Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 23.07.2026 | Ausreiseaufruf Nord- und Süd-Kivu

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 06.02.2026 | Ausreiseaufruf Nord- und Süd-Kivu

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo
Stand 06.02.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Kriegerische Auseinandersetzungen mit der bewaffneten Gruppe M23)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Aktuelles
Kriegerische Auseinandersetzungen mit der bewaffneten Gruppe M23

Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo hat sich seit Anfang 2025 erheblich verschlechtert und ist weiterhin volatil.

Seit Januar 2025 kommt es im Grenzgebiet zu Ruanda und Uganda zu vermehrten Kampfhandlungen und Gebietsgewinnen der M23, die auch die Provinzhauptstädte Goma (Provinz Nord-Kivu) und Bukavu (Provinz Süd-Kivu) eingenommen haben. Seit Januar 2026 befindet sich die Stadt Uvira wieder unter Kontrolle der kongolesischen Streitkräfte; die Lage vor Ort bleibt jedoch volatil. Zudem erfolgte im Februar 2026 ein Drohnenangriff der M23 auf den Flughafen in Kisangani (Provinz Tshopo). Weitere militärische Vorstöße der M23 können nicht ausgeschlossen werden.

Es kommt in diesen Gebieten zu willkürlichen Verhaftungen und Tötungen. Zudem ist das lokale Bankensystem ins Erliegen geraten und eine Versorgung mit Bargeld ist nicht möglich; die allgemeine Versorgungslage ist dementsprechend prekär.

Bei Ausreisen über den Grenzposten Goma/Gisenyi kann es zu Einschränkungen kommen. Der Flughafen Goma musste nach Kampfhandlungen zwischen M23 und der kongolesischen Armee den kommerziellen Flugverkehr einstellen.

In den Provinzen Nord-Kivu und Ituri, insbesondere in der Region um Beni, kommt es v.a. durch die islamistische Miliz der Allied Democratic Forces (ADF) verstärkt zu Angriffen auf und Massakern an Zivilisten. Insgesamt sind in den o.g. Ostprovinzen über 100 bewaffnete Gruppen aktiv (siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage).

Im Zusammenhang mit dem Konflikt im Osten des Landes kam es Anfang 2025 zu gewaltsamen Demonstrationen in Kinshasa. Dadurch hat sich die Sicherheitslage, vor allem im Regierungsviertel Gombe, deutlich verschärft. Es kann jederzeit erneut zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen. Der Weg zum Flughafen in Kinshasa ist insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit gefährlich. Im gesamten Stadtgebiet von Kinshasa gibt es immer wieder Straßensperren sowie erhöhte Polizei- und Militärpräsenz.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und Ausreiseaufforderung.
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die lokalen und - mit der gebotenen Vorsicht - sozialen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Vergewissern Sie sich vor einer Fahrt/einer Bewegung außerhalb stets, dass Ihr Umfeld tatsächlich sicher genug ist; bewegen Sie sich nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes und seien Sie äußerst vorsichtig. Vermeiden Sie derzeit den Weg zum Flughafen, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben. Teilen Sie sich zur Verfügung stehende Nahrungsmittel- und Wasservorräte sorgsam ein.
  • Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND); weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Die Registrierung ist auch per ELEFAND-App möglich.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Innenpolitische Lage

Siehe Aktuelles

In den östlichen Provinzen kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen zwischen den kongolesischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen, insbesondere der M23, die seit 2021 sukzessive Gebiete im Grenzgebiet zu Uganda, Burundi und Ruanda erobert hat. Seit 2025 besetzen diese Gruppierungen große Gebiete im Ostkongo, inklusive der Provinzhauptstädte Goma (Nord-Kivu) und Bukavu (Süd-Kivu). Darüber hinaus wurde die Stadt
Uvira von Dezember 2025 bis Januar 2026 vorübergehend eingenommen. Im Februar 2026 griff die bewaffnete Gruppe M23 den Flughafen in der Stadt Kisangani mit Drohnen an. Sie hat auf Provinzebene Parallelregierungen eingerichtet und der Besatzungszustand verstetigt sich zunehmend; eine Kontrolle der besetzten Gebiete durch den kongolesischen Staat ist derzeit nicht gegeben. Die Aktivität lokaler Milizen („Wazalendo“) verstärkt die Unsicherheit in diesen Gebieten zusätzlich. Im Norden von Nord-Kivu und in Ituri führt die kongolesische Armee mit Unterstützung ugandischer Streitkräfte Operationen gegen die islamistischen „Allied Democratic Forces“ (ADF) durch. In der Region Ituri hat sich die Lage seit Juli 2025 weiter verschärft; intensivierte Angriffe der ADF führen insbesondere unter Zivilisten zu vielen Todesopfern. Mögliche humanitäre Katastrophen, wie Choleraausbrüche oder Lebensmittelmangel, bedrohen die Stabilität der Region zusätzlich. Seit 2021 gilt für die Provinzen Nord-Kivu und Ituri das Kriegsrecht („Etat de Siège“), durch das die zivilen Regierungen temporär durch Militär- und Polizeiregierungen ersetzt werden. Die ohnehin angespannte Sicherheitslage hat sich vor diesem Hintergrund noch erheblich verschärft.

In der Vergangenheit kam es vor dem Hintergrund der schlechten Sicherheitslage, vor allem in den Ostprovinzen, teilweise zu gewaltsamen Protesten gegen die VN-Mission MONUSCO. Weitere Ausschreitungen, auch gegenüber Nichtregierungsorganisationen und internationalem Personal, können nicht ausgeschlossen werden.

Die Nationalparks „Virunga“ und „Kahuzi-Biega“ sind unmittelbar von bewaffneten Gruppen bedroht. 2021 starben bei einem bewaffneten Überfall auf einen Konvoi des WFP (World Food Programme) nördlich von Goma drei Menschen, darunter der italienische Botschafter. In den vergangenen Jahren kam es vereinzelt zu Entführungen und anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen.

In Kinshasa und anderen kongolesischen Städten kam es in der Vergangenheit wiederholt bei teilweise gewalttätigen Protesten gegen die Regierung zum Einsatz scharfer Munition, Todesopfern und Verletzten sowie zu zahlreichen Festnahmen. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dabei muss auch mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens sowie einer hohen Präsenz bewaffneter Sicherheitskräfte gerechnet werden. Die Sicherheitslage ist instabil.

Kurzfristige Abschaltungen von SMS- und Internetdiensten sind jederzeit möglich. Es kann zu Straßensperren auf dem Weg zwischen Flughafen und Innenstadt und im Stadtgebiet von Kinshasa kommen, vermehrt ab den frühen Abendstunden. Sie sind nicht immer als solche erkennbar; längere Wartezeiten können auftreten.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 19.03.2026 | Ausreiseaufruf Nord- und Süd-Kivu

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo
Stand 19.03.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Teilreisewarnung; Innenpolitische Lage)


Aktuelles
Vor Reisen in die Provinzen Maniema, Nord-Kivu, Süd-Kivu, Ituri, Tshopo und Tanganyika sowie in den nördlichen Teil der Provinz Haut-Katanga wird gewarnt.
Vor Reisen in den Nationalpark Upemba in den Provinzen Haut-Lomami und Haut-Katanga wird ebenfalls gewarnt.

Deutsche Staatsangehörige, die sich in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu aufhalten, werden zur Ausreise aufgefordert.

Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird abgeraten.

Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in die Provinzen Maniema, Nord-Kivu, Süd-Kivu, Ituri, Tshopo und Tanganyika sowie in den nördlichen Teil der Provinz Haut-Katanga wird gewarnt.
Vor Reisen in den Nationalpark Upemba in den Provinzen Haut-Lomami und Haut-Katanga wird ebenfalls gewarnt.

Deutsche Staatsangehörige, die sich in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu aufhalten, werden zur Ausreise aufgefordert.

Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird abgeraten.

Innenpolitische Lage

Siehe Aktuelles.

In den östlichen Provinzen kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen zwischen den kongolesischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen, insbesondere der M23, die seit 2021 sukzessive Gebiete im Grenzgebiet zu Uganda, Burundi und Ruanda erobert hat. Seit 2025 besetzen diese Gruppierungen große Gebiete im Ostkongo, inklusive der Provinzhauptstädte Goma (Nord-Kivu) und Bukavu (Süd-Kivu). Darüber hinaus wurde die Stadt Uvira von Dezember 2025 bis Januar 2026 vorübergehend eingenommen. Im Februar 2026 griff die bewaffnete Gruppe M23 den Flughafen in der Stadt Kisangani mit Drohnen an. Sie hat auf Provinzebene Parallelregierungen eingerichtet und der Besatzungszustand verstetigt sich zunehmend; eine Kontrolle der besetzten Gebiete durch den kongolesischen Staat ist derzeit nicht gegeben. Die Aktivität lokaler Milizen („Wazalendo“) verstärkt die Unsicherheit in diesen Gebieten zusätzlich. Im Norden von Nord-Kivu und in Ituri führt die kongolesische Armee mit Unterstützung ugandischer Streitkräfte Operationen gegen die islamistischen „Allied Democratic Forces“ (ADF) durch. In der Region Ituri hat sich die Lage seit Juli 2025 weiter verschärft; intensivierte Angriffe der ADF führen insbesondere unter Zivilisten zu vielen Todesopfern. Mögliche humanitäre Katastrophen, wie Choleraausbrüche oder Lebensmittelmangel, bedrohen die Stabilität der Region zusätzlich. Seit 2021 gilt für die Provinzen Nord-Kivu und Ituri das Kriegsrecht („Etat de Siège“), durch das die zivilen Regierungen temporär durch Militär- und Polizeiregierungen ersetzt werden. Die ohnehin angespannte Sicherheitslage hat sich vor diesem Hintergrund noch erheblich verschärft.

In der Vergangenheit kam es vor dem Hintergrund der schlechten Sicherheitslage, vor allem in den Ostprovinzen, teilweise zu gewaltsamen Protesten gegen die VN-Mission MONUSCO. Weitere Ausschreitungen, auch gegenüber Nichtregierungsorganisationen und internationalem Personal, können nicht ausgeschlossen werden.

Die Nationalparks „Virunga“ und „Kahuzi-Biega“ in Nord-Kivu sowie der Nationalpark Upemba in den Provinzen Haut-Lomami und Haut-Katanga sind unmittelbar von bewaffneten Gruppen bedroht und zum Teil besetzt. 2021 starben bei einem bewaffneten Überfall auf einen Konvoi des WFP (World Food Programme) nördlich von Goma drei Menschen, darunter der italienische Botschafter. In den vergangenen Jahren kam es vereinzelt zu Entführungen und anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen. Im März 2026 wurde das Hauptquartier des Nationalparks Upemba in Lusinga durch eine Mai-Mai-Miliz überfallen, es gab Todesopfer.

In Kinshasa und anderen kongolesischen Städten kam es in der Vergangenheit wiederholt bei teilweise gewalttätigen Protesten gegen die Regierung zum Einsatz scharfer Munition, Todesopfern und Verletzten sowie zu zahlreichen Festnahmen. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dabei muss auch mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens sowie einer hohen Präsenz bewaffneter Sicherheitskräfte gerechnet werden. Die Sicherheitslage ist instabil.

Kurzfristige Abschaltungen von SMS- und Internetdiensten sind jederzeit möglich. Es kann zu Straßensperren auf dem Weg zwischen Flughafen und Innenstadt und im Stadtgebiet von Kinshasa kommen, vermehrt ab den frühen Abendstunden. Sie sind nicht immer als solche erkennbar; längere Wartezeiten können auftreten.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und Ausreiseaufforderungen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 15.05.2026 | Ausreiseaufruf Nord- und Süd-Kivu

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo
Stand 15.05.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Ebolafieber)


Aktuelles
Ebolafieber

Am 15. Mai 2026 wurde ein Ebolafieber-Ausbruch in der Provinz Ituri, vorrangig in den Gesundheitszonen Mongwalu und Rwampara, gemeldet.
  • Vor Reisen in die Provinz Ituri wird gewarnt, siehe Sicherheit - Sicherheitshinweis.
  • Halten Sie sich bei nicht vermeidbaren Reisen streng an die Auflagen der Behörden.
  • Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, der Teilnahme an Beerdigungen und dem Aufenthalt in großen Menschenmengen ab.
  • Meiden Sie jeden Kontakt mit Erkrankten und Verdachtsfällen sowie deren Körperflüssigkeiten.
  • Berühren Sie keine lebendigen und toten Wildtiere und verzehren Sie keine Wildtierprodukte.
  • Ebola-Impfstoffe werden grundsätzlich für Kontaktpersonen und Gesundheitspersonal verwendet. Für Reisende ist eine Impfung nicht vorgesehen.
  • Melden Sie sich bei entsprechenden Symptomen bis zu 21 Tage nach Aufenthalt in der betroffenen Region telefonisch bei einem ärztlichen Dienst, um das weitere Procedere zu besprechen.
Auswärtiges Amt


Siehe auch:

BPfeilB Kongo DRC | Ebola in Mongwalu, Rwampara und Bunia - Provinz Ituri

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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 19.05.2026 | Ausreiseaufruf Nord- und Süd-Kivu

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo
Stand 19.05.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Ebolafieber)


Aktuelles
Ebolafieber

Am 15. Mai 2026 wurde ein Ebolafieber-Ausbruch in der Provinz Ituri, vorrangig in den Gesundheitszonen Mongwalu und Rwampara, gemeldet. Uganda hat ebenfalls am 15. Mai 2026 den Ausbruch des Ebola-Bundibugyo-Virus bestätigt.

Die WHO erklärte den aktuellen Ausbruch am 17. Mai 2026 zum „Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)“. Laut WHO bestehen derzeit erhebliche Unklarheiten hinsichtlich der tatsächlichen Infektionszahlen, der geografischen Ausbreitung des Ausbruchs sowie der epidemiologischen Verknüpfungen zwischen bestätigten und vermuteten Fällen.

Die kongolesischen Behörden haben entsprechende Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet. Dennoch ist mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen.
Ebola-Impfstoffe werden grundsätzlich für Kontaktpersonen und Gesundheitspersonal verwendet. Für Reisende ist eine Impfung nicht vorgesehen. Im Gegensatz zu den Ebola-Zaire-Stämmen gibt es derzeit weder zugelassene spezifische Therapeutika noch Impfstoffe gegen das Ebola-Bundibugyo-Virus.
  • Vor Reisen in die Provinz Ituri wird gewarnt, siehe Sicherheit - Sicherheitshinweis.
  • Halten Sie sich bei nicht vermeidbaren Reisen streng an die Auflagen der Behörden.
  • Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, der Teilnahme an Beerdigungen und dem Aufenthalt in großen Menschenmengen ab.
  • Meiden Sie jeden Kontakt mit Erkrankten und Verdachtsfällen sowie deren Körperflüssigkeiten.
  • Berühren Sie keine lebendigen und toten Wildtiere und verzehren Sie keine Wildtierprodukte.
  • Melden Sie sich bei entsprechenden Symptomen bis zu 21 Tage nach Aufenthalt in der betroffenen Region telefonisch bei einem ärztlichen Dienst, um das weitere Procedere zu besprechen.
Auswärtiges Amt


Siehe auch:

BPfeilB Ebola in Kongo DRC | WHO ruft internationale Gesundheitsnotlage aus

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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 22.05.2026 | Ausreiseaufruf Nord- und Süd-Kivu

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo
Stand 22.05.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Ebolafieber)
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Aktuelles
Ebolafieber

Am 15. Mai 2026 wurde ein Ebolafieber-Ausbruch in der Provinz Ituri, vorrangig in den Gesundheitszonen Mongwalu und Rwampara, gemeldet. Uganda hat ebenfalls am 15. Mai 2026 den Ausbruch des Ebola-Bundibugyo-Virus bestätigt.

Die WHO erklärte den aktuellen Ausbruch am 17. Mai 2026 zum „Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)“. Laut WHO bestehen derzeit erhebliche Unklarheiten hinsichtlich der tatsächlichen Infektionszahlen, der geografischen Ausbreitung des Ausbruchs sowie der epidemiologischen Verknüpfungen zwischen bestätigten und vermuteten Fällen.

Die kongolesischen Behörden haben entsprechende Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet. Dennoch ist mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen, vor allem in den Provinzen Ituri, Nord- und Süd-Kivu.
Ebola-Impfstoffe werden grundsätzlich für Kontaktpersonen und Gesundheitspersonal verwendet. Für Reisende ist eine Impfung nicht vorgesehen. Im Gegensatz zu den Ebola-Zaire-Stämmen gibt es derzeit weder zugelassene spezifische Therapeutika noch Impfstoffe gegen das Ebola-Bundibugyo-Virus.
  • Vor Reisen in die Provinzen Ituri, Nord-Kivu und Süd-Kivu wird gewarnt, siehe Sicherheit - Sicherheitshinweis.
  • Halten Sie sich streng an die Auflagen der Behörden.
  • Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, der Teilnahme an Beerdigungen und dem Aufenthalt in großen Menschenmengen ab.
  • Meiden Sie jeden Kontakt mit Erkrankten und Verdachtsfällen sowie deren Körperflüssigkeiten.
  • Berühren Sie keine lebendigen und tote Wildtiere und verzehren Sie keine Wildtierprodukte.
  • Melden Sie sich bei entsprechenden Symptomen bis zu 21 Tage nach Aufenthalt in der betroffenen Region telefonisch bei einem ärztlichen Dienst, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in die folgenden Provinzen und Gebiete wird gewarnt:
  • Provinz Maniema
  • Provinz Nord-Kivu
  • Provinz Süd-Kivu
  • Provinz Ituri
  • Provinz Haut-Uélé
  • Provinz Haut-Lomami
  • Provinz Tshopo
  • Provinz Tanganyika
  • Den nördlichen Teil der Provinz Haut-Katanga (insbesondere das Gebiet des Nationalparks Upemba)
  • Das Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik (50 km zum Grenzverlauf)
Deutsche Staatsangehörige, die sich in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu aufhalten, werden zur Ausreise aufgefordert.

Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird abgeraten.
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Siehe auch:

BPfeilB Ebola in Kongo DRC | WHO erhöht Warnstufe

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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 12.06.2026 | Ausreiseaufruf Nord- und Süd-Kivu

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo
Stand 12.06.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Ebolafieber)


Aktuelles
Ebolafieber

Am 15. Mai 2026 wurde ein Ebolafieber-Ausbruch in der Provinz Ituri, vorrangig in den Gesundheitszonen Mongwalu und Rwampara, gemeldet. Uganda hat ebenfalls am 15. Mai 2026 den Ausbruch des Ebola-Bundibugyo-Virus bestätigt.

Die WHO erklärte den aktuellen Ausbruch am 17. Mai 2026 zum „Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)“. Laut WHO bestehen derzeit erhebliche Unklarheiten hinsichtlich der tatsächlichen Infektionszahlen, der geografischen Ausbreitung des Ausbruchs sowie der epidemiologischen Verknüpfungen zwischen bestätigten und vermuteten Fällen.

Die kongolesischen Behörden haben entsprechende Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet. Dennoch ist mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen, vor allem in den Provinzen Ituri, Nord- und Süd-Kivu. Im Gegensatz zu den Ebola-Zaire-Stämmen gibt es derzeit weder zugelassene spezifische Therapeutika noch Impfstoffe gegen das Ebola-Bundibugyo-Virus.

Nach Aufenthalten in der Demokratischen Republik Kongo sollten sich Reisende vor Weiterreise in andere Staaten bei den dort zuständigen Stellen erkundigen, ob und ggf. unter welchen Auflagen (z.B. verstärkte gesundheitstechnische Kontrollen oder Quarantäne) die Einreise ins Zielland möglich ist.
  • Vor Reisen in die Provinzen Ituri, Nord-Kivu und Süd-Kivu wird gewarnt, siehe Sicherheit - Sicherheitshinweis.
  • Halten Sie sich streng an die Auflagen der Behörden.
  • Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, der Teilnahme an Beerdigungen und dem Aufenthalt in großen Menschenmengen ab.
  • Meiden Sie jeden Kontakt mit Erkrankten und Verdachtsfällen sowie deren Körperflüssigkeiten.
  • Berühren Sie keine lebendigen und tote Wildtiere und verzehren Sie keine Wildtierprodukte.
  • Melden Sie sich bei entsprechenden Symptomen bis zu 21 Tage nach Aufenthalt in der betroffenen Region telefonisch bei einem ärztlichen Dienst, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
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Siehe auch:

BPfeilB Ebola-Fieber im Kongo | Update und Hinweise für Uganda

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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 03.07.2026 | Ausreiseaufruf Nord- und Süd-Kivu

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo
Stand 03.07.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Aktuelles
Vor Reisen in die folgenden Provinzen und Gebiete wird gewarnt:
  • Provinz Maniema
  • Provinz Nord-Kivu
  • Provinz Süd-Kivu
  • Provinz Ituri
  • Provinz Haut-Uélé
  • Provinz Haut-Lomami
  • Provinz Tshopo
  • Provinz Tanganyika
  • Den nördlichen Teil der Provinz Haut-Katanga (insbesondere das Gebiet des Nationalparks Upemba)
  • Das Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik (50 km zum Grenzverlauf)
Deutsche Staatsangehörige, die sich in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu aufhalten, werden zur Ausreise aufgefordert.

Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird abgeraten.

Ebolafieber

Am 15. Mai 2026 wurde ein Ebolafieber-Ausbruch in der Provinz Ituri, vorrangig in den Gesundheitszonen Mongwalu und Rwampara, gemeldet. Uganda hat ebenfalls am 15. Mai 2026 den Ausbruch des Ebola-Bundibugyo-Virus bestätigt.

Die WHO erklärte den aktuellen Ausbruch am 17. Mai 2026 zum „Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)“. Laut WHO bestehen derzeit erhebliche Unklarheiten hinsichtlich der tatsächlichen Infektionszahlen, der geografischen Ausbreitung des Ausbruchs sowie der epidemiologischen Verknüpfungen zwischen bestätigten und vermuteten Fällen.
Die kongolesischen Behörden haben entsprechende Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet. Dennoch ist mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen, vor allem in den Provinzen Ituri, Nord- und Süd-Kivu sowie Haut-Uélé.

Im Gegensatz zu den Ebola-Zaire-Stämmen gibt es derzeit weder zugelassene spezifische Therapeutika noch Impfstoffe gegen das Ebola-Bundibugyo-Virus.

Reisende aus den von der Epidemie betroffenen Provinzen müssen vor einer Ausreise in andere Staaten zunächst 21 Tage in nicht betroffenen Provinzen verbringen.

Nach Aufenthalten in der Demokratischen Republik Kongo sollten sich Reisende vor Weiterreise in andere Staaten bei den dort zuständigen Stellen erkundigen, ob und ggf. unter welchen Auflagen (z.B. verstärkte gesundheitstechnische Kontrollen oder Quarantäne) die Einreise ins Zielland möglich ist.
  • Vor Reisen in die Provinzen Ituri, Nord-Kivu und Süd-Kivu wird gewarnt, siehe Sicherheit - Sicherheitshinweis.
  • Halten Sie sich streng an die Auflagen der Behörden. Unter anderem besteht für die betroffenen Provinzen und die Hauptstadt Kinshasa ein Verbot von Großveranstaltungen.
  • Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, der Teilnahme an Beerdigungen und dem Aufenthalt in großen Menschenmengen ab.
  • Meiden Sie jeden Kontakt mit Erkrankten und Verdachtsfällen sowie deren Körperflüssigkeiten.
  • Berühren Sie keine lebendigen und tote Wildtiere und verzehren Sie keine Wildtierprodukte.
  • Melden Sie sich bei entsprechenden Symptomen bis zu 21 Tage nach Aufenthalt in der betroffenen Region telefonisch bei einem ärztlichen Dienst, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Kriegerische Auseinandersetzungen mit der bewaffneten Gruppe M23
Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo hat sich seit Anfang 2025 erheblich verschlechtert und ist weiterhin volatil.

Seit Januar 2025 kommt es im Grenzgebiet zu Ruanda und Uganda zu vermehrten Kampfhandlungen und Gebietsgewinnen der M23, die auch die Provinzhauptstädte Goma (Provinz Nord-Kivu) und Bukavu (Provinz Süd-Kivu) sowie vorübergehend die Stadt Uvira eingenommen haben. Seit Januar 2026 befindet sich Uvira wieder unter Kontrolle der kongolesischen Streitkräfte; die Lage vor Ort bleibt jedoch volatil. Die beteiligten Parteien setzen Drohnen bei Kampfhandlungen ein, mit weitreichenden humanitären Folgen. Auch der weitab der Gefechte liegende Flughafen in Kisangani (Provinz Tshopo) wurde bereits mehrfach mit Drohnen angegriffen. Weitere militärische Vorstöße der M23 können nicht ausgeschlossen werden.

In den von der M23 besetzten Gebieten kann es zu willkürlichen Verhaftungen und Tötungen kommen. Zudem ist das lokale Bankensystem ins Erliegen geraten und eine Versorgung mit Bargeld ist nicht möglich; die allgemeine Versorgungslage ist dementsprechend prekär.

Bei Ausreisen über den Grenzposten Goma/Gisenyi kann es zu Einschränkungen kommen. Der Flughafen Goma musste nach Kampfhandlungen zwischen M23 und der kongolesischen Armee den kommerziellen Flugverkehr einstellen.

In den Provinzen Nord-Kivu und Ituri, insbesondere in der Region um Beni, kommt es v.a. durch die islamistische Miliz der Allied Democratic Forces (ADF) verstärkt zu Angriffen auf und Massakern an Zivilisten. Insgesamt sind in den o.g. Ostprovinzen über 100 bewaffnete Gruppen aktiv (siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage).
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und Ausreiseaufforderung.
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die lokalen und - mit der gebotenen Vorsicht - sozialen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Vergewissern Sie sich vor einer Fahrt/einer Bewegung außerhalb stets, dass Ihr Umfeld tatsächlich sicher genug ist; bewegen Sie sich nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes und seien Sie äußerst vorsichtig. Vermeiden Sie derzeit den Weg zum Flughafen, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben. Teilen Sie sich zur Verfügung stehende Nahrungsmittel- und Wasservorräte sorgsam ein.
  • Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND); weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Die Registrierung ist auch per ELEFAND-App möglich.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
Landesweite Proteste gegen geplante Verfassungsänderung
Seit Juni 2026 ruft die Oppositionsallianz C64 zu Protesten gegen eine geplante Verfassungsänderung auf. Diese finden insbesondere im Regierungsviertel Gombe sowie in der Umgebung des Parlaments „Palais du Peuple“ statt. Es kann jederzeit zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen. Der Weg zum Flughafen in Kinshasa ist insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit gefährlich. Im gesamten Stadtgebiet von Kinshasa gibt es immer wieder Straßensperren sowie erhöhte Polizei- und Militärpräsenz.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und Ausreiseaufforderungen.
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die lokalen und - mit der gebotenen Vorsicht - sozialen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Vergewissern Sie sich vor einer Fahrt/einer Bewegung außerhalb stets, dass Ihr Umfeld tatsächlich sicher genug ist; bewegen Sie sich nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes und seien Sie äußerst vorsichtig.
  • Vermeiden Sie den Weg zum Flughafen nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben. Teilen Sie sich zur Verfügung stehende Nahrungsmittel- und Wasservorräte sorgsam ein.
  • Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND); weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Die Registrierung ist auch per ELEFAND-App möglich.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Innenpolitische Lage

Siehe Aktuelles.

In den östlichen Provinzen kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen zwischen den kongolesischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen, insbesondere der M23, die seit 2021 sukzessive Gebiete im Grenzgebiet zu Uganda, Burundi und Ruanda erobert hat. Seit 2025 besetzen diese Gruppierungen große Gebiete im Ostkongo, inklusive der Provinzhauptstädte Goma (Nord-Kivu) und Bukavu (Süd-Kivu). Darüber hinaus wurde die Stadt Uvira von Dezember 2025 bis Januar 2026 vorübergehend eingenommen. Im Februar 2026 griff die bewaffnete Gruppe M23 den Flughafen in der Stadt Kisangani mit Drohnen an. Sie hat auf Provinzebene Parallelregierungen eingerichtet und der Besatzungszustand verstetigt sich zunehmend; eine Kontrolle der besetzten Gebiete durch den kongolesischen Staat ist derzeit nicht gegeben. Die Aktivität lokaler Milizen („Wazalendo“) verstärkt die Unsicherheit in diesen Gebieten zusätzlich. Im Norden von Nord-Kivu und in Ituri führt die kongolesische Armee mit Unterstützung ugandischer Streitkräfte Operationen gegen die islamistischen „Allied Democratic Forces“ (ADF) durch. In der Region Ituri hat sich die Lage seit Juli 2025 weiter verschärft; intensivierte Angriffe der ADF führen insbesondere unter Zivilisten zu vielen Todesopfern. Mögliche humanitäre Katastrophen, wie Choleraausbrüche oder Lebensmittelmangel, bedrohen die Stabilität der Region zusätzlich. Seit 2021 gilt für die Provinzen Nord-Kivu und Ituri das Kriegsrecht („Etat de Siège“), durch das die zivilen Regierungen temporär durch Militär- und Polizeiregierungen ersetzt werden. Die ohnehin angespannte Sicherheitslage hat sich vor diesem Hintergrund noch erheblich verschärft.

In der Vergangenheit kam es vor dem Hintergrund der schlechten Sicherheitslage, vor allem in den Ostprovinzen, teilweise zu gewaltsamen Protesten gegen die VN-Mission MONUSCO. Weitere Ausschreitungen, auch gegenüber Nichtregierungsorganisationen und internationalem Personal, können nicht ausgeschlossen werden.

Die Nationalparks „Virunga“ und „Kahuzi-Biega“ in Nord-Kivu sowie der Nationalpark Upemba in den Provinzen Haut-Lomami und Haut-Katanga sind unmittelbar von bewaffneten Gruppen bedroht und zum Teil besetzt. 2021 starben bei einem bewaffneten Überfall auf einen Konvoi des WFP (World Food Programme) nördlich von Goma drei Menschen, darunter der italienische Botschafter. In den vergangenen Jahren kam es vereinzelt zu Entführungen und anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen. Im März 2026 wurde das Hauptquartier des Nationalparks Upemba in Lusinga durch eine Mai-Mai-Miliz überfallen, es gab Todesopfer.

In den Provinzen Mai-Ndombe, Kwilu sowie zuletzt Kwango und Kongo Central kommt es seit 2022 zu gewaltsamen Konflikten zwischen den Volksgruppen Bateke und Bayaka, besonders im Verwaltungsbezirk („Territoire“) Kwamouth. Kriminelle Banden nutzen die Abwesenheit der Sicherheitsbehörden ebenfalls für ihre Aktivitäten, z.B. im Verwaltungsbezirk Maluku in der Provinz Kinshasa. Es wurde eine größere Anzahl an Binnenvertriebenen beobachtet, teilweise auch in der Nähe von Kinshasa. Da beide Volksgruppen auch am Rande der Nationalstraße N1 zwischen Kinshasa und Kikwit ansässig sind, wird dort besondere Wachsamkeit angeraten. Trotz Abschluss eines Friedensabkommens im April 2024 kam es auch 2025 zu Überfällen, Straßensperren und regelmäßigen Auseinandersetzungen zwischen den kongolesischen Streitkräften und den lokalen Mobondo-Gruppen.

In Kinshasa und anderen kongolesischen Städten kam es in der Vergangenheit wiederholt bei teilweise gewalttätigen Protesten gegen die Regierung zum Einsatz scharfer Munition, Todesopfern und Verletzten sowie zu zahlreichen Festnahmen. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dabei muss auch mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens sowie einer hohen Präsenz bewaffneter Sicherheitskräfte gerechnet werden. Die Sicherheitslage ist instabil.

Kurzfristige Abschaltungen von SMS- und Internetdiensten sind jederzeit möglich. Es kann zu Straßensperren auf dem Weg zwischen Flughafen und Innenstadt und im Stadtgebiet von Kinshasa kommen, vermehrt ab den frühen Abendstunden. Sie sind nicht immer als solche erkennbar; längere Wartezeiten können auftreten.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und Ausreiseaufforderungen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt


Siehe auch:

BPfeilB Ebola-Fieber im Kongo | Update und Hinweise für Uganda

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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 15.07.2026 | Ausreiseaufruf Nord- und Süd-Kivu

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo
Stand 15.07.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Ebolafieber)


Aktuelles
Ebolafieber

Am 15. Mai 2026 wurde ein Ebolafieber-Ausbruch in der Provinz Ituri, vorrangig in den Gesundheitszonen Mongwalu und Rwampara, gemeldet. Uganda hat ebenfalls am 15. Mai 2026 den Ausbruch des Ebola-Bundibugyo-Virus bestätigt.

Die WHO erklärte den aktuellen Ausbruch am 17. Mai 2026 zum „Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)“. Laut WHO bestehen derzeit erhebliche Unklarheiten hinsichtlich der tatsächlichen Infektionszahlen, der geografischen Ausbreitung des Ausbruchs sowie der epidemiologischen Verknüpfungen zwischen bestätigten und vermuteten Fällen.
Die kongolesischen Behörden haben entsprechende Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet. Dennoch ist mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen, vor allem in den Provinzen Ituri, Nord- und Süd-Kivu, Haut-Uélé sowie Tshopo.

Im Gegensatz zu den Ebola-Zaire-Stämmen gibt es derzeit weder zugelassene spezifische Therapeutika noch Impfstoffe gegen das Ebola-Bundibugyo-Virus.

Reisende aus den von der Epidemie betroffenen Provinzen müssen vor einer Ausreise in andere Staaten zunächst 21 Tage in nicht betroffenen Provinzen verbringen.

Nach Aufenthalten in der Demokratischen Republik Kongo sollten sich Reisende vor Weiterreise in andere Staaten bei den dort zuständigen Stellen erkundigen, ob und ggf. unter welchen Auflagen (z.B. verstärkte gesundheitstechnische Kontrollen oder Quarantäne) die Einreise ins Zielland möglich ist.
  • Vor Reisen in die Provinzen Ituri, Nord-Kivu und Süd-Kivu, Haut-Uélé sowie Tshopo wird gewarnt, siehe Sicherheit - Sicherheitshinweis.
  • Halten Sie sich streng an die Auflagen der Behörden. Unter anderem besteht für die betroffenen Provinzen und die Hauptstadt Kinshasa ein Verbot von Großveranstaltungen.
  • Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, der Teilnahme an Beerdigungen und dem Aufenthalt in großen Menschenmengen ab.
  • Meiden Sie jeden Kontakt mit Erkrankten und Verdachtsfällen sowie deren Körperflüssigkeiten.
  • Berühren Sie keine lebendigen und tote Wildtiere und verzehren Sie keine Wildtierprodukte.
  • Melden Sie sich bei entsprechenden Symptomen bis zu 21 Tage nach Aufenthalt in der betroffenen Region telefonisch bei einem ärztlichen Dienst, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
  • Beachten Sie ggf. die empfohlenen Maßnahmen des RKI für aus dem Ausland zurückkehrendes medizinisches und anderes Personal, das in der Patientenversorgung oder Ausbruchsbekämpfung im Rahmen eines Ausbruchs von viral hämorrhagischen Fiebern tätig war.
Auswärtiges Amt


Siehe auch:

BPfeilB Ebola-Fieber Kongo DRC | Virus breitet sich aus

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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 23.07.2026 | Ausreiseaufruf Nord- und Süd-Kivu

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo
Stand 23.07.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Ebolafieber)


Aktuelles
Ebolafieber

Am 15. Mai 2026 wurde ein Ebolafieber-Ausbruch durch das Bundibugyo-Ebolavirus in der Provinz Ituri gemeldet.

Die WHO erklärte den aktuellen Ausbruch am 17. Mai 2026 zum „Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)“. Laut WHO bestehen derzeit erhebliche Unklarheiten hinsichtlich der tatsächlichen Infektionszahlen, der geografischen Ausbreitung des Ausbruchs sowie der epidemiologischen Verknüpfungen zwischen bestätigten und vermuteten Fällen.
Die kongolesischen Behörden haben entsprechende Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet. Dennoch ist mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen, vor allem in den Provinzen Ituri, Nord- und Süd-Kivu, Haut-Uélé sowie Tshopo.

Im Gegensatz zu den Zaire-Ebolastämmen gibt es derzeit weder zugelassene spezifische Therapeutika noch Impfstoffe gegen das Bundibugyo-Ebolavirus.

Mit Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 20. Juli 2026 wurden die Quarantäneregelungen angepasst. Gesundheitspersonal und andere Reisende aus betroffenen Gebieten werden in drei Risikokategorien eingeteilt.
  • Kategorie A (nicht-geschützter Kontakt oder Hochrisikokontakt mit dem Virus): 21 Tage verpflichtende Quarantäne.
  • Kategorie B (geschützter Kontakt mit dem Virus und geringes Expositionsrisiko): 21 Tage aktive Beobachtung, nationale & internationale Reise nur nach Einzelfallentscheidung.
  • Kategorie C (kein Kontakt mit dem Virus): 21 Tage Selbstkontrolle und Aufforderung zur Meldung etwaiger Symptome, keine Reisebeschränkungen.
Die Regelungen gelten nur für Personen, die sich in den von Ebola betroffenen Provinzen aufgehalten haben.
Nach Aufenthalten in der Demokratischen Republik Kongo sollten sich Reisende vor Weiterreise in andere Staaten bei den dort zuständigen Stellen erkundigen, ob und ggf. unter welchen Auflagen (z.B. verstärkte gesundheitstechnische Kontrollen oder Quarantäne) die Einreise ins Zielland möglich ist.
  • Vor Reisen in die Provinzen Ituri, Nord-Kivu und Süd-Kivu, Haut-Uélé sowie Tshopo wird gewarnt, siehe Sicherheit - Sicherheitshinweis.
  • Halten Sie sich streng an die Auflagen der Behörden. Unter anderem besteht für die betroffenen Provinzen und die Hauptstadt Kinshasa ein Verbot von Großveranstaltungen.
  • Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, der Teilnahme an Beerdigungen und dem Aufenthalt in großen Menschenmengen ab.
  • Meiden Sie jeden Kontakt mit Erkrankten und Verdachtsfällen sowie deren Körperflüssigkeiten.
  • Berühren Sie keine lebendigen und tote Wildtiere und verzehren Sie keine Wildtierprodukte.
  • Melden Sie sich bei entsprechenden Symptomen bis zu 21 Tage nach Aufenthalt in der betroffenen Region telefonisch bei einem ärztlichen Dienst, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
  • Beachten Sie ggf. die empfohlenen Maßnahmen des RKI für aus dem Ausland zurückkehrendes medizinisches und anderes Personal, das in der Patientenversorgung oder Ausbruchsbekämpfung im Rahmen eines Ausbruchs von viral hämorrhagischen Fiebern tätig war.
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BPfeilB Ebola-Fieber Kongo DRC | Virus breitet sich aus

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