Sicherheitshinweis / Reisewarnung Jemen 23.11.2005 - 20.04.2012

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Markus
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Sicherheitshinweis / Reisewarnung Jemen 23.11.2005 - 20.04.2012

Beitrag von Markus »

Das Auswärtige Amt hat am 23.11.2005 für Jemen folgenden Sicherheitshinsweis herausgegeben (Auszug):

Stand: 23.11.2005 Unverändert gültig seit: 23.11.2005

Bei Reisen im Jemen bleibt Vorsicht angezeigt. Es besteht ein allgemeines Risiko terroristischer Anschläge gegen westliche Interessen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Das Risiko von Anschlägen gegen jemenitische Regierungsstellen - auch in Sanaa - ist im Gefolge der lokalen Auseinandersetzungen im nördlichen Gouvernorat Saadah gestiegen.

Es wird empfohlen, Reisen im Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen. Von Einzelreisen durch das Land wird abgeraten.

Die jemenitische Regierung bemüht sich seit früheren Anschlägen mit Nachdruck und gutem Erfolg, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. So ist es fast 4 Jahre nicht mehr zu Entführungen, Geiselnahmen und bewaffnetem Fahrzeugraub bei westlichen Ausländern gekommen. Dass derartige Ereignisse jedoch weiterhin grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, stattfinden können, zeigen zwei Vorkommnisse im Süden der Provinz Shabwa im August 2005 sowie die Entführung von 2 Touristen in der Nähe der Stadt Marib, die am 22.11.2005 zu Ende ging. In allen Fällen waren Ausländer von einem Stamm für bis zu 24 Stunden festgehalten worden, um von der Regierung Gegenleistungen zu erpressen.

Ein generell erhöhtes Risiko besteht aufgrund gelegentlicher Stammesfehden in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Saadah, Marib und Al-Jawf. In diesen Provinzen lässt die jemenitische Polizei nur Gruppenreisen zu. Wüstendurchquerungen sollten nur mit verlässlichen Reiseagenturen unternommen werden.

Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits der befestigten Straßen abgeraten. Lokalisierte Minenfelder befinden sich entlang der Straße von Aden nach Sanaa bis Al Anad, entlang der Küstenstraße westlich von Mukalla sowie um die Hafenstadt Bir-Ali und im Raum Zinjibar, Jaar und Al-Khod.

Die Deutsche Botschaft Sanaa ist wie folgt zu erreichen: P.O. Box 2562, Sanaa, Tel.: 00967-1-413174, Fax: 00967-1-413179.

weiteres: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/l ... land_id=70
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Jemen 27.12.2005

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 27.12.2005 Unverändert gültig seit: 27.12.2005
Bei Reisen im Jemen bleibt Vorsicht angezeigt. Es besteht ein allgemeines Risiko terroristi­scher Anschläge gegen westliche Interessen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenan­sammlungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (Kettenrestaurants, Ho­tels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Das Risiko von Anschlägen gegen jemeniti­sche Regierungsstellen - auch in Sanaa - ist im Gefolge der lokalen Auseinan­dersetzungen im nördlichen Gouvernorat Saadah gestiegen.

Die jemenitische Regierung bemüht sich seit früheren Anschlägen mit Nachdruck und gutem Erfolg, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. So war es fast vier Jahre nicht mehr zu Entführungen, Geiselnahmen und bewaffnetem Fahrzeugraub bei westlichen Ausländern gekommen. Dass derartige Ereignisse jedoch weiterhin grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, stattfinden können, zeigen zwei Vorkommnisse im Süden der Provinz Shabwa im August 2005 sowie zwei kurzzeitige Entführungen von jeweils zwei Touristen in der Nähe der Stadt Marib im November und Dezember 2005. In allen Fällen waren Ausländer von einem Stamm festgehalten worden, um von der Regierung Gegenleistungen zu erpressen.

Es wird empfohlen, Reisen im Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen. Von Einzelreisen durch das Land wird dringend abgeraten, insbesondere in und um Marib.Außer in Marib besteht ein generell erhöhtes Risiko aufgrund gelegentlicher Stammesfehden in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Saadah und Al-Jawf. In all diesen Provinzen lässt die jemenitische Polizei nur Gruppenreisen zu. Wüstendurchquerungen sollten nur mit verlässlichen Reiseagenturen unternommen werden.

Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits der befestigten Straßen abgeraten. Lokalisierte Minenfelder befinden sich entlang der Straße von Aden nach Sanaa bis Al Anad, entlang der Küstenstraße westlich von Mukalla sowie um die Hafenstadt Bir-Ali und im Raum Zinjibar, Jaar und Al-Khod.

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REeise-/Sicherheitshinweis Jemen 04.01.2006

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 04.01.2006 Unverändert gültig seit: 04.01.2006
Bei Reisen im Jemen bleibt Vorsicht angezeigt. Es besteht ein allgemeines Risiko terroristischer Anschläge gegen westliche Interessen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden.

Die jemenitische Regierung bemüht sich seit früheren Anschlägen mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Seit Mitte 2005 ist es dennoch wieder zu Entführungen von Ausländern gekommen: Im August 2005 im Süden der Provinz Shabwa sowie in den Provinzen Marib und Shabwa im November und Dezember 2005. In allen Fällen waren Ausländer von einem Stamm festgehalten worden, um von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen. Entführungen können grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, stattfinden.

Es wird empfohlen, Reisen im Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen. Von Einzelreisen durch das Land wird dringend abgeraten, insbesondere in und um Marib. Außer in Marib besteht ein generell erhöhtes Risiko aufgrund gelegentlicher Stammesfehden in den nördlichen und östlichen Landesteilen Saadah, Shabwa und Al-Jawf. In all diesen Provinzen lässt die jemenitische Polizei nur Gruppenreisen zu. Wüstendurchquerungen sollten nur mit verlässlichen Reiseagenturen unternommen werden.

Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits der befestigten Straßen abgeraten. Lokalisierte Minenfelder befinden sich entlang der Straße von Aden nach Sanaa bis Al Anad, entlang der Küstenstraße westlich von Mukalla sowie um die Hafenstadt Bir-Ali und im Raum Zinjibar, Jaar und Al-Khod.

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Sicherheitshinweis Jemen 05.04.2006

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 05.04.2006 Unverändert gültig seit: 05.04.2006
Bei Reisen im Jemen bleibt Vorsicht angezeigt. Es besteht ein allgemeines Risiko terroristischer Anschläge gegen westliche Interessen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden.

Die jemenitische Regierung bemüht sich seit früheren Anschlägen mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Seit Mitte 2005 ist es dennoch wieder zu Entführungen von Ausländern gekommen: Im August 2005 im Süden der Provinz Shabwa sowie in den Provinzen Marib und Shabwa im November und Dezember 2005. In allen Fällen waren Ausländer von einem Stamm festgehalten worden, um von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen. Entführungen können grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, stattfinden.

Es wird empfohlen, Reisen im Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen. Von Einzelreisen durch das Land wird dringend abgeraten, insbesondere in und um Marib sowie in der Provinz Shabwa. Außer in Marib und Shabwa besteht ein generell erhöhtes Risiko aufgrund gelegentlicher Stammesfehden in den nördlichen Landesteilen Saadah und Al-Jawf. In all diesen Provinzen lässt die jemenitische Polizei nur Gruppenreisen zu. Wüstendurchquerungen sollten nur mit verlässlichen Reiseagenturen unternommen werden.

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Sicherheitshinweis Jemen 03.08.2006

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 03.08.2006 (Unverändert gültig seit: 03.08.2006)

Bei Reisen im Jemen bleibt Vorsicht angezeigt. Es besteht ein allgemeines Risiko terroristischer Anschläge gegen westliche Interessen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenan­sammlungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (Kettenrestaurants, Ho­tels, westliche Markengeschäfte) geübt werden.

Die jemenitische Regierung bemüht sich seit früheren Anschlägen mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Seit Mitte 2005 ist es dennoch wieder zu Entführungen von Ausländern gekommen: Im August 2005 im Süden der Provinz Shabwa sowie in den Provinzen Marib und Shabwa im November und Dezember 2005. In allen Fällen waren Ausländer von einem Stamm festgehalten worden, um von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen. Entführungen können grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, stattfinden.

Es wird empfohlen, Reisen im Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen. Von Einzelreisen durch das Land wird dringend abgeraten, insbesondere in und um Marib. Von Reisen in die Provinz Shabwa wird aufgrund jüngster Drohungen ganz abgeraten. Außer in Marib und Shabwa besteht ein generell erhöhtes Risiko aufgrund gelegentlicher Stammesfehden in den nördlichen Landesteilen Saadah und Al-Jawf. In all diesen Provinzen lässt die jemenitische Polizei nur Gruppenreisen zu. Wüstendurchquerungen sollten nur mit verlässlichen Reiseagenturen unternommen werden.

Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits der befestigten Straßen abgeraten. Lokalisierte Minenfelder befinden sich entlang der Straße von Aden nach Sanaa bis Al Anad, entlang der Küstenstraße westlich von Mukalla sowie um die Hafenstadt Bir-Ali und im Raum Zinjibar, Jaar und Al-Khod.

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Reise-/Sicherheitshinweis Jemen 22.01.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 22.01.2007 (Unverändert gültig seit: 22.01.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Landesspezifische Hinweise / Terrorismus

Bei Reisen im Jemen bleibt Vorsicht angezeigt. Es besteht ein allgemeines Risiko terroristischer Anschläge gegen westliche Interessen.

Besondere Vorsicht sollte bei Menschenan­sammlungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (Kettenrestaurants, Ho­tels, westliche Markengeschäfte) geübt werden.

Reisen über Land / Entführungen

Der Jemen ist ein interessantes und vielseitiges Reiseland, das von deutschen Reiseunternehmen bereist wird. Die Entwicklung des Tourismus wurde in der Vergangenheit immmer wieder durch stammesbedingte Entführungen behindert. Die jemenitische Regierung bemüht sich seit früheren Geiselnahmen mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und im Lande lebende Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. In der zweiten Jahreshälfte 2005 sowie im September 2006 ist es in der Provinz Marib und im Süden der Provinz Shabwa dennoch wieder zu Entführungen von Ausländern gekommen. In allen Fällen bestand kein terroristischer Hintergrund, sondern waren ausländische Touristen von einem Stamm festgehalten worden, um von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen. Entführungen können grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, stattfinden.

Es wird empfohlen, Reisen im Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen. Von Einzelreisen durch das Land wird dringend abgeraten. Ein erhöhtes Risiko besteht aufgrund gelegentlicher Stammesfehden insbesondere in und um Marib sowie in den nördlichen Landesteilen Saadah und Al-Jawf. Von Reisen in oder durch den Süden der Provinz Shabwa (Straßenverbindungen Aden-Mukalla und Marib-Ataq-Mukalla) wird derzeit ganz abgeraten. In all diesen Provinzen lässt die jemenitische Polizei nur Gruppenreisen zu. Wüstendurchquerungen sollten nur mit verlässlichen Reiseagenturen unternommen werden.

Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verbleiben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali.

Schiffsreisen/-expeditionen

Von individuellen Schiffreisen in den jemenitschen Gewässern wird abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden regelmäßig Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet.

Allgemeine Reiseinformationen
Allgemeine Informationen

Lage/Klima: Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über. Anreise:Flugzeug: Der Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.

Schiff: Geregelter Passagierverkehr - mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen - besteht nicht.

Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten. Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen. Außerdem Sicherheits­lage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Einreise auf dem Landweg über Oman problemlos.

Kleidung/Freizeit: Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da der Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetonend sein, hochgeschlossen und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.

Zahlungsmittel: Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. Die Einfuhr ist verboten, sie hätte im übrigen aufgrund des im Jemen besseren Wechselkurses auch keinen Sinn. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. In allen größeren Orten werden in Wechselstuben auch 50- und 100-Euro-Scheine akzeptiert, wobei der Euro im Vergleich zum Dollar geringer im Kurs steht. Kreditkarten werden - von den wenigen großen Hotels und Reiseagenturen abgesehen - nicht akzeptiert. In Sana’a, Aden und Mukalla besteht inzwischen die Möglichkeit, an Automaten der größeren Banken Bargeld mit einer Visacard abzuheben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in den Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines multiple-entry-Visums in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland in den Jemen und zurück mehrfach möglich ist. Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche und eine Reihe von anderen Staatsangehörigen wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sana´a und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.

Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.

Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Hierfür ist gleichfalls ein Lichtbild erforderlich. Es wird empfohlen, dass Kinder zumindest ab dem 10. Lebensjahr mit eigenem Kinderausweis reisen. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.

Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.

Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.

Das Einreisedokument sollte noch mindestens 3 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.

Medizinische Hinweise

Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.

HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Jemen werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.

Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.

Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kom­men vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.

Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Vor einigen Jahren ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Hodeida sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.

Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut ge­putzt bzw. geschält genossen werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:


- Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat

- Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)

- Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus

- Güter, die in Israel produziert werden

- Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper

- Alkoholische Getränke

Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Reisende sollten mit Alkoholika jedoch keinerlei öffentliches Aufsehen erregen. Während des Fastenmonats Ramadan könnte das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke durchgesetzt werden.

Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:

- Gebrauchte persönliche Gegenstände

- Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,

- persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.

- Goldschmuck bis zu 350 Gramm

- Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.

Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs­ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.

Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.

Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Jemen 03.07.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 03.07.2007 (Unverändert gültig seit: 03.07.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Landesspezifische Hinweise / Terrorismus


Bei einem Selbstmordanschlag am 2. Juli 2007 in der Provinz Marib kamen 7 spanische Touristen, ihre jemenitischen Fahrer und der Täter ums Leben. Bei Reisen im Jemen ist daher Vorsicht angezeigt. Es besteht ein allgemeines Risiko terroristischer Anschläge gegen westliche Interessen.

Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden.

Reisen über Land / Entführungen

Der Jemen ist ein interessantes und vielseitiges Reiseland, das von deutschen Reiseunternehmen bereist wird. Die Entwicklung des Tourismus wurde in der Vergangenheit immmer wieder durch stammesbedingte Entführungen behindert. Die jemenitische Regierung bemüht sich seit früheren Geiselnahmen mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und im Lande lebende Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. In der zweiten Jahreshälfte 2005 sowie im September 2006 ist es in der Provinz Marib und im Süden der Provinz Shabwa dennoch wieder zu Entführungen von Ausländern gekommen. In allen Fällen bestand kein terroristischer Hintergrund, sondern waren ausländische Touristen von einem Stamm festgehalten worden, um von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen. Entführungen können grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, stattfinden.

Es wird empfohlen, Reisen im Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen. Von Reisen in oder durch Marib und den Süden der Provinz Shabwa (Straßenverbindungen Aden-Mukalla und Marib-Ataq-Mukalla) wird derzeit ganz abgeraten. Von Einzelreisen durch das Land wird ebenfalls dringend abgeraten. Ein erhöhtes Risiko besteht aufgrund gelegentlicher Stammesfehden insbesondere in den nördlichen Landesteilen Saadah und Al-Jawf. In all diesen Provinzen lässt die jemenitische Polizei nur Gruppenreisen zu. Wüstendurchquerungen sollten nur mit verlässlichen Reiseagenturen unternommen werden.

Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verbleiben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali.

Schiffsreisen/-expeditionen


Von individuellen Schiffreisen in den jemenitschen Gewässern wird abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden regelmäßig Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet.

Allgemeine Reiseinformationen
Allgemeine Informationen

Lage/Klima: Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über. Anreise:Flugzeug: Der Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.

Schiff: Geregelter Passagierverkehr - mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen - besteht nicht.

Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten. Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen. Außerdem Sicherheits­lage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Einreise auf dem Landweg über Oman problemlos.

Kleidung/Freizeit: Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da der Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetonend sein, hochgeschlossen und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.

Zahlungsmittel: Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. Die Einfuhr ist verboten, sie hätte im übrigen aufgrund des im Jemen besseren Wechselkurses auch keinen Sinn. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. In allen größeren Orten werden in Wechselstuben auch 50- und 100-Euro-Scheine akzeptiert, wobei der Euro im Vergleich zum Dollar geringer im Kurs steht. Kreditkarten werden - von den wenigen großen Hotels und Reiseagenturen abgesehen - nicht akzeptiert. In Sana’a, Aden und Mukalla besteht inzwischen die Möglichkeit, an Automaten der größeren Banken Bargeld mit einer Visacard abzuheben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in den Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines multiple-entry-Visums in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland in den Jemen und zurück mehrfach möglich ist. Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche und eine Reihe von anderen Staatsangehörigen wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sana´a und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.

Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.

Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Hierfür ist gleichfalls ein Lichtbild erforderlich. Es wird empfohlen, dass Kinder zumindest ab dem 10. Lebensjahr mit eigenem Kinderausweis reisen. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.

Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.

Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.

Das Einreisedokument sollte noch mindestens 3 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.

Medizinische Hinweise

Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.[/b]

HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Jemen werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.

Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.

Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kom­men vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.

Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Vor einigen Jahren ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Hodeida sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.

Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut ge­putzt bzw. geschält genossen werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:

- Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat

- Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)

- Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus

- Güter, die in Israel produziert werden

- Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper

- Alkoholische Getränke

Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Reisende sollten mit Alkoholika jedoch keinerlei öffentliches Aufsehen erregen. Während des Fastenmonats Ramadan könnte das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke durchgesetzt werden.

Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:

- Gebrauchte persönliche Gegenstände

- Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,

- persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.

- Goldschmuck bis zu 350 Gramm

- Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.

Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs­ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.

Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.

Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Jemen 09.07.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 09.07.2007 (Unverändert gültig seit: 09.07.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Landesspezifische Hinweise / Terrorismus
Bei einem Selbstmordanschlag am 2. Juli 2007 in der Provinz Marib kamen 7 spanische Touristen, ihre jemenitischen Fahrer und der Täter ums Leben. Bei Reisen im Jemen ist daher Vorsicht angezeigt. Es besteht ein allgemeines Risiko terroristischer Anschläge gegen westliche Interessen.

Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden.

Reisen über Land / Entführungen

Der Jemen ist ein interessantes und vielseitiges Reiseland, das von deutschen Reiseunternehmen bereist wird. Die Entwicklung des Tourismus wurde in der Vergangenheit immmer wieder durch stammesbedingte Entführungen behindert. Die jemenitische Regierung bemüht sich seit früheren Geiselnahmen mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und im Lande lebende Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. In der zweiten Jahreshälfte 2005 sowie im September 2006 ist es in der Provinz Marib und im Süden der Provinz Shabwa dennoch wieder zu Entführungen von Ausländern gekommen. In allen Fällen bestand kein terroristischer Hintergrund, sondern waren ausländische Touristen von einem Stamm festgehalten worden, um von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen. Entführungen können grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, stattfinden.

Es wird empfohlen, Reisen im Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen. Von Reisen nach oder durch Marib sowie in und durch den Süden der Provinz Shabwa (Straßenverbindungen Aden-Habban-Mukalla und Marib-Ataq-Mukalla) wird derzeit ganz abgeraten. Von Einzelreisen durch das Land wird ebenfalls dringend abgeraten. Ein erhöhtes Risiko besteht aufgrund gelegentlicher Stammesfehden insbesondere in den nördlichen Landesteilen Saadah und Al-Jawf. In den genannten vier Provinzen lässt die jemenitische Polizei nur Gruppenreisen zu. Wüstendurchquerungen sollten nur mit verlässlichen Reiseagenturen unternommen werden.

Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verbleiben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali.

Schiffsreisen/-expeditionen
Von individuellen Schiffreisen in den jemenitschen Gewässern wird abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden regelmäßig Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet.

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima: Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.

Anreise:

Flugzeug: Der Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr - mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen - besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten. Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen. Außerdem Sicherheits­lage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Einreise auf dem Landweg über Oman problemlos.

Kleidung/Freizeit: Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da der Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetonend sein, hochgeschlossen und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.

Zahlungsmittel: Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. Die Einfuhr ist verboten, sie hätte im übrigen aufgrund des im Jemen besseren Wechselkurses auch keinen Sinn. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. In allen größeren Orten werden in Wechselstuben auch 50- und 100-Euro-Scheine akzeptiert, wobei der Euro im Vergleich zum Dollar geringer im Kurs steht. Kreditkarten werden - von den wenigen großen Hotels und Reiseagenturen abgesehen - nicht akzeptiert. In Sana’a, Aden und Mukalla besteht inzwischen die Möglichkeit, an Automaten der größeren Banken Bargeld mit einer Visacard abzuheben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in den Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines multiple-entry-Visums in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland in den Jemen und zurück mehrfach möglich ist. Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche und eine Reihe von anderen Staatsangehörigen wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sana´a und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.

Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.

Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Hierfür ist gleichfalls ein Lichtbild erforderlich. Es wird empfohlen, dass Kinder zumindest ab dem 10. Lebensjahr mit eigenem Kinderausweis reisen. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.

Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.

Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.

Das Einreisedokument sollte noch mindestens 3 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.

Medizinische Hinweise

Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.

HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Jemen werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.

Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.

Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kom­men vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.

Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Vor einigen Jahren ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Hodeida sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.

Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut ge­putzt bzw. geschält genossen werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:

- Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat

- Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)

- Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus

- Güter, die in Israel produziert werden

- Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper

- Alkoholische Getränke

Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Reisende sollten mit Alkoholika jedoch keinerlei öffentliches Aufsehen erregen. Während des Fastenmonats Ramadan könnte das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke durchgesetzt werden.

Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:

- Gebrauchte persönliche Gegenstände

- Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,

- persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.

- Goldschmuck bis zu 350 Gramm

- Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.

Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs­ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.

Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.

Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Jemen 20.07.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 20.07.2007 (Unverändert gültig seit: 20.07.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Landesspezifische Hinweise / Terrorismus
Bei einem Selbstmordanschlag am 2. Juli 2007 in der Provinz Marib kamen 8 spanische Touristen, ihre jemenitischen Fahrer und der Täter ums Leben. Bei Reisen im Jemen ist daher Vorsicht angezeigt. Es besteht ein allgemeines Risiko terroristischer Anschläge gegen westliche Interessen.
Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden.
Reisen über Land / Entführungen
Der Jemen ist ein interessantes und vielseitiges Reiseland, das von deutschen Reiseunternehmen bereist wird. Die Entwicklung des Tourismus wurde in der Vergangenheit immmer wieder durch stammesbedingte Entführungen behindert. Die jemenitische Regierung bemüht sich seit früheren Geiselnahmen mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und im Lande lebende Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. In der zweiten Jahreshälfte 2005 sowie im September 2006 ist es in der Provinz Marib und im Süden der Provinz Shabwa dennoch wieder zu Entführungen von Ausländern gekommen. In allen Fällen bestand kein terroristischer Hintergrund, sondern waren ausländische Touristen von einem Stamm festgehalten worden, um von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen. Entführungen können grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, stattfinden.
Es wird empfohlen, Reisen im Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen. Von Reisen nach oder durch Marib sowie in und durch den Süden der Provinz Shabwa (Straßenverbindungen Aden-Habban-Mukalla und Marib-Ataq-Mukalla) wird derzeit ganz abgeraten. Von Einzelreisen durch das Land wird ebenfalls dringend abgeraten. Ein erhöhtes Risiko besteht aufgrund gelegentlicher Stammesfehden insbesondere in den nördlichen Landesteilen Saadah und Al-Jawf. In den genannten vier Provinzen lässt die jemenitische Polizei nur Gruppenreisen zu. Wüstendurchquerungen sollten nur mit verlässlichen Reiseagenturen unternommen werden.
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verbleiben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali.
Schiffsreisen/-expeditionen
Von individuellen Schiffreisen in den jemenitschen Gewässern wird abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden regelmäßig Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet.

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima: Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise:
Flugzeug: Der Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr - mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen - besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten. Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen. Außerdem Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Einreise auf dem Landweg über Oman problemlos.
Kleidung/Freizeit: Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da der Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetonend sein, hochgeschlossen und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel: Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. Die Einfuhr ist verboten, sie hätte im übrigen aufgrund des im Jemen besseren Wechselkurses auch keinen Sinn. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. In allen größeren Orten werden in Wechselstuben auch 50- und 100-Euro-Scheine akzeptiert, wobei der Euro im Vergleich zum Dollar geringer im Kurs steht. Kreditkarten werden - von den wenigen großen Hotels und Reiseagenturen abgesehen - nicht akzeptiert. In Sana’a, Aden und Mukalla besteht inzwischen die Möglichkeit, an Automaten der größeren Banken Bargeld mit einer Visacard abzuheben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in den Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines multiple-entry-Visums in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland in den Jemen und zurück mehrfach möglich ist. Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche und eine Reihe von anderen Staatsangehörigen wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sana´a und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Hierfür ist gleichfalls ein Lichtbild erforderlich. Es wird empfohlen, dass Kinder zumindest ab dem 10. Lebensjahr mit eigenem Kinderausweis reisen. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Das Einreisedokument sollte noch mindestens 3 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Jemen werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.
Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Vor einigen Jahren ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Hodeida sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.
Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut geputzt bzw. geschält genossen werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
- Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
- Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
- Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
- Güter, die in Israel produziert werden
- Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
- Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Reisende sollten mit Alkoholika jedoch keinerlei öffentliches Aufsehen erregen. Während des Fastenmonats Ramadan könnte das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke durchgesetzt werden.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
- Gebrauchte persönliche Gegenstände
- Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
- persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
- Goldschmuck bis zu 350 Gramm
- Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.

Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Jemen 24.07.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 25.07.2007 (Unverändert gültig seit: 25.07.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Landesspezifische Hinweise / Terrorismus
Bei einem Selbstmordanschlag am 2. Juli 2007 in der Provinz Marib kamen 8 spanische Touristen, ihre jemenitischen Fahrer und der Täter ums Leben. Bei Reisen im Jemen ist daher Vorsicht angezeigt. Es besteht ein allgemeines Risiko terroristischer Anschläge gegen westliche Interessen.
Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden.
Reisen über Land / Entführungen
Der Jemen ist ein interessantes und vielseitiges Reiseland, das von deutschen Reiseunternehmen bereist wird. Die Entwicklung des Tourismus wurde in der Vergangenheit immmer wieder durch stammesbedingte Entführungen behindert. Die jemenitische Regierung bemüht sich seit früheren Geiselnahmen mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und im Lande lebende Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Dennoch kommt es immer wieder zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger. In allen Fällen bestand kein terroristischer Hintergrund, sondern waren ausländische Touristen von einem Stamm festgehalten worden, um von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen. Entführungen können grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, stattfinden.
Es wird empfohlen, Reisen im Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen. Von Reisen nach oder durch Marib sowie in und durch den Süden der Provinz Shabwa (Straßenverbindungen Aden-Habban-Mukalla und Marib-Ataq-Mukalla) wird derzeit ganz abgeraten. Von Einzelreisen durch das Land wird ebenfalls dringend abgeraten. Ein erhöhtes Risiko besteht aufgrund gelegentlicher Stammesfehden insbesondere in den nördlichen Landesteilen Saadah und Al-Jawf. In den genannten vier Provinzen lässt die jemenitische Polizei nur Gruppenreisen zu. Wüstendurchquerungen sollten nur mit verlässlichen Reiseagenturen unternommen werden.
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verbleiben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali.
Schiffsreisen/-expeditionen
Von individuellen Schiffreisen in den jemenitschen Gewässern wird abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden regelmäßig Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet.

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima: Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise:
Flugzeug: Der Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr - mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen - besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten. Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen. Außerdem Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Einreise auf dem Landweg über Oman problemlos.
Kleidung/Freizeit: Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da der Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetonend sein, hochgeschlossen und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel: Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. Die Einfuhr ist verboten, sie hätte im übrigen aufgrund des im Jemen besseren Wechselkurses auch keinen Sinn. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. In allen größeren Orten werden in Wechselstuben auch 50- und 100-Euro-Scheine akzeptiert, wobei der Euro im Vergleich zum Dollar geringer im Kurs steht. Kreditkarten werden - von den wenigen großen Hotels und Reiseagenturen abgesehen - nicht akzeptiert. In Sana’a, Aden und Mukalla besteht inzwischen die Möglichkeit, an Automaten der größeren Banken Bargeld mit einer Visacard abzuheben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in den Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines multiple-entry-Visums in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland in den Jemen und zurück mehrfach möglich ist. Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche und eine Reihe von anderen Staatsangehörigen wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sana´a und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Hierfür ist gleichfalls ein Lichtbild erforderlich. Es wird empfohlen, dass Kinder zumindest ab dem 10. Lebensjahr mit eigenem Kinderausweis reisen. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Das Einreisedokument sollte noch mindestens 3 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Jemen werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.
Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Vor einigen Jahren ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Hodeida sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.
Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut geputzt bzw. geschält genossen werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
- Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
- Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
- Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
- Güter, die in Israel produziert werden
- Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
- Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Reisende sollten mit Alkoholika jedoch keinerlei öffentliches Aufsehen erregen. Während des Fastenmonats Ramadan könnte das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke durchgesetzt werden.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
- Gebrauchte persönliche Gegenstände
- Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
- persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
- Goldschmuck bis zu 350 Gramm
- Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Jemen 27.08.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 27.08.2007 (Unverändert gültig seit: 27.08.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Bei einem Selbstmordanschlag am 2. Juli 2007 in der Provinz Marib kamen 8 spanische Touristen, ihre jemenitischen Fahrer und der Täter ums Leben. Bei Reisen im Jemen ist daher Vorsicht angezeigt. Es besteht ein allgemeines Risiko terroristischer Anschläge gegen westliche Interessen.
Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden.
Reisen über Land / Entführungen
Der Jemen ist ein faszinierendes Land, das daher auch von deutschen Reiseveranstaltern als Reiseziel angeboten wird. Die Entwicklung des Tourismus im Jemen leidet jedoch unter der problematischen Sicherheitslage in vielen Landesteilen. Die jemenitische Regierung ist zwar bemüht, die Bevölkerung, Touristen und im Lande lebende Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Dennoch kommt es leider auch immer wieder zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger. Bei diesen Entführungen bestand bislang kein terroristischer Hintergrund. Ausländische Touristen wurden dabei von Stämmen, die sich benachteiligt fühlen, als Geiseln benutzt, um von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen. Entführungen können grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, stattfinden.
Zudem besteht eine allgemeine Gefährdung durch Stammesfehden und immer wieder aufflackernde soziale Unruhen in bestimmten Provinzen.
Es wird daher dringend empfohlen, Reisen im Jemen immer durch eine ortskundige Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen. Von Einzelreisen durch das Land wird gänzlich abgeraten.
Reisen nach oder durch Marib sowie in und durch den Süden der Provinz Shabwa (Straßenverbindungen Aden-Habban-Mukalla und Marib-Ataq-Mukalla) sind derzeit aufgrund von Sicherheitsbeschränkungen nicht bzw. nur eingeschränkt möglich.
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verbleiben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali.
Schiffsreisen/-expeditionen
Von individuellen Schiffreisen in den jemenitschen Gewässern wird abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden regelmäßig Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet.

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima: Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise:
Flugzeug: Der Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr - mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen - besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten. Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen. Außerdem Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Einreise auf dem Landweg über Oman problemlos.
Kleidung/Freizeit: Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da der Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetonend sein, hochgeschlossen und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel: Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. Die Einfuhr ist verboten, sie hätte im übrigen aufgrund des im Jemen besseren Wechselkurses auch keinen Sinn. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. In allen größeren Orten werden in Wechselstuben auch 50- und 100-Euro-Scheine akzeptiert, wobei der Euro im Vergleich zum Dollar geringer im Kurs steht. Kreditkarten werden - von den wenigen großen Hotels und Reiseagenturen abgesehen - nicht akzeptiert. In Sana’a, Aden und Mukalla besteht inzwischen die Möglichkeit, an Automaten der größeren Banken Bargeld mit einer Visacard abzuheben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in den Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines multiple-entry-Visums in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland in den Jemen und zurück mehrfach möglich ist. Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche und eine Reihe von anderen Staatsangehörigen wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sana´a und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Hierfür ist gleichfalls ein Lichtbild erforderlich. Es wird empfohlen, dass Kinder zumindest ab dem 10. Lebensjahr mit eigenem Kinderausweis reisen. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Das Einreisedokument sollte noch mindestens 3 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Jemen werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.
Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Vor einigen Jahren ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Hodeida sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.
Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut geputzt bzw. geschält genossen werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
- Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
- Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
- Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
- Güter, die in Israel produziert werden
- Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
- Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Reisende sollten mit Alkoholika jedoch keinerlei öffentliches Aufsehen erregen. Während des Fastenmonats Ramadan könnte das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke durchgesetzt werden.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
- Gebrauchte persönliche Gegenstände
- Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
- persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
- Goldschmuck bis zu 350 Gramm
- Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Jemen 10.04.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Jemen:
Stand 10.04.2008 (Unverändert gültig seit: 10.04.2008)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät derzeit von Reisen in die Provinzen Hadramaut, Marib und Sada´a ab.

Terrorismus
Am 18.03.2008 wurde in Sanaa die US-Botschaft mit Mörsergranaten beschossen. Dabei kam es zu Personenschäden. Am 06.04.2008 wurde nach gleichem Muster ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, angegriffen. Es entstand Sachschaden.
Terroristische Überfälle ereigneten sich bereits am 18.01.2008 in Marib und am 02.07.2007 in Wadi Hadramaut, beide Male waren europäische Touristen Angriffsziele und unter den Todesopfern.
Eine jeminitische Terrorgruppe, die Al-Qaida nahesteht, hat sich zur Täterschaft all dieser Angriffe bzw. Anschläge bekannt und weitere Anschläge gegen amerikanische bzw. westliche Interessen sowie gegen die Regierung angekündigt.
Es besteht weiterhin ein deutlich erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge gegen westliche Interessen.
Reisenden wird sicherheitsbewußtes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden.
Reisen über Land / Entführungen
Der Jemen ist ein interessantes und vielseitiges Land, das sich auch im Angebot deutscher Reiseunternehmen befindet.
Die Entwicklung des Tourismus erlitt jedoch durch stammesbedingte Entführungen immer wieder Rückschläge. Seit dem Jahr 2005 gab es eine Reihe von Entführungen ausländischer Staatsangehöriger, unter anderem in den Provinzen Marib, Shabwa, Sada’a und Amran (zuletzt im August 2007 in der Provinz Shabwa). Bei den bisherigen Entführungsfällen lagen keine terroristischen Motive vor. Bislang waren ausländische Touristen von Stämmen festgehalten worden, die damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen versuchten. Entführungen können grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, stattfinden.
Die jemenitische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und im Lande lebende Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.
Es wird aber dringend empfohlen, Reisen im Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen. Von Einzelreisen durch das Land wird nachdrücklich abgeraten.
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verbleiben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali.
Bei Demonstrationen mit sozialem Hintergrund (v.a. Proteste gegen Preissteigerungen, Demonstrationen ehemaliger Armeeoffiziere) kommt es in letzter Zeit insbesondere in Städten der südlichen Gouvernorate Lahj und Abyan, aber auch in Aden häufiger zu gewalttätigen Ausschreitungen mit Toten und Verletzten. Hierbei kann es zu Unterbrechungen der Strassenverkehrswege zwischen Aden und Sanaa kommen. Es wird dringend geraten, sich von diesen Demonstrationen fernzuhalten."
Schiffsreisen/-expeditionen
Von individuellen Schiffreisen in den jemenitschen Gewässern wird abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden regelmäßig Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet.

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Der Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr - mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen - besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung/Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da der Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen grösseren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in grösseren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in den Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland in den Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Der deutsche Kinderreisepass, der mit einem Lichtbild versehene Kinderausweis oder auch der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Das Einreisedokument sollte noch mindestens 3 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.


Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.

HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Über die HIV-Infektionsrate im Jemen gibt es keine verlässlichen Angaben. Die bekannten Ansteckungsrisiken sollte man auch hier meiden.
Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.

Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.

Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Vor einigen Jahren ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Hodeidah sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.
Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut geputzt bzw. geschält genossen werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.

Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
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Fedaykin - Till
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Re: Sicherheitshinweis / Reisewarnung Jemen 23.11.2005 - 20.04.2012

Beitrag von Fedaykin - Till »

...es ist im Jemen seit nun mindestens einem Jahr gar nicht mehr möglich in die Regionen Marib, Sad´aa zu Reisen (als Tourist), die Tourismusbehörde stellt für die genannten Provinzen keinerlei Permit aus, auch die lokalen Reiseveranstalter haben besagte Gegenden aus dem Programm gestrichen...
Auch die Benutzung der Strecke San´a - Marib ist für Touristen untersagt. Den Hadramaut konnte ich letztes Jahr noch besichtigen und damals gab es schon so gut wie keinen Tourismus mehr...wirklich schade, da ungeheuer sehenswert.

Sobald die Lage stabil ist, buche ich den nächsten Flug ;)
The easy way is always mined.
Sabine-bine
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Re: Sicherheitshinweis / Reisewarnung Jemen 23.11.2005 - 20.04.2012

Beitrag von Sabine-bine »

Hallo Forum,
viel gelesen, nie was gesagt....

Lokale Reiseveranstalter fahren/fuhren schon noch nach Marib, zumindest als Tagestour von Sanaa aus (Konvoi)/16. März). Bei einer Aufenthaltsdauer von nur drei Stunden, sieht man aber sicherlich nicht allzuviel.
Im Hadraumant muss Anfang März laut Aussage einer Gruppenreisenden auch ein Besuch möglich gewesen sein. Evtl. meinte die Dame jedoch Mukalla, ich habe es leider nicht näher hinterfragt.
Ich denke, die örtlichen Veranstalter werden alles daransetzen, auch diese Gebiete so schnell wie möglich wieder verstärkt zu bereisen, gerade nachdem das (wieder-)erwachte Plänzchen Tourusmus in diesen Jahr eigentlich ganz gut gediehen war.
Zum Thema auch: Landweg Jemen-Oman ? Da gibt es Infos aus 01/02 d.J.
(keine Ahnung, wie man den anderen Thread verlinkt)

Grüsse an alle Wüstenfüchse + andere
bine

MODERATOR-NOTE:   Das von bine angesprochene Thema von Januar 2008 findet ihr hier: Landweg vom Yemen nach Oman?

Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Jemen 29.04.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Jemen:
Stand 29.04.2008 (Unverändert gültig seit: 29.04.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät derzeit von Reisen in die Provinzen Hadramaut, Marib und Sa´ada ab.

Terrorismus
Am 18.03.2008 wurde in Sanaa die US-Botschaft mit Mörsergranaten beschossen. Dabei kam es zu Personenschäden.Am 06.04.2008 wurde nach gleichem Muster ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, angegriffen. Es entstand Sachschaden.
Terroristische Überfälle ereigneten sich bereits am 18.01.2008 in Wadi Hadramaut und am 02.07.2007 inMarib. Beide Male waren europäische Touristen Angriffsziele und unter den Todesopfern.
Eine jemenitische Terrorgruppe, die Al-Qaida nahesteht, hat sich zur Täterschaft all dieser Angriffe bzw. Anschläge bekannt und weitere Anschläge gegen amerikanische bzw. westliche Interessen sowie gegen die Regierung angekündigt.
Es besteht weiterhin ein deutlich erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge gegen westliche Interessen.
Reisenden wird sicherheitsbewußtes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden.
Reisen über Land / Entführungen
Der Jemen ist ein interessantes und vielseitiges Land, das sich auch im Angebot deutscher Reiseunternehmen befindet.
Die Entwicklung des Tourismus erlitt jedoch durch stammesbedingte Entführungen immer wieder Rückschläge. Seit dem Jahr 2005 gab es eine Reihe von Entführungen ausländischer Staatsangehöriger, unter anderem in den Provinzen Marib, Shabwa, Sada’a und Amran (zuletzt im August 2007 in der Provinz Shabwa). Bei den bisherigen Entführungsfällen lagen keine terroristischen Motive vor. Bislang waren ausländische Touristen von Stämmen festgehalten worden, die damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen versuchten. Entführungen können grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, stattfinden.
Die jemenitische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und im Lande lebende Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.
Es wird aber dringend empfohlen, Reisen im Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen. Von Einzelreisen durch das Land wird nachdrücklich abgeraten.
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verbleiben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali.
Bei Demonstrationen mit sozialem Hintergrund (v.a. Proteste gegen Preissteigerungen, Demonstrationen ehemaliger Armeeoffiziere) kommt es in letzter Zeit insbesondere in Städten der südlichen Gouvernorate Lahj und Abyan, aber auch in Aden häufiger zu gewalttätigen Ausschreitungen mit Toten und Verletzten. Hierbei kann es zu Unterbrechungen der Strassenverkehrswege zwischen Aden und Sanaa kommen. Es wird dringend geraten, sich von diesen Demonstrationen fernzuhalten."
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen in den jemenitschen Gewässern wird abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden regelmäßig Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet.

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/ Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Der Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr - mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen - besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da der Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen grösseren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in grösseren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in den Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland in den Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Der deutsche Kinderreisepass, der mit einem Lichtbild versehene Kinderausweis oder auch der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Das Einreisedokument sollte noch mindestens 3 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Infektionskrankheiten
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Über die HIV-Infektionsrate im Jemen gibt es keine verlässlichen Angaben. Die bekannten Ansteckungsrisiken sollte man auch hier meiden.
Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.
Vor einigen Jahren ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Hodeidah sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut geputzt bzw. geschält genossen werden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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