Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020

Reiseinformationen für Unterwegs

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Island:
Reisende werden aufgrund einer angekündigten sehr wahrscheinlichen Einstellung aller Flüge aus Island und der weltweiten Reisewarnung des Auswärtiges Amtes dringend gebeten, die noch wenigen bestehenden Flugmöglichkeiten zu nutzen und schnellstmöglich nach Hause zu fliegen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationale Flughafens Keflavik über noch bestehende Flugverbindungen. Die Botschaft hat keine Möglichkeit andere Rückreisemöglichkeiten aufzuzeigen.
• Nutzen Sie die vorhandenen Möglichkeiten, umgehend nach Deutschland zurückzukehren!
• Informieren Sie sich auf der englischsprachigen Webseite des isländischen Zivilschutzes über Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
• Informieren Sie sich über Quarantänemaßnahmen auf der Webseite des isländischen Gesundheitsministeriums.

Nigeria - Ergänzung:
Nigeria hat mit Wirkung vom 21. März 2020 verstärkte Einreisebeschränkungen für Reisende aus China, Italien, Iran, Norwegen, Süd Korea, Spanien, Japan, Frankreich, Deutschland, USA, Vereinigtes Königreich, Niederlande, Schweiz, Österreich und Schweden beschlossen.
Direkt aus Deutschland ankommenden Reisenden ist die Einreise untersagt. Ausnahmen gelten für nigerianische Staatsangehörige, Personen mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Nigeria und Diplomaten. Diese Personenkreis muss sich nach Einreise in eine 14-tägige, überwachte Selbst-Isolierung begeben.
Dieselben Regeln gelten für Reisende, die beabsichtigen, im Transit über eines der oben genannten Länder einzureisen.
Reisende, die über einen Drittstaat anreisen und sich nachweislich 14 Tage zuvor nicht in einem der vorgenannten Länder aufgehalten haben, kann die Einreise erlaubt werden.
Ab dem 21. März 2020, (2300Z) sind die Flughäfen Akanu Ibiam International Airport Enugu, Mallam Aminu Kano International Airport und International Airport Omagwa in Port Harcourt für den internationalen Flugverkehr geschlossen. Vom 23. März 2020 (2300Z) bis 23. April 2020 (2300Z) werden die internationalen Flughäfen Murtala Muhammed Airport Lagos und Nnamdi Azikwe International Airport Abuja geschlossen. Ausnahmen soll es für Notfall- und Spezialflüge geben.
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Ghana - Ergänzung:
Ghana hat mit Wirkung vom 22. März 2020 um Mitternacht die Schließung seiner Land-, See- und Luftgrenzen für den Personenverkehr für die folgenden 14 Tage beschlossen.
Ab dem 22. März 2020 (23:59 GMT) ist der Kotoka International Airport Accra für 14 Tage für den internationalen Flugverkehr geschlossen. Ausnahmen soll es für Notfall-, Rettungs- und Frachtflüge geben.

Singapur - Ergänzung:
Ab 23. März 2020, 23.59 Uhr Ortszeit untersagt die singapurische Regierung allen Besuchsreisenden die Einreise nach und die Durchreise durch Singapur. Damit entfällt Singapur als Transitflughafen.
Bis 23. März 2020, 23.59 Ortszeit bleibt es bei den bisherigen Regelungen:
Für Besuchsreisende, die sich in den letzten 14 Tagen in Deutschland, Italien, Spanien oder Frankreich aufgehalten haben gilt eine Einreise- und Durchreisesperre nach und durch Singapur.
Alle anderen Personen, die nach Singapur einreisen, unterliegen unabhängig von ihrem Aufenthaltstitel, Reisezweck, Herkunftsstaat oder ihrer Nationalität einer 14-tägigen Stay-Home-Notice. Eine Stay-Home-Notice ist die Anordnung, 14 Tage lang die Wohnung (sofern in Singapur vorhanden) bzw. das Hotelzimmer nicht zu verlassen. Der Transit durch Singapur – nur bei Nicht-Verlassen des Transit-Bereichs! – ist bis 23. März 2020, 23.59 Uhr für diese Personengruppe noch möglich.

Taiwan - Ergänzung:
Ab dem 19. März 2020 ist nur noch Ausländern mit einer taiwanischen Daueraufenthaltsgenehmigung (ARC/APRC, Blaue Karte MoFA) oder einem „Business Visum“ zur Arbeitsaufnahme die Einreise gestattet. Ausnahmen sind in besonderen Fällen („COVID-19 Visum“) möglich, wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Taipei-Vertretung.
Ab dem 24. März 2020 bis vorläufig 07. April 2020 ist kein Transit durch Taiwan mehr möglich.
Chinesischen Staatsangehörigen ist die Einreise bis auf Ehepartner (mit ARC) von Taiwanern untersagt. Das Einreiseverbot besteht auch für chinesische Ehepartner von Deutschen oder chinesischen Firmenmitarbeitern mit ARC unabhängig von der Reisehistorie.
Alle Einreisende ungeachtet der Staatsangehörigkeit müssen sich ab dem 19. März 2020 nach Einreise 14 Tage entweder zu Hause oder in einem aufnahmebereiten Hotel oder bestimmten dafür vorgesehenen Hotels in Hausquarantäne begeben. Ab dem 05. März 2020 Eingereiste müssen sich nachträglich in Quarantäne begeben. Die Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahme wird von taiwanischen Gesundheitsbehörden überwacht, die Nichtbeachtung wird mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Genaue Informationen für den Ablauf, den Transport und die Vorschriften für die Haus-Quarantäne erhalten Sie bei der Ankunft.
Flugverbindungen von und nach Europa, die asiatischen Länder sowie in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau wurden stark reduziert bzw. aus kommerziellen Gründen gestrichen. China Airlines fliegt aktuell noch die Route Frankfurt-Taipei.

Thailand - Ergänzung:
Reisende müssen sich den Maßnahme der Regierung (bspw. Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen) im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2-Virus verpflichtend unterziehen.
Wichtiger Hinweis: Ab 22. März 2020 müssen alle ausländische Reisende, die nach Thailand (auch aus Deutschland) einreisen, der Fluggesellschaft bereits vor Abreise eine gültige Krankenversicherung (Versicherungsschutz inkl. COVID-19- Erkrankung über mind. 100.000 USD) sowie einen Gesundheitsnachweis (nicht älter als 72 h, keine Anhaltspunkte für Covid-19 Erkrankung) vorlegen. Ansonsten darf die Fluggesellschaft sie nicht an Bord nehmen. Diese Voraussetzungen gelten grundsätzlich auch für Transitreisende.

Türkei - Ergänzung:
Der planmäßige, direkte Flugverkehr nach Deutschland ist seit 20.03.2020, 23:59 Uhr eingestellt. Die Ausreise ist im Einzelfall ggf. noch über Drittstaaten möglich.
Kontaktieren Sie hierzu ggf. Ihre Fluggesellschaft bzw. Ihren Reiseveranstalter, um jede Möglichkeit zu nutzen, um umgehend nach Deutschland zurückzukehren.
Seit dem 20. März 2020 haben einige Strand-Hotels geschlossen.
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert, gültig ab Samstag, den 14. März 2020 um 8:00 Uhr Ortszeit, zunächst bis zum 17. April 2020. Flugzeuge dürfen weiterhin landen, um Passagiere aus der Türkei nach Deutschland abzuholen. Deutschen Staatsbürgern, die aus Drittstaaten in die Türkei einreisen möchten, wird teilweise die Einreise verweigert, auch wenn sie aus Drittstaaten kommen, die nicht von diesen Verboten betroffen sind. Transit über türkische Flughäfen ist nach jetzigem Stand nur dann möglich, wenn ein Weiterflug gesichert ist. Prüfen Sie hierzu Verbindungen über Drittstaaten.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März nach Griechenland und Bulgarien in alle Richtungen geschlossen.
Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Die Türkei verzeichnet stark ansteigenden Infektionszahlen. Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 Jahren wurde verhängt. Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen.
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Deutschland - Ergänzung:
Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren.
Mindestabstand im öffentlichen Raum von mindestens 1,50m.
Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Teilnahme an erforderlichen Terminen, indivueller Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben weiter möglich.
Gruppen feiernder Menschen - auch im Privaten - sind inakzeptabel.
Gastronomiebetriebe werden geschlossen, nur die Mitnahme von Speisen und Getränken ist gestattet.
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen - Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Dienste.
In allen Betrieben ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Die Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben. Maßnahmen gegen Coronavirus - Einigung auf umfassendes Kontaktverbot .
Bußgelder bei Verstößen gegen das Kontaktverbot in der Öffentlichkeit sind angekündigt. Es könnten Strafen bis zu 25.000 Euro verhängt werden lt. Laschet.

Griechenland - Ergänzung:
In Griechenland gilt lt. Presse ab Montag eine Ausgangssperre.

Kanada - Ergänzung:
Seit dem 18. März 2020 wird grundsätzlich nur noch kanadischen Staatsangehörigen die Einreise nach Kanada gewährt und Personen mit permanenten Aufenthaltsstatus. Vom Einreisestopp ausgenommen sind u.a. Diplomaten, Flugzeug-Crews und enge Familienangehörige von kanadischen Staatsangehörigen und von Personen mit einem permanenten Aufenthaltsstatus.
Ausgenommen sind ebenfalls Reisende, die Kanada lediglich im Transit betreten. Allerdings ist Voraussetzung für Reiseantritt, dass Regelungen des Drittstaats eine Einreise dort erlauben.
Am 20. März stellte die Regierung klar, dass gültige Arbeits- und Studentenvisa zur Einreise nach Kanada berechtigen.
Eine Übersicht über die Ausnahmen vom Einreisestopp sowie ergänzende Informationen hat die kanadische Regierung hier veröffentlicht.
Nach gegenwärtig verfügbaren Informationen können Personen nicht nach Kanada einreisen, die lediglich über eine ETA (electronic travel authorisation) verfügen.
Kanada und die USA haben seit der Nacht vom 20. auf den 21. März teilweise ihre gemeinsame Grenze geschlossen. Nur unbedingt notwendige Grenzübertritte werden erlaubt, Heimreisen kanadischer und US-amerikanischer Bürger sollen ermöglicht werden. Der für wichtige Lieferketten relevante Verkehr soll ebenfalls nicht beeinträchtigt werden.
Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Passagiere nach Kanada zu befördern, die Symptome einer Corona-Infektion aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige).
Internationale Flüge dürfen nur noch auf folgenden 4 Flughäfen landen: Toronto Pearson International, Montreal Pierre Elliott Trudeau, Vancouver International, Calgary International. Hiervon ausgenommen sind Flüge aus den USA, Mexiko und der Karibik – diese werden noch auf allen Flughäfen landen können. Zahlreiche europäische Fluggesellschaften reduzieren die Anzahl ihrer transatlantischen Flüge erheblich.
Alle ankommenden internationalen Reisenden müssen sich nach Ankunft 14 Tage lang selbst isolieren.
Die kanadische Regierung empfiehlt,‚social distancing’ zu betreiben und jede nicht unbedingt notwendige Reise zu vermeiden. In mehreren Provinzen, u.a. Ontario und British Columbia, hat die Provinzregierung den Ausnahmezustand verhängt mit Schließungen öffentlicher Einrichtungen wie Kultureinrichtungen, Restaurants und Geschäften. Bitte informieren Sie sich vor Ort über die aktuell geltenden Regeln.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen der kanadischen Regierung.
• Klären Sie mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft, ob eine geplante Reise noch durchgeführt wird.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus

Tschechische Republik - Ergänzung:
Wegen der Coronavirus-Gefahr sollen die tschechischen Grenzen "viele Monate" für Ein- und Ausreisende geschlossen bleiben, mindestens aber ein halbes Jahr. Das sagte der Leiter des tschechischen Coronavirus-Krisenstabs, der Epidemiologe Roman Prymula, im Fernsehsender Prima. Ausländer dürfen ausreisen, aber nicht wieder einreisen. Ausnahmen gelten für grenznahe Berufspendler, die in Sachsen, Bayern und Österreich arbeiten. Quelle: tagesschau
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - Senegal

Beitrag von Birgitt »

Senegal:
Nach Mitteilung des senegalesischen Tourismusministeriums ist mit Wirkung vom 20. März 2020, 23.59 Uhr, sämtlicher Flugverkehr eingestellt. Ausnahmen bestehen für inländische Flüge, Frachtflüge, Evakuierungsflüge und Flüge mit Sondergenehmigungen.
Die Landgrenzen zwischen Senegal und Mauretanien, Gambia und Guinea-Bissau sind derzeit geschlossen. Ausnahmen sind nur für den Warenverkehr und sanitäre Zwecke zugelassen.
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - Griechenland und Marokko

Beitrag von Birgitt »

Griechenland:
Ab 23. März 2020 06:00 Uhr gilt eine allgemeine Ausgangsperre! Hiervon ausgenommen sind: Wege von und zur Arbeitsstätte, Apotheken- und Arztbesuche, Lebensmitteleinkäufe sowie sonstige notwendigen Beschaffungen (z. B. Bank), sofern diese nicht online getätigt werden können. Ferner erlaubt sind: die Rückkehr an den Wohnort, Gänge zu hilfebedürftigen Personen und die Teilnahme an Hochzeiten und Bestattungen bis maximal zehn Personen. In Pkws dürfen höchstens zwei Personen (inkl. Fahrer) befördert werden.
Neben einem Ausweisdokument muss für jeden Gang oben genannter Art eine Bescheinigung mitgeführt werden, die ab dem 23. März 2020 unter www.forma.gov.gr für Privatpersonen und Arbeitgeber zum Download und Ausfüllen zur Verfügung gestellt wird. Ferner können die Bescheinigungen per SMS an die Nummer 13033 angefordert werden. Bei Verstoß gegen die Ausgangsperre droht eine Geldstrafe von 150 Euro. Die Maßnahme soll vorerst bis zum 06. April 2020 gelten.
Im gesamten Gebiet entlang der griechisch-türkischen Landgrenze gibt es eine erhebliche Präsenz von Militär und Polizei. Dadurch besteht die Möglichkeit von Verkehrseinschränkungen. Der Grenzübergang Kastanies an der türkischen Grenze ist derzeit geschlossen. Der Verkehr über den Grenzübergang Kipoi fließt normal. Für den Schiffsverkehr gelten derzeit Beschränkungen.
Auf den Inseln Lesbos, Chios und Samos kann es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen..

Marokko - Ergänzung:
Die marokkanischen Behörden haben die Notstandsmaßnahmen nochmals verschärft. Seit heute 22.03. 00:00 Uhr gilt ein allgemeines Reiseverbot zwischen Städten. Busse und Bahnen haben ihren Betrieb weitestgehend eingestellt. Der gesamte Flugverkehr (auch Inlandsflüge) ist ebenfalls eingestellt. Für Autobahnfahrten wird eine Genehmigung benötigt. Die Regelungen gelten für alle Menschen, die sich in Marokko aufhalten. Ausnahmen für Ausländer bestehen nicht. Folgen Sie bitte in jedem Fall den Anweisungen der lokalen Behörden. Vermeiden Sie Menschenansammlungen und verhalten Sie sich ruhig. (Quelle: Website der Deutschen Botschaft Rabat)
Die Ausgangssperre in Marokko gilt zunächst bis zum 20. April. Verstöße gegen die neuen Regeln können nach einem heute verabschiedeten Dekret mit Freiheitsstrafen von einem bis zu drei Monaten sowie Geldstrafen von 300 bis 1.300 Dirham geahndet werden. Das Dekret wurde notwendig, nachdem es in Tanger und einigen anderen Orten Demonstrationen gegen die Ausgangssperre gegeben hat: Regierung und Parlament segnen Strafkataloge ab

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Bolivien - Ergänzung:
Seit Sonntag, 22. März 2020 bis vorerst 4. April 2020 gilt in Bolivien eine landesweite Ausgangssperre, die nur aus wichtigem Grund (Einkäufe, Apotheke etc.) unterbrochen werden darf. Es darf nur eine Person pro Haushalt das Haus verlassen. Geschäfte und Banken öffnen in der Regel von 8-12 Uhr. Apotheken und Gesundheitseinrichtungen arbeiten normal. Reisen im Land ist nicht möglich, öffentlicher Nah- und privater Pkw-Verkehr sind verboten. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe.
Die Grenzen sind geschlossen und die internationalen Flugverbindungen wurden eingestellt. Die Bundesregierung arbeitet an Lösungen, die in Bolivien gestrandeten deutschen Staatsangehörigen bei der Rückreise nach Deutschland zu unterstützen.
•Bewahren Sie weiterhin Ruhe, verfolgen und beachten Sie die Bekanntmachungen der bolivianischen Regierung und halten Sie die Ausgangssperre ein.

China - Ergänzung:
Derzeit müssen alle China-Reisenden damit rechnen wegen der Ausbreitung des Coronavirus nach Einreise bzw. nach einer innerchinesischen Reise zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet zu werden. Diese erfolgt oft in einem Quarantänezentrum, meist umgebaute Hotels unterschiedlichen Standards - die Kosten müssen teilweise selbst getragen werden. In Einzelfällen kann die Quarantäne zuhause oder in einem Hotel erfolgen. Die Entscheidungen über diese Maßnahmen werden von unterschiedlichen Behörden auf verschiedenen Ebenen getroffen und können sich auch innerhalb einer Stadt unterscheiden. Kontaktieren Sie daher vor Einreise Ihre Hausverwaltung bzw. Ihr Hotel sowie sonstige Kontaktpersonen wie Arbeitgeber oder Universität und erfragen Sie die dort für Sie geltenden Bestimmungen. Während der Quarantänezeit werden Sie keine Möglichkeit haben, wieder aus China auszureisen.
Einreisende aus Risikogebieten werden zur Einhaltung der 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Hierzu zählen u.a. Deutschland, Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Iran, Italien, Japan, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz, Südkorea, Spanien und die USA.
In Shanghai werden Einreisende aus den o.g. Risikogebieten seit dem 17. März 2020 von den Flughäfen in Test-Center der einzelnen Bezirke gebracht und müssen sich dort einem obligatorischen Test auf Covid-19 unterziehen. Auch bei negativem Testergebnis ist eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten, die streng kontrolliert wird. Auch in anderen Provinzen wird die Durchführung von Covid-19-Tests zunehmend obligatorisch.
Ab dem 23. März 2020 werden alle internationalen Flüge nach Peking in andere Städte wie Tianjin, Shijiazhuang, Taiyuan, Hohhot, Shanghai, Jinan, Qingdao, Nanjing, Shenyang, Dalian, Zhengzhou und Xi|an umgeleitet. Nach einer erfolgreich bestandenen Gesundheitsüberprüfung sollen die Passagiere weiter nach Peking fliegen, um dort eine 14-tägige Quarantäne grundsätzlich in einer zentralen Einrichtung durchzuführen. Bei einem Verdachtsfall oder bestätigten Fall muss die Quarantäne bzw. Behandlung am Landeort durchgeführt werden. Es ist bisher unklar, wie Transitreisende am Flughafen Peking von diesen Bestimmungen betroffen sind - bei direkter Ankunft in Peking waren sie bisher von den Bestimmungen nicht betroffen, sofern sie nicht in das Stadtgebiet Peking einreisten, und mussten sich an die Quarantänevorschriften ihres Zielortes halten.
Bei Ankunft internationaler Flüge werden noch an Bord und nach Verlassen des Flugzeugs intensive Gesundheitskontrollen durchgeführt. Hierdurch kommt es zu erheblichen Wartezeiten. Abhängig vom Ergebnis der Gesundheitskontrollen können verschiedene Quarantänemaßnahmen angeordnet werden. Der Transport in die jeweiligen Städte erfolgt über organisierte Shuttlebusse der einzelnen Bezirke. Dies gilt auch bei geplanter Weiterreise in eine andere Provinz. Private Transfers von den Flughäfen sind nur noch eingeschränkt möglich.
Bei einem Coronavirus-Verdachtsfall auf dem Einreiseflug, müssen Sie damit rechnen, direkt nach der Einreise oder im Nachhinein verpflichtend für 14 Tage in einem Quarantänezentrum untergebracht zu werden.
Reisende, die Krankheitssymptome aufweisen, werden in Krankenhäuser eingewiesen und obligatorischen Untersuchungen unterzogen. Falsche Angaben zum Gesundheitszustand bei Einreise können strafrechtlich verfolgt werden.
Grundsätzlich gilt, dass die Situation weiterhin dynamisch ist und die Vorgaben der örtlichen Behörden sich ohne Ankündigung ändern können. Die Botschaft und die Generalkonsulate haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Quarantänemaßnahmen keinen Einfluss.
Die chinesischen Behörden haben seit dem 23. Januar 2020 für Wuhan und andere Städte der Provinz Hubei Reisebeschränkungen erlassen. Eine Ausreise mit Zug, Flug, Bus, Fähre oder Auto ist dort weiterhin nicht möglich. Auch andere Provinzen Chinas haben Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit unterschiedlichen Ausmaßes verhängt. Bei Ein- und Ausreise wie auch bei Überlandreisen im Land sind Fieberkontrollen möglich; bei Symptomen ist mit Quarantänemaßnahmen zu rechnen.
Nachbarländer, darunter Russland, haben Grenzübergänge vorübergehend geschlossen, viele Fluggesellschaften haben den Flugverkehr vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt.
Durch die enorme Beanspruchung des Gesundheitssystems kann es zu Einschränkungen bei der allgemeinmedizinischen Versorgung kommen.
Aufenthalte in China wirken sich auf Einreisemöglichkeiten in zahlreiche andere Länder aus.

Dschibuti - Ergänzung:
Reisen nach Dschibuti sind aktuell nicht möglich. Der zivile Flugverkehr ist seit dem 18 März 2020 und die Passagier-Zugverbindung mit Äthiopien seit dem 20. März 2020 eingestellt. Eine Einreise über den Land- oder Seeweg ist nur unter strengen Auflagen (u.a. Anordnung von Quarantäne) möglich. Schulen, Bildungseinrichtungen, Moscheen, Bars und Nachtclubs wurden geschlossen und kollektive sportliche Aktivitäten sind bis auf weiteres untersagt.
Für medizinische Frage und bei Symptomen kontaktieren Sie bitte die von der dschibutischen Regierung eingerichtete kostenlose Rufnummer 1517.

Großbritannien und Nordirland:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren. Aktuelle Informationen hierzu bietet das britische Gesundheitsministerium.
Die Einreise in die British Virgin Islands wird Reisenden, die sich in den vorangegangenen 14 Tagen in von Covid 19 besonders betroffenen Ländern einschließlich Deutschland aufgehalten haben, nicht mehr gestattet. Ausgenommen sind Staatsangehörige der British Virgin Islands und Inhaber einer unbeschränkten Aufenthaltserlaubnis.
•Bemühen Sie sich angesichts möglicherweise wegfallender Flugverbindungen um eine rasche Rückreise nach Deutschland, wenn Sie keinen Wohnsitz in Vereinigten Königreich haben.
•Vergewissern Sie sich der Flug- und Reiseverbindungen vor Antritt einer Reise.

Hongkong - Ergänzung:
Die chinesische Sonderverwaltungszone verbietet allen Menschen, die nicht in Hongkong leben, die Einreise. Das Einreiseverbot trete am Dienstag um Mitternacht in Kraft und gelte mindestens zwei Wochen lang, teilte Hongkongs Regierungschefin Carrie Lam mit. Den Flughafen der Stadt, der zu den meistgenutzten weltweit zählt, dürfen demnach keine Transitpassagiere mehr nutzen. Quelle: Tagesschau.de

Japan - Ergänzung:
Vor dem 21. März. in einem der genannten Staaten erteilte Visa für Japan sind ungültig. Neuanträge sind möglich, Erteilung wird aber restriktiv gehandhabt.
Visafreiheit auch für deutsche Staatsangehörige wurde ausgesetzt.
Deutsche Staatsangehörige, die eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für Japan haben, können mit der üblichen Re-Entry Permit wie bisher nach Japan zurückreisen.
Transit über japanische Flughäfen ist noch möglich, aber Aufenthalte über Nacht müssen mit der Airline geklärt werden (Tokyo-Narita schließt nachts; Einreise nach Japan nicht möglich). Durchreisen („Stop-over“: z.B. Landung in Osaka & Weiterflug aus Tokyo) sind nicht mehr möglich.
Alle Einreisenden aus Deutschland und den anderen oben genannten Gebieten haben sich 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Dies erfolgt an einem Ort, der von dem Leiter der Quarantänestation bestimmt wird. In dieser Zeit sind auch die öffentlichen Verkehrsmittel in Japan nicht zu benutzen.
Allen Reisenden, die sich in den letzten 14 Tagen in besonderen Infektionsgebieten „designated areas“ (Festlegung WHO) aufgehalten haben, wird ausnahmslos die Einreise verweigert.

Kenia - Ergänzung:
Alle Flughäfen werden am 25. März 2020 geschlossen. Alle bis Mittwoch, den 25. März 2020, Einreisenden werden in staatlichen Einrichtungen unter Quarantäne gestellt.
Am 13. März 2020 wurde der erste COVID-19 Fall in Kenia amtlich bestätigt, seitdem ist ein weiterer Anstieg der Krankheitsfälle zu verzeichnen. Im Falle einer weiteren Verbreitung ist abzusehen, dass eine adäquate medizinische Versorgung in Kenia nicht gewährleistet werden kann. Einschränkungen und Ausfälle des internationalen Flugverkehrs, einschließlich. Ambulanzflügen müssen in Betracht gezogen werden.
Die kenianische Regierung hat aus Sorge vor dem Coronavirus angekündigt bis auf weiteres alle internationalen Veranstaltungen und Treffen abzusagen.
•Überprüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft, insbesondere wenn Sie sich derzeit im Land aufhalten um Rückreiseoptionen zu prüfen.
•Informieren Sie sich über die Seite des kenianischen Gesundheitsministeriums zu den aktuellen Maßnahmen und kontaktieren Sie im Land im Bedarfsfall die Hotline unter 719.

Kolumbien - Ergänzung:
Ab dem 23. März 0:00 Uhr (OZ) für vorerst 30 Tage dürfen keine Passagiere von internationalen Flügen mehr in Kolumbien einreisen. Deshalb werden die vorerst letzten kommerziellen Fluglinien von Kolumbien aus in diesen Tagen ausfliegen.
Bereits seit 16. März 2020 ist eine Einreisesperre für Nicht-Kolumbianer, die keinen festen Wohnsitz in Kolumbien haben, in Kraft. Diese Maßnahme gilt zunächst bis 30. Mai 2020.
Die Bewegungsfreiheit innerhalb Kolumbiens wird zunehmend eingeschränkt.
Von Freitag, 20. März bis einschließlich Montag, 23. März 0:00 Uhr gilt in Bogota bereits eine umfassende Ausgangssperre. Ab Dienstag, dem 24. März 23:59 Uhr bis Montag, 13. April, 0:00 Uhr hat Staatspräsident Duque jetzt eine landesweite, umfassende Ausgangssperre verhängt.
Für ausreisewillige Deutsche, die sich derzeit in Kolumbien aufhalten und die noch nicht in Bogotá sind, empfiehlt die Botschaft daher dringend, das Zeitfenster bis Dienstag, den 24. März, 23:59 Uhr zu nutzen, um sich nach Bogotá zu begeben, um ggf. abgehende Flüge nutzen zu können. Zur Unterstützung Ihrer Beweglichkeit im Land zum Zweck der Ausreise stellt die deutsche Botschaft deutschen Staatsangehörigen eine Bescheinigung aus, die Sie über die Krisenvorsorgeliste ELEFAND erhalten. Sollten Sie technische Schwierigkeiten haben, sich bei ELEFAND zu registrieren, melden Sie sich bitte telefonisch bei der Botschaft.
Nach Kolumbien rückreisende Deutsche mit einem permanenten Aufenthaltsstatus in Kolumbien (Residentes), kolumbianische Staatsangehörige und Diplomaten sind von der Einreisesperre ausgenommen, sind aber verpflichtet, eine zweiwöchige Quarantäne in der Wohnung nach Einreise einzuhalten. Nach dem 22. März ist nur noch die Einreise von kolumbianischen Staatsangehörigen möglich. Faktisch wird es aber aufgrund der Streichung der Flüge zu einem Einreisestopp kommen.
•Verfolgen Sie die Informationen auf der Seite der Botschaft Bogotá.
•Wenn Sie sich als Tourist in Kolumbien aufhalten, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft bzw. ihrem Reiseveranstalter auf und prüfen Sie Ihre Rückreiseoptionen.
•Folgen Sie allen Anweisungen der kolumbianischen Behörden, insbesondere hinsichtlich der Quarantänemaßnahmen.
•Bitte informieren Sie sich auf der Seite des kolumbianischen Gesundheitsministeriums und bei der Einwanderungsbehörde.

Mauretanien - Ergänzung:
Um der Ausbreitung von COVID-19 zu begegnen, hat die mauretanische Regierung Maßnahmen getroffen, die sich deutlich auf das soziale und öffentliche Leben auswirken.
Ab sofort gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre von 18 Uhr bis 6 Uhr morgens (ausgenommen Krankenfahrzeuge und Lebensmitteltransporter). Diese wird mit deutlicher Härte durchgesetzt. Bei Verstößen dagegen muss mit einer Ingewahrsamnahme von Personen und Fahrzeugen bis zum nächsten Morgen gerechnet werden. Des weiteren gilt ein Versammlungsverbot rund um die Uhr, Bars und Restaurants bleiben geschlossen.
Für alle Einreisenden aus Infektionsgebieten, darunter Deutschland, gilt eine 14-tägige Quarantäne. Seit 17. März 2020 sind alle mauretanischen Flughäfen geschlossen.
Alle Grenzübergänge auf dem Landweg sind geschlossen.
Gruppenaktivitäten wurden verboten. Unter der Telefonnummer (1155) für alle Bürger freigeschaltet. Diese dient auch der Meldung von Verdachtsfällen.
•Seien Sie vorsichtig/wachsam und meiden Menschenansammlungen.
•Bitte folgen Sie unbedingt die Anweisungen lokaler Behörden.

Neuseeland - Ergänzung:
Wichtige Info: das Auswärtige Amt und die Botschaft Wellington arbeiten mit Hochdruck an einem Rückholprogramm für gestrandete deutsche Reisende. Registrieren Sie sich - wenn Sie daran teilnehmen möchten - bitte auf der Website www.rueckholprogramm.de Näheres dazu finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft und in den FAQ zur Rückholaktion.
Einreisen nach Neuseeland sind seit 19. März 2020 nicht mehr möglich. Ausnahmen bestehen nur noch für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“. Der Transit über Neuseeland ist nur noch stark eingeschränkt möglich. Beachten Sie hierfür die jeweils aktuellen Informationen auf der Website von Immigration NZ.
Reisende mit festem Wohnsitz in Neuseeland müssen sich seit dem 16. März 2020 bei der Einreise bei den neuseeländischen Gesundheitsbehörden registrieren lassen und sich anschließend für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Sie werden von den neuseeländischen Grenzbehörden nach ihrem Gesundheitszustand und über die Art und Weise befragt, wie sie ihre Selbstisolierung konkret durchzuführen beabsichtigen. Sollten sie für die Selbstisolierung keine entsprechende Vorsorge getroffen haben oder gar diese verweigern, kann die Einreise verwehrt werden. Die neuseeländischen Behörden haben angekündigt, die Einhaltung der Selbstisolation zu kontrollieren. Bei Nichteinhaltung droht Abschiebung. Informationen über die Selbstisolierung werden bei der Einreise zur Verfügung gestellt und können auch über die Website des neuseeländischen Gesundheitsministeriums abgerufen werden.
Die neuseeländische Regierung hat am 23. März 2020 (NZST) die Stufe 3 (Erhöhtes Risiko eines unkontrollierten Covid-19-Ausbruchs) des vierstufigen Covid-19-Notfallplans ausgerufen. Das bedeutet, dass alle nicht-essentiellen öffentlich zugänglichen Einrichtungen in Neuseeland (v.a. Cafés, Restaurants, Fitnessstudios, Museen, etc.) zu schließen sind. Öffentliche Veranstaltungen sind untersagt. Der öffentliche Personenverkehr steht nur noch Personen zur Verfügung, die in essentiellen Berufen tätig sind.
Ab dem 26. März 2020 (NZST) gilt die – höchste – Stufe 4 (Unkontrollierter Covid-19-Ausbruch ist wahrscheinlich). Dies hat die grundsätzliche Pflicht zur häuslichen Isolation für jedermann (kompletter Lock-Down) zur Folge. Sämtliche Geschäfte werden geschlossen. Ausgenommen davon sind nur essentielle Einrichtungen wie Supermärkte, Apotheken etc., die dauerhaft geöffnet bleiben. Dies gilt nach Ankündigung von Premierministerin Ardern zumindest für vier Wochen.
Das neuseeländische Gesundheitsministerium hat bekanntgegeben, dass zum Zweck der Ausreise ausländischer Reisender aus Neuseeland eine etwaig angeordnete 14-tägige Selbstisolation (siehe unten) grundsätzlich nicht vollständig beendet werden muss. Personen, bei denen
1.Symptome von Covid-19 vorliegen oder
2.das Ergebnis eines durchgeführten Covid-19-Tests noch aussteht oder
3.ein positiver Covid-19-Befund vorliegt und die nicht als genesen gelten, müssen die 14-tägige Selbstisolation beenden.
Die deutsche Botschaft bleibt weiterhin mit stark reduzierter Personalstärke geöffnet, ist aber bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Kreuzfahrtschiffe dürfen bis 30. Juni 2020 nicht mehr in Neuseeland anlegen.
Sollte sich abzeichnen, dass Sie aufgrund ausfallender Flugverbindungen länger in Neuseeland bleiben müssen als das neuseeländische Visum es Ihnen erlaubt, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums einen Antrag auf Verlängerung stellen. Der Antrag ist online zu stellen. Nach den der Botschaft vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass angesichts der aktuellen Lage über solche Anträge großzügig entschieden wird, wenn er rechtzeitig vor Gültigkeitsablauf des Visums gestellt wird. Die Verlängerung ist nicht kostenlos, sondern es fallen hierfür die üblichen Gebühren an.
•Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.

Salomonen:
Vor dem Hintergrund der weltweiten Bedrohung durch das Coronavirus SARS-CoV-2 hat das Gesundheitsministerium der Salomonen Einreisesperren für Reisende aus bestimmten Ländern erlassen, die nicht Staatsbürger der Salomonen sind oder eine permanente Aufenthaltsbewilligung haben siehe National Disaster Council.
Bei einschlägigen Symptomen müssen Reisende damit rechnen, unter Quarantäne gestellt zu werden.
Für Schiffsreisende wurden die Häfen von Honiara und Noro zu den einzigen Anlaufhäfen für alle in salomonischen Gewässern ankommende oder auslaufende Schiffe bestimmt. Während eines Zeitraums von 90 Tagen dürfen keine Kreuzfahrtschiffe und Yachten in das Land einreisen. Allen Frachtschiffen wird Landgang und Frachtlöschung erst 14 Tage nach Eintreffen gewährt.

Saudi-Arabien:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat Saudi-Arabien veranlasst, strenge Ein- und Ausreisebestimmungen zu erlassen. Für Einreisende u.a. aus Deutschland gilt eine Einreisesperre, am 15. März 2020 wurde der Personenflugverkehr von und nach Saudi-Arabien eingestellt. Ab dem 21. März 2020, 06.00 Uhr morgens wurde auch der Inlandsflug-, Zug-, Bus- und regulärer Taxiverkehr eingestellt. Ab dem 23. März gilt eine landesweite, nächtliche Ausgangssperre von 19 Uhr bis 6 Uhr. Diese Maßnahmen werden voraussichtlich bis mindestens Anfang/Mitte April in Kraft bleiben. Eine Ein- und Ausreise von und nach Saudi-Arabien ist gegenwärtig nicht möglich.
Informieren Sie sich über die sonstigen Maßnahmen der saudi-arabischen Regierung auch auf der Seite der Botschaft Riad.

Spanien - Ergänzung:
In Spanien wurde am 14. März 2020 aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land der Alarmzustand für zunächst 15 Tage ausgerufen. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land.
Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt.
Dies gilt auch für die Fortbewegung in Fahrzeugen. Das spanische Innenministerium kann kurzfristig aus Gründen der öffentlichen Gesundheit, der Sicherheit oder des Verkehrsflusses Straßen oder Straßenabschnitte sperren oder den Zugang zu ihnen für bestimmte Fahrzeuge aus denselben Gründen einschränken.
Ab dem 23. März besteht für 30 Tage gemäß des Beschlusses der EU-Mitgliedsstaaten eine Einreisesperre für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind u.a. Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden, Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes, die sich auf der Reise dorthin befinden , Personen, die in nachgewiesenen unabwendbaren Familienangelegenheiten reisen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla werden für 30 Tage geschlossen.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist halbiert worden. Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Die meisten Geschäfte sind geschlossen, mit Ausnahmen u.a. für Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Weiterhin sind Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Gaststätten in ganz Spanien geschlossen.
Alle Hotels, kurzfristig vermieteten Ferienwohnungen, Camping- und Wohnmobilstandplätze müssen nach einer Entscheidung der spanischen Regierung spätestens am 26.3. schließen.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Besonders betroffene Autonome Gemeinschaften (Comunidad Autónoma) können auch weitreichendere Maßnahmen ergreifen. Im Landesinneren von Katalonien wurden die Gemeinden Igualada, Odena, Vilanova del Cami und Santa Margarida de Montbui abgeriegelt und können weder betreten noch verlassen werden. In der Region La Rioja werden Hotels geschlossen.
Die Hauptstadt Madrid wurde vom Robert-Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
•Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
•Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.

Venezuela - Ergänzung:
Der internationale Flugverkehr ist bis auf wenige Ausnahmen zunächst bis Mitte April eingestellt, mehrere Bundesstaaten inklusive die Hauptstadt Caracas sind seit 15. März 2020 von Quarantänemaßnahmen betroffen. Das öffentliche Leben ist weitgehend zum Erliegen gekommen, Schulen und öffentliche Gebäude sind geschlossen.
Aufgrund der prekären Lage des öffentlichen Gesundheitssystems sind sowohl die medizinische Versorgung als auch die zuverlässige Information über den Ausbreitungsgrad als völlig unzureichend einzuschätzen. Ausreisemöglichkeiten für deutsche Staatsangehörige bestehen zurzeit nur noch in wenige Länder in der Region, wobei es jederzeit zu weiteren Streichungen der verbleibenden Flugverbindungen ins Ausland kommen kann.

Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Mit sofortiger Wirkung werden alle Einkaufszentren und Restaurants geschlossen. Die Menschen sollen möglichst in den eigenen vier Wänden bleiben und falls sie in die Öffentlichkeit müssen, Schutzmasken tragen. Die Flughäfen werden für zwei Wochen komplett geschlossen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in den kommenden 48 Stunden. Quelle: tagesschau.de
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Achim Vogt
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Achim Vogt »

Die Facebook-Seite Overlanding Africa hat eine feine Initiative gestartet. Auf der offenen Webseite

Overlandsphere Safe Haven

können Reisende Infos austauschen über sichere Unterkunftsmöglichkeiten und Unterbringung für Fahrzeuge ebenso wie über offene und geschlossene Grenzen. Vereinzelt haben sich auch Reisende eingetragen, die eine solche Hilfe benötigen. Die Seite ist offen, jede(r) kann ein- und beitragen. Noch ist die Seite ganz neu und relativ leer. Ich bin sicher, das wird sich in den kommenden Tagen schnell ändern.

Viele Grüße aus Beirut
Achim
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Kuwait - Ergänzung:
Auch in Kuwait sind die Flughäfen geschlossen. Eine Einreise ist derzeit nicht mehr möglich. Das gleiche gilt für eine Ausreise. Seit 22. März 2020 gilt ab 17.00 Uhr bis 4.00 Uhr des folgenden Tages eine Ausgangssperre. Die Grundversorgung bleibt gewährleistet.

Tansania - Ergänzung:
Für Einreisende nach Tansania (Festland) und Sansibar gelten aufgrund der weltweiten Verbreitung des Coronavirus folgende Regelungen: unabhängig von Herkunftsland und Staatsangehörigkeit ist eine 14tägige Quarantäne nach Einreise verpflichtend. Die tansanische Regierung hat bislang nicht eindeutig mitgeteilt, ob dies in Selbst-Quarantäne oder in Zwangsquarantäne entsprechend behördlicher Anordnung zu erfolgen hat.
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Nigeria

Beitrag von Alexander »

Nigeria schließt seine Flughäfen ab heute für einen Monat.

nigeria.jpg
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Afghanistan:
Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Afghanistan zu verlassen.
Im Zuge der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, muss auch in Afghanistan mit verstärkten Einreisekontrollen bis hin zu Einreisesperren und staatlich verordneten längerfristigen Quarantänemaßnahmen gerechnet werden. Öffentliche Krankenhäuser in Afghanistan entsprechen größtenteils nicht internationalen medizinischen Standards. Zudem ist ein Aufenthalt dort auch aus Sicherheitsgründen sehr problematisch, z.B. mit Blick auf Entführungen. Es bestehen immer weniger Flugverbindungen, um Afghanistan zu verlassen.

Äthiopien:
Reisende aus allen COVID-19 betroffenen Ländern, darunter Deutschland, müssen sich seit dem 23. März 2020 nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne in einem von der äthiopischen Regierung bestimmten Hotel begeben. Die Hotelkosten sind vom Reisenden zu tragen. Der Empfang von Besuchern dort ist untersagt. Die Kosten für die 14- tägige Quarantäne betragen laut äthiopischen Behörden z.Zt. mind. 2.600 USD. Teilweise wird ein Vorschuss auf diese Kosten bereits vor Abflug verlangt.
Transitpassagiere werden für die Zeit ihres Transits bis zu ihrem Weiterflug ebenfalls auf eigene Kosten in einem von der Regierung bestimmtes Hotel zur Quarantäne untergebracht.
Lufthansa hat ab 18. März 2020 alle Flugverbindungen von Addis Abeba nach Frankfurt gestrichen. Ethiopian Airlines hat den bisherigen Flugplan ausgedünnt. Weitere Reduzierung in der Flug-Taktung ist zu erwarten. Das komplette Einstellen des Flugbetriebes nach Europa kann nicht ausgeschlossen werden.
Das äthiopische Außenministerium rät zur Verschiebung aller nicht unbedingt notwendigen Reisen innerhalb Äthiopiens auf einen späteren Zeitpunkt.
• Bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Äthiopien (auch Studenten, Freiwillige u.a.) planen Sie bitte Ihre umgehende, vorzeitige Rückreise nach Deutschland und beziehen dabei auch Rückkehroptionen über Drittländer ein.
• Kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihr Fluggesellschaft, insbesondere wenn Sie sich derzeit im Landesinneren aufhalten.
• Informieren Sie sich über www.ephi.gov.et zu den aktuell geltenden Bestimmungen.

Belgien - Ergänzung:
Seit 20. März 2020 werden zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus an den belgischen Grenzen Grenzkontrollen durchgeführt. Nicht zwingend notwendige Grenzübertritte sind verboten, vor allem Reisen zu touristischen Zwecken. Das Reiseverbot gilt auch für Personen mit Zweitwohnungen in Belgien.
Deutsche Staatsangehörige dürfen nach Deutschland ausreisen. Deutsche, die einen triftigen Reisegrund haben (z.B. Arbeitsplatz, dringende Familienangelegenheiten etc. in Belgien) dürfen mit entsprechenden Nachweisen auch wieder nach Belgien einreisen. Deutsche mit Wohnsitz in Belgien können in Belgien bleiben bzw. dorthin zurückkehren.
Der ICE und Lufthansa verkehren regelmäßig zwischen Deutschland und Belgien, die Zahl der Züge und Flüge ist jedoch deutlich vermindert, Brussels Airlines hat alle regulären Flüge bis 19. April 2020 einschließlich gestrichen.
Das öffentliche Leben ist aktuell stark eingeschränkt. Bis zum 5. April sind Bürger dazu aufgerufen, zu Hause zu bleiben und nach Möglichkeit von zuhause zu arbeiten. Der ÖPNV ist reduziert. Geschäfte, Restaurants, Schulen und kulturelle Veranstaltungsorte sind geschlossen. Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und Banken bleiben geöffnet. Es ist erlaubt, das Haus zu verlassen, um Einkaufen, zur Apotheke und zum Arzt zu gehen oder sich sportlich zu betätigen (Spazieren, Joggen, Fahrradfahren), Abstandswahrung ist dabei Pflicht. Versammlungen sind verboten.

Brunei Darussalam - Ergänzung:
Ab dem 24. März 2020 ist für ausländische Staatsangehörige weder die Einreise noch der Transit nach/durch Brunei möglich. Für alle Bewohner von Brunei, auch Deutsche mit Wohnsitz dort, besteht seit 16. März 2020 eine absolute Ausreisesperre. In begründeten Notfällen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Es bestehen von Brunei aus praktisch keine Flugverbindungen mehr, die eine Ausreise nach Deutschland ermöglichen. Aktuelle Informationen zur Covid-19 Situation in Brunei sind auf der Homepage des bruneiischen Gesundheitsministerium abrufbar.

Burkina Faso:
Die Flughäfen von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso sind für kommerzielle Flüge für einen Zeitraum von zunächst zwei Wochen seit dem 21. März 2020 geschlossen, ausgenommen sind Inlandsflüge, Militärflüge und Fracht. Gleiches gilt für die Landgrenzen sowie den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr, ausgenommen Frachttransporte.
Der Busverkehr zwischen allen Städten und Orten des Landes sowie innerhalb der Städte ist eingestellt.
Für das ganze Land gilt eine Ausgangssperre von 19.00 bis 05.00 Uhr bis auf unbestimmte Zeit.

Eritrea:
Die eritreischen Behörden haben Einreisebeschränkungen für Reisende aus Ländern erlassen, in denen Fälle von COVID-19 bestätigt wurden, also auch für deutsche Reisende. Visaanträge werden abgelehnt und bereits erteilte Visa unter Umständen für ungültig erklärt. Einreisende müssen damit rechnen, unter Quarantäne gestellt zu werden, wenn sie Symptome aufweisen. Genehmigungen für Reisen innerhalb Eritreas werden Ausländern nicht mehr erteilt.
Nach dem Auftreten des ersten bestätigten COVID-19-Falles in Eritrea am 21. März 2020 hat die Regierung neue Beschränkungen erlassen, unter anderem ein Verbot von öffentlichen Versammlungen und gesellschaftlichen Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen. Im Falle einer Ausbreitung des COVID-19-Virus in Eritrea ist mit weiteren Einschränkungen des Reiseverkehrs und des öffentlichen Lebens zu rechnen. Allen Reisenden, die sich nur vorübergehend in Eritrea aufhalten, wird daher dringend empfohlen, so bald wie möglich nach Deutschland zurückzukehren und die noch verfügbaren Ausreisemöglichkeiten mit Linienflügen zu nutzen.

Haiti:
Von Reisen nach Haiti wird derzeit dringend abgeraten.
Deutschen Staatsangehörigen in Haiti wird empfohlen, auszureisen.
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Haiti zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren. Flugverbindungen sind nur noch sehr wenige vorhanden, mit einer Einstellung ist zu rechnen. Das Gesundheitssystem Haitis ist für COVID-19-Fälle nicht vorbereitet.
• Verlassen Sie Haiti, solange es noch mit kommerziellen Mitteln möglich ist.
• Sofern Sie ausreisen möchten, melden Sie sich bitte möglichst umgehend per e-Mail bei der deutschen Botschaft in Port-au-Prince (info@port-au-prince.diplo.de) unter Angabe auch Ihrer Familienangehörigen sowie deren Staatsangehörigkeit.

Hongkong - Ergänzung:
Ab Mittwoch, 25. März um 00:00 Uhr Ortszeit ist eine Einreise nach Hongkong für Personen ohne Aufenthaltsberechtigung sowie ein Transit am internationalen Flughafen Hongkong für einen Zeitraum von zunächst 14 Tagen nicht mehr möglich. Personen mit Aufenthaltsberechtigung müssen sich nach Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, eine häusliche Quarantäne wird akzeptiert.
Mit Behinderungen im Reiseverkehr, und der Streichung von weiteren Flügen von und nach Hongkong, muss gerechnet werden. Mehrere internationale Fluglinien haben den Flugverkehr eingestellt. Einige Staaten haben zudem Einreisebeschränkungen für aus Hongkong kommende Fluggäste erlassen. Hongkong hat für eine Reihe von Staaten bzw. Regionen Einreisebeschränkungen verhängt, in denen das Coronavirus aufgetreten ist. Eine aktuelle Liste ist auf der Seite des Government of Hongkong veröffentlicht.
Bei der Einreise nach Festlandchina können Quarantänemaßnahmen auferlegt werden (in der Regel 14-tägige Quarantäne). Die Entscheidung über Quarantänemaßnahmen wird von unterschiedlichen Behörden auf verschiedenen Ebenen getroffen und kann sich auch innerhalb einer Stadt unterscheiden, siehe China.

Kongo (Republik Kongo) - Ergänzung:
Ab dem 23. März 2020 sind sämtliche Landesgrenzen für den Passagierverkehr geschlossen. Das öffentliche Leben ist stark eingeschränkt, die Maßnahmen werden von den Behörden rigoros durchgesetzt. Ausländern wird – als vermeintlichen Überträgern von Erkrankungen – mit wachsendem Misstrauen begegnet.

Lettland - Ergänzung:
Die Lettische Regierung hat im Rahmen des nationalen Notstands den internationalen Personenverkehr am 17.März bis zunächst 14. April eingestellt. Das beinhaltet den Luft-, Schienen-, See- und Straßenverkehr. Die Einreise nach und Ausreise aus Lettland ist damit praktisch deutlich erschwert.
Der internationale Reiseverkehr wird immer weiter eingeschränkt, die Entwicklung erfolgt schnell und dynamisch.
Es bestehen jedoch noch diverse Ausreisemöglichkeiten über Drittländer z.B. Estland, Litauen per Flug- oder Fähre. Eine Ausreise auf dem Landwege, ist hingegen nicht erfolgversprechend, auch aufgrund von Beschränkungen der übrigen europäischen Staaten. Die Botschaft Riga hat detaillierte Informationen zu den Rückreiseoptionen auf der Homepage veröffentlicht.
- Informieren Sie sich zu den verschiedenen Rückreisemöglichkeiten auf der Seite der Botschaft Riga.
- Ansonsten prüfen Sie bitte selbständig auch weitere Rückreiseoptionen und kontaktieren Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft.
- Informieren Sie sich auf der Webseite des Lettischen Außenministeriums und des Lettischen Gesundheitsministeriums zu den aktuellen Bestimmungen.

Marokko - Ergänzung:
Die spanischen Behörden haben am 22. März 2020, Mitternacht die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla im Rahmen des Kampfes gegen das Coronavirus geschlossen.
In Anbetracht der bereits in den letzten Tagen erfolgten vollständigen Sperrung des Luftraums und Einstellung des Fährverkehrs sowie der seit 1994 geschlossenen Landgrenze zu Algerien ist eine Ein- und Ausreise aus Marokko damit derzeit faktisch unmöglich.
Es gilt die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, siehe COVID-19 /Coronavirus
In Marokko gilt ab dem 20. März 2020, 18.00 Uhr landesweit eine Ausgangssperre, der Ausnahmezustand wurde ausgerufen. Diese Notmaßnahmen sollen die Verbreitung von COVID-19 verhindern und sind mit erheblichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit verbunden, deren Einhaltung die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Militär) sicherstellen. Den Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte sollten Sie immer Folge leisten.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft, um mögliche Ausreisemöglichkeiten zu prüfen. Für Pauschalreisende sind die Reiseveranstalter der erste Ansprechpartner.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde
• Registrieren Sie sich unbedingt in der Krisenvorsorgeliste.

Nordmazedonien - Ergänzung:
Nach einer laufend aktualisierten Liste des mazedonischen Gesundheitsministeriums zählt Deutschland derzeit zu den Ländern mit einem hohen Infektionsrisiko. Allen aus Deutschland (und anderen Ländern mit Infektionsrisiko) eintreffenden Reisenden, die nicht die mazedonische Staatsangehörigkeit und keinen gültigen mazedonischen Aufenthaltstitel besitzen, wird seit 10. März 2020 die Einreise verweigert. Reisende, die über einen mazedonischen Aufenthaltstitel verfügen, und mazedonische Staatsangehörige dürfen zwar noch einreisen, sind aber aufgefordert, eine 14-tägige Selbst-Quarantäne ab Einreise einzuhalten. Diese kann grundsätzlich privat, zuhause oder in einem Hotel erfolgen. Verstöße gegen diese Quarantänevorschrift können strafrechtliche Konsequenzen haben. Während der Quarantänezeit ist eine Ausreise aus Nordmazedonien nicht möglich.
Seit 18. März 2020 hat Nordmazedonien sämtliche Grenzübergänge einschließlich des Flughafens Skopje für den Personenverkehr geschlossen. Die Ausreise deutscher Staatsangehöriger aus Nordmazedonien und Rückkehr nach Deutschland ist vorerst nicht mehr möglich.
Infolge des ebenfalls seit 18. März 2020 ausgerufenen nationalen Notstands gilt seit 22. März 2020 eine allgemeine Ausgangssperre von 21:00 Uhr abends bis 6:00 Uhr morgens.
Einkaufszentren, Restaurants, Cafés etc. sind geschlossen. Insbesondere der Grundversorgung der Bevölkerung dienende Geschäfte wie Lebensmittelläden, Supermärkte, und Apotheken, Banken und Tankstellen bleiben jedoch geöffnet.

Pakistan - Ergänzung:
Vor dem Hintergrund des sich in Pakistan zur Zeit rapide ausbreitenden COVID-19-Virus hat Pakistan alle internationalen Flüge von und nach Pakistan vom 21. März bis 4. April gestrichen; die Landgrenzen sind im Wesentlichen geschlossen. Reisende können das Land zur Zeit praktisch nicht mehr verlassen. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.

Sri Lanka - Ergänzung:
Die sri lankischen Behörden haben am 18. März.2020 bekanntgegeben, dass der internationale Flughafen in Colombo ab 19. März 2020, 04:00 Uhr Ortszeit, bis 25.März 2020, 23:59 Uhr Ortszeit, für ankommende internationale Passagierflüge geschlossen ist. Leere Passagierflüge, die Passagiere in Colombo aufnehmen, sind von der Regelung ausgeschlossen. Die Ausreise von Passagieren auf kommerziellen Fluglinien ist weiterhin möglich, auch wenn damit zu rechnen ist, dass der Flugverkehr insgesamt abnehmen wird.
Die Einreise aus Deutschland ist bereits seit dem 15. März 2020 bis vorerst 29. März 2020 (bis 24.00 Uhr) untersagt. Einreisesperren sind für mehrere weitere Länder in Kraft, die Liste der betroffenen Länder wird regelmäßig erweitert.
Bezüglich der bereits im Land befindlichen Ausländer haben die Behörden von Sri Lanka mitgeteilt, dass die Gültigkeit der erteilten Visa automatisch bis zum 12. April 2020 verlängert wurde.
Die sri lankischen Behörden verhängen derzeit zur Bekämpfung der weiteren Verbreitung von COVID-19 Ausgangssperren. Bitte beachten Sie, dass diese zum Teil mit sehr kurzem Vorlauf verhängt werden. Die Deutsche Botschaft Colombo bemüht sich, die Entwicklung der Ausgangssperren zeitnah auf der Webseite bzw. Facebook-Seite der Botschaft zu veröffentlichen.
Die Ausgangssperre gilt nicht für Personen auf dem Weg zum Flughafen um einen unmittelbar bevorstehenden Flug wahrzunehmen. Bitte halten Sie während der Fahrt Ihren Reisepass und Ihre Flugreservierung für eventuelle Kontrollen bereit.

Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Die Vereinigten Arabischen Emirate haben angekündigt, den internationalen Flugverkehr einschließlich Transitverkehr mit Wirkung ab voraussichtlich Mittwoch, 25. März für zwei Wochen völlig einzustellen.
• Wenn Sie die Vereinigten Arabischen Emirate verlassen oder über diese als Transitland fliegen wollen, informieren Sie sich unverzüglich aktiv bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Reiseveranstalter über den aktuellen Stand und nutzen Sie jetzt noch mögliche Verbindungen umgehend.
Die Einreise für Deutsche in die Vereinigten Arabische Emirate ist derzeit ausgeschlossen. Ab 19. März 2020 haben die Vereinigten Arabischen Emirate für alle Nationalitäten einen Einreisestopp verhängt, der bis auf Weiteres gilt. Dieses Verbot gilt für alle, die bisher von der Visumpflicht befreit waren, also u.a. auch für Deutsche sowie für alle, die bisher ein Visum benötigten. Der Einreisestopp gilt ebenfalls für Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa.
Für „Residents“ wurde eine Hotline unter 0097124965228 oder 0097192083344 eingerichtet.
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Beitrag von Birgitt »

Dänemark - Ergänzung:
Dänemark verlängert all seine Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus bis einschließlich Ostern. Alle ergriffenen Initiativen gelten nun vorerst bis zum 13. April. Quelle: tagesschau.de

Indien - Ergänzung:
Indien hat den Zugverkehr gestoppt. Langstreckenverbindungen sowie der öffentliche Nahverkehr in großen Städten sind eingestellt, nur Güter werden noch transportiert. Die Unterbrechung soll bis zum 31. März gelten. Quelle: tagesschau.de

Tschechische Republik - Ergänzung:
Tschechien schließt seine Grenzen nun auch für tägliche Berufspendler, die in die Nachbarstaaten zur Arbeit fahren. Sie könnten entweder daheimbleiben oder sich für mehrere Wochen in Deutschland eine Unterkunft suchen, sagte Innenminister Jan Hamacek. In letzterem Fall müssten sie sich nach ihrer Rückkehr nach Tschechien in eine zweiwöchige häusliche Quarantäne begeben. Nach Schätzungen sind mehr als 37.000 tschechische Grenzgänger in Deutschland und weitere 12.000 in Österreich beschäftigt, vor allem im Gesundheitswesen und in der Gastronomie. Quelle: tagesschau.de
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Beitrag von Birgitt »

Sudan - Ergänzung:
Ab 24. März 2020 gilt täglich zwischen 20:00 Uhr am Abend bis zum 06:00 Uhr am nächsten Morgen eine landesweite Ausgangssperre. Außerdem sind Reisen zwischen Bundesstaaten mit Reisebussen nicht mehr möglich.
Seit 12. März 2020 wird Staatsangehörigen aus Ägypten, China, Frankreich, Italien, Iran, Japan, Korea, und Spanien die Einreise nach Sudan verboten ist. Flugreisende, deren Reise in einem dieser Länder ihren Ursprung hat, werden von Fluglinien nicht mehr nach Sudan befördert. Diese Personengruppen dürfen in den Sudan auch dann nicht einreisen, wenn sie über einen Aufenthaltstitel für den Sudan verfügen. Mit Wirkung zum 17. März 2020 wurden alle Grenzen Sudans geschlossen, auch die Flughäfen. Ein- und Ausreisen in den Sudan sind damit nicht mehr möglich. Die Maßnahme hat keine zeitliche Beschränkung und kann somit sowohl kurzfristig widerrufen als auch längerfristig aufrechterhalten werden.

Südafrika - Ergänzung:
Wegen der Coronavirus-Krise hat Südafrikas Präsident Cyril Ramaphosa eine landesweite Ausgangssperre verkündet. Diese solle ab Mitternacht am Donnerstag für 21 Tage gelten. Alle Südafrikaner müssten Zuhause bleiben und dürften dies nur verlassen, um etwa Lebensmittel einzukaufen oder medizinische Hilfe aufzusuchen. In dem Land mit rund 58 Millionen Einwohnern ist die Zahl der Covid-19-Fälle in weniger als drei Wochen auf über 400 gestiegen. Quelle: tagesschau.de

Südsudan - Ergänzung:
Südsudanesische Behörden haben eine vollständige Schließung des Flughafens Dschuba (Juba) für kommerzielle Passagierflüge von und nach dem Ausland angekündigt. Bisher ist unklar, ab wann dies umgesetzt wird. Eine sofortige Umsetzung kann nicht ausgeschlossen werden, es kann aber auch sein, dass ein Aufschub gewährt wird. Es gäbe ab Umsetzung der Neuregelung vorerst keine Ausreisemöglichkeit mehr. Vor Ausreiseversuchen auf dem Landwege wird gewarnt. Diese sind auf Grund des hohen Risikos von bewaffneten Überfällen und Entführungen zu gefährlich.
• Kontaktieren Sie bei Fragen zu einem geplanten Flug umgehend das lokale Büro Ihrer Fluggesellschaft in Dschuba.
• Versuchen Sie nicht, auf dem Landweg auszureisen.
Direktflüge aus Ländern, in denen ein Ansteckungsrisiko für COVID-19 besteht, wurden bereits am 13.03.2020 eingestellt. Seitdem waren Flüge aus Ägypten und den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie Sudan nicht mehr möglich.
Einreisen nach Südsudan wurden bereits in den letzten Tagen für Reisende aus Ländern mit Ansteckungsrisiko für COVID19 (dazu gehört auch Deutschland) immer schwieriger. In immer mehr Fällen kam es zu Zurückweisungen bei der Einreise, auch für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Südsudan haben. Dies kann jeden Reisenden treffen. Insofern wird empfohlen, Einreiseversuche zu vermeiden, wenn kein zwingender Grund besteht.
Für Personen aus Ländern mit Ansteckungsrisiko für COVID19 (dazu gehört auch Deutschland), die einreisen konnten, gilt: Es ist zwingend eine 14-tägige Selbstquarantäne einzuhalten, sofern keine Symptome vorliegen. Sollten Symptome vorliegen, kann eine Isolation angeordnet werden.
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
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Beitrag von Birgitt »

Frankreich - Ergänzung:
Frankreich verschärft seine strengen Ausgangsbeschränkungen im Kampf gegen das Coronavirus weiter. So würden etwa Straßenmärkte weitgehend geschlossen sowie Sport und Spaziergänge mit Kindern weiter eingeschränkt, kündigte Frankreichs Premier Édouard Philippe im französischen Fernsehen an. Die Ausgangsbeschränkungen könnten außerdem noch einige Wochen anhalten. Die Regeln gelten in ganz Frankreich seit vergangenem Dienstag und waren ursprünglich für 15 Tage angesetzt. Quelle: tagesschau.de

Großbritannien - Ergänzung:
Die britische Regierung hat eine dreiwöchige Ausgangssperre verhängt. Alle Geschäfte mit nicht absolut notwendigen Waren, Bibliotheken und Gebetshäuser würden geschlossen. Große Familienfeiern wie Hochzeiten würden untersagt. Treffen von mehr als zwei Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören, würden verboten. Den Briten sei der Ausgang nur noch erlaubt, um Lebensmittel einzukaufen, sich zur Arbeit zu begeben, zum Arzt zu gehen oder Sport zu treiben. Quelle: tagesschau.de

Niederlande:
Die Niederlande haben die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie erheblich verschärft. Alle Veranstaltungen und Zusammenkünfte seien bis zum 1. Juni verboten, kündigte Justizminister Ferdinand Grapperhaus. Bislang hatte ein Verbot von Veranstaltungen ab 100 Personen bis zum 6. April gegolten. Strengere Regeln gelten auch für das Privatleben der Niederländer: Bürger sollen auch in ihren Wohnungen höchstens drei Gäste empfangen. Sie sollen nur noch allein einkaufen gehen. Quelle: tagesschau.de

Portugal - Ergänzung:
In Portugal wurde am 19. März 2020 der nationale Ausnahmezustand für das gesamte Land zunächst bis zum 2. April 2020 ausgerufen. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischen Produkten, den Angeboten der Tankstellen und Produkten zur Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt.
Das portugiesische Gesundheitsministerium rät, Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.
Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen wurden in ganz Portugal bis auf Weiteres bis zum 9. April 2020 geschlossen. Viele (meist kleine) Geschäfte und Restaurants ebenso. Davon ausgeschlossen sind Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Gastronomiebetriebe sind verpflichtet, um 21 Uhr zu schließen und bieten nur noch einen Take-away-Service. Der Konsum von Alkohol auf den Straßen ist verboten worden.
Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen.
Die touristische Nutzung von Campingplätzen ist am 20. März untersagt worden. Campingplatzbetreiber sind angehalten eine geregelte Schließung der Campingplätze bis spätestens 27. März 2020 zu organisieren.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Portugiesische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerportugiesischen Verkehr (Schienen- Straßenverkehr) ist teilweise betroffen und eingeschränkt worden. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, der Verkauf von Fahrkarten ist meist nur noch an Automaten möglich und die Passagieranzahl je Verkehrsmittel wurde beschränkt.
  • Flughäfen:
    Für alle portugiesischen Flughäfen gelten strikte Zugangsregelungen, sie wurden nicht geschlossen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier .
    Alle touristischen Flugverbindungen nach Italien, Spanien und der Tschechischen Republik sowie alle internationalen Flüge außerhalb der Europäischen Union und von außerhalb der Europäischen Union zu jedem nationalen Flughafen werden ausgesetzt, mit Ausnahme von Nicht-EU-Ländern mit einer starken Präsenz portugiesischer Gemeinschaften wie Kanada, den Vereinigten Staaten und Südafrika sowie portugiesischsprachigen Ländern (mit Ausnahme von Cabo Verde und Guinea-Bissau). Was Brasilien betrifft, so sind die Strecken Lissabon-Rio de Janeiro und Lissabon-Sao Paulo eingeschränkt und alle Strecken zu anderen Zielen in Brasilien ausgesetzt.
    TAP Portugal hat angekündigt, vom 23. März bis zum 19. April 2020 nur noch zwei Mal wöchentlich nach Frankfurt zu fliegen.
    Ryanair gab bekannt, seinen Flugbetrieb zwischen dem 19. März und dem 24. März 2020 um 80 % zu reduzieren. Der Flugverkehr soll ab dem 25. März 2020 bis auf wenige Aufnahmen eingestellt werden. Lufthansa hat bekannt gegeben, bis zum 24. April 2020, 23 000 Flüge zu streichen.
    Darüber hinaus können jederzeit weitere Flüge geändert oder annulliert werden.
  • Grenze zu Spanien:
    Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf neun reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis 15. April 2020 nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.
    Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein. Gegebenenfalls kommt es derzeit noch zu Verzögerungen in der Umsetzung. Bitte weisen Sie gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland durch den Pass oder Personalausweis nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden (https://www.sef.pt/en/Pages/homepage.aspx ).
  • Häfen:
    Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit.
    In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden, kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.
  • Azoren und Madeira:
    Besonders die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergreifen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren werden bei Ankunft Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
    Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region vom 18. März bis zum 31. März einzustellen.
    Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat nunmehr seit dem 15. März 2020 bis zum 31. März 2020, 00.00 Uhr Ortszeit, eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht.
    Bei der Einreise mit dem Flugzeug auf die Azoren, nicht jedoch bei Flügen innerhalb der Inseln, ist seit 14. März 2020 eine 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle bis zum 31. März 2020, 00.00 Uhr Ortszeit von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.
    Das Nichtbefolgen dieser Quarantäneauflagen wird sowohl auf Madeira als auch auf den Azoren unter Strafe gestellt.
    Auf den Azoren und auf Madeira sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten zunächst bizum 31. März 2020 komplett gesperrt.
Birgitt
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Senegal - Ergänzung:
Nach Mitteilung des senegalesischen Tourismusministeriums ist mit Wirkung vom 20. März 2020, 23.59 Uhr, sämtlicher Flugverkehr eingestellt. Ausnahmen bestehen für inländische Flüge, Frachtflüge, Evakuierungsflüge und Flüge mit Sondergenehmigungen.
Die Landgrenzen zwischen Senegal und Mauretanien, Gambia und Guinea-Bissau sind derzeit geschlossen. Ausnahmen sind nur für den Warenverkehr und sanitäre Zwecke zugelassen.
Der senegalesische Präsident Macky Sall hat am 23. März den Ausnahmezustand erklärt, um Maßnahmen zum Schutz gegen den Corona-Virus effektiv durchsetzen zu können. Zu den ersten konkreten Maßnahmen zählt eine Ausgangssperre von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens.
Rufus
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen Tansania

Beitrag von Rufus »

Zur Info (Stand 23.3.2020):
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Liebe Grüße und bleibt gesund!
Rudi
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