung oder in eine Einrichtung zur Einleitung lebenserhaltender Maßnahmen.
Im Falle eines negativen Testergebnisses gilt folgendes Verfahren:
• Ausländische Staatsangehörige mit längerfristiger Aufenthaltsgenehmigung für die Republik Korea werden zu einer 14-tägigen Quarantäne an ihrem Wohnsitz angehalten (in Ermangelung eines solchen ordnen die koreanischen Behörden einen Aufenthalt in einer Quarantäneeinrichtung an).
• Ausländische Staatsangehörige, die sich zu einem Kurzzeitaufenthalt (z.B. Business, Tourismus) in Korea aufhalten, sind zum Download einer App zur Selbstdiagnose auf ihrem Smartphone verpflichtet. Mit deren Hilfe wird der Gesundheitsstatus während der nächsten 14 Tage protokolliert und die erforderlichen Daten an das koreanische Gesundheitssystem übermittelt. Die App können Sie schon vor der Reise hier herunterladen.
• Von Reisen in die Provinz Gyeongsangbuk-do und in die Stadt Daegu wird derzeit abgeraten.
Sri Lanka - Ergänzung:
Die sri lankischen Behörden haben am 18. März.2020 bekannt gegeben, dass der internationale Flughafen in Colombo ab 19. März 2020, 04:00 Uhr Ortszeit, bis 25.März 2020, 23:59 Uhr Ortszeit, für ankommende internationale Passagierflüge geschlossen ist. Leere Passagierflüge, die Passagiere in Colombo aufnehmen, sind von der Regelung ausgeschlossen. Die Ausreise von Passagieren auf kommerziellen Fluglinien ist weiterhin möglich, auch wenn damit zu rechnen ist, dass der Flugverkehr insgesamt abnehmen wird.
Die Einreise aus Deutschland ist bereits seit dem15. März 2020 bis vorerst 29. März 2020 (bis 24.00 Uhr) untersagt. Einreisesperren sind für mehrere weitere Länder in Kraft, die Liste der betroffenen Länder wird regelmäßig erweitert.
Bezüglich der bereits im Land befindlichen Ausländer haben die Behörden von Sri Lanka mitgeteilt, dass die Gültigkeit der erteilten Visa automatisch bis zum 12. April 2020 verlängert wurde.
Die sri lankischen Behörden haben zur Bekämpfung der weiteren Verbreitung von COVID19 eine landesweite Ausgangssperre verhängt. Diese gilt zunächst von Freitag 20.März 2020 18:00 Uhr Ortszeit, bis Montag, 23.März 2020, 6:00 Uhr Ortszeit. Die Ausgangssperre gilt nicht für Personen auf dem Weg zum Flughafen um einen unmittelbar bevorstehenden Flug wahrzunehmen. Bitte halten Sie während der Fahrt Ihren Reisepass und Ihre Flugreservierung für eventuelle Kontrollen bereit.
Die sri lankischen Behörden haben am 18.März 2020 ab 16:30 Uhr eine bis auf weiteres gültige Ausgangssperre für die besonders betroffenen Polizeidistrike in Puttalam (hierunter fällt unter anderem Kalpitiya), Chilaw und Kochchikade verhängt. Es ist davon auszugehen, dass Fahrten zum Flughafen weiterhin möglich sind.
Türkei - Ergänzung:
Die Ausreise von deutschen Staatsangehörigen ist mit dem Flugzeug heute, 20. März 2020 weiterhin möglich.
• Nutzen Sie die Möglichkeiten, heute noch nach Deutschland zurückzukehren.
Eine Reihe von Fluggesellschaften hat ihren Flugbetrieb nach Deutschland bereits eingestellt, andere haben dies bis zum 21. März 2020 angekündigt. Mit Hotelschließungen ab heute, dem 20. März 2020 ist zu rechnen.
Der planmäßige Flugverkehr nach Deutschland mit Pegasus Airlines ist seit Mittwoch, 18. März 2020 eingestellt; Flüge mit Turkish Airlines werden nach derzeitigem Kenntnisstand vom Flughafen Istanbul nach Deutschland nur noch heute, den 20. März 2020, eingeschränkt durchgeführt. Ab Samstag, 21. März 2020 stellt Turkish Airlines die Direktflüge nach Deutschland voraussichtlich ein. Für die Flughäfen Antalya und Izmir beabsichtigen die Fluggesellschaften Sunexpress und Corendon, alle Flüge nach Deutschland nur noch bis heute, den 20. März 2020 sowie mit Sunexpress eingeschränkt auch am 21. März 2020 vorbehaltlich anderer Weisungen türkischer Behörden durchzuführen.
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert, gültig ab Samstag, den 14. März 2020 um 8:00 Uhr Ortszeit, zunächst bis zum 17. April 2020. Flugzeuge dürfen weiterhin landen, um Passagiere aus der Türkei nach Deutschland abzuholen. Deutschen Staatsbürgern, die aus Drittstaaten in die Türkei einreisen möchten, wird teilweise die Einreise verweigert, auch wenn sie aus Drittstaaten kommen, die nicht von diesen Verboten betroffen sind. Transit über türkische Flughäfen ist nach jetzigem Stand möglich, dies jedoch nur, wenn der Weiterflug nach Deutschland oder an Drittdestinationen gesichert ist.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März nach Griechenland und Bulgarien in alle Richtungen geschlossen.
Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Die offiziellen Zahlen zu Infizierten in der Türkei sind derzeit noch niedrig; es muss allerdings mit einer hohen Dunkelziffer gerechnet werden.
Tunesien - Ergänzung:
U.a. müssen sich ab sofort aus Deutschland einreisende Personen für 14 Tage in Quarantäne am geplanten Aufenthaltsort (i.d.R. Wohnung, Hotel) begeben und dürfen das Land vor Ablauf dieser Frist auch nicht verlassen.
Tunesien will um Mitternacht seinen kompletten Flugverkehr vollständig aussetzen. Davon sollen laut Behörden auch Flüge für sogenannte Rückkehrer betroffen sein. Deutsche Urlauber sollen noch im Laufe des Tages nach Deutschland zurückgebracht werden.
Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Der Flugverkehr von den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) nach Deutschland sowie der Transitverkehr über VAE Flughäfen sind weiter offen. Die Airlines schränken jedoch derzeit die Flüge von VAE nach Deutschland und anderen EU-Ländern schrittweise und deutlich ein.
Die Einreise für Deutsche in die VAE ist bis auf Weiteres grundsätzlich unmöglich. Ab 19. März 2020 haben die VAE für alle Nationalitäten einen Einreisestopp verhängt, der bis auf Weiteres gilt. Dieses Verbot gilt für alle, die bisher von der Visumpflicht befreit waren (also u.a. für Deutsche) sowie für alle, die bisher ein Visum benötigen. Der Einreisestopp gilt ebenfalls für Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa. Ausnahmen gibt es nur für Staatsangehörige des Golf-Kooperationsrates (außer Qatar) und Inhaber von Diplomatenpässen.
“Residents“ werden von VAE gebeten, folgende Hotline anzurufen, um zu klären, wann sie wieder einreisen können, Tel: 0097124965228 oder 0097192083344. Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.
Zypern - Ergänzung:
Ab dem 21. März gilt - bis auf wenige Ausnahmen, die ggfs. bei der Auslandsvertretung erfragt werden können - ab dem 21. März um 03:00 Uhr morgens eine Einreisesperre in die Republik Zypern.
Für einen Zeitraum von 14 Tagen gibt es ein Landeverbot für kommerzielle Flüge nach Larnaka und Paphos für Flüge aus 28 Staaten darunter Deutschland und weitere europäische Staaten.
Einreisesperren gibt es ebenfalls in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern“/ „TRNZ“). Die Einreise in die „TRNZ“ wird bis zum 1. April nur den „Staatsangehörigen“ der „TRNZ“ gewährt. Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel nur eingeschränkt geleistet werden.
Die Behörden von Antigua und Barbuda haben wegen des Coronavirus eine Einreisesperre für ausländische Reisende verhängt, die sich die letzten 28 Tage vor Einreise in Deutschland, China, Italien, Iran, Japan, Südkorea, Singapur oder Frankreich aufgehalten haben. Diese Regelung gilt bis auf weiteres.
Argentinien - Ergänzung:
Die argentinische Regierung hat mit Dekret vom 13. März 2020 u.a. alle Flüge von und nach Europa für 30 Tage ausgesetzt. Alle, die aus den vom Coronavirus betroffenen Gebieten (u.a. alle Mitgliedsländer der Europäischen Union) einreisen, oder innerhalb der letzten 14 Tage eingereist sind, unterliegen einer 14-tägigen, verpflichtenden häuslichen Quarantäne.
Ein beschränktes 10-tägiges Ausgangsverbot wird von der Regierung erwogen, von dem nur in Einzelfällen Ausnahmen zulässig sind, z.B. Einkaufen, Fahrt zum Flughafen zwecks Ausreise. Es kann jederzeit in Kraft treten.
Australien - Ergänzung:
Ab 20. März 2020, 21:00 Ortszeit, gilt ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländische Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien.
Ausgenommen von diesem Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch: Eltern). Hier gilt bei Einreise aber eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation.
Ein Transit durch australische Flughäfen bleibt grundsätzlich möglich, aber nur unter strikten Auflagen. Reisende sollten sich bei ihrem Fluganbieter rückversichern, dass die gebuchte Verbindung einen Transit in Australien tatsächlich gestattet
Tasmanien hat als erster australischer Bundesstaat zusätzliche Einreisebestimmungen erlassen. Es gilt (mit wenigen Ausnahmen) eine 14-tägige Selbstisolationspflicht für alle vom australischen Festland aus Einreisenden.
China - Ergänzung:
Derzeit müssen alle China-Reisenden damit rechnen wegen der Ausbreitung des Coronavirus nach Einreise bzw. nach einer innerchinesischen Reise zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet zu werden. Diese erfolgt oft in einem Quarantänezentrum, meist umgebaute Hotels unterschiedlichen Standards - die Kosten müssen teilweise selbst getragen werden. In Einzelfällen kann die Quarantäne zuhause oder in einem Hotel erfolgen. Die Entscheidungen über diese Maßnahmen werden von unterschiedlichen Behörden auf verschiedenen Ebenen getroffen und können sich auch innerhalb einer Stadt unterscheiden. Kontaktieren Sie daher vor Einreise Ihre Hausverwaltung bzw. Ihr Hotel sowie sonstige Kontaktpersonen wie Arbeitgeber oder Universität und erfragen Sie die dort für Sie geltenden Bestimmungen. Während der Quarantänezeit werden Sie keine Möglichkeit haben, wieder aus China auszureisen.
Einreisende aus Risikogebieten werden zur Einhaltung der 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Hierzu zählen u.a. Deutschland, Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Iran, Italien, Japan, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz, Südkorea, Spanien und die USA.
In Shanghai werden Einreisende aus den o.g. Risikogebieten seit dem 17. März 2020 von den Flughäfen in Test-Center der einzelnen Bezirke gebracht und müssen sich dort einem obligatorischen Test auf Covid-19 unterziehen. Auch bei negativem Testergebnis ist eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten, die streng kontrolliert wird. Auch in anderen Provinzen wird die Durchführung von Covid-19-Tests zunehmend obligatorisch.
Ab dem 20. März 2020 werden internationale Flüge nach Peking teilweise in andere Städte wie Tianjin, Shijiazhuang, Taiyuan und Hohhot umgeleitet. Nach einer erfolgreich bestandenen Gesundheitsüberprüfung sollen die Passagiere weiter nach Peking fliegen, um dort eine 14-tägige Quarantäne grundsätzlich in einer zentralen Einrichtung durchzuführen. Bei einem Verdachtsfall oder bestätigten Fall muss die Quarantäne bzw. Behandlung am Landeort durchgeführt werden. Es ist bisher unklar, wie Transitreisende am Flughafen Peking von diesen Bestimmungen betroffen sind - bei direkter Ankunft in Peking waren sie bisher von den Bestimmungen nicht betroffen, sofern sie nicht in das Stadtgebiet Peking einreisten, und mussten sich an die Quarantänevorschriften ihres Zielortes halten.
Bei Ankunft internationaler Flüge werden noch an Bord und nach Verlassen des Flugzeugs intensive Gesundheitskontrollen durchgeführt. Hierdurch kommt es zu erheblichen Wartezeiten. Abhängig vom Ergebnis der Gesundheitskontrollen können verschiedene Quarantänemaßnahmen angeordnet werden. Der Transport in die jeweiligen Städte erfolgt über organisierte Shuttlebusse der einzelnen Bezirke. Dies gilt auch bei geplanter Weiterreise in eine andere Provinz. Private Transfers von den Flughäfen sind nur noch eingeschränkt möglich.
Bei einem Coronavirus-Verdachtsfall auf dem Einreiseflug, müssen Sie damit rechnen, direkt nach der Einreise oder im Nachhinein verpflichtend für 14 Tage in einem Quarantänezentrum untergebracht zu werden.
Reisende, die Krankheitssymptome aufweisen, werden in Krankenhäuser eingewiesen und obligatorischen Untersuchungen unterzogen. Falsche Angaben zum Gesundheitszustand bei Einreise können strafrechtlich verfolgt werden.
Grundsätzlich gilt, dass die Situation weiterhin dynamisch ist und die Vorgaben der örtlichen Behörden sich ohne Ankündigung ändern können. Die Botschaft und die Generalkonsulate haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Quarantänemaßnahmen keinen Einfluss.
Die chinesischen Behörden haben seit dem 23. Januar 2020 für Wuhan und andere Städte der Provinz Hubei Reisebeschränkungen erlassen. Eine Ausreise mit Zug, Flug, Bus, Fähre oder Auto ist dort weiterhin nicht möglich. Auch andere Provinzen Chinas haben Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit unterschiedlichen Ausmaßes verhängt. Bei Ein- und Ausreise wie auch bei Überlandreisen im Land sind Fieberkontrollen möglich; bei Symptomen ist mit Quarantänemaßnahmen zu rechnen.
Nachbarländer, darunter Russland, haben Grenzübergänge vorübergehend geschlossen, viele Fluggesellschaften haben den Flugverkehr vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt.
Durch die enorme Beanspruchung des Gesundheitssystems kann es zu Einschränkungen bei der allgemeinmedizinischen Versorgung kommen.
Aufenthalte in China wirken sich auf Einreisemöglichkeiten in zahlreiche andere Länder aus.
Costa Rica - Ergänzung:
Costa Rica hat für den Zeitraum vom 19. März 2020 0:00 Uhr bis 12. April 2020 23:59 Uhr eine Einreisesperre für Touristen verhängt. Es können in diesem Zeitraum nur Costa-Ricaner oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis/Residentes einreisen. Dies gilt für Einreisen auf dem Land-, See- und Luftweg.
Die Ausreise bleibt gestattet. Mit Ausreiseproblemen ist aufgrund fehlender Flugkapazitäten dennoch zu rechnen.
Deutschland - Ergänzung:
Baden Württemberg:
Zusammenkünfte auf öffentlichen Plätzen von Gruppen sind verboten. Es dürfen sich maximal noch drei Personen versammeln. Durchreisen von Personen aus Corona-Risikogebieten sind untersagt.
Bayern:
Ausgangsbeschränkungen ab Freitag um Mitternacht. Dies gelte für vorläufig zwei Wochen. Für Gruppenbildungen im Freien drohen hohe Bußgelder.
Dortmund:
Ab morgen sind in Dortmund Versammlungen von mehr als vier Personen verboten. Schon heute sollen dahingehend Kontrollen stattfinden.
Rheinland-Pfalz:
Der Grenzverkehr wird eingeschränkt.
El Salvador - Ergänzung:
Der internationale Flughafen SAL ist seit 18. März 2020 für zunächst 15 Tage geschlossen, Ein- und Ausreisen sind nicht möglich. Ausgenommen sind Frachtsendungen und humanitäre Transporte. Einreise auf dem Landweg: El Salvador hat am 11. März 2020 eine Einreisesperre für alle Ausländer erlassen. Ausgenommen hiervon sind Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis sowie Diplomaten, die sich einer 30-tägigen Quarantäne unterziehen müssen. Diese Regelung gilt zunächst für 21 Tage bis zum 01. April 2020.
Gambia - Ergänzung:
Gambia hat am 19. März 2020 mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sämtliche Flugverbindungen aus 13 Staaten, inklusive Deutschland, bis auf weiteres suspendiert. Bei den weiteren Staaten handelt es sich um Belgien, Dänemark, Frankreich , Großbritannien, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz und Spanien. Rückholflüge aus Gambia in die entsprechenden Staaten sind davon nach derzeitigem Stand nicht betroffen. Allerdings haben die meisten Fluggesellschaften ihre Flüge von und nach Gambia bereits suspendiert. Brussels Airlines wird Banjul/Gambia ab dem 21. März nicht mehr anfliegen. Diese Regelung soll mindestens bis zum 19.04.2020 gelten.
Bereits am 17. März hatte die gambische Regierung eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht nach Einreise für Reisende aus „Hotspot“-Ländern verkündet. Hierzu gehört auch Deutschland. Auf der Liste befinden sich derzeit 47 Länder Asiens, Europas, des Nahen Ostens sowie Nord- und Südamerikas. Mehrere ranghohe Regierungsvertreter haben gegenüber Diplomaten versichert, dass die Rückholflüge der Fluggesellschaften nicht von diesen Maßnahmen betroffen sind.
Indien - Ergänzung:
Weltweit ist der Flugverkehr derzeit stark eingeschränkt. Ab Montag, 23. März, werden alle kommerziellen Flugverbindungen von und nach Indien – zunächst für eine Woche – eingestellt. Ein- und Ausreise sind somit in diesem Zeitraum nicht mehr möglich. Bitte buchen Sie keinesfalls Flüge für diesen Zeitraum, selbst wenn Ihnen diese online noch als verfügbar angezeigt werden!
Mit Wirkung vom 13. März 2020 hat Indien alle an Ausländer erteilten Visa, zunächst befristet bis zum 15. April 2020, für ungültig erklärt. Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits in Indien aufhalten, ist über das örtlich zuständige FRRO zu beantragen. Bitte beantragen Sie die Verlängerung online und sehen Sie von persönlichen Vorsprachen bei den FRROs ab.
Für Sonntag, den 22. März 2020, hat Premierminister Modi landesweit zu einer freiwilligen Ausgangssperre von 7 Uhr morgens – 21 Uhr aufgerufen. Die deutschen Vertretungen in Indien raten die Ausgangssperre einzuhalten. Weitere – regionalspezifische – Einschränkungen der Bewegungsfreiheit können zusätzlich verhängt werden. Bitte halten Sie sich informiert.
Kroatien - Ergänzung:
Am 19.03.2020 hat Kroatien eine generelle Einreisesperre verhängt. Hiervon ausgenommen sind kroatische Staatsangehörige, die nach Kroatien zurückkehren, sowie Angehörige bestimmter Berufsgruppen. Sofern eine Einreise nach Kroatien gestattet ist und aus einem COVID-19-Risokogebiet stattfindet, unterliegen Reisende einer 14-tägigen häuslichen Quarantänepflicht.
In Kroatien befindlichen Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates, eines Staates des Schengen-Raums, Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs sowie Personen, die in den vorgenannten Staaten ihren Wohnsitz haben, wird die Rückreise in ihren Wohnsitzstaat gestattet.
Luxemburg - Ergänzung:
Ab dem 20. März 2020 ist der Grenzübertritt an den Landgrenzen zu Luxemburg nur noch an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich. Um welche Grenzübergänge es sich handelt, ist auf der Internetseite des BMI abrufbar: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pres ... ellen.html
Macau - Ergänzung:
Zur Vermeidung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 wurde der Reiseverkehr mit Festlandchina und Hongkong eingeschränkt und Fährverbindungen eingestellt. Die Hong Kong-Zuhai-Macao-Brücke ist derzeit mit reduziertem Fahrplan auch für den Busverkehr weiterhin geöffnet. Die Öffnungszeiten der Grenzübergänge zu Festlandchina wurden verkürzt; weitere Einschränkungen, auch Schließungen sind nicht auszuschließen. Einreisende aus Festlandchina, die sich in den letzten 14 Tagen in der Provinz Hubei aufgehalten haben, dürfen nicht nach Macau einreisen, es sei denn, sie legen ein ärztliches Attest über die Nichtinfizierung mit dem Virus vor.
Ab 8. März 2020 müssen sich Reisende, die sich in den letzten 14 Tagen in Deutschland aufgehalten haben, bei Einreise nach Macau einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Ab 10. März 2020 müssen sich Reisende, die sich in den letzten 14 Tagen in Deutschland aufgehalten haben und nicht Einwohner Macaus sind, einer 14-tägigen medizinischen Überwachung unterstellen, die auf eigene Kosten im Pousada Marina Infante Hotel in Taipa erfolgen muss.
Seit dem 18. März 2020 besteht ein Einreiseverbot für alle Reisenden aus Übersee. Ausgenommen sind Personen mit Wohnsitz in Macao, China, Hongkong und Taiwan.
Marokko - Ergänzung:
Reisen nach Marokko sind aktuell nicht möglich, es gilt die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, siehe COVID-19 /Coronavirus
Die internationalen Verkehrsverbindungen sind seit dem 15. März 2020 bis vorerst 31. März 2020 offiziell eingestellt. Sämtliche Fährverbindungen nach Spanien und Frankreich wurden ausgesetzt. Kommerzielle Flugverbindungen existieren noch vereinzelt mit Air France von verschiedenen Flughäfen.
Vereinzelt ist es in den letzten Tagen zu kurzzeitigen Öffnungen der Grenze zur spanischen Exklave Ceuta gekommen.
In Marokko gilt ab dem 20. März 2020, 18.00 Uhr landesweit eine Ausgangssperre, der Ausnahmezustand wurde ausgerufen. Diese wird mit erheblichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit einhergehen und mit polizeilichen Maßnahmen unterlegt sein.
Myanmar - Ergänzung:
Seit 15. März 2020 müssen sich Reisende, die aus Deutschland oder anderen betroffenen Staaten einreisen oder sich in den vergangenen 14 Tagen in Deutschland bzw. diesen Staaten aufgehalten haben, bei Ankunft für 14 Tage in staatliche Quarantäne begeben. Zusätzlich müssen sie ein medizinisches Gutachten einer staatlich anerkannten Institution vorlegen, aus dem hervorgeht, dass unmittelbar vor Abflug keine Anzeichen einer akuten Atemwegserkrankung (frei von Fieber und Husten und Kurzatmigkeit) vorlagen.
Zur Eindämmung der Covid-Pandemie ist Ausländern die Ein- und Ausreise seit 19. März 2020 nur über die internationalen Flughäfen Rangun (Yangon), Mandalay und Nay Pyi Taw gestattet. Die auf dem Landweg zu erreichenden Grenzübergänge sind teilweise vollständig (insbesondere zu Indien) geschlossen; teilweise ist der Grenzübertritt nur noch für Staatsangehörigen der beiden Grenzstaaten möglich.
Nicaragua:
Am 18.03.2020 gab die nicaraguanische Regierung den ersten bestätigten Fall von COVID-19 in Nicaragua bekannt. Das öffentliche Leben unterliegt bisher kaum Einschränkungen.
Insofern herrscht eine besondere Gefahr der raschen Verbreitung des Virus.
Oman - Ergänzung:
Seit dem 18. März 2020 besteht ein generelles Einreiseverbot für alle Ausländer. Eine Einreise oder Wiedereinreise nach Oman ist somit für alle deutschen Staatsangehörigen derzeit nicht mehr möglich.
Das omanische Tourismusministerium hat am 18. März 2020 Reiseveranstalter und Hotels aufgerufen, Touristen die umgehende Rückreise in ihre Heimatländer nahezulegen. Alle touristischen Sehenswürdigkeiten und Märkte sowie Einkaufszentren (Malls) und Geschäfte, mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften und Apotheken; wurden geschlossen. Der Verzehr in Restaurants und Cafés, auch in Hotels, ist nicht mehr erlaubt. Es sind starke Einschränkungen des Hotelbetriebs bis hin zu Schließungen der Hotels zu erwarten.
Seit 15. März 2020 dürfen Kreuzfahrtschiffe keine omanischen Häfen mehr anlaufen.
Der internationale Luft- und Reiseverkehr unterliegt stark zunehmenden drastischen Einschränkungen. Sehr viele Fluglinien haben den Flugverkehr von Oman nach Europa bereits suspendiert. Eine Ausreise über Flughäfen in der Region ist nur noch sehr eingeschränkt möglich.
Peru - Ergänzung:
Die peruanische Regierung hat mit Dekret vom 15.03.2020 ab Montag, 16.03.2020, 0.00 Uhr für einen Zeitraum von 15 Tagen den nationalen Notstand erklärt und eine "obligatorische soziale Isolierung (Quarantäne)" verhängt.
Damit wurden die Grenzen des Landes geschlossen und der internationale Transport von Passagieren auf dem Land-, Luft-, See- und Flussweg ab Montag, 16.03.2020, 23.59 Uhr ausgesetzt. Es ist damit ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, nach Peru ein- oder aus dem Land auszureisen. Alle im Land befindlichen Personen müssen sich in dem genannten Zeitraum zu Hause oder einer Unterkunft aufhalten. Das Verlassen ist nur noch zu besonderen Gelegenheiten gestattet, so etwa um notwendige Lebensmittel einzukaufen, eine Bank oder Apotheke zu besuchen oder sich im Notfall in ärztliche Behandlung zu begeben.
Bereits zuvor wurde eine Regelung in Kraft gesetzt, nach der ab dem 16. März 2020 sämtliche Flüge sowohl aus als auch nach Europa und Asien für eine Dauer von 30 Kalendertagen ausgesetzt wurden.
Ruanda - Ergänzung:
Alle internationalen Flüge von und nach Ruanda werden mit Wirkung zum 20. März 2020 um Mitternacht zunächst für 30 Tage suspendiert.
Alle Reisenden aus Ländern mit Infektionsfällen, darunter Deutschland, die COVID-19 typische Symptome aufweisen, werden nach Einreise zur Durchführung eines Coronavirus-Tests isoliert. Unabhängig vom Ergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Reisende aus Deutschland ohne Symptome unterliegen 14 Tage einem täglichen Monitoring und ggf. weiterer präventiver Maßnahmen.
Auch bei der Ausreise aus Ruanda finden Gesundheitschecks statt. Alle Reisenden, die bei Ausreise COVID-19 typische Symptome aufweisen, werden zur Durchführung eines Coronavirus-Tests isoliert. Unabhängig vom Ergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Saudi-Arabien - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat Saudi-Arabien veranlasst, strenge Ein- und Ausreisebestimmungen zu erlassen. Für Einreisende u.a. aus Deutschland gilt eine Einreisesperre, am 15. März 2020 wurde der Personenflugverkehr von und nach Saudi-Arabien eingestellt. Ab dem 21. März 2020, 06.00 Uhr morgens wird auch der Inlandsflug-, Zug-, Bus- und regulärer Taxiverkehr eingestellt. Diese Maßnahmen werden voraussichtlich bis mindestens Ende März in Kraft bleiben. Eine Ein- und Ausreise von und nach Saudi-Arabien ist gegenwärtig nicht möglich.
Südkorea - Ergänzung:
Am 23. Februar 2020 wurde in Südkorea die höchste Alarmstufe wegen des neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 ausgerufen. Behörden wurden angewiesen, Maßnahmen zu treffen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Dazu gehören eventuelle Reisebeschränkungen, Schulschließungen und das Verbot öffentlicher Veranstaltungen. Besonders betroffen sind Daegu und Cheongdo in der östlichen Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang). Auch der Großraum Seoul ist betroffen, wenn auch weniger stark.
Ab dem 22. März gilt bei der Einreise nach Südkorea ein besonderes Verfahren. Alle aus Europa ankommenden Passagiere sind danach verpflichtet, bei Ankunft einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen und sich einer Messung der Körpertemperatur zu unterziehen. Auf Basis dieser Daten erfolgt eine Kategorisierung in „Einreisende, die Symptome einer Covid19-Infektion aufweisen“ und solche, die „Covid19-syptomfrei“ sind.
Passagiere mit Symptomen werden unmittelbar in eine entsprechende Quarantäne-Einrichtung gebeten.
Passagiere ohne Symptome werden in einem designierten Bereich einem Gesundheitstest unterzogen. Das Testverfahren (inklusive Ergebnis) kann 6 bis 24 h dauern, die Kosten trägt die koreanische Regierung.
Im Falle eines positiven Testergebnisses erfolgt - abhängig vom jeweiligen Schweregrad - die Überweisung in ein Krankenhaus zur Behandlung oder in eine Einrichtung zur Einleitung lebenserhaltender Maßnahmen.
Im Falle eines negativen Testergebnisses gilt folgendes Verfahren:
• Ausländische Staatsangehörige mit längerfristiger Aufenthaltsgenehmigung für die Republik Korea werden zu einer 14-tägigen Quarantäne an ihrem Wohnsitz angehalten (in Ermangelung eines solchen ordnen die koreanischen Behörden einen Aufenthalt in einer Quarantäneeinrichtung an).
• Ausländische Staatsangehörige, die sich zu einem Kurzzeitaufenthalt (z.B. Business, Tourismus) in Korea aufhalten, sind zum Download einer App zur Selbstdiagnose auf ihrem Smartphone verpflichtet. Mit deren Hilfe wird der Gesundheitsstatus während der nächsten 14 Tage protokolliert und die erforderlichen Daten an das koreanische Gesundheitssystem übermittelt. Die App können Sie schon vor der Reise hier herunterladen.
• Von Reisen in die Provinz Gyeongsangbuk-do und in die Stadt Daegu wird derzeit abgeraten.
Sri Lanka - Ergänzung:
Die sri lankischen Behörden haben am 18. März.2020 bekannt gegeben, dass der internationale Flughafen in Colombo ab 19. März 2020, 04:00 Uhr Ortszeit, bis 25.März 2020, 23:59 Uhr Ortszeit, für ankommende internationale Passagierflüge geschlossen ist. Leere Passagierflüge, die Passagiere in Colombo aufnehmen, sind von der Regelung ausgeschlossen. Die Ausreise von Passagieren auf kommerziellen Fluglinien ist weiterhin möglich, auch wenn damit zu rechnen ist, dass der Flugverkehr insgesamt abnehmen wird.
Die Einreise aus Deutschland ist bereits seit dem15. März 2020 bis vorerst 29. März 2020 (bis 24.00 Uhr) untersagt. Einreisesperren sind für mehrere weitere Länder in Kraft, die Liste der betroffenen Länder wird regelmäßig erweitert.
Bezüglich der bereits im Land befindlichen Ausländer haben die Behörden von Sri Lanka mitgeteilt, dass die Gültigkeit der erteilten Visa automatisch bis zum 12. April 2020 verlängert wurde.
Die sri lankischen Behörden haben zur Bekämpfung der weiteren Verbreitung von COVID19 eine landesweite Ausgangssperre verhängt. Diese gilt zunächst von Freitag 20.März 2020 18:00 Uhr Ortszeit, bis Montag, 23.März 2020, 6:00 Uhr Ortszeit. Die Ausgangssperre gilt nicht für Personen auf dem Weg zum Flughafen um einen unmittelbar bevorstehenden Flug wahrzunehmen. Bitte halten Sie während der Fahrt Ihren Reisepass und Ihre Flugreservierung für eventuelle Kontrollen bereit.
Die sri lankischen Behörden haben am 18.März 2020 ab 16:30 Uhr eine bis auf weiteres gültige Ausgangssperre für die besonders betroffenen Polizeidistrike in Puttalam (hierunter fällt unter anderem Kalpitiya), Chilaw und Kochchikade verhängt. Es ist davon auszugehen, dass Fahrten zum Flughafen weiterhin möglich sind.
Türkei - Ergänzung:
Die Ausreise von deutschen Staatsangehörigen ist mit dem Flugzeug heute, 20. März 2020 weiterhin möglich.
• Nutzen Sie die Möglichkeiten, heute noch nach Deutschland zurückzukehren.
Eine Reihe von Fluggesellschaften hat ihren Flugbetrieb nach Deutschland bereits eingestellt, andere haben dies bis zum 21. März 2020 angekündigt. Mit Hotelschließungen ab heute, dem 20. März 2020 ist zu rechnen.
Der planmäßige Flugverkehr nach Deutschland mit Pegasus Airlines ist seit Mittwoch, 18. März 2020 eingestellt; Flüge mit Turkish Airlines werden nach derzeitigem Kenntnisstand vom Flughafen Istanbul nach Deutschland nur noch heute, den 20. März 2020, eingeschränkt durchgeführt. Ab Samstag, 21. März 2020 stellt Turkish Airlines die Direktflüge nach Deutschland voraussichtlich ein. Für die Flughäfen Antalya und Izmir beabsichtigen die Fluggesellschaften Sunexpress und Corendon, alle Flüge nach Deutschland nur noch bis heute, den 20. März 2020 sowie mit Sunexpress eingeschränkt auch am 21. März 2020 vorbehaltlich anderer Weisungen türkischer Behörden durchzuführen.
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert, gültig ab Samstag, den 14. März 2020 um 8:00 Uhr Ortszeit, zunächst bis zum 17. April 2020. Flugzeuge dürfen weiterhin landen, um Passagiere aus der Türkei nach Deutschland abzuholen. Deutschen Staatsbürgern, die aus Drittstaaten in die Türkei einreisen möchten, wird teilweise die Einreise verweigert, auch wenn sie aus Drittstaaten kommen, die nicht von diesen Verboten betroffen sind. Transit über türkische Flughäfen ist nach jetzigem Stand möglich, dies jedoch nur, wenn der Weiterflug nach Deutschland oder an Drittdestinationen gesichert ist.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März nach Griechenland und Bulgarien in alle Richtungen geschlossen.
Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Die offiziellen Zahlen zu Infizierten in der Türkei sind derzeit noch niedrig; es muss allerdings mit einer hohen Dunkelziffer gerechnet werden.
Tunesien - Ergänzung:
U.a. müssen sich ab sofort aus Deutschland einreisende Personen für 14 Tage in Quarantäne am geplanten Aufenthaltsort (i.d.R. Wohnung, Hotel) begeben und dürfen das Land vor Ablauf dieser Frist auch nicht verlassen.
Tunesien will um Mitternacht seinen kompletten Flugverkehr vollständig aussetzen. Davon sollen laut Behörden auch Flüge für sogenannte Rückkehrer betroffen sein. Deutsche Urlauber sollen noch im Laufe des Tages nach Deutschland zurückgebracht werden.
Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Der Flugverkehr von den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) nach Deutschland sowie der Transitverkehr über VAE Flughäfen sind weiter offen. Die Airlines schränken jedoch derzeit die Flüge von VAE nach Deutschland und anderen EU-Ländern schrittweise und deutlich ein.
Die Einreise für Deutsche in die VAE ist bis auf Weiteres grundsätzlich unmöglich. Ab 19. März 2020 haben die VAE für alle Nationalitäten einen Einreisestopp verhängt, der bis auf Weiteres gilt. Dieses Verbot gilt für alle, die bisher von der Visumpflicht befreit waren (also u.a. für Deutsche) sowie für alle, die bisher ein Visum benötigen. Der Einreisestopp gilt ebenfalls für Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa. Ausnahmen gibt es nur für Staatsangehörige des Golf-Kooperationsrates (außer Qatar) und Inhaber von Diplomatenpässen.
“Residents“ werden von VAE gebeten, folgende Hotline anzurufen, um zu klären, wann sie wieder einreisen können, Tel: 0097124965228 oder 0097192083344. Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.
Zypern - Ergänzung:
Ab dem 21. März gilt - bis auf wenige Ausnahmen, die ggfs. bei der Auslandsvertretung erfragt werden können - ab dem 21. März um 03:00 Uhr morgens eine Einreisesperre in die Republik Zypern.
Für einen Zeitraum von 14 Tagen gibt es ein Landeverbot für kommerzielle Flüge nach Larnaka und Paphos für Flüge aus 28 Staaten darunter Deutschland und weitere europäische Staaten.
Einreisesperren gibt es ebenfalls in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern“/ „TRNZ“). Die Einreise in die „TRNZ“ wird bis zum 1. April nur den „Staatsangehörigen“ der „TRNZ“ gewährt. Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel nur eingeschränkt geleistet werden.
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Birgitt
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Australien - Ergänzung:
Ab 20. März 2020, 21:00 Ortszeit, gilt ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländische Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien.
Ausgenommen von diesem Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch: Eltern). Hier gilt bei Einreise aber eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation.
Ein Transit durch australische Flughäfen ist für ausländische Reisende ebenfalls nur noch in Ausnahmefällen möglich. Reisende sollten von ihrem Fluganbieter prüfen lassen, ob eine gebuchte Verbindung einen Transit in Australien noch gestattet.
Mit Tasmanien hat ein erster australischer Bundesstaat zusätzliche Einreisebestimmungen erlassen. Es gilt (mit wenigen Ausnahmen) eine 14-tägige Selbstisolationspflicht für alle vom australischen Festland aus Einreisenden.
Deutschland - Ergänzung:
Nach Bayern schränken auch Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hamburg die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung weiter ein. In allen Ländern sind Versammlungen von Kleingruppen im öffentlichen Raum verboten - in Hessen und Rheinland-Pfalz liegt die Höchstzahl bei fünf, in Hamburg bei sechs, in Baden-Württemberg bei drei. Außerdem werden überall Restaurants und Cafés geschlossen. Sie dürfen nur noch Essen zum Mitnehmen verkaufen. Von einer kompletten Ausgangssperre sehen die Länder ab. Die Bürger dürfen weiter nach Draußen gehen - aber allein oder mit den Menschen, die ohnehin mit ihnen im Haushalt leben. Allerdings werde die Polizei kontrollieren, bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder.
Auch Bremen und Niedersachsen schließen alle Restaurants und Cafés. Der Außer-Haus-Verkauf von Speisen soll allerdings möglich bleiben.
Ab 20. März 2020, 21:00 Ortszeit, gilt ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländische Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien.
Ausgenommen von diesem Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch: Eltern). Hier gilt bei Einreise aber eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation.
Ein Transit durch australische Flughäfen ist für ausländische Reisende ebenfalls nur noch in Ausnahmefällen möglich. Reisende sollten von ihrem Fluganbieter prüfen lassen, ob eine gebuchte Verbindung einen Transit in Australien noch gestattet.
Mit Tasmanien hat ein erster australischer Bundesstaat zusätzliche Einreisebestimmungen erlassen. Es gilt (mit wenigen Ausnahmen) eine 14-tägige Selbstisolationspflicht für alle vom australischen Festland aus Einreisenden.
Deutschland - Ergänzung:
Nach Bayern schränken auch Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hamburg die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung weiter ein. In allen Ländern sind Versammlungen von Kleingruppen im öffentlichen Raum verboten - in Hessen und Rheinland-Pfalz liegt die Höchstzahl bei fünf, in Hamburg bei sechs, in Baden-Württemberg bei drei. Außerdem werden überall Restaurants und Cafés geschlossen. Sie dürfen nur noch Essen zum Mitnehmen verkaufen. Von einer kompletten Ausgangssperre sehen die Länder ab. Die Bürger dürfen weiter nach Draußen gehen - aber allein oder mit den Menschen, die ohnehin mit ihnen im Haushalt leben. Allerdings werde die Polizei kontrollieren, bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder.
Auch Bremen und Niedersachsen schließen alle Restaurants und Cafés. Der Außer-Haus-Verkauf von Speisen soll allerdings möglich bleiben.
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Deutschland - Ergänzung:
In weiteren Bundesländern und Städten kommt es zu Einschränkungen. Ein Überblick: Wo Maßnahmen verschärft werden
Jordanien - Ergänzung:
Die jordanische Regierung hat eine Einreisesperre für Reisende u.a. aus Deutschland mit Wirkung ab 16. März 2020 beschlossen.
Seit 17. März 2020 ist der Flugverkehr aus und nach Jordanien bis auf Weiteres eingestellt. Am 18. März 2020 sind weitere einschränkende Maßnahmen in Kraft getreten u.a. weitgehende Ausgangssperre, Einstellung aller Arbeiten in öffentlichen Institutionen und Behörden sowie im Privatsektor - mit Ausnahme des öffentlichen und privaten Gesundheitssektors und anderer lebenswichtiger Sektoren. Sie gelten zunächst für 14 Tage.
ACHTUNG: Ab 21. März 2020 um 07.00 Uhr gilt eine strikte Ausgangssperre unter Strafandrohung bei Zuwiderhandlung. Alle Geschäfte im gesamten Land bleiben geschlossen. Am Morgen des 24. März soll bekannt gegeben werden, wann Lebensmittelgeschäfte zu bestimmten Zeiten geöffnet sein werden, damit Einkäufe getätigt werden können.
Mosambik - Ergänzung:
Ab dem 23. März für zunächst 30 Tage werden für Mosambik keine Einreisevisa mehr ausgestellt. Die bis dato ausgestellten Visa verlieren ihre Gültigkeit. Reisende aus Deutschland, die noch bis zum 23. März einreisen, müssen sich in eine 14-tägige Pflichtquarantäne begeben, unabhängig, ob Krankheitssymptome vorliegen. Ab dem 23. März gilt diese Regelung für Reisende aus allen Ländern. Für Personen mit einer privaten Wohnung in Mosambik kann dies in Form einer Selbstquarantäne erfolgen. Für Besucher ohne private Unterkunft weisen mosambikanische Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort zu. Nach der 14-tägigen Quarantäne wird durch die mosambikanischen Gesundheitsbehörden ein Coronavirus-Test durchgeführt, der als Grundlage für die Entscheidung über die Aufhebung bzw. Fortführung der Quarantänemaßnahme dient.
Slowenien - Ergänzung:
St. Kitts und Nevis hat am 14. März 2020 entschieden, Reisenden aus besonders betroffenen Ländern (auch Deutschland) zu raten, nicht mehr in St. Kitts und Nevis einzureisen. Erfolgt dennoch eine Einreise, müssen Einreisende für eine 14-tägige Quarantäne in dafür vorgesehene Einrichtungen.
St. Lucia:
St. Lucia hat am 16. März 2020 entschieden, dass unter anderem aus Deutschland kommende Reisende ab dem 17. März 2020 in eine 14-tägige Quarantäne müssen.
Südkorea - Ergänzung:
Am 23. Februar 2020 wurde die höchste Alarmstufe wegen des neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 ausgerufen. Behörden wurden angewiesen, Maßnahmen zu treffen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Dazu gehören eventuelle Reisebeschränkungen, Schulschließungen und das Verbot öffentlicher Veranstaltungen. Besonders betroffen sind Daegu und Cheongdo in der östlichen Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang). Auch der Großraum Seoul ist betroffen, wenn auch weniger stark.
Ab 22. März 2020 gilt für alle aus Europa ankommenden Passagiere eine Verschärfung der Einreisebestimmungen: Passagiere sind verpflichtet, bei Ankunft einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen und sich einer Messung der Körpertemperatur sowie eines Coronavirus-Tests zu unterziehen. Dem kostenlosen Test (Wartezeiten am Flughafen kann mehrere Stunden, eventuell sogar bis zu einem Tag dauern) müssen sich auch diejenigen Einreisenden unterziehen, die keine Symptome aufweisen. Bei positivem Ausgang des Tests (Covid-19 Infektion) erfolgt die Einweisung in ein Krankenhaus oder eine andere medizinische Einrichtung. Bei negativem Ausgang wird eine 14-tägige häusliche Quarantäne (für koreanische Staatsangehörige und Ausländer mit längerfristigem Aufenthalt in Korea) oder die staatliche Beobachtung über die kontinuierliche Protokollierung des Gesundheitszustandes per Smartphone-App (für Ausländer auf Besuchsreise) angeordnet.
• Von Reisen in die Provinz Gyeongsangbuk-do und in die Stadt Daegu wird derzeit abgeraten.
Vanuatu:
Vor dem Hintergrund der weltweiten Bedrohung durch das Coronavirus SARS-CoV-2 hat das Gesundheitsministerium von Vanuatu Einreisesperren für Reisende aus bestimmten Ländern erlassen, siehe Government of Vanatu.
Zentralafrikanische Republik:
Im Zuge der Pandemievorsorge hat die Zentralafrikanische Republik die Grenzen auf dem Landweg zu Kamerun geschlossen. Einreisende in Bangui werden in (zeitlich und örtlich nicht bestimmte) Quarantäne genommen. Weitere Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs werden erwartet. Versammlungen sind verboten, Nachtbars sind geschlossen.
In weiteren Bundesländern und Städten kommt es zu Einschränkungen. Ein Überblick: Wo Maßnahmen verschärft werden
Jordanien - Ergänzung:
Die jordanische Regierung hat eine Einreisesperre für Reisende u.a. aus Deutschland mit Wirkung ab 16. März 2020 beschlossen.
Seit 17. März 2020 ist der Flugverkehr aus und nach Jordanien bis auf Weiteres eingestellt. Am 18. März 2020 sind weitere einschränkende Maßnahmen in Kraft getreten u.a. weitgehende Ausgangssperre, Einstellung aller Arbeiten in öffentlichen Institutionen und Behörden sowie im Privatsektor - mit Ausnahme des öffentlichen und privaten Gesundheitssektors und anderer lebenswichtiger Sektoren. Sie gelten zunächst für 14 Tage.
ACHTUNG: Ab 21. März 2020 um 07.00 Uhr gilt eine strikte Ausgangssperre unter Strafandrohung bei Zuwiderhandlung. Alle Geschäfte im gesamten Land bleiben geschlossen. Am Morgen des 24. März soll bekannt gegeben werden, wann Lebensmittelgeschäfte zu bestimmten Zeiten geöffnet sein werden, damit Einkäufe getätigt werden können.
Mosambik - Ergänzung:
Ab dem 23. März für zunächst 30 Tage werden für Mosambik keine Einreisevisa mehr ausgestellt. Die bis dato ausgestellten Visa verlieren ihre Gültigkeit. Reisende aus Deutschland, die noch bis zum 23. März einreisen, müssen sich in eine 14-tägige Pflichtquarantäne begeben, unabhängig, ob Krankheitssymptome vorliegen. Ab dem 23. März gilt diese Regelung für Reisende aus allen Ländern. Für Personen mit einer privaten Wohnung in Mosambik kann dies in Form einer Selbstquarantäne erfolgen. Für Besucher ohne private Unterkunft weisen mosambikanische Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort zu. Nach der 14-tägigen Quarantäne wird durch die mosambikanischen Gesundheitsbehörden ein Coronavirus-Test durchgeführt, der als Grundlage für die Entscheidung über die Aufhebung bzw. Fortführung der Quarantänemaßnahme dient.
Slowenien - Ergänzung:
- I. Einschränkungen in der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit
In Slowenien besteht grundsätzlich ein Bewegungs- und Versammlungsverbot in bzw. auf öffentlichen Plätzen. Ausnahmen von dem Verbot bestehen u.a. für das Aufsuchen der Arbeitsstelle und medizinischer Einrichtungen sowie für die Erledigung von Lebensmitteleinkäufen. Eine vollständige Liste der Ausnahme finden Sie auf der Webseite der slowenischen Regierung. - II. Einreise nach Österreich
Die Einreise nach Österreich (z.B. von Deutschland nach Österreich oder von Slowenien nach Österreich) ist für deutsche Staatsangehörige nur noch in folgenden Fällen möglich:
1. Wenn der deutsche Staatsangehörige bei der Einreise eine ärztliche Bescheinigung in deutscher oder in englischer Sprache vorlegen kann, in der bestätigt wird, dass ein molekular-biologischer Test auf SARS-CoV-2 zu seiner Person negativ ausgefallen ist. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als vier (4) Tage sein. Die österreichische Botschaft in Ljubljana stellt auf ihrer Webseite Muster der Bescheinigung zur Verfügung.
2. Wenn der deutsche Staatsangehörige seinen Wohnsitz nachweislich in Österreich hat und er bei Einreise eine Selbstverpflichtung zum Antritt einer 14-tägigen häuslichen Quarantäne abgibt.
3. Wenn der deutsche Staatsangehörige im direkten Transit ohne Halt durch Österreich durchreist und seine Wiederausreise aus Österreich gesichert ist.
Ein Überschreiten der slowenisch-österreichischen Landgrenze ist nur noch über folgende Grenzübergangsstellen möglich:
• Bonisdorf – Kuzma
• Langegg – Jurij (06:00 bis 21:00 Uhr)
• Mureck – Trate
• Radlpaß – Radelj
• Sicheldorf – Gederovci
• Spielfeld (Autobahn) – Šentilj (avtocesta)
• Spielfeld (Bahnhof) – Šentilj (železnica)
• Spielfeld (Bundesstraße) – Šentilj (magistrala) (06:00 bis 21:00 Uhr)
• Bad Radkersburg – Gornja Radgona
• Karawankentunnel (A11) – Karavanke (A2)
• Loibltunnel – Ljubelj
• Wurzenpass – Korensko sedlo (05:00 bis 23:00 Uhr)
• Grablach – Holmec (05:00 bis 21:00 Uhr)
• Lavamünd – Vič (05:00 bis 23:00 Uhr)
Der grenzüberschreitende Zugverkehr zwischen Slowenien und Österreich ist unterbrochen. Wenn Sie von Slowenien nach Deutschland zurückreisen möchten und selbst nicht über ein Kraftfahrzeug verfügen, ist eine Rückreise nur noch möglich, indem Sie sich von einer dritten (motorisierten) Person aus Deutschland in Slowenien abholen lassen. Hierfür muss die Sie abholende dritte Person in jedem Fall in Besitz einer ärztlichen Negativbescheinigung sein (siehe oben), da ihr andernfalls (obgleich lediglich im Transit durch Österreich) die Einreise von Deutschland nach Österreich von der österreichischen Grenzbehörde verweigert wird. - III. Überschreiten der Landgrenze von Italien nach Slowenien
Ein Überschreiten der Landgrenze von Italien nach Slowenien (= Einreise nach Slowenien) ist deutschen Staatsangehörigen nur noch über die Grenzübergangsstellen Vrtojba, Škofije, Fernetiči und Krvavi Potok (letztgenannter nur zwischen 05:00 und 23:00 Uhr) und dort nur für folgenden Personenkreis möglich:
1. Personen, die in Slowenien wohnhaft sind;
2. andere Personen nur, wenn sie über ein SARS-CoV-2-Negativzertifikat (COVID-19) in slowenischer, italienischer oder englischer Sprache verfügen, das nicht älter als drei Tage ist. Kann das Zertifikat nicht vorgelegt werden, ist ein Grenzübertritt ggf. gleichwohl möglich, vorausgesetzt, die Körpertemperatur liegt unter 37,5 °C und es liegen keine Anzeichen einer Atemwegsinfektion vor (z.B. Husten; Niesen; Kurzatmigkeit).
Busse dürfen die Landgrenze von Italien nach Slowenien nicht mehr überschreiten.
Der grenzüberschreitende Zugverkehr zwischen Italien und Slowenien ist unterbrochen. - IV. Überschreiten sonstiger Landgrenzen
Einschränkungen beim Überschreiten der Landgrenze von Kroatien und von Ungarn nach Slowenien (= Einreise nach Slowenien) bestehen derzeit nicht. - V. Weitere Informationen
• Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist in ganz Slowenien eingestellt worden. Taxen fahren derzeit noch.
• Der Flugverkehr ist eingestellt. Voraussichtlich bis mindestens Ende März wird es keine Flugverbindungen von Ljubljana nach Deutschland und in die übrigen EU-Mitgliedstaaten mehr geben.
• Hotels und andere Unterkünfte sind fast ausnahmslos geschlossen. Das Austria Trend Hotel in Ljubljana (Tel.: +386 (0)51 374374 ist noch geöffnet.
Die slowenischen Behörden bitten
• deutsche Staatsangehörige, die in Slowenien wohnhaft sind, sich bei Infektionsverdacht an ihren slowenischen Hausarzt zu wenden.
• deutsche Staatsangehörige, die sich als Touristen in Slowenien aufhalten und deshalb keinen slowenischen Hausarzt haben, sich bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die von 9:00 bis 17:00 Uhr besetzte Hotline unter der Telefonnummer +386 31 646 617 zu wenden. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der slowenischen Regierung.
St. Kitts und Nevis hat am 14. März 2020 entschieden, Reisenden aus besonders betroffenen Ländern (auch Deutschland) zu raten, nicht mehr in St. Kitts und Nevis einzureisen. Erfolgt dennoch eine Einreise, müssen Einreisende für eine 14-tägige Quarantäne in dafür vorgesehene Einrichtungen.
St. Lucia:
St. Lucia hat am 16. März 2020 entschieden, dass unter anderem aus Deutschland kommende Reisende ab dem 17. März 2020 in eine 14-tägige Quarantäne müssen.
Südkorea - Ergänzung:
Am 23. Februar 2020 wurde die höchste Alarmstufe wegen des neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 ausgerufen. Behörden wurden angewiesen, Maßnahmen zu treffen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Dazu gehören eventuelle Reisebeschränkungen, Schulschließungen und das Verbot öffentlicher Veranstaltungen. Besonders betroffen sind Daegu und Cheongdo in der östlichen Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang). Auch der Großraum Seoul ist betroffen, wenn auch weniger stark.
Ab 22. März 2020 gilt für alle aus Europa ankommenden Passagiere eine Verschärfung der Einreisebestimmungen: Passagiere sind verpflichtet, bei Ankunft einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen und sich einer Messung der Körpertemperatur sowie eines Coronavirus-Tests zu unterziehen. Dem kostenlosen Test (Wartezeiten am Flughafen kann mehrere Stunden, eventuell sogar bis zu einem Tag dauern) müssen sich auch diejenigen Einreisenden unterziehen, die keine Symptome aufweisen. Bei positivem Ausgang des Tests (Covid-19 Infektion) erfolgt die Einweisung in ein Krankenhaus oder eine andere medizinische Einrichtung. Bei negativem Ausgang wird eine 14-tägige häusliche Quarantäne (für koreanische Staatsangehörige und Ausländer mit längerfristigem Aufenthalt in Korea) oder die staatliche Beobachtung über die kontinuierliche Protokollierung des Gesundheitszustandes per Smartphone-App (für Ausländer auf Besuchsreise) angeordnet.
• Von Reisen in die Provinz Gyeongsangbuk-do und in die Stadt Daegu wird derzeit abgeraten.
Vanuatu:
Vor dem Hintergrund der weltweiten Bedrohung durch das Coronavirus SARS-CoV-2 hat das Gesundheitsministerium von Vanuatu Einreisesperren für Reisende aus bestimmten Ländern erlassen, siehe Government of Vanatu.
Zentralafrikanische Republik:
Im Zuge der Pandemievorsorge hat die Zentralafrikanische Republik die Grenzen auf dem Landweg zu Kamerun geschlossen. Einreisende in Bangui werden in (zeitlich und örtlich nicht bestimmte) Quarantäne genommen. Weitere Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs werden erwartet. Versammlungen sind verboten, Nachtbars sind geschlossen.
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Werner Lenz
- Beiträge: 275
- Registriert: Mo 17. Apr 2006, 20:57
Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Vielen Dank Birgitt,
für die umfassende Info, die Du hier für uns ausführlich zusammenstellst!!
Gruß
Werner
für die umfassende Info, die Du hier für uns ausführlich zusammenstellst!!
Gruß
Werner
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Äthiopien - Ergänzung:
Reisende aus allen COVID-19 betroffenen Ländern, darunter Deutschland, müssen sich seit dem 20. März 2020 nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne in einem von der äthiopischen Regierung bestimmten Hotel begeben. Die Hotelkosten sind vom Reisenden zu tragen.. Ob Flughafentransit weiterhin möglich ist, ist derzeit nicht bekannt.
Lufthansa hat ab 18. März 2020 alle Flugverbindungen von Addis Abeba nach Frankfurt gestrichen. Ethiopian Airlines hält den bisherigen Flugplan noch aufrecht. Es ist damit zu rechnen, dass sich diese Lage kurzfristig weiter ändert.
Belarus:
Die Grenzen der Republik Belarus sind geöffnet, aber die Landgrenzen aller Anrainerstaaten sind geschlossen bzw. die Einreise dorthin unterliegt erheblichen Beschränkungen. Durchreisen von nach Deutschland zurückreisenden deutschen Staatsangehörigen wurden im Einzelfall bereits verwehrt. Reguläre direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus unterliegen Einschränkungen; Flüge fallen aus und einige Airlines haben die Strecken vorübergehend ausgesetzt. Derzeit besteht noch eine Direktverbindung mit Belavia.
Griechenland - Ergänzung:
Ab Samstag ist es lt. Presse nur noch den Inselbewohnern Griechenlands erlaubt, ihre Inseln zu betreten. Damit soll verhindert werden, dass weiterhin Festland-Griechen, Italiener und andere Nationalitäten - die Zweitwohnungen auf den Inseln besitzen - mit Booten vor Corona auf kleine griechische Inseln fliehen. Frachtverkehr zu den Inseln bleibt erlaubt. Des Weiteren bleibt es erlaubt, die Inseln zu verlassen.
Kolumbien - Ergänzung:
Ab dem 23. März 0.00 Uhr (OZ) für vorerst 30 Tage dürfen keine Passagiere von internationalen Flügen mehr in Kolumbien einreisen. Deshalb werden die vorerst letzten kommerziellen Fluglinien von Kolumbien aus nach Europa am Sonntag, den 22. März 2020 ausfliegen. Bereits seit 16. März 2020 ist eine Einreisesperre für Nicht-Kolumbianer, die keinen festen Wohnsitz in Kolumbien haben, in Kraft. Diese Maßnahme gilt zunächst bis 30. Mai 2020.
Die Bewegungsfreiheit innerhalb Kolumbiens wird zunehmend eingeschränkt, z.B. durch lokale Ausgangssperren. Von Freitag, 20. März bis einschließlich Montag, 23. März gilt in Bogota eine umfassende Ausgangssperre.
Ab Freitag, 20. März bis einschließlich Montag, 23. März gilt in Bogota eine umfassende Ausgangssperre.
Nach Kolumbien rückreisende Deutsche mit einem permanenten Aufenthaltsstatus in Kolumbien (Residentes), kolumbianische Staatsangehörige und Diplomaten sind von der Einreisesperre ausgenommen, sind aber verpflichtet, eine zweiwöchige Quarantäne in der Wohnung nach Einreise einzuhalten. Nach dem 22. März ist nur noch die Einreise von kolumbianischen Staatsangehörigen möglich. Faktisch wird es aber aufgrund der Streichung der Flüge zu einem Einreisestopp kommen.
Nigeria - Ergänzung:
Nigeria hat mit Wirkung vom 21. März 2020 verstärkte Einreisebeschränkungen für Reisende aus Deutschland und anderen von COVID-19 betroffenen Ländern beschlossen.
Direkt aus Deutschland ankommenden Reisenden ist die Einreise untersagt. Ausnahmen gelten für nigerianische Staatsangehörige, Personen mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Nigeria und Diplomaten. Dieser Personenkreis muss sich nach Einreise in eine 14-tägige, überwachte Selbstisolierung begeben.
Dieselben Regeln gelten für Reisende, die im Transit über eines der oben genannten Länder einreisen. Reisende, die über einen Drittstaat anreisen und sich nachweislich 14 Tage zuvor nicht in einem der vorgenannten Länder aufgehalten haben, kann die Einreise erlaubt werden, wobei keine Informationen über die praktische Umsetzung der Regelung vorliegen.
Serbien - Ergänzung:
Die serbische Regierung hat am 15. März 2020 den nationalen Notstand ausgerufen und Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 beschlossen.
Alle serbischen Grenzübergänge sind seit dem 20.03.2020 bis auf weiteres für Einreisen nach Serbien geschlossen. Aus humanitären Gründen kann von den serbischen Behörden in Ausnahmefällen eine Einreise gestattet werden. Ausreisen aus Serbien sind weiterhin möglich. Die Maßnahmen der serbischen Regierung zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 (Englisch) finden Sie auf folgender Webseite .
Das serbische Gesundheitsministerium informiert über eine Website zu COVID-19 (Englisch) über die aktuell bestätigten Infektionsfälle und Anlaufstellen in Serbien. Eine Notfallhotline wurde ebenfalls eingerichtet, an die sich Personen wenden können, die Symptome aufzeigen bzw. vermuten, dass sie mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Kontakt gekommen sind: +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717.
Tansania:
Mit Bekanntgabe des ersten Falls eines positiven Corona-Tests auf Sansibar hat die teilautonome Regierung Sansibars einige Verhaltensempfehlungen und Regelungen veröffentlicht. Für Einreisende aus von COVID-19 betroffenen Ländern u.a. Deutschland gilt nun eine 14-tägige Selbst-Isolation. Analog besteht die Verpflichtung zur Selbst-Quarantäne auch auf dem tansanischen Festland, dies wird den Einreisenden allerdings nicht immer mitgeteilt.
Trinidad und Tobago - Ergänzung:
Seit 18. März 2020 besteht eine Einreisesperre. Staatsangehörige von Trinidad und Tobago und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis können weiterhin einreisen, müssen aber in eine 14-tägige Quarantäne.Seit 18. März 2020 besteht eine Einreisesperre. Staatsangehörige von Trinidad und Tobago und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis können weiterhin einreisen, müssen aber in eine 14-tägige Quarantäne.
Reisende aus allen COVID-19 betroffenen Ländern, darunter Deutschland, müssen sich seit dem 20. März 2020 nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne in einem von der äthiopischen Regierung bestimmten Hotel begeben. Die Hotelkosten sind vom Reisenden zu tragen.. Ob Flughafentransit weiterhin möglich ist, ist derzeit nicht bekannt.
Lufthansa hat ab 18. März 2020 alle Flugverbindungen von Addis Abeba nach Frankfurt gestrichen. Ethiopian Airlines hält den bisherigen Flugplan noch aufrecht. Es ist damit zu rechnen, dass sich diese Lage kurzfristig weiter ändert.
Belarus:
Die Grenzen der Republik Belarus sind geöffnet, aber die Landgrenzen aller Anrainerstaaten sind geschlossen bzw. die Einreise dorthin unterliegt erheblichen Beschränkungen. Durchreisen von nach Deutschland zurückreisenden deutschen Staatsangehörigen wurden im Einzelfall bereits verwehrt. Reguläre direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus unterliegen Einschränkungen; Flüge fallen aus und einige Airlines haben die Strecken vorübergehend ausgesetzt. Derzeit besteht noch eine Direktverbindung mit Belavia.
Griechenland - Ergänzung:
Ab Samstag ist es lt. Presse nur noch den Inselbewohnern Griechenlands erlaubt, ihre Inseln zu betreten. Damit soll verhindert werden, dass weiterhin Festland-Griechen, Italiener und andere Nationalitäten - die Zweitwohnungen auf den Inseln besitzen - mit Booten vor Corona auf kleine griechische Inseln fliehen. Frachtverkehr zu den Inseln bleibt erlaubt. Des Weiteren bleibt es erlaubt, die Inseln zu verlassen.
Kolumbien - Ergänzung:
Ab dem 23. März 0.00 Uhr (OZ) für vorerst 30 Tage dürfen keine Passagiere von internationalen Flügen mehr in Kolumbien einreisen. Deshalb werden die vorerst letzten kommerziellen Fluglinien von Kolumbien aus nach Europa am Sonntag, den 22. März 2020 ausfliegen. Bereits seit 16. März 2020 ist eine Einreisesperre für Nicht-Kolumbianer, die keinen festen Wohnsitz in Kolumbien haben, in Kraft. Diese Maßnahme gilt zunächst bis 30. Mai 2020.
Die Bewegungsfreiheit innerhalb Kolumbiens wird zunehmend eingeschränkt, z.B. durch lokale Ausgangssperren. Von Freitag, 20. März bis einschließlich Montag, 23. März gilt in Bogota eine umfassende Ausgangssperre.
Ab Freitag, 20. März bis einschließlich Montag, 23. März gilt in Bogota eine umfassende Ausgangssperre.
Nach Kolumbien rückreisende Deutsche mit einem permanenten Aufenthaltsstatus in Kolumbien (Residentes), kolumbianische Staatsangehörige und Diplomaten sind von der Einreisesperre ausgenommen, sind aber verpflichtet, eine zweiwöchige Quarantäne in der Wohnung nach Einreise einzuhalten. Nach dem 22. März ist nur noch die Einreise von kolumbianischen Staatsangehörigen möglich. Faktisch wird es aber aufgrund der Streichung der Flüge zu einem Einreisestopp kommen.
Nigeria - Ergänzung:
Nigeria hat mit Wirkung vom 21. März 2020 verstärkte Einreisebeschränkungen für Reisende aus Deutschland und anderen von COVID-19 betroffenen Ländern beschlossen.
Direkt aus Deutschland ankommenden Reisenden ist die Einreise untersagt. Ausnahmen gelten für nigerianische Staatsangehörige, Personen mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Nigeria und Diplomaten. Dieser Personenkreis muss sich nach Einreise in eine 14-tägige, überwachte Selbstisolierung begeben.
Dieselben Regeln gelten für Reisende, die im Transit über eines der oben genannten Länder einreisen. Reisende, die über einen Drittstaat anreisen und sich nachweislich 14 Tage zuvor nicht in einem der vorgenannten Länder aufgehalten haben, kann die Einreise erlaubt werden, wobei keine Informationen über die praktische Umsetzung der Regelung vorliegen.
Serbien - Ergänzung:
Die serbische Regierung hat am 15. März 2020 den nationalen Notstand ausgerufen und Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 beschlossen.
Alle serbischen Grenzübergänge sind seit dem 20.03.2020 bis auf weiteres für Einreisen nach Serbien geschlossen. Aus humanitären Gründen kann von den serbischen Behörden in Ausnahmefällen eine Einreise gestattet werden. Ausreisen aus Serbien sind weiterhin möglich. Die Maßnahmen der serbischen Regierung zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 (Englisch) finden Sie auf folgender Webseite .
Das serbische Gesundheitsministerium informiert über eine Website zu COVID-19 (Englisch) über die aktuell bestätigten Infektionsfälle und Anlaufstellen in Serbien. Eine Notfallhotline wurde ebenfalls eingerichtet, an die sich Personen wenden können, die Symptome aufzeigen bzw. vermuten, dass sie mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Kontakt gekommen sind: +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717.
Tansania:
Mit Bekanntgabe des ersten Falls eines positiven Corona-Tests auf Sansibar hat die teilautonome Regierung Sansibars einige Verhaltensempfehlungen und Regelungen veröffentlicht. Für Einreisende aus von COVID-19 betroffenen Ländern u.a. Deutschland gilt nun eine 14-tägige Selbst-Isolation. Analog besteht die Verpflichtung zur Selbst-Quarantäne auch auf dem tansanischen Festland, dies wird den Einreisenden allerdings nicht immer mitgeteilt.
Trinidad und Tobago - Ergänzung:
Seit 18. März 2020 besteht eine Einreisesperre. Staatsangehörige von Trinidad und Tobago und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis können weiterhin einreisen, müssen aber in eine 14-tägige Quarantäne.Seit 18. März 2020 besteht eine Einreisesperre. Staatsangehörige von Trinidad und Tobago und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis können weiterhin einreisen, müssen aber in eine 14-tägige Quarantäne.




