Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2021

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 31.05.2021 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Bangladesch - Änderung Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bangladesch wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bangladesch ist von COVID-19 betroffen. Bangladesch ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende benötigen zur Einreise ein Visum und einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt, Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Investoren. Nach Einreise müssen sich alle Reisenden für 14 Tage in institutionelle Quarantäne oder in ein Quarantänehotel begeben. Für die Ausreise wird von Staatsangehörigen Bangladeschs und Ausländern, die sich länger als 14 Tage im Land aufgehalten haben, ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, verlangt. Der Test muss in einem Labor durchgeführt werden, das von der Regierung freigegeben worden ist.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr ist wieder aufgenommen worden. Der Grenzverkehr zu Indien wurde für weitere 14 Tage eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre und bis zunächst 6. Juni 2021 ein landesweiter Lockdown. Überregionaler öffentlicher Personennahverkehr ist unter Kapazitätseinschränkungen wieder aufgenommen worden. Einige öffentliche Einrichtungen sind weiterhin im Notbetrieb; Geschäfte, Shopping Malls, Banken und Moscheen sind während des Lockdowns bei verkürzten Öffnungszeiten geöffnet.
Mehrere Distrikte an der Grenze zu Indien (Rajshahi, Satkhira, Khulna, Jasshore and Kushtia) wurden wegen extrem hoher Inzidenzen abgeriegelt. Ein- und Ausreise in die Distrikte bis auf Weiteres nicht möglich.
Hygieneregeln
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Auch in Geschäften, Supermärkten, in Shopping-Malls sowie auf Märkten ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.

Cabo Verde / Kapverden - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Cabo Verde wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Cabo Verde ist von COVID-19 derzeit sehr stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Cabo Verde als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Regierung von Cabo Verde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Cabo Verde kann über die vier internationalen Flughäfen (Praia, Sal, Boa Vista, São Vicente) erfolgen, soweit ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen Rapid Schnelltest (Ag-RDT)) vorliegt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test wird bereits von den Fluglinien vor Abflug verlangt. Bei der Einreise erfolgt eine Temperaturmessung. Das Ausfüllen eines Online-Formulars als Reiseregistrierung ist erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Seegrenzen von Cabo Verde sind wieder geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Cabo Verde wurde wieder aufgenommen.
Zwischen den einzelnen Inseln, findet ein regelmäßiger Flug- und Schiffsverkehr statt. Bei Reisen zwischen den Inseln, muss beim jeweiligen Check-in ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen-Rapid-Schnelltest (Ag-RDT)) vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausgenommen vom Test sind Kinder unter sieben Jahren.
Auf allen Inlandsflugstrecken müssen Passagiere vor Check-In ein Formular (Englisch oder Portugiesisch) zur sanitären Überwachung ausfüllen.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von Cabo Verde kann je nach Entwicklung der Infektionszahlen Maßnahmen ergreifen, die sich von Insel zu Insel unterscheiden können.
Auf allen Inseln gilt bis auf Weiteres der Notstand (calamidade).
Nachtlokale (Diskotheken, Tanzlokale) bleiben im ganzen Land weitestgehend geschlossen, andere Lokale sind zeitlich beschränkt geöffnet. Erholungs-, Kultur-; Sport- und Freizeitaktivitäten, die eine Ansammlung von Personen mit sich bringen, sind entweder ganz verboten oder werden zahlenmäßig und zeitlich beschränkt. Private Treffen bleiben eingeschränkt.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind einzuhalten. An allen öffentlich zugänglichen Orten, z.B. in Verkehrsmitteln, Geschäften und öffentlichen Verwaltungsgebäuden besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auch im Freien. Ausnahmen gelten für sportliche Aktivitäten im Freien sowie für Kinder unter 10 Jahren und in Fällen medizinischer Unzumutbarkeit. Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird durch die Polizei streng kontrolliert, bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Cabo Verdes.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden auf der jeweiligen Insel.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Chile - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Chile wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Chile ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Chile als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das chilenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die von der chilenischen Regierung veranlasste Einreisesperre für alle nicht in Chile wohnhaften Ausländer wurde vorerst bis einschließlich 15. Juni 2021 verlängert. Die Gewährung von Ausnahmen liegt in der Entscheidungskompetenz der chilenischen Behörden. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind Reisende aus Ländern, die in der Liste der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als nicht-flächendeckend von Sars-CoV-2-Infektionen eingestuft werden.
Zu den allgemeinen und weiterhin geltenden Einreisevoraussetzungen zählen ein negativer PCR-Testnachweis (kein Schnelltest) nicht älter als 72 Stunden vor Besteigen des Flugzeugs am Abflugort, ein internationaler Gesundheitspass (digital zu erstellen), nicht älter als 48 Stunden vor Ausreise aus dem Herkunftsland sowie ein Nachweis einer ausdrücklich für Chile geltenden Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 30.000,- USD und mit Deckung für alle COVID-19-Behandlungen.
Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreise-/Gesundheitsbehörden weitere Informationen.
Reisende müssen sich unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Herkunftsland nach Ankunft und zugelassener Einreise in eine sofortige 10-tägige Quarantäne mit persönlicher Isolation oder in gemeinsamer Isolation zusammen mit den mitgereisten Personen begeben. Die Quarantäne setzt sich zusammen aus fünf Tagen Quarantäne im Hotel und daran anschließend fünf Tagen häuslicher Quarantäne am Zielort der Reise. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich.
Das Hotel für die Anfangsquarantäne muss online im Zusammenhang mit dem digitalen Antrag auf Ausstellung des Internationalen Gesundheitspasses gebucht und im Voraus durch den Reisenden selbst bezahlt werden. Der Zahlungsnachweis muss im Rahmen des Antrags auf der entsprechenden digitalen Plattform hochgeladen werden. Mit einem negativen Ergebnis eines PCR-Tests, welcher während der Hotel-Quarantäne erfolgt, kann die Quarantäne dann anschließend als häusliche Quarantäne am Endziel der Reise fortgesetzt werden. Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses erfolgt die Verlegung in eine staatliche Quarantäneunterkunft.
Durch- und Weiterreise
Die für alle chilenischen Staatsangehörigen und alle Ausländer mit Aufenthaltsstatus und Wohnsitz in Chile geltende Ausreisesperre aus Chile wurde ebenfalls bis 15. Juni 2021 verlängert. Ausnahmen sind nur in seltenen Einzelfällen z.B. bei „für Chile fundamental wichtigen“, bei humanitären, bei gesundheitlichen Gründen oder im Fall einer endgültigen Ausreise ohne beabsichtigte Rückkehr nach Chile möglich.
Eine hierfür notwendige Ausreisegenehmigung muss bei den zuständigen chilenischen Behörden beantragt werden.
Der internationale Transit im Luftverkehr am Flughafen Santiago de Chile ist unter der Voraussetzung möglich, dass der Flughafen nicht verlassen wird.
Nach Einreise müssen Reisende ihren Zielort außerhalb des Ankunftsortes Santiago innerhalb von 24 Stunden erreichen können. Hierfür sind sämtliche öffentliche Verkehrsmittel zugelassen.
Reiseverbindungen
Internationaler und nationaler Flugverkehr finden in reduziertem Umfang statt. Die Landgrenzen und Seehäfen sind grundsätzlich geschlossen.
Beschränkungen im Land
In Chile besteht weiterhin der Katastrophennotstand. Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 22 bis 5 Uhr.
Im Rahmen des nationalen Planes „Paso a Paso" erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in fünf Quarantänestufen. Die Einstufungen der Städte und Gemeinden werden im wöchentlichen Rhythmus neu vergeben. Entsprechend dynamisch gestalten sich die Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Derzeit gilt in großen Teilen des Landes eine Ausgangssperre mit Bewegungserlaubnis nur auf Grundlage von polizeilichen Genehmigungen.
Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks bleiben geschlossen oder haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Island - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund bestehender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 im europäischen Vergleich nur noch schwach betroffen, die Zahl der Neuinfektionen sind derzeit auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder außer Grönland als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Für alle Reisenden, die keinen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder über die Genesung vorlegen können, gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Derzeit müssen noch alle Reisenden, auch bereits vollständig Geimpfte und Genesene, einen PCR-Test bei Einreise durchführen lassen. Einreisende mit einem Impfzertifikat oder dem Nachweis einer überstandenen COVID-19-Infektion müssen das Ergebnis des PCR-Tests in häuslicher Isolation abwarten.
Reisende, die keinen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder über eine überstandene COVID-19-Infektion vorlegen können, müssen sich nach dem PCR-Test bei Einreise für fünf Tage in Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet. Die Unterbringung in einer staatlichen Quarantäneunterkunft wird angeordnet, wenn keine geeignete häusliche Unterkunft über das Registrierungsformular nachgewiesen wird.
Von der fünftägigen Quarantäne bei Einreise und dem Erfordernis eines zweiten PCR-Tests sind diejenigen Reisenden befreit, die nachweislich von einer COVID-19-Infektion genesen oder nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpft sind. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat bzw. den Impfnachweis, dessen Anerkennung von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde abhängt.
Für Kinder gilt derzeit grundsätzlich die gleiche Regelung wie für Erwachsene.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bieten die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur eingeschränkt. Da Flugverbindungen von und nach Island meist nicht direkt stattfinden, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Gaststätten, touristische Einrichtungen, Schwimmbäder, Sportstätten und kulturelle Einrichtungen sind grundsätzlich geöffnet, es kann jedoch zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder beschränkten Einlasszahlen kommen. Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 150 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von grundsätzlich zwei Metern; Maskenpflicht besteht sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann (z. B. im öffentlichen Nahverkehr oder bei Veranstaltungen). Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von der Masken- und Abstandspflicht befreit.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.

Malta - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malta wird abgeraten.
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Reisende nach Malta dürfen nur aus sogenannten „Korridorländern" einreisen, sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „Korridors“ aufgehalten haben. Zu diesen „Korridorländer n“ zählt auch Deutschland. Reisende müssen dies bei Einreise schriftlich bestätigen.
Reisende ab 5 Jahre aus diesen Ländern müssen sowohl beim Einchecken als auch bei der Einreise eine „Passenger Locator Form “ sowie einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ab dem 1. Juni 2021 kann anstelle des negativen PCR-Tests ein maltesischer Impfnachweis mit QR-Code vorgelegt werden. Falls weder ein negativer PCR-Test noch ein maltesischer Impfnachweis vorgelegt werden kann, müssen Reisende einen kostenpflichtigen PCR-Test bei Einreise durchführen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses müssen sich die Reisenden in Quarantäne begeben, für deren Kosten sie aufzukommen haben. Bei einem positiven Testergebnis wird diese für die Dauer der Infektion verlängert.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten müssen. Ein positives Testergebnis zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Ferner muss bei Einreise eine „Public Health Travel Declaration “ vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und abgegeben werden. Aus allen übrigen Ländern können nur Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag per E-Mail mit dem Betreff „CONSIDER“, cc an covid19.vetting@gov.mt senden. Bei Einreise müssen diese Personen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, sich einem Test bei Einreise unterziehen und sich zusätzlich in 14-tägige Quarantäne begeben, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Nach 11-12 Tagen ist ein weiterer PCR-Test in Malta zu machen. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Der Lockdown in Malta wird schrittweise gelockert. Friseure, Barbiere und sonstige nicht-systemrelevante Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe sind wieder geöffnet. Auch sind wieder Besuche in den Krankenhäusern, Altenheimen und der Besuch von Gottesdiensten möglich. Restaurants und Snackbars dürfen bis Mitternacht öffnen. Bars und Klubs, sind jedoch weiterhin geschlossen. Der Betrieb von Partybooten ist untersagt. Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als vier Personen sind untersagt. Bei privaten Veranstaltungen zu Hause dürfen sich Personen aus höchstens vier Haushalten treffen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder Gesichtsschutzes (Visier) außerhalb der eigenen Wohnung ist weiterhin Pflicht, d.h. auch im Freien, in öffentlichen Gebäuden, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften usw. Am Strand wird es ab dem 1. Juni 2021 nur noch empfohlen. Zuwiderhandlung wird mit einer Strafe von 100 € belegt. Grundsätzlich wird empfohlen, dass ein Gesichtsschutz (Visier) nur in Verbindung mit einem Mund-Nasen Schutz (MNS) getragen wird. Bankkunden wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da Masken dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden, des maltesischen Tourismusverbandes und den Hinweisen des Malta International Airports.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Mongolei - Redaktionelle Änderung
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Mongolei war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Mongolei als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen sind bis zum 1. Juli 2021 ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung sowie einiger weniger internationaler Airlines. Eine Einreise per Auto auf dem Landweg ist derzeit nur mit einer Genehmigung der mongolischen Staatssonderbehörde möglich, die auf der Grundlage der entsprechenden Genehmigung Russlands bzw. Chinas (die ihrerseits die Grenzen geschlossen haben) ausgestellt wird.
Auf dem Luftweg einreisen dürfen Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern. Flugtickets können direkt bei der durchführenden Fluggesellschaft gebucht werden. Für die Einreise ist ein gültiges Visum oder ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich. Mongolische Auslandsvertretungen sind ermächtigt, kurzfristige Diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert.
Sämtliche in die Mongolei einreisenden Personen, mit Ausnahme von Kindern im Alter zwischen 0 und 5 Jahren, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 7-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung (für Ausländer i. d. R. im Hotel) unter einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegemöglichkeiten, einfachste Verpflegung). Die zur Verfügung stehenden Quarantäneeinrichtungen sind auf dieser Webseite veröffentlicht. Während der Quarantäne sind mindestens zwei PCR-Tests durchzuführen. Die Quarantäne endet erst, wenn beide Testergebnisse negativ sind und keine COVID-19-Symptome vorliegen. Bei einem positiven Testergebnis wird die infizierte Person zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert.
Von der Quarantänepflicht sind alle diejenigen ausgenommen, die nachweislich bereits seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft sind oder die nachweislich bereits an COVID-19 erkrankt waren und vollständig genesen sind. Voraussetzung für die Befreiung von der Quarantänepflicht sowie ggf. von weiteren Bewegungseinschränkungen ist die gegenseitige Anerkennung der Genesungs- bzw. Impfzertifikate zwischen der Mongolei und dem Herkunftsstaat. Mit Deutschland gibt es derzeit noch keine gegenseitige Anerkennung.
Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z. B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 100 € (50.000 MNT pro Person/Tag) in Rechnung gestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt ist bis zum 1. Juli 2021 aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs nicht möglich.
Reiseverbindungen
Sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen sind bis zum 1. Juli 2021 ausgesetzt. Eine Einreise per Auto auf dem Landweg ist nur mit einer Genehmigung der mongolischen Staatssonderbehörde möglich, die auf der Grundlage der entsprechenden Genehmigung Russlands bzw. Chinas (die ihrerseits die Grenzen geschlossen haben) ausgestellt wird.
Beschränkungen im Land
Die mongolische Regierung hat diverse Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung beschlossen. In Ulan Bator gilt, bis zunächst 9. Juni 2021 die Stufe der erhöhten Bereitschaft (Level Orange, Stufe 3 von 4). Behörden und staatliche Einrichtungen, sowie Geschäfte und Dienstleistungen arbeiten mit geringfügigen Einschränkungen, sowie verstärkten Hygiene- und Zugangskonzepten. Privater Personenverkehr von und nach Ulan Bator ist unter Vorlage eines negativen PCR-Tests oder eines vollständigen Impfnachweises möglich. Dies gilt auch für Ausländer. Im übrigen Land außerhalb von Ulan Bator gilt weiterhin die erhöhte Bereitschaft (Stufen 2 bzw. 3). Der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen der Mongolei ist zum Teil eingeschränkt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen können mit einer Geldstrafe geahndet werden An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt. Kunden werden häufig aufgefordert, sich zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung via App zu registrieren bzw. ihre Kontaktdaten zu hinterlegen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der Mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Myanmar - Änderung Reiseverbindungen
Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Myanmar ist von COVID-19 betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Stadtgebiete von Rangun und Mandalay.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministerium für Gesundheit und Sport und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit nur in Ausnahmefällen nach Einzelfallentscheidung durch die myanmarischen Behörden möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine Quarantäne von mindestens 14 Tagen absolviert werden.
Durch- und Weiterreise
Aus- und Weiterreise sind derzeit aufgrund fehlender Flugverbindungen und geschlossener Grenzen nur sehr eingeschränkt möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis mindestens 30. Juni 2021 ausgesetzt. Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen nur sehr wenige Flugverbindungen, bei denen es sich um Sonderflüge, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Singapore Airlines oder ANA handelt, die frei über die Fluglinien oder über Reisebüros gebucht werden können. Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten den myanmarischen Behörden mindestens 10 Tage vor dem Flug zur Genehmigung vorlegen.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Der Lockdown im Stadtgebiet von Yangon wurde aufgehoben. Restaurants, Geschäfte, Banken und Büros dürfen wieder öffnen. Großveranstaltungen und -versammlungen sind untersagt, viele städtische Parks und Naherholungsgebiete geschlossen. Nähere Informationen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit und Sport.
Mit fortdauernder Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte und wachsender Unberechenbarkeit der Sicherheitslage muss weiterhin gerechnet werden.
Personenreisen im Land zwischen den Provinzen sind stark eingeschränkt und sollten aus Sicherheitsgründen nicht auf dem Landweg erfolgen.
Hygieneregeln
Bei Bewegungen im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
• Für den Fall dringender Ausnahmesituationen („compelling reason“) kontaktieren Sie bitte die zuständige myanmarische Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Für COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten ist das National Health Laboratory zuständig.

Portugal - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Beschränkungen im Land; Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Azoren und nach Madeira wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile Portugals wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 weiterhin betroffen, die Zahl der Neuinfektionen ist jedoch derzeit auf relativ niedrigem Niveau. Ein Schwerpunkt bildet die Region Lissabon. Auf Madeira sowie den Azoren liegt die Zahl der Neuinfektionen bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Bei der Einreise aus dem EU- und Schengenraum auf dem Luft- und Seeweg werden je nach Risikoeinstufung unterschiedliche Maßnahmen angewandt. Für Einreisende aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengenstaaten, deren 14-Tage-Inzidenz unter 500 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt, gelten in der jetzigen Einstufung keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Ein negativer PCR-Test (kein Schnelltest) ist für alle Reisenden erforderlich, der nicht mehr als 72 Stunden vor Abflug erfolgt und gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter zwei Jahren. Derzeit gibt es von der Testpflicht keine Ausnahmen für Genesene oder Geimpfte. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card ) ausfüllen.
Reisende (auf Luft-, See- oder Landweg), die sich in den letzten 14 Tagen in einem EU- oder Schengenstaat mit einer 14-Tage-Inzidenz von mehr als 500 Fällen pro 100.000 Einwohner oder sich in Südafrika, Brasilien und Indien aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Portugal für 14 Tage in Selbstisolation begeben.
Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg wird bei dem Grenzübertritt nach Spanien (anders als auf dem Luft- oder Seeweg) kein PCR-Test benötigt. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen ist wieder möglich.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen auf dem Festland sind wieder geöffnet, es gelten die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Auch die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal geöffnet. Über den Landgang der Passagiere dort wird im Einzelfall entschieden.
Beschränkungen im Land
Seit 1. Mai 2021 gilt der allgemeine Notstand (situacao de calamidade), vorerst bis zum 13. Juni 2021. In weiten Teilen des Landes ist und bleibt die vierte Stufe des Wiedereröffnungsplans umgesetzt. Je nach Pandemieentwicklung gelten regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU.
Die Bewegung im öffentlichen Raum ist zum Teil noch eingeschränkt. Die schrittweise Öffnung des Handels und des Gaststättengewerbes findet unter Auflagen mit eingeschränkten Öffnungszeiten und Kapazitätsbeschränkungen statt.
Spaziergänge und sportliche Betätigung sind erlaubt. Der Strandbetrieb wurde in dieser Badesaison mit einem Ampelsystem aufgenommen, es gilt Maskenpflicht beim Zu- und Abgang. Menschenansammlungen sind weiterhin untersagt. Private Feiern sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleiben untersagt. Bars und Diskotheken bleiben geschlossen.
Hygieneregeln
Im Rahmen des Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 10 Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira . Sämtliche Nachweise müssen in englischer Sprache vor Einreise über die App madeirasafe.com eingereicht werden.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind maximal fünf Personen pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Für gewerbliche Einrichtungen gelten beschränkte Öffnungszeiten.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Derzeit gibt es von der Testpflicht keine Ausnahmen für Genesene oder Geimpfte. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag sowie nunmehr auch am zwölften Tag nach dem ersten Test erfolgen. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde des Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen PCR-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer PCR-Test am sechsten Tag nach dem ersten Test, sowie nunmehr auch am zwölften Tag nach dem ersten Test erfolgen.
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen, die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten und Auflagen für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Rumänien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Rumänien wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Rumänien ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen, dürfen einreisen. Das generelle Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige und Staatenlose wurde aufgehoben. Für sie gilt jedoch grundsätzlich eine 14-tägige Quarantänepflicht ungeachtet der Einstufung des Landes, aus dem die Einreise erfolgt.
Alle Reisenden nach Rumänien müssen eine Einreiseanmeldung vornehmen und ggfs. bei der Einreise vorlegen. Ein entsprechendes Anmeldeformular kann außerdem auf der Webseite des Innenministeriums heruntergeladen werden.
Seit dem 15. Mai 2021 gilt eine Länderkategorisierung in grüne, gelbe und rote Zonen. Reisende aus Ländern der gelben oder roten Zone unterliegen nach Einreise grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Deutschland ist derzeit als grüne Zone und damit nicht als Risikogebiet eingestuft. Reisende aus Ländern der grünen Zone benötigen weder einen PCR-Test, noch müssen sie in Quarantäne.
Reisende, die aus einem Land der gelben Zone einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Diese kann am zehnten Tag verlassen werden, sofern ein am achten Tag durchgeführter PCR-Test negativ ist und der Betroffene keine spezifischen Symptome aufweist. Ausnahmen: Personen, müssen nicht in Quarantäne, wenn sie einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Ausgenommen sind auch Geimpfte, bei denen die zweite Impfdosis mindestens 10 Tage vor Einreise nach Rumänien erfolgt ist und die einen Nachweis hierüber bei der Einreise vorlegen können.
Reisende aus Ländern der roten Zone unterliegen grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Diese kann am zehnten Tag verlassen werden, sofern ein am achten Tag durchgeführter PCR-Test negativ ist und der Betroffene keine spezifischen Symptome aufweist.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Geimpfte, bei denen die vollständige Impfung mindestens 10 Tage vor Einreise nach Rumänien erfolgt ist und die einen Nachweis hierüber bei der Einreise vorlegen können.
Ausgenommen sind auch Personen, die in den letzten 90 Tagen vor Einreise auf COVID-19 positiv getestet wurden. Der Nachweis muss durch ärztliche Unterlagen (damaliger PCR-Test, Entlassungsschein aus dem Krankenhaus, IgG-Antikörpertest – max. 14 Tage vor Einreise durchgeführt) erfolgen.
Kinder bis einschließlich 3 Jahren sind bei Einreisen aus Ländern der gelben oder roten Zone von der Quarantäne befreit. Kinder zwischen 4 und 16 Jahren sind bei Vorlage eines negativen PCR-Tests, der - je nach Beförderungsmittel - nicht älter als 72h vor Einsteigen/Einreise sein darf, von der Quarantänepflicht befreit.
Zur Quarantänepflicht gelten weitere Ausnahmen. Über Einzelheiten berät das zuständige regionale rumänische Gesundheitsamt.
Die Einstufung in Risikogebiete wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Die Straßengrenzübergänge sind geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Transitreisende sind von der Quarantänepflicht befreit.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 11. Juni 2021 gilt in Rumänien der Alarmzustand. Eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Die Regierung hat stufenweise Maßnahmen je nach Höhe der Inzidenz in den betroffenen Ortschaften beschlossen.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Je nach Entwicklung der Infektionszahlen kann es insbesondere für Ferienorte wieder zu Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen.
Clubs, Diskotheken, Spielhallen und Bars sind nur für vollständig geimpfte Personen, frühestens 10 Tage nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung, geöffnet.
Hygieneregeln
Landesweit besteht in geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (nur Kinder unter fünf Jahren sind ausgenommen). Die Abstandsregel von zwei Metern ist einzuhalten; das gilt auch für die Strände. Bei einer Überschreitung der Inzidenz von über 3/1.000 Einwohner/14 Tagen können von den rumänischen Behörden weitere Maßnahmen beschlossen werden.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen, „zona galbena“) in Rumänisch.
• Bitte erkundigen Sie sich beim jeweils zuständigen regionalen Gesundheitsamt nach den aktuell geltenden Regelungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112. Ein COVID-19-Test ist nicht verpflichtend.
• Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, um diese nicht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Die Übertragung der Infektion von asymptomatischen Personen ist möglich.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 31.05.2021 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Saudi-Arabien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Saudi-Arabien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Saudi-Arabien ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das saudi-arabische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland nach Saudi-Arabien ist seit dem 30. Mai 2021 grundsätzlich wieder möglich..
Für die Einreise gilt:
Alle Reisenden ab acht Jahren, die nicht saudi-arabische Staatsangehörige sind, müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der zum Zeitpunkt des Abflugs nicht älter als 72 Stunden ist. Reisende müssen sich bei der Einreise nach Saudi-Arabien in eine siebentägige institutionelle Quarantäne begeben (Befreiung hiervon für vollständig Geimpfte wie unten erläutert). Am ersten sowie am siebten Tag nach Einreise müssen sie sich weiteren PCR-Tests unterziehen. Sind beide Ergebnisse negativ, endet die institutionelle Quarantäne am achten Tag. Kinder unter acht Jahren sind von der Testpflicht befreit. Die institutionelle Quarantäne erfolgt in der Ankunftsstadt. Fluggesellschaften, die Flüge nach Saudi-Arabien anbieten, müssen die Quarantäne ihrer Fluggäste in einer der institutionellen Quarantäneeinrichtung sicherstellen, die Kosten tragen die Reisenden selbst.
Folgende Personengruppen sind von der institutionellen Quarantäne befreit:
• Saudi-arabische Staatsbürger, ihre Ehepartner, Kinder sowie sie begleitende Bedienstete und Iqama-Inhaber, sofern sie mindestens einmal geimpft, 14 Tage seit ihrer Erstimpfung vergangen sind oder sie innerhalb der letzten sechs Monate von einer COVID-Erkrankung genesen sind und laut Tawakkalna-Status immun sind.
• Reisende, die vollständig geimpft sind und vor mehr als 14 Tagen die finale Dosis erhalten haben. Anerkannt sind die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer (2 Dosen), AstraZeneca (2 Dosen), Moderna (2 Dosen) und Johnsson & Johnsson (1 Dosis). Die entsprechenden Impfnachweise müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise auf der Webseite der saudi-arabischen Regierung registriert werden. Die Impfnachweise der Einreisenden müssen von den offiziellen Gesundheitsbehörden des Landes, das die Impfung durchgeführt hat, zertifiziert sein. Reisende müssen ihren Impfnachweis für die gesamte Dauer ihres Aufenthaltes im Original mit sich führen.
• Flugbegleitpersonal, Gesundheitspersonal, offizielle Delegationen, Reisende mit diplomatischem Visum sowie akkreditierte Diplomaten und Familienmitglieder ihres Haushalts.
Für die Einreise nach Saudi-Arabien ist eine Aufenthaltserlaubnis mit entsprechendem Re-Entry-Visum oder ein gültiges Geschäfts- oder Besuchsvisum erforderlich. E-Visa für Touristen werden derzeit nicht erteilt.
Zudem müssen Reisende über eine (Reise-)Krankenversicherung verfügen, die auch eine COVID-19 Infektion abdeckt. Davon ausgenommen sind saudi-arabische Staatsangehörige, Wohnsitz-Inhaber in Saudi-Arabien und Bürger der GKR-Staaten. Die Krankenversicherung sollte ambulante Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Notfälle und institutionelle Quarantäne von bis zu 14 Tagen abdecken.
Die Einreise nach Saudi-Arabien aus der Türkei, dem Libanon, Ägypten, Indonesien, Pakistan, Indien, Brasilien und Südafrika ist weiterhin nicht gestattet, auch nicht nach bloßem Transitaufenthalt in einem der Länder.
Durch- und Weiterreise
Der Flughafentransit ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht für Einreisende aus bestimmten Ländern, siehe Einreise.
Für die Ausreise aus dem Land gelten die Vorschriften des Ziellandes.
Reiseverbindungen
Reiseverbindungen von und nach Saudi-Arabien sind zurzeit eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
In Saudi-Arabien gilt ein Versammlungsverbot für Gruppen über 20 Personen. Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet. Es kann zu Temperaturmessungen und der Überprüfung der Nutzung der Corona-App „Tawakkalna“ beim Betreten von Läden und Behörden kommen.
Hygieneregeln
Neben der Nutzung der „Tawakkalna“-App besteht im öffentlichen Raum die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, zum regelmäßigen Händewaschen und zur Wahrung sozialer Distanz.
• Verfolgen Sie die Entwicklung in den Nachrichten.
• Beachten Sie für eine eventuelle Ausreise über Bahrain, dass sich die bahrainischen Einreisebestimmungen jederzeit ändern können und informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Vertretung von Bahrain.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über sonstige Maßnahmen der saudi-arabischen Regierung auch auf der Seite der Botschaft Riad.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Slowakei - Änderung Einreise; Durch und Weiterreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Seit dem 31. Mai 2021 gilt für Einreisen in die Slowakei die sogenannte „Reise-Ampel“ mit unterschiedlichen Quarantäneregeln und Testpflichten für Einreisen aus grünen, roten und schwarzen Ländern.
Maßgeblich ist immer der Aufenthalt in den 14 Tagen, die der Einreise in die Slowakei vorausgehen. Die Durchreise durch ein Land gilt nicht als Voraufenthalt, wenn sie weniger als acht Stunden dauert.
Zu welcher Kategorie ein Land gehört, ist auf der Webseite der slowakischen Regierung aufgeführt. Deutschland und alle EU-Länder gehören derzeit zur grünen Kategorie.
Bei Einreisen aus Ländern der grünen Kategorie gilt Folgendes:
Reisende müssen ihre Einreise online in „eHranica “ der slowakischen Regierung melden und eine 14-tägige Selbstisolation einhalten.
Die Selbstisolation kann durch ein negatives Antigen- oder PCR-Testergebnis verkürzt werden. Den Test können Reisende unmittelbar nach Einreise durchführen lassen.
Geimpfte, Genesene und Personen unter 18 Jahren sind von der Testpflicht und Einreise-Quarantäne befreit. Die Einreise muss aber dennoch in „eHranica “ angemeldet werden. Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren.
Als geimpft gelten Personen,
- die vor mindestens 14 Tagen die zweite Dosis eines mRNA-Impfstoffs erhalten haben (z.B. Biontech/Pfizer, Moderna),
- die vor mindestens 28 Tagen die erste Dosis eines Vektorimpfstoffs erhalten haben (z.B. AstraZeneca, Johnson&Johnson) oder
- die vor mindestens 14 Tagen die erste Dosis eines mRNA-Impfstoffs oder Vektorimpfstoffs erhalten haben und deren Covid-19-Erkrankung nicht länger als 180 Tage zurückliegt.
Als genesen gilt, wer in den 180 Tagen vor der Einreise an Covid-19 erkrankt war, symptomfrei ist und eine entsprechende ärztliche Bestätigung vorweisen kann.
Bei Einreisen aus Ländern der roten Kategorie gilt Folgendes:
Reisende müssen ihre Einreise online in „eHranica “ der slowakischen Regierung melden und eine 14-tägige Selbstisolation einhalten.
Die Selbstisolation kann durch ein negatives PCR-Testergebnis verkürzt werden. Den Test können Reisende frühestens acht Tage nach der Einreise durchführen lassen.
Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht und Einreise-Quarantäne befreit. Die Einreise muss aber dennoch in „eHranica “ angemeldet werden. Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren.
Bei Einreisen aus Ländern der schwarzen Kategorie gilt Folgendes:
Reisende müssen ihre Einreise online in „eHranica “ der slowakischen Regierung melden und eine 14-tägige Selbstisolation einhalten. Die Selbstisolation kann nicht verkürzt werden. Sie endet frühestens nach 14 Tagen und nach Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses.
Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht und Einreise-Quarantäne befreit. Die Einreise muss aber dennoch in „eHranica “ angemeldet werden. Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten auch für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, für Berufspendler, für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen oder auch die Teilnahme an Beerdigungen, Trauungen und Tauffeiern. Den vollständigen Verordnungstext veröffentlicht die slowakische Regierung .
An allen geöffneten Grenzübergängen werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei sind möglich, wenn die Einreise in den Zielstaat sichergestellt ist und die Durchreise durch die Slowakei auf direktem Weg ohne Zwischenstopps (Ausnahme: Tanken) erfolgt. Die Transitreise darf nicht länger als acht Stunden dauern. Transitreisen müssen nicht angemeldet werden. Ein negatives Corona-Testergebnis ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber verlangt werden, wenn dieses für die Einreise in den Zielstaat vorgeschrieben ist.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
In der Slowakei gilt der sogenannte „Covid-Automat“, der die geltenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens je nach Entwicklung der Infektionszahlen in den einzelnen Landkreisen unterschiedlich regelt.
Über die Einteilung der Bezirke nach dem Covid-Automaten und den sonstigen Maßnahmen informiert die slowakische Regierung.
Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Restaurants, Kneipen und Cafés können ihre Außenbereiche öffnen, in orangefarbenen, gelben und grünen Bezirken ist die Bewirtung auch drinnen erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Mundschutzpflicht in allen Innenräumen vorgeschrieben, insbesondere in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. In dunkelroten, roten und rosafarbenen Bezirken sind FFP2-Masken vorgeschrieben, in orangefarbenen Bezirken reicht ein einfacher Mund-Nasen-Schutz. Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von fünf Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft Pressburg insbesondere auch zu speziellen Regelungen für Berufspendler.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Beförderer über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie vor Weiterreise in die Ukraine unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.

Spanien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land (Mallorca)
Die nächtliche Ausgangssperre auf Mallorca wird aufgehoben. Sie gilt nur noch bis Sonntag 6. Mai 2021. Erleichterungen gibt es auch bei privaten Treffen. So dürfen nun im Freien Gruppen von bis zu 15 Personen zusammenkommen, in Innenbereichen von bis zu zehn Personen, die auch aus verschiedenen Haushalten kommen dürfen. Die Maskenpflicht auch im Freien bleibt aber erhalten. Ausnahmen gibt es beim Essen und Trinken, Rauchen, Sport sowie am Strand. Ebenfalls bestehen bleiben die Einreisebedingungen. Bis zum 7. Juni müssen alle Passagiere aus Deutschland einen negativen PCR-Test vorweisen, danach entfällt die Testpflicht für vollständig Geimpfte. Die neuen Regeln gelten vorerst bis zum 20. Juni. Quelle: tagesschau.de

St. Lucia - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach St. Lucia wird bis einschließlich 22. Mai 2021 abgeraten.
Mit Wirkung vom 23. Mai 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach St. Lucia erneut gewarnt.
Epidemiologische Lage
St. Lucia ist von COVID-19 betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen ist zuletzt wieder gestiegen und überschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb St. Lucia mit Wirkung vom 23. Mai 2021 als Risikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende müssen rechtzeitig vor Einreise per Online-Formular eine Einreisegenehmigung beantragen und bei Einreise einen negativen PCR-Test mitführen. Touristen müssen während des gesamten Aufenthalts in ihrem Hotelbereich bleiben und dürfen diesen nur für Touren und Besichtigungen mit zertifizierten Tourveranstaltern verlassen. Reisende, die nicht in einem der zugelassenen Hotels übernachten, müssen sich in eine staatliche Quarantäneunterkunft begeben und diese vor Einreise für den gesamten Aufenthaltszeitraum buchen. Für vollständig geimpfte Personen entfällt seit 31.Mai 2021 in der Regel die Quarantäne, kann aber in Einzelfällen weiterhin angeordnet werden. Über weitere Einzelheiten zur Einreise informiert die Regierung von St. Lucia.
Bei Einreise aus einem Land der regionalen „travel bubble “ entfällt die Quarantäne wenn der Aufenthalt dort mindestens 21 Tage betrug. In dem Fall darf keines der für internationale Touristen ausgewiesenen Hotels betreten werden.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise.
Reiseverbindungen
Die Grenzen sind geöffnet, der Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Touristen dürfen sich nur in ihrer Hotelanlage aufhalten sowie an Ausflügen mit besonders zugelassenen Veranstaltern teilnehmen. Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte.
Hygieneregeln
Maskenpflicht besteht am Flughafen, in Taxis und überall, wo kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von St. Lucia.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt von St. Lucia.

Südafrika - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 stark betroffen. Nach einer Stabilisierung auf niedrigerem Niveau steigen die Neuinfektionszahlen in jüngster Zeit jedoch wieder an. Im Dezember 2020 wurde die neue Virus-Variante mit höherem Infektionspotential in Südafrika entdeckt. Südafrika ist daher als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisenden über fünf Jahre müssen bei Ankunft einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der den Vorgaben der WHO entspricht und bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Reisende, die ohne einen solchen Testnachweis einreisen, müssen sich auf eigene Kosten unmittelbar bei Ankunft einem Antigen-Test unterziehen und sich im Falle eines positiven Testergebnisses in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Fluglinien berufen sich bei der Prüfung der Mitnahmevoraussetzungen von Passagieren auf dem Weg nach Südafrika auf Vorgaben der South African Civil Aviation Authority und verlangen erfahrungsgemäß ausnahmslos Nachweise negativer PCR-Tests.
Die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System ist vorgeschrieben. Reisende müssen den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online ausfüllen und erhalten eine Identifikationsnummer, die bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist. Erfahrungsgemäß verteilen die Fluglinien auch ausgedruckte Blanko-Fragebögen, die -vollständig ausgefüllt- bisher hilfsweise akzeptiert werden.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die mobile App "COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Auch für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Südafrika sind nur an 20 Grenzübergängen erlaubt. Dort ist mit langen Abfertigungszeiten zu rechnen. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt reguläre internationale Flugverbindungen, jedoch mit stark eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge sind häufig voll besetzt.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 und die Einstufung Südafrika als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Südafrika nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.
Das geltende Beförderungsverbot für Personen, die von Südafrika nach Deutschland im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr reisen, gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.
Beschränkungen im Land
In ganz Südafrika gilt ein Lockdown. Aufgrund steigender Infektionszahlen gilt seit dem 31. Mai 2021 wieder eine höhere Stufe des Lockdowns (adjusted Alert Level 2). Dieser schließt u.a. eine nächtliche Ausgangssperre, eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit und ein Verbot größerer sozialer Zusammenkünfte ein. Im Innenbereich dürfen sich nun maximal 100 Personen treffen, in Außenbereichen höchstens 250 Personen. Ausführliche Informationen in englischer Sprache bietet die südafrikanische Regierung.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Thailand - Änderung Beschränkungen im Land (Bangkok)
In Bangkok werden die Beschränkungen gelockert. Parks, Massage- und Schönheitssalons dürfen wieder öffnen, Masken müssen allerdings weiterhin getragen werden. Bars und Clubs müssen geschlossen bleiben, Restaurants dürfen keinen Alkohol servieren. Quelle: tagesschau.de

Tschechische Republik - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Tschechische Republik wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Tschechische Republik als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Deutschland ist derzeit der roten Kategorie zugeordnet. Die Einreise aus Deutschland ist, mit Ausnahme des Grenzverkehrs von weniger als 24 Stunden, ausschließlich aus triftigem Grund und nicht für touristische Reisen möglich. Triftige Gründe sind u.a. Berufstätigkeit, Studium und medizinische Gründe. Ein Familienbesuch ist nur zur Ausübung des Sorgerechts oder Pflege und Unterstützung eines Verwandten möglich. Entsprechende Nachweise sind mitzuführen. Die Reise ist vorab durch Online-Anzeige anzumelden.
Grundsätzlich ist zudem ein negativer PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 bzw. 24 Stunden sein darf, zur Einreise erforderlich. Einreisende müssen das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Nach der Einreise muss innerhalb von fünf Tagen erneut ein PCR-Test durchgeführt werden. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses ist Selbstisolierung vorgeschrieben. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden, erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Ausnahmen von der Anzeige-, Test- und Quarantänepflicht gelten u.a. für Geimpfte, Tschechen, deren Familienangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis in Tschechien, Grenzpendler, für pendelnde Schüler und Studenten, für pendelnde Eltern zum Besuch ihrer minderjährigen Kinder und zur Ausübung des Sorgerechts, für Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, für in der Tschechischen Republik akkreditierte Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen, für Beschäftigte, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Betrieben in der Tschechischen Republik unverzichtbar sind, für Aufenthalte von maximal 12 Stunden aus triftigem Grund und für Personen, die innerhalb der letzten 180 Tage an COVID-19 erkrankt waren und hierüber ein ärztliches Attest vorlegen können.
Neben tschechischen Impfzertifikaten werden nationale Impfzertifikate aus Deutschland, Österreich, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und anderen Ländern mit geringem Infektionsrisiko anerkannt.
Für geimpfte Reisende aus Deutschland ist kein negativer Test und keine Quarantäne erforderlich, wenn die Zweitimpfung bei einem Impfschema mit 2 Dosen höchstens 9 Monate zurückliegt, die Erstimpfung bei einem Impfschema mit 2 Dosen oder die Impfung bei einem Impfschema mit 1 Dosis jeweils mindestens 22 Tage und nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise - bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - uneingeschränkt möglich. Für vollständig Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, sind ab 1. Juni 2021 Einreisen aus jeglichem Grund möglich.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise – bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - nur mit Negativtest (PCR oder Antigen) und Online-Anzeige möglich. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger müssen bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel keinen Negativtest vorlegen, aber innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentests vornehmen lassen. Für vollständig Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, sind ab 1. Juni 2021 Einreisen aus jeglichem Grund sowie ohne Test- und Quarantänepflicht möglich. Personen, deren Erstimpfung bei einem Impfschema mit 2 Dosen oder die Impfung bei einem Impfschema mit 1 Dosis jeweils mindestens 22 Tage und nicht länger als 3 Monate zurückliegt, können ohne Test- und Quarantänepflicht einreisen. Reisende müssen ihre Einreise per Online-Anzeige anmelden.
3. Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist die Einreise nur aus triftigem Grund, mit Negativtest (PCR oder Antigen), Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Binnen fünf Tagen nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger müssen bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel keinen Negativtest vorlegen, aber innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR-Tests vornehmen lassen.
Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Für vollständig Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, entfällt die Test- und Quarantänepflicht. Personen, deren Erstimpfung bei einem Impfschema mit 2 Dosen oder die Impfung bei einem Impfschema mit 1 Dosis jeweils mindestens 22 Tage und nicht länger als 3 Monate zurückliegt, können ebenfalls ohne Test- und Quarantänepflicht einreisen. Alle Reisenden müssen Ihre Einreise per Online-Anzeige anmelden.
4. Dunkelrote Kategorie
Aus Ländern der dunkelroten Kategorie ist die Einreise nur aus triftigem Grund, mit negativem PCR-Test, Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Frühestens fünf Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger können bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel auch einen Antigen- oder PCR-Test vorlegen.
5. Graue Kategorie
Die Aus- und Einreise in Länder mit einem extrem hohen Infektionsrisiko ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aus Ländern der grauen Kategorie ist die Einreise in die Tschechische Republik nur in Ausnahmefällen mit negativem PCR-Test, Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Innerhalb von 24 Stunden sowie frühestens am 10. Tag nach Einreise ist jeweils ein weiterer PCR-Test der zuständigen Hygienebehörde vorzulegen.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Die Einreise und der Aufenthalt aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten ist unabhängig von der Kategorisierung des Landes der Einreise, verboten.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise (maximal 12 Stunden) ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich.
Sofern diese aus Deutschland oder einem anderen Land der orangen, grünen oder roten Kategorie gemäß dem Ampel-System einreisen ist die Durchreise ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich.
Sofern Transitreisende aus einem Land mit sehr hohem Infektionsrisiko (graue Kategorie) einreisen kann der reine Flughafentransit ohne Test und Einreiseanmeldung erfolgen. Bei Transit auf dem Landweg oder Weiterreise auf dem Landweg nach Ankunft auf einem tschechischen Flughafen benötigen Durchreisende einen Negativtest (PCR, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen, nicht älter als 24 Stunden). Drittstaater mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch die Tschechische Republik durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR -Maske tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, jedoch in stark eingeschränktem Maße. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen nach Deutschland ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im Covid-Portal (Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal 20 Personen treffen. Ausnahmen bestehen bei organisierten Veranstaltungen im Innern sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Sofern die Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sind, können im Innern maximal 50 und Außen maximal 100 Personen teilnehmen.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können nur von Getesteten, Geimpften oder Genesenen wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen sowie botanische und zoologische Gärten sind für eine begrenzte Besucherzahl geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind wieder möglich.
Restaurants und Hotels sind für geimpfte, genesene oder getestete Gäste geöffnet. Für Personen ohne Aufenthalt in Tschechien besteht – bis auf die o.g. Ausnahmen - nach wie vor ein Einreiseverbot für touristische Reisen. Sie können Hotels für touristische Zwecke weiterhin nicht nutzen.
Es besteht ein Ausreiseverbot in Länder mit einem extrem hohen Infektionsrisiko für Tschechen und Ausländer mit Wohnsitz in der Tschechischen Republik. Bei Wiedereinreise aus einem solchen Land können hohe Bußgeldern verhängt werden.
Hygieneregeln
Im Freien gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer OP-Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. An infektionsgefährdenden Orten, wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, in PKW bei Fahrgemeinschaften muss eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske getragen werden. Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske für die Dauer von 14 Tagen für alle aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie einreisenden und durch die Tschechische Republik durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich zur Ein- Durch- und Ausreise auch auf der Webseite der Deutschen Botschaft Prag .
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Beförderer über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Vietnam - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vietnam setzt den internationalen Flugverkehr nach Hanoi aus. Von Dienstag bis zum 7. Juni 2021 dürfen Flüge aus dem Ausland nicht mehr in der Hauptstadt landen. Starts vom Noi Bai International Airport unterliegen der Regelung demnach aber nicht. Zu Inlandsflügen wurden keine Angaben gemacht. Auch ankommende Flüge am Tan Son Nhat Airport von Ho-Chi-Minh-Stadt sind nach Regierungsangaben ausgesetzt, und zwar bereits seit Donnerstag. Quelle: tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 01.06.2021 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Benin - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Benin wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Im regionalen Vergleich ist die Gesamtzahl an COVID-19-Infektionen in Benin relativ niedrig, wenngleich die Tendenz zuletzt steigend war. Benin ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium von Benin und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende, die Benin auf dem Luftweg erreichen, werden direkt nach Ankunft einem PCR-Test unterzogen und anschließend bis zum Vorliegen der Laborergebnisse nach ca. 48 Stunden ohne Auflagen entlassen. Bei einem positiven Testergebnis wird Quarantäne zu Hause angeordnet. Die Einweisung in vorgesehene Behandlungseinrichtungen erfolgt nur bei schweren Symptomen. 15 Tage nach Ankunft erfolgt ein weiterer Test. Die Kostenbetragen CFA 50.000,- (ca. 77 EURO) und müssen vor Antritt der Reise bei den Behörden von Benin online beglichen werden. Mitgebrachte Testergebnisse werden nicht anerkannt.
24 bis 72 Stunden vor Ausreise aus Benin ist nochmals ein COVID-Test durchzuführen, bei dem erneut Kosten i.H.v. CFA 50.000,- anfallen.
Reisenden wird empfohlen, sich bereits vor Antritt der Reise für den COVID-19-Test online zu registrieren und die Gebühren zu begleichen.
Die Ein- und Durchreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Europa und Benin findet regelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Versammlungen von mehr als 50 Personen sind untersagt. Ansonsten gelten keine nennenswerten Einschränkungen.
Hygieneregeln
Für Benin gelten landesweit die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Benin.
• Die Botschaft von Benin in Berlin hat ihren Betrieb eingestellt. Bei dringend notwendigen Reisen erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den Honorarkonsuln von Benin in München, Saarbrücken oder in Köln oder auf der Webseite der Regierung von Benin zu den aktuellen Einreisebestimmungen und bei den Fluggesellschaften zu Flugverbindungen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Griechenland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Griechenland wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Griechenland als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist grundsätzlich für alle Personen ab fünf Jahren nur mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer, deutscher und weiteren Sprachen möglich. Der auf dem Zertifikat angegebene vollständige Name muss mit dem Namen im Ausweisdokument übereinstimmen. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Reisende, die anhand eines schriftlichen Zertifikates eine vollständige Impfung (in englischer, deutscher und weiteren Sprachen unter Nennung des vollständigen Namens des Reisenden, des Impfstoffs, der Anzahl der Impfdosen) nachweisen können und diese 14 Tage vor Einreise abgeschlossen haben, benötigen keine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test. Für den Nachweis reicht in der Praxis die Vorlage des internationalen Impfausweises („Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“, gelb) aus. Reisende, die in den letzten neun Monaten von einer Infektion genesen sind, können alternativ eine Genesenenbescheinigung, ausgestellt durch eine Behörde oder ein zertifiziertes Labor, vorlegen. Ersatzweise ist eine Bescheinigung eines zertifizierten Labors oder einer Behörde über einen positiven PCR-Test mit Vermerk über die Genesung von einer zwischen zwei und neun Monaten zurückliegenden Infektion ausreichend.
Unabhängig davon wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt.
Reisende, u.a. aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Schengenraums, die die genannten Bedingungen erfüllen und auf direktem Luftweg über die internationalen Flughäfen, über die Seehäfen Igoumenitsa, Korfu und Patras sowie auf dem Landweg über die Grenzstellen Evzoni (Nordmazedonien), Ormeni und Promachonas (Bulgarien) einreisen, sind vom Erfordernis einer Quarantäne befreit. Alle anderen Einreisenden müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Eine frühere Ausreise ist möglich.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form", PLF) ausfüllen. Dieses PLF ist für Personen mit Wohnsitz in Griechenland auch für Ausreisen aus Griechenland erforderlich. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Der QR-Code muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden. Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist über Bulgarien (Grenzübergänge Promachonas und Ormenio, durchgängig geöffnet) und Evzoni (Nordmazedonien, 7 – 23 Uhr) möglich. Eine Ein- und Ausreise über Albanien (Grenzübergang Kakavia) und die Türkei (Grenzübergang Kipoi) ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen oder gesundheitlichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 19 bzw. 23 Uhr gestattet. Die Gesamtzahl der Einreise am Grenzübergang Kakavia ist auf 400 Personen täglich beschränkt. Einreisende aus Albanien (Grenzübergang Kakavia) und der Türkei (Grenzübergang Kipoi) müssen sich in eine häusliche Quarantäne begeben, zudem ist die Gesamtzahl der Einreisen beschränkt.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise aus der Türkei auf dem Landweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen oder gesundheitlichen Grund nachweisen können, und nur über den Grenzübergang Kipoi (7 – 23 Uhr) möglich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt. Sportboote dürfen Griechenland mit max. 49 Passagieren wieder anlaufen. (Kreuzfahrtschiffe sind von dieser Einschränkung ausgenommen). Es gelten zudem die unter Einreise genannten Voraussetzungen. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt, ebenso dürfen Sportboote aus Albanien und der Türkei Griechenland auch weiterhin nicht anlaufen.
Beschränkungen im Land
Die griechische Regierung hat den landesweiten „Lockdown“ mit wenigen restriktiven Maßnahmen bis zum 7. Juni 2021 verlängert. Griechenland wird entsprechend der epidemiologischen Belastung in verschiedene Risikozonen eingeteilt; Änderungen sind kurzfristig möglich.
Von 0.30 bis 5 Uhr besteht eine Ausgangssperre.
Beschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen beispielsweise Kapazitätsbeschränkungen in Geschäften und Museen, die Innenbereiche der Restaurants bleiben geschlossen.
Für Flüge auf die Inseln oder Fahrten mit der Fähre dorthin ist entweder eine Impfbescheinigung (vor 14 Tagen abgeschlossene Impfung) oder ein negativer Test (PCR-Test – nicht älter als 72 Stunden oder Schnelltest - nicht älter als 24 Stunden) oder eine Genesenenbescheinigung nötig.
Auf der Webseite der griechischen Regierung sind eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete (Stufe A/Stufe B) sowie weitere Informationen zu den jeweiligen Einschränkungen je nach Einstufung der Regionalbezirke veröffentlicht.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie für nicht vollständig geimpfte Personen dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer oder deutscher Sprache unter Nennung von Name und Pass/Personalausweisnummer, nicht älter als 72 Stunden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Halten Sie sich an bestehende Ausgangssperren im Rahmen des „Lockdowns“.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Israel hebt die Beschränkungen nahezu komplett auf. Einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums zufolge laufen Regelungen nach dem sogenannten Grünen Pass mit dem 1. Juni aus. Dies bedeutet, dass künftig öffentliche Einrichtungen Geimpften und Ungeimpften gleichermaßen offen stehen. Die Vorlage eines Impfnachweises als Einlassvoraussetzung entfällt. Mit dieser Maßnahme verbunden ist, dass alle Teilnehmer- und Besucher-Obergrenzen für etwa Veranstaltungen, Geschäfte und Restaurants entfallen. Bestehen bleibt allerdings vorerst die Maskenpflicht in Innenräumen. Auch bei der Einreise nach Israel gelten weiterhin bestimmte Verpflichtungen. Quelle: tagesschau.de

Malaysia - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malaysia wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Malaysia ist von COVID-19 wieder stärker betroffen. Zuletzt überschritt die Zahl der Neuinfektionen wieder 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Malaysia als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Aufgrund des "Recovery Movement Control Order" (RMCO) gilt ein generelles Einreiseverbot für ausländische Reisende. Diese Regelung schließt auch deutsche Staatsangehörige ein, die einen längerfristigen Aufenthaltstitel für Malaysia innehaben. Davon ausgenommen sind Inhaber folgender Aufenthaltsgenehmigungen: Residence Pass-Talent (PR-T) und ihre Angehörigen, Employment Pass (Kategorien EP I, II und III), Professional Visit Pass (PVP), Dependant Pass für Angehörige von „expatriates“ aller Kategorien, Long Term Social Visit Pass (LT-SVP) für „expatriates“ aller Kategorien, ausländische Hausangestellte von „expatriates“ aller Kategorien. Besatzungen von Schiffen und Flugzeugen, Personal von Öl- und Gas-Unternehmen sowie Diplomaten fallen nicht unter das Einreiseverbot. Vorgenannte Personengruppen müssen bei Einreise eine Genehmigung zur Wiedereinreise der malaysischen Einwanderungsbehörde sowie, abhängig vom Ausreiseland, unter Umständen eine Reisegenehmigung der malaysischen Botschaft vor Ort vorlegen. Reisende sollten sich diesbezüglich rechtzeitig mit der entsprechenden malaysischen Auslandsvertretung in Verbindung setzen.
Für kurzfristige als auch für langfristige geschäftliche Aufenthalte in Malaysia besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines „One-Stop Center“ (OSC) nach Malaysia einzureisen. Die jeweiligen Anforderungen für das Antragsverfahren richten sich u. a. nach der geplanten Aufenthaltsdauer und sind auf der Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA) zusammengestellt.
In Notfällen und bei einer Einreise aus humanitären Gründen behält sich der Director General der Einwanderungsbehörde (Immigration Malaysia) eine Einzelfallentscheidung vor. Die Einzelfallgenehmigung ist online auf der MYEntry-Plattform der malaysischen Einwanderungsbehörde zu beantragen.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, die App „MySejathera “ herunterzuladen, diese zu aktivieren sowie sich spätestens drei Tage vor Ausreise nach Malaysia mithilfe eines QR-Codes zu registrieren. Informationen zu dem Verfahren sowie der dazugehörige QR-Code sind auf der Webseite der nationalen Behörde für den Katastrophenschutz (NADMA) zu finden.
Reisende müssen bei Einreise ein RT-PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Das Testergebnis soll auf Englisch vorliegen oder von einer Übersetzung in die englische Sprache begleitet sein. Einige Fluggesellschaften, die Malaysia anfliegen, verlangen beim Check-In ebenfalls einen negativen PCR-Test.
Ankommende Reisende ohne Symptome und mit Testergebnis müssen sich nach Einreise in eine siebentägige Quarantäne in einer von malaysischen Behörden bestimmten Quarantäneeinrichtung begeben, Reisende, die das vorgeschriebene Testergebnis nicht vorweisen können, aber symptomfrei sind, in eine zehntägige Quarantäne. Reisende aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten müssen sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Liste der Länder, die zu den Virusvarianten-Gebieten zählen, ist auf der Seite des malaysischen Gesundheitsministeriums (MoH) einsehbar und wird laufend aktualisiert. Deutschland („Jerman“) ist dort derzeit als Virusvarianten-Gebiet aufgeführt.
Ein kostenpflichtiger RT-PCR-Test erfolgt bei Einreise am Flughafen nur noch für Reisende mit Symptomen. Die Kosten in Höhe von derzeit ca. 53 Euro trägt der Reisende.
Kosten für Unterbringung und Verpflegung während der Quarantäne tragen die Reisenden. Die Kosten der Quarantäne richten sich nach der gebuchten Kategorie und Dauer. Der Tagessatz liegt für Ausländer derzeit bei RM 150 (ca. 30 Euro) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von RM 2.600 (ca. 520 Euro) und müssen vorab online beglichen werden (über MySafeTravel oder MyQr by MyEG). Der Zahlungsnachweis ist bei Einreise vorzulegen.
Kreuzfahrtschiffen ist das Anlaufen malaysischer Häfen nicht gestattet.
Durch- und Weiterreise
Derzeit ist der Reiseverkehr zwischen Bundesstaaten sowie einzelnen Distrikten untersagt. Grenzübergänge an den Landgrenzen zu den Nachbarländern Thailand, Singapur und Indonesien werden stark kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Bei Anreise aus dem Ausland und einem Aufenthalt im Transitbereich auf der malaysischen Halbinsel zum anschließenden Weiterflug nach Borneo (Bundesstaaten Sarawak und Sabah) wird ebenfalls ein PCR-Test durchgeführt. Der Weiterflug wird nur bei einem Negativergebnis gestattet; andernfalls erfolgt die direkte Einweisung in ein staatliches Krankenhaus.
Ein Test für die Ausreise ist von malaysischer Seite nicht notwendig. Jedoch verlangen einige Fluggesellschaften bei der Ausreise für die Zulassung zum Boarding die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Malaysia wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Mit kurzfristigen Flugplanänderungen ist grundsätzlich zu rechnen.
Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) sind nur eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 14. Juni 2021 gilt die erste Phase des von der malaysischen Regierung am 1. Juni 2021 ausgerufenen „Total Lockdown“ oder FMCO (Full Movement Control Order). Derzeit gelten im ganzen Land Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Der Reiseverkehr zwischen Bundesstaaten („interstate travel“) sowie einzelnen Distrikten („inter district travel“) ist grundätzlich untersagt und wird nur in Ausnahmefällen gestattet (medizinische Notfälle, dienstliche Fahrten, Fahrten zur Wahrnehmung einer COVID-19-Impfung). Des Weiteren werden zahlreiche zusätzliche Maßnahmen ergriffen wie z. B. Einschränkungen der allgemeinen Bewegungsfreiheit (z. B. Fahrten zur Arbeit oder zum Supermarkt sind nur im Umkreis von 10 km des Wohnortes erlaubt), Schließung von Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen oder Beschränkungen von Freizeitaktivitäten (Sperrstunden und Personenbegrenzung in Restaurants, Schließung von Sporteinrichtungen o. a.). Zur Durchsetzung der Beschränkungen erfolgen polizeiliche Kontrollen und Straßensperren. Ausnahmen von den Regelungen in den o.g. Ausnahmefällen bedürfen einer polizeilichen Genehmigung. Bei Nichtbeachtung der Beschränkungen können Geld- oder Haftstrafen verhängt werden. Die Beschränkungen können jederzeit auch sehr kurzfristig, u.U. auch ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung, verschärft oder gelockert werden.
Das Gesundheitsministerium stellt die jeweils geltenden Regelungen („Standard Operating Procedure“, SOP) auf dessen Webseite in malaysischer Sprache zur Verfügung. Englischsprachige Informationen sind über die lokalen Medien erhältlich.
Hygieneregeln
Vor Betreten jeglicher Einrichtungen oder öffentlicher Verkehrsmittel muss eine Registrierung über die App "MySejahtera" erfolgen. Daneben wird an allen Eingängen zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen die Körpertemperatur gemessen. Es herrscht Maskenpflicht. Abstandsregeln von mindestens einem Meter sind zu beachten.
• Es wird dringend empfohlen, sich über die lokalen Medien über die jeweils aktuellen Beschränkungen und weitere Entwicklung zu informieren.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, bei Geschäftsreisen auch über die Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA).
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Marokko lockert die Beschränkungen. Es dürfen sich wieder mehr Menschen versammeln, Strände werden geöffnet ... Detaisl dazu bei Maghreb Post

Mauritius - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mauritius wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Mauritius war bisher von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Weltgesundheitsorganisation WHO und die Regierung von Mauritius.
Einreise
Die Einreise nach Mauritius ist bis mindestens 30. Juni 2021 nicht erlaubt.
Weitere Informationen hierzu bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA).
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr ist eingestellt. Es finden lediglich einige wenige kommerzielle Flüge statt, derzeit ausschließlich von Air Mauritius und Emirates.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein landesweiter Lockdown. Geschäfte für den dringenden täglichen Bedarf sind geöffnet. Weitere Geschäfte sind - je nach behördlicher Genehmigung - geöffnet.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, daneben gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Niederlande - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder sowie der besonderen karibischen Gemeinden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 stark betroffen, zuletzt sind die Zahlen jedoch gesunken. Landesweit liegt die Zahl der Neuinfektionen bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande als Risikogebiet.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland zum Hochrisikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland sollen sich nach Einreise dringend in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen zu den Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Seit 1. Juni 2021 müssen alle Reisenden aus Hochrisikogebieten ab 13 Jahren unabhängig vom Beförderungsmittel bei Einreise einen negativen PCR-Test nachweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. In den Niederlanden angekommen, sollen sich Reisende aus Hochrisikogebieten dringend in eine zehntägige Hausquarantäne begeben. Der negative Test, der für die Einreise in die Niederlande benötigt wird, ist kein Ersatz für die Quarantäne. Freitestung ist jedoch nach fünf Tagen durch einen weiteren Test möglich.
Die seit 1. Juni 2021 eingeführte Quarantänepflicht und die damit verbundene Verpflichtung zum Mitführen einer „Quarantäneerklärung“ findet im Moment nur auf sogenannte „Sehr-Hochrisikogebiete“ Anwendung. Ein zusätzlicher Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) muss nunmehr nur noch bei Einreise aus einem Gebiet mit gefährlicher Virusvariante mitgeführt werden.
Flugreisende müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und mitführen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt, Stichprobenkontrollen sind möglich.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind möglich. Bei reinen Transitreisen durch die Niederlande ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten jedoch unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules if changing planes“.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Nicht essentielle Geschäfte sind mit limitierter Kundenzahl wieder geöffnet. Vergnügungs-, Natur- und Tierparks, sowie Fitnessstudios und Schwimmbäder können mit Beschränkungen wieder öffnen.
Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist nur bedingt erlaubt. Gruppenbildungen sind mit maximal zwei Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt.
Informationen zu den Maßnahmen bietet die niederländische Regierung.
Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande zu verzichten. Die niederländische Reisewarnung für ihre eigenen Einwohner besteht nicht mehr für Reisen in Nicht-Risikogebiete. Deutschland ist mit Wirkung vom 1. Juni 2021 als Hochrisikogebiet gelistet.
Strandöffnungen sind abhängig von der Entscheidung der jeweiligen Gemeinden. Campingplätze können geöffnet sein. Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs soll auf notwendige Fahrten beschränkt bleiben. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in englischer Sprache.
Hygieneregeln
Der Abstand von 1,5 Metern ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen, im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen. Für Bonaire und Curaçao gilt jeweils ein Lockdown mit nächtlicher Ausgangssperre.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202.
• Verfolgen Sie bei einer geplanten Einreise aus Drittstaaten die aktuellen Meldungen und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen niederländischen Auslandsvertretung.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules if changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curação die Hinweise der Regierung von Curação.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curação.
• Achten Sie stets auf die Hinweise lokaler Behörden.

Niger - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Niger wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die nachgewiesenen täglichen Neuinfektionen mit COVID-19 in Niger sind seit Mitte Februar kontinuierlich zurückgegangen.
Niger ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen Niamey ist für reguläre internationale Flugverbindungen von und nach Niger geöffnet.
Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Reisende müssen sich nach Einreise in eine siebentägige Quarantäne an einem selbst gewählten Ort begeben. Am siebten Tag der Quarantäne erfolgt ein PCR-Test. Bei negativem Testergebnis ist die Quarantäne beendet. Für Aufenthalte unter 14 Tagen ist keine Quarantäne vorgeschrieben. Werden bei der Einreise COVID-19 Symptome festgestellt (z.B. erhöhte Körpertemperatur), wird noch am Flughafen ein Antigen-Test durchgeführt, gefolgt von einem PCR-Test. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Verbringung in eine von der Regierung bestimmte medizinische Einrichtung für weitere Isolierung und kostenlose Behandlung.
Bei der Ausreise haben Passagiere einen negativen PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 120 Stunden sein darf und auf eigene Kosten (25.000,- FCFA, ca. 38,- €) vorzunehmen ist. Für Kinder unter 5 Jahren ist der Test kostenlos. In Niamey können die Tests bei folgenden Institutionen durchgeführt werden:
- Centre de Recherches Médicales et Sanitaires (CERMES): Tel.: +227 20 75 20 40; +227 20 75 20 45; +227 99 90 24 58;
- Centre de Santé Special : Tel.: +227 90 32 36 50; +227 91 31 10 20;
- Klinik der Vereinten Nationen : Tel.: +227 80 08 66 88.
Weitere Testzentren befinden sich in Agadez und Zinder.
Reiseverbindungen
Der Flughafen ist geöffnet. Es gibt einige wenige Umsteigeflugverbindungen nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen ergeben sich aus der Sicherheitslage im Land, siehe Sicherheit.
Hygieneregeln
Generell ist ein Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Aufenthalts am Flughafen und in den Flugzeugen selbst zu tragen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Nordmazedonien - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nordmazedonien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nordmazedonien war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Republik Nordmazedonien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich uneingeschränkt erlaubt. Es besteht derzeit weder eine Quarantänepflicht noch die Notwendigkeit, einen negativen PCR-Test vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist außerhalb der nächtlichen Ausgangssperre uneingeschränkt erlaubt.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen der Reiseverbindungen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine generelle nächtliche Ausgangssperre. Ausgenommen sind u.a. An- und Abfahrt zum Flughafen Skopje zwecks An- und Abreise (Nachweis durch Flugticket nötig) und medizinische Notfälle.
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe sind geöffnet, die Innengastronomie ausschließlich für Hotelgäste. Diskotheken und Bars bleiben geschlossen. Außengastronomie und Außerhausverkauf von Speisen per Lieferservice oder Abholung sind in der Zeit außerhalb der Ausgangssperre erlaubt.
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur begrenzt ausgelastet sein. Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken sowie Banken und Tankstellen sind geöffnet. Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäfte sind unter besonderen Auflagen geöffnet.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen. Bei COVID-19-Symptomen ist ab dem Moment der Vereinbarung eines Testtermins bis zum Erhalt des Testergebnisses eine Selbstquarantäne vorgeschrieben. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird die Selbstquarantäne durch Verfügung des lokalen Gesundheitsamtes entsprechend verlängert.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die öffentlichen Verlautbarungen zum Versammlungsverbot. Verstöße, auch gegen die Masken- und Quarantänepflichten, werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
• Informieren Sie sich beim Institut für öffentliche Gesundheit über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung der Republik Nordmazedonien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten konsultieren Sie die Broschüre „Empfehlungen für Reisende" in englischer Sprache oder die Informationen des Instituts für öffentliche Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Philippinen - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Metro Manila.
Die Philippinen sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Bis auf weiteres ist Ausländern die Einreise in die Philippinen verboten. Erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt, neue Visa werden derzeit grundsätzlich nicht ausgestellt. Ausnahmen gelten ab 1. Mai 2021 ausschließlich für Flugzeug- und Schiffsbesatzungen, für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) von philippinischen Staatsangehörigen, für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind, sowie für Ausländer, die bereits im Besitz einzelner Kategorien von Langzeitvisa sind. Reisende unterliegen nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht, während derer am siebten Tag ein PCR-Test durchgeführt werden muss. Alle Einreisenden, mit Ausnahme von Diplomaten und Angehörigen internationaler Organisationen, müssen eine Buchung für eine akkreditierte Quarantäne-Einrichtung für mindestens 10 Tage vorlegen. Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Zur Eindämmung der Virusvariante B.1.617, die zuerst in Indien nachgewiesen wurde, wird bis zunächst 15. Juni 2021 Flugpassagieren, die aus Indien, Pakistan, Nepal, Sri Lanka, Bangladesch, Oman oder den Vereinigten Arabischen Emiraten kommen oder sich dort während der letzten 14 Tage aufgehalten haben, die Einreise in die Philippinen verweigert. Reisende, die ausschließlich Flugtransitpassagiere in diesen Ländern waren, sind von diesem Einreiseverbot ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer PCR-Test, vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden. Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen COVID-19-Test.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über den Flughafen in Manila bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind auf bestimmte Regionen beschränkt. Derzeit gilt im Großraum Manila eine Quarantänestufe mit umfangreichen Einschränkungen in der Versorgung und der Bewegungsfreiheit sowie eine nächtliche Ausgangssperre. Einzelne Stadtbezirke können diese Einschränkungen im Bedarfsfall verschärfen.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Inlandsflüge nach Manila finden nur unzuverlässig statt.
Die touristische Infrastruktur ist stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind geschlossen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz sowie zusätzlich einen Gesichtsschutz zu tragen. Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt.
Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung in staatlicher Unterbringung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Falls Sie im Besitz eines Langzeitvisums sind oder eine Sondereinreisegenehmigung mit bereits ausgestelltem und noch gültigem Touristenvisum beantragen möchten-, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft , ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Einreise möglich ist.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt .
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Ruanda - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ruanda wird derzeit aufgrund fortbestehender Reisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Ruanda bewegt sich - bei landesweit auftretenden Infektionen - auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Rwanda Biomedical Center RBC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen Real Time Polymerase Chain Reaction (RT-PCR) Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Nach Einreise erfolgt ein COVID-19-Test am Flughafen auf eigene Kosten (50 USD). Im Anschluss an die Einreise müssen Reisende auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel. Der Transfer in das Transferhotel kostet 10 USD. Reisende dürfen das Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses nicht verlassen. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS Gerät überwacht wird. Die Test- und Quarantänevorschriften gelten auch für gegen COVID-19 geimpfte Personen.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen RT-PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Kinder unter 5 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis entweder online oder telefonisch unter *127# beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen. Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.
Reiseverbindungen
Der internationale und kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet in eingeschränktem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag. Nur in Karongi beginnt die Ausgangssperre bereits um 19 Uhr. Ein Mund-Nasen-Schutz sowie die Einhaltung der Abstandsregelungen sind erforderlich.
Für Besuche der Nationalparks Nyungwe, Gishwati-Mukura und der Vulkane werden nur Real Time Polymerase Chain Reaction Tests (RT-PCR) anerkannt, die nicht älter als 72 Stunden sein dürfen. Der Akagera Nationalpark kann zudem auch mit einem höchstens 72 Stunden alten Antigen Schnelltest (RDT) besucht werden. Die Schnelltests können auch von zugelassenen privaten Kliniken durchgeführt werden. Touristen sollen Reisen im Land beim Rwanda Development Board (RDB) anmelden.
Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit Momo (mobile money) beglichen werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.
Besonderheiten in den Regionen
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können ruandische Behörden in einzelnen Gebieten erweiterte Ausgangssperren anordnen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Schweden - Änderung Beschränkungen im Land
Schweden lockert schrittweise die Beschränkungen. Es sind unter anderem wieder mehr als acht Teilnehmer bei Zusammenkünften und Veranstaltungen erlaubt. In Innenräumen mit festen Sitzplätzen wie zum Beispiel im Kino dürfen jetzt 50 Menschen dabei sein, bei Veranstaltungen unter freiem Himmel wie Fußballspielen im Stadion bis zu 500. Bei Läufen und anderen draußen stattfindenden sportlichen Wettkämpfen sind 150 Teilnehmer erlaubt. Außerdem dürfen Restaurants nun zwei Stunden länger als bislang offen bleiben, nämlich bis 22.30 Uhr. Dabei dürfen aber weiterhin maximal nur vier Personen am selben Tisch sitzen. Das sind die ersten Schritte eines fünfstufigen Plans, mit dem die schwedische Regierung die Corona-Maßnahmen über den Sommer hinweg zurückgefahren möchte. Quelle: tagesschau.de

Sierra Leone - Änderung Einreise
Der internationale Flughafen Lungi (FNA) von Freetown ist für kommerzielle Flüge geöffnet; die Land- und Seegrenzen des Landes bleiben jedoch für den Personenverkehr geschlossen. Einreisende müssen einen negativen (PCR) COVID-19-Test vorlegen (nicht älter als sieben Tagen vor Abflug). Zusätzliche Tests, darunter ein PCR-Test und ein Rapid Diagnostic Test (RDT), werden bei der Ankunft durchgeführt. Jeder, der positiv getestet wird, wird auf eigene Kosten in einer von der Regierung genehmigten Einrichtung isoliert.
Reisende aus Ländern, die als Hochrisikogebiete gelten, müssen ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden vor Abflug) vorlegen und sich acht Tage nach Ankunft in einer von der Regierung genehmigten Einrichtung auf eigene Kosten selbst isolieren; Reisende werden am siebten Tag getestet, bevor sie die Quarantäne verlassen dürfen. Seit dem 1. Juni hat Sierra Leone Argentinien, Brasilien, Indien und die Türkei als Hochrisikostandorte ausgewiesen. Vollständig geimpfte Reisende, die mindestens 14 Tage nach ihrer letzten Injektion eintreffen, müssen sich nicht selbst isolieren, werden jedoch bei der Ankunft getestet.
Reisende, die Sierra Leone verlassen, müssen innerhalb von 72 Stunden vor ihrer geplanten Abflugzeit ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests einreichen. Reisende, die weniger als fünf Tage vor der Abreise im Land angekommen sind, sind von der Prüfung ausgenommen. Quelle: Garda World

Spanien - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Besonderheiten auf den Inseln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, dem Baskenland und die Exklave Melilla wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Asturien, Extremadura, Galicien, Kantabrien, Kastilien-La Mancha, Valencia, Murcia, auf die Balearen, auf die Kanarischen Inseln und in die Exklave Ceuta wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen, dabei ist das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich. Die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, das Baskenland und die Exklave Melilla sind weiterhin als Risikogebiete eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Spanische Häfen werden ab 7. Juni 2021 wieder für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Marokko hat die Flugverbindungen von und nach Spanien bis auf weiteres ausgesetzt.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Der für ganz Spanien geltende Alarmzustand endete am 9. Mai 2021. Die Autonomen Gemeinschaften können jedoch weiterhin mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren, Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Eine Übersicht über die Regelungen können auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Es wird empfohlen, Treffen in privaten Haushalten auf sechs Personen zu beschränken. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt derzeit: Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Gewisse Beschränkungen im öffentlichen Leben wie z.B. in der Gastronomie bestehen weiter. Weitere Informationen in englischer Sprache bieten die katalonischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt derzeit: Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 1 bis 6 Uhr. Gastronomiebetriebe dürfen mit Einschränkungen öffnen. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
Für Andalusien wurde das Ein- und Ausreiseverbot sowie die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Die Öffnungszeiten für Restaurationsbetriebe und Diskotheken wurden erweitert. Es gibt jedoch weiterhin Beschränkungen bei den Personenzahlen in geschlossenen Räumen und im Freien, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Testpflicht, sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf den gesamten Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 24 bis 6 Uhr. Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei am Flughafen ein negatives PCR- oder TMA-Testergebnis vorweisen, siehe Einreise.
Personen, die mindestens 6 Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Für Reisende aus anderen spanischen Regionen, die einen Nachweis vorlegen, dass die vollständigen Impfung oder die Erstimpfung mindestens 15 Tagen vor Reiseantritt erfolgt ist bzw. dass die Genesung von COVID-19 nicht länger als 8 Monate zurückliegt, entfällt seit 31. Mai 2021 die Testnachweispflicht bei Einreise auf die Kanaren. Diese Regelung gilt sowohl für den Luft- als auch für den Seeweg.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) ihr negatives Testergebnis vorweisen,
Jede Kanarische Insel wird – abhängig von der dort herrschenden Inzidenz – von der Regionalregierung in eine der sog. Alarmstufen 1 bis 4 eingruppiert. Derzeit kommen wegen relativ geringer Inzidenzwerte lediglich die Stufen 1 und 2 zur Anwendung. Abhängig von der jeweiligen Alarmstufe gelten Beschränkungen der Öffnungszeiten in Gastronomie und Handel. Auch für die Personenzahl bei Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum gelten Höchstgrenzen. Bei Zuwiderhandlungen werden teilweise erhebliche Bußgelder erhoben.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 01.06.2021 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Tschechische Republik - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Tschechische Republik wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Tschechische Republik als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Deutschland ist derzeit der roten Kategorie zugeordnet. Die Einreise aus Deutschland ist ab 1. Juni 2021 wieder aus jeglichem Grund möglich. Die Reise ist vorab durch Online-Anzeige anzumelden.
Grundsätzlich ist zudem ein negativer PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 bzw. 24 Stunden sein darf, zur Einreise erforderlich. Einreisende müssen das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Nach der Einreise muss innerhalb von fünf Tagen erneut ein PCR-Test durchgeführt werden. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses ist Selbstisolierung vorgeschrieben. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden, erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Ausnahmen von der Anzeige-, Test- und Quarantänepflicht gelten u.a. für Geimpfte, Tschechen, deren Familienangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis in Tschechien, Grenzpendler, für pendelnde Schüler und Studenten, für pendelnde Eltern zum Besuch ihrer minderjährigen Kinder und zur Ausübung des Sorgerechts, für Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, für in der Tschechischen Republik akkreditierte Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen, für Beschäftigte, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Betrieben in der Tschechischen Republik unverzichtbar sind, für Aufenthalte von maximal 12 Stunden aus triftigem Grund und für Personen, die innerhalb der letzten 180 Tage an COVID-19 erkrankt waren und hierüber ein ärztliches Attest vorlegen können.
Neben tschechischen Impfzertifikaten werden nationale Impfzertifikate aus Deutschland, Österreich, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und anderen Ländern mit geringem Infektionsrisiko anerkannt. Das tschechische Gesundheitsministerium hat auf seiner Homepage Muster der anerkannten Impfzertifikate und –pässe eingestellt: https://koronavirus.mzcr.cz/vzory-narod ... rtifikatu/
Für geimpfte Reisende aus Deutschland ist kein negativer Test und keine Quarantäne erforderlich, wenn die Zweitimpfung bei einem Impfschema mit 2 Dosen höchstens 9 Monate zurückliegt, die Erstimpfung bei einem Impfschema mit 2 Dosen oder die Impfung bei einem Impfschema mit 1 Dosis jeweils mindestens 22 Tage und nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise - bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - uneingeschränkt möglich. Für vollständig Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, sind ab 1. Juni 2021 Einreisen aus jeglichem Grund möglich.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise – bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - nur mit Negativtest (PCR oder Antigen) und Online-Anzeige möglich. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger müssen bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel keinen Negativtest vorlegen, aber innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentests vornehmen lassen. Für vollständig Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, sind ab 1. Juni 2021 Einreisen aus jeglichem Grund sowie ohne Test- und Quarantänepflicht möglich. Personen, deren Erstimpfung bei einem Impfschema mit 2 Dosen oder die Impfung bei einem Impfschema mit 1 Dosis jeweils mindestens 22 Tage und nicht länger als 3 Monate zurückliegt, können ohne Test- und Quarantänepflicht einreisen. Reisende müssen ihre Einreise per Online-Anzeige anmelden.
3. Rote Kategorie:
Die Einreise aus Deutschland ist trotz roter Kategorisierung ab 1. Juni 2021 wieder aus jeglichem Grund möglich. Aus anderen Ländern der roten Kategorie ist die Einreise nur aus triftigem Grund, mit Negativtest (PCR oder Antigen), Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Binnen fünf Tagen nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger müssen bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel keinen Negativtest vorlegen, aber innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR-Tests vornehmen lassen.
Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Für vollständig Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, entfällt die Test- und Quarantänepflicht. Personen, deren Erstimpfung bei einem Impfschema mit 2 Dosen oder die Impfung bei einem Impfschema mit 1 Dosis jeweils mindestens 22 Tage und nicht länger als 3 Monate zurückliegt, können ebenfalls ohne Test- und Quarantänepflicht einreisen. Alle Reisenden müssen Ihre Einreise per Online-Anzeige anmelden.
4. Dunkelrote Kategorie
Aus Ländern der dunkelroten Kategorie ist die Einreise nur aus triftigem Grund, mit negativem PCR-Test, Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Frühestens fünf Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger können bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel auch einen Antigen- oder PCR-Test vorlegen.
5. Graue Kategorie
Die Aus- und Einreise in Länder mit einem extrem hohen Infektionsrisiko ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aus Ländern der grauen Kategorie ist die Einreise in die Tschechische Republik nur in Ausnahmefällen mit negativem PCR-Test, Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Innerhalb von 24 Stunden sowie frühestens am 10. Tag nach Einreise ist jeweils ein weiterer PCR-Test der zuständigen Hygienebehörde vorzulegen.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Die Einreise und der Aufenthalt aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten ist unabhängig von der Kategorisierung des Landes der Einreise, verboten.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise (maximal 12 Stunden) ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich.
Sofern diese aus Deutschland oder einem anderen Land der orangen, grünen oder roten Kategorie gemäß dem Ampel-System einreisen ist die Durchreise ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich.
Sofern Transitreisende aus einem Land mit sehr hohem Infektionsrisiko (graue Kategorie) einreisen kann der reine Flughafentransit ohne Test und Einreiseanmeldung erfolgen. Bei Transit auf dem Landweg oder Weiterreise auf dem Landweg nach Ankunft auf einem tschechischen Flughafen benötigen Durchreisende einen Negativtest (PCR, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen, nicht älter als 24 Stunden). Drittstaater mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch die Tschechische Republik durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR -Maske tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, jedoch in stark eingeschränktem Maße. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen nach Deutschland ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im Covid-Portal (Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal 20 Personen treffen. Ausnahmen bestehen bei organisierten Veranstaltungen im Innern sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Sofern die Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sind, können im Innern maximal 50 und Außen maximal 100 Personen teilnehmen.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können nur von Getesteten, Geimpften oder Genesenen wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen sowie botanische und zoologische Gärten sind für eine begrenzte Besucherzahl geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind wieder möglich.
Restaurants und Hotels sind für geimpfte, genesene oder getestete Gäste geöffnet. Für Personen ohne Aufenthalt in Tschechien besteht – bis auf die o.g. Ausnahmen - nach wie vor ein Einreiseverbot für touristische Reisen. Sie können Hotels für touristische Zwecke weiterhin nicht nutzen.
Es besteht ein Ausreiseverbot in Länder mit einem extrem hohen Infektionsrisiko für Tschechen und Ausländer mit Wohnsitz in der Tschechischen Republik. Bei Wiedereinreise aus einem solchen Land können hohe Bußgeldern verhängt werden.
Hygieneregeln
Im Freien gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer OP-Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. An infektionsgefährdenden Orten, wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, in PKW bei Fahrgemeinschaften muss eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske getragen werden. Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske für die Dauer von 14 Tagen für alle aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie einreisenden und durch die Tschechische Republik durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich zur Ein- Durch- und Ausreise auch auf der Webseite der Deutschen Botschaft Prag .
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Beförderer über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Türkei - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Türkei war von COVID-19 erheblich betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Die Türkei ist derzeit als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran, bei der Ausreise nach Griechenland sowie bei Ein-und Ausreise nach Georgien.
Alle Flugreisenden über sechs Jahre müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Reise ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Dies gilt nicht für Transitpassagiere. Die Kontrolle erfolgt bei Einreise bzw. beim Check-In. Danach wird Reisenden ein Genehmigungscode („HES-Code“) mitgeteilt, der bei Kontrollen im Land vorgezeigt werden muss. Der Code kann auch in der Türkei per SMS oder mittels einer App erlangt werden.
Zudem müssen Reisende aus Deutschland ab sechs Jahren bei Einreise auf dem Luft- Land und Seeweg eines der folgenden Dokumente vorlegen:
Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden);
Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft)
amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens 14 Tage vor Ankunft)
amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als 6 Monate).
Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal. LKW-Fahrer, Seeleute) und für Transitpassagiere. Bei Flugreisen sind die Nachweise beim Check-in vorzulegen.
Bei der Einreise aus Drittstaaten können abweichende Regelungen gelten.
Bei Einreise in die Türkei können stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden, danach kann unmittelbar die Weiterreise an den Zielort erfolgen. Bei positivem Testergebnis erfolgt die Behandlung nach den türkischen Leitlinien. Bei Einreise werden auch Temperaturmessungen durchgeführt. Bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen können zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen werden.
Für Reisen von der Türkei nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung. Dies wird beim Check-in überprüft.
Durch- und Weiterreise
Für Transitpassagiere gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellandes sind zu beachten. Siehe Einreise.
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen. Die Ausreise auf dem Landweg nach Griechenland ist für den Personenverkehr geschlossen, Ausnahmen gelten für griechische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in Griechenland.
Die Ein- und Ausreise nach Georgien ist derzeit nur für georgische bzw. türkische Staatsangehörige möglich.
Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind ohne Beschränkungen möglich. Die Bestimmungen der Einreise im Zielland sind zu beachten. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug der “HES-Code“ erforderlich (siehe Einreise).
Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet mit Ausnahme der Länder Brasilien und Südafrika statt, Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit geschlossen. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer einschließlich Touristen der „HES-Code“ erforderlich. Hinweise dazu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt bis zum 1. Juli 2021 wochentags eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags. Am Sonntag gilt die Ausgangssperre durchgängig jeweils von Samstag, 22 Uhr bis Montag, 5 Uhr. Ausländische Touristen sind grundsätzlich von den Ausgangssperren ausgenommen, örtliche Ausnahmen sind möglich. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden geahndet.
Reisen zwischen den Provinzen während der Ausgangssperren sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich, mit privatem Transportmittel hingegen untersagt. Die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel ist für Personen über 65 und unter 18 Jahren untersagt.
Gastronomiebetriebe sind Montag bis Freitag bis 21 Uhr geöffnet, ansonsten wird Lieferservice angeboten. Zur Versorgung mit Lebensmitteln und Grundbedürfnissen können Läden auch am Sonntag zwischen 10 Uhr und 17 Uhr öffnen, Bäckereien dürfen grundsätzlich öffnen. Ein Einkauf darf dann nur zu Fuß im nächstgelegenen Laden erfolgen.
Die zuständigen Gouverneursämter können zusätzliche Maßnahmen anordnen.
Die Einteilung anhand des Infektionsgeschehens wird laufend überprüft und die Maßnahmen angepasst.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
• Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19-Vorschriften.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
• Erkundigen Sie sich bei Einreise aus einem Drittstaat außerdem bei der Türkischen Auslandsvertretung vor Ort nach den aktuellen Einreisebedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der jeweils zuständigen Gouverneursämter.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneursamt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Uruguay - Änderung Einreise
Uruguays Einreiseverbot für die meisten ausländischen Touristen bleibt in Kraft. Die Einreise ist weitgehend auf Bürger und legale Einwohner beschränkt; bestimmten ausländischen Staatsangehörigen kann nach vorheriger Genehmigung eine vorübergehende Einreise zum Zwecke der Familienzusammenführung oder zu Arbeits-, Wirtschafts-, Geschäfts-, humanitären und gerichtlichen Zwecken gewährt werden. Auch Flugzeug- und Schiffsbesatzungen dürfen in das Land einreisen. Brasilianische Staatsangehörige mit Wohnsitz an der Grenze können einreisen, wenn sie in den Grenzstädten bleiben, in denen sie ankommen. Frachttransporte, humanitäre Flüge und Rückführungsflüge sind von den Einreiseverboten ausgenommen und werden normal weitergeführt.
Alle ankommenden Passagiere müssen ein negatives Ergebnis eines RT-PCR COVID-19-Tests vorlegen, der innerhalb von 72 Stunden vor dem Abflug nach Uruguay durchgeführt wurde. Reisende müssen außerdem eine eidesstattliche Erklärung vorlegen, in der bestätigt wird, dass keine COVID-19-Symptome vorliegen und dass sie in den 14 Tagen vor der Abreise nicht mit einem vermuteten oder bestätigten Fall von COVID-19 in Kontakt waren. Mit Ausnahme von Reisenden, die seit mehr als 15 Tagen vollständig geimpft sind, müssen alle einreisenden Personen eine siebentägige Selbstquarantäne absolvieren. Reisende, die unter Quarantäne gestellt werden und planen, länger als sieben Tage im Land zu bleiben, müssen am siebten Tag einen zweiten COVID-19-Test machen, um ihre Isolationsphase zu beenden oder weitere sieben Tage Selbstquarantäne zu absolvieren. Quelle: Garda World

Vietnam - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Vietnam wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Vietnam war bisher von COVID-19 weniger betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen jedoch gestiegen. Regionale Schwerpunkte sind Bac Giang, Bac Ninh, Hai Duong, Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gilt derzeit eine Einreisesperre (auch Transit) für alle ausländischen Reisenden. Diese Regelung gilt auch für deutsche Staatsangehörige vietnamesischer Herkunft. Die Erteilung von Visa für die Einreise nach Vietnam ist vorübergehend eingestellt und nur in Ausnahmefällen möglich (Diplomaten- und Dienstpassinhaber, Investoren, Experten, hochqualifizierte Arbeitskräfte, Geschäftsführer, und deren Familien sowie internationale Studenten, ausländische Familienangehörige von vietnamesischen Staatsangehörigen).
Bei Einreise müssen sich alle Reisenden einer Gesundheitsuntersuchung (Temperaturmessung, COVID-19-Test) unterziehen. Reisende, die eine Einreisegenehmigung haben, müssen bei Einreise ein ärztliches Attest des Abfluglandes vorlegen, wonach sie symptomfrei sind und auf COVID-19 negativ getestet wurden. Die vietnamesischen Behörden behalten sich die Anerkennung des Attests im Einzelfall vor.
Alle Einreisenden haben sich in 21-tägige Quarantäne in einer von den vietnamesischen Behörden festgelegten Quarantäneeinrichtung (bestimmte Hotels, zentrale Quarantäneeinrichtungen) zu begeben. Nach der dreiwöchigen Quarantäne in der entsprechenden Einrichtung ist eine weitere Woche Heimquarantäne (bzw. in einem anderen Hotel) mit Gesundheitsüberwachung vorgeschrieben.
Durch- und Weiterreise
Fluggesellschaften verlangen beim Check-In aktuelle PCR-Tests. Andere Beschränkungen der Weiter- und Ausreise bestehen nicht.
Reiseverbindungen
Es bestehen wenige Flugverbindungen nach Europa. Informationen dazu sollte bei den Fluggesellschaften bzw. örtlichen Reisebüros erfragt werden.
Die Einreise nach Vietnam unterliegt der vorherigen Genehmigung der vietnamesischen Behörden und ist nur in gesonderten Ausnahmefällen gestattet, siehe Einreise.
Aufgrund der derzeitigen Lage ist jederzeit mit einer Änderung zu rechnen. Voraussagen können nicht getroffen werden.
Beschränkungen im Land
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen seit Anfang Mai 2021 ist es in verschiedenen Provinzen sowie der Hauptstadt Hanoi wieder zu Einschränkungen gekommen. Viele Provinzen haben Feste, Veranstaltungen, größere Ansammlungen und religiöse Zusammenkünfte untersagt sowie Schulen, Bars, Karaoke-Bars, Spielgeschäfte, Diskotheken und andere nicht notwendige Dienstleistungsgeschäfte geschlossen. In den Provinzen mit besonders vielen Neuinfektionen, wie Bac Giang, wurden Lockdowns bzw. Teil-Lockdowns angeordnet. Es gibt lokale Reiseeinschränkungen. In Ho-Chi-Minh-Stadt gilt seit dem 31. Mai 2021 für 15 Tage Social Distancing.
Hygieneregeln
Landesweit sind in Geschäften, öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Personennahverkehr die üblichen Infektionsschutz- und Hygieneauflagen einzuhalten (Mundschutz, Temperaturkontrollen, Erklärungen zum Gesundheitszustand).
Es besteht generelle Maskenpflicht. In Restaurants ist ein Mindestabstand einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der vietnamesischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 02.06.2021

Beitrag von Birgitt »

Algerien - Änderung Einreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Algerien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Algerien ist weiterhin von COVID-19 betroffen. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Algier sowie die Provinzen Blida und Oran. Algerien ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die algerische Presseagentur und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Algerien ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Die Land- und Seegrenzen bleiben weiterhin für den regulären Personenverkehr geschlossen.
Seit dem 1. Juni 2021 ist die Einreise grundsätzlich wieder möglich. Ein negativer PCR-Test, nicht älter als 36 Stunden, ist nachzuweisen. Bei Einreise ist ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt vorzulegen. Nach Einreise gilt eine staatliche Quarantänepflicht (Hotel) für mindestens fünf Tage beginnend unmittelbar nach Einreise. Die Quarantäne endet nach Vorlage eines negativen PCR-Tests am 6. Tag. Im Falle eines positiven PCR-Testergebnisses wird die Quarantänepflicht um weitere fünf Tage verlängert. Alle Kosten trägt der Reisende.
Durch- und Weiterreise
Der nationale Flugverkehr findet statt. Öffentliche Verkehrsmittel und die Taxis verkehren wieder normal, auch über die Wilaya-Grenzen hinweg.
Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin für den regulären Personenverkehr geschlossen.
Reiseverbindungen
Es finden wieder regelmäßig Flüge von verschieden Städten mit unterschiedlichen Fluggesellschaften von und nach Algerien statt.
Beschränkungen im Land
In vielen Provinzen, darunter Algier und Oran, besteht eine nächtliche Ausgangssperre. Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit auch kurzfristig weitere einschränkende Anordnungen verfügen.
Hygieneregeln
Außerhalb der eigenen Wohnung gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen. Zu anderen Personen muss ein Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter eingehalten werden.
Die Einhaltung aller vorgenannten Maßnahmen wird durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Gendarmerie) kontrolliert.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt auch bei Ihrem Reiseunternehmen über die aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Brunei Darussalam - Änderung Durch- und Weiterreise, Hygieneregeln
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brunei Darussalam wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Brunei Darussalam ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle detaillierte Zahlen bieten das bruneiische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für ausländische Staatsangehörige ist grundsätzlich weder die Einreise noch der Transit nach/durch Brunei möglich. Für alle Bewohner von Brunei, auch Deutsche mit Wohnsitz dort, besteht eine Ausreisesperre. In begründeten Notfällen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Dringend erforderliche Reisen nach Brunei sind möglich, aber keine touristischen Reisen. Der hierzu erforderliche „Entry Travel Pass“ muss spätestens acht Arbeitstage vor Reisebeginn von der in Brunei ansässigen Firma/Agentur/Person online beim bruneiischen Prime Ministers Office gestellt werden. Zudem ist das Ergebnis eines innerhalb von 72 Stunden vor Abreise durchgeführten PCR-Tests bei Einreise vorzulegen.
Einreisende aus Deutschland müssen derzeit für 14 Tage in Quarantäne (Hotelunterkunft) und werden auf COVID-19 getestet. Die Kosten hierfür sind durch den Reisenden zu tragen.
Durch- und Weiterreise
Land-, Luft- und Seegrenzen sind für touristische Reisen weiterhin geschlossen, Transit ist nicht möglich. Ab dem 1. August 2021 ist die Ausreise für Bewohner von Brunei, auch für ausländische Staatsangehörige, nur mit Nachweis (App oder Impfpass) einer vollständig durchgeführten Covid-19 Impfung möglich.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Deutschland ist stark eingeschränkt und derzeit nur über Kuala Lumpur sowie über Singapur von und nach Frankfurt möglich. Die bruneiische Luftfahrtgesellschaft Royal Brunei Airlines bietet vereinzelt Direktflüge von und nach London an.
Beschränkungen im Land
Das Betreten von Geschäften, Restaurants, Sportanlagen, Moscheen und anderen öffentlichen Gebäuden ist nur mittels Anwendung einer Tracking-/Gesundheits-App möglich. An vielen Orten werden Temperaturkontrollen durchgeführt.
Hygieneregeln
Social Distancing und generelle Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. Maskenpflicht besteht nur für Dienstleister (z.B. Personal in Restaurants), aber nicht für Kunden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorgaben und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Zugangsregelungen (Temperaturmessung; Gesundheits-App) können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim bruneiischen Ministry of Health.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Health Advice Line des bruneiischen Gesundheitsministeriums unter +673 148.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Bulgarien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bulgarien wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU-Staaten mit Ausnahme von Rumänien ist nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests, eines negativen Antigen Schnelltests, einer vor mindestens 14 Tagen vollständig abgeschlossenen Impfung gegen COVID-19 oder eines positiven Testergebnisses (PCR- oder Antigen-Schnelltest), das nicht älter als sechs Monate ist und eine abgeschlossene COVID-19-Erkrankung bescheinigt, gestattet. Der negative PCR-Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden, der Antigenschnelltest nicht älter als 48 Stunden sein. Alternativ haben EU-Staatsangehörige mit gültigem bulgarischen Aufenthaltstitel die Möglichkeit, den PCR- oder Antigentest bis zu 24 Stunden nach Einreise nachzuholen und mit einem negativen Ergebnis die 10-tägige verpflichtende häusliche Quarantäne vorzeitig zu beenden.
Befreit von der Vorlage der o.g. Test- bzw. Impfbescheinigung sind u.a. Busfahrer im internationalen Personenverkehr, LKW-Fahrer im internationalen Fracht- und Güterverkehr sowie Flugzeugbesatzungen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Bulgarien ist allen o.g. Staatsangehörigen ohne Einschränkungen erlaubt.
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen. Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen.
Reiseverbindungen
Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Der epidemiologische Ausnahmezustand gilt zunächst bis zum 30. Juni 2021. Die Öffnungszeiten und Zutrittsbedingungen öffentlicher Gebäude werden in Abhängigkeit des aktuellen Infektionsgeschehens unter Einhaltung der üblichen Hygiene- und Abstandsregeln kurzfristig angepasst. Gleiches gilt für Geschäfte, Apotheken, Restaurants, Bars, Diskotheken und Klubs.
Hygieneregeln
Die epidemische Ausnahmesituation gilt fort. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen und auch im Freien, wenn kein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia, auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Dominikanische Republik - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Dominikanische Republik wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Dominikanische Republik ist von COVID-19 stark betroffen; zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen erheblich gestiegen und überschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Dominikanische Republik als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen zu Ein- und Ausreisezwecken ein einheitliches elektronisches Formular ("E-Ticket") ausfüllen. Ergänzende Hinweise erteilt die dominikanische Migrationsbehörde. Bei Einreise an den Flughäfen werden verstärkte Gesundheitskontrollen durchgeführt. Reisende sind verpflichtet, an diesen Verfahren mitzuwirken. Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion müssen die Betreffenden ihre Kontaktdaten hinterlassen und sich in Quarantäne begeben. Das Gesundheitsministerium hat zu diesem Zweck Isolierstationen eingerichtet.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle Flugverkehr in die Dominikanische Republik ist möglich, jedoch ist die Zahl ankommender Flüge reduziert. Auch die Einreise per Schiff ist möglich. Reisen im Land selbst, z.B. per Bus oder Auto, sind (unter Beachtung der Sperrstunde) möglich.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand wurde bis auf weiteres verlängert. Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre, in 24 von 31 Provinzen und im Nationaldistrikt (Hauptstadt Santo Domingo) von 18:00 bis 05:00 Uhr, am Wochenende von 15:00 bis 05:00 Uhr. Ausgenommen von der Verschärfung der Ausgangssperren sind die touristischen Zentren um Punta Cana, Puerto Plata und Samaná, wo eine Ausgangssperre von 22:00 bis 05:00 Uhr bzw. von 21:00 bis 05:00 Uhr an Wochenenden gilt. Hotels, Gaststätten und Bars sind geöffnet, unterliegen besonderen Abstands- und Hygieneregeln und dürfen nur eine bestimmte Anzahl an Gästen aufnehmen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie Abstandswahrung in der Öffentlichkeit sind Pflicht. Beim Betreten öffentlicher Orte werden Temperaturmessungen durchgeführt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der dominikanischen Regierung.
• Beachten Sie die Neuregelungen zur Ein-bzw. Ausreise seit dem 1. Januar 2021 ausschließlich per E-Ticket.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden auch im Hinblick auf Hygienemaßnahmen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline der dominikanischen Regierung unter der Rufnummer: *462 (spanischsprachig).
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die geltenden Regelungen zur Ausgangssperre und halten Sie sich an diese Bestimmungen.

Peru - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Peru ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Peru ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin geschlossen – auch für den Warenverkehr. Der Flugverkehr mit Europa wurde wieder aufgenommen. Die Einreise von Personen aus Brasilien, Indien und Südafrika kommend ist bis 30. Juni 2021 untersagt – dies gilt sowohl für Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern als auch für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen dort aufgehalten haben oder durchgereist sind. Alle anderen Einreisenden sind verpflichtet, ein negatives maximal 72 Stunden altes COVID-19-Testergebnis vorzulegen, sich vor der Einreise elektronisch zu registrieren und den bei der Registrierung erhaltenen QR-Code vorzulegen. Die 14-tägige Quarantäne kann vermieden werden, wenn ein negativer Antigentest vorgelegt wird. Dieser erfolgt bei Einreise, die Kosten müssen von den Reisenden getragen werden. Bei einem positiven Testergebnis ist eine 14-tägige Quarantäne in der sog. „Villa Panamericana“ verpflichtend (ursprünglich gebaut als Quartier für die Panamerikanischen Spiele 2019).
Durch- und Weiterreise
Derzeit sind die Landgrenzen geschlossen. Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, jedoch noch in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 31. Juni 2021 verlängert. Es gelten derzeit in ganz Peru nächtliche Ausgangssperren und Beschränkungen, die je nach Region variieren können. Bis voraussichtlich 30. Juni 2021 gilt für die Stadt Lima und den Großraum Lima ein nächtliches Ausgangsverbot von 21 bis 4 Uhr. Sonntags dürfen Privat-Fahrzeuge nicht genutzt werden. Dies gilt nicht am Sonntag, den 6. Juni 2021 (Präsidentschaftswahlen). Am 20. Juni 2021 (Vatertag) gilt eine gänzliche Ausgangssperre mit Fahrverbot.
Zudem gilt ein generelles Verbot von privaten Treffen auch in Privatwohnungen. Je nach Einstufung in eine der 4 Alarmstufen variieren diese Beschränkungen in den verschiedenen Regionen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen. Beim Betreten von Supermärkten, Märkten und Einkaufszentren ist eine zusätzliche Maske zu tragen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen und kurze Haftstrafen von maximal vier Stunden verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der peruanischen Regierung.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Taiwan - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Taiwan wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Taiwan war bisher von COVID-19 weniger betroffen, verzeichnet aber seit Anfang Mai 2021 vermehrt Neuinfektionen mit COVID-19. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das taiwanische Centre for Disease Control und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Taiwan ist bis zunächst 18. Juni 2021 nur taiwanischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Daueraufenthaltstitel (Alien Residence Certificate, ARC) gestattet. Ausnahmegenehmigungen können für Notfälle und aus humanitären Gründen durch das CEEC (Central Epidemic Command Center) erteilt werden.
Alle Reisenden müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen, der nicht älter als drei Tage sein darf. Reisende nach Taiwan sowie im Transit durch Taiwan müssen beim Check-in am ausländischen Flughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Dies gilt unabhängig von der Nationalität der Reisenden oder des Reisezwecks. Der Test darf zum Zeitpunkt des Boardings nicht älter als drei Tage (Arbeitstage) sein. Das Testergebnis muss von einem im Abflugland anerkannten Labor in englischer oder chinesischer Sprache oder in beiden Sprachen ausgestellt sein. Akzeptiert werden neben der Papierform auch Testergebnisse in elektronischer Form, wenn sie den Anforderungen entsprechen.
Alle Reisenden müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen, der nicht älter als drei Tage sein darf. Reisende nach Taiwan sowie im Transit durch Taiwan müssen beim Check-in am ausländischen Flughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Dies gilt unabhängig von der Nationalität der Reisenden oder des Reisezwecks. Der Test darf zum Zeitpunkt des Boardings nicht älter als drei Tage (Arbeitstage) sein. Das Testergebnis muss von einem im Abflugland anerkannten Labor in englischer oder chinesischer Sprache oder in beiden Sprachen ausgestellt sein. Akzeptiert werden neben der Papierform auch Testergebnisse in elektronischer Form, wenn sie den Anforderungen entsprechen.
Alle Reisenden müssen sich ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder Herkunftsland nach Einreise 14 Tage entweder zu Hause, oder in einer von der Regierung bestimmten Quarantäneunterkunft (Hotel) in Isolation begeben, die sie vor Einreise selbst buchen müssen. Die Isolation muss in einem Einzelzimmer erfolgen. Die Kosten für COVID-19-Tests als auch einer eventuellen COVID-19-Behandlung muss der Reisende tragen. Die taiwanischen Gesundheitsbehörden überwachen die Einhaltung der Quarantänemaßnahmen streng und ahnden die Nichtbeachtung mit empfindlichen Geldstrafen.
Reisende aus risikoarmen Ländern gemäß einer Liste des taiwanischen Centre for Disease Control unterstehen einer verkürzten Quarantäne. Deutschland ist derzeit nicht als risikoarmes Land erfasst.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch taiwanische Flughäfen ist zunächst bis zum 18. Juni 2021 nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Europa, in die asiatischen Nachbarländer sowie in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau findet in reduziertem Umfang statt. China Airlines fliegt derzeit wöchentlich nach Frankfurt und Amsterdam, EVA Air wöchentlich nach Paris. Außerdem gibt es Flugverbindungen mit Transitaufenthalten nach Europa mit Turkish Airlines, Emirates, Cathay Pacific u. a.
Beschränkungen im Land
Die Corona-Warnstufe 3 wurde landesweit zunächst bis zum 14. Juni 2021 verlängert. Treffen von mehr als 10 Personen im Freien und mehr als 5 Personen in Räumen sind verboten.
Hygieneregeln
Es besteht die grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, auch im Freien.
• Halten Sie sich an die umfangreichen Empfehlungen der taiwanischen Behörden zur Kontaktvermeidung und des Tragens von Mundschutz.
• Beachten Sie die Informationen des Deutschen Instituts.
• Informieren Sie sich über die Seite des taiwanischen Centre for Disease Control und zu den genauen Quarantänebestimmungen der taiwanesischen Behörden.
• Verfolgen Sie die aktuellen Hinweise des MOFA.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 03.06.2021

Beitrag von Birgitt »

Argentinien - Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Argentinien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Argentinien ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Argentinien als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die argentinischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (DNI) bzw. gültigem Visum dürfen einreisen. Die argentinischen Behörden informieren, welche Landesgrenzen hierfür geöffnet sind. Die Grenzen zu den Nachbarländern sind für sonstige Einreisen geschlossen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Einreise von Familienangehörigen und unverheirateten Partnern möglich. Genauere Auskunft erteilt u.a. das argentinische Generalkonsulat in Frankfurt.
Voraussetzung für die Einreise ist eine zuvor online abzugebende eidesstattliche Erklärung, ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und eine für Argentinien gültige Krankenversicherung.
Die Einreise mit Touristenstatus aus Europa und anderen Ländern auf dem Luft-, See und Landweg ist nur mit Sondervisum oder Sondergenehmigung möglich, die vom zuständigen argentinischen Konsulat nur für dringende Notfälle erteilt wird.
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Einreise-, Test- und Quarantänebestimmungen bietet die Webseite der argentinischen Regierung .
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise vom Nachbarland auf dem Landweg zwecks unmittelbarer Ausreise ist grundsätzlich möglich. Eine entsprechende Genehmigung, z.B. für Camper, muss beim argentinischen Konsulat im Aufenthaltsland beantragt werden.
Reiseverbindungen
Die Zahl der internationalen Flug- und Fährverbindungen ist stark eingeschränkt. Informationen werden von den Fluggesellschaften veröffentlicht. Flüge können kurzfristig storniert werden.
Beschränkungen im Land
Für Argentinien gilt weiterhin der sanitäre Notstand. Auf dieser Grundlage können in besonders betroffenen Gebieten auch kurzfristig Restriktionen für das gesamte öffentliche Leben verhängt werden (ASPO). In diesem Rahmen können auch nächtliche Ausgangssperren angeordnet werden, vor allem am Wochenende. Dies gilt insbesondere für den Großraum Buenos Aires sowie weitere Großstädte. Für die sonstigen Landesteile gilt die „obligatorische räumliche Distanzierung“ (DISPO). Für Bezirke („partidos“) mit ASPO ist für Bewegungen außerhalb der unmittelbaren Wohnumgebung eine online zu beantragenden Ausnahmegenehmigung („Certificado Unico de Circulación“) erforderlich. Bei Verstößen ist mit Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Für Regionen mit DISPO gelten für alle Betätigungen vorgeschriebene Verhaltensregeln („protocolos“) und Einschränkungen.
Für Reisen im Inland ist ein Online-Anmeldeverfahren vorgesehen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in fast allen Bereichen zwingend vorgeschrieben.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Verfolgen Sie die Informationen der argentinischen Regierung, ggf. auch der Provinzregierungen.
• Beachten Sie die örtlichen Vorschriften zur räumlichen Distanzierung und zur Ausgangssperre und die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung .
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste und beachten Sie die allgemeinen Informationen der Deutschen Botschaft Buenos Aires.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für die jeweilige Provinz zuständige Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Costa Rica - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Costa Rica wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Costa Rica ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. Landesweit beträgt die Zahl der Neuinfektionen inzwischen mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Costa Rica als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Vor Einreise muss das Gesundheitsformular „Pase de Salud“ online ausgefüllt werden. Bei Einreise ist der erhaltene QR-Code für dieses Formular vorzulegen. Ebenso ist ein Nachweis über eine den aktuellen costa-ricanischen Vorgaben entsprechende Krankenversicherung, die auch den Fall einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, in englischer oder spanischer Sprache vorzulegen. Am Flughafen sind strikte Hygieneprotokolle einzuhalten.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind auf dem Landweg möglich.
Reiseverbindungen
Fluggesellschaften nehmen sukzessive Flugverbindungen wieder auf. Aktuelle Informationen bietet der Flughafen San José.
Busverbindungen bestehen in alle Landesteile, zum Teil aber mit geringerer Frequenz.
Beschränkungen im Land
Zwischen 21 und 5 Uhr gilt ein Fahrverbot für alle privaten PKWs, im ganzen Land dürfen zudem bis auf weiteres nur abwechselnd PKWs mit geraden und ungeraden Endziffern der Nummernschilder fahren. Taxis und der öffentliche Personennahverkehr sind davon ausgenommen. Restaurants müssen abends entsprechend früher schließen.
Hotels, Restaurants, Nationalparks etc. dürfen grundsätzlich öffnen, unterliegen aber Kapazitätsbeschränkungen.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen (Restaurants, Hotels, Geschäfte, Banken, etc.) und Nationalparks gilt Maskentragepflicht.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der costa-ricanischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte die nationale COVID-Hotline unter 1322 (englisch/spanisch).
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Finnland - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Finnland wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Finnland ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig. Der Grenzwert ist für Deutschland überschritten.
Für alle Schengen-Staaten, darunter Deutschland, gelten Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Finnland. Das bedeutet, dass nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland nicht gestattet sind.
Weiterhin einreisen dürfen:
• Finnische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen,
• Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen,
• Personen im Rahmen sonstigen wesentlichen und gerechtfertigten Reiseverkehrs (z.B. dringende geschäftliche Gründe), Diplomaten, Personen, die internationalen Schutz benötigen,
• in Finnland Studierende,
• Personen, die aus familiären Gründen reisen (z.B. um Verwandte/ihren Partner zu besuchen, Beerdigungen, Hochzeiten, Erkrankungen). Als Verwandte gelten z.B. Ehegatten, Kinder und Eltern. Zum Teil ist der Besuch von Verwandten jedoch nicht erlaubt.
Bitte informieren Sie sich bei den finnischen Behörden über Details der Einreisebeschränkungen.
Es gilt eine Testpflicht und eine Regelung zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise. Mit einem Nachweis über die Genesung nach einer Infektion besteht in der Regel keine Testpflicht und auch keine Quarantäneempfehlung.
Die Selbstisolierung kann reduziert werden, wenn aus einem epidemiologischen Risikogebiet kommende Reisende zwei negative Tests (PCR- oder Antigentest) vorweisen können. Der erste Test muss vor, bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss 72 Stunden nach Einreise erfolgen. Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen einschließlich der Testpflicht bieten der finnische Grenzschutz und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Durch- und Weiterreise
Für Reisende aus Deutschland gelten Reisebeschränkungen bei Ein- und Durchreise. Die Rückkehr in einen anderen EU- oder Schengen-Staat für Staatsangehörige anderer EU- und Schengen-Staaten und ihre Familienangehörigen ist erlaubt. Auch Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU- oder Schengen-Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen entsprechenden Aufenthaltstitel innehaben, dürfen durchreisen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Flugverbindungen von deutschen Flughäfen nach Finnland sowie Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde. Zum Teil ist für die Beförderung nach Finnland ein Nachweis über einen negativen COVID-19-Test vorzulegen.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Regelungen und Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen.
Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze der Anzahl von Personen für Versammlungen.
Detaillierte Informationen bieten die finnische Regierung und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in Geschäften, Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet und ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes , der finnischen Regierung , der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Informieren Sie sich bei den Fähr- und Fluggesellschaften zu den Beförderungsbestimmungen und Testerfordernissen.

Georgien - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Georgien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Georgien ist von COVID-19 sehr stark betroffen und entsprechend als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Tiflis sowie die Regionen Mtskheta-Mtianeti, Adscharien und Samegrelo/Zemo Svaneti.
Aktuelle und detaillierte Zahlen veröffentlichen das georgische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende aus Deutschland dürfen ohne Impfnachweis einreisen, wenn sie deutsche Staatsangehörige oder Inhaber eines Aufenthaltstitels in Deutschland sind. Eine abschließende Liste weiterer Länder, aus denen die Einreise möglich ist, findet sich auf der Webseite des georgischen Außenministeriums. Die Einreise nach Georgien muss per Direktflug oder mit einem Transitaufenthalt (ohne Verlassen des Transitbereichs des Flughafens) in einem anderen Land erfolgen. Zur Einreise ist ein negatives PCR-Testergebnis vorzulegen, das frühestens 72 Stunden vor der Einreise abgenommen wurde. Fluglinien sind gehalten, keine Passagiere zu befördern, die nicht über ein aktuelles PCR-Testergebnis in georgischer oder englischer Sprache verfügen.
Zusätzlich ist auf eigene Kosten ein weiterer PCR-Test am dritten Tag nach der Einreise durchzuführen.
Aufenthalte in den der Reise vorangegangenen 14 Tagen sowie die Kontaktdaten für den Aufenthalt in Georgien müssen von jeder einreisenden Person vor der Reise in einem elektronischen Formular angegeben werden.
Ausnahmen gelten für Geschäftsreisende, die sich nur kurz in Georgien aufhalten wollen. Sie können ungeachtet der o.g. Voraussetzungen aus allen Ländern einreisen und alle 72 Stunden auf eigene Kosten einen PCR-Test ablegen. Geschäftsreisende müssen sich mittels eines eigens für sie bereitgestellten elektronischen Formulars registrieren und erhalten innerhalb von zehn Arbeitstagen eine Rückmeldung der georgischen Behörden, ob die Einreise genehmigt wird.
Georgien erlaubt die uneingeschränkte Einreise auf dem Luftweg für Personen, die vollständig geimpft sind und einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. Liegt ein ausländisches Impfzertifikat vor, muss dieses in die georgische oder englische Sprache übersetzt werden. Der gelbe Impfpass aus Deutschland ist ausreichend, um die erfolgte Impfung bei der Einreise nach Georgien nachzuweisen.
Die Land- und Seegrenzen sind seit 1. Juni 2021 für Reisende aus Deutschland und den anderen in der o.g. Liste aufgeführten Länder wieder geöffnet. Geimpfte Personen, die die Land- oder Seegrenze passieren, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der frühestens 72 Stunden vor der Einreise abgenommen wurde. Nicht geimpfte Reisende müssen sich zusätzlich am dritten Tag nach der Einreise einem PCR-Test unterziehen.
Personen, die auf dem Luftweg oder über die Land- oder Seegrenze aus Indien nach Georgien einreisen bzw. sich in den 14 Tagen vor der Einreise in Indien aufgehalten haben, müssen unabhängig vom Vorliegen einer Impfung bei Einreise ein PCR-Testergebnis vorweisen und sich für 14 Tage auf eigene Kosten in Quarantäne begeben.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind nicht möglich. Transit-Aufenthalte am Flughafen Tiflis sind erlaubt.
Reiseverbindungen
Es gelten keine Einschränkungen mehr im internationalen Flugverkehr. Fluglinien fliegen Georgien mit reduziertem Flugplan an.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt eine landesweite, nächtliche Ausgangssperre. Restaurants und Cafés dürfen mit eingeschränkter Kapazität öffnen, damit die geltenden Abstandsregeln eingehalten werden können.
Zu Abchasien und Südossetien siehe Innenpolitische Lage.
Hygieneregeln
In Georgien gilt allgemeine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen sowie im Freien, im ÖPNV, in Taxis und sonstigen Transportmitteln. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Bei Betreten öffentlicher Räumlichkeiten wird die Temperatur gemessen; Hände müssen desinfiziert oder zur Verfügung stehende Einmalhandschuhe getragen werden. Ein Abstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen wie das Vermeiden von Kontakt zu Personen mit Infektion der Atemwege, regelmäßiges Händewaschen, Vermeiden von Gesichtsberührungen, Vermeiden von engem Kontakt zu Straßenhunden und -katzen, Einhalten der Hust- und Niesetikette.
• Seien Sie bei Reisen nach Georgien weiterhin besonders vorsichtig.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der georgischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden unter Tel. 112 oder das Ministry of Health.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Liechtenstein - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Liechtenstein wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Fürstentum Liechtenstein ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Website des Amts für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Das Fürstentum Liechtenstein hat die Grenze für alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und der der Schweiz vollständig geöffnet. Die Reisefreiheit mit allen Staaten innerhalb des Schengen-Raums und die volle Personenfreizügigkeit für alle Reisenden aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und der Schweiz gilt uneingeschränkt. Dies gilt auch für freizügigkeitsberechtigte Reisende aus den Nicht-Schengen-Staaten, Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern.
Für Reisende aus Risikogebieten (derzeit ist keines der deutschen Bundesländer als Risikogebiet eingestuft) gilt grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen dem Amt für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein mittels des Formulars „Rückreise aus Risikoländern" melden. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Quarantänepflicht ausgenommen. Die Liste der Risikoländer wird vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Ein negatives Testresultat hebt aktuell weder die Quarantänepflicht auf, noch verkürzt es die Dauer der Quarantäne. Bestimmte Personengruppen sind von der Quarantänepflicht in Liechtenstein ausgenommen. Die Ausnahmen sind in der Schweizer Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs unter Artikel 4 geregelt. Die Quarantäne für Reisende aus Risikogebieten kann mit Zustimmung der Gesundheitsbehörde durch einen negativen PCR-Test ab dem siebten Quarantänetag verkürzt werden.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Es bestehen keine Beschränkungen für die Durchreise durch das Fürstentum Liechtenstein.
Reiseverbindungen
Einschränkungen im internationalen Zug- und Busverkehr bestehen nicht.
Beschränkungen im Land
Die Regierung Liechtensteins bittet um Zurückhaltung bei nicht notwendigen Sozialkontakten und um konsequente Umsetzung der Distanz- und Hygienemaßnahmen.
Während für den öffentlichen Bereich umfassende Lockerungen beschlossen wurden, bleibt die Obergrenze von zehn Personen für den privaten Bereich bestehen. In Abstimmung mit dem schweizerischen Bundesrat sind weitere Beschränkungen möglich.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Maskenpflicht gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften, Einkaufszentren, Banken, Poststellen, Gotteshäusern, Kultur- und Sporteinrichtungen, Restaurants, Cafés und Hotels (mit Ausnahme der Gästezimmer). Zuwiderhandlungen gegen Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie werden explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbußen bis zu 200 CHF bestraft werden. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Metern. und die üblichen Hygienemaßnahmen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der Behörden des Fürstentums Liechtenstein .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt des Fürstentums Liechtenstein .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Marokko hat den Gesundheitsnotstand bis 10. Juli 2021 verlängert. Quelle: Maghreb Post

Montenegro - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Montenegro war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Montenegro als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, das Institut für öffentliche Gesundheit, die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Einreisenden aus Deutschland müssen bei der Einreise nach Montenegro einen PCR-Test (max. 72 Stunden alt) oder einen Antigen-Test (EU anerkannt und Labortest, max. 48 Stunden alt) vorlegen, alternativ einen positiven serologischen Antikörpertest (max. 30 Tage alt) oder einen Impfnachweis, bei dem die zweite Dosis mindestens sieben Tage vor Einreise geimpft wurde. Das gilt nicht für Staatsangehörige Montenegros und Ausländer mit Aufenthaltstitel in Montenegro, sowie bei einer Einreise aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Kosovo, Nordmazedonien, Russland, Serbien, der Ukraine und Weißrussland für Staatsangehörige dieser Länder mit dortigem gewöhnlichem Aufenthalt sowie Ausländer mit dortigem befristetem oder unbefristetem Aufenthaltstitel und Ausländer, die sich mindestens 15 Tage vor Einreise nach Montenegro durchgängig in diesen Ländern aufgehalten haben.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr zwischen Belgrad und Bar findet statt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht, jedoch teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Geschäfte und Lebensmittelmärkte sowie Gastronomiebetriebe sind geöffnet. In Restaurants gelten eine Maskenpflicht und strenge Abstands- und Schutzregelungen mit maximal vier Personen an einem Tisch.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand und in Nationalparks, sowie auf öffentlichen Flächen, sofern die geltenden Abstandsregeln von zwei Metern eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr)
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Oman - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Oman als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist bis auf weiteres nur omanischen Staatsangehörigen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis in Oman („Residents“) gestattet. Alle Landgrenzen sind bis auf weiteres für die Ein- und Ausreise in das Sultanat geschlossen.
Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis können nicht wieder nach Oman einreisen, wenn sie sich länger als 180 Tage außerhalb des Landes aufgehalten haben und müssen zur Einreise ein neues Visum beantragen. Die Einreise ist auch dann untersagt, wenn innerhalb von 14 Tagen davor ein Aufenthalt in einer Reihe bestimmter Länder stattgefunden hat.
Bei Reisen nach Oman ist vor Abflug ein negativer PCR-Test in englischer oder arabischer Sprache vorzuweisen, der bei Flügen unter 8 Stunden (inklusive Transit) nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit sein darf. Bei Flügen über 8 Stunden (inklusive Transit) muss der Test innerhalb von 96 Stunden vor Einreise erfolgen. Ferner müssen sich Reisende auf der Internetseite des omanischen Gesundheitsministeriums registrieren und dort 25 OMR für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen. Ferner ist die App Tarassud+ des omanischen Gesundheitsministeriums auf dem Mobiltelefon zu installieren.
Alle Einreisenden, auch bei Kurzaufenthalten, müssen sich mindestens sieben Tage in institutionelle Quarantäne begeben, die mit dem Tracking-Armband überwacht wird. Die Kosten für die institutionelle Quarantäne müssen von den Einreisenden getragen werden, eine Isolation in häuslicher Quarantäne ist nicht zugelassen. Die institutionelle Quarantäne kann in allen Hotels in Oman – soweit diese es anbieten – durchgeführt werden. Ausgenommen von der institutionellen Quarantäne sind derzeit Einreisende über 60 Jahre und allein reisende Kinder bis zum Alter von 18 Jahren. Aktuelle Informationen sowie eine Liste der vorgesehenen Quarantäne-Hotels sind beim omanischen Centre of Relief and Shelter Operations (Tel. 00968- 24994265/24994266/24994267) erhältlich.
Alle Einreisenden, die der institutionellen Quarantäne unterliegen, müssen die Unterkunft in einem Hotel oder in einer institutionellen Quarantäne-Einrichtung vorab online über die "Sahala“ Plattform buchen. Fluggesellschaften sind gehalten sicherzustellen, dass Passagiere über eine bestätigte Sahala-Buchung verfügen.
Am achten Tag kann die Quarantäne durch einen weiteren negativen PCR-Test beendet werden oder ist bis zum 14. Tag fortzusetzen. Ein Aufenthalt unter sieben Tagen ist derzeit grundsätzlich nicht möglich und eine Ausreise aus Oman frühestens nach mindestens sieben Tagen Aufenthalt und negativem PCR-Test am achten Tag möglich.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. Dezember 2021 mit dem Flugticket gebucht werden kann. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Reisende bei Oman Air.
Kinder unter 15 Jahren sind vom PCR-Test bei Einreise und dem Tragen des Armbands ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist weiterhin eingeschränkt. Die Anzahl der Besucher ist in diversen Einrichtungen (z. B. Geschäften, Einkaufsmalls, Fitnesszentren, Restaurants) begrenzt. Parks und Strände sind unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Einkaufszentren und Geschäfte sind unter Auflagen und Einlasskontrollen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
• Bitte verfolgen Sie bezüglich der Schließung der Luft-, Land- und Seegrenzen aufmerksam die lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Panama - Änderung Epidemiologische Lage; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind weiterhin die Metropolregion Panama-Stadt sowie die Provinzen Colón, Chiriquí und Veraguas.
Panama ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Es ist ein negativer PCR-Test oder Antigen-Test vorzulegen, der höchstens 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde. Zusätzlich müssen alle Reisenden eine Erklärung über ihren Gesundheitsstatus vor Reiseantritt abgeben. Das entsprechende Formular kann online ausgefüllt werden.
Reisende, die ohne oder mit veraltetem negativen PCR- oder Antigen-Test einreisen, müssen bei Ankunft am internationalen Flughafen Tocumen einen Test auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Ist der Test positiv, werden Personen mit Symptomen oder Risikofaktoren zunächst für 14 Tage in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums untergebracht. Weitere Tests bei Vorliegen von Symptomen können durchgeführt werden.
Für Reisende, die aus Großbritannien, Indien, Südafrika oder einem Land Südamerikas einreisen möchten oder sich in den letzten 14 Tagen in einem dieser Länder aufgehalten haben, gelten zusätzliche Auflagen: Diese Personen sind zwingend verpflichtet, höchstens 48 Stunden vor der Abreise nach Panama einen PCR- oder Antigen-Test durchzuführen. Ein weiterer Molekular-Test muss anschließend auf eigene Kosten am internationalen Flughafen Tocumen vor Einreise durchgeführt werden. Anschließend muss bei einem negativen Testergebnis eine dreitägige Quarantäne in der eigenen Wohnung oder in einem Hotel für Reisende unter Aufsicht des panamaischen Gesundheitsministeriums absolviert werden. Nach Ablauf der dreitägigen Quarantäne erfolgt eine weitere Testung, um die Quarantäne bei einem negativen Testergebnis beenden zu können. Bei einem positiven Testergebnis muss eine 14-tägige Quarantäne in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums absolviert werden.
Eine Einreise auf dem Landweg von Costa Rica ist für ausländische Touristen wieder möglich. Auch in diesem Fall muss ein höchstens 48 Stunden vor Einreise durchgeführter negativer COVID-19-Test vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist aktuell nicht möglich. Derzeit ist lediglich die Einreise auf dem Landweg von Costa Rica nach Panama gestattet, jedoch nicht die Ausreise von Panama nach Costa Rica.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt. Es kann jedoch zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchungen kommen.
Beschränkungen im Land
Panama hat den Ausnahmezustand verhängt. Im ganzen Land gilt eine Ausgangssperre zwischen 24 und 4 Uhr.
In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage kann es in einzelnen Regionen kurzfristig zu abweichenden Beschränkungen kommen, wie beispielsweise regionale Ausganssperren am Wochenende oder eine früher einsetzende nächtliche Ausgangssperre. Für Reisen zwischen verschiedenen Landesteilen kann ggf. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests verlangt werden, ebenso können auch entsprechende Tests durch lokale Behörden durchgeführt werden. Nähere Informationen zu regionalspezifischen Besonderheiten stellt das panamaische Gesundheitsministerium zur Verfügung.
Hotels dürfen öffnen, einige Museen und andere touristische Einrichtungen sind noch temporär geschlossen. Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sind verboten, dies betrifft u.a. Messen, Konzerte, Umzüge, Arbeitstreffen und Sportveranstaltungen mit Publikum. Geschäfte sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert, Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen. Im öffentlichen Nahverkehr soll zusätzlich zum Mund-Nasen-Schutz auch ein Gesichtsschutzvisier (face shield) getragen werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.

San Marino - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land; Hygieneregeln
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach San Marino wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
San Marino ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das Instituto per la Sicurezza Sociale.
Einreise
Die Einreise erfolgt grundsätzlich über Italien, so dass die Einreisebestimmungen für Italien auch maßgeblich sind.
Bei Einreise von Personen nach San Marino, die sich in den vorausgegangenen 14 Tagen außerhalb von Italien und dem Vatikan aufgehalten haben, ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eine Bescheinigung über eine erfolgte SARS-CoV-2-Impfung oder über vorhandene SARS-CoV-2 Antikörper nach dem 1. April 2021 oder über die Genesung nach SARS-CoV-2 Erkrankung innerhalb der letzten 6 Monate erforderlich. Kinder unter 10 Jahren sind von diesen Auflagen befreit. Die Nachweise sind der nationalen Gesundheitsbehörde per E-Mail an laboratorio.analisi@iss.sm oder laboratorioanalisi@pec.sm (Tel.: 00378(0)549994308) zur Verifizierung zu übersenden.
Weitere Informationen bietet das Außenministerium von San Marino.
Staatsangehörige San Marinos, Personen, die in San Marino ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, über 10 Jahre alt sind und die aus Ländern außer Italien und dem Vatikan nach San Marino zurückkehren oder sich in den vorausgegangenen 14 Tagen außerhalb dieser beiden Länder aufgehalten haben, müssen die Einreise vorab dem „Centro Unico Prenotazioni dell’ISS“ /“Single Booking Center“ (Telefon 00378(0)549 994889 oder E-Mail) melden, damit innerhalb von 48 Stunden nach Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden kann. Bis zum Erhalt des Testergebnisses müssen sich die Personen in treuhänderische Quarantäne begeben. Ist das Testergebnis positiv, muss die Quarantäne zu Hause erfolgen. Die Kosten des Tests und der Quarantäne sind von den Reisenden zu tragen. Alternativ kann dem „Laboratorio Analisi dell’ISS ein negatives Ergebnis eines PCR- oder Antigen-Tests oder eine Bescheinigung über die erfolgte SARS-CoV-2-Impfung oder über vorhandene SARS-CoV-2 Antikörper nach dem 1. April 2021 oder über die Genesung nach SARS_CoV-2 Erkrankung innerhalb der letzten 6 Monate vorgelegt werden. Der Test muss dabei innerhalb von 48 Stunden vor Einreise nach San Marino erfolgt sein.
Die Nichtbeachtung der Mitteilungs- und Quarantänepflicht wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den zuständigen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne verordnet werden.
Reisen zwischen San Marino und den italienischen Regionen, die von den italienischen Behörden als „rot“ und „orange“ eingestuft sind, sind verboten (außer zur Arbeit, aus gesundheitlichen oder sonstigen triftigen Gründen sowie zu Studienzwecken, wenn Präsenzunterricht gestattet ist). Triftige Gründe sind durch Selbsterklärung nachzuweisen. Dazu zählen u.a. der Besuch oder das Abholen eines minderjährigen Kindes vom oder beim anderen Elternteil, Aufsuchen des Zweitwohnsitzes, des Partners oder Einkaufsfahrten für Lebensmittel oder Produkte, die nicht am Wohnsitz erhältlich sind, sowie Training und Teilnahme an Wettkämpfen für autorisierte Wettkampfsportarten. Das Reisen zwischen „gelben“ und "weißen" Regionen ist gestattet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch San Marino und Italien ist aus den anderen EU/Schengen-Staaten bis zu 36 Stunden möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Zu Durch- und Weiterreise durch Italien informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien .
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Busverkehr, Fahrpläne sind bei den jeweiligen Anbietern online einsehbar. Für Verbindungen ab Italien informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien .
Beschränkungen im Land
In San Marino gelten zunächst bis zum 2. Juli 2021 die Einschränkungen aus den Dekreten 206/2020 und 85/2021.
Versammlungen von mehr als 10 Personen an privaten und öffentlichen Orten sind nicht gestattet. Die Höchstzahl kann entsprechend überschritten werden, wenn alle Anwesenden (außer Kindern) geimpft sind oder einem Haushalt angehören.
Restaurants, Cafés, Bars und Geschäfte sowie Museen, Kinos und Theater können unter Auflagen öffnen. Veranstaltungen können ebenfalls unter Auflagen durchgeführt werden. Der öffentliche Nahverkehr ist weiterhin nutzbar, es gelten besondere Beförderungsbestimmungen für Fahrzeuge.
Hygieneregeln
Im Freien und in geschlossenen Räumen gilt Maskenpflicht. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Personen mit entsprechender Einschränkung sowie vollständig geimpfte Personen. Eine Maske muss nicht getragen werden, wenn man sich alleine oder ausschließlich in Begleitung von Angehörigen des gleichen Haushalts befindet oder wenn dies ausdrücklich ausgewiesen ist. Plexiglas-Visiere und Stoffmasken sind nicht zugelassen. Ab dem 7. Juni besteht keine Verpflichtung mehr, die Maske im Freien zu tragen, allerdings wird das Tragen einer Maske dringend empfohlen. Die Nicht-Einhaltung der Maskenpflicht sowie die Falschangabe oder irreführende Angaben über den Status der Haushaltsgemeinschaft oder des Impfstatus werden mit Bußgeldern bestraft. Temperaturmessungen vor Betreten öffentlich zugänglicher Einrichtungen sind möglich. Ein Abstand von1,50 Meter zu anderen Personen ist einzuhalten. Personen, die zu einem Haushalt gehören und daher die Regeln zur Abstandswahrung nicht beachten müssen, müssen eine Erklärung ausfüllen, welche sich im Anhang zu Dekret Nr. 96 findet.
• Informieren Sie sich auf der Website des san-marinesischen Außenministeriums und der Regierung , dem Istituto per la Sicurezza Sociale oder über diese E-Mailadresse.
• Bei Grippesymptomen oder Fieber (über 37,5°C) ist es nicht gestattet, das Haus zu verlassen. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, einen Arzt zu kontaktieren.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Italien.

USA / Vereinigte Staaten - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die USA (einschließlich Puerto Rico und anderer US-amerikanischer Außengebiete) wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die USA waren von COVID-19 stark betroffen, die Infektionszahlen sind jedoch rückläufig. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die USA als Risikogebiet eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Center for Disease Control (CDC) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die US-Regierung hat das geltende Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor Einreise in Deutschland oder einem anderen Land des Schengenraums aufgehalten haben, mit einer Presidential Proclamation bis auf weiteres erneuert. Es gelten zudem Einreisebeschränkungen bei Voraufenthalten im Vereinigten Königreich, Irland, Brasilien, China, Iran, Indien und Südafrika. Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber), enge Verwandte von US-Staatsbürgern, Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen. Nähere Einzelheiten zu weiteren Ausnahmen und zur Ausstellung von National Interest Exceptions (NIE) veröffentlichen die US-Vertretungen in Deutschland .
Reisende müssen der Fluggesellschaft vor Einreise in die USA einen negativen Corona-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen (elektronisch oder in Papierform), der nicht älter als drei Tage sein darf. Personen, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft entsprechende Nachweise vorlegen. Während des Fluges und an den Flughäfen besteht Maskenpflicht.
Ein weiterer Corona-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise wird empfohlen. Dabei sind die Quarantäneempfehlungen der "Centers for Disease Control and Prevention" (CDC), sowie die Quarantänebestimmungen auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Das Einreiseverbot schränkt auch die Möglichkeit eines Flughafentransits stark ein. Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Reise in Deutschland oder anderen Schengenraum-Ländern aufgehalten haben, ist der Flughafentransit derzeit grundsätzlich nicht möglich.
Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada sind für den Personenverkehr bis auf weiteres geschlossen. Hinweise über Ausnahmen veröffentlicht das Department of Homeland Security.
Reiseverbindungen
Es bestehen regelmäßige, direkte Reiseverbindungen nach Deutschland und in andere europäische Staaten.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Hygieneregeln
In vielen Bundesstaaten gilt in der Öffentlichkeit das Gebot, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Quarantänebestimmungen der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 04.06.2021 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Äthiopien - Einreise; Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Äthiopien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Äthiopien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist bisher die Hauptstadt Addis Abeba.
Äthiopien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ethiopian Public Health Institute, die COVID-19-Monitoring-Seite zu aktuell geltenden COVID-19-Präventionsmaßnahmen sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf dem Luftweg ist möglich. Die Landesgrenzen sind aufgrund der Militäraktion in Tigray weiterhin teilweise geschlossen. Für mit COVID-19 infizierte Personen ist die Einreise verboten.
Die geltenden Bestimmungen werden von den äthiopischen Behörden in der Praxis uneinheitlich umgesetzt, so dass es vor Ort zu Abweichungen bei den unten geschilderten Maßgaben kommen kann.
Aktuell müssen Einreisende ab 10 Jahren ein negatives PCR-Testzertifikat vorlegen. Der Zeitpunkt der Testung darf nicht mehr als fünf Tage zurückliegen. Die Negativbescheinigung sollte in englischer Sprache ausgestellt sein und deutlich ausweisen, dass es sich um einen PCR-Test handelt.
Reisende sind angehalten, ab dem 7. Juni 2021 für die Ein-, Aus- und Durchreise ein negatives PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform vorzulegen. Ab dem 1. Juli 2021 ist die Vorlage des digitalen PCR-Testzertifikates für die Ein-, Aus- und Durchreise zwingend. Fluggesellschaften dürfen Passagiere ohne digitale Zertifikate ab diesem Zeitpunkt nicht mehr befördern.
Um das digitale Testzertifikat zu erhalten, müssen Einreisende sich über die Trusted Travel Initiative registrieren und ihr PCR-Negativzertifikat eines von der Trusted Travel Initiative akkreditierten Labors hochladen. Einreisende aus Ländern, die sich nicht der Trusted Travel Initiative angeschlossen haben, müssen ihre Testzertifikate auf der Global Haven-Plattform oder über die Webseite der Trusted Travel Initiative hochladen. Weitere Informationen zum digitalen Verfahren und zu den für das digitalisierte Verfahren zugelassenen Laboren bieten die Webseite der Afrikanischen Union sowie nach Registrierung die Webseite der Trusted Travel Initiative .
Ausnahmen von dieser Regelung für vollständig geimpfte oder von einer COVID-19 Infektion genesene Reisende sind von den äthiopischen Behörden bislang nicht veröffentlicht.
Nach Einreise gilt eine siebentägige Selbstisolation in privater Unterkunft oder Hotels auf Selbstkostenbasis. Diese Regelung wird in der Praxis sehr uneinheitlich umgesetzt.
Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sind von der Pflicht der Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses befreit, haben sich aber ohne Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses bei Einreise für 14 Tage in Heimquarantäne zu begeben.
Reisende mit COVID-19-Symptomen werden für weitere Maßnahmen in nicht-klinischen staatlichen Einrichtungen oder staatlichen Krankenhäusern isoliert. In diesen Einrichtungen ist eine konsularische Betreuung/Zugang der deutschen Botschaft in Addis Abeba nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Durch- und Weiterreise
Alle Flugpassagiere sind ab dem 7. Juni 2021 angehalten, ein digitales PCR-Testzertifikat der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform vorzulegen. Weitere Informationen zum Verfahren siehe Einreise.
Ab dem 1. Juli 2021 wird nur noch ein digitales PCR-Testzertifikat der Trusted Travel Initiative oder der Global Haven Plattform akzeptiert.
Bei einem Transitaufenthalt von über 24 Stunden erfolgt bis zum Weiterflug i.d.R. eine Unterbringung auf Kosten des Reisenden in einem von der Fluglinie bestimmten Hotel.
Reiseverbindungen
Es bestehen Direktflugverbindungen mit Ethiopian Airlines von und nach Frankfurt.
Beschränkungen im Land
Versammlungen einschließlich religiöse Feiern und Veranstaltungen von mehr als 50 Personen sind verboten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im öffentlichen Bereich vorgeschrieben. In einzelnen Bundesstaaten können weitergehende Einschränkungen wie Verkehrsbeschränkungen gelten.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Beachten Sie bei allen Flugreisen nach oder über Äthiopien die geltenden Testpflichten gemäß der Trusted Travel Initiative .
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Belgien - Änderung Beschränkungen im Land
In der kommenden Woche werden in Belgien weitere Beschränkungen gelockert. Die Gastronomie darf ab Mittwoch 9. Juni 2021 auch die Innenräume wieder für Gäste freigeben, zudem dürfen Restaurants und Cafés bis 23.30 Uhr öffnen. Ebenfalls ab Mitte nächster Woche können Kinos, Sporthallen und Saunas unter Auflagen wieder öffnen. Zu Sport- und Kulturveranstaltungen werden mehr Teilnehmer und Zuschauer zugelassen. Auch die Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Zuhause dürfen die Menschen wieder bis zu vier Gäste empfangen. Zudem ist pro Woche wieder ein Präsenztag im Büro oder Unternehmen erlaubt. Quelle: tagesschau.de

Dänemark - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme von Grönland und den Färöern wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Grönland und den Färöern wird abgeraten.
Epidemiologische Lage
Dänemark ist weiterhin von COVID-19 betroffen. In allen Regionen mit Ausnahme von Grönland und den Färöern überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Dänemark nimmt eine nach Ländern und Regionen differenzierte Risikobewertung in die Kategorien „gelb“, „orange“ und „rot“ vor, welche wöchentlich aktualisiert wird.
Mit Wirkung vom 5. Juni 2021 um 16 Uhr wird ganz Deutschland als „gelb“ eingestuft. Damit entfällt ab diesem Zeitpunkt für Personen mit Wohnsitz in Deutschland die Pflicht, sich nach Einreise in häusliche Quarantäne (Selbstisolation) zu begeben. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Test bei Einreise und zur erneuten Testung nach Einreise bleibt aber bestehen.
Ausländer mit Wohnsitz in „gelb“ oder „orange“ eingestuften EU- und Schengenländern dürfen ohne Nachweis eines wichtigen Grundes einreisen. Ausländer mit Wohnsitz in anderen Ländern (Länder außerhalb des EU-/Schengen-Raums der Kategorie „orange“ oder „rot“ und EU-/Schengenländer der Kategorie „rot“) dürfen grundsätzlich nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Einreisen zu touristischen Zwecken werden in diesem Fall nicht gestattet.
Die jeweils geltenden Regeln und die Einstufung der Risikogebiete werden auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht. Dieses bietet auch eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen .
Für Einreisende - per Flugzeug, über Land und See - gilt derzeit bis mindestens 11. Juni 2021 grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorzulegen, der maximal 48 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde. Bei Flugreisen darf dieser Test maximal 48 Stunden vor Einstieg in das Flugzeug des ersten Fluges auf der Flugroute vorgenommen worden sein. Bei Einreise aus „“orangen“ und „roten“ Ländern oder Regionen ist die Vorlage des negativen Testergebnisses vor dem Abflug erforderlich.
Personen, die von einer vorausgegangenen COVID-19-Infektion genesen sind, können auch einen positiven COVID-19-Test (nur PCR-Test) vorlegen, wenn dieser Test zwischen 14 und 180 Tagen vor dem Flug vorgenommen wurde.
Für Einreisende mit Wohnsitz in „gelb“ eingestuften Ländern (wie Deutschland ab dem 5. Juni 2021 16 Uhr) besteht keine Pflicht zur häuslichen Quarantäne (Selbstisolation) nach Einreise. Einreisende mit Wohnsitz in „orange“ oder „rot“ eingestuften Ländern haben sich einer 10-tägigen häuslichen Quarantäne (Selbstisolation) zu unterziehen, die frühestens vier Tage nach der Einreise durch einen weiteren, negativen PCR-Test verkürzt werden kann. Außerdem besteht für alle Einreisenden die Pflicht zur Durchführung eines COVID-19-Tests spätestens 24 Stunden nach Einreise. Bei Einreise auf dem Luftweg muss dieser Test vor Verlassen des Flughafens erfolgen. Kinder unter 15 Jahren sind von den Quarantäne- und Testpflichten ausgenommen.
Vom Erfordernis der Test- und Quarantänepflicht sind vollständig geimpfte Personen mit Wohnsitz in EU- und Schengenländern befreit, sofern das Land nicht in die „rote“ Kategorie fällt. Voraussetzung ist, dass die Impfung mit einem durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff erfolgt ist und die letzte Impfdosis mehr als zwei Wochen, aber höchstens 180 Tage vor Reisebeginn in einem EU oder Schengenland verabreicht wurde. Der Impfnachweis muss Angaben zum Namen, Geburtsdatum, Art des Impfstoffes, Impfstatus und Impfdatum (1. und 2. Impfung, sofern Zweitimpfung erforderlich) enthalten. Kinder (unter 18 Jahren) vollständig geimpfter Personen dürfen mit einreisen; für 15-17-jährige Kinder bleibt die Testpflicht vor und nach Einreise bestehen.
Daneben gelten verschiedene Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht, u.a. für Bewohner des Grenzlandes und Grenzpendler. Für Bewohner des Grenzlandes entfällt die Quarantänepflicht nach Einreise generell. Bei der Einreise genügt unabhängig vom Einreisezweck ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests, der max. 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde.
Ausländer, die aus einem wichtigen Grund nach Dänemark einreisen, wie z.B. Warentransport, dürfen die Quarantäne zur Wahrnehmung des anerkannten Zwecks verlassen.
Detaillierte Informationen zu wichtigen Gründen, sowie Ausnahme- und Sonderregelungen stellen die dänischen Behörden auf ihrem Informationsportal bereit.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich; es erfolgen Stichprobenkontrollen bei der Einreise nach Dänemark.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen wird die Einreise nach Dänemark auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes für die Reise verwehrt. Dies gilt auch, wenn ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird.
An Flughäfen, Grenzübergängen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind für Einreisende Testzentren eingerichtet. Nähere Informationen zur Vornahme von Tests veröffentlichen die dänischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antigentest) gilt auch für Transitreisende, es sei denn, diese halten sich nur im Transitbereich des dänischen Flughafens auf. Weitere Informationen bieten die dänischen Behörden.
Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Nachbarländer wie Schweden und Norwegen lassen eine Einreise aus Dänemark nur bedingt zu. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Reiseverbindungen
Es gibt grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Es gelten landesweit pandemiebedingte Einschränkungen ggf. mit regionalen Unterschieden. Für den Zeitraum bis 1. August 2021 liegt ein Öffnungsplan vor, der abhängig vom Infektionsgeschehen und ggf. mit lokalen Unterschieden schrittweise Lockerungen vorsieht. Die Öffnung geht einher mit der Nutzung eines „Coronapasses“ (Dokument zu Test- bzw. Impfstatus) bzw. mit der Verpflichtung zum Mitführen eines Nachweises über eine erfolgte COVID-19-Impfung oder eines höchstens 72 Stunden alten negativen COVID-19-Testergebnisses, der auf Verlangen vorzulegen ist, um z.B. Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen oder körpernahen Dienstleistungen zu erhalten.
Handel, Gastronomie, Vereinsleben, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet, Dienstleistungen, auch körpernahe, erlaubt, wobei die jeweils geltenden Regeln zum Mitführen eines Coronapasses und Hygienebestimmungen (Abstand, Mund-Nasen-Bedeckung) zu beachten sind. Nachtclubs und Diskotheken bleiben geschlossen. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden.
An der frischen Luft dürfen sich max. 100 Personen zusammen aufhalten. In geschlossenen Räumen dürfen sich bis zu 50 Personen treffen. Für Veranstaltungen an der frischen Luft und Veranstaltungen mit sitzendem Publikum gelten großzügigere Regeln. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen die Polizei Aufenthaltsverbote erlassen kann.
Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich und im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls vorgeschrieben. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen im öffentlichen Raum. In Situationen mit erhöhter Ansteckungsgefahr sowie überhaupt, wo immer dies praktisch durchführbar ist, wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen auf die Färöer sind grundsätzlich möglich. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein kostenpflichtiger PCR-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende ohne vollständigen Impfschutz verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach vier bzw. fünf Tagen vorgesehen. Reisende mit vollständigem Impfschutz oder Personen, die von COVID-19 genesen sind, müssen dennoch einen Test nach Einreise machen; ein weiterer Test nach vier Tagen ist empfohlen. Wurde die letzte Impfdosis für einen vollständigen Impfschutz vor mehr als acht Tagen vor Einreise verabreicht, so entfällt die Pflicht zur häuslichen Quarantäne. Sie entfällt auch für von COVID-19 Genesene, deren positiver Test älter als 10 Tage ist.
Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind grundsätzlich wieder möglich. Es gelten die dänischen Einreisebestimmungen hinsichtlich eines anerkannten Einreisegrundes je nach Risikokategorisierung des Wohnsitzlandes. Es wird ein negatives Ergebnis eines max. 72 Stunden alten PCR-Tests zur Einreise benötigt. Eine Ausnahmeregelung für vollständig Geimpfte gibt es aktuell nicht. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet Visit Greenland.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone. Alternativ können Sie die deutsche Corona-Warn-App benutzen, die mit der dänischen App kompatibel ist.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.

Finnland - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Finnland wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Finnland ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig. Der Grenzwert ist für Deutschland überschritten.
Für fast alle Schengen-Staaten, darunter Deutschland, gelten derzeit Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Finnland. Das bedeutet, dass nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland nicht gestattet sind.
Weiterhin einreisen dürfen:
• Finnische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen,
• Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen,
• Geschäftsreisende im Rahmen von Flugreisen, die zwischen EU- oder Schengenstaaten erfolgen,
• Personen im Rahmen sonstigen wesentlichen und gerechtfertigten Reiseverkehrs (z.B. Diplomaten, Personen, die internationalen Schutz benötigen),
• in Finnland Studierende,
• Personen, die aus familiären Gründen reisen (z.B. um Verwandte/ihren Partner zu besuchen, Beerdigungen, Hochzeiten, Erkrankungen). Als Verwandte gelten z.B. Ehegatten, Kinder, Eltern und Geschwister,
• Bitte informieren Sie sich bei den finnischen Behörden über Details der Einreisebeschränkungen.
Es gilt eine Testpflicht und eine Regelung zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise. Mit einem Nachweis über die Genesung nach einer Infektion besteht in der Regel keine Testpflicht und auch keine Quarantäneempfehlung.
Die Selbstisolierung kann reduziert werden, wenn aus einem epidemiologischen Risikogebiet kommende Reisende zwei negative Tests (PCR- oder Antigentest) vorweisen können. Der erste Test muss vor, bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss 72 Stunden nach Einreise erfolgen. Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen einschließlich der Testpflicht bieten der finnische Grenzschutz und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Durch- und Weiterreise
Für Reisende aus Deutschland gelten Reisebeschränkungen bei Ein- und Durchreise. Die Rückkehr in einen anderen EU- oder Schengen-Staat für Staatsangehörige anderer EU- und Schengen-Staaten und ihre Familienangehörigen ist erlaubt. Auch Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU- oder Schengen-Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen entsprechenden Aufenthaltstitel innehaben, dürfen durchreisen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Flugverbindungen von deutschen Flughäfen nach Finnland sowie Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde. Zum Teil ist für die Beförderung nach Finnland ein Nachweis über einen negativen COVID-19-Test vorzulegen.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Regelungen und Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen.
Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze der Anzahl von Personen für Versammlungen.
Detaillierte Informationen bieten die finnische Regierung und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in Geschäften, Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet und ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes , der finnischen Regierung , der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Informieren Sie sich bei den Fähr- und Fluggesellschaften zu den Beförderungsbestimmungen und Testerfordernissen.

Frankreich - Korsika sowie die französischen Überseegebiete Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon, Wallis und Funtuna, Französisch-Polynesien und Neu-Kaledonien sind mit Wirkung vom 06.06.2021 keine Risikogebiete mehr, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich einschließlich aller französischer Überseegebiete wird derzeit gewarnt.
Mit Wirkung vom 6. Juni 2021 gilt dies nicht mehr für Korsika sowie die französischen Überseedépartements und -gebiete Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon, Wallis und Funtuna, Französisch-Polynesien sowie Neu-Kaledonien.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Korsika sowie den französischen Überseedépartements und -gebieten Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon, Wallis und Funtuna, Französisch-Polynesien sowie Neu-Kaledonien wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Frankreich war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Frankreich mit Ausnahme von Korsika, Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon, Wallis und Funtuna, Französisch-Polynesien sowie Neu-Kaledonien als Risikogebiet eingestuft ist. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat sowie Australien, Korea, Israel, Japan, Neuseeland und Singapur ist möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2021 weiter kontrolliert.
Einreisende aus diesen Ländern müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test vorweisen. Wer auf dem Luft-/Land- oder Seeweg aus diesen Ländern einreist, muss zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist mit geeigneten Dokumenten nachzuweisen.
Die Einreise aus und die Ausreise in Richtung von allen übrigen Ländern und den französischen Überseegebieten sind nur noch aus zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Gründen gestattet. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist durch geeignete Dokumente und eine entsprechende Erklärung nachzuweisen, die gegebenenfalls einem Transportunternehmen vor Abreise vorzulegen sind. Für die Einreise aus den vorgenannten Ländern und Überseegebieten ist zudem ein höchstens 72 Stunden vor Abreise vorgenommener, negativer COVID-19-Test (PCR, nur in Ausnahmefällen Antigen mit Nachweis des Proteins SARS-COV-20) nachzuweisen und eine Erklärung über das Vorliegen eines anerkannten Einreisegrundes mitzuführen.
Aus Nicht-EU-Staaten sowie den Überseegebieten einreisende Personen sind verpflichtet, sich direkt nach der Einreise in eine siebentägige Quarantäne zu begeben. Danach ist ein erneuter Test erforderlich.
Einreisen aus bestimmten, von Virusvarianten stark betroffenen Staaten unterliegen noch strengeren Testpflichten vor Abflug (PCR-Test höchstens 36 Stunden vor Abreise, ggf. 72 Stunden alt kombiniert mit einem maximal 24 Stunden alten Antigen-Test) sowie einer bußgeldbewehrten 10-tägigen Quarantänepflicht bei Ankunft in Frankreich an einem vorher anzugebenden Ort. Die entsprechende Staatenliste sowie die abzugebende Erklärung ist auf der Webseite des französischen Innenministeriums in französischer und in englischer Sprache veröffentlicht.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich, innerhalb Frankreichs bedürfen Durchreisende zwischen 21 und 6 Uhr eines triftigen Ausnahmegrundes für die Ausnahme von der geltenden Ausgangssperre. Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Generell gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR-Test, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit, Beachten der Ausgangssperre). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind wegen der innerfranzösischen Ausgangsbeschränkungen allerdings nur eingeschränkt verfügbar.
Beschränkungen im Land
Es gilt landesweit eine bußgeldbewehrte Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr. Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung. Bestimmte Ausnahmetatbestände können in dringenden Fällen und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung geltend gemacht werden. Die Bescheinigungen können als Leerformular zum Ausdruck, online oder in der französischen Corona-App „Tous Anti Covid" ausgefüllt werden. Da die französische und die deutsche Corona-App derzeit nicht miteinander kompatibel sind, sollten regelmäßige Pendler oder Grenzgänger bis auf weiteres beide Apps gleichzeitig installieren und nutzen.
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte öffnen mit Wirkung vom 19. Mai 2021 wieder mit Einschränkungen. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite der französischen Regierung.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
In den meisten französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet. Ein Mund-Nasen-Schutz muss u.a. mehr als 90% ausgeatmeter Partikel der Größe 3 Mikrometer filtern (handelsübliche chirurgische Einwegmasken, entsprechend zertifizierte, handelsübliche Stoffmasken).
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika ist, bußgeldbewehrt, ein negativer PCR-Test sowie eine diesbezügliche schriftliche Erklärung erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika.
Reisen in die und aus Richtung der Überseegebiete nach Festlandsfrankreich sind nur noch aus zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Gründen gestattet. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist durch geeignete Dokumente und eine entsprechende Erklärung nachzuweisen, die gegebenenfalls einem Transportunternehmen vor Abreise vorzulegen sind. Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy und Réunion müssen bei Abflug ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen, ebenso eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit sowie eine Verpflichtung zur Einhaltung einer siebentägigen Quarantäne nach Einreise mit anschließendem PCR-Test unterzeichnen. Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden.
Im Hinblick auf die Verbreitung regionaler Corona-Virusvarianten müssen Reisende aus Französisch-Guyana mit dem Ziel Französische Antillen oder Festlandsfrankreich vor Abflug ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen und sich zu einer siebentägigen Quarantäne nach Einreise mit anschließendem erneutem Test verpflichten, gleiches gilt für Reisende aus Mayotte und Réunion.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online-Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-19-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich beim Hochkommissariat (Präfektur) und der Regierung von Französisch-Polynesien.
Über Bedingungen, zu denen die grundsätzlich nicht gestattete Einreise nach Neu-Kaledonien ausnahmsweise möglich ist, informiert die Regierung von Neu-Kaledonien.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Beachten Sie die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zur Maskenpflicht.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden. Quelle: AA

Frankreich erleichtert ab dem kommenden Mittwoch 9. Juni 2021 die Einreise für EU-Bürger: Vollständig Geimpfte müssen ab dem 9. Juni keinen negativen Corona-Test mehr vorweisen. Für alle anderen reicht dann ein höchstens 72 Stunden alter Antigen-Schnelltest statt des bisher vorgeschriebenen PCR-Tests. Als vollständig geimpft gelten alle, die mindestens zwei Wochen vor der Einreise ihre zweite Impfdosis erhalten haben. Bei dem Vakzin von Johnson & Johnson gilt eine Wartezeit von vier Wochen. Die Erleichterungen gelten für alle Bürger aus "grün" eingestuften Ländern. Dazu gehören alle EU-Staaten sowie einige Drittländer wie Australien, Südkorea oder Japan.
Die Einreiseerleichterungen fallen mit neuen Lockerungen zusammen. Ab Mittwoch öffnen in Frankreich auch die Innenräume von Cafés und Restaurants, die nächtliche Ausgangssperre beginnt erst um 23 Uhr statt bisher um 21 Uhr. Für Einreisende aus "orangenen" Länder wie Großbritannien oder den USA ist in Frankreich weiterhin ein negativer Corona-Test Pflicht - selbst wenn sie eine vollständige Impfung nachweisen können. Nicht Geimpfte aus diesen Ländern müssen zudem einen zwingenden Grund zur Einreise nach Frankreich nachweisen und sich sieben Tage lang isolieren. Reisende aus "rot" eingestuften Ländern wie Brasilien, Südafrika oder Indien können ebenfalls nur aus zwingenden Gründen nach Frankreich einreisen, wie etwa beruflichen oder familiären Motiven. Sie müssen ebenfalls negativ getestet sein und sich bis zu zehn Tage isolieren. Quelle: tagesschau.de

Irland - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland, mit Ausnahme der Regionen South-West, Mid-West, South-East, West sowie Midlands, wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt im Landesdurchschnitt mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Irland, mit Ausnahme der Regionen South-West, Mid-West, South-East, West und Midlands, als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung. Aufgrund eines Cyberangriffs auf das irische Gesundheitssystem ist die Aktualität der Daten der irischen Regierung möglicherweise eingeschränkt.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage in Quarantäne aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden. Ausführliche Informationen zur Einreiseanmeldung bietet die Webseite der irischen Regierung.
Grundsätzlich müssen alle Einreisenden einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind u.a. Kinder unter 6 Jahren.
Verstöße gegen die Testpflicht können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden. Informationen zum Erfordernis der Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses bei Einreise und den Ausnahmen von der Testpflicht bietet die Webseite der irischen Regierung.
Grundsätzlich gilt für alle Einreisenden aus Deutschland, auch Reisende mit Wohnsitz in Irland eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne nach Einreise. Die Quarantäne muss in der im Passenger Locator-Formular angegebenen Anschrift absolviert werden. Während der Quarantäne darf das Haus nur in unvermeidbaren Notfällen zum Schutz der Gesundheit verlassen werden (weitere Hinweise zur Heimquarantäne).
Verstöße gegen die Quarantänepflicht können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Nach frühestens fünf Tagen kann das Haus für einen PCR-Test verlassen werden. Auf dem Weg zum Testzentrum muss die Terminbestätigung für mögliche polizeiliche Kontrollen mitgeführt werden. Ist das Testergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden. Das Testergebnis muss mindestens 14 Tage aufbewahrt werden.
Informationen zum Erfordernis der Quarantäne und den Ausnahmen von der Quarantänepflicht bietet die Webseite der irischen Regierung .
Einreisende aus oder mit Voraufenthalten in den letzten 14 Tagen in einem sog. Kategorie-2 Staat oder Einreisende, die ohne negatives PCR-Testergebnis einreisen, müssen auf eigene Kosten in eine 14-tägige, obligatorische Hotelquarantäne. Die obligatorische Hotelquarantäne gilt auch für Reisende ohne negatives Testergebnis.
Von der Hotelquarantäne ausgenommen sind u.a. Reisende, die bereits vollständig geimpft sind (letzte Impfung liegt mind. 7 bzw. 15 Tage zurück) und ein Impfzertifikat in englischer Sprache oder mit entsprechender Übersetzung vorlegen können. Sie müssen stattdessen in Heimquarantäne.
Nähere Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung.
Die Unterkunft (Hotelquarantäne-Info) muss vor Reiseantritt gebucht und bezahlt werden. Die Einreise ohne eine entsprechende Buchung ist strafbar.
Nach frühestens zehn Tagen kann ein weiterer PCR-Test durchgeführt werden. Ist das Testergebnis negativ, kann das Hotel verlassen werden. Die 14-tägige Quarantäne muss jedoch in der endgültigen Unterkunft beendet werden.
Verstöße gegen die Hotelquarantäne können mit einer Geldstrafe von 2.000,- Euro und/oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat geahndet werden.
Ausführliche Informationen zur Hotelquarantäne und Ausnahmen von der Hotelquarantänepflicht bietet die irische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird. Transitreisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Durchreise nicht älter als 72 Stunden ist.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in reduziertem Maße. Kurzfristige Stornierungen sind möglich. Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.
Beschränkungen im Land
Für das private und öffentliche Leben gelten Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 50% reduziert. Zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten.
Hotels, Gasthäuser und Pensionen sind geöffnet. Ihre Dienstleistungen sind auf Übernachtungsgäste beschränkt. Mit Wirkung vom 7. Juni 2021 können Restaurants, Pubs und Bars mit Außengastronomie unter Auflagen öffnen.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, und auch im Freien mit großen Menschenansammlungen wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Beschränkungen im Land; Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Palästinensischen Gebiete wird weiterhin gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen. Israel ist von COVID-19 inzwischen weniger betroffen, in den Palästinensischen Gebieten überschreitet die Zahl der Neuinfektionen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Palästinensischen Gebiete als Risikogebiet eingestuft sind. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu sollte vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufgenommen werden. Sofern eine Einreise gestattet wird, kann die anschließende Quarantäne in Heimquarantäne verbracht werden, wenn eine entsprechende Erklärung ausgefüllt wird und eine eigene abgeschlossene Wohneinheit hierfür zur Verfügung steht, andernfalls muss die Quarantäne in einer staatlichen Unterkunft verbracht werden. Die Heimquarantäne kann mit elektronischen Mitteln überwacht werden.
Reisende müssen außerdem bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis, nach Möglichkeit mit eingetragener Passnummer, vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Nach Einreise gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht. Erklären sich Reisende bereit, direkt nach Ankunft einen PCR-Test am Flughafen durchzuführen, und am neunten Quarantänetag einen weiteren PCR-Test durchzuführen, kann die Quarantäne von 14 auf 10 Tage verkürzt werden. Ausnahmen von der Quarantänepflicht bestehen für Reisende, die nachweisen können, in Israel geimpft worden zu sein oder bereits an COVID-19 erkrankt gewesen zu sein.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist zur Einreise geöffnet; für Ausländer ist die Einreise nur mit gültiger Einreiseerlaubnis der zuständigen israelischen Auslandsvertretung möglich. Es gelten die gleichen PCR-Test- und Quarantänepflichten wie bei Einreise über den Flughafen Ben Gurion. Am Freitag und Samstag ist der Übergang geschlossen.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist für die Ein- und Ausreisen geöffnet. Vor Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah gilt die Pflicht zum Nachweis eines negativen PCR-Tests.
Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung .
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-(bzw. King-Hussein-) Brücke nach Jordanien ist von Sonntag bis Donnerstag für ausreisende Ausländer geöffnet. Eine zusätzliche Genehmigung jordanischer Behörden kann erforderlich sein.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen, der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
Coronabeschränkungen in Israel sind weitestgehend aufgehoben. In geschlossenen Räumen besteht noch eine Maskenpflicht.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen im Westjordanland sind für ausländische Gäste geschlossen.
Hygieneregeln
Aktuell sind in Israel keine besonderen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Italien - Italien ist mit Wirkung vom 06.06.2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird bis einschließlich 5. Juni 2021 gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird mit Wirkung vom 6. Juni 2021 weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Italien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Italien bis einschließlich 5. Juni 2021 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist die Einreise nach Italien grundsätzlich ohne Quarantänepflicht gestattet, jedoch können Reisen innerhalb Italiens je nach Einstufung der Region eingeschränkt werden, siehe Beschränkungen im Land.
Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen (noch) nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden. Für die Einreise in die autonome Provinz Bozen Südtirol ist ein eigenes Einreiseformular erforderlich.
Grundsätzlich ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ausgenommen sind Kinder unter zwei Jahren. Verschiedene Fluggesellschaften verlangen verpflichtend einen negativen Test beim Boarding.
Reisende ohne negativen Test sind verpflichtet, sich zehn Tage selbst zu isolieren und am Ende einen Test vorzunehmen. Grenzgänger aus beruflichen Gründen, Berufspendler, Schüler, Studenten und Reisende aus dringenden gesundheitlichen Gründen für Aufenthalte bis zu 120 Stunden sind hiervon ausgenommen. Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium.
Die Einreise ist stets dem zuständigen Gesundheitsamt innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen.
Für die Einreise aus Drittländern gelten grundsätzlich weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden). Es besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise u.a. in Brasilien, Bangladesch, Indien aufgehalten haben.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Testpflicht möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin .
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen.
Über Zugverbindungen informiert die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB .
Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise sehr eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand. In ganz Italien bestehen Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit. Landesweit gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 23 bis 5 Uhr bzw. ab dem 7. Juni 2021 von 24 bis 5 Uhr.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).
Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen können je nach Einstufung der Region als gelbe, rote oder orange Zone eingeschränkt werden, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Reisen zwischen als „gelb“ eingestuften Regionen sind wieder möglich. Personen mit einer „Grünen COVID-19-Bescheinigung“ (für Geimpfte, Genesene und Getestete) dürfen sich wieder uneingeschränkt zwischen allen Zonen bewegen. Zertifikate anderer EU-Staaten sind dieser Bescheinigung gleichgestellt. In Italien werden als „Grüne COVID-19-Bescheinigung“ („certificato verde“) alle Nachweise anerkannt, die einen vollständigen Impfzyklus, eine Genesung von einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder einen negativen Molekular- oder Antigenschnelltest innerhalb der letzten 48 Stunden bescheinigen.
Es ist immer erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.
Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen.
Es werden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In Fahrzeugen müssen die Insassen nicht mehr grundsätzlich aus demselben Haushalt sein, die Zahl der Mitfahrer ist gem. Information der italienischen Regierung auf deren Webseite (nur in italienischer Sprache) wie folgt aufgeschlüsselt:
Bis zu 5 Personen aus demselben Haushalt können sich – ohne Maskenpflicht – im Fahrzeug aufhalten.
Wenn nicht aus demselben Haushalt ist die Anzahl auf max. 3 Personen – mit Maskenpflicht - reduziert – zusätzlich muss mind. 1 Meter Abstand gehalten werden.
Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist (z.B. Taxis).
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni , Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen. Vor der Einreise nach Sardinien muss eine Registrierung vorgenommen werden.
Reisende müssen den Nachweis der Registrierung und ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen. Daneben ist eine Bescheinigung über eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 oder ein negativer Testnachweis, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, erforderlich. Kann ein negativer Test bei Einreise nicht vorgewiesen werden, muss er bei Einreise nachgeholt werden und die Einhaltung einer 10-tägigen Quarantäne ist zwingend vorgeschrieben. Weiterführende Informationen veröffentlich die Regionalregierung auf ihrer Webseite.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu den Beförderungs- und Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft sowie bei Bus- und Zugreisen zu den aktuellen Reiseverbindungen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni.
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 04.06.2021 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Kosovo - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kosovo wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kosovo war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Kosovo ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende aus Ländern, die vom European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) als „High Risk Country“ eingestuft sind sowie Reisende aus weiteren Ländern im Rahmen der Reziprozität, darunter auch aus Deutschland, müssen bei Einreise einen aktuellen negativen PCR-Test (Probeentnahme maximal 72 Stunden vor Einreise) vorlegen. Reisenden aus „High Risk“-Ländern, die ohne Vorlage eines Negativtests einreisen, kann die Einreise verweigert werden. Auch deutsche Staatsangehörige, die aus Drittländern einreisen, sollten bei Einreise unbedingt einen negativen PCR-Test vorlegen können.
Reisende, die über einen Nachweis verfügen, dass sie seit mindestens zwei Wochen vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, benötigen keinen PCR-Test bei Einreise bzw. müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Durch- und Weiterreise
Die direkte Durchreise von einer Landgrenze zur anderen sowie von und zum Flughafen Pristina ist für alle Reisenden ohne Test gestattet, wenn die Aufenthaltszeit in Kosovo nicht mehr als drei Stunden beträgt.
Reiseverbindungen
Es werden fast alle regulären Flugverbindungen angeboten, allerdings z.T. mit verminderter Frequenz. Der öffentliche Nahverkehr ist auf max. 50% Passagierkapazität beschränkt, Taxis dürfen max. 3 Passagiere befördern.
Beschränkungen im Land
Versammlungen des öffentlichen Interesses dürfen mit begrenzter Teilnehmerzahl stattfinden. Private Feiern sind bis mind. 15. Juni 2021 nicht erlaubt. Beerdigungen sind unter Auflagen gestattet.
Die Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe sind beschränkt. Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht gewährleistet, u.a. bestehen nur sehr geringe Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit, d.h. jederzeit außerhalb der eigenen Wohnung, besteht die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Am Eingang von öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren finden verstärkt Körpertemperaturmessungen statt.
• Vor unbedingt notwendigen Reisen, prüfen Sie, ob ausreichender Krankenversicherungsschutz im Ausland besteht und schließen Sie ggf. eine zusätzliche Versicherung für die Rückholung nach Deutschland im Krankenfall ab.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Kosovo.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline des Gesundheitsministeriums von Kosovo unter der Telefonnummer +383 (0)38 200 80 800.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Kroatien - die Gespanschaften Krapina-Zagorje, Požega-Slawonien, Karlovac, Split-Dalmatien, Istrien sowie Dubrovnik-Neretva sind mit Wirkung vom 06.06.2021 keine Risikogebiete mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach ganz Kroatien wird bis einschließlich 5. Juni 2021 gewarnt.
Dies gilt mit Wirkung vom 6. Juni 2021 nicht mehr für die Gespanschaften Krapina-Zagorje, Požega-Slawonien, Karlovac, Split-Dalmatien, Istrien sowie Dubrovnik-Neretva.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gespanschaften Krapina-Zagorje, Požega-Slawonien, Karlovac, Split-Dalmatien, Istrien sowie Dubrovnik-Neretva wird mit Wirkung vom 6. Juni 2021 weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Kroatien ist von COVID-19 weiterhin betroffen, regional jedoch sehr unterschiedlich.. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Kroatien mit Ausnahme der Gespanschaften Krapina-Zagorje, Požega-Slawonien, Karlovac, Split-Dalmatien, Istrien sowie Dubrovnik-Neretva als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Corona-Webseiten der kroatischen Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and ControlECDC.
Einreise
Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten mit Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Die geltenden Test- und Quarantänevorschriften werden vom kroatischen Innenministerium auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Verstöße gegen die Test- und Quarantäneauflagen werden mit einem hohen Ordnungsgeld geahndet.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Sofern der Transit binnen 12 Stunden stattfindet, löst er keine Test- und Quarantäneauflagen aus. Einige Staaten haben Kroatien als Risikogebiet eingestuft, so dass ein Transit z.B. durch Österreich nur ohne Zwischenstopp gestattet ist.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht. Der Fährverkehr zu den Inseln wird zuverlässig durchgeführt, die Häufigkeit der Verbindungen kann auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija nachgelesen werden.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung. Cafés sind im Außenbereich, Restaurants auch im Innenbereich geöffnet.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht drohen Bußgelder. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften ist eine reduzierte Anzahl von Personen zugelassen.
Als Folge hoher Infektionszahlen haben die verschiedenen Gespanschaften darüber hinaus jeweils eigene Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, die auf der Corona-Webseite der kroatischen Regierung nachzulesen sind.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung.
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
• Befolgen Sie bitte stets die Hinweise lokaler Behörden.

Litauen - Litauen wird mit Wirkung vom 06.06.2021 Risikogebiet, bisher Hochinzidenzgebiet, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Litauen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Litauen war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Litauen noch bis einschließlich 5. Juni 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Mit Wirkung vom 6. Juni 2021 ist Litauen als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Einreisende aus allen Staaten weltweit, also auch aus Deutschland, unterliegen grundsätzlich einer Registrierungs-, Test- und Quarantänepflicht in Litauen.
Jeder Einreisende muss sich vor Einreise online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen.
Die Einreise nach Litauen ist nur noch möglich, sofern ein bei Einreise höchstens 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder Antigen-Test in einer der EU-Amtssprachen vorgelegt wird. Ausnahmen bestehen für wenige Personengruppen, u.a. für COVID-19-Genesene bzw. Personen, die bereits zwei Impfdosen erhalten haben oder mit dem eigenen PKW einreisen. Über alle Ausnahmen und weitere Bedingungen informieren die litauischen Behörden.
Die Quarantäne dauert in der Regel zehn Tage, kann durch einen negativen Corona-Test (auf eigene Kosten) ab dem siebten Tag allerdings verkürzt werden. Eine Verkürzung ist nur mit einem PCR-Test möglich, Antigen-Tests sind aktuell nicht zugelassen. Eine Freitestung aus der Quarantäne nach sieben Tagen ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Für Reisende, die in den vergangenen sechs Monaten an COVID-19 erkrankt und inzwischen genesen sind, ist mit ärztlichem Attest eine Befreiung von der Quarantäne vorgesehen. Der entsprechende Nachweis des Arztes ist in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen. Die Befreiung von der Quarantänepflicht gilt auch für Personen, die bereits zwei Impfdosen erhalten haben und dies entsprechend belegen können.
Die Quarantäne muss an einem Ort durchgeführt werden, der über mindestens ein getrenntes Schlafzimmer von nichtquarantänepflichtigen Personen verfügt. Kontakt zu diesen Personen muss während dieser Zeit weitestgehend vermieden werden. Es ist gestattet, während der Quarantäne die Wohnung für einen Spaziergang in einem Umkreis von einem Kilometer zu verlassen. Der Besuch von Geschäften etc. ist nicht gestattet. Für Personen, die aus Ländern einreisen mit besonders starkem Infektionsgeschehen gelten Sonderbestimmungen.
Quarantänepflichtige Reisende, die vor Ablauf der Quarantäne aus Litauen ausreisen wollen, müssen hierfür vorab das nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit benachrichtigen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung bei der zuständigen Behörde ist notwendig. Der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland finden keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz im Sinne des Schengener Grenzkodex statt. Auch am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen kommt es grundsätzlich zu keinen ausweisrelevanten Grenzkontrollen. Allerdings kommt es im Zuge von Einreisen zur Überprüfung der erforderlichen COVID-19-Reiseanmeldung. Ein gültiges Reisedokument ist stets unabhängig von der Durchführung von Grenzkontrollen mitzuführen.
Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Kybartai–Černiševskoje, Panemunė–Sovetsk, Tverečius-Vidzy, Šumskas-Losha und Papelekis-Lyntupy möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Belarus hat seine Grenzübergänge zu Litauen vorübergehend geschlossen. Nur belarussische Staatsangehörige, sowie Ausländer mit belarussischem Arbeitsvisum, Arbeitsvertrag oder Aufenthaltserlaubnis können nach aktuellen Erkenntnissen weiterhin einreisen. Auch der Warentransport ist grenzüberschreitend aus Litauen möglich.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Flugverbindungen ist stark reduziert. Der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Bis zum 30. Juni 2021 gilt in Litauen ein landesweiter Lockdown.
Treffen mit Personen aus anderen Familien oder Haushalten sind untersagt bzw. an strenge Bedingungen geknüpft. Ausnahmen bestehen bei Aufenthalten und Spaziergängen im Freien (bis max. 5 Personen).
Der Einzelhandel ist weitestgehend geöffnet. Es gelten weiterhin Mindestabstands- sowie Kapazitäts- und Hygieneauflagen. Dies gilt auch für den in Teilen wieder zugelassenen Kultur- und Sportbetrieb. Körpernahe Dienstleister dürfen ihre Dienste mit Auflagen anbieten. In Restaurants ist nur der außer-Haus-Verkauf gestattet; gewisse Ausnahmen bestehen für Außenterrassen.
Der Umfang an Öffnungen hängt vom Infektionsgeschehen in der jeweiligen Stadt/Gemeinde ab. Weitere Informationen bietet die litauische Regierung.
Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv getesteten Person verpflichtet zu einer 14-tägigen, häuslichen Quarantäne. Diese Quarantäne kann nicht verkürzt werden.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Dies gilt landesweit, auch im Freien, sofern nicht mindestens zwei Meter Abstand zu Personen aus anderen Haushalten gewahrt werden kann. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Bei sportlicher Betätigung gilt die Maskenpflicht nicht. Vor dem Betreten von Geschäften wird um Handdesinfektion gebeten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste .
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung .
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.
• Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.

Marokko - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Marokko ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisenden aus Deutschland wird (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) die Einreise nach Marokko verweigert. Damit ist eine Einreise nach Marokko auch mit Transitflügen bzw. über Drittstaaten nicht mehr möglich. Sämtliche bislang für Reisende aus Deutschland gültigen Regelungen zur Einreise nach Marokko sind außer Kraft gesetzt.
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind geschlossen, eine Öffnung ist nicht absehbar. Die Landgrenze zu Algerien ist geschlossen, eine Ein- und Ausreise aus Marokko ist damit derzeit nur unter besonderen Voraussetzungen mit Sonderflügen als Umsteigeverbindungen über wenige außereuropäische Ziele möglich.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Ausreise eine Genehmigung der marokkanischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten soll weiter möglich sein.
Reiseverbindungen
Direkte Flugverbindungen von Marokko nach Deutschland oder Richtung Europa sowie aus Europa nach Marokko sind bis auf weiteres ausgesetzt. Auch Kontinentalflüge aus zahlreichen weiteren Staaten dürfen nicht durchgeführt werden. Einreisen von Personen mit Aufenthalt in Deutschland sind unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit nicht möglich. Ausnahmeregelungen sind nicht bekannt.
Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen. Die Sonderregelungen gelten bis auf weiteres.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 10. Juli 2021 gilt der Ausnahmezustand und eine nächtliche Ausgangssperre sowie ein Versammlungsverbot. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Die Ein- und Ausreise aus den Präfekturen Tanger, Tétouan, Fès, Meknès, Casablanca, Berrechid, Settat und Marrakech ist nur mit besonderer Genehmigung der lokalen Behörden möglich. Der öffentliche Verkehr in den genannten Präfekturen ist stark reduziert. Die marokkanischen Behörden können eine Bescheinigung zum Verlassen des Quartiers in dringenden Fällen ausstellen. Ein französischsprachiges Muster bietet die deutsche Botschaft in Rabat.
Die öffentlichen Verkehrsmittel stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind geschlossen. Die Einhaltung der verhängten beschränkenden Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften und zu möglichen Ausnahmeregelungen bei der Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Namibia - Änderung Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Namibia ist weiterhin von COVID-19 betroffen und als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Südafrika hat seine Landgrenzen zu Namibia wieder geöffnet. Einreisen auf dem Landweg aus Botsuana sind über die Grenzübergänge Ngoma, Mohembo Mamuno und Impalila Island möglich, ebenso wie die Einreise aus Sambia über Katima Mulilo.
Einreisende, ausgenommen namibische Staatsangehörige, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als sieben Tage (168 Stunden ab Abstrich) ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen.
Auch für Reisende, die gegen COVID-19 geimpft sind, besteht bei Einreise die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Ohne einen Test oder mit einem positiven Testergebnis dürfen nur namibische Staatsangehörige einreisen. Nach Einreise gilt für diesen Personenkreis eine Testpflicht sowie eine siebentägige Quarantäne auf eigene Kosten.
Touristen und Besucher müssen ein fest gebuchtes Reiseprogramm vorlegen sowie zwei Gesundheitsformulare, die auf dem Internetportal des namibischen Tourismusverbands zu finden sind. Ferner ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung vorzulegen, die die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Erkrankung abdeckt.
Besondere Regelungen können im internationalen Grenzverkehr für Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb gelten. Die Einreisebestimmungen sind hier mit den jeweils zuständigen namibischen Behörden zu klären.
Namibia stellt keine Testverpflichtung für ausreisende Touristen auf. Touristen sind gehalten, diesbezüglich ihre Zielländer zu konsultieren. Die privaten Labore Pathcare Namibia mit online Terminbuchungssystem und OSH-Med International mit deren akkreditierten Laboren bieten kostenpflichtige Tests für Touristen vor Ausreise an.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländern.
Bei Umsteigeverbindungen über Äthiopien ist mit Wirkung vom 1. Juli 2021 ein PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform vorzulegen. Weitere Einzelheiten bieten die Reise- und Sicherheitshinweise für Äthiopien
Beschränkungen im Land
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 4 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen mit nicht mehr als 50 Teilnehmern dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften und einer Registrierung stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Restaurants sowie Friseure, Wäschereien, Fitnessstudios, Kinos, Theater u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen. Der Verkauf und Ausschank von Alkohol ist nur zeitlich eingeschränkt erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Beachten Sie bei Umsteigeverbindungen über Addis Abeba die zwingende Vorlage eines digitalen PCR-Testzertifikates ab dem 1. Juli 2021.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration, in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Nepal - Änderung Einreise; Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nepal wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nepal ist von COVID-19 besonders stark betroffen, das nepalesische Gesundheitssystem ist überlastet.
In Nepal wurden zudem neue, ansteckendere Varianten von COVID-19 festgestellt, weshalb Nepal als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale kommerzielle Flugverkehr ist bis auf weiteres eingestellt; eine Einreise ist derzeit mit einzelnen wöchentlichen Linienflügen möglich, s.a. unter Reiseverbindungen. Auch die Einreise auf dem Landweg ist nicht möglich.
Reisende benötigen ein Visum. Der „Visa-on-Arrival“ Service ist ausgesetzt.
Vor Einreise ist zudem ein negativer PCR-Test (Gene Xpert/True NAAT oder äquivalenter Test) vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Reiseantritt (Zubringerflug) sein darf. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen.
Nach Einreise besteht eine 10-tägige Quarantänepflicht, die in einem Vertragshotel der Regierung abgeleistet werden muss. Hausquarantäne ist nur für ausgewählte Personengruppen möglich. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich. Privilegien für vollständig Geimpfte mit negativem PCR- Test sind aktuell nicht vorgesehen.
Bei Einreisen aus einem Virusvarianten-Gebiet (derzeit Indien, Vereinigtes Königreich, Südafrika, Brasilien) ist eine 10-tägige Quarantäne in einem Hotel vorgeschrieben. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich.
Bei Einreise auf dem Landweg ins Kathmandu-Tal gilt ebenfalls eine 10-tägige Quarantänepflicht.
Eine Ausreise aus Nepal über den Luftweg ist nur nach Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich, der ausschließlich in von der Regierung bestimmten Kliniken erfolgen kann. Mit längeren Wartezeiten ist zu rechnen.
Durch- und Weiterreise
Ausländern ist ein Transit durch den internationalen Flughafen Kathmandu nicht gestattet.
Der Grenzübertritt für Ausländer auf dem Landweg ist nur mit Sondergenehmigung möglich. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Reiseverbindungen
Der nationale Flugverkehr ist bis auf weiteres eingestellt.
Der internationale kommerzielle Flugverkehr ist bis auf weiteres eingestellt; eine Einreise ist derzeit lediglich mit einzelnen wöchentlichen Linienflügen via Doha oder Istanbul möglich. Der Luftkorridor Delhi-Kathmandu („Air Bubble“) mit Transit durch Delhi ist nicht möglich. Auch die Einreise auf dem Landweg ist nicht möglich.
Für Charter-, Cargo- oder medizinische Repatriierungsflüge werden ggf. individuelle Ausnahmen erteilt.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 und die Einstufung Nepals als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Nepal nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein. Das für Nepal seit geltende Beförderungsverbot für Personen im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und weiteren Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen, auch wenn der Flugverkehr wieder aufgenommen würde.
Beschränkungen im Land
Aufgrund stark steigender Infektionszahlen ist nahezu das gesamte Land im Lockdown mit strengen, von der Polizei überwachten Ausgangssperren und Restriktionen. Für das Kathmandu-Tal (Kathmandu, Lalitpur, Bhaktapur) und Pokhara ist ein weitgehender Lockdown verhängt. Bei Einreise in das Kathmandu-Tal auf dem Landweg ist zudem eine 10-tägige Quarantäne abzuleisten.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln wurden verschärft. Es gilt Mundschutzpflicht im öffentlichen Raum.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
• Die deutsche Botschaft arbeitet nur eingeschränkt; Besucher nur mit Terminvergabe. Ein Bereitschaftsdienst für Notfälle ist eingerichtet.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Niederlande - die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande Bonaire, Sint Eustatius, Saba sowie Curaçao sind mit Wirkung vom 06.06.2021 keine Risikogebiete mehr, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder und der überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande wird bis einschließlich 5. Juni 2021 gewarnt.
Dies gilt mit Wirkung vom 6. Juni 2021 nicht mehr für die überseeischen Teile der Niederlande Bonaire, Sint Eustatius, Saba sowie Curaçao.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die überseeischen Teile der Niederlande Bonaire, Sint Eustatius, Saba und Curaçao wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch regional sehr unterschiedlich. Landesweit liegt die Zahl der Neuinfektionen bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande mit Ausnahme der überseeischen Teile Bonaire, St. Eustatius, Saba und Curaçao als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland zum Hochrisikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland sollen sich nach Einreise dringend in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen zu den Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Alle Reisenden aus Hochrisikogebieten ab 13 Jahren müssen unabhängig vom Beförderungsmittel bei Einreise einen negativen PCR-Test nachweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. In den Niederlanden angekommen, sollen sich Reisende aus Hochrisikogebieten dringend in eine zehntägige Hausquarantäne begeben. Der negative Test, der für die Einreise in die Niederlande benötigt wird, ist kein Ersatz für die Quarantäne. Freitestung ist jedoch nach fünf Tagen durch einen weiteren Test möglich.
Die eingeführte Quarantänepflicht und die damit verbundene Verpflichtung zum Mitführen einer „Quarantäneerklärung“ findet im Moment nur auf sogenannte „Sehr-Hochrisikogebiete“ Anwendung. Ein zusätzlicher Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) muss nunmehr nur noch bei Einreise aus einem Gebiet mit gefährlicher Virusvariante mitgeführt werden.
Flugreisende müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und mitführen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt, Stichprobenkontrollen sind möglich.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind möglich. Bei reinen Transitreisen durch die Niederlande ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten jedoch unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules if changing planes“.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Nicht essentielle Geschäfte sind mit limitierter Kundenzahl wieder geöffnet. Vergnügungs-, Natur- und Tierparks, sowie Fitnessstudios und Schwimmbäder können mit Beschränkungen wieder öffnen.
Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist nur bedingt erlaubt. Gruppenbildungen sind mit maximal zwei Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt.
Informationen zu den Maßnahmen bietet die niederländische Regierung.
Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande zu verzichten. Die niederländische Reisewarnung für ihre eigenen Einwohner besteht nicht mehr für Reisen in Nicht-Risikogebiete. Deutschland ist als Hochrisikogebiet gelistet.
Strandöffnungen sind abhängig von der Entscheidung der jeweiligen Gemeinden. Campingplätze können geöffnet sein. Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs soll auf notwendige Fahrten beschränkt bleiben. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in englischer Sprache.
Hygieneregeln
Der Abstand von 1,5 Metern ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen, im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen. Für Bonaire und Curaçao gilt jeweils ein Lockdown mit nächtlicher Ausgangssperre.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden ; Beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung. Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202
• Achten Sie stets auf die Hinweise lokaler Behörden.
• Verfolgen Sie bei einer geplanten Einreise aus Drittstaaten die aktuellen Meldungen und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen niederländischen Auslandsvertretung.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules if changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao .
Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao .

Norwegen - die Provinzen Troms og Finnmark und Trøndelag werden mit Wirkung vom 06.06.2021 zu Risikogebieten, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo, Agder, Viken, Innlandet und Vestfold og Telemark wird gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 6. Juni 2021 auch für die Provinzen Troms og Finnmark und Trøndelag.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Norwegen ist von COVID-19 regional unterschiedlich betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Stadt und Großraum Oslo sowie die Provinzen Agder, Viken, Innlandet, Troms og Finnmark, Trøndelag und Vestfold og Telemark. Dort überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat seine Grenzen bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist nur noch für Reisende möglich, die einen festen Wohnsitz in Norwegen durch geeignete Belege nachweisen können. Gleichzeitig ist nachzuweisen, dass der Aufenthalt außerhalb Norwegens nur vorübergehender Natur war. Es sind wenige Ausnahmen vorgesehen, u. a. für Besuche des engsten Verwandtenkreises (minderjährige Kinder, Ehegatten). Details zu den Ausnahmeregeln veröffentlicht die norwegische Regierung. Für die Fälle, in denen eine Einreise bzw. Rückkehr nach Norwegen erlaubt ist, gilt die Pflicht zur Quarantäne in einem designierten Quarantänehotel, es sei denn, der Auslandsaufenthalt war dringend notwendig. Seit 27. Mai 2021 gilt für Reisende aus Schengen-Ländern mit niedrigem Infektionsgeschehen keine Pflicht zur Hotelquarantäne mehr, sofern sie über eine geeignete Unterkunft verfügen. Als niedrig wird das Infektionsgeschehen eingestuft bei einer Inzidenz unter 150/100.000 in den letzten 14 Tagen und einer Testpositivrate von max. 4%, wobei die Zahlen des norwegischen Gesundheitsinstituts (FHI) maßgeblich sind. Die o. g. Einreisebeschränkungen bestehen unabhängig von der Änderung der Quarantäneregeln weiter.
Informationen über die Erforderlichkeit von Negativtests und Quarantäneregelungen für Reisende, die unter Ausnahmen fallen, bieten die norwegischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern muss grundsätzlich die Quarantäne am Einreiseort in einem von der Gemeinde designiertem Quarantänehotel durchgeführt werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind im Rahmen der geltenden Einreisebeschränkungen grundsätzlich möglich. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass bestehende Flugverbindungen in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens auch kurzfristig ausgesetzt werden.
Fährverbindungen bestehen über die Reederei Colorline. Es werden die Verbindungen Oslo-Kiel und Larvik - Hirtshals betrieben, die allerdings aufgrund der Pandemielage eingeschränkt sein können.
Eine aktuelle Übersicht über die Reiseverbindungen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Oslo (alle Angaben ohne Gewähr).
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen in den jeweiligen Gemeinden unterscheiden sich in Art und Umfang sind jedoch auf den jeweiligen Internetseiten der Kommunen einsehbar, wie z. B. bei der Stadt Oslo. Es gilt landesweit die Empfehlung, soziale Kontakte einzuschränken. Zudem gelten Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen und die dringende Empfehlung, die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind, wie z.B. bei der Stadt Oslo. Landesweit soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich möglich. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.

Österreich - Österreich ist mit Wirkung vom 06.06.2021 mit Ausnahme der Bundesländer Vorarlberg und Tirol kein Risikogebiet mehr, weiterhin keine Risikogebiete: Gemeinde Jungholz in Tirol und das Kleinwalsertals/die Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Österreich, mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz in Tirol und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg, wird bis einschließlich 5. Juni 2021 gewarnt.
Dies gilt mit Wirkung vom 6. Juni 2021 nur noch für die Bundesländer Vorarlberg und Tirol (mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz in Tirol und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg).
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Bundesländer Österreichs wird mit Wirkung vom 6. Juni 2021 weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 weiterhin betroffen, regional jedoch sehr unterschiedlich. Die Zahl der Neuinfektionen überschritt bis vor kurzem 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Österreich (mit Ausnahme der faktischen Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) bis einschließlich 5. Juni 2021 als Risikogebiet eingestuft ist. Regionale Schwerpunkte sind derzeit die Bundesländer Vorarlberg und Tirol. Dort überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Tirol und Vorarlberg (mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz in Tirol und der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg) als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Alle Reisenden müssen sich vor der Einreise nach Österreich elektronisch registrieren und die Empfangsbestätigung bei der Einreise ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vorweisen.
Bei Einreise soll ein negatives PCR- oder Antigen-Test-Ergebnis vorgelegt werden. Das Test-Ergebnis oder ein ärztliches Zeugnis über ein solches, muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und darf nicht älter als 48 Stunden (Antigentest) bzw. 72 Stunden (PCR-Test) sein. Kann dieses nicht vorgelegt werden, ist ein Test spätestens 24 Stunden nach Einreise auf eigene Kosten durchzuführen. Einem Testnachweis sind der Nachweis einer Impfung (ab dem 22. Tag nach der ersten Dosis, wobei die Impfung nicht länger als drei Monate, bei Zweitimpfung, nicht länger als neun Monate zurückliegen darf) bzw. einer durchgemachten Infektion in den vergangenen sechs Monaten gleichgestellt („3-G-Regel“).
Die österreichische Einreiseverordnung sieht bei einem Voraufenthalt in „Staaten mit geringem Infektionsgeschehen“ (u.a. Deutschland, siehe Anlage A der Verordnung) keine Quarantänepflicht mehr vor. Bei einem Voraufenthalt in den der Einreise vorangegangenen 10 Tagen in einem Risikogebiet (Anlage B1 der Verordnung) gilt die Quarantäneerfordernis weiterhin (mit möglichem „Freitesten“ nach fünf Tagen). Geimpfte und Genesene sind bei Nachweis der entsprechenden Unterlagen von der Quarantänepflicht befreit. Einreisen aus Virusvariantengebieten (Anlage B2 der Verordnung) und aus anderen Gebieten bleiben weiterhin mit einer Pflicht zur Quarantäne verbunden (ebenfalls mit der Möglichkeit des „Freitestens“ nach frühestens fünf Tagen), Ausnahmen für Geimpfte und Genesene sind in diesem Fall nicht vorgesehen.
Grenzkontrollen finden statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden.
Weitere Informationen zu der Einreiseverordnung, den Ausnahmen und den Quarantänevorschriften bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen. Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen. Die Grenze zu Tschechien und der Slowakei kann derzeit nur an bestimmten Grenzübergängen passiert werden.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt.
Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen finden sich auf den Internetseiten der Österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Der Besuch von Gaststätten, Hotels und Veranstaltungen ist wieder möglich. Voraussetzung ist die Vorlage eines gültigen negativen Tests (Gültigkeitsdauer bei PCR-Tests 72 Stunden, bei offiziellen Antigentests 48 Stunden, bei Selbsttests, die in behördlichen Datenverarbeitungssystemen der Länder erfasst sind, 24 Stunden). Es gelten weiterhin Einschränkungen bei der Größe von Gruppen, so sind etwa im Innenbereich der Gastronomie maximal vier Erwachsene mit maximal sechs Kindern pro Tisch zulässig.
In mehreren Bezirken muss bei der Ausreise ein gültiger negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden, der nicht älter als 48 Stunden (Antigentest) bzw. 72 Stunden (PCR-Test) sein darf.
Weitere detaillierte Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Hygieneregeln
An allen öffentlichen Orten – in Innen- und Außenbereichen – ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Die Tragepflicht einer FFP2-Maske besteht im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Eine FFP2-Maske muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein Zwei-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind. Bei körpernahen Dienstleistungen ist zudem die Vorlage eines aktuellen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz , dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Beförderer über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Wenn Sie sich touristisch in Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 04.06.2021 - Teil 3

Beitrag von Birgitt »

Schweden - Schweden wird mit Wirkung vom 06.06.2021 Risikogebiet, bisher Hochinzidenzgebiet, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Schweden wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Schweden war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Schweden bis einschließlich 5. Juni 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Mit Wirkung vom 6. Juni 2021 ist Schweden als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das schwedische Gesundheitsamt (auf Schwedisch).
Einreise
Bei Einreise muss ein negatives COVID-19-Testergebnis vorgelegt werden. Zwischen der Probenabnahme und dem Grenzübertritt dürfen höchsten 48 Stunden liegen. Es werden Ergebnisse von PCR-, LAMP- und Antigen-Tests akzeptiert. Das Testzertifikat muss folgende Informationen enthalten: Name der getesteten Person, Zeitpunkt der Probenabnahme, Art des Testes (PCR-, LAMP- oder Antigen-Test), Testergebnis, Aussteller des Zertifikats. Zertifikate werden in englischer, schwedischer, norwegischer, dänischer oder französischer Sprache akzeptiert (s.a. Behörde für öffentliche Gesundheit Folkhälsomyndigheten – in englischer Sprache).
Die Nicht-Einhaltung dieser Voraussetzungen, also z.B. die Überschreitung des 48-Stunden-Zeitraums oder die Vorlage eines Testergebnisses in deutscher Sprache führt erfahrungsgemäß zur Zurückweisung an der Grenze.
Von dem Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests sind u.a. schwedische Staatsangehörige, Minderjährige, Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Schweden, Personal des Güter- und Warenverkehrs sowie des Transportsektors, Grenzpendler (müssen einmal pro Woche einen Test vornehmen lassen), Seefahrer und Einreisende aus dringenden familiären Gründen ausgenommen.
Entsprechende Gründe für eine Ausnahme vom Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests müssen mit aussagekräftigen Unterlagen an der Grenze belegt werden können. Die Gesundheitsbehörde empfiehlt auch diesem Personenkreis, der unter eine Ausnahmeregel fällt, sich bei der Einreise testen zu lassen und für sieben Tage abzusondern. Weitere Informationen zum Testerfordernis und Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten veröffentlicht die schwedische Regierung und die schwedische Polizei. Alle Reisenden (auch Personen, die vom Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests befreit sind) sollen den Empfehlungen der Behörde für öffentliche Gesundheit für Einreisende folgen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist eingeschränkt möglich, wobei die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden müssen. Zur Einreise in Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland. Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die deutsche Botschaft in Kopenhagen.
Reiseverbindungen
Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, jedoch in deutlich geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Die schwedischen Behörden fordern dringend auf unnötige Reisen zu unterlassen. Symptomfreie Personen dürfen sich grundsätzlich frei im Land bewegen, sollen bei Reisen jedoch kontaktarme Reisemittel wählen, den öffentlichen Nahverkehr meiden und während der Reise und am Zielort keine neuen Kontakte knüpfen. Für Busse und Züge auf Strecken von über 150 Kilometern gelten Kapazitätsbeschränkungen. Für den öffentlichen Nahverkehr gelten die jeweiligen kommunalen Regelungen.
Einrichtungen wie Bibliotheken, Schwimmbäder, Museen und Freizeitparks haben geschlossen oder eingeschränkte Öffnungszeiten und Zugangsbeschränkungen. Verbindliche Abstandsregelungen gelten im öffentlichen Raum, so z.B. in Restaurants. Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind unter Einschränkungen geöffnet.
Versammlungen von mehr als acht Personen sind verboten.
Das schwedische Gesundheitsamt hat Verhaltensregeln veröffentlicht, die landesweit gelten.
Bei Verstößen können Bußgelder in Höhe von bis zu 2.000 SEK (ca. 200 €) verhängt werden, in schweren Fällen kann Anklage wegen „Verbreitung von Krankheiten“ erhoben werden.
Die schwedische Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.
Hygieneregeln
Die Bevölkerung wird eindringlich um Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln gebeten. Landesweit wird im öffentlichen Nahverkehr zu Hauptverkehrszeiten das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes empfohlen. Für die Stadt Stockholm gilt eine umfassende Maskenempfehlung im gesamten öffentlichen Raum unabhängig von der Tageszeit.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Isolieren Sie sich bei Erkältungssymptomen bis zwei Tage nach Abklingen selbst. Informieren Sie sich regelmäßig zu den geltenden Regeln und Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen auf den Internetseiten des schwedischen Gesundheitsamts, der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen /ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Schweiz - die Kantone Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, Graubünden, Solothurn, Tessin, Zug und Zürich sind mit Wirkung vom 06.06.2021 keine Risikogebiete mehr, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Schweiz wird bis einschließlich 5. Juni 2021 gewarnt.
Dies gilt mit Wirkung vom 6. Juni 2021 nicht mehr für die Kantone Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, Graubünden, Solothurn, Tessin, Zug und Zürich.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Kantone Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, Graubünden, Solothurn, Tessin, Zug und Zürich wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Schweiz ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch regional sehr unterschiedlich. Die Zahl der Neuinfektionen überschreitet vielerorts 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Schweiz mit Ausnahme der Kantone Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, Graubünden, Solothurn, Tessin, Zug und Zürich als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Schweizer Bundesamt für Gesundheit und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können derzeit grundsätzlich in die Schweiz einreisen. Bei Einreise aus von der Schweiz ausgewiesenen Risikogebieten gilt jedoch nach Einreise eine 10-tägige Quarantänepflicht in der eigenen Wohnung oder in einer geeigneten Unterkunft. Geimpfte, Genesene und Personen unter 16 Jahren sind für sechs Monate von der Quarantänepflicht ausgenommen, sofern sie nicht aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Reisende aus einem Risikogebiet müssen sich innerhalb von zwei Tagen bei der zuständigen kantonalen Behörde melden. Derzeit ist kein deutsches Bundesland als Risikogebiet eingestuft. Die Liste der Risikogebiete wird vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Reisende aus Risikogebieten müssen bei Einreise außerdem einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dieses Verfahren gilt grundsätzlich auch für alle Flugreisenden, selbst wenn sie aus einem Land einreisen, das nicht zu den Risikogebieten zählt. Ohne negativen Test dürfen Fluggesellschaften Passagieren das Einsteigen ins Flugzeug nicht mehr erlauben. Dabei kann für das Boarding auch ein immunologischer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorgelegt werden. Bei Einreise in die Schweiz muss allerdings das Ergebnis des PCR-Tests vorliegen, das dann nicht älter als 72 Stunden sein darf. Geimpfte, Genesene und Personen unter 16 Jahren sind für sechs Monate von der Testpflicht ausgenommen, sofern sie nicht aus einem Virusvariantengebiet einreisen (Wer gilt als geimpft?) .
Die Quarantäne für Reisende aus Risikogebieten kann mit Zustimmung der kantonalen Gesundheitsbehörde durch einen negativen PCR-Test ab dem siebten Quarantänetag verkürzt werden. Detaillierte Informationen zu möglichen Ausnahmen für bestimmte Personengruppen bietet die Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs.
Grundsätzlich müssen alle Personen, die mittels Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus in die Schweiz einreisen ihre Kontaktdaten in einem elektronischen Einreiseformular erfassen. Geimpfte, Genesene und Personen unter 16 Jahren sind für sechs Monate von der Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten ausgenommen, sofern sie nicht aus einem Virusvariantengebiet einreisen.
Für Staatsangehörige aus Drittstaaten gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Weitergehende Hinweise zu den Einreisebeschränkungen bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Transit für Reisende aus Risikogebieten ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Reiseverbindungen
Der Eisenbahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz unterliegt keinen pandemiebedingten Einschränkungen. Aktuelle Fahrplaninformationen für Transitreisende durch die Schweiz in Richtung Italien, insbesondere zu kurzfristigen Änderungen, bieten die Schweizer Bundesbahnen (SBB).
Der Flugverkehr ist noch eingeschränkt. Busverbindungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Informationen zu den aktuell geltenden Einschränkungen bieten die schweizerischen Behörden. Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen. Weitere Informationen bietet auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder die App AlertSwiss.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften und Einkaufszentren. Zuwiderhandlungen gegen Maßnahmenwerden explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbußen bis zu 200 CHF bestraft werden.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt in die Schweiz über AlertSwiss und ggf. die jeweiligen Kantonsregierungen über weitergehende kantonale Maßnahmen.
• Bitte informieren Sie sich über die zu Ihrem Reisezeitpunkt geltende Liste der Risikoländer .
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Beachten Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet die Verhaltenshinweise für die Quarantäne in der Schweiz .
• Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG , das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
• Beachten Sie bei Transitreisen evtl. Einreisebeschränkungen der Nachbarstaaten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Spanien - Änderung Einreise
Ab Montag 7. Juni 2021 ist die Einreise nach Spanien ohne den bislang notwendigen PCR-Test möglich. Es genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung, einer überstandenen Infektion oder ein aktueller negativer Antigentest. Das erleichtert auch Reisen zu Urlauberinsel Mallorca, da dann bei Hin- und Rückflug ein negativer Antigentest ausreicht. Quelle: tagesschau.de

Tschechische Republik - das ganze Land ist mit Wirkung vom 06.06.2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Tschechische Republik wird bis einschließlich 5. Juni 2021 gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Tschechische Republik wird mit Wirkung vom 6. Juni 2021 weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Tschechien bis einschließlich 5. Juni 2021 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Deutschland ist derzeit der roten Kategorie zugeordnet. Die Einreise aus Deutschland und weiteren Nachbarländern ist jedoch möglich. Die Reise ist vorab durch Online-Anzeige anzumelden.
Grundsätzlich ist zudem ein negativer PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 bzw. 24 Stunden sein darf, zur Einreise erforderlich. Einreisende müssen das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Nach der Einreise muss innerhalb von fünf Tagen erneut ein PCR-Test durchgeführt werden. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses ist Selbstisolierung vorgeschrieben. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden, erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Ausnahmen von der Anzeige-, Test- und Quarantänepflicht gelten u.a. für Geimpfte, Tschechen, deren Familienangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis in Tschechien, Kinder unter 5 Jahren, professionelle Künstler und Sportler, Grenzpendler, für pendelnde Schüler und Studenten, für pendelnde Eltern zum Besuch ihrer minderjährigen Kinder und zur Ausübung des Sorgerechts, für Besuche des Ehepartners oder Lebenspartners, für Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, für in der Tschechischen Republik akkreditierte Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen, für Beschäftigte, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Betrieben in der Tschechischen Republik unverzichtbar sind, für Reisen aus oder in Nachbarländer für die Dauer von 24 Stunden, für Aufenthalte in anderen Ländern von maximal 12 Stunden aus triftigem Grund und für Personen, die innerhalb der letzten 180 Tage an COVID-19 erkrankt waren und hierüber ein ärztliches Attest in englischer Sprache vorlegen können.
Neben tschechischen Impfzertifikaten werden nationale Impfzertifikate aus Deutschland, Kroatien, Österreich, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und anderen Ländern mit geringem Infektionsrisko anerkannt. Das tschechische Gesundheitsministerium hat auf seiner Homepage Muster der anerkannten Impfzertifikate und –pässe eingestellt.
Für geimpfte Reisende aus diesen Ländern ist kein negativer Test und keine Quarantäne erforderlich, wenn die Zweitimpfung bei einem Impfschema mit 2 Dosen höchstens 9 Monate zurückliegt die Erstimpfung bei einem Impfschema mit 2 Dosen mindestens 22 Tage und nicht länger als drei Monate zurückliegt oder die Impfung bei einem Impfschema mit 1 Dosis mindestens 14 Tage und nicht länger als 9 Monate zurückliegt.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise - bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - uneingeschränkt möglich. Für Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, sind Einreisen aus jeglichem Grund möglich.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise nur mit Negativtest (PCR oder Antigen) und Online-Anzeige möglich. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger müssen bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel keinen Negativtest vorlegen, aber innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentests vornehmen lassen. Bis auf Ausnahmen sind Einreisen nur aus triftigem Grund möglich. Für Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, sind Einreisen aus jeglichem Grund sowie ohne Test- und Quarantänepflicht möglich. Reisende müssen ihre Einreise per Online-Anzeige anmelden.
3. Rote Kategorie:
Die Einreise aus Deutschland und anderen Nachbarländern ist trotz roter Kategorisierung wieder möglich. Aus anderen Ländern der roten Kategorie ist die Einreise - bis auf Ausnahmen - nur aus triftigem Grund möglich. Die Einreise ist nur mit Negativtest (PCR oder Antigen), Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Binnen fünf Tagen nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger müssen bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel keinen Negativtest vorlegen, aber innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR-Tests vornehmen lassen.
Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Für Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, entfällt die Test- und Quarantänepflicht. Alle Reisenden müssen Ihre Einreise per Online-Anzeige anmelden.
4. Dunkelrote Kategorie
Aus Ländern der dunkelroten Kategorie ist die Einreise nur aus triftigem Grund, mit negativem PCR-Test, Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Frühestens fünf Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger können bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel auch einen Antigen- oder PCR-Test vorlegen.
5. Graue Kategorie
Die Aus- und Einreise in Länder mit einem extrem hohen Infektionsrisiko ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aus Ländern der grauen Kategorie ist die Einreise in die Tschechische Republik nur in Ausnahmefällen mit negativem PCR-Test, Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Innerhalb von 24 Stunden sowie frühestens am 10. Tag nach Einreise ist jeweils ein weiterer PCR-Test der zuständigen Hygienebehörde vorzulegen.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Die Einreise und der Aufenthalt aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten ist unabhängig von der Kategorisierung des Landes der Einreise, verboten.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise (maximal 12 Stunden) ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich.
Sofern diese aus Deutschland oder einem anderen Land der orangen, grünen oder roten Kategorie gemäß dem Ampel-System einreisen ist die Durchreise ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich.
Sofern Transitreisende aus einem Land mit sehr hohem Infektionsrisiko (graue Kategorie) einreisen kann der reine Flughafentransit ohne Test und Einreiseanmeldung erfolgen. Bei Transit auf dem Landweg oder Weiterreise auf dem Landweg nach Ankunft auf einem tschechischen Flughafen benötigen Durchreisende einen Negativtest (PCR, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen, nicht älter als 24 Stunden). Drittstaater mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch die Tschechische Republik durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR -Maske tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, jedoch in stark eingeschränktem Maße. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen nach Deutschland ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im Covid-Portal (Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal 20 Personen treffen. Ausnahmen bestehen bei organisierten Veranstaltungen im Innern sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Sofern die Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sind, können im Innern maximal 50 und Außen maximal 100 Personen teilnehmen.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können nur von Getesteten, Geimpften oder Genesenen wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen sowie botanische und zoologische Gärten sind für eine begrenzte Besucherzahl geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind wieder möglich.
Restaurants und Hotels sind für geimpfte, genesene oder getestete Gäste geöffnet. Für Personen ohne Aufenthalt in Tschechien besteht – bis auf die o.g. Ausnahmen - nach wie vor ein Einreiseverbot für touristische Reisen. Sie können Hotels für touristische Zwecke weiterhin nicht nutzen.
Es besteht ein Ausreiseverbot in Länder mit einem extrem hohen Infektionsrisiko für Tschechen und Ausländer mit Wohnsitz in der Tschechischen Republik. Bei Wiedereinreise aus einem solchen Land können hohe Bußgeldern verhängt werden.
Hygieneregeln
Im Freien gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer OP-Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. An infektionsgefährdenden Orten, wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, in PKW bei Fahrgemeinschaften muss eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske getragen werden. Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske für die Dauer von 14 Tagen für alle aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie einreisenden und durch die Tschechische Republik durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich zur Ein- Durch- und Ausreise auch auf der Webseite der Deutschen Botschaft Prag .
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Beförderer über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Türkei - die Türkei wird mit Wirkung vom 06.06.2021 zum Risikogebiet, bisher Hochinzidenzgebiet, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Türkei war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Türkei bis einschließlich 5. Juni 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Mit Wirkung vom 6. Juni 2021 ist die Türkei als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran, bei der Ausreise nach Griechenland sowie bei Ein-und Ausreise nach Georgien.
Alle Flugreisenden über sechs Jahre müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Reise ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Dies gilt nicht für Transitpassagiere. Die Kontrolle erfolgt bei Einreise bzw. beim Check-In. Danach wird Reisenden ein Genehmigungscode („HES-Code“) mitgeteilt, der bei Kontrollen im Land vorgezeigt werden muss. Der Code kann auch in der Türkei per SMS oder mittels einer App erlangt werden.
Zudem müssen Reisende aus Deutschland ab sechs Jahren bei Einreise auf dem Luft- Land und Seeweg eines der folgenden Dokumente vorlegen:
- Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden)
- Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft)
- amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens 14 Tage vor Ankunft)
- amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als 6 Monate)
Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal. LKW-Fahrer, Seeleute) und für Transitpassagiere. Bei Flugreisen sind die Nachweise beim Check-in vorzulegen.
Bei der Einreise aus Drittstaaten können abweichende Regelungen gelten.
Bei Einreise in die Türkei können stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden, danach kann unmittelbar die Weiterreise an den Zielort erfolgen. Bei positivem Testergebnis erfolgt die Behandlung nach den türkischen Leitlinien. Bei Einreise werden auch Temperaturmessungen durchgeführt. Bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen können zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen werden.
Für Reisen von der Türkei nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung. Dies wird beim Check-in überprüft.
Durch- und Weiterreise
Für Transitpassagiere gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellandes sind zu beachten. Siehe Einreise.
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen. Die Ausreise auf dem Landweg nach Griechenland ist für den Personenverkehr geschlossen, Ausnahmen gelten für griechische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in Griechenland.
Die Ein- und Ausreise nach Georgien ist derzeit nur für georgische bzw. türkische Staatsangehörige möglich.
Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind ohne Beschränkungen möglich. Die Bestimmungen der Einreise im Zielland sind zu beachten. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug der “HES-Code“ erforderlich (siehe Einreise).
Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet mit Ausnahme der Länder Brasilien und Südafrika statt, Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit geschlossen. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer einschließlich Touristen der „HES-Code“ erforderlich. Hinweise dazu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt bis zum 1. Juli 2021 wochentags eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags. Am Sonntag gilt die Ausgangssperre durchgängig jeweils von Samstag, 22 Uhr bis Montag, 5 Uhr. Ausländische Touristen sind grundsätzlich von den Ausgangssperren ausgenommen, örtliche Ausnahmen sind möglich. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden geahndet.
Reisen zwischen den Provinzen während der Ausgangssperren sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich, mit privatem Transportmittel hingegen untersagt. Die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel ist für Personen über 65 und unter 18 Jahren untersagt.
Gastronomiebetriebe sind Montag bis Freitag bis 21 Uhr geöffnet, ansonsten wird Lieferservice angeboten. Zur Versorgung mit Lebensmitteln und Grundbedürfnissen können Läden auch am Sonntag zwischen 10 Uhr und 17 Uhr öffnen, Bäckereien dürfen grundsätzlich öffnen. Ein Einkauf darf dann nur zu Fuß im nächstgelegenen Laden erfolgen.
Die zuständigen Gouverneursämter können zusätzliche Maßnahmen anordnen.
Die Einteilung anhand des Infektionsgeschehens wird laufend überprüft und die Maßnahmen angepasst.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
• Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19-Vorschriften.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
• Erkundigen Sie sich bei Einreise aus einem Drittstaat außerdem bei der Türkischen Auslandsvertretung vor Ort nach den aktuellen Einreisebedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der jeweils zuständigen Gouverneursämter.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneursamt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Uruguay - Uruguay wird mit Wirkung vom 06.06.2021 zum Virusvariantengebiet eingestuft, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Uruguay wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Uruguay ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Uruguay noch bis einschließlich 5. Juni 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft wurde.
Aufgrund einer neuen ansteckenderen Variante ist Uruguay mit Wirkung vom 6. Juni 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das uruguayische Gesundheitsministerium MSP und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Derzeit wird grundsätzlich nur uruguayischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Wohnsitz in Uruguay (residentes) die Einreise mit verpflichtender siebentägiger Quarantäne gestattet. Einreisende müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test vorlegen, der zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach der siebentägigen Quarantäne muss entweder ein Wiederholungstest erfolgen oder alternativ, bei fortbestehender Symptomfreiheit, die häusliche Quarantäne um weitere sieben Tage verlängert werden. Ausnahmen von der verpflichtenden Quarantäne bestehen für vollständig Geimpfte und Genesene mit entsprechenden Nachweisen.
Für vorübergehende Einreisen aus geschäftlichen, beruflichen oder gerichtlichen Gründen kann bei der uruguayischen Einwanderungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung vom Einreiseverbot beantragt werden. Dabei ist nachzuweisen, dass die Reise notwendig und unaufschiebbar ist. Ferner muss ein Nachweis über eine in Uruguay gültige Krankenversicherung mitgeführt werden.
Die Landesgrenzen zu Argentinien und Brasilien bleiben weiterhin für den Personenverkehr geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus Drittländern durch Uruguay ist derzeit nicht möglich, die Landesgrenzen sind (mit den obengenannten Ausnahmen) für den Personenverkehr geschlossen und es existieren keine Umsteigeflugverbindungen.
Reiseverbindungen
Einschränkungen bestehen weiterhin im internationalen Flug-, Zug-, Bus- und Fährverkehr. Internationale Flüge finden statt, allerdings stark reduziert.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 und die Einstufung von Uruguay als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Uruguay nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.
Das für Uruguay geltende Beförderungsverbot für Personen im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.
Beschränkungen im Land
Die intensivmedizinische Versorgung in den Departements im Norden gerät mit den steigenden Infektionszahlen zunehmend an die Auslastungsgrenze.
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht. Der Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants sind geöffnet, unterliegen aber weiterhin strengen Infektionsschutz- und Hygieneauflagen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen sind bis auf weiteres ausgesetzt oder stark eingeschränkt.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist vielerorts (öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Einrichtungen, Einkaufszentren, Supermärkten und Ladengeschäfte) zwingend vorgeschrieben. Auf das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln in der Öffentlichkeit ist zu achten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der uruguayischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das uruguayische Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Zypern - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Die geteilte Mittelmeerinsel Zypern hat neun Grenzübergänge entlang der Pufferzone geöffnet. Die Übergänge können nun von Fußgängern und Fahrzeugen wieder genutzt werden. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Quelle: tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 05.06.2021

Beitrag von Birgitt »

Indien - Änderung Beschränkungen im Land
In der Metropolregion Delhi könnten am Montag 7. Juni 2021 wieder Märkte und Einkaufszentren öffnent. Allerdings sollen Geschäfte mit geraden Hausnummern an anderen Tagen öffnen als solche mit ungeraden Nummern. Zudem darf die Metro mit der Hälfte ihrer Sitzplatzkapazität wieder fahren. Im Staat Maharashtra mit seiner Hauptstadt Mumbai wird es von Montag an für verschiedene Bezirke und Orte eine stufenweise Lockerung geben. Quelle: tagesschau.de

Jamaika - Änderung Einreise
Mit Ausnahme von Reisen aus den sechs südamerikanischen Ländern, Indien sowie Trinidad und Tobago stehen alle Einreisehäfen ausländischen Reisenden und Staatsbürgern offen. Alle ankommenden Passagiere werden strengen Gesundheitsuntersuchungen und -beurteilungen unterzogen. Alle Reisenden benötigen vor Reiseantritt eine Genehmigung, die bis zu sieben Tage vor dem geplanten Abflug beantragt wird, und Personen ab 12 Jahren müssen einen negativen PCR-, Antigen oder einen anderen zugelassenen Test vorlegen (nicht älter als 72 Stunden vor Abflug). In den meisten Fällen müssen vollständig geimpfte ankommende Passagiere eine achttägige Selbstquarantäne absolvieren, während ungeimpfte Passagiere weiterhin eine 14-tägige Selbstquarantäne benötigen. Wenn sie als risikoarm eingestuft werden, dürfen sie einmal täglich ihr Zuhause verlassen, um zum nächstgelegenen Ort zu gehen, um Lebensmittel, medizinische Versorgung oder medizinische Dienstleistungen zu besorgen und Finanztransaktionen durchzuführen. Quelle: Garda World

Philippinen - Änderung Einreise
Die Philippinen haben die obligatorische Quarantänezeit für Ankömmlinge, die auf den Philippinen vollständig geimpft wurden, auf sieben Tage verkürzt; die Maßnahmen gelten nicht für im Ausland geimpfte Einreisewillige. Darüber hinaus müssen sich die vollständig geimpften Einreisenden bei der Ankunft keinem PCR- oder Abstrichtest unterziehen; Ankommende müssen sich nur testen lassen, wenn sie während der siebentägigen Quarantäne COVID-19-Symptome zeigen. Die Einreisenden werden die Quarantäne in dafür vorgesehenen Einrichtungen absolvieren. Beamte verlangen von geimpften Reisenden, einen verifizierten Impfausweis mitzuführen. Die Behörden kündigten die neuen Maßnahmen inmitten anhaltender Beschränkungen an; Beamte verlängerten die Quarantänemaßnahmen der Gemeinschaft auf unterschiedlichem Niveau bis mindestens zum 15. Juni. Quelle: Garda World

Spanien - Änderung Einreise, Besonderheiten auf den Inseln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, dem Baskenland und die Exklave Melilla wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Asturien, Extremadura, Galicien, Kantabrien, Kastilien-La Mancha, Valencia, Murcia, auf die Balearen, auf die Kanarischen Inseln und in die Exklave Ceuta wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen, dabei ist das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich. Die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, das Baskenland und die Exklave Melilla sind weiterhin als Risikogebiete eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen. Mit Wirkung vom 7. Juni 2021 werden auch die in der Europäischen Union anerkannten Antigen-Tests (sog. "Schnelltests") mit einem negativen Testergebnis akzeptiert. Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
Für Reisende aus einem Risikoland/-gebiet, die einen Nachweis vorlegen, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist, entfällt mit Wirkung vom 7. Juni 2021 die Pflicht eines Testnachweises bei Einreise nach Spanien. Dasselbe gilt für Reisende, die einen Nachweis mit sich führen, dass ihre Genesung von einer COVID-19 Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Die Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich hier.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Spanische Häfen werden ab 7. Juni 2021 wieder für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Marokko hat die Flugverbindungen von und nach Spanien bis auf weiteres ausgesetzt.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Der für ganz Spanien geltende Alarmzustand endete am 9. Mai 2021. Die Autonomen Gemeinschaften können jedoch weiterhin mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren, Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Eine Übersicht über die Regelungen können auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Es wird empfohlen, Treffen in privaten Haushalten auf sechs Personen zu beschränken. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt derzeit: Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Gewisse Beschränkungen im öffentlichen Leben wie z.B. in der Gastronomie bestehen weiter. Weitere Informationen in englischer Sprache bieten die katalonischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt derzeit: Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 1 bis 6 Uhr. Gastronomiebetriebe dürfen mit Einschränkungen öffnen. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
Für Andalusien wurde das Ein- und Ausreiseverbot sowie die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Die Öffnungszeiten für Restaurationsbetriebe und Diskotheken wurden erweitert. Es gibt jedoch weiterhin Beschränkungen bei den Personenzahlen in geschlossenen Räumen und im Freien, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Testpflicht, sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf den gesamten Balearen ist die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits am Flughafen ein negatives PCR- oder TMA-Testergebnis vorweisen. Änderungen hinsichtlich der anerkannten Tests ab dem 7. Juni 2021, siehe Einreise.
Personen, die mindestens 6 Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Für Reisende aus anderen spanischen Regionen, die einen Nachweis vorlegen, dass die vollständige Impfung oder die Erstimpfung mindestens 15 Tagen vor Reiseantritt erfolgt ist bzw. dass die Genesung von COVID-19 nicht länger als 8 Monate zurückliegt, entfällt seit 31. Mai 2021 die Testnachweispflicht bei Einreise auf die Kanaren. Diese Regelung gilt sowohl für den Luft- als auch für den Seeweg.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) ihr negatives Testergebnis vorweisen,
Jede Kanarische Insel wird – abhängig von der dort herrschenden Inzidenz – von der Regionalregierung in eine der sog. Alarmstufen 1 bis 4 eingruppiert. Derzeit kommen wegen relativ geringer Inzidenzwerte lediglich die Stufen 1 und 2 zur Anwendung. Abhängig von der jeweiligen Alarmstufe gelten Beschränkungen der Öffnungszeiten in Gastronomie und Handel. Auch für die Personenzahl bei Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum gelten Höchstgrenzen. Bei Zuwiderhandlungen werden teilweise erhebliche Bußgelder erhoben.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Ebi1
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2021

Beitrag von Ebi1 »

Hi Birgitt,

danke für den Aufwand, den du treibst!

Aaaber: davon mal abgesehen, dass die Leute sicher bei Auswärtigen Amt direkt nachsehen können, steht im Text des AA natürlich auch Quatsch. In Namibia zum Beispiel muss man seit Ewigkeiten bei der Einreise keinen festen Reiseplan mehr vorlegen. Vermutlich wird das da stehen, bis sich die Falschinformation demnächst jährt.

Das AA wurde mehrfach auf die falschen Infos, die es verbreitet, hingewiesen. Warum wird nichts geändert? Darüber kann man sauber spekulieren. Ich kann das nur für Namibia sagen, weil ich das einfach direkt verfolge. Ob bei anderen Ländern auch Bockmist drin steht, kann ich nicht sagen. Den Menschen kann man aber nur empfehlen, das AA nicht als ausschließliche Informationsquelle zu nutzen.

Schöne Grüße
Ebi
Michael Hausmann
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2021

Beitrag von Michael Hausmann »

Ich kann ähnliches aus der Region Valencia in Spanien berichten.

Laut AA-offiziell war eine Einreise in die Region auf dem Landweg (bis vor kurzem) nur mit einem Wohnsitznachweis gestattet.
Ich habe aber von niemandem gehört, dem diese Einreise verweigert wurde. Ich selbst wurde innerhalb der Region von der Policia local überprüft und durfte weiterfahren.

Wahrscheinlich ist in der Praxis oft die Theorie nur Theorie. Es gibt zwar eine Vorschrift auf dem Papier, die dann natürlich auh beim AA steht, diese wird aber nicht angewandt.
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Achim Vogt
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2021

Beitrag von Achim Vogt »

Hallo Ebi und Michael,

danke für Eure Rückmeldungen! Das ist in der Tat ein immer wiederkehrendes Thema, mit dem wir vermutlich alle schon einschlägige Erfahrungen gemacht haben. Ich will mal versuchen, das etwas zu sortieren:

Birgitt macht sich in der Tat enorme Arbeit. Klar, wir können alle auch ganz gezielt nach "unserem" Land beim AA nachschauen. Aber erstens werden wir dann nicht automatisch Neuerungen mitbekommen (es sei denn, wir sind beim AA für den Newsletter des betreffenden Landes abonniert) und zweitens erfahre ich beim Querlesen häufig Interessantes über Länder, die ich gar nicht so im Blick hatte. Beispiel: als ich letztes Jahr verzweifelt versuchte, ein Schlupfloch in die EU für meine libanesische Partnerin und jetzt Frau Maria zu finden, war der Jackpot Birgitts Reisehinweis des AA für Malta, der auch den Libanon enthielt. Ich finde, die Vorteile dieser einmaligen Aufstellung überwiegen allemal.

Ebi, Dein Hinweis zu Namibia ist korrekt, auch wir wurden an der Landgrenze am Ende nicht gefragt. Aber: zum einen war der Reiseplan zwar für mich als Deutschen (bzw. EU-Bürger) nicht notwendig, für Maria als Libanesin indes zwingende Voraussetzung, um überhaupt ein Visum zu bekommen. In einschlägigen Foren (vor allem bei Facebook) war auch noch jüngst immer wieder die Rede davon, dass beim Grenzübertritt zum Beispiel in Katima Mulilo nach der nächsten Übernachtung gefragt wurde, vor allem wegen des Corona-Tracking. Ich war ganz froh, dass wir das vorher wussten und eine Lodge reservieren konnten. Siehe oben: am Ende wurden wir nicht gefragt und waren natürlich glücklich darüber, aber nach der üblen Strecke von Livingstone zur Grenze hätte ich nur sehr ungern gehabt, dass wir wegen einer fehlenden Reservierung abgewiesen worden wären. Übrigens hat die Botschaft in Windhoek auf meinen Hinweis hin vor einigen Wochen durchaus die Infos über geöffnete Grenzen zwischen Namibia und seinen Nachbarländern korrigiert.

Michael, auch Dein Hinweis ist natürlich relevant. Rund um die Welt, selbst in Deutschland, sind in diesen teils chaotischen Zeiten Dinge theoretisch verpflichtend, die in der Praxis nicht eingehalten und auch nicht eingefordert werden. Immer wieder lese ich, dass es Reisenden - derzeit vor allem in Zentralasien und Afrika - gelingt, eigentlich geschlossene oder nur für den lokalen Verkehr geöffnete Grenzen zu überqueren. Ich wäre aber weit davon entfernt, diese glücklichen Ausnahmen deshalb schon zur Regel zu erklären. So wurden wir in Botswana nicht nach der eigentlich notwendigen Genehmigung zum provinzüberschreitenden Verkehr gefragt, und ich bin mir recht sicher, mit all der Reiseerfahrung hätte ich mich schon "à l'Africaine" durchgeschlagen (oder durchgemogelt?). Aber das gilt ebenso sicher nicht für alle, vor allem nicht für unerfahrenere Reisende. Und von denen gibt es, z.B. mit Mietwagen, im südlichen Afrika ziemlich viele. Deshalb kann ich es dem AA nicht verdenken, dass es sich in erster Linie auf "normale" Reisende und die formalen Bedingungen und nicht auf Wüschis konzentriert.

Der Rat ist sicher, gegebenenfalls auch andere Quellen zu Rate zu ziehen. Das britische Außenministerium ist dafür ziemlich gut, aber eben auch nicht unfehlbar. Genau für diese Fälle sind Foren wie das Wüstenschiff gedacht. Birgitt zitiert ja auch andere Quellen, vor allem das sehr gute Sicherheitsunternehmen Garda World. Aus all dem entsteht das Puzzle, von dem wir bei unseren Reisen zehren.

Safe travels und auf allezeit gute Ankunft!
Achim
oliver_grimm
Beiträge: 99
Registriert: Do 18. Mai 2006, 16:11

Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2021

Beitrag von oliver_grimm »

Hallo
Ich finde ganz toll was Birgitt hier leistet und der Bericht hier gehört fast zu meiner täglichen Pflichtlektüre.
Ich möchte mich mal dafür bedanken das sie sich die Arbeit macht.
Gruß
Oli
Hanomag AL-28
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 07.06.2021

Beitrag von Birgitt »

Bangladesch - Änderung Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bangladesch wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bangladesch ist von COVID-19 betroffen. Bangladesch ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende benötigen zur Einreise ein Visum und einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt, Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Investoren. Nach Einreise müssen sich alle Reisenden für 14 Tage in institutionelle Quarantäne oder in ein Quarantänehotel begeben. Für die Ausreise wird von Staatsangehörigen Bangladeschs und Ausländern, die sich länger als 14 Tage im Land aufgehalten haben, ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, verlangt. Der Test muss in einem Labor durchgeführt werden, das von der Regierung freigegeben worden ist.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr ist wieder aufgenommen worden. Der Grenzverkehr zu Indien wurde bis zum 14. Juni 2021 eingestellt.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Der landesweite Lockdown wurde bis zunächst 16. Juni 2021 verlängert. Überregionaler öffentlicher Personennahverkehr ist unter Kapazitätseinschränkungen wieder aufgenommen worden. Einige öffentliche Einrichtungen sind weiterhin im Notbetrieb; Geschäfte, Shopping Malls, Banken und Moscheen sind während des Lockdowns bei verkürzten Öffnungszeiten geöffnet. Alle touristischen Einrichtungen sind geschlossen. Gesellschaftliche, politische und religiöse Versammlungen sind nicht erlaubt.
Mehrere Distrikte an der Grenze zu Indien (Rajshahi, Satkhira, Khulna, Jasshore and Kushtia) wurden wegen extrem hoher Inzidenzen abgeriegelt. Ein- und Ausreise in die Distrikte bis auf weiteres nicht möglich.
Hygieneregeln
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Auch in Geschäften, Supermärkten, in Shopping-Malls sowie auf Märkten ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.

Burundi - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Alle Flugpassagiere müssen bei Einreise ein negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen (nicht älter als 72 Stunden). Am Flughafen führen die burundischen Gesundheitsbehörden einen erneuten Test durch, der vor Ort bezahlt werden muss (100 US$ für ausländische Staatsangehörige). Danach erfolgt der Transport in das zuvor durch die Reisenden auf eigene Kosten gebuchte Quarantänehotel. Die Quarantäne dauert sieben Tage. Am sechsten Tag erfolgt ein zweiter Test auf eigene Kosten durch die Behörden. Ein positiver Test führt zu einer Einweisung von bis zu 14 Tagen in ein örtliches Krankenhaus und Behandlung auf eigene Kosten.
Die Land- und Seegrenzen zu Ruanda und Tansania sind geschlossen. Die Landgrenze zur Demokratischen Republik Kongo (DRC) ist seit 1. Juni 2021 unter strengen Hygienevorschriften wieder geöffnet. Traveller müssen bei Einreise nach Burundi Gesundheitschecks absolvieren und 30 US$ zahlen. Quelle: Garda World

Eritrea - Änderung Einreise
Vor Reisen nach Eritrea wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Eritrea ist bisher von COVID-19 weniger betroffen.
Eritrea ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das eritreische Informationsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist nur auf dem Luftweg möglich. Eritrea erteilt bis auf weiteres keine Visa für touristische Reisen und es werden nur wenige planmäßige Passagierflüge angeboten. Reisende müssen eine Bescheinigung über einen höchstens 72 Stunden alten COVID-19-PCR-Test vorweisen.
Durch- und Weiterreise
Alle Grenzübergänge an den Land- und Seegrenzen sind geschlossen. Eine Einreise aus dem benachbarten Ausland oder Weiterreise in die Nachbarstaaten über diese Grenzen ist nicht gestattet.
Reiseverbindungen
Seit dem 22. April 2021 dürfen planmäßig verkehrende Passagierflüge wieder starten oder landen. Das Angebot ist jedoch sehr eingeschränkt. Die Land- und Seegrenzen sind geschlossen. Wer bei einem Einreiseversuch über die Land- oder Seegrenze angetroffen wird, muss damit rechnen, in eine Quarantäneeinrichtung eingewiesen zu werden.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine allgemeine Ausgangssperre. Ausländern werden keine Genehmigungen für Reisen innerhalb des Landes mehr erteilt und die Benutzung privater Pkw und Motorräder ist verboten. Alle Hotels und Gaststätten sind bis auf weiteres geschlossen. Öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen mit mehr als zehn Teilnehmern sind untersagt.
In den letzten Wochen führte eine geringere Kontrolldichte zu einer Lockerung der Ausgangssperre, sodass Fußgänger und Radfahrer sich innerhalb der Hauptstadt ungehindert bewegen können.
Hygieneregeln
Abstandsregeln gelten, werden aber in der Realität nicht eingehalten. Es besteht eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Besonderheiten in den Regionen
Bei Aufenthalt im Grenzgebiet ist mit Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung zu rechnen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der eritreischen Regierung.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Griechenland - Änderung Einreise; Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Griechenland wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Griechenland als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist grundsätzlich für alle Personen ab sechs Jahren nur mit einer Bescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer, deutscher und weiteren Sprachen möglich. Der auf dem Zertifikat angegebene vollständige Name muss mit dem Namen im Ausweisdokument übereinstimmen. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Reisende, die anhand eines digitalen oder schriftlichen Zertifikates eine vollständige Impfung (in englischer, deutscher und weiteren Sprachen unter Nennung des vollständigen Namens des Reisenden, des Impfstoffs, der Anzahl der Impfdosen) nachweisen können und diese 14 Tage vor Einreise abgeschlossen haben, benötigen keine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test. Für den Nachweis reicht in der Praxis die Vorlage des internationalen Impfausweises („Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“, gelb) aus. Reisende, die in den letzten neun Monaten von einer Infektion genesen sind, können alternativ eine Genesenenbescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form, ausgestellt durch eine Behörde oder ein zertifiziertes Labor, vorlegen. Ersatzweise ist eine Bescheinigung eines zertifizierten Labors oder einer Behörde über einen positiven PCR-Test mit Vermerk über die Genesung von einer zwischen zwei und neun Monaten zurückliegenden Infektion ausreichend.
Unabhängig davon wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt.
Reisende, u.a. aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Schengenraums, die die genannten Bedingungen erfüllen und auf direktem Luftweg über die internationalen Flughäfen, über die Seehäfen Igoumenitsa, Korfu und Patras sowie auf dem Landweg über die Grenzstellen Evzoni (Nordmazedonien), Ormeni und Promachonas (Bulgarien) einreisen, sind vom Erfordernis einer Quarantäne befreit. Alle anderen Einreisenden müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Eine frühere Ausreise ist möglich.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form", PLF) ausfüllen. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Der QR-Code muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden. Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist über Bulgarien (Grenzübergänge Promachonas und Ormenio, durchgängig geöffnet), Evzoni (Nordmazedonien, 7 – 23 Uhr) und Mavromati (Albanien, 8 – 16 Uhr, maximal 250 Personen täglich sowie zusätzlich Testpflicht) möglich. Eine Ein- und Ausreise über die Grenzübergänge Kakavia (Albanien) und Kipoi (Türkei) ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen oder gesundheitlichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 19 bzw. 23 Uhr gestattet. Die Gesamtzahl der Einreise am Grenzübergang Kakavia ist auf 400 Personen täglich beschränkt. Einreisende aus Albanien (Grenzübergang Kakavia) und der Türkei (Grenzübergang Kipoi) müssen sich in eine häusliche Quarantäne begeben, zudem ist die Gesamtzahl der Einreisen beschränkt.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise aus der Türkei auf dem Landweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen oder gesundheitlichen Grund nachweisen können, und nur über den Grenzübergang Kipoi (7 – 23 Uhr) möglich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt. Sportboote dürfen Griechenland mit max. 49 Passagieren wieder anlaufen. (Kreuzfahrtschiffe sind von dieser Einschränkung ausgenommen). Es gelten zudem die unter Einreise genannten Voraussetzungen. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt, ebenso dürfen Sportboote aus Albanien und der Türkei Griechenland auch weiterhin nicht anlaufen.
Beschränkungen im Land
Die griechische Regierung hat den landesweiten „Lockdown“ mit wenigen restriktiven Maßnahmen bis zum 14. Juni 2021 verlängert. Griechenland wird entsprechend der epidemiologischen Belastung in verschiedene Risikozonen eingeteilt; Änderungen sind kurzfristig möglich.
Von 0.30 bis 5 Uhr besteht eine Ausgangssperre.
Beschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen beispielsweise Kapazitätsbeschränkungen in Geschäften und Museen, die Innenbereiche der Restaurants bleiben geschlossen.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Für Flüge auf die Inseln oder Fahrten mit der Fähre dorthin ist entweder eine Impfbescheinigung (vor 14 Tagen abgeschlossene Impfung) oder ein negativer Test (PCR-Test – nicht älter als 72 Stunden oder Schnelltest - nicht älter als 24 Stunden) oder eine Genesenenbescheinigung nötig.
Auf der Webseite der griechischen Regierung sind eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete (Stufe A/Stufe B) sowie weitere Informationen zu den jeweiligen Einschränkungen je nach Einstufung der Regionalbezirke veröffentlicht.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie für nicht vollständig geimpfte Personen dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer oder deutscher Sprache unter Nennung von Name und Pass/Personalausweisnummer, nicht älter als 72 Stunden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, wird eine zehntägige Quarantäne angeordnet. Die Quarantäne kann entweder zu Hause oder an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten vorübergehenden Aufenthaltsort verbracht werden. Für vollständig geimpfte Personen, deren Zweitimpfung mehr als vierzehn Tage zurückliegt und positiv getestet werden, wird eine siebentägige Quarantäne angeordnet.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Halten Sie sich an bestehende Ausgangssperren im Rahmen des „Lockdowns“.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.

Indien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indien wird derzeit gewarnt.
Aufgrund der derzeitigen Überlastung des indischen Gesundheitssystems ist der Zugang zu intensivmedizinischer Versorgung vielerorts sehr stark eingeschränkt. In Indien befindliche Deutsche, insbesondere sofern sie noch nicht über eine COVID-19-Impfung verfügen, sollten eine temporäre Rückkehr nach Deutschland bis zur Stabilisierung der medizinischen Versorgungslage erwägen.
Epidemiologische Lage
Indien ist von COVID-19 besonders stark betroffen, das indische Gesundheitssystem ist überlastet. Dort wurden zudem neue, ansteckendere Varianten von COVID-19 festgestellt. weshalb Indien als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen Passagiere nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der das negative PCR-Testergebnis hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App "Aarogya Setu" ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach Einreise ist am Flughafen ein weiterer kostenpflichtiger COVID-19-Test durchzuführen. Transitpassagiere dürfen den Ankunftsbereich bis zum Erhalt des Testergebnisses, was einige Stunden in Anspruch nehmen kann, nicht verlassen.
Der Bundesstaat Maharashtra hat eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne für Reisende aus der EU, Großbritannien und dem Nahen Osten verfügt, die teilweise in einer staatlichen Institution zu verbringen ist.
Der kommerzielle internationale Reiseverkehr ist derzeit grundsätzlich untersagt. Touristische Einreisen bleiben bis auf weiteres verboten; bereits erteilte E-Visa und Visa zu touristischen Zwecken sind suspendiert. Visa der restlichen Kategorien, die bisher ausgesetzt waren, sind wieder gültig. Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke soll wieder möglich sein, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Touristenvisa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen, die ihren Rückflug aufgrund des seit März 2020 eingestellten kommerziellen Flugverkehrs nicht antreten konnten, gelten gemäß einer Verordnung des Ministry of Home Affairs vom 4. Juni 2021 als bis zum 31. August 2021 gültig. Eine Verlängerung dieser Visa sei in diesem Zeitraum nicht erforderlich, für Ausreisen bis zum 31. August 2021 werde zudem kein Bußgeld für die Überziehung des Visums erhoben und die erforderliche Ausreisegenehmigung gratis erteilt. Die Verlängerung von Visa anderer Kategorien ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office zu beantragen.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle internationale Linienflugverbindungen bleiben bis auf weiteres untersagt. Ein- und Ausreise sind derzeit nur sehr eingeschränkt mit als Repatriierungsflügen genehmigten Verbindungen möglich. Einige Staaten (u. a. Großbritannien, Kanada, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate und Oman) haben Beförderungsverbote für Reisende verhängt, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Das Verbindungsangebot des nationalen Eisenbahn- und Flugverkehrs ist stark reduziert.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 und die Einstufung Indiens als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Indien nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.
Das für Indien geltende Beförderungsverbot für Personen im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren werden zurzeit orts- und lageabhängig zunehmend wieder verhängt. Viele Bundesstaaten führen zudem oft kurzfristig Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen ein sowie sonstige einschränkende Maßnahmen ein. Vielerorts werden kostenpflichtige Schnelltests an stark frequentierten Orten durchgeführt. Bei positivem Ergebnis werden die betroffenen Personen in ein Krankenhaus verbracht. Die Verweigerung des Tests stellt eine Straftat dar und kann mit empfindlichen Bußgeldern oder Haftstrafen geahndet werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wiederzulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückkehrflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Jordanien - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jordanien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Jordanien war von COVID-19 stark betroffen; zuletzt war die Zahl der Neuinfektionen jedoch rückläufig. Jordanien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das jordanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise (auch Transit) unterliegt Einschränkungen. Alle Flugpassagiere älter als 5 Jahre müssen zwingend vor der Reise einen QR-Code über die Webseite der jordanischen Regierung beantragen und unabhängig von ihrem Impfstatus über ein negatives PCR-Testergebnis verfügen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Unmittelbar nach Ankunft muss am Flughafen ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test absolviert werden. Die Kosten von derzeit 28 Jordanischen Dinar können bei Beantragung des QR-Codes über die Webseite der jordanischen Regierung per Kreditkarte bezahlt werden. Das Ergebnis wird per SMS zugesandt, wofür eine Mobiltelefonnummer anzugeben ist.
Personen mit einem vollen Impfstatus müssen ebenfalls einen QR-Code über die Webseite der jordanischen Regierung beantragen und können, wenn der Impfstatus anerkannt wird, vom Erfordernis eines PCR-Tests nach Ankunft befreit werden. Ein Impfnachweis (in englischer oder arabischer Sprache) ist mitzuführen.
Nichtjordanische Staatsangehörige müssen eine Auslands-Krankenversicherung für Jordanien nachweisen.
Alle Passagiere müssen bereits bei Beginn der Reise eine ausgefüllte Gesundheitserklärung vorlegen.
Nichtjordanische Staatsangehörige, deren Ausreise aus Indien weniger als 45 Tage zurückliegt, dürfen derzeit nicht einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die folgenden jordanischen Landgrenzen sind unter Auflagen (z.B. Begrenzung der Personenzahl) derzeit geöffnet: Al-Omari und Al-Mudawwarah (mit Saudi-Arabien), Sheikh Hussein und King Hussein Brücke (mit dem Westjordanland und Israel) und Jaber (mit Syrien). Kommerzieller LKW-Transport über die Landgrenzen ist weiterhin erlaubt. Weitere Informationen erteilen die örtlichen Behörden.
Reiseverbindungen
Der Queen Alia International Airport ist geöffnet. Die internationalen Reiseverbindungen sind jedoch weiterhin eingeschränkt und finden unregelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Aktuell gilt eine generelle, nächtliche Ausgangssperre, von 23 bis 6 Uhr für Privatpersonen und von 22 bis 6 Uhr für Betriebe. Es kann jederzeit zu weiteren kurzfristig angeordneten, landesweiten oder lokalen, ganztägigen Ausgangssperren kommen.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie von Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen sowie öffentlichen Gebäuden. Versammlungen und Feiern mit mehr als 20 Personen sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen geahndet werden.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen jordanischen Botschaft oder dem jordanischen Tourismusverband.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die geltenden Bestimmungen, insbesondere auch die Ausgangssperre und informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
• Halten Sie sich über die lokalen und sozialen Medien auf dem Laufenden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Malta - Änderung Beschränkungen im Land; redaktionelle Änderungen unter Einreise und Hygieneregeln
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malta wird abgeraten.
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Reisende nach Malta dürfen nur aus sogenannten „Korridorländern" einreisen, sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „Korridors“ aufgehalten haben. Zu diesen „Korridorländer n“ zählt auch Deutschland. Reisende müssen dies bei Einreise schriftlich bestätigen.
Reisende ab 5 Jahren aus diesen Ländern müssen sowohl beim Einchecken als auch bei der Einreise eine "Passenger Locator Form" sowie einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder einen maltesischen Impfnachweis mit QR-Code vorweisen. Falls weder ein negativer PCR-Test noch ein maltesischer Impfnachweis vorgelegt werden kann, müssen Reisende einen kostenpflichtigen PCR-Test bei Einreise durchführen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses müssen sich die Reisenden in Quarantäne begeben, für deren Kosten sie aufzukommen haben. Bei einem positiven Testergebnis wird diese für die Dauer der Infektion verlängert.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten müssen. Ein positives Testergebnis zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Ferner muss bei Einreise eine „Public Health Travel Declaration “ vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und abgegeben werden. Aus allen übrigen Ländern können nur Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag per E-Mail mit dem Betreff „CONSIDER“, cc an covid19.vetting@gov.mt senden. Bei Einreise müssen diese Personen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, sich einem Test bei Einreise unterziehen und sich zusätzlich in 14-tägige Quarantäne begeben, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Nach 11-12 Tagen ist ein weiterer PCR-Test in Malta zu machen. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Friseure, Barbiere und sonstige nicht-systemrelevante Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe sind geöffnet. Auch sind wieder Besuche in den Krankenhäusern, Altenheimen und der Besuch von Gottesdiensten möglich. Restaurants, Snackbars sowie Bars und Klubs dürfen bis Mitternacht öffnen. Auch Kinos und Theater sind wieder geöffnet. Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als sechs Personen sind untersagt. Bei privaten Veranstaltungen zu Hause dürfen sich Personen aus höchstens vier Haushalten treffen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder Gesichtsschutzes (Visier) außerhalb der eigenen Wohnung ist weiterhin Pflicht, d.h. auch im Freien, in öffentlichen Gebäuden, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften usw. Am Strand wird es empfohlen. Zuwiderhandlung wird mit einer Strafe von 100 € belegt. Grundsätzlich wird empfohlen, dass ein Gesichtsschutz (Visier) nur in Verbindung mit einem Mund-Nasen Schutz (MNS) getragen wird. Bankkunden wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da Masken dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden, des maltesischen Tourismusverbandes und den Hinweisen des Malta International Airports.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Montenegro - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Montenegro war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem die Zahl von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Montenegro als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, das Institut für öffentliche Gesundheit, die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 5. Juni 2021 können EU-Staatsangehörige, sowie Ausländer mit EU-Aufenthaltstitel und Ausländer, die sich mindestens 15 Tage vor Einreise nach Montenegro durchgängig in der EU aufgehalten haben, ohne Test- oder Impfnachweis nach Montenegro einreisen.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr zwischen Belgrad und Bar findet statt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht, jedoch teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Geschäfte und Lebensmittelmärkte sowie Gastronomiebetriebe sind geöffnet. In Restaurants gelten eine Maskenpflicht und strenge Abstands- und Schutzregelungen mit maximal vier Personen an einem Tisch.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand und in Nationalparks, sowie auf öffentlichen Flächen, sofern die geltenden Abstandsregeln von zwei Metern eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr)
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Norwegen - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo, Agder, Viken, Innlandet, Troms og Finnmark, Trøndelag und Vestfold og Telemark wird gewarnt. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Norwegen ist von COVID-19 regional unterschiedlich betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Stadt und Großraum Oslo sowie die Provinzen Agder, Viken, Innlandet, Troms og Finnmark, Trøndelag und Vestfold og Telemark. Dort überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat seine Grenzen bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist nur noch für Reisende möglich, die einen festen Wohnsitz in Norwegen durch geeignete Belege nachweisen können. Gleichzeitig ist nachzuweisen, dass der Aufenthalt außerhalb Norwegens nur vorübergehender Natur war. Es sind wenige Ausnahmen vorgesehen, u. a. für Besuche des engsten Verwandtenkreises (minderjährige Kinder, Ehegatten). Details zu den Ausnahmeregeln veröffentlicht die norwegische Regierung. Für die Fälle, in denen eine Einreise bzw. Rückkehr nach Norwegen erlaubt ist, gilt die Pflicht zur Quarantäne in einem designierten Quarantänehotel, es sei denn, der Auslandsaufenthalt war dringend notwendig. Für Reisende aus Schengen-Ländern mit niedrigem Infektionsgeschehen, zu denen gegenwärtig auch die Bundesrepublik Deutschland zählt, gilt keine Pflicht zur Hotelquarantäne mehr, sofern sie über eine geeignete Unterkunft verfügen. Als niedrig wird das Infektionsgeschehen eingestuft bei einer Inzidenz unter 150/100.000 in den letzten 14 Tagen und einer Testpositivrate von max. 4%, wobei die Zahlen des norwegischen Gesundheitsinstituts (FHI) maßgeblich sind. Die o. g. Einreisebeschränkungen bestehen unabhängig von der Änderung der Quarantäneregeln weiter.
Informationen über die Erforderlichkeit von Negativtests und Quarantäneregelungen für Reisende, die unter Ausnahmen fallen, bieten die norwegischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern muss grundsätzlich die Quarantäne am Einreiseort in einem von der Gemeinde designiertem Quarantänehotel durchgeführt werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind im Rahmen der geltenden Einreisebeschränkungen grundsätzlich möglich. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass bestehende Flugverbindungen in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens auch kurzfristig ausgesetzt werden.
Fährverbindungen bestehen über die Reederei Colorline. Es werden die Verbindungen Oslo-Kiel und Larvik - Hirtshals betrieben, die allerdings aufgrund der Pandemielage eingeschränkt sein können.
Eine aktuelle Übersicht über die Reiseverbindungen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Oslo (alle Angaben ohne Gewähr).
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen in den jeweiligen Gemeinden unterscheiden sich in Art und Umfang sind jedoch auf den jeweiligen Internetseiten der Kommunen einsehbar, wie z. B. bei der Stadt Oslo. Es gilt landesweit die Empfehlung, soziale Kontakte einzuschränken. Zudem gelten Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen und die dringende Empfehlung, die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind, wie z.B. bei der Stadt Oslo. Landesweit soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich möglich. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.

Serbien - Änderung Einreise
Alle ankommenden Reisenden müssen einen negativen PCR-Tests vorlegen (nicht alter als 48 Stunden vor Ankunft). Reisende aus den USA können statt dessen ein negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests vorlegen. Für serbische Staatsangehörige und Einwohner, die ohne negatives Testergebnis einreisen, gilt eine 10-tägige Quarantäne. Alle Reisenden aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Ungarn, Montenegro und Nordmazedonien sowie durch Serbien durchreisende Ausländer, Frachttransporter und Flugzeugbesatzungen sind von Einreisebeschränkungen ausgenommen. Reisende, die einen von Behörden in Ungarn, Slowenien, der Türkei und den VAE ausgestellten Impfausweis vorlegen können, sind ebenfalls von anderen Einreisebestimmungen befreit. Quelle: Garda World

Russische Föderation - Änderung Einreise; Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Russische Föderation wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Russland ist von COVID-19 landesweit stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Moskau und St. Petersburg.
Russland ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das offizielle Corona-Portal der russischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise von Ausländern nach Russland ist grundsätzlich eingeschränkt. Nähere Informationen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Bei Anreise per Direktflug aus Deutschland und bestimmten weiteren Staaten, darunter Finnland, Griechenland und der Schweiz, und mit gültigem Visum, ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige sowie für Bürger anderer Staaten, die einen unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland besitzen (Vorlage im Original erforderlich), und für Diplomaten und Dienstpassinhaber gestattet.
Einreisen auf anderem Weg, insbesondere über die Landgrenze sowie auf dem Luftweg aus anderen Staaten, sind nur für akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, gestattet.
Weiter vom Einreiseverbot ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormünder oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen mit in dieser Eigenschaft anerkannten Identitätsdokumenten mit Visa einreisen, Personen, die zur medizinischen Behandlung einreisen und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben.
Auch Techniker, die zur Inbetriebnahme und Wartung von im Ausland hergestellten Anlagen einreisen wollen, fallen nicht unter die Einreisesperre. Hochqualifizierte Fachkräfte mit Arbeitsgenehmigung und ihre Familienangehörigen können wieder einreisen. Weitergehende Informationen über das für diese beiden Gruppen erforderliche Genehmigungsverfahren bietet die Webseite der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer in Moskau.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Das Testergebnis darf nicht früher als drei Kalendertage vor dem Abflug des Flugzeugs festgestellt worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Ausländer können bei der Einreise am russischen Flughafen stichprobenartig zu COVID-19-Tests verpflichtet werden. Bei anderen Arten der Einreise ist der Test innerhalb von drei Tagen nach der Ankunft vorzunehmen und bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses eine Selbstisolierung am Wohn- bzw. Aufenthaltsort einzuhalten. Nicht-russische Staatsangehörige, die zu Erwerbszwecken nach Russland einreisen, sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben.
Die Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende eingeschränkt. Für Deutsche ist die Ausreise nach Deutschland durch Estland , Finnland , Litauen und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten grundsätzlich gestattet. Die Landgrenze zwischen Lettland und Russland ist derzeit geschlossen. Ausländern mit einem Daueraufenthaltstitel in Russland wurde in Einzelfällen die Ausreise über die russische Landgrenze verwehrt.
Durch- und Weiterreise
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Das Testergebnis darf nicht früher als drei Kalendertage vor dem Abflug des Flugzeugs festgestellt worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich ist 24 Stunden.
Reiseverbindungen
Lufthansa bietet mehrmals wöchentlich Flüge zwischen Frankfurt und Moskau (Flughafen Domodedowo) sowie zwischen Frankfurt und St. Petersburg an. Russische Fluggesellschaften bieten Flüge zwischen Moskau beziehungsweise St. Petersburg und Frankfurt sowie anderen deutschen Städten an.
Der internationale Zugverkehr – mit Ausnahme der Strecke zwischen Russland und Belarus - und der Fährverkehr sind eingestellt, ebenso der Busverkehr für Ausländer. Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich.
Beschränkungen im Land
In Moskau bestehen Einschränkungen bei Veranstaltungen. In anderen Teilen Russlands können andere und auch weitergehende Einschränkungen bestehen.
Hygieneregeln
In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten.
• Erkundigen Sie sich bei unbedingt notwendigen Flugreisen rechtzeitig vor Buchung bei Ihrer Fluggesellschaft, ob Deutschen der Mitflug gestattet ist.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Tschechische Republik - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Tschechische Republik wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Deutschland ist seit dem 7. Juni 2021 der orangenen Kategorie zugeordnet. Die Einreise aus Deutschland und weiteren Nachbarländern ist aus jeglichem Grund möglich. Die Reise ist vorab durch Online-Anzeige anzumelden und grundsätzlich ist zudem ein negativer PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 bzw. 24 Stunden sein darf, zur Einreise erforderlich. Einreisende müssen das schriftliche Testergebnis mit sich führen.
Ausnahmen von der Anzeige-, Test- und Quarantänepflicht gelten u.a. für Geimpfte, Tschechen, deren Familienangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis in Tschechien, Kinder unter 5 Jahren, professionelle Künstler und Sportler, Grenzpendler, für pendelnde Schüler und Studenten, für pendelnde Eltern zum Besuch ihrer minderjährigen Kinder und zur Ausübung des Sorgerechts, für Besuche des Ehepartners oder Lebenspartners, für Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, für in der Tschechischen Republik akkreditierte Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen, für Beschäftigte, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Betrieben in der Tschechischen Republik unverzichtbar sind, für Reisen aus oder in Nachbarländer für die Dauer von 24 Stunden, für Aufenthalte in anderen Ländern von maximal 12 Stunden aus triftigem Grund und für Personen, die innerhalb der letzten 180 Tage an COVID-19 erkrankt waren und hierüber ein ärztliches Attest in englischer Sprache vorlegen können.
Neben tschechischen Impfzertifikaten werden nationale Impfzertifikate aus Deutschland, Kroatien, Österreich, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und anderen Ländern mit geringem Infektionsrisiko anerkannt. Das tschechische Gesundheitsministerium hat auf seiner Homepage Muster der anerkannten Impfzertifikate und –pässe eingestellt.
Für geimpfte Reisende aus diesen Ländern ist kein negativer Test und keine Quarantäne erforderlich, wenn die Zweitimpfung bei einem Impfschema mit 2 Dosen höchstens 9 Monate zurückliegt die Erstimpfung bei einem Impfschema mit 2 Dosen mindestens 22 Tage und nicht länger als drei Monate zurückliegt oder die Impfung bei einem Impfschema mit 1 Dosis mindestens 14 Tage und nicht länger als 9 Monate zurückliegt.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise nur aus triftigem Grund, aber ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich. Für Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, sind Einreisen aus jeglichem Grund möglich.
2. Orange Kategorie:
Aus Deutschland und anderen Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise nur mit Negativtest (PCR oder Antigen) und Online-Anzeige möglich. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger müssen bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel keinen Negativtest vorlegen, aber innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentests vornehmen lassen. Reisende aus den Nachbarländern können aus jeglichem Grund einreisen. Einreisen aus anderen orangen Ländern sind bis auf Ausnahmen nur aus triftigem Grund möglich. Für Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, sind Einreisen aus jeglichem Grund sowie ohne Testpflicht möglich. Reisende müssen ihre Einreise per Online-Anzeige anmelden.
3. Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist die Einreise - bis auf Ausnahmen - nur aus triftigem Grund möglich. Die Einreise ist nur mit Negativtest (PCR oder Antigen), Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Binnen fünf Tagen nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger müssen bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel keinen Negativtest vorlegen, aber innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR-Tests vornehmen lassen.
Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Für Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, entfällt die Test- und Quarantänepflicht. Alle Reisenden müssen Ihre Einreise per Online-Anzeige anmelden.
4. Dunkelrote Kategorie
Aus Ländern der dunkelroten Kategorie ist die Einreise nur aus triftigem Grund, mit negativem PCR-Test, Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Frühestens fünf Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger können bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel einen Antigen- oder PCR-Test vorlegen.
5. Graue Kategorie
Die Aus- und Einreise in Länder mit einem extrem hohen Infektionsrisiko ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aus Ländern der grauen Kategorie ist die Einreise in die Tschechische Republik nur in Ausnahmefällen mit negativem PCR-Test, Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Innerhalb von 24 Stunden sowie frühestens am 10. Tag nach Einreise ist jeweils ein weiterer PCR-Test der zuständigen Hygienebehörde vorzulegen.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Die Einreise und der Aufenthalt aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten ist unabhängig von der Kategorisierung des Landes der Einreise, verboten.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise (maximal 12 Stunden) ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich.
Sofern diese aus Deutschland oder einem anderen Land der orangen, grünen oder roten Kategorie gemäß dem Ampel-System einreisen ist die Durchreise ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich.
Sofern Transitreisende aus einem Land mit sehr hohem Infektionsrisiko (graue Kategorie) einreisen kann der reine Flughafentransit ohne Test und Einreiseanmeldung erfolgen. Bei Transit auf dem Landweg oder Weiterreise auf dem Landweg nach Ankunft auf einem tschechischen Flughafen benötigen Durchreisende einen Negativtest (PCR, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen, nicht älter als 24 Stunden). Drittstaater mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch die Tschechische Republik durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR -Maske tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, jedoch in eingeschränktem Maße. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen nach Deutschland ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im Covid-Portal (Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal 20 Personen treffen. Ausnahmen bestehen bei organisierten Veranstaltungen im Innern sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Sofern die Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sind, können im Innern maximal 50 und Außen maximal 100 Personen teilnehmen.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können nur von Getesteten, Geimpften oder Genesenen wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen sowie botanische und zoologische Gärten sind für eine begrenzte Besucherzahl geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind wieder möglich.
Restaurants und Hotels sind für geimpfte, genesene oder getestete Gäste geöffnet.
Es besteht ein Ausreiseverbot in Länder mit einem extrem hohen Infektionsrisiko für Tschechen und Ausländer mit Wohnsitz in der Tschechischen Republik. Bei Wiedereinreise aus einem solchen Land können hohe Bußgeldern verhängt werden.
Hygieneregeln
Im Freien gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer OP-Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. An infektionsgefährdenden Orten, wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, in PKW bei Fahrgemeinschaften muss eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske getragen werden. Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske für die Dauer von 14 Tagen für alle aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie einreisenden und durch die Tschechische Republik durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich zur Ein- Durch- und Ausreise auch auf der Webseite der Deutschen Botschaft Prag.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Beförderer über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden. Quelle: AA

Tschechien öffnet am 21. Juni 2021 seine Grenzen für Touristen aus allen EU-Staaten sowie Serbien. Die Reisenden müssen nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft, negativ getestet oder genesen sind. Es reicht, wenn die erste Impfung mehr als 22 Tage zurückliegt. Quelle: tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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