Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Israel - Ergänzung:
Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus schränkt Israel die Bewegungsfreiheit der Bürger für das kommende Pessach-Fest weiter massiv ein. Ab morgen Mittag werde das Reisen zwischen den Städten verboten und von Mittwochabend bis Donnerstagmorgen dürften die Israelis nicht ihre Häuser verlassen, kündigte Ministerpräsident Benjamin Netanyahu an. Das Pessach-Fest beginnt am Mittwochabend mit einem als Seder bekannten Festmahl. Auch für Ostern und den später im April beginnenden Ramadan kündigte Netanyahu Reisebeschränkungen an. Die Bürger bereits angewiesen worden, ihr Zuhause nur noch für wichtige Aufgaben und den Lebensmitteleinkauf zu verlassen. Quelle: tagesschau.de
Kenia - Ergänzung:
Für die vier am stärksten von der Ausbreitung des Coronavirus betroffenen Regionen Nairobi, Mombasa, Kilifi und Kwale ist für die Dauer von zunächst 21 Tagen eine Ein- und Ausreisesperre verhängt worden. Quelle: Aljazeera
Thailand - Ergänzung:
Thailand hat einen Stopp für internationale Passagierflüge in das Land verlängert. Bislang galt der Bann kurzfristig und soll nun bis 18. April dauern, dies teilte die Flugbehörde mit. Ausnahmen gelten demnach für Fracht-, Hilfs- und Militärflüge, aber auch für Rückholaktionen. Inlandsflüge sind weiter gestattet, aber viele Fluggesellschaften haben ihren Betrieb inzwischen eingestellt. Quelle: tagesschau.de
Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus schränkt Israel die Bewegungsfreiheit der Bürger für das kommende Pessach-Fest weiter massiv ein. Ab morgen Mittag werde das Reisen zwischen den Städten verboten und von Mittwochabend bis Donnerstagmorgen dürften die Israelis nicht ihre Häuser verlassen, kündigte Ministerpräsident Benjamin Netanyahu an. Das Pessach-Fest beginnt am Mittwochabend mit einem als Seder bekannten Festmahl. Auch für Ostern und den später im April beginnenden Ramadan kündigte Netanyahu Reisebeschränkungen an. Die Bürger bereits angewiesen worden, ihr Zuhause nur noch für wichtige Aufgaben und den Lebensmitteleinkauf zu verlassen. Quelle: tagesschau.de
Kenia - Ergänzung:
Für die vier am stärksten von der Ausbreitung des Coronavirus betroffenen Regionen Nairobi, Mombasa, Kilifi und Kwale ist für die Dauer von zunächst 21 Tagen eine Ein- und Ausreisesperre verhängt worden. Quelle: Aljazeera
Thailand - Ergänzung:
Thailand hat einen Stopp für internationale Passagierflüge in das Land verlängert. Bislang galt der Bann kurzfristig und soll nun bis 18. April dauern, dies teilte die Flugbehörde mit. Ausnahmen gelten demnach für Fracht-, Hilfs- und Militärflüge, aber auch für Rückholaktionen. Inlandsflüge sind weiter gestattet, aber viele Fluggesellschaften haben ihren Betrieb inzwischen eingestellt. Quelle: tagesschau.de
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Australien - Ergänzung:
Bis auf weiteres gilt ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländische Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien.
Ausgenommen von diesem Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch: Eltern). Hier gilt bei Einreise aber eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation. Begründete Ausnahmen vom Einreiseverbot können beim Department of Home Affairs beantragt werden.
Ein Transit durch australische Flughäfen ist für ausländische Reisende ebenfalls nur noch in Ausnahmefällen möglich. Reisende sollten von ihrem Fluganbieter prüfen lassen, ob eine gebuchte Verbindung einen Transit in Australien noch gestattet.
Für deutsche Reisende in Australien hat eine Rückholaktion stattgefunden. Es gibt zudem wieder kommerzielle Flüge z.B. mit Qatar Airways und ab 12. April 2020 wieder mit Qantas, die für eine Rückkehr genutzt werden können.
Auch alle australischen Bundesstaaten und Territorien haben inzwischen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus getroffen. Diese umfassen u.a. zusätzliche Einreisebestimmungen (in der Regel 14 Tage Selbstisolationspflicht) und sogar Vorgaben zur Räumung von Hotels und Unterkünften. Diese Maßnahmen dürften absehbar noch weiter verschärft werden.
•Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise,
•Informieren Sie sich auch über die Webseite des Gesundheitsministeriums zur Ausbreitung des Virus in Australien und zu Maßnahmen der Regierung.
•Nutzen Sie Möglichkeiten der Ausreise mit kommerziellen Mitteln und buchen Sie direkt bei den Fluggesellschaften, wenn Sie sich noch touristisch in Australien aufhalten.
•Beachten sie die ständig aktualisierten Hinweise der deutschen Auslandsvertretungen in Australien.
Frankreich - Ergänzung:
Die Stadt Paris verschärft die Ausgangsbeschränkungen und verbietet Sport an der frischen Luft zwischen 10 und 19 Uhr. Die neue Regelung gilt ab Mittwoch. Zwischen 19 Uhr und 10 Uhr sei Sport im Freien weiterhin erlaubt, wenn der Andrang auf den Straßen am geringsten sei. Im ganzen Land sind Spaziergänge und Sport nur noch im Radius von einem Kilometer zur Wohnung und eine Stunde am Tag erlaubt. Quelle: tagesschau.de
Hongkong - Ergänzung:
Seit Mittwoch, 25. März um 00:00 Uhr Ortszeit ist eine Einreise nach Hongkong für Personen ohne Aufenthaltsberechtigung sowie ein Transit am internationalen Flughafen Hongkong auf unbestimmte Zeit nicht mehr möglich. Personen mit Aufenthaltsberechtigung müssen sich nach Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, eine häusliche Quarantäne wird akzeptiert.
Mit Behinderungen im Reiseverkehr, und der Streichung von weiteren Flügen von und nach Hongkong, muss gerechnet werden. Mehrere internationale Fluglinien haben den Flugverkehr eingestellt. Einige Staaten haben zudem Einreisebeschränkungen für aus Hongkong kommende Fluggäste erlassen. Hongkong hat für eine Reihe von Staaten bzw. Regionen Einreisebeschränkungen verhängt, in denen das Coronavirus aufgetreten ist. Eine aktuelle Liste ist auf der Seite des Government of Hongkong veröffentlicht.
Bei der Einreise nach Festlandchina können Quarantänemaßnahmen auferlegt werden (in der Regel 14-tägige Quarantäne). Die Entscheidung über Quarantänemaßnahmen wird von unterschiedlichen Behörden auf verschiedenen Ebenen getroffen und kann sich auch innerhalb einer Stadt unterscheiden, siehe China.
•Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts RKI.
•Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Nauru:
Vor dem Hintergrund der weltweiten Bedrohung durch das Coronavirus SARS-CoV-2 hat Nauru den öffentlichen Notstand ausgerufen. Das Gesundheitsministerium von Nauru hat Einreisesperren für Reisende erlassen, die sich in den letzten 14 Tagen in bestimmten Ländern, u.a. allen EU-Staaten, aufgehalten haben, siehe Government of Nauru.
Einreisende müssen eine 14-tägige Quarantäne in dafür von der Regierung bestimmten Unterkünften verbringen.
•Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung von Nauru vor unbedingt notwendigen Reiseantritten über die aktuellen Einreisebestimmungen.
Papua-Neuguinea:
Vor dem Hintergrund der aktuellen Epidemie durch das Coronavirus SARS-CoV-2 hat Papua-Neuguinea am 2. April 2020 den öffentlichen Notstand um zwei Monate verlängert. Das Gesundheitsministerium von Papua-Neuguinea hat Einreisesperren für Reisende aus bestimmten Ländern, u.a. allen EU-Staaten, erlassen. Der Notstand beinhaltet auch Straßensperren für Personenverkehr an den Binnengrenzen der Provinzen.
Restriktionen der internationalen Flüge sollen bis Anfang Juni bestehen bleiben. Die nationale Fluggesellschaft Air Niugini betreibt eingeschränkte Dienste nach Brisbane, Cairns und Singapur. Inlandsflüge von Mt. Hagen, Lae und Madang nach Port Moresby sind seit 7. April 2020 wieder möglich. Ausreisende Passagiere müssen sich Gesundheitstests unterziehen und eine Erklärung über die Notwendigkeit ihrer Reise mit sich führen.
Rabaul und die Provinz East New Britain unterstehen seit dem Auftreten eines Covid-19 Falls am 6. April 2020 einem dreiwöchigen Lock-down. Kommerzielle Inlandsflüge wurden eingestellt.
Der Grenzverkehr mit den Salomonen und Indonesien ist geschlossen.
Freizeitschiffen, die mehr als 15 Personen an Bord haben, ist seit 16. März 2020 ein Anlegen an einem Hafen in den nächsten 60 Tagen nicht mehr möglich.
•Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen papua-neuguineischen Auslandsvertretung vor unbedingt notwendigen Reiseantritten über die aktuellen Einreisebestimmungen.
Seychellen - Ergänzung:
Die Einreise von Reisenden aus Europa ist seit dem 18. März 2020 bis auf weiteres ausgesetzt. Der Flughafen ist zunächst bis zum 30. April 2020 geschlossen.
Yachten ist die Einreise in seychellische Gewässer im April 2020 untersagt. Alle Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
•Informieren Sie sich auf der Webseite der Botschaft Nairobi.
•Bitte beachten Sie weitere Hinweise der seychellischen Behörden.
Vanuatu - Ergänzung:
Vor dem Hintergrund der weltweiten Bedrohung durch das Coronavirus SARS-CoV-2 hat Vanuatu am 26. März 2020 den öffentlichen Notstand ausgerufen. Das Gesundheitsministerium von Vanuatu hat Einreisesperren für Reisende, die sich in den letzten 14 Tagen in bestimmten Ländern aufgehalten haben, erlassen. Hierzu zählt seit 18. März 2020 auch Deutschland, siehe Government of Vanuatu.
Am 23. März 2020 wurde der internationale Terminal des Flughafens Port Vila geschlossen. Nur noch vom National Disaster Management genehmigte ad-hoc Flüge sind möglich. Restriktionen auf internationale Flüge bleiben auch nach Zyklon Harold, der am 6. April 2020 in Vanuatu auf Land traf, in Kraft.
Ab Mitte April sollen laut Angaben der Behörden Reisen zwischen den Inseln des Landes per Flug und Schiff wieder möglich sein.
Während eines Zeitraums von 60 Tagen dürfen keine Kreuzfahrtschiffe und Yachten in das Land einreisen.
•Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung von Vanuatu vor Reiseantritt und setzen Sie sich ggf. vor Reiseantritt mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
Bis auf weiteres gilt ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländische Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien.
Ausgenommen von diesem Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch: Eltern). Hier gilt bei Einreise aber eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation. Begründete Ausnahmen vom Einreiseverbot können beim Department of Home Affairs beantragt werden.
Ein Transit durch australische Flughäfen ist für ausländische Reisende ebenfalls nur noch in Ausnahmefällen möglich. Reisende sollten von ihrem Fluganbieter prüfen lassen, ob eine gebuchte Verbindung einen Transit in Australien noch gestattet.
Für deutsche Reisende in Australien hat eine Rückholaktion stattgefunden. Es gibt zudem wieder kommerzielle Flüge z.B. mit Qatar Airways und ab 12. April 2020 wieder mit Qantas, die für eine Rückkehr genutzt werden können.
Auch alle australischen Bundesstaaten und Territorien haben inzwischen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus getroffen. Diese umfassen u.a. zusätzliche Einreisebestimmungen (in der Regel 14 Tage Selbstisolationspflicht) und sogar Vorgaben zur Räumung von Hotels und Unterkünften. Diese Maßnahmen dürften absehbar noch weiter verschärft werden.
•Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise,
•Informieren Sie sich auch über die Webseite des Gesundheitsministeriums zur Ausbreitung des Virus in Australien und zu Maßnahmen der Regierung.
•Nutzen Sie Möglichkeiten der Ausreise mit kommerziellen Mitteln und buchen Sie direkt bei den Fluggesellschaften, wenn Sie sich noch touristisch in Australien aufhalten.
•Beachten sie die ständig aktualisierten Hinweise der deutschen Auslandsvertretungen in Australien.
Frankreich - Ergänzung:
Die Stadt Paris verschärft die Ausgangsbeschränkungen und verbietet Sport an der frischen Luft zwischen 10 und 19 Uhr. Die neue Regelung gilt ab Mittwoch. Zwischen 19 Uhr und 10 Uhr sei Sport im Freien weiterhin erlaubt, wenn der Andrang auf den Straßen am geringsten sei. Im ganzen Land sind Spaziergänge und Sport nur noch im Radius von einem Kilometer zur Wohnung und eine Stunde am Tag erlaubt. Quelle: tagesschau.de
Hongkong - Ergänzung:
Seit Mittwoch, 25. März um 00:00 Uhr Ortszeit ist eine Einreise nach Hongkong für Personen ohne Aufenthaltsberechtigung sowie ein Transit am internationalen Flughafen Hongkong auf unbestimmte Zeit nicht mehr möglich. Personen mit Aufenthaltsberechtigung müssen sich nach Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, eine häusliche Quarantäne wird akzeptiert.
Mit Behinderungen im Reiseverkehr, und der Streichung von weiteren Flügen von und nach Hongkong, muss gerechnet werden. Mehrere internationale Fluglinien haben den Flugverkehr eingestellt. Einige Staaten haben zudem Einreisebeschränkungen für aus Hongkong kommende Fluggäste erlassen. Hongkong hat für eine Reihe von Staaten bzw. Regionen Einreisebeschränkungen verhängt, in denen das Coronavirus aufgetreten ist. Eine aktuelle Liste ist auf der Seite des Government of Hongkong veröffentlicht.
Bei der Einreise nach Festlandchina können Quarantänemaßnahmen auferlegt werden (in der Regel 14-tägige Quarantäne). Die Entscheidung über Quarantänemaßnahmen wird von unterschiedlichen Behörden auf verschiedenen Ebenen getroffen und kann sich auch innerhalb einer Stadt unterscheiden, siehe China.
•Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts RKI.
•Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Nauru:
Vor dem Hintergrund der weltweiten Bedrohung durch das Coronavirus SARS-CoV-2 hat Nauru den öffentlichen Notstand ausgerufen. Das Gesundheitsministerium von Nauru hat Einreisesperren für Reisende erlassen, die sich in den letzten 14 Tagen in bestimmten Ländern, u.a. allen EU-Staaten, aufgehalten haben, siehe Government of Nauru.
Einreisende müssen eine 14-tägige Quarantäne in dafür von der Regierung bestimmten Unterkünften verbringen.
•Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung von Nauru vor unbedingt notwendigen Reiseantritten über die aktuellen Einreisebestimmungen.
Papua-Neuguinea:
Vor dem Hintergrund der aktuellen Epidemie durch das Coronavirus SARS-CoV-2 hat Papua-Neuguinea am 2. April 2020 den öffentlichen Notstand um zwei Monate verlängert. Das Gesundheitsministerium von Papua-Neuguinea hat Einreisesperren für Reisende aus bestimmten Ländern, u.a. allen EU-Staaten, erlassen. Der Notstand beinhaltet auch Straßensperren für Personenverkehr an den Binnengrenzen der Provinzen.
Restriktionen der internationalen Flüge sollen bis Anfang Juni bestehen bleiben. Die nationale Fluggesellschaft Air Niugini betreibt eingeschränkte Dienste nach Brisbane, Cairns und Singapur. Inlandsflüge von Mt. Hagen, Lae und Madang nach Port Moresby sind seit 7. April 2020 wieder möglich. Ausreisende Passagiere müssen sich Gesundheitstests unterziehen und eine Erklärung über die Notwendigkeit ihrer Reise mit sich führen.
Rabaul und die Provinz East New Britain unterstehen seit dem Auftreten eines Covid-19 Falls am 6. April 2020 einem dreiwöchigen Lock-down. Kommerzielle Inlandsflüge wurden eingestellt.
Der Grenzverkehr mit den Salomonen und Indonesien ist geschlossen.
Freizeitschiffen, die mehr als 15 Personen an Bord haben, ist seit 16. März 2020 ein Anlegen an einem Hafen in den nächsten 60 Tagen nicht mehr möglich.
•Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen papua-neuguineischen Auslandsvertretung vor unbedingt notwendigen Reiseantritten über die aktuellen Einreisebestimmungen.
Seychellen - Ergänzung:
Die Einreise von Reisenden aus Europa ist seit dem 18. März 2020 bis auf weiteres ausgesetzt. Der Flughafen ist zunächst bis zum 30. April 2020 geschlossen.
Yachten ist die Einreise in seychellische Gewässer im April 2020 untersagt. Alle Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
•Informieren Sie sich auf der Webseite der Botschaft Nairobi.
•Bitte beachten Sie weitere Hinweise der seychellischen Behörden.
Vanuatu - Ergänzung:
Vor dem Hintergrund der weltweiten Bedrohung durch das Coronavirus SARS-CoV-2 hat Vanuatu am 26. März 2020 den öffentlichen Notstand ausgerufen. Das Gesundheitsministerium von Vanuatu hat Einreisesperren für Reisende, die sich in den letzten 14 Tagen in bestimmten Ländern aufgehalten haben, erlassen. Hierzu zählt seit 18. März 2020 auch Deutschland, siehe Government of Vanuatu.
Am 23. März 2020 wurde der internationale Terminal des Flughafens Port Vila geschlossen. Nur noch vom National Disaster Management genehmigte ad-hoc Flüge sind möglich. Restriktionen auf internationale Flüge bleiben auch nach Zyklon Harold, der am 6. April 2020 in Vanuatu auf Land traf, in Kraft.
Ab Mitte April sollen laut Angaben der Behörden Reisen zwischen den Inseln des Landes per Flug und Schiff wieder möglich sein.
Während eines Zeitraums von 60 Tagen dürfen keine Kreuzfahrtschiffe und Yachten in das Land einreisen.
•Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung von Vanuatu vor Reiseantritt und setzen Sie sich ggf. vor Reiseantritt mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
China - Ergänzung:
Das Ausreiseverbot für die zentralchinesische Millionenstadt Wuhan ausgelaufen. Mit dem Ende der Maßnahme strömten tausende Menschen zu den Zügen am Bahnhof, beobachteten Reporter der Nachrichtenagentur AFP. Es ist das erste Mal seit dem 23. Januar, dass die Bewohner Wuhan verlassen dürfen. Quelle: tagesschau.de
Iran - Ergänzung:
Iran zählt zu den von der durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 ausgelösten Atemwegserkrankung COVID-19 am stärksten betroffenen Ländern. Die iranischen Behörden rufen dazu auf, möglichst soziale Kontakte zu meiden, zu Hause zu bleiben sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Taxis dürfen noch max. zwei Personen auf dem Rücksitz befördern. Schulen, Universitäten und sonstige Sport- und Kulturstätten sowie Parks sind bis zum 18. April 2020 geschlossen, Bank- und Behördenöffnungszeiten beschränkt (ab 11. April 2020 auf 7.00 -14.00 Uhr).
Reisen zwischen Städten und Provinzen bleiben bis zum 18. April 2020 verboten. Es sollen keine Hotels und Unterkünfte mehr angeboten werden. Fahrten in andere Städte werden mit Geldstrafen und Fahrverboten geahndet. Touristen erhalten derzeit keinen Zutritt mehr zu den Inseln Hengam und Kish, weitere Inseln können hinzukommen. Bei Vorliegen von Symptomen muss im Rahmen von Kontrollen mit einer Einweisung in ein Krankenhaus gerechnet werden.
Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
Infolge der Verbreitung des Coronavirus und des versehentlichen Flugzeugabschusseses am 8. Januar 2020 gibt es andauernde Einschränkungen im Flugverkehr. Alle Fluggesellschaften haben ihre Direktverbindungen zwischen Deutschland und Iran eingestellt; Nachbarländer wie die Türkei, Aserbaidschan, Irak, Armenien und Pakistan ihre Landgrenzen geschlossen; Reisenden aus Iran wird in der Region die Einreise verweigert. Ihre Ausreise ist weiterhin mit Iran Air über London und Paris bzw. mit Qatar Airways über Doha möglich.
Bei Einreise in Iran finden Kontrollen zur gesundheitlichen Überprüfung aller einreisenden Passagiere statt. Kontrollen werden auch an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt und bei Infektionsverdacht Quarantänemaßnahmen angeordnet.
Bei Ausreise finden Temperaturmessungen statt; es muss ein Formular zur Bestätigung der Symptomfreiheit ausgefüllt werden, es kann daher zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
Nach aktuellen Informationen des iranischen Außenministeriums können Ausländer, deren Visa nach dem 20. Februar 2020 abgelaufen sind, sich noch bis zum 21. Mai 2020 ohne Vorsprache bei der Ausländerpolizei in Iran aufhalten. Eine Strafe wird nicht verhängt; es ist lediglich im Nachhinein am Grenzübergang die Gebühr zur (nachträglichen) Visumverlängerung zu entrichten. Ausländer mit einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung, die nach dem 19. März 2020 abgelaufen ist, brauchen ihre Aufenthaltsgenehmigung bis zum 21. Mai 2020 nicht zu verlängern. Nach diesem Datum müssen sie bei der Polizei für Migration und Reisepassangelegenheiten zwecks regulärer Verlängerung vorsprechen. Bei Ausreise gelten je nach Aufenthaltstitel unterschiedliche Regelungen. Inhaber von gültigen Studentenvisa können gegen Zahlung der Gebühr direkt am Grenzübergang das Exit- oder Wiedereinreisevisum erhalten. Inhaber von gültigen Arbeitsgenehmigungen müssen zum Erhalt einer Exit- und Wiedereinreisegenehmigung zunächst ihre Steuerbescheinigung einholen und diese bei der Polizei für Migration und Reisepassangelegenheiten vorlegen. Ohne diesen Schritt ist eine Ausreise nicht möglich.
• Von Reisen nach Iran wird derzeit abgeraten.
• Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund sehr eingeschränkter Flugverbindungen derzeit Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann.
• Prüfen Sie Änderungen im Flugplan im Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Seien Sie für Abreisen bereits etwa fünf Stunden vor Abflug am Flughafen.
• Seien Sie bei Aufenthalten in Iran derzeit besonders vorsichtig, und informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden, bevor Sie die Weiterreise antreten.
• Informieren Sie sich vor Antritt der Ausreise aus Iran bei den zuständigen Behörden Ihres Ziellandes, ob die Einreise aus dem Iran möglich ist.
Israel und Palästinensische Gebiete:
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmeregelungen gibt es nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Reisende müssen sich dann direkt nach Einreise für 14 Tage in Heimquarantäne begeben. Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit komplett geschlossen.
Noch im Land befindliche Touristen sollen bei Krankheitssymptomen umgehend die Notrufnummer 101 kontaktieren.
Die Einschränkungen im täglichen Leben sind erheblich. Die kritische Grundversorgung ist weiter gewährleistet. Supermärkte, Apotheken, und Ärzte dürfen aufgesucht werden. Menschen dürfen ihre Wohnungen nicht verlassen, außer wenn dies unbedingt erforderlich ist. Kurze Aufenthalte an der frischen Luft sind nur innerhalb eines Radius von 100 Metern zur eigenen Wohnung erlaubt.
Über die Pessachfeiertage gelten zusätzliche Bestimmungen: Ab Dienstag, 07.04.2020, um 19:00 Uhr bis Freitag, 10.04.2020, um 06:00 Uhr, sind Reisen zwischen Städten sowie bestimmten Bereichen Jerusalems verboten. Ab Dienstag, 07.04.2020, um 20:00 Uhr bis Sonntag, 12.04.2020, um 08:00 Uhr sind öffentliche Verkehrsmittel und auch der internationale Flugverkehr eingestellt. Ab Mittwoch, 08.04.2020, um 15:00 Uhr bis Donnerstagmorgen, 09.04.2020, um 07:00 Uhr dürfen Häuser und Wohnungen nur in einem Radius von 100 Metern verlassen werden – Geschäfte haben in dieser Zeit geschlossen. Ab dem 12. April 2020 um 07:00 Uhr besteht zudem die Pflicht, im öffentlichen Raum eine Schutzmaske zu tragen.
Es werden immer mehr Flugverbindungen eingestellt und es gibt kaum noch Direktflüge nach Deutschland.
Für die Palästinensischen Gebiete wurde nach COVID-19-Fällen in Bethlehem der Notstand ausgerufen, der ausländischen Touristen im gesamten Westjordanland das Übernachten verbietet, zur Schließung von touristischen Sehenswürdigkeiten wie auch die Geburtskirche in Bethlehem und Absage aller Konferenzen und Veranstaltungen sowie aller Bildungseinrichtungen führt und die Bewegungsfreiheit auf absolut notwendige Fahrten einschränkt. Aus dem Westjordanland kommend können Checkpoints Richtung Israel nur dann passiert werden, wenn ein Flugticket für einen Abflug innerhalb der nächsten 6 Stunden ab Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv vorliegt. Zum Passieren des Checkpoints wird darüber hinaus eine Genehmigung der israelischen Behörden benötigt, die das Vertretungsbüro Ramallah beantragen kann.
• Von nicht erforderlichen Reisen in das Westjordanland wird derzeit abgeraten.
• Kontaktieren Sie das Vertretungsbüro Ramallah, wenn Sie aus dem Westjordanland kommend vom Flughafen Tel Aviv abreisen wollen.
• Setzen Sie sich möglichst umgehend mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie auch Rückkehroptionen über Drittländer.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über etwaige Ausnahmen bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health .
• Bitte beachten Sie die verschärften Vorschriften über die Pessachfeiertage.
• Achten Sie auf Hygienevorschriften, kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Entwicklungen informiert, das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
Japan - Ergänzung:
Die Anzahl der COVID-19-Erkrankungen in Japan steigt weiter an. Die japanische Regierung hat am 7. April 2020 für Tokyo und die umliegenden Präfekturen, außerdem für die Region Osaka-Kobe und für Fukuoka eine Notlage verkündet, um die weitere Ausbreitung des Virus durch weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu bremsen. Von einer hohen Anzahl nicht erfasster Infektionen wird auch in Japan ausgegangen.
In Japan gilt seit 26. März 2020 ein Einreiseverbot für nicht-japanische Staatsangehörige aus Deutschland und zahlreichen weiteren Staaten und Regionen. Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem dieser Länder aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet Wegen der sich täglich ändernden Situation sollten sich Reisende unbedingt auf der Homepage der Botschaft Japans in Berlin informieren.
Seit dem 21. März 2020 ist die Visafreiheit ausgesetzt. Alle vor dem 21. März 2020 ausgestellten Visa sind ungültig. Dies ist für deutsche Staatsangehörige relevant, die aus Drittstaaten einreisen, für die Japan noch keine Einreisesperre verhängt hat. Bitte kontaktieren Sie bei dringendem Reisen die japanischen Auslandsvertretungen.
Es sind strenge Quarantäneregeln einzuhalten.
Deutsche Staatsangehörige, die eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für Japan haben, können sich weiterhin legal in Japan aufhalten.
Allen Deutschen, die nicht permanent in Japan ansässig sind (Touristinnen und Touristen, Working Holiday, Praktikantinnen und Praktikanten, Kurzzeitstudierenden etc.), wird dringend empfohlen, sich aufgrund wegfallender Flugverbindungen um eine schnellstmögliche Rückreise nach Deutschland zu bemühen.
Im Moment gibt es weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten von Japan nach Deutschland. Das Rückholprogramm des Auswärtigen Amts gilt daher nicht für Japan.
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist noch möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss. Dies ist unbedingt rechtzeitig vor Abflug mit der Airline aufzunehmen.
• Nutzen Sie alle kommerziellen Möglichkeiten, nach Deutschland zurückzureisen, wenn Sie sich nur kurzfristig ohne feste Wohnung in Japan aufhalten.
• Wegen der sich täglich ändernden Situation erkundigen Sie sich bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
Kasachstan - Ergänzung:
Am 16. März 2020 hat Kasachstan zur Bekämpfung des Ausbruchs des Coronavirus im Land den Notstand ausgerufen.
Seit dem 2. April 2020 ist der internationale Flugverkehr nach und aus Kasachstan vorerst bis zum 15. April 2020 eingestellt.
Ausländischen Staatsangehörigen ist die Einreise nach Kasachstan während des Notstandesgrundsätzlich verwehrt. Ausnahmen gelten vorerst für Personen, die Inhaber eines kasachischen Aufenthaltstitels sind.
Reisende aus vom Coronavirus stark betroffenen Ländern, darunter Deutschland, unterliegen bei Einreise einer stationären Quarantäne. Zahlreiche Städte und Regionen in Kasachstan haben auch Ein- und Ausreisebeschränkungen bei Reisen innerhalb des Landes verhängt.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung Kasachstans über die aktuellen Einreisebestimmungen, die sich kurzfristig ändern können.
Lettland - Ergänzung:
Lettland hat den landesweiten Ausnahmezustand um einen weiteren Monat verlängert. Auf Beschluss des Kabinetts in Riga gilt die zunächst bis 13. April vorgesehene Maßnahme in dem baltischen EU-Land nun bis zum 12. Mai. Damit bleiben öffentliche Veranstaltungen untersagt, Schulen und Kindergärten geschlossen. Auch viele Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind dicht. Quelle: tagesschau.de
Marokko - Ergänzung:
Seit heute ist das Tragen von Schutzmasken für alle Menschen, die sich im öffentlichen Raum aufhalten, Pflicht. Bei Missachtung der Maskenpflicht drohen Strafen zwischen 300 und 1300 MAD. Ebenfalls können Haftstrafen zwischen 1 und 3 Monaten drohen. Quelle: Maghreb Post
Mexiko - Ergänzung:
Mexiko hat zunächst bis 30. April 2020 den Gesundheitsnotstand ausgerufen. Weite Teile des öffentlichen Lebens und der wirtschaftlichen Aktivität sind damit zum Erliegen gekommen. Die Menschen sind aufgerufen, nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben, Restaurants sind geschlossen, viele Hotels ebenfalls bzw. schließen in den kommenden Tagen. In den einzelnen mexikanischen Bundesstaaten und in der Hauptstadt werden in diesen Tagen regelmäßig neue Anordnungen zum Verhalten in der Öffentlichkeit erlassen oder verschärft.
Die Flugverbindungen im Inland und ins Ausland wurden teils eingestellt, jedenfalls aber reduziert. Flüge nach Europa können noch im Internet gebucht werden.
Die Entwicklung der Gesundheitslage ist nur schwer vorherzusagen, die Zahl der Infizierten und Todesopfer durch das Coronavirus steigt stetig an.
• Treten Sie aufgrund der weltweit derzeit stark eingeschränkten und weiter rückläufigen Flugverbindungen umgehend die Rückreise nach Deutschland an, sollten Sie sich noch in Mexiko befinden. Der Botschaft in Mexiko ist es leider nicht möglich, Sie bei der Reiseplanung oder Umbuchung zu unterstützen.
• Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland auch über die dortigen Ein- und Durchreise-Bestimmungen, z.B. anhand der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für das betreffende Land .
• Für akute Notfälle im Zusammenhang mit Rückreisen bedingt durch die Coronakrise hat die deutsche Botschaft in Mexiko-Stadt auf ihrer Webseite eine Sonderrufnummer veröffentlicht.
• Folgen Sie den Anweisungen von Behörden und Polizei.
Palau:
Der internationale Flugverkehr nach Palau wurde bis auf weiteres eingestellt.
Philippinen - Ergänzung:
Die philippinischen Behörden haben aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 ein Einreiseverbot für alle Reisenden aus Ländern mit bestätigter lokaler Übertragung des neuartigen Virus verhängt, hierzu zählt auch Deutschland. Betroffen sind auch Transitpassagiere. Ausnahmen gelten für philippinische Staatsangehörige und Reisende mit einer längerfristigen Aufenthaltsgenehmigung für die Philippinen. Diese unterliegen jedoch nach Einreise ggf. einer 14-tägigen Quarantäne. Diese Regelung gilt bis auf weiteres.
Seit dem 17. März 2020 gilt bis vorerst zum 30. April 2020 für die philippinische Hauptinsel Luzon eine Ausgangssperre in den Nachtstunden (20.00 Uhr bis 05.00 Uhr), für den Großraum Manila (Metro Manila) gelten seit 15. März 2020 Ein- und Ausreisesperren auf dem Land-, See- und Luftweg. Einzelne Gemeinden innerhalb von Metro Manila haben seit dem 18. März 2020 weitergehende Quarantäne-Maßnahmen (Verbot, das Gemeindegebiet zu verlassen) beschlossen. Mit weiteren Einschränkungen muss gerechnet werden. Ausländern ist die Ausreise jederzeit erlaubt. Innerhalb Luzons ist es Ausländern möglich, trotz Quarantäne zum internationalen Flughafen zu reisen, wenn sie das Flugticket mit sich führen und die Ausreise innerhalb der nächsten 24 Stunden erfolgen wird.
• Wenn Sie sich zurzeit in den Philippinen aufhalten, prüfen Sie umgehend Ihre Rückreiseoptionen unter Einschluss von Umsteigeverbindungen über Drittländer und nutzen Sie vorzeitige Ausreisemöglichkeiten.
• Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen philippinischen Auslandsvertretung vor unbedingt notwendigen Reiseantritten nach den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
• Verfolgen Sie die Informationen der Deutschen Botschaft Manila , auf Facebook oder auf Instagram.
Saudi-Arabien - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat Saudi-Arabien veranlasst, strenge Ein- und Ausreisebestimmungen zu erlassen. Für Einreisende u.a. aus Deutschland gilt eine Einreisesperre, am 15. März 2020 wurde der Personenflugverkehr von und nach Saudi-Arabien, am 21. März 2020 auch der Inlandsflug-, Zug-, Bus- und regulärer Taxiverkehr eingestellt. Reisen zwischen den saudi-arabischen Provinzen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Seit dem 23. März 2020 gilt eine landesweite, nächtliche Ausgangssperre von 19 Uhr bis 6 Uhr, die zuletzt am 07. April 2020 für die Städte Riyadh, Djidda, Dammam, Dhahran, Khobar, Qatif, Mekka, Medina, Taif, Tabuk und Hofuf auf eine ganztägige Ausgangssperre verschärft wurde. Diese Maßnahmen werden voraussichtlich bis mindestens Mitte April in Kraft bleiben. Eine Ein- und Ausreise von und nach Saudi-Arabien ist gegenwärtig nicht möglich.
• Informieren Sie sich über die sonstigen Maßnahmen der saudi-arabischen Regierung auch auf der Seite der Botschaft Riad .
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus , insbesondere die derzeitige Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.
Spanien - Ergänzung:
In Spanien gilt aktuell bis zum 11. April der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land, eine Verlängerung bis zum 26. April 2020 wurde bereits angekündigt. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt. Für den Zeitraum vom 30. März bis 09. April 2020 gelten zudem verschärfte Ausgangsbeschränkungen: Die Bewegung zur Arbeitsstätte ist nur noch in wenigen, definierten Ausnahmefällen erlaubt (im Anhang ).
Bis zum 15. April 2020 besteht für 30 Tage gemäß Beschlusses der EU-Mitgliedsstaaten eine Einreisesperre für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden , Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen, Personen, die in nachgewiesenen unabwendbaren Familienangelegenheiten reisen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 vorerst für 30 Tage geschlossen Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde um 70% reduziert, bis auf die lokalen Bahnverbindungen, die um 20% während der Hauptverkehrszeiten und um 50% außerhalb dieser reduziert wurden. Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit dem 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Die meisten Geschäfte sind geschlossen, mit Ausnahmen u.a. für Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Weiterhin sind Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Gaststätten in ganz Spanien geschlossen.
Alle Hotels, kurzfristig vermieteten Ferienwohnungen, Camping- und Wohnmobilstandplätze mussten nach einer Entscheidung der spanischen Regierung schließen. Alle Reisenden, denen es bis dahin nicht möglich war, das Land zu verlassen, müssen in die von der spanischen Regierung benannten Nothotels übersiedeln (ab Seite 3, nach Regionen alphabetisch geordnet).
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit starken Einschränkungen gerechnet werden muss.
Besonders betroffene Autonome Gemeinschaften (Comunidad Autónoma) können auch weitreichendere Maßnahmen ergreifen.
Ganz Spanien wurde vom Robert-Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Nach Deutschland Rückreisenden wird empfohlen, sich zwei Wochen in Quarantäne zu begeben.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
Ukraine - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in der Ukraine zu erheblichen Beschränkungen des täglichen Lebens.
Bis mindestens zum 24. April 2020 sind die ukrainischen Grenzen für einreisende Personen geschlossen. Ausgenommen sind nur Ukrainer und ihre Familienangehörigen sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine. Einreisende müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben.
Sämtlicher regelmäßiger grenzüberschreitender sowie innerukrainischer Personenverkehr ist eingestellt. Fahrten über Land dürfen nur noch im PKW durchgeführt werden. Es finden unterwegs Gesundheitskontrollen statt. Seit dem 28. März 2020 werden voraussichtlich auch keine weiteren Sonderflüge mehr von oder nach Kiew stattfinden. Die Grenzen zu den Nachbarländern sind geschlossen. Eine Ausreise für Deutsche und Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland ist auf dem Landweg nur über den von der ungarischen Regierung eröffneten humanitären Korridor über den Grenzübergang Tschop täglich zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens möglich. An der Grenze findet eine Gesundheitsuntersuchung statt. Verdachtsfälle unterliegen einer Quarantäne durch die ungarischen Behörden.
Seit dem 6. April 2020 und bis ebenfalls mindestens zum 24. April 2020 gelten zudem u.a. folgende Beschränkungen des täglichen Lebens:
• An öffentlichen Orten sind persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmaske oder Schutzmaske, einschließlich selbst hergestellter, zu tragen;
• Eine Gruppe von mehr als zwei Personen darf sich in der Öffentlichkeit nur aufhalten, wenn dies zur Betreuung und Unterstützung von Personen unter 14 Jahren durch Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigte, Erziehungsberechtigte, Pflegeeltern, Pflegeeltern und andere Personen nach dem Gesetz oder erwachsenen Verwandten des Kindes notwendig ist;
• Personen unter 14 Jahren dürfen sich in der Öffentlichkeit nur in Begleitung von Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigten, Erziehungsberechtigten, Pflegeeltern, Pflegeeltern, anderen Personen gemäß dem Gesetz oder erwachsenen Verwandten aufhalten;
• Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, außer Personen, die Maßnahmen zur Nichtverbreitung von COVID-19 durchführen oder die Tätigkeit von Objekten der kritischen Infrastruktur sicherstellen, müssen sich in häusliche Selbstisolation begeben.
• Der Besuch von Parks, Plätzen, Erholungsgebieten, Waldparks und Küstengebieten, außer zum Ausführen von Haustieren durch eine Person ist verboten.
• Der Besuch von Sport- und Kinderspielplätzen ist verboten
• Der gesamte öffentliche Verkehr ist eingestellt. PKW dürfen weiter verkehren.
• Es besteht die Pflicht einen Ausweis mitzuführen.
Bis auf weiteres sind landesweit und mindestens bis zum 24. April 2020 mit der Ausnahme von Apotheken, Lebensmittelgeschäften, Tankstellen und Banken/Geldautomaten alle sonstigen Geschäfte und Dienstleistungsanbieter wie Kaufhäuser, Märkte, Restaurants, Fitnessstudios, Friseursalons etc. geschlossen.
Für Fragen steht die Botschaft Kiew werktags von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter +380 44 28 11 222 sowie per E-Mail unter covid-19@kiew.diplo.de zur Verfügung.
• Wenn Sie sich in der Ukraine aufhalten, bleiben Sie an Ihrem jeweiligen Aufenthaltsort und stellen Sie sich auf einen längeren Aufenthalt ein.
• Verfolgen Sie aufmerksam die Medien und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
• Falls Sie sich krank fühlen, gehen Sie nicht zur Arbeit, bleiben Sie zuhause und nehmen Sie Kontakt zu einem Arzt oder Ärztin auf.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und informieren Sie sich auf der Webseite des ukrainischen Ministerkabinetts über weitere Bestimmungen.
• Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste der Botschaft, um fortlaufend direkt informiert zu werden.
• Klären Sie mit Ihrem Reiseverstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft, ob eine geplante Reise noch durchgeführt wird.
Das Ausreiseverbot für die zentralchinesische Millionenstadt Wuhan ausgelaufen. Mit dem Ende der Maßnahme strömten tausende Menschen zu den Zügen am Bahnhof, beobachteten Reporter der Nachrichtenagentur AFP. Es ist das erste Mal seit dem 23. Januar, dass die Bewohner Wuhan verlassen dürfen. Quelle: tagesschau.de
Iran - Ergänzung:
Iran zählt zu den von der durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 ausgelösten Atemwegserkrankung COVID-19 am stärksten betroffenen Ländern. Die iranischen Behörden rufen dazu auf, möglichst soziale Kontakte zu meiden, zu Hause zu bleiben sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Taxis dürfen noch max. zwei Personen auf dem Rücksitz befördern. Schulen, Universitäten und sonstige Sport- und Kulturstätten sowie Parks sind bis zum 18. April 2020 geschlossen, Bank- und Behördenöffnungszeiten beschränkt (ab 11. April 2020 auf 7.00 -14.00 Uhr).
Reisen zwischen Städten und Provinzen bleiben bis zum 18. April 2020 verboten. Es sollen keine Hotels und Unterkünfte mehr angeboten werden. Fahrten in andere Städte werden mit Geldstrafen und Fahrverboten geahndet. Touristen erhalten derzeit keinen Zutritt mehr zu den Inseln Hengam und Kish, weitere Inseln können hinzukommen. Bei Vorliegen von Symptomen muss im Rahmen von Kontrollen mit einer Einweisung in ein Krankenhaus gerechnet werden.
Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
Infolge der Verbreitung des Coronavirus und des versehentlichen Flugzeugabschusseses am 8. Januar 2020 gibt es andauernde Einschränkungen im Flugverkehr. Alle Fluggesellschaften haben ihre Direktverbindungen zwischen Deutschland und Iran eingestellt; Nachbarländer wie die Türkei, Aserbaidschan, Irak, Armenien und Pakistan ihre Landgrenzen geschlossen; Reisenden aus Iran wird in der Region die Einreise verweigert. Ihre Ausreise ist weiterhin mit Iran Air über London und Paris bzw. mit Qatar Airways über Doha möglich.
Bei Einreise in Iran finden Kontrollen zur gesundheitlichen Überprüfung aller einreisenden Passagiere statt. Kontrollen werden auch an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt und bei Infektionsverdacht Quarantänemaßnahmen angeordnet.
Bei Ausreise finden Temperaturmessungen statt; es muss ein Formular zur Bestätigung der Symptomfreiheit ausgefüllt werden, es kann daher zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
Nach aktuellen Informationen des iranischen Außenministeriums können Ausländer, deren Visa nach dem 20. Februar 2020 abgelaufen sind, sich noch bis zum 21. Mai 2020 ohne Vorsprache bei der Ausländerpolizei in Iran aufhalten. Eine Strafe wird nicht verhängt; es ist lediglich im Nachhinein am Grenzübergang die Gebühr zur (nachträglichen) Visumverlängerung zu entrichten. Ausländer mit einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung, die nach dem 19. März 2020 abgelaufen ist, brauchen ihre Aufenthaltsgenehmigung bis zum 21. Mai 2020 nicht zu verlängern. Nach diesem Datum müssen sie bei der Polizei für Migration und Reisepassangelegenheiten zwecks regulärer Verlängerung vorsprechen. Bei Ausreise gelten je nach Aufenthaltstitel unterschiedliche Regelungen. Inhaber von gültigen Studentenvisa können gegen Zahlung der Gebühr direkt am Grenzübergang das Exit- oder Wiedereinreisevisum erhalten. Inhaber von gültigen Arbeitsgenehmigungen müssen zum Erhalt einer Exit- und Wiedereinreisegenehmigung zunächst ihre Steuerbescheinigung einholen und diese bei der Polizei für Migration und Reisepassangelegenheiten vorlegen. Ohne diesen Schritt ist eine Ausreise nicht möglich.
• Von Reisen nach Iran wird derzeit abgeraten.
• Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund sehr eingeschränkter Flugverbindungen derzeit Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann.
• Prüfen Sie Änderungen im Flugplan im Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Seien Sie für Abreisen bereits etwa fünf Stunden vor Abflug am Flughafen.
• Seien Sie bei Aufenthalten in Iran derzeit besonders vorsichtig, und informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden, bevor Sie die Weiterreise antreten.
• Informieren Sie sich vor Antritt der Ausreise aus Iran bei den zuständigen Behörden Ihres Ziellandes, ob die Einreise aus dem Iran möglich ist.
Israel und Palästinensische Gebiete:
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmeregelungen gibt es nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Reisende müssen sich dann direkt nach Einreise für 14 Tage in Heimquarantäne begeben. Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit komplett geschlossen.
Noch im Land befindliche Touristen sollen bei Krankheitssymptomen umgehend die Notrufnummer 101 kontaktieren.
Die Einschränkungen im täglichen Leben sind erheblich. Die kritische Grundversorgung ist weiter gewährleistet. Supermärkte, Apotheken, und Ärzte dürfen aufgesucht werden. Menschen dürfen ihre Wohnungen nicht verlassen, außer wenn dies unbedingt erforderlich ist. Kurze Aufenthalte an der frischen Luft sind nur innerhalb eines Radius von 100 Metern zur eigenen Wohnung erlaubt.
Über die Pessachfeiertage gelten zusätzliche Bestimmungen: Ab Dienstag, 07.04.2020, um 19:00 Uhr bis Freitag, 10.04.2020, um 06:00 Uhr, sind Reisen zwischen Städten sowie bestimmten Bereichen Jerusalems verboten. Ab Dienstag, 07.04.2020, um 20:00 Uhr bis Sonntag, 12.04.2020, um 08:00 Uhr sind öffentliche Verkehrsmittel und auch der internationale Flugverkehr eingestellt. Ab Mittwoch, 08.04.2020, um 15:00 Uhr bis Donnerstagmorgen, 09.04.2020, um 07:00 Uhr dürfen Häuser und Wohnungen nur in einem Radius von 100 Metern verlassen werden – Geschäfte haben in dieser Zeit geschlossen. Ab dem 12. April 2020 um 07:00 Uhr besteht zudem die Pflicht, im öffentlichen Raum eine Schutzmaske zu tragen.
Es werden immer mehr Flugverbindungen eingestellt und es gibt kaum noch Direktflüge nach Deutschland.
Für die Palästinensischen Gebiete wurde nach COVID-19-Fällen in Bethlehem der Notstand ausgerufen, der ausländischen Touristen im gesamten Westjordanland das Übernachten verbietet, zur Schließung von touristischen Sehenswürdigkeiten wie auch die Geburtskirche in Bethlehem und Absage aller Konferenzen und Veranstaltungen sowie aller Bildungseinrichtungen führt und die Bewegungsfreiheit auf absolut notwendige Fahrten einschränkt. Aus dem Westjordanland kommend können Checkpoints Richtung Israel nur dann passiert werden, wenn ein Flugticket für einen Abflug innerhalb der nächsten 6 Stunden ab Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv vorliegt. Zum Passieren des Checkpoints wird darüber hinaus eine Genehmigung der israelischen Behörden benötigt, die das Vertretungsbüro Ramallah beantragen kann.
• Von nicht erforderlichen Reisen in das Westjordanland wird derzeit abgeraten.
• Kontaktieren Sie das Vertretungsbüro Ramallah, wenn Sie aus dem Westjordanland kommend vom Flughafen Tel Aviv abreisen wollen.
• Setzen Sie sich möglichst umgehend mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie auch Rückkehroptionen über Drittländer.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über etwaige Ausnahmen bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health .
• Bitte beachten Sie die verschärften Vorschriften über die Pessachfeiertage.
• Achten Sie auf Hygienevorschriften, kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Entwicklungen informiert, das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
Japan - Ergänzung:
Die Anzahl der COVID-19-Erkrankungen in Japan steigt weiter an. Die japanische Regierung hat am 7. April 2020 für Tokyo und die umliegenden Präfekturen, außerdem für die Region Osaka-Kobe und für Fukuoka eine Notlage verkündet, um die weitere Ausbreitung des Virus durch weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu bremsen. Von einer hohen Anzahl nicht erfasster Infektionen wird auch in Japan ausgegangen.
In Japan gilt seit 26. März 2020 ein Einreiseverbot für nicht-japanische Staatsangehörige aus Deutschland und zahlreichen weiteren Staaten und Regionen. Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem dieser Länder aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet Wegen der sich täglich ändernden Situation sollten sich Reisende unbedingt auf der Homepage der Botschaft Japans in Berlin informieren.
Seit dem 21. März 2020 ist die Visafreiheit ausgesetzt. Alle vor dem 21. März 2020 ausgestellten Visa sind ungültig. Dies ist für deutsche Staatsangehörige relevant, die aus Drittstaaten einreisen, für die Japan noch keine Einreisesperre verhängt hat. Bitte kontaktieren Sie bei dringendem Reisen die japanischen Auslandsvertretungen.
Es sind strenge Quarantäneregeln einzuhalten.
Deutsche Staatsangehörige, die eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für Japan haben, können sich weiterhin legal in Japan aufhalten.
Allen Deutschen, die nicht permanent in Japan ansässig sind (Touristinnen und Touristen, Working Holiday, Praktikantinnen und Praktikanten, Kurzzeitstudierenden etc.), wird dringend empfohlen, sich aufgrund wegfallender Flugverbindungen um eine schnellstmögliche Rückreise nach Deutschland zu bemühen.
Im Moment gibt es weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten von Japan nach Deutschland. Das Rückholprogramm des Auswärtigen Amts gilt daher nicht für Japan.
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist noch möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss. Dies ist unbedingt rechtzeitig vor Abflug mit der Airline aufzunehmen.
• Nutzen Sie alle kommerziellen Möglichkeiten, nach Deutschland zurückzureisen, wenn Sie sich nur kurzfristig ohne feste Wohnung in Japan aufhalten.
• Wegen der sich täglich ändernden Situation erkundigen Sie sich bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
Kasachstan - Ergänzung:
Am 16. März 2020 hat Kasachstan zur Bekämpfung des Ausbruchs des Coronavirus im Land den Notstand ausgerufen.
Seit dem 2. April 2020 ist der internationale Flugverkehr nach und aus Kasachstan vorerst bis zum 15. April 2020 eingestellt.
Ausländischen Staatsangehörigen ist die Einreise nach Kasachstan während des Notstandesgrundsätzlich verwehrt. Ausnahmen gelten vorerst für Personen, die Inhaber eines kasachischen Aufenthaltstitels sind.
Reisende aus vom Coronavirus stark betroffenen Ländern, darunter Deutschland, unterliegen bei Einreise einer stationären Quarantäne. Zahlreiche Städte und Regionen in Kasachstan haben auch Ein- und Ausreisebeschränkungen bei Reisen innerhalb des Landes verhängt.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung Kasachstans über die aktuellen Einreisebestimmungen, die sich kurzfristig ändern können.
Lettland - Ergänzung:
Lettland hat den landesweiten Ausnahmezustand um einen weiteren Monat verlängert. Auf Beschluss des Kabinetts in Riga gilt die zunächst bis 13. April vorgesehene Maßnahme in dem baltischen EU-Land nun bis zum 12. Mai. Damit bleiben öffentliche Veranstaltungen untersagt, Schulen und Kindergärten geschlossen. Auch viele Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind dicht. Quelle: tagesschau.de
Marokko - Ergänzung:
Seit heute ist das Tragen von Schutzmasken für alle Menschen, die sich im öffentlichen Raum aufhalten, Pflicht. Bei Missachtung der Maskenpflicht drohen Strafen zwischen 300 und 1300 MAD. Ebenfalls können Haftstrafen zwischen 1 und 3 Monaten drohen. Quelle: Maghreb Post
Mexiko - Ergänzung:
Mexiko hat zunächst bis 30. April 2020 den Gesundheitsnotstand ausgerufen. Weite Teile des öffentlichen Lebens und der wirtschaftlichen Aktivität sind damit zum Erliegen gekommen. Die Menschen sind aufgerufen, nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben, Restaurants sind geschlossen, viele Hotels ebenfalls bzw. schließen in den kommenden Tagen. In den einzelnen mexikanischen Bundesstaaten und in der Hauptstadt werden in diesen Tagen regelmäßig neue Anordnungen zum Verhalten in der Öffentlichkeit erlassen oder verschärft.
Die Flugverbindungen im Inland und ins Ausland wurden teils eingestellt, jedenfalls aber reduziert. Flüge nach Europa können noch im Internet gebucht werden.
Die Entwicklung der Gesundheitslage ist nur schwer vorherzusagen, die Zahl der Infizierten und Todesopfer durch das Coronavirus steigt stetig an.
• Treten Sie aufgrund der weltweit derzeit stark eingeschränkten und weiter rückläufigen Flugverbindungen umgehend die Rückreise nach Deutschland an, sollten Sie sich noch in Mexiko befinden. Der Botschaft in Mexiko ist es leider nicht möglich, Sie bei der Reiseplanung oder Umbuchung zu unterstützen.
• Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland auch über die dortigen Ein- und Durchreise-Bestimmungen, z.B. anhand der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für das betreffende Land .
• Für akute Notfälle im Zusammenhang mit Rückreisen bedingt durch die Coronakrise hat die deutsche Botschaft in Mexiko-Stadt auf ihrer Webseite eine Sonderrufnummer veröffentlicht.
• Folgen Sie den Anweisungen von Behörden und Polizei.
Palau:
Der internationale Flugverkehr nach Palau wurde bis auf weiteres eingestellt.
Philippinen - Ergänzung:
Die philippinischen Behörden haben aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 ein Einreiseverbot für alle Reisenden aus Ländern mit bestätigter lokaler Übertragung des neuartigen Virus verhängt, hierzu zählt auch Deutschland. Betroffen sind auch Transitpassagiere. Ausnahmen gelten für philippinische Staatsangehörige und Reisende mit einer längerfristigen Aufenthaltsgenehmigung für die Philippinen. Diese unterliegen jedoch nach Einreise ggf. einer 14-tägigen Quarantäne. Diese Regelung gilt bis auf weiteres.
Seit dem 17. März 2020 gilt bis vorerst zum 30. April 2020 für die philippinische Hauptinsel Luzon eine Ausgangssperre in den Nachtstunden (20.00 Uhr bis 05.00 Uhr), für den Großraum Manila (Metro Manila) gelten seit 15. März 2020 Ein- und Ausreisesperren auf dem Land-, See- und Luftweg. Einzelne Gemeinden innerhalb von Metro Manila haben seit dem 18. März 2020 weitergehende Quarantäne-Maßnahmen (Verbot, das Gemeindegebiet zu verlassen) beschlossen. Mit weiteren Einschränkungen muss gerechnet werden. Ausländern ist die Ausreise jederzeit erlaubt. Innerhalb Luzons ist es Ausländern möglich, trotz Quarantäne zum internationalen Flughafen zu reisen, wenn sie das Flugticket mit sich führen und die Ausreise innerhalb der nächsten 24 Stunden erfolgen wird.
• Wenn Sie sich zurzeit in den Philippinen aufhalten, prüfen Sie umgehend Ihre Rückreiseoptionen unter Einschluss von Umsteigeverbindungen über Drittländer und nutzen Sie vorzeitige Ausreisemöglichkeiten.
• Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen philippinischen Auslandsvertretung vor unbedingt notwendigen Reiseantritten nach den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
• Verfolgen Sie die Informationen der Deutschen Botschaft Manila , auf Facebook oder auf Instagram.
Saudi-Arabien - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat Saudi-Arabien veranlasst, strenge Ein- und Ausreisebestimmungen zu erlassen. Für Einreisende u.a. aus Deutschland gilt eine Einreisesperre, am 15. März 2020 wurde der Personenflugverkehr von und nach Saudi-Arabien, am 21. März 2020 auch der Inlandsflug-, Zug-, Bus- und regulärer Taxiverkehr eingestellt. Reisen zwischen den saudi-arabischen Provinzen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Seit dem 23. März 2020 gilt eine landesweite, nächtliche Ausgangssperre von 19 Uhr bis 6 Uhr, die zuletzt am 07. April 2020 für die Städte Riyadh, Djidda, Dammam, Dhahran, Khobar, Qatif, Mekka, Medina, Taif, Tabuk und Hofuf auf eine ganztägige Ausgangssperre verschärft wurde. Diese Maßnahmen werden voraussichtlich bis mindestens Mitte April in Kraft bleiben. Eine Ein- und Ausreise von und nach Saudi-Arabien ist gegenwärtig nicht möglich.
• Informieren Sie sich über die sonstigen Maßnahmen der saudi-arabischen Regierung auch auf der Seite der Botschaft Riad .
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus , insbesondere die derzeitige Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.
Spanien - Ergänzung:
In Spanien gilt aktuell bis zum 11. April der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land, eine Verlängerung bis zum 26. April 2020 wurde bereits angekündigt. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt. Für den Zeitraum vom 30. März bis 09. April 2020 gelten zudem verschärfte Ausgangsbeschränkungen: Die Bewegung zur Arbeitsstätte ist nur noch in wenigen, definierten Ausnahmefällen erlaubt (im Anhang ).
Bis zum 15. April 2020 besteht für 30 Tage gemäß Beschlusses der EU-Mitgliedsstaaten eine Einreisesperre für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden , Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen, Personen, die in nachgewiesenen unabwendbaren Familienangelegenheiten reisen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 vorerst für 30 Tage geschlossen Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde um 70% reduziert, bis auf die lokalen Bahnverbindungen, die um 20% während der Hauptverkehrszeiten und um 50% außerhalb dieser reduziert wurden. Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit dem 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Die meisten Geschäfte sind geschlossen, mit Ausnahmen u.a. für Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Weiterhin sind Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Gaststätten in ganz Spanien geschlossen.
Alle Hotels, kurzfristig vermieteten Ferienwohnungen, Camping- und Wohnmobilstandplätze mussten nach einer Entscheidung der spanischen Regierung schließen. Alle Reisenden, denen es bis dahin nicht möglich war, das Land zu verlassen, müssen in die von der spanischen Regierung benannten Nothotels übersiedeln (ab Seite 3, nach Regionen alphabetisch geordnet).
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit starken Einschränkungen gerechnet werden muss.
Besonders betroffene Autonome Gemeinschaften (Comunidad Autónoma) können auch weitreichendere Maßnahmen ergreifen.
Ganz Spanien wurde vom Robert-Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Nach Deutschland Rückreisenden wird empfohlen, sich zwei Wochen in Quarantäne zu begeben.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
Ukraine - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in der Ukraine zu erheblichen Beschränkungen des täglichen Lebens.
Bis mindestens zum 24. April 2020 sind die ukrainischen Grenzen für einreisende Personen geschlossen. Ausgenommen sind nur Ukrainer und ihre Familienangehörigen sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine. Einreisende müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben.
Sämtlicher regelmäßiger grenzüberschreitender sowie innerukrainischer Personenverkehr ist eingestellt. Fahrten über Land dürfen nur noch im PKW durchgeführt werden. Es finden unterwegs Gesundheitskontrollen statt. Seit dem 28. März 2020 werden voraussichtlich auch keine weiteren Sonderflüge mehr von oder nach Kiew stattfinden. Die Grenzen zu den Nachbarländern sind geschlossen. Eine Ausreise für Deutsche und Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland ist auf dem Landweg nur über den von der ungarischen Regierung eröffneten humanitären Korridor über den Grenzübergang Tschop täglich zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens möglich. An der Grenze findet eine Gesundheitsuntersuchung statt. Verdachtsfälle unterliegen einer Quarantäne durch die ungarischen Behörden.
Seit dem 6. April 2020 und bis ebenfalls mindestens zum 24. April 2020 gelten zudem u.a. folgende Beschränkungen des täglichen Lebens:
• An öffentlichen Orten sind persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmaske oder Schutzmaske, einschließlich selbst hergestellter, zu tragen;
• Eine Gruppe von mehr als zwei Personen darf sich in der Öffentlichkeit nur aufhalten, wenn dies zur Betreuung und Unterstützung von Personen unter 14 Jahren durch Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigte, Erziehungsberechtigte, Pflegeeltern, Pflegeeltern und andere Personen nach dem Gesetz oder erwachsenen Verwandten des Kindes notwendig ist;
• Personen unter 14 Jahren dürfen sich in der Öffentlichkeit nur in Begleitung von Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigten, Erziehungsberechtigten, Pflegeeltern, Pflegeeltern, anderen Personen gemäß dem Gesetz oder erwachsenen Verwandten aufhalten;
• Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, außer Personen, die Maßnahmen zur Nichtverbreitung von COVID-19 durchführen oder die Tätigkeit von Objekten der kritischen Infrastruktur sicherstellen, müssen sich in häusliche Selbstisolation begeben.
• Der Besuch von Parks, Plätzen, Erholungsgebieten, Waldparks und Küstengebieten, außer zum Ausführen von Haustieren durch eine Person ist verboten.
• Der Besuch von Sport- und Kinderspielplätzen ist verboten
• Der gesamte öffentliche Verkehr ist eingestellt. PKW dürfen weiter verkehren.
• Es besteht die Pflicht einen Ausweis mitzuführen.
Bis auf weiteres sind landesweit und mindestens bis zum 24. April 2020 mit der Ausnahme von Apotheken, Lebensmittelgeschäften, Tankstellen und Banken/Geldautomaten alle sonstigen Geschäfte und Dienstleistungsanbieter wie Kaufhäuser, Märkte, Restaurants, Fitnessstudios, Friseursalons etc. geschlossen.
Für Fragen steht die Botschaft Kiew werktags von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter +380 44 28 11 222 sowie per E-Mail unter covid-19@kiew.diplo.de zur Verfügung.
• Wenn Sie sich in der Ukraine aufhalten, bleiben Sie an Ihrem jeweiligen Aufenthaltsort und stellen Sie sich auf einen längeren Aufenthalt ein.
• Verfolgen Sie aufmerksam die Medien und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
• Falls Sie sich krank fühlen, gehen Sie nicht zur Arbeit, bleiben Sie zuhause und nehmen Sie Kontakt zu einem Arzt oder Ärztin auf.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und informieren Sie sich auf der Webseite des ukrainischen Ministerkabinetts über weitere Bestimmungen.
• Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste der Botschaft, um fortlaufend direkt informiert zu werden.
• Klären Sie mit Ihrem Reiseverstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft, ob eine geplante Reise noch durchgeführt wird.
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Birgitt
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Guatemala - Ergänzung:
Seit dem 17. März 2020 sind die Grenzen Guatemalas geschlossen. Alle Flugverbindungen mit dem In- und Ausland wurden ausgesetzt. Der öffentliche Personenverkehr einschließlich Überlandverkehr ist in Guatemala durch Anordnung des Staatspräsidenten ebenfalls ausgesetzt. Eine Ausreise aus Guatemala über die Grenzen von Belize, Honduras und El Salvador ist nicht möglich, da dort eine Einreisesperre für deutsche Staatsangehörige besteht. Lediglich eine Ausreise auf dem Landweg nach Mexiko ist noch möglich.
Wegen der Ausbreitung von Covid-19 auf weitere Regionen in Guatemala wurde zunächst bis zum 12.04.2020 eine tägliche Ausgangssperre in der Zeit von 16-04 Uhr verhängt.
Zusätzlich zu den bereits seit dem 17.03. bestehenden Einschränkungen gilt seit 05.04.2020:
- Generelles Verbot von Reisen/Fahrten zwischen den einzelnen Regionen (Departamentos) des Landes. Ausnahmen nur für Personen, die in anderen Regionen arbeiten.
- Verbot von Reisen/Fahrten zu touristischen Zwecken, dies umfasst die Schließung von Badestränden, Seen, Flussufern und sonstiger touristischen Ziele.
- Verbot von Verkauf und Konsum von Alkohol an öffentlichen Plätzen.
Neben den geltenden Reiseeinschränkungen wurden darüber hinaus bis auf weiteres Schulen und Universitäten geschlossen. .
Darüber hinaus wurden folgende Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Covid-19 angeordnet:
- Einschränkungen der Tätigkeiten des Staates und im Privatsektor
- Verbot von jedweden Veranstaltungen, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer, insbesondere von Sport-, Kultur oder gesellschaftlichen Veranstaltungen,
- Verbot von Treffen in Bars, Discotheken und ähnlichem,
- Aussetzung von religiösen Veranstaltungen,
- Aussetzung des öffentlichen Personennah- und Überlandverkehrs,
- Verbot von Besuchen in Altersheimen und Justizvollzugsanstalten,
- Krankenhäuser werden für ambulante Termine geschlossen,
- Schließung von Einkaufszentren,
- Verbot von Hamsterkäufen,
- Grundsätzliches Verbot der Einreise von Ausländern,
- Schließung der Luft-, Land- und Seegrenzen,
- Schließung aller Geschäfte im Zeitraum von 21-4 Uhr, Ausnahmen sind Apotheken und Geschäfte, die der Grundversorgung dienen.
• Seien Sie bei Aufenthalt im Land besonders vorsichtig.
Sierra Leone - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Sierra Leone zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren. Am 31.03.2020 wurde der erste positive Fall in Freetown bestätigt.
Zur Eindämmung der Covid-19-Epidemie wurden verschärfte Maßnahmen ergriffen. Alle Flüge von und nach Sierra Leone sind derzeit untersagt, die Landgrenzen geschlossen. Ausnahmen gelten für Notfälle und Warenverkehr.
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Sierra Leone zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.
Wichtige Info für in Sierra Leone gestrandete deutsche Reisende:
• Informieren Sie sich beim Directorate of Health Security and Emergencies über Lageberichte, Pressemitteilungen und eine Kontaktmöglichkeit.
Seit dem 17. März 2020 sind die Grenzen Guatemalas geschlossen. Alle Flugverbindungen mit dem In- und Ausland wurden ausgesetzt. Der öffentliche Personenverkehr einschließlich Überlandverkehr ist in Guatemala durch Anordnung des Staatspräsidenten ebenfalls ausgesetzt. Eine Ausreise aus Guatemala über die Grenzen von Belize, Honduras und El Salvador ist nicht möglich, da dort eine Einreisesperre für deutsche Staatsangehörige besteht. Lediglich eine Ausreise auf dem Landweg nach Mexiko ist noch möglich.
Wegen der Ausbreitung von Covid-19 auf weitere Regionen in Guatemala wurde zunächst bis zum 12.04.2020 eine tägliche Ausgangssperre in der Zeit von 16-04 Uhr verhängt.
Zusätzlich zu den bereits seit dem 17.03. bestehenden Einschränkungen gilt seit 05.04.2020:
- Generelles Verbot von Reisen/Fahrten zwischen den einzelnen Regionen (Departamentos) des Landes. Ausnahmen nur für Personen, die in anderen Regionen arbeiten.
- Verbot von Reisen/Fahrten zu touristischen Zwecken, dies umfasst die Schließung von Badestränden, Seen, Flussufern und sonstiger touristischen Ziele.
- Verbot von Verkauf und Konsum von Alkohol an öffentlichen Plätzen.
Neben den geltenden Reiseeinschränkungen wurden darüber hinaus bis auf weiteres Schulen und Universitäten geschlossen. .
Darüber hinaus wurden folgende Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Covid-19 angeordnet:
- Einschränkungen der Tätigkeiten des Staates und im Privatsektor
- Verbot von jedweden Veranstaltungen, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer, insbesondere von Sport-, Kultur oder gesellschaftlichen Veranstaltungen,
- Verbot von Treffen in Bars, Discotheken und ähnlichem,
- Aussetzung von religiösen Veranstaltungen,
- Aussetzung des öffentlichen Personennah- und Überlandverkehrs,
- Verbot von Besuchen in Altersheimen und Justizvollzugsanstalten,
- Krankenhäuser werden für ambulante Termine geschlossen,
- Schließung von Einkaufszentren,
- Verbot von Hamsterkäufen,
- Grundsätzliches Verbot der Einreise von Ausländern,
- Schließung der Luft-, Land- und Seegrenzen,
- Schließung aller Geschäfte im Zeitraum von 21-4 Uhr, Ausnahmen sind Apotheken und Geschäfte, die der Grundversorgung dienen.
• Seien Sie bei Aufenthalt im Land besonders vorsichtig.
Sierra Leone - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Sierra Leone zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren. Am 31.03.2020 wurde der erste positive Fall in Freetown bestätigt.
Zur Eindämmung der Covid-19-Epidemie wurden verschärfte Maßnahmen ergriffen. Alle Flüge von und nach Sierra Leone sind derzeit untersagt, die Landgrenzen geschlossen. Ausnahmen gelten für Notfälle und Warenverkehr.
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Sierra Leone zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.
Wichtige Info für in Sierra Leone gestrandete deutsche Reisende:
• Informieren Sie sich beim Directorate of Health Security and Emergencies über Lageberichte, Pressemitteilungen und eine Kontaktmöglichkeit.
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Äthiopien - Ergänzung:
Äthiopien hat wegen der Verbreitung des Coronavirus den landesweiten Notstand ausgerufen. Der Notstand erlaubt eine Verschärfung bereits bestehender Einschränkungen. Quelle: tagesschau.de sowie Aljazeera
Aserbaidschan - Ergänzung:
Aufgrund einer Anordnung der aserbaidschanischen Regierung ist das öffentliche Leben in Aserbaidschan seit 14. März 2020 erheblich eingeschränkt. Die Land- und Seegrenzen zu allen Nachbarländern sind geschlossen. Seit dem 2. April 2020 ist der Flugverkehr von und nach Aserbaidschan vollständig eingestellt.
Seit 5. April 2020 gilt, dass das Haus nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden darf. Zuvor muss eine Genehmigung per SMS eingeholt werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Botschaft Baku sowie auf der Seite des aserbaidschanischen Migrationsdienstes .
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen in Aserbaidschan über die lokalen Medien, die Homepage der Botschaft Baku sowie des aserbaidschanischen Migrationsdienstes .
Brunei Darussalam - Ergänzung:
Seit 24. März 2020 ist für ausländische Staatsangehörige grundsätzlich weder die Einreise noch der Transit nach/durch Brunei möglich. Für alle Bewohner von Brunei, auch Deutsche mit Wohnsitz dort, besteht seit 16. März 2020 eine Ausreisesperre. In begründeten Notfällen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Einreisende müssen für 14 Tage in staatliche Quarantäne und werden auf Covid-19 getestet. Es bestehen von Brunei aus praktisch keine Flugverbindungen mehr, die eine Ausreise nach Deutschland ermöglichen. Aktuelle Informationen zur Covid-19-Situation in Brunei sind auf der Homepage des bruneiischen Gesundheitsministerium abrufbar.
Dänemark - Ergänzung
Dänemark hat seit dem 14. März 2020 seine Grenzen geschlossen und einen Einreisestopp verhängt. Dies gilt für alle Einreisen nach Dänemark, für die keine wichtigen Gründe vorliegen. Diese Maßnahmen gelten vorerst bis zum 10. Mai 2020.
Ausreisen sind laut Informationen der dänischen Behörden weiterhin möglich.
Die Durchreise, z.B. aus Norwegen oder Schweden kommend, wird laut den dänischen Behörden weiterhin möglich sein, wenn es um unverzügliche Weiterreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes geht. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist weiterhin gestattet, soweit das Flughafengebäude nicht verlassen wird.
Der Warenverkehr über die Grenze wird weiterhin möglich sein.
Für folgende Personen wird die Einreise laut den dänischen Behörden weiterhin möglich sein:
• Personen mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, hierzu zählen auch Grenzpendler die in Dänemark arbeiten. Die gültige Arbeits- und/oder Aufenthaltsgenehmigung muss vorgezeigt werden können.
• Personen mit Besuchs- oder Sorgerecht für ein in Dänemark lebendes Kind oder Pflegekind.
• Personen, die in Dänemark an einem Gerichtstermin teilnehmen müssen (Vorladung muss vorgezeigt werden können).
• Personen, die in Dänemark schwerkranke oder sterbende Familienmitglieder besuchen müssen.
• Personen, die in Dänemark an einer Beerdigung teilnehmen müssen.
Reisende müssen diese Gründe durch Dokumente am Grenzübergang bei der Einreise belegen können und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen können.
Jeder einzelne Einreisefall wird durch die Grenzbeamten in deren Ermessen geprüft und entschieden. Ferienreisen, Urlaube, normale Familienbesuche und Dienstreisen werden nicht als wichtige Gründe anerkannt und die Einreise wird verweigert. Diese Informationen können sich jederzeit ändern.
• Für Informationen zum Fähr-, Flug-, Bus- und Zugverkehr kontaktieren Sie bitte das zuständige Unternehmen.
• Erkunden Sie sich vor Reisebeginn unbedingt über die aktuellen Einreise- und Durchreisebestimmungen bei den zuständigen dänischen Auslandsvertretungen .
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und informieren sich bei den zuständigen dänischen Behörden oder beim dänischen Rundfunk . (Informationen auf Dänisch).
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus , insbesondere die derzeitige Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.
Finnland - Ergänzung:
Sie finden auf der Homepage der Deutschen Botschaft Helsinki u.a. Informationen zu Einschränkungen des finnischen Grenzverkehrs, Rückreisemöglichkeiten von Finnland nach Deutschland und aktuelle Informationen der finnischen Behörden.
• Informieren Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Helsinki .
• Informieren Sie sich auf der Internetseite der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland .
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus , insbesondere die derzeitige Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.
Frankreich - Ergänzung:
Personen, die nach Frankreich einreisen, auch Berufspendler, müssen seit dem 6. April 2020 eine internationale Einreisebescheinigung mit sich führen, die Sie auf der Seite der französischen Botschaft Berlin herunterladen und vor Einreise selbst ausfüllen müssen.
Starke und ggf. weiter zunehmende, drastische Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr sowie massive Einschränkungen der Bewegungsfreiheit innerhalb Frankreichs könnten Ihre Rückreise insbesondere aus den Überseegebieten auf absehbare Zeit erheblich erschweren. Dies gilt insbesondere auch für Reisen auf See. Die Bedingungen können sich sehr kurzfristig ändern.
• Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der WHO , des RKI sowie der BZgA .
• Informieren Sie sich vor Rückkehr aus einem Risikogebiet beim RKI und beachten Sie die ausführlichen Informationen zu Reisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und Grenzkontrollen des BMI . Eine Liste der offenen Grenzübergänge finden Sie auf der Seite des BMI .
• Beachten Sie auch die ausführlichen Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums und der Bundesregierung zum Coronavirus in Deutschland.
Für Rückkehrer nach Deutschland, die über Frankreich als Transitland reisen:
Nach Informationen der französischen Grenzbehörden können Personen, die sich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (z.B. Spanien) befinden und in ihr Heimatland (z.B. Deutschland) zurückkehren wollen, durch Frankreich zurückreisen. Sie sollten die von den französischen Behörden vorgegebene Bescheinigung (Ausfüllhinweis Deutsch) (in digitaler Form, ausgedruckt oder handschriftlich erstellt) mit sich führen und auf direktem Weg durch Frankreich fahren (Autobahn). Zusätzlich müssen Transitreisende durch Frankreich seit dem 6. April 2020 eine internationale "Einreisebescheinigung" mit sich führen, die der Einreisende auf der Seite der französischen Botschaft herunterladen und vor Einreise selbst ausfüllen muss.
Bei Anhaltspunkten für eine Erkrankung mit COVID-19 im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland wird die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden hinzuziehen. Diese nehmen im Einzelfall die medizinische Bewertung vor und entscheiden über eine etwaige Behandlung.
Seit dem 17. März 2020 gilt in Frankreich eine strikte, sanktionsbewehrte Ausgangssperre. Nur noch in unbedingt notwendigen Fällen ist das Verlassen der eigenen Wohnung erlaubt wie z.B. für Heilbehandlungen, zur Arbeit, Arznei- oder Lebensmitteleinkäufen. Dann muss eine selbst ausgefüllte Bescheinigung elektronisch auf Smartphone oder Tablet oder ausgedruckt oder handschriftlich erstellt mitgeführt werden. Einen unverbindlichen Ausfüllhinweis in dt. Sprache finden Sie hier .
Alle für die Öffentlichkeit zugänglichen Orte, die für das alltägliche Leben nicht unbedingt notwendig sind, sind bis auf weiteres geschlossen. Geöffnet bleiben Apotheken, Lebensmittelgeschäfte, Tankstellen, Banken, Tabakläden und wichtige öffentliche Dienste. Die Post hat ihre Dienste bei der Briefbeförderung eingeschränkt.
• Bitte beachten Sie, dass die deutsche Botschaft und die Generalkonsulate in Frankreich nur noch einen sehr eingeschränkten konsularischen Notfalldienst bieten können. Die Büros der Honorarkonsuln sind für den Besucherverkehr geschlossen.
• Bitte informieren Sie sich auch auf der Internetseite der Regierung bzw. des Elysée . Weitere Informationen des französischen Außenministeriums in deutscher Sprache, u.a. zu der geltenden Ausgangssperre
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Frankreich beim französischen Gesundheitsministerium und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
Griechenland - Ergänzung:
Alle Personen, die vom Ausland nach Griechenland einreisen, müssen damit rechnen, dass sie sich bei Einreise einem COVID-19-Test unterziehen müssen und zu diesem Zweck bis zum Vorliegen des Testergebnisses (ca. nach 24 bis 72 Std.) von den zuständigen Behörden in einem Hotel untergebracht werden. Einreisende müssen sich in jedem Fall in eine 14-tägige Hausquarantäne begeben.
Die deutschen Vertretungen in Griechenland informieren auf ihrer Webseite zur aktuellen Situation in Griechenland hinsichtlich der starken Einschränkung des öffentlichen Lebens sowie zu Reise- und Ausgangsbeschränkungen.
Die seit dem 23. März 2020 geltende allgemeine Ausgangsperre wurde bis zum 27. April 2020 verlängert. Bei Verstoß gegen die Ausgangssperre droht eine Geldstrafe.
Die Ein- bzw. Ausreise über jeglichen Land- bzw. Seeweg nach/aus Griechenland ist derzeit für deutsche Staatsangehörige (außer für Fahrzeugführer im Warenverkehr) nicht möglich. Es gibt keinen Fährverkehr für den Passagierverkehr. Eventuell verkehrende Fähren dienen ohne Ausnahme dem Warentransport. Es bestehen keine Ausnahmegenehmigungen für PKW und Wohnmobile.
Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland mindestens bis zum 15. April 2020 nicht mehr anlaufen. Bootsführer sollten sich über den Informationsdienst NAVTEX informieren.
Flugverbindungen können ebenfalls kurzfristig entfallen.
• Nutzen Sie die noch vorhandenen Ausreisemöglichkeiten und alle verfügbaren Flugverbindungen zur (Rück-)Reise nach Deutschland über Belgien (Brüssel), die Schweiz (Zürich) und Frankreich (Paris). Eine Registrierung beim Rückholprogramm ist bei Aufenthalt in Griechenland auf Grund der noch vorhandenen Rückreisemöglichkeiten derzeit keine Option.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der deutschen Vertretungen in Griechenland.
Italien - Ergänzung:
Männer und Frauen dürfen in Canonica d'Adda in der Lombardei künftig nicht mehr an denselben Tagen Lebensmittel einkaufen. Frauen sind dienstags, donnerstags und samstags dran, Männer an den anderen Tagen. Wer die Regel bricht, muss bis zu 400 Euro Strafe zahlen. Ziel sei es, die Zahl der Menschen in den Supermärkten zu reduzieren. Quelle: tagesschau.de
Kongo (Demokratische Republik Kongo) - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat der Staatspräsident am Abend des 24. März 2020 den nationalen Notstand ausgerufen. Für zunächst 30 Tage sind die Grenzen der Demokratischen Republik Kongo für Personenverkehr geschlossen. Alle Flüge, sowohl national als auch international, sind ausgesetzt.
Kinshasa wird von den übrigen Provinzen abgeschottet. In der Hauptstadt sind sämtliche Restaurants, Schulen und Universitäten geschlossen, sowie Menschenansammlungen verboten. Weiterhin findet kein Verkehr mehr in die und aus der Hauptstadt statt. Auch der nationale Flugverkehr wurde bis auf weiteres ausgesetzt. Außerhalb von Kinshasa ist ebenfalls mit erheblichen Einschränkungen der Transportmöglichkeiten zu rechnen.
Die Versorgungslage für die Hauptstadt ist zurzeit noch gut. Punktuell sind jedoch Preise von Grundnahrungsmitteln bereits gestiegen. Perspektivisch ist mit einer erheblichen Verschlechterung zu rechnen, da die Nahrungsmittelversorgung von Importen und Produkten aus anderen Landesteilen abhängt.
Seit 6. April 2020 gilt eine 14-tägige Ausgangssperre für den Stadtteil Gombé/Kinshasat. Einige systemrelevante Einrichtungen bleiben geöffnet. Deren Personal darf sich weiterhin frei durch Gombé bewegen. Zu diesen Berufsgruppen zählen u.a. medizinisches Personal, Bankmitarbeiter, Mitarbeiter der Elektrizitäts-und Wasserwerke, Arbeiter in wichtigen Sektoren wie Ernährung und Reinigungsmittel, Telekommunikation und Presse. Es gibt an vielen Stellen dauerhafte Blockaden und Polizeikontrollen. Außerdem gibt es sporadische Fiebertests und Polizeikontrollen abseits der festen Blockaden.
Das Gesundheitssystem ist auf die Pandemie COVID-19 nicht vorbereitet. Im Falle einer Infektion mit dem Virus kann nicht von einer angemessenen Behandlung ausgegangen werden.
• Setzen Sie sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinander
• Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien
• Meiden Sie Menschenansammlungen und fotografieren oder filmen Sie diese nicht.
• Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen von Militär und Polizei, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen.
Lettland - Ergänzung:
Die lettische Regierung hat am 7. April im Rahmen einer Verlängerung des am 17. März verhängten nationalen Notstands den internationalen Personenverkehr bis nunmehr 12. Mai 2020 eingestellt. Das beinhaltet den Luft-, Schienen-, See- und Straßenverkehr. Die Einreise nach und Ausreise aus Lettland ist damit praktisch deutlich erschwert.
Der internationale Reiseverkehr wird immer weiter eingeschränkt, die Entwicklung erfolgt schnell und dynamisch.
Es bestehen jedoch noch einige wenige Ausreisemöglichkeiten über das Nachbarland Estland per Flug- oder Fähre. Eine Ausreise auf dem Landweg ist hingegen nicht erfolgversprechend, auch aufgrund von Beschränkungen der übrigen europäischen Staaten. Die Botschaft Riga hat detaillierte Informationen zu den Rückreiseoptionen auf der Homepage veröffentlicht.
• Informieren Sie sich zu den verschiedenen Rückreisemöglichkeiten auf der Seite der Botschaft Riga .
• Ansonsten prüfen Sie bitte selbständig auch weitere Rückreiseoptionen und kontaktieren Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des lettischen Außenministeriums und des lettischen Gesundheitsministeriums zu den aktuellen Bestimmungen.
Macau - Ergänzung:
Zur Vermeidung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 wurde der Reiseverkehr mit Festlandchina und Hongkong eingeschränkt und Fährverbindungen eingestellt. Seit 6. April 2020 ist die Hong Kong-Zuhai-Macao-Brücke auf unbestimmte Zeit nicht mehr für den Busverkehr geöffnet. Die Öffnungszeiten der Grenzübergänge zu Festlandchina wurden verkürzt; weitere Einschränkungen, auch Schließungen sind nicht auszuschließen. Einreisende aus Festlandchina, die sich in den letzten 14 Tagen in der Provinz Hubei aufgehalten haben, dürfen nicht nach Macau einreisen, es sei denn, sie legen ein ärztliches Attest über die Nichtinfizierung mit dem Virus vor.
Seit dem 18. März 2020 besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen außerhalb der Volksrepublik China, Hongkong oder Taiwan aufgehalten haben. Ausgenommen sind Personen mit ständigem Wohnsitz in Macau.
Personen, die die Erlaubnis zum Einreisen erhalten, müssen sich bei Einreise nach Macau einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Auch eine 14-tägige Quarantäne kann angeordnet werden.
Aktuelle Informationen der zuständigen Behörden in Macau zu den Einreisebestimmungen finden Sie hier .
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die aktuelle Lage.
Nordmazedonien - Ergänzung:
Reisenden, die nicht die mazedonische Staatsangehörigkeit und keinen gültigen mazedonischen Aufenthaltstitel besitzen, wird die Einreise verweigert. Reisende, die über einen mazedonischen Aufenthaltstitel verfügen, und mazedonische Staatsangehörige dürfen zwar noch einreisen, sind aber verpflichtet, sich ab Einreise einer 14-tägigen Quarantäne in staatlichen Einrichtungen zu unterwerfen. Verstöße gegen Quarantänevorschriften können strafrechtliche Konsequenzen haben. Während der Quarantänezeit ist eine Ausreise aus Nordmazedonien nicht möglich.
Seit 18. März 2020 hat Nordmazedonien sämtliche Grenzübergänge einschließlich des Flughafens Skopje für den Personenverkehr geschlossen. Die Ausreise deutscher Staatsangehöriger aus Nordmazedonien und Rückkehr nach Deutschland ist vorerst nicht mehr möglich.
Nach Auskunft des Innenministeriums Nordmazedoniens gilt der Aufenthalt von Ausländern, die wegen der Grenzschließungen möglicherweise die erlaubten 90 visumfreien Tage überziehen, bis zur Beendigung der akuten Krise und Öffnung der Grenzen als verlängert.
Die bereits seit 22. März 2020 geltende allgemeine Ausgangssperre ist seit 8. April 2020 verlängert auf die Zeit von werktags 16:00 Uhr bis 05:00 Uhr morgens und an Wochenenden von Freitag,16:00 Uhr bis Montag, 05:00 Uhr morgens. Verlängerte Ausgangssperren gelten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die nur von 13 bis 15 Uhr werktags die Wohnung verlassen dürfen, und für Personen über 67 Jahren, die von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr aus der Wohnung gehen dürfen. Damit sollen Begegnungen dieser beiden Gruppen minimiert werden.
Einkaufszentren, Restaurants, Cafés etc. sind geschlossen. Insbesondere der Grundversorgung der Bevölkerung dienende Geschäfte wie Lebensmittelläden, Supermärkte, und Apotheken, Banken und Tankstellen bleiben jedoch geöffnet.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft. Prüfen Sie auch alternative Rückkehroptionen über Drittländer.
Portugal - Ergänzung:
Bei der Einreise müssen persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund gemacht werden. Derzeit herrschen keine Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger an Flughäfen auf dem portugiesischen Festland, aber für Madeira und die Azoren.
Eine Einreise über den Landweg ist hingegen nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann. Eine grundsätzliche 14-tägige Quarantäne bei Einreise auf dem Luft- oder Landweg gibt es bisher nur in Madeira und auf den Azoren.
Der verhängte Ausnahmezustand wurde am 2. April 2020 um zwei Wochen verlängert und gilt damit mindestens bis zum 17. April 2020. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischen Produkten, den Angeboten der Tankstellen und Produkten zur Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt.
Vom 9. bis einschließlich 13. April 2020 darf der Landkreis (Concelho), in dem der Hauptwohnsitz angemeldet ist, nicht verlassen werden. Mit Ausnahme von Familienmitgliedern sind nicht mehr als zwei Personen pro Fahrzeug erlaubt und Versammlungen jeglicher Art sind auf maximal fünf Personen beschränkt.
Der Flugverkehr wird mit wenigen Ausnahmen (u.a. Frachttransport, Humanitäre Hilfe, Repatriierungsflüge) eingestellt.
Das portugiesische Gesundheitsministerium rät, Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.
Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen wurden in ganz Portugal geschlossen; viele (meist kleine) Geschäfte und Restaurants ebenso. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind davon nicht betroffen. Gastronomiebetriebe sind verpflichtet, um 21 Uhr zu schließen und bieten nur noch Außer-Haus-Verkauf. Der Konsum von Alkohol auf den Straßen ist verboten worden.
Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen. Die touristische Nutzung von Campingplätzen ist untersagt.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Öffentliche Verkehrsmittel sind teilweise eingeschränkt worden und verkehren nach dem Sonn-/Feiertag-Fahrplan.
Vom 9. bis einschließlich 13. April 2020 wird der Flugverkehr bis auf wenige Ausnahmen eingestellt. Für alle portugiesischen Flughäfen gelten strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier .
Touristische Flugverbindungen nach Italien, Spanien und der Tschechischen Republik sowie alle internationalen Flüge außerhalb der Europäischen Union und von außerhalb der Europäischen Union zu jedem nationalen Flughafen sind ausgesetzt, mit Ausnahme von Nicht-EU-Ländern mit einer starken Präsenz portugiesischer Gemeinschaften wie Kanada, den Vereinigten Staaten und Südafrika sowie portugiesisch sprachigen Ländern (mit Ausnahme von Cabo Verde und Guinea-Bissau). Nach Brasilien sind die Strecken Lissabon-Rio de Janeiro und Lissabon-Sao Paulo eingeschränkt und alle Strecken zu anderen Zielen in Brasilien ausgesetzt.
TAP Portugal und andere Fluggesellschaften haben den Flugverkehr nach Deutschland eingestellt oder zumindest erheblich eingeschränkt.
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf neun reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis 15. April 2020 nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.
Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit.
In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.
Azoren und Madeira:
Die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren werden Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region bis zum 30. April 2020 einzustellen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug auf die Azoren, nicht jedoch bei Flügen innerhalb der Inseln, ist seit 14. März 2020 eine 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle bis zum 30. April 2020 von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.
Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat seit dem 15. März 2020 eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht. Touristische Unterkünfte dürfen seit dem 3. April 2020 keine neuen Gäste aufnehmen. Seit dem 25. März 2020 muss vor Einreisen in und Ausreisen aus der Region Madeira eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Vor der Einreise auf die Azoren muss ebenso eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Ausländischen Staatsbürgern ist die Ausreise zum Zwecke der Heimreise ohne Genehmigung möglich.
Das Nichtbefolgen dieser Quarantäneauflagen wird sowohl auf Madeira als auch auf den Azoren unter Strafe gestellt. Auf den Azoren sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten zunächst bis um 30. April 2020 komplett gesperrt. Auf Madeira gilt die Maßnahme der Schließung der Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten bis auf weiteres.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Bitte weisen Sie bei unvermeidbaren Reisen gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland durch den Pass oder Personalausweis nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden ,
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Portugal beim portugiesischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Regionen Madeira und Azoren und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die E-Mail (keine medizinischen Fragen): atendimento@sns24.gov.pt.
Salomonen - Ergänzung:
Vor dem Hintergrund der weltweiten Bedrohung durch das Coronavirus haben die Salomonen den öffentlichen Notstand bis Juli 2020 verlängert. Das Gesundheitsministerium der Salomonen hat Einreisesperren für alle Reisenden verhängt, die nicht Staatsbürger der Salomonen sind oder eine permanente Aufenthaltsbewilligung haben siehe National Disaster Council .
Zurzeit gibt es keine regulären Flugverbindungen von und zu den Salomonen. Die nationale Fluggesellschaft Solomon Airlines hat Ende März alle internationalen Flüge bis Ende Mai eingestellt. Solomon Airlines bittet ausreisewillige Personen um Registrierung auf einem Portal , um den Bedarf an nicht planmäßigen Flügen zu eruieren.
Die Häfen von Honiara und Noro wurden zu den einzigen Anlaufhäfen für alle in salomonischen Gewässern ankommende oder auslaufende Schiffe bestimmt. Während eines Zeitraums von 90 Tagen dürfen keine Kreuzfahrtschiffe und Yachten in das Land einreisen. Allen Frachtschiffen wird Landgang und Frachtlöschung erst 14 Tage nach Eintreffen gewährt. Der Grenzverkehr mit Papua-Neuguinea ist geschlossen.
Zentralafrikanische Republik - Ergänzung:
Die Zentralafrikanische Republik hat als Reaktion auf die weltweite Pandemie ihren Luftraum und ihre Grenzen gesperrt. Aktuell gibt es keine eingehenden oder ausgehenden Flüge. Es wurden diverse Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung erlassen. Reisen im Inneren des Landes sind nicht möglich, Hygienemaßnahmen und Ausgangseinschränkungen sind unbedingt zu befolgen.
• Informieren Sie sich über den aktuellen Stand der von der Regierung erlassenen Maßnahmen auf Webseiten der Regierung.
Äthiopien hat wegen der Verbreitung des Coronavirus den landesweiten Notstand ausgerufen. Der Notstand erlaubt eine Verschärfung bereits bestehender Einschränkungen. Quelle: tagesschau.de sowie Aljazeera
Aserbaidschan - Ergänzung:
Aufgrund einer Anordnung der aserbaidschanischen Regierung ist das öffentliche Leben in Aserbaidschan seit 14. März 2020 erheblich eingeschränkt. Die Land- und Seegrenzen zu allen Nachbarländern sind geschlossen. Seit dem 2. April 2020 ist der Flugverkehr von und nach Aserbaidschan vollständig eingestellt.
Seit 5. April 2020 gilt, dass das Haus nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden darf. Zuvor muss eine Genehmigung per SMS eingeholt werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Botschaft Baku sowie auf der Seite des aserbaidschanischen Migrationsdienstes .
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen in Aserbaidschan über die lokalen Medien, die Homepage der Botschaft Baku sowie des aserbaidschanischen Migrationsdienstes .
Brunei Darussalam - Ergänzung:
Seit 24. März 2020 ist für ausländische Staatsangehörige grundsätzlich weder die Einreise noch der Transit nach/durch Brunei möglich. Für alle Bewohner von Brunei, auch Deutsche mit Wohnsitz dort, besteht seit 16. März 2020 eine Ausreisesperre. In begründeten Notfällen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Einreisende müssen für 14 Tage in staatliche Quarantäne und werden auf Covid-19 getestet. Es bestehen von Brunei aus praktisch keine Flugverbindungen mehr, die eine Ausreise nach Deutschland ermöglichen. Aktuelle Informationen zur Covid-19-Situation in Brunei sind auf der Homepage des bruneiischen Gesundheitsministerium abrufbar.
Dänemark - Ergänzung
Dänemark hat seit dem 14. März 2020 seine Grenzen geschlossen und einen Einreisestopp verhängt. Dies gilt für alle Einreisen nach Dänemark, für die keine wichtigen Gründe vorliegen. Diese Maßnahmen gelten vorerst bis zum 10. Mai 2020.
Ausreisen sind laut Informationen der dänischen Behörden weiterhin möglich.
Die Durchreise, z.B. aus Norwegen oder Schweden kommend, wird laut den dänischen Behörden weiterhin möglich sein, wenn es um unverzügliche Weiterreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes geht. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist weiterhin gestattet, soweit das Flughafengebäude nicht verlassen wird.
Der Warenverkehr über die Grenze wird weiterhin möglich sein.
Für folgende Personen wird die Einreise laut den dänischen Behörden weiterhin möglich sein:
• Personen mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, hierzu zählen auch Grenzpendler die in Dänemark arbeiten. Die gültige Arbeits- und/oder Aufenthaltsgenehmigung muss vorgezeigt werden können.
• Personen mit Besuchs- oder Sorgerecht für ein in Dänemark lebendes Kind oder Pflegekind.
• Personen, die in Dänemark an einem Gerichtstermin teilnehmen müssen (Vorladung muss vorgezeigt werden können).
• Personen, die in Dänemark schwerkranke oder sterbende Familienmitglieder besuchen müssen.
• Personen, die in Dänemark an einer Beerdigung teilnehmen müssen.
Reisende müssen diese Gründe durch Dokumente am Grenzübergang bei der Einreise belegen können und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen können.
Jeder einzelne Einreisefall wird durch die Grenzbeamten in deren Ermessen geprüft und entschieden. Ferienreisen, Urlaube, normale Familienbesuche und Dienstreisen werden nicht als wichtige Gründe anerkannt und die Einreise wird verweigert. Diese Informationen können sich jederzeit ändern.
• Für Informationen zum Fähr-, Flug-, Bus- und Zugverkehr kontaktieren Sie bitte das zuständige Unternehmen.
• Erkunden Sie sich vor Reisebeginn unbedingt über die aktuellen Einreise- und Durchreisebestimmungen bei den zuständigen dänischen Auslandsvertretungen .
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und informieren sich bei den zuständigen dänischen Behörden oder beim dänischen Rundfunk . (Informationen auf Dänisch).
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus , insbesondere die derzeitige Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.
Finnland - Ergänzung:
Sie finden auf der Homepage der Deutschen Botschaft Helsinki u.a. Informationen zu Einschränkungen des finnischen Grenzverkehrs, Rückreisemöglichkeiten von Finnland nach Deutschland und aktuelle Informationen der finnischen Behörden.
• Informieren Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Helsinki .
• Informieren Sie sich auf der Internetseite der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland .
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus , insbesondere die derzeitige Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.
Frankreich - Ergänzung:
Personen, die nach Frankreich einreisen, auch Berufspendler, müssen seit dem 6. April 2020 eine internationale Einreisebescheinigung mit sich führen, die Sie auf der Seite der französischen Botschaft Berlin herunterladen und vor Einreise selbst ausfüllen müssen.
Starke und ggf. weiter zunehmende, drastische Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr sowie massive Einschränkungen der Bewegungsfreiheit innerhalb Frankreichs könnten Ihre Rückreise insbesondere aus den Überseegebieten auf absehbare Zeit erheblich erschweren. Dies gilt insbesondere auch für Reisen auf See. Die Bedingungen können sich sehr kurzfristig ändern.
• Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der WHO , des RKI sowie der BZgA .
• Informieren Sie sich vor Rückkehr aus einem Risikogebiet beim RKI und beachten Sie die ausführlichen Informationen zu Reisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und Grenzkontrollen des BMI . Eine Liste der offenen Grenzübergänge finden Sie auf der Seite des BMI .
• Beachten Sie auch die ausführlichen Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums und der Bundesregierung zum Coronavirus in Deutschland.
Für Rückkehrer nach Deutschland, die über Frankreich als Transitland reisen:
Nach Informationen der französischen Grenzbehörden können Personen, die sich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (z.B. Spanien) befinden und in ihr Heimatland (z.B. Deutschland) zurückkehren wollen, durch Frankreich zurückreisen. Sie sollten die von den französischen Behörden vorgegebene Bescheinigung (Ausfüllhinweis Deutsch) (in digitaler Form, ausgedruckt oder handschriftlich erstellt) mit sich führen und auf direktem Weg durch Frankreich fahren (Autobahn). Zusätzlich müssen Transitreisende durch Frankreich seit dem 6. April 2020 eine internationale "Einreisebescheinigung" mit sich führen, die der Einreisende auf der Seite der französischen Botschaft herunterladen und vor Einreise selbst ausfüllen muss.
Bei Anhaltspunkten für eine Erkrankung mit COVID-19 im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland wird die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden hinzuziehen. Diese nehmen im Einzelfall die medizinische Bewertung vor und entscheiden über eine etwaige Behandlung.
Seit dem 17. März 2020 gilt in Frankreich eine strikte, sanktionsbewehrte Ausgangssperre. Nur noch in unbedingt notwendigen Fällen ist das Verlassen der eigenen Wohnung erlaubt wie z.B. für Heilbehandlungen, zur Arbeit, Arznei- oder Lebensmitteleinkäufen. Dann muss eine selbst ausgefüllte Bescheinigung elektronisch auf Smartphone oder Tablet oder ausgedruckt oder handschriftlich erstellt mitgeführt werden. Einen unverbindlichen Ausfüllhinweis in dt. Sprache finden Sie hier .
Alle für die Öffentlichkeit zugänglichen Orte, die für das alltägliche Leben nicht unbedingt notwendig sind, sind bis auf weiteres geschlossen. Geöffnet bleiben Apotheken, Lebensmittelgeschäfte, Tankstellen, Banken, Tabakläden und wichtige öffentliche Dienste. Die Post hat ihre Dienste bei der Briefbeförderung eingeschränkt.
• Bitte beachten Sie, dass die deutsche Botschaft und die Generalkonsulate in Frankreich nur noch einen sehr eingeschränkten konsularischen Notfalldienst bieten können. Die Büros der Honorarkonsuln sind für den Besucherverkehr geschlossen.
• Bitte informieren Sie sich auch auf der Internetseite der Regierung bzw. des Elysée . Weitere Informationen des französischen Außenministeriums in deutscher Sprache, u.a. zu der geltenden Ausgangssperre
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Frankreich beim französischen Gesundheitsministerium und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
Griechenland - Ergänzung:
Alle Personen, die vom Ausland nach Griechenland einreisen, müssen damit rechnen, dass sie sich bei Einreise einem COVID-19-Test unterziehen müssen und zu diesem Zweck bis zum Vorliegen des Testergebnisses (ca. nach 24 bis 72 Std.) von den zuständigen Behörden in einem Hotel untergebracht werden. Einreisende müssen sich in jedem Fall in eine 14-tägige Hausquarantäne begeben.
Die deutschen Vertretungen in Griechenland informieren auf ihrer Webseite zur aktuellen Situation in Griechenland hinsichtlich der starken Einschränkung des öffentlichen Lebens sowie zu Reise- und Ausgangsbeschränkungen.
Die seit dem 23. März 2020 geltende allgemeine Ausgangsperre wurde bis zum 27. April 2020 verlängert. Bei Verstoß gegen die Ausgangssperre droht eine Geldstrafe.
Die Ein- bzw. Ausreise über jeglichen Land- bzw. Seeweg nach/aus Griechenland ist derzeit für deutsche Staatsangehörige (außer für Fahrzeugführer im Warenverkehr) nicht möglich. Es gibt keinen Fährverkehr für den Passagierverkehr. Eventuell verkehrende Fähren dienen ohne Ausnahme dem Warentransport. Es bestehen keine Ausnahmegenehmigungen für PKW und Wohnmobile.
Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland mindestens bis zum 15. April 2020 nicht mehr anlaufen. Bootsführer sollten sich über den Informationsdienst NAVTEX informieren.
Flugverbindungen können ebenfalls kurzfristig entfallen.
• Nutzen Sie die noch vorhandenen Ausreisemöglichkeiten und alle verfügbaren Flugverbindungen zur (Rück-)Reise nach Deutschland über Belgien (Brüssel), die Schweiz (Zürich) und Frankreich (Paris). Eine Registrierung beim Rückholprogramm ist bei Aufenthalt in Griechenland auf Grund der noch vorhandenen Rückreisemöglichkeiten derzeit keine Option.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der deutschen Vertretungen in Griechenland.
Italien - Ergänzung:
Männer und Frauen dürfen in Canonica d'Adda in der Lombardei künftig nicht mehr an denselben Tagen Lebensmittel einkaufen. Frauen sind dienstags, donnerstags und samstags dran, Männer an den anderen Tagen. Wer die Regel bricht, muss bis zu 400 Euro Strafe zahlen. Ziel sei es, die Zahl der Menschen in den Supermärkten zu reduzieren. Quelle: tagesschau.de
Kongo (Demokratische Republik Kongo) - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat der Staatspräsident am Abend des 24. März 2020 den nationalen Notstand ausgerufen. Für zunächst 30 Tage sind die Grenzen der Demokratischen Republik Kongo für Personenverkehr geschlossen. Alle Flüge, sowohl national als auch international, sind ausgesetzt.
Kinshasa wird von den übrigen Provinzen abgeschottet. In der Hauptstadt sind sämtliche Restaurants, Schulen und Universitäten geschlossen, sowie Menschenansammlungen verboten. Weiterhin findet kein Verkehr mehr in die und aus der Hauptstadt statt. Auch der nationale Flugverkehr wurde bis auf weiteres ausgesetzt. Außerhalb von Kinshasa ist ebenfalls mit erheblichen Einschränkungen der Transportmöglichkeiten zu rechnen.
Die Versorgungslage für die Hauptstadt ist zurzeit noch gut. Punktuell sind jedoch Preise von Grundnahrungsmitteln bereits gestiegen. Perspektivisch ist mit einer erheblichen Verschlechterung zu rechnen, da die Nahrungsmittelversorgung von Importen und Produkten aus anderen Landesteilen abhängt.
Seit 6. April 2020 gilt eine 14-tägige Ausgangssperre für den Stadtteil Gombé/Kinshasat. Einige systemrelevante Einrichtungen bleiben geöffnet. Deren Personal darf sich weiterhin frei durch Gombé bewegen. Zu diesen Berufsgruppen zählen u.a. medizinisches Personal, Bankmitarbeiter, Mitarbeiter der Elektrizitäts-und Wasserwerke, Arbeiter in wichtigen Sektoren wie Ernährung und Reinigungsmittel, Telekommunikation und Presse. Es gibt an vielen Stellen dauerhafte Blockaden und Polizeikontrollen. Außerdem gibt es sporadische Fiebertests und Polizeikontrollen abseits der festen Blockaden.
Das Gesundheitssystem ist auf die Pandemie COVID-19 nicht vorbereitet. Im Falle einer Infektion mit dem Virus kann nicht von einer angemessenen Behandlung ausgegangen werden.
• Setzen Sie sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinander
• Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien
• Meiden Sie Menschenansammlungen und fotografieren oder filmen Sie diese nicht.
• Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen von Militär und Polizei, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen.
Lettland - Ergänzung:
Die lettische Regierung hat am 7. April im Rahmen einer Verlängerung des am 17. März verhängten nationalen Notstands den internationalen Personenverkehr bis nunmehr 12. Mai 2020 eingestellt. Das beinhaltet den Luft-, Schienen-, See- und Straßenverkehr. Die Einreise nach und Ausreise aus Lettland ist damit praktisch deutlich erschwert.
Der internationale Reiseverkehr wird immer weiter eingeschränkt, die Entwicklung erfolgt schnell und dynamisch.
Es bestehen jedoch noch einige wenige Ausreisemöglichkeiten über das Nachbarland Estland per Flug- oder Fähre. Eine Ausreise auf dem Landweg ist hingegen nicht erfolgversprechend, auch aufgrund von Beschränkungen der übrigen europäischen Staaten. Die Botschaft Riga hat detaillierte Informationen zu den Rückreiseoptionen auf der Homepage veröffentlicht.
• Informieren Sie sich zu den verschiedenen Rückreisemöglichkeiten auf der Seite der Botschaft Riga .
• Ansonsten prüfen Sie bitte selbständig auch weitere Rückreiseoptionen und kontaktieren Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des lettischen Außenministeriums und des lettischen Gesundheitsministeriums zu den aktuellen Bestimmungen.
Macau - Ergänzung:
Zur Vermeidung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 wurde der Reiseverkehr mit Festlandchina und Hongkong eingeschränkt und Fährverbindungen eingestellt. Seit 6. April 2020 ist die Hong Kong-Zuhai-Macao-Brücke auf unbestimmte Zeit nicht mehr für den Busverkehr geöffnet. Die Öffnungszeiten der Grenzübergänge zu Festlandchina wurden verkürzt; weitere Einschränkungen, auch Schließungen sind nicht auszuschließen. Einreisende aus Festlandchina, die sich in den letzten 14 Tagen in der Provinz Hubei aufgehalten haben, dürfen nicht nach Macau einreisen, es sei denn, sie legen ein ärztliches Attest über die Nichtinfizierung mit dem Virus vor.
Seit dem 18. März 2020 besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen außerhalb der Volksrepublik China, Hongkong oder Taiwan aufgehalten haben. Ausgenommen sind Personen mit ständigem Wohnsitz in Macau.
Personen, die die Erlaubnis zum Einreisen erhalten, müssen sich bei Einreise nach Macau einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Auch eine 14-tägige Quarantäne kann angeordnet werden.
Aktuelle Informationen der zuständigen Behörden in Macau zu den Einreisebestimmungen finden Sie hier .
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die aktuelle Lage.
Nordmazedonien - Ergänzung:
Reisenden, die nicht die mazedonische Staatsangehörigkeit und keinen gültigen mazedonischen Aufenthaltstitel besitzen, wird die Einreise verweigert. Reisende, die über einen mazedonischen Aufenthaltstitel verfügen, und mazedonische Staatsangehörige dürfen zwar noch einreisen, sind aber verpflichtet, sich ab Einreise einer 14-tägigen Quarantäne in staatlichen Einrichtungen zu unterwerfen. Verstöße gegen Quarantänevorschriften können strafrechtliche Konsequenzen haben. Während der Quarantänezeit ist eine Ausreise aus Nordmazedonien nicht möglich.
Seit 18. März 2020 hat Nordmazedonien sämtliche Grenzübergänge einschließlich des Flughafens Skopje für den Personenverkehr geschlossen. Die Ausreise deutscher Staatsangehöriger aus Nordmazedonien und Rückkehr nach Deutschland ist vorerst nicht mehr möglich.
Nach Auskunft des Innenministeriums Nordmazedoniens gilt der Aufenthalt von Ausländern, die wegen der Grenzschließungen möglicherweise die erlaubten 90 visumfreien Tage überziehen, bis zur Beendigung der akuten Krise und Öffnung der Grenzen als verlängert.
Die bereits seit 22. März 2020 geltende allgemeine Ausgangssperre ist seit 8. April 2020 verlängert auf die Zeit von werktags 16:00 Uhr bis 05:00 Uhr morgens und an Wochenenden von Freitag,16:00 Uhr bis Montag, 05:00 Uhr morgens. Verlängerte Ausgangssperren gelten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die nur von 13 bis 15 Uhr werktags die Wohnung verlassen dürfen, und für Personen über 67 Jahren, die von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr aus der Wohnung gehen dürfen. Damit sollen Begegnungen dieser beiden Gruppen minimiert werden.
Einkaufszentren, Restaurants, Cafés etc. sind geschlossen. Insbesondere der Grundversorgung der Bevölkerung dienende Geschäfte wie Lebensmittelläden, Supermärkte, und Apotheken, Banken und Tankstellen bleiben jedoch geöffnet.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft. Prüfen Sie auch alternative Rückkehroptionen über Drittländer.
Portugal - Ergänzung:
Bei der Einreise müssen persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund gemacht werden. Derzeit herrschen keine Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger an Flughäfen auf dem portugiesischen Festland, aber für Madeira und die Azoren.
Eine Einreise über den Landweg ist hingegen nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann. Eine grundsätzliche 14-tägige Quarantäne bei Einreise auf dem Luft- oder Landweg gibt es bisher nur in Madeira und auf den Azoren.
Der verhängte Ausnahmezustand wurde am 2. April 2020 um zwei Wochen verlängert und gilt damit mindestens bis zum 17. April 2020. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischen Produkten, den Angeboten der Tankstellen und Produkten zur Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt.
Vom 9. bis einschließlich 13. April 2020 darf der Landkreis (Concelho), in dem der Hauptwohnsitz angemeldet ist, nicht verlassen werden. Mit Ausnahme von Familienmitgliedern sind nicht mehr als zwei Personen pro Fahrzeug erlaubt und Versammlungen jeglicher Art sind auf maximal fünf Personen beschränkt.
Der Flugverkehr wird mit wenigen Ausnahmen (u.a. Frachttransport, Humanitäre Hilfe, Repatriierungsflüge) eingestellt.
Das portugiesische Gesundheitsministerium rät, Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.
Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen wurden in ganz Portugal geschlossen; viele (meist kleine) Geschäfte und Restaurants ebenso. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind davon nicht betroffen. Gastronomiebetriebe sind verpflichtet, um 21 Uhr zu schließen und bieten nur noch Außer-Haus-Verkauf. Der Konsum von Alkohol auf den Straßen ist verboten worden.
Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen. Die touristische Nutzung von Campingplätzen ist untersagt.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Öffentliche Verkehrsmittel sind teilweise eingeschränkt worden und verkehren nach dem Sonn-/Feiertag-Fahrplan.
Vom 9. bis einschließlich 13. April 2020 wird der Flugverkehr bis auf wenige Ausnahmen eingestellt. Für alle portugiesischen Flughäfen gelten strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier .
Touristische Flugverbindungen nach Italien, Spanien und der Tschechischen Republik sowie alle internationalen Flüge außerhalb der Europäischen Union und von außerhalb der Europäischen Union zu jedem nationalen Flughafen sind ausgesetzt, mit Ausnahme von Nicht-EU-Ländern mit einer starken Präsenz portugiesischer Gemeinschaften wie Kanada, den Vereinigten Staaten und Südafrika sowie portugiesisch sprachigen Ländern (mit Ausnahme von Cabo Verde und Guinea-Bissau). Nach Brasilien sind die Strecken Lissabon-Rio de Janeiro und Lissabon-Sao Paulo eingeschränkt und alle Strecken zu anderen Zielen in Brasilien ausgesetzt.
TAP Portugal und andere Fluggesellschaften haben den Flugverkehr nach Deutschland eingestellt oder zumindest erheblich eingeschränkt.
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf neun reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis 15. April 2020 nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.
Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit.
In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.
Azoren und Madeira:
Die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren werden Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region bis zum 30. April 2020 einzustellen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug auf die Azoren, nicht jedoch bei Flügen innerhalb der Inseln, ist seit 14. März 2020 eine 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle bis zum 30. April 2020 von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.
Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat seit dem 15. März 2020 eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht. Touristische Unterkünfte dürfen seit dem 3. April 2020 keine neuen Gäste aufnehmen. Seit dem 25. März 2020 muss vor Einreisen in und Ausreisen aus der Region Madeira eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Vor der Einreise auf die Azoren muss ebenso eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Ausländischen Staatsbürgern ist die Ausreise zum Zwecke der Heimreise ohne Genehmigung möglich.
Das Nichtbefolgen dieser Quarantäneauflagen wird sowohl auf Madeira als auch auf den Azoren unter Strafe gestellt. Auf den Azoren sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten zunächst bis um 30. April 2020 komplett gesperrt. Auf Madeira gilt die Maßnahme der Schließung der Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten bis auf weiteres.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Bitte weisen Sie bei unvermeidbaren Reisen gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland durch den Pass oder Personalausweis nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden ,
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Portugal beim portugiesischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Regionen Madeira und Azoren und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die E-Mail (keine medizinischen Fragen): atendimento@sns24.gov.pt.
Salomonen - Ergänzung:
Vor dem Hintergrund der weltweiten Bedrohung durch das Coronavirus haben die Salomonen den öffentlichen Notstand bis Juli 2020 verlängert. Das Gesundheitsministerium der Salomonen hat Einreisesperren für alle Reisenden verhängt, die nicht Staatsbürger der Salomonen sind oder eine permanente Aufenthaltsbewilligung haben siehe National Disaster Council .
Zurzeit gibt es keine regulären Flugverbindungen von und zu den Salomonen. Die nationale Fluggesellschaft Solomon Airlines hat Ende März alle internationalen Flüge bis Ende Mai eingestellt. Solomon Airlines bittet ausreisewillige Personen um Registrierung auf einem Portal , um den Bedarf an nicht planmäßigen Flügen zu eruieren.
Die Häfen von Honiara und Noro wurden zu den einzigen Anlaufhäfen für alle in salomonischen Gewässern ankommende oder auslaufende Schiffe bestimmt. Während eines Zeitraums von 90 Tagen dürfen keine Kreuzfahrtschiffe und Yachten in das Land einreisen. Allen Frachtschiffen wird Landgang und Frachtlöschung erst 14 Tage nach Eintreffen gewährt. Der Grenzverkehr mit Papua-Neuguinea ist geschlossen.
Zentralafrikanische Republik - Ergänzung:
Die Zentralafrikanische Republik hat als Reaktion auf die weltweite Pandemie ihren Luftraum und ihre Grenzen gesperrt. Aktuell gibt es keine eingehenden oder ausgehenden Flüge. Es wurden diverse Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung erlassen. Reisen im Inneren des Landes sind nicht möglich, Hygienemaßnahmen und Ausgangseinschränkungen sind unbedingt zu befolgen.
• Informieren Sie sich über den aktuellen Stand der von der Regierung erlassenen Maßnahmen auf Webseiten der Regierung.
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Frankreich - Ergänzung:
Die französische Regierung plant nach Angaben des Präsidialamtes, die geltenden Auflagen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ein weiteres Mal zu verlängern. Momentan gelten sie bis zum 15. April. Die Zeitspanne der Verlängerung blieb noch offen. Präsident Emmanuel Macron werde sich am Montag an die Bevölkerung wenden. Quelle: tagesschau.de
Jordanien - Ergänzung:
Die jordanische Regierung hat eine Einreisesperre für Reisende u.a. aus Deutschland mit Wirkung seit 16. März 2020 beschlossen.
Seit 17. März 2020 ist der Flugverkehr aus und nach Jordanien bis auf Weiteres eingestellt. Die jordanische Regierung hat zudem umfassende Maßnahmen verkündet, um eine rasche Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Diese Maßnahmen sind am 18. März 2020 in Kraft getreten und gelten zunächst bis auf Weiteres (u.a. weitgehende Ausgangssperre, Einstellung aller Arbeiten in öffentlichen Institutionen und Behörden sowie im Privatsektor - mit Ausnahme des öffentlichen und privaten Gesundheitssektors und anderer lebenswichtiger Sektoren).
Seit 21. März 2020, 07.00 Uhr, gilt eine strikte Ausgangssperre. Diese wurde am 25. März 2020 insofern gelockert, als in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr Einkäufe in kleineren Lebensmittelgeschäften und Obst- und Gemüseläden sowie Apotheken getätigt werden können.
Hierbei gelten strikte Auflagen:
- Die geöffneten Geschäfte dürfen nur zu Fuß erreicht werden.
- Nur Personen im Alter zwischen 16 und 60 Jahren ist der Einkauf erlaubt. Autofahrten ohne Genehmigung („permit“) sind strikt untersagt und werden streng bestraft, u.a. wird das Fahrzeug konfisziert und hohe Bußgelder verhängt.
- Seit 1. April 2020 darf nur noch eine Person im Fahrzeug sitzen.
Von Donnerstag, 9. April 2020 (24.00 Uhr) bis Samstag, 11. April 2020 (24.00 Uhr) gilt eine 48-stündige komplette Ausgangsperre. Geschäfte werden in dieser Zeit ebenfalls geschlossen bleiben.
Ab Sonntag, 12. April 2020, 10.00 Uhr werden die Geschäfte wieder geöffnet. Es gelten dann wieder die oben aufgezeigten Auflagen.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
• Halten Sie sich aufgrund der dynamischen Entwicklung zu tagesaktuellen Informationen und Beschlüssen der jordanischen Regierung unbedingt über die sozialen Medien auf dem Laufenden.
Litauen - Ergänzung:
Litauen hat für die Bevölkerung ein Reiseverbot über die Ostertage ausgesprochen. Zudem ist das Tragen eines Mundschutzes in der Öffentlichkeit ab sofort Pflicht. Des Weiteren verlängerte das Land die Quarantäne bis zum 27. April. Ursprünglich hatte Litauen die Quarantäne-Regelung bis zum 13. April angeordnet. Quelle: tagesschau.de
Österreich - Ergänzung:
Es wurden Ausgangsbeschränkungen verfügt. Das Verlassen der Wohnung ist nur noch für unaufschiebbare Berufsarbeit, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für andere Menschen gestattet. Die Polizei kontrolliert an Spiel- und Sportplätzen sowie im öffentlichen Raum und fordert Gruppen über fünf Personen auf, sich zu trennen. Restaurants, Kaffeehäuser, Bars und Lokale müssen geschlossen bleiben. Drogerien, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post, Tankstellen und Geschäfte für Tierfutter dürfen öffnen. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Bußgelder. Seit 6. April gilt für das Einkaufen in Supermärkten und Drogerien die Pflicht, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Ab dem 14. April ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen geöffneten Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht.
Die Einreise aus Italien wird nur gestattet, wenn ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit molekularbiologischem Test, das nicht älter als vier Tage ist, vorgelegt werden kann, die Durchreise aus Italien ist nur noch möglich, wenn kein Zwischenstopp in Österreich eingelegt wird. Die italienisch-österreichische Grenze ist für Personen- und Warenverkehr weiterhin geöffnet. Der Zugverkehr von Italien nach Österreich wurde am 10. März 2020 allerdings vorübergehend ausgesetzt.
Die Vorschriften bei der Einreise aus Italien gelten auch für die Einreise aus der Schweiz, Liechtenstein, Slowenien und Ungarn.
Der Flug- und Zugverkehr in die Schweiz, Liechtenstein, nach Spanien und Frankreich ist eingestellt.
Seit 17. März 2020 besteht in Österreich keine Landeerlaubnis mehr für Flüge aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine.
Einreisekontrollen von Österreich nach Deutschland finden seit dem 16. März 2020 wieder statt. Grenzüberschreitender Warenverkehr sowie Berufspendlerverkehr (Nachweis ist mitzuführen) bleiben gewährleistet. Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen an der obigen Grenze nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. Auch Personen, die von Deutschland nach Österreich einreisen wollen, müssen im Rahmen der Kontrolle ein ärztliches Zeugnis (molekularbiologischer Test – nicht älter als vier Tage) vorweisen. Abweichend davon können nur österreichische Staatsbürger sowie Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen, wenn sie unverzüglich eine 14-tägige Heimquarantäne antreten. Diese Auflage muss per Unterschrift bestätigt werden.
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Für diese Ausnahmen werden ebenfalls Gesundheitschecks vorgenommen.
Änderungen der Ein- und Durchreisebestimmungen können jeweils aktuell auf den Seiten des österreichischen Bundesministeriums für Inneres und des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie verfolgt werden.
Das Robert Koch-Institut hatte zunächst das Bundesland Tirol und dann ganz Österreich zum Risikogebiet erklärt. Mit Ablauf des 6. April 2020 ist die Tiroler Quarantäneverordnung außer Kraft getreten. Die bestehenden Quarantäneverordnungen für das Paznauntal, St. Anton am Arlberg und Sölden gelten allerdings weiterhin bis zum Ablauf des 13. April 2020.
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen beim Bundessozialministerium und folgen Sie stets den Anordnungen der lokalen Behörden.
Schweiz - Ergänzung:
Die Regierung in der Schweiz hat dafür gestimmt, die geltenden Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie bis zum 26. April zu verlängern. Seit Mitte März sind Geschäfte und Restaurants geschlossen, private und öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Nach dem 26. April sollen die Auflagen dann schrittweise und vorsichtig gelockert werden, stellte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga in Aussicht. Über die einzelnen Schritte zur Aufhebung der Vorsichtsmaßnahmen soll die Regierung in der kommenden Woche entscheiden. Quelle: tagesschau.de
Die französische Regierung plant nach Angaben des Präsidialamtes, die geltenden Auflagen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ein weiteres Mal zu verlängern. Momentan gelten sie bis zum 15. April. Die Zeitspanne der Verlängerung blieb noch offen. Präsident Emmanuel Macron werde sich am Montag an die Bevölkerung wenden. Quelle: tagesschau.de
Jordanien - Ergänzung:
Die jordanische Regierung hat eine Einreisesperre für Reisende u.a. aus Deutschland mit Wirkung seit 16. März 2020 beschlossen.
Seit 17. März 2020 ist der Flugverkehr aus und nach Jordanien bis auf Weiteres eingestellt. Die jordanische Regierung hat zudem umfassende Maßnahmen verkündet, um eine rasche Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Diese Maßnahmen sind am 18. März 2020 in Kraft getreten und gelten zunächst bis auf Weiteres (u.a. weitgehende Ausgangssperre, Einstellung aller Arbeiten in öffentlichen Institutionen und Behörden sowie im Privatsektor - mit Ausnahme des öffentlichen und privaten Gesundheitssektors und anderer lebenswichtiger Sektoren).
Seit 21. März 2020, 07.00 Uhr, gilt eine strikte Ausgangssperre. Diese wurde am 25. März 2020 insofern gelockert, als in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr Einkäufe in kleineren Lebensmittelgeschäften und Obst- und Gemüseläden sowie Apotheken getätigt werden können.
Hierbei gelten strikte Auflagen:
- Die geöffneten Geschäfte dürfen nur zu Fuß erreicht werden.
- Nur Personen im Alter zwischen 16 und 60 Jahren ist der Einkauf erlaubt. Autofahrten ohne Genehmigung („permit“) sind strikt untersagt und werden streng bestraft, u.a. wird das Fahrzeug konfisziert und hohe Bußgelder verhängt.
- Seit 1. April 2020 darf nur noch eine Person im Fahrzeug sitzen.
Von Donnerstag, 9. April 2020 (24.00 Uhr) bis Samstag, 11. April 2020 (24.00 Uhr) gilt eine 48-stündige komplette Ausgangsperre. Geschäfte werden in dieser Zeit ebenfalls geschlossen bleiben.
Ab Sonntag, 12. April 2020, 10.00 Uhr werden die Geschäfte wieder geöffnet. Es gelten dann wieder die oben aufgezeigten Auflagen.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
• Halten Sie sich aufgrund der dynamischen Entwicklung zu tagesaktuellen Informationen und Beschlüssen der jordanischen Regierung unbedingt über die sozialen Medien auf dem Laufenden.
Litauen - Ergänzung:
Litauen hat für die Bevölkerung ein Reiseverbot über die Ostertage ausgesprochen. Zudem ist das Tragen eines Mundschutzes in der Öffentlichkeit ab sofort Pflicht. Des Weiteren verlängerte das Land die Quarantäne bis zum 27. April. Ursprünglich hatte Litauen die Quarantäne-Regelung bis zum 13. April angeordnet. Quelle: tagesschau.de
Österreich - Ergänzung:
Es wurden Ausgangsbeschränkungen verfügt. Das Verlassen der Wohnung ist nur noch für unaufschiebbare Berufsarbeit, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für andere Menschen gestattet. Die Polizei kontrolliert an Spiel- und Sportplätzen sowie im öffentlichen Raum und fordert Gruppen über fünf Personen auf, sich zu trennen. Restaurants, Kaffeehäuser, Bars und Lokale müssen geschlossen bleiben. Drogerien, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post, Tankstellen und Geschäfte für Tierfutter dürfen öffnen. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Bußgelder. Seit 6. April gilt für das Einkaufen in Supermärkten und Drogerien die Pflicht, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Ab dem 14. April ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen geöffneten Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht.
Die Einreise aus Italien wird nur gestattet, wenn ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit molekularbiologischem Test, das nicht älter als vier Tage ist, vorgelegt werden kann, die Durchreise aus Italien ist nur noch möglich, wenn kein Zwischenstopp in Österreich eingelegt wird. Die italienisch-österreichische Grenze ist für Personen- und Warenverkehr weiterhin geöffnet. Der Zugverkehr von Italien nach Österreich wurde am 10. März 2020 allerdings vorübergehend ausgesetzt.
Die Vorschriften bei der Einreise aus Italien gelten auch für die Einreise aus der Schweiz, Liechtenstein, Slowenien und Ungarn.
Der Flug- und Zugverkehr in die Schweiz, Liechtenstein, nach Spanien und Frankreich ist eingestellt.
Seit 17. März 2020 besteht in Österreich keine Landeerlaubnis mehr für Flüge aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine.
Einreisekontrollen von Österreich nach Deutschland finden seit dem 16. März 2020 wieder statt. Grenzüberschreitender Warenverkehr sowie Berufspendlerverkehr (Nachweis ist mitzuführen) bleiben gewährleistet. Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen an der obigen Grenze nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. Auch Personen, die von Deutschland nach Österreich einreisen wollen, müssen im Rahmen der Kontrolle ein ärztliches Zeugnis (molekularbiologischer Test – nicht älter als vier Tage) vorweisen. Abweichend davon können nur österreichische Staatsbürger sowie Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen, wenn sie unverzüglich eine 14-tägige Heimquarantäne antreten. Diese Auflage muss per Unterschrift bestätigt werden.
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Für diese Ausnahmen werden ebenfalls Gesundheitschecks vorgenommen.
Änderungen der Ein- und Durchreisebestimmungen können jeweils aktuell auf den Seiten des österreichischen Bundesministeriums für Inneres und des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie verfolgt werden.
Das Robert Koch-Institut hatte zunächst das Bundesland Tirol und dann ganz Österreich zum Risikogebiet erklärt. Mit Ablauf des 6. April 2020 ist die Tiroler Quarantäneverordnung außer Kraft getreten. Die bestehenden Quarantäneverordnungen für das Paznauntal, St. Anton am Arlberg und Sölden gelten allerdings weiterhin bis zum Ablauf des 13. April 2020.
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen beim Bundessozialministerium und folgen Sie stets den Anordnungen der lokalen Behörden.
Schweiz - Ergänzung:
Die Regierung in der Schweiz hat dafür gestimmt, die geltenden Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie bis zum 26. April zu verlängern. Seit Mitte März sind Geschäfte und Restaurants geschlossen, private und öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Nach dem 26. April sollen die Auflagen dann schrittweise und vorsichtig gelockert werden, stellte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga in Aussicht. Über die einzelnen Schritte zur Aufhebung der Vorsichtsmaßnahmen soll die Regierung in der kommenden Woche entscheiden. Quelle: tagesschau.de
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Äthiopien - Ergänzung:
Reisende aus allen COVID-19 betroffenen Ländern, darunter Deutschland, müssen sich seit dem 23. März 2020 nach Einreise in 14-tägige Quarantäne in einem von der äthiopischen Regierung bestimmten Hotel begeben. Die Hotelkosten sind vom Reisenden zu tragen. Der Empfang von Besuchern dort ist untersagt. Die Kosten für die 14-tägige Quarantäne betragen laut äthiopischen Behörden z.Zt. mind. 2.600 USD. Teilweise wird ein Vorschuss auf diese Kosten bereits vor Abflug verlangt.
Transitpassagiere werden für die Zeit ihres Transits bis zu ihrem Weiterflug ebenfalls auf eigene Kosten in einem von der Regierung bestimmten Hotel zur Quarantäne untergebracht.
Am 8. April 2020 wurde der Ausnahmezustand für zunächst fünf Monate ausgerufen. Es bleibt abzuwarten, ob und mit ggf. welchen Einschränkungen der Ausnahmezustand im täglichen Leben verbunden sein wird. Grundsätzlich bringt die Ausrufung des Ausnahmezustands eine erhebliche Erweiterung der Befugnisse des Kabinetts und der Sicherheitskräfte mit sich.
Die bisher landesweit geltenden Restriktionen umfassen das Verbot größerer Veranstaltungen, Schließung aller Schulen (seit 16. März 2020) und Restaurants und Clubs. Auch öffentliche Ämter sind seit dem 24. März 2020 bis auf einen Notbetrieb geschlossen.
Seit dem 23. März 2020 sind nach Verlautbarung der äthiopischen Regierung Einreisen auf dem Landweg bis auf weiteres nicht mehr möglich.
Lufthansa hat ab 18. März 2020 alle Flugverbindungen von Addis Abeba nach Frankfurt gestrichen. Ethiopian Airlines hat den bisherigen Flugplan ausgedünnt. Weitere Reduzierung in der Flug-Taktung ist zu erwarten. Das komplette Einstellen des Flugbetriebes nach Europa kann nicht ausgeschlossen werden.
Das äthiopische Außenministerium rät zur Verschiebung aller nicht unbedingt notwendigen Reisen innerhalb Äthiopiens auf einen späteren Zeitpunkt.
Im Bundesstaat Tigray wurde bereits am 26. März 2020 (zunächst für zwei Wochen) der Notstand ausgerufen. Es gelten weitreichende Reise- und Ausgangsverbote innerhalb der Region.
In allen Bundesstaaten wurde der öffentliche Personenverkehr verboten. Reisen aus Addis Abeba über Land sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln derzeit nicht möglich.
Für die Stadt Adama gilt bis auf weiteres eine Ausgangssperre.
In Amhara wurde in folgenden Städten eine weitreichende Ausgangssperre verhängt (Ausnahmen gelten nur für Sicherheitskräfte oder mit Passierschein):Bahir Dar, Enjibara, Tilili, Addis Kidam. In Gondar ist sowohl öffentlicher als auch privater Personennahverkehr verboten. Alle nicht lebensnotwendigen Geschäfte sind geschlossen.
• Bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Äthiopien (auch Studenten, Freiwillige u.a.) planen Sie bitte Ihre umgehende, vorzeitige Rückreise nach Deutschland und beziehen dabei auch Rückkehroptionen über Drittländer ein.
• Kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihr Fluggesellschaft, insbesondere wenn Sie sich derzeit im Landesinneren aufhalten.
• Informieren Sie sich über www.ephi.gov.et zu den aktuell geltenden Bestimmungen.
• Sollten Sie vom Reiseverbot in der Tigray-Region betroffen sein, melden Sie sich bitte bei der Botschaft.
Deutschland - Ergänzung:
Die Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns dürfen nun doch über Ostern Tagesausflüge zu den Ostseeinseln, zur Küste und in die Seenplatte machen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat überraschend in zwei Eilverfahren das Reiseverbot gekippt. Paragraf 4a der entsprechenden Verordnung sei bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt worden, teilte das Gericht mit. Quelle: tagesschau.de
Dschibuti - Ergänzung:
Reisen nach Dschibuti sind aktuell nicht möglich. Der zivile Flugverkehr ist seit dem 18. März 2020 eingestellt, der Personenzugverkehr mit Äthiopien seit dem 20. März 2020. Am 23. März 2020 wurden die Luft-, Land- und Seegrenzen für die Einreise von Ausländern geschlossen. Ausnahmen sind nur für den Transport von Waren und Gütern zugelassen. Desweiteren wurden Kontakt- und Ausgehbeschränkungen erlassen und in diesem Rahmen Schulen und Bildungseinrichtungen, Moscheen, alle Geschäfte außer Lebensmittel, Apotheken, Banken und Tankstellen, Orte der Freizeitgestaltung wie Gemeindezentren, Veranstaltungssäle und Sportplätze sowie Restaurants, Bars und Nachtclubs geschlossen.
• Für medizinische Fragen und bei Symptomen kontaktieren Sie bitte die von der dschibutischen Regierung eingerichtete kostenlose Rufnummer 1517.
Eritrea - Ergänzung:
Die eritreischen Behörden haben Einreisebeschränkungen für Reisende aus Ländern erlassen, in denen Fälle von COVID-19 bestätigt wurden, also auch für deutsche Reisende. Visaanträge werden abgelehnt und bereits erteilte Visa unter Umständen für ungültig erklärt. Einreisende müssen damit rechnen, unter Quarantäne gestellt zu werden, wenn sie Symptome aufweisen. Genehmigungen für Reisen innerhalb Eritreas werden Ausländern nicht mehr erteilt.
Nach dem Auftreten des ersten bestätigten COVID-19-Falles in Eritrea am 21. März 2020 hat die Regierung neue Beschränkungen erlassen, unter anderem ein Verbot von öffentlichen Versammlungen und gesellschaftlichen Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen. Nach dem Auftreten weiterer COVID-19-Fälle gilt seit dem 26. März zunächst bis zum 23. April 2020 ein Verbot aller Passagierflüge von und nach Eritrea. Solange das Verbot gilt, ist eine legale Ein- oder Ausreise nicht möglich.
Seit dem 2. April 2020 gilt in Eritrea für zunächst 21 Tage eine allgemeine Ausgangssperre.
• Bitte beachten Sie die behördlichen Bestimmungen.
Ghana - Ergänzung:
Seit dem 22. März 2020 ist der Kotoka International Airport Accra für den internationalen Flugverkehr geschlossen. Ausnahmen gibt lediglich es für Notfall-, Rettungs- und Frachtflüge.
Die Sperrung gilt bis zum 19. April 2020. Ob der Flughafen danach für kommerzielle Flüge wieder geöffnet wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.
Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat die ghanaische Regierung zudem ab dem 30. März 2020 für vorerst zwei Wochen eine Ausgangssperre für den Großraum Accra und den Großraum Kumasi erlassen. Der Personenverkehr zwischen den beiden Großstädten wird zunächst für 14 Tage unterbunden. Innerhalb der Städte bleiben Geschäfte des täglichen Bedarfs, Banken und Arztpraxen geöffnet. Personen dürfen sich in den Städten nur zum Aufsuchen der o.g. Orte bewegen.
• Bitte beachten Sie die Ausgangssperre strikt. Bei Verstoß müssen Sie mit hohen Strafen rechnen.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste . Sofern es eine Lageänderung gibt, wird die Botschaft Accra über diesen Kanal informieren.
Indien - Ergänzung:
Die indischen Behörden haben in der Hauptstadt Neu Delhi und dem benachbarten indischen Staat Uttar Pradesh Gegenden mit vielen Corona-Fällen abgeriegelt. Die Regierung teilte mit, den Betroffenen würden Lebensmittel und Medikamente vor die Tür geliefert. Sie dürften die Gebiete nicht verlassen. In dem Land breitet sich das Coronavirus vor allem in dicht bevölkerten städtischen Zentren aus. Mumbai ist am stärksten betroffen. Für die 1,3 Milliarden Inder gelten für drei Wochen bis 14. April Ausgangsbeschränkungen. Quelle: tagesschau.de
Irland - Ergänzung:
Für deutsche Staatsangehörige bestehen von irischer Seite keine Reisebeschränkungen. Das Verlassen des Landes ist daher möglich. Allerdings besteht von Irland aus aktuell ein stark eingeschränktes Angebot an Flugverbindungen nach Deutschland, gleiches gilt für den Fährbetrieb ab Irland.
Seit dem 28. März 2020 greifen weitere Maßnahmen, die das öffentliche Leben in Irland stark einschränken. Bürger sind aufgerufen, zu Hause zu bleiben. Das Haus darf nur unter bestimmten Umständen verlassen werden, z.B. zum notwendigen Einkauf (Lebensmittel, Haushaltsbedarf), für Arzttermine oder zur Besorgung von Medikamenten, zur Kinderbetreuung oder zur Unterstützung bedürftiger Familienmitglieder sowie auf dem Weg zur Arbeit, soweit sie unverzichtbar ist und nicht von zu Hause erledigt werden kann, (siehe hierzu die Liste der irischen Regierung . Zu kurzen sportlichen Aktivitäten alleine und nur in einem Umkreis von bis zu 2 km des Zuhauses. Abstandswahrung ist dabei Pflicht.
Versammlungen sind verboten, es sei denn, die Personen gehören demselben Haushalt an. Personen, die älter als 70 Jahre sind, sollen sich „einkapseln“. Der öffentliche Nahverkehr ist auf Personen, die einer notwendigen Arbeit nachgehen, beschränkt.
Nicht essentielle Geschäfte, Restaurants, Schulen und kulturelle Veranstaltungsorte sind geschlossen. Supermärkte, Apotheken, Tankstellen, Banken, Postgeschäfte, Credit Unions, Reinigungen und einige wenige andere Geschäfte bleiben geöffnet, eine Reihe von Unternehmen kann im Wege der Nothilfe tätig werden (z.B. Optiker, IT-Services, Baumärkte).
Hotels müssen die Aufnahme von Gästen auf solche beschränken, die aus notwendigen Gründen reisen. Hiervon ausdrücklich ausgeschlossen sind touristische Aufenthalte oder Geselligkeiten, wie z.B. Hochzeiten.
Seit dem 8. April 2020 ist ein Gesetz zur strikten Verfolgung von Verstößen gegen die Maßnahmen zur sozialen/physischen Distanzierung in Kraft getreten. Die irische Polizei erhält damit die Möglichkeit, bei Verstößen Geldstrafen von bis zu 2500,- Euro zu verhängen, Festnahmen zu tätigen und juristische Schritte einzuleiten, die bis zu einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten reichen können.
• Bitte informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung über den jeweils aktuellen Stand.
• Nutzen Sie verbleibende Reisemöglichkeiten zur Rückkehr nach Deutschland, wenn Sie sich noch touristisch in Irland aufhalten.
Litauen - Ergänzung:
Einreisen nach Litauen sind nur noch für litauische Staatsangehörige, enge Familienangehörige von litauischen Staatsbürgern (im Zweifelsfall sprechen Sie bitte vorab mit dem litauischen Außenministerium über Ihren konkreten Fall), sowie Inhaber litauischer Aufenthaltsgenehmigungen möglich. Für alle anderen Ausländer ist die Einreise nach Litauen bis vorerst 27. April 2020 verboten.
Die direkte Durchreise für Nicht-Litauer durch Litauen zu ihrem Wohnort ist weiterhin möglich („humanitärer Korridor“), allerdings erfolgt der Transport in Konvois und nur noch über die Grenzübergänge Kalvarija-Budzinsko (Polen) und Salociai-Grenstale (Lettland) für Privatpersonen. Die Ein- und Ausreise von/ nach Russland und Belarus ist derzeit nur für LKW im Güterverkehr gestattet. An den Grenzübergängen muss mit mehreren Stunden Wartezeit gerechnet werden.
Die einzig noch regelmäßig verkehrende Fähre ist die DFDS Fähre Kiel-Klaipeda. Sofern die Weiterreise per Fähre geplant ist, muss bei Einreise die Buchungsbestätigung der Fährplätze nachgewiesen werden.
Alle Personen (außer Nutzer des humanitären Korridors), die aus dem Ausland nach Litauen einreisen, müssen sich zwingend in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben, entweder in häuslicher Quarantäne oder - auf eigene Kosten - in kommunaler Quarantäne (meist Hotels).
In Litauen liegt das öffentliche Leben größtenteils still, seit dem 16. April 2020 gilt eine nationale Quarantäne bis 27. April 2020. Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet. In der Öffentlichkeit muss ab 10. April 2020 zwingend Mundschutz in Form einer Gesichtsmaske oder Schal über Mund und Nase getragen werden.
• Informieren Sie sich auf der Seite des litauischen Außenministeriums zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Reisen Sie möglichst mit einer Fähre zurück nach Deutschland, wenn Sie sich aktuell in Litauen als Reisender aufhalten und nicht in Quarantäne sind.
Malta - Ergänzung:
Nach bestätigten COVID-19-Fällen müssen sich alle nach Malta Reisenden nach Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet.
Seit dem 21. März 2020 sind alle regulären Flug-, Fähr- und Schiffsverbindungen nach Malta eingestellt.
Die maltesische Regierung bietet zusammen mit Air Malta zur Zeit noch das „Lifeline“-Programm an. Hierüber können gestrandete Personen weiterhin in ihre Heimatländer im Schengenraum zurückkehren. Diese Flüge (nach Frankfurt/Main oder London – Heathrow) können ausschließlich online bei Air Malta gebucht werden.
Das maltesische Außen- und Europaministerium fordert in seiner Presseerklärung vom 7. April 2020 Ausländer mit Wohnsitz in Malta nachdrücklich auf, spätestens am 12. April 2020 über die Flughäfen Frankfurt/Main oder London - Heathrow nach Malta zurückzukehren. Danach könne eine Reisemöglichkeit nicht mehr garantiert werden. Für die Reservierung des Fluges nach Malta sind eine Kopie des Reisepasses und der maltesischen Aufenthaltskarte zusammen mit der Angabe der gewünschten Flugstrecke an folgende E-Mailadresse zu schicken.
• Informieren Sie sich auf der Website des maltesischen Gesundheitsministeriums und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
Mosambik - Ergänzung:
Der mosambikanische Staatspräsident hat den Ausnahmezustand ausgerufen. Dieser gilt seit dem 1. April 2020 bis zum 30. April 2020.
Für die Dauer des Ausnahmezustandes werden keine mosambikanischen Einreisevisa mehr ausgestellt. Die bis dato ausgestellten Visa verlieren ihre Gültigkeit. Wenn Sie bereits in Mosambik sind und ein mosambikanisches Visum für einen Kurzzeitaufenthalt (z.B. Touristenvisa) oder eine mosambikanische Daueraufenthaltsgenehmigung besitzen, werden diese automatisch bis zum 30. Juni 2020 verlängert; dies gilt auch für mosambikanische Ausweis- und Reisepapiere (z.B. Pässe).
Die Ein- und Ausreise von Personen nach/aus Mosambik ist durch Teilschließung der Grenzen eingeschränkt, Ausnahmen gibt es u.a. bei Warentransporten, humanitärer Hilfe und Unterstützung im Gesundheitskontext.
Alle Einreisenden müssen sich in eine 14-tägige Pflichtquarantäne begeben, unabhängig, ob Krankheitssymptome vorliegen. Diese Pflichtquarantäne gilt ebenfalls, wenn direkter Kontakt zu COVID-19-Infizierten bestand. Für Personen mit einer privaten Wohnung in Mosambik kann dies in Form einer Selbstquarantäne erfolgen. Für Besucher ohne private Unterkunft weisen mosambikanische Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort zu. Verstöße gegen diese Auflagen können zu einer Umwandlung in eine institutionelle Quarantäne führen.
Sämtliche öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten, mit Ausnahme u.a. nicht verschiebbarer Angelegenheiten des Staates. Offizielle Märkte und Verkaufsstellen sind weiterhin zwischen 6:00 und 17:00 Uhr geöffnet. Kommerzielle „Entertainment“- und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Diskotheken, Bars, Fitnessclubs, Museen, Theater sind geschlossen. In öffentlichen Transportmitteln, wie auch in Motorrikschas (örtlich „Txopelas“), ist das Tragen einer Atemschutzmaske Pflicht.
• Bitte befolgen Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Anweisungen der mosambikanischen Behörden. Zuwiderhandlungen können zu Geld- und Freiheitsstrafen führen.
• Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Beachten Sie, dass die Flugverbindungen nach Mosambik bereits stark reduziert und immer knapper werden, und prüfen Sie, ob die Reise unabdingbar ist. Sofern Sie sich als deutsche Staatsangehörige vorübergehend in Mosambik aufhalten (z.B. geschäftlich oder im Urlaub), setzen Sie sich zügig mit Ihren Reiseveranstalter, Reisebüro, bzw. Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie Ihre Rückreiseoptionen.
• Erkundigen Sie sich bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
Pakistan - Ergänzung:
Vor dem Hintergrund des sich in Pakistan zurzeit rapide ausbreitenden Coronavirus hat Pakistan alle internationalen Flüge von und nach Pakistan vom 21. März 2020 bis einschließlich 11. April 2020 gestrichen; die Landgrenzen sind im Wesentlichen geschlossen. Es ist derzeit nicht absehbar, ob und inwieweit der internationale Flugverkehr danach langsam wieder aufgenommen wird. Im Land ist die Bewegungsfreiheit zurzeit stark eingeschränkt, wobei in den einzelnen Provinzen unterschiedliche Regelungen gelten. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
• Überprüfen Sie kritisch, ob Ihre Reise derzeit wirklich notwendig ist oder nicht verschoben werden kann.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft, insbesondere wenn Sie sich derzeit im Lande aufhalten; prüfen Sie Rückkehroptionen auch über Drittländer.
Polen - Ergänzung:
Polen führt eine Mundschutz-Pflicht ein: Ab dem 16. April müssen alle Bürger in der Öffentlichkeit Mund und Nase bedecken. "Das muss keine Gesichtsmaske sein, ein Halstuch oder ein Schal tun es auch", sagte Gesundheitsminister Lukasz Szumowski. Quelle: tagesschau.de
Slowakei - Ergänzung:
Die Slowakei hat zur Bekämpfung der Verbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 weitgehende Beschränkungen des öffentlichen Lebens und des freien Personen- und Warenverkehrs beschlossen. Grenzkontrollen wurden wieder an allen großen Grenzübergängen mit Nachbarländern eingeführt. Bildungseinrichtungen, soziale und kulturelle Einrichtungen, Skigebiete bleiben vorerst geschlossen.
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist außerhalb der eigenen Wohnung für alle Pflicht. Auch gilt ein Mindestabstand von 2 Metern, der zwischen Personen einzuhalten ist. Noch geöffnete Geschäfte (Lebensmittel, Drogerien, Apotheken etc.) dürfen in der Zeit von 9–12 Uhr nur von Personen ab 65 Jahren betreten werden. Bis zum 13. April 23:59 Uhr dürfen Personen Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur verlassen um zur Arbeit zu gelangen (Arbeitsvertrag zu Kontrollzwecken mitführen), für Arztbesuche und Fahrten zum Krankenhaus, für die Teilnahme an einer Beerdigung naher Familienangehöriger, zur Erledigung notwendiger Einkäufe, Nachbarschaftshilfe und Spaziergänge jeweils innerhalb des Wohnbezirks. Für Pressburg/Bratislava und Kaschau/Kosice gelten die jeweiligen Stadtgrenzen als räumliche Beschränkung für die Maßnahmen. Die Einhaltung dieser Einschränkungen wird von der Polizei und vom Militär überwacht. Verstöße werden bei Privatpersonen mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € geahndet.
Die Einreise in die Slowakei ist grundsätzlich nur für Personen mit Wohnsitz in der Slowakei möglich (Nachweis für nichtslowakische Staatsangehörige durch Aufenthaltsgenehmigung „karta pobytu“). Ferner ist die Einreise Personen erlaubt, die in der Slowakei arbeiten (Nachweispflicht durch Bescheinigung des Arbeitgebers) oder deren direkte Familienangehörige in der Slowakei leben (Ehegatten und minderjährige Kinder, Nachweispflicht durch Kopien der Heirats- bzw. Geburtsurkunden, ggf. mit Übersetzung ins Slowakische). Für die Fahrer von Gütertransporten und ggf. weitere Berufsgruppen („Spezialisten“, Konkretisierung steht noch aus) gelten die Beschränkungen nicht.
Alle Rückkehrer aus dem Ausland sind zur Einhaltung strikter Quarantäneregeln verpflichtet. Seit 6. April wird jede Person, die in die Slowakei einreist (auch Ausländer mit Wohnsitz in der Slowakei), bis zur Durchführung eines Covid-19 Tests zunächst in eine staatliche Quarantäneeinrichtung untergebracht. Erst bei Vorliegen eines negativen Tests (ggfs. kann dies mehrere Tage beanspruchen) darf die Quarantäneeinrichtung für eine anschließende Heimquarantäne zur weiteren Erfüllung der vorgeschriebenen 14-Tage-Frist wieder verlassen werden. Auf der Homepage des slowakischen Außenministeriums sollen sich alle Personen, die beabsichtigen, in die Slowakei einzureisen, vorab registrieren. So soll die Unterbringung in einer zum eigenen Wohnort naheliegenden Quarantäneeinrichtung sichergestellt werden.
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice wurden am 13. März 2020 geschlossen, internationale Bus- und Zugverbindungen wurden eingestellt. Transitreisen sind nur im Rahmen staatlicher Rückholaktionen möglich.
Ausreisen nach Deutschland sind nur noch über Österreich und (unter bestimmten Bedingungen, s.u.) Tschechien möglich.
Mit eigenem Auto oder Mietwagen können Sie über folgende Grenzübergänge nach Österreich ausreisen:
• Bratislava – Jarovce – Kittsee (Autobahn A 6/E 58)
• Bratislava – Jarovce - Kittsee (Ortschaft)
• Bratislava – Petržalka – Berg
Für Personen ohne eigenes Auto bleibt die Möglichkeit des Überschreitens der slowakisch-österreichischen Grenze zu Fuß an den Grenzübergängen Kittsee (Ortschaft) oder Berg (Berg für die Weiterfahrt ab Wolfsthal; in die Nähe des Grenzübergangs Berg gibt es im Gegensatz zum Grenzübergang Kittsee aber keinen ÖPNV). Ab Kittsee und Wolfsthal fahren direkte Züge nach Wien (ab Wolfsthal auch direkt zum Wiener Flughafen). Taxifahrten zur Personenbeförderung sind bis auf weiteres in der Slowakei nicht erlaubt. Vom Eurovea-Einkaufszentrum (Station Nova SND) verkehrt Bus Nr. 90 in Richtung Cunovo-Danubiana, Haltestelle Jarovce von dort 4 km Fußweg zum Grenzübergang Kittsee. Der Bahnhof Kittsee befindet sich gleich hinter dem Grenzübergang.
Verkehrsverbindungen können sich kurzfristig ändern oder auch ganz eingestellt werden.
Für den Transit durch die Tschechische Republik zur Heimreise nach Deutschland benötigen Deutsche bei Einreise das Doppel einer an das Tschechische Innenministerium adressierten Verbalnote der deutschen Botschaft in Prag. Einzelheiten zum Verfahren und den erforderlichen Angaben hat die Botschaft Prag auf seiner Homepage veröffentlicht.
Das slowakische Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und alle Regionalämter (Regionalamt mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) haben eine Hotline eingerichtet, bei der sich Personen mit Verdacht auf eine Covid-19-Infektion melden können, um weitere Anweisungen zu erhalten. Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Treten Sie Reisen in die Slowakei nur nach sorgfältiger persönlicher Abwägung und Einhaltung der anschließenden 14-tägigen Quarantäne an.
• Beachten Sie örtliche Hinweise und befolgen Sie stets die Anweisungen lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim slowakischen Gesundheitsministerium bzw. dem slowakischen Innenministerium , auch in englischer Sprache .
• Für die Durchreise durch Tschechien, beachten Sie die gesonderten Informationen auf der Seite der Botschaft Prag .
Tansania - Ergänzung:
Für Einreisende nach Tansania (Festland) und Sansibar gelten aufgrund der weltweiten Verbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 folgende Regelungen: unabhängig von Herkunftsland und Staatsangehörigkeit ist eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise verpflichtend. Bei Einreise nach Tansania am Flughafen Daressalam ist, seit dem 6. April 2020, die Quarantäne zwingend in der Studentenunterkunft in der Universität Daressalam zu verbringen. Einreisende werden direkt vom Flughafen zu dieser Unterkunft gebracht. Die dortigen Hygiene- und Gesundheitsverhältnisse sind unzureichend. Nach Daressalam/Tansania einreisende deutsche Staatsangehörige sollten dies bei ihren Reiseplänen berücksichtigen.
Thailand - Ergänzung:
Von Bangkok aus stehen weiterhin kommerzielle Angebote der Fluggesellschaften, z.B. Lufthansa, KLM, Quatar Airways, für die Rückreise nach Deutschland ggf. über Drittländer zur Verfügung.
Seit dem 25. März 2020 ist die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg für ausländische Reisende mit wenigen Ausnahmen untersagt. Ausgenommen sind u.a. Ausländer, die im Besitz einer gültigen thailändischen Arbeitserlaubnis sind, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie deren Familienangehörige, Piloten und Crewmitglieder. Diese müssen einen Gesundheitsnachweis (fit-to-fly-Bescheinigung, nicht älter als 72 h) vorlegen. Seit 1. April 2020 sind Transitreisen über die Flughäfen und Durchreisen durch Thailand nur noch in Ausnahmefällen möglich. Es gelten dabei dieselben Ausnahmeregelungen und Vorschriften wie für die Einreise nach Thailand.
Die thailändische Regierung hat mit Wirkung vom 26. März 2020 den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahme der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2-Virus verpflichtend unterziehen.
Seit 3. April 2020 gilt in Thailand landesweit eine Ausgangssperre von 22:00 Uhr abends bis 4:00 Uhr morgens. Darüber hinaus sind gesellschaftliche Veranstaltungen und private Feiern verboten. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Bei weiter Anreise zum Flughafen wird empfohlen, die Anreise mindestens einen Tag vorher außerhalb der Ausgangssperre durchzuführen. Reisebeschränkungen der einzelnen Provinzen müssen beachtet werden.
Seit 30. März 2020 sind Reisen von und nach Phuket nur in Ausnahmefällen auf dem Land- oder Seeweg gestattet.
Ab 10. April 2020 werden Reisen auf dem Luftweg von und nach Phuket nicht mehr möglich sein; der Flughafen Phuket wird ab dem 10. April 2020 bis zunächst 30. April 2020 geschlossen. Reisebeschränkungen nehmen von Tag zu Tag zu, Reisen im Land sind faktisch nur noch mit Mietwagen und wenigen verbliebenen Inlandsflügen möglich. Neu angereiste Gäste werden in vielen Provinzen, u.a. Phuket, nicht mehr in Hotels aufgenommen, Hotels werden kurzfristig geschlossen und an manchen Orten werden Touristen auf wenige, staatlich bestimmte Hotels verteilt.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (z.B. Gesichtsmasken sind in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht).
• Überprüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht notwendige Reisen. Sollten Sie sich bereits in Thailand aufhalten, kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre vorzeitige Ausreise auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
Ungarn - Ergänzung:
Ungarn hat die Einschränkungen im Land auf unbestimmte Zeit verlängert. Die Regierung wird die Aufrechterhaltung der Beschränkungen wöchentlich überprüfen. Demnach dürfen die Menschen ihre Wohnungen nur verlassen, wenn sie einen triftigen Grund haben, etwa Einkäufe oder das Versorgen von Angehörigen. Besuche von Verwandten und Freunden zählen nicht dazu. Spaziergänge und Sport im Freien sind erlaubt, sofern die Menschen untereinander einen Sicherheitsabstand von anderthalb Metern einhalten. Ohne die Verlängerung hätten die Bestimmungen nur bis zum Samstag gegolten. Quelle: tagesschau.de
Usbekistan - Ergänzung:
Auch Usbekistan ist inzwischen von COVID-19-Erkrankungen betroffen. Die Bewegungsfreiheit in der Hauptstadt Taschkent und innerhalb des Landes ist durch eine Ausgangssperre, Fahrverbote und Kontrollen stark eingeschränkt. Alle internationalen Linienflüge sind bis auf weiteres eingestellt. Die Landgrenzen sind für den Personenverkehr grundsätzlich geschlossen; lediglich für usbekische Staatsangehörige, die nach Usbekistan zurückkehren wollen, werden Ausnahmen gemacht.
Reisende aus allen COVID-19 betroffenen Ländern, darunter Deutschland, müssen sich seit dem 23. März 2020 nach Einreise in 14-tägige Quarantäne in einem von der äthiopischen Regierung bestimmten Hotel begeben. Die Hotelkosten sind vom Reisenden zu tragen. Der Empfang von Besuchern dort ist untersagt. Die Kosten für die 14-tägige Quarantäne betragen laut äthiopischen Behörden z.Zt. mind. 2.600 USD. Teilweise wird ein Vorschuss auf diese Kosten bereits vor Abflug verlangt.
Transitpassagiere werden für die Zeit ihres Transits bis zu ihrem Weiterflug ebenfalls auf eigene Kosten in einem von der Regierung bestimmten Hotel zur Quarantäne untergebracht.
Am 8. April 2020 wurde der Ausnahmezustand für zunächst fünf Monate ausgerufen. Es bleibt abzuwarten, ob und mit ggf. welchen Einschränkungen der Ausnahmezustand im täglichen Leben verbunden sein wird. Grundsätzlich bringt die Ausrufung des Ausnahmezustands eine erhebliche Erweiterung der Befugnisse des Kabinetts und der Sicherheitskräfte mit sich.
Die bisher landesweit geltenden Restriktionen umfassen das Verbot größerer Veranstaltungen, Schließung aller Schulen (seit 16. März 2020) und Restaurants und Clubs. Auch öffentliche Ämter sind seit dem 24. März 2020 bis auf einen Notbetrieb geschlossen.
Seit dem 23. März 2020 sind nach Verlautbarung der äthiopischen Regierung Einreisen auf dem Landweg bis auf weiteres nicht mehr möglich.
Lufthansa hat ab 18. März 2020 alle Flugverbindungen von Addis Abeba nach Frankfurt gestrichen. Ethiopian Airlines hat den bisherigen Flugplan ausgedünnt. Weitere Reduzierung in der Flug-Taktung ist zu erwarten. Das komplette Einstellen des Flugbetriebes nach Europa kann nicht ausgeschlossen werden.
Das äthiopische Außenministerium rät zur Verschiebung aller nicht unbedingt notwendigen Reisen innerhalb Äthiopiens auf einen späteren Zeitpunkt.
Im Bundesstaat Tigray wurde bereits am 26. März 2020 (zunächst für zwei Wochen) der Notstand ausgerufen. Es gelten weitreichende Reise- und Ausgangsverbote innerhalb der Region.
In allen Bundesstaaten wurde der öffentliche Personenverkehr verboten. Reisen aus Addis Abeba über Land sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln derzeit nicht möglich.
Für die Stadt Adama gilt bis auf weiteres eine Ausgangssperre.
In Amhara wurde in folgenden Städten eine weitreichende Ausgangssperre verhängt (Ausnahmen gelten nur für Sicherheitskräfte oder mit Passierschein):Bahir Dar, Enjibara, Tilili, Addis Kidam. In Gondar ist sowohl öffentlicher als auch privater Personennahverkehr verboten. Alle nicht lebensnotwendigen Geschäfte sind geschlossen.
• Bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Äthiopien (auch Studenten, Freiwillige u.a.) planen Sie bitte Ihre umgehende, vorzeitige Rückreise nach Deutschland und beziehen dabei auch Rückkehroptionen über Drittländer ein.
• Kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihr Fluggesellschaft, insbesondere wenn Sie sich derzeit im Landesinneren aufhalten.
• Informieren Sie sich über www.ephi.gov.et zu den aktuell geltenden Bestimmungen.
• Sollten Sie vom Reiseverbot in der Tigray-Region betroffen sein, melden Sie sich bitte bei der Botschaft.
Deutschland - Ergänzung:
Die Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns dürfen nun doch über Ostern Tagesausflüge zu den Ostseeinseln, zur Küste und in die Seenplatte machen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat überraschend in zwei Eilverfahren das Reiseverbot gekippt. Paragraf 4a der entsprechenden Verordnung sei bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt worden, teilte das Gericht mit. Quelle: tagesschau.de
Dschibuti - Ergänzung:
Reisen nach Dschibuti sind aktuell nicht möglich. Der zivile Flugverkehr ist seit dem 18. März 2020 eingestellt, der Personenzugverkehr mit Äthiopien seit dem 20. März 2020. Am 23. März 2020 wurden die Luft-, Land- und Seegrenzen für die Einreise von Ausländern geschlossen. Ausnahmen sind nur für den Transport von Waren und Gütern zugelassen. Desweiteren wurden Kontakt- und Ausgehbeschränkungen erlassen und in diesem Rahmen Schulen und Bildungseinrichtungen, Moscheen, alle Geschäfte außer Lebensmittel, Apotheken, Banken und Tankstellen, Orte der Freizeitgestaltung wie Gemeindezentren, Veranstaltungssäle und Sportplätze sowie Restaurants, Bars und Nachtclubs geschlossen.
• Für medizinische Fragen und bei Symptomen kontaktieren Sie bitte die von der dschibutischen Regierung eingerichtete kostenlose Rufnummer 1517.
Eritrea - Ergänzung:
Die eritreischen Behörden haben Einreisebeschränkungen für Reisende aus Ländern erlassen, in denen Fälle von COVID-19 bestätigt wurden, also auch für deutsche Reisende. Visaanträge werden abgelehnt und bereits erteilte Visa unter Umständen für ungültig erklärt. Einreisende müssen damit rechnen, unter Quarantäne gestellt zu werden, wenn sie Symptome aufweisen. Genehmigungen für Reisen innerhalb Eritreas werden Ausländern nicht mehr erteilt.
Nach dem Auftreten des ersten bestätigten COVID-19-Falles in Eritrea am 21. März 2020 hat die Regierung neue Beschränkungen erlassen, unter anderem ein Verbot von öffentlichen Versammlungen und gesellschaftlichen Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen. Nach dem Auftreten weiterer COVID-19-Fälle gilt seit dem 26. März zunächst bis zum 23. April 2020 ein Verbot aller Passagierflüge von und nach Eritrea. Solange das Verbot gilt, ist eine legale Ein- oder Ausreise nicht möglich.
Seit dem 2. April 2020 gilt in Eritrea für zunächst 21 Tage eine allgemeine Ausgangssperre.
• Bitte beachten Sie die behördlichen Bestimmungen.
Ghana - Ergänzung:
Seit dem 22. März 2020 ist der Kotoka International Airport Accra für den internationalen Flugverkehr geschlossen. Ausnahmen gibt lediglich es für Notfall-, Rettungs- und Frachtflüge.
Die Sperrung gilt bis zum 19. April 2020. Ob der Flughafen danach für kommerzielle Flüge wieder geöffnet wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.
Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat die ghanaische Regierung zudem ab dem 30. März 2020 für vorerst zwei Wochen eine Ausgangssperre für den Großraum Accra und den Großraum Kumasi erlassen. Der Personenverkehr zwischen den beiden Großstädten wird zunächst für 14 Tage unterbunden. Innerhalb der Städte bleiben Geschäfte des täglichen Bedarfs, Banken und Arztpraxen geöffnet. Personen dürfen sich in den Städten nur zum Aufsuchen der o.g. Orte bewegen.
• Bitte beachten Sie die Ausgangssperre strikt. Bei Verstoß müssen Sie mit hohen Strafen rechnen.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste . Sofern es eine Lageänderung gibt, wird die Botschaft Accra über diesen Kanal informieren.
Indien - Ergänzung:
Die indischen Behörden haben in der Hauptstadt Neu Delhi und dem benachbarten indischen Staat Uttar Pradesh Gegenden mit vielen Corona-Fällen abgeriegelt. Die Regierung teilte mit, den Betroffenen würden Lebensmittel und Medikamente vor die Tür geliefert. Sie dürften die Gebiete nicht verlassen. In dem Land breitet sich das Coronavirus vor allem in dicht bevölkerten städtischen Zentren aus. Mumbai ist am stärksten betroffen. Für die 1,3 Milliarden Inder gelten für drei Wochen bis 14. April Ausgangsbeschränkungen. Quelle: tagesschau.de
Irland - Ergänzung:
Für deutsche Staatsangehörige bestehen von irischer Seite keine Reisebeschränkungen. Das Verlassen des Landes ist daher möglich. Allerdings besteht von Irland aus aktuell ein stark eingeschränktes Angebot an Flugverbindungen nach Deutschland, gleiches gilt für den Fährbetrieb ab Irland.
Seit dem 28. März 2020 greifen weitere Maßnahmen, die das öffentliche Leben in Irland stark einschränken. Bürger sind aufgerufen, zu Hause zu bleiben. Das Haus darf nur unter bestimmten Umständen verlassen werden, z.B. zum notwendigen Einkauf (Lebensmittel, Haushaltsbedarf), für Arzttermine oder zur Besorgung von Medikamenten, zur Kinderbetreuung oder zur Unterstützung bedürftiger Familienmitglieder sowie auf dem Weg zur Arbeit, soweit sie unverzichtbar ist und nicht von zu Hause erledigt werden kann, (siehe hierzu die Liste der irischen Regierung . Zu kurzen sportlichen Aktivitäten alleine und nur in einem Umkreis von bis zu 2 km des Zuhauses. Abstandswahrung ist dabei Pflicht.
Versammlungen sind verboten, es sei denn, die Personen gehören demselben Haushalt an. Personen, die älter als 70 Jahre sind, sollen sich „einkapseln“. Der öffentliche Nahverkehr ist auf Personen, die einer notwendigen Arbeit nachgehen, beschränkt.
Nicht essentielle Geschäfte, Restaurants, Schulen und kulturelle Veranstaltungsorte sind geschlossen. Supermärkte, Apotheken, Tankstellen, Banken, Postgeschäfte, Credit Unions, Reinigungen und einige wenige andere Geschäfte bleiben geöffnet, eine Reihe von Unternehmen kann im Wege der Nothilfe tätig werden (z.B. Optiker, IT-Services, Baumärkte).
Hotels müssen die Aufnahme von Gästen auf solche beschränken, die aus notwendigen Gründen reisen. Hiervon ausdrücklich ausgeschlossen sind touristische Aufenthalte oder Geselligkeiten, wie z.B. Hochzeiten.
Seit dem 8. April 2020 ist ein Gesetz zur strikten Verfolgung von Verstößen gegen die Maßnahmen zur sozialen/physischen Distanzierung in Kraft getreten. Die irische Polizei erhält damit die Möglichkeit, bei Verstößen Geldstrafen von bis zu 2500,- Euro zu verhängen, Festnahmen zu tätigen und juristische Schritte einzuleiten, die bis zu einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten reichen können.
• Bitte informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung über den jeweils aktuellen Stand.
• Nutzen Sie verbleibende Reisemöglichkeiten zur Rückkehr nach Deutschland, wenn Sie sich noch touristisch in Irland aufhalten.
Litauen - Ergänzung:
Einreisen nach Litauen sind nur noch für litauische Staatsangehörige, enge Familienangehörige von litauischen Staatsbürgern (im Zweifelsfall sprechen Sie bitte vorab mit dem litauischen Außenministerium über Ihren konkreten Fall), sowie Inhaber litauischer Aufenthaltsgenehmigungen möglich. Für alle anderen Ausländer ist die Einreise nach Litauen bis vorerst 27. April 2020 verboten.
Die direkte Durchreise für Nicht-Litauer durch Litauen zu ihrem Wohnort ist weiterhin möglich („humanitärer Korridor“), allerdings erfolgt der Transport in Konvois und nur noch über die Grenzübergänge Kalvarija-Budzinsko (Polen) und Salociai-Grenstale (Lettland) für Privatpersonen. Die Ein- und Ausreise von/ nach Russland und Belarus ist derzeit nur für LKW im Güterverkehr gestattet. An den Grenzübergängen muss mit mehreren Stunden Wartezeit gerechnet werden.
Die einzig noch regelmäßig verkehrende Fähre ist die DFDS Fähre Kiel-Klaipeda. Sofern die Weiterreise per Fähre geplant ist, muss bei Einreise die Buchungsbestätigung der Fährplätze nachgewiesen werden.
Alle Personen (außer Nutzer des humanitären Korridors), die aus dem Ausland nach Litauen einreisen, müssen sich zwingend in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben, entweder in häuslicher Quarantäne oder - auf eigene Kosten - in kommunaler Quarantäne (meist Hotels).
In Litauen liegt das öffentliche Leben größtenteils still, seit dem 16. April 2020 gilt eine nationale Quarantäne bis 27. April 2020. Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet. In der Öffentlichkeit muss ab 10. April 2020 zwingend Mundschutz in Form einer Gesichtsmaske oder Schal über Mund und Nase getragen werden.
• Informieren Sie sich auf der Seite des litauischen Außenministeriums zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Reisen Sie möglichst mit einer Fähre zurück nach Deutschland, wenn Sie sich aktuell in Litauen als Reisender aufhalten und nicht in Quarantäne sind.
Malta - Ergänzung:
Nach bestätigten COVID-19-Fällen müssen sich alle nach Malta Reisenden nach Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet.
Seit dem 21. März 2020 sind alle regulären Flug-, Fähr- und Schiffsverbindungen nach Malta eingestellt.
Die maltesische Regierung bietet zusammen mit Air Malta zur Zeit noch das „Lifeline“-Programm an. Hierüber können gestrandete Personen weiterhin in ihre Heimatländer im Schengenraum zurückkehren. Diese Flüge (nach Frankfurt/Main oder London – Heathrow) können ausschließlich online bei Air Malta gebucht werden.
Das maltesische Außen- und Europaministerium fordert in seiner Presseerklärung vom 7. April 2020 Ausländer mit Wohnsitz in Malta nachdrücklich auf, spätestens am 12. April 2020 über die Flughäfen Frankfurt/Main oder London - Heathrow nach Malta zurückzukehren. Danach könne eine Reisemöglichkeit nicht mehr garantiert werden. Für die Reservierung des Fluges nach Malta sind eine Kopie des Reisepasses und der maltesischen Aufenthaltskarte zusammen mit der Angabe der gewünschten Flugstrecke an folgende E-Mailadresse zu schicken.
• Informieren Sie sich auf der Website des maltesischen Gesundheitsministeriums und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
Mosambik - Ergänzung:
Der mosambikanische Staatspräsident hat den Ausnahmezustand ausgerufen. Dieser gilt seit dem 1. April 2020 bis zum 30. April 2020.
Für die Dauer des Ausnahmezustandes werden keine mosambikanischen Einreisevisa mehr ausgestellt. Die bis dato ausgestellten Visa verlieren ihre Gültigkeit. Wenn Sie bereits in Mosambik sind und ein mosambikanisches Visum für einen Kurzzeitaufenthalt (z.B. Touristenvisa) oder eine mosambikanische Daueraufenthaltsgenehmigung besitzen, werden diese automatisch bis zum 30. Juni 2020 verlängert; dies gilt auch für mosambikanische Ausweis- und Reisepapiere (z.B. Pässe).
Die Ein- und Ausreise von Personen nach/aus Mosambik ist durch Teilschließung der Grenzen eingeschränkt, Ausnahmen gibt es u.a. bei Warentransporten, humanitärer Hilfe und Unterstützung im Gesundheitskontext.
Alle Einreisenden müssen sich in eine 14-tägige Pflichtquarantäne begeben, unabhängig, ob Krankheitssymptome vorliegen. Diese Pflichtquarantäne gilt ebenfalls, wenn direkter Kontakt zu COVID-19-Infizierten bestand. Für Personen mit einer privaten Wohnung in Mosambik kann dies in Form einer Selbstquarantäne erfolgen. Für Besucher ohne private Unterkunft weisen mosambikanische Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort zu. Verstöße gegen diese Auflagen können zu einer Umwandlung in eine institutionelle Quarantäne führen.
Sämtliche öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten, mit Ausnahme u.a. nicht verschiebbarer Angelegenheiten des Staates. Offizielle Märkte und Verkaufsstellen sind weiterhin zwischen 6:00 und 17:00 Uhr geöffnet. Kommerzielle „Entertainment“- und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Diskotheken, Bars, Fitnessclubs, Museen, Theater sind geschlossen. In öffentlichen Transportmitteln, wie auch in Motorrikschas (örtlich „Txopelas“), ist das Tragen einer Atemschutzmaske Pflicht.
• Bitte befolgen Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Anweisungen der mosambikanischen Behörden. Zuwiderhandlungen können zu Geld- und Freiheitsstrafen führen.
• Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Beachten Sie, dass die Flugverbindungen nach Mosambik bereits stark reduziert und immer knapper werden, und prüfen Sie, ob die Reise unabdingbar ist. Sofern Sie sich als deutsche Staatsangehörige vorübergehend in Mosambik aufhalten (z.B. geschäftlich oder im Urlaub), setzen Sie sich zügig mit Ihren Reiseveranstalter, Reisebüro, bzw. Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie Ihre Rückreiseoptionen.
• Erkundigen Sie sich bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
Pakistan - Ergänzung:
Vor dem Hintergrund des sich in Pakistan zurzeit rapide ausbreitenden Coronavirus hat Pakistan alle internationalen Flüge von und nach Pakistan vom 21. März 2020 bis einschließlich 11. April 2020 gestrichen; die Landgrenzen sind im Wesentlichen geschlossen. Es ist derzeit nicht absehbar, ob und inwieweit der internationale Flugverkehr danach langsam wieder aufgenommen wird. Im Land ist die Bewegungsfreiheit zurzeit stark eingeschränkt, wobei in den einzelnen Provinzen unterschiedliche Regelungen gelten. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
• Überprüfen Sie kritisch, ob Ihre Reise derzeit wirklich notwendig ist oder nicht verschoben werden kann.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft, insbesondere wenn Sie sich derzeit im Lande aufhalten; prüfen Sie Rückkehroptionen auch über Drittländer.
Polen - Ergänzung:
Polen führt eine Mundschutz-Pflicht ein: Ab dem 16. April müssen alle Bürger in der Öffentlichkeit Mund und Nase bedecken. "Das muss keine Gesichtsmaske sein, ein Halstuch oder ein Schal tun es auch", sagte Gesundheitsminister Lukasz Szumowski. Quelle: tagesschau.de
Slowakei - Ergänzung:
Die Slowakei hat zur Bekämpfung der Verbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 weitgehende Beschränkungen des öffentlichen Lebens und des freien Personen- und Warenverkehrs beschlossen. Grenzkontrollen wurden wieder an allen großen Grenzübergängen mit Nachbarländern eingeführt. Bildungseinrichtungen, soziale und kulturelle Einrichtungen, Skigebiete bleiben vorerst geschlossen.
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist außerhalb der eigenen Wohnung für alle Pflicht. Auch gilt ein Mindestabstand von 2 Metern, der zwischen Personen einzuhalten ist. Noch geöffnete Geschäfte (Lebensmittel, Drogerien, Apotheken etc.) dürfen in der Zeit von 9–12 Uhr nur von Personen ab 65 Jahren betreten werden. Bis zum 13. April 23:59 Uhr dürfen Personen Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur verlassen um zur Arbeit zu gelangen (Arbeitsvertrag zu Kontrollzwecken mitführen), für Arztbesuche und Fahrten zum Krankenhaus, für die Teilnahme an einer Beerdigung naher Familienangehöriger, zur Erledigung notwendiger Einkäufe, Nachbarschaftshilfe und Spaziergänge jeweils innerhalb des Wohnbezirks. Für Pressburg/Bratislava und Kaschau/Kosice gelten die jeweiligen Stadtgrenzen als räumliche Beschränkung für die Maßnahmen. Die Einhaltung dieser Einschränkungen wird von der Polizei und vom Militär überwacht. Verstöße werden bei Privatpersonen mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € geahndet.
Die Einreise in die Slowakei ist grundsätzlich nur für Personen mit Wohnsitz in der Slowakei möglich (Nachweis für nichtslowakische Staatsangehörige durch Aufenthaltsgenehmigung „karta pobytu“). Ferner ist die Einreise Personen erlaubt, die in der Slowakei arbeiten (Nachweispflicht durch Bescheinigung des Arbeitgebers) oder deren direkte Familienangehörige in der Slowakei leben (Ehegatten und minderjährige Kinder, Nachweispflicht durch Kopien der Heirats- bzw. Geburtsurkunden, ggf. mit Übersetzung ins Slowakische). Für die Fahrer von Gütertransporten und ggf. weitere Berufsgruppen („Spezialisten“, Konkretisierung steht noch aus) gelten die Beschränkungen nicht.
Alle Rückkehrer aus dem Ausland sind zur Einhaltung strikter Quarantäneregeln verpflichtet. Seit 6. April wird jede Person, die in die Slowakei einreist (auch Ausländer mit Wohnsitz in der Slowakei), bis zur Durchführung eines Covid-19 Tests zunächst in eine staatliche Quarantäneeinrichtung untergebracht. Erst bei Vorliegen eines negativen Tests (ggfs. kann dies mehrere Tage beanspruchen) darf die Quarantäneeinrichtung für eine anschließende Heimquarantäne zur weiteren Erfüllung der vorgeschriebenen 14-Tage-Frist wieder verlassen werden. Auf der Homepage des slowakischen Außenministeriums sollen sich alle Personen, die beabsichtigen, in die Slowakei einzureisen, vorab registrieren. So soll die Unterbringung in einer zum eigenen Wohnort naheliegenden Quarantäneeinrichtung sichergestellt werden.
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice wurden am 13. März 2020 geschlossen, internationale Bus- und Zugverbindungen wurden eingestellt. Transitreisen sind nur im Rahmen staatlicher Rückholaktionen möglich.
Ausreisen nach Deutschland sind nur noch über Österreich und (unter bestimmten Bedingungen, s.u.) Tschechien möglich.
Mit eigenem Auto oder Mietwagen können Sie über folgende Grenzübergänge nach Österreich ausreisen:
• Bratislava – Jarovce – Kittsee (Autobahn A 6/E 58)
• Bratislava – Jarovce - Kittsee (Ortschaft)
• Bratislava – Petržalka – Berg
Für Personen ohne eigenes Auto bleibt die Möglichkeit des Überschreitens der slowakisch-österreichischen Grenze zu Fuß an den Grenzübergängen Kittsee (Ortschaft) oder Berg (Berg für die Weiterfahrt ab Wolfsthal; in die Nähe des Grenzübergangs Berg gibt es im Gegensatz zum Grenzübergang Kittsee aber keinen ÖPNV). Ab Kittsee und Wolfsthal fahren direkte Züge nach Wien (ab Wolfsthal auch direkt zum Wiener Flughafen). Taxifahrten zur Personenbeförderung sind bis auf weiteres in der Slowakei nicht erlaubt. Vom Eurovea-Einkaufszentrum (Station Nova SND) verkehrt Bus Nr. 90 in Richtung Cunovo-Danubiana, Haltestelle Jarovce von dort 4 km Fußweg zum Grenzübergang Kittsee. Der Bahnhof Kittsee befindet sich gleich hinter dem Grenzübergang.
Verkehrsverbindungen können sich kurzfristig ändern oder auch ganz eingestellt werden.
Für den Transit durch die Tschechische Republik zur Heimreise nach Deutschland benötigen Deutsche bei Einreise das Doppel einer an das Tschechische Innenministerium adressierten Verbalnote der deutschen Botschaft in Prag. Einzelheiten zum Verfahren und den erforderlichen Angaben hat die Botschaft Prag auf seiner Homepage veröffentlicht.
Das slowakische Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und alle Regionalämter (Regionalamt mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) haben eine Hotline eingerichtet, bei der sich Personen mit Verdacht auf eine Covid-19-Infektion melden können, um weitere Anweisungen zu erhalten. Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Treten Sie Reisen in die Slowakei nur nach sorgfältiger persönlicher Abwägung und Einhaltung der anschließenden 14-tägigen Quarantäne an.
• Beachten Sie örtliche Hinweise und befolgen Sie stets die Anweisungen lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim slowakischen Gesundheitsministerium bzw. dem slowakischen Innenministerium , auch in englischer Sprache .
• Für die Durchreise durch Tschechien, beachten Sie die gesonderten Informationen auf der Seite der Botschaft Prag .
Tansania - Ergänzung:
Für Einreisende nach Tansania (Festland) und Sansibar gelten aufgrund der weltweiten Verbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 folgende Regelungen: unabhängig von Herkunftsland und Staatsangehörigkeit ist eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise verpflichtend. Bei Einreise nach Tansania am Flughafen Daressalam ist, seit dem 6. April 2020, die Quarantäne zwingend in der Studentenunterkunft in der Universität Daressalam zu verbringen. Einreisende werden direkt vom Flughafen zu dieser Unterkunft gebracht. Die dortigen Hygiene- und Gesundheitsverhältnisse sind unzureichend. Nach Daressalam/Tansania einreisende deutsche Staatsangehörige sollten dies bei ihren Reiseplänen berücksichtigen.
Thailand - Ergänzung:
Von Bangkok aus stehen weiterhin kommerzielle Angebote der Fluggesellschaften, z.B. Lufthansa, KLM, Quatar Airways, für die Rückreise nach Deutschland ggf. über Drittländer zur Verfügung.
Seit dem 25. März 2020 ist die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg für ausländische Reisende mit wenigen Ausnahmen untersagt. Ausgenommen sind u.a. Ausländer, die im Besitz einer gültigen thailändischen Arbeitserlaubnis sind, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie deren Familienangehörige, Piloten und Crewmitglieder. Diese müssen einen Gesundheitsnachweis (fit-to-fly-Bescheinigung, nicht älter als 72 h) vorlegen. Seit 1. April 2020 sind Transitreisen über die Flughäfen und Durchreisen durch Thailand nur noch in Ausnahmefällen möglich. Es gelten dabei dieselben Ausnahmeregelungen und Vorschriften wie für die Einreise nach Thailand.
Die thailändische Regierung hat mit Wirkung vom 26. März 2020 den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahme der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2-Virus verpflichtend unterziehen.
Seit 3. April 2020 gilt in Thailand landesweit eine Ausgangssperre von 22:00 Uhr abends bis 4:00 Uhr morgens. Darüber hinaus sind gesellschaftliche Veranstaltungen und private Feiern verboten. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Bei weiter Anreise zum Flughafen wird empfohlen, die Anreise mindestens einen Tag vorher außerhalb der Ausgangssperre durchzuführen. Reisebeschränkungen der einzelnen Provinzen müssen beachtet werden.
Seit 30. März 2020 sind Reisen von und nach Phuket nur in Ausnahmefällen auf dem Land- oder Seeweg gestattet.
Ab 10. April 2020 werden Reisen auf dem Luftweg von und nach Phuket nicht mehr möglich sein; der Flughafen Phuket wird ab dem 10. April 2020 bis zunächst 30. April 2020 geschlossen. Reisebeschränkungen nehmen von Tag zu Tag zu, Reisen im Land sind faktisch nur noch mit Mietwagen und wenigen verbliebenen Inlandsflügen möglich. Neu angereiste Gäste werden in vielen Provinzen, u.a. Phuket, nicht mehr in Hotels aufgenommen, Hotels werden kurzfristig geschlossen und an manchen Orten werden Touristen auf wenige, staatlich bestimmte Hotels verteilt.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (z.B. Gesichtsmasken sind in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht).
• Überprüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht notwendige Reisen. Sollten Sie sich bereits in Thailand aufhalten, kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre vorzeitige Ausreise auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
Ungarn - Ergänzung:
Ungarn hat die Einschränkungen im Land auf unbestimmte Zeit verlängert. Die Regierung wird die Aufrechterhaltung der Beschränkungen wöchentlich überprüfen. Demnach dürfen die Menschen ihre Wohnungen nur verlassen, wenn sie einen triftigen Grund haben, etwa Einkäufe oder das Versorgen von Angehörigen. Besuche von Verwandten und Freunden zählen nicht dazu. Spaziergänge und Sport im Freien sind erlaubt, sofern die Menschen untereinander einen Sicherheitsabstand von anderthalb Metern einhalten. Ohne die Verlängerung hätten die Bestimmungen nur bis zum Samstag gegolten. Quelle: tagesschau.de
Usbekistan - Ergänzung:
Auch Usbekistan ist inzwischen von COVID-19-Erkrankungen betroffen. Die Bewegungsfreiheit in der Hauptstadt Taschkent und innerhalb des Landes ist durch eine Ausgangssperre, Fahrverbote und Kontrollen stark eingeschränkt. Alle internationalen Linienflüge sind bis auf weiteres eingestellt. Die Landgrenzen sind für den Personenverkehr grundsätzlich geschlossen; lediglich für usbekische Staatsangehörige, die nach Usbekistan zurückkehren wollen, werden Ausnahmen gemacht.
- Achim Vogt
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- Wohnort: Kampala / Uganda
Re: Corona COVID-19 | Libanon
Libanon - Ergänzung:
Die Regierung des Libanon hat den medizinischen Notstand bis zum 26. April verlängert. Damit bleibt der internationale Flughafen in Beirut ebenso geschlossen wie die Landgrenze nach Syrien und der Fährhafen in Tripoli. Von 19 Uhr abends bis 5 Uhr morgens gilt eine Ausgangssperre. Lebensmittelgeschäfte dürfen bis 18 Uhr geöffnet haben, Geldwechsler lediglich von 10 bis 14 Uhr. Seit Montag (6. April) ist die Benutzung privater Pkw und Motorräder nur alternierend (ungerade Endziffer montags, mittwochs und freitags, gerade Endziffer dienstags, donnerstags und samstags) gestattet. Am Sonntag herrscht - von wenigen Ausnahmen abgesehen - ein allgemeines Fahrverbot.
Bisher ist das Land mit knapp 600 registrierten Infizierten und 19 Todesfällen vergleichsweise glimpflich davongekommen. Kritiker befürchten jedoch, dass die geringe Zahl von Tests (nicht einmal 11.000) eine erhebliche Dunkelziffer zur Folge hat. Die wirtschaftlichen Folgen für das Land, dessen Regierung erst vor wenigen Wochen den faktischen Staatsbankrott erklärt hat, sind enorm, zumal es so gut wie kein soziales Netz gibt.
Viele Grüße aus Beirut
Achim
Die Regierung des Libanon hat den medizinischen Notstand bis zum 26. April verlängert. Damit bleibt der internationale Flughafen in Beirut ebenso geschlossen wie die Landgrenze nach Syrien und der Fährhafen in Tripoli. Von 19 Uhr abends bis 5 Uhr morgens gilt eine Ausgangssperre. Lebensmittelgeschäfte dürfen bis 18 Uhr geöffnet haben, Geldwechsler lediglich von 10 bis 14 Uhr. Seit Montag (6. April) ist die Benutzung privater Pkw und Motorräder nur alternierend (ungerade Endziffer montags, mittwochs und freitags, gerade Endziffer dienstags, donnerstags und samstags) gestattet. Am Sonntag herrscht - von wenigen Ausnahmen abgesehen - ein allgemeines Fahrverbot.
Bisher ist das Land mit knapp 600 registrierten Infizierten und 19 Todesfällen vergleichsweise glimpflich davongekommen. Kritiker befürchten jedoch, dass die geringe Zahl von Tests (nicht einmal 11.000) eine erhebliche Dunkelziffer zur Folge hat. Die wirtschaftlichen Folgen für das Land, dessen Regierung erst vor wenigen Wochen den faktischen Staatsbankrott erklärt hat, sind enorm, zumal es so gut wie kein soziales Netz gibt.
Viele Grüße aus Beirut
Achim
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Alexander
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - Oman
Oman - Ergänzung:
Im Oman wurde heute das Gouvernement Muscat von den anderen umliegenden Gouvernements für den Zeitraum 10. – 22. April isoliert und kann nur mit Genehmigung verlassen oder betreten werden. Das Wilaya Muttrah darf weder betreten noch verlassen werden. Diese Entscheidung wurde gefällt, nachdem die Zahl der erkrankten auf 457 angestiegen ist. Da der Oman bisher keine oder kaum Tests durchgeführt hat, dürfte die Zahl der Infizierten entsprechend höher liegen.
Grüsse
Alexander
Im Oman wurde heute das Gouvernement Muscat von den anderen umliegenden Gouvernements für den Zeitraum 10. – 22. April isoliert und kann nur mit Genehmigung verlassen oder betreten werden. Das Wilaya Muttrah darf weder betreten noch verlassen werden. Diese Entscheidung wurde gefällt, nachdem die Zahl der erkrankten auf 457 angestiegen ist. Da der Oman bisher keine oder kaum Tests durchgeführt hat, dürfte die Zahl der Infizierten entsprechend höher liegen.
Grüsse
Alexander
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Italien - Ergänzung:
Es ist geplant, die bis zum 13. April bestehende Ausgangssperre in Italien bis zum 3. Mai zu verlängern. Quelle: Aljazeera
Spanien - Ergänzung:
Spaniens Parlament hat dem Antrag, den Alarmzustand bis zum 25. April zu verlängern, heute zugestimmt. Quelle: tagesschau.de
Südafrika - Ergänzung:
Südafrika hat heute die landesweite Ausgangssperre um 14 Tage verlängert. Quelle: Aljazeera
Gruß
Birgitt
Es ist geplant, die bis zum 13. April bestehende Ausgangssperre in Italien bis zum 3. Mai zu verlängern. Quelle: Aljazeera
Spanien - Ergänzung:
Spaniens Parlament hat dem Antrag, den Alarmzustand bis zum 25. April zu verlängern, heute zugestimmt. Quelle: tagesschau.de
Südafrika - Ergänzung:
Südafrika hat heute die landesweite Ausgangssperre um 14 Tage verlängert. Quelle: Aljazeera
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - Sierra Leone
Sierra Leone - Ergänzung:
Flüge von und nach Sierra Leone sind untersagt, die Landes- und Seegrenzen geschlossen. Ausnahmen gelten für Notfälle und Warenverkehr.
Ab Samstag, dem 11. April gilt für 14 Tage eine teilweise Ausgangssperre. Überschreiten der Distriktgrenzen ist in diesem Zeitraum nicht gestattet, außer für Waren und wichtige Dienstleistungen. Von 21 bis 6 Uhr besteht Ausgehverbot. Arbeitszeiten im öffentlichen und privaten Sektor sind auf 9 bis 16 Uhr beschränkt.
Die Bevölkerung ist aufgefordert, nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben, über die Osterfeiertage die Strände nicht zu benutzen und die grundlegenden Hygienestandards zu wahren.
Wichtige Info für in Sierra Leone gestrandete deutsche Reisende:
• Informieren Sie sich beim Directorate of Health Security and Emergencies über die aktuelle Lage in Sierra Leone.
Gruß
Birgitt
Flüge von und nach Sierra Leone sind untersagt, die Landes- und Seegrenzen geschlossen. Ausnahmen gelten für Notfälle und Warenverkehr.
Ab Samstag, dem 11. April gilt für 14 Tage eine teilweise Ausgangssperre. Überschreiten der Distriktgrenzen ist in diesem Zeitraum nicht gestattet, außer für Waren und wichtige Dienstleistungen. Von 21 bis 6 Uhr besteht Ausgehverbot. Arbeitszeiten im öffentlichen und privaten Sektor sind auf 9 bis 16 Uhr beschränkt.
Die Bevölkerung ist aufgefordert, nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben, über die Osterfeiertage die Strände nicht zu benutzen und die grundlegenden Hygienestandards zu wahren.
Wichtige Info für in Sierra Leone gestrandete deutsche Reisende:
• Informieren Sie sich beim Directorate of Health Security and Emergencies über die aktuelle Lage in Sierra Leone.
Gruß
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Kasachstan - Ergänzung:
Kasachstan hat den Ausnahmezustand - der ursprünglich bis 15. April befristet war - bis Ende April verlängert. Quelle: Aljazeera
Kuba - Ergänzung:
Kuba hat angeordnet, alle öffentlichen Verkehrsmittel stillzulegen und große Geschäfte zu schließen. Auch Taxis dürfen nicht mehr fahren. Nachdem zunächst vor allem Ausländer betroffen waren, wurden inzwischen auch erste Übertragungsketten im Inland nachgewiesen. Um die weitere Ausbreitung einzudämmen, wurden sechs Gebiete auf der Karibikinsel unter Quarantäne gestellt und die Grenzen für ausländische Besucher geschlossen. Die Regierung hat die Bevölkerung zudem aufgefordert, Abstand zu halten und möglichst zu Hause zu bleiben. Ausnahmen gelten für den Weg zur Arbeit und den Güterverkehr. Quelle: tagesschau.de
Malaysia - Ergänzung:
Malaysia hat die Bewegungs- und Reisebeschränkungen - die ursprünglich bis 14. April befristet waren - um zwei weitere Wochen bis zum 28. April verlängert. Quelle: Aljazeera
Spanien - Ergänzung:
In Spanien gilt aktuell bis zum 26. April der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt.
Bis zum 15. April 2020 besteht für 30 Tage gemäß Beschlusses der EU-Mitgliedsstaaten eine Einreisesperre für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden , Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen, Personen, die in nachgewiesenen unabwendbaren Familienangelegenheiten reisen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 vorerst für 30 Tage geschlossen Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde um 70% reduziert, bis auf die lokalen Bahnverbindungen, die um 20% während der Hauptverkehrszeiten und um 50% außerhalb dieser reduziert wurden. Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit dem 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Die meisten Geschäfte sind geschlossen, mit Ausnahmen u.a. für Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Weiterhin sind Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Gaststätten in ganz Spanien geschlossen.
Alle Hotels, kurzfristig vermieteten Ferienwohnungen, Camping- und Wohnmobilstandplätze mussten nach einer Entscheidung der spanischen Regierung schließen. Alle Reisenden, denen es bis dahin nicht möglich war, das Land zu verlassen, müssen in die von der spanischen Regierung benannten Nothotels übersiedeln (ab Seite 3, nach Regionen alphabetisch geordnet).
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit starken Einschränkungen gerechnet werden muss.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
Südafrika - Ergänzung:
Die in Südafrika geltende landesweite Ausgangssperre zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus wurde verlängert und gilt nun bis mindestens 30. April 2020. Während dieser Zeit darf die Unterkunft nur zu dringend erforderlichen Anlässen verlassen werden (z.B. Einkauf von Lebensmitteln oder Arztbesuche).
Der landesweite Lockdown beinhaltet ebenfalls die Schließung aller Landgrenzen und Flughäfen, so dass auch alle regulären Flüge entfallen. Der Lockdown beinhaltet grundsätzlich auch die Schließung von Hotels. Dies gilt nicht, wenn sich internationale Reisende dort aufhalten. Informationen zum Lockdown finden Sie auf der Website des Department of Health . Der Lockdown beinhaltet grundsätzlich auch die Schließung von Hotels. Dies gilt nicht, wenn sich internationale Reisende dort aufhalten.
Spezifische Informationen zu Covid-19 in Bezug auf Südafrika finden Sie auf der Webseite des National Institute for Communicable Diseases bzw. speziell eingerichteten Seite des Department of Health .
• Bitte halten Sie sich in jedem Fall an Anweisungen, die von den südafrikanischen Behörden gemacht werden.
• Übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.
• Registrieren Sie sich – falls noch nicht geschehen – beim Rückholprogramm .
• Auf der Webseite finden Sie Informationen des Departments of Health von Südafrika zur COVID-19 Pandemie sowie Regelungen zum „Lockdown"
Südkorea - Ergänzung:
Die visumfreie Einreise deutscher Staatsangehöriger nach Südkorea ist ab dem 13. April, 00:00 Uhr nicht mehr möglich. Die bisherige Regelung, dass Touristen und Geschäftsreisende für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen können, wird bis auf weiteres ausgesetzt.
Am 23. Februar 2020 wurde die höchste Alarmstufe wegen des neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 ausgerufen. Behörden wurden angewiesen, Maßnahmen zu treffen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Dazu gehören eventuelle Reisebeschränkungen, Schulschließungen und das Verbot öffentlicher Veranstaltungen. Besonders betroffen sind Daegu und Cheongdo in der östlichen Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang). Auch der Großraum Seoul ist betroffen, wenn auch weniger stark.
Ab dem 1. April 2020 sind alle nach Südkorea einreisenden Passagiere verpflichtet, sich nach der Einreise direkt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne (oder, falls kein Wohnsitz vorhanden, in einen kostenpflichtigen – ca. 100.000 KRW (entspricht circa 75 EUR) pro Tag- zur Verfügung gestellten Quarantäneort) zu begeben. Diese Maßnahme gilt für alle Personen ungeachtet ihrer Nationalität oder der Dauer ihres Aufenthaltes. Ausnahmen sind für kurzfristige Aufenthalte für folgende Personengruppen vorgesehen: Diplomaten und Personen, die aus einem wichtigen geschäftlichen, humanitären oder akademischen Grund das Land besuchen. Sie werden nach einem am Flughafen durchgeführten medizinischen Test für die Dauer ihres Aufenthaltes aktiv überwacht (kontinuierliche Protokollierung des Gesundheitszustandes per Smartphone-App). Die Ausnahmegründe müssen vor Reiseantritt von der jeweiligen koreanischen Botschaft im Herkunftsland bestätigt werden. Es wird daher dringend empfohlen, sich vor Reiseantritt mit der koreanischen Botschaft im jeweiligen Herkunftsland in Verbindung zu setzen.
Weiter gilt für alle Reisenden, dass ab dem 30. März ein sog. "pre boarding check" vor dem Abflug nach Korea erfolgt. Sollte dort eine erhöhte Körpertemperatur von 37,5 Grad oder mehr gemessen werden, wird die Mitnahme gegen Kostenerstattung des Fluges verweigert.
• Von Reisen in die Provinz Gyeongsangbuk-do und in die Stadt Daegu wird derzeit abgeraten.
• Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts .
• Verfolgen Sie aufgrund der Dynamik der Ausbreitung des Coronavirus in Südkorea Nachrichten und Agenturmeldungen aufmerksam.
• Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung vor Reiseantritt.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
Kasachstan hat den Ausnahmezustand - der ursprünglich bis 15. April befristet war - bis Ende April verlängert. Quelle: Aljazeera
Kuba - Ergänzung:
Kuba hat angeordnet, alle öffentlichen Verkehrsmittel stillzulegen und große Geschäfte zu schließen. Auch Taxis dürfen nicht mehr fahren. Nachdem zunächst vor allem Ausländer betroffen waren, wurden inzwischen auch erste Übertragungsketten im Inland nachgewiesen. Um die weitere Ausbreitung einzudämmen, wurden sechs Gebiete auf der Karibikinsel unter Quarantäne gestellt und die Grenzen für ausländische Besucher geschlossen. Die Regierung hat die Bevölkerung zudem aufgefordert, Abstand zu halten und möglichst zu Hause zu bleiben. Ausnahmen gelten für den Weg zur Arbeit und den Güterverkehr. Quelle: tagesschau.de
Malaysia - Ergänzung:
Malaysia hat die Bewegungs- und Reisebeschränkungen - die ursprünglich bis 14. April befristet waren - um zwei weitere Wochen bis zum 28. April verlängert. Quelle: Aljazeera
Spanien - Ergänzung:
In Spanien gilt aktuell bis zum 26. April der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt.
Bis zum 15. April 2020 besteht für 30 Tage gemäß Beschlusses der EU-Mitgliedsstaaten eine Einreisesperre für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden , Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen, Personen, die in nachgewiesenen unabwendbaren Familienangelegenheiten reisen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 vorerst für 30 Tage geschlossen Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde um 70% reduziert, bis auf die lokalen Bahnverbindungen, die um 20% während der Hauptverkehrszeiten und um 50% außerhalb dieser reduziert wurden. Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit dem 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Die meisten Geschäfte sind geschlossen, mit Ausnahmen u.a. für Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Weiterhin sind Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Gaststätten in ganz Spanien geschlossen.
Alle Hotels, kurzfristig vermieteten Ferienwohnungen, Camping- und Wohnmobilstandplätze mussten nach einer Entscheidung der spanischen Regierung schließen. Alle Reisenden, denen es bis dahin nicht möglich war, das Land zu verlassen, müssen in die von der spanischen Regierung benannten Nothotels übersiedeln (ab Seite 3, nach Regionen alphabetisch geordnet).
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit starken Einschränkungen gerechnet werden muss.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
Südafrika - Ergänzung:
Die in Südafrika geltende landesweite Ausgangssperre zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus wurde verlängert und gilt nun bis mindestens 30. April 2020. Während dieser Zeit darf die Unterkunft nur zu dringend erforderlichen Anlässen verlassen werden (z.B. Einkauf von Lebensmitteln oder Arztbesuche).
Der landesweite Lockdown beinhaltet ebenfalls die Schließung aller Landgrenzen und Flughäfen, so dass auch alle regulären Flüge entfallen. Der Lockdown beinhaltet grundsätzlich auch die Schließung von Hotels. Dies gilt nicht, wenn sich internationale Reisende dort aufhalten. Informationen zum Lockdown finden Sie auf der Website des Department of Health . Der Lockdown beinhaltet grundsätzlich auch die Schließung von Hotels. Dies gilt nicht, wenn sich internationale Reisende dort aufhalten.
Spezifische Informationen zu Covid-19 in Bezug auf Südafrika finden Sie auf der Webseite des National Institute for Communicable Diseases bzw. speziell eingerichteten Seite des Department of Health .
• Bitte halten Sie sich in jedem Fall an Anweisungen, die von den südafrikanischen Behörden gemacht werden.
• Übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.
• Registrieren Sie sich – falls noch nicht geschehen – beim Rückholprogramm .
• Auf der Webseite finden Sie Informationen des Departments of Health von Südafrika zur COVID-19 Pandemie sowie Regelungen zum „Lockdown"
Südkorea - Ergänzung:
Die visumfreie Einreise deutscher Staatsangehöriger nach Südkorea ist ab dem 13. April, 00:00 Uhr nicht mehr möglich. Die bisherige Regelung, dass Touristen und Geschäftsreisende für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen können, wird bis auf weiteres ausgesetzt.
Am 23. Februar 2020 wurde die höchste Alarmstufe wegen des neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 ausgerufen. Behörden wurden angewiesen, Maßnahmen zu treffen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Dazu gehören eventuelle Reisebeschränkungen, Schulschließungen und das Verbot öffentlicher Veranstaltungen. Besonders betroffen sind Daegu und Cheongdo in der östlichen Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang). Auch der Großraum Seoul ist betroffen, wenn auch weniger stark.
Ab dem 1. April 2020 sind alle nach Südkorea einreisenden Passagiere verpflichtet, sich nach der Einreise direkt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne (oder, falls kein Wohnsitz vorhanden, in einen kostenpflichtigen – ca. 100.000 KRW (entspricht circa 75 EUR) pro Tag- zur Verfügung gestellten Quarantäneort) zu begeben. Diese Maßnahme gilt für alle Personen ungeachtet ihrer Nationalität oder der Dauer ihres Aufenthaltes. Ausnahmen sind für kurzfristige Aufenthalte für folgende Personengruppen vorgesehen: Diplomaten und Personen, die aus einem wichtigen geschäftlichen, humanitären oder akademischen Grund das Land besuchen. Sie werden nach einem am Flughafen durchgeführten medizinischen Test für die Dauer ihres Aufenthaltes aktiv überwacht (kontinuierliche Protokollierung des Gesundheitszustandes per Smartphone-App). Die Ausnahmegründe müssen vor Reiseantritt von der jeweiligen koreanischen Botschaft im Herkunftsland bestätigt werden. Es wird daher dringend empfohlen, sich vor Reiseantritt mit der koreanischen Botschaft im jeweiligen Herkunftsland in Verbindung zu setzen.
Weiter gilt für alle Reisenden, dass ab dem 30. März ein sog. "pre boarding check" vor dem Abflug nach Korea erfolgt. Sollte dort eine erhöhte Körpertemperatur von 37,5 Grad oder mehr gemessen werden, wird die Mitnahme gegen Kostenerstattung des Fluges verweigert.
• Von Reisen in die Provinz Gyeongsangbuk-do und in die Stadt Daegu wird derzeit abgeraten.
• Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts .
• Verfolgen Sie aufgrund der Dynamik der Ausbreitung des Coronavirus in Südkorea Nachrichten und Agenturmeldungen aufmerksam.
• Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung vor Reiseantritt.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Irland - Ergänzung:
In Irland wird die Ausgangssperre bis zum 5. Mai verlängert. Quelle: tagesschau.de
Italien - Ergänzung:
Italien verlängert die strikten Ausgangsverbote um rund drei Wochen bis zum 3. Mai. Allerdings dürfen ab 14. April einzelne Geschäfte öffnen. Quelle: tagesschau.de
Kenia - Ergänzung:
Alle Flughäfen sind bis zum 5. Mai 2020 für den regulären internationalen Flugverkehr geschlossen. Für Rückhol- und Rettungsflüge bestehen Ausnahmen. Für deutsche Reisende wurde eine Rückholaktion durchgeführt.
Seit dem 18. März 2020 ist die Einreise nach Kenia aus von COVID-19 betroffenen Staaten für mindestens 30 Tage untersagt. Nur kenianische Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung dürfen weiterhin einreisen, müssen sich aber in eine 14-tägige Selbstquarantäne oder in eine staatliche ausgewiesene Quarantäneeinrichtung begeben.
Seit dem 27. März 2020 gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 19 bis 5 Uhr, die unbedingt zu beachten ist.
Der Personenverkehr in und aus Nairobi Metropolitan Area und in, aus und zwischen den Counties Kilifi, Kwale und Mombasa ist für zunächst 21 Tage untersagt.
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 50% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Für die Verlängerung von Besuchsvisa (Visitors´ Passes) für Kenia bietet das Department of Immigration Services Informationen.
Im Falle einer weiteren Verbreitung von COVID-19 in Kenia ist abzusehen, dass eine adäquate medizinische Versorgung in Kenia nicht gewährleistet werden kann. Einschränkungen bei Ambulanzflügen müssen in Betracht gezogen werden.
• Bitte halten Sie sich unbedingt an die Quarantäneanweisungen und die nächtlichen Ausgangssperren.
• Sollten Sie noch als Tourist in Kenia sein, halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste aktuell in kontaktieren Sie im Bedarfsfall die deutsche Botschaft in Nairobi .
• Bitte legen Sie sich mit Blick auf die Reise- und Ausgehbeschränkungen einen Vorratsbestand an Lebensmitteln zu, mit dem Sie eine Woche über die Runden kommen.
• Sorgen Sie vor mit geladenen Taschenlampen, Powerbanks, Erste-Hilfe Kästen und Bargeld.
• Informieren Sie sich über die Seite des kenianischen Gesundheitsministeriums zu den aktuellen Maßnahmen und kontaktieren Sie im Land im Bedarfsfall die Hotline unter 719.
Österreich - Ergänzung:
Tirol verlängert die Quarantäne für das Paznauntal mit den Orten Ischgl und Galtür sowie für St. Anton am Arlberg um zwei Wochen bis zum 26. April. Das sei die alternativlose Konsequenz aus jüngsten Tests. Bei fast 3000 Tests binnen eines Tages habe sich herausgestellt, dass bei bis zu 19 Prozent der untersuchten Menschen das Coronavirus nachweisbar gewesen sei. Quelle: tagesschau.de
Polen - Ergänzung:
Polen hat zur Eindämmung der Corona-Infektionen drastische Einschränkungen des Personenverkehrs verordnet. Flug-, Bahn- und Schiffsverbindungen für den Personenverkehr nach Polen sind mindestens noch bis zum 26. April 2020 unterbrochen.
Bis mindestens 3. Mai 2020 ist die Einreise nach Polen an Grenzübergängen mit Deutschland, Litauen, der Tschechischen Republik und der Slowakei für Ausländer nur noch in Ausnahmefällen möglich. Zusätzlich wurden wieder Grenzkontrollen eingeführt und zahlreiche Übergänge von Deutschland nach Polen ganz geschlossen.
Eine Einreise nach Polen ist nur noch bestimmten Personengruppen erlaubt, die zudem bei der Einreise ihre Kontaktdaten inkl. Rufnummer angeben und sich direkt nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen. Ausnahmen von der Quarantäne gelten ab dem 27. März 2020 nur noch für Fahrer im Personen- und Güterverkehr.
Eine Einreise ist nur noch für folgende Personengruppen erlaubt:
- Polnische Staatsbürger,
- Ausländer, die Ehepartner oder Kinder der polnischer Staatsbürger sind oder von denen dauerhaft betreut werden,
- Ausländer, die eine KARTA POLAKA besitzen,
- Diplomaten und ihre Familienmitglieder,
- Ausländer, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in POL verfügen,
- Ausländer, die über eine Arbeitsgenehmigung in POL verfügen,
- Personen, die eine Sondergenehmigung des Hauptkommandanten des Grenzschutzes haben,
- Ausländer, die ein Transportmittel fahren, das zur Güterbeförderung dient.
Auch für diese Ausnahmen ist eine Einreise von Deutschland nach Polen nur noch an den folgenden Übergängen möglich: Jedrzychowice, Wegliniec-Horka, Olszyna-Forst, Zasieki-Forst, Gubin-Guben, Swiecko-Frankfurt, Kunowice-Frankfurt, Slubice-Frankfurt n. Odra, Kostzyn n. Odra-Kiec, Kostrzyn-Kiec, Krajnik Dolny-Schwedt, Szczecin Gumience, Kolbaskowo-Pomellen, Swinoujscie-Garz
Auch die Grenzübergänge Polens mit der Ukraine, Belarus und Russland wurden bis zunächst 3. Mai 2020 bis auf wenige Ausnahmen geschlossen. Es gibt Ausnahmen für den Güterverkehr und einige wenige Personenübergänge bleiben für PKW geöffnet.
Ab dem 16. April 2020 müssen alle Personen im öffentlichen Raum, in Geschäften und Büros Mund und Nase mit einem Mundschutz oder Schal bedecken.
Alle öffentlichen Einrichtungen, Sport- und Freizeit- und Kultureinrichtungen, Restaurants, Bars, Einkaufzentren usw. sind bis mindestens 19. April 2020 geschlossen.
Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten und Kultureinrichtungen bleiben zunächst bis zum 26. April 2020 geschlossen.
Folgende Einschränkungen der Bewegungsfreiheit gelten zunächst bis 19. April: Die eigene Wohnung soll nur für den Weg zur Arbeit, zur Betreuung älterer oder pflegebedürftiger Angehöriger oder für weitere unbedingt notwendige Verrichtungen verlassen werden: Einkauf von Lebensmitteln oder Medikamenten, Arztbesuche, Hund ausführen. Auch Spaziergänge in der unmittelbaren Umgebung des Wohnorts zählen zu diesen Ausnahmen. Parks und Grünanlagen bleiben ebenfalls mindestens bis zum 19. April 2020 gesperrt.
Der minimale Abstand zwischen Menschen im öffentlichen Raum beträgt 2 Meter. Ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre dürfen sich im öffentlichen Raum ausschließlich in Begleitung von Erwachsenen aufhalten.
In Geschäften, Banken und Tankstellen dürfen sich nur drei Kunden pro Kasse gleichzeitig aufhalten. Das Betreten ist nur mit Handschuhen gestattet, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen. Von 10 bis 12 Uhr sind Geschäfte ausschließlich für Senioren über 65 Jahre geöffnet.
Hotels und andere Herbergen werden geschlossen. Nicht betroffen sind Geschäftsreisen. Parks, Plätze, Boulevards, Grünanlagen und Leihräder dürfen nicht mehr genutzt werden.
Alle Rehabilitationsleistungen, die für die Gesundheit der Patienten nicht unbedingt notwendig sind, werden abgesagt, Versammlungen sind bis mindestens 3. Mai 2020 untersagt.
Die Quarantäne-Regelungen gelten weiter bis 3. Mai 2020. Wer mit einer Person in Quarantäne lebt, unterliegt selbst den gleichen Maßnahmen.
• Informieren Sie sich auf der Homepage der polnischen Regierung .
• Überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne und erkundigen vor Reiseantritt unbedingt bei der zuständigen polnischen Auslandsvertretung über die geltenden Einreisebestimmungen.
Spanien - Ergänzung:
Die spanische Regierung empfiehlt allen Bürgern in öffentlichen Verkehrsmitteln Masken zu tragen. Soweit möglich sollen ab kommender Woche Masken in U-Bahn-Stationen oder Bahnhöfen zugänglich gemacht werden. Quelle: tagesschau.de - Ab Montag sollen die Menschen trotz Lockdown in Spanien teilweise wieder arbeiten gehen. Quelle: heise telepolis
Russland - Ergänzung:
Moskau wird ab kommender Woche schrittweise ein System einführen, dass die Bewegungen der Bewohner innerhalb der Stadt während einer teilweisen Sperrung überwacht und reguliert. Dabei sollen entsprechende Pässe eingeführt werden. Im ersten Step erhalten die Menschen eine Genehmigung, die zur Arbeit reisen müssen. Quelle: Aljazeera
In Irland wird die Ausgangssperre bis zum 5. Mai verlängert. Quelle: tagesschau.de
Italien - Ergänzung:
Italien verlängert die strikten Ausgangsverbote um rund drei Wochen bis zum 3. Mai. Allerdings dürfen ab 14. April einzelne Geschäfte öffnen. Quelle: tagesschau.de
Kenia - Ergänzung:
Alle Flughäfen sind bis zum 5. Mai 2020 für den regulären internationalen Flugverkehr geschlossen. Für Rückhol- und Rettungsflüge bestehen Ausnahmen. Für deutsche Reisende wurde eine Rückholaktion durchgeführt.
Seit dem 18. März 2020 ist die Einreise nach Kenia aus von COVID-19 betroffenen Staaten für mindestens 30 Tage untersagt. Nur kenianische Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung dürfen weiterhin einreisen, müssen sich aber in eine 14-tägige Selbstquarantäne oder in eine staatliche ausgewiesene Quarantäneeinrichtung begeben.
Seit dem 27. März 2020 gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 19 bis 5 Uhr, die unbedingt zu beachten ist.
Der Personenverkehr in und aus Nairobi Metropolitan Area und in, aus und zwischen den Counties Kilifi, Kwale und Mombasa ist für zunächst 21 Tage untersagt.
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 50% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Für die Verlängerung von Besuchsvisa (Visitors´ Passes) für Kenia bietet das Department of Immigration Services Informationen.
Im Falle einer weiteren Verbreitung von COVID-19 in Kenia ist abzusehen, dass eine adäquate medizinische Versorgung in Kenia nicht gewährleistet werden kann. Einschränkungen bei Ambulanzflügen müssen in Betracht gezogen werden.
• Bitte halten Sie sich unbedingt an die Quarantäneanweisungen und die nächtlichen Ausgangssperren.
• Sollten Sie noch als Tourist in Kenia sein, halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste aktuell in kontaktieren Sie im Bedarfsfall die deutsche Botschaft in Nairobi .
• Bitte legen Sie sich mit Blick auf die Reise- und Ausgehbeschränkungen einen Vorratsbestand an Lebensmitteln zu, mit dem Sie eine Woche über die Runden kommen.
• Sorgen Sie vor mit geladenen Taschenlampen, Powerbanks, Erste-Hilfe Kästen und Bargeld.
• Informieren Sie sich über die Seite des kenianischen Gesundheitsministeriums zu den aktuellen Maßnahmen und kontaktieren Sie im Land im Bedarfsfall die Hotline unter 719.
Österreich - Ergänzung:
Tirol verlängert die Quarantäne für das Paznauntal mit den Orten Ischgl und Galtür sowie für St. Anton am Arlberg um zwei Wochen bis zum 26. April. Das sei die alternativlose Konsequenz aus jüngsten Tests. Bei fast 3000 Tests binnen eines Tages habe sich herausgestellt, dass bei bis zu 19 Prozent der untersuchten Menschen das Coronavirus nachweisbar gewesen sei. Quelle: tagesschau.de
Polen - Ergänzung:
Polen hat zur Eindämmung der Corona-Infektionen drastische Einschränkungen des Personenverkehrs verordnet. Flug-, Bahn- und Schiffsverbindungen für den Personenverkehr nach Polen sind mindestens noch bis zum 26. April 2020 unterbrochen.
Bis mindestens 3. Mai 2020 ist die Einreise nach Polen an Grenzübergängen mit Deutschland, Litauen, der Tschechischen Republik und der Slowakei für Ausländer nur noch in Ausnahmefällen möglich. Zusätzlich wurden wieder Grenzkontrollen eingeführt und zahlreiche Übergänge von Deutschland nach Polen ganz geschlossen.
Eine Einreise nach Polen ist nur noch bestimmten Personengruppen erlaubt, die zudem bei der Einreise ihre Kontaktdaten inkl. Rufnummer angeben und sich direkt nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen. Ausnahmen von der Quarantäne gelten ab dem 27. März 2020 nur noch für Fahrer im Personen- und Güterverkehr.
Eine Einreise ist nur noch für folgende Personengruppen erlaubt:
- Polnische Staatsbürger,
- Ausländer, die Ehepartner oder Kinder der polnischer Staatsbürger sind oder von denen dauerhaft betreut werden,
- Ausländer, die eine KARTA POLAKA besitzen,
- Diplomaten und ihre Familienmitglieder,
- Ausländer, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in POL verfügen,
- Ausländer, die über eine Arbeitsgenehmigung in POL verfügen,
- Personen, die eine Sondergenehmigung des Hauptkommandanten des Grenzschutzes haben,
- Ausländer, die ein Transportmittel fahren, das zur Güterbeförderung dient.
Auch für diese Ausnahmen ist eine Einreise von Deutschland nach Polen nur noch an den folgenden Übergängen möglich: Jedrzychowice, Wegliniec-Horka, Olszyna-Forst, Zasieki-Forst, Gubin-Guben, Swiecko-Frankfurt, Kunowice-Frankfurt, Slubice-Frankfurt n. Odra, Kostzyn n. Odra-Kiec, Kostrzyn-Kiec, Krajnik Dolny-Schwedt, Szczecin Gumience, Kolbaskowo-Pomellen, Swinoujscie-Garz
Auch die Grenzübergänge Polens mit der Ukraine, Belarus und Russland wurden bis zunächst 3. Mai 2020 bis auf wenige Ausnahmen geschlossen. Es gibt Ausnahmen für den Güterverkehr und einige wenige Personenübergänge bleiben für PKW geöffnet.
Ab dem 16. April 2020 müssen alle Personen im öffentlichen Raum, in Geschäften und Büros Mund und Nase mit einem Mundschutz oder Schal bedecken.
Alle öffentlichen Einrichtungen, Sport- und Freizeit- und Kultureinrichtungen, Restaurants, Bars, Einkaufzentren usw. sind bis mindestens 19. April 2020 geschlossen.
Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten und Kultureinrichtungen bleiben zunächst bis zum 26. April 2020 geschlossen.
Folgende Einschränkungen der Bewegungsfreiheit gelten zunächst bis 19. April: Die eigene Wohnung soll nur für den Weg zur Arbeit, zur Betreuung älterer oder pflegebedürftiger Angehöriger oder für weitere unbedingt notwendige Verrichtungen verlassen werden: Einkauf von Lebensmitteln oder Medikamenten, Arztbesuche, Hund ausführen. Auch Spaziergänge in der unmittelbaren Umgebung des Wohnorts zählen zu diesen Ausnahmen. Parks und Grünanlagen bleiben ebenfalls mindestens bis zum 19. April 2020 gesperrt.
Der minimale Abstand zwischen Menschen im öffentlichen Raum beträgt 2 Meter. Ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre dürfen sich im öffentlichen Raum ausschließlich in Begleitung von Erwachsenen aufhalten.
In Geschäften, Banken und Tankstellen dürfen sich nur drei Kunden pro Kasse gleichzeitig aufhalten. Das Betreten ist nur mit Handschuhen gestattet, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen. Von 10 bis 12 Uhr sind Geschäfte ausschließlich für Senioren über 65 Jahre geöffnet.
Hotels und andere Herbergen werden geschlossen. Nicht betroffen sind Geschäftsreisen. Parks, Plätze, Boulevards, Grünanlagen und Leihräder dürfen nicht mehr genutzt werden.
Alle Rehabilitationsleistungen, die für die Gesundheit der Patienten nicht unbedingt notwendig sind, werden abgesagt, Versammlungen sind bis mindestens 3. Mai 2020 untersagt.
Die Quarantäne-Regelungen gelten weiter bis 3. Mai 2020. Wer mit einer Person in Quarantäne lebt, unterliegt selbst den gleichen Maßnahmen.
• Informieren Sie sich auf der Homepage der polnischen Regierung .
• Überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne und erkundigen vor Reiseantritt unbedingt bei der zuständigen polnischen Auslandsvertretung über die geltenden Einreisebestimmungen.
Spanien - Ergänzung:
Die spanische Regierung empfiehlt allen Bürgern in öffentlichen Verkehrsmitteln Masken zu tragen. Soweit möglich sollen ab kommender Woche Masken in U-Bahn-Stationen oder Bahnhöfen zugänglich gemacht werden. Quelle: tagesschau.de - Ab Montag sollen die Menschen trotz Lockdown in Spanien teilweise wieder arbeiten gehen. Quelle: heise telepolis
Russland - Ergänzung:
Moskau wird ab kommender Woche schrittweise ein System einführen, dass die Bewegungen der Bewohner innerhalb der Stadt während einer teilweisen Sperrung überwacht und reguliert. Dabei sollen entsprechende Pässe eingeführt werden. Im ersten Step erhalten die Menschen eine Genehmigung, die zur Arbeit reisen müssen. Quelle: Aljazeera
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Argentinien - Ergänzung:
Argentinien hat angekündigt, die Ausgangssperre in den größeren Städten zu verlängern. Ein Datum wurde noch nicht bekanntgegeben. Quelle: Aljazeera
Bosnien und Herzegowina - Ergänzung:
Seit dem 25. März 2020 ist die Einreise nach Bosnien und Herzegowina für ausländische Staatsangehörige nicht mehr erlaubt. Ausnahmen gelten nur für Diplomaten und medizinisches Personal.
Seit 18. März 2020 gilt in Bosnien und Herzegowina der Ausnahmezustand. Restaurants, Bars, Cafés, Teehäuser, Kino, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind geschlossen.
In der Föderation Bosnien und Herzegowina gilt bis auf weiteres eine generelle Ausgangssperre zwischen 20 Uhr und 5 Uhr morgens. Personen unter 18 Jahren dürfen sich nur im Auto der Eltern in der Öffentlichkeit bewegen, Personen über 65 Jahren dürfen Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr in die Öffentlichkeit, ansonsten besteht Ausgangsverbot.
In der Republika Srpska gilt eine generelle Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr morgens und zudem an den Wochenenden ein Verbot, seinen Aufenthaltsort von Samstag 12 bis Sonntag 18 Uhr zu verlassen. Personen über 65 Jahre dürfen dienstags und freitags von 7 bis 10 Uhr in die Öffentlichkeit, ansonsten besteht Ausgangsverbot. Geschäfte, die nur Lebensmittel für den direkten Verkauf anbieten und keine Möglichkeit der Menschenansammlung bieten, sind derzeit noch nicht von diesen Maßnahmen betroffen.
Das bosnisch-herzegowinischen Gesundheitssystems ist nicht ausreichend auf eine sprunghaft erhöhte Belastung vorbereitet. Besonders anfällige Personen, und jene, die auf eine lückenlose medizinische Versorgung angewiesen sind, sollten überprüfen, ob eine Ausreise möglich ist.
Allen eintreffenden Reisenden, die nicht die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit besitzen, wird seit 17. März 2020 die Einreise verweigert. Es gibt noch keine gesicherten Informationen, ob Deutschen mit dauerhaftem Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina die Einreise ermöglicht wird. Vereinzelt wurde bereits EU-Staatsangehörigen die Einreise trotz Daueraufenthalt in Bosnien und Herzegowina verweigert. Reisende mit bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit dürfen zwar noch einreisen, müssen aber eine 14-tägige Quarantäne ab Einreise einhalten, ggf. auch in Zelten direkt an der Grenze. Verstöße gegen diese Quarantänevorschrift können strafrechtliche Konsequenzen haben.
• Prüfen Sie Ihre Ausreiseoptionen, wenn Sie auf eine lückenlose medizinische Versorgung angewiesen sind oder zur Risikogruppe zählen.
Bulgarien - Ergänzung:
Auch Bulgarien hat Einschränkungen wegen des Coronavirus verlängert. Die Bulgaren dürfen unter anderem die Hauptstadt Sofia und die anderen 26 Regionalzentren ohne Passierschein und triftigen Grund nicht verlassen. Nur Lebensmittelläden, Apotheken, Banken und Tankstellen haben geöffnet. Die Schutzmaßnahmen gelten nun bis zum 13. Mai. Dann soll auch der seit dem 13. März geltende Ausnahmezustand enden. Quelle: tagesschau.de
Chile - Ergänzung:
Seit dem 18. März 2020 hat Chile seine Luft- See- und Landgrenzen für die Einreise von Ausländern geschlossen. Ausgenommen sind in Chile ansässige Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis. Diese werden bei vorherigem Aufenthalt in Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, China, Iran, Südkorea und Japan bei Einreise nach Chile unter 14-tägige „häusliche Isolierung“ gestellt, selbst wenn keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen und kein Kontakt zu einem Infizierten bestanden hat.
Die regelmäßig verkehrenden Fluglinien haben ihren Flugverkehr von und nach Chile vorübergehend eingestellt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen in Chile bis zum 30. September 2020 nicht anlegen.
Zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Corona-Virus haben die chilenischen Behörden nächtliche Ausgangssperren (täglich 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr) angeordnet. Einzelne Ortschaften sowie vereinzelte Stadtbezirke der Hauptstadt Santiago stehen unter präventiver Quarantäne. Bitte informieren Sie sich unter www.gob.cl über aktuelle Einschränkungen an Ihrem Aufenthaltsort.
Darüber hinaus gilt vom 09.04.2020 bis einschließlich 12.04.2020 eine Absperrung ( "cordón sanitario") um die Regionen Metropolitana, Gran Concepción, Temuco und Padre Las Casas. Der Zugang zu bzw. das Verlassen dieser Gebiete ist nur im Ausnahmefall mit Genehmigung (salvoconducto) möglich.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, mittels „salvoconductos“ oder „permisos temporales“, die online beantragt werden können, zu bestimmten Zwecken (Arztbesuch, Einkauf, etc.) die eigene Wohnung zu verlassen (zu beantragen über: www.comisaríavirtual.cl ).
Ausländer, die nicht über einen normalen chilenischen Personalausweis und/oder eine „clave única“ verfügen, nutzen die Funktionstaste „extranjeros“ und tragen dort ihre Passnummer ein.
Für Personen, die sich zum Flughafen begeben, um das Land zu verlassen, reicht nach jetzigem Kenntnisstand die Vorlage eines Flugtickets oder der Nachweis einer Reservierung im Falle einer Kontrolle durch die Polizei aus.
Seit dem 8. April 2020 besteht Maskenpflicht bei Nutzung öffentlicher und privater Verkehrsmittel.
• Setzen Sie sich mit Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und erwägen Sie ggf. eine frühere Aus- oder Rückreise.
• Bitte informieren sie sich regelmäßig unter www.gob.cl und www.minsal.cl über die aktuelle Lage, Ausgangssperren und Quarantänemaßnahmen.
Hongkong - Ergänzung:
Seit Mittwoch, 25. März ist eine Einreise nach Hongkong für Personen ohne Aufenthaltsberechtigung sowie ein Transit am internationalen Flughafen Hongkong auf unbestimmte Zeit nicht mehr möglich.
Personen mit Aufenthaltsberechtigung müssen sich seit 8. April nach Einreise einem Speicheltest im „Temporary Specimen Collection Center“ des Department of Health auf dem Gelände der AsiaWorld-Expo unterziehen, um sich auf Covid-19 testen zu lassen. Anschließend müssen sie sich umgehend in die verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne begeben. Das Department of Health informiert die Betroffenen umgehend, sofern ein positives Testergebnis vorliegt, um eine stationäre Unterbringung im Krankenhaus in die Wege zu leiten. Personen mit Aufenthaltsberechtigung, die aus Großbritannien einreisen, müssen sich ab 9. April auf dem Gelände der AsiaWorld-Expo einem Speicheltest unterziehen und dort verbleiben bis das Testergebnis vorliegt. Bei positivem Befund erfolgt eine stationäre Behandlung im Krankenhaus. Begleitpersonen sowie Kontaktpersonen von Infizierten werden in staatliche Quarantänezentren untergebracht. Bei negativem Befund müssen sie sich in die verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne begeben.
Seit 6. April ist die Hongkong-Zuhai-Macao Brücke auf unbestimmte Zeit nicht mehr für den Busverkehr geöffnet.
Mit Behinderungen im Reiseverkehr, und der Streichung von weiteren Flügen von und nach Hongkong, muss gerechnet werden. Mehrere internationale Fluglinien haben den Flugverkehr eingestellt. Einige Staaten haben zudem Einreisebeschränkungen für aus Hongkong kommende Fluggäste erlassen. Hongkong hat für alle in der Stadt eintreffenden Personen Einreisebeschränkungen verhängt.
Bei der Einreise nach Festlandchina können Quarantänemaßnahmen auferlegt werden (in der Regel 14-tägige Quarantäne). Die Entscheidung über Quarantänemaßnahmen wird von unterschiedlichen Behörden auf verschiedenen Ebenen getroffen und kann sich auch innerhalb einer Stadt unterscheiden, siehe China .
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und des Government of Hongkong .
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Malta - Ergänzung:
Nach bestätigten COVID-19-Fällen müssen sich alle nach Malta Reisenden nach Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet.
Seit dem 21. März 2020 sind alle regulären Flug-, Fähr- und Schiffsverbindungen nach Malta eingestellt.
Die maltesische Regierung bietet zusammen mit Air Malta zur Zeit noch das „Lifeline“-Programm an. Hierüber können gestrandete Personen weiterhin in ihre Heimatländer im Schengenraum zurückkehren. Diese Flüge (nach Frankfurt/Main oder London – Heathrow) können ausschließlich online bei Air Malta gebucht werden.
Laut Presseerklärung des maltesischen Außen- und Europaministeriums vom 9. April 2020 wird die Unterstützung der maltesischen Regierung nun ausgeweitet. Alle Ausländer, die sich derzeit noch in Malta aufhalten und nun in ihre Heimatstaaten zurückkehren wollen, werden gebeten, sich bis Sonntag, 19. April 2020, unter folgendem Link zu registrieren: https://foreignandeu.gov.mt/apply .
Das maltesische Außen- und Europaministerium fordert in seiner Presseerklärung vom 7. April 2020 Ausländer mit Wohnsitz in Malta nachdrücklich auf, spätestens am 12. April 2020 über die Flughäfen Frankfurt/Main oder London - Heathrow nach Malta zurückzukehren. Danach könne eine Reisemöglichkeit nicht mehr garantiert werden. Für die Reservierung des Fluges nach Malta sind eine Kopie des Reisepasses und der maltesischen Aufenthaltskarte zusammen mit der Angabe der gewünschten Flugstrecke an folgende E-Mailadresse zu schicken.
• Informieren Sie sich auf der Website des maltesischen Gesundheitsministeriums und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
Südkorea - Ergänzung:
In einem kontrovers diskutierten Schritt hat die südkoreanische Regierung angekündigt, Menschen, die sich den Anweisungen zur Selbstquarantäne widersetzen, mit elektronischen Armbändern zu versehen, um die Ausbreitung des neuen Coronavirus zu verlangsamen. Quelle: Aljazeera
Türkei - Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben eine 48-stündige Ausgangssperre, gültig ab dem 10. April 2020, 24.00 Uhr bis 12. April 2020, 24.00 Uhr für folgende Provinzen verfügt: Adana, Ankara, Antalya, Aydın, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Erzurum, Eskişehir, Gaziantep, Hatay, İstanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Malatya, Manisa, Mardin, Mersin, Muğla, Ordu, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon, Van und Zonguldak.
Inwiefern diese Maßnahmen Flüge aus Ankara, Antalya, Istanbul und Izmir beeinträchtigen, muss noch geklärt werden. Verfolgen Sie hierzu bitte auch die Online-Kanäle der Botschaft Ankara und des Generalkonsulats Istanbul.
Ausnahmen von der Ausgangssperre gelten nur für wenige Bereiche, etwa aus gesundheitlichen Gründen, für grundlegende Versorgungsbetriebe (inklusive Bäckereien) oder anlässlich Beerdigungen.
Bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen für Reisen in der Türkei werden grundsätzlich für diese 48 Stunden widerrufen (außer solche, die aus gesundheitlichen Gründen oder für Beerdigungen erteilt wurden). Bereits erteilte Genehmigungen sollen aber ab Montag, den 13. April 2020 wieder gelten.
• Beachten Sie stets die Anordnungen der türkischen Behörden.
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Der internationale Flugverkehr wurde am 27. März 2020 für die Zeit mindestens bis zum 1. Mai 2020 grundsätzlich eingestellt. Es werden derzeit noch Flüge mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten. Der nationale Flugverkehr wurde vom 3. April 2020 bis mindestens 20. April 2020 ebenfalls eingestellt.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt. Reisen zwischen den Provinzen sind seit dem 27. März nur noch mit Genehmigung des Gouverneurs möglich. Der Bus- und Zugverkehr zwischen den Provinzen wird unterbunden, ebenso wie der Autoverkehr in die Großstadtprovinzen und in die Provinz Zonguldak.
Die Türkei verzeichnet stark ansteigende Infektionszahlen. Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 20 Jahren wurde verhängt. Auf Marktplätzen, in Supermärkten und an Arbeitsplätzen ist ab sofort das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen. Weitere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum wurden angekündigt.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Nutzen Sie die noch bestehen kommerziellen Möglichkeiten für eine Ausreise und kontaktieren Sie die Fluggesellschaften, wenn Sie nicht längerfristig in der Türkei leben.
Vietnam - Ergänzung:
Bamboo Airways and VietJet Air nehmen ab Donnerstag - nach Ablauf der 15-tägigen Ausgangssperre - den innervietnamesischen Flugbetrieb wieder auf. Quelle: Aljazeera
Argentinien hat angekündigt, die Ausgangssperre in den größeren Städten zu verlängern. Ein Datum wurde noch nicht bekanntgegeben. Quelle: Aljazeera
Bosnien und Herzegowina - Ergänzung:
Seit dem 25. März 2020 ist die Einreise nach Bosnien und Herzegowina für ausländische Staatsangehörige nicht mehr erlaubt. Ausnahmen gelten nur für Diplomaten und medizinisches Personal.
Seit 18. März 2020 gilt in Bosnien und Herzegowina der Ausnahmezustand. Restaurants, Bars, Cafés, Teehäuser, Kino, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind geschlossen.
In der Föderation Bosnien und Herzegowina gilt bis auf weiteres eine generelle Ausgangssperre zwischen 20 Uhr und 5 Uhr morgens. Personen unter 18 Jahren dürfen sich nur im Auto der Eltern in der Öffentlichkeit bewegen, Personen über 65 Jahren dürfen Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr in die Öffentlichkeit, ansonsten besteht Ausgangsverbot.
In der Republika Srpska gilt eine generelle Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr morgens und zudem an den Wochenenden ein Verbot, seinen Aufenthaltsort von Samstag 12 bis Sonntag 18 Uhr zu verlassen. Personen über 65 Jahre dürfen dienstags und freitags von 7 bis 10 Uhr in die Öffentlichkeit, ansonsten besteht Ausgangsverbot. Geschäfte, die nur Lebensmittel für den direkten Verkauf anbieten und keine Möglichkeit der Menschenansammlung bieten, sind derzeit noch nicht von diesen Maßnahmen betroffen.
Das bosnisch-herzegowinischen Gesundheitssystems ist nicht ausreichend auf eine sprunghaft erhöhte Belastung vorbereitet. Besonders anfällige Personen, und jene, die auf eine lückenlose medizinische Versorgung angewiesen sind, sollten überprüfen, ob eine Ausreise möglich ist.
Allen eintreffenden Reisenden, die nicht die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit besitzen, wird seit 17. März 2020 die Einreise verweigert. Es gibt noch keine gesicherten Informationen, ob Deutschen mit dauerhaftem Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina die Einreise ermöglicht wird. Vereinzelt wurde bereits EU-Staatsangehörigen die Einreise trotz Daueraufenthalt in Bosnien und Herzegowina verweigert. Reisende mit bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit dürfen zwar noch einreisen, müssen aber eine 14-tägige Quarantäne ab Einreise einhalten, ggf. auch in Zelten direkt an der Grenze. Verstöße gegen diese Quarantänevorschrift können strafrechtliche Konsequenzen haben.
• Prüfen Sie Ihre Ausreiseoptionen, wenn Sie auf eine lückenlose medizinische Versorgung angewiesen sind oder zur Risikogruppe zählen.
Bulgarien - Ergänzung:
Auch Bulgarien hat Einschränkungen wegen des Coronavirus verlängert. Die Bulgaren dürfen unter anderem die Hauptstadt Sofia und die anderen 26 Regionalzentren ohne Passierschein und triftigen Grund nicht verlassen. Nur Lebensmittelläden, Apotheken, Banken und Tankstellen haben geöffnet. Die Schutzmaßnahmen gelten nun bis zum 13. Mai. Dann soll auch der seit dem 13. März geltende Ausnahmezustand enden. Quelle: tagesschau.de
Chile - Ergänzung:
Seit dem 18. März 2020 hat Chile seine Luft- See- und Landgrenzen für die Einreise von Ausländern geschlossen. Ausgenommen sind in Chile ansässige Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis. Diese werden bei vorherigem Aufenthalt in Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, China, Iran, Südkorea und Japan bei Einreise nach Chile unter 14-tägige „häusliche Isolierung“ gestellt, selbst wenn keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen und kein Kontakt zu einem Infizierten bestanden hat.
Die regelmäßig verkehrenden Fluglinien haben ihren Flugverkehr von und nach Chile vorübergehend eingestellt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen in Chile bis zum 30. September 2020 nicht anlegen.
Zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Corona-Virus haben die chilenischen Behörden nächtliche Ausgangssperren (täglich 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr) angeordnet. Einzelne Ortschaften sowie vereinzelte Stadtbezirke der Hauptstadt Santiago stehen unter präventiver Quarantäne. Bitte informieren Sie sich unter www.gob.cl über aktuelle Einschränkungen an Ihrem Aufenthaltsort.
Darüber hinaus gilt vom 09.04.2020 bis einschließlich 12.04.2020 eine Absperrung ( "cordón sanitario") um die Regionen Metropolitana, Gran Concepción, Temuco und Padre Las Casas. Der Zugang zu bzw. das Verlassen dieser Gebiete ist nur im Ausnahmefall mit Genehmigung (salvoconducto) möglich.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, mittels „salvoconductos“ oder „permisos temporales“, die online beantragt werden können, zu bestimmten Zwecken (Arztbesuch, Einkauf, etc.) die eigene Wohnung zu verlassen (zu beantragen über: www.comisaríavirtual.cl ).
Ausländer, die nicht über einen normalen chilenischen Personalausweis und/oder eine „clave única“ verfügen, nutzen die Funktionstaste „extranjeros“ und tragen dort ihre Passnummer ein.
Für Personen, die sich zum Flughafen begeben, um das Land zu verlassen, reicht nach jetzigem Kenntnisstand die Vorlage eines Flugtickets oder der Nachweis einer Reservierung im Falle einer Kontrolle durch die Polizei aus.
Seit dem 8. April 2020 besteht Maskenpflicht bei Nutzung öffentlicher und privater Verkehrsmittel.
• Setzen Sie sich mit Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und erwägen Sie ggf. eine frühere Aus- oder Rückreise.
• Bitte informieren sie sich regelmäßig unter www.gob.cl und www.minsal.cl über die aktuelle Lage, Ausgangssperren und Quarantänemaßnahmen.
Hongkong - Ergänzung:
Seit Mittwoch, 25. März ist eine Einreise nach Hongkong für Personen ohne Aufenthaltsberechtigung sowie ein Transit am internationalen Flughafen Hongkong auf unbestimmte Zeit nicht mehr möglich.
Personen mit Aufenthaltsberechtigung müssen sich seit 8. April nach Einreise einem Speicheltest im „Temporary Specimen Collection Center“ des Department of Health auf dem Gelände der AsiaWorld-Expo unterziehen, um sich auf Covid-19 testen zu lassen. Anschließend müssen sie sich umgehend in die verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne begeben. Das Department of Health informiert die Betroffenen umgehend, sofern ein positives Testergebnis vorliegt, um eine stationäre Unterbringung im Krankenhaus in die Wege zu leiten. Personen mit Aufenthaltsberechtigung, die aus Großbritannien einreisen, müssen sich ab 9. April auf dem Gelände der AsiaWorld-Expo einem Speicheltest unterziehen und dort verbleiben bis das Testergebnis vorliegt. Bei positivem Befund erfolgt eine stationäre Behandlung im Krankenhaus. Begleitpersonen sowie Kontaktpersonen von Infizierten werden in staatliche Quarantänezentren untergebracht. Bei negativem Befund müssen sie sich in die verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne begeben.
Seit 6. April ist die Hongkong-Zuhai-Macao Brücke auf unbestimmte Zeit nicht mehr für den Busverkehr geöffnet.
Mit Behinderungen im Reiseverkehr, und der Streichung von weiteren Flügen von und nach Hongkong, muss gerechnet werden. Mehrere internationale Fluglinien haben den Flugverkehr eingestellt. Einige Staaten haben zudem Einreisebeschränkungen für aus Hongkong kommende Fluggäste erlassen. Hongkong hat für alle in der Stadt eintreffenden Personen Einreisebeschränkungen verhängt.
Bei der Einreise nach Festlandchina können Quarantänemaßnahmen auferlegt werden (in der Regel 14-tägige Quarantäne). Die Entscheidung über Quarantänemaßnahmen wird von unterschiedlichen Behörden auf verschiedenen Ebenen getroffen und kann sich auch innerhalb einer Stadt unterscheiden, siehe China .
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und des Government of Hongkong .
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Malta - Ergänzung:
Nach bestätigten COVID-19-Fällen müssen sich alle nach Malta Reisenden nach Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet.
Seit dem 21. März 2020 sind alle regulären Flug-, Fähr- und Schiffsverbindungen nach Malta eingestellt.
Die maltesische Regierung bietet zusammen mit Air Malta zur Zeit noch das „Lifeline“-Programm an. Hierüber können gestrandete Personen weiterhin in ihre Heimatländer im Schengenraum zurückkehren. Diese Flüge (nach Frankfurt/Main oder London – Heathrow) können ausschließlich online bei Air Malta gebucht werden.
Laut Presseerklärung des maltesischen Außen- und Europaministeriums vom 9. April 2020 wird die Unterstützung der maltesischen Regierung nun ausgeweitet. Alle Ausländer, die sich derzeit noch in Malta aufhalten und nun in ihre Heimatstaaten zurückkehren wollen, werden gebeten, sich bis Sonntag, 19. April 2020, unter folgendem Link zu registrieren: https://foreignandeu.gov.mt/apply .
Das maltesische Außen- und Europaministerium fordert in seiner Presseerklärung vom 7. April 2020 Ausländer mit Wohnsitz in Malta nachdrücklich auf, spätestens am 12. April 2020 über die Flughäfen Frankfurt/Main oder London - Heathrow nach Malta zurückzukehren. Danach könne eine Reisemöglichkeit nicht mehr garantiert werden. Für die Reservierung des Fluges nach Malta sind eine Kopie des Reisepasses und der maltesischen Aufenthaltskarte zusammen mit der Angabe der gewünschten Flugstrecke an folgende E-Mailadresse zu schicken.
• Informieren Sie sich auf der Website des maltesischen Gesundheitsministeriums und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
Südkorea - Ergänzung:
In einem kontrovers diskutierten Schritt hat die südkoreanische Regierung angekündigt, Menschen, die sich den Anweisungen zur Selbstquarantäne widersetzen, mit elektronischen Armbändern zu versehen, um die Ausbreitung des neuen Coronavirus zu verlangsamen. Quelle: Aljazeera
Türkei - Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben eine 48-stündige Ausgangssperre, gültig ab dem 10. April 2020, 24.00 Uhr bis 12. April 2020, 24.00 Uhr für folgende Provinzen verfügt: Adana, Ankara, Antalya, Aydın, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Erzurum, Eskişehir, Gaziantep, Hatay, İstanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Malatya, Manisa, Mardin, Mersin, Muğla, Ordu, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon, Van und Zonguldak.
Inwiefern diese Maßnahmen Flüge aus Ankara, Antalya, Istanbul und Izmir beeinträchtigen, muss noch geklärt werden. Verfolgen Sie hierzu bitte auch die Online-Kanäle der Botschaft Ankara und des Generalkonsulats Istanbul.
Ausnahmen von der Ausgangssperre gelten nur für wenige Bereiche, etwa aus gesundheitlichen Gründen, für grundlegende Versorgungsbetriebe (inklusive Bäckereien) oder anlässlich Beerdigungen.
Bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen für Reisen in der Türkei werden grundsätzlich für diese 48 Stunden widerrufen (außer solche, die aus gesundheitlichen Gründen oder für Beerdigungen erteilt wurden). Bereits erteilte Genehmigungen sollen aber ab Montag, den 13. April 2020 wieder gelten.
• Beachten Sie stets die Anordnungen der türkischen Behörden.
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Der internationale Flugverkehr wurde am 27. März 2020 für die Zeit mindestens bis zum 1. Mai 2020 grundsätzlich eingestellt. Es werden derzeit noch Flüge mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten. Der nationale Flugverkehr wurde vom 3. April 2020 bis mindestens 20. April 2020 ebenfalls eingestellt.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt. Reisen zwischen den Provinzen sind seit dem 27. März nur noch mit Genehmigung des Gouverneurs möglich. Der Bus- und Zugverkehr zwischen den Provinzen wird unterbunden, ebenso wie der Autoverkehr in die Großstadtprovinzen und in die Provinz Zonguldak.
Die Türkei verzeichnet stark ansteigende Infektionszahlen. Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 20 Jahren wurde verhängt. Auf Marktplätzen, in Supermärkten und an Arbeitsplätzen ist ab sofort das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen. Weitere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum wurden angekündigt.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Nutzen Sie die noch bestehen kommerziellen Möglichkeiten für eine Ausreise und kontaktieren Sie die Fluggesellschaften, wenn Sie nicht längerfristig in der Türkei leben.
Vietnam - Ergänzung:
Bamboo Airways and VietJet Air nehmen ab Donnerstag - nach Ablauf der 15-tägigen Ausgangssperre - den innervietnamesischen Flugbetrieb wieder auf. Quelle: Aljazeera
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Bangladesch - Ergänzung:
Bangladesch hat heute die landesweite Ausgangssperre bis zum 25. April verlängert. Quelle: Aljazeera
Indien - Ergänzung:
Die landesweite Ausgangssperre - die in Indien offiziell am Dienstag enden sollte - wird auf unbestimmte Zeit verlängert. Quelle: Aljazeera.
Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad haben angekündigt, alle Passagierverbindungen nach Europa zum 19. bzw. 20. April auf unbestimmte Zeit einzustellen. Gestrandete Reisende sollten diese letzten kommerziellen Rückflugmöglichkeiten nach Deutschland unbedingt nutzen und buchen.
Unabhängig davon ist die Einreise für Deutsche in die VAE derzeit ausgeschlossen. Seit dem 19. März 2020 gilt in den VAE ein Einreisestopp für alle Nationalitäten. Er erstreckt sich auch auf Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa.
Für „Residents“ wurde eine Hotline unter 0097192083344 eingerichtet.
Auch der Transitverkehr über die VAE ist weiterhin eingestellt. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, nur noch in absolut notwendigen Fällen das Haus zu verlassen. Bei Verstößen werde das Geld- und Gefängnisstrafen vorsehende Infektionsschutzgesetz angewendet. Bitte leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt folge.
Von 20 bis 6 Uhr gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre, in Dubai auch tagsüber, s.u. Auch während der Tageszeit soll die Wohnung nur für begründete Ausnahmefälle verlassen werden. Märkte und Malls (Ausnahme: Lebensmittelgeschäfte, Apotheken) sind geschlossen. Restaurants dürfen keine Gäste mehr empfangen. Alle Kindergärten, Schulen und Universitäten sind seit dem 8. März 2020 geschlossen, ebenso touristische Sehenswürdigkeiten.
• Bitte informieren Sie sich über Buchungsmöglichkeiten direkt bei den Fluggesellschaften.
• Für das Emirat Dubai gilt seit dem 4. April 2020 für zunächst 14 Tage eine ganztägige Ausgangssperre. Die Desinfektionsmaßnahmen in Dubai, die bisher nur in den Nachtstunden von 20 bis 6 Uhr stattgefunden haben, sollen auf den Tag ausgedehnt werden.
Der öffentliche Nahverkehr (Metro und Busse) ist eingestellt. Fahrten mit dem Taxi – auch zum Flughafen – sind möglich.
Die Nahrungsmittelversorgung ist über Supermärkte, Lieferservice und Tankstellen sichergestellt. Apotheken bleiben geöffnet.
Das Haus darf von nur einem Familienmitglied zur Beschaffung von Nahrungsmitteln oder Medikamente unter Beachtung der Vorschrift, dass Masken und Handschuhe außerhalb der Wohnung zu tragen sind.
Alle Personen, die nicht im Gesundheitsbereich, der Nahrungsmittelversorgung, wichtigen industriellen Einrichtungen, Wasser- und Stromversorgung, Tankstellen, Nachrichtenwesen, Flughäfen, Fluggesellschaften, Zoll, Grenzschutz, privaten Sicherheitsdiensten, Reinigungssektor, öffentlichem Personenverkehr, Bauwirtschaft und in der Grundversorgung arbeiten, müssen zu Hause bleiben.
Angestellte im Banken-, Finanz und Währungssektor dürfen nur in der Zeit von 8 bis 14 Uhr tätig sein.
Besuche von Familien und Freunden, Freizeitaktivitäten im Außenbereich und die Mitnahme von Kindern in die Supermärkte sind verboten.
Außerhalb von Privatwohnungen gilt die Pflicht, Gesichtsmasken und Handschuhe zu tragen. Wer ohne Maske und Handschuhe angetroffen wird, muss mit Strafen rechnen.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus , insbesondere die derzeit geltende Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.
Bangladesch hat heute die landesweite Ausgangssperre bis zum 25. April verlängert. Quelle: Aljazeera
Indien - Ergänzung:
Die landesweite Ausgangssperre - die in Indien offiziell am Dienstag enden sollte - wird auf unbestimmte Zeit verlängert. Quelle: Aljazeera.
Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad haben angekündigt, alle Passagierverbindungen nach Europa zum 19. bzw. 20. April auf unbestimmte Zeit einzustellen. Gestrandete Reisende sollten diese letzten kommerziellen Rückflugmöglichkeiten nach Deutschland unbedingt nutzen und buchen.
Unabhängig davon ist die Einreise für Deutsche in die VAE derzeit ausgeschlossen. Seit dem 19. März 2020 gilt in den VAE ein Einreisestopp für alle Nationalitäten. Er erstreckt sich auch auf Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa.
Für „Residents“ wurde eine Hotline unter 0097192083344 eingerichtet.
Auch der Transitverkehr über die VAE ist weiterhin eingestellt. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, nur noch in absolut notwendigen Fällen das Haus zu verlassen. Bei Verstößen werde das Geld- und Gefängnisstrafen vorsehende Infektionsschutzgesetz angewendet. Bitte leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt folge.
Von 20 bis 6 Uhr gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre, in Dubai auch tagsüber, s.u. Auch während der Tageszeit soll die Wohnung nur für begründete Ausnahmefälle verlassen werden. Märkte und Malls (Ausnahme: Lebensmittelgeschäfte, Apotheken) sind geschlossen. Restaurants dürfen keine Gäste mehr empfangen. Alle Kindergärten, Schulen und Universitäten sind seit dem 8. März 2020 geschlossen, ebenso touristische Sehenswürdigkeiten.
• Bitte informieren Sie sich über Buchungsmöglichkeiten direkt bei den Fluggesellschaften.
• Für das Emirat Dubai gilt seit dem 4. April 2020 für zunächst 14 Tage eine ganztägige Ausgangssperre. Die Desinfektionsmaßnahmen in Dubai, die bisher nur in den Nachtstunden von 20 bis 6 Uhr stattgefunden haben, sollen auf den Tag ausgedehnt werden.
Der öffentliche Nahverkehr (Metro und Busse) ist eingestellt. Fahrten mit dem Taxi – auch zum Flughafen – sind möglich.
Die Nahrungsmittelversorgung ist über Supermärkte, Lieferservice und Tankstellen sichergestellt. Apotheken bleiben geöffnet.
Das Haus darf von nur einem Familienmitglied zur Beschaffung von Nahrungsmitteln oder Medikamente unter Beachtung der Vorschrift, dass Masken und Handschuhe außerhalb der Wohnung zu tragen sind.
Alle Personen, die nicht im Gesundheitsbereich, der Nahrungsmittelversorgung, wichtigen industriellen Einrichtungen, Wasser- und Stromversorgung, Tankstellen, Nachrichtenwesen, Flughäfen, Fluggesellschaften, Zoll, Grenzschutz, privaten Sicherheitsdiensten, Reinigungssektor, öffentlichem Personenverkehr, Bauwirtschaft und in der Grundversorgung arbeiten, müssen zu Hause bleiben.
Angestellte im Banken-, Finanz und Währungssektor dürfen nur in der Zeit von 8 bis 14 Uhr tätig sein.
Besuche von Familien und Freunden, Freizeitaktivitäten im Außenbereich und die Mitnahme von Kindern in die Supermärkte sind verboten.
Außerhalb von Privatwohnungen gilt die Pflicht, Gesichtsmasken und Handschuhe zu tragen. Wer ohne Maske und Handschuhe angetroffen wird, muss mit Strafen rechnen.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus , insbesondere die derzeit geltende Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.




