Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
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Birgitt
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Kenia und Südafrika
Kenia - Ergänzung:
Kenia schliesst lt. Presse seine Grenzen für alle Reisende aus Ländern mit bestätigten Corona-Fällen.
Ausgenommen sind kenianische Staatsbürger sowie Residents, solange sie den Quarantäne-Forderungen folgen.
Die neue Regelung gilt ab dem 17.3.2020 zunächst für 30 Tage.
Südafrika:
Südafrika lässt keine Ausländer aus Risikogebieten mehr ins Land und schließt Schulen und Grenzposten.
Präsident Cyril Ramaphosa kündigte am Sonntag an, Reisende aus Risikogebieten wie Deutschland, Spanien, China, den USA, Italien oder Iran nicht mehr ins Land zu lassen. Bereits erteilte Visa würden widerrufen. Ähnliche Restriktionen gelten auch für Ausländer, die in den vergangenen Wochen in Risikogebieten waren. Insgesamt 35 der 53 Grenzposten zu Lande würden geschlossen, zwei Seehäfen mit Restriktionen belegt.
Die neuen Regelungen sollen ab 18.3.2020 in Kraft treten.
Kenia schliesst lt. Presse seine Grenzen für alle Reisende aus Ländern mit bestätigten Corona-Fällen.
Ausgenommen sind kenianische Staatsbürger sowie Residents, solange sie den Quarantäne-Forderungen folgen.
Die neue Regelung gilt ab dem 17.3.2020 zunächst für 30 Tage.
Südafrika:
Südafrika lässt keine Ausländer aus Risikogebieten mehr ins Land und schließt Schulen und Grenzposten.
Präsident Cyril Ramaphosa kündigte am Sonntag an, Reisende aus Risikogebieten wie Deutschland, Spanien, China, den USA, Italien oder Iran nicht mehr ins Land zu lassen. Bereits erteilte Visa würden widerrufen. Ähnliche Restriktionen gelten auch für Ausländer, die in den vergangenen Wochen in Risikogebieten waren. Insgesamt 35 der 53 Grenzposten zu Lande würden geschlossen, zwei Seehäfen mit Restriktionen belegt.
Die neuen Regelungen sollen ab 18.3.2020 in Kraft treten.
Re: Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Die Grenzen sind dicht. Reisen wird wohl vorerst nicht mehr möglich sein. Ich denke, dass die Geschichte auch deutlich länger dauern wird, als ein paar Wochen. Vor Sommer oder gar Herbst wird bestimmt nix mehr gehen. Vielleicht dauert es auch noch länger ...
Re: Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Hi
mein Flug nach Arusha, auch mit Ethiopian Airlines, wäre erst im Juni. Mal sehen, was bis dahin ist...
Das Auslandstreffen des Sahara-Club e.V. in Frankreich, das für Ostern (in 4 Wochen) geplant war, habe ich jedenfalls gerade absagen müssen.
Es kann und wird dieses Jahr nicht stattfinden. Schade.
Bleibt gesund!
Rudi
mein Flug nach Arusha, auch mit Ethiopian Airlines, wäre erst im Juni. Mal sehen, was bis dahin ist...
Das Auslandstreffen des Sahara-Club e.V. in Frankreich, das für Ostern (in 4 Wochen) geplant war, habe ich jedenfalls gerade absagen müssen.
Es kann und wird dieses Jahr nicht stattfinden. Schade.
Bleibt gesund!
Rudi
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Birgitt
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Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Ägypten - Ergänzung:
Die Anzahl infizierter Personen in Ägypten, auch deutscher Staatsbürger, steigt. Es gab bereits Todesopfer. Der Aufenthalt in größeren Gruppen, insbesondere auf engem Raum, etwa bei Kreuzschifffahrten bedeutet ein erhöhtes Infektionsrisiko.
Die ägyptischen Behörden haben Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen sowie, auch zwangsweise, Quarantänemaßnahmen verstärkt. Zwangsweise Quarantäne erfolgt auch in ägyptischen staatlichen Einrichtungen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen.
• Von nicht erforderlichen Reisen nach Ägypten wird derzeit abgeraten.
• Meiden Sie Zentren des Tourismus, insbesondere Nilkreuzfahrten und Badeorte wie Hurghada, da dort eine erhebliche Infektionsgefahr herrscht.
• Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.
• Bitte beachten Sie auch, dass Gesundheitsmaßnahmen anderer Staaten die Weiterreise aus Ägypten, möglicherweise auch sehr kurzfristig, erschweren oder unmöglich machen können.
Bahrain - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmesserungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren. Als Teil der Maßnahmen gegen die Ausbreitung wird ab Mittwoch, den 18. März 2020, 03:00 Uhr morgens OZ das Visa-on Arrival Programm für Bahrain ausgesetzt.
Allen aus der EU ankommenden Reisenden wird eine 14-tägige häusliche Selbst-Quarantäne auferlegt, auch denjenigen, die keine Symptome aufweisen. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden getestet und weiteren offiziellen Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Oman - Ergänzung:
Oman hat mit Wirkung ab 17. März 2020 ein Einreiseverbot für alle Ausländer verhängt. Ausgenommen sind nur Staatsangehörige aus Ländern des Golfkooperationsrates, die sich nach Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen müssen. Eine Einreise oder Wiedereinreise nach Oman ist somit für alle deutschen Staatsangehörigen ab 17. März 2020 nicht mehr möglich. Deutsche, die mit Touristenvisa eingereist sind, sind aktuell nicht betroffen. Wegen der weltweit derzeit stark eingeschränkten und weiter rückläufigen Flugverbindungen empfehlen wir allen Reisenden in Oman, frühestmöglich ihre Rückreiseoptionen zu überprüfen und ggf. umzubuchen. Mehrere Fluglinien in der Region haben den Flugverkehr mit Europa bereits suspendiert oder stark eingeschränkt. Seit 15. März 2020 dürfen Kreuzfahrtschiffe keine omanischen Häfen mehr anlaufen.
Slowenien:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Slowenien am Flughafen Ljubljana zu verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen zur Identifizierung erkrankter Reisender.
Eine Einreise von Italien nach Slowenien ist nur noch über die Grenzübergangsstellen Rateče, Robič, Vrtojba, Škofije, Fernetiči und Krvavi Potok möglich. Deutsche ohne Wohnsitz in Slowenien müssen an der Grenze ein SARS-CoV-2-Negativzertifikat (COVID-19) in slowenischer, italienischer oder englischer Sprache vorweisen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Kann das Zertifikat nicht vorgelegt werden, ist ein Grenzübertritt ggf. gleichwohl möglich, wenn die Körpertemperatur unter 37,5 °C liegt und es keine Anzeichen einer Atemwegsinfektion gibt.
Busse dürfen die Landgrenze von Italien nach Slowenien (= Einreise nach Slowenien) nicht mehr überschreiten. Der Zugverkehr zwischen Italien und Slowenien ist unterbrochen. Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist in ganz Slowenien eingestellt worden. Taxis fahren derzeit noch.
Einschränkungen beim Überschreiten der Landgrenze von Kroatien, Österreich und Ungarn nach Slowenien (Einreise nach Slowenien) bestehen derzeit nicht.
Südkorea:
Ab dem 15. März gilt für alle Reisenden aus Deutschland nach Südkorea bei der Einreise ein besonderes Verfahren. Danach erfolgen die Einreiseformalitäten in einer gesonderten Ankunftshalle. Die Einreisenden müssen einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen und einen Reiseverlauf angeben, aus dem die Aufenthaltsadresse in Korea und Kontaktmöglichkeiten ersichtlich sind. Außerdem müssen sie ihre Telefonnummer angeben und eine Gesundheits-App herunterladen (Self Diagnosis App), mittels der sie über einen Zeitraum von 14 Tagen ihren Gesundheitsstatus an die koreanischen Behörden übermitteln.
• Von Reisen in die Provinz Gyeongsangbuk-do und in die Stadt Daegu wird derzeit abgeraten.
Vietnam - Ergänzung:
Ab 15. März gilt eine vorübergehende Einreisesperre (auch Transit) für alle ausländischen Reisenden, die aus Schengen Staaten, also auch aus Deutschland), und Großbritannien kommen bzw. die sich 14 Tage vor Einreise dort aufgehalten haben. Diese Regelung gilt auch für deutsche Staatsangehörige vietnamesischer Herkunft.
Die Einreisesperre gilt zunächst für 30 Tage.
Die Anzahl infizierter Personen in Ägypten, auch deutscher Staatsbürger, steigt. Es gab bereits Todesopfer. Der Aufenthalt in größeren Gruppen, insbesondere auf engem Raum, etwa bei Kreuzschifffahrten bedeutet ein erhöhtes Infektionsrisiko.
Die ägyptischen Behörden haben Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen sowie, auch zwangsweise, Quarantänemaßnahmen verstärkt. Zwangsweise Quarantäne erfolgt auch in ägyptischen staatlichen Einrichtungen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen.
• Von nicht erforderlichen Reisen nach Ägypten wird derzeit abgeraten.
• Meiden Sie Zentren des Tourismus, insbesondere Nilkreuzfahrten und Badeorte wie Hurghada, da dort eine erhebliche Infektionsgefahr herrscht.
• Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.
• Bitte beachten Sie auch, dass Gesundheitsmaßnahmen anderer Staaten die Weiterreise aus Ägypten, möglicherweise auch sehr kurzfristig, erschweren oder unmöglich machen können.
Bahrain - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmesserungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren. Als Teil der Maßnahmen gegen die Ausbreitung wird ab Mittwoch, den 18. März 2020, 03:00 Uhr morgens OZ das Visa-on Arrival Programm für Bahrain ausgesetzt.
Allen aus der EU ankommenden Reisenden wird eine 14-tägige häusliche Selbst-Quarantäne auferlegt, auch denjenigen, die keine Symptome aufweisen. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden getestet und weiteren offiziellen Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Oman - Ergänzung:
Oman hat mit Wirkung ab 17. März 2020 ein Einreiseverbot für alle Ausländer verhängt. Ausgenommen sind nur Staatsangehörige aus Ländern des Golfkooperationsrates, die sich nach Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen müssen. Eine Einreise oder Wiedereinreise nach Oman ist somit für alle deutschen Staatsangehörigen ab 17. März 2020 nicht mehr möglich. Deutsche, die mit Touristenvisa eingereist sind, sind aktuell nicht betroffen. Wegen der weltweit derzeit stark eingeschränkten und weiter rückläufigen Flugverbindungen empfehlen wir allen Reisenden in Oman, frühestmöglich ihre Rückreiseoptionen zu überprüfen und ggf. umzubuchen. Mehrere Fluglinien in der Region haben den Flugverkehr mit Europa bereits suspendiert oder stark eingeschränkt. Seit 15. März 2020 dürfen Kreuzfahrtschiffe keine omanischen Häfen mehr anlaufen.
Slowenien:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Slowenien am Flughafen Ljubljana zu verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen zur Identifizierung erkrankter Reisender.
Eine Einreise von Italien nach Slowenien ist nur noch über die Grenzübergangsstellen Rateče, Robič, Vrtojba, Škofije, Fernetiči und Krvavi Potok möglich. Deutsche ohne Wohnsitz in Slowenien müssen an der Grenze ein SARS-CoV-2-Negativzertifikat (COVID-19) in slowenischer, italienischer oder englischer Sprache vorweisen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Kann das Zertifikat nicht vorgelegt werden, ist ein Grenzübertritt ggf. gleichwohl möglich, wenn die Körpertemperatur unter 37,5 °C liegt und es keine Anzeichen einer Atemwegsinfektion gibt.
Busse dürfen die Landgrenze von Italien nach Slowenien (= Einreise nach Slowenien) nicht mehr überschreiten. Der Zugverkehr zwischen Italien und Slowenien ist unterbrochen. Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist in ganz Slowenien eingestellt worden. Taxis fahren derzeit noch.
Einschränkungen beim Überschreiten der Landgrenze von Kroatien, Österreich und Ungarn nach Slowenien (Einreise nach Slowenien) bestehen derzeit nicht.
Südkorea:
Ab dem 15. März gilt für alle Reisenden aus Deutschland nach Südkorea bei der Einreise ein besonderes Verfahren. Danach erfolgen die Einreiseformalitäten in einer gesonderten Ankunftshalle. Die Einreisenden müssen einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen und einen Reiseverlauf angeben, aus dem die Aufenthaltsadresse in Korea und Kontaktmöglichkeiten ersichtlich sind. Außerdem müssen sie ihre Telefonnummer angeben und eine Gesundheits-App herunterladen (Self Diagnosis App), mittels der sie über einen Zeitraum von 14 Tagen ihren Gesundheitsstatus an die koreanischen Behörden übermitteln.
• Von Reisen in die Provinz Gyeongsangbuk-do und in die Stadt Daegu wird derzeit abgeraten.
Vietnam - Ergänzung:
Ab 15. März gilt eine vorübergehende Einreisesperre (auch Transit) für alle ausländischen Reisenden, die aus Schengen Staaten, also auch aus Deutschland), und Großbritannien kommen bzw. die sich 14 Tage vor Einreise dort aufgehalten haben. Diese Regelung gilt auch für deutsche Staatsangehörige vietnamesischer Herkunft.
Die Einreisesperre gilt zunächst für 30 Tage.
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Birgitt
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Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Myanmar:
Seit 15. März 2020 müssen sich Reisende, die aus Deutschland oder anderen betroffenen Staaten einreisen oder sich in den vergangenen 14 Tagen in Deutschland bzw. diesen Staaten aufgehalten haben, bei Ankunft für 14 Tage in staatliche Quarantäne begeben. Zusätzlich müssen sie ein medizinisches Gutachten einer staatlich anerkannten Institution vorlegen, aus dem hervorgeht, dass unmittelbar vor Abflug keine Anzeichen einer akuten Atemwegserkrankung (frei von Fieber und Husten und Kurzatmigkeit) vorlagen.
Tschad - Ergänzung:
Die tschadische Regierung hat entsprechende Maßnahmen erlassen; ab sofort werden alle Personen, die in den Tschad einreisen, von den Behörden in eine 14-tägige Sammelisolation verbracht. Dies gilt ausnahmslos auch für deutsche Staatsangehörige. Die Grenzübergänge zu Kamerun wurden geschlossen.
Türkei - Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert, gültig ab Samstag, den 14. März 2020 um 8:00 Uhr Ortszeit, zunächst bis zum 17. April 2020. Deutschen Staatsbürgern, die aus Drittstaaten in die Türkei einreisen möchten, wird teilweise die Einreise verweigert, auch wenn sie aus Drittstaaten kommen, die nicht von diesen Verboten betroffen sind. Transit über türkische Flughäfen ist nach jetzigem Stand möglich.
Die Ausreise von deutschen Staatsbürgern ist weiterhin möglich. Flugzeuge dürfen auch weiterhin landen, um Passagiere aus der Türkei nach Deutschland abzuholen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden alle planmäßigen Linienflüge mit Turkish Airlines und Pegasus Airlines nach Deutschland am heutigen Montag (16. März) durchgeführt, insbesondere von den Flughäfen in Istanbul (IST und SAW). Für die Flughäfen Antalya und Izmir beabsichtigen die Fluggesellschaften Sunexpress und Corendon, alle Flüge nach Deutschland bis 20. März 2020 um 23:59 Uhr MEZ vorbehaltlich anderer Weisungen türkischer Behörden durchzuführen.
Seit 15. März 2020 müssen sich Reisende, die aus Deutschland oder anderen betroffenen Staaten einreisen oder sich in den vergangenen 14 Tagen in Deutschland bzw. diesen Staaten aufgehalten haben, bei Ankunft für 14 Tage in staatliche Quarantäne begeben. Zusätzlich müssen sie ein medizinisches Gutachten einer staatlich anerkannten Institution vorlegen, aus dem hervorgeht, dass unmittelbar vor Abflug keine Anzeichen einer akuten Atemwegserkrankung (frei von Fieber und Husten und Kurzatmigkeit) vorlagen.
Tschad - Ergänzung:
Die tschadische Regierung hat entsprechende Maßnahmen erlassen; ab sofort werden alle Personen, die in den Tschad einreisen, von den Behörden in eine 14-tägige Sammelisolation verbracht. Dies gilt ausnahmslos auch für deutsche Staatsangehörige. Die Grenzübergänge zu Kamerun wurden geschlossen.
Türkei - Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert, gültig ab Samstag, den 14. März 2020 um 8:00 Uhr Ortszeit, zunächst bis zum 17. April 2020. Deutschen Staatsbürgern, die aus Drittstaaten in die Türkei einreisen möchten, wird teilweise die Einreise verweigert, auch wenn sie aus Drittstaaten kommen, die nicht von diesen Verboten betroffen sind. Transit über türkische Flughäfen ist nach jetzigem Stand möglich.
Die Ausreise von deutschen Staatsbürgern ist weiterhin möglich. Flugzeuge dürfen auch weiterhin landen, um Passagiere aus der Türkei nach Deutschland abzuholen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden alle planmäßigen Linienflüge mit Turkish Airlines und Pegasus Airlines nach Deutschland am heutigen Montag (16. März) durchgeführt, insbesondere von den Flughäfen in Istanbul (IST und SAW). Für die Flughäfen Antalya und Izmir beabsichtigen die Fluggesellschaften Sunexpress und Corendon, alle Flüge nach Deutschland bis 20. März 2020 um 23:59 Uhr MEZ vorbehaltlich anderer Weisungen türkischer Behörden durchzuführen.
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Angelika Baumann
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Re: Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Hallo zusammen,
vielleicht/wahrscheinlich auch hier interessant.
Wir sind mittlerweile wieder in Windhoek angekommen. Unser Flug übermorgen mit Lufthansa/Eurowings ist natürlich gecancelt. Aber die Lufthansa gibt sich offensichtlich große Mühe, die Touristen zurück zu holen. Wir würden umgebucht und fliegen jetzt übermorgen mit Angola Airways nach Luanda und dann mit LH weiter nach FRA. Hoffentlich klappt's.
Bekannte von uns sind heute mit British Airways nach Jo'burg, von dort geht's nach mit LH weiter nach FRA. Die beiden sind unterwegs!
Auch andere Reisende, die wir hier im TranskalaharInn getroffen haben, wurden über Luanda umgebucht.
Ich bin aktuell optimistisch, dass die Namibiatouristen nicht 30 Tage hier im Land bleiben müssen. Oder wenigstens nicht alle.
Viele Grüße
Geli
vielleicht/wahrscheinlich auch hier interessant.
Wir sind mittlerweile wieder in Windhoek angekommen. Unser Flug übermorgen mit Lufthansa/Eurowings ist natürlich gecancelt. Aber die Lufthansa gibt sich offensichtlich große Mühe, die Touristen zurück zu holen. Wir würden umgebucht und fliegen jetzt übermorgen mit Angola Airways nach Luanda und dann mit LH weiter nach FRA. Hoffentlich klappt's.
Bekannte von uns sind heute mit British Airways nach Jo'burg, von dort geht's nach mit LH weiter nach FRA. Die beiden sind unterwegs!
Auch andere Reisende, die wir hier im TranskalaharInn getroffen haben, wurden über Luanda umgebucht.
Ich bin aktuell optimistisch, dass die Namibiatouristen nicht 30 Tage hier im Land bleiben müssen. Oder wenigstens nicht alle.
Viele Grüße
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"Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute, welche sich die Welt nie angeschaut haben."
Alexander von Humboldt
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Birgitt
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São Tomé und Príncipe - Sudan
Euch eine gute Heimreise, Geli und Uwe!
Weiter gehts:
São Tomé und Príncipe:
Gemäß Presse wird Bürgern aus China, Südkorea, Italien, Iran, Nigeria, Algerien und Senegal seit dem 05.03.2020 die Einreise in den afrikanischen Inselstaat São Tomé and Príncipe verweigert. Es ist anzunehmen, dass die Länderliste inzwischen erweitert wurde.
Sudan - Ergänzung:
Seit 12. März 2020 ist Staatsangehörigen aus Ägypten, China, Frankreich, Italien, Iran, Japan, Korea, und Spanien die Einreise nach Sudan verboten ist. Flugreisende, deren Reise in einem dieser Länder ihren Ursprung hat, werden von Fluglinien nicht mehr nach Sudan befördert. Diese Personengruppen dürfen in den Sudan auch dann nicht einreisen, wenn sie über einen Aufenthaltstitel für den Sudan verfügen.
Die Ausreise aus dem Sudan ist weiterhin möglich; der Flugverkehr nach Deutschland wird jedoch zunehmend eingeschränkt.
Weiter gehts:
São Tomé und Príncipe:
Gemäß Presse wird Bürgern aus China, Südkorea, Italien, Iran, Nigeria, Algerien und Senegal seit dem 05.03.2020 die Einreise in den afrikanischen Inselstaat São Tomé and Príncipe verweigert. Es ist anzunehmen, dass die Länderliste inzwischen erweitert wurde.
Sudan - Ergänzung:
Seit 12. März 2020 ist Staatsangehörigen aus Ägypten, China, Frankreich, Italien, Iran, Japan, Korea, und Spanien die Einreise nach Sudan verboten ist. Flugreisende, deren Reise in einem dieser Länder ihren Ursprung hat, werden von Fluglinien nicht mehr nach Sudan befördert. Diese Personengruppen dürfen in den Sudan auch dann nicht einreisen, wenn sie über einen Aufenthaltstitel für den Sudan verfügen.
Die Ausreise aus dem Sudan ist weiterhin möglich; der Flugverkehr nach Deutschland wird jedoch zunehmend eingeschränkt.
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Alexander
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Nigeria
Nigeria
Das nigerianische Zentrum zur Seuchenbekämpfung (Nigeria Center for Disease Control (NCDC) hat Deutschland am 15. März 2020 zu einer Liste von Ländern hinzugefügt, in denen sich das Coronavirus lokal ausbreitet, und die Einreisebestimmungen für aus Deutschland ankommende Personen revidiert.
Alle Reisenden aus Deutschland sollen sich nach Ankunft in Nigeria für 14 Tage in Selbstisolation begeben und sich im Falle von Symptomen umgehend mit dem NCDC in Verbindung setzen.
Das nigerianische Zentrum zur Seuchenbekämpfung (Nigeria Center for Disease Control (NCDC) hat Deutschland am 15. März 2020 zu einer Liste von Ländern hinzugefügt, in denen sich das Coronavirus lokal ausbreitet, und die Einreisebestimmungen für aus Deutschland ankommende Personen revidiert.
Alle Reisenden aus Deutschland sollen sich nach Ankunft in Nigeria für 14 Tage in Selbstisolation begeben und sich im Falle von Symptomen umgehend mit dem NCDC in Verbindung setzen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Niger
Niger
"Die Regierung von Niger hat am 13. März 2020 präventive Maßnahmen ergriffen, von denen v.a. die Anordnung einer 14-tägigen häuslichen Quarantäne für Reisende aus von COVID-19 betroffenen Ländern, darunter Deutschland, die hier lebenden Ausländer betreffen. Die demnächst nach Niamey zurückkehrenden Botschaftsangehörigen werden diese Auflage streng befolgen."
Quelle: Deutsche Botschaft Niamey
"Die Regierung von Niger hat am 13. März 2020 präventive Maßnahmen ergriffen, von denen v.a. die Anordnung einer 14-tägigen häuslichen Quarantäne für Reisende aus von COVID-19 betroffenen Ländern, darunter Deutschland, die hier lebenden Ausländer betreffen. Die demnächst nach Niamey zurückkehrenden Botschaftsangehörigen werden diese Auflage streng befolgen."
Quelle: Deutsche Botschaft Niamey
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Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Ägypten - Ergänzung:
Im Zuge der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat Ägypten angekündigt, alle Flughäfen im Land ab dem 19. März 2020 zu schließen.
Algerien:
Die Reiseverbindungen zwischen Europa und Algerien werden zunehmend eingeschränkt.
Argentinien:
Argentinien hat laut Presse die Landesgrenzen geschlossen. Ab 16.03.2020 dürfen für 30 Tage keine Flüge mehr aus Europa, den USA oder China ankommen. Gleiches gilt auch für Flüge nach Peru und seit Freitag bereits für Verbindungen nach Kolumbien.
Brunei:
Alle aus der EU einreisenden Touristen müssen sich einer 14-tägigen häuslichen Selbstquarantäne unterziehen.
Für alle Bewohner von Brunei, auch Deutsche mit Wohnsitz dort, besteht seit 16. März 2020 eine absolute Ausreisesperre.
Burundi - Ergänzung:
Für per Flugzeug Einreisende aus der Europäischen Union und anderen besonders betroffenen Ländern und für diejenigen, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nach Burundi dort aufgehalten haben, gilt eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne in staatlich festgelegten Einrichtungen. Diese Quarantänebestimmungen werden auch auf Personen mit Einreise aus der Schweiz angewandt.
Seit dem 15. März wird von Ruanda aus nur noch burundischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Wohnsitz in Burundi die Einreise auf dem Landweg erlaubt. Auch für diese gilt die verpflichtende 14-tägige Quarantäne in staatlichen Einrichtungen.
Chile - Ergänzung:
Ab Mittwoch, den 18. März 2020 schließt Chile seine Luft-, See- und Landgrenzen für die Einreise von Ausländern. Ausgenommen sind in Chile ansässige Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis. Diese werden bei vorherigem Aufenthalt in Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, China, Iran, Südkorea und Japan bei Einreise nach Chile unter 14-tägige „häusliche Isolierung“ gestellt, selbst wenn keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen und kein Kontakt zu einem Infizierten bestanden hat.
Es ist damit zu rechnen, dass Fluglinien Verbindungen einstellen oder Frequenzen deutlich reduzieren. Reisende sollten sich mit der gebuchten Fluglinie, ihrem Reiseveranstalter oder Reisebüro in Verbindung setzen und ggfs. eine frühere Rückreise erwägen.
Kreuzfahrtschiffe dürfen in Chile bis zum 30. September 2020 nicht anlegen.
Es ist damit zu rechnen, dass Fluglinien den Verkehr an die zurückgehende Nachfrage anpassen, Flüge gestrichen und Verbindungsfrequenzen reduziert werden.
Costa Rica:
Costa Rica hat für den Zeitraum vom 19. März 2020- 0:00 Uhr bis 12. April 2020 - 23:59 Uhr eine Einreisesperre für Touristen verhängt. Es können in diesem Zeitraum nur Costa-Ricaner oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis/Residentes einreisen. Dies gilt für Einreisen auf dem Land-, See- und Luftweg.
Die Ausreise bleibt gestattet. Mit Ausreiseproblemen ist aufgrund fehlender Flugkapazitäten dennoch zu rechnen.
Côte d'Ivoire - Elfenbeinküste:
Côte d’Ivoire hat mit Wirkung vom 16.03.2020 um Mitternacht (Orstzeit) ein Einreiseverbot für nicht-ivorische Reisende aus Ländern mit mehr als 100 Fällen (darunter Deutschland) verhängt. Für ivorische Staatsangehörige und nicht-ivorische Reisende mit gültigem Aufenthaltstitel gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht in dafür vom Staat vorgesehenen Einrichtungen. Diese Maßnahmen gelten zunächst für 15 Tage und können verlängert werden.
Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Côte d‘Ivoire zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Estland:
Ab dem 17. März ist die Einreise nach Estland nur noch für estnische Staatsangehörige, Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung und EU-Bürgern mit Wohnsitz in Estland gestattet. Auch Personen mit nahen Angehörigen in Estland können einreisen. Nach Einreise muss sich jeder Reisende für 2 Wochen in Quarantäne begeben.
Frankreich - Ergänzung:
Nach Italien und Spanien hat nun auch Frankreich eine Ausgangssperre verhängt, die ab 17.03.2020 mittags in Kraft tritt. Bürger sind dazu aufgerufen, zu Hause zu bleiben und ihre Wohnungen oder Häuser nur zu verlassen, um einzukaufen oder zum Arzt oder zur Arbeit zu gehen. Die Anordnung soll zunächst für 15 Tage gelten.
Georgien:
Georgien hat eine generelle Einreisesperre für alle ausländischen Staatsangehörigen verhängt, die am 18. März 2020 in Kraft tritt und zunächst bis zum 1. April 2020 gilt.
Guatemala - Ergänzung:
Für deutsche Staatsangehörige besteht zurzeit eine Einreisesperre. Ausgenommen sind weiterhin akkreditierte Diplomaten, Personen die einen Aufenthaltstitel besitzen und guatemaltekische Staatsangehörige. Ab dem 17. März wird der ein- und ausgehende Flugverkehr vorerst für fünfzehn Tage eingestellt. Die Einreise wird nur noch auf dem Landweg für die oben genannten Personengruppen möglich, wobei eine Quarantäne angeordnet wird.
Sollte Ihre Flugverbindung storniert worden sein und Sie haben bisher keine Umbuchung vornehmen können, bitten wir Sie weiterhin Ruhe zu bewahren. Erkundigen Sie sich nach den Möglichkeiten, den Aufenthalt in Ihrer aktuellen Unterkunft zu verlängern und befolgen Sie die Verhaltensregeln der guatemaltekischen Regierung.
Italien - Ergänzung:
Am 14. März 2020 wurde außerdem der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sardinien mit sofortiger Wirkung und zunächst bis zum 25. März 2020 grundsätzlich eingestellt. Ausnahmen gelten für Reisende, die über eine Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten verfügen, z.B. wegen Heimreise oder Notsituation. Die Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten muss online mindestens 48 Stunden vor Antritt der Reise beantragt werden und wird dann unter spätestens 12 Stunden vor der Abreise per E-Mail erteilt. Der Passagier muss am Flughafen/Hafen die erteilte Genehmigung vorweisen.
Seit dem 16. März 2020 ist auch der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sizilien mit sofortiger Wirkung grundsätzlich eingestellt. Es bestehen derzeit zwei tägliche Flüge Rom-Palermo/Catania und eine tägliche Zugverbindung nach Rom. Mit gesundheitlichen Kontrollen vor Abflug/-fahrt muss gerechnet werden. Die Schiffsverbindung bleibt für den Warentransport aufrecht erhalten. Ausnahmen für Schiffsreisende, die einen triftigen Grund geltend machen können, bedürfen einer Genehmigung durch den Regionalpräsidenten, die per E-Mail einzuholen ist.
Kanada:
Auch Kanada setzt lt. Presse die Einreisen ins eigene Land weitgehend aus. Nur noch kanadische Staatsbürger und Personen mit festem Wohnsitz in dem Staat dürfen die Grenze passieren. Premierminister Justin Trudeau kündigte auch Ausnahmen für US-Bürger an.
Kasachstan - Ergänzung:
Am 16. März hat Kasachstan zur Bekämpfung des Ausbruchs des Coronavirus (SARS-CoV-2) im Land den Notstand ausgerufen.
Ausländischen Staatsangehörigen ist die Einreise nach Kasachstan damit grundsätzlich verwehrt. Ausnahmen gelten vorerst für Personen, die Inhaber eines kasachischen Aufenthaltstitels sind.
Reisende aus vom Coronavirus betroffenen Ländern, darunter Deutschland, müssen mit Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit zu Quarantänezwecken rechnen.
Katar - Ergänzung:
Der internationale Flughafen von Doha (HIA) ist für Einreisen seit dem 16. März 2020 für vorerst 14 Tage gesperrt. Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der Transitverkehr wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland wird in den kommenden Tagen reduziert.
Lettland:
Lettland hat angekündigt, den internationalen Personenverkehr vom 17. März bis 14. April einzustellen. Das beinhaltet den Luft-, Schienen-, See- und Straßenverkehr. Die Maßnahmen treten in der Nacht vom 16. auf den 17. März um Mitternacht in Kraft.
Mali - Ergänzung:
Einreisende werden einer verpflichtenden Untersuchung unterzogen. Reisende aus Ländern, die besonders betroffen sind, wie auch Deutschland, werden schon bei geringen Anzeichen (Körpertemperatur von über 37,5 Grad Celsius) zu einer 14-tägigen Selbstisolation verpflichtet. Die Einhaltung soll von den malischen Gesundheitsbehörden täglich überprüft werden.
Reisende, die zusätzlich weitere Symptome aufweisen, werden zu einer staatlichen Quarantänestelle gebracht, wo sie getestet werden sollen.
Flüge von und nach Mali werden zunehmend eingeschränkt.
Marokko - Ergänzung:
Reisen nach Marokko sind aktuell nicht möglich. Die internationalen Verkehrsverbindungen sind seit dem 15. März 2020 bis vorerst 31. März 2020 offiziell eingestellt. Sämtliche Fährverbindungen nach Spanien und Frankreich wurden ausgesetzt.
Gemeinsam mit Reiseveranstaltern und EU-Partnern werden Rückreisemöglichkeiten für deutsche und europäische Staatsangehörige aus Marokko geprüft und geschaffen. Für Pauschalreisende sind die Reiseveranstalter der erste Ansprechpartner.
Flugverbindungen existieren noch mit Air France von verschiedenen Flughäfen.
Mauritius - Ergänzung:
Die mauritische Regierung hat am 16. März 2020 Einreisesperren für Reisende (inklusive Transit-Verbot) aus Risikoländern, darunter Deutschland und die EU-Staaten, verkündet. Die Maßnahmen treten am 18. März 2020 in Kraft.
Mexiko:
Nach Mexiko waren lt. Presse bis einschl. Samstag weiterhin Flüge möglich. Das dortige Gesundheitsministerium hatte noch am Mittwoch öffentlich darüber nachgedacht, Flüge aus Europa, die wegen des in den USA verhängten Einreisestopps nicht mehr dorthin fliegen dürfen, nach Mexiko umzuleiten. Derzeit überlegt die mexikanische Regierung, die nördliche Grenze zu den USA zu schließen.
Nepal - Ergänzung:
Nach Mitteilung der Nepalesischen Einwanderungsbehörde werden ab dem 14. März keinerlei Visa bei Einreise mehr ausgestellt; dies gilt für alle Ausländer und für die Einreise über den internationalen Flughafen Kathmandu genauso wie für Einreisen über den Landweg. Visa müssen bei einer Nepalesischen Auslandsvertretung beantragt werden. Bei Einreise muss dann neben dem Visum ein max. 7 Tage altes PCR-Zertifikat (Polymerase Kettenreaktion) über einen erfolgten Test vorliegen, das die Freiheit von Virusinfektionen bescheinigt. Zudem müssen sich alle einer strengen 14-tägigen Selbstquarantäne unterziehen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist bei Einreise zu unterzeichnen Einreise über Grenzübergänge auf dem Landweg ist für Ausländer bis auf weiteres ausgesetzt. In Nepal lebende Ausländer mit Geschäfts-, Studien- oder Arbeitsvisa sind von der Vorlagepflicht des Labortestergebnisses befreit, müssen sich jedoch in 14-tägige Selbstquarantäne begeben.
Für die Frühlingssaison 2020 sind keine Genehmigungen für Bergsteige-Expeditionen mehr erhältlich; bereits erteilte Genehmigungen können nicht verwendet werden.
Nordmazedonien:
Allen aus Deutschland (und anderen Ländern mit Infektionsrisiko) eintreffenden Reisenden, die nicht die mazedonische Staatsangehörigkeit und keinen gültigen mazedonischen Aufenthaltstitel besitzen, wird ab sofort die Einreise verweigert. Reisende, die über einen mazedonischen Aufenthaltstitel verfügen, und mazedonische Staatsangehörige dürfen zwar noch einreisen, sind aber aufgefordert, eine 14-tägige Selbst-Quarantäne ab Einreise einzuhalten. Diese kann grundsätzlich privat, zuhause oder in einem Hotel erfolgen. Verstöße gegen diese Quarantänevorschrift können strafrechtliche Konsequenzen haben. Während der Quarantänezeit ist eine Ausreise aus Nordmazedonien nicht möglich.
Grundsätzlich stehen für die Ein- und Ausreise unter den oben beschriebenen Bedingungen außer dem Flughafen Skopje noch folgende Grenzübergänge offen: Tabanovce (zu Serbien), Deve Bair (zu Bulgarien), Kjafasan (zu Albanien), Blace (zu Kosovo), Bogorodica (zu Griechenland). Allerdings haben alle Nachbarstaaten (außer Bulgarien) inzwischen ihrerseits die Landgrenzen geschlossen.
Einkaufszentren, Restaurants, Cafés etc. sind geschlossen. Zur Versorgung der Bevölkerung dürfen nur noch Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken geöffnet sein.
Peru - Ergänzung:
Die peruanische Regierung hat mit Dekret vom 15.03.2020 ab Montag, 16.03.2020, 0.00 Uhr für einen Zeitraum von 15 Tagen den nationalen Notstand erklärt und eine "obligatorische soziale Isolierung (Quarantäne)" verhängt.
Damit wurden die Grenzen des Landes geschlossen und der internationale Transport von Passagieren auf dem Land-, Luft-, See- und Flussweg ab Montag, 16.03.2020, 23.59 Uhr ausgesetzt. Es ist damit ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, nach Peru ein- oder aus dem Land auszureisen. Alle im Land befindlichen Personen müssen sich in dem genannten Zeitraum zu Hause oder einer Unterkunft aufhalten. Das Verlassen ist nur noch zu besonderen Gelegenheiten gestattet, so etwa um notwendige Lebensmittel einzukaufen, eine Bank oder Apotheke zu besuchen oder sich im Notfall in ärztliche Behandlung zu begeben.
Bereits zuvor wurde eine Regelung in Kraft gesetzt, nach der ab dem 16. März 2020 sämtliche Flüge sowohl aus als auch nach Europa und Asien für eine Dauer von 30 Kalendertagen ausgesetzt wurden.
Russische Föderation - Ergänzung:
Russland hat seine Landgrenzen zu Norwegen und Polen für Ausländer geschlossen und angekündigt, die Landgrenze zu Belarus zu schließen.
Einreisende nach Moskau, St. Petersburg, Jekaterinburg, in den Oblast Kaliningrad, die Verwaltungsbezirke Nowosibirsk, Kemerowo und Kamtschatka aus besonders betroffenen Ländern wie China, Südkorea, Iran, Italien, Frankreich und Deutschland sind verpflichtet, sich für 14 Tage oder bei kürzerem Aufenthalt in Moskau für den jeweiligen kürzeren Zeitraum, in der Wohnung selbst zu isolieren. Diese Personen dürfen nicht zur Arbeit gehen und sollen den Aufenthalt im öffentlichen Raum möglichst vermeiden und sich bei der Hotline der Stadt Moskau unter (+7 495 870 4509) melden und Kontaktdaten sowie Ort und Aufenthaltszeiten mitteilen. Seit 14. März 2020 gilt dies auch für ihre Kontaktpersonen. Beim Auftreten erster Symptome von Atemwegserkrankungen sollen sie unverzüglich ärztliche Hilfe suchen, ohne Einrichtungen des Gesundheitswesens persönlich aufzusuchen.
Verstöße können unter Umständen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden. Zur praktischen Umsetzung liegen bislang keine Erkenntnisse vor.
Es ist mit vergleichbaren Maßnahmen für weitere Städte/Regionen in der Russischen Föderation zu rechnen.
Reguläre direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Russland werden nur noch von Aeroflot über den Flughafen Moskau-Sheremetievo abgewickelt. Ab dem 19. März 2020 soll nur noch Berlin angeflogen werden.
Senegal:
Die senegalesische Regierung hat angekündigt, ab Mittwoch, 18. März, 23.59 Uhr, sämtliche Flüge aus und nach Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Belgien, Tunesien und Algerien zu suspendieren. Diese Regelung gilt für 30 Tage. Frachtflüge und medizinische Evakuierungsflüge sind ausgenommen.
Slowenien - Ergänzung:
Eine Einreise von Italien nach Slowenien ist nur noch über die Grenzübergangsstellen Rateče, Robič, Vrtojba, Škofije, Fernetiči und Krvavi Potok möglich. Deutsche ohne Wohnsitz in Slowenien müssen an der Grenze ein SARS-CoV-2-Negativzertifikat (COVID-19) in slowenischer, italienischer oder englischer Sprache vorweisen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Kann das Zertifikat nicht vorgelegt werden, ist ein Grenzübertritt ggf. gleichwohl möglich, wenn die Körpertemperatur unter 37,5 °C liegt und es keine Anzeichen einer Atemwegsinfektion gibt.
Busse dürfen die Landgrenze von Italien nach Slowenien (= Einreise nach Slowenien) nicht mehr überschreiten. Der Zugverkehr zwischen Italien und Slowenien ist unterbrochen. Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist in ganz Slowenien eingestellt worden. Taxis fahren derzeit noch.
Der Flugverkehr wird am 17. März 2020 eingestellt.
Einschränkungen beim Überschreiten der Landgrenze von Kroatien, Österreich und Ungarn nach Slowenien (Einreise nach Slowenien) bestehen derzeit nicht.
Tschechische Republik:
Ab dem 16. März 2020 gilt ein generelles Einreiseverbot aus allen Ländern. Tschechische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltstitel in Tschechien sind ausgenommen, werden aber einer Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen unterzogen und müssen für 14 Tage in Quarantäne. Wenn Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis aus Tschechien in Risikogebiete ausreisen, dürfen sie von dort für die Dauer des Notstands nicht erneut einreisen.
Die Ausreise von Reisenden aus Tschechien ist weiterhin jederzeit möglich. EU-Staatsangehörige oder Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, können im Transit durch das Gebiet der Tschechischen Republik in ihr Heimatland reisen. Über zahlreiche Sonderregelungen zur Ein- und Ausreise, insbesondere für Grenzpendler informiert das Tschechische Innenministerium .
Tschechien führt Grenzkontrollen ein. Für den grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland sind nur noch die Grenzübergangsstellen Breitenau, Schirnding, Waidhaus, Furth i.W., Reitzenhain, Bayr. Eisenstein und Philippsreuth geöffnet. Für den internationalen Flugverkehr ist derzeit nur noch der Flughafen Prag mit stark eingeschränktem Flugverkehr geöffnet.
Der Bahn-, Schiffs- und regelmäßige Busverkehr nach Deutschland wird eingestellt. Die Ausreise kann nur noch mit Verkehrsmitteln, in denen maximal 9 Personen befördert werden, mit privaten Bussen z.B. von Reiseveranstaltern und mit der tschechischen Bahn z.B. bis zum Grenzbahnhof Želežná Ruda / Bayerisch Eisenstein erfolgen.
Uruguay:
Uruguay hat lt. Presse bisher noch keine internationalen Flüge untersagt, jedoch müssen sich Reisende, unter anderem aus Deutschland, Italien oder Spanien, nach Ankunft umgehend in Quarantäne begeben.
USA / Vereinigte Staaten:
Seit dem 13. März 2020 gilt ein Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in Deutschland oder einem anderen Schengenstaat aufgehalten haben. Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind
- US-Staatsbürger,
- Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber),
- nahe Verwandte von US-Staatsbürgern oder Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA (Ehegatte, Elternteil, Kind oder Geschwister unter 21 Jahren),
- Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen.
Es existieren weitere einzelfallbezogene Ausnahmen, die zum Teil wenig konkret sind. Die Dauer der Einreisebeschränkung ist derzeit auf 30 Tage begrenzt.
Weiterhin gelten Einreisebeschränkungen bei Voraufenthalten in China und Iran. Einzelheiten in englischer Sprache bietet die Proclamation des White House .
In den Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York gibt es nach Einschätzung der US-Gesundheitsbehörden eine anhaltende Virusübertragung innerhalb der Bevölkerung, weshalb das Robert-Koch-Institut diese als Risikogebiete eingestuft hat.
Im Zuge der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat Ägypten angekündigt, alle Flughäfen im Land ab dem 19. März 2020 zu schließen.
Algerien:
Die Reiseverbindungen zwischen Europa und Algerien werden zunehmend eingeschränkt.
Argentinien:
Argentinien hat laut Presse die Landesgrenzen geschlossen. Ab 16.03.2020 dürfen für 30 Tage keine Flüge mehr aus Europa, den USA oder China ankommen. Gleiches gilt auch für Flüge nach Peru und seit Freitag bereits für Verbindungen nach Kolumbien.
Brunei:
Alle aus der EU einreisenden Touristen müssen sich einer 14-tägigen häuslichen Selbstquarantäne unterziehen.
Für alle Bewohner von Brunei, auch Deutsche mit Wohnsitz dort, besteht seit 16. März 2020 eine absolute Ausreisesperre.
Burundi - Ergänzung:
Für per Flugzeug Einreisende aus der Europäischen Union und anderen besonders betroffenen Ländern und für diejenigen, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nach Burundi dort aufgehalten haben, gilt eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne in staatlich festgelegten Einrichtungen. Diese Quarantänebestimmungen werden auch auf Personen mit Einreise aus der Schweiz angewandt.
Seit dem 15. März wird von Ruanda aus nur noch burundischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Wohnsitz in Burundi die Einreise auf dem Landweg erlaubt. Auch für diese gilt die verpflichtende 14-tägige Quarantäne in staatlichen Einrichtungen.
Chile - Ergänzung:
Ab Mittwoch, den 18. März 2020 schließt Chile seine Luft-, See- und Landgrenzen für die Einreise von Ausländern. Ausgenommen sind in Chile ansässige Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis. Diese werden bei vorherigem Aufenthalt in Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, China, Iran, Südkorea und Japan bei Einreise nach Chile unter 14-tägige „häusliche Isolierung“ gestellt, selbst wenn keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen und kein Kontakt zu einem Infizierten bestanden hat.
Es ist damit zu rechnen, dass Fluglinien Verbindungen einstellen oder Frequenzen deutlich reduzieren. Reisende sollten sich mit der gebuchten Fluglinie, ihrem Reiseveranstalter oder Reisebüro in Verbindung setzen und ggfs. eine frühere Rückreise erwägen.
Kreuzfahrtschiffe dürfen in Chile bis zum 30. September 2020 nicht anlegen.
Es ist damit zu rechnen, dass Fluglinien den Verkehr an die zurückgehende Nachfrage anpassen, Flüge gestrichen und Verbindungsfrequenzen reduziert werden.
Costa Rica:
Costa Rica hat für den Zeitraum vom 19. März 2020- 0:00 Uhr bis 12. April 2020 - 23:59 Uhr eine Einreisesperre für Touristen verhängt. Es können in diesem Zeitraum nur Costa-Ricaner oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis/Residentes einreisen. Dies gilt für Einreisen auf dem Land-, See- und Luftweg.
Die Ausreise bleibt gestattet. Mit Ausreiseproblemen ist aufgrund fehlender Flugkapazitäten dennoch zu rechnen.
Côte d'Ivoire - Elfenbeinküste:
Côte d’Ivoire hat mit Wirkung vom 16.03.2020 um Mitternacht (Orstzeit) ein Einreiseverbot für nicht-ivorische Reisende aus Ländern mit mehr als 100 Fällen (darunter Deutschland) verhängt. Für ivorische Staatsangehörige und nicht-ivorische Reisende mit gültigem Aufenthaltstitel gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht in dafür vom Staat vorgesehenen Einrichtungen. Diese Maßnahmen gelten zunächst für 15 Tage und können verlängert werden.
Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Côte d‘Ivoire zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Estland:
Ab dem 17. März ist die Einreise nach Estland nur noch für estnische Staatsangehörige, Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung und EU-Bürgern mit Wohnsitz in Estland gestattet. Auch Personen mit nahen Angehörigen in Estland können einreisen. Nach Einreise muss sich jeder Reisende für 2 Wochen in Quarantäne begeben.
Frankreich - Ergänzung:
Nach Italien und Spanien hat nun auch Frankreich eine Ausgangssperre verhängt, die ab 17.03.2020 mittags in Kraft tritt. Bürger sind dazu aufgerufen, zu Hause zu bleiben und ihre Wohnungen oder Häuser nur zu verlassen, um einzukaufen oder zum Arzt oder zur Arbeit zu gehen. Die Anordnung soll zunächst für 15 Tage gelten.
Georgien:
Georgien hat eine generelle Einreisesperre für alle ausländischen Staatsangehörigen verhängt, die am 18. März 2020 in Kraft tritt und zunächst bis zum 1. April 2020 gilt.
Guatemala - Ergänzung:
Für deutsche Staatsangehörige besteht zurzeit eine Einreisesperre. Ausgenommen sind weiterhin akkreditierte Diplomaten, Personen die einen Aufenthaltstitel besitzen und guatemaltekische Staatsangehörige. Ab dem 17. März wird der ein- und ausgehende Flugverkehr vorerst für fünfzehn Tage eingestellt. Die Einreise wird nur noch auf dem Landweg für die oben genannten Personengruppen möglich, wobei eine Quarantäne angeordnet wird.
Sollte Ihre Flugverbindung storniert worden sein und Sie haben bisher keine Umbuchung vornehmen können, bitten wir Sie weiterhin Ruhe zu bewahren. Erkundigen Sie sich nach den Möglichkeiten, den Aufenthalt in Ihrer aktuellen Unterkunft zu verlängern und befolgen Sie die Verhaltensregeln der guatemaltekischen Regierung.
Italien - Ergänzung:
Am 14. März 2020 wurde außerdem der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sardinien mit sofortiger Wirkung und zunächst bis zum 25. März 2020 grundsätzlich eingestellt. Ausnahmen gelten für Reisende, die über eine Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten verfügen, z.B. wegen Heimreise oder Notsituation. Die Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten muss online mindestens 48 Stunden vor Antritt der Reise beantragt werden und wird dann unter spätestens 12 Stunden vor der Abreise per E-Mail erteilt. Der Passagier muss am Flughafen/Hafen die erteilte Genehmigung vorweisen.
Seit dem 16. März 2020 ist auch der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sizilien mit sofortiger Wirkung grundsätzlich eingestellt. Es bestehen derzeit zwei tägliche Flüge Rom-Palermo/Catania und eine tägliche Zugverbindung nach Rom. Mit gesundheitlichen Kontrollen vor Abflug/-fahrt muss gerechnet werden. Die Schiffsverbindung bleibt für den Warentransport aufrecht erhalten. Ausnahmen für Schiffsreisende, die einen triftigen Grund geltend machen können, bedürfen einer Genehmigung durch den Regionalpräsidenten, die per E-Mail einzuholen ist.
Kanada:
Auch Kanada setzt lt. Presse die Einreisen ins eigene Land weitgehend aus. Nur noch kanadische Staatsbürger und Personen mit festem Wohnsitz in dem Staat dürfen die Grenze passieren. Premierminister Justin Trudeau kündigte auch Ausnahmen für US-Bürger an.
Kasachstan - Ergänzung:
Am 16. März hat Kasachstan zur Bekämpfung des Ausbruchs des Coronavirus (SARS-CoV-2) im Land den Notstand ausgerufen.
Ausländischen Staatsangehörigen ist die Einreise nach Kasachstan damit grundsätzlich verwehrt. Ausnahmen gelten vorerst für Personen, die Inhaber eines kasachischen Aufenthaltstitels sind.
Reisende aus vom Coronavirus betroffenen Ländern, darunter Deutschland, müssen mit Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit zu Quarantänezwecken rechnen.
Katar - Ergänzung:
Der internationale Flughafen von Doha (HIA) ist für Einreisen seit dem 16. März 2020 für vorerst 14 Tage gesperrt. Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der Transitverkehr wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland wird in den kommenden Tagen reduziert.
Lettland:
Lettland hat angekündigt, den internationalen Personenverkehr vom 17. März bis 14. April einzustellen. Das beinhaltet den Luft-, Schienen-, See- und Straßenverkehr. Die Maßnahmen treten in der Nacht vom 16. auf den 17. März um Mitternacht in Kraft.
Mali - Ergänzung:
Einreisende werden einer verpflichtenden Untersuchung unterzogen. Reisende aus Ländern, die besonders betroffen sind, wie auch Deutschland, werden schon bei geringen Anzeichen (Körpertemperatur von über 37,5 Grad Celsius) zu einer 14-tägigen Selbstisolation verpflichtet. Die Einhaltung soll von den malischen Gesundheitsbehörden täglich überprüft werden.
Reisende, die zusätzlich weitere Symptome aufweisen, werden zu einer staatlichen Quarantänestelle gebracht, wo sie getestet werden sollen.
Flüge von und nach Mali werden zunehmend eingeschränkt.
Marokko - Ergänzung:
Reisen nach Marokko sind aktuell nicht möglich. Die internationalen Verkehrsverbindungen sind seit dem 15. März 2020 bis vorerst 31. März 2020 offiziell eingestellt. Sämtliche Fährverbindungen nach Spanien und Frankreich wurden ausgesetzt.
Gemeinsam mit Reiseveranstaltern und EU-Partnern werden Rückreisemöglichkeiten für deutsche und europäische Staatsangehörige aus Marokko geprüft und geschaffen. Für Pauschalreisende sind die Reiseveranstalter der erste Ansprechpartner.
Flugverbindungen existieren noch mit Air France von verschiedenen Flughäfen.
Mauritius - Ergänzung:
Die mauritische Regierung hat am 16. März 2020 Einreisesperren für Reisende (inklusive Transit-Verbot) aus Risikoländern, darunter Deutschland und die EU-Staaten, verkündet. Die Maßnahmen treten am 18. März 2020 in Kraft.
Mexiko:
Nach Mexiko waren lt. Presse bis einschl. Samstag weiterhin Flüge möglich. Das dortige Gesundheitsministerium hatte noch am Mittwoch öffentlich darüber nachgedacht, Flüge aus Europa, die wegen des in den USA verhängten Einreisestopps nicht mehr dorthin fliegen dürfen, nach Mexiko umzuleiten. Derzeit überlegt die mexikanische Regierung, die nördliche Grenze zu den USA zu schließen.
Nepal - Ergänzung:
Nach Mitteilung der Nepalesischen Einwanderungsbehörde werden ab dem 14. März keinerlei Visa bei Einreise mehr ausgestellt; dies gilt für alle Ausländer und für die Einreise über den internationalen Flughafen Kathmandu genauso wie für Einreisen über den Landweg. Visa müssen bei einer Nepalesischen Auslandsvertretung beantragt werden. Bei Einreise muss dann neben dem Visum ein max. 7 Tage altes PCR-Zertifikat (Polymerase Kettenreaktion) über einen erfolgten Test vorliegen, das die Freiheit von Virusinfektionen bescheinigt. Zudem müssen sich alle einer strengen 14-tägigen Selbstquarantäne unterziehen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist bei Einreise zu unterzeichnen Einreise über Grenzübergänge auf dem Landweg ist für Ausländer bis auf weiteres ausgesetzt. In Nepal lebende Ausländer mit Geschäfts-, Studien- oder Arbeitsvisa sind von der Vorlagepflicht des Labortestergebnisses befreit, müssen sich jedoch in 14-tägige Selbstquarantäne begeben.
Für die Frühlingssaison 2020 sind keine Genehmigungen für Bergsteige-Expeditionen mehr erhältlich; bereits erteilte Genehmigungen können nicht verwendet werden.
Nordmazedonien:
Allen aus Deutschland (und anderen Ländern mit Infektionsrisiko) eintreffenden Reisenden, die nicht die mazedonische Staatsangehörigkeit und keinen gültigen mazedonischen Aufenthaltstitel besitzen, wird ab sofort die Einreise verweigert. Reisende, die über einen mazedonischen Aufenthaltstitel verfügen, und mazedonische Staatsangehörige dürfen zwar noch einreisen, sind aber aufgefordert, eine 14-tägige Selbst-Quarantäne ab Einreise einzuhalten. Diese kann grundsätzlich privat, zuhause oder in einem Hotel erfolgen. Verstöße gegen diese Quarantänevorschrift können strafrechtliche Konsequenzen haben. Während der Quarantänezeit ist eine Ausreise aus Nordmazedonien nicht möglich.
Grundsätzlich stehen für die Ein- und Ausreise unter den oben beschriebenen Bedingungen außer dem Flughafen Skopje noch folgende Grenzübergänge offen: Tabanovce (zu Serbien), Deve Bair (zu Bulgarien), Kjafasan (zu Albanien), Blace (zu Kosovo), Bogorodica (zu Griechenland). Allerdings haben alle Nachbarstaaten (außer Bulgarien) inzwischen ihrerseits die Landgrenzen geschlossen.
Einkaufszentren, Restaurants, Cafés etc. sind geschlossen. Zur Versorgung der Bevölkerung dürfen nur noch Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken geöffnet sein.
Peru - Ergänzung:
Die peruanische Regierung hat mit Dekret vom 15.03.2020 ab Montag, 16.03.2020, 0.00 Uhr für einen Zeitraum von 15 Tagen den nationalen Notstand erklärt und eine "obligatorische soziale Isolierung (Quarantäne)" verhängt.
Damit wurden die Grenzen des Landes geschlossen und der internationale Transport von Passagieren auf dem Land-, Luft-, See- und Flussweg ab Montag, 16.03.2020, 23.59 Uhr ausgesetzt. Es ist damit ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, nach Peru ein- oder aus dem Land auszureisen. Alle im Land befindlichen Personen müssen sich in dem genannten Zeitraum zu Hause oder einer Unterkunft aufhalten. Das Verlassen ist nur noch zu besonderen Gelegenheiten gestattet, so etwa um notwendige Lebensmittel einzukaufen, eine Bank oder Apotheke zu besuchen oder sich im Notfall in ärztliche Behandlung zu begeben.
Bereits zuvor wurde eine Regelung in Kraft gesetzt, nach der ab dem 16. März 2020 sämtliche Flüge sowohl aus als auch nach Europa und Asien für eine Dauer von 30 Kalendertagen ausgesetzt wurden.
Russische Föderation - Ergänzung:
Russland hat seine Landgrenzen zu Norwegen und Polen für Ausländer geschlossen und angekündigt, die Landgrenze zu Belarus zu schließen.
Einreisende nach Moskau, St. Petersburg, Jekaterinburg, in den Oblast Kaliningrad, die Verwaltungsbezirke Nowosibirsk, Kemerowo und Kamtschatka aus besonders betroffenen Ländern wie China, Südkorea, Iran, Italien, Frankreich und Deutschland sind verpflichtet, sich für 14 Tage oder bei kürzerem Aufenthalt in Moskau für den jeweiligen kürzeren Zeitraum, in der Wohnung selbst zu isolieren. Diese Personen dürfen nicht zur Arbeit gehen und sollen den Aufenthalt im öffentlichen Raum möglichst vermeiden und sich bei der Hotline der Stadt Moskau unter (+7 495 870 4509) melden und Kontaktdaten sowie Ort und Aufenthaltszeiten mitteilen. Seit 14. März 2020 gilt dies auch für ihre Kontaktpersonen. Beim Auftreten erster Symptome von Atemwegserkrankungen sollen sie unverzüglich ärztliche Hilfe suchen, ohne Einrichtungen des Gesundheitswesens persönlich aufzusuchen.
Verstöße können unter Umständen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden. Zur praktischen Umsetzung liegen bislang keine Erkenntnisse vor.
Es ist mit vergleichbaren Maßnahmen für weitere Städte/Regionen in der Russischen Föderation zu rechnen.
Reguläre direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Russland werden nur noch von Aeroflot über den Flughafen Moskau-Sheremetievo abgewickelt. Ab dem 19. März 2020 soll nur noch Berlin angeflogen werden.
Senegal:
Die senegalesische Regierung hat angekündigt, ab Mittwoch, 18. März, 23.59 Uhr, sämtliche Flüge aus und nach Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Belgien, Tunesien und Algerien zu suspendieren. Diese Regelung gilt für 30 Tage. Frachtflüge und medizinische Evakuierungsflüge sind ausgenommen.
Slowenien - Ergänzung:
Eine Einreise von Italien nach Slowenien ist nur noch über die Grenzübergangsstellen Rateče, Robič, Vrtojba, Škofije, Fernetiči und Krvavi Potok möglich. Deutsche ohne Wohnsitz in Slowenien müssen an der Grenze ein SARS-CoV-2-Negativzertifikat (COVID-19) in slowenischer, italienischer oder englischer Sprache vorweisen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Kann das Zertifikat nicht vorgelegt werden, ist ein Grenzübertritt ggf. gleichwohl möglich, wenn die Körpertemperatur unter 37,5 °C liegt und es keine Anzeichen einer Atemwegsinfektion gibt.
Busse dürfen die Landgrenze von Italien nach Slowenien (= Einreise nach Slowenien) nicht mehr überschreiten. Der Zugverkehr zwischen Italien und Slowenien ist unterbrochen. Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist in ganz Slowenien eingestellt worden. Taxis fahren derzeit noch.
Der Flugverkehr wird am 17. März 2020 eingestellt.
Einschränkungen beim Überschreiten der Landgrenze von Kroatien, Österreich und Ungarn nach Slowenien (Einreise nach Slowenien) bestehen derzeit nicht.
Tschechische Republik:
Ab dem 16. März 2020 gilt ein generelles Einreiseverbot aus allen Ländern. Tschechische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltstitel in Tschechien sind ausgenommen, werden aber einer Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen unterzogen und müssen für 14 Tage in Quarantäne. Wenn Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis aus Tschechien in Risikogebiete ausreisen, dürfen sie von dort für die Dauer des Notstands nicht erneut einreisen.
Die Ausreise von Reisenden aus Tschechien ist weiterhin jederzeit möglich. EU-Staatsangehörige oder Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, können im Transit durch das Gebiet der Tschechischen Republik in ihr Heimatland reisen. Über zahlreiche Sonderregelungen zur Ein- und Ausreise, insbesondere für Grenzpendler informiert das Tschechische Innenministerium .
Tschechien führt Grenzkontrollen ein. Für den grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland sind nur noch die Grenzübergangsstellen Breitenau, Schirnding, Waidhaus, Furth i.W., Reitzenhain, Bayr. Eisenstein und Philippsreuth geöffnet. Für den internationalen Flugverkehr ist derzeit nur noch der Flughafen Prag mit stark eingeschränktem Flugverkehr geöffnet.
Der Bahn-, Schiffs- und regelmäßige Busverkehr nach Deutschland wird eingestellt. Die Ausreise kann nur noch mit Verkehrsmitteln, in denen maximal 9 Personen befördert werden, mit privaten Bussen z.B. von Reiseveranstaltern und mit der tschechischen Bahn z.B. bis zum Grenzbahnhof Želežná Ruda / Bayerisch Eisenstein erfolgen.
Uruguay:
Uruguay hat lt. Presse bisher noch keine internationalen Flüge untersagt, jedoch müssen sich Reisende, unter anderem aus Deutschland, Italien oder Spanien, nach Ankunft umgehend in Quarantäne begeben.
USA / Vereinigte Staaten:
Seit dem 13. März 2020 gilt ein Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in Deutschland oder einem anderen Schengenstaat aufgehalten haben. Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind
- US-Staatsbürger,
- Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber),
- nahe Verwandte von US-Staatsbürgern oder Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA (Ehegatte, Elternteil, Kind oder Geschwister unter 21 Jahren),
- Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen.
Es existieren weitere einzelfallbezogene Ausnahmen, die zum Teil wenig konkret sind. Die Dauer der Einreisebeschränkung ist derzeit auf 30 Tage begrenzt.
Weiterhin gelten Einreisebeschränkungen bei Voraufenthalten in China und Iran. Einzelheiten in englischer Sprache bietet die Proclamation des White House .
In den Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York gibt es nach Einschätzung der US-Gesundheitsbehörden eine anhaltende Virusübertragung innerhalb der Bevölkerung, weshalb das Robert-Koch-Institut diese als Risikogebiete eingestuft hat.
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Birgitt
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Honduras und Türkei
Honduras:
Honduras hat am 15. März 2020 alle Grenzen geschlossen und sich komplett abgeschottet. Es sind bis zunächst 22. März 2020 keine Ein- oder Ausreisen, weder auf dem Luft, Land- oder Seeweg möglich. Alle Passagierflüge wurden bis zum 22. März 2020 gestrichen.
Türkei - Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert, gültig ab Samstag, den 14. März 2020 um 8:00 Uhr Ortszeit, zunächst bis zum 17. April 2020. Deutschen Staatsbürgern, die aus Drittstaaten in die Türkei einreisen möchten, wird teilweise die Einreise verweigert, auch wenn sie aus Drittstaaten kommen, die nicht von diesen Verboten betroffen sind. Transit über türkische Flughäfen ist nach jetzigem Stand möglich.
Die Ausreise von deutschen Staatsbürgern ist weiterhin möglich. Flugzeuge dürfen auch weiterhin landen, um Passagiere aus der Türkei nach Deutschland abzuholen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden alle planmäßigen Linienflüge mit Turkish Airlines und Pegasus Airlines nach Deutschland bis einschließlich Mittwoch, 18. März 2020 durchgeführt, insbesondere von den Flughäfen in Istanbul (IST und SAW). Für die Flughäfen Antalya und Izmir beabsichtigen die Fluggesellschaften Sunexpress und Corendon, alle Flüge nach Deutschland bis 20. März 2020 um 23:59 Uhr MEZ vorbehaltlich anderer Weisungen türkischer Behörden durchzuführen.
Die Fährverbindungen von Bodrum, Marmaris, Kusadasi, Fethiye und Cesme nach Griechenland wurden eingestellt.
Die offiziellen Zahlen zu Infizierten in der Türkei sind derzeit noch niedrig; es muss allerdings mit einer hohen Dunkelziffer gerechnet werden.
Die Flugverbindungen nach Großbritannien, in die Schweiz, nach Saudi Arabien, Ägypten, Irland und in die Vereinigten Arabischen Emirate sollen lt. Presse ab morgen 06.00 MEZ ebenfalls eingestellt werden. Damit hat die Türkei dann den Flugverkehr in insgesamt 20 Länder gestoppt.
Honduras hat am 15. März 2020 alle Grenzen geschlossen und sich komplett abgeschottet. Es sind bis zunächst 22. März 2020 keine Ein- oder Ausreisen, weder auf dem Luft, Land- oder Seeweg möglich. Alle Passagierflüge wurden bis zum 22. März 2020 gestrichen.
Türkei - Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert, gültig ab Samstag, den 14. März 2020 um 8:00 Uhr Ortszeit, zunächst bis zum 17. April 2020. Deutschen Staatsbürgern, die aus Drittstaaten in die Türkei einreisen möchten, wird teilweise die Einreise verweigert, auch wenn sie aus Drittstaaten kommen, die nicht von diesen Verboten betroffen sind. Transit über türkische Flughäfen ist nach jetzigem Stand möglich.
Die Ausreise von deutschen Staatsbürgern ist weiterhin möglich. Flugzeuge dürfen auch weiterhin landen, um Passagiere aus der Türkei nach Deutschland abzuholen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden alle planmäßigen Linienflüge mit Turkish Airlines und Pegasus Airlines nach Deutschland bis einschließlich Mittwoch, 18. März 2020 durchgeführt, insbesondere von den Flughäfen in Istanbul (IST und SAW). Für die Flughäfen Antalya und Izmir beabsichtigen die Fluggesellschaften Sunexpress und Corendon, alle Flüge nach Deutschland bis 20. März 2020 um 23:59 Uhr MEZ vorbehaltlich anderer Weisungen türkischer Behörden durchzuführen.
Die Fährverbindungen von Bodrum, Marmaris, Kusadasi, Fethiye und Cesme nach Griechenland wurden eingestellt.
Die offiziellen Zahlen zu Infizierten in der Türkei sind derzeit noch niedrig; es muss allerdings mit einer hohen Dunkelziffer gerechnet werden.
Die Flugverbindungen nach Großbritannien, in die Schweiz, nach Saudi Arabien, Ägypten, Irland und in die Vereinigten Arabischen Emirate sollen lt. Presse ab morgen 06.00 MEZ ebenfalls eingestellt werden. Damit hat die Türkei dann den Flugverkehr in insgesamt 20 Länder gestoppt.
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Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Argentinien - Ergänzung:
Die argentinische Regierung hat mit Dekret vom 13. März 2020 u.a. alle Flüge von und nach Europa für 30 Tage ausgesetzt. Alle, die aus den vom Coronavirus betroffenen Gebieten (u.a. alle Mitgliedsländer der Europäischen Union) einreisen, oder innerhalb der letzten 14 Tage eingereist sind, unterliegen einer 14-tägigen, verpflichtenden häuslichen Quarantäne.
Ein beschränktes 10-tägiges Ausgangsverbot wird von der Regierung erwogen, von dem nur in Einzelfällen Ausnahmen zulässig sind, z.B. Einkaufen, Fahrt zum Flughafen zwecks Ausreise. Es kann jederzeit in Kraft treten.
Kanada - Ergänzung:
Internationale Flüge dürfen nur noch auf folgenden 4 Flughäfen landen: Toronto Pearson International, Montreal Pierre Elliott Trudeau, Vancouver International, Calgary International. Hiervon ausgenommen sind Flüge aus den USA, Mexiko und der Karibik – diese werden noch auf allen Flughäfen landen können.
Alle internationalen Reisenden müssen sich nach Ankunft 14 Tage lang selbst isolieren (gilt auch für Reisende aus USA).
Weitere Maßnahmen können jederzeit folgen.
Panama - Ergänzung:
Deutsche Staatsangehörige, die sich aktuell als Tourist in Panama aufhalten oder dauerhaft in Panama leben, werden gebeten sich in die Krisenvorsorgeliste der Botschaft einzutragen: https://panama.diplo.de/pa-de/service/elefand
Sobald der deutschen Botschaft weitere Informationen vorliegen, werden Sie auf diesem Weg informiert.
Seit dem 16. März 2020 bis mindestens zum 3. April 2020 sind die ukrainischen Grenzen für einreisende Personen geschlossen. Ausgenommen sind nur Ukrainer und ihre Familienangehörige, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine.
Am 17. März 2020 um 0 Uhr wurde sämtlicher regelmäßiger Personenverkehr eingestellt.
Die Grenzen zu den Nachbarländern sind ebenfalls weitestgehend geschlossen. Die Grenze zu Ungarn soll nach derzeitigen Informationen für EU-Staatsangehörige über die Grenzübergänge Tschop und Berehowe weiterhin geöffnet sein.
In Kiew sowie zumindest in Odessa, Lemberg, Iwano-Frankiwsk werden ab dem 17. März 2020 bis zum 3. April und bereits seit 14. März 2020 in Czernowitz zusätzliche Beschränkungen eingeführt: Mit der Ausnahme von Apotheken, Lebensmittelgeschäften, Tankstellen und Banken/Geldautomaten werden alle sonstigen Geschäfte und Dienstleistungsanbieter wie Kaufhäuser, Märkte, Restaurants, Fitnessstudios, Friseursalons etc. geschlossen.
Die argentinische Regierung hat mit Dekret vom 13. März 2020 u.a. alle Flüge von und nach Europa für 30 Tage ausgesetzt. Alle, die aus den vom Coronavirus betroffenen Gebieten (u.a. alle Mitgliedsländer der Europäischen Union) einreisen, oder innerhalb der letzten 14 Tage eingereist sind, unterliegen einer 14-tägigen, verpflichtenden häuslichen Quarantäne.
Ein beschränktes 10-tägiges Ausgangsverbot wird von der Regierung erwogen, von dem nur in Einzelfällen Ausnahmen zulässig sind, z.B. Einkaufen, Fahrt zum Flughafen zwecks Ausreise. Es kann jederzeit in Kraft treten.
Kanada - Ergänzung:
Internationale Flüge dürfen nur noch auf folgenden 4 Flughäfen landen: Toronto Pearson International, Montreal Pierre Elliott Trudeau, Vancouver International, Calgary International. Hiervon ausgenommen sind Flüge aus den USA, Mexiko und der Karibik – diese werden noch auf allen Flughäfen landen können.
Alle internationalen Reisenden müssen sich nach Ankunft 14 Tage lang selbst isolieren (gilt auch für Reisende aus USA).
Weitere Maßnahmen können jederzeit folgen.
Panama - Ergänzung:
Deutsche Staatsangehörige, die sich aktuell als Tourist in Panama aufhalten oder dauerhaft in Panama leben, werden gebeten sich in die Krisenvorsorgeliste der Botschaft einzutragen: https://panama.diplo.de/pa-de/service/elefand
Sobald der deutschen Botschaft weitere Informationen vorliegen, werden Sie auf diesem Weg informiert.
- Flüge aus/nach Europa:
Panama hat die direkte Einreise von Passagierflügen mit Herkunft aus Europa für die nächsten 30 Tage bis zum 14./15.04 untersagt.
Der Personenschiffsverkehr wurde eingestellt.
Setzen Sie sich mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung um Rückreiseoptionen zu prüfen. Die Fluglinien arbeiten aktuell an Rückkehrmöglichkeiten durch Umbuchungen.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Umbuchung über die USA die elektronische Reiseerlaubnis ESTA vorhanden sein muss. Diese kann online über https://esta.cbp.dhs.gov/faq?lang=de beantragt werden.
Deutsche Staatsangehörige im Besitz eines nicht-biometrischen, vorläufigen Reisepasses oder Kinderreisepasses benötigen ein Visum. Bitte vereinbaren Sie hierfür unter panama-visas@state.gov einen Termin mit der Botschaft der Vereinigten Staaten in Panama-Stadt.
Bei Reisen über Reiseveranstalter sind diese grundsätzlich für die Rückreise zuständig.
Der Flughafen Tocumen ist nach aktuellem Stand weiterhin geöffnet, Transitflüge sind möglich, auch innerhalb des Landes.
Die der Botschaft bekannten Kontaktdaten der europäischen Fluggesellschaften finden Sie auf der Homepage der Botschaft Panama-Stadt unter www.panama.diplo.de - Sonstige Informationen:
Innerhalb Panamas kann es wegen vereinzelten Straßensperren zu Behinderungen kommen. Es ist daher zu prüfen, ob bei unvermeidbaren Reisen innerhalb des Landes auf Flüge ausgewichen werden kann. - Lage im Land:
Panama hat am 12.03.2020 aufgrund der Coronavirus-Pandemie den Ausnahmezustand erklärt. In diesem Zusammenhang wurde mit Wirkung ab dem 16.03.2020 die Einreise für Ausländer, die keinen dauerhaften Aufenthalt in Panama haben, ausgesetzt.
Zur Eindämmung des Coronavirus ergreift der panamaische Staat Maßnahmen, die das öffentliche Leben in Panama teilweise einschränken.
Alle Schulen in Panama und alle Universitäten bleiben zunächst bis zum 07.04 geschlossen. Ebenso wurden alle Veranstaltungen mit Menschenansammlungen ebenfalls bis zunächst zum 07.04 verboten. Dies betrifft Messen, Konzerte, Umzüge und Sportveranstaltungen. Keine Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind mehr erlaubt.
Es erfolgen Schließungen von Stränden, Museen, Badeflüssen, Nationalparks.
Schließung von Gemeinschaftsräumen in Hotels, Bars, Restaurants. Geschäfte müssen schließen.
Weiterhin geöffnet sind:
Supermärkte (max. 50 Personen pro Supermarkt), Apotheken, Tankstellen, Nahrungsmittelgeschäfte. Besucher dieser Einrichtungen werden angehalten Masken zu benutzen. Restaurants dürfen nur noch Mahlzeiten liefern oder zur Abholung bereitstellen.
Die Einhaltung dieser Regeln wird durch das Gesundheitsministerium kontrolliert.
Preisbremse und Rationierung von Hygieneartikeln wurde erlassen. - Quarantäne/Symptome:
Touristen, die sich aktuell in Panama aufhalten, können mit Quarantänemaßnahmen belegt werden.
Betroffene der häuslichen Quarantänemaßnahmen können unter der Telefonnummer (00507) 6997-1234 via WhatsApp mit dem panamaischen Gesundheitsministerium in Kontakt treten.
Das panamaische Gesundheitsministerium hat weiterhin zwei spanischsprachige Hotlines eingerichtet:
Die Telefonnummer 159 für Personen mit Covid-19 Symptomen, die Telefonnummer 169 für Personen mit asymptomatischen Symptomen, jedoch in den letzten 20 Tagen gereist sind.
Seit dem 16. März 2020 bis mindestens zum 3. April 2020 sind die ukrainischen Grenzen für einreisende Personen geschlossen. Ausgenommen sind nur Ukrainer und ihre Familienangehörige, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine.
Am 17. März 2020 um 0 Uhr wurde sämtlicher regelmäßiger Personenverkehr eingestellt.
Die Grenzen zu den Nachbarländern sind ebenfalls weitestgehend geschlossen. Die Grenze zu Ungarn soll nach derzeitigen Informationen für EU-Staatsangehörige über die Grenzübergänge Tschop und Berehowe weiterhin geöffnet sein.
In Kiew sowie zumindest in Odessa, Lemberg, Iwano-Frankiwsk werden ab dem 17. März 2020 bis zum 3. April und bereits seit 14. März 2020 in Czernowitz zusätzliche Beschränkungen eingeführt: Mit der Ausnahme von Apotheken, Lebensmittelgeschäften, Tankstellen und Banken/Geldautomaten werden alle sonstigen Geschäfte und Dienstleistungsanbieter wie Kaufhäuser, Märkte, Restaurants, Fitnessstudios, Friseursalons etc. geschlossen.
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Alexander
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Re: Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Libanon:
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 wurde eine Einreisesperre für Reisende aus Deutschland verhängt. Einreisen aus Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Ägypten, Syrien, Irak, Südkorea, Iran, China, Hongkong, Macau und Taiwan sind ebenfalls nicht möglich.
Bis einschließlich 18. März 2020 können libanesische Staatsangehörige und deren nicht-libanesische Familienangehörige, sowie Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel für Libanon („Iqama“) noch einreisen, sofern sie sich nicht in den vorgenannten Ländern aufgehalten haben. Ankommende Passagiere werden am Flughafen intensiv untersucht und müssen sich auch bei unkritischer Bewertung 14 Tage in selbstverantwortliche häusliche Isolation begeben.
Ausreisen aus dem Libanon nach Deutschland sind auf dem Luftweg noch bis einschließlich Mittwoch, den 18. März 2020, grundsätzlich weiterhin möglich, allerdings sind viele Direktflugverbindungen ausgesetzt bzw. eingestellt. Alle Einreisen nach Libanon sind mit Wirkung vom 19. März 2020 ausgesetzt, der Flughafen Beirut wird mit Ablauf des 18. März 2020 vorerst geschlossen. Eine Ausreise über Land- oder Seeweg ist für deutsche Staatsangehörige nicht ohne weiteres möglich. Die Reisebeschränkungen sind zunächst bis zum 23. März 2020 befristet. Mit einer Verlängerung muss gerechnet werden.
Durch Maßnahmen anderer Staaten ist es auch bei Transitflugverbindungen bereits zu Flugausfällen oder Einreiseverweigerungen durch das Transitland gekommen. Ausreisen auf dem Land- oder Seeweg sind weiterhin nicht möglich. Möglichkeiten, den Libanon zu verlassen, werden möglicherweise vorerst stark eingeschränkt bleiben.
Menschenansammlungen jeder Art sind verboten. Das beinhaltet die Schließung von fast allen öffentlichen Einrichtungen und Freizeitangeboten (Restaurants, Fitnessstudios, etc). Jegliche unnötige Bewegung sei zu unterlassen. Banken und private Betriebe bleiben geschlossen, mit Ausnahme von Bäckereien, Lebensmittelversorgung und Material-Transportwesen. Bus- und Kleinbustransport sind verboten.
Das Rafik Hariri Krankenhaus wurde als einzige Anlaufstelle für COVID-19 Verdachtsfälle und erkannte Fälle benannt.
Kolumbien:
Seit dem 16. März 2020 gilt eine Einreisesperre für Nicht-Kolumbianer, die keinen festen Wohnsitz in Kolumbien haben. Die Maßnahme soll bis zum 30. Mai 2020 gelten.
Nach Kolumbien rückreisende Deutsche mit einem permanenten Aufenthaltsstatus in Kolumbien (Residentes), kolumbianische Staatsangehörige und Diplomaten sind von der Einreisesperre ausgenommen, sind aber verpflichtet, eine zweiwöchige Quarantäne in der Wohnung nach Einreise einzuhalten.
Der Flugverkehr von und nach Europa wird voraussichtlich starken Einschränkungen unterworfen sein.
Sudan – Ergänzung:
Seit 12. März 2020 wird Staatsangehörigen aus Ägypten, China, Frankreich, Italien, Iran, Japan, Korea, und Spanien die Einreise nach Sudan verboten ist. Flugreisende, deren Reise in einem dieser Länder ihren Ursprung hat, werden von Fluglinien nicht mehr nach Sudan befördert. Diese Personengruppen dürfen in den Sudan auch dann nicht einreisen, wenn sie über einen Aufenthaltstitel für den Sudan verfügen. Mit Wirkung zum 17. März 2020 wurden alle Grenzen Sudans geschlossen, auch die Flughäfen. Ein- und Ausreisen in den Sudan sind damit nicht mehr möglich. Die Maßnahme hat keine zeitliche Beschränkung und kann somit sowohl kurzfristig widerrufen als auch längerfristig aufrechterhalten werden.
Kambodscha:
Ab dem 17.03.2020 gilt eine vorübergehende Einreisesperre für alle ausländischen Reisenden, die aus Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien kommen. Diese Einreisesperre gilt für 30 Tage.
Reisende über 60 Jahre und Reisende mit Vorerkrankungen, die das Herz-Kreislauf-System, die Atemwege oder das Immunsystem beeinträchtigen, haben ein erhöhtes Risiko an COVID-19 schwer zu erkranken. Erwägen Sie die frühzeitige Ausreise, da die intensivmedizinischen Versorgung nicht sicher gewährleistet ist.
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 wurde eine Einreisesperre für Reisende aus Deutschland verhängt. Einreisen aus Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Ägypten, Syrien, Irak, Südkorea, Iran, China, Hongkong, Macau und Taiwan sind ebenfalls nicht möglich.
Bis einschließlich 18. März 2020 können libanesische Staatsangehörige und deren nicht-libanesische Familienangehörige, sowie Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel für Libanon („Iqama“) noch einreisen, sofern sie sich nicht in den vorgenannten Ländern aufgehalten haben. Ankommende Passagiere werden am Flughafen intensiv untersucht und müssen sich auch bei unkritischer Bewertung 14 Tage in selbstverantwortliche häusliche Isolation begeben.
Ausreisen aus dem Libanon nach Deutschland sind auf dem Luftweg noch bis einschließlich Mittwoch, den 18. März 2020, grundsätzlich weiterhin möglich, allerdings sind viele Direktflugverbindungen ausgesetzt bzw. eingestellt. Alle Einreisen nach Libanon sind mit Wirkung vom 19. März 2020 ausgesetzt, der Flughafen Beirut wird mit Ablauf des 18. März 2020 vorerst geschlossen. Eine Ausreise über Land- oder Seeweg ist für deutsche Staatsangehörige nicht ohne weiteres möglich. Die Reisebeschränkungen sind zunächst bis zum 23. März 2020 befristet. Mit einer Verlängerung muss gerechnet werden.
Durch Maßnahmen anderer Staaten ist es auch bei Transitflugverbindungen bereits zu Flugausfällen oder Einreiseverweigerungen durch das Transitland gekommen. Ausreisen auf dem Land- oder Seeweg sind weiterhin nicht möglich. Möglichkeiten, den Libanon zu verlassen, werden möglicherweise vorerst stark eingeschränkt bleiben.
Menschenansammlungen jeder Art sind verboten. Das beinhaltet die Schließung von fast allen öffentlichen Einrichtungen und Freizeitangeboten (Restaurants, Fitnessstudios, etc). Jegliche unnötige Bewegung sei zu unterlassen. Banken und private Betriebe bleiben geschlossen, mit Ausnahme von Bäckereien, Lebensmittelversorgung und Material-Transportwesen. Bus- und Kleinbustransport sind verboten.
Das Rafik Hariri Krankenhaus wurde als einzige Anlaufstelle für COVID-19 Verdachtsfälle und erkannte Fälle benannt.
Kolumbien:
Seit dem 16. März 2020 gilt eine Einreisesperre für Nicht-Kolumbianer, die keinen festen Wohnsitz in Kolumbien haben. Die Maßnahme soll bis zum 30. Mai 2020 gelten.
Nach Kolumbien rückreisende Deutsche mit einem permanenten Aufenthaltsstatus in Kolumbien (Residentes), kolumbianische Staatsangehörige und Diplomaten sind von der Einreisesperre ausgenommen, sind aber verpflichtet, eine zweiwöchige Quarantäne in der Wohnung nach Einreise einzuhalten.
Der Flugverkehr von und nach Europa wird voraussichtlich starken Einschränkungen unterworfen sein.
Sudan – Ergänzung:
Seit 12. März 2020 wird Staatsangehörigen aus Ägypten, China, Frankreich, Italien, Iran, Japan, Korea, und Spanien die Einreise nach Sudan verboten ist. Flugreisende, deren Reise in einem dieser Länder ihren Ursprung hat, werden von Fluglinien nicht mehr nach Sudan befördert. Diese Personengruppen dürfen in den Sudan auch dann nicht einreisen, wenn sie über einen Aufenthaltstitel für den Sudan verfügen. Mit Wirkung zum 17. März 2020 wurden alle Grenzen Sudans geschlossen, auch die Flughäfen. Ein- und Ausreisen in den Sudan sind damit nicht mehr möglich. Die Maßnahme hat keine zeitliche Beschränkung und kann somit sowohl kurzfristig widerrufen als auch längerfristig aufrechterhalten werden.
Kambodscha:
Ab dem 17.03.2020 gilt eine vorübergehende Einreisesperre für alle ausländischen Reisenden, die aus Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien kommen. Diese Einreisesperre gilt für 30 Tage.
Reisende über 60 Jahre und Reisende mit Vorerkrankungen, die das Herz-Kreislauf-System, die Atemwege oder das Immunsystem beeinträchtigen, haben ein erhöhtes Risiko an COVID-19 schwer zu erkranken. Erwägen Sie die frühzeitige Ausreise, da die intensivmedizinischen Versorgung nicht sicher gewährleistet ist.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Äthiopien
Reisenden aus allen COVID-19 betroffenen Ländern, darunter Deutschland, ist eine 14-tägige Haus-Quarantäne nach Einreise in Äthiopien empfohlen. Informationen zur Umsetzung liegen derzeit nicht vor. Lufthansa streicht ab 18. März 2020 alle Flugverbindungen von Addis Abeba nach Frankfurt. Ethiopian Airlines hält bisherigen Flugplan noch aufrecht. Es ist damit zu rechnen, dass sich diese Lage kurzfristig weiter ändert.
Botswana:
Botsuana hat am 16. März 2020 ein Einreiseverbot für Reisende unter anderem aus Deutschland verhängt. Für botsuanische Staatsangehörige und Rückkehrer mit gültigem Aufenthaltstitel gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht.
Brasilien:
Auch angesichts der Haltung der Nachbarländer nehmen inzwischen in Brasilien die Stimmen zu, die eine Schließung des Luftraums für internationale Flüge fordern. Die Botschaft Brasilia hält eine Schließung oder zumindest starke Einschränkung des internationalen Luftverkehrs für wahrscheinlich. Diese könnte jederzeit auch ohne weitere Vorankündigung erfolgen. Vor diesem Hintergrund erscheint es jetzt angezeigt, Rückfluge nach Europa vorzuverlegen und so bald wie möglich anzutreten.
China - Ergänzung:
Derzeit müssen alle China-Reisenden damit rechnen wegen der Ausbreitung des Coronavirus nach Einreise bzw. nach einer innerchinesischen Reise zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet zu werden. Diese erfolgt oft in einem Quarantänezentrum, meist umgebaute Hotels unterschiedlichen Standards; die Kosten müssen teilweise selbst getragen werden. In Einzelfällen kann die Quarantäne zuhause oder in einem Hotel erfolgen. Die Entscheidungen über diese Maßnahmen werden von unterschiedlichen Behörden auf verschiedenen Ebenen getroffen und können sich auch innerhalb einer Stadt unterscheiden. Kontaktieren Sie daher vor Einreise Ihre Hausverwaltung bzw. Ihr Hotel sowie sonstige Kontaktpersonen wie Arbeitgeber oder Universität und erfragen Sie die dort für Sie geltenden Bestimmungen. Während der Quarantänezeit werden Sie keine Möglichkeit haben, wieder aus China auszureisen.
Einreisende aus Risikogebieten werden zur Einhaltung der 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Hierzu zählen Deutschland, Frankreich, Iran, Italien, Japan, Südkorea, Spanien und die USA. Offiziell ausgenommen von der Quarantänepflicht sind derzeit nur Geschäftsreisende mit einem in Shanghai geplanten Aufenthalt von bis zu einer Woche. Diese werden nach Ankunft in Shanghai auf Covid-19 getestet, in vorgesehene Hotels untergebracht, und können die Geschäftsreise bei negativem Testergebnis unter Auflagen, z.B. Temperaturchecks, fortsetzen.
Für Peking gilt ab 11. März 2020 eine 14-tägige Quarantänepflicht für Einreisende aus allen Ländern, also auch für Reisende aus Deutschland. Transitreisende am Flughafen Peking sind von diesen Bestimmungen nicht betroffen, sofern sie nicht in das Stadtgebiet Pekings einreisen, und müssen sich an die Quarantänevorschriften ihres Zielortes halten.
Bei Ankunft internationaler Flüge werden noch an Bord und nach Verlassen des Flugzeugs intensive Gesundheitskontrollen durchgeführt. Hierdurch kommt es zu erheblichen Wartezeiten. Abhängig vom Ergebnis der Gesundheitskontrollen können verschiedene Quarantänemaßnahmen angeordnet werden. Der Transport in die jeweiligen Städte erfolgt über organisierte Shuttlebusse der einzelnen Bezirke. Dies gilt auch bei geplanter Weiterreise in eine andere Provinz. Private Transfers von den Flughäfen sind nur noch eingeschränkt möglich.
Bei einem Coronavirus-Verdachtsfall auf dem Einreiseflug, müssen Sie damit rechnen, direkt nach der Einreise oder im Nachhinein verpflichtend für 14 Tage in einem Quarantänezentrum untergebracht zu werden. Reisende, die Krankheitssymptome aufweisen, werden in Krankenhäuser eingewiesen und obligatorischen Untersuchungen unterzogen. Falsche Angaben zum Gesundheitszustand bei Einreise können strafrechtlich verfolgt werden.
Grundsätzlich gilt, dass die Situation weiterhin dynamisch ist und die Vorgaben der örtlichen Behörden sich ohne Ankündigung ändern können. Die Botschaft und die Generalkonsulate haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Quarantänemaßnahmen keinen Einfluss.
Die chinesischen Behörden haben seit dem 23. Januar 2020 für Wuhan und andere Städte der Provinz Hubei Reisebeschränkungen erlassen. Eine Ausreise mit Zug, Flug, Bus, Fähre oder Auto ist dort weiterhin nicht möglich. Auch andere Provinzen Chinas haben Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit unterschiedlichen Ausmaßes verhängt. Bei Ein- und Ausreise wie auch bei Überlandreisen im Land sind Fieberkontrollen möglich; bei Symptomen ist mit Quarantänemaßnahmen zu rechnen.
Nachbarländer, darunter Russland, haben Grenzübergänge vorübergehend geschlossen, viele Fluggesellschaften haben den Flugverkehr vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt.
Durch die enorme Beanspruchung des Gesundheitssystems kann es zu Einschränkungen bei der allgemeinmedizinischen Versorgung kommen.
Aufenthalte in China wirken sich auf Einreisemöglichkeiten in zahlreiche andere Länder aus.
El Salvador - Ergänzung:
El Salvador hat am 16. März 2020 den Internationalen Flughafen MSLP für alle ein- und ausgehenden Flüge (mit Ausnahme von Cargoflügen) geschlossen. Zuvor waren die Landgrenzen nach Guatemala und Honduras geschlossen worden. El Salvador ist damit bis auf Weiteres abgeriegelt. Diese Maßnahmen erfolgen im Zuge des am 14. März ausgerufenen Ausnahmezustands und gilt bis auf Weiteres.
Kambodscha - Ergänzung:
Ab dem 17.03.2020 gilt für zunächst 30 Tage eine Einreisesperre für alle ausländischen Reisenden, die aus Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien kommen. Die Ausweitung auf weitere Länder ist nicht ausgeschlossen.
Madagaskar
Die madagassische Regierung hat beschlossen dass,
• alle Flüge von und nach Europa , vor allem aus Italien, Spanien, Frankreich und Deutschland ab dem 15. März 2020 für 30 Tage ausgesetzt werden,
• Madagassische Staatsangehörige und in Madagaskar wohnhafte Ausländer, bis Donnerstag, den 19. März Zeit haben nach Madagaskar zurückzukehren,
• nur noch der internationale Flughafen der Hauptstadt in Ivato angeflogen werden darf,
• kein Kreuzfahrtschiff in den nächsten 30 Tagen in Madagaskar anlegen darf.
Malaysia:
Die malaysische Regierung hat mit Wirkung vom 18. März 2020 eine Einreisesperre für alle Ausländer zunächst bis zum 31. März verhängt. Eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen.
Die malaysischen Behörden haben angekündigt, zu diesem Zweck auch Kreuzfahrtschiffen das Anlaufen malaysischer Häfen nicht mehr zu gestatten.
Mosambik - Ergänzung:
In Mosambik müssen sich Reisende aus Deutschland in eine 14-tägige Pflichtquarantäne begeben, unabhängig, ob Krankheitssymptome vorliegen. Für Personen mit einer privaten Wohnung in Mosambik kann dies in Form einer Selbstquarantäne erfolgen. Für Besucher ohne private Unterkunft weisen mosambikanische Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort zu. Nach der 14-tägigen Quarantäne wird durch die mosambikanischen Gesundheitsbehörden ein Coronavirus-Test durchgeführt, der als Grundlage für die Entscheidung über die Aufhebung bzw. Fortführung der Quarantänemaßnahme dient.
Pakistan - Ergänzung:
Vor dem Hintergrund des sich in Pakistan zur Zeit rapide ausbreitenden COVID-19-Virus sind zahlreiche Flugverbindungen nach Pakistan bzw. aus dem Land heraus gestrichen; die Landgrenzen sind im Wesentlichen geschlossen. Reisende müssen sich des Risikos bewusst sein, das Land möglicherweise nicht mehr verlassen zu können. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
Portugal - Ergänzung:
In Portugal wurde am 13. März 2020 der Alarmzustand für das gesamte Land bis zunächst zum 9. April 2020 ausgerufen. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, des Verkehrs und des Aufenthalts von Personen und Fahrzeugen im gesamten Land.
Das portugiesische Gesundheitsministerium rät, Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugal selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auf den Azoren und auf Madeira sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten zunächst bis zum 31. März 2020 komplett gesperrt.
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf neun reduziert. Aktuell ist der Grenzüberschritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.
Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen wurden in ganz Portugal bis auf weiteres bis zum 9. April 2020 geschlossen. Viele (meist kleine) Geschäfte und Restaurants ebenso. Davon ausgeschlossen sind Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Gastronomiebetriebe sind verpflichtet um 21 Uhr zu schließen. Es gibt zudem Beschränkungen hinsichtlich der Gästezahl von Restaurants, der Durchführung von Großveranstaltungen, und der Personenanzahl in Einkaufszentren. Der Konsum von Alkohol auf den Straßen ist verboten worden. Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Portugiesische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerportugiesischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht betroffen.
Besonders die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergreifen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren werden Ankunft Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat bei der nationalen Regierung am 13. März 2020 ein Flug- und Landeverbot für Flüge aus Deutschland und anderen von der WHO als aktive Übertragungsgebiete eingestuften Länder mehr für die Dauer von vorerst sieben Tagen beantragt. Flüge vom Festland Portugal werden hingegen fortgesetzt. Aufgrund der ausstehenden Genehmigung dieser Maßnahme durch die Zentralregierung Portugals sowie der ANAC (National Civil Aviation Authority Portugal) hat Madeira nunmehr seit dem 15. März 2020 bis zum 31. März 2020, 00.00 Uhr Ortszeit, eine 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug auf die Azoren, nicht jedoch bei Flügen innerhalb der Autonomen Region der Azoren, also zwischen den Inseln, ist seit 14. März 2020 eine 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle bis zum 31. März 2020, 00.00 Uhr Ortszeit von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.
Das Nichtbefolgen dieser Quarantäneauflagen wird sowohl auf Madeira als auch auf den Azoren unter Strafe gestellt.
Serbien - Ergänzung:
Die serbische Regierung hat am 15. März 2020 den nationalen Notstand ausgerufen und Maßnahmen zur Eindämmung beschlossen.
Die Einreise nach Serbien ist nur noch für serbische Staatsangehörige und Ausländer mit serbischer Aufenthaltsgenehmigung gestattet. Für diese gelten 28 Tage Quarantäne bei Einreise aus Deutschland, Frankreich, Griechenland, Iran, Italien, Österreich, Rumänien, Schweiz, Slowenien und Spanien nach Serbien; bei Einreise aus einem anderen Land gilt 14-tägige Selbstisolierung.
Seychellen:
Der Luft- und Reiseverkehr ist derzeit weltweit stark eingeschränkt. Das gilt auch für die Seychellen.
Somalia:
Die somalische Regierung beabsichtigt, ab 18. März, 23:59 Uhr Ortszeit den gesamten Flugverkehr nach und aus Somalia komplett einzustellen (einschließlich UN- und EU-Flüge). Lediglich medizinische Evakuierungsflüge (Medevacs) sollen auf Einzelfallbasis möglich bleiben. Flüge aus „Somaliland“ über den internationalen Flughafen von Hargeisa sind derzeit nicht betroffen, doch auch dort könnte es rasch zu einer ähnlichen Regelung kommen.
Thailand - Ergänzung:
Das Königreich Thailand hat seit dem 11. März 2020 für alle Einreisenden aus Drittländern, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, Überwachungs- und teilweise Quarantänemaßnahmen im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2 –Virus vorgeschrieben. Zudem kann Thailand die Fluggesellschaften verpflichten, sich von Passagieren bereits vor Reiseantritt Gesundheitsnachweise vorlegen zu lassen.
Reisende aus Verbreitungsgebieten wie Deutschland werden bei Einreise umfassend kontrolliert und müssen sich mit einer lückenlosen Kontrolle ihrer Bewegungen in Thailand einverstanden erklären sowie jede ihrer Bewegungen und ihren Gesundheitszustand protokollieren. Die Überwachung soll in der Regel über eine App erfolgen, die die Bewegungen des Reisenden aufzeichnet.
Reisenden aus allen COVID-19 betroffenen Ländern, darunter Deutschland, ist eine 14-tägige Haus-Quarantäne nach Einreise in Äthiopien empfohlen. Informationen zur Umsetzung liegen derzeit nicht vor. Lufthansa streicht ab 18. März 2020 alle Flugverbindungen von Addis Abeba nach Frankfurt. Ethiopian Airlines hält bisherigen Flugplan noch aufrecht. Es ist damit zu rechnen, dass sich diese Lage kurzfristig weiter ändert.
Botswana:
Botsuana hat am 16. März 2020 ein Einreiseverbot für Reisende unter anderem aus Deutschland verhängt. Für botsuanische Staatsangehörige und Rückkehrer mit gültigem Aufenthaltstitel gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht.
Brasilien:
Auch angesichts der Haltung der Nachbarländer nehmen inzwischen in Brasilien die Stimmen zu, die eine Schließung des Luftraums für internationale Flüge fordern. Die Botschaft Brasilia hält eine Schließung oder zumindest starke Einschränkung des internationalen Luftverkehrs für wahrscheinlich. Diese könnte jederzeit auch ohne weitere Vorankündigung erfolgen. Vor diesem Hintergrund erscheint es jetzt angezeigt, Rückfluge nach Europa vorzuverlegen und so bald wie möglich anzutreten.
China - Ergänzung:
Derzeit müssen alle China-Reisenden damit rechnen wegen der Ausbreitung des Coronavirus nach Einreise bzw. nach einer innerchinesischen Reise zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet zu werden. Diese erfolgt oft in einem Quarantänezentrum, meist umgebaute Hotels unterschiedlichen Standards; die Kosten müssen teilweise selbst getragen werden. In Einzelfällen kann die Quarantäne zuhause oder in einem Hotel erfolgen. Die Entscheidungen über diese Maßnahmen werden von unterschiedlichen Behörden auf verschiedenen Ebenen getroffen und können sich auch innerhalb einer Stadt unterscheiden. Kontaktieren Sie daher vor Einreise Ihre Hausverwaltung bzw. Ihr Hotel sowie sonstige Kontaktpersonen wie Arbeitgeber oder Universität und erfragen Sie die dort für Sie geltenden Bestimmungen. Während der Quarantänezeit werden Sie keine Möglichkeit haben, wieder aus China auszureisen.
Einreisende aus Risikogebieten werden zur Einhaltung der 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Hierzu zählen Deutschland, Frankreich, Iran, Italien, Japan, Südkorea, Spanien und die USA. Offiziell ausgenommen von der Quarantänepflicht sind derzeit nur Geschäftsreisende mit einem in Shanghai geplanten Aufenthalt von bis zu einer Woche. Diese werden nach Ankunft in Shanghai auf Covid-19 getestet, in vorgesehene Hotels untergebracht, und können die Geschäftsreise bei negativem Testergebnis unter Auflagen, z.B. Temperaturchecks, fortsetzen.
Für Peking gilt ab 11. März 2020 eine 14-tägige Quarantänepflicht für Einreisende aus allen Ländern, also auch für Reisende aus Deutschland. Transitreisende am Flughafen Peking sind von diesen Bestimmungen nicht betroffen, sofern sie nicht in das Stadtgebiet Pekings einreisen, und müssen sich an die Quarantänevorschriften ihres Zielortes halten.
Bei Ankunft internationaler Flüge werden noch an Bord und nach Verlassen des Flugzeugs intensive Gesundheitskontrollen durchgeführt. Hierdurch kommt es zu erheblichen Wartezeiten. Abhängig vom Ergebnis der Gesundheitskontrollen können verschiedene Quarantänemaßnahmen angeordnet werden. Der Transport in die jeweiligen Städte erfolgt über organisierte Shuttlebusse der einzelnen Bezirke. Dies gilt auch bei geplanter Weiterreise in eine andere Provinz. Private Transfers von den Flughäfen sind nur noch eingeschränkt möglich.
Bei einem Coronavirus-Verdachtsfall auf dem Einreiseflug, müssen Sie damit rechnen, direkt nach der Einreise oder im Nachhinein verpflichtend für 14 Tage in einem Quarantänezentrum untergebracht zu werden. Reisende, die Krankheitssymptome aufweisen, werden in Krankenhäuser eingewiesen und obligatorischen Untersuchungen unterzogen. Falsche Angaben zum Gesundheitszustand bei Einreise können strafrechtlich verfolgt werden.
Grundsätzlich gilt, dass die Situation weiterhin dynamisch ist und die Vorgaben der örtlichen Behörden sich ohne Ankündigung ändern können. Die Botschaft und die Generalkonsulate haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Quarantänemaßnahmen keinen Einfluss.
Die chinesischen Behörden haben seit dem 23. Januar 2020 für Wuhan und andere Städte der Provinz Hubei Reisebeschränkungen erlassen. Eine Ausreise mit Zug, Flug, Bus, Fähre oder Auto ist dort weiterhin nicht möglich. Auch andere Provinzen Chinas haben Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit unterschiedlichen Ausmaßes verhängt. Bei Ein- und Ausreise wie auch bei Überlandreisen im Land sind Fieberkontrollen möglich; bei Symptomen ist mit Quarantänemaßnahmen zu rechnen.
Nachbarländer, darunter Russland, haben Grenzübergänge vorübergehend geschlossen, viele Fluggesellschaften haben den Flugverkehr vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt.
Durch die enorme Beanspruchung des Gesundheitssystems kann es zu Einschränkungen bei der allgemeinmedizinischen Versorgung kommen.
Aufenthalte in China wirken sich auf Einreisemöglichkeiten in zahlreiche andere Länder aus.
El Salvador - Ergänzung:
El Salvador hat am 16. März 2020 den Internationalen Flughafen MSLP für alle ein- und ausgehenden Flüge (mit Ausnahme von Cargoflügen) geschlossen. Zuvor waren die Landgrenzen nach Guatemala und Honduras geschlossen worden. El Salvador ist damit bis auf Weiteres abgeriegelt. Diese Maßnahmen erfolgen im Zuge des am 14. März ausgerufenen Ausnahmezustands und gilt bis auf Weiteres.
Kambodscha - Ergänzung:
Ab dem 17.03.2020 gilt für zunächst 30 Tage eine Einreisesperre für alle ausländischen Reisenden, die aus Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien kommen. Die Ausweitung auf weitere Länder ist nicht ausgeschlossen.
Madagaskar
Die madagassische Regierung hat beschlossen dass,
• alle Flüge von und nach Europa , vor allem aus Italien, Spanien, Frankreich und Deutschland ab dem 15. März 2020 für 30 Tage ausgesetzt werden,
• Madagassische Staatsangehörige und in Madagaskar wohnhafte Ausländer, bis Donnerstag, den 19. März Zeit haben nach Madagaskar zurückzukehren,
• nur noch der internationale Flughafen der Hauptstadt in Ivato angeflogen werden darf,
• kein Kreuzfahrtschiff in den nächsten 30 Tagen in Madagaskar anlegen darf.
Malaysia:
Die malaysische Regierung hat mit Wirkung vom 18. März 2020 eine Einreisesperre für alle Ausländer zunächst bis zum 31. März verhängt. Eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen.
Die malaysischen Behörden haben angekündigt, zu diesem Zweck auch Kreuzfahrtschiffen das Anlaufen malaysischer Häfen nicht mehr zu gestatten.
Mosambik - Ergänzung:
In Mosambik müssen sich Reisende aus Deutschland in eine 14-tägige Pflichtquarantäne begeben, unabhängig, ob Krankheitssymptome vorliegen. Für Personen mit einer privaten Wohnung in Mosambik kann dies in Form einer Selbstquarantäne erfolgen. Für Besucher ohne private Unterkunft weisen mosambikanische Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort zu. Nach der 14-tägigen Quarantäne wird durch die mosambikanischen Gesundheitsbehörden ein Coronavirus-Test durchgeführt, der als Grundlage für die Entscheidung über die Aufhebung bzw. Fortführung der Quarantänemaßnahme dient.
Pakistan - Ergänzung:
Vor dem Hintergrund des sich in Pakistan zur Zeit rapide ausbreitenden COVID-19-Virus sind zahlreiche Flugverbindungen nach Pakistan bzw. aus dem Land heraus gestrichen; die Landgrenzen sind im Wesentlichen geschlossen. Reisende müssen sich des Risikos bewusst sein, das Land möglicherweise nicht mehr verlassen zu können. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
Portugal - Ergänzung:
In Portugal wurde am 13. März 2020 der Alarmzustand für das gesamte Land bis zunächst zum 9. April 2020 ausgerufen. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, des Verkehrs und des Aufenthalts von Personen und Fahrzeugen im gesamten Land.
Das portugiesische Gesundheitsministerium rät, Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugal selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auf den Azoren und auf Madeira sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten zunächst bis zum 31. März 2020 komplett gesperrt.
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf neun reduziert. Aktuell ist der Grenzüberschritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.
Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen wurden in ganz Portugal bis auf weiteres bis zum 9. April 2020 geschlossen. Viele (meist kleine) Geschäfte und Restaurants ebenso. Davon ausgeschlossen sind Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Gastronomiebetriebe sind verpflichtet um 21 Uhr zu schließen. Es gibt zudem Beschränkungen hinsichtlich der Gästezahl von Restaurants, der Durchführung von Großveranstaltungen, und der Personenanzahl in Einkaufszentren. Der Konsum von Alkohol auf den Straßen ist verboten worden. Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Portugiesische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerportugiesischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht betroffen.
Besonders die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergreifen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren werden Ankunft Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat bei der nationalen Regierung am 13. März 2020 ein Flug- und Landeverbot für Flüge aus Deutschland und anderen von der WHO als aktive Übertragungsgebiete eingestuften Länder mehr für die Dauer von vorerst sieben Tagen beantragt. Flüge vom Festland Portugal werden hingegen fortgesetzt. Aufgrund der ausstehenden Genehmigung dieser Maßnahme durch die Zentralregierung Portugals sowie der ANAC (National Civil Aviation Authority Portugal) hat Madeira nunmehr seit dem 15. März 2020 bis zum 31. März 2020, 00.00 Uhr Ortszeit, eine 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug auf die Azoren, nicht jedoch bei Flügen innerhalb der Autonomen Region der Azoren, also zwischen den Inseln, ist seit 14. März 2020 eine 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle bis zum 31. März 2020, 00.00 Uhr Ortszeit von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.
Das Nichtbefolgen dieser Quarantäneauflagen wird sowohl auf Madeira als auch auf den Azoren unter Strafe gestellt.
Serbien - Ergänzung:
Die serbische Regierung hat am 15. März 2020 den nationalen Notstand ausgerufen und Maßnahmen zur Eindämmung beschlossen.
Die Einreise nach Serbien ist nur noch für serbische Staatsangehörige und Ausländer mit serbischer Aufenthaltsgenehmigung gestattet. Für diese gelten 28 Tage Quarantäne bei Einreise aus Deutschland, Frankreich, Griechenland, Iran, Italien, Österreich, Rumänien, Schweiz, Slowenien und Spanien nach Serbien; bei Einreise aus einem anderen Land gilt 14-tägige Selbstisolierung.
Seychellen:
Der Luft- und Reiseverkehr ist derzeit weltweit stark eingeschränkt. Das gilt auch für die Seychellen.
Somalia:
Die somalische Regierung beabsichtigt, ab 18. März, 23:59 Uhr Ortszeit den gesamten Flugverkehr nach und aus Somalia komplett einzustellen (einschließlich UN- und EU-Flüge). Lediglich medizinische Evakuierungsflüge (Medevacs) sollen auf Einzelfallbasis möglich bleiben. Flüge aus „Somaliland“ über den internationalen Flughafen von Hargeisa sind derzeit nicht betroffen, doch auch dort könnte es rasch zu einer ähnlichen Regelung kommen.
Thailand - Ergänzung:
Das Königreich Thailand hat seit dem 11. März 2020 für alle Einreisenden aus Drittländern, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, Überwachungs- und teilweise Quarantänemaßnahmen im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2 –Virus vorgeschrieben. Zudem kann Thailand die Fluggesellschaften verpflichten, sich von Passagieren bereits vor Reiseantritt Gesundheitsnachweise vorlegen zu lassen.
Reisende aus Verbreitungsgebieten wie Deutschland werden bei Einreise umfassend kontrolliert und müssen sich mit einer lückenlosen Kontrolle ihrer Bewegungen in Thailand einverstanden erklären sowie jede ihrer Bewegungen und ihren Gesundheitszustand protokollieren. Die Überwachung soll in der Regel über eine App erfolgen, die die Bewegungen des Reisenden aufzeichnet.
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Birgitt
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Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Armenien:
Aufgrund der Atemwegserkrankung COVID-19 wurde am 16. März 2020 der Ausnahmezustand in Armenien verhängt. Eine Einreise aus Deutschland kommender Personen ist daher momentan nicht möglich (Ausnahme: armenische Staatsangehörige, Angehörige von diplomatischen Vertretungen, konsularischen Einrichtungen und internationalen Organisationen). Die Regierung der Republik Armenien hat den Luftverkehr zwischen der Islamischen Republik Iran und der Republik Armenien sowie den Personenverkehr nach Iran und Georgien vorerst ausgesetzt.
Indien - Ergänzung:
Viele Fluglinien haben den Verkehr zwischen Indien und Europa bereits eingestellt.
Mit Wirkung vom 13. März 2020 hat Indien alle an Ausländer erteilten Visa, zunächst befristet bis zum 15. April 2020, für ungültig erklärt. Eine Einreise nach Indien ist somit nicht mehr möglich. Mit Wirkung vom 18. März 2020 wurde, zunächst befristet bis 31. März, Fluglinien untersagt, u.a. deutsche Staatsangehörige nach Indien zu befördern.
Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits in Indien aufhalten, ist - auch online - über das örtlich zuständige FRRO zu beantragen.
Die indischen Bundesstaaten Sikkim und Arunachal Pradesh haben die Ausgabe von „Inner Line Permits“ an Ausländer gestoppt, siehe Reiseinfos (Reisegenehmigungen). In Nagaland ist die Einreise für Ausländer in den Distrikt Mon derzeit nicht möglich. Weitere Reiseeinschränkungen innerhalb Indiens können sich kurzfristig ergeben, zudem weisen Hotels vereinzelt deutsche Staatsangehörige ab.
Japan:
Wer aus einem europäischen Land nach Japan einreisen will, der muss lt. Presse ab dieser Woche für zwei Wochen in Quarantäne. Die Regel gilt sowohl für Japaner, die wieder nach Japan reisen, als auch Touristen, die aus Ländern wie Frankreich und Deutschland einreisen. Bereits vor einigen Tagen legte die japanische Regierung fest, dass diese Quarantäne aus eigener Tasche bezahlt werden muss.
Für einige Länder gilt ein generelles Einreiseverbot.
Die japanische Regierung die neuen Einreiseregeln am 18. März auf einer Ministertagung des Nationalen Sicherheitsrats offiziell festlegen.
Nordmazedonien - Ergänzung:
Mit Wirkung ab 18. März 2020 schließt Nordmazedonien sämtliche Grenzübergänge einschließlich des Flughafens Skopje für den Personenverkehr. Die Ausreise deutscher Staatsangehöriger aus Nordmazedonien und Rückkehr nach Deutschland ist danach vorerst nicht mehr möglich.
Philippinen - Ergänzung:
Die philippinischen Behörden haben aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 ein Einreiseverbot für alle Reisenden aus Ländern mit bestätigter lokaler Übertragung des neuartigen Virus verhängt, hierzu zählt auch Deutschland. Betroffen sind auch Transitpassagiere. Ausnahmen gelten für philippinische Staatsangehörige und Reisende mit einer längerfristigen Aufenthaltsgenehmigung für die Philippinen. Diese unterliegen jedoch nach Einreise ggf. einer 14-tägigen Quarantäne. Diese Regelung gilt bis auf weiteres.
Seit dem 17. März 2020 gilt vorerst bis zum 12. April 2020 für die philippinische Hauptinsel Luzon eine Ausgangssperre in den Nachtstunden (20.00 Uhr bis 05.00 Uhr), für den Großraum Manila (Metro Manila) gelten seit 15. März 2020 Ein- und Ausreisesperren auf dem Land-, See- und Luftweg. Einzelne Gemeinden innerhalb von Metro Manila haben weitergehende Quarantäne-Maßnahmen (Verbot, das Gemeindegebiet zu verlassen) ab 00.00 Uhr am 18. März 2020 beschlossen. Mit weiteren Einschränkungen muss gerechnet werden. Nicht im Land ansässige Ausländer sind aufgefordert, das Land bis 00.00 Uhr am 20. März 2020 zu verlassen oder bis zum Außerkrafttreten der Quarantäne-Maßnahmen zu bleiben.
Ungarn - Ergänzung:
Lt. Presse sind nun auch in Ungarn die Grenzen für den Personenverkehr geschlossen. Ausgenommen sind lediglich Tagespendler in den grenznahen Regionen und heimkehrende ungarische Staatsbürger.
Weltweite Reisewarnung:
Die Bundesregierung hat eine weltweite Reisewarnung für touristische Reisen ausgesprochen. Das teilte Außenminister Heiko Maas mit. Ein solcher Schritt erfolgt nur bei einer Gefahr für Leib und Leben. Bisher gab es lediglich für die chinesische Ursprungsregion des Virus eine solche Warnung.
Aufgrund der Atemwegserkrankung COVID-19 wurde am 16. März 2020 der Ausnahmezustand in Armenien verhängt. Eine Einreise aus Deutschland kommender Personen ist daher momentan nicht möglich (Ausnahme: armenische Staatsangehörige, Angehörige von diplomatischen Vertretungen, konsularischen Einrichtungen und internationalen Organisationen). Die Regierung der Republik Armenien hat den Luftverkehr zwischen der Islamischen Republik Iran und der Republik Armenien sowie den Personenverkehr nach Iran und Georgien vorerst ausgesetzt.
Indien - Ergänzung:
Viele Fluglinien haben den Verkehr zwischen Indien und Europa bereits eingestellt.
Mit Wirkung vom 13. März 2020 hat Indien alle an Ausländer erteilten Visa, zunächst befristet bis zum 15. April 2020, für ungültig erklärt. Eine Einreise nach Indien ist somit nicht mehr möglich. Mit Wirkung vom 18. März 2020 wurde, zunächst befristet bis 31. März, Fluglinien untersagt, u.a. deutsche Staatsangehörige nach Indien zu befördern.
Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits in Indien aufhalten, ist - auch online - über das örtlich zuständige FRRO zu beantragen.
Die indischen Bundesstaaten Sikkim und Arunachal Pradesh haben die Ausgabe von „Inner Line Permits“ an Ausländer gestoppt, siehe Reiseinfos (Reisegenehmigungen). In Nagaland ist die Einreise für Ausländer in den Distrikt Mon derzeit nicht möglich. Weitere Reiseeinschränkungen innerhalb Indiens können sich kurzfristig ergeben, zudem weisen Hotels vereinzelt deutsche Staatsangehörige ab.
Japan:
Wer aus einem europäischen Land nach Japan einreisen will, der muss lt. Presse ab dieser Woche für zwei Wochen in Quarantäne. Die Regel gilt sowohl für Japaner, die wieder nach Japan reisen, als auch Touristen, die aus Ländern wie Frankreich und Deutschland einreisen. Bereits vor einigen Tagen legte die japanische Regierung fest, dass diese Quarantäne aus eigener Tasche bezahlt werden muss.
Für einige Länder gilt ein generelles Einreiseverbot.
Die japanische Regierung die neuen Einreiseregeln am 18. März auf einer Ministertagung des Nationalen Sicherheitsrats offiziell festlegen.
Nordmazedonien - Ergänzung:
Mit Wirkung ab 18. März 2020 schließt Nordmazedonien sämtliche Grenzübergänge einschließlich des Flughafens Skopje für den Personenverkehr. Die Ausreise deutscher Staatsangehöriger aus Nordmazedonien und Rückkehr nach Deutschland ist danach vorerst nicht mehr möglich.
Philippinen - Ergänzung:
Die philippinischen Behörden haben aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 ein Einreiseverbot für alle Reisenden aus Ländern mit bestätigter lokaler Übertragung des neuartigen Virus verhängt, hierzu zählt auch Deutschland. Betroffen sind auch Transitpassagiere. Ausnahmen gelten für philippinische Staatsangehörige und Reisende mit einer längerfristigen Aufenthaltsgenehmigung für die Philippinen. Diese unterliegen jedoch nach Einreise ggf. einer 14-tägigen Quarantäne. Diese Regelung gilt bis auf weiteres.
Seit dem 17. März 2020 gilt vorerst bis zum 12. April 2020 für die philippinische Hauptinsel Luzon eine Ausgangssperre in den Nachtstunden (20.00 Uhr bis 05.00 Uhr), für den Großraum Manila (Metro Manila) gelten seit 15. März 2020 Ein- und Ausreisesperren auf dem Land-, See- und Luftweg. Einzelne Gemeinden innerhalb von Metro Manila haben weitergehende Quarantäne-Maßnahmen (Verbot, das Gemeindegebiet zu verlassen) ab 00.00 Uhr am 18. März 2020 beschlossen. Mit weiteren Einschränkungen muss gerechnet werden. Nicht im Land ansässige Ausländer sind aufgefordert, das Land bis 00.00 Uhr am 20. März 2020 zu verlassen oder bis zum Außerkrafttreten der Quarantäne-Maßnahmen zu bleiben.
Ungarn - Ergänzung:
Lt. Presse sind nun auch in Ungarn die Grenzen für den Personenverkehr geschlossen. Ausgenommen sind lediglich Tagespendler in den grenznahen Regionen und heimkehrende ungarische Staatsbürger.
Weltweite Reisewarnung:
Die Bundesregierung hat eine weltweite Reisewarnung für touristische Reisen ausgesprochen. Das teilte Außenminister Heiko Maas mit. Ein solcher Schritt erfolgt nur bei einer Gefahr für Leib und Leben. Bisher gab es lediglich für die chinesische Ursprungsregion des Virus eine solche Warnung.




