Teilreisewarnung Kenia 03.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 23.03.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 23.03.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Demonstrationsaufrufe des Oppositionsbündnisses „Azimio“)
- Reiseinfos (LGBTIQ)


Aktuelles
Demonstrationsaufrufe des Oppositionsbündnisses „Azimio“

Am Montag, dem 20. März 2023, fanden an verschiedenen Orten Kenias Demonstrationen statt. Aufgerufen hierzu hatte das Oppositionsbündnis „Azimio“ des bei den letzten Wahlen unterlegenen Präsidentschaftskandidaten Odinga.

Im Rahmen der Demonstrationen kam es bei Zusammenstößen mit den kenianischen Sicherheitskräften zu mehreren Verletzten und zwei Todesopfern.

„Azimio“ hat für die kommenden Wochen, jeweils für Montag und Donnerstag, zu weiteren Demonstrationen aufgerufen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie den Central Business District (CBD), das State House sowie die Stadtteile Kibera und Mathare während Demonstrationszeiten komplett.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
Reiseinfos
LGBTIQ

Das kenianische Strafrecht stellt homosexuelle Handlungen unter Strafe. Auch wenn diese Bestimmungen bisher nicht angewandt wurden, wird zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit dringend empfohlen. Homosexualität ist weitestgehend tabuisiert.
Es ist nach Verabredungen über Dating-Apps zu Überfällen und Gewalttaten insbesondere gegenüber Homosexuellen gekommen.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 04.04.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 04.04.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Demonstrationsaufrufe des Oppositionsbündnisses „Azimio“)


Aktuelles
Demonstrationsaufrufe des Oppositionsbündnisses „Azimio“

Am Montag, dem 20. März 2023, fanden an verschiedenen Orten Kenias Demonstrationen statt. Aufgerufen hierzu hatte das Oppositionsbündnis „Azimio“ des bei den letzten Wahlen unterlegenen Präsidentschaftskandidaten Odinga.

Im Rahmen der Demonstrationen kam es bei Zusammenstößen mit den kenianischen Sicherheitskräften zu mehreren Verletzten und zwei Todesopfern.

Oppositionsführer Odinga kündigte am 2. April 2023 an, dass die seit März regelmäßig stattfindenden Demonstrationen vorübergehend ausgesetzt werden. Ein erneutes Aufflammen der Proteste kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie den Central Business District (CBD), das State House sowie die Stadtteile Kibera und Mathare während Demonstrationszeiten komplett.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 01.05.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 01.05.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Demonstrationsaufrufe des Oppositionsbündnisses „Azimio“)
- Gesundheit (Impfschutz, Dengue-Fieber)


Aktuelles
Demonstrationsaufrufe des Oppositionsbündnisses „Azimio“

Am Montag, dem 20. März 2023, fanden an verschiedenen Orten Kenias Demonstrationen statt. Aufgerufen hierzu hatte das Oppositionsbündnis „Azimio“ des bei den letzten Wahlen unterlegenen Präsidentschaftskandidaten Odinga.

Im Rahmen der Demonstrationen kam es bei Zusammenstößen mit den kenianischen Sicherheitskräften zu mehreren Verletzten und zwei Todesopfern.

Nach zwischenzeitlichem Aussetzen der Protestaktionen kann es ab dem 2. Mai 2023 laut Ankündigungen des Azimio-Lagers wieder zu landesweiten Demonstrationen kommen, voraussichtlich an folgenden Örtlichkeiten in Nairobi:
  • Moi Avenue
  • Kenyatta Avenue
  • Hailie Selassie Avenue
  • Harambee Avenue
Proteste und Demonstrationen an weiteren Örtlichkeiten sind nicht ausgeschlossen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie in Nairobi die genannten Straßenzüge, den Central Business District (CBD), das State House sowie die Stadtteile Kibera und Mathare während Demonstrationszeiten komplett.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
Gesundheit
Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Eine gültige Gelbfieberimpfung wird für alle Reisenden älter als ein Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet gefordert. Bei Einreise aus Deutschland oder einer Transitzeit von weniger als 12 Stunden im Flughafen eines Gelbfieberendemiegebiets ist der Impfnachweis nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch für Reisen im Land für alle Personen ≥ neun Monaten empfohlen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Ausbrüche, die bei niedriger Impfquote im Land immer wieder vorkommen können.
  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen .
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in Kenia v.a. in den Küstenregionen durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber .
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 04.05.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 04.05.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Demonstrationsaufrufe des Oppositionsbündnisses „Azimio“)


Aktuelles
Demonstrationsaufrufe des Oppositionsbündnisses „Azimio“

Im März 2023 fanden an verschiedenen Orten Kenias Demonstrationen statt. Aufgerufen hierzu hatte das Oppositionsbündnis „Azimio“ des bei den letzten Wahlen unterlegenen Präsidentschaftskandidaten Odinga.

Im Rahmen der Demonstrationen kam es bei Zusammenstößen mit den kenianischen Sicherheitskräften zu mehreren Verletzten und zwei Todesopfern.

Nach dem zwischenzeitlichen Aussetzen der Protestaktionen im April 2023 hat das Oppositionsbündnis „Azimio“ ab Mai 2023 wieder zu landesweiten Demonstrationen aufgerufen, in Nairobi voraussichtlich an folgenden Orten:
  • Moi Avenue
  • Kenyatta Avenue
  • Hailie Selassie Avenue
  • Harambee Avenue
Proteste und Demonstrationen sowie ggf. gewalttätige Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften können auch an weiteren Orten nicht ausgeschlossen werden.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie in Nairobi die genannten Straßenzüge, den Central Business District (CBD), das State House sowie die Stadtteile Kibera und Mathare während Demonstrationszeiten komplett.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 14.07.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 14.07.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Demonstrationsaufrufe des Oppositionsbündnisses „Azimio“)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)
- Gesundheit (Aktuelles: COVID-19)


Aktuelles
Demonstrationsaufrufe des Oppositionsbündnisses „Azimio“

Seit dem 20. März 2023 kam es in verschiedenen Landesteilen Kenias zu Demonstrationen seitens der Oppositionspartei „Azimio“ gegen die kenianische Regierung, letztmalig am 12. Juli 2023 mit Plünderungen und erheblichen Sachbeschädigungen. Die kenianischen Sicherheitskräfte gingen u.a. mit Tränengas gegen die Demonstranten vor. Es kam zu über 300 Festnahmen. Unbestätigten Meldungen zufolge kam es unter den Demonstranten zu sieben Todesopfern in unterschiedlichen Landesteilen.

Betroffen waren am 12. Juli 2023 vor allem die südlichen Counties.

Ab dem 17. Juli 2023 sind von Montag bis Mittwoch weitere Demonstrationen angekündigt.

Von den Demonstrationen können insbesondere, aber nicht ausschließlich folgende Örtlichkeiten in Nairobi betroffen sein:
  • Moi Avenue
  • Kenyatta Avenue
  • Hailie Selassie Avenue
  • Harambee Avenue
  • Thika Road
  • Ngong Road
  • CBD
  • Express Way
Protestaktionen an weiteren Örtlichkeiten und in anderen Landesteilen sind nicht ausgeschlossen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei einer offiziellen Stelle Kenias sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise
Einreisende mit grippeähnlichen Symptomen müssen jedoch das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Sie müssen sich außerdem kostenpflichtigen Tests, zunächst einem Antigen-Schnelltest, bei positivem Ergebnis einem PCR-Test unterziehen. Bei starken Symptomen besteht die Pflicht zur Selbstisolation.

Gesundheit
Aktuelles: COVID-19

Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 17.07.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 17.07.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Demonstrationsaufrufe des Oppositionsbündnisses „Azimio“)


Aktuelles
Demonstrationsaufrufe des Oppositionsbündnisses „Azimio“

Seit dem 20. März 2023 kam es in verschiedenen Landesteilen Kenias zu Demonstrationen seitens der Oppositionspartei „Azimio“ gegen die kenianische Regierung, letztmalig am 12. Juli 2023 mit Plünderungen und erheblichen Sachbeschädigungen. Die kenianischen Sicherheitskräfte gingen u.a. mit Tränengas gegen die Demonstranten vor. Es kam zu über 300 Festnahmen. Unbestätigten Meldungen zufolge kam es unter den Demonstranten zu sieben Todesopfern in unterschiedlichen Landesteilen. Betroffen waren am 12. Juli 2023 vor allem die südlichen Counties.

Mit weiteren Demonstrationen in naher Zukunft muss gerechnet werden.

Von den Demonstrationen können insbesondere, aber nicht ausschließlich folgende Örtlichkeiten in Nairobi betroffen sein:
  • Moi Avenue
  • Kenyatta Avenue
  • Hailie Selassie Avenue
  • Harambee Avenue
  • Thika Road
  • Ngong Road
  • CBD (Central Business District)
  • Express Way
Protestaktionen an weiteren Örtlichkeiten und in anderen Landesteilen sind nicht ausgeschlossen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 28.07.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 28.07.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Störung der online Visaplattform eCitizenKenya)
- Einreise und Zoll (Visum)


Aktuelles
Störung der online Visaplattform eCitizenKenya

Das kenianische Außenministerium hat mitgeteilt, dass derzeit keine online Beantragung von Visa möglich ist. Nach Mitteilung des Ministeriums werden Visa bei Einreise bei allen Grenzübergangsstellen erteilt, siehe Einreise und Zoll –Visum.

Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Die Gebühr beträgt 51 USD.

Das kenianische Außenministerium hat mitgeteilt, dass derzeit keine online Beantragung von Visa möglich ist, siehe Aktuelles. Nach Mitteilung des Ministeriums werden Visa bei Einreise bei allen Grenzübergangsstellen erteilt.

Weitere Informationen und eine Anleitung zur Beantragung des Visums sind beim Department of Immigration Services und bei der Botschaft der Republik Kenia erhältlich.
Die kenianischen Behörden raten dringend von der Nutzung anderer Online-Anbieter mit zum Teil betrügerischen Absichten ab.

Bei Einreise wird die gewährte Aufenthaltsdauer handschriftlich beim Einreisestempel im Reisepass festgehalten. Typische Einträge sind etwa „1 m“ und „3 m“, was für einen ein- bzw. dreimonatigen Aufenthalt steht. Der bei Einreise gewährte Aufenthaltszeitraum muss nicht dem vorab im Online-Visumverfahren beantragten Zeitraum entsprechen. Visa müssen rechtzeitig beim State Department for Immigration Services, das Büros in mehreren Städten unterhält, verlängert werden.

Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit ein East African Visa, gültig zur mehrfachen Einreise für die Länder Kenia, Uganda und Ruanda, über das elektronische Visasystem zu beantragen. Die Kosten betragen 101 USD. Zu den momentan bestehenden Einschränkungen siehe Aktuelles.

Bei Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia, besteht die Möglichkeit ein Visum zur mehrfachen Einreise zu beantragen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 12.09.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 12.09.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Einreise und Zoll (Visum)
- Gesundheit (Impfschutz; Malaria)


Aktuelles
Keine Visa on arrival mehr

Nach Mitteilung der zuständigen kenianischen Behörden ist ab sofort keine Erteilung von "Visa on arrival" mehr möglich. Visa müssen vor der Reise online beantragt werden. Nähere Informationen erteilt die Botschaft der Republik Kenia in Berlin.

Demonstrationsaufrufe des Oppositionsbündnisses „Azimio“
In den vergangenen Monaten fanden an verschiedenen Orten Kenias Demonstrationen statt.

Im Rahmen der Demonstrationen kam es bei Zusammenstößen mit den kenianischen Sicherheitskräften zu mehreren Verletzten und zwei Todesopfern.

Ein Wiederaufflammen der Demonstrationen ist jederzeit, auch ohne konkreten Aufruf, wieder möglich.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie in Nairobi den Central Business District (CBD), das State House sowie die Stadtteile Kibera und Mathare während Demonstrationszeiten komplett. Ebenso die Straßenzüge Moi Avenue, Kenyatta Avenue, Haile Selassie Avenue und Harambee Avenue.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
Einreise und Zoll
Visum

S. Aktuelles

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Die Gebühr beträgt 51 USD.

Weitere Informationen und eine Anleitung zur Beantragung des Visums sind beim Department of Immigration Services und bei der Botschaft der Republik Kenia in Berlin erhältlich.
Die kenianischen Behörden raten dringend von der Nutzung anderer Online-Anbieter mit zum Teil betrügerischen Absichten ab.

Bei Einreise wird die gewährte Aufenthaltsdauer handschriftlich beim Einreisestempel im Reisepass festgehalten. Typische Einträge sind etwa „1 m“ und „3 m“, was für einen ein- bzw. dreimonatigen Aufenthalt steht. Der bei Einreise gewährte Aufenthaltszeitraum muss nicht dem vorab im Online-Visumverfahren beantragten Zeitraum entsprechen. Visa müssen rechtzeitig beim State Department for Immigration Services, das Büros in mehreren Städten unterhält, verlängert werden.

Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit ein East African Visa, gültig zur mehrfachen Einreise für die Länder Kenia, Uganda und Ruanda, über das elektronische Visasystem zu beantragen. Die Kosten betragen 101 USD.

Bei Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia, besteht die Möglichkeit ein Visum zur mehrfachen Einreise zu beantragen.

Gesundheit
Impfschutz

Eine gültige Gelbfieberimpfung wird für alle Reisenden älter als ein Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet gefordert. Bei Einreise aus Deutschland oder einer Transitzeit von weniger als 12 Stunden im Flughafen eines Gelbfieberendemiegebiets ist der Impfnachweis nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch für Reisen im Land für alle Personen ≥ neun Monaten empfohlen.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über vier Wochen sollte eine Impfung vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Erfolgt die Ausreise kurzfristig, soll dennoch eine Impfung erfolgen, auch wenn die o.g. vier Wochen vor Ausreise nicht eingehalten werden. Bei einem Aufenthalt unter vier Wochen sollte eine Poliomyelitis-Auffrischimpfung erfolgen, wenn die letzte Impfung vor mehr als zehn Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria .
  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Im ganzen Land besteht unter 2.500 m Höhe ganzjährig ein hohes Malaria-Risiko. Nairobi (Stadtzentrum) und Höhenlagen über 2.500 m sind malariafrei. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 27.10.2023

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Stand 27.10.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Terrorismus; Innenpolitische Lage; Kriminalität)
- Einreise und Zoll (Visum)


Aktuelles
Vor dem Hintergrund des Konflikts im Nahen Osten und angesichts der ohnehin vorhandenen Gefahr terroristischer Anschläge in der Region Ostafrika wird zu erhöhter Vorsicht aufgerufen.
  • Bitte beachten Sie besonders die Empfehlungen im Kapitel Sicherheit - Terrorismus.
Sicherheit
Terrorismus

In Kenia besteht eine erhöhte Gefahr terroristischer Anschläge. Die somalische Al-Shabaab-Terrororganisation hat mit Vergeltungsaktionen als Reaktion auf die Beteiligung der kenianischen Streitkräfte an der ATMIS-Mission (ehemals AMISOM-Mission) in Somalia gedroht und zu Solidaritätsaktionen mit der Hamas aufgerufen.
Mehrere Anschläge und eine Reihe vereitelter Anschläge haben die Entschlossenheit der Terroristen unter Beweis gestellt. So erfolgte 2019 ein Anschlag auf den DusitD2-Hotel- und Bürokomplex; 2020 ein Selbstmordanschlag auf ein kenianisches Militärlager in der Provinz Lamu.
Regierungsgebäude, Hotels, Bars und Restaurants, Einkaufszentren, kirchliche Einrichtungen, öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Kleinbusse, Fähren, Flughäfen und andere stark frequentierte Einrichtungen zählen zu den Orten mit erhöhter Gefährdung.

Von Besuchen des Grenzgebietes zu Somalia im Nordosten Kenias, einschließlich der Provinz Lamu, wird wegen terroristischer Aktivitäten dringend abgeraten.
Lamu Island und Manda Island sind bislang nicht Ziel von Anschlägen geworden. Es gibt jedoch ein verstärktes Aufkommen aktiver terroristischer Zellen, die bis in die Nähe des Archipels vordringen.
Bei Aufenthalten und Reisen in abgelegene Orte oder Nebenstrecken der Küstenregion mit Ausnahme der touristischen Einrichtungen besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Meiden Sie möglichst größere Menschenansammlungen.
  • Vermeiden Sie unbedingt Reisen, die näher als etwa 100 km an die somalische Grenze heranführen, einschließlich Kiwayu und die Küstenregionen nördlich von Pate Island, sowie nicht erforderliche Reisen nach Lamu Island und Manda Island.
  • Seien Sie bei unbedingt erforderlichen Besuchen des Lamu-Archipels besonders vorsichtig und reisen Sie ausschließlich auf dem Luftweg an.
  • Suchen Sie für unvermeidliche Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz - vor allem nach Lamu - unbedingt den Schutz in einem bewachten Konvoi.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Demonstrationen aus politischen oder sozialen Gründen kommen vor, bei denen gewaltsame Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden können.

Demonstrationen können in Kenia jederzeit, auch ohne konkreten Aufruf, stattfinden.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie in Nairobi den Central Business District (CBD), das State House sowie die Stadtteile Kibera und Mathare während Demonstrationszeiten komplett. Ebenso die Straßenzüge Moi Avenue, Kenyatta Avenue, Haile Selassie Avenue und Harambee Avenue.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
In Laikipia und angrenzenden Counties mehren sich die Konflikte über Weide- und Landrechte. Dabei kommt es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Übergriffen auf Farmen und Lodges.

In den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias besteht die Gefahr von Stammesauseinandersetzungen.

Kriminalität
Bei Reisen in die North-Rift-Region (Turkana, West Pokot, Elgeyo Marakwet, Baringo, Laikipia und Samburu) wird zu besonderer Vorsicht geraten.


Die kenianische Regierung hat Teile der North-Rift-Region als besonders gefährdet erklärt.

Hintergrund sind vermehrte Angriffe durch Banden in diesem Bereich, die durch Streitigkeiten um Land und Ressourcen angeheizt werden.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen weiträumig und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
  • Suchen Sie nur gesicherte Unterkunfts-und Aufenthaltsorte auf.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Die Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Nicht ausgeschlossen sind Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Blitz-Entführungen münden, bei denen auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.

Bestimmte Stadtteile Nairobis wie Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete sind besonders gefährlich. In Nairobi ereigneten sich zudem in letzter Zeit mehrere Fälle von Trickbetrug, in denen die Betrüger den Reisenden, als Polizisten verkleidet, gegenübertraten. Es ist daher zu empfehlen, sich immer den Dienstausweis des vermeintlichen Polizisten zeigen zu lassen und diesem nicht ohne nachvollziehbaren Grund zu folgen.

In Nairobi und in Mombasa besteht die erhöhte Gefahr von Raubüberfallen, auf Fußgänger wie auch Autofahrer einschließlich des „Car-Jackings“.
Auch bei organisierten „Slum-Touren“ ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen.

Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden.

In den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz besteht eine erhöhte Gefahr von bewaffneten Überfällen und Entführungen.

In jüngster Zeit ist es zu Überfällen, teilweise mit schwerer Körperverletzung, nach Verabredungen zu sexuellen Handlungen über Dating-Plattformen gekommen.

Sporadische kriminelle Aktivitäten werden auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga, des Amboseli-Parks und Samburu gemeldet.

Vor allem an der Küste kommt es gelegentlich zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser von Individualtouristen.
Auch beim Besuch von Bars, Restaurants und Nachtclubs ist es insbesondere an der Küste vereinzelt zu bewaffneten Überfällen gekommen.
  • Vermeiden Sie bestimmte Stadtteile Nairobis wie Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete im Allgemeinen sowie die Flüchtlingslager Dadaab und Kakuma.
  • Meiden Sie nachts die Innenstädte Nairobis und Mombasas.
  • Besuchen Sie die Altstadt von Mombasa auch tagsüber nur mit ortskundigen Personen.
  • Legen Sie auch kürzere Strecken im Zweifel lieber mit dem Taxi zurück.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen, ärmeren Wohngegenden und an Busbahnhöfen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Holen Sie vor individuellen Ausflügen Informationen zur Lagebeurteilung und Risikoabwägung bei den Reise- und Hotelleitungen ein.
  • Übernachten Sie als Individualtouristen in Nationalparks ausschließlich in Lodges oder auf bewachten Campingplätzen und achten Sie auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit, tragen Sie diese keinesfalls sichtbar.
  • Seien Sie beim Einsatz von Bank- und Kreditkarten und beim Abheben am Geldautomaten besonders vorsichtig.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter als auch bei Verabredungen über Dating-Plattformen skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Seit Ende September 2022 kam es bisher zu mindestens drei Raubüberfällen gegen deutsche Staatsangehörige, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht beziehungsweise eine Schusswaffe als Hiebwaffe benutzt wurde.
  • Meiden Sie daher entlegene Gegenden. Telefonieren Sie in der Öffentlichkeit nur falls unbedingt nötig, ansonsten verwahren Sie Ihr Mobiltelefon sicher. Falls Sie eine Tasche mitführen, tragen Sie diese auf der zur Straße abgewandten Seite. Führen Sie nur so viel Bargeld mit wie unbedingt notwendig. Tragen Sie die Wertsachen am Körper verteilt.
  • Achten Sie insbesondere auf „Boda Bodas“ (Motorradtaxis).
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinesfalls Gegenwehr.
  • Informieren Sie unverzüglich die örtliche Polizei und die deutsche Botschaft.
Einreise und Zoll
Visum

S. Aktuelles

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Die Gebühr beträgt 51 USD.

Das Visum ist über die elektronische Plattform e-citizen zu beantragen. Weitere Informationen und eine Anleitung zur Beantragung des Visums sind beim Department of Immigration Services und bei der Botschaft der Republik Kenia in Berlin erhältlich. Die kenianischen Behörden raten dringend von der Nutzung anderer Online-Anbieter mit zum Teil betrügerischen Absichten ab.

Bei Einreise wird die gewährte Aufenthaltsdauer handschriftlich beim Einreisestempel im Reisepass festgehalten. Typische Einträge sind etwa „1 m“ und „3 m“, was für einen ein- bzw. dreimonatigen Aufenthalt steht. Der bei Einreise gewährte Aufenthaltszeitraum muss nicht dem vorab im Online-Visumverfahren beantragten Zeitraum entsprechen. Visa müssen rechtzeitig beim State Department for Immigration Services, das Büros in mehreren Städten unterhält, verlängert werden.

Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit ein East African Visa, gültig zur mehrfachen Einreise für die Länder Kenia, Uganda und Ruanda, über das elektronische Visasystem zu beantragen. Die Kosten betragen 101 USD.

Bei Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia, besteht die Möglichkeit ein Visum zur mehrfachen Einreise zu beantragen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 29.11.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 29.11.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Überschwemmungen)


Aktuelles
Überschwemmungen

Aufgrund heftiger Regenfälle hat die kenianische Regierung in 38 von 47 Landkreisen den Alarmzustand ausgerufen. Dort kann es zu Überschwemmungen, Erdrutschen und Schlammlawinen sowie stark anschwellenden Flüssen kommen Es muss auch mit plötzlich auftretenden Fluten gerechnet werden.

Folgende Teile des Landes, insbesondere die Regionen (und Counties) sind betroffen:
  • North-Eastern: Samburu, Mandera, Wajir and Garissa
  • Coastal: Kilifi, Mombasa, Taita Taveta, Tana River, Kwale and Lamu
  • Central: Murang’a, Nyeri, Kiambu and Kirinyaga
  • Eastern: Isiolo, Kitui, Machakos, Makueni, Marsabit, Meru and Tharaka-Nithi
  • Nyanza: Homabay, Kisumu, Migori and Kisii
  • Western: Bungoma, Busia and Kakamega
Weitere Informationen sind erhältlich beim Kenya Meteorological Department und auch auf deren Facebook-Seite.
  • Seien Sie in diesen Regionen besonders umsichtig und führen stets funktionsfähige mobile Kommunikation mit sich.
  • Meiden Sie gesperrte bzw. überflutete Straßen.
  • Halten Sie sich bei heraufziehendem Regen nicht in der Nähe von Bächen, Flüssen und Böschungen/Hängen auf.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 29.12.2023

Beitrag von Birgitt »

Die kenianischen Behörden haben am 28. Dezember angekündigt, Anti-Banditen-Operationen auf weitere Teile der Bezirke Meru, Isiolo und Marsabit auszuweiten. Während der Operation gilt in den Bezirken Isiolo, Samburu, Meru und Marsabit eine nächtliche Ausgangssperre. Wie lange die Operation dauern wird, ist nicht bekannt.

In den kommenden Tagen könnten zusätzliche Sicherheitskräfte in das Gebiet entsandt werden. Kurzfristige Maßnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit sind möglich. Diese werden dann regelmäßig entsprechend den Sicherheitsbewertungen und den operativen Erfordernissen aktualisiert. Zeitweise sind auch zusätzliche Patrouillen und Kontrollpunkte zu erwarten. Es kann zu kurzfristigen Straßensperrungen kommen. Zusammenstöße zwischen mutmaßlichen Banditen und Sicherheitskräften sind nicht auszuschließen.

Quelle: Garda World

Siehe dazu auch: Kenia | Stammesfehden - Kämpfe um Vieh und Wasser nehmen zu

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 08.01.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 08.01.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Einreisebestimmungen)


Aktuelles
Einreisebestimmungen

Seit dem 5. Januar 2024 benötigen alle Reisenden eine "Electronic Travel Authorization" (sogenannte "eTA"; kein Visum zur Einreise notwendig) zur Einreise nach Kenia. Die Beantragung kann online erfolgen. Die eTA berechtigt nicht automatisch zur Einreise – dies liegt im Ermessen der Grenzbeamten bei der Einreise. Weitere Informationen in deutscher Sprache bietet die Kenianische Botschaft.
Bereits erteilte Visa behalten ihre Gültigkeit bis zum Abschluss der Reise.
Auswärtiges Amt

Siehe dazu auch unseren Thread: Kenia visafrei - oder doch nicht?

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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 23.01.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 23.01.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Einreisebestimmungen)
- Einreise und Zoll (ETA/Visum)


Aktuelles
Einreisebestimmungen

Seit dem 5. Januar 2024 benötigen alle Reisenden (Ausnahmen siehe eTA-Webseite) eine „Electronic Travel Authorization“ (sogenannte „eTA“; seit Einführung der eTA ist kein Visum mehr erforderlich) zur Einreise nach Kenia. Die Beantragung erfolgt online und kann frühestens drei Monate vor Abreise eingereicht werden; spätestens jedoch 72 Stunden vor Abreise. Die „eTA“ berechtigt nicht automatisch zur Einreise – dies liegt im Ermessen der Grenzbeamten bei der Einreise. Weitere Informationen in deutscher Sprache bietet die Kenianische Botschaft. Bereits erteilte (e)Visa behalten ihre Gültigkeit bis zum Abschluss der Reise.
  • Bitte beachten Sie die rechtzeitige Beantragung der „eTA“. Weitere Hinweise erteilen die kenianischen Behörden.
Einreise und Zoll
ETA/Visum

Siehe Aktuelles - Einreisebestimmungen

Seit Einführung der elektronischen Einreisegenehmigung „eTA“ ist kein Visum zur Einreise nach Kenia mehr erforderlich.

Bereits erteilte (e)Visa behalten ihre Gültigkeit bis zum Abschluss der Reise.

East African Tourist Visa
Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit ein East African Visa, gültig zur mehrfachen Einreise für die Länder Kenia, Uganda und Ruanda über das elektronische Visasystem zu beantragen. Die Kosten betragen 100 USD.

Bei Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia, besteht die Möglichkeit ein Visum zur mehrfachen Einreise zu beantragen.
Auswärtiges Amt

Siehe dazu auch unseren Thread: Kenia visafrei - oder doch nicht?

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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 25.04.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 25.04.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Überschwemmungen und Erdrutschgefahr)


Aktuelles
Überschwemmungen und Erdrutschgefahr

Aufgrund heftiger Regenfälle kommt es derzeit in weiten Teilen Kenias zu Überschwemmungen, reißenden Flüssen, Erdrutschen, Schlammlawinen, umstürzenden Bäumen sowie gerissenen Stromleitungen. Auch die Hauptstadt Nairobi ist hiervon betroffen.
  • Seien Sie besonders umsichtig und verlassen Sie Ihre sichere Unterkunft bei schweren Regenfällen nicht. Meiden Sie gesperrte bzw. überflutete Straßen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Sollten Sie eine Reise nach Kenia planen, klären Sie ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter, ob die eigene Reiseroute/der Aufenthaltsort von den Überschwemmungen betroffen ist.
  • Informieren Sie sich ggf. bei internationalen Wetterdiensten über die aktuellen Wetterverhältnisse und Gefahrensituation.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 01.05.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 01.05.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Überschwemmungen und Erdrutschgefahr)


Aktuelles
Überschwemmungen und Erdrutschgefahr

Aufgrund heftiger Regenfälle kommt es derzeit in weiten Teilen Kenias zu Überschwemmungen, reißenden Flüssen, Erdrutschen, Schlammlawinen, umstürzenden Bäumen sowie gerissenen Stromleitungen. Auch die Hauptstadt Nairobi ist hiervon betroffen. Der Flughafen Jomo Kenyatta International Airport (JKIA) in Nairobi war zeitweise aufgrund der heftigen Regenfälle geschlossen, Flüge wurden umgeleitet. Erneute Schließungen sind aufgrund der instabilen Wetterlage jederzeit wieder möglich.
  • Seien Sie besonders umsichtig und verlassen Sie Ihre sichere Unterkunft bei schweren Regenfällen nicht. Meiden Sie gesperrte bzw. überflutete Straßen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Sollten Sie eine Reise nach Kenia planen, klären Sie ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter, ob die eigene Reiseroute/der Aufenthaltsort von den Überschwemmungen betroffen ist.
  • Erkundigen Sie sich ggf. vor Ihrem Abflug bei Ihrer Fluggesellschaft, ob Ihr Flug nach und von Kenia wie geplant fliegen kann.
  • Informieren Sie sich ggf. bei internationalen Wetterdiensten über die aktuellen Wetterverhältnisse und Gefahrensituation.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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