Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Barbados:
Die Behörden von Barbados haben wegen des Coronavirus 2019-nCoV beschlossen, dass ab dem 22. März 2020 alle Reisenden aus Europa, den USA und Großbritannien in eine 14tägige Quarantäne müssen. Dasselbe gilt weiterhin für Reisende aus China, Iran und Südkorea.
Staatsangehörige von Barbados dürfen diese zu Hause verbringen, alle übrigen Personen werden in Quarantäne-Einrichtungen untergebracht.
Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen und kontaktieren Sie ggf. die für Sie zuständige Botschaft von Barbados.
Belgien - Ergänzung:
In Belgien gilt seit dem 18.03.2020 eine fast dreiwöchige Ausgangssperre. Ausnahmen gibt es nur für unbedingt nötige Dinge.
Seit 20. März 2020 werden an den Grenzen zu allen Nachbarländern Grenzkontrollen durchgeführt. Nicht notwendige Grenzübertritte, insbesondere touristische, sollen damit unterbunden werden.
Italien - Ergänzung:
Aufgrund der aktuellen Krankheitswelle mit dem COVID-19 gilt eine Notfallverordnung. Italienische Flughäfen sind bis auf weiteres für Direktflüge von und nach China gesperrt. An Flughäfen und Häfen, aber auch im Überlandverkehr in Regionen mit festgestellten Infektionsfällen werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind weiterhin in Betrieb, Zugverbindungen nach Österreich wurden allerdings eingestellt; der Transit durch Österreich ist per PKW und Bus zur Zeit nur ohne Zwischenstopp möglich, siehe Österreich .
Aufgrund der geringeren Nachfrage werden derzeit viele Flüge storniert. Grenzschließungen sind nicht beabsichtigt.
Seit 19. März und bis vorerst 3. April 2020 ist ein Dekret http://www.mit.gov.it/comunicazione/new ... ferma-navi
in Kraft getreten, das den Betrieb italienischer Passagier-/Kreuzfahrtschiffe aussetzt und das Anlegen von unter ausländischer Flagge fahrenden Passagier-/ Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen verbietet. Italienische Schiffe müssen ihre Passagiere im Hafen aussteigen lassen. Nichtitalienische Passagiere ohne Wohnsitz in Italien werden dann auf Kosten des Schiffsbetreibers an die jeweiligen ausländischen Zielorte transportiert.
Ab sofort bis zunächst 25. März 2020 gilt in Italien für aus dem Ausland einreisende Personen eine Anzeigepflicht und eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation.
Bei auftretenden COVID-19 Symptomen sind auch diese anzuzeigen. Ausnahmen von der Selbstisolation können aus beruflichen Gründen für die Dauer von 72 Stunden, ggf. verlängerbar um weitere 48 Stunden, geltend gemacht werden. Dazu ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Ausnahmen gelten auch für Beschäftigte von Unternehmen mit Sitz in Italien. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des italienischen Gesundheitsministeriums .
In ganz Italien sollen nicht notwendige Fortbewegungen vermieden werden, mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Kontrollen ist landesweit zu rechnen.
Schulen, Kindergärten und Universitäten in ganz Italien bleiben zunächst bis zum 3. April 2020 geschlossen. Kongresse und Tagungen sind ausgesetzt, ebenso kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten. Sportveranstaltungen sind ausgesetzt, viele Bars und Restaurants schließen. Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post und Behörden sind geöffnet; der Öffentliche Personenverkehr bleibt aufrechterhalten.
Diverse Regionen:
Das Dekret vom 9. März 2020 mit Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit für die gesamte Region Lombardei und die Provinzen Modena, Parma, Piacenza, Reggio Emilia und Rimini in der Emilia-Romagna, Pesaro und Urbino in Marken, Padua, Treviso und Venedig in Venetien und Asti, Alessandria, Novara, Verbano-Cusio-Ossola und Vercelli im Piemont wurde mit Wirkung ab 10. März 2020 auf ganz Italien ausgeweitet, zunächst bis zum 3. April 2020.
Ausnahmen von der Einschränkung der Bewegungsfreiheit bestehen für nachweisbare berufsbedingte Fahrten, im Fall von gesundheitlich bedingten Gründen oder in sonstigen Notsituationen. Die Rückkehr an einen Wohnort sowohl innerhalb als auch außerhalb wie die Ausreise dazu nach Deutschland ist weiterhin möglich. Mit Kontrollen und Nachfragen von Sicherheits- und Ordnungskräften muss gerechnet werden. Eine Selbsterklärung über die Notwendigkeit der Fahrt bei jeder Fortbewegung muss ausgefüllt und mitgeführt werden.
Bozen-Südtirol:
Die autonome Provinz Bozen-Südtirol hat mit einer Dringlichkeitsmaßnahme angeordnet, dass den Touristen, Feriengästen, Urlaubsreisenden und aus sonstigen Gründen auf dem Landesgebiet anwesenden Menschen, die in Südtirol nicht ihren Wohnsitz haben, die Rückkehr zum eigenen Wohnsitz anzutreten.
Sardinien:
Die Region Sardinien hat ebenfalls angeordnet, dass sämtliche Personen, die die Insel betreten, sich sofort in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen, ausgenommen sind Besatzungsmitglieder von Flug- und Schifffahrtsgesellschaften. Dieser Personenkreis muss sich bis zur Abreise im Hotel aufhalten.
Am 14. März 2020 wurde außerdem der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sardinien mit sofortiger Wirkung und zunächst bis zum 25. März 2020 grundsätzlich eingestellt. Ausnahmen gelten für Reisende, die über eine Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten verfügen, z.B. wegen Heimreise oder Notsituation. Die Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten muss online mindestens 48 Stunden vor Antritt der Reise beantragt werden und wird dann unter spätestens 12 Stunden vor der Abreise per E-Mail erteilt. Der Passagier muss am Flughafen/Hafen die erteilte Genehmigung vorweisen.
Sizilien:
Seit dem 16. März 2020 ist auch der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sizilien mit sofortiger Wirkung grundsätzlich eingestellt. Es bestehen derzeit zwei tägliche Flüge Rom-Palermo/Catania und eine tägliche Zugverbindung nach Rom. Mit gesundheitlichen Kontrollen vor Abflug/-fahrt muss gerechnet werden. Die Schiffsverbindung bleibt für den Warentransport aufrecht erhalten. Ausnahmen für Schiffsreisende, die einen triftigen Grund geltend machen können, bedürfen einer Genehmigung durch den Regionalpräsidenten, die per E-Mail einzuholen ist.
Senegal - Ergänzung:
Nach Mitteilung des senegalesischen Tourismusministeriums wird mit Wirkung vom 20. März 2020, 23.59 Uhr, sämtlicher Flugverkehr eingestellt. Ausnahmen bestehen für inländische Flüge, Frachtflüge, Evakuierungsflüge und Flüge mit Sondergenehmigungen.
Die Behörden von Barbados haben wegen des Coronavirus 2019-nCoV beschlossen, dass ab dem 22. März 2020 alle Reisenden aus Europa, den USA und Großbritannien in eine 14tägige Quarantäne müssen. Dasselbe gilt weiterhin für Reisende aus China, Iran und Südkorea.
Staatsangehörige von Barbados dürfen diese zu Hause verbringen, alle übrigen Personen werden in Quarantäne-Einrichtungen untergebracht.
Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen und kontaktieren Sie ggf. die für Sie zuständige Botschaft von Barbados.
Belgien - Ergänzung:
In Belgien gilt seit dem 18.03.2020 eine fast dreiwöchige Ausgangssperre. Ausnahmen gibt es nur für unbedingt nötige Dinge.
Seit 20. März 2020 werden an den Grenzen zu allen Nachbarländern Grenzkontrollen durchgeführt. Nicht notwendige Grenzübertritte, insbesondere touristische, sollen damit unterbunden werden.
Italien - Ergänzung:
Aufgrund der aktuellen Krankheitswelle mit dem COVID-19 gilt eine Notfallverordnung. Italienische Flughäfen sind bis auf weiteres für Direktflüge von und nach China gesperrt. An Flughäfen und Häfen, aber auch im Überlandverkehr in Regionen mit festgestellten Infektionsfällen werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind weiterhin in Betrieb, Zugverbindungen nach Österreich wurden allerdings eingestellt; der Transit durch Österreich ist per PKW und Bus zur Zeit nur ohne Zwischenstopp möglich, siehe Österreich .
Aufgrund der geringeren Nachfrage werden derzeit viele Flüge storniert. Grenzschließungen sind nicht beabsichtigt.
Seit 19. März und bis vorerst 3. April 2020 ist ein Dekret http://www.mit.gov.it/comunicazione/new ... ferma-navi
in Kraft getreten, das den Betrieb italienischer Passagier-/Kreuzfahrtschiffe aussetzt und das Anlegen von unter ausländischer Flagge fahrenden Passagier-/ Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen verbietet. Italienische Schiffe müssen ihre Passagiere im Hafen aussteigen lassen. Nichtitalienische Passagiere ohne Wohnsitz in Italien werden dann auf Kosten des Schiffsbetreibers an die jeweiligen ausländischen Zielorte transportiert.
Ab sofort bis zunächst 25. März 2020 gilt in Italien für aus dem Ausland einreisende Personen eine Anzeigepflicht und eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation.
Bei auftretenden COVID-19 Symptomen sind auch diese anzuzeigen. Ausnahmen von der Selbstisolation können aus beruflichen Gründen für die Dauer von 72 Stunden, ggf. verlängerbar um weitere 48 Stunden, geltend gemacht werden. Dazu ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Ausnahmen gelten auch für Beschäftigte von Unternehmen mit Sitz in Italien. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des italienischen Gesundheitsministeriums .
In ganz Italien sollen nicht notwendige Fortbewegungen vermieden werden, mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Kontrollen ist landesweit zu rechnen.
Schulen, Kindergärten und Universitäten in ganz Italien bleiben zunächst bis zum 3. April 2020 geschlossen. Kongresse und Tagungen sind ausgesetzt, ebenso kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten. Sportveranstaltungen sind ausgesetzt, viele Bars und Restaurants schließen. Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post und Behörden sind geöffnet; der Öffentliche Personenverkehr bleibt aufrechterhalten.
Diverse Regionen:
Das Dekret vom 9. März 2020 mit Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit für die gesamte Region Lombardei und die Provinzen Modena, Parma, Piacenza, Reggio Emilia und Rimini in der Emilia-Romagna, Pesaro und Urbino in Marken, Padua, Treviso und Venedig in Venetien und Asti, Alessandria, Novara, Verbano-Cusio-Ossola und Vercelli im Piemont wurde mit Wirkung ab 10. März 2020 auf ganz Italien ausgeweitet, zunächst bis zum 3. April 2020.
Ausnahmen von der Einschränkung der Bewegungsfreiheit bestehen für nachweisbare berufsbedingte Fahrten, im Fall von gesundheitlich bedingten Gründen oder in sonstigen Notsituationen. Die Rückkehr an einen Wohnort sowohl innerhalb als auch außerhalb wie die Ausreise dazu nach Deutschland ist weiterhin möglich. Mit Kontrollen und Nachfragen von Sicherheits- und Ordnungskräften muss gerechnet werden. Eine Selbsterklärung über die Notwendigkeit der Fahrt bei jeder Fortbewegung muss ausgefüllt und mitgeführt werden.
Bozen-Südtirol:
Die autonome Provinz Bozen-Südtirol hat mit einer Dringlichkeitsmaßnahme angeordnet, dass den Touristen, Feriengästen, Urlaubsreisenden und aus sonstigen Gründen auf dem Landesgebiet anwesenden Menschen, die in Südtirol nicht ihren Wohnsitz haben, die Rückkehr zum eigenen Wohnsitz anzutreten.
Sardinien:
Die Region Sardinien hat ebenfalls angeordnet, dass sämtliche Personen, die die Insel betreten, sich sofort in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen, ausgenommen sind Besatzungsmitglieder von Flug- und Schifffahrtsgesellschaften. Dieser Personenkreis muss sich bis zur Abreise im Hotel aufhalten.
Am 14. März 2020 wurde außerdem der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sardinien mit sofortiger Wirkung und zunächst bis zum 25. März 2020 grundsätzlich eingestellt. Ausnahmen gelten für Reisende, die über eine Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten verfügen, z.B. wegen Heimreise oder Notsituation. Die Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten muss online mindestens 48 Stunden vor Antritt der Reise beantragt werden und wird dann unter spätestens 12 Stunden vor der Abreise per E-Mail erteilt. Der Passagier muss am Flughafen/Hafen die erteilte Genehmigung vorweisen.
Sizilien:
Seit dem 16. März 2020 ist auch der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sizilien mit sofortiger Wirkung grundsätzlich eingestellt. Es bestehen derzeit zwei tägliche Flüge Rom-Palermo/Catania und eine tägliche Zugverbindung nach Rom. Mit gesundheitlichen Kontrollen vor Abflug/-fahrt muss gerechnet werden. Die Schiffsverbindung bleibt für den Warentransport aufrecht erhalten. Ausnahmen für Schiffsreisende, die einen triftigen Grund geltend machen können, bedürfen einer Genehmigung durch den Regionalpräsidenten, die per E-Mail einzuholen ist.
Senegal - Ergänzung:
Nach Mitteilung des senegalesischen Tourismusministeriums wird mit Wirkung vom 20. März 2020, 23.59 Uhr, sämtlicher Flugverkehr eingestellt. Ausnahmen bestehen für inländische Flüge, Frachtflüge, Evakuierungsflüge und Flüge mit Sondergenehmigungen.
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Ecuador - Ergänzung:
Wichtige Info: für Ecuador hat das Auswärtige Amt ein Rückholprogramm für gestrandete deutsche Reisende gestartet. Näheres dazu finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft.
Um die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 zu bremsen, gilt in Quito seit dem 17. März 2020 eine weitgehende Ausgangssperre für nicht essentielle Angelegenheiten (Einkäufe von Lebensmitteln, Arztbesuche etc. sind ausgenommen), seit dem 18. März 2020 auch im Rest des Landes. Von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr gilt eine absolute Ausgangssperre. Die Inlandflüge wurden zum großen Teil eingestellt, genau wie der Busverkehr über Land und der Öffentliche Nahverkehr in Quito. Für alle seit dem 12. März eingereisten Personen gilt zudem eine verpflichtende Quarantäne von 14 Tagen. Der internationale Flugverkehr nach Ecuador wurde bereits am 17. März eingestellt. Um die Ausreise der noch verbleibenden Touristen zu ermöglichen, bieten die Fluglinien kommerzielle Rückholflüge an.
Wir raten daher allen deutschen Touristen, die sich derzeit in Ecuador befinden, sich auf der Krisenvorsorgeliste ELEFAND einzutragen und so schnell wie möglich Kontakt mit der Fluglinie aufzunehmen, um zu klären, wann und wie die Rückreise möglich ist.
Gambia - Ergänzung:
Gambia hat am 19. März 2020 mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sämtliche Flugverbindungen aus 13 Staaten, inklusive Deutschland, bis auf weiteres suspendiert. Bei den weiteren Staaten handelt es sich um Belgien, Dänemark, Frankreich , Großbritannien, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz und Spanien. Mögliche Rückholflüge aus Gambia in die entsprechenden Staaten sind nach Klarstellung der Regierung ausdrücklich vorerst nicht betroffen.
Bereits am 17. März hatte die gambische Regierung eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht nach Einreise für Reisende aus „Hotspot“-Ländern verkündet. Hierzu gehört auch Deutschland. Mehrere ranghohe Regierungsvertreter haben gegenüber Diplomaten versichert, dass die Rückholflüge der Fluggesellschaften nicht von diesen Maßnahmen betroffen sind.
Guinea - Ergänzung:
Ab Sonntag, 22. März 2020 wird der Flugverkehr von und nach Guinea für einen Zeitraum von zunächst 30 Tagen ausgesetzt. Hiervon betroffen sind Flugverbindungen in und aus Ländern mit mehr als 30 Covid-19 Infizierten. Mit weiteren, kurzfristigen Anpassungen im Flugplan muss gerechnet werden.
Seit Montag, den 16. März 2020, müssen sich alle Einreisenden aus Ländern mit bestätigten Coronavirusfällen, darunter Deutschland, in 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Die Reisepässe der über den Flughafen Einreisenden werden für diese Zeit einbehalten. Einreisende nach Guinea müssen bei Ankunft Angaben zu ihren Voraufenthalten und Reiseziel machen. Im Verdachtsfall werden Tests durchgeführt. Bestätigt sich der Verdacht, erfolgt die Unterbringung in einem Quarantänezentrum.
Die guineische Botschaft in Berlin ist seit dem 20.03.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen.
Kanada - Ergänzung:
Seit dem 18. März 2020 wird grundsätzlich nur noch kanadischen Staatsangehörigen die Einreise nach Kanada gewährt und Personen mit permanenten Aufenthaltsstatus. Vom Einreisestop ausgenommen sind US-Bürger, Diplomaten, Flugzeug-Crews und enge Familienangehörige von kanadischen Staatsangehörigen. Ausgenommen sind ebenfalls Reisende, die Kanada lediglich im Transit betreten. Allerdings ist Voraussetzung für Reiseantritt, dass Regelungen des Drittstaats eine Einreise dort erlauben.
Am 20. März stellte die Regierung klar, dass gültige Arbeits- und Studentenvisa zur Einreise nach Kanada berechtigen.
Nach gegenwärtig verfügbaren Informationen können derzeit Personen nicht nach Kanada einreisen, die lediglich über eine ETA (electronic travel authorisation) verfügen.
Kanada und die USA schließen ab der Nacht vom 20. auf den 21. März teilweise ihre gemeinsame Grenze. Nur unbedingt notwendige Grenzübertritte werden erlaubt, Heimreisen kanadischer und US-amerikanischer Bürger sollen ermöglicht werden. Der für wichtige Lieferketten relevante Verkehr soll ebenfalls nicht beeinträchtigt werden.
Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Passagiere zu befördern, die Symptome einer Corona-Infektion aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige).
Internationale Flüge dürfen nur noch auf folgenden 4 Flughäfen landen: Toronto Pearson International, Montreal Pierre Elliott Trudeau, Vancouver International, Calgary International. Hiervon ausgenommen sind Flüge aus den USA, Mexiko und der Karibik – diese werden noch auf allen Flughäfen landen können. Zahlreiche europäische Fluggesellschaften reduzieren die Anzahl ihrer transatlantischen Flüge erheblich.
Alle ankommenden internationalen Reisenden müssen sich nach Ankunft 14 Tage lang selbst isolieren.
Für Ontario hat die Provinzregierung inzwischen den Ausnahmezustand verhängt mit Schließungen öffentlicher Einrichtungen wie Kultureinrichtungen, Restaurants und Geschäften. Derzeit gilt keine Ausgangssperre.
Weitere Maßnahmen können jederzeit folgen.
Malawi:
Aufgrund der weiter steigenden Zahlen der Infektionen mit COVID-19 wird Deutschland durch die malawischen Behörden neben China, Südkorea, Iran, Italien und Frankreich in die Kategorie der sog. „High Risk Countries“ eingestuft. Seit Eintritt des am 20.03.2020 für Malawi erklärten Katastrophenfalls wird Reisenden aus Deutschland die Einreise nicht mehr gestattet. Visa für deutsche Staatsangehörige werden nicht mehr erteilt. Dt. Staatsangehörige, die eine ständige Aufenthaltserlaubnis für Malawi besitzen und nach Malawi zurück kehren, werden zu einer mindestens 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Nach welchen Regeln dies als Selbst-Quarantäne oder amtliche Quarantäne durchgesetzt wird, ist nicht verbindlich geregelt.
Türkei - Ergänzung:
Der planmäßige, direkte Flugverkehr nach Deutschland ist seit 20.03.2020, 23:59 Uhr nahezu vollständig eingestellt.
Die Ausreise von deutschen Staatsangehörigen mit dem Flugzeug ist heute, 21.03.2020 jedoch weiterhin möglich. Nutzen Sie die Möglichkeiten, heute noch über Drittdestinationen nach Deutschland zurückzukehren!
Kontaktieren Sie umgehend Ihre Fluggesellschaft bzw. Ihren Reiseveranstalter und nutzen Sie dringend jetzt noch freie Sitzkapazitäten, um umgehend über Drittdestinationen nach Deutschland zurückzukehren.
Seit dem 20. März 2020 haben einige Strand-Hotels geschlossen.
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert, gültig ab Samstag, den 14. März 2020 um 8:00 Uhr Ortszeit, zunächst bis zum 17. April 2020. Flugzeuge dürfen weiterhin landen, um Passagiere aus der Türkei nach Deutschland abzuholen. Deutschen Staatsbürgern, die aus Drittstaaten in die Türkei einreisen möchten, wird teilweise die Einreise verweigert, auch wenn sie aus Drittstaaten kommen, die nicht von diesen Verboten betroffen sind. Transit über türkische Flughäfen ist nach jetzigem Stand möglich, dies jedoch nur, wenn der Weiterflug nach Deutschland oder an Drittdestinationen gesichert ist.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März nach Griechenland und Bulgarien in alle Richtungen geschlossen.
Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Die offiziellen Zahlen zu Infizierten in der Türkei sind derzeit noch niedrig; es muss allerdings mit einer hohen Dunkelziffer gerechnet werden.
USA / Vereinigte Staaten:
Mehrere US-Bundesstaaten verhängen Ausgangssperren. Mehr dazu: Coronavirus: Ausgangssperren in mehreren US-Staaten
Wichtige Info: für Ecuador hat das Auswärtige Amt ein Rückholprogramm für gestrandete deutsche Reisende gestartet. Näheres dazu finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft.
Um die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 zu bremsen, gilt in Quito seit dem 17. März 2020 eine weitgehende Ausgangssperre für nicht essentielle Angelegenheiten (Einkäufe von Lebensmitteln, Arztbesuche etc. sind ausgenommen), seit dem 18. März 2020 auch im Rest des Landes. Von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr gilt eine absolute Ausgangssperre. Die Inlandflüge wurden zum großen Teil eingestellt, genau wie der Busverkehr über Land und der Öffentliche Nahverkehr in Quito. Für alle seit dem 12. März eingereisten Personen gilt zudem eine verpflichtende Quarantäne von 14 Tagen. Der internationale Flugverkehr nach Ecuador wurde bereits am 17. März eingestellt. Um die Ausreise der noch verbleibenden Touristen zu ermöglichen, bieten die Fluglinien kommerzielle Rückholflüge an.
Wir raten daher allen deutschen Touristen, die sich derzeit in Ecuador befinden, sich auf der Krisenvorsorgeliste ELEFAND einzutragen und so schnell wie möglich Kontakt mit der Fluglinie aufzunehmen, um zu klären, wann und wie die Rückreise möglich ist.
Gambia - Ergänzung:
Gambia hat am 19. März 2020 mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sämtliche Flugverbindungen aus 13 Staaten, inklusive Deutschland, bis auf weiteres suspendiert. Bei den weiteren Staaten handelt es sich um Belgien, Dänemark, Frankreich , Großbritannien, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz und Spanien. Mögliche Rückholflüge aus Gambia in die entsprechenden Staaten sind nach Klarstellung der Regierung ausdrücklich vorerst nicht betroffen.
Bereits am 17. März hatte die gambische Regierung eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht nach Einreise für Reisende aus „Hotspot“-Ländern verkündet. Hierzu gehört auch Deutschland. Mehrere ranghohe Regierungsvertreter haben gegenüber Diplomaten versichert, dass die Rückholflüge der Fluggesellschaften nicht von diesen Maßnahmen betroffen sind.
Guinea - Ergänzung:
Ab Sonntag, 22. März 2020 wird der Flugverkehr von und nach Guinea für einen Zeitraum von zunächst 30 Tagen ausgesetzt. Hiervon betroffen sind Flugverbindungen in und aus Ländern mit mehr als 30 Covid-19 Infizierten. Mit weiteren, kurzfristigen Anpassungen im Flugplan muss gerechnet werden.
Seit Montag, den 16. März 2020, müssen sich alle Einreisenden aus Ländern mit bestätigten Coronavirusfällen, darunter Deutschland, in 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Die Reisepässe der über den Flughafen Einreisenden werden für diese Zeit einbehalten. Einreisende nach Guinea müssen bei Ankunft Angaben zu ihren Voraufenthalten und Reiseziel machen. Im Verdachtsfall werden Tests durchgeführt. Bestätigt sich der Verdacht, erfolgt die Unterbringung in einem Quarantänezentrum.
Die guineische Botschaft in Berlin ist seit dem 20.03.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen.
Kanada - Ergänzung:
Seit dem 18. März 2020 wird grundsätzlich nur noch kanadischen Staatsangehörigen die Einreise nach Kanada gewährt und Personen mit permanenten Aufenthaltsstatus. Vom Einreisestop ausgenommen sind US-Bürger, Diplomaten, Flugzeug-Crews und enge Familienangehörige von kanadischen Staatsangehörigen. Ausgenommen sind ebenfalls Reisende, die Kanada lediglich im Transit betreten. Allerdings ist Voraussetzung für Reiseantritt, dass Regelungen des Drittstaats eine Einreise dort erlauben.
Am 20. März stellte die Regierung klar, dass gültige Arbeits- und Studentenvisa zur Einreise nach Kanada berechtigen.
Nach gegenwärtig verfügbaren Informationen können derzeit Personen nicht nach Kanada einreisen, die lediglich über eine ETA (electronic travel authorisation) verfügen.
Kanada und die USA schließen ab der Nacht vom 20. auf den 21. März teilweise ihre gemeinsame Grenze. Nur unbedingt notwendige Grenzübertritte werden erlaubt, Heimreisen kanadischer und US-amerikanischer Bürger sollen ermöglicht werden. Der für wichtige Lieferketten relevante Verkehr soll ebenfalls nicht beeinträchtigt werden.
Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Passagiere zu befördern, die Symptome einer Corona-Infektion aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige).
Internationale Flüge dürfen nur noch auf folgenden 4 Flughäfen landen: Toronto Pearson International, Montreal Pierre Elliott Trudeau, Vancouver International, Calgary International. Hiervon ausgenommen sind Flüge aus den USA, Mexiko und der Karibik – diese werden noch auf allen Flughäfen landen können. Zahlreiche europäische Fluggesellschaften reduzieren die Anzahl ihrer transatlantischen Flüge erheblich.
Alle ankommenden internationalen Reisenden müssen sich nach Ankunft 14 Tage lang selbst isolieren.
Für Ontario hat die Provinzregierung inzwischen den Ausnahmezustand verhängt mit Schließungen öffentlicher Einrichtungen wie Kultureinrichtungen, Restaurants und Geschäften. Derzeit gilt keine Ausgangssperre.
Weitere Maßnahmen können jederzeit folgen.
Malawi:
Aufgrund der weiter steigenden Zahlen der Infektionen mit COVID-19 wird Deutschland durch die malawischen Behörden neben China, Südkorea, Iran, Italien und Frankreich in die Kategorie der sog. „High Risk Countries“ eingestuft. Seit Eintritt des am 20.03.2020 für Malawi erklärten Katastrophenfalls wird Reisenden aus Deutschland die Einreise nicht mehr gestattet. Visa für deutsche Staatsangehörige werden nicht mehr erteilt. Dt. Staatsangehörige, die eine ständige Aufenthaltserlaubnis für Malawi besitzen und nach Malawi zurück kehren, werden zu einer mindestens 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Nach welchen Regeln dies als Selbst-Quarantäne oder amtliche Quarantäne durchgesetzt wird, ist nicht verbindlich geregelt.
Türkei - Ergänzung:
Der planmäßige, direkte Flugverkehr nach Deutschland ist seit 20.03.2020, 23:59 Uhr nahezu vollständig eingestellt.
Die Ausreise von deutschen Staatsangehörigen mit dem Flugzeug ist heute, 21.03.2020 jedoch weiterhin möglich. Nutzen Sie die Möglichkeiten, heute noch über Drittdestinationen nach Deutschland zurückzukehren!
Kontaktieren Sie umgehend Ihre Fluggesellschaft bzw. Ihren Reiseveranstalter und nutzen Sie dringend jetzt noch freie Sitzkapazitäten, um umgehend über Drittdestinationen nach Deutschland zurückzukehren.
Seit dem 20. März 2020 haben einige Strand-Hotels geschlossen.
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert, gültig ab Samstag, den 14. März 2020 um 8:00 Uhr Ortszeit, zunächst bis zum 17. April 2020. Flugzeuge dürfen weiterhin landen, um Passagiere aus der Türkei nach Deutschland abzuholen. Deutschen Staatsbürgern, die aus Drittstaaten in die Türkei einreisen möchten, wird teilweise die Einreise verweigert, auch wenn sie aus Drittstaaten kommen, die nicht von diesen Verboten betroffen sind. Transit über türkische Flughäfen ist nach jetzigem Stand möglich, dies jedoch nur, wenn der Weiterflug nach Deutschland oder an Drittdestinationen gesichert ist.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März nach Griechenland und Bulgarien in alle Richtungen geschlossen.
Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Die offiziellen Zahlen zu Infizierten in der Türkei sind derzeit noch niedrig; es muss allerdings mit einer hohen Dunkelziffer gerechnet werden.
USA / Vereinigte Staaten:
Mehrere US-Bundesstaaten verhängen Ausgangssperren. Mehr dazu: Coronavirus: Ausgangssperren in mehreren US-Staaten
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Ruanda - Ergänzung:
Alle internationalen Flüge von und nach Ruanda werden mit Wirkung zum 20.03.2020 zunächst für 30 Tage suspendiert.
Alle Reisenden aus Ländern mit Infektionsfällen, darunter Deutschland, die COVID-19 typische Symptome aufweisen, werden nach Einreise zur Durchführung eines Coronavirus-Tests isoliert. Unabhängig vom Ergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Zusätzlich sind alle Einreisenden der letzten 2 Wochen (seit dem 12.03.2020) verpflichtet eine 14-tägige Quarantäne durchzuführen.
Auch bei der Ausreise aus Ruanda finden Gesundheitschecks statt. Alle Reisenden, die bei Ausreise COVID-19 typische Symptome aufweisen, werden zur Durchführung eines Coronavirus-Tests isoliert. Unabhängig vom Ergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Togo - Ergänzung:
Seit Montag, 16.03.2020, gilt für Einreisende aus Deutschland und anderen Hochrisikoländern eine 14-tägige Quarantänepflicht. Die Quarantäne erfolgt bisher in der eigenen Unterkunft (Wohnung/Haus/Hotelzimmer) und wird streng überwacht. Togoisches Krankenpersonal konsultiert die unter Quarantäne stehenden Personen entweder telefonisch oder im Rahmen von Hausbesuchen. Für die nächsten Tage ist die verpflichtenden Einweisung in eine staatliche Quarantänestation zu erwarten.
Seit dem 20.03.2020 ist der Flughafen Togos für Flüge aus Europa und allen Hochrisikoländern gesperrt. Es gibt nur noch sehr wenige internationale Flugverbindungen.
Seit dem 21.03.2020 sind die Landgrenzen Togos für den Personenverkehr für zunächst zwei Wochen geschlossen. Die größeren Städte im Land (Lomé, Tsevié, Kpalimé und Sokodé) sind abgeriegelt mit strikten Kontrollen und Sperrpunkten auf den Überlandstraßen. Des Weiteren ist das Betreten der Strände untersagt; öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Mit weiteren Einschränkungen ist für die Zukunft zu rechnen.
Alle internationalen Flüge von und nach Ruanda werden mit Wirkung zum 20.03.2020 zunächst für 30 Tage suspendiert.
Alle Reisenden aus Ländern mit Infektionsfällen, darunter Deutschland, die COVID-19 typische Symptome aufweisen, werden nach Einreise zur Durchführung eines Coronavirus-Tests isoliert. Unabhängig vom Ergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Zusätzlich sind alle Einreisenden der letzten 2 Wochen (seit dem 12.03.2020) verpflichtet eine 14-tägige Quarantäne durchzuführen.
Auch bei der Ausreise aus Ruanda finden Gesundheitschecks statt. Alle Reisenden, die bei Ausreise COVID-19 typische Symptome aufweisen, werden zur Durchführung eines Coronavirus-Tests isoliert. Unabhängig vom Ergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Togo - Ergänzung:
Seit Montag, 16.03.2020, gilt für Einreisende aus Deutschland und anderen Hochrisikoländern eine 14-tägige Quarantänepflicht. Die Quarantäne erfolgt bisher in der eigenen Unterkunft (Wohnung/Haus/Hotelzimmer) und wird streng überwacht. Togoisches Krankenpersonal konsultiert die unter Quarantäne stehenden Personen entweder telefonisch oder im Rahmen von Hausbesuchen. Für die nächsten Tage ist die verpflichtenden Einweisung in eine staatliche Quarantänestation zu erwarten.
Seit dem 20.03.2020 ist der Flughafen Togos für Flüge aus Europa und allen Hochrisikoländern gesperrt. Es gibt nur noch sehr wenige internationale Flugverbindungen.
Seit dem 21.03.2020 sind die Landgrenzen Togos für den Personenverkehr für zunächst zwei Wochen geschlossen. Die größeren Städte im Land (Lomé, Tsevié, Kpalimé und Sokodé) sind abgeriegelt mit strikten Kontrollen und Sperrpunkten auf den Überlandstraßen. Des Weiteren ist das Betreten der Strände untersagt; öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Mit weiteren Einschränkungen ist für die Zukunft zu rechnen.
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Côte d'Ivoire / Elfenbeinküste - Ergänzung:
Côte d’Ivoire hat mit Wirkung vom 16. März 2020 um Mitternacht (Ortszeit) ein Einreiseverbot für nicht-ivorische Reisende aus Ländern mit mehr als 100 Fällen (darunter Deutschland) verhängt. Für ivorische Staatsangehörige und nicht-ivorische Reisende mit gültigem Aufenthaltstitel gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht in dafür vom Staat vorgesehenen Einrichtungen. Diese Maßnahmen gelten zunächst für 15 Tage und können verlängert werden. Ab Freitag, den 20. März 2020 um 23:59 Uhr wird der Flugverkehr aus Ländern mit mehr als 100 Fällen (darunter Deutschland) bis auf weiteres ausgesetzt. Ab Sonntag, den 22.03.202 um 23:59 Uhr werden sämtliche Land-, See- und Luftgrenzen der Côte d'Ivoire bis auf weiteres für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen soll es für den Warentransport, humanitäre und Sicherheitsfälle geben.
Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Reisenden, die Vereinigte Arabischen Emirate (VAE) verlassen wollen, wird dringend empfohlen, unverzüglich ihre Flüge zu buchen und anzutreten. Es bestehen zwar noch Flugverbindungen von den VAE nach Deutschland und auch der Transitverkehr über VAE Flughäfen ist weiter offen. Jedoch schränken Airlines die Flüge von VAE nach Deutschland und andere EU-Ländern gegenwärtig sehr rasch ein. Das Flugangebot wird sehr kurzfristig deutlich weniger.
Die Einreise für Deutsche in die VAE ist bis auf Weiteres grundsätzlich unmöglich. Ab 19. März 2020 haben die VAE für alle Nationalitäten einen Einreisestopp verhängt, der bis auf Weiteres gilt. Dieses Verbot gilt für alle, die bisher von der Visumpflicht befreit waren (also u.a. für Deutsche) sowie für alle, die bisher ein Visum benötigen. Der Einreisestopp gilt ebenfalls für Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa. Ausnahmen gibt es für Inhaber von Diplomatenpässen.
“Residents“ werden von VAE gebeten, folgende Hotline anzurufen, um zu klären, wann sie wieder einreisen können, Tel: 0097124965228 oder 0097192083344.
Côte d’Ivoire hat mit Wirkung vom 16. März 2020 um Mitternacht (Ortszeit) ein Einreiseverbot für nicht-ivorische Reisende aus Ländern mit mehr als 100 Fällen (darunter Deutschland) verhängt. Für ivorische Staatsangehörige und nicht-ivorische Reisende mit gültigem Aufenthaltstitel gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht in dafür vom Staat vorgesehenen Einrichtungen. Diese Maßnahmen gelten zunächst für 15 Tage und können verlängert werden. Ab Freitag, den 20. März 2020 um 23:59 Uhr wird der Flugverkehr aus Ländern mit mehr als 100 Fällen (darunter Deutschland) bis auf weiteres ausgesetzt. Ab Sonntag, den 22.03.202 um 23:59 Uhr werden sämtliche Land-, See- und Luftgrenzen der Côte d'Ivoire bis auf weiteres für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen soll es für den Warentransport, humanitäre und Sicherheitsfälle geben.
Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Reisenden, die Vereinigte Arabischen Emirate (VAE) verlassen wollen, wird dringend empfohlen, unverzüglich ihre Flüge zu buchen und anzutreten. Es bestehen zwar noch Flugverbindungen von den VAE nach Deutschland und auch der Transitverkehr über VAE Flughäfen ist weiter offen. Jedoch schränken Airlines die Flüge von VAE nach Deutschland und andere EU-Ländern gegenwärtig sehr rasch ein. Das Flugangebot wird sehr kurzfristig deutlich weniger.
Die Einreise für Deutsche in die VAE ist bis auf Weiteres grundsätzlich unmöglich. Ab 19. März 2020 haben die VAE für alle Nationalitäten einen Einreisestopp verhängt, der bis auf Weiteres gilt. Dieses Verbot gilt für alle, die bisher von der Visumpflicht befreit waren (also u.a. für Deutsche) sowie für alle, die bisher ein Visum benötigen. Der Einreisestopp gilt ebenfalls für Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa. Ausnahmen gibt es für Inhaber von Diplomatenpässen.
“Residents“ werden von VAE gebeten, folgende Hotline anzurufen, um zu klären, wann sie wieder einreisen können, Tel: 0097124965228 oder 0097192083344.
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Alexander
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Es ist zwar gut, wenn eine Hotline zur Verfügung gestellt wird. Wenn aber keiner den Anruf entgegen nimmt, dann ist das weniger hilfreich. Ein Kollege ist in Nepal gestrandet und er und seine Eltern versuchen es seit drei Tagen und ich habe es eben versucht. Vergeblich. Das einzige was man hört ist: All our customer service representatives are currently assisting other customers. Please wait. One of our customer service representatives will attent to you shortly...
Grüsse
Alexander
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Alexander
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Die o.g. Hotline scheint etwas überlastet. Nach 30 Minuten klingeln nahm eine Dame ab. Ich musste den Namen und Telefonnummer meines Kollegen angeben und ebenso meine Daten. Es wurde zugesichert, dass mein Kollege innerhalb von 48 Stunden zurückgerufen wird. Dann drücken wir mal die Daumen. Also einfach Geduld mitbringen und das Telefon klingeln lassen 
Grüsse
Alexander
Grüsse
Alexander
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - Bangladesch
Bangladesch - Ergänzung:
Mit Wirkung zum 22. März 2020 - 00:00 Uhr schließt Bangladesch alle internationalen Flughäfen für den kommerziellen Reiseverkehr. Vorerst ausgenommen sind nur Verbindungen nach China, Hong Kong, Thailand und in das Vereinigte Königreich.
Gruß
Birgitt
Mit Wirkung zum 22. März 2020 - 00:00 Uhr schließt Bangladesch alle internationalen Flughäfen für den kommerziellen Reiseverkehr. Vorerst ausgenommen sind nur Verbindungen nach China, Hong Kong, Thailand und in das Vereinigte Königreich.
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Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Bulgarien - Ergänzung:
Mehr als zwei Erwachsene dürfen lt. Presse in der Öffentlichkeit nicht mehr zusammenstehen, bei Verbreitung von Falschinformationen drohen bis zu 3 Jahre Gefängnis und 5000 Euro Strafe. Weitere Informationen zu Bulgarien und dem (auch politischen) Umgang mit dem Coronavirus: Kommando der Generäle versetzt Bulgarien in hysterischen Alarmismus
Burundi - Ergänzung:
Für per Flugzeug Einreisende aus der Europäischen Union, China, Südkorea, Japan, Iran, Vereinigtes Königreich, USA, Australien und Dubai und für diejenigen, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nach Burundi dort aufgehalten haben, gilt eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne in staatlich festgelegten Einrichtungen, für deren Kosten ab sofort Reisende selbst aufkommen müssen. Diese Quarantänebestimmungen werden auch auf Personen mit Einreise aus der Schweiz angewandt. Das burundische Gesundheitsministerium hat in Burundi ansässige Ausländer, die derzeit außer Landes sind, aufgefordert, zunächst nicht nach Burundi zurückzukehren. Die Erteilung von Einreisevisa nach Burundi wurde weltweit ausgesetzt. Ab 22.03.2020, 22:00 Uhr wird der internationale Linienflugverkehr auf dem Flughafen Bujumbura für 7 Tage eingestellt.
Wegen des Auftretens von Coronavirus-Krankheitsfällen in allen Anrainerstaaten ist auch bei der Einreise auf dem Landweg nach Burundi mit Einschränkungen zu rechnen.
Mehr als zwei Erwachsene dürfen lt. Presse in der Öffentlichkeit nicht mehr zusammenstehen, bei Verbreitung von Falschinformationen drohen bis zu 3 Jahre Gefängnis und 5000 Euro Strafe. Weitere Informationen zu Bulgarien und dem (auch politischen) Umgang mit dem Coronavirus: Kommando der Generäle versetzt Bulgarien in hysterischen Alarmismus
Burundi - Ergänzung:
Für per Flugzeug Einreisende aus der Europäischen Union, China, Südkorea, Japan, Iran, Vereinigtes Königreich, USA, Australien und Dubai und für diejenigen, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nach Burundi dort aufgehalten haben, gilt eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne in staatlich festgelegten Einrichtungen, für deren Kosten ab sofort Reisende selbst aufkommen müssen. Diese Quarantänebestimmungen werden auch auf Personen mit Einreise aus der Schweiz angewandt. Das burundische Gesundheitsministerium hat in Burundi ansässige Ausländer, die derzeit außer Landes sind, aufgefordert, zunächst nicht nach Burundi zurückzukehren. Die Erteilung von Einreisevisa nach Burundi wurde weltweit ausgesetzt. Ab 22.03.2020, 22:00 Uhr wird der internationale Linienflugverkehr auf dem Flughafen Bujumbura für 7 Tage eingestellt.
Wegen des Auftretens von Coronavirus-Krankheitsfällen in allen Anrainerstaaten ist auch bei der Einreise auf dem Landweg nach Burundi mit Einschränkungen zu rechnen.
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Brasilien - Ergänzung:
Mit Wirkung vom 23. März 2020 untersagt Brasilien die Einreise aus COVID-Risikogebieten, darunter die EU einschließlich Deutschland. Ausnahmen gelten u.a. für EU-Bürger, die über einen festen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen. Personen, die in die Ausnahmekategorien fallen, sollten vor einem evtl. Reiseantritt auf alle Fälle mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung sowie der Fluggesellschaft Kontakt aufnehmen. Auf die weltweit bestehende Reisewarnung der Bundesregierung wird noch einmal eindringlich verwiesen.
Kolumbien - Ergänzung:
Bereits seit 16. März 2020 ist eine Einreisesperre für Nicht-Kolumbianer, die keinen festen Wohnsitz in Kolumbien haben, in Kraft. Diese Maßnahme gilt zunächst bis 30. Mai 2020.
Ab dem 23. März 2020 - 00:00 Uhr, für vorerst 30 Tage, sind Einreisen per Flugzeug aus dem Ausland nicht mehr möglich. Deshalb werden die vorerst letzten kommerziellen Fluglinien von Kolumbien aus in diesen Tagen ausfliegen.
Von Freitag, 20. März 2020 bis einschließlich Montag, 23. März 2020 24:00 gilt in Bogota eine umfassende Ausgangssperre. Ab Dienstag, dem 24. März 2020 23:59 Uhr bis Montag, 13. April 2020, 00:00 Uhr hat Staatspräsident Duque eine landesweite, umfassende Ausgangssperre verhängt.
Mit Wirkung vom 23. März 2020 untersagt Brasilien die Einreise aus COVID-Risikogebieten, darunter die EU einschließlich Deutschland. Ausnahmen gelten u.a. für EU-Bürger, die über einen festen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen. Personen, die in die Ausnahmekategorien fallen, sollten vor einem evtl. Reiseantritt auf alle Fälle mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung sowie der Fluggesellschaft Kontakt aufnehmen. Auf die weltweit bestehende Reisewarnung der Bundesregierung wird noch einmal eindringlich verwiesen.
Kolumbien - Ergänzung:
Bereits seit 16. März 2020 ist eine Einreisesperre für Nicht-Kolumbianer, die keinen festen Wohnsitz in Kolumbien haben, in Kraft. Diese Maßnahme gilt zunächst bis 30. Mai 2020.
Ab dem 23. März 2020 - 00:00 Uhr, für vorerst 30 Tage, sind Einreisen per Flugzeug aus dem Ausland nicht mehr möglich. Deshalb werden die vorerst letzten kommerziellen Fluglinien von Kolumbien aus in diesen Tagen ausfliegen.
Von Freitag, 20. März 2020 bis einschließlich Montag, 23. März 2020 24:00 gilt in Bogota eine umfassende Ausgangssperre. Ab Dienstag, dem 24. März 2020 23:59 Uhr bis Montag, 13. April 2020, 00:00 Uhr hat Staatspräsident Duque eine landesweite, umfassende Ausgangssperre verhängt.
- Ausreisewilligen Deutschen empfiehlt die Botschaft dringend, sich nach Bogotá zu begeben, um ggf. abgehende Flüge nutzen zu können. Zur Unterstützung Ihrer Beweglichkeit im Land zum Zweck der Ausreise stellt die deutsche Botschaft deutschen Staatsangehörigen eine Bescheinigung aus, die Sie über die Krisenvorsorgeliste Elefand erhalten. Sollten Sie technische Schwierigkeiten haben, sich bei Elefand zu registrieren, melden Sie sich bitte telefonisch bei der Botschaft.
- Kontaktieren Sie umgehend Ihre Fluggesellschaft bzw. Ihren Reiseveranstalter und nutzen Sie jetzt noch freie Sitzkapazitäten, um nach Deutschland zurückzukehren.
- Verfolgen Sie die Informationen auf der Seite der Botschaft Bogotá .
- Wenn Sie sich als Tourist in Kolumbien aufhalten, nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft bzw. ihrem Reiseveranstalter auf und prüfen Sie Ihr Rückreiseoptionen.
- Folgen Sie allen Anweisungen der kolumbianischen Behörden, insbesondere hinsichtlich der Quarantänemaßnahmen.
- Bitte informieren Sie sich auf der Seite des kolumbianischen Gesundheitsministeriums und bei der Einwanderungsbehörde
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Alexander
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - Tunesien
Tunesien - Ergänzung:
Der tunesische Präsident kündigt die Abriegelung des Landes an. Demnach sollen die Tunesier nur die Häuser im Notfall verlassen. Landesgrenzen werden geschlossen. Ebenso Märkte, Restaurants und Moscheen. Die Maßnahme gilt landesweit.
Grüsse
Alexande
Der tunesische Präsident kündigt die Abriegelung des Landes an. Demnach sollen die Tunesier nur die Häuser im Notfall verlassen. Landesgrenzen werden geschlossen. Ebenso Märkte, Restaurants und Moscheen. Die Maßnahme gilt landesweit.
IOL: Tunisian President Kais Saied orders nationwide lockdown amid coronavirus outbreakThe 14-day lockdown will start from Sunday until April 4. According to CGTN Africa (China Global Television Network), currently, more than 8767 civilians have been quarantined and almost 6000 have completed quarantine. At present, Covid-19 cases stand at 39, and the north African country has had one fatality.
Grüsse
Alexande
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - Sierra Leone
Sierra Leone - Ergänzung:
Zur Eindämmung der Covid-19-Epidemie wurden verschärfte Maßnahmen ergriffen. Ab dem 22. März sind alle Flüge von und nach Sierra Leone untersagt. Für Notfälle gelten Ausnahmen.
Zur Eindämmung der Covid-19-Epidemie wurden verschärfte Maßnahmen ergriffen. Ab dem 22. März sind alle Flüge von und nach Sierra Leone untersagt. Für Notfälle gelten Ausnahmen.
- Reisende, die an den Landesgrenzen mit Fieber über 37,5 Grad Celsius, anhaltendem Husten oder Atemschwierigkeiten eintreffen, werden zu einer Isolationseinrichtung gebracht.
- Reisende aus Ländern mit unter 50 Fällen von Covid-19 werden dokumentiert und für 14 Tage von Überwachungsbeamten zuhause besucht.
- Reisende, die an einem beliebigen Grenzübergang aus Ländern mit 50 oder mehr bestätigten Fällen von COVID-19 ankommen, müssen sich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen.
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - Kuba
Kuba:
Auch Kuba wird ab Dienstag keine Ausländer mehr ins Land lassen. Die Maßnahme ist zunächst für einen Monat angesetzt. Die meisten Hotels und Restaurants auf der Insel schließen. Die Schulen bleiben weiterhin geöffnet. Mehr dazu: Kuba lässt wegen Corona-Krise ab Dienstag keine Touristen mehr ins Land
Gruß
Birgitt
Auch Kuba wird ab Dienstag keine Ausländer mehr ins Land lassen. Die Maßnahme ist zunächst für einen Monat angesetzt. Die meisten Hotels und Restaurants auf der Insel schließen. Die Schulen bleiben weiterhin geöffnet. Mehr dazu: Kuba lässt wegen Corona-Krise ab Dienstag keine Touristen mehr ins Land
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - Italien
Italien - Ergänzung:
Aufgrund der aktuellen Krankheitswelle mit dem COVID-19 gilt eine Notfallverordnung. Italienische Flughäfen sind bis auf weiteres für Direktflüge von und nach China gesperrt. An Flughäfen und Häfen, aber auch im Überlandverkehr in Regionen mit festgestellten Infektionsfällen werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind weiterhin in Betrieb, Zugverbindungen nach Österreich wurden allerdings eingestellt; der Transit durch Österreich ist per PKW und Bus zur Zeit nur ohne Zwischenstopp möglich, siehe Österreich. Aufgrund der geringeren Nachfrage werden derzeit viele Flüge storniert. Grenzschließungen sind nicht beabsichtigt.
Seit 19. März und bis vorerst 3. April 2020 ist ein Dekret http://www.mit.gov.it/comunicazione/new ... ferma-navi
in Kraft getreten, das den Betrieb italienischer Passagier-/Kreuzfahrtschiffe aussetzt und das Anlegen von unter ausländischer Flagge fahrenden Passagier-/ Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen verbietet. Italienische Schiffe müssen ihre Passagiere im Hafen aussteigen lassen. Nichtitalienische Passagiere ohne Wohnsitz in Italien werden dann auf Kosten des Schiffsbetreibers an die jeweiligen ausländischen Zielorte transportiert.
Ab sofort bis zunächst 25. März 2020 gilt in Italien für aus dem Ausland einreisende Personen eine Anzeigepflicht und eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation. Bei auftretenden COVid-19 Symptomen sind auch diese anzuzeigen. Ausnahmen von der Selbstisolation können aus beruflichen Gründen für die Dauer von 72 Stunden, ggf. verlängerbar um weitere 48 Stunden, geltend gemacht werden. Dazu ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Ausnahmen gelten auch für Beschäftigte von Unternehmen mit Sitz in Italien. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des italienischen Gesundheitsministeriums .
In ganz Italien sollen nicht notwendige Fortbewegungen vermieden werden, mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Kontrollen ist landesweit zu rechnen. Schulen, Kindergärten und Universitäten in ganz Italien bleiben zunächst bis zum 3. April 2020 geschlossen. Kongresse und Tagungen sind ausgesetzt, ebenso kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten. Sportveranstaltungen sind ausgesetzt, viele Bars und Restaurants schließen. Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post und Behörden sind geöffnet; der Öffentliche Personenverkehr bleibt aufrechterhalten.
Aufgrund der aktuellen Krankheitswelle mit dem COVID-19 gilt eine Notfallverordnung. Italienische Flughäfen sind bis auf weiteres für Direktflüge von und nach China gesperrt. An Flughäfen und Häfen, aber auch im Überlandverkehr in Regionen mit festgestellten Infektionsfällen werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind weiterhin in Betrieb, Zugverbindungen nach Österreich wurden allerdings eingestellt; der Transit durch Österreich ist per PKW und Bus zur Zeit nur ohne Zwischenstopp möglich, siehe Österreich. Aufgrund der geringeren Nachfrage werden derzeit viele Flüge storniert. Grenzschließungen sind nicht beabsichtigt.
Seit 19. März und bis vorerst 3. April 2020 ist ein Dekret http://www.mit.gov.it/comunicazione/new ... ferma-navi
in Kraft getreten, das den Betrieb italienischer Passagier-/Kreuzfahrtschiffe aussetzt und das Anlegen von unter ausländischer Flagge fahrenden Passagier-/ Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen verbietet. Italienische Schiffe müssen ihre Passagiere im Hafen aussteigen lassen. Nichtitalienische Passagiere ohne Wohnsitz in Italien werden dann auf Kosten des Schiffsbetreibers an die jeweiligen ausländischen Zielorte transportiert.
Ab sofort bis zunächst 25. März 2020 gilt in Italien für aus dem Ausland einreisende Personen eine Anzeigepflicht und eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation. Bei auftretenden COVid-19 Symptomen sind auch diese anzuzeigen. Ausnahmen von der Selbstisolation können aus beruflichen Gründen für die Dauer von 72 Stunden, ggf. verlängerbar um weitere 48 Stunden, geltend gemacht werden. Dazu ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Ausnahmen gelten auch für Beschäftigte von Unternehmen mit Sitz in Italien. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des italienischen Gesundheitsministeriums .
In ganz Italien sollen nicht notwendige Fortbewegungen vermieden werden, mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Kontrollen ist landesweit zu rechnen. Schulen, Kindergärten und Universitäten in ganz Italien bleiben zunächst bis zum 3. April 2020 geschlossen. Kongresse und Tagungen sind ausgesetzt, ebenso kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten. Sportveranstaltungen sind ausgesetzt, viele Bars und Restaurants schließen. Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post und Behörden sind geöffnet; der Öffentliche Personenverkehr bleibt aufrechterhalten.
- Diverse Regionen:
Das Dekret vom 9. März 2020 mit Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit für die gesamte Region Lombardei und die Provinzen Modena, Parma, Piacenza, Reggio Emilia und Rimini in der Emilia-Romagna, Pesaro und Urbino in Marken, Padua, Treviso und Venedig in Venetien und Asti, Alessandria, Novara, Verbano-Cusio-Ossola und Vercelli im Piemont wurde mit Wirkung ab 10. März 2020 auf ganz Italien ausgeweitet, zunächst bis zum 3. April 2020. Ausnahmen von der Einschränkung der Bewegungsfreiheit bestehen für nachweisbare berufsbedingte Fahrten, im Fall von gesundheitlich bedingten Gründen oder in sonstigen Notsituationen. Die Rückkehr an einen Wohnort sowohl innerhalb als auch außerhalb wie die Ausreise dazu nach Deutschland ist weiterhin möglich. Mit Kontrollen und Nachfragen von Sicherheits- und Ordnungskräften muss gerechnet werden. Eine Selbsterklärung über die Notwendigkeit der Fahrt bei jeder Fortbewegung muss ausgefüllt und mitgeführt werden. - Bozen-Südtirol:
Die autonome Provinz Bozen-Südtirol hat mit einer Dringlichkeitsmaßnahme angeordnet, dass den Touristen, Feriengästen, Urlaubsreisenden und aus sonstigen Gründen auf dem Landesgebiet anwesenden Menschen, die in Südtirol nicht ihren Wohnsitz haben, die Rückkehr zum eigenen Wohnsitz anzutreten. - Sardinien:
Die Region Sardinien hat ebenfalls angeordnet, dass sämtliche Personen, die die Insel betreten, sich sofort in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen, ausgenommen sind Besatzungsmitglieder von Flug- und Schifffahrtsgesellschaften. Dieser Personenkreis muss sich bis zur Abreise im Hotel aufhalten.
Am 14. März 2020 wurde außerdem der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sardinien mit sofortiger Wirkung und zunächst bis zum 25. März 2020 grundsätzlich eingestellt. Ausnahmen gelten für Reisende, die über eine Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten verfügen, z.B. wegen Heimreise oder Notsituation. Die Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten muss online mindestens 48 Stunden vor Antritt der Reise beantragt werden. Hierzu muss unter dem Link: https://www.regione.sardegna.it/xml/getpage.php?cat=66 das Formular (=Modulo) geöffnet und ausgefüllt werden und an die angegebene E-Mail-Adresse moduloordinanza_covid19@regione.sardegna.it gesandt werden. Die Ausnahmegenehmigung wird dann spätestens 12 Stunden vor der Abreise per E-Mail erteilt. Der Passagier muss am Flughafen/Hafen die erteilte Genehmigung vorweisen. - Sizilien:
Seit dem 16. März 2020 ist auch der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sizilien mit sofortiger Wirkung grundsätzlich eingestellt. Es bestehen derzeit zwei tägliche Flüge Rom-Palermo/Catania und eine tägliche Zugverbindung nach Rom. Mit gesundheitlichen Kontrollen vor Abflug/-fahrt muss gerechnet werden. Die Schiffsverbindung bleibt für den Warentransport aufrecht erhalten. Ausnahmen für Schiffsreisende, die einen triftigen Grund geltend machen können, bedürfen einer Genehmigung durch den Regionalpräsidenten, die per E-Mail einzuholen ist: dipartimento@protezionecivilesicilia.it.
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - Ruanda
Ruanda - Ergänzung:
Alle internationalen Flüge von und nach Ruanda werden mit Wirkung zum 20. März 2020 zunächst für 30 Tage suspendiert.
Die Landesgrenzen sind ab Sonntag, den 22. März 2020, für zunächst 2 Wochen geschlossen. Nur Ruander und Ausländer mit Wohnsitz in Ruanda können einreisen, unterliegen jedoch einer 14-tägigen Zwangsquarantäne in staatliche bestimmten Einrichtungen.
Ab Sonntag, den 22. März 2020, gilt außerdem für zunächst 2 Wochen eine Ausgangssperre. Ausnahmen gelten nur für Ausgänge aus gesundheitlichen Gründen, zum Einkauf von Nahrungsmitteln/Tanken und für Personen, die in diesen Bereichen arbeiten. Reisen zwischen Städten und Distrikten sind grundsätzlich nicht erlaubt. Geschäfte und Märkte bleiben geschlossen außer für Nahrung, Medikamente, Hygieneartikel und Putzmittel, Sprit und andere nicht verzichtbare Güter. Restaurants, Cafés und Bars bleiben geschlossen.
Zusätzlich sind alle Einreisenden der letzten 2 Wochen (seit dem 12. März 2020) verpflichtet, eine 14-tägige Quarantäne durchzuführen.
Alle internationalen Flüge von und nach Ruanda werden mit Wirkung zum 20. März 2020 zunächst für 30 Tage suspendiert.
Die Landesgrenzen sind ab Sonntag, den 22. März 2020, für zunächst 2 Wochen geschlossen. Nur Ruander und Ausländer mit Wohnsitz in Ruanda können einreisen, unterliegen jedoch einer 14-tägigen Zwangsquarantäne in staatliche bestimmten Einrichtungen.
Ab Sonntag, den 22. März 2020, gilt außerdem für zunächst 2 Wochen eine Ausgangssperre. Ausnahmen gelten nur für Ausgänge aus gesundheitlichen Gründen, zum Einkauf von Nahrungsmitteln/Tanken und für Personen, die in diesen Bereichen arbeiten. Reisen zwischen Städten und Distrikten sind grundsätzlich nicht erlaubt. Geschäfte und Märkte bleiben geschlossen außer für Nahrung, Medikamente, Hygieneartikel und Putzmittel, Sprit und andere nicht verzichtbare Güter. Restaurants, Cafés und Bars bleiben geschlossen.
Zusätzlich sind alle Einreisenden der letzten 2 Wochen (seit dem 12. März 2020) verpflichtet, eine 14-tägige Quarantäne durchzuführen.
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Australien - Ergänzung:
Bis auf Weiteres gilt ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien.
Ausgenommen von diesem Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch: Eltern). Hier gilt bei Einreise aber eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation. Begründete Ausnahmen vom Einreiseverbot können beim Department of Home Affairs beantragt werden.
Ein Transit durch australische Flughäfen bleibt grundsätzlich möglich, aber nur unter strikten Auflagen. Reisende sollten sich bei ihrem Fluganbieter rückversichern, dass die gebuchte Verbindung einen Transit in Australien tatsächlich gestattet
Mit Tasmanien hat ein erster australischer Bundesstaat zusätzliche Einreisebestimmungen erlassen. Es gilt (mit wenigen Ausnahmen) eine 14-tägige Selbstisolationspflicht für alle vom australischen Festland aus Einreisenden. Die Einführung von weiteren Einschränkungen für Reisen zwischen den einzelnen Bundesstaaten sowie für „lock-down“-Maßnahmen zeichnet sich ab; halten Sie sich dazu über die australischen Medien informiert.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise,
• Informieren Sie sich auch über die Webseite des Gesundheitsministeriums zur Ausbreitung des Virus in Australien und zu Maßnahmen der Regierung.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus
Gambia - Ergänzung:
Wichtige Info: für Gambia hat das Auswärtige Amt ein Rückholprogramm für gestrandete deutsche Reisende gestartet. Näheres dazu finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft Dakar und in den FAQ zur Rückholaktion .
Die gambische Regierung hat angekündigt seine Landgrenze zum Senegal sowie seinen Luftraum in der Nacht vom 23. März auf den 24. März 2020 weitestgehend zu schließen.
Bereits am 17. März hatte die gambische Regierung eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht nach Einreise für Reisende aus „Hotspot“-Ländern verkündet. Hierzu gehört auch Deutschland.
Japan - Ergänzung:
Aufgrund der Coronavirus-Krise hat Japan seine Einreisebestimmungen für aus dem Schengen-Raum Einreisende bis voraussichtlich Ende April wie folgt angepasst:
1) Reisende, die aus dem Schengen-Raum (einschließlich Deutschland), Großbritannien, Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Monaco, Andorra, San Marino, Vatikan, Iran oder Ägypten nach Japan einreisen, sollen sich 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Dies erfolgt an einem Ort, der von dem Leiter der Quarantänestation bestimmt wird. In dieser Zeit sind auch die öffentlichen Verkehrsmittel in Japan nicht zu benutzen.
2) Einreisevisa verlieren ab 21. März ihre Gültigkeit (sowohl für die einfache als auch für die mehrfache Einreise), die bis zum 20. März von einer japanischen Botschaft oder einem Generalkonsulat in den oben genannten Ländern (z.B. in Deutschland) erteilt wurden. Anders formuliert: Visa-Gültigkeit ist gegeben bei einer Einreise nach Japan bis 21. März, 00:00 Uhr japanischer Zeit sowie bei Visa, die in anderen als den o.g. Ländern erteilt wurden. Die japanischen Behörden weisen darauf hin, dass Neuanträge möglich sind, aber mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.
3) Visafreiheit aufgrund bilateraler Vereinbarungen mit den oben genannten Ländern (auch mit Deutschland) wurde – vorerst bis Ende April – suspendiert.Das bedeutet: Sollte man als Deutscher – trotz AA-Reisewarnung – ab Samstag 21.3. ohne sonstigen Aufenthaltstitel nach Japan einreisen wollen, benötigt man ein Visum.
Für Deutsche, die sich bereits in Japan befinden, haben diese Maßnahmen nach Angaben des japanischen Außenministeriums keine Wirkung, ihr Aufenthalt ist also weiterhin legal (Bestandsschutz), Für Deutsche, die sich legal längerfristig in Japan aufhalten, ist die Wiedereinreise mit der entsprechenden Re-Entry-Permit möglich, - es sei denn, sie kommen aus den von Japan – infolge von WHO-Angaben - mit Einreiseverbot belegten Gebieten (https://www.de.emb-japan.go.jp/itpr_de/ ... virus.html ; s. Visabeschränkungen/Dokument).
Für Deutsche, die sich bereits in Japan befinden, berühren diese Maßnahmen nach Angaben des japanischen Außenministeriums den Aufenthaltsstatus nicht, ihr Aufenthalt ist also weiterhin legal. Diese Personen können wie bisher mit der üblichen Re-entry Permit nach Japan zurückreisen.
Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, mit kommerziellen Fluglinien ein- und auszureisen. Mit weiteren Einschränkungen des kommerziellen Flugverkehrs aufgrund der krisenbedingt geringen Auslastung der Fluglinien muss allerdings gerechnet werden.
Transit von Deutschen aus Drittstaaten: Der Aufenthalt im Transitbereich ist weiterhin ohne Änderungen möglich. Bei gewünschter Einreise nach Japan gilt jedoch die für den Drittstaat geltende Regelung.
Zudem gelten Einreisesperren für Ausländische Einreisende, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in bestimmten Teilen der folgenden Länder aufgehalten haben:
- China (der Provinz Hubei und/oder der Provinz Zhejiang; dies gilt auch für alle, in China aufgehalten haben oder deren Pass dort ausgestellt wurde)
- Südkorea (9 Regionen)
- Italien (Norditalien, Valle d’Aosta, Trentino-Alto Adige, Friuli-Venezia-Giulia und Ligurien)
- Spanien (Navarro, Baskenland, Madrid und La Rioja), der Schweiz (Ticino, Basel-Stadt) sowie Island., Siehe auch: Gesundheit.
Bis auf Weiteres gilt ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien.
Ausgenommen von diesem Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch: Eltern). Hier gilt bei Einreise aber eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation. Begründete Ausnahmen vom Einreiseverbot können beim Department of Home Affairs beantragt werden.
Ein Transit durch australische Flughäfen bleibt grundsätzlich möglich, aber nur unter strikten Auflagen. Reisende sollten sich bei ihrem Fluganbieter rückversichern, dass die gebuchte Verbindung einen Transit in Australien tatsächlich gestattet
Mit Tasmanien hat ein erster australischer Bundesstaat zusätzliche Einreisebestimmungen erlassen. Es gilt (mit wenigen Ausnahmen) eine 14-tägige Selbstisolationspflicht für alle vom australischen Festland aus Einreisenden. Die Einführung von weiteren Einschränkungen für Reisen zwischen den einzelnen Bundesstaaten sowie für „lock-down“-Maßnahmen zeichnet sich ab; halten Sie sich dazu über die australischen Medien informiert.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise,
• Informieren Sie sich auch über die Webseite des Gesundheitsministeriums zur Ausbreitung des Virus in Australien und zu Maßnahmen der Regierung.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus
Gambia - Ergänzung:
Wichtige Info: für Gambia hat das Auswärtige Amt ein Rückholprogramm für gestrandete deutsche Reisende gestartet. Näheres dazu finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft Dakar und in den FAQ zur Rückholaktion .
Die gambische Regierung hat angekündigt seine Landgrenze zum Senegal sowie seinen Luftraum in der Nacht vom 23. März auf den 24. März 2020 weitestgehend zu schließen.
Bereits am 17. März hatte die gambische Regierung eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht nach Einreise für Reisende aus „Hotspot“-Ländern verkündet. Hierzu gehört auch Deutschland.
Japan - Ergänzung:
Aufgrund der Coronavirus-Krise hat Japan seine Einreisebestimmungen für aus dem Schengen-Raum Einreisende bis voraussichtlich Ende April wie folgt angepasst:
1) Reisende, die aus dem Schengen-Raum (einschließlich Deutschland), Großbritannien, Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Monaco, Andorra, San Marino, Vatikan, Iran oder Ägypten nach Japan einreisen, sollen sich 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Dies erfolgt an einem Ort, der von dem Leiter der Quarantänestation bestimmt wird. In dieser Zeit sind auch die öffentlichen Verkehrsmittel in Japan nicht zu benutzen.
2) Einreisevisa verlieren ab 21. März ihre Gültigkeit (sowohl für die einfache als auch für die mehrfache Einreise), die bis zum 20. März von einer japanischen Botschaft oder einem Generalkonsulat in den oben genannten Ländern (z.B. in Deutschland) erteilt wurden. Anders formuliert: Visa-Gültigkeit ist gegeben bei einer Einreise nach Japan bis 21. März, 00:00 Uhr japanischer Zeit sowie bei Visa, die in anderen als den o.g. Ländern erteilt wurden. Die japanischen Behörden weisen darauf hin, dass Neuanträge möglich sind, aber mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.
3) Visafreiheit aufgrund bilateraler Vereinbarungen mit den oben genannten Ländern (auch mit Deutschland) wurde – vorerst bis Ende April – suspendiert.Das bedeutet: Sollte man als Deutscher – trotz AA-Reisewarnung – ab Samstag 21.3. ohne sonstigen Aufenthaltstitel nach Japan einreisen wollen, benötigt man ein Visum.
Für Deutsche, die sich bereits in Japan befinden, haben diese Maßnahmen nach Angaben des japanischen Außenministeriums keine Wirkung, ihr Aufenthalt ist also weiterhin legal (Bestandsschutz), Für Deutsche, die sich legal längerfristig in Japan aufhalten, ist die Wiedereinreise mit der entsprechenden Re-Entry-Permit möglich, - es sei denn, sie kommen aus den von Japan – infolge von WHO-Angaben - mit Einreiseverbot belegten Gebieten (https://www.de.emb-japan.go.jp/itpr_de/ ... virus.html ; s. Visabeschränkungen/Dokument).
Für Deutsche, die sich bereits in Japan befinden, berühren diese Maßnahmen nach Angaben des japanischen Außenministeriums den Aufenthaltsstatus nicht, ihr Aufenthalt ist also weiterhin legal. Diese Personen können wie bisher mit der üblichen Re-entry Permit nach Japan zurückreisen.
Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, mit kommerziellen Fluglinien ein- und auszureisen. Mit weiteren Einschränkungen des kommerziellen Flugverkehrs aufgrund der krisenbedingt geringen Auslastung der Fluglinien muss allerdings gerechnet werden.
Transit von Deutschen aus Drittstaaten: Der Aufenthalt im Transitbereich ist weiterhin ohne Änderungen möglich. Bei gewünschter Einreise nach Japan gilt jedoch die für den Drittstaat geltende Regelung.
Zudem gelten Einreisesperren für Ausländische Einreisende, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in bestimmten Teilen der folgenden Länder aufgehalten haben:
- China (der Provinz Hubei und/oder der Provinz Zhejiang; dies gilt auch für alle, in China aufgehalten haben oder deren Pass dort ausgestellt wurde)
- Südkorea (9 Regionen)
- Italien (Norditalien, Valle d’Aosta, Trentino-Alto Adige, Friuli-Venezia-Giulia und Ligurien)
- Spanien (Navarro, Baskenland, Madrid und La Rioja), der Schweiz (Ticino, Basel-Stadt) sowie Island., Siehe auch: Gesundheit.




