Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation:
Stand 01.07.2015
(Unverändert gültig seit: 01.07.2015)
Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Medizinische Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für die Halbinsel Krim siehe Ukraine.
Reisebeschränkungen
Reisen in den Nordkaukasus:
Bei Reisen in den Föderalbezirk Nordkaukasus sowie angrenzende Regionen wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Insbesondere von nicht zwingend erforderlichen Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien, Dagestan und Kabardino-Balkarien wird dringend abgeraten.
In den oben genannten Regionen besteht aufgrund von Anschlägen, bewaffneten Auseinandersetzungen und Entführungsfällen ein hohes Sicherheitsrisiko.
Personen, die trotz der hohen Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfsmöglichkeiten der deutschen Botschaft in Moskau rechnen. Kurzfristig verfügte Beschränkungen der Reisefreiheit für Ausländer sind nicht auszuschließen.
Der Grenzübergang Dariali / Hoher Lars an der A 301("Georgische Heerstraße"), die Nordossetien (Russland) mit Georgien verbindet sowie der Grenzübergang Samur an der Grenze zwischen Dagestan (Russland) und Aserbaidschan sind inzwischen wieder für den internationalen Reiseverkehr geöffnet. Allerdings können kapazitätsbedingte Schwierigkeiten beim Grenzübertritt nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere sind jedoch die Reisehinweise für den Nordkaukasus zu beachten, s. o.
Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird von den georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet.
Zur Sicherheitslage in Südossetien und Abchasien beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Georgien.
Terrorismus / Kriminalität
Im Dezember 2014 kamen bei einem Anschlag in der tschetschenischen Hauptstadt Grosny insgesamt 26 Personen ums Leben. Im Oktober 2014 waren in Grosny bei einem Bombenanschlag fünf Polizisten und der Attentäter getötet worden. Wie verschiedene Anschläge mit zahlreichen Todesopfern in den letzten Jahren gezeigt haben, kann es in Russland auch außerhalb der Kaukasus-Region jederzeit zu Attentaten kommen.
Die generelle Empfehlung, besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht insbesondere beim Besuch von nicht besonders polizeilich geschützten Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (insbesondere U-Bahn, Bus) walten zu lassen, gilt unverändert.
Lage sexueller Minderheiten
Es wird auf jüngste Vorfälle von Gewalt nicht-staatlicher Seite hingewiesen, bei denen es zu Übergriffen auf Homosexuelle und gleichgeschlechtliche Paare gekommen ist. Weitere gewalttätige Übergriffe, insbesondere bei öffentlichem Zeigen gegenseitiger Zuneigung, sind nicht auszuschließen.
Homosexualität ist in Russland nicht strafbar. Jedoch ist die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der russischen Gesellschaft gering.
Das föderale Gesetz gegen "Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen gegenüber Minderjährigen" ist am 30. Juni 2013 in Kraft getreten. Durch das Gesetz drohen auch Ausländern bei Weitergabe von Informationen, öffentlicher Demonstration und Unterstützung von Homosexualität Geldbußen in Höhe von bis zu 100.000 Rubel, bis zu 15 Tage Haft und die Ausweisung aus der Russischen Föderation.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja (mit Foto) für Kinder unter 12 Jahre
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, für Kinder ab 10 Jahren ist ein Foto vorgeschrieben
Anmerkungen: Die Ausweise müssen in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben; in der Praxis werden manchmal auch Pässe mit einer geringeren Laufzeit (auf jeden Fall aber mindestens drei Monate) akzeptiert.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht bei Ein- und Ausreise sowie bei Transitreisen, z.B. nach Kasachstan. Das Visum muss vor der Einreise bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragt und eingeholt werden. Eine Visumerteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Siehe www.russische-botschaft.de
Krankenversicherungspflicht
Für Deutsche besteht außerdem bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht. Bei den russischen Auslandsvertretungen ist eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich. Bei der Visabeantragung muss ein Versicherungsschein vorgelegt werden. Näheres entnehmen Sie bitte der Homepage der Russischen Botschaft in Berlin www.russische-botschaft.de
Hinweis für Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen
Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen können im Rahmen touristischer Gruppenreisen bis zu 72 Stunden visumfrei einreisen und sich im Gebiet des Anlegehafens aufhalten. Die Reise- und Personendaten sind vor der Ankunft anzugeben, hierfür ist der Reiseveranstalter oder die Reederei zuständig. Weitere Details sollten vor der Abreise mit diesem geklärt werden.
Einreise
Bei Überschreiten der Außengrenze werden Reisende einer eingehenden Kontrolle unterzogen, die die Überprüfung der Einreisevoraussetzungen, sowie gegebenenfalls der für den Aufenthalt und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse umfasst.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt (z. B. weil eine Einreisesperre besteht), wird die Einreise in die Russische Föderation verweigert. Einreisesperren können nach der russischen Migrationsgesetzgebung bereits dann verfügt werden, wenn innerhalb von drei Jahren zwei Ordnungswidrigkeiten (u.a. Verstöße gegen die russische Straßenverkehrsordnung) begangen wurden - unabhängig davon, ob dafür fällige Geldbußen bereits entrichtet wurden.
Ausreise
Auch bei Ausreise aus der Russischen Föderation muss das Visum noch gültig sein. Ist der Pass mit gültigem Visum verloren gegangen, kann die Ausreise mit einem von der Botschaft (bzw. der örtlich zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland) ausgestellten Reisedokument (Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland, Pass) und unter Vorlage des Verlustprotokolls der zuständigen russischen Polizeidienststelle erfolgen.
Sofern das Visum bereits abgelaufen ist, muss sich der Reisende an das örtlich zuständige Büro des Föderalen Migrationsdienstes (FMS) wenden. Dort werden die entsprechenden Formalitäten in die Wege geleitet, die zumeist ein gerichtliches Verfahren beinhalten, an dessen Ende die Verhängung einer Geldstrafe und/oder die Ausweisung aus der Russischen Föderation stehen können. In den Metropolregionen (Moskau und Sankt Petersburg einschließlich der jeweiligen Gebiete) ist eine Ausreise nur nach gerichtlich verfügter Geldstrafe und Ausweisung möglich. Wurde eine Ausweisung verfügt, zieht dies eine Einreisesperre von fünf Jahren nach sich.
Die Ausreise aus der Russischen Föderation kann auch verweigert werden, wenn Verbindlichkeiten gegenüber staatlichen Behörden bestehen – häufig ist ein Verlassen des Landes erst möglich, wenn ein dann einzuleitendes Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.
Deutsch-russische Doppelstaater
Deutsch-russische Doppelstaater können nur mit einem gültigen russischen Auslandspass aus der Russischen Föderation ausreisen. Für die Ausreise von Minderjährigen, die sich nicht in Begleitung mindestens eines Elternteils befinden, werden darüber hinaus weitere Dokumente benötigt. Betroffene Reisende sollten sich rechtzeitig vor Antritt einer Reise ausführlich bei den zuständigen russischen Behörden informieren.
Migrationskarte / Anmeldung nach Einreise
Es besteht eine Anmeldepflicht nach der Einreise. Bei Touristen, die in einem Hotel, einem Ferienheim oder einer vergleichbaren Einrichtung untergebracht sind, gilt die Hotelverwaltung als Einlader/Gastgeber und ist damit selbst für die Anmeldung zuständig. Eventueller Verwaltungsaufwand darf dem ausländischen Gast nicht in Rechnung gestellt werden.
In allen anderen Fällen muss die einladende Person oder Organisation (z.B. der russische Partner des deutschen Reisebüros) die Ankunft des ausländischen Gasts innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (FMS) anzeigen. Als Einlader/ Gastgeber wird die Person oder Organisation bezeichnet, die das Visum beschafft hat und auch unter „einladende Organisation“ im Visum aufgeführt ist. Dieser ist es nicht gestattet, dem Ausländer die für die Registrierung benötigten Dokumente (abgestempelte Migrationskarte und Reisepass) abzunehmen, der Ausländer muss sie nur vorweisen und kopieren lassen.
Der Einlader/Gastgeber füllt ein spezielles Formular auf der Basis der ihm vom Ausländer vorgezeigten Dokumente aus. Innerhalb von sieben Arbeitstagen überreicht er dieses Schreiben samt Fotokopien des Reisepasses mit Visum und der Migrationskarte des Ausländers dem zuständigen Büro des FMS oder übersendet es per Post. Für die Anmeldung wird vom Staat keine Gebühr erhoben, die Post-Filialen berechnen für die Entgegennahme des Anmeldungsformulars eine geringfügige Gebühr. Ein privater Einlader/Gastgeber muss die Anmeldung nicht zwingend persönlich durchführen, sondern kann sich unter Vorlage einer notariell beglaubigten Vollmacht durch Bürger der Russischen Föderation, Ausländer oder Staatenlose, die ihren ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben, vertreten lassen.
Sollte der Einlader/Gastgeber durch nachweislich entschuldbare Gründe an der Übermittlung des Anmeldungsformulars gehindert sein, darf der ausländische Gast seine Ankunft auch persönlich im zuständigen Büro des FMS melden.
Die möglichen Strafen bei Verletzungen der An- und Abmeldepflicht betragen bei Privatpersonen zwischen RUB 2.000,00 und RUB 5.000,00 – verantwortlich ist diejenige Person, welche die An- und Abmeldeformalitäten durchführt, also der Einlader/Gastgeber. Konsequenzen können sich aber auch für den Reisenden ergeben. Ein Ausländer, der einmal administrativ ausgewiesen wurde, kann für bis zu fünf Jahre für die Einreise in die Russische Föderation gesperrt werden. Es wird daher dringend empfohlen, sich unverzüglich nach der Ankunft in der Russischen Föderation an die im Visum angegebene „einladende Organisation“ (den Einlader bzw. Gastgeber) zu wenden und die Verfahrensweise der An- und Abmeldung zu klären.
Reisenden wird empfohlen, den Reisepass samt Visum, Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars zu fotokopieren und sicher aufzubewahren. Dadurch kann - insbesondere bei Verlust der Originaldokumente - nachgewiesen werden, dass die Regeln der Anmeldung befolgt worden sind.
Reisende, die vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort aus eine mehrtägige Reise/Ausflug planen, müssen sich entsprechend beim FMS abmelden. Bei einem Aufenthalt an einem Ort von mehr als sieben Tagen muss dort eine Anmeldung erfolgen – bei Abreise die entsprechende Abmeldung.
In der Russischen Föderation gibt es nach wie vor für Ausländer gesperrte Städte und Gebiete und in regionaler Zuständigkeit gesperrte Bereiche, die nicht veröffentlicht sind. Die zuständige Stelle, durch die die Anmeldung erfolgen muss (z.B. Hotel oder die zuständige Innenbehörde, z.B. FMS), erteilt Auskunft über die örtlichen Sperrgebiete.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, FSME.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
HIV/ AIDS
Ende 2014 waren nach offiziellen russischen Angaben 907.607 Fälle von HIV/AIDS-Infizierten für die Russische Föderation gemeldet. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Von Ausländern wird vor Ausstellung eines Daueraufenthaltstitels die Vorlage eines HIV-Tests verlangt.
2007 wurden von den lokalen Behörden 314.000 Fälle von HIV/AIDS-Infizierten für die Russische Föderation gemeldet.
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Die lokalen Behörden verlangen gelegentlich von Ausländern einen HIV-Test (in Regel nur bei Aufenthaltsdauer über drei Monaten).
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Es empfiehlt sich, ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser (kein Leitungswasser).
Weitere Infektionskrankheiten
Die Russische Föderation ist Risikogebiet für die durch Zecken übertragende Frühjahr-Sommermeningoenzephalitis (FSME / RSSE). Der in Deutschland erhältliche FSME- Impfstoff schützt auch vor der in der Russischen Föderation endemischen Virusvariante.
Das Tollwutrisiko durch streunende Hunde reicht bis in die Städte. Eine Tollwutimpfung wird empfohlen.
Radioaktive Risiken
Es ist nicht ausschließen, dass es in der Nähe der Stadt Tschelabinsk (Atomanlage Majak) noch 2007 zu Unfällen mit Freisetzung von Radioaktivität gekommen ist. Waldfrüchte, Pilze und Beeren könnten radioaktiv belastet sein, von dem Verzehr dieser meist lokal angebotenen Lebensmittel wird dringend abgeraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung insbesondere außerhalb der großen Städte ist mit der medizinischen Versorgung in Mitteleuropa nicht zu vergleichen. In aller Regel sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Moskau, St. Petersburg und einigen anderen Großstädten gibt es einige meist private Krankenhäuser, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden.
Notfallbehandlungen in staatlichen Kliniken sind laut Gesetz grundsätzlich kostenlos, die staatlichen Kliniken entsprechen aber in Ausstattung und Know-how oft nicht dem deutschen Standard. Hilfe kann über die Notfall-Telefonnummer 03 gerufen werden.
In privaten Krankenhäusern, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung um ein vielfaches höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet. Der Reisende sollte für den Krankheitsfall daher genügend Bargeld mit sich führen oder in Deutschland Vorkehrungen für eine schnelle Bargeldbeschaffung (über Kreditkarte oder Blitzüberweisung) treffen. In der Vergangenheit sind für größere Eingriffe bis zu 4.000 € Vorleistung verlangt worden. Aufschiebbare oder schwerere Operationen sollten nach ärztlicher Rücksprache in Mitteleuropa durchgeführt werden.
Gemäß den russischen Visavorschriften muss für eine Einreise in die Russische Föderation eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Im Krankheitsfalle sollte sofort mit dieser Versicherung Kontakt aufgenommen werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in den großen Städten der Russischen Föderation haben ein gutes Sortiment, wichtig Standardmedikamente sind vorhanden. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Flugrettungsversicherung (z.B. bei der Deutschen Rettungsflugwacht) wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise in die Russische Föderation durch eine medizinische Beratungsstelle/einen /Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Gruß
Birgitt




