Auswärtiges Amt hat geschrieben:Usbekistan
Stand 29.10.2026
Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
- Einreise und Zoll (Registrierungs- und Ausweispflicht; Einfuhrbestimmungen)
Sicherheit
Innenpolitische Lage
Die Sicherheitslage ist im gesamten Land stabil.
- Meiden Sie jedoch Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Führen Sie Ihren Reisepass stets bei sich, um sich bei Kontrollen ausweisen zu können.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Überlandreisen können aufgrund des teilweise schlechten Zustands der Straßen und Fahrzeuge schwierig und gefährlich sein.
Die Tankstellendichte ist außerhalb der Großstädte gering. Benzin ist mit92 Oktan nicht immer und mit 95 Oktan selten erhältlich; außerhalb von Taschkent ist die Benzinversorgung generell schwieriger als in der Hauptstadt. Die mangelhafte Benzinqualität kann zu technischen Problemen (Benzinfilter) führen. Diesel ist grundsätzlich erhältlich, die Versorgungssicherheit ist aber vor allem außerhalb Taschkents nicht verlässlich gegeben.
Durch die oft nicht europäischen Gewohnheiten entsprechende Fahrweise usbekischer Verkehrsteilnehmer ist ein nicht an den örtlichen Fahrstil gewöhnter Autofahrer einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt. Bei Beteiligung an einem Verkehrsunfall kann es zu einer mehrwöchigen Stilllegung des Fahrzeugs kommen, bis alle Untersuchungen zum Unfallhergang abgeschlossen sind. Im Fall einer Reparatur ist zu beachten, dass Ersatzteile mitunter schwer erhältlich sind oder importiert werden müssen.
- Vermeiden Sie Überlandfahrten in der Nacht.
Einreise und Zoll
Registrierungs- und Ausweispflicht
Während des Aufenthaltes in Usbekistan müssen für den Fall von Ausweiskontrollen durch die usbekische Polizei stets der Reisepass und die Aufenthaltserlaubnis und/oder Registrierung mitgeführt werden.
Innerhalb von 72 Stunden (usbekische Feiertage und Sonntage nicht mitgerechnet) müssen sich ausländische Staatsangehörige– unabhängig von der in vielen Fällen visumfreien Einreise, siehe oben – beim UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft, ehemals OViR) des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Bei einem Hotelaufenthalt übernimmt das Hotel die Registrierung. Bei Einreise mit einem Touristenvisum kann eine Registrierung nur über Hotels erfolgen. Bei Besuchen von Familienangehörigen oder Bekannten ist der Gastgeber für die Registrierung zuständig.
Wenn man sich beispielsweise auf einer Rundreise für mehr als drei Tage an mehreren Orten aufhält, ist es erforderlich, sich an jedem Ort neu zu registrieren. Eine lückenlose Registrierung ist unbedingt erforderlich: Der Registrierungsbeleg kann bei der Ausreise verlangt werden. Verstöße gegen die Registrierungsvorschriften können erfahrungsgemäß zu einer Verzögerung der Weiterreise sowie zu Einreiseverboten und hohen Geldstrafen führen.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich. Übersteigt der Wert der eingeführten Devisen 2.000 USD, muss über die Deviseneinfuhr bei der Einreise am Flughafen eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular gibt es neben der russischen Version auch in englischer Sprache, allerdings nur auf besondere Nachfrage. Die Freigrenze ist bei Einreise auf dem Landweg, abhängig vom gewählten Verkehrsmittel, geringer.
Bei der Einreisekontrolle sollten Reisende darauf achten, eines der beiden ausgefüllten Zollerklärungsformulare abgestempelt wieder zurückzuerhalten. Dieses Exemplar muss bei der Ausreise auf Verlangen vorgezeigt werden; anderenfalls muss mit Problemen bei der Ausreise gerechnet werden.
Bei Ausreise ist eine Überschreitung der Summe der bei Einreise eingeführten Devisen nur unter Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Republik Usbekistan oder einer bevollmächtigten Bank möglich. Falsche Angaben werden in der Regel mit Geldstrafe geahndet. In Einzelfällen ist es zu einer Verzögerung der Ausreise, auch um mehrere Tage, gekommen. Ohne Vorlage der Einreise-Zollerklärung ist bei Ausreise ein Mitführen von Devisen nicht gestattet.
Es bestehen die international üblichen Ein- bzw. Ausfuhrverbote (Drogen, Waffen) sowie die international übliche Begrenzung der Einfuhr von Tabak und Alkohol. Die Ausfuhr von Antiquitäten (älter als 75 Jahre) ist verboten.
Die Einfuhr, der Handel und die Herstellung von E-Zigaretten (Vapes) ist seit 1. März 2026 verboten.
Die Einfuhr von Drohnen jeglicher Art nach Usbekistan ist verboten. Die Nutzung von Drohnen ist generell nicht erlaubt.
Daneben ist die Einfuhr von Edelmetallen und wertvollen Schmuckes (Steine) auf 65 gr pro Person begrenzt.
Es ist vorgeschrieben und wird sehr empfohlen, Medikamente in der Zollerklärung, die Reisende bei der Ein- und Ausreise vorlegen müssen, genau aufzuführen (siehe auch Medizinische Hinweise). Die vom usbekischen Zoll abgestempelte Einfuhrdeklaration ist wichtig als Nachweis der legalen Einfuhr. Es kommt vor, dass usbekische Stellen (z.B. bei der Grenzkontrolle bei der Ausreise) Reisende anhalten, weil sie Medikamente bei sich haben, die in Usbekistan (per se oder ab einer bestimmten Menge) als Droge betrachtet werden und bei der Einfuhr nicht deklariert wurden. Folge können mehrtägige Laboruntersuchungen der Medikamente und Blutproben (d.h. auch Reiseunterbrechung) und hohe Geldstrafen sein.
- Bewahren Sie die Einreise-Zollerklärung gut auf.
- Bei weiteren Fragen zu Einreise- und Zollvorschriften kontaktieren Sie die zuständige usbekische Auslandsvertretung.